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Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2022

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Rechnungsprüfungsamt

140-14.20.00-9/1/1

Bericht

für den

Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11.2023

öffentlich

über die Prüfung des

Haushalts- und

Wirtschaftsjahres 2022

der Stadt Nürnberg

November 2023

Inhaltsverzeichnis

1 VORBEMERKUNGEN 4

1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung 4

1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik 5

1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2021, 2020 und Entlastung 6

2 JAHRESABSCHLUSS 2022 DER STADT NÜRNBERG 7

2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2022 7

2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen 9

2.2.1 111310 Finanzbuchhaltung/Kasse – KaSt, LA, H, Stpl, UB Prüfung von Sicherheitsleistungen 9 2.2.2 111910 Zentrale Bußgeldangelegenheiten – Rechtsamt (RA) Zentrale Bußgeldangelegenheiten im Kontext der Auswirkungen der Corona-Pandemie 10 2.2.3 218100 Schulaufwand für städtische Schulzentren – Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA) Prüfung der Wirtschaftsführung beim Haus der Athleten 12 2.2.4 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr – Feuerwehr (FW) Prüfung der Sachkosten und Beschaffungen (ohne Fahrzeugbeschaffungen) 14 2.2.5 243103 Pädagogische und schulpsychologische Dienstleistungen – Institut für Pädagogik und schulpsychologie Nürnberg (IPSN) Prüfung der Fortbildungen und Veranstaltungen des IPSN 16 2.2.6 252020 Kunst und Ausstellung – KunstKulturQuartier (KuKuQ) Prüfung der Kunsthalle und des Kunsthauses 17 2.2.7 311600 Grundsicherung im Alter – Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Prüfung der Kosten der Unterkunft des vierten Kapitels SGB XII bei SHA 19 2.2.8 363301 Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 23 2.2.9 363700 Unterhaltsvorschuss – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2022 27 2.2.10 367500 Erziehungs- und Familienberatung – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2022 30 2.2.11 511020 Verkehrsplanungsamt (Vpl) Prüfung der Radverkehrsförderung 33 2.2.12 553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) – Frh Prüfung der Kostenträgerrechnung der Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg 34 2.2.13 573010 Marktwesen – ML Prüfung der Kostenträgerrechnung der Nürnberger Märkte 36 2.2.14 Personalamt (PA) Prüfung der Anrechnung von gesetzlichen Renten aus der Rentenversicherung auf Beamten-Versorgungsbezüge 38 2.2.15 Stadtweite Prüfung von Mehrarbeit und Überstunden in den Jahren 2017 bis 2020 40 2.2.16 Stadtweite Prüfung von Mutterschutz und Elternzeit im Beamtenverhältnis 41

2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprüfung 43

2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung 43 2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen 44 2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 45

2.4 Prüfungen im Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Erneuerung des Kassensystems

bei den Bädern 46

2.5 Informationstechnik 48

2.5.1 Vorbemerkungen 48 2.5.2 Prüfung der Einführung des Bezahlsystems PayPal beim Bildungscampus Nürnberg 48 2.5.3 S/4HANA-Migrationsprojekt 52 2.5.4 GRC-Tool für die SAP-Berechtigungsprüfung 56 2.5.5 SAP-Archivierung 56

Seite 2 von 127 Inhaltsverzeichnis

2.5.6 Lizenzmanagementtool 57 2.5.7 Vergabeprüfung im IT-Bereich 57

2.6 Technische Prüfung 59

2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung 59 2.6.2 Prüfungsvolumen 59 2.6.3 Materielles Ergebnis 59 2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 60 2.6.5 Beteiligungsunternehmen 83

2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten Rechts 84

2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen 84 2.7.2 Sonstige Beteiligungen 91

2.8 Auftragsprüfungen 91

2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg e.V. 92 2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V. 93 2.8.3 Haus der Heimat e.V. 93 2.8.4 Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ) 94 2.8.5 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) 95 2.8.6 Planungsverband Region Nürnberg 97 2.8.7 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN) 98

2.9 Verwendungsnachweise 100

2.9.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 100 2.9.2 Kultursommer 2021 Nürnberg – 2. BM 100

3 JAHRESABSCHLÜSSE 2022 DER RECHTSFÄHIGEN 102

4 JAHRESABSCHLUSS 2022 DES KLINIKUMS 103

4.1 Vorbemerkung 103

4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss 104

4.2.1 Konzernbilanz 2022 109 4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2022 111

5 STAATSTHEATER NÜRNBERG 115

6 ZENTRALE ANLAUFSTELLE FÜR KORRUPTIONSPRÄVENTION 123

7 HINWEISGEBERMELDESTELLE BEIM RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT 125

8 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 127

Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 127

1 Vorbemerkungen

1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung

Der Jahresabschluss der Stadt sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe werden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (Örtliche Prüfungen, Art. 103 Gemeindeordnung (GO)). Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Art. 104 GO umfassend als Sachverständiger heranzuziehen.

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf (Art. 106 Abs. 1 GO), ob

belegt sind,

Inhalte der Rechnungsprüfung sind außerdem

wobei auf das Ergebnis der Abschlussprüfung (Art. 107 GO) durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit abzustellen ist,

und bei Kommunalunternehmen. Die Rechnungsprüfung umfasst außerdem die Buch-, Betriebs- und sonstigen Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat (Art. 106 Abs. 4 GO),

Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen ferner die Überwachung der ordnungsgemäßen Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung (Art. 106 Abs. 5 GO). Zudem ist bei der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention der Stadt Nürnberg sowie die Hinweisgebermeldestelle angesiedelt.

Schließlich führt das Rechnungsprüfungsamt im Einzelfall Prüfungen im Auftrag des Stadtrats und des Oberbürgermeisters (Art. 104 Abs. 2 GO) durch und nimmt satzungsgemäß Prüfungsaufgaben im Klinikum und beim Staatstheater Nürnberg wahr.

In Ergänzung dazu arbeitet das Rechnungsprüfungsamt regelmäßig in verschiedenen städtischen Projekten mit1 und berät die Verwaltung.

1 Im Prüfungszeitraum Mitarbeit v.a. Migration auf S/4HANA

Seite 4 von 127 Vorbemerkungen

Als Grundlage für die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss werden diesem Berichte vorgelegt, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Prüfungsfeststellungen darstellen.

Wie seit Umstellung auf die Doppik praktiziert, ist im vorliegenden Bericht zum Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2022 (mit den jeweils gekürzt wiedergegebenen Inhalten der Prüfungen in den Dienststellen und städtischen Unternehmen sowie Auftragsprüfungen) das Ergebnis der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses der Stadt 2022 selbst noch nicht enthalten. Nach Abschluss dieser Prüfung wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg vorlegen. Die Vorlage ist im Juni 2024 geplant. Beide Berichte bilden die Grundlage für die örtliche Prüfung und die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg durch den Stadtrat.

Die bei den städtischen Eigenbetrieben zum Wirtschaftsjahr 2022 bereits vollständig durchgeführten Prüfungen sind im entsprechenden Bericht aufgenommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann hier insoweit begutachten.

1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik

Zur Prüfung wurden wie üblich insbesondere herangezogen:

dende Unterlagen für die Jahresabschlüsse, SAP-Auswertungen

Als Folge der umfangreichen Prüfungsgebiete wird generell in Stichproben geprüft, die allerdings die erforderliche Prüfungsaussage zulassen müssen. Wo möglich, wird der begleitenden Prüfung der Vorrang eingeräumt. Der Prüfungszeitraum bezieht sich im Allgemeinen auf das Jahr 2022, zum Teil werden auch Prüfungen bereits bezogen auf 2023 im vorliegenden Sachverständigenbericht skizziert.

Viele Bemerkungen und Anregungen werden möglichst schon während der Prüfung mit den Geprüften abgestimmt. Zudem gibt es Schlussberichte und -besprechungen sowie generell Stellungnahmen der Dienststellen. Insoweit sind Prüfungen immer auch darauf angelegt, zur weiteren Verbesserung der Verwaltungsabläufe beizutragen. Dies schließt die Überwachung noch nicht ausgeräumter Feststellungen ein.

Das Rechnungsprüfungsamt ist kontinuierlich um die Verbesserung seiner Prüfungsmethoden (Ganzjahresplan, Risikoorientierung, Effizienz und Effektivität etc.) bemüht, greift dabei insbesondere auch auf den interkommunalen Ideen-Austausch zurück und versucht, regelmäßig geeignete Fortbildungen zu realisieren.

Vorbemerkungen Seite 5 von 127

1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2021, 2020 und Ent-

lastung

Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg, der Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2021 der von ihr verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen sowie der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, Nürnberg- Bad und Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss am 30.11.2022 bzw. 16.06.2023 geprüft/begutachtet und am 17.12.2022 bzw. 19.07.2023 vom Stadtrat festgestellt.

Mit den Feststellungen wurde jeweils die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

Seite 6 von 127 Vorbemerkungen

2 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg

2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2022

Die Abschlussprüfung 2022 wird durch Rpr planmäßig im April/Mai 2024 abgeschlossen sein. Aus Aktualitätsgründen wird nachfolgend die Ergebnisrechnung 2022 im Vergleich zum Vorjahr kurz beleuchtet.

Ergebnisrechnung 2022

Gesamtergebnisrechnung 2022 2021 Veränderung
Euro Euro absolut in %
1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.116.248.151,76 1.104.331.411,23 11.916.740,53 1,1
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 593.525.754,57 606.752.743,63 -13.226.989,06 -2,2
3 Sonstige Transfererträge 8.951.469,02 7.766.943,60 1.184.525,42 15,3
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 92.647.595,50 72.147.371,47 20.500.224,03 28,4
5 Auflösung von Sonderposten 53.284.552,78 53.972.548,61 -687.995,83 -1,3
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 42.239.999,49 36.135.652,01 6.104.347,48 16,9
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 308.030.710,72 313.984.055,23 -5.953.344,51 -1,9
8 Sonstige ordentliche Erträge 132.659.012,75 79.494.907,69 53.164.105,06 66,9
9 Aktivierte Eigenleistungen 6.570.723,29 6.936.499,80 -365.776,51 -5,3
10 Bestandsveränderungen 1.257.471,52 101.426,79 1.156.044,73 >1.000,0
Ordentliche Erträge 2.355.415.441,40 2.281.623.560,06 73.791.881,34 3,2
11 Personalaufwendungen 625.285.530,07 590.766.367,91 34.519.162,16 5,8
12 Versorgungsaufwendungen 89.347.789,27 94.435.499,68 -5.087.710,41 -5,4
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 295.597.030,23 272.907.058,08 22.689.972,15 8,3
14 Abschreibungen 124.019.363,70 208.498.669,70 -84.479.306,00 -40,5
15 Transferaufwendungen 891.415.624,47 890.694.912,13 720.712,34 0,1
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 157.508.426,54 232.177.653,96 -74.669.227,42 -32,2
Ordentliche Aufwendungen 2.183.173.764,28 2.289.480.161,46 -106.306.397,18 -4,6
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 172.241.677,12 -7.856.601,40 180.098.278,52 >1.000,0
17 Finanzerträge 3.434.176,36 24.518.009,66 -21.083.833,30 -86,0
18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 23.498.646,31 28.499.838,95 -5.001.192,64 -17,5
Finanzergebnis -20.064.469,95 -3.981.829,29 -16.082.640,66 -403,9
Ordentliches Jahresergebnis 152.177.207,17 -11.838.430,69 164.015.637,86 >1.000,0
19 Außerordentliche Erträge 2.591.114,99 38.575.859,29 -35.984.744,30 -93,3
20 Außerordentliche Aufwendungen 12.016.806,67 8.723.104,14 3.293.702,53 37,8
Außerordentliches Ergebnis -9.425.691,68 29.852.755,15 -39.278.446,83 -131,6
Jahresergebnis 142.751.515,49 18.014.324,46 124.737.191,03 692,4

Zwar erholten sich nach dem Ende der coronabedingten Einschränkungen die Erträge in vielen Bereichen, doch führten Inflation und Preissteigerungen auf dem Energiesektor (bedingt durch

den Krieg in der Ukraine) zu wachsenden Aufwendungen. Auch die anhaltend hohen Investitionsausgaben wirken sich negativ auf die Finanzlage der Stadt aus. Der Jahresüberschuss 2022 von 142,75 Mio. Euro muss deshalb differenziert betrachtet werden.

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ergab mit 172,24 Mio. Euro ein sehr positives Bild, es verbesserte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 180,10 Mio. Euro. Das Finanzergebnis verschlechterte sich um 16,08 Mio. Euro und ist mit 20,06 Mio. Euro weiterhin negativ. Auch das außerordentliche Ergebnis weist einen Rückgang um 39,28 Mio. Euro auf und ist im Berichtsjahr mit 9,43 Mio. Euro im negativen Bereich.

Bei den ordentlichen Erträgen war ein Anstieg von rund 73,79, Mio. Euro zu verzeichnen, was im Wesentlichen auf höhere sonstige ordentliche Erträge (+53,16 Mio. Euro) und Mehrerträge bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (+20,50 Mio. Euro) zurückzuführen war. Dabei führten insbesondere die Auflösungen von in den Jahren 2020 und 2021 gebildeten Rückstellungen für die coronabedingten Kapitalzuführungen für die Töchter Messe und Flughafen (47,10 Mio. Euro) zu einem Anstieg der sonstigen ordentlichen Erträge. Nach dem Ende der Beschränkungen durch die Pandemie erholten sich die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten. Dies führte insbesondere bei den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen (+7,69 Mio. Euro) und den öffentlich-rechtlichen Eintrittsgeldern (+5,38 Mio. Euro) zu deutlichen Mehrerträgen.

Der Rückgang der ordentlichen Aufwendungen betrug 106,31 Mio. Euro. Diese Minderaufwendungen beruhen insbesondere auf geringere Abschreibungen (-84,48 Mio. Euro). Während im Vorjahr außerplanmäßig 97,20 Mio. Euro an Gebäuden aus der kommunalen Vermögensrechnung abgeschrieben wurden, waren im Berichtsjahr hier nur noch 2,40 Mio. Euro abzuschreiben.

Das Finanzergebnis fällt 2022 um 16,08 Mio. Euro schlechter aus als im Vorjahr, was insbesondere auf rund 21,08 Mio. Euro niedrigere Finanzerträge zurückzuführen war. Wesentlicher Grund für diese Mindererträge war der faktische Wegfall der Erträge aus der Verzinsung der Gewerbe- und Umsatzsteuer (-99,8 %). Gleichzeitig sanken die Finanzaufwendungen um 5 Mio. Euro. Die Zinslastquote beträgt 1,1 % (Vorjahr 1,2 %).

Die Verschuldung der Stadt im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP beträgt zum Bilanzstichtag 1,66 Mrd. Euro und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rd. 151 Mio. Euro angestiegen. Da eine Entwicklung bei den künftigen Steuererträgen schwer abschätzbar ist, muss aufgrund der weiterhin bestehenden Finanzierungslücken bei den geplanten Investitionen mit einer weiteren Steigerung der Verschuldung gerechnet werden. Aufgrund der Zinserhöhungen der EZB ist künftig mit einem nicht unerheblichen Anstieg der Zinsaufwendungen zu rechnen.

Die umfassende Darstellung des Jahresabschlusses (2022) erfolgt in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Juni 2024.

2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen

2.2.1 111310 Finanzbuchhaltung/Kasse – KaSt, LA, H, Stpl, UB

Prüfung von Sicherheitsleistungen

Prüfungsbericht vom 25.09.2023

Gegenstand der Prüfung waren Sicherheitsleistungen, welche die Stadt zur Vertragserfüllung und insbesondere zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche erhielt. Überwiegend wurden Sicherheitsleistungen in Form von Bürgschaften gestellt.

Die Verwaltung von Bürgschaften ist grundsätzlich nicht Zuständigkeitsbereich des Kassenund Steueramtes (KaSt), sondern wird den jeweiligen Fachdienststellen zugeordnet. Da eine Vielzahl von Dienststellen (hauptsächlich Baudienststellen) von dieser Thematik betroffen sind und insbesondere ein ähnlicher fachlicher Bezug zur Aufbewahrung von Wertgegenständen und Urkunden (welche über das Wertsachenbuch bei KaSt verwaltet werden) besteht, wurde die Prüfung, trotz nur tangierender Zuständigkeit, thematisch dem KaSt zugeordnet.

Rpr prüfte vor Ort bei LA, H, Stpl und UB, ob das gemäß den internen und externen Vorschriften geführte Verzeichnis geführt wurde und die darin aufgezeichneten Sicherheitsleistungen vorhanden waren. Es wurde untersucht, ob Bürgschaftsurkunden inhaltlich die vorgeschriebenen und für eine gegebenenfalls juristische Durchsetzbarkeit erforderlichen Texte enthielten. Ebenso wurde in Stichproben geprüft, ob die jeweilige Bürgschaft durch einen entsprechend der Vorschriften zulässigen Bürgen gestellt wurde. Insoweit Genehmigungen durch den Stadtkämmerer notwendig waren wurde abgeglichen, ob diese eingeholt wurden.

Rpr kam bei der Prüfung zu folgenden Ergebnissen:

Alle Sicherheitsleistungen waren in Dateien aufgelistet und konnten vom Prüfer in den gezogenen Stichproben in allen Fällen aufgefunden werden. Bei LA und UB waren einige in diesen Dateien aufzunehmende Bestandteile nicht enthalten. Diese Informationen waren aber aus den zu den Bürgschaften abgelegten Vermerken, Schriftverkehr etc. zu entnehmen. Die Dienststellen werden die Dateien entsprechend der Vorgaben der AFB zumindest für die Zukunft ergänzen.

Die Texte in den Bürgschaften entsprachen überwiegend den von RA/3-VMN vorgegebenen Erläuterungen und Vorlagen.

Insbesondere durch UB werden Bauverträge in sehr hohem finanziellen Umfang abgewickelt, welche Sicherheitsleistungen in Millionenhöhe erfordern. Die innerstädtischen Regelungen bestimmen, dass zur Annahme von Bürgschaften ab einer Höhe von einer Million Euro, die Genehmigung des Kämmerers erforderlich wird. In den gezogenen Stichproben war diese durch die Dienststelle eingeholt worden.

Bei Stpl wurde in einem Fall eine Bürgschaft, welche grds. die Genehmigung des Finanzreferenten erfordern würde, vorgefunden. Der Sachbearbeiter hat diese laut seinen Anga-

ben telefonisch eingeholt, aber nicht aktenkundig dokumentiert. Notwendige Genehmigungen sollten für eine spätere Nachvollziehbarkeit sowie wegen des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns aktenkundig festgehalten werden. In einem weiteren Fall wurde eine Bürgschaft durch die WBG Nürnberg GmbH gestellt. Bei der WBG handelt es sich um keinen in den städtischen Vorschriften grundsätzlich vorgesehenen Bürgen (z.B. Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute, Sondervermögen Bund, Länder etc.). Entsprechend der AFB kann hiervon mit Zustimmung des Kämmerers abgewichen werden. Die Zustimmung des Kämmerers war im betreffenden Fall eingeholt worden. Durch diese Genehmigung wurden die formalen Bedingungen für die Annahme dieser Bürgschaft erfüllt.

LA verwahrt im Tresor Verpfändungsverträge für bei Kreditinstituten hinterlegten Sparbüchern, welche als Urkunden Vermögensrechte nachweisen. Diese wären grundsätzlich bei KaSt einzuliefern. Gemäß § 55 Abs. 4 KommHV-Doppik können Wertgegenstände bei der Dienststelle aufbewahrt werden, wenn eine entsprechende Dienstanweisung gemäß § 55 Abs. 4 KommHV-Doppik vorliegt. Insoweit eine solche Dienstanweisung eingeholt wird, wäre diese Abweichung geheilt und die Verwahrung zulässig.

Für ein bei Stpl als Sicherheitsleistung im Tresor des Stpl verwahrtes Sparbuch (über 8.000,00 Euro) wird im Hinblick auf die Kassensicherheit die Einlieferung bei KaSt als notwendig erachtet.

2.2.2 111910 Zentrale Bußgeldangelegenheiten – Rechtsamt (RA)

Zentrale Bußgeldangelegenheiten im Kontext der Auswir-

kungen der Corona-Pandemie

Prüfungsbericht vom 04.07.2023

Innerhalb der Stadt Nürnberg ist die Zentrale Bußgeldstelle beim Rechtsamt (RA) für die Durchführung eines Bußgeldverfahrens zuständig. Die Dienststellen, denen der Vollzug von bußgeldbewehrten Rechtsvorschriften sachlich und örtlich obliegt, sind zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten insbesondere der Anhörung und des Ver-warnungsgeldverfahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. So laufen nahezu alle eingegangenen Anzeigen zunächst über die Fachdienststellen zur Ermittlung, Auswertung und Prüfung ein, bis auf wenige Ausnahmen, bei denen RA selbst Fachdienststelle ist. Somit erfolgt im Regelfall eine Vorprüfung durch die Fachdienststellen.

Pro Jahr werden etwa 6.000 Bußgeldverfahren durchgeführt. Schwerpunkte der Tätigkeiten waren u.a. Verstöße gegen:

RA ist zuständig für das Zwischenverfahren einschließlich der Teilnahme an Verhandlungen vor dem Amtsgericht. Es berät ebenfalls die städtischen Dienststellen, aber auch Externe, ob ein Verstoß die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens rechtfertigt. Darüber hinaus koordiniert es den Verfahrensablauf mit anderen Verwaltungsbehörden, Verfolgungsbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht.

Durch die Corona Pandemie ist die Anzahl der weitergeleiteten Anzeigen an RA/2 deutlich gestiegen. In den Jahren 2020 – 2023 sind allein über 16.000 Corona bedingte Anzeigen eingegangen. In den Vorjahren lag die durchschnittliche Anzeigenzahl pro Jahr vergleichsweise bei knapp über 6.000. Mit dem bisherigen Personal war es nicht möglich zeitnah alle eingehenden Anzeigen zu bearbeiten. Über den städtischen Vermittlungspool wurde seitens PA/2 versucht offene Stellen zeitnah zu besetzen. Da aber zum Zeitpunkt der Pandemie in vielen Bereichen der Verwaltung der Bedarf an weiterem Personal stark angestiegen war, stieß der Vermittlungspool an seine Grenzen und viele Stellen wurden deutlich später als erhofft besetzt. Auch mit überplanmäßigem Personal konnten die zunehmenden und auf hohem Niveau verbleibenden Anforderungen an die Sachbearbeitung nicht aufgefangen werden. Daher bildete sich ein Rückstau an zu bearbeitenden Anzeigen, der erst schrittweise abgebaut werden konnte bzw. noch abgebaut werden muss.

Die bedeutendste Rechtsgrundlage für die Bewältigung der Corona Pandemie war das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). Dieses erlaubte es den Ländern eigene Verordnungen zu erlassen (§ 32 Satz 1 IfSG). Die erste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) stammt vom 27.03.2020. Die BayIfSMV wurde während der Pandemie mehrfach abgeändert und den neusten Gegebenheiten angepasst. Allein im Zeitraum vom 15.04.2020 – 30.05.2020 erfolgten insgesamt fünf Änderungen bzw. Anpassungen. Darüber hinaus erließ die Stadt Nürnberg mehrere Allgemeinverfügungen. Hier wurden insbesondere die Flächen festgelegt, in denen Maskenpflicht sowie ein Verbot des Konsums von Alkohol galt. Dies waren meist zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten sowie sonstige öffentliche Orte.

Schwerpunkt der Prüfung seitens Rpr war eine Prüfung des Verfahrens bei der Personalakquirierung sowie eine Begutachtung des Ablaufes eines Ordnungswidrigkeitenverfahren innerhalb der Stadtverwaltung. Darüber hinaus wurde im kleinen Rahmen einige ausgewählte Bußgeldbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Neben der Prüfung dienten die Bußgeldbescheide vor allem dazu, dass sich Rpr einen Überblick über die verschiedensten möglichen Sacherhalte verschaffen konnte. Die Höhe der Bußgelder innerhalb der geprüften Bußgeldbescheide war teilweise sehr unterschiedlich und reichte von 125 Euro bis zu 2.000 Euro. Dies lag an sehr unterschiedlich gelagerten Tatvorwürfen. Auch für identisch gelagerte Sachverhalte variierte die Bußgeldhöhe. Entscheidend dafür war, ob RA dem Betroffenen Vorsatz vorwarf. Aus Sicht von Rpr waren die unterschiedlichen Höhen gerechtfertigt, da sie jeweils auch die unterschiedliche Schwere der Tat widerspiegelten. Zudem entsprach die Höhe dem Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“, bekanntgemacht durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, in seiner jeweiligen gültigen Fassung. In der Summe waren seitens Rpr keine Feststellungen zu treffen. Die Ausübung des Ermessens war nachvollziehbar und nicht zu beanstanden.

2.2.3 218100 Schulaufwand für städtische Schulzentren – Amt

für Allgemeinbildende Schulen (SchA)

Prüfung der Wirtschaftsführung beim Haus der Athleten

Prüfungsbericht vom 06.10.2023

Die Bereitstellung von Unterkunfts- und Betreuungsmöglichkeiten für auswärtige Sportschüler zur Vorbereitung auf künftige Spitzenleistungen im Sport steht in Nürnberg im kooperativen Verbundsystem mit der Bertolt-Brecht-Schule (BBS) und der Lothar-von-Faber-Fachoberschule (LVF). Die Aufnahme ins Haus der Athleten (HdA) als eines von 4 Internaten in Bayern entscheidet sich nach den Leitlinien des OSP Bayern (Olympischer Stützpunkt) und durch die Sportfachverbände (insg. 12 Verbände). Prüfungsgegenstand waren hauptsächlich die Festsetzung der Entgelte sowie die Ordnungsmäßigkeit der Erträge und Aufwendungen 2022.

Die Stadt Nürnberg, das Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), ist kommunaler Internatsträger des HdA und zugleich Schulträger für die BBS unter einer pädagogischen Gesamtleitung. Seit Gründung ab 2008 war das HdA mit Nachwuchssportlern sommerolympischer Disziplinen zunächst in privater, seit 2016 unter städtischer Trägerschaft. Von 2015 bis 2017 gab es auch zeitweise eine Belegung mit Spielern des 1. FCN. Das Internat startete unter städtischer Trägerschaft mit 26 Bewohnern und erweiterte das Angebot auf eine vollbelegte Platzanzahl von 44 OSP-Plätzen. Voraussichtlich 2027 sollen mit einer neuen Liegenschaft angrenzend an die BBS 60 Plätze realisiert werden.

Die Kosten, hauptsächlich Betriebs-, Personal-, und Verpflegungsaufwand, werden durch monatliche Elternbeiträge (396,73 Euro/EZ bzw. 337,37 Euro/DZ) nicht voll gedeckt. Eine Vollkostendeckung des HdA ist auch aus Sicht von Rpr nicht möglich, wenn der Standort Nürnberg attraktiv bleiben soll. Der OSP leistet zusätzlich Beiträge i.H.v. 150 Euro und die Sportverbände 120 Euro je Internatsplatz. Die Zuschüsse von OSP und Verbänden wurden auf die Elternbeiträge angerechnet, um diese sozial verträglich zu halten. Zudem zählen zu den Einnahmen Entgelte für Wäschereileistungen (7,50 Euro/Maschinenladung).

Kostendeckung im Jahr 2022 Euro Anteil an den Kosten
%
Erträge
Spenden 1.200,00
Wäschereileistung 1.365,00
Elternentgelte 166.475,00 20
OSP Beiträge 67.650,00 8
Verandsentgelte 54.120,00 6
Summe der Erträge 290.810,00
Kosten
Betriebskosten 289.974,67
Personalkosten 457.506,99
Verpflegungskosten 88.162,39
Summe der Kosten 835.634,05
Deckungslücke 544.824,05 65
50 % Freistaat Bayern 272.412,03 33
50 % Stadt Nürnberg 272.412,03 33

Die Stadt Nürnberg trägt zusammen mit dem Freistaat Bayern zu je 50 % das darüberhinausgehende jährliche Defizit in Form von Zuwendungen. Im Jahr 2022 waren dies insg. 544.824 Euro, wobei die Finanzierung durch die öffentliche Hand immer nachrangig zu Drittmitteln einzuordnen ist.

Es wurden im Prüfungszeitraum folgende Feststellungen und Empfehlungen für HdA getroffen; eine Stellungnahme der Dienststelle lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Schlussberichtes noch nicht vor:

gelmäßigen Abständen eine Überprüfung im Hinblick auf die Kostenentwicklung durchzuführen und diese aktenkundig zu machen. Zukünftig sollte darauf geachtet werden, dass die erforderlichen Einvernehmen in Bezug auf die Anpassungen und Erhöhungen der Entgelte bei HdA von Stk, Stadtrat bzw. Ausschuss für Entgeltänderungen eingeholt werden.

(Eltern, Verbände) eine einmalige Eingabe der Forderungen bei gleichbleibendem Rechnungsbetrag und einen automatisierten und dadurch gleichförmigen Einzug durchzuführen. Das automatische Lastschriftverfahren des Entgeltes für den Internatsplatz wird im Aufnahmevertrag geregelt.

einem Spender und gleichem Zweck) und Aufnahme in den Spendenbericht für Stk wird hingewiesen.

fallen. Es ist darauf zu achten, dass diese angemessen und damit sozial adäquat bleiben, da das HdA auch mit öffentlichen Geldern finanziert wird.

auf einen zentralen Rechnungseingang bei der Stadt Nürnberg zu achten und dadurch eine automatische Steuerung jeder Rechnung über den elektronischen Workflow zu maximieren. Die Anmerkungen hinsichtlich Rechnungsbearbeitung wären u.a. dadurch automatisch hinfällig.

durch einen „Bezahlt“-Stempel oder –Vermerk nach KassDA, Auszahlungsanordnung mit Verweis auf das Formblatt „Abrechnung der Handkasse“).

gleicher Leistungen sollten ein förmliches Vergabeverfahren und Rahmenvereinbarungen mit ZD/3 als zentraler Beschaffungsstelle über 5.000 Euro netto abgestimmt werden. Dabei ist auf die maximale Laufzeit zu achten. Bei Direktauftrag ist grundsätzliche Bedingung der Wechsel zwischen den beauftragten Unternehmen. Ein besonderes Augenmerk sollte außerdem vor allem auf dem Beschaffungsprozess der Grundverpflegung für die Sportler liegen (durch Wettbewerbsöffnung, Qualitätsbewertung, ggf. durch Losbildung, Bündelung, regulierter Bedarfsdeckung und gut dokumentierter Auswahl geeigneter Bewerber).

2.2.4 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr – Feuerwehr

(FW)

Prüfung der Sachkosten und Beschaffungen (ohne Fahr-

zeugbeschaffungen)

Prüfungsbericht vom 02.05.2023

Gegenstand der Prüfung waren die Sachkosten und Beschaffungen (ohne Fahrzeugbeschaffungen). Hierbei wurden aus den Bereichen der ordentlichen Aufwendungen (Sachkosten) und des beweglichen Vermögens zunächst die prüfungsrelevanten Kosten der Jahre 2018 – 2021 ermittelt und im Anschluss die zu Grunde liegenden Beschaffungsarten und -wege unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Anforderungen sowie die Abläufe des Rechnungswesens an Hand von Stichproben begutachtet.

Die Dienststelle unterliegt mit ihren Beschaffungen dem geltenden Vergaberecht. Demnach sind Aufträge im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren zu vergeben. Zudem sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach Maßgabe der Gemeindeordnung (GO) ebenso zu beachten, wie die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg. Zu letzteren wurde im Einvernehmen mit RA/3-VMN und ZD/3 festgelegt, dass die Dienststelle bestimmte Spezialbeschaffungen in eigener Zuständigkeit beschaffen darf.

In Bezug auf die Sachkosten wurden zunächst die wesentlichen Kostenarten ermittelt. Um einen Einblick in einen üblichen Geschäftsbetrieb zu erhalten, erfolgte hierbei eine soweit als mögliche Herausrechnung der coronabedingten Kosten. Im Ergebnis verblieben für den betrachteten Prüfungszeitraum durchschnittliche Sachkosten i.H.v. rund 3,2 Mio. Euro pro Jahr.

Im weiteren Verlauf wurden auf Basis der oben beschriebenen Kostenstruktur zunächst Stichproben im Bereich der wiederkehrenden Kreditoren und Beschaffungen gezogen. Hierbei ver-

blieben von rund 200 Kreditoren 45 in der engeren Wahl, aus der für gleichgelagerte Beschaffungen eine Zusammenfassung nach Gruppen bzw. Bereichen erfolgte. Hieraus wurden sieben markante Beschaffungsbereiche näher untersucht.

Die Prüfung ergab, dass die Dienststelle o. g. Beschaffungen regelmäßig im Rahmen des Direktauftrags bzw. von beschränkten Ausschreibungen beauftragte. Hierbei orientierte sie sich nach eigener Aussage stets an der jeweiligen Einzelbeschaffung. Seitens Rpr wurde hierzu festgestellt, dass die Wahl des geeigneten Vergabeverfahrens die Grundlage für einen ordnungsgemäßen Beschaffungsprozess bildet. Dabei kommt der richtigen Einordnung des jeweiligen Auftragswertes eine zentrale Bedeutung zu. Demnach darf bei wiederkehrenden Beschaffungen oder Beauftragungen nicht mehr ohne weiteres vom Wert der Einzelbeschaffung ausgegangen werden. Vielmehr ist der zu erwartende Gesamtauftragswert ausschlaggebend. Auf eine losweise und längerfristige Vergabe von Aufträgen soll, unter Einbeziehung einer möglichen Nutzung des Instruments des mehrjährigen Rahmenvertrages, geachtet werden. Sofern es sich nicht um Spezialbeschaffungen gemäß der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) handelt, ist ZD als zentrale Beschaffungsstelle entsprechend zu beteiligen.

Neben dem voranstehenden Bereich der Sachkosten wurde auch das bewegliche Vermögen in die Prüfung einbezogen, da es einen nicht unerheblichen Teil der Kostenstruktur der Dienststelle ausmacht. Zudem finden hier Beschaffungen statt, in deren Rahmen den Regelungen des Vergaberechts und der innerdienstlichen Vorschriften – aufgrund der im Allgemeinen höheren Einzelvergabesummen – eine besondere Bedeutung zukommt. Aufgrund unterschiedlicher Beschaffungsbedarfe kommt es im Vergleich der Jahre zu Schwankungen in den Kostenverläufen. Durchschnittlich lagen die jährlichen Kosten im Zeitraum 2018 – 2021 bei rund 217.000 Euro.

Insgesamt wurden im beweglichen Vermögen drei Vergaben des Jahres 2021 begutachtet. Alle wurden von FW selbst durchgeführt, wovon aus Sicht von Rpr in zwei Fällen (Beschaffung von E-Bikes sowie einer Aufsitz-Bodenreinigungsmaschine) die Beteiligung von ZD hätte erfolgen müssen, da es sich nicht um Spezialbeschaffungen im Sinne der VBRL handelte. Eine entsprechende Feststellung wurde in den Prüfungsbericht aufgenommen. Die dritte geprüfte Beschaffung (Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien) war hingegen nicht zu beanstanden. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit wurde allerdings auf das Erfordernis einer stets ausführlichen Vergabedokumentation hingewiesen.

Ergänzend zu den obigen Prüfungspunkten konnte das Hauptlager der Feuerwache 4 in Augenschein genommen werden. Dort ist die Materialverwaltung angesiedelt. Es ergaben sich grundsätzlich die gleichen Erkenntnisse, die bereits in den vorangegangenen Bereichen zu verzeichnen waren. Insoweit wurde im Prüfungsbericht auf die bereits getroffenen Feststellungen verwiesen. Auf eine ordnungsgemäße Vergabedokumentation wurde im Besonderen hingewiesen.

Im Hinblick auf Verträge war nach Auffassung von Rpr ein von FW mit der Firma Linde GmbH geschlossener Nutzungsvertrag über die Bereitstellung von Gasbehältern zu beanstanden. Insbesondere wurde auch hier auf die Notwendigkeit eines wettbewerblichen Verfahrens hingewiesen.

Für den Bereich des Rechnungswesens ergab die Prüfung, dass dieses geordnet und in die jeweiligen Betriebsabläufe eingebunden ist.

In ihrer Stellungnahme gab FW an, die in den Feststellungen getroffenen Gesichtspunkte zukünftig entsprechend zu beachten. So ist seitens der Dienststelle bereits eine Rückmeldung

eingegangen, dass bei o. g. Nutzungsvertrag bereits eine Neugestaltung erfolgt ist. Ungeachtet dessen erklärte sie im Verlaufe der Prüfung, die zukünftige Vorgehensweise für Beschaffungen in Bezug auf die Zeit nach dem Prüfungsjahr 2021 bereits überdacht und umgesetzt zu haben.

2.2.5 243103 Pädagogische und schulpsychologische Dienstleis-

tungen – Institut für Pädagogik und schulpsychologie

Nürnberg (IPSN)

Prüfung der Fortbildungen und Veranstaltungen des

IPSN

Prüfungsbericht vom 03.04.2023

Im Rahmen üblicher Stichproben wurde das Produkt 243103, pädagogische und schulpsychologische Dienstleistungen, insbesondere die Fortbildungen und Veranstaltungen des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) beim Referat für Schule und Sport geprüft. Prüfungsgegenstand waren hauptsächlich die Festsetzung der Entgelte sowie die Ordnungsmäßigkeit der Erträge und Aufwendungen.

Die Aufgaben des IPSN umfassen Angebote von schulartenübergreifenden Lehrerfortbildungen, Schulentwicklungsberatungen und Schulentwicklungsbegleitungen, schulpsychologische Beratungen, Medien- und Umweltpädagogik, Bildungsangebote für Erziehungsberechtigte und Schüler sowie der Verleih von Medien an Schulen.

Die Prüfung hat gezeigt, dass IPSN einem ständigen Wandel unterliegt. IPSN versucht aktuellen Erfordernissen gerecht zu werden.

Seit der letzten Prüfung ist im Bereich der Teilnehmerquoten der „Nürnberger Lehrer“ eine Verbesserung eingetreten. So hat sich der vergleichbare Durchschnitt der Teilnehmerquoten (52 %) der kommunalen Nürnberger Lehrer im Vergleich zur letzten Prüfung im Jahr 2009 erhöht. Zu dieser Zeit wurde von Rpr im Bereich der schulartenübergreifenden Lehrerfortbildung (betrifft alle Kategorien) eine Fremdquote (staatliche Lehrer) von 86 % ermittelt. Seit dem Jahr 2014 gibt es im Haushaltsplan die Produktkennzahlen „Teilnahmequote Nürnberger Lehrkräfte“ zunächst für die Kategorien allgemeine Pädagogik und Schulentwicklung. 2018 wurde zusätzlich die „Teilnahmequote Nürnberger Lehrkräfte“ im Bereich Schulpsychologie eingeführt. Die vergleichbaren Durchschnittsquoten schwankten seit dem Jahr 2014, blieben jedoch konstant über der Teilnahmequote (14 %) aus dem Jahr 2009.

IPSN hat auch die Verträge mit den Dozenten über freie Mitarbeit durch die rechtssicheren, im Vertragshandbuch eingestellten, Dienstverträge ersetzt.

Insgesamt wurden folgende Feststellungen und Empfehlungen getroffen, zu denen IPSN auch Stellung genommen hat:

der Gebührenordnung vorzunehmen und dies vom Stadtrat bzw. Schulausschuss genehmigen zu lassen (3.2.2 AFB). Somit könnten über Dozentenhonorare hinaus auch teilweise interne Personalkosten, die für die Organisation von Fortbildungen anfallen, gedeckt werden.

Laut Stellungnahme von IPSN wird bereits am Entwurf einer neuen Entgeltordnung gearbeitet. Eine Umsetzung nach Durchlauf der Gremien ist im Kalenderjahr 2024 realistisch.

Bezug auf die Teilnehmerquoten geprüft. Prüfungsergebnis war, dass in Abstimmung mit IPSN die Ist-Quote im Bereich der Schulpsychologie nach unten korrigiert wurde.

samt 270 Euro nicht eingezogen, obwohl diese stattfanden. Zukünftig sollte darauf geachtet werden, dass alle festgesetzten Teilnehmerentgelte auch eingezogen werden.

IPSN erklärt, dass sehr darauf geachtet wird, die Teilnehmerentgelte korrekt einzuziehen. Die Rechnungsprüfung umfasste das Coronajahr 2021, in dem neue Formate ausprobiert und Standard-Laufwege erst generiert werden mussten. In diesem Zusammenhang gab es Begebenheiten, die dazu führten, dass insgesamt 270 Euro nicht eingezogen wurden. In den übrigen Standard Fällen wurden die Teilnehmerentgelte korrekt verarbeitet. Es wurden nun seitens IPSN zusätzliche Prüfsystematiken eingebaut, um fehlende Lastschrifteinzüge künftig zu vermeiden.

Laut IPSN wird eine transparente Festsetzung von Veranstaltungsentgelten mit der Änderung der Entgeltordnung verbunden sein.

lich bei einer in SAP hinterlegten Rechnung der Tag des Eingangs bei IPSN vermerkt wurde. Der Eingangsvermerk, bzw. Eingangsstempel sollte zukünftig angebracht werden.

IPSN gibt an, dass die Mitarbeiter darauf hingewiesen wurden, jeweils einen Eingangsvermerk an die eingehenden Rechnungen anzubringen.

2.2.6 252020 Kunst und Ausstellung – KunstKulturQuartier

(KuKuQ)

Prüfung der Kunsthalle und des Kunsthauses

Prüfungsbericht vom 27.09.2023

Gegenstand der Prüfung waren die Kunsthalle und das Kunsthaus im KunstKulturQuartier. Untersucht wurden hierbei die dortigen Verwaltungsabläufe, insbesondere im Hinblick auf die ordnungsgemäße und vollständige Erhebung der Gebühren, die Behandlung von Zuwendungen und Spenden sowie das Verfahren zur Vergabe von Beschaffungsaufträgen. Insofern schloss vorliegende Prüfung an die der Kunstvilla im KunstKulturQuartier für das Jahr 2020 an (Prüfungsbericht vom 10.03.2022).

Wie in allen Bereichen der Stadt Nürnberg, waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch im Betrieb der beiden Ausstellungshäuser deutlich wahrnehmbar. Nach Beendigung der einschränkenden Maßnahmen (Schließungen etc.) sahen sie sich zunächst mit einer eher zurückhaltenden und abwartenden Reaktion der Menschen konfrontiert, die sich in den Besucherzahlen niederschlug. Die allmähliche Rückkehr zu einem annähernden Normalzustand konnte zunächst ab Herbst 2022 verzeichnet werden. Hingegen läuft beispielsweise die Zusammenarbeit mit den Schulen, aufgrund bisher fortwährend ausbleibender Anfragen von dort, im 2023 gerade erst zögerlich wieder an.

Im Rahmen der Prüfung erfolgte auch eine Betrachtung zur Entwicklung des jeweiligen Teilergebnishaushalts. Hierbei fielen im Bereich der Kunsthalle insbesondere wiederkehrende Er-

trags- und Aufwandsbuchungen von Bestandsveränderungen auf. Diese liegen nach Informationen von KuKuQ im Sortiment der Kataloge begründet, die – begleitend zur jeweiligen Ausstellung der Kunsthalle – erstellt und zum Verkauf angeboten werden. Verbleibende Exemplare werden als Bestand auf Lager genommen. Diese verursachen im Rahmen der jährlichen Inventur entsprechende bestandverändernde Buchungen, die das Budgetergebnis teils erheblich beeinträchtigen. Die Dienststelle ist sich der Problematik bewusst und sucht nach entsprechenden Lösungswegen (z. B. Reduzierung des Katalogvolumens). Seitens Rpr wurde nahegelegt, sollten sich die Nichtverkäufe dennoch weiter fortsetzen, die Praxis des Katalogverkaufs generell kritisch und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – auch hinsichtlich anderer Veröffentlichungswege wie z. B. Bereitstellung in digitaler Form – zu hinterfragen.

Zu den Besucherzahlen und Eintrittsarten stellte KuKuQ entsprechende Daten zur Verfügung. Hierauf basierend war für den Prüfungszeitraum festzustellen, dass die gewährten freien Eintritte, gemessen an der Gesamtbesucherzahl, recht hoch erscheinen. Im Hinblick auf die Prüfung der Kunstvilla und der im Rahmen der vorliegenden Prüfung gewonnenen und sich widerspiegelnden Ergebnisse, soll die Verfahrensweise im Umgang mit der Gewährung von freien Eintritten seitens der Dienststelle ebenfalls einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Diese sind nach Ansicht von Rpr auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen, um insbesondere den Vorgaben der Gemeindeordnung (GO) zu entsprechen. Demnach sind zur Erfüllung der Aufgaben alle erforderlichen Einnahmen zu beschaffen (Art. 62 Abs. 2 GO).

