← Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (29.11.2023)
Sitzung gesamt (öffentlich)
Dr. Nasser Ahmed
Nicole Alesik
Paul Arzten
Claudia Bälz
Jasmin Bieswanger
Kerstin Böhm
Harald Dix
Michael Feder
Daniel Frank
Andrea Friedel
Gerhard Groh
Inga Hager
Dr. Otto Heimbucher
Rita Heinemann
Werner Henning
Alexander Kahl
Christine Kayser
Marcus König
Dr.-Ing. Tatjana Körner
Joachim Mletzko
Rainer Nachtigall
Cengiz Sahin
Marc Schüller
Catrin Seel
Ernesto Buholzer Sepúlveda
Ümit Sormaz
Michael Ziegler
Ältestenrat und Finanzausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Jugendhilfeausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Sozialausschuss
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt)
Altstadt
St. Johannis
St. Leonhard
Muggenhof
Schweinau
Erlenstegen
Ziegelstein
Wetzendorf
Langwasser
Gartenstadt
Reichelsdorf
Kornburg
Worzeldorf
Gebersdorf
Plärrer
Wöhrder See
Fürther Straße
Flughafen
Verkehr & Mobilität
Rad- und Fußverkehr
Wohnen & Bauen
Stadtentwicklung & Planung
Schule & Bildung
Soziales & Gesundheit
Umwelt & Klima
Energie & Versorgung
Haushalt & Finanzen
Kultur, Sport & Freizeit
Wirtschaft & Arbeit
Sicherheit & Ordnung
Digitalisierung & Verwaltung
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses
29.11.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlich- 3
Vorlagendokumente
TOP Ö 1 Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2022
Berichtvorlage Rpr/008/2023 5
Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2022 Rpr/008/2023 7
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2022 Eigenbetriebe Rpr/008/2023 134
TOP Ö 2 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
und Umweltanalytik Nürnberg
Sitzungsvorlage SUN/032/2023 195
Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2022 SUN/032/2023 199
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht) SUN/032/2023 250
TOP Ö 3 Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
und Umweltanalytik Nürnberg (SUN
Sitzungsvorlage SUN/033/2023 343
TOP Ö 4 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Sitzungsvorlage ASN/011/2023 347
Jahresabschlus von ASN 2022 mit Bestätigung des Abschlussprüfers ASN/011/2023 351
TOP Ö 5 Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Sitzungsvorlage ASN/010/2023 458
TOP Ö 6 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs NürnbergStift
(NüSt)
Sitzungsvorlage NüSt/013/2023 461
Geschäftsbericht 2022 NüSt/013/2023 465
TOP Ö 7 Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NürnbergStift
(NüSt)
Sitzungsvorlage NüSt/014/2023 519
TOP Ö 8 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Franken-Stadion
(FSN)
Sitzungsvorlage FSN/002/2023 523
1.1 a Prüfbericht BKPV JA 2022 Bericht FSN/002/2023 527
1.1 b Prüfbericht BKPV JA 2022 Anlagen FSN/002/2023 551
1.2 Jahresabschlussbericht 2022 Dr. Storg FSN/002/2023 593
TOP Ö 9 Entlastung für den Jahreabschluss 2022 des Eigenbetrieb Franken-Stadion
(FSN)
Sitzungsvorlage FSN/003/2023 652
TOP Ö 10 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 SÖR
Sitzungsvorlage SÖR/059/2023 656
SÖR Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk SÖR/059/2023 660
TOP Ö 11 Entlastung für den Jahresabschluss 2022 SÖR
Sitzungsvorlage SÖR/060/2023 702
2
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Sitzungszeit
Mittwoch, 29.11.2023, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2022
Berschneider, Alois
Bericht
Rpr/008/2023
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Gutachten
SUN/032/2023
3. Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN
Gutachten
SUN/033/2023
4. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Gutachten
ASN/011/2023
5. Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
Gutachten
ASN/010/2023
6. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs
NürnbergStift (NüSt)
Gutachten
NüSt/013/2023
7. Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
NürnbergStift (NüSt)
Gutachten
NüSt/014/2023
3
8. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs
Franken-Stadion (FSN)
Gutachten
FSN/002/2023
9. Entlastung für den Jahreabschluss 2022 des Eigenbetrieb
Franken-Stadion (FSN)
Gutachten
FSN/003/2023
10. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Gutachten
SÖR/059/2023
11. Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Gutachten
SÖR/060/2023
12. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.06.2023 -
öffentlicher Teil
4
Seite 1 von 2
Berichtsvorlage
Rpr/008/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2022
Anlagen:
Bericht Prüfung Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2022
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2022 Eigenbetriebe
Bericht:
Der heute vorliegende Bericht über die „Prüfung des Haushalts-·und Wirtschaftsjahres·2022
der Stadt Nürnberg" beinhaltet die Prüfungsgebiete und·-ergebnisse der bis zum 31.10.2023
abgeschlossenen Prüfungen. Sie beziehen sich grundsätzlich auf das·Haushaltsjahr·2022 und
decken die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Unternehmen und die Auftragsprüfungen
ab. Soweit nicht jährlich wiederkehrende Prüfungen durchzuführen sind, basiert die Auswahl
der Prüfungs-gebiete auf einer risikoorientierten Prüfungsplanung; dabei werden
Prüfungstechniken aus der Revisionswirtschaft und der Wirtschaftsprüfung eingesetzt.
Die Prüfungen der doppischen Abschlüsse 2022 der Stadt sind derzeit noch nicht
abgeschlossen. Nach vollständiger Durchführung dieser Prüfungen durch das
Rechnungsprüfungsamt werden die Berichte über die „Prüfung des Jahresabschlusses 2022“
der Stadt Nürnberg und die „Prüfung der Jahresabschlüsse der rechtsfähigen Stiftungen 2022“
im nächsten Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Der heute vorgelegte und die Berichte
zu den vorgenannten Jahresabschlüssen 2022 bilden die Grundlage zur vorgesehenen
Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und weiter für die Feststellung und
Entlastung im Stadtrat.
Die Ergebnisse der bereits vollständig durchgeführten Prüfungen der Jahresabschlüsse 2022
der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb
Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg sowie Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg sind in einem weiteren heute beiliegenden Bericht über die „Prüfung der
Jahresabschlüsse 2022 der Eigenbetriebe“ abschließend enthalten.
Die Abschlüsse der Eigenbetriebe wurden bereits in den jeweiligen Werkausschüssen
behandelt und zur gesonderten Begutachtung auf die heutige Tagesordnung des
Rechnungsprüfungsausschusses gesetzt.
11
5
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Rpr/008/2023
Seite 2 von 2
6
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-9/1/1
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11.2023
öffentlich
über die Prüfung des
Haushalts- und
Wirtschaftsjahres 2022
der Stadt Nürnberg
November 2023
11
7
Seite 2 von 127 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 VORBEMERKUNGEN 4
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung 4
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik 5
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2021, 2020 und Entlastung 6
2 JAHRESABSCHLUSS 2022 DER STADT NÜRNBERG 7
2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2022 7
2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen 9
2.2.1 111310 Finanzbuchhaltung/Kasse – KaSt, LA, H, Stpl, UB Prüfung von
Sicherheitsleistungen 9
2.2.2 111910 Zentrale Bußgeldangelegenheiten – Rechtsamt (RA) Zentrale
Bußgeldangelegenheiten im Kontext der Auswirkungen der Corona-Pandemie 10
2.2.3 218100 Schulaufwand für städtische Schulzentren – Amt für Allgemeinbildende Schulen
(SchA) Prüfung der Wirtschaftsführung beim Haus der Athleten 12
2.2.4 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr – Feuerwehr (FW) Prüfung der Sachkosten und
Beschaffungen (ohne Fahrzeugbeschaffungen) 14
2.2.5 243103 Pädagogische und schulpsychologische Dienstleistungen – Institut für Pädagogik und
schulpsychologie Nürnberg (IPSN) Prüfung der Fortbildungen und Veranstaltungen des
IPSN 16
2.2.6 252020 Kunst und Ausstellung – KunstKulturQuartier (KuKuQ) Prüfung der Kunsthalle und
des Kunsthauses 17
2.2.7 311600 Grundsicherung im Alter – Amt für Existenzsicherung und soziale Integration –
Sozialamt (SHA) Prüfung der Kosten der Unterkunft des vierten Kapitels SGB XII bei
SHA 19
2.2.8 363301 Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien –
Jugendamt (J) Prüfung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche 23
2.2.9 363700 Unterhaltsvorschuss – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Prüfung des Jahresabschlusses 2022 27
2.2.10 367500 Erziehungs- und Familienberatung – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien –
Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2022 30
2.2.11 511020 Verkehrsplanungsamt (Vpl) Prüfung der Radverkehrsförderung 33
2.2.12 553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) – Frh Prüfung der Kostenträgerrechnung der
Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg 34
2.2.13 573010 Marktwesen – ML Prüfung der Kostenträgerrechnung der Nürnberger Märkte 36
2.2.14 Personalamt (PA) Prüfung der Anrechnung von gesetzlichen Renten aus der
Rentenversicherung auf Beamten-Versorgungsbezüge 38
2.2.15 Stadtweite Prüfung von Mehrarbeit und Überstunden in den Jahren 2017 bis 2020 40
2.2.16 Stadtweite Prüfung von Mutterschutz und Elternzeit im Beamtenverhältnis 41
2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprüfung 43
2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung 43
2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen 44
2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 45
2.4 Prüfungen im Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) Erneuerung des Kassensystems
bei den Bädern 46
2.5 Informationstechnik 48
2.5.1 Vorbemerkungen 48
2.5.2 Prüfung der Einführung des Bezahlsystems PayPal beim Bildungscampus Nürnberg 48
2.5.3 S/4HANA-Migrationsprojekt 52
2.5.4 GRC-Tool für die SAP-Berechtigungsprüfung 56
2.5.5 SAP-Archivierung 56
8
Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 127
2.5.6 Lizenzmanagementtool 57
2.5.7 Vergabeprüfung im IT-Bereich 57
2.6 Technische Prüfung 59
2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung 59
2.6.2 Prüfungsvolumen 59
2.6.3 Materielles Ergebnis 59
2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 60
2.6.5 Beteiligungsunternehmen 83
2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten Rechts 84
2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen 84
2.7.2 Sonstige Beteiligungen 91
2.8 Auftragsprüfungen 91
2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg e.V. 92
2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V. 93
2.8.3 Haus der Heimat e.V. 93
2.8.4 Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ) 94
2.8.5 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) 95
2.8.6 Planungsverband Region Nürnberg 97
2.8.7 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN) 98
2.9 Verwendungsnachweise 100
2.9.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 100
2.9.2 Kultursommer 2021 Nürnberg – 2. BM 100
3 JAHRESABSCHLÜSSE 2022 DER RECHTSFÄHIGEN 102
4 JAHRESABSCHLUSS 2022 DES KLINIKUMS 103
4.1 Vorbemerkung 103
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss 104
4.2.1 Konzernbilanz 2022 109
4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2022 111
5 STAATSTHEATER NÜRNBERG 115
6 ZENTRALE ANLAUFSTELLE FÜR KORRUPTIONSPRÄVENTION 123
7 HINWEISGEBERMELDESTELLE BEIM RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT 125
8 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 127
9
Seite 4 von 127 Vorbemerkungen
1 Vorbemerkungen
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung
Der Jahresabschluss der Stadt sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe wer den durch
den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (Örtliche Prüfungen, Art. 103 Gemeindeordnung
(GO)). Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Art. 104 GO umfassend als Sachverständiger
heranzuziehen.
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf (Art. 106 Abs. 1 GO), ob
• die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
• die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und
belegt sind,
• der jeweilige Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist,
• wirtschaftlich und sparsam verfahren wird.
Inhalte der Rechnungsprüfung sind außerdem
• der Jahresabschluss und die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Art. 106 Abs. 3 GO),
wobei auf das Ergebnis der Abschlussprüfung (Art. 107 GO) durch den Bayerischen Kom-
munalen Prüfungsverband (BKPV) oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit abzu-
stellen ist,
• die Betätigung der Gemeinde bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts
und bei Kommunalunternehmen. Die Rechnungsprüfung umfasst außerdem die Buch -,
Betriebs- und sonstigen Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darle-
hens oder sonst vorbehalten hat (Art. 106 Abs. 4 GO),
• die rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.
Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen ferner die Überwachung der ordnungsgemäßen Erle-
digung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusam-
menwirken mit der Verwaltung (Art. 106 Abs. 5 GO). Zudem ist bei der Leitung des Rech-
nungsprüfungsamtes die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention der Stadt Nürnberg
sowie die Hinweisgebermeldestelle angesiedelt.
Schließlich führt das Rechnungsprüfungsamt im Einzelfall Prüfungen im Auftrag des Stadtrats
und des Oberbürgermeisters (Art. 104 Abs. 2 GO) durch und nimmt satzungsgemäß Prüfungs-
aufgaben im Klinikum und beim Staatstheater Nürnberg wahr.
