Beschlussvorlage UwA/008/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 29.11.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Zonierung des Landschaftsschutzgebiets Nr. 11 - Rednitztal Süd - zur Errichtung einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich von Katzwang
Sachverhalt (kurz):
Die Greenovative GmbH plant eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Süden von Katzang im Landschaftschutzgebeit Nr. 11 - Rednitztal Süd - zu installieren und zu betreiben. Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.09.2023 und der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.09.2023 die hierfür erforderliche Einleitung des Bauleitplanverfahren einstimmig beschlossen.
Aufgrund des wechselseitigen Rücksichtnahmegebotes zwischen Naturschutz- und Bauplanungsrecht muss zur Realisierung des Projekts eine naturschutzrechtliche Lösung aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 - Rednitztal Süd - gefunden werden (vgl. auch Ausschussvorlagen der geannten Gremiensitzungen). Die hierzu als höhere Naturschutzbehörde befragte Regierung von Mittelfranken nennt zwei mögliche Alternativen: Die Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet bei gleichzeitigem flächengleichen Ausgleich oder die Zonierung des Landschaftsschutzgebiets hinsichtlich der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien.
Hierbei stellt nach Gegenüberstellung der zwei Alternativen die Zonierung die tragfähigere Lösung dar, weshalb die Einleitung eines Änderungsverfahrens der Verordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet Nürnberg (LSchVO) mit dem Ziel einer Zonierung des Landschaftsschutzgebiet Nr.11 - Rednitztal Süd - empfohlen wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Einleitung eines Änderungsverfahrens der Landschaftsschutzverordnung hat keine Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity-Aspekte betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stpl
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet Nürnberg (LSchVO) in der Hinsicht abzuändern, dass im Landschaftsschutzgebiet Nr. 11 - Rednitztal Süd - eine Zonierung zugunsten von Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgesetzt wird, die eine Realisierung des Bebauungsplans Nr. 4682 "Solarpark Katzwang" ermöglicht.