Im Zusammenhang mit den obigen Ausführungen wurde auch auf das Erfordernis kostendeckender Gebühren hingewiesen. Auch in diesem Bereich korrespondieren die Ergebnisse der vorliegenden Prüfung mit denen aus der Prüfung der Kunstvilla. Auf den diesbezüglichen Prüfungsbericht wurde daher entsprechend verwiesen. Demnach wurde die für das Prüfungsjahr gültige Sehenswürdigkeitengebührensatzung (SeGebS) für die Kunsteinrichtungen des KuKuQ letztmalig im Laufe des Jahres 2013 mit Gültigkeit ab 2014 angepasst. In den Folgejahren fanden keine weiteren Gebührenkalkulationen im Sinne einer regelmäßigen Überprüfung und ggf. notwendigen kostendeckenden Anpassung mehr statt.

Hinsichtlich der Gebührenerhebung erfolgte ein Vergleich zwischen den Veröffentlichungen im jeweiligen Internetauftritt und den satzungsgemäßen Festsetzungen der SeGebS. Hierbei wurde berücksichtigt, dass ein Teil der Vermittlungsangebote in Zusammenarbeit mit dem Kunst- und Kulturpädagogischen Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) entstehen. Bei den verbliebenen Angeboten fielen dennoch Abweichungen auf, die im Prüfungsbericht Erwähnung fanden. So werden beispielsweise Leistungen angeboten, die in der SeGebS nicht enthalten sind. Sofern die Dienststelle beabsichtigt, diese beizubehalten, ist deren Aufnahme in die Satzung – ggf. in Absprache mit dem Rechtsamt (RA) – unter gebührenrechtlichen Aspekten abzuklären und vorzunehmen.

Einen weiteren Themenschwerpunkt der Prüfung stellte der Bereich der Spenden und Zuwendungen dar. Sowohl die Kunsthalle als auch das Kunsthaus verzeichnen solche Erträge. Diese sind gemäß den Vorgaben der Sponsoringrichtlinie (SponsR) zu behandeln. Im Zuge dieser Begutachtung fielen Spenden eines ortsansässigen Malerhandwerksbetriebs auf. Dieser führte im Prüfungs- und Vergleichszeitraum alle Malerarbeiten als alleiniger Auftragnehmer aus. Zudem waren auf den betreffenden Rechnungen hohe Rabatte ausgewiesen. Von Rpr wurde darauf hingewiesen, dass zum Schutz der Mitarbeitenden seitens der Dienststelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, die jegliche Verdachtsmomente bzgl. wechselseitiger Abhängigkeiten ausschließen. Hierzu zählt in erster Linie die Beachtung des Vergaberechts und der internen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien. Die betreffenden Spenden waren im jeweiligen Spendenbericht ausgewiesen. Die Dienststelle versicherte auf Rückfrage, dass für die regelmäßigen Beauftragungen ausschließlich sachliche Gründe ausschlaggebend waren.

Der vorgenannte Sachverhalt fand bei der Prüfung der Vergaben nochmalige Beachtung. Beide Kunsteinrichtungen veranlassen öffentliche Aufträge und unterliegen damit dem geltenden Vergaberecht sowie den hierzu erlassenen städtischen Regelungen. Seitens Rpr wurde hier ein besonderes Augenmerk auf gleichgelagerte und wiederkehrende Beauftragungen gelegt. Basierend auf den gezogenen Stichproben konnte festgestellt werden, dass es bei der Kunsthalle und dem Kunsthaus zu annähernd den gleichen Beschaffungsprozessen kommt, wie sie schon bei der Prüfung der Kunstvilla zu verzeichnen waren. Zudem erfolgten die geprüften Beauftragungen vorrangig im Rahmen von Direktaufträgen, deren Zulässigkeit aus Sicht von Rpr allerdings nicht gegeben war. Vielmehr wären, ausgehend vom Gesamtauftragswert, formelle Vergabeverfahren unter Einbeziehung der zentralen Beschaffungsstelle ZD/3 erforderlich gewesen. Die Dienststelle wurde zur Klärung der zukünftigen vergaberechtlichen Erfordernisse dorthin verwiesen. Die im Rpr-Prüfungsbericht zur Kunstvilla getroffenen Feststellungen kommen gleichermaßen zur Anwendung.

Im Fazit blieb festzuhalten, dass in den behandelten Themenbereichen markante Parallelen zwischen der vorliegenden Begutachtung und der zur Kunstvilla gezogen werden konnten. Eine Stellungnahme der Dienststelle zum vorliegenden Prüfungsbericht stand zum Redaktionsschluss noch aus.

2.2.7 311600 Grundsicherung im Alter – Amt für Existenzsiche-

rung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)

Prüfung der Kosten der Unterkunft des vierten Kapitels

SGB XII bei SHA

Prüfungsbericht vom 22.02.2023

Gegenstand der Prüfung waren die Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes im Alter – Grundsicherung im Alter (4. Kapitel SGB XII). Der Schwerpunkt lag hierbei auf den notwendigen anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) für Personen, die über der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII liegen. Die Anwendung des sog. schlüssigen Konzeptes, die Anerkennung der Miet- und Nebenkosten, die entsprechende Berechnung in Einzelfällen, interne Kontrollmechanismen sowie die Beachtung der entsprechenden Vorschriften waren Gegenstand der Prüfung.

Die Grundsicherung im Alter soll den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen. Dementsprechend sind nach § 41 SGB XII ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland leistungsberechtigt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Folgende notwendige Bedarfe nach § 42 SGB XII sind anerkannt:

Der Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt ist ein personenbezogener Individualbedarf entsprechend den gesetzlichen Grundlagen. So besteht bereits bei der Höhe des Regelsatzes

für eine Einzelperson ein Unterschied zu einer Person in der Familie. Ebenso verhält es sich bei den weiteren notwendigen Bedarfen. Die Unterkunftskosten stellen hier eine Besonderheit dar, da es erhebliche kommunale Unterschiede der Wohngemeinden, Stadtteile, Mietspiegel, Wohnungsgrößen, Ausstattungen und Nebenkosten gibt. Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind in der tatsächlichen Höhe anzuerkennen, soweit diese angemessen sind (§ 42a Abs. 1 SGB XII).

Dem jeweiligen Bedarf ist das Einkommen (z.B. Rente, Vermögen) unter Beachtung von Freibeträgen gegenüberzustellen. Weiterhin sind vorrangige Ansprüche, wie z.B. Wohngeld, zu berücksichtigen. Im Ergebnis wird per Bescheid der monatliche Anspruch auf Grundsicherung im Alter bewilligt. Werden während des Bewilligungszeitraumes Änderungen (z.B. Miethöhe, Heizkosten, Rente) bekannt, so ändert sich die Bewilligungshöhe gegebenenfalls auch rückwirkend.

Für eine korrekte Ermittlung des Bedarfes sind für alle Belange jeweilige Nachweise (Verträge, Bescheide, Kontoauszüge usw.) zur Prüfung einzureichen und in der jeweiligen Fallakte zu dokumentieren. Im Rahmen der Prüfung wurden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung betrachtet, da hier für die Angemessenheit der Kosten die individuellen kommunalen Gegebenheiten ausschlaggebend sind.

Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Stadt Nürnberg – „Schlüssiges Konzept“ gelten für Leistungen nach dem SGB II gleichermaßen wie für das SGB XII. Das Konzept stellt einen Leitfaden sowie die Berechnungsgrundlage für die Anerkennung von Mietund Heizkosten dar. Es enthält die grundlegende Festlegung von Mietobergrenzen, anerkannte Bedarfe im Rahmen der KdU und Nebenkosten sowie weiterführende Ausnahmen, Sonderberechnungen und Härtefallregelungen. Das Konzept wird in regelmäßigen Abständen geprüft und angepasst. Zuletzt wurden die Mietrichtwerte im Rahmen des SGB II und des SGB XII in der Sitzung des Sozialausschusses vom 08.12.2022 erörtert. Die letzte Anpassung fand zum 01.01.2023 statt. Aufgrund der Komplexität und Vielzahl von Richtwerten und Ausnahmeregelungen wird seitens Rpr auf das Konzept in seiner Fassung vom 01.04.2020 mit der Anpassung der Richtwerte zum 01.01.2023 verwiesen.

Die Nettoaufwendungen der Grundsicherung im Alter werden seit dem Jahr 2014 der Stadt Nürnberg durch den Bund zu 100% erstattet (§ 46a Abs. 1 Nr. 2 SGB XII). Dementsprechend entstehen auf kommunaler Ebene keine Kosten, die unmittelbar für Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII anfallen. Im Jahr 2022 lagen die gesamten ordentlichen Erträge i.H.v. 67,64 Mio. Euro um 272.000 Euro unter den städtischen ordentlichen Aufwendungen (67,91 Mio. Euro). Aufgrund unterschiedlicher Abrechnungs- und Erstattungszeiträume geht die Stadt Nürnberg hier in Vorleistung und die Endabrechnung 2022 bleibt abzuwarten. Weiterhin ist hier zu berücksichtigen, dass weitere Leistungen wie sonstige Transferleistungen, Kostenbeiträge und Erstattungen, Darlehen für Mietrückstände enthalten sind. In den vergangenen Jahren waren die Jahresergebnisse für die Stadt Nürnberg auf das Produkt 311600 Grundsicherung im Alter bezogen regelmäßig positiv (zuletzt 2021 i.H.v. 101.000 Euro). Insgesamt betrachtet sind die Aufwendungen im Zeitraum 2017 – 2022 nach einem leichten Rückgang in 2019 um rd. 19,7 % gestiegen.

311600 Grundsicherung im Alter

80.000.000 70.000.000 60.000.000 50.000.000 40.000.000 30.000.000 20.000.000 10.000.000 0 2018 2019 2020 2021 2022

Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen

Die Anzahl der Leistungsberechtigten basiert auf einer Auswertung aus dem Fachverfahren OPEN/Prosoz zum jeweiligen Stichtag am Jahresende und zeigt, dass diese nach einem Rückgang wieder gestiegen ist. Dies spiegelt auch die Aufwendungen und Erträge wider.

Dezember 2017 Dezember Dezember Dezember Dezember
2018 2019 2020 2021
Zahl der Leistungsberechtig- ten mit Grundsicherung im Alter 6.718 6.119 6.221 6.278 6.421

Aus den SAP–Auswertungen des Produktes lassen sich die dem Prüfungsgegenstand entsprechenden Daten bezogen auf Mietkosten, Nebenkosten und Heizkosten nicht auswerten. Die Einzelerfassungen der im hierfür vorgesehenen Fachverfahren (OPEN/Prosoz) mit den monatlichen Zahlläufen sind zu diesem Zweck notwendig. So ergab die durch SHA erstellte Auswertung des Monats Dezember 2021 folgende Tabelle:

Bedarfs-Bezeichnung Summe Anzahl
Euro Personen
Summe Anteile Grundmiete 2.161.246,71 8.310
Summe Anteile Heizkosten 349.878,59 8.000
Summe Anteile KdU einmalige Nebenkosten / Abset- zungen 53.908,57 413
Summe Anteile KdU laufende Nebenkosten / Absetzun- gen 552.885,57 7.650
Summe Anteile KdU nach Tagessätzen 375,00 1
Summe Anteile KdU Wohneigentum 1.366,61 12
Gesamt 3.119.661,05 8.323

Hierbei ist zu beachten, dass bei den KdU-Kosten auch Personen mit Erwerbsminderung erfasst sind. Die Anzahl der Personen kann damit nicht mit der Anzahl der Leistungsberechtigten (Grundsicherung im Alter) gleichgesetzt werden. Weiterhin ist hier zu beachten, dass nicht in

jedem Fall alle Formen der KdU vorliegen (z.B. nur Nebenkosten, keine Mietkosten). Die ordentlichen Aufwendungen 2021 (62.889.345 Mio. Euro) beinhalten die Kosten der Unterkunft. Entsprechend beträgt der monatliche Gesamtaufwand im Durchschnitt 5.240.779 Euro. Vergleicht man diesen Durchschnitt mit den KdU-Aufwendungen aus Dezember 2021, so wäre der Anteil der KdU rd. 59,9 %. Allerdings ist ein Vergleich der ordentlichen Aufwendungen aus SAP mit einer Durchschnittsberechnung und der tatsächlichen Auswertung aus Open/Prosoz für 12/2021 nicht vollumfänglich aussagekräftig.

SHA ist Mitglied im Benchmarkingkreis der großen Großstädte Deutschlands. In diesem Rahmen werden regelmäßig Analysen der verschiedenen Leistungen durchgeführt, und in Monitoringberichten veröffentlicht. Zudem berichtet SHA im Stadtrat sowie Sozialausschuss (zuletzt am 13.10.2022) über die Ergebnisse.

Prüfungsergebnis

Für die konkrete Prüfung von Einzelfällen wurde eine aktuelle Übersicht von SHA angefordert. Aus den Fachverfahren OPEN/Prosoz erfolgte zum Stichtag 31.12.2021 unter Beachtung der von Rpr angeforderten Parameter (Name, Fallnummer, Grundmiete, Nebenkosten, Heizkosten, QM, Personenanzahl, Wohngemeinschaftspersonenanzahl, Adresse) eine Auswertung aller hinterlegten Fälle. Die in Excel aufbereiteten und an Rpr übermittelten Daten umfassten demnach 5.338 Fälle.

Aufgrund der enormen Anzahl der Fälle und der damit einhergehenden sehr deutlichen unterschiedlichen Fallkonstellationen war es für Rpr nicht ohne weiteres möglich, eine qualifizierte Auswahl für die Prüfung heranzuziehen. Die von SHA zur Verfügung gestellten Datensätze wurden mittels der Analysesoftware IDEAausgewertet. Hierbei wurden doppelte Datensätze, gleicher Name, gleiche Adresse, identische Miethöhe und gleiche Fallnummer getrennt voneinander ausgewertet. Unabhängig von dieser Auswertung wurden mittels einer Excel Funktion zufällige Fälle der Prüfliste hinzugefügt. Weiterhin wurde die Basisliste auf besondere Fälle durchsucht wie z.B. keine Mietkosten, besonders hohe Mietkosten, Nebenkosten, Heizkosten, Anzahl der Personen oder auch Größe der Wohnung.

Die Auswertungen ergaben insgesamt immer noch deutlich über 300 Fallakten. Hieraus wurde die Auswahl weiter manuell eingeschränkt, so dass jede der vorgenannten Fallkonstellationen vertreten war. Die Prüfung erfolgte demnach in 26 konkreten Einzelfällen. Hierfür wurden seitens SHA die Akten sowie ein Büro mit Zugang zum Fachverfahren gestellt. Im Vorfeld der Aktenprüfung wurde durch die Einwohnerauskunft VIA ermittelt, ob die entsprechenden Grundsicherungsempfänger auch örtlich in Nürnberg gemeldet sind. Nachdem diese Prüfung relativ einfach ohne Zuhilfenahme der Fallakte möglich war, wurde hier die Prüfliste erweitert und insgesamt 41 Einzelfälle überprüft.

Die Überprüfung der Meldeadressen ergab keine Abweichungen zu den übermittelten Datensätzen mit Stand 31.12.2021. Die Einzelfallprüfung erwies sich als komplex, da in jedem Fall Individualentscheidungen getroffen waren. Im Wesentlichen war festzustellen, dass Entscheidungen, Änderungen, Einmalzahlungen aus Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen sowie von der Norm abweichende Sachverhalte entsprechend dokumentiert, in OPEN/Prosoz angepasst und verbeschieden sind. Die Sachbearbeitung in den geprüften Fällen fand durchweg unter Beachtung des SGB XII sowie des schlüssigen Konzeptes statt.

In einem Fall war die Heizkostenobergrenze anerkannt, obwohl nach Aktenlage geringere Heizkosten vorlagen. Weitere geringfügige Feststellungen (Dokumentation, Qualität der Aktenführung und Erfassung) wurden während der Prüfung besprochen und weitestgehend ausgeräumt.

Insgesamt ist, basierend auf den 26 geprüften Fallakten, von einer ordnungsgemäßen Sachbearbeitung auszugehen. In jedem Fall waren die VIA Meldedaten, Nachweise der KdU, Neben- und Heizkosten vorliegend. Die bei der IDEA Auswertung vermeintlichen doppelten Fälle haben sich als unzutreffend herausgestellt.

Das interne Kontrollsystem bei SHA sieht vor, dass alle Neufälle durch die Gruppenleitungen geprüft und freigegeben werden. Des Weiteren sind Einzelfallentscheidungen, Widerspruchsangelegenheiten sowie Beschwerdefälle in die Überprüfung durch die Gruppenleitungen eingebunden. Eine auf das Zufallsprinzip basierende stichprobenartige Fallaktenprüfung findet nicht statt. So kann nach der Erstbewilligung ein Fall viele Jahre ohne 4-Augen-Prinzip bewilligt werden.

Aus Sicht von Rpr sollte aus den monatlichen Zahlläufen eine zufällig generierte Liste mit Fällen erstellt und geprüft werden. Hierfür wäre eine standardisierte Prüfliste mit entsprechender Dokumentation für jeden Fall in der Akte zu hinterlegen.

Die gegenständliche Prüfung der Mietkosten im 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter) hat gezeigt, dass bei den geprüften Fällen grundsätzlich eine ordnungsgemäße einzelfallbezogene Sachbearbeitung erfolgt. Die geringfügigen Feststellungen wurden größtenteils während der Prüfung bereinigt. Die umfassenden gesetzlichen Regelungen, weiterführenden kommunalen Bestimmungen sowie Gerichtsentscheidungen stellen hier eine besondere Herausforderung dar.

Die Prüfung ist abgeschlossen.

2.2.8 363301 Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) – Amt für Kin-

der, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)

Prüfung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte

Kinder und Jugendliche

Prüfungsbericht vom 22.09.2023

Gegenstand der Prüfung waren die Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher nach § 35a SGB VIII. Der Schwerpunkt lag hierbei auf den notwendigen Voraussetzungen für die Gewährung der Eingliederungshilfe. Die Anwendung des Hilfeplanverfahrens, die entsprechende Abrechnung, interne Kontrollmechanismen sowie die Plausibilität waren Gegenstand der Prüfung.

Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 SGB VIII). Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII besteht der Anspruch auf Eingliederungshilfe, soweit

  1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Beide Voraussetzungen müssen für eine Hilfegewährung erfüllt sein. Demnach muss neben der Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit auch ein soziales Integrationsrisiko vorhanden sein. Hierfür ist seitens des Jugendhilfeträgers ein fachliches Gutachten eines Arztes bzw. eines Psychotherapeuten im Sinne des § 35a Abs. 1 a SGB VIII einzuholen. Die Feststellung

der Beeinträchtigung erfolgt durch die zuständige Fachkraft im Jugendamt aufgrund des Gutachtens. Hierbei wird auch die Entscheidung über die Einleitung, Art und Ausgestaltung der Hilfe entschieden.

Die Hilfegewährung kann in

Entsprechend § 91 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII werden für die Leistungen der Eingliederungshilfe (bei teil- und vollstationärem Aufenthalt) Kostenbeiträge erhoben. Die Heranziehung der Kostenbeiträge ist in den §§ 92 ff. SGB VIII geregelt und umfasst das Kindergeld, das Einkommen der Eltern sowie eigenes Einkommen und Vermögen des Anspruchsberechtigten.

Die Abteilung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WiHi) im Jugendamt führt die Fallakten, erstellt Leistungsbescheide, prüft die Zuständigkeiten, bearbeitet die eingehenden Rechnungen sowie sonstige Zahlungsaufforderungen, führt die Kostenbeitragsakten (KOB) und überwacht die Einhaltung der Gesamtausgaben. Im Bereich J/B3 ist der Allgemeine Sozialdienst (ASD) mit den fachlichen Aufgaben der Eingliederungshilfen betraut. Hierzu zählen insbesondere die sozialpädagogischen Belange, das Hilfeplanverfahren, die Betreuung der Hilfebedürftigen und die Kommunikation mit den Trägern. In diesem Rahmen finden auch Eingangsgespräche, Beratungen und die Beauftragung eines Gutachtens statt. Durch das kollegiale Team und interne Fall-Besprechungen werden die möglichen geeigneten Hilfeformen herausgefiltert und festgelegt. Ebenso finden regelmäßige Hilfeplangespräche mit den Betroffenen, den Trägern sowie den Erziehungsberechtigten statt. Entsprechende Dokumentationen bilden die Basis für Hilfebeginn, Hilfeänderungen, Verlängerungen sowie Beendigungen. Der regelmäßige Austausch zwischen dem ASD und der WiHi ist elementar für einen ordnungsgemäßen Fallverlauf.

Die Aufgaben des ASD waren nicht Gegenstand der Prüfung.

Die Eingliederungsleistungen nach § 35a SGB VIII sind im Produkthaushalt der Stadt Nürnberg (Produkt 363301) abgebildet. Das Produkt ist in 20 eigenständige Leistungen untergliedert. Hier wird nach Sozialregionen, minderjährige / junge Volljährige sowie Flüchtlinge unterschieden. Die Gesamtkosten der Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII beliefen sich im Jahr 2022 auf 72,736 Mio. Euro (JHA 27.07.2023 Standardbericht Kinder- und Jugendhilfen). Auf die Hilfen nach § 35a SGB VIII entfielen 26,942 Mio. Euro (37 %).

Insgesamt betrachtet hat sich das Jahresergebnis 2022 gegenüber 2019 um 4,255 Millionen Euro (+21,88%) verschlechtert. Das K1 Sachbudget ist hierbei zu vernachlässigen, der genannte Betrag ist lediglich eine Umlage aus den K1 Gesamtkosten der WiHi Abteilung. Die K2 Personalkosten sind ebenfalls als anteilige Umlage gebucht.

Die K3 Sozialtransferleistungen beinhalten die Erstattungen, Transfererträge, Kostenbeiträge sowie die primären Aufwendungen der Eingliederungshilfen. Hier sind die wesentlichen Kosten deutlich zu erkennen. Alle Aufwendungen in diesem Bereich sind gestiegen, wobei die Heimunterbringung den größten Anteil ausmacht. Insgesamt ist in diesem Bereich ein Anstieg von 15,7 % gegeben. Die K3 Erträge sind im selben Zeitraum um 13,7 % gestiegen.

Die Steuerungsmöglichkeiten sind, bedingt durch gesetzliche Vorgaben, in diesem Bereich eingeschränkt. Durch Zuständigkeitsregelungen, Kostenbeteiligungen der Eltern sowie der personenspezifischen Hilfeformen sind die entsprechenden Kosten und Erträge zugeordnet. Hierbei ist deutlich erkennbar, dass eine gewissenhafte Sachbearbeitung und die richtige Auswahl der Hilfeform entscheidend für die Kosten sind.

[+] Ist 2022 [+] Ist 2021 [+] Ist 2020 [+] Ist 2019
Kostenart EUR EUR EUR EUR
Ergebnis 23.716.733,27 22.286.994,43 20.775.526,98 19.461.642,77
[-] 1000GES_BUDGET.22 Gesamtbudget Produkte 2022 - Berichte 23.716.733,27 22.286.994,43 20.775.526,98 19.461.642,77
[-] 1000K1_BUDGET.22 K 1 - Sachbudget 127.944,31 135.574,60 134.524,61 133.029,77
[-] 1000K2_BUDGET.22 K 2 - Personalbudget (nur Aktive) 1.296.760,32 1.417.973,67 1.407.452,11 1.409.885,70
[-] 1000K3_BUDGET.22 K 3 - Sozialtransferleistungen/Zuwendung 22.091.448,10 20.457.970,91 19.007.387,95 17.675.352,26
[-] 1000K3_ERTRAG.22 K3 Erträge -3.224.776,67 -2.838.381,63 -2.980.855,59 -2.691.071,31
[-] 1000K3_KG542.22 Erträge aus Kostenerstattungen -2.469.359,82 -1.898.942,93 -2.193.915,31 -1.969.966,50
54220100 Erstattungen Gde.(Sozialleistungen i.E.) -487.184,22 -64.119,52 -154.562,96 -181.006,36
54220200 Erstattungen Gde.(Sozialleistungen a.E.) -178.182,63 -186.918,70 -230.998,23 -105.256,40
54220500 Erstattungen Bezirk (Sozialleist./i.E.) -1.485.647,61 -1.415.099,86 -1.443.424,54 -1.550.835,19
54220600 Erstattungen Bezirk (Sozialleist./a.E.) -318.345,36 -232.804,85 -364.929,58 -132.868,55
[-] 1000K3_KOG52.22 Sonstige Transfererträge -755.416,85 -939.438,70 -786.940,28 -721.104,81
52110401 Kostenbeitr./Aufwen.ersatz/Kosteners.avE -55.989,86 -52.424,35 -38.593,57 -46.108,75
52120401 Übergel.Anspr.gg.bürg-rechtl.Unt.ver.avE
52130401 Leistungen v. Sozialleistungsträgern avE -23.540,71 -29.533,87 -31.086,01 -54.559,04
52210401 Kostenbeitr./Aufwen.ersatz/Kosteners. iE -510.755,36 -649.885,24 -530.927,02 -488.310,09
52220401 Übergel.Anspr.gg.bürg-recht.Unt.verpf-iE
52230401 Leistungen von Sozialleistungsträgern iE -165.130,92 -207.595,24 -186.333,68 -132.126,93
[-] 1000K3_AUFWAND.22 K3 Aufwendungen 25.316.204,77 23.296.237,07 21.988.075,32 20.366.215,14
63340101 Erziehungsbeist./Betreuungshelf. a.v.E. 511.631,98 504.934,22 497.452,31 475.058,01
63340106 Vollzeitpflege a.v.E. 642.288,71 523.081,64 561.173,01 446.349,87
63340600 Vorschuss Krankenhilfe
63350105 Eingliederungshilfe (sonst. Maßn.) i.E. 5.183.016,35 4.128.907,03 3.568.002,55 4.258.086,91
63350401 Erziehung in Tagesgruppen i.E. 4.326.537,40 3.845.022,58 3.520.827,28 3.297.000,33
63350600 Heimunterbringung i.E. 12.227.458,90 12.148.529,09 11.303.366,67 10.020.178,42
63350601 Intensive sozialpäd. Einzelbetr. i.E. 901.180,23 964.176,84 1.070.365,26 728.327,75
63350602 Betreutes Wohnen i.E. 1.226.829,31 862.895,63 882.224,06 702.634,57
64491000 Abschreibungen auf Forderungen (K3-Budg) 2.418,94 3.512,96 2.142,73 2.760,12
62520022 Erst.Gde/Gdeverbände(Eingl.h.:vollstat.) 101.687,55 38.236,10 305.771,63 359.851,70
62520023 Erst.Gde/Gdeverbände(Eingl.h.:teilstat.) 64.697,64 94.413,82 232.058,04 12.361,11
62520024 Erst.Gde/Gdeverbände(Eingl.hi.:ambulant) 128.457,76 182.527,16 44.691,78 63.606,35
[-] 1000K4_BUDGET.22 K 4 - Interne Leistungsbeziehungen 200.580,54 270.292,48 228.211,05 237.110,62
[-] 1000K5_BUDGET.22 K 5 - Sonstiges 0,00 5.182,77 -2.048,74 6.264,42
23.716.733,27 22.286.994,43 20.775.526,98 19.461.642,77

Die Jahresabschlussdaten des Produkts sind, auch bezogen auf die Steigerungsraten, lediglich ein Baustein der durchaus komplexen Controllingdaten. Diese dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Das Jugendamt der Stadt Nürnberg ist seit dem Jahr 2005 am Interkommunalen Vergleichsring von 14 Großstädten beteiligt. Hier werden standardisierte einheitliche Vergleichsdaten zusammengefasst und analysiert. Aufgrund dessen werden umfassende Daten für alle Hilfeformen, Einwohnerdaten, Kosten, Fallzahlen und viele weitere erfasst.

In diesem Vergleichsrahmen liegt Nürnberg insgesamt gesehen bei den neu begonnenen Hilfen, der Leistungsdichte bei den Kosten pro Jungeinwohner sowie den Kosten pro laufender Hilfe unterhalb des Durchschnitts.

Kosten pro Jungeinwohner 2020 Kosten pro laufender Hilfe 2020
Euro Euro
Höchstwert 1.358 25.940
Median 797 20.131
Nürnberg 614 17.353

J berichtet regelmäßig (zuletzt im JHA vom 27.07.2023) im Jugendhilfeausschuss mit dem sog. Standardbericht der Kinder- und Jugendhilfen in Nürnberg über die Entwicklungen, Analysen der Zahlen sowie die weiteren Schritte. Zusätzlich werden Quartalsberichte der Erzieherischen Hilfen/ Eingliederungshilfen erstellt. Eine Monatsstatistik erfasst die Zu- und Abgänge der jeweiligen Hilfeformen.

Die über ein Jahr betrachteten Fallzahlen können nur den Stand des jeweiligen 31.12. darstellen, da im Laufe des Jahres Hilfen beendet und begonnen werden. So ist im Prüfungsjahr mit Stand Dezember im Bereich des § 35a SGB VIII eine Fallzahl von 959 Fällen gegeben. Der Zuwachs gegenüber 2021 belief sich auf 134 Fälle. Im Jahresverlauf 2022 wurden 258 Fälle eingestellt und 381 Fälle neu begonnen.

Bei den Fallzahlenentwicklungen muss auch immer die Einwohnerzahl Nürnbergs bzw. explizit die Jungeinwohnerzahl betrachtet werden, da diese auch die Fallzahlen beeinflussen kann.

Jahr 2022 2021 2020 2019
Jungeinwohner Nürnberg (0 – 21 Jahre) 101.571 97.862 97.522 98.412

Ein für die Hilfen nach § 35a SGB VIII notwendiges fachärztliches Gutachten wurde im Betrachtungsjahr 2022 insgesamt 248-mal erstellt. Gegenüber dem Jahr 2020 ist das eine Steigerung um 36,3 % bzw. 66 Gutachten. Werden die Gesamtkosten, Fallzahlen, Einwohnerzahlen auf Nürnberg bezogen betrachtet, zeigt sich eine über die Jahre gesehen stetige Steigerung. Durch das umfassende Controlling, die Berichterstattung sowie dem interkommunalen Austausch ist ein umfassender Überblick gegeben, um mögliche Risiken zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Prüfungsergebnis

Für die Prüfung wurde von Rpr eine Liste sämtlicher WiHi-Fälle (§ 35a SGB VIII) angefordert. Die entsprechende Auswertung aus PROSOZ/14plus mit den Parametern Name, Hilfeart, Kosten und Leistungszeitraum erfolgte von J/B3-6. Insgesamt konnten 1.449 Fälle in einer Excel- Liste an Rpr übermittelt werden. Daraus wurden seitens Rpr 18 Fälle unter den Gesichtspunkten der Leistungshöhe, Enddatum, Hilfeart sowie Familienname (Zuständigkeit innerhalb der Abteilung) für die Prüfung herangezogen.

Die Gesamtausgaben der geprüften Fallakten betrugen im Jahr 2022 insgesamt 519.026,74 Euro. Drei der Fälle lagen über 100.000 Euro, die Mehrzahl zwischen 5.000 – 20.000 Euro. Eine sehr große Rolle spielt hier die Art und Dauer der Hilfe. Die teuerste Form der Hilfe ist die stationäre Unterbringung, wohingegen die ambulante Legasthenie-/Dyskalkulie-Therapie die günstigste Hilfeform darstellt.

Die Prüfung hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Jugendhilfe eine sehr komplexe Aufgabe für das Jugendamt darstellt. Hier ist für eine korrekte Aufgabenerfüllung ein hohes Maß an Fachwissen erforderlich. Die intensive Zusammenarbeit mit dem ASD und den freien Trägern der Jugendhilfe sind wesentliche Bestandteile für den Erfolg einer Jugendhilfe.

Es wurden keine wesentlichen Feststellungen in den geprüften Vorgängen getroffen. Die durchaus sehr vielschichtigen Sachverhalte in Verbindung mit den häufig enormen Kosten der WiHi bedürfen einer regelmäßigen Prüfung. Die Interne Revision des Jugendamtes trägt hier einen sehr hohen Anteil bei. Die Ergebnisse werden an die Abteilung weitergegeben, die Rückmeldungen an die IR erfolgt nicht immer im erforderlichen Maße. Ein ergänzendes Abteilungsinternes IKS sollte aus Sicht von Rpr installiert werden.

Die digitale Aktenbearbeitung ist, auch aufgrund der frühen Einführungsphase, noch nicht ausgereift. Insbesondere die getrennte Aufbewahrung und Ablageart der Rechnungen sowie die Erfassung der Altakten sind für einen Sachverständigen Dritten nicht ohne weiteres in angemessener Zeit prüfbar.

2.2.9 363700 Unterhaltsvorschuss – Amt für Kinder, Jugendliche

und Familien – Jugendamt (J)

Prüfung des Jahresabschlusses 2022

Prüfungsbericht vom 09.05.2023

Folgend dem Prüfungsgegenstand wurden die Wirtschaftsführung sowie das Verwaltungshandeln auf Basis einer System-/Funktionsprüfung, auch unter der Einbeziehung von Fallakten, begutachtet. Die Prüfung erfolgte dabei im Anwendungsbereich/Zuständigkeit der UVG-Stelle bei J, für den Zeitraum der Jahre 2017 bis 2022. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere eine abklärende Betrachtung und Prüfung der Entwicklung der Unterhaltsvorschussleistungen mit Inkrafttreten der Reform des UVG zum 1. Juli 2017 vorgenommen. Im Weiteren wurden die Vorgehensweise bei der Heranziehung Unterhaltspflichtiger, die Realisierung- /Rückgriffquote von Unterhaltsansprüchen sowie die Entwicklung der Aufwendungen geprüft.

Insgesamt erfahren die Leistungen des Unterhaltsvorschusses nach dem UVG im betrachteten Zeitraum eine deutliche Steigerung. Die staatlichen Gesamtaufwendungen stiegen dabei von rund 8,68 Mio. Euro im Jahr 2017 auf rund 20,69 Mio. Euro im Jahr 2022. Die Ursachen hierfür sind insbesondere der erweiterte Adressatenkreises sowie der Wegfall der höchstens 72-monatigen Bezugsdauer. Die Gesamtfallzahl der Leistungsberechtigten stieg dabei von 4.266 auf 6.626 Personen.

Jahr Anträge gesamt Gesamtfallzahl an
Leistungsberechtigten
2017 4.235 4.266
2018 2.246 5.487
2019 2.332 5.976
2020 2.249 6.503
2021 2.381 6.441
2022 3.080 6.626

je zum Stand 31.12.

Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss werden anteilig von Bund (40%) und Freistaat (60%) getragen. Die Möglichkeit des Freistaats der Ausgabenaufteilung auf die Kommunen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UVG wird nicht wahrgenommen. Die nach § 7 UVG vom Freistaat eingezogenen Beträge werden entsprechend zu 40 % an den Bund abgeführt.

Das Verfahren der Durchführung des UVG ist nach § 64 SGB X gebühren- und auslagenfrei.

Jahr Summe der Leistungsausgaben in Euro (rd.) Summe der offenen Einnahmen aus
Forderungen nach § 7 Rückgriff nach § 7 UVG
UVG in Euro (rd.) in Euro (rd.)
2017 8.684.000 * 1.562.000
2018 13.897.000 * 1.982.000
2019 17.489.000 * 2.430.000
2020 20.430.000 57.595.000 2.687.000
2021 20.396.000 58.938.000 3.037.000
2022 20.690.000 61.871.000 3.200.000

je zum Stand 31.12.

Festzustellen war, dass die regelmäßig zur Bewertung des UVG-Vollzugs herangezogene ´Rückgriffquote´, dem Verhältnis von Einnahmen und den Ausgaben eines Kalenderjahres, bis zum Jahr 2020 auf 13,2 % sank. Bei der letzmaligen Betrachtung zum 31.12.2022 stieg die Quote auf 15,5 % – bayernweit beträgt die Quote 24 %.

Rückgriffquote rd. (Einnahmen/Ausgaben) in
Jahr Bayernweit UVG-Stelle Nürnberg
2017 27 % 18,0 %
2018 20 % 14,0 %
2019 23 % 13,7 %
2020 22 % 13,2 %
2021 23 % 14,9 %
2022 24 % 15,5 %

Der deutliche Anstieg an Unterhaltsfällen hat dazu geführt, dass die Sachbearbeitung der UVG-Stelle die Aufgaben im Bereich der Heranziehung (Rückgriff) u.a. aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen konnten.

Insgesamt gilt es zu erwähnen, dass die bezeichnete Rückgriffquote keine vollständige Aussage über die effektive Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen durch J/B4-5 trifft, da diese von mehreren Faktoren beeinflusst wird.

Die geringe Rückgriffquote in Nürnberg wurde mit E-Mail vom 23.06.2022 von Seiten der Regierung von Mittelfranken thematisiert. Mit Stellungnahme vom 13.07.2022 bezog sich J/B4-5 auf die Vielschichtigkeit der Einflussfaktoren. Zum Teil wurde sie damit begründet, dass viele unterhaltspflichtige Elternteile aufgrund ihres geringen Einkommens nicht zu Unterhaltszahlungen in der Lage sind. Die COVID-19-Pandemie hat überdies teilweise die wirtschaftlichen Umstände der Unterhaltspflichtigen verfestigt oder sogar verschlechtert. Außerdem bezieht ein hoher Prozentsatz der Unterhaltspflichtigen Leistungen nach dem SGB II (2021 rund 66 % sowie 2022 rund 61 % der Bewilligungen). Ein weiterer Punkt, welcher die Durchsetzbarkeit der Unterhaltspflicht erschwert, ist insbesondere die bestehende Anonymität innerhalb der

Großstadt und damit verbunden die mangelhafte Erreichbarkeit bei der Klärung relevanter Sachverhalte.

Als weiteren Grund für die vergleichsweise niedrige Rückgriffquote in Nürnberg muss die bisher in Teilen angespannte Personalsituation der UVG-Stelle genannt werden. Vorrangige Aufgabe dieser ist es Anträge auf Unterhaltsvorschussleistungen zeitnah zu bescheiden. Bei hohen Fallzahlen blieb in der Vergangenheit oft kein ausreichender Spielraum Unterhaltspflichtige zeitgerecht festzustellen und ggf. zu verfolgen. Hinterfragt werden mussten im Rahmen der Prüfung daher auch organisatorische Gründe sowie die Frage nach ausreichend qualifiziertem Personal. Hier gilt vorliegend zu erwähnen, dass aufgrund der Reform des UVG zum 01.07.2017 die Sachbearbeitung bei J/B4-5/1 von 14,25 VK (12/2016) auf inzwischen 31,76 VK (31.12.2022) angehoben wurde. Die durchschnittliche Fallzahl je Sachbearbeiter passte sich dabei in den Jahren 2016 bis 2022 von 285 auf 209 Fälle an. Eine seit drei Jahren steigende Rückgriffquote zeigt überdies, dass die personelle Aufstockung zwischenzeitlich ein insgesamt beachtliches Niveau erreicht hat. Von einer weiteren Aufarbeitung bei der Heranziehung säumiger Unterhaltspflichtiger ist daher auszugehen. Auch die seitens der Regierung von Mittelfranken thematisierte Dauer des Bewilligungsverfahren sollte künftig eine Verbesserung erfahren.

Unstrittig für die Aufgabenerfüllung sind umfassende, fundierte und stets aktuelle Rechts- und Fachkenntnisse sowie hinsichtlich der Aufgabenbewertung die Erkenntnis, dass zwischenzeitlich eine beachtliche Aufstockung des Personals bei der UVG-Stelle erfolgte. Dies sollte aus Sicht von Rpr künftig dazu führen, dass u.a. die Bewilligungsverfahren weiter beschleunigt werden, eine Ausweitung der Revisionsfälle umgesetzt wird, weiterhin regelmäßige Überprüfungen von Anspruchsvoraussetzung, Leistungsfähigkeit und die Weiterverfolgung von Rückständen stattfinden. Im Weiteren sollten, soweit Angebote vorliegen, Aus- und Forbildungen sowie der fachliche, überregionale Autausch intensiviert werden.

Die Umsetzung der Revisionssicherheit bei der UVG-Stelle war in der Vergangenheit regelmäßig und umfangreich, auch aufgrund des dargestellten Einnahmen- und Ausgabenflusses (Bund/Freistaat), thematisiert worden. Im Schwerpunkt der Erörterungen lag neben der seitens des Freistaates geforderten Stichprobengröße von 5 % aller Auszahlungsfälle auch die Einführung des IT-gestützten 4-Augen-Prinzips im Rahmen des Fachverfahrens Prosoz 14plus. Letzteres wurde seitens J/B4-5 systembedingt bisher nicht umgesetzt. Gleichwohl gilt es hierbei zu erwähnen, dass das Fachverfahren ein entsprechend erforderliches Berechtigungskonzept vorweist. Hinsichtlich der Erfüllung der geforderten Stichprobengröße wurde mehrfach seitens J/B4-5 erläutert, dass die angegebenen Zielvorgaben aufgrund des geschätzten Zeitaufwandes mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar sind. Problematisch erscheint aus Sicht von Rpr überdies der nicht abschließend formulierte, prüfungsrelevante Umfang der zu prüfenden Fälle. Die derzeit praktizierte zufalls- und risikoabhängige Prüfung von Auszahlungsfällen bei J gewährleistet u.E. insgesamt eine wirksame Mindestrevisionssicherheit. Im Konkreten werden u.a. Zahllisten von zahlungsrelevanten Fällen durch mehrere Sachbearbeiter hinsichtlich ihrer Plausibilität geprüft. Auszahlungsbeträge von 1.500 Euro an Eltern bzw. 5.000 Euro an JCN werden von der Abteilungsleitung eingesehen. Regelmäßig werden zu jedem (mtl.) Zahlungslauf 15 Auszahlungsfälle zufällig ermittelt und durch die Abteilungsleitung vollständig materiell und formell geprüft. Unterstützt wird dieses Vorgehen durch die Innenrevision, J/D-IR. Hier wird 4x jährlich eine punktuelle Fallaktenprüfung vorgenommen. Im Weiteren werden 15 neu angelegte Fälle pro Zahlungslauf hinsichtlich Bankverbindung bzw. bei Änderung von Bankverbindungen (Bankverbindungsrevision) eingesehen.

Die Prüfung hat gezeigt, dass die Sachbearbeitung insgesamt sehr komplex ist. Die Aufbauund Ablauforganisation sind dabei in sich schlüssig und nachvollziehbar. Der Bestand oder die Schaffung von Doppelstrukturen hinsichtlich anderer Hilfen konnte dabei vorliegend ausge-

schlossen werden. Anspruchsvoll erscheint nach wie vor die Abgrenzung zum Aufgabenspektrum des Landesamtes für Finanzen. Mit Blick auf die dortige Primärzuständigkeit hinsichtlich Vollstreckung, Pfändung oder gerichtlich-substanziierten Darlegungen von Vermögensverhältnissen sowie der bestehenden Abhängigkeit von Kapazitäten bei der Vollstreckung ist hier eine kritische Bewertung und lückenlose Überwachung von Unterhaltsrückständen zudem weiter angeraten.

2.2.10 367500 Erziehungs- und Familienberatung – Amt für Kin-

der, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)

Prüfung des Jahresabschlusses 2022

Prüfungsbericht vom 16.10.2023

Folgend dem Prüfungsgegenstand wurden im Rahmen der Verwaltungsprüfung die Wirtschaftsführung sowie die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns – Erziehungsberatung und Familienberatung – geprüft. Hierbei erfolgte insbesondere die abklärende Betrachtung der organisatorischen Struktur und Entwicklung, die Aufgabenerfüllung unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, die Entwicklung der relevanten Zahlungsströme, die Handhabung und Sicherstellung der zustehenden Förderbeträge und Zuschüsse, eine transparente Arbeits- und Ergebnisdokumentation sowie eine verwaltungsbestimmte Herangehensweise/ Arbeitsökonomie.

Derzeit wird die städtische Erziehungs- und Familienberatung an vier Standorten im Stadtgebiet angeboten. Hinzu kommen drei Beratungsstellen von freien Trägern (Caritasverband Nürnberg e.V., Caritasverband Eichstätt e.V. sowie Stadtmission Nürnberg e.V.).