In Ergänzung dazu arbeitet das Rechnungsprüfungsamt regelmäßig in verschiedenen städti-
schen Projekten mit1 und berät die Verwaltung.
1 Im Prüfungszeitraum Mitarbeit v.a. Migration auf S/4HANA
10
Vorbemerkungen Seite 5 von 127
Als Grundlage für die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss werden diesem Be-
richte vorgelegt, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Prüfungsfeststellungen dar-
stellen.
Wie seit Umstellung auf die Doppik praktiziert, ist im vorliegenden Bericht zum Haushalts- und
Wirtschaftsjahr 2022 (mit den jeweils gekürzt wiedergegebenen Inhalten der Prüfungen in den
Dienststellen und städtischen Unternehmen sowie Auftragsprüfungen) das Ergebnis der Prü-
fung des doppischen Jahresabschlusses der Stadt 2022 selbst noch nicht enthalten. Nach
Abschluss dieser Prüfung wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg vorlegen. Die Vorlage ist im Juni 202 4 geplant.
Beide Berichte bilden die Grundlage für die örtliche Prüfung und die dann vorgesehene Begut-
achtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich
des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Nürnberg durch den Stadtrat.
Die bei den städtischen Eigenbetrieben zum Wirtschaftsjahr 2022 bereits vollständig durchge-
führten Prüfungen sind im entsprechenden Bericht aufgenommen. Der Rechnungsprüfungs-
ausschuss kann hier insoweit begutachten.
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik
Zur Prüfung wurden wie üblich insbesondere herangezogen:
• Haushaltssatzungen mit den Haushalts- und Wirtschaftsplänen
• Jahresabschlüsse samt den dazugehörenden Anlagen
• Kassenanordnungen, Auszahlungsnachweise und Buchungsunterlagen
• Summen- und Saldenlisten, Kontenblätter und Buchungsbelege sowie weitere begrün-
dende Unterlagen für die Jahresabschlüsse, SAP-Auswertungen
• Akten und Vorgänge der Fachdienststellen
• Betriebsabrechnungen bzw. Kostenrechnungen und interkommunale Vergleichsdaten
Als Folge der umfangreichen Prüfungsgebiete wird generell in Stichproben geprüft, die aller-
dings die erforderliche Prüfungsaussage zulassen müssen. Wo möglich, wird der begleitenden
Prüfung der Vorrang eingeräumt. Der Prüfungszeitraum bezieht sich im Allgemeinen auf das
Jahr 2022, zum Teil werden auch Prüfungen bereits bezogen auf 2023 im vorliegenden Sach-
verständigenbericht skizziert.
Viele Bemerkungen und Anreg ungen werden möglichst schon während der Prüfung mit den
Geprüften abgestimmt. Zudem gibt es Schlussberichte und -besprechungen sowie generell
Stellungnahmen der Dienststellen. Insoweit sind Prüfungen immer auch darauf angelegt, zur
weiteren Verbesserung der Verwaltungsabläufe beizutragen. Dies schließt die Überwachung
noch nicht ausgeräumter Feststellungen ein.
Das Rechnungsprüfungsamt ist kontinuierlich um die Verbesserung seiner Prüfungsmethoden
(Ganzjahresplan, Risikoorientierung, Effizienz und Effektivität etc.) bemüht, greift dabei insbe-
sondere auch auf den interkommunalen Ideen-Austausch zurück und versucht, regelmäßig ge-
eignete Fortbildungen zu realisieren.
11
Seite 6 von 127 Vorbemerkungen
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2021, 2020 und Ent-
lastung
Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg, der Jahresabschluss 202 1 der
Stadt Nürnberg und die Jahresabschlüsse 2021 der von ihr verwalteten rechtsfähigen kommu-
nalen Stiftungen sowie der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg,
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, Nürnberg-
Bad und Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden vom Rechnungsprüfungsaus-
schuss am 30.11.2022 bzw. 16.06.2023 geprüft/begutachtet und am 17.12.2022 bzw.
19.07.2023 vom Stadtrat festgestellt.
Mit den Feststellungen wurde jeweils die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
12
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 127
2 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2022
Die Abschlussprüfung 2022 wird durch Rpr planmäßig im April/Mai 2024 abgeschlossen sein.
Aus Aktualitätsgründen wird nachfolgend die Ergebnisrechnung 2022 im Vergleich zum Vor-
jahr kurz beleuchtet.
Ergebnisrechnung 2022
2022 2021
Euro Euro absolut in %
1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.116.248.151,76 1.104.331.411,23 11.916.740,53 1,1
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 593.525.754,57 606.752.743,63 -13.226.989,06 -2,2
3 Sonstige Transfererträge 8.951.469,02 7.766.943,60 1.184.525,42 15,3
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 92.647.595,50 72.147.371,47 20.500.224,03 28,4
5 Auflösung von Sonderposten 53.284.552,78 53.972.548,61 -687.995,83 -1,3
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 42.239.999,49 36.135.652,01 6.104.347,48 16,9
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 308.030.710,72 313.984.055,23 -5.953.344,51 -1,9
8 Sonstige ordentliche Erträge 132.659.012,75 79.494.907,69 53.164.105,06 66,9
9 Aktivierte Eigenleistungen 6.570.723,29 6.936.499,80 -365.776,51 -5,3
10 Bestandsveränderungen 1.257.471,52 101.426,79 1.156.044,73 >1.000,0
Ordentliche Erträge 2.355.415.441,40 2.281.623.560,06 73.791.881,34 3,2
11 Personalaufwendungen 625.285.530,07 590.766.367,91 34.519.162,16 5,8
12 Versorgungsaufwendungen 89.347.789,27 94.435.499,68 -5.087.710,41 -5,4
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 295.597.030,23 272.907.058,08 22.689.972,15 8,3
14 Abschreibungen 124.019.363,70 208.498.669,70 -84.479.306,00 -40,5
15 Transferaufwendungen 891.415.624,47 890.694.912,13 720.712,34 0,1
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 157.508.426,54 232.177.653,96 -74.669.227,42 -32,2
Ordentliche Aufwendungen 2.183.173.764,28 2.289.480.161,46 -106.306.397,18 -4,6
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 172.241.677,12 -7.856.601,40 180.098.278,52 >1.000,0
17 Finanzerträge 3.434.176,36 24.518.009,66 -21.083.833,30 -86,0
18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 23.498.646,31 28.499.838,95 -5.001.192,64 -17,5
Finanzergebnis -20.064.469,95 -3.981.829,29 -16.082.640,66 -403,9
Ordentliches Jahresergebnis 152.177.207,17 -11.838.430,69 164.015.637,86 >1.000,0
19 Außerordentliche Erträge 2.591.114,99 38.575.859,29 -35.984.744,30 -93,3
20 Außerordentliche Aufwendungen 12.016.806,67 8.723.104,14 3.293.702,53 37,8
Außerordentliches Ergebnis -9.425.691,68 29.852.755,15 -39.278.446,83 -131,6
Jahresergebnis 142.751.515,49 18.014.324,46 124.737.191,03 692,4
Veränderung
Gesamtergebnisrechnung
Zwar erholten sich nach dem Ende der coronabedingten Einschränkungen die Erträge in vielen
Bereichen, doch führten Inflation und Preissteigerungen auf dem Energiesektor (bedingt durch
13
Seite 8 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
den Krieg in der Ukraine) zu wachsenden Aufwendungen. Auch die anhaltend hohen Investi-
tionsausgaben wirken sich negativ auf die Finanzlage der Stadt aus. Der Jahresüberschuss
2022 von 142,75 Mio. Euro muss deshalb differenziert betrachtet werden.
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ergab mit 172,24 Mio. Euro ein sehr positives
Bild, es verbesserte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 180,10 Mio. Euro. Das Finanzer-
gebnis verschlechterte sich um 16,08 Mio. Euro und ist mit 20,06 Mio. Euro weiterhin negativ.
Auch das außerordentliche Ergebnis weist einen Rückgang um 39,28 Mio. Euro auf und ist im
Berichtsjahr mit 9,43 Mio. Euro im negativen Bereich.
Bei den ordentlichen Erträgen war ein Anstieg von rund 73,79, Mio. Euro zu verzeichnen, was
im Wesentlichen auf höhere sonstige ordentliche Erträge (+53,16 Mio. Euro) und Mehrerträge
bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (+20,50 Mio. Euro) zurückzuführen war. Da-
bei führten insbesondere die Auflösungen von in den Jahren 2020 und 2021 gebildeten Rück-
stellungen für die coronabedingten Kapitalzuführungen für die Töchter Messe und Flughafen
(47,10 Mio. Euro) zu einem Anstieg der sonstigen ordentlichen Erträge. Nach dem Ende der
Beschränkungen durch die Pandemie erholten sich die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leis-
tungsentgelten. Dies führte insbesondere bei den Gebühren für öffentlich- rechtliche Nutzun-
gen (+7,69 Mio. Euro) und den öffentlich-rechtlichen Eintrittsgeldern (+5,38 Mio. Euro) zu deut-
lichen Mehrerträgen.
Der Rückgang der ordentlichen Aufwendungen betrug 106,31 Mio. Euro. Diese Minderaufwen-
dungen beruhen insbesondere auf geringere Abschreibungen (-84,48 Mio. Euro). Während im
Vorjahr außerplanmäßig 97,20 Mio. Euro an Gebäuden aus der kommunalen Vermögensrech-
nung abgeschrieben wurden, waren im Berichtsjahr hier nur noch 2,40 Mio. Euro abzuschrei-
ben.
Das Finanzergebnis fällt 2022 um 16,08 Mio. Euro schlechter aus als im Vorjahr, was i nsbe-
sondere auf rund 21,08 Mio. Euro niedrigere Finanzerträge zurückzuführen war. Wesentlicher
Grund für diese Mindererträge war der faktische Wegfall der Erträge aus der Verzinsung der
Gewerbe- und Umsatzsteuer ( -99,8 %). Gleichzeitig sanken die Finanzaufwendungen um
5 Mio. Euro. Die Zinslastquote beträgt 1,1 % (Vorjahr 1,2 %).
Die Verschuldung der Stadt im Kernhaushalt inkl. ÖPP/ÖÖP beträgt zum Bilanzstichtag
1,66 Mrd. Euro und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rd. 151 Mio. Euro angestiegen. Da
eine Entwicklung bei den künftigen Steuererträgen schwer abschätzbar ist, muss aufgrund der
weiterhin bestehenden Finanzierungslücken bei den geplanten Investitionen mit einer weiteren
Steigerung der Verschuldung gerechnet werden. Aufgrund der Zinserhöhungen der EZB ist
künftig mit einem nicht unerheblichen Anstieg der Zinsaufwendungen zu rechnen.
Die umfassende Darstellung des Jahresabschlusses (2022 ) erfolgt in der Sitzung des Rech-
nungsprüfungsausschusses im Juni 2024.
14
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 127
2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
2.2.1 111310 Finanzbuchhaltung/Kasse – KaSt, LA, H, Stpl, UB
Prüfung von Sicherheitsleistungen
Prüfungsbericht vom 25.09.2023
Gegenstand der Prüfung waren Sicherheitsleistungen, welche die Stadt zur Vertragserfüllung
und insbesondere zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche erhielt. Überwie-
gend wurden Sicherheitsleistungen in Form von Bürgschaften gestellt.
Die Verwaltung von Bürgschaften ist grundsätzlich nicht Zuständigkeitsbereich des Kassen -
und Steueramtes (KaSt), sondern wird den jeweiligen Fachdienststellen zugeordnet. Da eine
Vielzahl von Dienststellen (hauptsächlich Baudienststellen) von dieser Thematik betroffen sind
und insbesondere ein ähnlicher fachlicher Bezug zur Aufbewahrung von Wertgegenständen
und Urkunden (welche über das Wertsachenbuch bei KaSt verwaltet werden) besteht, wurde
die Prüfung, trotz nur tangierender Zuständigkeit, thematisch dem KaSt zugeordnet.
Rpr prüfte vor Ort bei LA, H, Stpl und UB, ob das gemäß den internen und externen Vorschrif-
ten geführte Verzeichnis geführt wurde und die darin aufgezeichneten Sicherheitsleistungen
vorhanden waren. Es wurde untersucht, ob Bürgschaftsurkunden inhaltlich die vorgeschriebe-
nen und für eine gegebenenfalls juristische Durchsetzbarkeit erforderlichen Texte enthielten.
Ebenso wurde in Stichproben geprüft, ob die jeweilige Bürgschaft durch einen entsprechend
der Vorschriften zulässigen Bürgen gestellt wurde. Insoweit Genehmigungen durch den Stadt-
kämmerer notwendig waren wurde abgeglichen, ob diese eingeholt wurden.
