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← Sitzung des Umweltausschusses (29.11.2023)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage Ref.III/035/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 29.11.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Grundwasserbericht 2023 - Grundwassermonitoringprogramm

Sachverhalt (kurz):

Der Umweltausschuss hat zuletzt am 10.10.2018 die Fortführung des Grundwasseruntersuchungsprogramms sowie eine regelmäßige Berichterstattung zur Grundwassersituation in Nürnberg beschlossen.

Im mittlerweile siebten Grundwasserbericht (jetzt: 2023) werden zum einen in Kapitel 1 die Ergebnisse des Grundwassermonitoringprogrammes vorgestellt. Es wird die aktuelle Situation im Hinblick auf die Grundwasserqualität, -temperatur und -quantität für das Stadtgebiet dargestellt und durch Untersuchungen und Bewertungen des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg und dem GeoZentrum Nordbayern der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg ergänzt.

Kapitel 2 greift das Thema Wasserhaushalt in Nürnberg auf. Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Grundwasserkörper und dessen Nutzungen werden anhand langjähriger Untersuchungsreihen analysiert. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen Nürnberg den Herausforderungen bereits begegnet bzw. begegnen wird/kann.

Die Auswertungen und Erhebungen dienen einerseits der Bilanzierung und Planung effektiver Maßnahmen zum Grundwasserschutz, der Stadt- und Umweltplanung und der wasserrechtlichen Genehmigungspraxis. Gleichzeitig bieten sie Bürgern, Planern und staatlichen wie auch städtischen Stellen grundlegende Umweltinformationen für eigene Vorhaben. Zusätzliche Bedeutung erlangen gute Kenntnisse zur Grundwwassersituation z.B. durch die neue Ersatzbaustoffverordnung (sehr häufige Fragestellungen im Baubereich beim Wiedereinbau von Materialien).

Das Grundwasseruntersuchungsprogramm hat sich grundsätzlich bewährt. Es werden angesichts der weiteren Herausforderungen (z.B. verringerte Grundwasserneubildung, Grundwasser- und geothermische Nutzungen/Nutzungskonkurrenzen) Ergänzungen für erforderlich geachtet. Diese betreffen insbesondere das Grundwassertemperatur-Monitoring und eine Erweiterung des Datenloggermessnetzes.

Für die dafür benötigten zusätzlichen finanziellen Mittel wird ein Beschluss begehrt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 20.400 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 20.400 € pro Jahr

davon konsumtiv 20.400 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Zum Haushaltsplan 2025 wird eine Ausweitung der Mittel für das Grundwassermonitoring um 20.400 € auf 38.400 € jährlich angemeldet.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Grundwasserüberwachung als Grundlage für den Grundwasserschutz ist für alle Bürgerinnen und Bürger gleichbedeutend.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II Stk

SUN

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. das aktualisierte Grundwassermonitoringprogramm gemäß Vorlage umzusetzen

  2. den erforderlichen, erhöhten Mittelbedarf in Höhe von 20.400,- € jährlich (ab 2025) im Rahmen der Haushaltsplanung anzumelden.

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