Die Entwicklung auf Basis der dokumentierten Leistungen der Erziehungs- und Familienbera-

tung zeigt für diese Jahre folgendes Bild:

Klientenentwicklung

1400

1300

1200

1100

1000

900

800 netneilK

2019 2020 2021 2022
Klienten Neuzugänge 1295 987 974 1103
Klienten Abgänge 1203 1011 1010 981

Fachleistungsstunden

21000

19000

17000

15000

13000

11000

9000

2019 2020 2021 2022
dokumentierte Fachleistungsstunden 20159 10969 10359 12225

Die Entwicklung hinsichtlich der Anzahl an Klienten sowie der Fachleistungsstunden muss un-

Die ins-
gesamt krisenbehafteten vergangenen Jahre haben zum Teil neue gesellschaftliche, schuli-
sche und familiäre Herausforderungen geschaffen. Der Bedarf an den angebotenen Bera-
tungsleistungen wird seitens der Abteilungsleitung als hoch angesehen. D
. Ein Instru-
ment das dieser Entwicklung gerecht werden soll ist die künftig ergänzende Ausrichtung hin
zu einer ´aufsuchenden Erziehungsberatung´.

Die mittelbaren sowie unmittelbaren Zahlungsströme mit Bezug zur Erziehungsberatung beziehen sich insbesondere auf die Zuwendungen des Freistaates Bayern für die Beratungsstellen auf der Grundlage des Bayerischen Kinder- und Jugendprogramms und nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung der Erziehungsberatungsstellen, die vollständige Übernahme der bei den freien Trägern angefallenen erstattungsfähigen Kosten durch die Stadt Nürnberg, einen von der Stadt Nürnberg gewährten Migrationszuschuss (zusätzliche Fachkräfte mit Migrationshintergrund) sowie dem erforderlichen Eigenanteil bzw. der Übernahme der erstattungsfähigen Personalkosten. Grundsätzlich gilt differenziert zu betrachten, dass für die Stadt Nürnberg hinsichtlich der Finanzierung der Betriebskostenzuschüsse eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Im Gegenzug hierzu ist die Förderung durch den Freistaat Bayern eine freiwillige Leistung.

Im Geschäftsjahr 2022 waren rund 2,2 Mio. Euro an Gesamtausgaben für die Erziehungs- und Familienberatung (EB) zu verzeichnen. Dem stehen rund 190 TEuro an Zuwendungen für die Förderung der Erziehungsberatungsstellen durch den Freistaat Bayern gegenüber. Problematisch hierbei ist die seit dem Jahr 2006 unveränderte Förderhöhe von 19.700 Euro, 14.300 Euro bzw.10.740 Euro pro VK entsprechend der Qualifikation. Kostensteigerungen bzw. eine Anlehnung an die tatsächlichen Kosten wurden bisher nicht berücksichtigt. Grundsätzlich positiv festzustellen ist, dass seitens J stets die Haushaltsermächtigungen für die Personalaufwendungen eingehalten wurden. Ebenso entsprachen die Zuweisungen den geplanten Ansätzen. Gleichwohl markiert die Entwicklung dieser beiden Werte eine beachtliche und in Zukunft weiter sich entwickelnde Divergenz auf. Die Prüfung der relevanten Zuschussmodalitäten, sowohl für staatliche Zuwendungen als auch für den städtischen Migrationszuschuss, sowie die Personalkostenerstattungen der freien Träger erfolgen grundsätzlich verwaltungs- und richtlinienkonform. Diese Einschätzung erfolgt gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die bereits von J angestoßenen Anpassungen hinsichtlich der Vereinbarungen mit den freien Trägern sowie

die vollständige Berücksichtigung der städtischen Zuwendungsgeschäftsanweisung zeitnah verbindlich abgeschlossen werden.

In der Nachbetrachtung ergibt sich für die Geschäftsjahre 2019 bis 2022 folgende Struktur der systemrelevanten Zahlungsströme:

Euro/Jahr 2019 2020 2021 2022
Gesamtbudget 2.264.240,86 2.197.867,68 2.285.482,93 2.224.647,86
Gesamteinnahmen 195.753,61 188.391,00 172.605,00 187.228,00
davon staatl. Förderung 195.478,61 183.671,00 172.455,00 184.978,00
Spenden 275,00 4.720,00 150,00 2.250,00
städt. Mittel 2.068.487,25 2.009.476,68 2.112.877,93 2.037.419,86
Gesamtausgaben 2.264.240,86 2.197.867,68 2.285.482,93 2.224.647,86
Sachkosten städt. EB 38.101,96 43.082,41 41.605,02 47.303,01
Personalkosten städt. EB 981.378,30 866.433,27 885.538,91 940.232,85
Kostenerstattungen an freie Träger 1.168.389,00 1.206.757,00 1.275.929,00 1.153.312,00
Migrationszuschuss 76.371,60 81.595,00 82.410,00 83.800,00

Insgesamt zeichnet sich die Finanzierung der Erziehungsberatungsstellen durch eine vielschichtig gewachsene Kostenerstattungs- und Zuschussarchitektur aus, welche neben einer korrekten Antrags- und Verwaltungshandhabung auch stets eine rechnerische Genauigkeit verlangt.

Die für die Prüfung angesetzten Maßstäbe für eine transparente Arbeitsdokumentation, eine gleichförmige und damit vergleichbare Herangehensweise/Arbeitsökonomie sowie für einen sicherzustellenden Wissenstransfer, konnten ausreichend erfüllt werden. Dies ist letztendlich der konsequenten Verwendung der Formblätter sowie der Fachanwendung SoPart zuzuschreiben. Abzuwarten bleiben die künftigen Bedarfe und die Entwicklung hin zu einer digitaleren Beratung. U.E. sollte zudem die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, gerade mit Blick auf die Bewertung der Zielerreichung von Beratungen, vorangetrieben werden.

Im Zuge der gewonnenen Prüfungserkenntnisse sowie unter der Maßgabe des § 4 SGB VIII ´Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe´ –Subsidiaritätsprinzip – ist die hier vorliegende Beteiligung von drei freien Trägern insgesamt positiv einzuordnen. Diese Einschätzung resultiert auch mit Blick auf die vergleichbaren niedrigschwelligen Leistungen der Jugendsozialarbeit an Schulen (J/B2-2). Hier wird insgesamt nicht nachvollziehbar, und das trotz stetem Ausbau, auf die Dienste von freien Trägern verzichtet.

Die Stellungnahme des Jugendamtes steht aufgrund der zeitlichen Überschneidung von Prüfberichtserstellung zu Redaktionsschluss des Sachverständigenberichtes noch aus.

2.2.11 511020 Verkehrsplanungsamt (Vpl)

Prüfung der Radverkehrsförderung

Prüfungsbericht vom 23.06.2023

Seit dem ´Leitbild Verkehr´ von 1991 zur Stärkung des Verkehrsverbundes realisierte sich das Bestreben um die deutliche Umverteilung im öffentlichen Raum Nürnbergs zugunsten des Radverkehrs rückblickend langsam. Dabei hat sich u.a. das Radwegenetz von 1990 bis 2009 deutlich schneller verlängert (um 37 %) als in den darauffolgenden 10 Jahren (6 %). Mit der Radverkehrsstrategie „Nürnberg steigt auf“ 2009 wurde dennoch ein grundsolides erstes Maßnahmenpaket für die Radverkehrsförderung außerhalb der Radinfrastruktur geschaffen, wenngleich die extern beauftragte Evaluation 2019 neben Fortschritten mitunter auch Schwachstellen in den Handlungsfeldern der ersten 10 Jahre radintegrativer Verkehrsplanung aufgezeigt hat. Bspw. wurde die übergeordnete Zielsetzung des Radverkehrsanteils von 20 % bis 2020 nicht erreicht (14 %). Spürbaren Aufschwung hat das Thema Radverkehrsförderung in Nürnberg allerdings in den letzten Jahren seit 2017 erhalten – deutlich sichtbar durch die Etablierung von Fahrradstraßen als neues Radverkehrsinfrastrukturelement in der ersten Ausbauphase 2019.

Im Vordergrund der Prüfung stand die Frage, in welcher Art und Weise die Radverkehrsthemen im Gesamtgefüge der Stadt- und Verkehrsplanung bei Vpl in Konzeption und Objektplanung aufgegriffen werden und auf Grundlage welcher Systematik dies im Verwaltungshandeln erfolgt. Betrachtet wurde der Zeitraum seit der 2009 erstmals aufgestellten Radverkehrsstrategie „Nürnberg steigt auf“ bis zum Mobilitätsbeschluss für alle Verkehrsarten 2021 bzw. der Fortschreibung „Nürnberg steigt auf“ 2022.

Bei den seit 2017 konzentriert aufeinanderfolgenden Konzepten, Strategien, Masterplänen und extern beauftragten Machbarkeitsstudien ist zusammenfassend festzuhalten, dass

sind Beschlüsse initiativ aufgrund von Anträgen seitens Stadtratsfraktionen (Fahrradstraßenkonzept 2018), Vorgaben vom Bund (Masterplan nachhaltige und emissionsfreie Mobilität 2017) oder nach Empfehlungen der Vertreter im Runden Tisch Radverkehr (Evaluation/Fortschreibung Radverkehrsstrategie 2019/2022) entstanden.

den Radschnellverbindungen bzw. Radvorrangrouten als auch mit dem von Vpl erstellten Fahrradstraßenkonzept nun planerisch detaillierte Maßnahmen und Umsetzungskriterien wie Kostenschätzung, Qualität, Umsetzungsaufwand und Prioritäten zur zukünftigen Ergänzung des bestehenden Radwegenetzes als Gesamtkonstrukt vorliegen.

wiederholen. Auch die anstehenden Maßnahmen unter angepassten Zielsetzungen ähneln sich. Rpr fehlte bei den in der Fortschreibung der Radverkehrsstrategie „Nürnberg steigt auf“ 2022 genannten Bausteinen mit den Zwischenzielen für 2023, 2026 und 2030 eine Agenda aller Maßnahmen pro Jahr im Überblick. Das jährliche Reporting mit Soll-Ist- Vergleich durch Stellenneubesetzung und somit die Evaluierung der Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses ab 2023 war zum Prüfungszeitpunkt noch nicht eingeführt und blieb bei der Begutachtung somit unberücksichtigt.

men aus der Radverkehrsstrategie für Rpr bzgl. eines transparenten Verwaltungshandelns nicht ersichtlich waren. Ebenso waren Strategien eines systematischen Vorgehens durch reine Auflistung der Maßnahmen ohne, wo möglich und sinnvoll, visuelle Abbildung

ggf. innerhalb des vorhandenen Radwegenetzplans schwer nachvollziehbar. Es wurden zwar neu entstandene Netzelemente (Fahrradstraßen, Radvorrangrouten, Radschnellverbindungen) im Radwegenetzplan abgebildet, andere infrastrukturelle Bausteine wie z.B. Lückenschlüsse (aufgelistet im jährlichen Radwegeplanungs- und Bauprogramm) oder Öffnung der Einbahnstraßen lediglich mit den Straßenzügen einzeln benannt.

Als außerordentlich positiv angesehen wird die seit 2015 langfristig etablierte Kommunikationsstruktur zwischen der Verwaltung und den Initiativen/Verbänden und politischen Interessenvertretern gemeinsam an einem Tisch (Runder Tisch Radverkehr). Ordnungsgemäße und effiziente Abläufe im Verwaltungshandeln werden hier durch das Einbinden von externen Entscheidungsträgern bzw. „Beratern“ auch außerhalb der Verwaltung bewertet.

Die künftige Dynamik in der Radverkehrsförderung als ein Teil der Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses als Mobilitätskonzept für alle Verkehrsarten bis 2030/2031 wird unmittelbar von einem effizienten und wirtschaftlichen Personaleinsatz, welcher nun auch ausschließlich für den Radverkehr zur Verfügung stehen soll, und der Verwendung des jährlichen Radwegeetats i.H.v. 10 Mio. Euro abhängen.

2.2.12 553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) – Frh

Prüfung der Kostenträgerrechnung der Friedhofsverwal-

tung der Stadt Nürnberg

Prüfungsbericht vom 24.10.2023

Rpr prüft derzeit die Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controllings der Stadt Nürnberg. Bei dieser Querschnittsprüfung liegt der Fokus bislang auf den Bereichen Bildungszentrum im Bildungscampus, Jugendamt, Nürnberger Märkte (vormals Marktamt und Landwirtschaftsbehörde), Tiergarten sowie Informationstechnologie. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Ergebnisse und Kostendeckungsgrade werden in diesem weiteren Bericht zur genannten Thematik die aktuelle Ausgestaltung der Kostenträgerrechnung der Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg dargestellt.

Durch Rpr wurden Aufbau und Inhalte der Kosten- und Leistungsrechnung, speziell der Kostenträgerrechnung bei Frh untersucht. Dies umfasste die Kalkulationen zu Kosten, Erlösen und Ergebnissen der Leistungen von Frh. Konkret wurden die Kalkulationen zu den Bestattungsleistungen, den Trauerhallennutzungen und der Grabnutzung analysiert. In die Prüfung wurden schwerpunktmäßig die Buchungsdaten des Haushaltsjahres 2022 einbezogen.

Trotz der bereits im Jahr 2019 vorgenommen Gebührenerhöhung erreichte Frh die vom Stadtrat geforderte Kostendeckung von 100 % in den Jahren bis 2022 noch nicht. In 2022 resultierte für das Produkt 553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) ein Fehlbetrag von 3.118.959,23 Euro und eine Kostendeckung von knapp 79 %.

Aufgrund des Beschlusses des Nürnberger Stadtrates im Rahmen seiner Sparbemühungen soll die Friedhofsverwaltung die Kostendeckung durch Anhebung der Gebühren erreichen. Dabei sollen bis 2026 die Erträge jährlich um 250.000 Euro gesteigert werden. Die Friedhofsverwaltung plant folglich zum 01.01.2024 eine Gebührenerhöhung. Die Vorgehensweise im Rahmen der einzelnen Schritte der Kalkulationen wurden einer eingehenden Prüfung unterzogen.

Die Buchungsdaten der Jahre 2020 und 2021 wurden aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen für die Kalkulation nicht verwendet. Die Nach- und Neukalkulation der Bestattungs-

und Friedhofnutzungsgebühren wurde somit lediglich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses 2022 erstellt. Auf dieser Basis wurden die gebührenfähigen Kosten ermittelt und diese der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 zugrunde gelegt.

Der Betriebsabrechnungsbogen stellt die Grundlage für die Gebührenkalkulation dar. Dafür wurden die Personal- und Sachkosten ermittelt. Diese wurden hinsichtlich Ansatzfähigkeit bzw. Gebührenrelevanz analysiert und im Rahmen von Neutralrechnung sowie Umbuchungen entsprechend angepasst.

Im Personalbereich ist ein Anteil von 136,61 der insgesamt 191,33 Vollzeitstellenäquivalente der Friedhofsverwaltung als sogenanntes gebührenfähiges Personal einzustufen. Nach Abzug der Versorgungsaufwendungen für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde ein Anteil von 7.661.365,94 Euro (= 71,40 % der gesamten Personalaufwendungen von 10.730.174,55 Euro) in die Gebührenermittlung einbezogen. Die Personaleinzelkosten werden differenziert den jeweiligen Leistungskostenstellen zugeordnet. Die entsprechenden Gemeinkosten, welche sich auf Verteil- bzw. Vorhaltezeiten beziehen, werden mittels eines Näherungsverfahrens und unter Einbezug von Erfahrungswerten auf die Leistungen verteilt.

Im Rahmen der Neutralrechnung wurden nicht gebührenrelevant eingestufte perioden- und betriebsfremde Posten von den jeweiligen Kostenarten des Rechnungsergebnisses abgezogen, um hierdurch den gebührenfähigen Aufwand zu ermitteln. Das waren unter anderem pandemiebedingte Aufwendungen, Aufwendungen und Erträge für vermiete und verpachtete Gebäude, Abschreibungen auf Forderungen oder auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Rohbauarbeiten am Westfriedhof. Zudem wurden die in den Personalaufwendungen enthaltenen Versorgungsaufwendungen für Beamte und Angestellte neutralisiert, da sie für künftige Gebührenzeiträume nicht einschlägig sind. Umbuchungen betrafen vor allem die Zinsaufwendungen. Hier wurden die Zinsen aus der Ergebnisrechnung durch kalkulatorische Zinsen ersetzt.

Für die Kalkulation wurde für die Jahre 2023 und 2024 eine Kostensteigerung von jeweils 6,0 % angenommen. Dies beruht auf der für 2023 prognostizierten und für 2024 geschätzten Inflationsrate. Diese Annahmen können als plausibel und somit zielführend eingestuft werden. Die zuvor ermittelten ansatzfähigen Kosten des Jahres 2022 wurden somit für alle Kalkulationen mittels mathematischer Aufzinstabelle mit dem Faktor 1,1236 für das Haushaltsjahr 2024 hochgerechnet.

Die Gebührentatbestände der Friedhofsverwaltung lassen sich grundsätzlich in die Bereiche Bestattungsgebühren und Grabnutzungsgebühren unterscheiden.

Der gesamte aufgezinste, gebührenfähige Aufwand der Bestattungsleistungen in Höhe von 4.916.873,30 Euro teilt sich auf die vier Leistungsbereiche bzw. Produktgruppen Erdbestattungen, Urnenbeisetzungen, Bestattungsvorbereitung sowie Amtshandlungen nach dem Komm- KVz auf. Dabei werden die Personalkosten nach dem jeweils ermittelten zeitlichen und personellen Aufwand sowie der entsprechenden Fallzahlen direkt zugeordnet. Die Sachkosten werden gemäß entsprechender Erfahrungswerte im Leistungserstellungsprozess auf die genannten Leistungsbereiche geschlüsselt. Innerhalb dieser Produktgruppen erfolgt eine Verrechnung der anteiligen Sachkosten im Zuge von Äquivalenzziffernkalkulationen auf die einzelnen Gebührenziffern. Die hierbei für die jeweiligen Gebührentatbestände ermittelten Stückkosten sind Ausgangspunkt für die künftige Gebührengestaltung. Zudem lassen sich auf dieser Basis Aussagen über zu planende Ergebnisse für den neuen Gebührenzeitraum leichter treffen.

Die Kalkulation der Leistung Trauerhallen enthält wie auch die anderen Gebührenbereiche alle Aufwandskategorien. Die auf dieser Basis aufgezinsten Gesamtkosten in Höhe von 1.363.552 Euro werden unter Zugrundelegung konstanter Fallzahlen auf die entsprechenden

Gebührentatbestände verrechnet. Die sich hierbei errechnenden Stückkosten sind Anhaltspunkte für die künftige Gebührenfestlegung.

Im Rahmen der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren wurden die gebührenfähigen Kosten aus der Betriebsabrechnung der Leistungen „Süd-, West- und Außenfriedhöfe“ einbezogen. Vor Aufzinsung war zuerst die Summe der kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 1.317.153 Euro abzuziehen und nach Hochrechnung zu den gebührenfähigen Kosten wieder hinzuzuaddieren. Von der dabei resultierenden Summe der aufgezinsten Kosten mussten noch die zurechenbaren Einzelkosten für die Herstellung von Baumgrabstellen bzw. Nischen von Urnengräbern gekürzt werden. Die sich hierbei ergebenden Abschreibungen und Zinsen in Summe von 176.156 Euro wurden laut Aussage von Frh allerdings im Rahmen einer Sonderberechnung ermittelt. Hierfür sind bislang noch keine investiven Haushaltsmittel vorhanden, wodurch die Verbuchung nur konsumtiv erfolgt. Letztlich verbleibt für die Gebührenermittlung eine Summe von 6.986.722 Euro.

Für die Kalkulation der Grabnutzungsgebühren sind hier mehrere Einflussgrößen maßgeblich. Dabei handelt es sich um die Äquivalenzziffern Grabfläche bzw. Grabart (diesbezüglich werden 40 % der gebührenfähigen Kosten zugerechnet), Belegungsfähigkeit der Gräber (40 %) und Pflegeintensität der Grabarten (10 %). Alle verlängerten und neuerworbenen Gräber werden zudem mit einer Grundgebühr (10 %) an den Infrastrukturkosten gleichmäßig beteiligt.

Die in vorliegender Kalkulation einbezogenen 63 Grabvarianten weisen erhebliche Gemeinsamkeiten auf. Durch Einbeziehung der Parameter Grabgröße, Belegungsfähigkeit und Pflegeintensität in ein mathematisches Verhältnis lassen sich letztlich die Kosten auf die einzelnen Gräber sachgerecht verrechnen. Die hieraus resultierenden Teilbeträge ergeben zusammen mit der per Divisionskalkulation ermittelten Grundgebühr die sich jeweils errechnende mathematische Gebühr. Diese Stückkosten liefern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die tatsächliche Gebührenfestlegung.

All die zuvor thematisierten Kalkulationen innerhalb der unterschiedlichen Leistungsbereiche können insgesamt betrachtet als in sich stimmige, plausible und gut nachvollziehbare Rechenwerke eingestuft werden.

2.2.13 573010 Marktwesen – ML

Prüfung der Kostenträgerrechnung der Nürnberger

Märkte

Prüfungsbericht vom 23.10.2023

Rpr prüft derzeit die Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controllings der Stadt Nürnberg. Bei dieser Querschnittsprüfung liegt der Fokus bislang auf den Bereichen Bildungszentrum im Bildungscampus, Jugendamt, Nürnberger Märkte (vormals Marktamt und Landwirtschaftsbehörde), Tiergarten sowie Informationstechnologie. Die bereits im Jahr 2017 bei ML erfolgte Prüfung (Rpr-Bericht vom 10.10.2017) beinhaltete teils erhebliche Feststellungen. Aufgrunddessen und vor dem Hintergrund der Entwicklung der Ergebnisse und Kostendeckungsgrade werden in diesem weiteren Bericht zur genannten Thematik die Umsetzung der Feststellungen aus dem Jahr 2017 sowie die aktuelle Ausgestaltung der Kostenträgerrechnung der Nürnberger Märkte dargestellt.

Durch Rpr wurden Aufbau und Inhalte der Kosten- und Leistungsrechnung, speziell der Kostenträgerrechnung bei ML untersucht. Dies umfasste die Kalkulationen zu Kosten, Erlösen und Ergebnissen der Leistungen von ML. Konkret wurden die Kalkulationen zum Großmarkt und

zum Christkindlesmarkt analysiert. In die Prüfung wurden schwerpunktmäßig die Buchungsdaten der Haushaltsjahre 2018 und 2019 einbezogen.

Bereits bei der im Jahr 2017 bei ML durchgeführten Prüfung wurde festgestellt, dass keine Kostenträgerstückrechnungen auf Ebene der einzelnen Tarifnummern vorhanden waren. Dadurch konnten keine Kalkulationen zu den unterschiedlichen, zahlreichen Gebührentatbeständen des Produktes Marktwesen geprüft werden. Es wurden lediglich summarisch die Aufwendungen und Erträge der verschiedenen Markttypen beziehungsweise Leistungen systemseitig ausgewertet und hieraus Kostendeckungsgrade der Jahre 2014 bis 2016 auf Ebene der jeweiligen Kostenstellen ermittelt. Die jeweiligen Unterdeckungen oder auch künftiger Investitionsbedarf dienten als Begründung für Gebührenanpassungen. Diese wurden allerdings nur pauschal mit zumeist 10 % beziehungsweise 20 % angesetzt, da sie lediglich auf Schätzungen beruhten. Eine Aussage, ob mit derartigen Gebühren letztlich Kostendeckungen, auch unter Einbeziehung künftiger Kostensteigerungen realisiert werden können, war nicht möglich.

Diese Planungsunsicherheiten hätten durch eine objektive, detaillierte Planung von Kosten, Erlösen und Ergebnissen für die Folgeperioden signifikant reduziert werden sollen. Dabei wären auch künftige Entwicklungen bei diversen Kostenkategorien (zum Beispiel Verwaltungskostenerstattungen) bereits im Vorfeld so weit wie möglich zu klären gewesen. Zudem wären für die betreffenden Gebührentatbestände und die damit zusammenhängenden einzelnen Tarifnummern unter Einbeziehung der jeweiligen Leistungsmengen entsprechende Stückkosten, Stückerlöse und Stückergebnisse zu ermitteln gewesen.

Bei der Kostenträgerzeitrechnung (Ergebnisrechnung) hätten dann diese stückbezogenen Daten pro einzelner Tarifnummer auf das zu beplanende Gesamtjahr hochgerechnet werden sollen, um die jeweiligen Ergebnisse zu erhalten. Solche Kalküle wären schnellstmöglich für alle Tarifnummern der Gebührenübersicht von ML zu erstellen gewesen, wodurch sich die Validität der Informationen aus der Kosten- und Leistungsrechnung bedeutsam erhöht hätte. Damit hätte sich auch die Wahrscheinlichkeit einer erhöhten Kostendeckung auch für künftige Perioden wesentlich gesteigert. Dies ist jedoch in der geschilderten Form noch nicht erfolgt.

Aufgrund der für das Jahr 2022 wie in den Vorjahren lediglich pauschalen Gebührenerhöhung resultierte für das Produkt 573010 „Marktwesen“ in 2022 ein Fehlbetrag von knapp 970 TEuro und eine Kostendeckung von lediglich knapp 78 %.

Die in 2023 erfolgte Prüfung ergab, dass für die einzelnen Markttypen beziehungsweise Leistungen die jeweiligen Aufwands- und Ertragskategorien sowie deren betragsmäßigen Summen der Jahre 2018 und 2019 ermittelt wurden. Zudem wurden in Bezug auf künftige Gebührenzeiträume periodenfremde Posten im Rahmen der Neutralrechnung bereinigt. Das waren unter anderem Versorgungsaufwendungen nicht mehr aktiver Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Buchungsdaten aus 2018 und 2019 sollten als Kalkulationsgrundlage für die Gebührenermittlung des Jahres 2022 fungieren. Inflationsbedingte Kostensteigerungen wurden für den künftigen Gebührenzeitraum jedoch nicht berücksichtigt. Die Rechnungsergebnisse aus 2020 und 2021 blieben aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen außen vor. Im Rahmen der Datenermittlung kam es bei der Leistung „Großmarkt“ anfangs zu einem Einbezug der entsprechenden Einzelposten der Leistung „Christkindlesmarkt“, wodurch falsche Werte ausgewiesen wurden. Dies wurde jedoch im Laufe der Prüfung seitens ML korrigiert.

Eine rechnerische Verknüpfung der ansatzfähigen Kosten der jeweiligen Leistungen mit den entsprechenden einzelnen Gebührenziffern ist allerdings nach wie vor nicht erfolgt. Die aus den wieder nur pauschal angepassten Gebühren resultierenden Erlöse korrespondieren folglich nicht mit den zuvor ermittelten ansatzfähigen Kosten der einzelnen Leistungen.

Da die Feststellungen aus 2017 in Teilen auch im Rahmen der Prüfung im Jahr 2023 zu treffen waren, ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, die Kostenträgerrechnung bei ML umgehend entsprechend der Vorgaben des KAG vollumfänglich zu erstellen. Dabei sollten auch die bereits in den Vorjahren getroffenen Feststellungen des BKPV sowie von Rpr berücksichtigt werden. Die Kostenträgerrechnung wäre separat für jeden Markttyp bzw. jede Leistung von ML umfassend, konsistent und transparent aufzubauen, um auch für Dritte ein gut nachvollziehbares, objektives Bild der Strukturen der Kosten-, Erlös- und Ergebnissituation zu ermöglichen. Dies sollte auf Ebene des Produktes Marktwesen, in Bezug auf die Leistungen und auch für die einzelnen Gebührenziffern erfolgen. Zudem wären regelmäßig Vor- und Nachkalkulationen zu erstellen. Bei der Gestaltung der künftigen Gebühren sollten unter anderem die Sparvorgaben des Nürnberger Stadtrates in Form von Steigerung der jährlichen Erträge um 100.000 Euro bis 2026 einbezogen werden.

Im Schreiben vom 28.09.2023 bedankte sich ML für die konstruktive Kritik und das Engagement im Rahmen der Prüfung der Kostenträgerrechnung und versicherte, dass die kritischen Anmerkungen bei der zukünftigen Planung bzw. Kalkulation der Gebühren berücksichtigt werden.

2.2.14 Personalamt (PA)

Prüfung der Anrechnung von gesetzlichen Renten aus

der Rentenversicherung auf Beamten-Versorgungsbezüge

Prüfungsbericht vom 26.01.2023

Beamte im Ruhestand erhalten ein Ruhegehalt, ihre Hinterbliebenen ein Witwen- bzw. Waisengeld. Diese Versorgungsbezüge werden neben verschiedenen Renten (die sich ein Versorgungsempfänger vor seiner Berufung in das Beamtenverhältnis z.B. aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erworben hat) nur bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze gezahlt (Art. 85 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz – BayBeamtVG). Das heißt, ein Teil der Versorgung ruht, weil der Versorgungsbezug zusammen mit der Rente die Höchstgrenze überschreitet. So soll eine „Doppelversorgung“ beim Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit Renten in einer Person verhindert werden. Die Höchstgrenze stellt die „Gesamtversorgung“ dar, die ein vergleichbarer „Nur-Beamter“ erhalten würde.

Betrachtet wurde, in wie weit die anzurechnenden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Ruhestandsbeamten (Versorgungsurhebern) bzw. deren versorgungsberechtigten Hinterbliebenen (Witwen/Witwer/Waisen) berücksichtigt sowie der anrechenbare Rentenbetrag ermittelt werden.

Rententeile, die auf freiwilliger Beitragsleistung, einer Höherversicherung oder einem Versorgungsausgleich beruhen, bleiben in der Regel außer Ansatz.

Grundsätzlich wird bei jeder Ruhestandsversetzung in der „Erklärung bei Eintritt in den Ruhestand“ abgefragt, ob Ansprüche auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. Im Bescheid über die Festsetzung der Versorgungsbezüge wird darauf hingewiesen, dass Rentenbezüge aller Art der Abteilung „Versorgung“ beim Personalamt (PA/3-2) mitzuteilen sind. Außerdem erhalten alle Versorgungsempfänger seit 2019 jeweils im Dezember mit ihrer Versorgungsabrechnung ein „Merkblatt Anzeige- und Mitwirkungspflichten“, in dem unter anderem ebenfalls darauf hingewiesen wird, dass die Bewilligung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzuzeigen ist.

Zum Stichtag 31.12.2021 gab es bei der Stadt Nürnberg 2.430 Bezieher von Ruhegehalt bzw. Hinterbliebenenversorgung, davon 964 Versorgungsempfänger mit bereits bekannten Renten, 1.466 ohne Renten.

In einer Stichprobe wurden 35 Einzelfälle mit laufender Rentenanrechnung geprüft. In 22 Fällen ergaben sich keine Auffälligkeiten. Bei 13 Fällen ergaben sich unter anderem folgende Feststellungen, die während der laufenden Prüfung bereinigt wurden:

schon vor Ruhestandsbeginn zugestanden hätte, wurde erst ab Rentenbeginn und nicht ab Beginn des Ruhestandes angerechnet.

mit freiwillig gezahlten Beiträgen außerhalb der Ehezeit (ein Fall) berechnet die Versorgungsadministration (VADM – integrierte SAP-HCM-Personalwirtschaftskomponente) die anrechnungsfreien Anteile der Rente nicht korrekt. Dieses Problem wird durch PA/3-2 ans Amt für Informationstechnologie (IT) zur Behebung gemeldet.

Des Weiteren wurde bei Gewährung einer Witwenrente nicht berücksichtigt, dass rückwirkend auch die Rente des Verstorbenen neu festgestellt wurde und sich eine minimal höhere monatliche Rentenleistung ergab. Nach Mitteilung von PA/3-2 wurde aufgrund der Geringfügigkeit und des unverhältnismäßig großen Zeitaufwands auf eine Berichtigung der Rentenanrechnung beim Versorgungsurheber verzichtet

Zur Prüfung, ob Beamtenversorgungsempfänger auch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, wurde die Möglichkeit des einmaligen Rentenauskunftsverfahrens der Deutschen Post AG – Renten Service für einen Datenabgleich genutzt. Bei insgesamt 2.494 angefragten Versorgungsfällen (Stand 19.10.2022) ergaben sich 43 Versorgungsfälle mit aus Sicht der Statdt Nürnberg unbekanntem Rentenbezug. Nach Überprüfung durch PA/3- 2 konnte in 35 Fällen geklärt werden, dass eine Anrechnung richtigerweise unterblieb, weil z.B. die Versorgung wegen Einkommensanrechnung ruhte, die Rente vollständig auf einem Versorgungsausgleich oder freiwilligen Beiträgen beruhte, die Höchstgrenze bei Weitem nicht erreicht wurde oder die Rente nicht anrechenbar war (Ruhegehaltempfänger bezieht Hinterbliebenenrente bzw. Witwengeldempfänger bezieht eigene Rente).

In seiner Stellungnahme vom 11.10.2023 teilt PA mit, dass von den verbliebenen acht Fällen bei fünf Fällen die Anrechnung aus oben genannten Gründen richtigerweise unterblieb. Nur drei Versorgungsempfänger erhalten tatsächlich eine Rente, die bisher nicht angerechnet wurde. Hier sind Überzahlungen der Versorgungsbezüge in Höhe von ca. 35.200 Euro entstanden, die zurückgefordert werden. In einem Fall läuft die Tilgung bereits.

Die von Rpr gegebenen Hinweise zur Sachbearbeitung wurden von PA/3-2 zur Kenntnis genommen und werden in Zukunft verstärkt beachtet. Auch wird zukünftig alle drei Jahre ein Datenabgleich über das Rentenauskunftsverfahren der Deutschen Post AG – Renten Service durchgeführt und zu gegebener Zeit ein entsprechender Auftrag an IT erteilt.

Abschließend war festzustellen, dass die Anrechnungen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit großer Sorgfalt durchgeführt wurden. Es ergaben sich nur vereinzelt Feststellungen, die teilweise bereits während der laufenden Prüfung bereinigt wurden. Lediglich in

drei von 2.430 Fällen (das sind ca. 0,12 v.H.) ergaben sich aufgrund der fehlenden Rentenanrechnung Überzahlungen von gesamt ca. 35.200 Euro, die zurück gefordert werden.

2.2.15 Stadtweite Prüfung von Mehrarbeit und Überstunden in den

Jahren 2017 bis 2020

Prüfungsberichte vom 08.11.2021, 27.01.2022, 05.04.2022, 10.06.2022

Von Rpr wurden im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters stichprobenartig Auszahlungen an Beamte und Tarifbeschäftigte für Mehrarbeit bzw. Überstunden für die Jahre 2017 bis 2020 ab E14 bzw. A14 (ohne Lehrkräfte) und Außertariflich Beschäftigte (sog. AT-Verträge) geprüft.

Unter die Stichprobe fielen vier Organisationseinheiten (vier Einzelberichte an Herrn OBM vom 08.11.2021, 27.01.2022, 05.04.2022, 10.06.2022). Bei zwei der Einheiten wurden nur Beamte bei der Prüfung berücksichtigt, bei den anderen beiden Beschäftigte und Beamte.

Kalenderjahr Fälle geprüftes Volumen in den vier Organisations-
einheiten (ohne AT-Verträge) in Euro
2017 91 92.347,17
2018 69 90.118,88
2019 74 108.189,57
2020 87 262.501,13
Gesamt 553.156,75

Ergänzend ist zu bemerken, dass auch die Beschäftigten der anderen beiden Einheiten für die Jahre 2017 – 2020 Auszahlungen im Umfang von rund 463.000 Euro erhalten haben.

Auch im Bereich der AT-Verträge wurden stadtweit bei einzelnen Beschäftigten Überstunden (2017 – 2021 rund 100.000 Euro) ausbezahlt.

Nach fast einjähriger intensiver Prüfung der komplexen Sachverhalte, unter Einbeziehung von PA, kommt Rpr dienststellenübergreifend zu folgenden wesentlichen Feststellungen:

vor.

den Begrifflichkeiten aufgebautem Gleitzeitguthaben und Überstunden bzw. Mehrarbeit.

von Rpr gerprüften Fällen nicht eingehalten.

prüften Fällen nicht regelungskonform.

stunden an Beamte keine Basis im Beamtenrecht.

ten sind weder in Zeit noch in Geld zulässig.

fen nicht bereits nach zwei Jahren vernichtet werden, sondern müssen wie Buchungsbelege für 10 Jahre aufbewahrt werden.

lang klare städtische Regelungen u. a. zur Ausgestaltung solcher Verträge. Diese werden derzeit von PA erarbeitet.

Die Bewertung der Gesamtsituation über die Jahre wie auch der Anstoß und die Umsetzung von Konsequenzen jeder Art fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Rpr.

Im Gleitzeitbereich können Mehrarbeitsstunden und Überstunden nur im Ausnahmefall entstehen und wären vorrangig in Freizeit auszugleichen. Aus Sicht von Rpr ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch bei den nicht geprüften Besoldungs-/Entgeltgruppen weitere Fälle vorliegen.

In seiner Stellungnahme vom 12.10.2023 teilt das Personalamt (PA) die vom Rechnungsprüfungsamt (Rpr) getroffenen Feststellungen. In dieser Stellungnahme werden auch Auszüge aus den Stellungnahmen der jeweiligen Organisationseinheiten PA gegenüber zitiert.

PA hat verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um künftig einen ordnungsgemäßen Umgang mit dieser Thematik zu gewährleisten, wie z.B. die erneute Information aller Mitarbeitenden und aller Beschäftigungsdienststellen über die rechtlichen Grundlagen von Überstunden bzw. Mehrarbeit, eine hundertprozentige Prüfhäufigkeit der entsprechenden Lohnarten durch das Tool hr-easy audit sowie die Erarbeitung eines Konzepts über die zukünftige Ausgestaltung der städtischen AT-Verträge.

2.2.16 Stadtweite Prüfung von Mutterschutz und Elternzeit im Be-

amtenverhältnis

Prüfungsbericht vom 30.05.2023

Ziel des Mutterschutzes ist es, Leben und Gesundheit der Mitarbeiterin und ihres Kindes während der Schwangerschaft und einige Zeit danach vor Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz zu schützen sowie die schwangere oder stillende Mitarbeiterin vor finanziellen Einbußen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes zu bewahren.

Grundsätzlich wird die Besoldung der Beamtinnen in der Mutterschutzfrist „einfach weiterbezahlt“. Dies ist beim ersten Kind regelmäßig unproblematisch. Ab der zweiten Schutzfrist kann es im Ergebnis beim Anspruch auf Besoldung und bei der Gewährung von (Rest-)Urlaub jedoch zu Verwerfungen kommen. Gegenstand der Prüfung waren daher 15 Einzelfälle mit zwei oder mehr Kindern und einer mindestens teilweisen Mutterschutzfrist im Kalenderjahr 2022. Geprüft wurde in jedem Fall (mit einer Ausnahme) die komplette Historie der Mutterschaften, da für die Bemessung der Besoldung bei der zweiten bzw. einer weiteren Mutterschutzfrist auch Vorzeiten relevant sind.

Die Sachbearbeitung erfolgt in erster Linie beim Personalamt (PA), die Zahlungen während der Mutterschutzfristen belasten aber das K2-Budget der Dienststelle (Sachkonto 60111000 – Regelzahlung (Beamte)), der die Beamtin zugeordnet ist.

Betrachtet wurden Beschäftigungsverbote (BV), Mutterschutz (MuSch), Mutterschutzfristen und Elternzeiten (EZ) sowie deren Auswirkungen auf die Besoldung sowie die Urlaubsgewäh-

rung anhand der Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamtinnen und Beamten (Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung – UrlMV) und der §§ 3 bis 16 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).

Im Wesentlichen ergaben sich folgende Feststellungen zur gezahlten Besoldung:

eine (familienbezogene) Teilzeit (TZ) während des MuSch, so lebt das Grunddienstverhältnis der Beamtin in Vollzeit (VZ) mit der VZ-Besoldung wieder auf. Dies wurde in drei Fällen nicht berücksichtigt. Den Beamtinnen entging dadurch Besoldung in Höhe von zusammen 8.000 Euro brutto. Die Nachzahlungen sind zwischenzeitlich erfolgt.

halts hinsichtlich Beantragung einer TZ-Beschäftigung, weil bei der Antragstellung von Lehrerinnen stadtseitig grundsätzlich auf das Schuljahr abgestellt wird. Der Lehrerin sind dadurch während des ersten MuSch im Vergleich zu einer Verwaltungsbeamtin 5.000 Euro brutto entgangen.

Auch während deren zweiten MuSch wurde nur die TZ-Besoldung gewährt, obwohl Anspruch auf die vollen Dienstbezüge bestand. Der Beamtin sind hier wiederum ca. 6.000 Euro brutto entgangen. PA erkennt beides an, aufgrund der Verjährung ist eine Anpassung der Bezüge jedoch nicht mehr möglich.

beiden bisher einzigen Fällen nicht korrekt geleistet. Sowohl in der Höhe des zu leistenden DUZ-Ausgleichs (Einbeziehung entsprechender Lohnarten und ggf. besoldungserhöhte Zahlung – linear oder betragsmäßig) als auch für den zu leistenden Zeitraum (Beginn der Schwangerschaft bis Ende der Stillzeit) gab es Differenzen. Während einer zweiten Schwangerschaft wurde kein DUZ-Ausgleich gezahlt, obwohl der Anspruch bestand. Noch mögliche Nachzahlungen an die Beamtinnen wurden von PA zwischenzeitlich geleistet.

nicht übereinstimmend gepflegt, was in einzelnen Fällen zu Fehlern führte. PA hat bereits eine Auswertung dieser Fälle durch IT/SKN veranlasst. Die Sachbearbeitenden bei PA sollen für diese Problematik sensibilisiert werden.

Weitere Feststellungen ergaben sich zu Auswirkungen auf das Urlaubskontingent:

4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UrlMV). Kann sie aufgrund eines BV keinen Schichtdienst mehr leisten, so ist der entgangene Zusatzurlaub auszugleichen, da eine Benachteiligung aufgrund der Schwangerschaft nicht erfolgen darf. In einem Fall waren ab Dienstwiederantritt sowohl für 2021 als auch für 2022 noch je zwei Tage Zusatzurlaub zu gewähren.

konnte, soll vor einem Dienstwiederantritt eingebracht werden. Hier gab es Differenzen bei der Erfassung des Kontingents für den Rest-Urlaub, bei der zugrundeliegenden Besoldung sowie bei der Umrechnung in eine <5-Tage-Woche bzw. >1-Tage-Woche. Einige Erfassungen wurden im Laufe der Prüfung durch die Dienststellen korrigiert.

Möglichkeiten der Urlaubseinbringung informiert.

PA ist der Ansicht, dass es letztlich der Entscheidung der Beamtin obliegt, durch ihren Antrag den Zeitpunkt der Änderung der Arbeitszeit (bzw. der Verteilung der Arbeitszeit) im Hinblick auf die offenen Urlaubstage aus dem Vorjahr zu beeinflussen. Sowohl im TZ- Antrag (Beamte) als auch im EZ-Antrag (Beamte) und in den Merkblättern wird darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Arbeitszeit Auswirkungen auf die Urlaubsfestsetzung haben kann. Eine ausführlichere Beratungspflicht den Beamtinnen gegenüber aufgrund der teils komplexen Sachverhalte hinsichtlich Teil-/Vollzeit und (Rest-)Urlaub sieht PA im Gegensatz zu Rpr nicht.

PA nimmt am 04.10.2023 ausführlich Stellung zum Prüfungsbericht. Berichtigungen erfolgen im Rahmen der Verjährungsfristen. In Folge der Prüfung wurden von PA einige ergänzende Maßnahmen in die Wege geleitet, wie z.B.

lichen Schulung zum Thema Urlaub und Arbeits-/Dienstbefreiung (Termin Oktober 2023),

zeit/Mutterschutz für die Personalsachbearbeitenden bei PA,

für die Dienststellen sowie

auf die Besoldung während der Urlaubsgewährung ergänzt.

2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprü-

fung

2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung

Die Verwaltungsprüfung als organisatorischer Teil der örtlichen Rechnungsprüfung umfasst neben den durchzuführenden Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stadt Nürnberg gemäß § 30 KommHV-Doppik auch die Begutachtung der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Gemäß den städtischen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) sind Genehmigungen und die Unterrichtung von Rpr bei Aufhebung von Verfahren festgelegt, deren Umfang grundsätzlich nur eine Stichprobenprüfung zulässt.

Zum 01.12.2022 tritt eine überarbeitete und aktualisierte Vergabe- und Beschaffungsrichtlinie in Kraft, wodurch u.a. die Auftrags-, sowie Genehmigungssummen. Für die Beteiligung des Rpr (2.9 VBRL) in Vergabeverfahren erhöht wurden. Je nach Unterscheidung freiberufliche Dienstleistung oder nicht freiberufliche Dienstleistung und je nach Vergabeart besteht demnach die Vorlagepflicht bei nun über 200.000 Euro anstatt 100.000 Euro Hauptauftragssumme oder bei mehr als 500.000 Euro. Bei Nachträgen richtet sich die Rpr-Genehmigung nach Gesamtauftragssummen in gleicher Höhe und auch danach, ob die Summe aller Nachträge zugleich 20 v.H. der Hauptauftragssumme übersteigt. Rpr wurde 2022 über insgesamt 4 Aufhebungen gemäß Nr. 4 VBRL bei gleichbleibender Wertgrenze über 50.000 Euro unterrichtet.