Rpr kam bei der Prüfung zu folgenden Ergebnissen:
• Bürgschaftsdatei
Alle Sicherheitsleistungen waren in Dateien aufgelistet und konnten vom Prüfer in den
gezogenen Stichproben in allen Fällen aufgefunden werden. Bei LA und UB waren einige
in diesen Dateien aufzunehmende Bestandteile nicht enthalten. Diese Informationen wa-
ren aber aus den zu den Bürgschaften abgelegten Vermerken, Schriftverkehr etc. zu ent-
nehmen. Die Dienststellen werden die Dateien entsprechend der Vorgaben der AFB zu-
mindest für die Zukunft ergänzen.
• Bürgschaftsurkunden Tenor
Die Texte in den Bürgschaften entsprachen überwiegend den von RA/3-VMN vorgegebe-
nen Erläuterungen und Vorlagen.
• Genehmigung Sonderfälle Bürgschaften
Insbesondere durch UB werden Bauverträge in sehr hohem finanziellen Umfang abgewi-
ckelt, welche Sicherheitsleistungen in Millionenhöhe erfordern. Die innerstädtischen Re-
gelungen bestimmen, dass zur Annahme von Bürgschaften ab einer Höhe von einer Mil-
lion Euro, die Genehmigung des Kämmerers erforderlich wird. In den gezogenen Stich-
proben war diese durch die Dienststelle eingeholt worden.
Bei Stpl wurde in einem Fall eine Bürgschaft, welche grds. die Genehmigung des Finanz-
referenten erfordern würde, vorgefunden. Der Sachbearbeiter hat diese laut seinen Anga-
15
Seite 10 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
ben telefonisch eingeholt, aber nicht aktenkundig dokumentiert. Notwendige Genehmi-
gungen sollten für eine spätere Nachvollziehbarkeit sowie wegen des ordnungsgemäßen
Verwaltungshandelns aktenkundig festgehalten werden. In einem weiteren Fall wurde
eine Bürgschaft durch die WBG Nürnberg GmbH gestellt. Bei der WBG handelt es sich
um keinen in den städtischen Vorschriften grundsätzlich vorgesehenen Bürgen (z.B. Ver-
sicherungsunternehmen, Kreditinstitute, Sondervermögen Bund, Länder etc.). Entspre-
chend der AFB kann hiervon mit Zustimmung des Kämmerers abgewichen werden. Di e
Zustimmung des Kämmerers war im betreffenden Fall eingeholt worden. Durch diese Ge-
nehmigung wurden die formalen Bedingungen für die Annahme dieser Bürgschaft erfüllt.
• Aufbewahrung Verpfändungsverträge bei LA
LA verwahrt im Tresor Verpfändungsverträge für bei Kreditinstituten hinterlegten Sparbü-
chern, welche als Urkunden Vermögensrechte nachweisen. Diese wären grundsätzlich
bei KaSt einzuliefern. Gemäß § 55 Abs. 4 KommHV-Doppik können Wertgegenstände bei
der Dienststelle aufbewahrt werden, wenn eine entsprechende Dienstanweisung gemäß
§ 55 Abs. 4 KommHV -Doppik vorliegt. Insoweit eine solche Dienstanweisung eingeholt
wird, wäre diese Abweichung geheilt und die Verwahrung zulässig.
• Sparbuch bei Stpl
Für ein bei Stpl als Sicherheitsleistung im Tresor des Stpl verwahrtes Sparbuch (über
8.000,00 Euro) wird im Hinbli ck auf die Kassensicherheit die Einlieferung bei KaSt als
notwendig erachtet.
2.2.2 111910 Zentrale Bußgeldangelegenheiten – Rechtsamt (RA)
Zentrale Bußgeldangelegenheiten im Kontext der Auswir-
kungen der Corona-Pandemie
Prüfungsbericht vom 04.07.2023
Innerhalb der Stadt Nürnberg ist die Zentrale Bußgeldstelle beim Rechtsamt (RA) für die
Durchführung eines Bußgeldverfahrens zuständig. Die Dienststellen, denen der Vollzug von
bußgeldbewehrten Rechtsvorschriften sachlich und örtlich obliegt, sind zuständig für die Ver-
folgung von Ordnungswidrigkeiten insbesondere der Anhörung und des Ver-warnungsgeldver-
fahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. So laufen nahezu alle eingegangenen An-
zeigen zunächst über die Fachdienststellen zur Ermittlung, Auswertung und Prüfung ein, bis
auf wenige Ausnahmen, bei denen RA selbst Fachdienststelle ist. Somit erfolgt im Regelfall
eine Vorprüfung durch die Fachdienststellen.
Pro Jahr werden etwa 6.000 Bußgeldverfahren durchgeführt. Schwerpunkte der Tätigkeiten
waren u.a. Verstöße gegen:
• das Verbot von Alkoholgenuss auf öffentlichen Verkehrsflächen und in Grünanlagen
• Unterrichtsversäumnisse wegen Schulpflicht
• Sonstige Sondernutzungen wie aggressives Betteln
• Straßenverkehrsrecht
• Sauberkeit/Ruhe/Sicherheit/Ordnung
16
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 127
RA ist zuständig für das Zwischenverfahren einschließlich der Teilnahme an Verhandlungen
vor dem Amtsgericht. Es berät ebenfalls die städtischen Dienststellen, aber auch Externe, ob
ein Verstoß die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens rechtfertigt. Darüber hinaus koordiniert es
den Verfahrensablauf mit anderen Verwaltungsbehörden, Verfolgungsbehörden, Polizei,
Staatsanwaltschaft und Amtsgericht.
Durch die Corona Pandemie ist die Anzahl der weitergeleiteten Anzeigen an RA/2 deutlich
gestiegen. In den Jahren 2020 – 2023 sind allein über 16.000 Corona bedingte Anzeigen ein-
gegangen. In den Vorjahren lag die durchschnittliche Anzeigenzahl pro Jahr vergleichsweise
bei knapp über 6.000. Mit dem bisherigen Personal war es nicht möglich zeitnah alle einge-
henden Anzeigen zu bearbeiten. Über den städtischen Vermittlungspool wurde seitens PA/2
versucht offene Stellen zeitnah zu besetzen. Da aber zum Zeitpunkt der Pandemie in vielen
Bereichen der Verwaltung der Bedarf an weiterem Personal stark angestiegen war, stieß der
Vermittlungspool an seine Grenzen und viele Stellen wurden deutlich später als erhofft besetzt.
Auch mit überplanmäßigem Personal konnten die zunehmenden und auf hohem Niveau ver-
bleibenden Anforderungen an die Sachbearbeitung nicht aufgefangen werden. Daher bildete
sich ein Rückstau an zu bearbeitenden Anzeigen, der erst schrittweise abgebaut werden
konnte bzw. noch abgebaut werden muss.
Die bedeutendste Rechtsgrundlage für die Bewältigung der Corona Pandemie war das Gesetz
zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). Dieses er-
laubte es den Ländern eigene Verordnungen zu erlassen (§ 32 Satz 1 IfSG). Die erste Baye-
rische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) stammt vom 27.03.2020. Die
BayIfSMV wurde während der Pandemie mehrfach abgeändert und den neusten Gegebenhei-
ten angepasst. Allein im Zeitraum vom 15.04.2020 – 30.05.2020 erfolgten insgesamt fünf Än-
derungen bzw. Anpassungen. Darüber hinaus erließ die Stadt Nürnberg mehrere Allgemein-
verfügungen. Hier wurden insbesondere die Flächen festgelegt, in denen Maskenpflicht sowie
ein Verbot des Konsums von Alkohol galt. Dies waren meist zentralen Begegnungsflächen in
Innenstädten sowie sonstige öffentliche Orte.
Schwerpunkt der Prüfung seitens Rpr war eine Prüfung des Verfahrens bei der Personalak-
quirierung sowie eine Begutachtung des Ablaufes eines Ordnungswidrigkeitenverfahren inner-
halb der Stadtverwaltung. Darüber hinaus wurde im kleinen Rahmen einige ausgewählte Buß-
geldbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Neben der Prüfung dienten die Bußgeldbe-
scheide vor allem dazu, dass sich Rpr einen Überblick über die verschiedensten möglichen
Sacherhalte verschaffen konnte. Die Höhe der Bußgelder innerhalb der geprüften Bußgeldbe-
scheide war teilweise sehr unterschiedlich und reichte von 125 Euro bis zu 2.000 Euro. Dies
lag an sehr unterschiedlich gelagerten Tatvorwürfen. Auch für identisch gelagerte Sachver-
halte variierte die Bußgeldhöhe. Entscheidend dafür war, ob RA dem Betroffenen Vorsatz vor-
warf. Aus Sicht von Rpr waren die unterschiedlichen Höhen gerechtfertigt, da sie jeweils auch
die unterschiedliche Schwere der Tat widerspiegelten. Zudem entsprach die Höhe dem Buß-
geldkatalog „Corona-Pandemie“, bekanntgemacht durch das Bayerische Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege, in seiner jeweiligen gülti gen Fassung. In der Summe waren seitens
Rpr keine Feststellungen zu treffen. Die Ausübung des Ermessens war nachvollziehbar und
nicht zu beanstanden.
17
Seite 12 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
2.2.3 218100 Schulaufwand für städtische Schulzentren – Amt
für Allgemeinbildende Schulen (SchA)
Prüfung der Wirtschaftsführung beim Haus der Athleten
Prüfungsbericht vom 06.10.2023
Die Bereitstellung von Unterkunfts- und Betreuungsmöglichkeiten für auswärtige Sportschüler
zur Vorbereitung auf künftige Spitzenleistungen im Sport steht in Nürnberg im kooperativen
Verbundsystem mit der Bertolt -Brecht-Schule (BBS) und der Lothar -von-Faber-Fachober-
schule (LVF). Die Aufnahme ins Haus der Athleten (HdA) als eines von 4 Internaten in Bayern
entscheidet sich nach den Leitlinien des OSP Bayern (Olympischer Stützpunkt) und durch die
Sportfachverbände (insg. 12 Verbände). Prüfungsgegenstand waren hauptsächlich die Fest-
setzung der Entgelte sowie die Ordnungsmäßigkeit der Erträge und Aufwendungen 2022.
Die Stadt Nürnberg, das Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA), ist kommunaler Internats-
träger des HdA und zugleich Schulträger für die BBS unter einer pädagogischen Gesamtlei-
tung. Seit Gründung ab 2008 war das HdA mit Nachwuchssportlern sommerolympischer Dis-
ziplinen zunächst in privater, seit 2016 unter städtischer Trägerschaft. Von 2015 bis 2017 gab
es auch zeitweise eine Belegung mit Spielern des 1. FCN. Das Internat startete unter städti-
scher Trägerschaft mit 26 Bewohnern und erweiterte das Angebot auf eine vollbelegte Platz-
anzahl von 44 OSP-Plätzen. Voraussichtlich 2027 sollen mit einer neuen Liegenschaft angren-
zend an die BBS 60 Plätze realisiert werden.
Die Kosten, hauptsächlich Betriebs-, Personal-, und Verpflegungsaufwand, werden durch mo-
natliche Elternbeiträge (396,73 Euro/EZ bzw. 337,37 Euro/DZ) nicht voll gedeckt. Eine Voll-
kostendeckung des HdA ist auch aus Sicht von Rpr nicht möglich, wenn der Standort Nürnberg
attraktiv bleiben soll. Der OSP leistet zusätzlich Beiträge i.H.v. 150 Euro und die Sportver-
bände 120 Euro je Internatsplatz. Die Zuschüsse von OSP und Verbänden wurden auf die
Elternbeiträge angerechnet, um diese sozial verträglich zu halten. Zudem zählen zu den Ein-
nahmen Entgelte für Wäschereileistungen (7,50 Euro/Maschinenladung).
18
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 127
Kostendeckung im Jahr 2022 Euro Anteil an den Kosten %
Erträge
Spenden 1.200,00
Wäschereileistung 1.365,00
Elternentgelte 166.475,00 20
OSP Beiträge 67.650,00 8
Verandsentgelte 54.120,00 6
Summe der Erträge 290.810,00
Kosten
Betriebskosten 289.974,67
Personalkosten 457.506,99
Verpflegungskosten 88.162,39
Summe der Kosten 835.634,05
Deckungslücke 544.824,05 65
50 % Freistaat Bayern 272.412,03 33
50 % Stadt Nürnberg 272.412,03 33
Die Stadt Nürnberg trägt zusammen mit dem Freistaat Bayern zu je 50 % das darüberhinaus-
gehende jährliche Defizit in Form von Zuwendungen. Im Jahr 2022 waren dies insg.
544.824 Euro, wobei die Finanzierung durch die öffentliche Hand immer nachrangig zu Dritt-
mitteln einzuordnen ist.
Es wurden im Prüfungszeitraum folgende Fest stellungen und Empfehlungen für HdA getrof-
fen; eine Stellungnahme der Dienststelle lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Schlussberich-
tes noch nicht vor:
• Aus Gründen der Transparenz ist hinsichtlich der Entgelte für Wäschereileistungen in re-
gelmäßigen Abständen eine Überprüfung im Hinblick auf die Kostenentwicklung durchzu-
führen und diese aktenkundig zu machen. Zukünftig sollte darauf geachtet werden, dass
die erforderlichen Einvernehmen in Bezug auf die Anpassungen und Erhöhungen der Ent-
gelte bei HdA von Stk, Stadtrat bzw. Ausschuss für Entgeltänderungen eingeholt werden.
