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Beschluss des Naturschutzbeirates vom 11.10.2022

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Flughafen Energie & Versorgung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Naturschutzbeirat

154. Sitzung am 11. Oktober 2022

Anlage zu TOP 2

Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Flächenverbrauch

Beschluss

des Naturschutzbeirates der Stadt Nürnberg vom 11. Oktober 2022

- einstimmig -

Der Beirat spricht sich im Sinne der Energiewende grundsätzlich für Photovoltaik-Anlagen aus. Hierfür sollen allerdings vorrangig umweltschonende Standorte (z.B. bereits versiegelte Standorte wie Dächer, Parkplätze, etc.) genutzt werden.

Bezüglich der PV-Anlagen auf Freiflächen betrachtet der Beirat den Sachverhalt differenziert. Landwirtschaftlich und umweltfachlich hochwertigen Standorten wie dem Knoblauchsland (wertvoll für Gemüseanbau, Bodenbrüterpopulation, etc.) steht der Beirat ablehnend gegenüber. Bei Gebieten und Standorten, die aus landwirtschaftlicher und umweltfachlicher Sicht weniger wertvoll sind, zeigt sich der Beirat offen (z.B. Energie-Maisacker oder durch Infrastruktur stark beeinträchtigte Flächen).

Der Naturschutzbeirat weist zum wiederholten Male auf die notwendige Gesamtbetrachtung der konkurrierenden Nutzungsinteressen in Anbetracht der knappen Flächen in der Großstadt und insbesondere im Knoblauchsland hin. Alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Eingriffen in Natur- und Landschaft sind auszuloten.

Der Flughafen zeigt derzeit Absichten eine große PV-Freiflächenanlage in einem landwirtschaftlich und ökologisch hochwertigen Bereich (z.B. geschützte Biotope, Kiebitzlebensraum) am Bucher Landgraben voranzutreiben. Aus planungsrechtlicher Sicht wird die Photovoltaik- Freiflächen-Anlage von Rechtsamt als privilegiert eingestuft, bloße Rentabilitätserwägungen werden jedoch nicht als ausreichend für eine Genehmigung auf dieser wertvollen Außenbereichsfläche gesehen.

Die Nutzung dieses Standorts für Freiflächen-Photovoltaik sieht der Beirat äußerst kritisch und fordert eine gründliche, transparente und nachvollziehbare Alternativenprüfung zur Behandlung im Beirat. Auf dem Flughafengelände sind nach Ansicht des Naturschutzbeirats ausreichende Möglichkeiten vorhanden (großflächige Flachdächer, Zäune, Wände, Parkplätze, Freiflächen innerhalb der Einzäunung, ggf. Anpacht angrenzender landwirtschaftlicher Hallendächer, etc.). Abgesehen von der Präzedenzfallwirkung hat der Flughafen als städtisches Tochterunternehmen eine Vorbildfunktion.

Am 07.11.2022 Im Auftrag gez. Boser (Vorsitzende)

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