2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen

Im Prüfungszeitraum 2022 waren im Rahmen der Vergabeprüfung 48 Vorgänge in Höhe von rd. 58,1 Mio. Euro zu prüfen. Mit einem Gesamtvergabevolumen von gerundet 54,3 Mio. Euro hatten den größten Anteil (94 % bzgl. Volumen und 58 % bzgl. Vergabeanzahl) EU-weite Verfahren der Vergabeverordnung (VgV Verfahren). Diese wurden bis auf eine Vergabe alle im Offenen Regelverfahren ausgeschrieben. 8,5 Mio. Euro der Vergabesummen im EU- Verfahren waren allerdings erstattungsfähige Kosten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Fortführung der Bayer. Impfstrategie bis 31.12.2022). Durch die Vergabe des 2022 ausgeschriebenen Rahmenvertrages über Fahrradleasing für tarifbeschäftigte Mitarbeiter i.H.v. 16,4 Mio. Euro entstehen der Stadt ebenso keine unmittelbaren Kosten, weil diese durch Gehaltsverzicht von den Nutzern getragen werden. Mit 9,3 Mio. Euro Auftragssumme hat ein Rahmenvertrag über Tafelsysteme den größten Anteil von etwas über einem Drittel am tatsächlichen Ausgabevolumen 2022 im EU-weiten Bereich.

Unterhalb des mit Wirkung zum 01.01.2022 angepassten Schwellenwertes für Liefer- und Dienstleistungen von 215.000 Euro netto wurden Rpr zudem 20 Vergaben im nationalen Vergabeverfahren gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zugeleitet. Für die Beauftragungen wurden alle drei möglichen Verfahrensarten gewählt.

Mit einem Vergabevolumen i.H.v. rd. 4,7 Mio. Euro wurden Rpr 2022 insgesamt zehn Reinigungsleistungen zur Genehmigung zugeleitet.

Abbildung 1

Mit Änderung der IMBek am 17.09.2022 finden neben Vergabeerleichterungen bedingt durch die Corona-Pandemie auch aufgrund des Krieges in der Ukraine erhöhte Wertgrenzen unverändert eingeschränkte Anwendung auf Liefer- und Dienstleistungsvergaben der Stadt Nürnberg. U.a. bleibt bei Direktvergaben die Wertgrenze bis 5.000 Euro, bei Verhandlungsvergaben bis 50.000 Euro maßgeblich. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine gilt grundsätzlich für städtische Vergaben bzw. laufende Verträge für Liefer-, Dienstund Bauleistungen an russische Unternehmen ein Zuschlagsverbot.

2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen

Die Prüfungsergebnisse nachfolgender Vergaben sind besonders hervorzuheben:

Kontaktnachverfolgung in der Corona-Pandemie) war der gesonderte Einzelbedarf nur bedingt nachvollziehbar. Im Hinblick auf die Vorlaufzeit war die Begründung des Alleinstellungsmerkmal des Bieters zu hinterfragen. Inhaltliche Überschneidungspunkte zum bereits existierenden einjährigen Rahmenvertrag konnten nicht abschließend beurteilt werden. Eine Öffnung des Wettbewerbs in einem weiteren Vergabeverfahren bzw. eine Bedarfsdeckung innerhalb des bestehenden Rahmenvertrages sah Rpr als zumutbar.

zu Baugrunduntersuchungen sowie Geo- und umwelttechnischer Beratung erfolgten Auftragserteilungen ohne förmliches Vergabeverfahren i.H.v. 207 Tausend Euro. Es hätte aufgrund des Gesamtauftragswertes inkl. der Auftragserweiterungen ein EU-weites Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen. Die Erforderlichkeit war bereits seit 2019 bekannt. In der 2022 vorgelegten Genehmigungsanfrage einer Direktbeauftragung (korrigierte Auftragssumme rd. 103 Tausend Euro) fehlten Kostenschätzung und Wettbewerbsöffnung durch mindestens 3 Vergleichsangebote. Die Wirtschaftlichkeit konnte insofern nicht beurteilt werden.

wurde in Anlehnung an die Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung HOAS 2019 die Kostenschätzung des Planungshonorars seitens Rpr berichtigt (32,5% anstatt 34%). Insgesamt werden jedoch der Rechtscharakter, die Rechtssicherheit, die Aktualität und die Anwendbarkeit der HOAS als problematisch angesehen. Fachdienststellen sind deshalb in der erhöhten Verantwortung unbestimmte Formulierungen genau zu begründen.

für mehrere Objekte im Stadtgebiet angestoßen. Hierbei wurde auf die Möglichkeit der Zuschlagslimitierungen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV zurückgegriffen. Die Vor- bzw. Nachteile der Limitierungen konnten dabei aufgrund des vorherrschenden Nachfrageoligopols nachvollziehbar herausgearbeitet werden.

Weitere Feststellungen ergaben sich bei den Vergaben aus folgenden Gründen:

dung ausgewählter Bieter; Bewertungsgremium nicht erkennbar; stichwortartige Bewertungsbegründung durch Beschränkung auf bestimmte Benotungen intransparent.

hinsichtlich höherer Mehrkosten, andererseits bzgl. Auskömmlichkeit von Angeboten.

nicht gegeben. Erreichen der Höchstmenge als auflösende Bedingung im Vertrag wäre sinnvoll.

Dauer des "Rahmenvertrages mit mehreren Unternehmen für Sicherheits- und Servicedienstleistungen" überein. Empfohlene Neuausschreibung bei weiterem Abruf.

heitsleistung bei der Stadt wegen Vertragsende 2023 und ausgeschöpftem Volumen. Insofern Empfehlung von Rpr einer begrenzten Festlaufzeit von 1 Jahr und Aufnahme in die Neuausschreibung des städtischen Gesamtrahmenvertrages.

lung. Die Marktlage hinsichtlich mehrerer Vergleichsangebote konnte nicht zweifelsfrei belegt werden.

jährige Interimsvergabe aufgrund vorzeitiger Kündigung des seit 2017 laufenden Reinigungsvertrages.

weil keine ausreichenden Kenntnisse zur Hallennutzung und den daraus notwendigen Arbeitsabläufen vorliegen. Die Halle wurde während des Corona Lockdown in Betrieb genommen, wie sich der Veranstaltungsbetrieb entwickelt ist noch nicht bekannt. Die gewerteten Firmen konnten durch eine Referenz nachweisen, dass bereits Aufträge mit dieser Kombination ausgeführt werden. Diese Erkenntnisse führten auch dazu, dass für die Auftragsvergabe ausschließlich der Preis als Zuschlagskriterium festgelegt wurde.

2.4 Prüfungen im Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad)

Erneuerung des Kassensystems bei den Bädern

Prüfungsbericht vom 05.10.2023

Für die Zutrittskontrolle und die Abrechnung wird bei NürnbergBad die IT-Anwendung HKS

eingesetzt. Als modulares System ist das HKS auf die Bedürfnisse von Bädern, Thermen- oder

Freizeitanlagen zugeschnitten und eignet sich zudem als Verbundlösung für den zentralen

Betrieb mehrerer Anlagen.

Das Rechnungprüfungsamt hat geprüft, ob die grundlegenden Anforderungen des Haushalts-

rechts und der städtischen Regelungen beim Einsatz der IT-Anwendung HKS in den Bereichen

Berechtigungskonzept, der Vergabe von Berechtigungen, der Administration, dem Notfall-

konto und des Passwortschutzes beachtet wurden. Außerdem war die Ordnungsmäßigkeit der

Beauftragung der Modernisierung der bei NüBad im Einsatz befindlichen Kassensysteme

(Hard- und Software) Gegenstand der Prüfung.

Bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und für die Aufbewahrung der Bücher und Belege

sind beim Einsatz von automatisierten Verfahren die Anforderungen von § 33 KommHV-Dop-

pik maßgebend.

Die wesentlichen Prüfungsergebnisse und Feststellungen:

Durchführung der Berechtigungsverwaltung und die Administration im laufenden Betrieb. Um sicherzustellen, dass Personen nicht auf schützenswerte Daten und Funktionen zugreifen, die sie für ihre Aufgabenerledigung nicht benötigen, ist ein Berechtigungskonzept zu erstellen, in dem die für eine Aufgabe erforderlichen Berechtigungen definiert werden.

Das Berechtigungskonzept wurde durch NürnbergBad während der Prüfung erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Prozesse für das Berechtigungsmanagement sind von NürnbergBad noch verbindlich festzulegen und einzurichten.

gegriffen werden kann und die gespeicherten Daten nicht verloren gehen und nicht unbefugt gelesen, genutzt oder verändert werden können. Die Datenintegrität ist u. a. durch die sachgerechte Vergabe von Zugangsberechtigungen zu wahren. Die Vergabe von Berechtigungen ist eine sicherheitskritische Aktion, sie hat restriktiv zu erfolgen.

Die Berechtigungen der Benutzergruppen Leitung und Schichtleiter waren aus Prüfungssicht zu umfangreich, sie wurden zwischenzeitlich auf den tatsächlichen Aufgabenumfang bezogen reduziert und neue Benutzergruppen wurden eingerichtet. Die Benutzer sind aktuell in sieben verschiedenen Benutzergruppen unterteilt.

Daten nicht verloren gehen und nicht unbefugt gelesen, genutzt oder verändert werden können.

Die Anmeldung bei der IT-Anwendung HKS ist durch Identifikation und Authentifizierung von Mitarbeitenden eines externen Dienstleisters (Passwort nur vierstellig) nicht wirksam abgesichert. Der vorhandene Zugangsschutz ist unzureichend und birgt Risiken. Der Passwortschutz entspricht nicht der städtischen Informationssicherheitsrichtlinie.

knapp 90 Benutzern und einem Jahresumsatz von ca. 2,6 Mio. Euro erfordern einen Mitarbeitenden, der ausreichende Zeitanteile besitzt, um einen ordnungsgemäßen Betrieb des Kassensystems einschließlich Benutzerverwaltung sicherzustellen. Da im aktuellen Stellenplan bislang hierfür keine Zeitanteile vorgesehen sind, wären die bei NüBad erforderlichen Zeitanteile u. E. noch durch DIP zu begutachten.

Für die Administration der eingesetzten IT-Anwendung HKS ist noch ein stellvertretender Administrator zu bestimmen.

nen, wenn die zuständige System- oder Fachadministration nicht verfügbar ist, muss eine Zugangsmöglichkeit für Administratoren geschaffen werden, die im Notfall verfügbar ist, aber vor Kompromittierung besonders geschützt ist.

Ein Notfallkonto war bei NürnbergBad nicht eingerichtet, wurde aber noch während der laufenden Prüfung angelegt. Die Nutzung (Zuweisung) des zusätzlichen funktionsbezogenen Notfallbenutzers des externen Dienstleister mit Kassenrechten ist jedem Einzelfall mitarbeiterbezogen zu dokumentieren.

beits- und Dienstanweisungen stellen sicher, dass betriebliche Vorgänge einheitlich abgewickelt werden.

Bei NüBad fehlen bislang für den Einsatz des Kassensystems verbindliche Dienst- oder Arbeitsanweisungen.

sensystems erfolgte weitgehend ordnungsgemäß. Allerdings wurden entgegen der auch für NüBad geltenden VBRL ZD als zentrale Beschaffungsdienststelle sowie Rpr als Gutachter nicht in das Vergabeverfahren mit eingebunden.

det, was gemäß der geltenden Finanzwirtschaftsbestimmungen unzulässig ist. Im Zuge

der Prüfung wurde diese Verfahrensweise abgeschafft. Allerdings sind für diese neue Funktion noch Regelungen in den entsprechenden Kassendienstanweisungen zu trefffen.

bzw. Kassenprüfungen aktuell nicht fehlerfrei aufrufbar. Eine von NüBad in Auftrag gegebene Programmierung wurde bis zum Abschluss der Prüfung noch nicht vom beauftragten Unternehmen erfolgreich durchgeführt.

Die Stellungnahme des Eigenbetriebs steht noch aus.

2.5 Informationstechnik

2.5.1 Vorbemerkungen

Die Prüfungstätigkeit im Bereich der Informationstechnik (IT) erstreckte sich auf folgende Teilaufgaben:

nungsmäßigkeit, Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie

chen Leistungen.

Rpr prüft überwiegend begleitend – insbesondere durch die Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen der Verwaltung – den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und gibt gutachterliche Stellungnahmen bei Verfahrenseinführungen und Beschaffungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen ab.

Derzeit wird in große Umfang beim

S/4HANA Migrationsprojekt – Ablösung des SAP-Rechnungswesens

die Einführung und Vorbereitung für den Einsatz begleitend geprüft; sh. die Ausführungen ab Nr. 2.5.3.

2.5.2 Prüfung der Einführung des Bezahlsystems PayPal beim

Bildungscampus Nürnberg

Prüfungsberichte vom 09.08.2023 (BCN) und 31.10.2023 (KaSt)

Kostenpflichtige digitale Verwaltungsangebote sollten zeitgemäß immer auch eine digitale Bezahlmöglichkeit beinhalten. Stadtweit sind bisher die Online-Bezahlmethoden SEPA- Lastschrift, Kreditkarte und Giropay verbreitet. SEPA-Lastschriften gehen direkt, die Zahlungen mittels Kreditkarte oder Giropay indirekt auf den Girokonten der Dienststellen ein.

Aufgrund der verstärkten Nachfrage durch die Bürger ist mit PayPal ein neuer Dienstleister hinzugekommen. Im Dezember 2022 wurde das PayPal-Pilotprojekt abgeschlossen und PayPal beim Bildungscampus Nürnberg (BCN) eingeführt. Die Projektleitung lag beim Amt für Digitalisierung und Projektorganisation (DiP). Vor dem geplanten weiteren Roll-Out im Rahmen des neuen Projekts „Payment Nürnberg digitaler Ausbau“, kurz PaNdA, wurde die Realisierung von PayPal bei BCN, Abteilung Stadtbibliothek (BCN/StB) und die Abwicklung beim Kassen- und Steueramt (KaSt) geprüft.

Ziel der Prüfung war eine Bestandsaufnahme der Einführung der ePayment-Bezahlmethode PayPal bei BCN unter Beachtung der Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere:

der vollständigen und richtigen Abrechnung.

Die Prüfung beschränkte sich auf die Realisierung und Verbuchung der Bezahldaten bei BCN, die Projektrealisierung im Jahr 2022 war nicht Gegenstand der Prüfung durch Rpr.

2.5.2.1 Prüfungsbericht BCN

Derzeit können bei BCN die Jahresgebühr bei Neuanmeldung bzw. die Verlängerung der Jahresgebühr, sonstige angefallene Gebühren sowie Gebühren für Reproduktionsaufträge mit PayPal bezahlt werden.

Die Antragstellungen für die Neuanmeldung oder Verlängerung des Bibliotheksausweises bei der Stadtbibliothek und das neu implementierte Bezahlverfahren PayPal bei BCN erfolgen über sog. intelliForm Dialog-Formulare (erstellt durch das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation/Online Services, kurz DiP/OS), beide vorgenannten Anwendungen ohne Anbindung an das bei BCN/StB eingesetzte Bibliotheks-Fachverfahren aDIS. Betrachtet im Rahmen der Prüfung wurde die Neuanmeldung bei der Stadtbibliothek, auch anhand einer beispielhaften Registrierung und Beantragung eines Bibliotheksausweises durch einen Prüfer von Rpr und die PayPal-Bezahlung durch einen Kollegen.

Zusammenfassend war festzustellen, dass

werden konnten,

bedingt nutzerfreundlich ist,

durchgehende Verfahrensschwächen in Form von Medienbrüchen und umständlicher manueller Erfassungstätigkeit aufweisen,

städtischen Online-Assistenten bestand,

und

BCN/StB und die Kunden benötigen einen durchgängigen, medienbruchfreien und digitalen Prozess für Antragstellung und Bezahlung. Die Vermeidung von Medienbrüchen führt auch zu

einer Beschleunigung der Verwaltungsvorgänge. Der aktuelle Anmelde- und Bezahlprozess widerspricht u. E. den E-Government-Zielen und stadtinternen Vorgaben wie

medienbruchfreier Prozesse vorgibt. Diese sollen der Erhaltung der Leistungsfähigkeit und Verbesserung der Flexibilität der Stadtverwaltung dienen (§ 2 Abs. 6 RDV Digitalisierung).

den durchgängig elektronisch und medienbruchfrei bearbeitete Verwaltungsaufgaben als ein strategisches Ziel genannt. Dabei verfolgen die digitalen Angebote nach Möglichkeit die Prinzipien „Once-Only“2 und „One-Stop-Government“3.

In seiner Stellungnahme vom 11.10.2023 hat BCN die Prüfungsfeststellungen anerkannt und deren Ausräumung in die Wege geleitet. Dabei setzt BCN auf weitere stadtinterne Unterstützung.

Vorausschauend hatte BCN zur Ablösung der für die Dienststelle unbefriedigenden Gesamtsituation bereits für 2024 das IT-Projekt „Erweiterung der Online-Zahlungen; Einführung Pay- Site, PayPal mit SAP-Schnittstelle zu aDIS“ initiiert. Das für 2024 geplante Projekt sollte einige der im Bericht aufgezeigten Defizite bei den externen und internen Prozessen lösen helfen.

Rpr unterstützt ausdrücklich die Umsetzung dieses IT-Projektes von BCN; dies ist auch aus Rpr-Sicht notwendig, um die internen Prozesse bei der Online-Anmeldung mit dem Bibliotheksverfahren aDIS als zentrales und führendes Verfahren zu optimieren. Nach Einschätzung von Rpr könnten damit die internen Medienbrüche vermieden und die Prozessschritte für den Kunden auf einen reduziert werden. Im Hinblick auf den in den kommenden Jahren zu erwartenden Zwang von Personaleinsparungen unterstützt der Wegfall von manuellen Tätigkeiten BCN in seiner Aufgabenerfüllung.

2.5.2.2 Prüfungsbericht KaSt

Das PayPal-Geschäftskonto (Account) ist die E-Government-Variante des Bezahldienstes PayPal mit speziellen Verwaltungskonditionen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PayPal.

Entgegen dem „normalen“ Zahlverfahren hat der Bürger in der Variante für die öffentliche Verwaltung daher keine Möglichkeit, eine PayPal-Zahlung ohne Beteiligung der Stadt Nürnberg rückgängig zu machen, denn PayPal hat Zahlungen an Verwaltungsbehörden in seinen AGBs vom Käuferschutz ausgenommen. Käuferschutzanträge der Bürger werden von PayPal immer zu Gunsten der Behörde entschieden. Der Bürger kann bei PayPal einen sogenannten Konfliktfall eröffnen, infolgedessen die strittige Zahlung in einem strukturierten Prozess geklärt und die Zahlung ggf. erstattet wird.

PayPal wurde nicht, wie zunächst geplant, über den Bezahldienstleister PayOne angebunden, da bereits ein städtischer PayPal-Account existierte. Corona-bedingt wurde PayPal beim Tiergarten Nürnberg (Tg) und beim Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) in Zusammenarbeit mit

2 Once-Only, englisch für „nur einmal“, steht für Erleichterungen in Bezug auf die Dateneingabe, die nur einmal erfolgen muss um unterschiedliche Dienste in Anspruch nehmen zu können (Nr. 4.3.5). 3 One-Stop-Government, englisch für „Ein-Stopp-Verwaltung“; beschreibt das Prinzip, nach dem für einen Verwaltungsvorgang nur ein einziger (persönlicher) Kontakt erforderlich ist (Glossar).

KaSt schon vor dem Pilotprojekt PayPal bei BCN eingeführt; ohne Kenntnis und Unterstützung durch DiP.

Die PayPal-Transaktionsgebühr wird beim Modell für den öffentlichen Sektor nicht gleich bei der Transaktion einbehalten, sondern die Stadt Nürnberg erhält den vollen Betrag gutgeschrieben. PayPal stellt monatlich eine Rechnung über die PayPal-Transaktionsgebühren des Vormonats. Es entstehen nur Kosten, wenn Zahlungen der Bürger eingehen. Die Transaktionsgebühr ist abhängig von der Größe des Warenkorbs, der Größenordnung der einzelnen Zahlungen (Mikro- und Makrobereich) und dem monatlichen Zahlungsvolumen. Es gibt keine Einrichtungskosten, Grundgebühren, Mindestumsätze oder festen Vertragslaufzeiten.

Aufgrund der deutlichen Kostenersparnis im Vergleich zu vielen Einzelkonten der Dienststellen/Eigenbetriebe wird ein zentraler Budgetansatz verfolgt. Das bedeutet aber auch, dass KaSt bisher alle PayPal-Gebühren trägt.

Bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und für die Aufbewahrung der Bücher und Belege sind beim Einsatz von automatisierten Verfahren die Anforderungen von § 33 KommHV-Doppik maßgebend.

Daneben sind die Funktionstrennung (§ 34 Abs. 2 Satz 3 KommHV-Doppik) und das sog. Vier- Augen-Prinzip (4AP) des § 39 Abs. 3 KommHV-Doppik elementare Vorschriften zur Kassensicherheit. Überweisungsaufträge, Abbuchungsaufträge, Einzugsermächtigungen und Schecks sind von zwei Bediensteten zu unterzeichnen.

Weiterhin sind angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sowie der Authentizität, Revisionsfähigkeit, Belastbarkeit und Transparenz der verarbeiteten Daten und Informationen einzubeziehen und deren Umsetzung sicherzustellen.

Im Wesentlichen kann festgestellt werden, dass

geben und daher umgehend einzuführen,

gungen ist eine sicherheitskritische Aktion; sie hat restriktiv zu erfolgen. Benutzerzugänge sind nur im notwendigen Umfang anzulegen und den Benutzerzugängen sind nur die Rechte zuzuweisen, die von der fachlich zuständigen Stelle vorgegeben wurden (Funktionstrennung) bzw. für den beabsichtigten Zweck benötigt werden,

aussteht. Beim Einsatz von automatisierten Verfahren im Finanzwesen sind die Maßnahmen zur Sicherung und Kontrolle durch DA zu regeln. Arbeits- und Dienstanweisungen stellen sicher, dass betriebliche Vorgänge einheitlich abgewickelt werden,

vollständig erfüllt sind. Rpr kann für den aktuellen Verfahrensablauf die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit des Systems mit den kassenrechtlichen Bestimmungen nicht bestätigen,

nannten Transaktionen teils noch im Entwicklungs- und Teststadium befinden und produktiv nicht zur Verfügung stehen,

gegeben ist. Dies erschwert allen beteiligten Dienststellen die Buchungsübersicht,

und beschrieben umgesetzt wurden und in den aktuell etablierten Prozessen durchgehende Verfahrensschwächen wie auch Medienbrüche erkennbar sind,

Auswertungsmöglichkeiten für die Dienststellen bisher nur ein Ausblick in die Zukunft darstellen. Deren Test, Freigabe und Produktivsetzung stehen noch aus.

Abschließend war seitens Rpr zu bemerken, dass sich die Stadt Nürnberg den modernen Bezahlmethoden wie PayPal gegenüber nicht mehr verweigern kann. Vorrangiges Ziel der Stadt Nürnberg müsste es sein, sich die erbrachten Leistungen soweit möglich sofort und bereits vor der eigentlichen Leistungserbringung bezahlen zu lassen. Dafür ist gerade PayPal prädestiniert.

Auch wenn dem bei PayPal hohe Kosten und eine gewisse Unwirtschaftlichkeit der Bezahlmethode entgegen stehen, zeigt eine aktuelle Umfrage der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)4, dass die Online-Überweisungen via giropay (ehemals paydirekt), Kreditkarte und PayPal zu den am häufigsten angebotenen E-Payment-Lösungen in Kommunen gehören. Die mit Abstand höchste Nutzungsquote hatte laut KGSt PayPal mit durchschnittlich 75 %.

In jedem Fall müssen die Berechtigungen hinsichtlich PayPal besser abgesichert, das vorhandene Risiko weitestgehend minimiert werden und die kassenrechtlichen Vorschriften Beachtung finden.

Eine Stellungnahme von KaSt war bei Redaktionsschluss noch nicht eingegangen.

2.5.3 S/4HANA-Migrationsprojekt

Nach der Umstellung auf BW/4HANA (Business Warehouse) wird zukünftig auch die im Rechnungswesen eingesetzt Software SAP ERP (Enterprise-Ressource-Planning) durch das Nachfolgeprodukt S/4HANA abgelöst.

Die Stadt Nürnberg setzt seit 2005 die ERP-Software der Firma SAP für das Haushalts- und Rechnungswesen ein. Die derzeit eingesetzte Produktlinie ERP R/3 wurde von der SAP zum Ende 2027 abgekündigt, weshalb eine Umstellung auf das Nachfolgeprodukt S/4HANA notwendig ist. Mit der neuen HANA-Datenbank, die die Grundlage für die neuen Produkte der SAP bildet, und der neuen Software S/4HANA soll die Effizienz des ERP-Systems hinsichtlich der Verarbeitungszeit erhöht werden. Neue Funktionalitäten ermöglichen es zudem, einige der Eigenentwicklungen abzulösen, die Abläufe näher an den SAP-Standard zu führen und die Prozesse zu verschlanken. Somit wird der Aufwand der Mitarbeitenden in den einzelnen Prozessschritten verringert und das ERP-System auf den aktuellsten Stand der Technik gehoben. Im Rahmen des Migrationsprojets sollen auch einige Optimierungen und Innovationen umgesetzt werden. Alle geplanten Maßnahmen, der Projektplan und die extern zu vergebenden

4 KGSt | E-Payment in Kommunen: Ergebnisse einer Umfrage

Leistungen wurden im Hinblick auf neueste Erkenntnisse und Einsparpotentiale nochmals kritisch hinterfragt und überarbeitet.

Um die Projektrisiken und den Abstimmbedarf zu reduzieren, wurde in Abstimmung mit Rpr von der Projektleitung die Entscheidung getroffen alle Beratungsleistungen (für Evaluierungen, Vorprojekte und Migrationsarbeiten, Folgeprojekte) für das S/4HANA Projekt zusammen auszuschreiben. Im Juli 2022 wurden die Vergabeunterlagen veröffentlicht, Ende März 2023 der Beschluss im Bau- und Vergabeausschuss gefasst und der Zuschlag erteilt, so dass ab April 2023 mit den Projektarbeiten mit der externen Beratungsfirma begonnen werden konnte. Aufgrund dessen, dass der Gesamtpreis des Angebots die im Projektbudget angesetzten Beratungskosten überstieg, wurden zunächst nur die verpflichtenden Arbeitspakete sowie die Lizenzkosten für die vereinbarte Migrationssoftware beauftragt.

Im Ältestenrat und Finanzausschuss wurde am 18.07.2023 in öffentlicher Sitzung von der Projektleitung umfassend über die Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft und das S/4HANA Projekt sowie die SAP Lizenzen berichtet. Der Ältestenrat und Finanzausschuss hat die etwaige Kostenerhöhung für das S/4HANA Projekt zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die zu erwartenden Mehrkosten zu den Haushaltsberatungen anzumelden.

Weiterhin hat der Ältestenrat und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, finanzielle Mittel für den Kauf der SAP Lizenzen zu den Haushaltsberatungen anzumelden. Der Ansatz setzt die Annahme voraus, dass die Lizenzen (auch sh. die Ausführungen zu Arbeitspaket (AP) 68 im folgenden Text) voraussichtlich im Rahmen einer „Contract Conversion“ beschafft werden. Des Weiteren sind die dazugehörigen Pflege-/Wartungskosten sowie die Mietkosten für das Produkt SAP BTP5 im konsumtiven Haushalt einzuplanen.

Beteiligung von Rpr

Rpr ist seit der Erstellung der Vorstudie im Rahmen der begleitenden Prüfung an allen wesentlichen Projektschritten aktiv beteiligt und beabsichtigt auch während des Migrationsprojekts in der Steuerungsgruppe (informell), in der Projektgruppe (als festes Mitglied) sowie in Teilprojekten und Workshops vertreten zu sein. Im Folgenden einige Ausführungen zu einzelnen Arbeitspaketen.

2.5.3.1 zu Arbeitspaket 10 – Berechtigungskonzept

Zum Thema Rollen & Berechtigungen wurde im Rahmen der Vorstudie eine spezielle – vom SAP Standard abweichende - Aufgliederung zwischen "DSt/Produkt" (Berechtigungsobjekt) und "Prozessschritt" (Transaktion) identifiziert. Diese lässt einen erhöhten Aufwand für die Migration auf S/4HANA im Bereich Berechtigungen erwarten. Daher gab es seitens des Beratungsunternehmens die Empfehlung, zu prüfen, inwieweit die Aufgliederung zwischen Berechtigungsobjekt und Transaktion wieder in den Standard zurückgeführt werden kann, um den Aufwand im Migrationsprojekt für S/4HANA und für spätere Releasewechsel zu senken. Für den Einsatz von sog. Fiori-Apps ist die Erweiterung des Rollen- und Berechtigungskonzepts nötig (eigenes Rollen- und Berechtigungskonzept).

Im Rahmen einer erneuten Evaluierung wurde festgestellt, dass es große Vorteile hat, wenn Teile des gesamten Arbeitspaketes bereits in die Vorprojekt-Phase verschoben und durchge-

5 SAP Business Technology Platform

führt werden. Die Grundidee dabei ist, dass auf dem Altsystem bereits ein Redesign durchgeführt wird, um später im Hauptprojekt (S/4 Migration) den Fokus auf die S/4HANA- Anpassungen und Fiori-Themen zu legen. Starttermin der Vorprojektphase war am 04.09.2023.

Rpr beteiligt sich im Arbeitspaket und unter anderem auch an der Erstellung eines regelkonformen Berechtigungskonzepts.

2.5.3.2 zu Arbeitspaket 21/24 – CpD/Schnittstellen

Im Rahmen der Vorstudie wurde vom Beratungsunternehmen eine Überprüfung der Batch- Input Mappen auf S/4HANA Kompatibilität empfohlen. Gerade die Schnittstellen, welche auf GUI (grafische Benutzerschnittstelle) laufen, sind als kritisch einzustufen. Hier ist eine im Vorfeld durchgeführte technische Umstellung dieser Schnittstellen auf eine S/4HANA kompatible Lösung (Idoc, BAPI) ratsam. Ansonsten würde sich der Migrationsaufwand entsprechend erhöhen, da all diese Batch-Input Mappen (GUI) geprüft werden müssen, ob sie noch in die "neue Welt" von S/4HANA passen und ggf. dann kurzfristig umgestellt werden müssten.

In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen der Beratungsleistung auch klargestellt, dass die im Einsatz befindliche LSMW -Funktionalität (Legacy Systems Migration Workbench) und die Direct Input und Batch-Input-Mappen nicht mehr verwendet werden sollten. Diese werden strategisch von SAP nicht mehr weiter unterstützt. Seitens Rpr wurde angemerkt, dass die aktuelle Schnittstellentechnologie nicht den Anforderungen entspricht und angepasst werden sollte.

Die Summe der Batch-Input-Mappen liegt bei ca. 80, bei 55 Schnittstellen konnte eine Nutzung festgestellt werden. 22 Batch-Input-Mappen sehen aus wie Schnittstellen und beginnen mit 3 Ziffern. Diese stehen jedoch nicht in der Schnittstellenliste, sollen aber mit analysiert werden. Problematisch ist aus Projektsicht die Ablösung einer CpD-Schnittstelle, da dies Abhängigkeiten zu AP06 (Geschäftspartner) hat. In diesem AP soll auch ein CpD-Konzept erstellt werden. Dieser Teil ist aber als optional gekennzeichnet und könnte somit erst zu einem späteren Zeitpunkt angegangen und umgesetzt werden.

Rpr fordert bereits seit der ersten Prüfung des neuen Rechnungswesens im Jahr 2005 eine Ablösung aller CPD-Konten („Conto pro Diverse“), da diese unter anderem aufgrund fehlender Funktionstrennung, fehlendem IKS und fehlender Nachvollziehbarkeit in SAP als sicherheitskritisch zu sehen sind. CpD-Konten werden für Kreditoren verwendet, mit denen die Stadt Nürnberg einmal oder selten Geschäftsvorfälle abwickelt. Diese Kreditoren, Debitoren oder Geschäftspartner werden in einen gemeinsamen Stammsatz angelegt, in dem aber keine spezifischen Daten, wie Name und Adresse, gespeichert werden. Die Daten aus dem Vorverfahren werden über eine Schnittstelle ins SAP-System eingespielt, dabei erfolgt keine Kontrolle der Datenübertragung auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Die Überprüfung aller CPD-Konten und Ablösung möglichst vieler dieser Schnittstellen wird von Rpr als zwingend erforderlich angesehen. Dies wurde auch der Projektleitung gegenüber klar kommuniziert. In einer Verfahrensanweisung müssen Regeln und Ausnahmen definiert werden. Exemplarisch wurde die von Rpr vorgeschlagene Schnittstelle „567 - StK/3-Stiftungsverwaltung“ zur näheren Betrachtung ausgewählt; mit dem Ziel diese von CpD auf PSCD umzustellen und den Prozess als Blaupause für weitere Umstellungen zu nutzen.

Rpr beabsichtigt sich im Arbeitspaket weiter zu beteiligen.

2.5.3.3 zum Arbeitspaket 68 – Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzen

Ausgangssituation/Sachstand

Die SAP Umgebung der Stadt Nürnberg wird derzeit durch Lizenzen aus dem ECC-Modell abgedeckt. Ein Umstieg auf S/4-Lizenzen steht für das Projekt noch aus.

Bei der Umstellung auf die neuen HANA Produkte handelt es sich um einen komplett neuen Produkterwerb, bei dem sich die Lizenzierung auf eine ganz neue Metrik bezieht. Die Lizenzierung von SAP S/4HANA erfolgt durch vier unterschiedliche Lizenzkategorien: „Nutzerbasierte Lizenzierung“. „Lösungsbasierte Lizenzierung“, „Dokumentenbasierte Lizenzierung“ für die sog. „indirekte Nutzung“ (Digital Access) und „Datenbankbasierte Lizenzierung“ für die SAP HANA Datenbank.

Aufgrund der Komplexität der Vertragsgestaltung und des nach bisherigen Erfahrungen stark begrenzten Handlungsspielraums mit dem Vertrieb der SAP, wurde im Rahmen der Vergabe der Beratungsleistung für die S/4HANA Migration ein externer Dienstleister beauftragt, den für die Stadt Nürnberg (auf Basis der bereits erhobenen Informationen und Erkenntnisse im Rahmen des Vorprojekts und der Analysen der Beratung Anfang 2022) aus lizenzvertraglicher Sicht wirtschaftlich sinnvollsten Umstieg auf die S/4HANA Zielarchitektur zu ermitteln und sicherzustellen und die Verhandlungen mit der SAP zu führen.

Dabei soll insbesondere eine möglichst kostenneutrale Lösung für die Phase, in welche der Systembetrieb von ECC- und S/4 parallel stattfinden muss, gefunden werden.

In einem ersten Informationsangebot der SAP wurden die Kosten auf die im Ältestenrat und Finanzausschuss vorgestellte Summe kalkuliert. Durch das Beratungsunternehmen sollen nun die Verhandlungen mit der SAP aufgenommen werden, um den wirtschaftlichsten Vertrag zu erreichen. Die Vertragsunterzeichnung ist für Q4/2023 geplant.

Rpr ist an der Abstimmung mit dem externen Berater beteiligt.

Ergebnis

Ein Ergebnis lag zu Redaktionsschluss noch nicht vor. Es wird weiter berichtet.

2.5.3.4 Projekt- und Steuerungsgruppe

In der Projektgruppe vorbereitet und in der Steuerungsgruppe beschlossen wurden insbesondere ein Projekt-Freeze, die Bereitstellung der personellen Ressourcen sowie der finale Projektumfang.

Hinsichtlich des Projekt-Freeze haben die Mitglieder der Steuerungsgruppe der Priorisierung des S/4HANA-Projekts über andere SAP-IT-Maßnahmen ab 20246 sowie dem vorgeschlagenen Projekt-Freeze ab der Realize-Phase (abgesehen von bspw. durch Gesetzesänderungen bedingten Anpassungen) zugestimmt und berücksichtigen dies bei der IT-Maßnahmenplanung. Welche SAP-Maßnahmen während des Projekts durch IT/SKN noch umgesetzt werden können, wird im stetigen Austausch zwischen IT und den betroffenen Dienststellen abgestimmt.

6 d.h. nicht, dass gar keine weiteren SAP-Maßnahmen umgesetzt werden können

Des Weiteren haben die Steuerungsgruppenmitglieder der Beteiligung ihrer Mitarbeitenden in den verschiedenen Arbeitspaketen zugestimmt. Die Abstimmung der Kapazitäten erfolgt in den Arbeitspaketen unter Berücksichtigung der verfügbaren Zeiten für das S/4HANA -Projekt.

In ihrer Sitzung vom 31.08.2023 hat die Steuerungsgruppe den finalen Projektumfang (4.026,5 Personentage (PT) externe Beratungsleistung) gemäß Vorschlag der Projektgruppe beschlossen.

2.5.4 GRC-Tool für die SAP-Berechtigungsprüfung

Im Rahmen des Migrationsprojekts verpflichtete sich die Stadt Nürnberg die Software Xiting XAMS und ergänzend dazu Easy Content Solution for Xiting XAMS einzusetzen. Da beide Produkte auf den von IBS Schreiber erstellten Regelwerken basieren und aufeinander aufbauen, wurde ergänzend das Produkt CheckAud® beschafft.

XAMS (Xiting Authorizations Management Suite) ermöglicht einen Best-Practice-Ansatz zur Verwaltung von SAP-Berechtigungen und unterstützt die rechtliche Regelkonformität. Das Rechnungsprüfungsamt fordert, auch unabhängig von dem Migrationsprojekt, schon seit mehreren Jahren den Einsatz eines Softwarewerkzeugs. Das Produkt ECS liefert dazu passende Regelwerke, die von IDW (Interessenvertreter der Wirtschaftsprüfung) zertifiziert sind. Im ECS unterstützt das hinterlegte Regelwerk im Entwicklungssystem mit Hinweisen die Ersteller von SAP-Berechtigungsrollen bei IT/SKN. Allerdings kann bei der Erstellung der Benutzerrollen von den Vorgaben abgewichen werden. Mit CheckAud® kann in regelmäßigen Abständen im Produktivsystem geprüft werden, ob die im Regelwerk hinterlegten gesetzlichen Vorschriften gem. GoBD und KommHV-Doppik (insbesondere Funktionstrennung und 4AP) eingehalten werden.

2.5.5 SAP-Archivierung

Die SAP-Systeme für das Rechnungs- und Personalwesen sind seit 2005 produktiv in Betrieb. Das Fehlen einer Archivierung führt zu einem stetigen Wachstum der Datenbanken. Durch stetig steigenden Ressourcenbedarf (Speicherplatz) werden auch die für Datensicherungen und -rücksicherungen benötigten Zeiten und Ressourcen immer größer. Daraus resultieren steigende Betriebskosten, zusätzliche Aufwände und Risiken bei System-, Datenbank- und Anwendungsupdates sowie Systemkopien. Rpr fordert daher seit Jahren ein Archivsystem.

Ein SAP-Archivsystem soll künftig das zentrale Ablagesystem für SAP-Archivdateien und SAP-Dokumente sein. Das SAP-Archivsystem wird gemeinsam von allen SAP-Systemen der SAP-Landschaften genutzt. Die SAP-Archivsoftware stellt dabei die Trennung der Datenbestände, die von unterschiedlichen SAP- Systemen und deren Mandanten übernommen wurden, sicher.

In dem einzuführenden SAP-Archivsystem sollen die aus den SAP-Systemen auszulagernden SAP-Daten als auch die dort verwendeten Dokumente archiviert werden.

Im Rahmen der Ausschreibung für ein Gesamtprojekt beim Personalamt wurde die Einführung einer elektronischen Personalakte für die Stadt Nürnberg und das Klinikum Nürnberg sowie die Einführung eines SAP-Archivsystems für die Gesamtstadt Nürnberg beschlossen. Die Ausschreibung im Kalenderjahr 2023 erfolgte in zwei Losen, Los 2 (SAP-Archivierung) wurde beauftragt.

2.5.6 Lizenzmanagementtool

Bei der Verwaltung von Softwarelizenzen bestehen bisher erhebliche aus Sicht von Rpr Defizite. Eine zeitnahe und regelmäßige Kontrolle der vorhandenen Softwarelizenzen fand in der Vergangenheit nicht immer statt. Unterlizenzierungen waren und sind die Folge. Durch Unterlizenzierungen besteht für die Stadt Nürnberg die Gefahr, dass es zu Nach- und Strafforderungen durch die Lizenzgeber kommen könnte. Ebenso wäre eine unerkannte Überlizenzierung möglich, was zu unnötigen Mehrausgaben führt, die dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Mittel widersprechen.

Das Fehlen eines solches Tools wurde besonders bei verschiedenen Vergaben immer wieder deutlich, bei denen im Vorfeld mühsam recherchiert werden musste, welche Lizenzen in welchem Umfang und für welche Dauer vorhanden sind. Dies wurde seitens Rpr mehrfach bemängelt und der Einsatz einer geeigneten Softwarelösung gefordert, um eine ordnungsgemäße und effiziente Verwaltung aller Lizenzen sicherzustellen, die Lizenzbedingungen einzuhalten und finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Ein wirksames Lizenzmanagement ist unerlässlich, um die Bestände der Lizenzen aufzunehmen. Nur so kann die Stadt Nürnberg

Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurde begleitend geprüft. Die Ausschreibung in einem Offenen Verfahren läuft derzeit noch, das Ergebnis war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

2.5.7 Vergabeprüfung im IT-Bereich

In Abstimmung mit dem Beschaffungsmanagement der Zentralen Dienste werden in einzelnen Fällen Vergabeverfahren und Beschaffungsmaßnahmen auf dem Gebiet des kommunalen Finanzwesens sowie komplexe IT-Beschaffungen vorab mit Rpr abgestimmt.

Sämtliche Feststellungen und Anregungen des Rpr im Rahmen der Vergabeprüfungen wurden berücksichtigt.

Im Berichtsjahr 2022 wurden insgesamt 41 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ca. 21,6 Mio. Euro geprüft. Im Vergleich dazu wurden es im Berichtsjahr 2021 nur 27 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ca. 51,44 Mio. Euro geprüft. Ein enormer Anstieg in der Anzahl, aber auch die Intensität der Vergabeprüfung musste gesteigert werden, sodass die Vergabeprüfung mittlerweile einen großen Teil der begrenzten personellen Kapazitäten der IT-Prüfung bei Rpr bindet.

Einzelfall Panoramaaufnahmen und Laserscan von Straßen in Nürnberg für das Amt für

Geoinformation und Bodenordnung (Geo)

Die vorgenannte Vergabe legte ZD/3 am 24.10.2022 als Genehmigungsanfrage vor. Die Prüfung der Vergabeunterlagen ergab, dass aus Rpr-Sicht

wirtschaftlich waren, da die Kostenschätzung auf einem Informationsangebot des zum Zuschlag vorgeschlagenen Unternehmens beruhte. Weiterhin waren zwei Angebote, die preislich deutlich unter dem Informationsangebot lagen, vom Verfahren ausgeschlossen aufgrund mangelnder Referenzen bzw. Nichterfüllung eines Leistungskriteriums.

Nach Auffassung von Rpr waren zwei Firmen mangels Eignung und ein Unternehmen aufgrund eines nicht erfüllten Leistungskriteriums auszuschließen. Rpr hat mit Vermerk festgestellt, dass aus Rpr-Sicht kein wertbares Angebot eingegangen war und die Vergabe aufzuheben war.

Außerdem fehlten in allen drei Angeboten nach Aussage von Geo notwendige Informationen zur Verifizierung des Angebots, die im Umkehrschluss aus § 56 VGV, sofern sie das Angebot verändern/verbessern, auch nicht nachgefordert werden dürfen. Dies würde zum Ausschluss der Angebote führen. Im Vergabeverfahren wurden dennoch Unterlagen/Informationen von zwei Bietern nachgefordert, im weiteren Verfahren dann einer der verbliebenen Bieter ausgeschlossen.