• Seitens Rpr wird angeregt, bei unveränderter Entgelthöhe und gleichem Schuldner in SAP
(Eltern, Verbände) eine einmalige Eingabe der Forderungen bei gleichbleibendem Rech-
nungsbetrag und einen automatisierten und dadurch gleichförmigen Einzug durchzufüh-
ren. Das automatische Lastschriftverfahren des Entgeltes für den Internatsplatz wird im
Aufnahmevertrag geregelt.
• Auf eine Erfassung von Spenden über 1.000 Euro gemäß der SponsR (keine Splittung bei
einem Spender und gleichem Zweck) und Aufnahme in den Spendenbericht für Stk wird
hingewiesen.
19
Seite 14 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
• Es sind im Bereich des Betriebsaufwands Kosten für Geschenke an die Bewohner ange-
fallen. Es ist darauf zu achten, dass diese angemessen und damit sozial adäquat bleiben,
da das HdA auch mit öffentlichen Geldern finanziert wird.
• Zum Zwecke wirtschaftlichen Verwaltungshandelns wird HdA darauf hingewiesen, künftig
auf einen zentralen Rechnungseingang bei der Stadt Nürnberg zu achten und dadurch
eine automatische Steuerung jeder Rechnung über den elektronischen Workflow zu ma-
ximieren. Die Anmerkungen hinsichtlich Rechnungsbearbeitung wären u.a. dadurch auto-
matisch hinfällig.
• Auf formale Ergänzungen für Handvorschüsse wird verwiesen (Zahlungsnachweis z.B.
durch einen „Bezahlt“-Stempel oder –Vermerk nach KassDA, Auszahlungsanordnung mit
Verweis auf das Formblatt „Abrechnung der Handkasse“).
• Bei wiederkehrenden Beauftragungen des gleichen Beschaffungsgegenstandes bzw.
gleicher Leistungen sollten ein förmliches Vergabeverfahren und Rahmenvereinbarungen
mit ZD/3 als zentraler Beschaffungsstelle über 5.000 Euro netto abgestimmt werden. Da-
bei ist auf die maximale Laufzeit zu achten. Bei Direktauftrag ist grundsätzliche Bedingung
der Wechsel zwischen den beauftragten Unternehmen. Ein besonderes Augenmerk sollte
außerdem vor allem auf dem Beschaffungsprozess der Grundverpflegung für die Sportler
liegen (durch Wettbewerbsöffnung, Qualitätsbewertung, ggf. durch Losbildung, Bünde-
lung, regulierter Bedarfsdeckung und gut dokumentierter Auswahl geeigneter Bewerber).
2.2.4 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr – Feuerwehr
(FW)
Prüfung der Sachkosten und Beschaffungen (ohne Fahr-
zeugbeschaffungen)
Prüfungsbericht vom 02.05.2023
Gegenstand der Prüfung waren die Sachkosten und Beschaffungen (ohne Fahrzeugbeschaf-
fungen). Hierbei wurden aus den Bereichen der ordentlichen Aufwendungen (Sachkosten) und
des beweglichen Vermögens zunächst die prüfungsrelevanten Kosten der Jahre 2018 – 2021
ermittelt und im Anschluss die zu Grunde liegenden Beschaffungsarten und -wege unter Be-
rücksichtigung der vergaberechtlichen Anforderungen sowie die Abläufe des Rechnungswe-
sens an Hand von Stichproben begutachtet.
Die Dienststelle unterliegt mit ihren Beschaffungen dem geltenden Vergaberecht. Demnach
sind Aufträge im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren zu vergeben. Zudem sind
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach Maßgabe der Gemeindeordnung
(GO) ebenso zu beachten, wie die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg.
Zu letzteren wurde im Einvernehmen mit RA/3-VMN und ZD/3 festgelegt, dass die Dienststelle
bestimmte Spezialbeschaffungen in eigener Zuständigkeit beschaffen darf.
In Bezug auf die Sachkosten wurden zunächst die wesentlichen Kostenarten ermittelt. Um
einen Einblick in einen üblichen Geschäftsbetrieb zu erhalten, erfolgte hierbei eine soweit als
mögliche Herausrechnung der coronabedingten Kosten. Im Ergebnis verblieben für den be-
trachteten Prüfungszeitraum durchschnittliche Sachkosten i.H.v. rund 3,2 Mio. Euro pro Jahr.
Im weiteren Verlauf wurden auf Basis der oben beschriebenen Kostenstruktur zunächst Stich-
proben im Bereich der wiederkehrenden Kreditoren und Beschaffungen gezogen. Hierbei ver-
20
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 127
blieben von rund 200 Kreditoren 45 in der engeren Wahl, aus der für gleichgelagerte Beschaf-
fungen eine Zusammenfassung nach Gruppen bzw. Bereichen erfolgte. Hieraus wurden sie-
ben markante Beschaffungsbereiche näher untersucht.
Die Prüfung ergab, dass die Dienststelle o. g. Beschaffungen regelmäßig im Rahmen des Di-
rektauftrags bzw. von beschränkten Ausschreibungen beauftragte. Hierbei orientierte sie sich
nach eigener Aussage stets an der jeweiligen Einzelbeschaffung. Seitens Rpr wurde hierzu
festgestellt, dass die Wahl des geeigneten Vergabeverfahrens die Grundlage fü r einen ord-
nungsgemäßen Beschaffungsprozess bildet. Dabei kommt der richtigen Einordnung des je-
weiligen Auftragswertes eine zentrale Bedeutung zu. Demnach darf bei wiederkehrenden Be-
schaffungen oder Beauftragungen nicht mehr ohne weiteres vom Wert der Einzelbeschaffung
ausgegangen werden. Vielmehr ist der zu erwartende Gesamtauftragswert ausschlaggebend.
Auf eine losweise und längerfristige Vergabe von Aufträgen soll, unter Einbeziehung einer
möglichen Nutzung des Instruments des mehrjährigen Rahmenvertrage s, geachtet werden.
Sofern es sich nicht um Spezialbeschaffungen gemäß der Vergabe- und Beschaffungsrichtli-
nien der Stadt Nürnberg (VBRL) handelt, ist ZD als zentrale Beschaffungsstelle entsprechend
zu beteiligen.
Neben dem voranstehenden Bereich der Sachkosten wurde auch das bewegliche Vermögen
in die Prüfung einbezogen, da es einen nicht unerheblichen Teil der Kostenstruktur der Dienst-
stelle ausmacht. Zudem finden hier Beschaffungen statt, in deren Rahmen den Regelungen
des Vergaberechts und der innerdienstlichen Vorschriften – aufgrund der im Allgemeinen hö-
heren Einzelvergabesummen – eine besondere Bedeutung zukommt. Aufgrund unterschiedli-
cher Beschaffungsbedarfe kommt es im Vergleich der Jahre zu Schwankungen in den Kos-
tenverläufen. Durchschnittlich lagen die jährlichen Kosten im Zeitraum 2018 – 2021 bei rund
217.000 Euro.
Insgesamt wurden im beweglichen Vermögen drei Vergaben des Jahres 2021 begutachtet.
Alle wurden von FW selbst durchgeführt, wovon aus Sicht von Rpr in zwei Fällen (Beschaffung
von E-Bikes sowie einer Aufsitz-Bodenreinigungsmaschine) die Beteiligung von ZD hätte er-
folgen müssen, da es sich nicht um Spezialbeschaffungen im Sinne der VBRL handelte. Eine
entsprechende Feststellung wurde in den Prüfungsbericht aufgenommen. Die dritte geprüfte
Beschaffung (Transportbehälter für Lithium-Ionen-Batterien) war hingegen nicht zu beanstan-
den. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit wurde allerdings auf das Erfordernis einer stets
ausführlichen Vergabedokumentation hingewiesen.
Ergänzend zu den obigen Prüfungspunkten konnte das Hauptlager der Feuerwache 4 in Au-
genschein genommen werden. Dort ist die Materialverwaltung angesiedelt. Es ergaben sich
grundsätzlich die gleichen Erkenntnisse, die bereits in den vorangegangenen Bereichen zu
verzeichnen waren. Insoweit wurde im Prüfungsbericht auf die bereits getroffenen Feststellun-
gen verwiesen. Auf eine ordnungsgemäße Vergabedokumentation wurde im Besonderen hin-
gewiesen.
Im Hinblick auf Verträge war nach Auffassung von Rpr ein von FW mit der Firma Linde GmbH
geschlossener Nutzungsvertrag über die Bereitstellung von Gasbehältern zu beanstanden.
Insbesondere wurde auch hier auf die Notwendigkeit eines wettbewerblichen Verfahrens hin-
gewiesen.
Für den Bereich des Rechnungswesens ergab die Prüfung, dass dieses geordnet und in die
jeweiligen Betriebsabläufe eingebunden ist.
In ihrer Stellungnahme gab FW an, die in den Feststellungen getroffenen Gesichtspunkte zu-
künftig entsprechend zu beachten. So ist seitens der Dienststelle bereits eine Rückmeldung
21
Seite 16 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
eingegangen, dass bei o. g. Nutzungsvertrag bereits eine Neugestaltung erfolgt ist. Ungeach-
tet dessen erklärte sie im Verlaufe der Prüfung, die zukünftige Vorgehensweise für Beschaf-
fungen in Bezug auf die Zeit nach dem Prüfungsjahr 2021 bereits überdacht und umgesetzt
zu haben.
2.2.5 243103 Pädagogische und schulpsychologische Dienstleis-
tungen – Institut für Pädagogik und schulpsychologie
Nürnberg (IPSN)
Prüfung der Fortbildungen und Veranstaltungen des
IPSN
Prüfungsbericht vom 03.04.2023
Im Rahmen üblicher Stichproben wurde das Produkt 243103, pädagogische und schulpsycho-
logische Dienstleistungen, insbesondere die Fortbildungen und Veranstaltungen des Instituts
für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) beim Referat für Schule und Sport ge-
prüft. Prüfungsgegenstand waren hauptsächlich die Festsetzung der Entgelte sowie die Ord-
nungsmäßigkeit der Erträge und Aufwendungen.
Die Aufgaben des IPSN umfassen Angebote von schulartenübergreifenden Lehrerfortbildun-
gen, Schulentwicklungsberatungen und Schulentwicklungsbegleitungen, schulpsychologische
Beratungen, Medien- und Umweltpädagogik, Bildungsangebote für Erziehungsberechtigte und
Schüler sowie der Verleih von Medien an Schulen.
Die Prüfung hat gezeigt, dass IPSN einem ständigen Wandel unterliegt. IPSN versucht aktu-
ellen Erfordernissen gerecht zu werden.
Seit der letzten Prüfung ist im Bereich der Teilnehmerquoten der „Nürnberger Lehrer“ eine
Verbesserung eingetreten. So hat sich der vergleichbare Durchschnitt der Teilnehmerquoten
(52 %) der kommunalen Nürnberger Lehrer im Vergleich zur letzten Prüfung im Jahr 2009
erhöht. Zu dieser Zeit wurde von Rpr im Bereich der schulartenübergreifenden Lehrerfortbil-
dung (betrifft alle Kategorien) eine Fremdquote (staatliche Lehrer) von 86 % ermittelt. Seit dem
Jahr 2014 gibt es im Haushaltsplan die Produktkennzahlen „Teilnahmequote Nürnberger Lehr-
kräfte“ zunächst für die Kategorien allgemeine Pädagogik und Schulentwicklung. 2018 wurde
zusätzlich die „Teilnahmequote Nürnberger Lehrkräfte“ im Bereich Schulpsychologie einge-
führt. Die vergleichbaren Durchschnittsquoten schwankten seit dem Jahr 2014, blieben jedoch
konstant über der Teilnahmequote (14 %) aus dem Jahr 2009.
IPSN hat auch die Verträge mit den Dozenten über freie Mitarbeit durch die rechtssicheren, im
Vertragshandbuch eingestellten, Dienstverträge ersetzt.
Insgesamt wurden folgende Feststellungen und Empfehlungen getroffen, zu denen IPSN auch
Stellung genommen hat:
• Rpr empfiehlt unter Bezugnahme auf die von IPSN erstellte Kalkulation eine Anpassung
der Gebührenordnung vorzunehmen und dies vom Stadtrat bzw. Schulausschuss geneh-
migen zu lassen (3.2.2 AFB). Somit könnten über Dozentenhonorare hinaus auch teil-
weise interne Personalkosten, die für die Organisation von Fortbildungen anfallen, ge-
deckt werden.
Laut Stellungnahme von IPSN wird bereits am Entwurf einer neuen Entgeltordnung gear-
beitet. Eine Umsetzung nach Durchlauf der Gremien ist im Kalenderjahr 2024 realistisch.
22
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 127
• Rpr hat die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der vorgelegten, aufbereiteten Daten in
Bezug auf die Teilnehmerquoten geprüft. Prüfungsergebnis war, dass in Abstimmung mit
IPSN die Ist-Quote im Bereich der Schulpsychologie nach unten korrigiert wurde.
• Bei zwei Fortbildungen wurden die festgesetzten Teilnehmerentgelte in Höhe von insge-
samt 270 Euro nicht eingezogen, obwohl diese stattfanden. Zukünftig sollte darauf geach-
tet werden, dass alle festgesetzten Teilnehmerentgelte auch eingezogen werden.
IPSN erklärt, dass sehr darauf geachtet wird, die Teilnehmerentgelte korrekt einzuziehen.
Die Rechnungsprüfung umfasste das Coronajahr 2021, in dem neue Formate ausprobiert
und Standard-Laufwege erst generiert werden mussten. In diesem Zusammenhang gab
es Begebenheiten, die dazu führten, dass insgesamt 270 Euro nicht eingezogen wurden.
In den übrigen Standard Fällen wurden die Teilnehmerentgelte korrekt verarbeitet. Es
wurden nun seitens IPSN zusätzliche Prüfsystematiken eingebaut, um fehlende Last-
schrifteinzüge künftig zu vermeiden.
• Die Festsetzung der Entgelte sollte transparenter erfolgen.
Laut IPSN wird eine transparente Festsetzung von Veranstaltungsentgelten mit der Än-
derung der Entgeltordnung verbunden sein.
• Im Bereich der Aufwendungen wurde anhand von 20 Stichproben festgestellt, dass ledig-
lich bei einer in SAP hinterlegten Rechnung der Tag des Eingangs bei IPSN vermerkt
wurde. Der Eingangsvermerk, bzw. Eingangsstempel sollte zukünftig angebracht werden.
IPSN gibt an, dass die Mitarbeiter darauf hingewiesen wurden, jeweils einen Eingangs-
vermerk an die eingehenden Rechnungen anzubringen.
2.2.6 252020 Kunst und Ausstellung – KunstKulturQuartier
(KuKuQ)
Prüfung der Kunsthalle und des Kunsthauses
Prüfungsbericht vom 27.09.2023
Gegenstand der Prüfung waren die Kunsthalle und das Kunsthaus im KunstKulturQuartier.
Untersucht wurden hierbei die dortigen Verwaltungsabläufe, insbesondere im Hinblick auf die
ordnungsgemäße und vollständige Erhebung der Gebühren, die Behandlung von Zuwendun-
gen und Spenden sowie das Verfahren zur Vergabe von Beschaffungsaufträgen. Insofern
schloss vorliegende Prüfung an die der Kunstvilla im KunstKulturQuartier für das Jahr 2020 an
(Prüfungsbericht vom 10.03.2022).
Wie in allen Bereichen der Stadt Nürnberg, waren die Auswirkungen der Corona- Pandemie
auch im Betrieb der beiden Ausstellungshäuser deutlich wahrnehmbar. Nach Beendigung der
einschränkenden Maßnahmen (Schließungen etc.) sahen sie sich zunächst mit einer eher zu-
rückhaltenden und abwartenden Reaktion der Menschen konfrontiert, die sich in den Besu-
cherzahlen niederschlug. Die allmähliche Rückkehr zu einem annähernden Normalzustand
konnte zunächst ab Herbst 2022 verzeichnet werden. Hingegen läuft beispielsweise die Zu-
sammenarbeit mit den Schulen, aufgrund bisher fortwährend ausbleibender Anfragen von dort,
im 2023 gerade erst zögerlich wieder an.
Im Rahmen der Prüfung erfolgte auch eine Betrachtung zur Entwicklung des jeweiligen Teiler-
gebnishaushalts. Hierbei fielen im Bereich der Kunsthalle insbesondere wiederkehrende Er-
23
Seite 18 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
trags- und Aufwandsbuchungen von Bestandsveränderungen auf. Diese liegen nach Informa-
tionen von KuKuQ im Sortiment der Kataloge begründet, die – begleitend zur jeweiligen Aus-
stellung der Kunsthalle – erstellt und zum Verkauf angeboten werden. Verbleibende Exemp-
lare werden als Bestand auf Lager genommen. Diese verursachen im Rahmen der jährlichen
Inventur entsprechende bestandverändernde Buchungen, die das Budgetergebnis teils erheb-
lich beeinträchtigen. Die Dienststelle ist sich der Problematik bewusst und sucht nach entspre-
chenden Lösungswegen (z. B. Reduzierung des Katalogvolumens). Seitens Rpr wurde nahe-
gelegt, sollten sich die Nichtverkäufe dennoch weiter fortsetzen, die Praxis des Katalogver-
kaufs generell kritisch und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – auch hinsichtlich anderer
Veröffentlichungswege wie z. B. Bereitstellung in digitaler Form – zu hinterfragen.
Zu den Besucherzahlen und Eintrittsarten stellte KuKuQ entsprechende Daten zur Verfügung.
Hierauf basierend war für den Prüfungszeitraum festzustellen, dass die gewährten freien Ein-
tritte, gemessen an der Gesamtbesucherzahl, recht hoch erscheinen. Im Hinblick auf die Prü-
fung der Kunstvilla und der im Rahmen der vorliegenden Prüfung gewonnenen und sich wi-
derspiegelnden Ergebnisse, soll die Verfahrensweise im Umgang mit der Gewährung von
freien Eintritten seitens der Dienststelle ebenfalls einer kritischen Betrachtung unterzogen wer-
den. Diese sind nach Ansicht von Rpr auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen, um
insbesondere den Vorgaben der Gemeindeordnung (GO) zu entsprechen. Demnach sind zur
Erfüllung der Aufgaben alle erforderlichen Einnahmen zu beschaffen (Art. 62 Abs. 2 GO).
Im Zusammenhang mit den obigen Ausführungen wurde auch auf das Erfordernis kostende-
ckender Gebühren hingewiesen. Auch in diesem Bereich korrespondieren die Ergebnisse der
vorliegenden Prüfung mit denen aus der Prüfung der Kunstvilla. Auf den diesbezüglichen Prü-
fungsbericht wurde daher entsprechend verwiesen. Demnach wurde die für das Prüfungsjahr
gültige Sehenswürdigkeitengebührensatzung (SeGebS) für die Kunsteinrichtungen des
KuKuQ letztmalig im Laufe des Jahres 2013 mit Gültigkeit ab 2014 angepasst. In den Folge-
jahren fanden keine weiteren Gebührenkalkulationen im Sinne einer regelmäßigen Überprü-
fung und ggf. notwendigen kostendeckenden Anpassung mehr statt.
Hinsichtlich der Gebührenerhebung erfolgte ein Vergleich zwischen den Veröffentlichungen im
jeweiligen Internetauftritt und den satzungsgemäßen Festsetzungen der SeGebS. Hierbei
wurde berücksichtigt, dass ein Teil der Vermittlungsangebote in Zusammenarbeit mit dem
Kunst- und Kulturpädagogischen Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) entstehen. Bei den
verbliebenen Angeboten fielen dennoch Abweichungen auf, die im Prüfungsbericht Erwäh-
nung fanden. So werden beispielsweise Leistungen angeboten, die in der SeGebS nicht ent-
halten sind. Sofern die Dienststelle beabsichtigt, diese beizubehalten, ist deren Aufnahm e in
die Satzung – ggf. in Absprache mit dem Rechtsamt (RA) – unter gebührenrechtlichen Aspek-
ten abzuklären und vorzunehmen.
Einen weiteren Themenschwerpunkt der Prüfung stellte der Bereich der Spenden und Zuwen-
dungen dar. Sowohl die Kunsthalle als auch das Kunsthaus verzeichnen solche Erträge. Diese
sind gemäß den Vorgaben der Sponsoringrichtlinie (SponsR) zu behandeln. Im Zuge dieser
Begutachtung fielen Spenden eines ortsansässigen Malerhandwerksbetriebs auf. Dieser
führte im Prüfungs - und Vergleichszeitraum alle Malerarbeiten als alleiniger Auftragnehmer
aus. Zudem waren auf den betreffenden Rechnungen hohe Rabatte ausgewiesen. Von Rpr
wurde darauf hingewiesen, dass zum Schutz der Mitarbeitenden seitens der Dienststelle ge-
eignete Maßnahmen zu ergreifen sind, die jegliche Verdachtsmomente bzgl. wechselseitiger
Abhängigkeiten ausschließen. Hierzu zählt in erster Linie die Beachtung des Vergaberechts
und der internen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien. Die betreffenden Spenden waren im
jeweiligen Spendenbericht ausgewiesen. Die Dienststelle versicherte auf Rückfrage, dass für
die regelmäßigen Beauftragungen ausschließlich sachliche Gründe ausschlaggebend waren.
24
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 127
Der vorgenannte Sachverhalt fand bei der Prüfung der Vergaben nochmalige Beachtung.
Beide Kunsteinrichtungen veranlassen öffentliche Aufträge und unterliegen damit dem gelten-
den Vergaberecht sowie den hierzu erlassenen städtischen Regelungen. Seitens Rpr wurde
hier ein besonderes Augenmerk auf gleichgelagerte und wiederkehrende Beauftragungen ge-
legt. Basierend auf den gezogenen Stichproben konnte festgestellt werden, dass es bei der
Kunsthalle und dem Kunsthaus zu annähernd den gleichen Beschaffungsprozessen kommt,
wie sie schon bei der Prüfung der Kunstvilla zu verzeichnen waren. Zudem erfolgten die ge-
prüften Beauftragungen vorrangig im Rahmen von Direktaufträgen, deren Zulässigkeit aus
Sicht von Rpr allerdings nicht gegeben war. Vielmehr wären, ausgehend vom Gesamtauftrags-
wert, formelle Vergabeverfahren unter Einbeziehung der zentralen Beschaffungsstel le ZD/3
erforderlich gewesen. Die Dienststelle wurde zur Klärung der zukünftigen vergaberechtlichen
Erfordernisse dorthin verwiesen. Die im Rpr -Prüfungsbericht zur Kunstvilla getroffenen Fest-
stellungen kommen gleichermaßen zur Anwendung.
Im Fazit blieb fes tzuhalten, dass in den behandelten Themenbereichen markante Parallelen
zwischen der vorliegenden Begutachtung und der zur Kunstvilla gezogen werden konnten.
Eine Stellungnahme der Dienststelle zum vorliegenden Prüfungsbericht stand zum Redakti-
onsschluss noch aus.
2.2.7 311600 Grundsicherung im Alter – Amt für Existenzsiche-
rung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Prüfung der Kosten der Unterkunft des vierten Kapitels
SGB XII bei SHA
Prüfungsbericht vom 22.02.2023
Gegenstand der Prüfung waren die Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunter-
haltes im Alter – Grundsicherung im Alter (4. Kapitel SGB XII). Der Schwerpunkt lag hierbei
auf den notwendigen anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) für Personen, die über der
Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII liegen. Die Anwendung des sog. schlüssigen Konzep-
tes, die Anerkennung der Miet - und Nebenkosten, die entsprechende Berechnung in Einzel-
fällen, interne Kontrollmechanismen sowie die Beachtung der entsprechenden Vorschriften
waren Gegenstand der Prüfung.
Die Grundsicherung im Alter soll den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen. Dementspre-
chend sind nach § 41 SGB XII ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit ge-
wöhnlichem Aufenthalt im Inland leistungsberechtigt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt
nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können.
Folgende notwendige Bedarfe nach § 42 SGB XII sind anerkannt:
• Regelsätze für Lebensmittel und dergleichen (§§ 28, 27a Abs. 3 und 4 SGB XII),
• zusätzliche Bedarfe wie z.B. Mehrbedarfe nach § 42b SGB XII,
• Bildung und Teilhabe (§ 34f SGB XII),
• Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 42a SGB XII) und
• ergänzende Darlehen (§§ 37 Abs. 1, 37a SGB XII).
Der Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt ist ein personenbezogener Individualbedarf
entsprechend den gesetzlichen Grundlagen. So besteht bereits bei der Höhe des Regelsatzes
25
Seite 20 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
für eine Einzelperson ein Unterschied zu einer Person in der Familie. Ebenso verhält es sich
bei den weiteren notwendigen Bedarfen. Die Unterkunftskosten stellen hier eine Besonderheit
dar, da es erhebliche kommunale Unterschiede der Wohngemeinden, Stadtteile, Mietspiegel,
Wohnungsgrößen, Ausstattungen und Nebenkosten gibt. Die Bedarfe für Unterkunft und Hei-
zung sind in der tatsächlichen Höhe anzuerkennen, soweit diese angemessen sind (§ 42a Abs.