Des Weiteren lagen noch Hinweise auf weitere Defizite in dem Verfahren vor, die vor einer erneuten Ausschreibung der Überarbeitung bedürfen, insbesondere um den aus Rpr-Sicht notwendigen Wettbewerb sicherzustellen:

len. Die Befragung mehrerer relevanter Marktteilnehmer führt in der Regel zu einer realistischen und nachvollziehbaren Prognose des geschätzten Auftragswertes.

verfahrens und als Basis für die spätere Beurteilung der Wirtschaftlichkeit – durch ZD erfolgen.

wertbare Angebote zu einer Auftragsvergabe führen. Sie sind in der Ausschreibung eindeutig zu formulieren. Mehrfachzählung gleicher Aufgaben ist dabei auszuschließen.

schluss- oder Bewertungskriterien (A- bzw. B-Kriterien) zu klassifizieren. Was A-Kriterien sind, geht aus dieser Ausschreibung nicht bzw. nicht eindeutig hervor.

Der zunächst verbliebene Bieter ging vor die Vergabekammer. Die Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken hat dann am 10.03.2023 zwar festgestellt, dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt hat, den Nachprüfungsantrag aber ansonsten abgelehnt und u.a. erklärt, dass die Referenzkriterien doppeldeutig und damit intransparent formuliert waren.

2.6 Technische Prüfung

2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung

Neben der sachgerechten Anwendung der Haushalts- und Verwaltungsvorschriften im öffentlichen Bauen umfasst die technische Prüfung die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Normen, wie auch Vertrags- und Verdingungsordnungen (VOB, VgV, UVgO, HOAI) gegenüber privatrechtlich beauftragten Auftragnehmern und extern beauftragten Architekten und Ingenieuren.

Rpr ist bei der Prüfung von Investitionsansätzen für die Haushaltsplanung und in der Vergabeprüfung von Bau- und Planungsleistungen im Genehmigungsverfahren ab bestimmten Schwellenwerten einzubeziehen. In den Bau- sowie den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL und VBRL) sind die Schwellenwerte und Zuständigkeiten für die Information und Beteiligung von Rpr vor den entsprechenden Genehmigungen im Verfahren festgelegt. Bei Bedarf wird in Einzelfällen zur Anwendung einschlägiger Vorschriften und Vertragsgestaltungen beraten. Im Rahmen der Vergabeprüfung werden Checklisten verwendet, die auch der Korruptionsprävention dienen. Daneben werden begleitende Maßnahmenprüfungen und ex-post-Prüfungen, insbesondere in Form der Prüfung von Bauabrechnungen durchgeführt.

Unabhängig von der jeweiligen Betriebsform bzw. organisatorischen Zuordnung der Baudienststellen wird die Planung und Bauüberwachung von Maßnahmen in Eigenausführung wie auch die Wahrung der Bauherrnfunktion gegenüber ausführenden Unternehmen und externen Ingenieuren/Architekten geprüft. Grundsätzlich werden nur abgeschlossene Verwaltungshandlungen nachvollzogen. Der Umfang des Prüfungsgebiets macht eine Beschränkung auf Teilgebiete und Stichproben notwendig.

Die Mobile Prüfung ist bei der Bauausführung vor Ort präventiv und unterstützend im Einsatz.

Neben den Gesamtergebnissen zur Vergabeprüfung sind auch Einzelergebnisse von ex-postsowie BIC-Prüfungen verkürzt wiedergegeben.

2.6.2 Prüfungsvolumen

Im Prüfungszeitraum 2022 waren im Rahmen der Vergabeprüfung 225 Vorgänge zu städtischen Baumaßnahmen – einschließlich Eigenbetriebe, ohne Beteiligungsgesellschaften – in Höhe von rund 252 Mio. Euro zu prüfen.

Die geprüften Vorgänge betrafen Baumaßnahmen, die von Baudienststellen teils selbst durchgeführt, teils extern vergeben aber auch von Bedarfsträgern eigenständig abgewickelt wurden.

Für die Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG kommunal) wurden Vergaben in Höhe von insgesamt rund 33,31 Mio. Euro vorgelegt.

2.6.3 Materielles Ergebnis

Für 2022 wurden Minderungen in Höhe von rund 11.500 Euro bei Vergaben zu Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen ermittelt.

Aus der BIC-Prüfung ergaben sich in diesem Prüfungsjahr materielle Reduzierungen in Höhe von rund 1,083 Mio. Euro.

Ein Anteil von 2.285 Euro entfiel auf Rückforderungen aus materiellen Feststellungen bei der ex-post-Prüfung von Abrechnungen einzelner Bauleistungen fertiggestellter Maßnahmen.

2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen

2.6.4.1 Vergabeprüfung

Im Rahmen ausgewählter Schwellenwerte steht die Prüfung von Rpr im Verfahren an letzter Stelle vor der Genehmigung und muss rechtzeitig (innerhalb der laufenden Binde-/Zuschlagsfristen) abgeschlossen sein. Eventuelle Korrekturen, die aufgrund der schwachstellenorientierten Prüfung angebracht erscheinen, sollten dabei im Vorfeld mit den zuständigen Dienststellen einvernehmlich abgestimmt werden.

Bauleistungen bzw. Leistungen in deren Zusammenhang (VOB)

Im Prüfungszeitraum 2022 wurden die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien geändert. Die Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes richtete sich bis 30.11.2022 nach Nr. 2.10.2 VBRL, seit 01.12.2022 nach Nr. 2.9.2 VBRL. Nach wie vor besteht für alle Bauvergaben über 500.000 Euro Vorlagepflicht bei Rpr.

Bei den Vorgängen bei denen nach öffentlicher und beschränkter Ausschreibung bzw. offenem oder nicht offenem Verfahren nicht der Mindestbietende den Zuschlag erhalten soll, waren bis 30.11.2022 alle Vorgänge ab 100.000 Euro bei Rpr vorlagepflichtig. Ab 01.12.2022 wurde diese Wertgrenze auf 200.000 Euro erhöht.

Freihändige Vergaben waren bis 30.11.2022 grundsätzlich ab 100.000 Euro dem Rechnungsprüfungsamt zuzuleiten. Seit dem 01.12.2022 ist das Rechnungsprüfungsamt erst ab 200.000 Euro zuständig.

Für Nachtragsangebote (Angebote deren Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind) besteht nach wie vor Vorlagepflicht beim Rechnungsprüfungsamt, wenn die ursprüngliche Auftragssumme mit der Erweiterung zusammen mehr als 500.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 500.000 Euro beträgt.

Auf die Prüfungsgebiete Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2022 jeweils:

Anzahl der Vergaben nach Prüfungsgebieten

Abbildung 2

Vergabesummen in Mio. Euro nach Prüfungsgebieten

Abbildung 3

2022 wurden stadtweit (einschließlich Eigenbetriebe, ohne WBG-kommunal) 128 Bauvergaben aus dem Bereich VOB im Gesamtbetrag von rund 182,64 Mio. Euro zur Prüfung vorgelegt.

Die Anzahl der Vergaben beinhaltete 30 Nachtragsangebote in Höhe von 6,18 Mio. Euro.

Bei der Vergabeprüfung wurden lediglich geringfügige materielle Reduzierungen auf Grund eines Rechenfehlers festgestellt.

Formale Feststellungen ergaben sich beispielsweise aus folgenden Gründen:

nen,

der Vergabeakte verknüpft,

Zu einer Prüfung im Einzelnen:

Innerer Laufer Platz 11 – Willstätter Gymnasium – Fassadensanierung Westseite – Vergabe Hauptauftrag für die Natursteinarbeiten nach VOB

Die schadhafte und statisch nicht mehr nachweisbare Natursteinfassade auf der Westseite des Willstätter Gymnasiums sollte saniert werden. Die Vergabe der Nachverankerung der Natursteinarbeiten sollte mittels Freihändiger Vergabe erfolgen. Folgende Gründe für die Wahl der Vergabeart wurde seitens der Baudienststelle angeführt:

ankerung,

Nachdem die Vergabe zwischen RA/3-Vergabemanagement und H abgestimmt worden war, stellte Rpr im Rahmen seiner Vergabeprüfung unter Bezugnahme auf das Gutachten von VMN vom 22.02.2022 seine Bedenken aus verfahrensbezogener Sicht gegenüber der Beauftragung zurück, bat aber gleichzeitig um künftige Beachtung nachfolgender Einwände:

und bereits 2019 absehbar war, dass auch die restlichen Fassaden zu bearbeiten sind, liegt aus der Sicht von Rpr nur bedingt eine besonders dringliche Leistung vor.

Verankerung von Natursteinfassaden geeignet sind. Dementsprechend sollten künftig alternative Ausführungsmethoden gefunden werden, um Aufträge auch an andere ausführende Firmen unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und des Vergaberechts über öffentliche Ausschreibungen im Wettbewerb vergeben zu können.

bäuden ist aus der Sicht von Rpr systematisch und seit Jahren bekannt. Rpr empfahl daher, künftig eine gesamtheitliche Begutachtung städtischer Sandsteinfassaden und danach eine Priorisierung der einzelnen notwendigen Sanierungen vorzunehmen.

In ihrer Stellungnahme vom 31.03.2022 teilte die Baudienststelle H mit, dass es sich hier um eine vorgezogene Maßnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit handelt. Die restlichen nötigen Sanierungsmaßnahmen werden zum MIP angemeldet. Die Art der Ausführung erfolgte wie bei der Sanierung der Grundschule Paniersplatz. Hier hatte der TÜV Rheinland diese Art der Nachverankerung für ein analoges Schadensbild empfohlen. Eine gesamtheitliche Begutachtung städtischer Sandsteinfassaden beträfe sämtliche Abteilungen und müsste übergeordnet erfolgen. Dies ist laut H weder aus strukturellen Gründen noch von der Kapazität her möglich.

Freiberufliche Leistungen an Ingenieure, Architekten und Gutachter

Im Prüfungszeitraum 2022 wurden die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien geändert. Die Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes richtete sich bis 30.11.2022 nach Nr. 2.10.1 VBRL, seit 01.12.2023 nach Nr. 2.9.1 VBRL.

Demgemäß waren vor der Genehmigungserteilung durch die jeweils zuständigen Instanzen bis zum 30.11.2022 alle Vergabevorschläge über freiberufliche Dienstleistungen ab 100.000 Euro bei Rpr vorzulegen. Ab 01.12.2022 wurde diese Wertgrenze auf 200.000 Euro erhöht.

Für Auftragserweiterungen und Nachträge bestand bis 30.11.2022 Vorlagepflicht bei Rpr, wenn die Gesamtauftragssumme mehr als 100.000 Euro betrug und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme überstieg oder mehr als 100.000 Euro betrug. Seit dem 01.12.2022 sind Auftragserweiterungen und Nachträge dem Rechnungsprüfungsamt zuzuleiten, wenn die Gesamtauftragssumme mehr als 200.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 100.000 Euro beträgt.

Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV ist im Oberschwellenbereich gem. § 74 VgV das Regelverfahren für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.

Da das Rechnungsprüfungsamt gem. VBRL Nr. 2.9 (bis 30.11.2022 VBRL Nr. 2.10) die zweite Prüfinstanz bei diesem Vergabeverfahren ist, wird es üblicherweise von der Baudienststelle bereits im Vorfeld der Vergabeprüfung zu den Verhandlungsgesprächen als Beisitzer eingeladen. Rpr entscheidet hierbei im pflichtgemäßen Ermessen jeweils fallweise über die Teilnahme.

Entscheidungskriterien sind hierbei u. a.:

wird,

Prinzipiell ist die Teilnahme von Rpr aus Prüfungssicht nicht zwingend erforderlich, da eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verhandlungsgespräche unabhängig davon gewährleistet sein muss.

Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens sind aus der Sicht von Rpr, dass:

mentation) werden,

den, dass subjektive Einschätzungen und Entscheidungsgründe für einen sachkundigen Dritten objektiv nachvollziehbar sind,

mindest stichpunktartig aufgenommen werden und die Bewertungen nicht nur rechnerisch, sondern auch inhaltlich nachvollziehbar sind,

Insgesamt wurden 97 Vorgänge in Höhe von 69,47 Mio. Euro vorgelegt.

Auf die Prüfungsbereiche Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2022 jeweils:

Anzahl der Vergaben nach Vergabesumme nach

Prüfungsgebieten Prüfungsgebieten

Abbildung 4

Abbildung 5

Bei der Vergabeprüfung wurden materielle Reduzierungen in Höhe von 11.322,11 Euro festgestellt.

Feststellungen ergaben sich u. a. aus folgenden Gründen:

sätze abgefragt und das Zeithonorar nur im Bedarfsfall beauftragt werden sollten,

zur 2. Nachkommastelle berechnet werden, damit es zu keiner Verzerrung der Gesamtpunktezahl und einer Änderung der Bieterreihenfolge kommt,

dener Planer gab,

der Vergabeakte verknüpft.

2.6.4.2 Kostenprüfung (Bauinvestitionscontrolling, BIC)

Anfang 2010 wurde für die Durchführung von Baumaßnahmen das BIC-Verfahren bei der Stadt Nürnberg eingeführt.

Anlässlich erheblicher Kostensteigerungen bei großen Baumaßnahmen wurde seitens Ref I. und Ref.II ein Maßnahmenprogramm zur Baukostenkontrolle vorgelegt, auf deren Basis der BIC-Prozess weiterentwickelt wurde. Wesentliche Änderung im BIC-Prozess ist, dass der Projekt-Freeze erst nach der Genehmigungsplanung erfolgt und nicht – wie früher – nach der Entwurfsplanung.

Das Rechnungsprüfungsamt erbringt im BIC-Prozess über seine gesetzlichen Aufgaben hinaus Beratungsleistungen für die Stadt als Bauherrin:

In der Phase 2 (Projektkonkretisierung) prüft Rpr die Angemessenheit bzw. Plausibilität des von der Baudienststelle aufgestellten Kostenrahmens. Diese Prüfung erfolgt bei Neubauten i.d.R. über eine Vergleichsberechnung mit einem sogenannten Einwertverfahren, bei dem auf einen Bezugswert (beispielsweise Brutto-Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche) zurückgegriffen wird. Dieser wird dann mit einem Kostenkennwert multipliziert und ergibt so die Gesamtkosten des Bauwerks.

In der Phase 3 (Planung) erfolgt die Kostenschätzung. Weicht diese von dem in Phase 2 geprüften Kostenrahmen ab, werden die Kosten abermals Rpr zur Prüfung vorgelegt.

Nach Abschluss der Vorplanung und ggf. Entscheidung, dass die Maßnahme weiterverfolgt werden soll, wird die Entwurfsplanung mit Abschluss der detaillierten Kostenberechnung erstellt. Weicht die Kostenberechnung von der Kostenschätzung ab, werden die Kosten erneut Rpr zur Prüfung vorgelegt.

Bei Projekten, die an externe Planer vergeben werden, wird auch geprüft, ob die Baudienststellen ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen sind und ob die Kostenermittlungen externer Planer bei der Entgegennahme in Stichproben auf fachliche und sachliche Richtigkeit bewertet wurden. Außerdem wird untersucht, ob bzw. welche Maßnahmen von den Prozessbeteiligten zur Kostensteuerung bei Mehrkosten ergriffen wurden.

Die Verantwortung für Kostenplanung und Kostensteuerung liegt, auch wenn die Kostenermittlung durch externe Planer erstellt wurde, grundsätzlich bei der Baudienststelle.

Im Prüfungsjahr 2022 wurden 13 Maßnahmen in Höhe von insgesamt 66,065 Mio. Euro bei Rpr zur Prüfung eingereicht. Es waren Reduzierungen in Höhe von rund 1,083 Mio. Euro veranlasst. Bei einer Maßnahme wurde lediglich ein Zwischenvermerk mit dem Hinweis erstellt, dass die Höhe des Investitionsvolumens erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen beurteilt werden könne.

Zu den Prüfungen im Einzelnen:

Unschlittplatz 7a, Unschlitthaus – Fassadensanierung

Die von der Baudienststelle H vorgelegte Kostenberechnung für die Fassadensanierung des unter Denkmalschutz stehenden Unschlitthauses in Höhe von 2.166.828 Euro wurde in der BIC-Phase 3 von Rpr geprüft. Dabei wurden kostenrelevante Positionen auf Schlüssigkeit untereinander stichprobenartig geprüft und die Einheitspreise mit analogen Sanierungsmaßnahmen bereits realisierter städtischer und laufender Objekte verglichen.

Preisunterschiede einiger Positionen, die im Rahmen der Prüfung auffielen, konnten mit dem externen Planer für Rpr nachvollziehbar aufgeklärt werden.

Rpr prüfte auch, ob die Baudienststelle ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen ist. Die zuständige Sachbearbeiterin teilte hierzu mit, dass die Bauherrenleistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht und die Kostenberechnung rechnerisch und sachlich in Stichproben folgendermaßen geprüft wurde:

densanierung des Baumeisterhauses,

charakteristischem Schadensbild und Extrapolation auf die übrigen Fassadenbereiche,

Zur Kostenplanung und -steuerung wurde die Maßnahme aufgrund des unterschiedlichen Zustandes der Fassaden in zwei Bauabschnitte aufgeteilt.

Rpr hat empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten für die Fassadensanierung des Unschlitthauses in Höhe 2.166.828 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.

Äußere Sulzbacher Straße 62, Museum Industriekultur, Bauliche Neukonzeption und

Südfassade

Die Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Industriebaus umfasst folgende vier Teilmaßnahmen: Brandschutzsanierung, Hitzereduktion u. a. durch die Sanierung der Südfassade und des Daches, Sanierung der Stützwand auf der Nordseite und Neukonzeption des Museums einschließlich Schadstoffsanierung.

Die Maßnahme befand sich in der Phase 3 des BIC – Verfahrens. Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten von H vom 13.07.2022, das Rpr zur Prüfung vorgelegt wurde. Die hierin enthaltene Kostenberechnung (KB) schloss mit Kosten i. H. von 13.161.107,51 Euro brutto.

Von Rpr wurde geprüft, ob die Kostenermittlung grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und vollständig war. Darüber hinaus wurden kostenrelevante Positionen der Kostenberechnung stichprobenartig geprüft.

Hierbei wurde festgestellt, dass

doppelt beaufschlagt wurden und

Im Einvernehmen mit H wurde die Kostenberechnung dahingehend korrigiert. Die Gesamtbaukosten reduzierten sich dabei um 397.845,06 Euro auf 12.763.262,45 Euro.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, diese im Rahmen der Prüfung korrigierten Gesamtbaukosten als Kostenobergrenze festzulegen.

Am Tiergarten 30 – Neubau Waldwipfelpfad

Im nordöstlichen Bereich des Tiergartens soll ein Baumwipfelpfad errichtet werden. Mit der Objektplanung Gebäude wurde ein externes Architekturbüro (AB) betraut, welches bereits mehrere Baumwipfelpfade dieser Art realisiert hat und daher Spezialist auf diesem Gebiet ist.

Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten von H vom 28.07.2022. Die hierin enthaltene Kostenberechnung (KB) schloss mit Kosten i. H. von 4.950.494,68 Euro brutto.

Die Errichtung eines Waldwipfelpfades ist für die Stadt Nürnberg einzigartig. Aufgrund dieses Alleinstellungsmerkmals der Maßnahme beschränkte sich Rpr darauf zu prüfen, ob die Kostenberechnung grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und vollständig war. Hierbei wurde festgestellt, dass einige Mengenansätze der KB im Vergleich zur Ausführungsplanung sehr hoch waren. Auf Nachfrage erklärte H bzw. das AB, dass höhere Massen angesetzt wurden, um im Rahmen der Kostenberechnung noch nicht erfasste Kosten für Nebenarbeiten zu kompensieren. Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit wurde seitens Rpr um Korrektur der KB gebeten. Daraufhin legte das AB am 08.12.2022 eine überarbeitete KB vor, bei der einerseits die Mengenansätze entsprechend der Planung nach unten und andererseits die

Einheitspreise nach oben angepasst wurden. Die Gesamtkosten der KB änderten sich dadurch nicht.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass in der KG 700 die Bauverwaltungskosten (BVK) sowohl vom AB als auch von H angesetzt wurden und somit doppelt vorhanden waren. Dementsprechend reduzierten sich die Kosten der KG 700 im Einvernehmen mit H und damit die Gesamtkosten der Maßnahme von 4.950.494,68 Euro auf 4.613.265,00 Euro. Prüfungsseitig wurde empfohlen, diese Summe als Kostenobergrenze für den Baumwipfelpfad festzulegen.

Sicherheitszuschläge z. B. für technisch oder konjunkturell bedingte Risiken sind grundsätzlich gesondert auszuweisen. Nach Information von Stk / BIC-Geschäftsstelle wurde ausnahmsweise ein pauschaler Risikoaufschlag i. H. von 5 % aufgrund der unsicheren Preislage akzeptiert.

Adam-Kraft-Str. 2 – Generalsanierung Grundschule St. Johannis

Das denkmalgeschützte Schulgebäude im Stadtteil St. Johannis soll saniert werden. Hierbei sollen im Wesentlichen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

Dämmung der Außenwände,

Zum Ende der Leistungsphase 2 wurde das baufachliche Gutachten erstellt und am 29.12.2021 zur Prüfung übersandt. Die hierin enthaltene Kostenschätzung (KS) schloss mit Gesamtkosten in Höhe von gerundet 25.400.000 Euro. Nach einer ersten Prüfung der vorgelegten Unterlagen und nach Rücksprache mit H vom 11.01.2022 ergaben sich aufgrund des Planungsstands zahlreiche Unwägbarkeiten und somit Kostenrisiken. Eine fundierte Beurteilung der aufgestellten Gesamtbaukosten war damit seitens Rpr zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Rpr schlug daher mit Vermerk vom 20.01.2022 vor, die Kosten zu präzisieren und auf Basis einer detaillierten Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 erneut zur Prüfung vorzulegen.

Am 24.08.2022 legte H erneut ein baufachliches Gutachten vor. Die hierin enthaltene Kostenberechnung (KB) schloss mit Kosten i. H. von 29.370.136,27 Euro brutto. Sie war bis auf Teile der Kostengruppe 400 bis zur dritten Ebene nach DIN 276 aufgegliedert, bei der die getroffenen Kostenannahmen aus Mengen- und Preisansätzen summarisch ermittelt wurden.

Die stichprobenartige Prüfung kostenrelevanter Positionen der KG 300 führte seitens Rpr zu einigen Fragen und Anmerkungen, die hauptsächlich aus Prüfungssicht nicht nachvollziehbare Mengenansätze, Einheitspreise und pauschale Kostenansätze betrafen. Die Rücksprache mit H führte aufgrund der Korrektur von Positionen, deren Mengen nicht korrekt ermittelt bzw.

doppelt erfasst wurden einvernehmlich zu einer Reduzierung der KG 300 von 13.403.779,20 Euro um 311.899 Euro auf 13.091.880,20 Euro.

Die Kosten der KG 410 bis 430 und 480 konnten nicht abschließend geprüft werden, da die Unterlagen bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Prüfungsvermerks nicht dem Stand einer abgeschlossenen Entwurfsplanung entsprachen und daher nur unvollständig vorgelegt werden konnten. Die Plausibilitätsprüfung der KG 440 bis 460 ergab keine Feststellungen

Der Anteil der Baunebenkosten (KG 700) an den KG 200 bis 600 betrug 38 % und war damit aus Rpr-Sicht zu hoch angesetzt. Daraufhin korrigierte H am 11.11.2022 die pauschalen Kostenannahmen für noch ausstehende Beauftragungen bzw. für angenommene besondere Leistungen. Dadurch reduzierten sich die Kosten der KG 700 um ca. 812.000 Euro. Weitere Reduzierungen sind aufgrund der im Verlauf der Prüfung geänderten Kosten der KG 300 und KG 600 zu erwarten. Die endgültige Summe der Kosten der KG 700 konnte nicht abschließend ermittelt werden, da hierfür die endgültigen Kosten der KG 400 vorliegen müssen.

Diese vorläufigen Prüfungsergebnisse wurden in einem Zwischenvermerk vom 16.12.2022 mit dem Hinweis zusammengefasst, dass die Höhe des Investitionsvolumens prüfungsseitig erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen beurteilt werden kann.

FW4, Integrierte Leitstelle – Erneuerung Kälteanlagen

Die Integrierte Leitstelle in der Regenstraße 8 wurde zwischen 2007 und 2010 errichtet. In diesem Zeitraum wurden auch die kältetechnischen Anlagen installiert. Auf Grund des Alters der Anlage und zur Sicherstellung einer redundanten Kälteversorgung des Server- und des Leitstellenraumes musste die Kältetechnik zeitnah erneuert werden.

Für die geplante Maßnahme wurde Rpr das baufachliche Gutachten von H mit Gesamtkosten in Höhe von 955.443,18 Euro zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung erfolgte mit Hilfe der vorgelegten Kostenberechnung, dem baufachlichen Gutachten und den Planunterlagen.

Es wurde geprüft, ob die Kostenermittlung grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und vollständig war und ob die vorgesehenen Leistungen zum Erreichen des Planungsziels als angemessen betrachtet werden konnten. Darüber hinaus wurde bei kostenrelevanten Positionen der Kostenberechnung geprüft, ob.

einander schlüssig waren,

konnten.

Die angesetzten Mengen waren plausibel und die zusammengehörenden Positionen untereinander schlüssig.

Einheitspreise wurden stichprobenartig mit aktuellen Ausschreibungsergebnissen verglichen. Hierbei wurden bei einzelnen Positionen Abweichungen nach oben festgestellt, weshalb Rpr in der Mitteilung vom 10.06.2022 um Aufklärung bat.

Nach Prüfung des beauftragten Ingenieurbüros wurden bei drei Positionen die Kosten angepasst. Diese Anpassungen konnten durch kleinere Änderungen der Planungen erreicht werden. Insgesamt ergab sich dadurch eine Minderung der Kostenberechnung um 20.990,01 Euro brutto.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die korrigierten Gesamtbaukosten in Höhe von 934.500 Euro brutto als Kostenobergrenze festzulegen.

Pocketpark Peststadel und Umgestaltung Dr.-Erich-Mulzer-Straße

Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten von SÖR/1-G, die Kostenzusammenstellung von SÖR in Höhe von aufgerundet 820.000 Euro, basierend auf der Kostenberechnung des Landschaftsarchitekten vom 29.10.2021 sowie der Lageplan des Landschaftsarchitekten.

Das Areal liegt im Stadterneuerungsgebiet Nördliche Altstadt und grenzt südlich an das Scharrer Gymnasium und westlich an das Pellerhaus an. Südlich davon befindet sich der Egidienplatz. Über 10 Jahre wurde die Grünfläche als Baustelleneinrichtung und Parkplatz für den Wiederaufbau der Pellerhoffassade genutzt und war somit der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Umgestaltung des Pocketparks zielt darauf ab, den Park als Rückzugs- und Erholungsmöglichkeit, aber auch Begegnungsort unter freiem Himmel zu rekonstruieren und weiter zu entwickeln.

Im Bereich der zukünftig verkehrsberuhigten Dr.-Erich-Mulzer-Straße wird der Fahrbahnbereich auf 3,5 m reduziert und mit gebrauchtem Granit-Großsteinpflaster, die Gehbereiche mit neuem Granit-Großsteinpflaster barrierefrei hergestellt. An der Südseite werden nach Möglichkeit 3 Straßenbäume mit begrünten Baumscheiben und Sitzmöglichkeiten realisiert.

Entgegen dem Schreiben von Ref. I/II vom 24.10.2018, wonach etwaige Sicherheitszuschläge nicht akzeptiert werden, waren in der Kostenberechnung des Landschaftsarchitekten Kosten für Unvorhergesehenes in Höhe von netto 25.000 Euro angesetzt worden. Außerdem bestanden Unklarheiten bezüglich des Honorars für die Objektplanung Freianlagen. Auf Nachfrage von Rpr wurde dieses um rund 20 % nach unten korrigiert.

Von Rpr wurde empfohlen, die von Rpr korrigierten Kosten von gerundet brutto 741.000 Euro zu übernehmen.

Oppelner Straße zwischen Trebnitzer Straße und Glatzer Straße

Zur Prüfung vorgelegt wurden der Erläuterungsbericht von SÖR vom 02.02.2022, die Kostenberechnungen der Baudienststelle SÖR/1-S/1 in Höhe von 945.000 Euro sowie der Plan des Verkehrsplanungsamtes vom 09.12.2021.

Die Oppelner Straße soll zwischen der Trebnitzer Straße und der Glatzer Straße umgebaut werden. Der bestehende Zweirichtungsradweg entlang der Oppelner Straße entspricht nicht dem heutigen Sicherheitsstandard. Fehlende Sicherheitsabstände zu parkenden Fahrzeugen stellen ein Gefahrenpotenzial für Radfahrer dar. Zusätzlich wird die Situation durch den höher gelegenen Gehweg, welcher durch einen Randstein baulich vom Radweg getrennt ist, verschärft. Der Radweg soll künftig niveaugleich mit dem Gehweg geführt und baulich getrennt von den Parkplätzen verlaufen. Außerdem wird er asphaltiert und auf 2,5 m verbreitert. Um die nötigen Flächen für diese Maßnahmen zu generieren, wird eine Fahrspur zurückgebaut, die verbleibenden Fahrspuren werden verbreitert.

Der Knoten Oppelner Straße / Trebnitzer Straße wird behindertengerecht umgebaut. Zusätzlich ist ein weiterer Baumstandort vorgesehen.

Die Baukosten wurden von SÖR/1-S insgesamt in Höhe von aufgerundet brutto 945.000 Euro vorgelegt.

Entgegen dem Schreiben von Ref. I/II vom 24.10.2018, wonach etwaige Sicherheitszuschläge nicht akzeptiert werden, waren in der Kostenaufstellung für das Straßenbegleitgrün Kosten für Unvorhergesehenes in Höhe von 5 % der Gesamtkosten berücksichtigt. Außerdem wurde ein Teuerungszuschlag für 2023 in Höhe von 10 % der brutto Gesamtkosten inkl. BVK angesetzt. Laut Finanzreferat erfolgt jedoch prinzipiell keine Indizierung der Kosten bis Baubeginn. Der Stand der Kostenberechnung sollte dem aktuellen Kostenstand zum Zeitpunkt des Projekt Freeze entsprechen. Sollte eine Indizierung der Kosten bis zum tatsächlichen Baubeginn erforderlich werden, erfolgt dies im Rahmen der künftigen MIP-Fortschreibungen. Ferner wurde festgestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet brutto 907.000 Euro zu übernehmen.

Bayreuther Straße zwischen Rathenauplatz und Schoppershofstraße

Zur Prüfung vorgelegt wurden der Erläuterungsbericht von SÖR/1-S/1 vom 02.02.2022, die Kostenzusammenstellungen von SÖR vom 31.01.2022 in Höhe von aufgerundet 8.763.000 Euro, sowie die Kostenteilungspläne VAG/Stadt Nürnberg des beteiligten Ingenieurbüros vom 27.10.2021.

Ziel dieser Maßnahme ist eine durchgehende Radwegverbindung zwischen Nordostbahnhof und Altstadt sicherzustellen. Um neben den vorhandenen Längsparkmöglichkeiten einen ausreichend breiten Radstreifen anlegen zu können, werden in stadteinwärtiger Richtung die beiden Fahrstreifen in der Bayreuther Straße südlich der Virchowstraße auf einen zusammengeführt. Am Berliner Platz zur Deumentenstraße wird eine neue Linksabbiegespur angelegt. Die Rechtsabbiegespur zur Pirckheimerstraße im Zulauf zur LSA Bayreuther Straße / Pirckheimerstraße wird beibehalten. Der Radstreifen soll über die Pirckheimerstraße hinweg weiter in Richtung Rathenauplatz geführt werden. Stellplätze sind nur noch nördlich des Rathenauplatzes vor der ehem. Oberpostdirektion, nun evangelische Hochschule Nürnberg, geplant.

In stadtauswärtiger Richtung soll der durch den Radstreifen auf eine überbreite, 5,60 m breite Fahrbahn eingeschränkte Verkehr wieder auf zwei echte Fahrstreifen verteilt werden. Der vorhandene Radweg bleibt erhalten. Neben der stadtauswärts führenden Spur wird der Radstreifen bis nach Norden verlängert. Die meisten Parkmöglichkeiten auf der Ostseite sollen erhalten bleiben. Die stadtauswärtige Fahrbahn wird ab dem Ausbaubeginn (Höhe Bayreuther Straße 6a) bis zur Einmündung Ludwig-Feuerbach-Straße saniert. Zudem werden beide Fahrbahnen zwischen den Einmündungen Martin-Richter-Straße und Deumentenstraße sowie Deumentenstraße und Schoppershofstraße/ Virchowstraße saniert.

Zwischen der Pirckheimerstraße und dem Südende des Berliner Platzes kann zukünftig ein Rasengleis angelegt werden. Die Gleise in der Pirckheimerstraße werden auf einer Länge von ca. 150 m saniert und an die Geometrie des Gleisdreiecks angepasst. Die Haltestellen Rennweg und Stadtpark werden barrierefrei ausgebaut. Die Haltestelle Stadtpark bekommt ein Überholgleis, das zur Abwicklung an der Endstation erforderlich ist.

Im Umfeld wird der Straßenraum neu geordnet, einige Bäume können neu gepflanzt werden. Die Zuführung zur Bayreuther Straße aus der Deumentenstraße erfolgt zukünftig über die

nördliche Fahrbahn. Die südliche Fahrbahn wird aufgelassen. Zur Grünanlage hin entsteht eine Ruhezone mit Bänken.

Der Ausbau der Deumentenstraße bis zum Anschluss an die im Jahr 2020 durchgeführte DSK- Sanierung inklusive des westlichen Gehweges ist aufgrund des Straßenzustandes dringend notwendig und soll aufgrund der räumlichen Nähe zum geplanten Projekt und der Deckenhöhenplanungen integriert werden. Die Straße Berliner Platz zwischen Deumentenstraße und Martin-Richter-Straße einschließlich des nördlichen Gehweges ist ebenfalls als Ausbau zu berücksichtigen. Auch diese Straße weist einen zu geringen Oberbau auf, wodurch Aufbrüche und Risse entstan-den sind. Die Längsparkplätze auf der Nordseite entfallen künftig und sollen vollständig dem Fahrbahnbereich zugeordnet werden, was zusätzlich höhere Anforderungen an den Straßenzustand bedingt. Der Einmündungsbereich der Martin-Richter-Straße zur Bayreuther Straße soll im Rahmen der Maßnahme eine neue Asphaltdeckschicht erhalten.

Im Zuge der Baumaßnahme werden Kanalbauarbeiten und weitere Spartenverlegungen (u.a. N-ERGIE) erforderlich.

Die Baukosten wurden von SÖR/1-S insgesamt in Höhe von aufgerundet brutto 8.763.000 Euro vorgelegt.

Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch festgestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet brutto 8.600.000 Euro zu übernehmen.

Ausbau der Neuwieder Straße zwischen Rathsbergstraße und Ziegelsteinstraße

Zur Prüfung vorgelegt wurden der Erläuterungsbericht von SÖR/1-S/1, die Kostenzusammenstellungen von SÖR vom 20.08.2021 in Höhe von aufgerundet 964.000 Euro, sowie Vorentwurfs- und Übersichtspläne vom 21.08.2021.

Die einbahnige, 2-streifige Neuwieder Straße soll auf einer Länge von ca. 350 m ausgebaut werden. Die beidseitig verlaufenden Längsparkbuchten werden mit ausgebaut.

Der aktuelle Straßenoberbau entspricht nicht den Erfordernissen, die sich aufgrund des erhöhten Schwerlastverkehrs ergeben. Wegen der dadurch entstandenen Straßenschäden musste die Höchstgeschwindigkeit teilweise auf 30 km/h reduziert werden. Durch den Ausbau kann die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben werden, was die Leichtgängigkeit des Verkehrs verbessert. Außerdem kann durch die ebene Fahrbahnoberfläche von einer geringfügigen Lärmminderung ausgegangen werden.

Der Einmündungsbereich Rathsbergstraße / Neuwieder Straße wird ebenfalls ausgebaut. An der Grundstücksausfahrt Fl. Nr. 4/8, Gemarkung Ziegelstein wird die vorhandene Parkbucht zurückgebaut und als Gehwegfläche hergestellt um die Sichtbeziehung dort zu verbessern. Die Randsteine werden an den Querungsmöglichkeiten auf 3 cm Anschlag abgesenkt.

Zur Entwässerung werden im Ausbaubereich zusätzliche Regeneinlässe gesetzt und an den vorhandenen Oberflächenwasserkanal angeschlossen. Die bestehenden, noch funktionsfähigen Regeneinläufe werden höhenmäßig angepasst. Gegebenenfalls erforderliche Spartenverlegungen werden im Zuge der Baumaßnahme mit durchgeführt.

Die Baukosten wurden von SÖR/1-S in Höhe von insgesamt brutto 964.000 Euro vorgelegt.

Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherheiten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch festgestellt, dass die BVK für die Leiteinrichtungen und Bepflanzung nicht gem. Planungskosten RL Anlage 3 bezüglich der netto sondern bezüglich der brutto Baukosten ermittelt wurden, dadurch verringerten sich die BVK um 384,75 Euro.

Aufgrund der lediglich geringfügigen Korrektur wurde von Prüfungsseite empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von aufgerundet brutto 964.000 Euro zu übernehmen.

Willstraße – Radstreifen zwischen Bärenschanzstraße und Fürther Straße

Zur Prüfung vorgelegt wurden der undatierte Erläuterungsbericht von SÖR/1-S/1, die undatierte Kostenzusammenstellung von SÖR in Höhe von aufgerundet 1.030.000 Euro, die die Kostenaufstellung für die Beleuchtung vom 16.12.2020, die Kosten für die LSA vom 16.09.2021 und die Kostenaufstellung für die Fahrbahnmarkierungen vom 25.02.2022 beinhaltet, sowie ein Lageplan vom 17.11.2021.

Die Willstraße ist zwischen der Bärenschanzstraße und der Reutersbrunnenstraße beidseitig mit Radstreifen ausgestattet. Im Abschnitt zwischen Bärenschanzstraße und Fürther Straße befinden sich allerdings keine durchgehenden Radverkehrsanlagen. In Fahrtrichtung Gostenhof endet der Radstreifen entlang der Arkaden abrupt, in der Gegenrichtung fehlen Radverkehrsanlagen komplett.

Durch die vorliegende Planung soll diese Lücke geschlossen werden. Außerdem sind die vorhandene Buslinie sowie Parkmöglichkeiten und erforderliche Anlieferungen zu beachten. Daher müssen Randsteine und signaltechnische Bestandteile auf beiden Seiten der Willstraße angepasst werden.

In beiden Fahrtrichtungen ist ein durchgängiger Radstreifen vorgesehen, In Fahrtrichtung Gostenhof zusätzlich ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen. Um dies realisieren zu können, muss eine Fahrspur im Zulauf zur Fürther Straße entfallen. Um negative Effekte auf den ÖPNV zu verhindern, werden Busbeschleunigungen an beiden Signalanlagen eingerichtet. Zusätzlich werden einige Längsparkplätze geschaffen und Fahrradständer aufgestellt.

Die Baukosten wurden von SÖR/1-S in Höhe von insgesamt brutto 1.030.000 Euro vorgelegt.

Entgegen dem Schreiben von Ref. I/II vom 24.10.2018, wonach etwaige Sicherheitszuschläge nicht akzeptiert werden, waren im Bereich Straßenbeleuchtung Kosten für Unvorhergesehenes angesetzt worden. Außerdem bestanden Unklarheiten bezüglich der Kosten für die Lichtsignalanlagen. Auf Nachfrage von Rpr wurde eine detaillierte Aufstellung der Kosten übersandt, anhand derer ein vorheriger Schreibfehler aufgeklärt werden konnte. Außerdem wurde ersichtlich, dass auch hier Sicherheiten eingerechnet wurden. Ferner waren die BVK, entgegen der Planungskosten RL Anlage 3, auch auf einzelne Honorare angesetzt worden.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet brutto 1.001.500 Euro zu übernehmen.

Augsburger Straße zwischen Wandererstraße und Adam-Klein-Straße

Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten, der Straßenplan sowie die Kostenberechnung von SÖR.

Im Zuge der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen soll die Augsburger Straße saniert und der Gehweg ergänzt werden. Der vorhandene Straßenaufbau entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, die Straße wird nach RStO ausgebaut. Südlich des Grünzuges soll eine Wendemöglichkeit für PKWs entstehen, auf der Ostseite bleibt das Straßenbegleitgrün im Bestand erhalten. Die Augsburger Straße wird asphaltiert. Die Parkbuchten werden mit Betonsteinen, der Gehweg mit Betonplatten gepflastert. Entwässert wird über den städtischen Abwasserkanal. Die Straßenbeleuchtung wird ebenfalls erneuert.

Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt brutto 675.000 Euro vorgelegt.

Von Rpr wurden die kostenrelevanten Positionen auf Plausibilität geprüft. Die Einheitspreise waren für Dritte nachvollziehbar hinterlegt und angemessen, die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung erschienen untereinander plausibel. Es blieben keine wesentlichen Sparten unberücksichtigt.

Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von brutto 675.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.

Neugestaltung der Murrstraße

Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten, der Straßenplan sowie die Kostenberechnung von SÖR.

Die Asphaltflächen im Fahrbahnbereich zeigen Risse, die tragende Wirkung des gesamten Oberbaus ist nicht mehr gegeben, die Gehwege sind beschädigt. Der vorhandene Fahrbahnund Gehwegaufbau entspricht nicht der Regelbefestigung der Stadt Nürnberg.

Die Straßenbaumaßnahme umfasst die Neugestaltung der Murrstraße. Die Gehwege und Fahrbahn werden entsprechend den Regeln der Stadt Nürnberg neu angelegt. Auf beiden Seiten der Straße sind Längsparkstreifen vorgesehen. Durch die Sanierung der Straße wird die Verkehrssicherheit für die Fußgänger deutlich verbessert.

Die Baukosten wurden von SÖR/1-S in Höhe von insgesamt brutto 780.500 Euro vorgelegt.

Von Rpr wurden die kostenrelevanten Positionen auf Plausibilität geprüft. Die Einheitspreise waren für Dritte nachvollziehbar hinterlegt und angemessen, die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung erschienen untereinander plausibel. Es blieben keine wesentlichen Sparten unberücksichtigt. Es wurde jedoch festgestellt, dass ein Teuerungszuschlag für 2023 in Höhe von 15 % der netto Baukosten angesetzt wurde. Laut Finanzreferat erfolgt jedoch prinzipiell keine Indizierung der Kosten bis Baubeginn. Der Stand der Kostenberechnung sollte dem aktuellen Kostenstand zum Zeitpunkt des Projekt Freeze entsprechen. Sollte eine Indizierung der Kosten bis zum tatsächlichen Baubeginn erforderlich werden, erfolgt dies im Rahmen der künftigen MIP-Fortschreibungen.

Rpr empfahl, die korrigierten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 700.000 Euro zu übernehmen.

Umgestaltung Rothenburger Straße

Zur Prüfung vorgelegt wurden der Gestaltungsplan, die Kostenberechnung von SÖR und die Sitzungsunterlagen.

Zur Inbetriebnahme des Volksbades soll das unmittelbare Umfeld städtebaulich eingebunden weden, im Bereich zwischen südlicher Fürther Straße/Plärrer und Einmündung „Beim Rochuskirchhof“ wird der Fahrbahnquerschnitt verändert. Es ist ein 2,00 m breiter Fahrradweg und eine 6,50 m breite Fahrspur vorgesehen. Durch diese Reduzierung der Fahrspurbreite gewinnt man an der nördlichen Straßenseite einen breiteren Gehweg und große Pflanzbeete. Es entsteht ein großzügiger Vorplatz am Volksbad. Die Lichtsignalanlage an der Einmündung „Beim Rochuskirchhof“ wird mit der Umgestaltung versetzt und die Fußgängerüberquerungen mit Blindenleitsystem ausgerüstet.

Die Baukosten wurden von SÖR in Höhe von insgesamt brutto 1.482.486,63 Euro vorgelegt.

Bei der Prüfung der kostenrelevanten Positionen auf Plausibilität stellte Rpr fest, dass die Einheitspreise für Dritte nachvollziehbar hinterlegt und angemessen waren, die Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen untereinander plausibel erschienen und keine wesentlichen Sparten unberücksichtigt geblieben sind. Allerdings wurden die BVK nach oben korrigiert.

Rpr empfahl, die korrigierten Gesamtkosten in Höhe von brutto 1.545.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.

2.6.4.3 Mobile Prüfung

Das Vertragssoll, das mit der Auftragserteilung erfüllt werden muss, wird durch die Gesamtheit der Angaben über die ausgeschriebenen Leistungen definiert. Durch unvorschriftsmäßige oder vereinfachte technische Ausführung werden Leistungen gegenüber dem Vertrag erspart. Eine geänderte oder minderwertige Ausführung der geschuldeten Leistung wird dadurch unter Umständen überhöht vergütet. Durch das Nichteinhalten von vertraglichen Pflichten auf der Seite der Ausführenden können erhebliche finanzielle Nachteile bei der Baudurchführung entstehen.