1 SGB XII).
Dem jeweiligen Bedarf ist das Einkommen (z.B. Rente, Vermögen) unter Beachtung von Frei-
beträgen gegenüberzustellen. Weiterhin sind vorrangige Ansprüche, wie z.B. Wohngeld, zu
berücksichtigen. Im Ergebnis wird per Bescheid der monatliche Anspruch auf Grundsicherung
im Alter bewilligt. Werden während des Bewilligungszeitraumes Änderungen (z.B. Miethöhe,
Heizkosten, Rente) bekannt, so ändert sich die Bewilligungshöhe gegebenenfalls auch rück-
wirkend.
Für eine korrekte Ermittlung des Bedarfes sind für alle Belange jeweilige Nachweise (Verträge,
Bescheide, Kontoauszüge usw.) zur Prüfung einzureichen und in der jeweiligen Fallakte zu
dokumentieren. Im Rahmen der Prüfung wurden die Bedarfe für Unterkunft und H eizung be-
trachtet, da hier für die Angemessenheit der Kosten die individuellen kommunalen Gegeben-
heiten ausschlaggebend sind.
Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Stadt Nürnberg – „Schlüssiges
Konzept“ gelten für Leistungen nach dem SGB II gleichermaßen wie für das SGB XII. Das
Konzept stellt einen Leitfaden sowie die Berechnungsgrundlage für die Anerkennung von Miet-
und Heizkosten dar. Es enthält die grundlegende Festlegung von Mietobergrenzen, aner-
kannte Bedarfe im Rahmen der K dU und Nebenkosten sowie weiterführende Ausnahmen,
Sonderberechnungen und Härtefallregelungen. Das Konzept wird in regelmäßigen Abständen
geprüft und angepasst. Zuletzt wurden die Mietrichtwerte im Rahmen des SGB II und des SGB
XII in der Sitzung des Sozialausschusses vom 08.12.2022 erörtert. Die letzte Anpassung fand
zum 01.01.2023 statt. Aufgrund der Komplexität und Vielzahl von Richtwerten und Ausnah-
meregelungen wird seitens Rpr auf das Konzept in seiner Fassung vom 01.04.2020 mit der
Anpassung der Richtwerte zum 01.01.2023 verwiesen.
Die Nettoaufwendungen der Grundsicherung im Alter werden seit dem Jahr 2014 der Stadt
Nürnberg durch den Bund zu 100% erstattet (§ 46a Abs. 1 Nr. 2 SGB XII). Dementsprechend
entstehen auf kommunaler Ebene keine Kosten, die unmittelbar für Leistungen nach dem 4.
Kapitel SGB XII anfallen. Im Jahr 2022 lagen die gesamten ordentlichen Erträge i.H.v.
67,64 Mio. Euro um 272.000 Euro unter den städtischen ordentlichen Aufwendungen
(67,91 Mio. Euro). Aufgrund unterschiedlicher Abrechnungs - und Erstattungszeiträume geht
die Stadt Nürnberg hier in Vorleistung und die Endabrechnung 2022 bleibt abzuwarten. Wei-
terhin ist hier zu berücksichtigen, dass weitere Leistungen wie sonstige Transferleistungen,
Kostenbeiträge und Erstattungen, Darlehen für Mietrückstände enthalten sind. In den vergan-
genen Jahren waren die Jahresergebnisse für die Stadt Nürnberg auf das Produkt 311600
Grundsicherung im Alter bezogen regelmäßig positiv (zuletzt 2021 i.H.v. 101.000 Euro). Ins-
gesamt betrachtet sind die A ufwendungen im Zeitraum 2017 – 2022 nach einem leichten
Rückgang in 2019 um rd. 19,7 % gestiegen.
26
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 127
Die Anzahl der Leistungsberechtigten basiert auf einer Auswertung aus dem Fachverfahren
OPEN/Prosoz zum jeweiligen Stichtag am Jahresende und zeigt, dass di ese nach einem
Rückgang wieder gestiegen ist. Dies spiegelt auch die Aufwendungen und Erträge wider.
Dezember 2017 Dezember 2018 Dezember 2019 Dezember 2020 Dezember 2021
Zahl der Leistungsberechtig-
ten mit Grundsicherung
im Alter
6.718 6.119 6.221 6.278 6.421
Aus den SAP –Auswertungen des Produktes lassen sich die dem Prüfungsgegenstand ent-
sprechenden Daten bezogen auf Mietkosten, Nebenkosten und Heizkosten nicht auswerten.
Die Einzelerfassungen der im hierfür vorgesehenen Fachverfahren (OPEN/Prosoz) mit den
monatlichen Zahlläufen sind zu diesem Zweck notwendig. So ergab die durch SHA erstellte
Auswertung des Monats Dezember 2021 folgende Tabelle:
Bedarfs-Bezeichnung Summe Euro Anzahl Personen
Summe Anteile Grundmiete 2.161.246,71 8.310
Summe Anteile Heizkosten 349.878,59 8.000
Summe Anteile KdU einmalige Nebenkosten / Abset-
zungen
53.908,57 413
Summe Anteile KdU laufende Nebenkosten / Absetzun-
gen
552.885,57 7.650
Summe Anteile KdU nach Tagessätzen 375,00 1
Summe Anteile KdU Wohneigentum 1.366,61 12
Gesamt 3.119.661,05 8.323
Hierbei ist zu beachten, dass bei den KdU -Kosten auch Personen mit Erwerbsminderung er-
fasst sind. Die Anzahl der Personen kann damit nicht mit der Anzahl der Leistungsberechtigten
(Grundsicherung im Alter) gleichgesetzt werden. Weiterhin ist hier zu beachten, dass nicht in
0
10.000.000
20.000.000
30.000.000
40.000.000
50.000.000
60.000.000
70.000.000
80.000.000
2018 2019 2020 2021 2022
311600 Grundsicherung im Alter
Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen
27
Seite 22 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
jedem Fall alle Formen der KdU vorliegen (z.B. nur Nebenkosten, keine Mietkosten). Die or-
dentlichen Aufwendungen 2021 (62.889.345 Mio. Euro) beinhalten die Kosten der Unterkunft.
Entsprechend beträgt der monatliche Gesamtaufwand im Durchschnitt 5.240.779 Euro. Ver-
gleicht man diesen Durchschnitt mit den KdU -Aufwendungen aus Dezember 2021, so wäre
der Anteil der KdU rd. 59,9 %. Allerdings ist ein Vergleich der ordentlichen Aufwendungen aus
SAP mit einer Durchschnittsberechnung und der tatsächlichen Auswertung aus Open/Prosoz
für 12/2021 nicht vollumfänglich aussagekräftig.
SHA ist Mitglied im Benchmarkingkreis der großen Großstädte Deutschlands. In diesem Rah-
men werden regelmäßig Analysen der verschiedenen Leistun gen durchgeführt, und in Moni-
toringberichten veröffentlicht. Zudem berichtet SHA im Stadtrat sowie Sozialausschuss (zuletzt
am 13.10.2022) über die Ergebnisse.
Prüfungsergebnis
Für die konkrete Prüfung von Einzelfällen wurde eine aktuelle Übersicht von SHA angefordert.
Aus den Fachverfahren OPEN/Prosoz erfolgte zum Stichtag 31.12.2021 unter Beachtung der
von Rpr angeforderten Parameter (Name, Fallnummer, Grundmiete, Nebenkosten, Heizkos-
ten, QM, Personenanzahl, Wohngemeinschaftspersonenanzahl, Adresse) eine Auswertung
aller hinterlegten Fälle. Die in Excel aufbereiteten und an Rpr übermittelten Daten umfassten
demnach 5.338 Fälle.
Aufgrund der enormen Anzahl der Fälle und der damit einhergehenden sehr deutlichen unter-
schiedlichen Fallkonstellationen war es für Rpr nicht ohne weiteres möglich, eine qualifizierte
Auswahl für die Prüfung heranzuziehen. Die von SHA zur Verfügung gestellten Datensätze
wurden mittels der Analysesoftware IDEA ausgewertet. Hierbei wurden doppelte Datensätze,
gleicher Name, gleiche Adresse, identische Miethöhe und gleiche Fallnummer getrennt vonei-
nander ausgewertet. Unabhängig von dieser Auswertung wurden mittels einer Excel Funktion
zufällige Fälle der Prüfliste hinzugefügt. Weiterhin wurde die Basisliste auf besondere Fälle
durchsucht wie z.B. keine Mietkosten, besonders hohe Mietkosten, Nebenkosten, Heizkosten,
Anzahl der Personen oder auch Größe der Wohnung.
Die Auswertungen ergaben insgesamt immer noch deutlich über 300 Fallakten. Hieraus wurde
die Auswahl weiter manuell eingeschränkt, so dass jede der vorgenannten Fallkonstellationen
vertreten war. Die Prüfung erfolgte demnach in 26 konkreten Einzelfällen. Hierfür wurden sei-
tens SHA die Akten sowie ein Büro mit Zugang zum Fachverfahren gestellt. Im Vorfeld der
Aktenprüfung wurde dur ch die Einwohnerauskunft VIA ermittelt, ob die entsprechenden
Grundsicherungsempfänger auch örtlich in Nürnberg gemeldet sind. Nachdem diese Prüfung
relativ einfach ohne Zuhilfenahme der Fallakte möglich war, wurde hier die Prüfliste erweitert
und insgesamt 41 Einzelfälle überprüft.
Die Überprüfung der Meldeadressen ergab keine Abweichungen zu den übermittelten Datens-
ätzen mit Stand 31.12.2021. Die Einzelfallprüfung erwies sich als komplex, da in jedem Fall
Individualentscheidungen getroffen waren. Im Wesentlichen war festzustellen, dass Entschei-
dungen, Änderungen, Einmalzahlungen aus Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen so-
wie von der Norm abweichende Sachverhalte entsprechend dokumentiert, in OPEN/Prosoz
angepasst und verbeschieden sind. Die Sachbearbeitung in den geprüften Fällen fand durch-
weg unter Beachtung des SGB XII sowie des schlüssigen Konzeptes statt.
In einem Fall war die Heizkostenobergrenze anerkannt, obwohl nach Aktenlage geringere
Heizkosten vorlagen. Weitere geringfügige Feststellungen (Dok umentation, Qualität der Ak-
tenführung und Erfassung) wurden während der Prüfung besprochen und weitestgehend aus-
geräumt.
28
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 127
Insgesamt ist, basierend auf den 26 geprüften Fallakten, von einer ordnungsgemäßen Sach-
bearbeitung auszugehen. In jedem Fall waren die VIA Meldedaten, Nachweise der KdU, Ne-
ben- und Heizkosten vorliegend. Die bei der IDEA Auswertung vermeintlichen doppelten Fälle
haben sich als unzutreffend herausgestellt.
Das interne Kontrollsystem bei SHA sieht vor, dass alle Neufälle durch die Gruppenleitungen
geprüft und freigegeben werden. Des Weiteren sind Einzelfallentscheidungen, Widerspruchs-
angelegenheiten sowie Beschwerdefälle in die Überprüfung durch die Gruppenleitungen ein-
gebunden. Eine auf das Zufallsprinzip basierende stichprobenartige Fallak tenprüfung findet
nicht statt. So kann nach der Erstbewilligung ein Fall viele Jahre ohne 4-Augen-Prinzip bewilligt
werden.
Aus Sicht von Rpr sollte aus den monatlichen Zahlläufen eine zufällig generierte Liste mit Fäl-
len erstellt und geprüft werden. Hierfür wäre eine standardisierte Prüfliste mit entsprechender
Dokumentation für jeden Fall in der Akte zu hinterlegen.
Die gegenständliche Prüfung der Mietkosten im 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter)
hat gezeigt, dass bei den geprüften Fällen gr undsätzlich eine ordnungsgemäße einzelfallbe-
zogene Sachbearbeitung erfolgt. Die geringfügigen Feststellungen wurden größtenteils wäh-
rend der Prüfung bereinigt. Die umfassenden gesetzlichen Regelungen, weiterführenden kom-
munalen Bestimmungen sowie Gerichtsentscheidungen stellen hier eine besondere Heraus-
forderung dar.
Die Prüfung ist abgeschlossen.
2.2.8 363301 Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) – Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Prüfung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche
Prüfungsbericht vom 22.09.2023
Gegenstand der Prüfung waren die Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
oder von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher nach § 35a SGB VIII. Der Schwer-
punkt lag hierbei auf den notwendigen Voraussetzungen für die Gewährung der Eingliede-
rungshilfe. Die Anwendung des Hilfeplanverfahrens, die entsprechende Abrechnung, interne
Kontrollmechanismen sowie die Plausibilität waren Gegenstand der Prüfung.
Seelisch behinderte Kinder und Ju gendliche haben einen Anspruch auf Leistungen der Ju-
gendhilfe (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 SGB VIII). Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII besteht der Anspruch auf
Eingliederungshilfe, soweit
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem
für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Be-
einträchtigung zu erwarten ist.
Beide Voraussetzungen müssen für eine Hilfegewährung erfüllt sein. Demnach muss neben
der Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit auch ein soziales Integrationsrisiko vorhan-
den sein. Hierfür ist seitens des Jugendhilfeträgers ein fachliches Gutachten eines Arztes bzw.
eines Psychotherapeuten im Sinne des § 35a Abs. 1 a SGB VIII einzuholen. Die Feststellung
29
Seite 24 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
der Beeinträchtigung erfolgt durch die zuständige Fachkraft im Jugendamt aufgrund des Gut-
achtens. Hierbei wird auch die Entscheidung über die Einleitung, Art und Ausgestaltung der
Hilfe entschieden.
Die Hilfegewährung kann in
• ambulanter Form,
• in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
• durch geeignete Pflegepersonen und
• in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen erfolgen.
Entsprechend § 91 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 3 SGB VI II werden für die Leistungen der
Eingliederungshilfe (bei teil- und vollstationärem Aufenthalt) Kostenbeiträge erhoben. Die Her-
anziehung der Kostenbeiträge ist in den §§ 92 ff. SGB VIII geregelt und umfasst das Kinder-
geld, das Einkommen der Eltern sowie eigenes Einkommen und Vermögen des Anspruchsbe-
rechtigten.
Die Abteilung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WiHi) im Jugendamt führt die Fallakten, erstellt
Leistungsbescheide, prüft die Zuständigkeiten, bearbeitet die eingehenden Rechnungen so-
wie sonstige Zahlungsaufforderungen, führt die Kostenbeitragsakten (KOB) und überwacht die
Einhaltung der Gesamtausgaben. Im Bereich J/B3 ist der Allgemeine Sozialdienst (ASD) mit
den fachlichen Aufgaben der Eingliederungshilfen betraut. Hierzu zählen insbesondere die so-
zialpädagogischen Belange, das Hilfeplanverfahren, die Betreuung der Hilfebedürftigen und
die Kommunikation mit den Trägern. In diesem Rahmen finden auch Eingangsgespräche, Be-
ratungen und die Beauftragung eines Gutachtens statt. Durch das kollegiale Team und interne
Fall-Besprechungen werden die möglichen geeigneten Hilfeformen herausgefiltert und festge-
legt. Ebenso finden regelmäßige Hilfeplangespräche mit den Betroffenen, den Trägern sowie
den Erziehungsberechtigten statt. Entsprechende Dokumentationen bilden die Basis für Hilfe-
beginn, Hilfeänderungen, Verlängerungen sowie Beendigungen. Der regelmäßige Austausch
zwischen dem ASD und der WiHi ist elementar für einen ordnungsgemäßen Fallverlauf.
Die Aufgaben des ASD waren nicht Gegenstand der Prüfung.
Die Eingliederungsleistungen nach § 35a SGB VIII sind im Produkthaushalt der Stadt Nürn-
berg (Produkt 363301) abgebildet. Das Produkt ist in 20 eigenständige Leistungen unterglie-
dert. Hier wird nach Sozialregionen, minderjährige / junge Volljährige sowie Flüchtlinge unter-
schieden. Die Gesamtkosten der Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII beliefen sich im Jahr 2022 auf
72,736 Mio. Euro (JHA 27.07.2023 Standardbericht Kinder- und Jugendhilfen). Auf die Hilfen
nach § 35a SGB VIII entfielen 26,942 Mio. Euro (37 %).
Insgesamt betrachtet hat sich das Jahresergebnis 2022 gegenüber 2019 um 4,255 Millionen
Euro (+21,88%) verschlechtert. Das K1 Sachbudget ist hierbei zu vernachlässigen, der ge-
nannte Betrag ist lediglich eine Umlage aus den K1 Gesamtkosten der WiHi Abteilung. Die K2
Personalkosten sind ebenfalls als anteilige Umlage gebucht.
Die K3 Sozialtransferleistungen beinhalten die Erstattungen, Transfererträge, Kostenbeiträge
sowie die primären Aufwendungen der Eingliederungshilfen. Hier sind die wesentlichen Kos-
ten deutlich z u erkennen. Alle Aufwendungen in diesem Bereich sind gestiegen, wobei die
Heimunterbringung den größten Anteil ausmacht. Insgesamt ist in diesem Bereich ein Anstieg
von 15,7 % gegeben. Die K3 Erträge sind im selben Zeitraum um 13,7 % gestiegen.
30
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 127
Die Steuerungsmöglichkeiten sind, bedingt durch gesetzliche Vorgaben, in diesem Bereich
eingeschränkt. Durch Zuständigkeitsregelungen, Kostenbeteiligungen der Eltern sowie der
personenspezifischen Hilfeformen sind die entsprechenden Kosten und Erträge zugeordnet.
Hierbei ist deutlich erkennbar, dass eine gewissenhafte Sachbearbeitung und die richtige Aus-
wahl der Hilfeform entscheidend für die Kosten sind.
Die Jahresabschlussdaten des Produkts sind, auch bezogen auf die Steigerungsraten, ledig-
lich ein Baustein der durchaus komplexen Controllingdaten. Diese dürfen nicht isoliert betrach-
tet werden. Das Jugendamt der Stadt Nürnberg ist seit dem Jahr 2005 am Interkommunalen
Vergleichsring von 14 Großstädten beteiligt. Hier werden standardisierte einheitliche Ver-
gleichsdaten zusammengefasst und analysiert. Aufgrund dessen werden umfassende Daten
für alle Hilfeformen, Einwohnerdaten, Kosten, Fallzahlen und viele weitere erfasst.
In diesem Vergleichsrahmen liegt Nürnberg insgesamt gesehen bei den neu begonnenen Hil-
fen, der Leistungsdichte bei den Kosten pro Jungeinwohner sowie den Kosten pro laufender
Hilfe unterhalb des Durchschnitts.
[+] Ist
2022
[+] Ist
2021
[+] Ist
2020
[+] Ist
2019
Kostenart EUR EUR EUR EUR
Ergebnis 23.716.733,27 22.286.994,43 20.775.526,98 19.461.642,77
[-] 1000GES_BUDGET.22 Gesamtbudget Produkte 2022 - Berichte 23.716.733,27 22.286.994,43 20.775.526,98 19.461.642,77
[-] 1000K1_BUDGET.22 K 1 - Sachbudget 127.944,31 135.574,60 134.524,61 133.029,77
[-] 1000K2_BUDGET.22 K 2 - Personalbudget (nur Aktive) 1.296.760,32 1.417.973,67 1.407.452,11 1.409.885,70
[-] 1000K3_BUDGET.22 K 3 - Sozialtransferleistungen/Zuwendung 22.091.448,10 20.457.970,91 19.007.387,95 17.675.352,26
[-] 1000K3_ERTRAG.22 K3 Erträge -3.224.776,67 -2.838.381,63 -2.980.855,59 -2.691.071,31
[-] 1000K3_KG542.22 Erträge aus Kostenerstattungen -2.469.359,82 -1.898.942,93 -2.193.915,31 -1.969.966,50
54220100 Erstattungen Gde.(Sozialleistungen i.E.) -487.184,22 -64.119,52 -154.562,96 -181.006,36
54220200 Erstattungen Gde.(Sozialleistungen a.E.) -178.182,63 -186.918,70 -230.998,23 -105.256,40
54220500 Erstattungen Bezirk (Sozialleist./i.E.) -1.485.647,61 -1.415.099,86 -1.443.424,54 -1.550.835,19
54220600 Erstattungen Bezirk (Sozialleist./a.E.) -318.345,36 -232.804,85 -364.929,58 -132.868,55
[-] 1000K3_KOG52.22 Sonstige Transfererträge -755.416,85 -939.438,70 -786.940,28 -721.104,81
52110401 Kostenbeitr./Aufwen.ersatz/Kosteners.avE -55.989,86 -52.424,35 -38.593,57 -46.108,75
52120401 Übergel.Anspr.gg.bürg-rechtl.Unt.ver.avE
52130401 Leistungen v. Sozialleistungsträgern avE -23.540,71 -29.533,87 -31.086,01 -54.559,04
52210401 Kostenbeitr./Aufwen.ersatz/Kosteners. iE -510.755,36 -649.885,24 -530.927,02 -488.310,09
52220401 Übergel.Anspr.gg.bürg-recht.Unt.verpf-iE
52230401 Leistungen von Sozialleistungsträgern iE -165.130,92 -207.595,24 -186.333,68 -132.126,93
[-] 1000K3_AUFWAND.22 K3 Aufwendungen 25.316.204,77 23.296.237,07 21.988.075,32 20.366.215,14
63340101 Erziehungsbeist./Betreuungshelf. a.v.E. 511.631,98 504.934,22 497.452,31 475.058,01
63340106 Vollzeitpflege a.v.E. 642.288,71 523.081,64 561.173,01 446.349,87
63340600 Vorschuss Krankenhilfe
63350105 Eingliederungshilfe (sonst. Maßn.) i.E. 5.183.016,35 4.128.907,03 3.568.002,55 4.258.086,91
63350401 Erziehung in Tagesgruppen i.E. 4.326.537,40 3.845.022,58 3.520.827,28 3.297.000,33
63350600 Heimunterbringung i.E. 12.227.458,90 12.148.529,09 11.303.366,67 10.020.178,42
63350601 Intensive sozialpäd. Einzelbetr. i.E. 901.180,23 964.176,84 1.070.365,26 728.327,75
63350602 Betreutes Wohnen i.E. 1.226.829,31 862.895,63 882.224,06 702.634,57
64491000 Abschreibungen auf Forderungen (K3-Budg) 2.418,94 3.512,96 2.142,73 2.760,12
62520022 Erst.Gde/Gdeverbände(Eingl.h.:vollstat.) 101.687,55 38.236,10 305.771,63 359.851,70
62520023 Erst.Gde/Gdeverbände(Eingl.h.:teilstat.) 64.697,64 94.413,82 232.058,04 12.361,11
62520024 Erst.Gde/Gdeverbände(Eingl.hi.:ambulant) 128.457,76 182.527,16 44.691,78 63.606,35
[-] 1000K4_BUDGET.22 K 4 - Interne Leistungsbeziehungen 200.580,54 270.292,48 228.211,05 237.110,62
[-] 1000K5_BUDGET.22 K 5 - Sonstiges 0,00 5.182,77 -2.048,74 6.264,42
23.716.733,27 22.286.994,43 20.775.526,98 19.461.642,77
31
Seite 26 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Kosten pro Jungeinwohner 2020
Euro
Kosten pro laufender Hilfe 2020
Euro
Höchstwert 1.358 25.940
Median 797 20.131
Nürnberg 614 17.353
J berichtet regelmäßig (zuletzt im JHA vom 27.07.2023) im Jugendhilfeausschuss mit dem
sog. Standardbericht der Kinder- und Jugendhilfen in Nürnberg über die Entwicklungen, Ana-
lysen der Zahlen sowie die weiteren Schritte. Zusätzlich werden Quartalsberichte der Erziehe-
rischen Hilfen/ Eingliederungshilfen erstellt. Eine Monatsstatistik erfasst die Zu- und Abgänge
der jeweiligen Hilfeformen.
Die über ein Jahr betrachteten Fallzahlen können nur den Stand des jeweiligen 31.12. darstel-
len, da im Laufe des Jahres Hilfen beendet und begonnen werden. So ist im Prüfungsjahr mit
Stand Dezember im Bereich des § 35a SGB VIII eine Fallzahl von 959 Fällen gegeben. Der
Zuwachs gegenüber 2021 belief sich auf 134 Fälle. Im Jahresverlauf 2022 wurden 258 Fälle
eingestellt und 381 Fälle neu begonnen.
Bei den Fallzahlenentwicklungen muss auch immer die Einwohnerzahl Nürnbergs bzw. explizit
die Jungeinwohnerzahl betrachtet werden, da diese auch die Fallzahlen beeinflussen kann.
Jahr 2022 2021 2020 2019
Jungeinwohner Nürnberg (0 – 21 Jahre) 101.571 97.862 97.522 98.412
Ein für die Hilfen nach § 35a SGB VIII notwendiges fachärztliches Gutachten wurde im Be-
trachtungsjahr 2022 insgesamt 248-mal erstellt. Gegenüber dem Jahr 2020 ist das eine Stei-
gerung um 36,3 % bzw. 66 Gutachten. Werden die Gesamtkosten, Fallzahlen, Einwohnerzah-
len auf Nürnberg bezogen betrachtet, zeigt sich eine über die Jahre gesehen stetige Steige-
rung. Durch das umfassende Controlling, die Berichterstattung sowie dem interkommunalen
Austausch ist ein umfassender Überblick gegeben, um mögliche Risiken zu erkennen und
entsprechend zu handeln.
Prüfungsergebnis
Für die Prüfung wurde von Rpr eine Liste sämtlicher WiHi-Fälle (§ 35a SGB VIII) angefordert.