Das Ziel der mobilen Prüfung ist Schadensprävention und Minimierung des Risikos überhöhter Abrechnungen. Ausführende Firmen müssen mit einem unvermittelten Besuch der mobilen Prüfung rechnen. Letztendlich haben aber die Baudienststellen bzw. beauftragte Ingenieure/Architekten die Verantwortung bei der Bauaufsicht. Im Gegensatz zu anderen Prüfungsergebnissen lässt sich der Wert dieser Prüfung nicht materiell bemessen.

Feststellungen werden in der Regel formlos mit der zuständigen Baudienststelle abgeklärt und die Erledigung überwacht. Müssen in kritischen Situationen Entscheidungen gefällt werden, werden diese im Rahmen der Prüfung mitgetragen. Alle Baustellenbegehungen werden umfangreich dokumentiert. Bei der Prüfung von Nachtragsangeboten und Abrechnungsprüfungen kann auf dieses Material zurückgegriffen werden.

2022 konnten, bedingt durch Corona, nur wenige Maßnahmen begleitet werden. Im Hochbau wurden 4, bei SUN 0, bei SÖR grün (Gartenbau) 1 und bei SÖR grau (Straßenbau) 7 Maßnahmen regelmäßig besucht. Die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern verlief in allen Bereichen kooperativ, Hinweise und Feststellungen wurden angenommen und den ausführenden Firmen gegenüber meist zügig umgesetzt.

2.6.4.4 Ex-post-Prüfungen

Bei der ex-post-Prüfung werden ausgewählte Maßnahmen innerhalb der gesetzten Schwerpunkte geprüft. Neben der reinen Abrechnungsprüfung wird dabei auch die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens und der haushaltsrechtlichen Belange nach den bei der Projektabwicklung gültigen Vorschriften geprüft.

Tatsächlich ausgeführte Mengen werden, soweit vorhanden, mit den Angebotspreisen der ursprünglich nächstfordernden Bieter hochgerechnet, die Ursachen von Nachträgen kritisch hinterfragt, Abrechnungsfehler aufgezeigt und Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung empfohlen.

In der Bauabrechnung sind die genehmigten Mittel – einschließlich Nachträge – den tatsächlichen Ausgaben gegenüberzustellen.

Nach Nr. 8 Abs. 1 BRL wären die Bauabrechnungen unverzüglich nach der Inbetriebnahme der Einrichtung von der Baudienststelle zu erstellen. Werden jedoch im Rahmen der Prüfungsplanung Informationen für eine Schwerpunktprüfung bei den Dienststellen angefordert, liegt oftmals noch keine Schlussrechnung der fertiggestellten Maßnahmen vor und Genehmigungen für Nachträge stehen noch aus. Laut den Baufertigstellungsanzeigen hätten die Maßnahmen verwaltungstechnisch jedoch längst abgeschlossen sein müssen.

Im Prüfungszeitraum konnten 9 Prüfungen abgeschlossen werden.

Aus der Rückforderung von Überzahlungen ergaben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe von 2.285 Euro.

Zu den Prüfungen im Einzelnen:

Äußere Laufer Gasse 19-27 – Dachsanierung

Die Dachsanierung des Ämtergebäudes umfasste die Ertüchtigung des Dachstuhles, die Neueindeckung der Dachflächen und die Erneuerung der Verblechungen. Ursprünglich wurden 2018 für die Maßnahme im MIP 1.281.000 Euro eingeplant. Nach Baufertigstellungsmeldung von H vom 09.06.2021 betrugen die Gesamtkosten 1.419.700 Euro.

Prüfungsschwerpunkte waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens. Die Prüfung erfolgte anhand der Verdingungsunterlagen, vorgelegten Verträge und Rechnungen einschließlich dazu gehöriger rechnungsbegründender Unterlagen der ausgewählten Hauptgewerke Dachdecker-, Schreiner-, Klempner sowie Zimmerer- und Holzbauarbeiten.

Im Ergebnis war festzustellen, dass

net wurden,

schriftlich dokumentiert wurden und

Bei den Gewerken Zimmerer- und Holzbauarbeiten sowie Schreinerarbeiten wurden die Mengenansätze im Vergleich zur Beauftragung erheblich unterschritten. Demzufolge verlangte die ausführende Firma des Gewerks Zimmerer- und Holzbauarbeiten einen Mindermengenausgleich in Form einer Anpassung der betroffenen Einheitspreise nach § 2 Abs. 3 Satz 1 VOB/B. Durch die Nachtragsvereinbarung Nr. 3 vom 18.11.2020, wurde der Firma eine zusätzliche Vergütung i. H. von 13.543,18 Euro brutto zugestanden.

Die Prüfung der Abrechnung der Klempnerarbeiten ergab eine geringfügige materielle Feststellung i. H. von 284,49 Euro.

In der Stellungnahme zum Prüfbericht vom 13.01.2023 teilte H mit, dass die von Rpr gegebenen Empfehlungen künftig beachtet werden. Die mit den Klempnerarbeiten beauftragte Firma wurde aufgefordert, den überzahlten Betrag zurück zu überweisen.

Labenwolfstraße 10, Labenwolf-Gymnasium – Dachsanierung

Bei dem denkmalgeschützten Altbau des Labenwolf-Gymnasiums wurde das komplette Dach des Hauptgebäudes einschließlich des Nord- und Südflügels saniert.

Die Dachsanierung erfolgte in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt (BA1) umfasste den Südflügel des Altbaus und den südlichen Dachbereich des Hauptgebäudes und wurde 2018 durchgeführt. Im Anschluss wurde 2019 als zweiter Bauabschnitt (BA2) der Nordflügel des Altbaus und der nördliche Bereich des Altbaus saniert.

Eingeteilt wurde die Dachsanierung entsprechend der Bauabschnittsbildung getrennt als zwei sogenannte „Pauschalansatz-Vorhaben“ nach Nr.1.2 der städtischen Baurichtlinien (BRL) und aus den Jahresprogrammen der „Allgemeinen Hochbau-Baupauschalen“ von 2018 bzw. 2019 finanziert.

Folgende formale und materielle Feststellungen waren bei der Prüfung zu treffen:

prüften Gewerken,

ben der Architektenleistung,

Lph 9 (Gewährleistung) bei BA1 und BA2,

nummern in SAP gebucht.

Zu den Feststellungen des Rpr Prüfungsberichts nahm H am 23.09.2022 Stellung.

Großweidenmühlstraße 43, Männerwohnheim – Fassadensanierung

Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung.

Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter. Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis.

Es waren folgende formale Feststellungen zu treffen:

es lagen weder eine Genehmigung noch eine Nachtragsvereinbarung vor.

Zuordnung der Massen zu den entsprechenden Positionen war nicht möglich. Des Weiteren fehlten das Datum der Erstellung sowie die Unterschriften von Auftraggeber und Auftragnehmer.

nicht möglich.

Die materielle Prüfung der Schlussrechnung war aufgrund unzureichender Aufmaße und fehlender Stundenlohnnachweise nicht möglich. Jedoch war festzustellen, dass eine Position ohne Nachtrag und Prüfung in die Rechnung eingefügt wurde.

Ebenso wurde festgestellt, dass die in Rechnung gestellten Stundenlohnarbeiten vom Auftragnehmer mit 45,00 Euro netto abgerechnet wurden, laut Angebot beträgt der Verrechnungslohn jedoch 41,62 Euro netto. Der Einheitspreis wurde zwar korrigiert, jedoch wurde die Korrektur in der Schlussrechnung nicht kenntlich gemacht.

Glogauer Straße – Generalsanierung Gemeinschaftshaus 2. BA Fliesenarbeiten

Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung.

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Es wurden insgesamt 18 Leistungsverzeichnisse ausgegeben, zur Angebotseröffnung lagen 6 Angebote vor. Den Zuschlag erhielt der preisgünstigste Bieter zu einem Angebotspreis von 236.480,63 Euro. Mit dem Auftragnehmer wurde eine Nachtragsvereinbarung abgeschlossen.

Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis.

Mit der Schlussrechnung wurde nur eine Massenzusammenstellung ohne weitere Aufmaßunterlagen vorgelegt. Auch auf Nachfrage wurden keine weiteren Aufmaßunterlagen nachgereicht. Eine Prüfung der Massen war daher nicht möglich.

Die rechnerische Prüfung der Schlussrechnung ergab eine zu vernachlässigende Abweichung von 0,94 Euro brutto. Diese Differenz resultierte aus einem Multiplikationsfehler in der Schlussrechnung.

Wöhrder Wiesenweg 45, Neubau Energie- und Umweltstation – WVA

Geprüft wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens beim Gewerk Sanitäre Anlagen. Die Prüfung erfolgte anhand der Vergabeunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.

Folgende Feststellungen wurden getroffen:

tragsbedingungen beigelegt.

keinem der Nachweis einer fachtechnischen Prüfung durch das Ingenieurbüro enthalten war.

geben, somit konnte nicht nachvollzogen werden, ob es sich um eine Fachkraft oder eine Hilfskraft handelt.

Kennzeichnung des Ingenieurbüros als Nachweis der Teilnahme lag nicht vor.

ren sie somit nicht nachvollziehbar.

Höhe von 515,38 Euro brutto wurden durch eine dritte Firma verursacht, aber nicht an diese weiterverrechnet.

Rpr empfahl, die entstandenen Kosten an den Verursacher weiterzuverrechnen.

Paumannstraße – Kanalerneuerung

Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung.

Die Maßnahme wurde im April 2018 erstmals öffentlich ausgeschrieben. Das günstigste Angebot lag ca. 51 % über der Kostenberechnung. Auf Grund der Preissituation wurde die Ausschreibung aufgehoben. Im August 2018 wurde die Maßnahme erneut öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter zu einem Angebotspreis von

1.172.246,53 Euro brutto. Mit dem Auftragnehmer wurde eine Nachtragsvereinbarung abgeschlossen.

Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis.

Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung zu Gunsten des Auftragnehmers. Diese resultiert aus einem Rechenfehler in der Schlussrechnung, was zu einer Überzahlung des Auftragnehmers in Höhe von 278,40 Euro brutto führte. Die Baudienststelle wurde um Stellungnahme gebeten, worauf der Auftragnehmer in einem Schreiben darlegte, dass die Rechnungssumme korrekt ermittelt wurde. Als Nachweis wurde ein Auszug der Aufmaßliste beigefügt. Die Überprüfung dieser Argumentation durch das mit der Bauüberwachung beauftragte Ingenieurbüro kam zu dem Schluss, dass die Einlassungen des Auftragnehmers zutrafen. Die Fehlinterpretation ergab sich aus einer uneindeutigen Schrift bei der Feststellung des Mengenansatzes der Schlussrechnung. Eine Rückzahlung war damit nicht begründet.

Weißenburger Straße - Lärmschutzwand

Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung.

Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurden insgesamt 13 Firmen zur Angebotsabgabe eingeladen. Bei Angebotseröffnung lagen 6 Angebote zur Wertung vor. Den Zuschlag erhielt der preisgünstigste Bieter zu einem Angebotspreis von 151.093,67 Euro.

Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis.

Mit den Rechnungen wurden Massenzusammenstellungen und Aufmaße vorgelegt. Diese wurden jedoch vom Auftraggeber nicht unterschrieben. Es wurde empfohlen, künftig darauf zu achten, dass sämtliche Aufmaße und Massenzusammenstellungen vom Auftraggeber bei Erhalt zu prüfen und zu unterschreiben sind.

Die rechnerische Prüfung der 3. Abschlagsrechnung ergab eine Abweichung von 2.000,00 Euro brutto zu Gunsten des Auftragnehmers. Diese Differenz resultierte aus einem Übertragungsfehler von der 3. Abschlagsrechnung auf den SAP-Begleitzettel. Rpr wies darauf hin, dass diese Abweichung bei der noch zu erstellenden Schlussrechnung zu berücksichtigen ist.

In Bezug auf die ausstehende Schlussrechnung empfahl Rpr dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Einreichung der Schlussrechnung zu setzen. Mit Verweis auf §14 Abs. 4 VOB/B ist dem Auftragnehmer mitzuteilen, dass bei erfolglosem Verstreichen der Frist die Schlussrechnung durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers erstellt wird.

Beim Rochuskirchhof – Straßenbau

Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung.

Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurden insgesamt 12 Firmen zur Angebotsabgabe eingeladen. Bei Angebotseröffnung lagen 5 Angebote zur Wertung vor. Den Zuschlag erhielt der preisgünstigste Bieter zu einem Angebotspreis von 357.992,46 Euro.

Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis.

Bei der Prüfung war festzustellen, dass vom Auftragnehmer keine Bautagesberichte erstellt wurden und das Bautagebuch der Bauleitung ebenfalls nicht vorgelegt werden konnte.

Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab keine Abweichungen.

Züricher Straße – Endausbau

Die Züricher Straße zwischen der Genfer und der Gerhart-Hauptmann-Straße wurde endgültig hergestellt. Auf der Südseite der Straße wurden der Gehsteig und die Parkbuchten fertiggestellt und neun Bäume gepflanzt. Entlang des U-Bahnhofs Großreuth wurde der Gehsteig mit einem Sonderbelag befestigt.

Die Züricher Straße war in diesem Bereich erst teilweise erstmalig hergestellt. Damit die Erschließungsbeiträge nicht unter die Verjährungsfrist des KAG fielen, musste die Straße endgültig ausgebaut werden.

Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung.

Die erforderlichen Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden insgesamt 12 Firmen zur Angebotsabgabe eingeladen. Bei Angebotseröffnung lagen 4 Angebote zur Wertung vor. Den Zuschlag erhielt der preisgünstigste Bieter zu einem Angebotspreis von 378.710,36 Euro.

Es wurde ein Nachtragsangebot über 13.860,21 Euro vorgelegt und genehmigt. Abgerechnet wurde die Maßnahme mit 452.816,25 Euro. Begründet waren die Mehrkosten durch zusätzliche und geänderte Leistungen. Die fachliche Begründung war nachvollziehbar, die Preisgestaltung erfolgte auf Basis der ursprünglichen Kalkulation.

Die Aufmaße waren übersichtlich und nachvollziehbar in Inhalt und Verrechnung, die Abrechnung der Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgte zeitnah zum Leistungsstand auf der Baustelle. Die abgerechneten Leistungen entsprachen den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Ausführungsplanung.

Materielle Feststellungen waren nicht veranlasst.

2.6.4.5 Begleitende Prüfung

Ziel der begleitenden Prüfung ist es, den Planungs- und Bauprozess von Anfang an zu begleiten und die Verwaltung zu unterstützen, um deren Ergebnisse und Prozesse zu verbessern. Ein zu einem späteren Zeitpunkt anzusetzendes ex-post-Prüfungsverfahren soll so ggf. vermieden werden.

Die begleitende Tätigkeit von Rpr ist durch eine teilnehmende, aber trotzdem außen stehende unabhängige Rolle gekennzeichnet. Sie hebt dabei die Entscheidungs- und Handlungsverantwortung der Verwaltung nicht auf.

Zur Gewährleistung der sachlichen Unabhängigkeit wird Rpr bei keinem Verwaltungsvorgang entscheidend oder mitbestimmend tätig. Im Vordergrund steht die Beratung, bei der zur Unterstützung und Erleichterung von Entscheidungsprozessen und zur Lösung bestimmter Probleme Verhaltens- und Verfahrensempfehlungen abgegeben werden.

Zu Beginn der begleitenden Prüfung wird die Projektleitung über die Rolle von Rpr aufgeklärt. Es wird die regelmäßige Übersendung der Projektprotokolle angefordert, um sich ein Bild über den Fortgang des Projekts zu verschaffen und fallweise über eine Teilnahme an den Projektbesprechungen entscheiden zu können. Weitere Unterlagen werden sukzessive entsprechend dem Prüfungsverlauf angefordert.

Feststellungen, die sich im Zuge der begleitenden Prüfung ergeben, werden unmittelbar und direkt mündlich angesprochen oder per E-Mail mitgeteilt. Die wichtigsten Ergebnisse bzw. Feststellungen werden in einem Zwischen- bzw. Schlussbericht dokumentiert.

Im Prüfungszeitraum wurde folgende Maßnahmen begleitend geprüft:

Flächen- und Kostenanalyse bei Schulbauten

Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und dem Hinweis der Regierung von Mittelfranken auf die hohen Baukosten städtischer Schulen im Vergleich zu den geförderten Kosten wurde unter Federführung von Ref. I/ II eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bereiche Stk, SchA, J und H ins Leben gerufen. Rpr nahm an der Arbeitsgruppe teil.

Vorrangiges Ziel der Arbeitsgruppe war es, Kostentreiber bei städtischen Schulbaumaßnahmen zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, um dann Maßnahmen zur Kostenoptimierung umzusetzen. Im Fokus der dazu stattgefundenen Sitzungen stand die Untersuchung der tatsächlich gebauten Flächen im Vergleich zu den nach Schulbauverordnung geforderten und geförderten Flächen. Bauliche Standards wurden nicht beurteilt und wären aus der Sicht von Rpr in einem weiteren Schritt zu überprüfen.

Folgende Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe u. a. erarbeitet:

geplant und gebaut werden mit dem Ziel, einen möglichst großen Anteil an geförderten Flächen zu erhalten, Abweichungen hiervon sind künftig separat zu genehmigen.

der nicht förderfähigen Nebennutzungs-, Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsflächen). Diese ist fortlaufend zu kontrollieren und zu optimieren.

punkt, zu dem der Planungsprozess schon sehr weit fortgeschritten ist (Lph 3). Vorher werden keine definitiven Zusagen erteilt. Daher soll der Abstimmungsprozesses während der frühen Planungsstadien überarbeitet werden. Beispielsweise sollen Instanzen zur Kontrolle von Abweichungen (z. B. vom Soll-Raumprogramm) geschaffen werden, die im derzeitigen Prozess nicht vorgesehen sind.

Die Erkenntnisse mündeten in die Entscheidungsvorlage „Flächen- und Kostenanalyse im Schulbau“ Nr. Ref. I/II/041/2022, welche in der Sitzung des Stadtrats am 26.10.2022 beschlossen wurde.

Veröffentlichung von Daten für den Beschluss von Objektplänen im Bau- und Verga-

beausschuss

In der öffentlichen Sitzung des BuV vom 24.03.2022 wurden die Objektpläne einiger Maßnahmen beschlossen. Den Ausschussunterlagen wurden zusätzlich zum üblichen Formblatt „Planungs-/ Kostendaten nach DIN 276/277“ detaillierte Kostenberechnungen bis zur dritten Ebene der Kostengliederung nach DIN 276 beigefügt. Darüber hinaus war auf den aufgelegten Entwurfsplänen ersichtlich, welche Architekturbüros mit den Planungsleistungen beauftragt waren.

Rpr empfahl dem Baureferat mit Vermerk vom 31.03.2022, keine detaillierten Kostenberechnungen mehr zu veröffentlichen. Nach Ansicht von Rpr können zukünftige potentielle Bieter daraus ableiten, welche Haushaltsmittel für die einzelnen Gewerke der Baumaßnahmen zur Verfügung stehen und ihre Angebotskalkulation daran orientieren. Daher sollten für Baumaßnahmen lediglich die im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) veranschlagten Haushaltsmittel bzw. die Kostenermittlungen bis zur ersten Ebene der Kostengliederung nach DIN 276 veröffentlicht werden. Dies könnte wesentlich dazu beitragen, bei späteren Vergabeverfahren für Bauleistungen im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung im Wettbewerb faire Preise zu erzielen.

Darüber hinaus sollte künftig darauf geachtet werden, dass auf den Entwurfsplänen das projektierende Büro nicht genannt wird, um unerwünschte Rückkopplungen mit den Bietern zu vermeiden und eventuellen Korruptionsfällen vorzubeugen.

2.6.5 Beteiligungsunternehmen

Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG-K)

Die WBG-Kommunal GmbH (WBG-K) wurde von der Stadt Nürnberg beauftragt, die Baubetreuung für zahlreiche Projekte zu übernehmen. Für die Mehrzahl der Projekte wurden zusätzlich Leistungen der Projektklärung und Projektentwicklung beauftragt.

Per Nachtrag wurde die WBG-K außerdem mit Neubau bzw. Sanierung von mehreren Feuerwehrgerätehäusern beauftragt.

Zu diesem Zweck wurden zwischen der Stadt Nürnberg und der WBG-K jeweils entsprechende Baubetreuungsverträge geschlossen. Für ihre Tätigkeit erhält die WBG-K eine Vergütung für die von ihr übernommene Betreuungstätigkeit. Diese ermittelt sich auf Grundlage der Bruttobaukosten bzw. der anrechenbaren Kosten nach HOAI. Darüber hinaus zur Erfüllung des Vertrags erforderliche, sonstige Sonderfachleistungen werden ebenfalls vergütet, wenn entsprechende Rechnungen vorliegen.

Vergaben VOB

Aus der Vergabeprüfung entfielen auf die WBG-K insgesamt 26 VOB-Vergaben in Höhe von rund 33,31 Mio. Euro, einschließlich drei Nachtragsangebote in Höhe von 0,16 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.

2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen pri-

vaten Rechts

Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Betätigung der Stadt Nürnberg bei Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO.

Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5 dieses Artikels, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Im Beteiligungsbericht des Referats für Finanzen, Personal und IT wird dem Art. 94 Abs. 3 GO grundsätzlich Rechnung getragen. Der aktuelle Beteiligungsbericht gibt die Entwicklung für das Wirtschaftsjahr 2021 wieder. Der Beteiligungsbericht 2022, der die Entwicklung für das Wirtschaftsjahr 2022 darstellt, befindet sich in Arbeit. Die Fertigstellung ist für Anfang nächsten Jahres geplant.

Im Prüfungszeitraum 2022 war die Stadt Nürnberg an folgenden Unternehmen beteiligt:

2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen

Nr. Unternehmen Stand 31.12.2022 Beteiligung Stadt Nürnberg in %
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
1 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 204.200.000 204.200.000 100,0
2 noris inklusion gemeinnützige GmbH 2.759.4427 2.759.442 100,0
3 Klee-Center GmbH, Existenzgründerzent- rum 430.000 430.000 100,0
4 Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH 100.000 100.000 100,0
5 Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäf- tigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg 25.600 25.600 100,0
6 NürnbergStift Service GmbH Nürnberg 25.000 25.000 100,0
7 NOA.kommunal GmbH 25.000 25.000 100,0
8 wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 25.000 25.000 100,0

Beteiligung Stadt

Nürnberg in %

7 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 5.397.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro erfolgt ist.

Nr. Unternehmen Stand 31.12.2022 Beteiligung Stadt Nürnberg in %
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
9 Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH8 25.5659 25.565 100,00
10 wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 12.600.000 10.193.400 80,9
11 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürn- berg-Fürth-Erlangen GmbH 35.500 20.000 56,3
12 Flughafen Nürnberg GmbH 43.124.000 21.562.000 50,0
13 NürnbergMesse GmbH 100.204.900 50.071.750 49,9

Beteiligung Stadt

Nürnberg in %

Abschlussprüfungen und -ergebnisse 2022

Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell- schaft Zeitpunkt Jahresergeb- nis in TEuro10
der
Berichtser-
stellung
1 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) mit Organge- sellschaften
Städt. Werke Nürnberg GmbH (StWN) Deloitte GmbH Wirtschaftsprü- fungs-gesellschaft 20.04.2023 +42.408 (+85.068)
N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg (N-ERGIE AG) Deloitte GmbH Wirtschaftsprü- fungs-gesellschaft 03.03.2023 +178.635 (+151.227)11
VAG Verkehrs-Aktiengesell- schaft Nürnberg (VAG) Deloitte GmbH Wirtschaftsprü- fungs-gesellschaft 19.04.2023 -102.329 (-81.336)
Fränk. Energie-Gesellschaft mbH, Nürnberg (FEG) Keine Prüfung des Jahresab- schlusses12 -5 (-2)

Jahresergeb- nis

in TEuro10

Beauftragte Prüfungsgesell-

schaft

Zwischen der StWN und ihren Tochtergesellschaften N-ERGIE AG, VAG sowie FEG bestehen Ergebnisabführungsverträge. Diese sehen die Abführung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses bzw. die Übernahme eines eventuell bestehenden Jahresfehlbetrages vor. Da die StWN an der N-ERGIE jedoch nur mit 60,2 % beteiligt ist, garantiert die StWN der außenstehenden Gesellschafterin Thüga AG eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2 S. 1 AktG.

8 Es handelt sich um die frühere Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord mbH Siedlungsmodell Nürnberg. 9 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 50.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro erfolgt ist. 10 Jahresergebnis vor Ergebnisabführung und Ergebnisverwendung, Ergebnisse 2021 in Klammern 11 Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung/-verwendung und Ausgleichszahlung an Thüga AG 12 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf eine Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet. Derzeit betreibt die Gesellschaft lediglich Vermögensverwaltung.

Zwischen der StWN als Organträgerin sowie den Organgesellschaften N-ERGIE, VAG und FEG bestehen zudem körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaften.

Aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge wird das Jahresergebnis der StWN maßgeblich von den erwirtschafteten Ergebnissen der Tochtergesellschaften N-ERGIE AG und VAG beeinflusst.

Ergebnisermittlung der StWN: 2022 2021

TEuro TEuro

Aufgrund EAV abgeführter Gewinn der N-ERGIE AG +79.304 (+63.613) Aufgrund EAV übernommene Verluste der VAG -102.329 (-81.336) Aufgrund EAV übernommene Verluste der FEG -5 (-2) Eigenes Ergebnis StWN +65.438 (+102.793)

+42.408 (+85.068)

Jahresergebnis der StWN

Die StWN erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von 42,4 Mio. Euro. Das Jahresergebnis ist geprägt durch den Verkauf von Geschäftsanteilen an der wbg an die Stadt Nürnberg.

Der Jahresüberschuss 2022 setzt sich zusammen aus den übernommenen Gewinnen und Verlusten der Tochtergesellschaften in Höhe von -23,0 Mio. Euro (i.Vj.: -17,7 Mio. Euro) und dem eigenen Ergebnis der StWN in Höhe von 65,4 Mio. Euro (i.Vj.: 102,8 Mio. Euro). Die StWN veräußerte in 2022 letztmalig Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg. Künftig ist die StWN nicht mehr an der wbg beteiligt. Aus der konzerninternen Veräußerung in 2022 erzielte die StWN einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 70,7 Mio. Euro (i. Vj. 101,6 Mio. Euro).

Das Jahresergebnis der N-ERGIE AG betrug vor Ergebnisverwendung und Ausgleichszahlung 178,6 Mio. Euro. Davon wurden gemäß Ergebnisabführungsvertrag 79,3 Mio. Euro an die StWN abgeführt. Weitere 30,6 Mio. Euro flossen als Ausgleichszahlung an die Thüga AG als außenstehende Aktionärin. Der verbleibende Jahresüberschuss der N-ERGIE AG in Höhe von 68,7 Mio. Euro wurde mit Zustimmung der StWN in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr um rd. 27 Mio. Euro resultiert im Wesentlichen aus den preisbedingt höheren Erlösen für Strom und Gas in Verbindung mit optimierten Bezugskosten.

Bei der VAG erhöhten sich die Fahrgastzahlen erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wieder gegenüber dem Vorjahr. Mit 136,1 Mio. Fahrgästen wird rd. 90 % des Fahrgastvolumens von 2019 erreicht. Die Erhöhung der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge um 7,2 Mio. Euro bzw. 3,6 % ist vorwiegend auf höhere öffentliche Ausgleichszahlungen – insbesondere im Zusammenhang mit dem aktuellen 365-Euro-Ticket für Schüler und Auszubildende, dem 9-Euro-Ticket sowie dem ÖPNV-Rettungsschirm – zurückzuführen. In 2022 beläuft sich das Defizit der VAG auf 102,3 Mio. Euro. Für 2023 wird ein Jahresverlust vor Verlustausgleich in Höhe von rd. 126 Mio. Euro erwartet.

Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell- schaft Zeitpunkt der Jahres-
Berichtser- ergebnis
stellung in TEuro13
2 noris inklusion gemeinnüt- zige GmbH Dr. Ernst Beck Wirtschaftsprüfer 07.06.2023 -1.478 (-830)
3 Klee-Center GmbH, Exis- tenzgründerzentrum TaXPerts Audit GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft +2614 (+5)
4 Stadion Nürnberg Betriebs- GmbH Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 28.04.2023 -248 (+59)
5 Noris-Arbeit (NOA) gemein- nützige Beschäftigungsge- sellschaft mbH der Stadt Nürnberg Auretax GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft 21.07.2023 -512 (-219)
6 NürnbergStift Service GmbH Nürnberg Solidaris Revisions-GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 15 (-457)
7 NOA.kommunal GmbH Auretax GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft 25.05.2023 +220 (+247)
8 wbg Immohold Verwaltungs- GmbH Keine Prüfung des Jahresab- schlusses16 +1 (+1)
9 Projektentwicklungs-gesell- schaft der Stadt Nürnberg mbH Keine Prüfung des Jahresab- schlusses17 18 (-16)
10 wbg Nürnberg GmbH Immo- bilienunternehmen Bavaria Revisions- und Treu- hand AG Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerberatungsge- sellschaft 17.04.2023 +18.644 (+12.209)
10 IGZ Innovations- und Grün- derzentrum Nürnberg-Fürth- Erlangen GmbH Christian Kachelmann Wirtschaftsprüfer aus der Kanz- lei Fischer & Partner GbR 22.05.2023 -170 (+7)
12 Flughafen Nürnberg GmbH PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschafts- prüfungsgesellschaft Steuerbe- ratungsgesellschaft 06.04.2023 -12.643 (-14.882)
13 NürnbergMesse GmbH Rödl & Partner GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 13.06.2023 +3.155 (-46.012)

Beauftragte Prüfungsgesell-

schaft

13 Es handelt sich um Ergebnisse vor Verlustausgleich. Ergebnisse 2021 in Klammern. 14 Zum Zeitpunkt der Berichterstellung war die Jahresabschlussprüfung noch nicht abgeschlossen. Das Jahresergebnis ist daher vorläufig. 15 Bei Redaktionsschluss lag noch kein Jahresabschluss vor. 16 Für ihre Tätigkeit erhält die Gesellschaft die vereinbarte Haftungsvergütung sowie den gesellschaftsvertraglich vereinbarten Aufwendungsersatz. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses wurde aufgrund Geringfügigkeit verzichtet. 17 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet. 18 Bei Redaktionsschluss lag noch kein Jahresabschluss vor.

Das Jahresergebnis der noris inklusion gemeinnützige GmbH verschlechterte sich in 2022 erneut. So beläuft sich der Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr 2022 auf 1.478 TEuro nach 830 TEuro im Vorjahr. Zwar lief der operative Betrieb nach Abklingen der Corona-Pandemie wieder weitgehend normal, die Nachfrage jedoch blieb aufgrund der Zurückhaltung bei den Kunden hinter den Erwartungen zurück. Nach wie vor nicht kostendeckend ist der Druckereibetrieb.

Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr weist die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH einen Jahresverlust in Höhe von 248 TEuro aus. Zwar haben sich die Umsätze nach Wegfall der Corona- Pandemiebeschränkungen deutlich erhöht, allerdings konnte bislang kein Namensgeber gefunden werden, so dass die Namensrechteeinnahmen auch in 2022 weiterhin fehlen. Hinzu kommt eine angekündigte Steuernachzahlung aufgrund der Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2019 in Höhe von rd. 200 TEuro.

In 2022 erhöhte sich der Jahresverlust der Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH gegenüber dem Vorjahr um 293 auf 512 TEuro. Zwar stiegen die Umsatzerlöse um 595 bzw. 6,2 % auf 10,26 Mio. Euro. Im Gegenzug erhöhten sich aber die Materialaufwendungen aufgrund erheblich höherer Einkäufe für Material und Handelswaren sowie gestiegener Kosten für Honorarkräfte um 653 TEuro bzw. 65,5 %. Zudem wirkte sich der Forderungsverzicht der Stadt Nürnberg im Vorjahr in Höhe von 198 TEuro ergebniserhöhend aus. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keinen entsprechenden Sachverhalt. Die Gesellschaft ist weiterhin bilanziell überschuldet. Zum 31.12.2022 beläuft sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 330 TEuro. Da die Gesellschaft aber über ausreichende finanzielle Mittel, v.a. durch die Bereitstellung eines Betriebsmittelkreditrahmens der Stadt Nürnberg verfügt, ist nicht von einer insolvenzrechtlichen Überschuldung auszugehen.

Die NOA.kommunal GmbH ist für die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe tätig. Dabei erbringt sie sog. Jedermannstätigkeiten. In 2022 erwirtschaftete die NOA.kommunal GmbH einen Jahresüberschuss von 220 TEuro (i.Vj.: 247 TEuro). Damit verringerte sich der Jahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr um 10,8 %. Die Umsatzerlöse liegen mit 4,6 Mio. Euro auf vergleichbarem Niveau wie im Vorjahr. In den Umsatzerlösen sind Personalkostenzuschüsse in Höhe von 2,2 Mio. Euro enthalten.

Im Mai 2022 beschloss der Stadtrat die Reaktivierung der Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord GmbH. Dazu wurde die Gesellschaft mit neuen Stadtentwicklungsaufgaben betraut, wobei zunächst drei Pilotprojekte durchgeführt werden sollen. In der Folge wurde die Gesellschaft in Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH umfirmiert sowie die Satzung entsprechend geändert. Des Weiteren erwarb die Stadt Nürnberg die restlichen 5,1 % der Gesellschaftsanteile, so dass sie zum 31.12.2022 mit nunmehr 100 % beteiligt ist.

In 2022 erhöhte sich die unmittelbare Beteiligung der Stadt Nürnberg an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) erneut. Mit Vertrag vom 19.12.2022 und wirtschaftlicher Wirkung zum 31.12.2022 erwarb die Stadt Nürnberg weitere 10,01 % von der StWN, so dass sie nunmehr mit 80,9 % an der wbg beteiligt ist. Die verbleibenden Anteile werden von der wbg Immohold GmbH & Co. KG, Nürnberg gehalten. Wie in den Vorjahren erzielte die wbg auch in 2022 einen Jahresüberschuss. Dieser belief sich auf 18,6 Mio. Euro und ist damit um 6,4 Mio. Euro höher als in 2021. Zurückzuführen ist die Ergebniserhöhung im Wesentlichen auf die Übergabe von 92 Einheiten im Bauträgergeschäft, wodurch deutliche höhere Umsatzerlöse erzielt werden konnten.

Das Jahresergebnis der IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH sank in 2021 von 7 TEuro auf -170 TEuro. Grund ist, dass das Gebäude, in dem das Gründerzentrum betrieben wird, mehr als 30 Jahre alt und sanierungsbedürftig ist. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Sanierungskosten um rd. 200 TEuro erhöht und belaufen sich auf

rd. 300 TEuro. In den Folgejahren ist mit erheblichen Aufwendungen aus der Gebäudesanierung zu rechnen, die überwiegend die Stadt Nürnberg als größte Gesellschafterin tragen müsste. Da sich die Unternehmen aus dem IGZ vorwiegend in Erlangen ansiedeln, so dass insbesondere die Stadt Erlangen vom IGZ profitiert und zudem Nürnberg über eigene attraktive Gründerzentren verfügt, hat die Stadt Nürnberg ihr Gesellschaftsverhältnis zum 31.12.2023 gekündigt.

Die Flughafen Nürnberg GmbH erwirtschaftete in 2022 einen Jahresverlust in Höhe von 12,6 Mio. Euro. Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch die weiterhin massiven Einschränkungen des Flugverkehrs zu Beginn des Jahres sowie den ungeplant starken Anstieg des Flugverkehrs ab April 2022. Gegenüber dem Vorjahr verdreifachten sich die Passagierzahlen auf rd. 3,3 Millionen, liegen aber dennoch um 20 % unter dem Jahreswert von 2019. Der Steigerung der Umsatzerlöse um 20,7 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr stehen gestiegene Aufwendungen, vor allem im Personalbereich, gegenüber. Zudem sanken die sonstigen betrieblichen Erträge um 16,7 Mio. Euro, da diese im Vorjahr vor allem durch erhaltene Ausgleichszahlungen für die Aufrechterhaltung des Betriebs wesentlich beeinflusst waren. Des Weiteren wurde das Eigenkapital durch die Gesellschafter – Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg – um weitere 13 Mio. Euro verstärkt.

Die Messewirtschaft war in 2022 noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Im ersten Quartal konnten nahezu keine Messen stattfinden. Ab Herbst 2022 kehrte allerdings ein Großteil der Messteilnehmer zurück. Beeinflusst wurde das Jahresergebnis der Nürnberg Messe GmbH auch durch den Krieg in der Ukraine, insbesondere durch die in Folge gestiegenen Energiekosten. Die Gesellschaft erzielte in 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von 3,2 Mio. Euro. Gegenüber 2020, das aufgrund turnusmäßiger Messezyklen vergleichbar ist, erhöhte sich das Jahresergebnis um 61,0 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Umsatzerlöse zurückzuführen. Diese belaufen sich in 2022 auf 205,3 Mio. Euro und sind damit um 123,0 Mio. Euro bzw. rd. 150 % höher als 2020. Positiv wirkten sich zudem Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 5,5 Mio. Euro aus, da sich die Ergebnisprognosen der Tochtergesellschaften verbesserten hatten und Wertminderungen aus den Vorjahren rückgängig gemacht werden konnten. Zur Verstärkung des Eigenkapitals wurden durch die Gesellschafter in 2022 erneut Einlagen in Höhe von 40 Mio. Euro erbracht.

Feststellung gemäß §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)

Den vorliegenden Abschlussprüfungsberichten ist zu entnehmen, dass alle Prüfungen unter Beachtung der Erfordernisse des § 53 HGrG erfolgten. Die Abschlussprüfer bestätigten, dass die Prüfungen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG keine Besonderheiten ergeben haben, die nach ihrer Auffassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gegeben hätten. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist bei allen o. g. Gesellschaften das Unterrichtungs- und Informationsrecht nach § 54 HGrG eingeräumt.

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kostendeckendes Wirtschaften oder das Erzielen von Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen Führung der Unternehmen ist hiervon unberührt.

In der folgenden Aufstellung werden die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt, die sich aus den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu obigen Unternehmen ergeben19. Dabei konzentriert sich die Aufstellung aus Wesentlichkeitsgründen auf Kapiteleinlagen und Verlustübernahmen20. Soweit Unternehmen Gewinne erzielen, wirken sich diese auf den Haushalt regelmäßig nicht aus, da sie in den Unternehmen verbleiben. Dargestellt ist das jeweilige Haushaltsjahr der Stadt Nürnberg. Die in der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die Zahlungsflüsse zwischen der Stadt Nürnberg und den Unternehmen wider.

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:

Nr. 2022 2021
in TEuro in TEuro
1. Verlustübernahmen / verlustbebedingte Ausgleichs- zahlungen 397 4.886
noris inklusion, gemeinnützige GmbH 397 734
Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungs-gesell- schaft mbH der Stadt Nürnberg 0 616
Flughafen Nürnberg GmbH 0 3.536
2. Kapitaleinlagen 26.500 45.000
Nürnberg Messe GmbH 20.000 20.000
Nürnberg Flughafen GmbH 6.500 25.000
Summe 26.897 49.886

Die Verlustausgleichszahlung betrifft den Verlust der noris inklusion gemeinnützige GmbH des Jahres 2020 und beinhaltet auch die Verluste des BUNI Kultur- und Freizeittreffs21 in Höhe von 55 bzw. 52 TEuro für 2020 und 2021.

Die Kapitaleinlage in die NürnbergMesse GmbH resultiert aus dem Konsortialvertrag von 2017. Darin haben sich die beiden Hauptgesellschafter Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg verpflichtet, jeweils 100 Mio. Euro, verteilt auf zehn Jahre, in die NürnbergMesse GmbH einzulegen. Ziel ist die Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und der künftigen Immobilieninvestitionen (Modernisierung der Hallen und der Geländeinfrastruktur). Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde die für 2027 geplante Einlage auf das Jahr 2022 vorgezogen. Um das Eigenkapital der Nürnberg Flughafen GmbH zu verstärken, wurden seitens der Stadt Nürnberg 6,5 Mio. Euro in die Kapitalrücklage eingelegt. Grundlage ist der in 2022 geschlossene Konsortialvertrag.

19 Da nur die Unternehmen nach § 53 HGrG betrachtet werden, sind in der Aufstellung u.a. Zahlungen an die Eigenbetriebe sowie an das Staatstheater Nürnberg nicht enthalten. 20 Zuschüsse bleiben außer Betracht, da diese meist projektbasiert sind und die Förderung einer Vielzahl von Einzelprojekten umfasst. 21 Bei dem Freizeittreff BUNI handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der noris inklusion gemeinnützige GmbH und der Lebenshilfe Nürnberg.

2.7.2 Sonstige Beteiligungen

Nr. Unternehmen Stand 31.12.2022 Gezeichne- Beteiligung Stadt Nürn- berg in %
tes Kapital Kapitalanteil Stadt Nürnberg in Euro
1 wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH 25.000 12.250 49,0
2 GkF Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH 25.000 8.750 35,0
3 Hafen Nürnberg – Roth GmbH 1.535.000 291.650 19,0
4 Zollhof Betreiber GmbH 100.000 8.000 8,0
5 Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg 5.246.938 59.075 1,1
6 MEDIASCHOOL Bayern gGmbH22 25.56523 256 1,0
7 WiSo-Führungskräfte-Akademie Nürnberg (WFA) gemeinnützige Gesellschaft mbH24 102.25825 767 0,8
8 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 2.004.000 5.000 0,2
9 Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) GbR k.A.26 50,0

Beteiligung Stadt Nürn-

berg in %

Die wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-B) ist vorwiegend mit der Bewirtschaftung von eigenen Immobilien sowie im Bauträgergeschäft tätig. Dabei werden die Geschäfte im Rahmen der Geschäftsbesorgung von der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen übernommen, die die verbleibenden 51 % der Anteile hält. In 2021 erzielte die wbg-B ein Jahresergebnis von 22 TEuro (i.Vj. 203 TEuro). Gründe für das gesunkene Jahresergebnis sind insbesondere zusätzliche Rückstellungen im Bauträgerbereich sowie Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbewertung.

Das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) wird gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in der Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betrieben, Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte die Stadt Nürnberg und die öffentlich-rechtliche Stiftung „Germanisches Nationalmuseum“.

2.8 Auftragsprüfungen

22 Es handelt sich um die frühere afk – Aus- und Fortbildungs GmbH für elektronische Medien. 23 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 50.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro erfolgt ist. 24 Es handelt sich um die frühere WiSo-Führungskräfte-Akademie Nürnberg (WFA) gemeinnützige Trägergesellschaft mbH. 25 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 200.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro erfolgt ist. 26 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden.

2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg

e.V.

Prüfungsbericht vom 18.09.2023

Aufgrund der entsprechenden Bitte des Instituts hat der Oberbürgermeister am 14.09.2022 das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die Jahresrechnung 2021 zu prüfen. Da die Jahresrechnung erst im Juni des Jahres 2023 erstellt wurde, konnte die Prüfung erst Anfang September 2023 beendet werden.

Die Prüfung erstreckte sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der daraus entwickelten Jahresrechnung.

Das Ergebnis ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:

2020 2019
Euro Euro
Einnahmen: 2021 2020 Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) aus dem Vorjahr +170.562,89 +128.789,57 Laufende Haushaltsmittel 342,397,58 272.501,73 512.960,47 401.291,30
Ausgaben: 300.886,95 230.728,41
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) +212.073,52 +170.562,89

Die Jahresrechnung 2021 des Deutsch-Amerikanischen Instituts schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 212.073,52 Euro. Allerdings sind darin 42.521,00 Euro Grantgelder der US-Botschaft enthalten, die für laufende Projekte im Jahr 2022 zweckgebunden sind.

Bei den Zuschüssen ist anzumerken, dass es sich nur bei den Mitteln vom Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg um institutionelle Förderungen handelt. Der Freistaat Bayern hat hierfür 157.500 Euro bereitgestellt und Projektmittel in Höhe von 18.000 Euro zweckgebunden für die Restrukturierung und Modernisierung der Bibliothek bewilligt. Für die Institutionelle Förderung wurden jedoch 158.508,66 Euro verwendet, damit standen rd. 1.000 Euro weniger für die Projektförderung des Freistaates Bayern zur Verfügung. Die Gelder des Auswärtigen Amtes und der Kulturabteilung der US-Botschaft sind Projektfördermittel. Die Kulturabteilung der Botschaft gibt vor, dass die Zuschüsse nur für Aushilfen und Minijobs eingesetzt werden können. Ansonsten sind Personalkosten nicht förderfähig.

Vereinfachend lässt sich feststellen, dass es wieder ein leichtes strukturelles Defizit gibt, da in Summe die Personalkosten (165.377,01 Euro) und die Betriebskosten (52.325,36 Euro) durch die institutionelle Förderung (199.508,66 Euro) nicht voll gedeckt werden können. Projektmittel dürfen hierfür in der Regel nicht verwendet werden. Die überschüssigen Personal- und Betriebskosten (18.193,71 Euro) können aber durch sonstige Einnahmen (22.388,71 Euro) abgefangen werden.

Die Belege wurden im Rahmen der Prüfung stichprobenartig durchgesehen. Die Ausgabenbewirtschaftung war unserer Einschätzung nach angemessen.

Mit Prüfungsbericht vom 18.09.2023 wurde bestätigt, dass der vorgelegte Abschluss der Jahresrechnung 2021 des Deutsch-Amerikanischen Instituts, Amerika Haus Nürnberg e.V., mit den in den Büchern ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmt.

2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V.

Prüfungsbericht vom 11.07.2023

Die Europäische Metropolregion ist eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaft eigener Art (Sui generis). Mit Satzung vom 07.05.2014 wurde diese Gemeinschaft durch den Verein EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. ergänzt. Alle Finanzgeschäfte werden seit 01.01.2015 vom Verein EMN e.V. abgewickelt. Der Jahresabschluss für den Verein vom 01.01.2022 – 31.12.2022 wurde von einem Steuerberater aufgestellt. Dieser ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2022 bis 31.12.2022 verantwortlich. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2016 wurde die Rechnungsprüfung von den Rechnungsprüfungsämtern des Landratsamtes Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg durchgeführt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vereins schließt mit einem Minus in Höhe von rund 35 TEuro ab.

Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2022 ordnungsgemäß erstellt worden ist. Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung des Vereins EMN e.V. wurde bestätigt.

2.8.3 Haus der Heimat e.V.

Prüfungsbericht vom 12.07.2023

Das Haus der Heimat e.V. (HdH) in Nürnberg erhält für seinen laufenden Betrieb Zuwendungen vom Freistaat Bayern, ausgereicht durch das Haus des Deutschen Ostens (HDO) und der Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit. Der Bezirk Mittelfranken gewährt dem Verein einen Zuschuss.

Gem. Nr. 1.4 zu Art. 44 BayHO wurde deshalb zwischen den Zuwendungs- bzw. Zuschussgebern vereinbart, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises mit Zustimmung des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchgeführt wird.

Die Prüfung erfolgte in ausgewählten Stichproben und orientierte sich schwerpunktmäßig an den Vorgaben des staatlichen Zuwendungsrechts (ANBest-I). Das Prüfungsergebnis wurde mit dem Haus des Deutschen Ostens abgestimmt.

Im Jahr 2022 hat das HdH folgende Zuwendungen und Zuschüsse erhalten:

Art der Zuwendungs- Betrag
Zuwendungsgeber
Zuwendung bescheid vom Euro
Freistaat Bayern – Haus des deutschen Ostens institutionell 08.11.2022 190.000
Freistaat Bayern – Haus des Deutschen Os- tens (Projektförderung Ukraineberatung) Projektförderung 14.03.2022 95.000
Bezirk Mittelfranken institutionell 27.05.2022 25.600
Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit institutionell 24.01.2022 88.000

Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg den Betrieb des HdH durch die direkte Übernahme der Erbbaukosten (rd. 34.000 Euro jährlich).

Das HdH selbst erwirtschaftete 2022 sonstige Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Raummieten u.ä.) in Höhe von rund 35.000 Euro.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Einnahmestruktur dahingehend verändert, als das HdH eine Projektförderung für die Finanzierung der Kosten der Anlaufstelle für soziale und kulturelle Anliegen der aus der Ukraine Geflüchteten (Ukraineberatung) erhalten hat und sich die institutionellen Zuschüsse der Stadt Nürnberg um 3.400 Euro erhöht haben. Weiterhin konnten die sonstigen Einnahmen (Eigenmittel) um 11.427,57 Euro gesteigert werden.

Die Gesamtausgaben des HdH betrugen im Jahr 2022 rund 433.000 Euro.

Die Verwendungsnachweisprüfung bzw. die Prüfung der Haushaltsführung des HdH führte zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:

überein.

zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse für das Jahr 2022 schließen ließen.

angemessenen Rahmen bewegt haben.

2.8.4 Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlan-

gen GmbH (IGZ)

Prüfungsbericht vom 24.10.2023

Mit Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen vom 19.02.1987 und 24.10.1989 wurde dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung der „Einhaltung der öffentlichen Haushaltsvorschriften“ übertragen.

Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 wurde mit Bericht vom 24.10.2023

durch den Wirtschaftsprüfer

festgestellt.

Zusammenfassend konnte nach pflichtgemäßer Prüfung bestätigt werden, dass die Gesellschaft die öffentlichen Haushaltsvorschriften eingehalten hat.

2.8.5 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV)

Prüfungsbericht vom 19.04.2023

Auf Bitte des Landschaftspflegeverbandes Nürnberg e. V. (LPV) vom 14.02.2022 hat Herr Oberbürgermeister Markus König das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) mit der Prüfung der Jahresrechnung 2022 des LPV beauftragt.

Buchführung

Die Geschäftsvorfälle des LPV werden in einem chronologisch geführten Buchungsjournal zeitlich (chronologische Abfolge aller Einnahmen und Ausgaben) erfasst und zur Erstellung der Jahresrechnung den jeweiligen Sachkonten (sachliche Buchführung) zugeordnet. Die Ergebnisse der zeitlichen und sachlichen Buchführung müssen in Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen.

Zur Abwicklung des ausschließlich unbaren Zahlungsverkehrs existiert ein Girokonto bei der Sparkasse Nürnberg. Die einzelnen Auszahlungen wurden bisher mittels handschriftlich ausgefüllter Überweisungsformulare durchgeführt. Seit April 2022 erfolgen die einzelnen Auszahlungen über Onlinebanking. Über das Onlinebanking hat derzeit jeder Mitarbeiter des LPV Zugriff zum Girokonto und die Berechtigung Auszahlungen zu buchen. Jeder Mitarbeiter tätigt die Auszahlungen für sein betreutes Projekt selbst und bestätigt die sachliche und rechnerische Richtigkeit (Feststellungsvermerke). Eine Trennung von Anordnung und Vollzug (Vier- Augen-Prinzip) findet nur bei den Eigenbelegen statt.

Rpr weist darauf hin, dass das die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung zu beachten sind. Das Belegprinzip ist einzuhalten (keine Buchung ohne Beleg sowie eine laufende Nummerierung und geordnete Ablage der Belege). Dies dient unter anderen der Sicherheit, Klarheit und Nachprüfbarkeit der Buchführung.

Genehmigung des Haushaltsplanes 2022

Der vom Vorstand erarbeitete Haushaltsplan 2022 (Vorstandsbeschluss vom 12.01.2022) wurde am 25.07.2022 den versammelten Mitgliedern vorgelegt, wobei er ohne Enthaltungen und ohne Gegenstimmen beschlossen wurde. Der damit genehmigte Haushaltsplan 2022 weist Gesamteinnahmen von 197.758 Euro und Gesamtausgaben von 253.780 Euro aus. Insgesamt wurde mit einem Gesamtsaldo i.H.v. -56.022 Euro gerechnet.

Rpr stellt fest, dass die Zahlen aus „TOP 4 Jahresplanung u. Haushaltsplan“ der Niederschrift zur Mitgliederversammlung vom 25.07.2022 mit den Summen des Haushaltsplans 2022 in der zur Verfügung gestellten Finanzübersicht 2022 nicht übereinstimmen.

Vorlage der Jahresrechnung

Im Einzelnen stellte sich seitens des LPV übersandte Jahresrechnung mit Stand zum 07.03.2023 wie folgt dar:

Lfd. Einnahmen 206.947,89 Euro Lfd. Ausgaben 256.569,26 Euro Saldo -49.621,37 Euro

Vortrag aus 2021 58.618,17 Euro

Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2022 8.996,80 Euro

Prüfung der Jahresrechnung

Bei der Prüfung der Unterlagen fiel auf, dass bei einer zeitlich erfassten Ausgabenbuchung die betragsmäßige Zuordnung zu dem Sachkonto fehlerhaft war. Hierbei stellte sich beim Prüfungstermin am 16.03.2023 in den Räumlichkeiten des LPV heraus, dass der Buchung eine Einnahme in gleicher Höhe vorausging. Die Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags wurde entgegen anderer gleichartiger Fälle als Ausgabe im Sachkonto „Mitgliedsbeiträge“ dargestellt. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass die Daten der Auszahlung (Name und IBAN) mit der ursprünglichen Einzahlung übereinstimmen.

Seit 2021 werden Fehlbuchungen separat ausgewiesen. In der Jahresrechnung 2022 sind Fehlbuchungen bei den Einnahmen i.H.v. 6.041,70 Euro und bei den Ausgaben i.H.v. 4.918,94 Euro enthalten. Die Fehlbuchungen haben ihren Ursprung darin, dass irrtümlich Geld auf das Konto des LPV überwiesen wird. Dieses wird nach Klärung wieder zurückgebucht. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt sich aus einer Einzahlung i.H.v. 1.122,76 Euro, die erst am 11.01.2023 zurücküberwiesen wurde.

Bereinigung der Jahresrechnung

Am 16.3.2023 wurde eine Bereinigung des Buchungsjournals durch den LPV vorgenommen und die o. g. Buchung in der Spalte „Fehlbuchung“ folgerichtig dargestellt. Eine betragsmäßige Auswirkung auf die oben dargestellte Jahresrechnung ergab sich durch die Korrektur nicht.

Vermögensbestand

Das Vermögen am Ende des Geschäftsjahres 2022 ist in der Jahresrechnung dargestellt und setzt sich wie folgt zusammen:

Girokonto Sparkasse Nürnberg 8.996,80 Euro

Vermögensbestand zum 31. Dezember 2022 8.996,80 Euro

Damit besteht Übereinstimmung mit dem Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2022.

Prüfungsfeststellungen

Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung sind zwingend zu beachten. Ein Internes Kontrollsystem bei der Zahlung der Rechnungen über Onlinebanking (Vier-Augen-Prinzip, Trennung von Anordnung und Vollzug) sollte vorhanden sein um Missbrauch entgegenzuwirken.

Gespeicherte Daten (z.B. Haushaltsplan und Jahresabschluss) sind vor nachträglicher Veränderung zu schützen. Insbesondere dann, wenn hierüber Beschlüsse durch den Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung herbeigeführt wurden. Nachträglich Änderungen sind nachvollziehbar darzustellen.

Weitere schriftliche Feststellungen waren nicht zu treffen. Beanstandungen von nicht wesentlicher Bedeutung wurden mündlich ausgeräumt. Auskünfte und Erläuterungen sind seitens des LPV bereitwillig erteilt worden.

Prüfungsbestätigung

Nach dem Ergebnis der Prüfung anhand der bereinigten Sachkonten und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Auskünfte wird bestätigt, dass die Jahresrechnung 2022 des Landschaftspflegeverbandes Nürnberg e. V. mit den in den Büchern ausgewiesenen Beträgen übereinstimmt. Es ergaben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.

2.8.6 Planungsverband Region Nürnberg

Prüfungsbericht vom 19.04.2023

Der Planungsverband Region Nürnberg ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbandsbereich. Er hat insbesondere zur Aufgabe, über den Regionalplan sowie über dessen Fortschreibung zu beschließen. Außerdem hat der Planungsverband an der Ausarbeitung und Aufstellung von Zielen der Raumordnung durch Staatsbehörden mitzuwirken, Stellungnahmen zu Verfahren abzugeben, an denen er beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass Ziele der Raumordnung beachtet werden und bei Konflikten zwischen Verbandsmitgliedern auf eine einheitliche Lösung hinzuwirken.

Nach § 20 der Planungsverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet. Auf Bitte des Planungsverbandes vom 18.01.2023 hat Herr Oberbürgermeister zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der Jahresrechnung 2022 des Verbandes durchführt.

Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Jahresrechnung mit den entsprechenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2022 wurde ordnungsgemäß und fristgerecht aufgestellt. Sie ist ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Gesamtsumme von 71.600 Euro. Entgegen der ursprünglich geplanten Verminderung der Rücklage um 4.400 Euro führte der Jahresabschluss 2022 zu einer Erhöhung der Rücklage in Höhe von 12.236,61 Euro. Ursache hierfür waren vor allem Minderausgaben.

Mit Bericht vom 19.04.2023 konnte bestätigt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Planungsverbands Region Nürnberg ordnungsgemäß und sorgfältig ist. Die hierfür geltenden Grundsätze und Vorschriften wurden allgemein eingehalten. Die Haushaltsmittel wurden zweckentsprechend und satzungsgemäß verwendet. Die Finanzlage ist geordnet.

2.8.7 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmie-

rung Nürnberg (ZRFN)

Prüfungsbericht vom 31.10.2023

Der ZRFN ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Verbandsmitglieder sind die Städte Erlangen, Fürth und Nürnberg, sowie die Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth und Nürnberger Land. Gemäß der Zweckverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet. Es findet die KommHV-Kameralistik Anwendung. Auf Bitte des ZRFN vom 11.09.2023 hat Herr Oberbürgermeister Marcus König das Rechnungsprüfungsamt (Rpr) mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2021 und 2022 beauftragt.

Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2021 und 2022

Nach den Vorschriften der Verbandswirtschaft, ist die Haushaltssatzung gem. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 65 GO samt ihren Anlagen von der Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung zu beschließen und spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Die Haushaltssatzungen der Jahre 2021 und 2022 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wurden jedoch jeweils verspätet von der Verbandsversammlung beschlossen, der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt und bekannt gemacht. Damit waren bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 GO anzuwenden.

Die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan wurde von der Verbandsversammlung am 24.03.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen und der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung im Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 08.04.2021, wurde die Haushaltssatzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 5 vom 17.05.2021 amtlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan wurde von der Verbandsversammlung am 04.02.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen und der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung im Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 11.02.2022, wurde die Haushaltssatzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 3 vom 15.03.2022 amtlich bekannt gemacht.

Kassenverwaltung, Bewirtschaftung und Buchführung

Die Kassengeschäfte des Zweckverbandes werden gemäß der Verbandssatzung von diesem selbst geführt. Die Einziehung der Einnahmen der Haushaltsjahre 2021 und 2022 erfolgte grundsätzlich rechtzeitig. Mit den Ausgabemitteln wurde sparsam und wirtschaftlich verfahren. Die Ausgabebuchungen waren grundsätzlich durch begründende Unterlagen belegt, jedoch waren in einigen der geprüften Geschäftsvorfälle Abweichungen insbesondere im Hinblick auf die Trennung von Anordnung und Vollzug festzustellen. Die Buchführung entsprach hinsichtlich der Führung des Zeitbuches in visuell lesbarer Form den Anforderungen. Sie war ordnungsgemäß, sicher und wirtschaftlich. Die Aufzeichnungen waren vollständig, richtig, klar, übersichtlich und nachprüfbar. Sie fanden zeitnah statt.

Ergebnisse der Jahresrechnungen 2021 und 2022

Die Jahresrechnungen 2021 und 2022 mit den vorgeschriebenen Bestandteilen und Anlagen wurden grundsätzlich ordnungsgemäß aufgestellt. Die hiermit verbundenen weiteren Fristen speziell im Hinblick auf die örtliche Prüfung und die darauffolgenden Beschlussfassungen der Verbandsversammlung waren hingegen nicht vollumfänglich eingehalten.

Die Jahresrechnungen sind ausgeglichen und schließen mit jeweils einer Gesamtsumme in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

Haushaltsjahr 2021 Verwaltungshaushalt 2.158.085,26 Euro Vermögenshaushalt 59.034,42 Euro Gesamthaushalt 2.217.119,68 Euro

Haushaltsjahr 2022: Verwaltungshaushalt 2.246.042,47 Euro Vermögenshaushalt 29.239,21 Euro Gesamthaushalt 2.275.281,68 Euro

Seitens der Verbandsversammlung wurde im Jahr 2022 eine überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 25.000 Euro genehmigt. Rpr hat im Rahmen der vorliegenden Prüfung darauf hingewiesen, dass bei Planabweichungen stets die Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung zu prüfen ist.

Entwicklung der Rücklage

Die Rücklage schließt jeweils über der vorgeschriebenen Mindestrücklage (1 v. H. der durchschnittlichen Ausgaben des Verwaltungshaushalts der letzten drei Haushaltsjahre) ab.

Haushaltsjahr 2021: Stand 01.01.2021 184.086,76 Euro Zuführung 56.852,44 Euro Stand 31.12.2021 240.939,20 Euro

Haushaltsjahr 2022: Stand 01.01.2022 240.939,20 Euro Entnahme 29.239,21 Euro Stand 31.12.2022 211.699,99 Euro

Empfehlung zur Feststellung und Entlastung

Die Prüfung hat ergeben, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung grundsätzlich ordnungsgemäß und sorgfältig ist. Die hierfür geltenden Grundsätze und Vorschriften wurden generell eingehalten. Die Haushaltsmittel wurden zweckentsprechend und satzungsgemäß verwendet. Die Finanzlage ist geordnet. Es ergaben sich im Laufe der Prüfung insbesondere keine Hinweise, die im Hinblick auf die betreffenden Haushaltsjahre gegen die Empfehlung der, wenn auch zum Teil bereits verfristeten, Feststellung und Entlastung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg sprechen würden.

2.9 Verwendungsnachweise

2.9.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Prüfungsbericht vom 06.07.2023

Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als Nachfolgeprogramm von „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ wurden lokale „Partnerschaften für Demokratie" vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gefördert. Seit 2022 beträgt die Laufzeit des Förderbescheides vier Jahre. In jedem Jahr muss nun der Abschluss bis zum 30.09. des Folgejahres erfolgen. Vom Bund wurde zunächst eine Projektförderung von 138 TEuro bewilligt, wobei der Eigenanteil der Stadt Nürnberg 13.800 Euro beträgt (10 % von 138 TEuro). Die Zuwendungssumme wurde durch einen Änderungsbescheid für das Jahr 2022 nochmals um 50 TEuro auf insgesamt 188 TEuro erhöht. Für den Erhöhungsbetrag von 50 TEuro war kein Eigenanteil der Stadt Nürnberg vorgesehen.

Die lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Leitziele der lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ in Nürnberg sind Antidiskriminierungsarbeit, Menschenrechtsbildung und Arbeit gegen Rechtsextremismus. Zielgruppen sind vor allem Multiplikator/innen, Mitglieder von (Sport)vereinen und Migrantenselbstorganisationen, ehrenamtlich Aktive in Stadtteilnetzwerken, politisch Verantwortliche in den Stadtteilen und Mitglieder der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, Mitglieder des Nürnberger Präventionsnetzwerkes gegen religiös begründete Radikalisierung sowie Mitglieder des Runden Tisches „Menschenrechte“.

Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) erfolgte für das jeweilige Berichtsjahr eine Vorprüfung der Verwendungsnachweise der Einzelprojektträger/innen und je eines Verwendungsnachweises der Koordinierungsstelle und der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Belege.

Im Jahr 2022 wurden 32 Einzelprojekte verschiedener Projektträger/innen umgesetzt, an die die Zuwendungen des Bundes und die Eigenmittel der Stadt Nürnberg weitergeleitet wurden. Die benötigte Gesamtförderung betrug rund 176 TEuro. Begleitet wurden die Einzelprojekte durch das federführende Amt (Menschenrechtsbüro) und eine externe Koordinierungsstelle. Die externe Koordinierungsstelle ist beim Kreisjugendring angesiedelt und wurde ebenfalls zusammen mit der Öffentlichkeitsarbeit gefördert.

2.9.2 Kultursommer 2021 Nürnberg – 2. BM

Prüfungsbericht vom 22.05.2023

Das Projektbüro der 2. Bürgermeisterin / Geschäftsbereich Kultur führte das Projekt „Kultursommer 2021 – Nürnberg“ in der Zeit von Juni 2021 bis Dezember 2022 durch. Bedingt durch die Corona Pandemie wurden Veranstaltungen untersagt und Theater, Clubs und Museen geschlossen. Dies veranlasste das Projektbüro, Sonderformate für kulturelle Projekte im öffentlichen Raum zu installieren. Geplant waren rd. 245 Veranstaltungen mit rd. 320 Kulturschaffenden. Hierfür wurde mit Antrag vom 22.04.2021 eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Höhe von 404.100 Euro beantragt.

Der Fördervertrag vom 04.08.2021 umfasste Gesamtausgaben von 622.700 Euro und eine Förderung von 404.100 Euro. Mit Schreiben vom 23.11.2021 wurde eine Förderverlängerung bis 31.12.2022 beantragt und entsprechend von der Kulturstiftung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung bewilligt. Der Zwischennachweis vom 30.03.2022 und 20.04.2022 bescheinigt eine Fördersumme von 394.100 Euro bei Gesamtausgaben von 553.335,85 Euro.

Im Rahmen des Gesamtprojektes wurden Kooperationsverträge mit örtlichen Projektpartnern getroffen, so dass verschiedene Einzelprojekte verwirklicht werden konnten. Das Projekt Kultursommer 2021 ist zum 31.12.2022 beendet.

Anhand des vorgelegten Verwendungsnachweises ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine zweckfremde Verwendung der Fördermittel. Der rechnerische Nachweis ist zeitlich nach dem Ausgleichsdatum gegliedert und entsprechend dem Finanzierungsplan aufgebaut. Die Belege liegen geordnet und nachprüfbar vor. Der Kosten- und Finanzierungsplan in der angepassten Version des Zwischennachweises wurde nicht überschritten.

Es ist abschließend festzustellen, dass die durchgeführte Stichprobenprüfung keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat und der Verwendungsnachweis insgesamt ordnungsgemäß erstellt wurde. Feststellungen zu einzelnen Belegen und Nachweisen wurden bereits während der Prüfung mit den Projektverantwortlichen besprochen. Weitere Feststellungen waren rechnerisch nicht zu treffen. Eine fachtechnische Einschätzung zur Zielerreichung kann seitens des Rechnungsprüfungsamtes nicht getroffen werden.

3 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen

Innerhalb der rechtsfähigen Stiftungen (im Berichtsjahr insgesamt 28) unterliegen die von der Stadt kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (7 Stiftungen, u.a. Heilig-Geist-Spital- Stiftung) der örtlichen Prüfung und Feststellung/Entlastung durch den Stadtrat (A-Stiftungen).

Des Weiteren bestehen 18 rechtsfähige allgemeine Stiftungen (B-Stiftungen), welche kommunal verwaltet werden, aber Stiftungszwecke erfüllen, welche nicht einer kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden können (z. B. Förderung Hochschuleinrichtungen – Länderaufgabe).

Außerdem existieren drei weitere Stiftungen (C-Stiftungen), welche anhand ihres Stiftungszweckes zwar dem Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden können und deren Betreuung durch die Stiftungsverwaltung erfolgt (Vermögensverwaltung etc.), aber nicht kommunal verwaltet werden. Dies bedeutet, dass z. B. Entscheidungen über die Verwendung von Ausrichtungsmitteln nicht durch städtische Stellen/Organe, sondern durch jeweilig unterschiedlich zusammengesetzte Stiftungskuratorien getroffen werden.

Die insgesamt 21 Stiftungen der Kategorien B und C unterliegen damit nicht der örtlichen Rechnungsprüfung, sondern sind durch die Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken zu prüfen.

Seite 102 von 127 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen

4 Jahresabschluss 2022 des Klinikums

4.1 Vorbemerkung

Das Klinikum der Stadt Nürnberg wird seit 01.01.1998 als selbständiges Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) geführt.

Die wesentlichen kommunalrechtlichen und -wirtschaftlichen Vorschriften für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg sind in Art. 89, 90 und 91 GO, in der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) sowie in der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) enthalten. Die nach Art. 89 Abs. 3 GO erforderliche Unternehmenssatzung ist mit Beschluss des Stadtrats vom 24.11.1997 erlassen worden (Klinikumssatzung – KlinS).

Beim Kommunalunternehmen sind nach Art. 107 GO der Jahresabschluss und der Lagebericht vom BKPV oder von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt umfasst neben der sog. Betätigungsprüfung nach Art. 106 Abs. 4 GO gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KlinS Prüfungen nach Art. 103 GO.

Für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalunternehmens sowie die Ergebnisverwendung ist der Verwaltungsrat des Klinikums gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig.

Das Klinikum erstellte für 2022 den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens sowie die Jahresabschlüsse seiner Tochterunternehmen. Ebenso legte das Klinikum für 2022 einen Konzernabschluss Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen vor. Dieser beinhaltet neben dem Jahresabschluss des Klinikums die Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen „Klinikum Nürnberg Service-GmbH“ (KNSG), „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“, „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL), „KDL – Krankenhaus – Dienstleistungsgesellschaft mbH“ (KDL), „Klinikum Nürnberg Medical School GmbH“ und „Schaukel Kinderbetreuung gGmbH“. Darüber hinaus enthält der Konzernabschluss anteilsmäßig den Jahresabschluss der „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“, an der das Klinikum und die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern jeweils zur Hälfte beteiligt sind, sowie den Jahresabschluss der SAPV Team Nürnberg GmbH, an der das Klinikum zu 35 % beteiligt ist.

Die Prüfung der vorgenannten Jahresabschlüsse wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf, durchgeführt.

Zu allen Jahresabschlüssen 2022 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss

Aufgrund der zunehmenden konzerninternen gegenseitigen Verrechnungen sowohl in den Bilanzen als auch in den Gewinn- und Verlustrechnungen des Kommunalunternehmens und seiner Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen stellt das Rechnungsprüfungsamt den um die o. g. Verrechnungen konsolidierten jeweiligen Konzernabschluss des Klinikums dar.

Im Konzernabschluss sind neben dem Einzelabschluss des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen die Einzelabschlüsse der folgenden Tochtergesellschaften enthalten:

Verbundene Unternehmen

Die „Klinikum Nürnberg Service GmbH“ (KNSG) ist eine 100%ige Tochter des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Das Klinikum Nürnberg und die KNSG betreiben die sogenannten „Servicebereiche“ gemeinsam in Form eines Gemeinschaftsbetriebes. Diese Servicebereiche sind der Patientenservice mit Empfang, die Küche, die Näherei, die Wäscherei (Kommissionierung), die Materialwirtschaft, die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte sowie der Transportdienst und der Reinigungsservice. Seit 2020 betreibt die KNSG zudem die Gastronomie eines Bistros im Klinikum Nürnberg Standort Süd. Darüber hinaus ist die KNSG seit 1. Januar 2021 auch für die Energieversorgung des gesamten Klinikums einschließlich dessen Tochterunternehmen verantwortlich. Die KNSG erbringt ausschließlich Dienstleistungen für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg und beteiligt sich als Unternehmen nicht am Wirtschaftsverkehr.

Die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ (ABC GmbH) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 wurde die ABC AmbulantesBehandlungsCentrum 2 GmbH (ABC 2 GmbH) auf die ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH verschmolzen. Die ABC 2 GmbH war bis zum 30. September 2022 ebenfalls ein 100% Tochterunternehmen des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Gegenstand der ABC GmbH ist die Bereitstellung und der Betrieb einer leistungsfähigen Versorgungsstruktur für ambulante Patienten. Die ABC GmbH betreibt insgesamt 13 medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie eine Filialpraxis an elf Standorten in der Stadt Nürnberg sowie dem Landkreis Nürnberger Land. Die Versorgungszentren decken u.a. die Bereiche Neurologie, Chirurgie und Radiologie ab.

Die „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL) ist seit 19.01.2006 eine 100%ige Tochtergesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (Stammkapital 26 TEuro). Kern der Geschäftstätigkeit ist die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Nürnberger Land durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser, die den im Krankenhausplan des Freistaates Bayern festgelegten oder mit den Krankenkassen vereinbarten Versorgungsauftrag erfüllen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäuser Altdorf und Lauf a. d. Pegnitz. Zur Ergänzung der akutstationären Versorgung erbringt die KNL ambulante Leistungen in Form von ambulanten Operationen, spezialisierten Ambulanzen sowie der ambulanten Notfallversorgung einschließlich der Teilnahme am Notarztdienst.

Die „KDL (Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH) (Stammkapital 25 TEuro) ist ein 100%iges Tochterunternehmen der KNL. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen an den Betriebsstätten der KNL in Altdorf und Lauf.

Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH (Stammkapital 100 TEuro) ist eine 100%ige Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 24. Juli 2013 gegründet und am 03. September 2013 ins Handelsregister

eingetragen. Kern der Geschäftstätigkeit ist die Durchführung der Kooperation mit der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg zum Betrieb des Standortes Nürnberg der Privatuniversität. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Durchführung von und Mitwirkung an Aktivitäten im Bereich der humanmedizinischen Forschung zur Sicherstellung einer forschungsgeleiteten Lehre und des zeitnahen Wissenstransfers neuer medizinischer Erkenntnisse in die Patientenversorgung. Des Weiteren umfasst die Geschäftstätigkeit die administrative Betreuung des Standortes sowie weitere Aktivitäten, die für die praktische Durchführung des Studiums in Nürnberg erforderlich sind.

Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH (Stammkapital 25 TEuro) ist eine 100%ige Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Kern der Geschäftstätigkeit der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH ist der Betrieb von Kindertagesstätten. Hierfür gibt es sowohl auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd als auch am Klinikum Nord altersgemischte Betriebsstätten, in denen sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder betreut werden.

Beteiligungen

Die „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH“ wurde am 29.10.2002 gegründet. Am 09.11.2016 wurde die Gesellschaft durch Satzungsänderung in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16.12.2016. Der Name der Gesellschaft lautet jetzt „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 200 TEuro und wird zu je 50 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der Deutschen Rentenversicherung gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von medizinischen und therapeutischen Leistungen zur ambulanten Rehabilitation, Intensivierten Reha-Nachsorge (IRENA) und die Abgabe von Heilmitteln. Die Gesellschaft wird nach § 310 HGB anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen (Quotenkonsolidierung).

Die „SAPV Team Nürnberg GmbH“ wurde am 22.06.2010 gegründet. Das Stammkapital beträgt 25 TEuro und wird mit 35 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen sowie mit 65 % vom Hospiz-Team Nürnberg e. V. gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung spezialisierter Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung nach § 38 b SGB V i. V. m. § 135 d SGB V insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg.

Jahresergebnisse der einzelnen Gesellschaften

Die Jahresergebnisse des Konzerns Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen stellen sich wie folgt dar (Jahresergebnisse vor Konsolidierung von Erträgen und Aufwendungen aus den gegenseitigen Leistungsbeziehungen):

Gesellschaft Jahresüberschuss/Jahres- fehlbetrag (-) in Euro Veränderung
31.12.2022 31.12.2021 absolut in %
Konzern Klinikum Nürnberg -3.035.968,35 437.620,38 -3.473.588,73 -793,7
Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (KU) -3.372.878,26 -969.203,83 -2.403.674,43 -248,0
Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) -26.991,24 -12.938,28 -14.052,96 -108,6
KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Lauf a. d. Pegnitz -393.129,38 213.690,04 -606.819,42 -284,0
KDL - Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbh, Lauf a. d. Pegnitz -519,42 686,78 -1.206,20 -175,6
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH -2.978.202,61 -3.965.739,41 987.536,80 24,9
A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH 369.299,01 847.540,16 -478.241,15 -56,4
SAPV Team Nürnberg GmbH 198.878,65 83.384,85 115.493,80 138,5
Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 536.543,58 388.485,03 148.058,55 38,1
Schaukel Kinderbetreuung gGmbH 0,00 0,00 0,00 -
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum 2 GmbH * - 0,00 0,00 -

*verschmolzen mit der ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH am 01.10.2022

Der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022 erzielte Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 3,04 Mio. Euro (Einzelposten siehe unter Punkt 4.2.2 Konzern Gewinn- und Verlustrechnung) wird im Wesentlichen durch die Jahresergebnisse des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, der KNL GmbH und der ABC GmbH geprägt.

Das Jahresergebnis 2022 des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen verschlechterte sich zum Vorjahr um 2,40 Mio. Euro, sodass zum Bilanzstichtag ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,37 Mio. Euro ausgewiesen wird. Die Ergebnisverschlechterung ist insbesondere auf den Anstieg des Personalaufwands (+19,81 Mio. Euro), gesunkene sonstige betriebliche Erträge (-9,56 Mio. Euro) sowie eine Erhöhung des Materialaufwands (+3,33 Mio. Euro) und eine Verringerung der Erträge aus Beteiligungen (-2,49 Mio. Euro) zurückzuführen. Dem gegenüber stehen gestiegene Erlöse aus Krankenhausleistungen (+10,42 Mio. Euro), eine Erhöhung der sonstigen Erlöse (+9,13 Mio. Euro) und eine Verringerung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 4,28 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträge gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Die sonstigen Erlöse setzen sich insbesondere aus Apothekenerlöse, Erlöse aus Konzernverrechnungen und Vermietungen sowie Boni-Erlöse zusammen.

Für das Jahr 2023 geht das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen aufgrund der Inflation, der hohen Krankheitsausfälle sowie aufgrund des Tarifabschlusses im TVöD und des noch offenen Abschlusses im TV-Ärzte von einem Jahresfehlbetrag von ca. 49,0 Mio. Euro aus.

Das Jahresergebnis der KNL GmbH verschlechterte sich um 607 TEuro und weist zum 31.12.2022 einen Jahresfehlbetrag von 393 TEuro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 214 TEuro) aus. Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH ist im Berichtsjahr im Wesentlichen durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen geprägt. Darüber hinaus stand der OP-Bereich aufgrund eines Leitungswasserschadens für ein halbes Jahr nicht zur Verfügung, was eine deutliche Auswirkung auf die Leistung in 2022 hatte. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % gesunken und enthalten u.a. Erlöse zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen in Höhe von 6,24 Mio. Euro. Die KNL GmbH erwartet für das Jahr 2023 ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 5,73 Mio. Euro. Durch das konzernweite Cashpooling war die Liquidität der Gesellschaft jederzeit sichergestellt.

Die KNSG weist zum 31.12.2022 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 27 TEuro aus (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 13 TEuro). Das Ergebnis entspricht nicht der geplanten Entwicklung. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan liegt der Jahresfehlbetrag um 251 TEuro unter dem Planansatz von +224 TEuro. Für das Jahr 2023 wird ein positives Jahresergebnis in Höhe von 256 TEuro erwartet. Die Fortführung des Unternehmens ist aufgrund ausreichend vorhandener Liquidität gesichert.

Das Ergebnis der KDL GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert, zum 31.12.2022 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 519,42 Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 686,78 Euro) ausgewiesen. Für 2023 wird mit einem ähnlichen Ergebnis gerechnet.

Die ABC GmbH schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresfehlbetrag von 2,98 Mio. Euro ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,97 Mio. Euro). Zur Stärkung des Eigenkapitals gab das Klinikum Nürnberg zu den in den Vorjahren ausgereichten Forderungsverzichten zwei weitere Forderungsverzichtserklärungen gegen Besserungsschein in Höhe von insgesamt 3,50 Mio. Euro. ab. Das Klinikum Nürnberg stellte diesen Betrag in die Kapitalrücklage der ABC GmbH ein, wodurch sich das Eigenkapital auf 276 TEuro erhöhte. Der Jahresfehlbetrag ist u.a. auf nicht realisierte Umsatzpotentiale aufgrund von Personalausfällen insbesondere im ärztlichen Bereich und auf inflationsbedingte Kostensteigerungen insbesondere im Sach- und Mietkostenbereich zurückzuführen. Darüber hinaus wirken sich die mit dem Erwerb weiterer Kassenarztsitze in Zusammenhang stehenden Abschreibungen und teilweise einmaligen Instandhaltungsaufwendungen negativ auf das Jahresergebnis aus. Für 2023 soll primär eine Verschlechterung des aktuellen EBITDA (-746 TEuro) vermieden werden. Laut der Geschäftsführung ist eine Fortführung des Unternehmens aufgrund von ausreichend vorhandener Liquidität durch das Cash-Pooling mit der Muttergesellschaft jederzeit gesichert.

Die A.R.Z. – gGmbH konnte abermals ein positives Ergebnis erzielen, zum Jahresende wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 369 TEuro (Vorjahr: 848 TEuro) ausgewiesen. Ursächlich für die Ergebnisverringerung ist im Wesentlichen der Rückgang der Umsatzerlöse um 442 TEuro bzw. 9,2 %. Die Geschäftsführung geht von einer verlässlichen Belegung und Auslastung sowie von einer kontinuierlichen Nachfrage aus. Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet die Geschäftsführung ein Jahresergebnis in Höhe von 41 TEuro.

Die SAPV Team Nürnberg GmbH weist einen Jahresüberschuss zum 31.12.2022 in Höhe von 199 TEuro aus (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 83 TEuro). Dabei stiegen im Wesentlichen die Umsätze um 231 TEuro, während sich die Personalaufwendungen nur um 191 TEuro erhöhten. Zudem verringerten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um

94 TEuro. Die Geschäftsführung geht von einer leichten Steigerung der Patientenzahlen und einer damit einhergehenden leichten Umsatzsteigerung bei gleichbleibender Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2023 aus.

Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresüberschuss von 537 TEuro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 388 TEuro) ab. Die Gesellschaft weist aufgrund des Jahresergebnisses keinen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag mehr aus (Vorjahr: 48 TEuro). Zur Sicherstellung der Finanzierung der Gesellschaft wurde der Gesellschaft im Jahr 2015 ein langfristiges Gesellschafterdarlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren zur Verfügung gestellt. Dieses Darlehen wurde aufgrund des nun positiven Eigenkapitals vorzeitig getilgt und endete zum 30.09.2022. Für das Jahr 2023 wird erwartet, die gute wirtschaftliche Entwicklung fortsetzen zu können und mittelfristig neben den Studiengebühren und dem klassischen Fundraising auch weitere Förderungen zu erhalten. Die Geschäftsführung geht für das Jahr 2023 von einem Jahresüberschuss in Höhe von 44 TEuro aus.

Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2022 einen Verlust in Höhe von 233 TEuro (Vorjahr: Verlust in Höhe von 294 TEuro), welcher durch das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen unterjährig ausgeglichen wurde. Ursächlich für die Ergebnisverbesserung sind im Wesentlichen gesunkene Abschreibungen (-423 TEuro), bei gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+339). Die Geschäftsführung geht von einer wirtschaftlich konstanten Entwicklung der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH im Jahr 2023 aus. Die Liquidität wird jederzeit durch das Cash-Pooling mit dem Klinikum Nürnberg sichergestellt.

4.2.1 Konzernbilanz 2022

Die Entwicklung der Bilanz wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:

Konzern Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen 31.12.2022 31.12.2021 Veränderung
Euro Euro absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 498.657.966,55 498.449.154,26 208.812,29 0,0
• Immaterielle Vermögensgegenstände 6.107.014,51 6.808.129,00 -701.114,49 -10,3
• Grundstücke und Gebäude 379.899.627,59 391.280.052,26 -11.380.424,67 -2,9
• Technische Anlagen 32.145.501,00 35.566.859,00 -3.421.358,00 -9,6
• Einrichtungen und Ausstattungen 59.335.673,58 50.913.651,50 8.422.022,08 16,5
• Anlagen im Bau 20.972.855,29 13.770.649,95 7.202.205,34 52,3
• Finanzanlagen 197.294,58 109.812,55 87.482,03 79,7
Umlaufvermögen (gesamt) 372.762.683,25 251.039.806,83 121.722.876,42 48,5
• Vorräte 19.930.030,98 23.446.703,46 -3.516.672,48 -15,0
• Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 314.193.674,65 221.021.635,73 93.172.038,92 42,2
• Wertpapiere des Umlaufvermögens 162.515,60 159.880,94 2.634,66 1,6
• Kassenbestand u. Bankguthaben 38.476.462,02 6.411.586,70 32.064.875,32 500,1
Rechnungsabgrenzungsposten 2.704.705,40 1.728.068,59 976.636,81 56,5
Bilanzsumme 874.125.355,20 751.217.029,68 122.908.325,52 16,4
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 73.194.994,37 76.230.962,72 -3.035.968,35 -4,0
• gezeichnetes/festgesetztes Kapital 15.338.756,44 15.338.756,44 0,00 0,0
• Kapitalrücklagen 113.434.464,75 113.434.464,75 0,00 0,0
• Gewinnrücklagen 3.031.882,64 3.031.882,64 0,00 0,0
• Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) -55.574.141,11 -56.011.761,49 437.620,38 0,8
• Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -3.035.968,35 437.620,38 -3.473.588,73 -793,7
Passiver Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung 355.188,01 405.188,01 -50.000,00 -12,3
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 321.982.337,28 319.551.204,16 2.431.133,12 0,8
Rückstellungen 201.361.322,96 184.760.092,22 16.601.230,74 9,0
Verbindlichkeiten 274.226.478,71 167.631.190,29 106.595.288,42 63,6
Rechnungsabgrenzungsposten 3.005.033,87 2.638.392,28 366.641,59 13,9
Bilanzsumme 874.125.355,20 751.217.029,68 122.908.325,52 16,4

Die Konzernbilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 122,91 Mio. Euro auf 874,13 Mio. Euro.

Das konsolidierte Anlagevermögen erhöhte sich um 209 TEuro auf 498,66 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 36,12 Mio. Euro und Zuschreibungen in Höhe von 87 TEuro

Wertminderungen durch Abschreibungen (35,04 Mio. Euro) und Wertminderungen aus Anlagenabgängen (959 TEuro) gegenüber. Die wesentlichen Investitionen innerhalb des Konzerns sind auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie auf die baulichen Tätigkeiten im Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zurückzuführen. Dies betrifft insbesondere den Neubau des Kinderklinikums am Standort Süd.

Die bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 314,19 Mio. Euro (Vorjahr: 221,02 Mio. Euro) entfallen mit 97,98 Mio. Euro im Wesentlichen auf den Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 210,57 Mio. Euro auf Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (Forderungen aus Fördermittelzusagen für Investitionen und sonstige Zuwendungen).

Das Eigenkapital verringerte sich zum 31.12.2022 um 3,04 Mio. Euro auf 73,19 Mio. Euro. Dies ist allein auf den Jahresfehlbetrag in gleicher Höhe zurückzuführen. Das Eigenkapital setzt sich neben dem Jahresfehlbetrag (-3,04 Mio. Euro) aus dem gezeichneten Kapital (15,34 Mio. Euro), der Kapitalrücklage (113,43 Mio. Euro), der Gewinnrücklage (3,03 Mio. Euro) und dem Verlustvortrag (-55,57 Mio. Euro) zusammen.

Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von 355 TEuro resultiert aus der Erstkonsolidierung der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH aus dem Jahr 2019, verringert um die jährliche erfolgswirksame Auflösung über zehn Jahre.

Die nach § 5 KHBV zu bildenden Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um 2,43 Mio. Euro auf 321,98 Mio. Euro. Die Auflösung der Sonderposten bewirkt die Neutralisierung der Abschreibung auf die Wirtschaftsgüter des so finanzierten Anlagevermögens. Die Entwicklung der Sonderposten entspricht somit der Entwicklung des mit den entsprechenden Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens.

Der Bestand an Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 16,60 Mio. Euro auf 201,36 Mio. Euro. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich zum 31.12.2022 auf 37,77 Mio. Euro (Vorjahr: 34,23 Mio. Euro). Die Rückstellung wurde versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 1,78 % und entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Ausschüttungssperre aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt zum 31.12.2022 rund 2,3 Mio. Euro.

Weitere wesentliche Posten im Bestand der Rückstellungen entfallen mit 66,18 Mio. Euro auf Personalrückstellungen (u.a. Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden) und mit 35,22 Mio. Euro auf abgebildete Erlösrisiken. Sowohl die Rückstellungen für mögliche Mindererlöse aus dem Pflegebudget in Höhe von 4,89 Mio. Euro als auch die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 6,52 Mio. Euro bewegen sich annähernd auf dem Vorjahresniveau.

Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 106,60 Mio. Euro bzw. 63,6 % auf 274,23 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (noch nicht zweckentsprechend verwendete Fördergelder) von 85,30 Mio. Euro auf 195,13 Mio. Euro zurückzu-

führen. Darüber hinaus entfallen die wesentlichen Posten mit 20,30 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und mit 22,18 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2022

In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2022 aus der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2022 2021 Veränderung
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 933.552.049,83 827.540.793,32 106.011.256,51 12,8
Erlöse aus Krankenhausleistungen 593.439.645,72 584.851.711,41 8.587.934,31 1,5
Erlöse aus Wahlleistungen 22.981.268,31 20.151.028,55 2.830.239,76 14,0
Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 47.473.475,93 46.225.231,05 1.248.244,88 2,7
Nutzungsentgelte der Ärzte 2.157.836,02 2.138.876,53 18.959,49 0,9
Sonstige Umsatzerlöse 61.736.380,82 52.855.351,60 8.881.029,22 16,8
Bestandsveränderungen 439.127,58 1.245.124,01 -805.996,43 -64,7
andere aktivierte Eigenleistungen 964.050,34 749.224,48 214.825,86 28,7
Zuweisungen u. Zuschüsse der Öffentlichen Hand 1.053.213,83 1.563.179,03 -509.965,20 -32,6
sonstige betriebliche Erträge 35.758.238,76 46.241.023,86 -10.482.785,10 -22,7
Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 141.591.285,81 47.363.536,84 94.227.748,97 198,9
Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 25.261.834,21 23.846.949,13 1.414.885,08 5,9
Zinsen und ähnliche Erträge 645.692,50 259.556,83 386.135,67 148,8
Erträge aus der Auflösung des passivischen Unterschiedsbetrages 50.000,00 50.000,00 0,00 0,0
AUFWENDUNGEN 936.588.018,18 827.103.172,94 109.484.845,24 13,2
Personalaufwand 519.523.986,87 498.407.305,01 21.116.681,86 4,2
Materialaufwand 177.015.918,67 174.163.297,85 2.852.620,82 1,6
Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten 144.030.032,42 49.049.859,72 94.980.172,70 193,6
Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Maßnahmen 1.739.147,17 1.070.979,01 668.168,16 62,4
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 35.042.771,19 35.945.344,93 -902.573,74 -2,5
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 248,05 29,02 219,03 754,8
sonstige betriebliche Aufwendungen 56.601.242,54 61.145.472,24 -4.544.229,70 -7,4
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.021.813,69 4.990.329,55 -2.968.515,86 -59,5
Steuern 612.857,58 2.330.555,61 -1.717.698,03 -73,7
ERGEBNIS -3.035.968,35 437.620,38 -3.473.588,73 -793,7

Die Gewinn- und Verlustrechnung 2022 auf Konzernebene schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,04 Mio. Euro ab und liegt damit um 3,47 Mio. Euro unter dem Vorjahresergebnis.

Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf Konzernebene um 21,57 Mio. Euro bzw. 3,1 % auf 727,79 Mio. Euro. Hierbei erhöhten sich sämtliche Umsatzpositionen. Die Erlöse aus Krankenhausleistungen stiegen um 8,59 Mio. Euro, die Erlöse aus Wahlleistungen erhöhten sich um 2,83 Mio. Euro, die Erlöse aus ambulanten Leistungen konnten um 1,25 Mio. Euro gesteigert werden und die Nutzungsentgelten der Ärzte verzeichnen einen Anstieg von +19 TEuro. Auch

die sonstigen Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,88 Mio. Euro bzw. 16,8 % auf 61,74 Mio. Euro.

Die wesentlichen Leistungszahlen im somatischen Bereich der Kliniken stellen sich wie folgt dar:

Somatik (Stationär) 2022 2021 +/-
Fallzahlen (DRG-Fallpauschalen) 87.527 87.790 - 263
Casemix 84.450 85.502 - 1.052

Im somatischen Bereich reduzierten sich im Jahr 2022 sowohl die Anzahl der abgerechneten Fallzahlen um 0,3 % als auch der Casemix (Summe der mit dem kaufmännischen Schweregrad gewichteten Behandlungsfälle) um 1,2 %. Ursächlich für den Rückgang waren im Wesentlichen durch Corona ausgelöste diverse Allgemeinverfügungen, insbesondere in den ersten Monaten 2022, nach denen planbare stationäre Aufnahmen, Operationen und Rehabilitations- bzw. Vorsorgeleistungen zu verschieben waren, soweit es medizinisch vertretbar war. Ferner war wegen einzuhaltender Hygienevorgaben der laufende Betrieb beeinflusst. Hinzu kamen quarantäne- und krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern, die die Behandlungskapazitäten zusätzlich einschränkten.

Psychiatrie (Vollstationär) 2022 2021 +/-
Fallzahlen 5.002 4.952 + 50
DMI 1,0815 1,0925 - 0,011
Day Mix (DM) 103.546 101.590 + 1.956
Vollstat. Verweildauer (Tage) 19,14 18,78 + 0,36

In den psychiatrischen Tageskliniken ist die Zahl der Pflegetage von 31.467 Tagen um 11,8 % auf 35.190 Tage im Jahr 2022 gestiegen. Die Corona-bedingten Einschränkungen machten sich auch im teilstationären Bereich weiterhin bemerkbar. Das Leistungsniveau von 2019 mit 39.516 Tagen wurde weiterhin deutlich unterschritten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich um 10,48 Mio. Euro auf 35,76 Mio. Euro. Der Anstieg ist insbesondere auf die verminderte Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Erlösrisiken wegen des nicht geeinigten Pflegebudgets 2021 wurde aufgelöst, da im Geschäftsjahr eine Einigung mit den Krankenkassen erzielt wurde. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (21,8 Mio. Euro), Erträge gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) (6,2 Mio. Euro) und Erträge aus Förderprojekten (1,2 Mio. Euro).

Der Personalaufwand stellt mit 519,52 Mio. Euro die größte Position innerhalb der Aufwendungen dar. Im Geschäftsjahr 2022 war in diesem Bereich ein Anstieg um 21,12 Mio. Euro bzw. 4,2 % (Vorjahr: 6,3 %) zu verzeichnen. Hierbei wurden jahresdurchschnittlich in allen Konzernunternehmen 6.598 Vollkräfte (VK; ohne Auszubildende) beschäftigt, was eine Zunahme der VK im Vergleich zum Vorjahr um 251 VK bedeutet. Neben der mengenmäßigen Ausweitung wirkten sich insbesondere die Tarifanpassungen des TVöD-K (+1,80 % zum

01.04.2022) und des TV-Ärzte/VKA (Anhebung der Entgelte um 3,35 % zum 01.10.2021) aufwandserhöhend aus. Darüber hinaus wurde im Bereich der Pflege (P-Tabelle) die in 2021 neu eingeführte Pflegezulage um 50 Euro auf 120 Euro erhöht.

Im Bereich der Sachkosten stieg der Materialaufwand um 2,85 Mio. Euro bzw. 1,6 % auf 177,02 Mio. Euro an. Dabei erhöhten sich die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 1,7 % auf 152,72 Mio. Euro. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind um 1,4 % auf 24,30 Mio. Euro gestiegen.

Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 903 TEuro bzw. 2,5 % auf 35,04 Mio. Euro verringert. Die darin enthaltenen Abschreibungen auf nicht gefördertes Anlagevermögen reduzierten sich um 1,6 Mio. Euro auf 11,3 Mio. Euro (-12,4 %). Die Abschreibungen auf gefördertes Anlagevermögen erhöhte sich um 0,7 Mio. Euro auf 23,7 Mio. Euro. Die mit den Abschreibungen korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für gefördertes Vermögen erhöhten sich um 1,41 Mio. Euro bzw. 5,9 % auf 25,26 Mio. Euro.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,54 Mio. Euro bzw. 7,4 % auf 56,60 Mio. Euro verringert. Der Rückgang resultiert größtenteils aus periodenfremden Aufwendungen, die sich gegenüber dem Vorjahr um 6,8 Mio. Euro verringerten. Die größte Einzelposition innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 25,2 Mio. Euro, die sich gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Mio. Euro bzw. 5,5 % erhöhten. Die Verwaltungsaufwendungen für Digitalisierung sind im Vergleich zum Vorjahr um 194,7 % gestiegen.

In Summe ergibt sich für den Konzern Klinikum Nürnberg im Geschäftsjahr 2022 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,04 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 438 TEuro). Insgesamt verringerte sich das Betriebsergebnis EBITDA um 9,44 Mio. Euro bzw. 42,3 %. Die Gesamtleistung konnte insbesondere durch verbesserte Krankenhauserlöse gesteigert werden. Demgegenüber stehen höhere Personalaufwendungen als im Vorjahr, welche den Erlöszuwachs deutlich übertrafen. Das EBITDA der Muttergesellschaft ging im Vergleich zum Vorjahr um 6,24 Mio. Euro zurück, auch die KNL GmbH verzeichnete ein rückläufiges EBITDA gegenüber dem Vorjahr.

Gemäß den Ausführungen im Lagebericht erfolgte der Start in das Geschäftsjahr 2023 unter nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen. Hohe Krankheitsausfälle der Belegschaft, gestörte Lieferketten sowie die anhaltend hohe Inflation belasten das Ergebnis des Klinikums in den ersten Monaten. Durch die Einführung des § 26f KHG werden die hohen Energiekosten sowie die Sachkostenanstiege zwar teilkompensiert, jedoch ergibt sich durch den hohen Tarifabschluss im TVöD sowie dem noch offenen Abschluss im TV-Ärzte eine Mehrbelastung, die durch die 4,4-prozentige Steigerung des Landesbasisfallwerts nicht kompensiert werden kann.

Die Abhängigkeit von funktionierenden Märkten mit globalen Lieferbeziehungen wurden in der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krise besonders deutlich. Um dem Risiko von Lieferverzögerungen und Lieferausfällen zu begegnen, hat sich das Klinikum seit 2021 im Bereich der Bezugsquellen breiter aufgestellt, langfristige Rahmenverträge abgeschlossen und noch mehr Augenmerk auf die Lieferfähigkeit gelegt. Parallel dazu wurde die Vorratshaltung entsprechend ausgebaut, was jedoch die Liquidität zusätzlich belastet.

Neben weiterhin nach wie vor beeinträchtigten Lieferketten und den in allen Kostenbereichen stark angestiegenen Preisen sieht sich das Klinikum mit hohen Preissteigerungen insbesondere im Energiebereich konfrontiert. Durch die Einkaufspolitik für Energie im Konzern Klinikum Nürnberg hielten sich die Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2022 noch in Grenzen. Das Risiko für die darauffolgenden Jahre ist aktuell noch schlecht einschätzbar, da es hier auf die

Ausgestaltung der staatlichen Stützungsmaßnahmen ankommt. Das Klinikum beobachtet die Entwicklung am Energiemarkt sehr engmaschig und passt sein Einkaufsverhalten fortlaufend an.

Darüber hinaus steht auch das Klinikum, so wie viele andere Krankenhäuser, vor der Herausforderung, qualifiziertes Fachpersonal zu akquirieren und langfristig zu halten. Dieser Fachkräftemangel in allen Berufsgruppen stellt ein Risiko für die Unternehmensentwicklung und eine Verschärfung des Trends der sinkenden Erlöse dar. Die immer höheren Anforderungen und Mindestvorgaben im Pflegedienst treffen auf einen zunehmenden Fachkräftemangel. Mittlerweile gibt es Pflegepersonaluntergrenzen in fast allen Bereichen. Krankenhäuser sind teilweise gezwungen Betten oder sogar Stationen zu sperren, da die sanktionsbewehrten Personalvorgaben nicht durchgängig erfüllt werden können. Das Klinikum begegnet diesem Risiko durch verstärkte Anstrengungen in der Ausbildung von Gesundheitsberufen, der Anwerbung ausländischer Fachkräfte und einer familienfreundlichen und wertschätzenden Personalpolitik.

Für das Geschäftsjahr 2023 geht die Geschäftsführung für das Mutterunternehmen von Umsätzen in Höhe von rund 681 Mio. Euro, einem EBITDA von rund -38 Mio. Euro sowie einem Jahresfehlbetrag von ca. 46 Mio. Euro aus, wobei diese Ansätze je nach weiterer Entwicklung der Inflation, regulatorischer Eingriffe sowie gesetzgeberischer Stützungsmaßnahmen der Krankenhäuser erheblichen Schwankungen unterliegen können.

Der Vorstand geht nicht von einer Bestandsgefährdung für das Klinikum Nürnberg aus, auch wenn ein Restrisiko verbleibt, da die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekrieges und der damit einhergehenden hohen Inflation derzeit nicht abschätzbar sind.

5 Staatstheater Nürnberg

Prüfungsgrundlagen

Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ (StNG)

In der Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Stadt Nürnberg vom 16.09.2003 wurde festgelegt, dass das Theater Nürnberg in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt Nürnberg als Staatstheater Nürnberg betrieben werden soll. Zu diesem Zweck wurde die Stiftung Staatstheater Nürnberg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz des Bayerischen Landtags vom 27.12.2004 zum 01.01.2005 gegründet.

Im Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sind u. a. die im Folgenden kurz beschriebenen Inhalte festgelegt.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der darstellenden Kunst. Zu diesem Zweck übernahm die Stiftung das vorher von der Stadt Nürnberg getragene Theater Nürnberg und führt dessen Betrieb unter dem Namen Staatstheater Nürnberg fort. Hierbei verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Als Stiftungsvermögen übereignete die Stadt Nürnberg alle den Zwecken des Staatstheaters Nürnberg dienenden beweglichen Vermögensgegenstände unentgeltlich der Stiftung.

Als Stiftungsorgane wurden der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand eingerichtet. Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstands. Er besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei vom Freistaat Bayern und drei von der Stadt Nürnberg bestellt und abberufen werden. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Staatsintendanten und dem geschäftsführenden Direktor. Er führt nach Maßgabe des Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sowie der Stiftungssatzung und entsprechend den Richtlinien sowie Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der Stiftung.

Stiftungssatzung

Die Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg (StNüS) enthält nähere Bestimmungen über die Verwaltung der Stiftung und die Tätigkeit ihrer Organe sowie Einzelheiten zum Vollzug des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg. Die StNüS regelt u. a. die Aufgaben des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes. Weiterhin ist in § 8 Abs. 2 der StNüS bestimmt, dass durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Jahresrechnung der Stiftung Staatstheater Nürnberg zu prüfen ist.

Die StNüS wurde in der Stiftungsratssitzung am 09.02.2005 gemäß Art. 8 Abs. 3 und Art. 11 Abs. 1 Satz 1 StNG beschlossen. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 wurde die Stiftungssatzung der Stiftungsaufsicht (Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.07.2005 hat die Stiftungsaufsicht die Stiftungssatzung mit dem Hinweis genehmigt, dass aus ihrer Sicht noch wenige redaktionelle Änderungen vorzunehmen wären. Diese wurden im Umlaufverfahren vom Stiftungsrat mit Schreiben vom 07.07.2006 als beschlossen vermerkt.

Bewirtschaftungsgrundsätze

Die Bewirtschaftungsgrundsätze enthalten unter Ziffer 1 Ausführungen zum Haushalts- und Wirtschaftsjahr. Demnach umfasst das Haushalts- und Wirtschaftsjahr der Stiftung Staatstheater Nürnberg den Zeitraum vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Weiterhin sind in den Bewirtschaftungsgrundsätzen Festlegungen zum Wirtschaftsplan und zur Jahresrechnung getroffen.

Wirtschaftsplan 2021/2022

Nach § 6 Abs. 1 StNüS Ziffer 5 ist der Stiftungsrat der Stiftung Staatstheater Nürnberg für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig. Der Wirtschaftsplan besteht nach Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater Nürnberg aus dem Erfolgsplan und dem Finanzplan. Während der Erfolgsplan auf die Planung der Erträge und Aufwendungen abstellt, umfasst der Finanzplan die geplanten Einnahmen und Ausgaben.

Der Erfolgsplan 2021/2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.447 TEuro ab. Das tatsächliche Jahresergebnis von -2.972 TEuro ist um 525 TEuro schlechter ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist-Erträge um 3.882 TEuro und die Ist-Aufwendungen um 3.357 TEuro unter den Planwerten. Insgesamt haben insbesondere die Corona-Pandemie und der Fachkräftemangel zu diesen starken Planabweichungen geführt.

Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf die Eintrittsgelder und den damit zusammenhängenden Erlösen wie bspw. die Garderobengebühr zurückzuführen. Die Eintrittsgelder allein lagen um 2.395 TEuro unter Plan. Auf der Aufwandsseite ist die Planunterschreitung im Wesentlichen auf Minderausgaben im Bereich der Personalausgaben zurückzuführen. Sowohl die Ausgaben für eigenes Personal als auch für Gastpersonal lagen um 1.654 TEuro deutlich unter den Planansätzen.

Der Finanzplan, der gemäß Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für den gewöhnlichen Theaterbetrieb sowie für Investitionen umfassen soll, schloss für die Spielzeit 2021/2022 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis ab.

Die Finanzrechnung weist gegenüber dem Finanzplan ein um 2.580 TEuro schlechteres Finanzergebnis aus. Die Einnahmen verringerten sich dabei gegenüber dem Plan um 4.698 TEuro. Insbesondere die Einnahmen aus Eintrittsgeldern lagen deutlich unter Plan. Gleichzeitig wurden die Planansätze bei den Ausgaben um 2.118 TEuro unterschritten. Dies ist im Wesentlichen auf die Verringerung der Personalkosten für Festpersonal und Gäste zurückzuführen.

Erstellung der Jahresrechnung

Die Jahresrechnung besteht gemäß 2b der Bewirtschaftungsgrundsätze der Stiftung Staatstheater Nürnberg aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und dem Lagebericht. Sie ist um eine Finanzrechnung zu ergänzen. Bezogen auf das Haushalts- und Wirtschaftsjahr stellt die Finanzrechnung die Ergebnisrechnung zum Finanzplan dar. Sämtliche zur Jahres- und Finanzrechnung von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden von den Verantwortlichen der Stiftung Staatstheater Nürnberg im gewünschten Umfang erteilt.

Bilanz zum 31.08.2022

Die Entwicklung der Bilanz zum 31.08.2022 wird nachfolgend in komprimierter Form – im Vergleich zum Vorjahresstichtag – wiedergegeben.

Staatstheater Nürnberg 31.08.2022 31.08.2021 Veränderung
EUR EUR absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 8.011.270,14 7.969.066,72 42.203,42 0,5
• Immaterielle Vermögensgegenstände 291.786,00 349.435,00 -57.649,00 -16,5
• Sachanlagen 7.362.278,31 7.262.425,89 99.852,42 1,4
• Finanzanlagen 357.205,83 357.205,83 0,00 0,0
Umlaufvermögen (gesamt) 8.870.668,64 11.527.038,64 -2.656.370,00 -23,0
• Vorräte 812.074,70 728.652,18 83.422,52 11,4
• Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 7.589.545,67 10.495.165,59 -2.905.619,92 -27,7
• Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 469.048,27 303.220,87 165.827,40 54,7
Rechnungsabgrenzungsposten 233.161,81 418.246,17 -185.084,36 -44,3
Summe - Aktiva - 17.115.100,59 19.914.351,53 -2.799.250,94 -14,1
PASSIVA
Eigenkapital 12.502.121,90 15.474.124,09 -2.972.002,19 -19,2
• Stiftungskapital 1.627.617,59 1.627.617,59 0,00 0,0
• Kapitalrücklage 10.583.999,74 8.710.606,03 1.873.393,71 21,5
• Gewinn-/Verlustvortrag 3.262.506,76 1.873.393,71 1.389.113,05 74,1
• Jahresüberschuss (+), Jahresfehlbetrag (-) -2.972.002,19 3.262.506,76 -6.234.508,95 -191,1
Rückstellungen 1.637.581,10 1.705.812,19 -68.231,09 -4,0
Verbindlichkeiten 2.700.042,75 2.658.202,07 41.840,68 1,6
Rechnungsabgrenzungsposten 275.354,84 76.213,18 199.141,66 261,3
Summe - Passiva - 17.115.100,59 19.914.351,53 -2.799.250,94 -14,1

Die Bilanzsumme der Stiftung Staatstheater Nürnberg verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2.799 TEuro bzw. 14,1 %. Auf der Aktivseite verringerten sich insbesondere die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 2.906 TEuro bzw. 27,7 %. Ursächlich hierfür sind insbesondere Forderungen aus Zuwendungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Höhe von 7.043 TEuro für das Wirtschaftsjahr 2021, welche im November 2021 bezahlt wurden. Gleichzeitig erhöhte sich der Stand des Kontokorrentkontos als Bestandteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen

um 4.284 TEuro. Auf der Aktivseite verringerte sich darüber hinaus der aktive Rechnungsabgrenzungsposten um 185 TEuro, während sich die liquiden Mittel um 166 TEuro erhöhten.

Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.972 TEuro. Der Jahresüberschuss aus dem Vorjahr in Höhe von 3.263 TEuro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Neben dem Eigenkapital verringerten sich die Rückstellungen (- 68 TEuro), während sich die Verbindlichkeiten (+42 TEuro) und der passive Rechnungsabgrenzungsposten (+199 TEuro) erhöhten.

Das Anlagevermögen beinhaltet die immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermögen sowie die Finanzanlagen. Insgesamt standen Zugängen in Höhe von 2.161 TEuro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 2.118 TEuro gegenüber. Die Zugänge betrafen im Geschäftsjahr 2021/2022 vorwiegend das Inszenierungsvermögen mit einer Reihe von Neuinszenierungen im Bereich Oper und Ballett (858 TEuro) sowie Schauspiel (615 TEuro). Noch nicht fertiggestellte Neuinszenierungen werden unter den geleisteten Anzahlungen ausgewiesen. Hier sind Zugänge in Höhe von 140 TEuro zu verzeichnen. Weitere wesentliche Zugänge betreffen die technischen Anlagen, Maschinen und Betriebsvorrichtungen (319 TEuro). Dort wurden u.a. Scheinwerfer für insgesamt 132 TEuro sowie eine NanoPix 2880 HP LED Rampe für 19 TEuro angeschafft. Darüber hinaus verzeichnen die anderen Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung wesentliche Zugänge (92 TEuro), welche sich aus Einrichtungsgegenständen, Instrumenten und DV-Anlagen zusammensetzen. Die immateriellen Vermögensgegenstände weisen Zugänge in Höhe von 26 TEuro aus, welche allein die Lizenzen betreffen. Die Lizenzen werden linear auf ein bzw. fünf Jahre abgeschrieben, die EDV-Software wird über drei bzw. zehn Jahre abgeschrieben.

Unter der Position Finanzanlagen ist die Beteiligung an der Staatstheater Nürnberg Service GmbH (StNS) in Höhe von 352 TEuro ausgewiesen. Zum 01.09.2015 wurden 51 % der Anteile erworben, so dass die Stiftung Staatstheater seitdem 100 % der Anteile hält. Gegenüber dem Vorjahr hat sich keine Veränderung ergeben. Weitere 5 TEuro entfallen auf die Einzahlung eines Genossenschaftsanteils bei der Kommunale IT-Union eG (KITU) und stellen aus bilanzrechtlicher Sicht eine Ausleihung dar.

Die Position Vorräte umfasst neben den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (289 TEuro), den fertigen Erzeugnissen und Waren (32 TEuro) sowie dem Fundus (148 TEuro) auch sonstige Vorräte (343 TEuro). Die sonstigen Vorräte entfallen im Wesentlichen auf Kostüm- und Bühnenbildfragmente für spätere Inszenierungen. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungsund Herstellungskosten.

Die Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ enthält das Kontokorrentkonto bei der Stadtkasse Nürnberg, welches für die Stiftung Staatstheater Nürnberg eine kurzfristige Anlageform ihrer liquiden Mittel darstellt und auf dem die Betriebsmittelzuschüsse der Stadt Nürnberg verbucht werden. Dieses beläuft sich zum 31.08.2022 auf 6.061 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieses um 4.284 TEuro erhöht. Weitere 560 TEuro an Forderungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die Leistungsbeziehungen zur Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 202 TEuro und entfallen im Wesentlichen auf Abonnementverkäufe. Zum Zeitpunkt der Prüfung im Mai 2023 waren diese überwiegend beglichen.

Die liquiden Mittel betreffen vor allem die Guthaben aus den Kontokorrent- bzw. Tagesgeldkonten bei der Sparkasse Nürnberg (454 TEuro).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Bilanzstichtag vorwiegend Ausstattungskosten sowie Gästehonorare für Aufführungen, welche erst in einer späteren Spielzeit Premiere haben. Des Weiteren sind in dieser Position vorausbezahlte Beiträge für Versicherungen und Wartungsverträge für das folgende Geschäftsjahr ausgewiesen.

Der aus dem Vorjahr resultierende Jahresüberschuss in Höhe von 3.263 TEuro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Das Stiftungskapital beträgt unverändert 1.628 TEuro. Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag des laufenden Geschäftsjahres von -2.972 TEuro und einer Kapitalrücklage von 10.584 TEuro ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 12.502 TEuro.

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum 31.08.2022 auf 1.638 TEuro. Sie wurden gebildet für ungewisse Verbindlichkeiten (400 TEuro), Urlaubsansprüche (854 TEuro), Mehrarbeit (341 TEuro) und Altersteilzeit (43 TEuro).

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen müssen von der Stiftung Staatstheater Nürnberg nicht gebildet werden, da die Pensionslasten von der Stadt Nürnberg getragen werden. Die Stiftung Staatstheater Nürnberg zahlt hierfür an die Stadt Nürnberg einen Versorgungszuschlag. Dieser wird unter den Personalaufwendungen abgebildet.

Zum 31.08.2022 belaufen sich die Rückstellungen auf 1.638 TEuro. Im Vergleich zum Vorjahr verminderten sich diese um 68 TEuro bzw. 4,0 %.

Der überwiegende Teil der Rückstellungen entfällt auf Personalrückstellungen für Mehrarbeit, Urlaub und Altersteilzeit (1.237 TEuro bzw. 75,6%). Obwohl der Stand an Arbeitsunfähigkeiten auch in der laufenden Spielzeit hoch war, konnte dennoch Resturlaub aus der vorherigen Spielzeit geringfügig abgebaut werden, so dass sich die Rückstellungen für Urlaub geringfügig von 903 TEuro auf 854 TEuro reduzierten.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten verringerten sich geringfügig um 15 TEuro bzw. 3,7 %. Der Rückstellungsbestand betrifft vor allem zu erwartende Nachzahlungen für Betriebskosten sowie ausstehende Rechnungen der Stadt Nürnberg sowie der Tochtergesellschaften der Stiftung Staatstheater Nürnberg.

Die Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kartenverkäufen (1.091 TEuro), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (811 TEuro), Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger (264 TEuro) bzw. verbundene Unternehmen (382 TEuro) sowie sonstige Verbindlichkeiten (152 TEuro).

Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Einnahmen aus dem Verkauf von Karten, Gutscheinen und Abonnements vor dem Bilanzstichtag für Aufführungen nach diesem Stichtag. Die aus den Ticketverkäufen resultierenden Einnahmen werden erst nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung erfolgswirksam aufgelöst. Auch in der abgelaufenen Spielzeit konnten viele Veranstaltungen aufgrund der Pandemie nicht stattfinden, so dass die Anzahlungen gegenüber dem langjährigen Durchschnittswert nach wie vor erhöht sind.

Der Verkauf von Tickets erfolgt im Bereich der Abonnements über die Stiftung Staatstheater Nürnberg (StNüS). Tickets im freien Verkauf werden über die Tochtergesellschaft Staatstheater Nürnberg Service (StNS) GmbH vertrieben, wobei die StNS eine Servicegebühr erhebt. In der Vergangenheit gab es innerhalb des Ticketingvertriebssystems getrennte Nutzergruppen für die StNüS und die StNS. Diese wurden im Februar 2021 zusammengeführt, sodass nun alle Verkaufsdaten gemeinsam über die Schnittstelle des Ticketingvertriebssystems in das SAP-System der StNüS übertragen werden. Der Ausgleich erfolgt durch gegenseitige Rechnungsstellung zwischen den beiden Gesellschaften. Beim Abgleich der Verbindlichkeiten lt.

Ticketingvertriebssystem mit den Verbindlichkeiten lt. SAP ergab sich zum Geschäftsjahresende eine Differenz in Höhe von 86 TEuro, die im Laufe der Prüfung geklärt werden konnte.

Aufgrund von Corona mussten auch im Geschäftsjahr 2021/2022 viele Veranstaltungen abgesagt werden. Infolgedessen kam es zu vielen Kulanzstornierungen, d.h., den Kunden wurden die Ticketgebühren zzgl. der Servicegebühr zurückerstattet. Da die StNS aufgrund der geleisteten Arbeit dennoch einen Vergütungsanspruch in Höhe der Servicegebühr hat, wurde diese von der StNüS an die StNS erstattet. Zugleich war die Erstattung des Serviceentgelts bereits über die automatisierte Saldierung der Zahlartkonten, die die Basis für die monatliche Abrechnung der beiden Gesellschaften bildet, berücksichtigt. Infolgedessen kam es zu einer Doppelzahlung der Servicegebühr von der StNüS an die StNS in Höhe von 86 TEuro. Lt. Auskunft der Stiftung wird diese die Überzahlung zurückfordern.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Investitions- und Instandhaltungsarbeiten, Reinigung, Wartung, Miete/Nebenkosten für Gebäude sowie Versicherungskosten. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Verbindlichkeiten nahezu vollständig beglichen.

Bei den Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen die Stadt Nürnberg aus internen Leistungen, insbesondere im Bereich IT sowie Personalabrechnung und –gestellung, Bautätigkeit und Bürgschaftsübernahme. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen resultieren vorwiegend aus Leistungsbeziehungen zu den eigenen Tochterunternehmen, insbesondere der StNS. Des Weiteren enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Tochtergesellschaften der Stiftungsträgerin, vorwiegend der N- ERGIE AG sowie der VAG.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Abrechnung von Gästehonoraren.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 275 TEuro beinhaltet insbesondere die erhaltene Energiepreispauschale in Höhe von 164 TEuro, die erst in der Folgeperiode an die Mitarbeiter ausgezahlt wird. Darüber hinaus beinhaltet der Posten Einnahmen aus Werbemobilien (5 TEuro), aus Anzeigenverkäufen des kommenden Spielzeithefts (17 TEuro) und aus zweckgebundenen Spenden für Projekte in künftige Spielzeiten (88 TEuro).

Erfolgsrechnung 2021/2022

Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Gewinn- und Verlustrechnung des Wirtschaftsjahres 2021/2022 (01.09.2021 – 31.08.2022) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Staatstheater Nürnberg 01.09.2021- 31.08.2022 01.09.2020- 31.08.2021 Veränderung
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 47.627.008,85 44.220.896,86 3.406.111,99 7,7
Umsatzerlöse 4.379.723,98 1.189.364,87 3.190.359,11 268,2
Sonstige betriebliche Erträge 43.247.284,87 43.031.531,99 215.752,88 0,5
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,0
Erträge aus Steuern 0,00 0,00 0,00 0,0
AUFWENDUNGEN 50.599.010,94 40.958.390,10 9.640.620,84 23,5
Materialaufwand 4.260.653,31 1.958.202,86 2.302.450,45 117,6
Personalaufwand 36.219.849,88 29.351.804,85 6.868.045,03 23,4
Abschreibungen 2.053.816,00 2.070.368,75 -16.552,75 -0,8
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.983.492,96 7.460.985,06 522.507,90 7,0
Zinsaufwendungen 81.198,79 84.835,55 -3.636,76 -4,3
Aufwendungen aus Steuern 0,00 32.193,03 -32.193,03 -100,0
ERGEBNIS -2.972.002,09 3.262.506,76 -6.234.508,85 -191,1

Die Umsatzerlöse erhöhten sich in der Spielzeit 2021/22 im Vergleich zur Vorsaison um 3,19 Mio. Euro auf 4,38 Mio. Euro bzw. um 268,2 %. Dabei erhöhten sich insbesondere die Einnahmen aus Eintrittsgeldern (+2,97 Mio. Euro) sowie aus der Garderobengebühr (+173 TEuro). Die stark gestiegene Einnahmenentwicklung steht in direktem Zusammenhang mit dem Abklingen der Corona-Pandemie.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 216 TEuro auf 43,25 Mio. Euro, was einer Erhöhung um 0,5 % entspricht. Sie beinhalten im Wesentlichen die Betriebskostenzuschüsse der Stiftungsträger. Diese belaufen sich analog dem Vorjahr auf 42,26 Mio. Euro. Die Zuschüsse werden je zur Hälfte vom Freistaat Bayern bzw. der Stadt Nürnberg getragen. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Einnahmen aus Spenden (337 TEuro), periodenfremde Erträge (347 TEuro), Zuschüsse Dritter (201 TEuro) sowie Kostenerstattungen für Personalausgaben (88 TEuro) enthalten.

Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 4.261 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sie sich um 2.302 TEuro (+117,6 %). Dabei stiegen sowohl die Aufwendungen für Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe (+75 TEuro), als auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen (+2.228 TEuro), insbesondere aufgrund gestiegener Gästeverpflichtungen.

Die Personalaufwendungen stellen den größten Kostenblock dar. Sie belaufen sich auf 36.220 TEuro und setzen sich zusammen aus 29.006 TEuro Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie 7.214 TEuro Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung. Gegenüber dem Vorjahr haben sich diese um 6.868 TEuro bzw. 23,4 % erhöht. Wesentlicher Grund für den Anstieg ist das Auslaufen der pandemiebedingten Kurzarbeit. Erhielt das Staatstheater Nürnberg im Vorjahr noch 3,7 Mio. Euro an Kurzarbeitergeld, waren es im laufenden

Geschäftsjahr nur noch rd. 445 TEuro. Diese Erstattungen haben die Personalaufwendungen entsprechend reduziert.

Die Abschreibungen in Höhe von 2.054 TEuro betreffen mit 84 TEuro Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und mit 1.970 TEuro Abschreibungen auf Sachanlagen. Forderungen wurden im Berichtsjahr nicht wertberichtigt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 7.983 TEuro und fallen damit um 522 TEuro höher aus als im Vorjahr. Der Anstieg entfällt vorwiegend auf die Aufwendungen für Musikinstrumente/Urheberrechte (+ 295 TEuro) sowie Mietkosten Gebäude incl. Betriebskosten (+ 194 TEuro). Da mit Abklingen der Corona-Pandemie wieder mehr Veranstaltungen als im Vorjahr durchgeführt werden konnten, habe sich die Aufwendungen für Musikinstrumente und Urheberrechte nahezu verdoppelt. Der Anstieg bei den Miet- und Betriebskosten ist auf die vermehrte Anmietung der Meistersingerhalle sowie auf die gestiegenen Energiekosten zurückzuführen.

Bei den Zinsaufwendungen handelt es sich um die im Berichtsjahr angefallene Bürgschaftsprovision. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Theaterwerkstätten hatte die Stadt Nürnberg gegenüber dem Investor eine Bürgschaft zugunsten des Staatstheaters Nürnberg abgegeben.

Prüfungsergebnis

Aufgrund § 8 Abs. 2 StNüS wurde die Jahresrechnung zum 31.08.2022 durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung zum 31. August 2022 der Stiftung Staatstheater Nürnberg“ vom 27.04.2023 dokumentiert.

Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes

schriften,

führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung Staatstheater Nürnberg,

Lage der Stiftung Staatstheater Nürnberg zutreffend wider,

dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.

Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Stiftungsvorstandes

Der Stiftungsrat hat in der Stiftungsratssitzung am 03.05.2023 die Jahresrechnung zum 31.08.2022 gemäß § 6 Abs.1 Nr. 5 StNüS festgestellt und gemäß § 6 Abs.1 Nr. 6 StNüS die Entlastung des Stiftungsvorstandes beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

6 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention

Allgemeines

Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht, erfüllen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beeinflussen können. Nur eine integre Verwaltung hat das Vertrauen von Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaft.

Die Stadt Nürnberg beschäftigt sich daher seit vielen Jahren aktiv und offensiv mit der Bekämpfung von Korruption. Ein offensiver und öffentlicher Umgang mit dieser Thematik dient der Gefahrenabwehr und nicht zuletzt auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Trotz zahlreicher und effektiver Kontrollsysteme ist jedoch weiterhin Wachsamkeit geboten.

Der Begriff Korruption bezeichnet Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position bzw. Vertrauensstellung und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen, sich oder Dritte materielle oder immaterielle Vorteile zu verschaffen. Korruption ist als Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtlich sanktioniert. Diese Delikte werden in der Regel in Verbindung mit weiteren Straftaten, den sogenannten Begleitdelikten, begangen: Z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB).

Korruption wird in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen, als es noch vor einigen Jahren der Fall war. Auch die Öffentlichkeit reagiert zunehmend sensibler.

Um Korruption bekämpfen zu können, ist die Stadt Nürnberg auf Hinweisgeber angewiesen.

Städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, in Bezug auf ihre dienstlichen Aufgaben für sich oder Dritte Belohnungen oder Geschenke anzunehmen, zu fordern oder sich versprechen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn keine Beeinflussung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters beabsichtigt ist. Neben den strafrechtlichen Folgen zieht eine unrechtmäßige Annahme von Zuwendungen bei Beamten dienstordnungsrechtliche Maßnahmen und bei Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.

Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention beim Rechnungsprüfungsamt

Seit 2001 gibt es beim Rechnungsprüfungsamt die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention. Die Aufgaben umfassen die Entgegennahme und Überprüfung von (auch anonymen) Hinweisen, die Beratung und Aufklärungsarbeit bei mutmaßlichen Korruptionsvorkommnissen und die Unterstützung bei der Ausarbeitung dienststelleninterner Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanismen. Unabhängig von der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention ist jede städtische Dienststellenleitung/Werkleitung für die Verhinderung von Korruption in ihrem Bereich verantwortlich.

Unter der Hotline +49 911 231-5987 können sich Beschäftigte der Stadt Nürnberg, Bürgerinnen und Bürger oder auch Firmen melden, wenn sie Hinweise auf eine mögliche Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit bei der Stadt Nürnberg geben möchten.

Durch einen Anrufbeantworter ist die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention jederzeit erreichbar, gleiches gilt für das Kontaktformular im Internet unter:

https://nuernberg.de/internet/rechnungspruefungsamt/korruptionspraevention.html.

Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention Seite 123 von 127

Sensibilisierung

Die Zentrale Anlaufstelle bietet im Rahmen des gemeinsamen Fortbildungsprogramms der Städteachse ein Seminar zur Korruptionsprävention sowie dienststelleninterne Informationsveranstaltungen an.

Ziel dieser Veranstaltungen war es, den Mitarbeitenden einen Überblick über das Thema Korruption zu geben, das Problembewusstsein zu schärfen und die städtischen Mitarbeitenden zu sensibilisieren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, um im konkreten Einzelfall die Anbahnung von Korruptionsversuchen erkennen zu können.

Zusammenarbeit mit Dritten

Seit 2002 arbeitet die Stadt Nürnberg bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung in einer Arbeitsgruppe eng mit der Kriminalpolizei zusammen. In der Arbeitsgruppe werden Prüfungen und Ermittlungen bei konkreten Verdachtsmomenten erörtert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Es finden jährlich mehrere Sitzungen statt.

Seite 124 von 127 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention

7 Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprü-

fungsamt

1. Ausgangssituation und wesentliche Eckpunkte des Hinweisgeberschutzgesetzes

Am 11.05.2023 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Der Bundesrat stimmte am 12.05.2023 zu. Das Gesetz trat am 02.07.2023 in Kraft.

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen (dienstlichen) Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen Meldestellen weitergeben.

Beschäftigte nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Daher können sie den ersten Schritt

tun und den Fall melden.

deckung und Ahndung von Missständen.

2. Auswirkungen für die Stadt Nürnberg

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet die Stadt Nürnberg, eine unabhängige, unparteiische und vertrauliche Meldestelle einzurichten, an die sich die Mitarbeitenden wenden können, um Verstöße zu melden.

Das Rechnungsprüfungsamt wurde beauftragt, die Aufgabe der internen Meldestelle für die Stadt Nürnberg (Rpr-Hinweisgebermeldestelle) zu übernehmen. 2023 hat das Rechnungsprüfungsamt intensiv an der Einrichtung der Meldestelle gearbeitet. Insbesondere die sichere Übertragung von Meldungen und die Berücksichtigung des Datenschutzes waren im Rahmen der Einführung eine notwendige Aufgabe.

Am 27.07.2023 wurde die Anordnung des Oberbürgermeisters (AdO) Nr. 20 A zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bei der Stadt Nürnberg veröffentlicht. Eine Anpassung der Allgemeine Dienstordnung der Stadt Nürnberg (ADON) stellt den vertraulichen Zugang von Post für die Hinweisgebermeldestelle sicher.

Die interne Meldestelle hat mit Veröffentlichung der AdO ihren Betrieb aufgenommen; sie hat u. a. die Aufgabe,

zu bestätigen,

geberschutzgesetzes fällt,

Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt Seite 125 von 127

Die Hinweisgebermeldestelle des Rechnungsprüfungsamtes ist befugt, stadtintern weitere Informationen bei den zuständigen Organisationseinheiten (Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe) und Mitarbeitenden einzuholen.

Die Sachverhaltsaufklärung ist in erster Linie durch die sachlich zuständige(n) Organisationseinheit(en) zu betreiben. Nach Abschluss der Sachverhaltsaufklärung und der -aufbereitung gibt die betroffene Organisationseinheit eine Einschätzung/Beurteilung zum Bestehen eines Rechtsverstoßes und dessen Nachweisbarkeit gegenüber der Hinweisgebermeldestelle ab.

Des Weiteren ist die Hinweisgebermeldestelle berechtigt, eigenständig Prüfungen oder interne Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, so dass Folgemaßnahmen durch die zuständigen Organisationseinheiten eingeleitet und umgesetzt werden.

Hinweise und Verdachtsmomente auf korruptive Handlungen, die durch Mitarbeitende gemeldet werden und bisher vom städtischen Korruptionsbeauftragten entgegengenommen wurden, unterliegen ebenfalls dem Hinweisgeberschutzgesetz und sind nunmehr an die Hinweisgebermeldestelle zu richten.

3. Meldung von Verstößen

Meldungen / Hinweise können schriftlich, telefonisch und durch persönliche Vorsprache (nach vorheriger Terminvereinbarung) bei der Hinweisgebermeldestelle des Rechnungsprüfungsamtes abgegeben werden. Anonyme Meldungen sind telefonisch oder über ein Online-Kontaktformular möglich.

Die Vertraulichkeit der Identitäten des Hinweisgebers und der in der Meldung genannten Personen muss gewahrt werden.

Das HinSchG enthält zum Schutz der Hinweisgeber ein grundsätzliches Verbot von Repressalien gegen hinweisgebende Personen. Sofern die hinweisgebenden Personen die Anforderungen des HinSchG an eine Meldung einhalten, genießen sie umfassenden Schutz vor Kündigung oder sonstigen Benachteiligungen.

Bis Redaktionsschluss gingen vier Meldungen ein, von denen zwei den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG betrafen, eine davon ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Hinweisgebermeldestelle führte anlässlich mehrerer Anfragen Beratungen durch.

Seite 126 von 127 Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt

8 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Der vorliegende Bericht beinhaltet im Wesentlichen die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Unternehmen und die Auftragsprüfungen. Die Ergebnisse – aufgrund der umfangreichen Prüfungsgebiete generell nur in Stichproben möglichen Prüfungen – spiegeln auch für das Haushaltsjahr 2022 eine insgesamt ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wider.

Zum 31.12.2022 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt incl. ÖPP/ÖÖP auf 1,66 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung der aus Steuermitteln (teil-) finanzierten Eigenbetriebe betrugen die Schulden der Stadt Nürnberg sogar 1,71 Mrd. Euro. Dies bedeutet eine Zunahme der Verschuldung um 151,0 Mio. Euro im Kernhaushalt incl. ÖPP/ÖÖP im Vergleich zum 31.12.2021. Um die dauernde Leistungsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten und die Verschuldung im Griff zu behalten, hat die Regierung von Mittelfranken bereits in der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2022 die Stadt Nürnberg deutlich dazu aufgefordert, ihren Haushalt unverzüglich und umfassend zu konsolidieren. Der Stadtrat hat darauf hin in seinen Beratungen zum Haushaltsjahr 2023 ein Sparpaket beschlossen, das die Regierung von Mittelfranken als einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung in der Haushaltsgenehmigung 2023 würdigte. Weiterhin weist die Regierung in diesem Schreiben aber eindringlich darauf hin, dass trotzdem weitere Einsparungen im konsumtiven Bereich erforderlich sind. Auch eine deutlich verbesserte Priorisierung von Investitionen im mittelfristigen Investitionsplan fordert die Regierung ein. Die starke Zunahme der Verschuldung bekräftigt diese Einschätzung.

Im Juni 2024 wird das Rechnungsprüfungsamt die Berichte zur derzeit noch nicht abgeschlossenen Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 der Stadt Nürnberg, der rechtsfähigen Stiftungen sowie des Eigenbetriebs NürnbergBad vorlegen. Die Berichte bilden die Grundlage für die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich der Jahresabschlüsse 2022 der Stadt Nürnberg, der Stiftungen sowie des Eigenbetriebs NürnbergBad im Stadtrat.

Nürnberg, 10.11.2023 Rechnungsprüfungsamt

gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 127 von 127

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