Die entsprechende Auswertung aus PROSOZ/14plus mit den Parametern Name, Hilfeart, Kos-
ten und Leistungszeitraum erfolgte von J/B3-6. Insgesamt konnten 1.449 Fälle in einer Excel-
Liste an Rpr übermittelt werden. Daraus wurden seitens Rpr 18 Fälle unter den Gesichtspunk-
ten der Leistungshöhe, Enddatum, Hilfeart sowie Familienname (Zuständigkeit innerhalb der
Abteilung) für die Prüfung herangezogen.
Die Gesamtausgaben der geprüften Fallakten betrugen im Jahr 2022 insgesamt 519.026,74
Euro. Drei der Fälle lagen über 100.000 Euro, die Mehrzahl zwischen 5.000 – 20.000 Euro.
Eine sehr große Rolle spielt hier die Art und Dauer der Hilfe. Die teuerste Form der Hilfe ist
die stationäre Unterbringung, wohingegen die ambulante Legasthenie- /Dyskalkulie-Therapie
die günstigste Hilfeform darstellt.
Die Prüfung hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Jugendhilfe eine sehr komplexe Aufgabe für
das Jugendamt darstellt. Hier ist für eine korrekte Aufgabenerfüllung ein hohes Maß an Fach-
wissen erforderlich. Die intensive Zusammenarbeit mit dem ASD und den freien Trägern der
Jugendhilfe sind wesentliche Bestandteile für den Erfolg einer Jugendhilfe.
32
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 127
Es wurden keine wesentlichen Feststellungen in den geprüften Vorgängen getroffen. Die
durchaus sehr vielschichtigen Sachverhalte in Verbindung mit den häufig enormen Kosten der
WiHi bedürfen einer regelmäßigen Prüfung. Die Interne Revision des Jugendamtes trägt hier
einen sehr hohen Anteil bei. Die Ergebnisse werden an die Abteilung weitergegeben, die Rück-
meldungen an die IR erfolgt nicht immer im erforderlichen Maße. Ein ergänzendes Abteilungs-
internes IKS sollte aus Sicht von Rpr installiert werden.
Die digitale Aktenbearbeitung ist, auch aufgrund der frühen Einführungsphase, noch nicht aus-
gereift. Insbesondere die getrennte Aufbewahrung und Ablageart der Rechnungen sowie die
Erfassung der Altakten sind für einen Sachverständigen Dritten nicht ohne weiteres in ange-
messener Zeit prüfbar.
2.2.9 363700 Unterhaltsvorschuss – Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien – Jugendamt (J)
Prüfung des Jahresabschlusses 2022
Prüfungsbericht vom 09.05.2023
Folgend dem Prüfungsgegenstand wurden die Wirtschaftsführung sowie das Verwaltungshan-
deln auf Basis einer System -/Funktionsprüfung, auch unter der Einbeziehung von Fallakten,
begutachtet. Die Prüfung erfolgte dabei im Anwendungsbereich/Zuständigkeit der UVG-Stelle
bei J, für den Zeitraum der Jahre 2017 bis 2022. In diesem Zusammenhang wurde insbeson-
dere eine abklärende Betrachtung und Prüfung der Entwicklung der Unterhaltsvorschussleis-
tungen mit Inkrafttreten der Reform des UVG zum 1. Juli 2017 vorgenommen. Im Weiteren
wurden die Vorgehensweise bei der Heranziehung Unterhaltspflichtiger, die Realisierung -
/Rückgriffquote von Unterhaltsansprüchen sowie die Entwicklung der Aufwendungen geprüft.
Insgesamt erfahren die Leistungen des Unterhaltsvorschusses nach dem UVG im betrachte-
ten Zeitraum eine deutliche Steigerung. Die staatlichen Gesamtaufwendungen stiegen dabei
von rund 8,68 Mio. Euro im Jahr 2017 auf rund 20,69 Mio. Euro im Jahr 2022. Die Ursachen
hierfür sind insbesondere der erweiterte Adressatenkreises sowie der Wegfall der höchstens
72-monatigen Bezugsdauer. Die Gesamtfallzahl der Leistungsberechtigten stieg dabei von
4.266 auf 6.626 Personen.
Jahr Anträge gesamt Gesamtfallzahl an Leistungsberechtigten
2017 4.235 4.266
2018 2.246 5.487
2019 2.332 5.976
2020 2.249 6.503
2021 2.381 6.441
2022 3.080 6.626
je zum Stand 31.12.
Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss werden anteilig von Bund (40%) und Freistaat
(60%) getragen. Die Möglichkeit des Freistaats der Ausgabenaufteilung auf die Kommunen
nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UVG wird nicht wahrgenommen. Die nach § 7 UVG vom Freistaat
eingezogenen Beträge werden entsprechend zu 40 % an den Bund abgeführt.
33
Seite 28 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Das Verfahren der Durchführung des UVG ist nach § 64 SGB X gebühren- und auslagenfrei.
Jahr
Summe der
Leistungsausgaben in
Euro (rd.)
Summe der offenen
Forderungen nach § 7
UVG in Euro (rd.)
Einnahmen aus
Rückgriff nach § 7 UVG
in Euro (rd.)
2017 8.684.000 * 1.562.000
2018 13.897.000 * 1.982.000
2019 17.489.000 * 2.430.000
2020 20.430.000 57.595.000 2.687.000
2021 20.396.000 58.938.000 3.037.000
2022 20.690.000 61.871.000 3.200.000
je zum Stand 31.12.
Festzustellen war, dass die regelmäßig zur Bewertung des UVG -Vollzugs herangezogene
´Rückgriffquote´, dem Verhältnis von Einnahmen und den Ausgaben eines Kalenderjahres, bis
zum Jahr 2020 auf 13,2 % sank. Bei der letzmaligen Betrachtung zum 31.12.2022 stieg die
Quote auf 15,5 % – bayernweit beträgt die Quote 24 %.
Rückgriffquote rd. (Einnahmen/Ausgaben) in
Jahr Bayernweit UVG-Stelle Nürnberg
2017 27 % 18,0 %
2018 20 % 14,0 %
2019 23 % 13,7 %
2020 22 % 13,2 %
2021 23 % 14,9 %
2022 24 % 15,5 %
Der deutliche Anstieg an Unterhaltsfällen hat dazu geführt, dass die Sachbearbeitung der
UVG-Stelle die Aufgaben im Bereich der Heranziehung (Rückgriff) u.a. aufgrund von Kapazi-
tätsengpässen nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen konnten.
Insgesamt gilt es zu erwähnen, dass die bezeichnete Rückgriffquote keine vollständige Aus-
sage über die effektive Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen durch J/B4 -5 trifft, da diese
von mehreren Faktoren beeinflusst wird.
Die geringe Rückgriffquote in Nürnberg wurde mit E-Mail vom 23.06.2022 von Seiten der Re-
gierung von Mittelfranken thematisiert. Mit Stellungnahme vom 13.07.2022 bezog sich J/B4-5
auf die Vielschichtigkeit der Einflussfaktoren. Zum Teil wurde sie damit begründet, dass viele
unterhaltspflichtige Elternteile aufgrund ihres geringen Einkommens nicht zu Unterhaltszah-
lungen in der Lage sind. Die COVID -19-Pandemie hat überdies teilweise die wirtschaftlichen
Umstände der Unterhaltspflichtigen verfestigt oder sogar verschlechtert. Außerdem bezieht
ein hoher Prozentsatz der Unterhaltspflichtigen Leistungen nach dem SGB II (2021 rund 66 %
sowie 2022 rund 61 % der Bewilligungen). Ein weiterer Punkt, welcher die Durchsetzbarkeit
der Unterhaltspflicht erschwert, ist insbesondere die bestehende Anonymität innerhalb der
34
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 127
Großstadt und damit verbunden die mangelhafte Erreichbarkeit bei der Klärung relevanter
Sachverhalte.
Als weiteren Grund für die vergleichsweise niedrige Rückgriffquote in Nürnberg muss die bis-
her in Teilen angespannte Personalsituation der UVG-Stelle genannt werden. Vorrangige Auf-
gabe dieser ist es Anträge auf Unterhaltsvorschussleistungen zeitnah zu bescheiden. Bei ho-
hen Fallzahlen blieb in der Vergangenheit oft kein ausreichender Spielraum Unterhaltspflich-
tige zeitgerecht festzustellen und ggf. zu verfolgen. Hinterfragt werden mus sten im Rahmen
der Prüfung daher auch organisatorische Gründe sowie die Frage nach ausreichend qualifi-
ziertem Personal. Hier gilt vorliegend zu erwähnen, dass aufgrund der Reform des UVG zum
01.07.2017 die Sachbearbeitung bei J/B4 -5/1 von 14,25 VK (12/2016 ) auf inzwischen 31,76
VK (31.12.2022) angehoben wurde. Die durchschnittliche Fallzahl je Sachbearbeiter passte
sich dabei in den Jahren 2016 bis 2022 von 285 auf 209 Fälle an. Eine seit drei Jahren stei-
gende Rückgriffquote zeigt überdies, dass die personelle Aufstockung zwischenzeitlich ein
insgesamt beachtliches Niveau erreicht hat. Von einer weiteren Aufarbeitung bei der Heran-
ziehung säumiger Unterhaltspflichtiger ist daher auszugehen. Auch die seitens der Regierung
von Mittelfranken thematisierte Dauer des Bewilligungsverfahren sollte künftig eine Verbesse-
rung erfahren.
Unstrittig für die Aufgabenerfüllung sind umfassende, fundierte und stets aktuelle Rechts- und
Fachkenntnisse sowie hinsichtlich der Aufgabenbewertung die Erkenntnis, dass zwischenzeit-
lich eine beachtliche Aufstockung des Personals bei der UVG -Stelle erfolgte. Dies sollte aus
Sicht von Rpr künftig dazu führen, dass u.a. die Bewilligungsverfahren weiter beschleunigt
werden, eine Ausweitung der Revisionsfälle umgesetzt wird, weiterhin regelmäßige Überprü-
fungen von Anspruchsvoraussetzung, Leistungsfähigkeit und die Weiterverfolgung von Rück-
ständen stattfinden. Im Weiteren sollten, soweit Angebote vorliegen, Aus - und Forbildungen
sowie der fachliche, überregionale Autausch intensiviert werden.
Die Umsetzung der Revisionssicherheit bei der UVG -Stelle war in der Vergangenheit regel-
mäßig und umfangreich, auch aufgrund des dargestellten Einnahmen- und Ausgabenflusses
(Bund/Freistaat), thematisiert worden. Im Schwerpunkt der Erörterungen lag neben der seitens
des Freistaates geforderten Stichprobengröße von 5 % aller Auszahlungsfälle auch die Ein-
führung des IT-gestützten 4-Augen-Prinzips im Rahmen des Fachverfahrens Prosoz 14plus.
Letzteres wurde seitens J/B4-5 systembedingt bisher nicht umgesetzt. Gleichwohl gilt es hier-
bei zu erwähnen, dass das Fachverfahren ein entsprechend erforderliches Berechtigungskon-
zept vorweist. Hinsichtlich der Erfüllung der geforderten Stichprobengröße wurde mehrfach
seitens J/B4-5 erläutert, dass die angegebenen Zielvorgaben aufgrund des geschätzten Zeit-
aufwandes mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar sind. Problematisch erscheint aus
Sicht von Rpr überdies der nicht abschließend formulierte, prüfungsrelevante Umfang der zu
prüfenden Fälle. Die derzeit praktizierte zu falls- und risikoabhängige Prüfung von Auszah-
lungsfällen bei J gewährleistet u.E. insgesamt eine wirksame Mindestrevisionssicherheit. Im
Konkreten werden u.a. Zahllisten von zahlungsrelevanten Fällen durch mehrere Sachbearbei-
ter hinsichtlich ihrer Plausibilität geprüft. Auszahlungsbeträge von 1.500 Euro an Eltern bzw.
5.000 Euro an JCN werden von der Abteilungsleitung eingesehen. Regelmäßig werden zu
jedem (mtl.) Zahlungslauf 15 Auszahlungsfälle zufällig ermittelt und durch die Abteilungslei-
tung vollständig materiell und formell geprüft. Unterstützt wird dieses Vorgehen durch die In-
nenrevision, J/D-IR. Hier wird 4x jährlich eine punktuelle Fallaktenprüfung vorgenommen. Im
Weiteren werden 15 neu angelegte Fälle pro Zahlungslauf hinsichtlich Bankverbindung bzw .
bei Änderung von Bankverbindungen (Bankverbindungsrevision) eingesehen.
Die Prüfung hat gezeigt, dass die Sachbearbeitung insgesamt sehr komplex ist. Die Aufbau-
und Ablauforganisation sind dabei in sich schlüssig und nachvollziehbar. Der Bestand oder die
Schaffung von Doppelstrukturen hinsichtlich anderer Hilfen konnte dabei vorliegend ausge-
35
Seite 30 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
schlossen werden. Anspruchsvoll erscheint nach wie vor die Abgrenzung zum Aufgabenspek-
trum des Landesamtes für Finanzen. Mit Blick auf die dortige Primärzuständigkeit hinsichtlich
Vollstreckung, Pfändung oder gerichtlich-substanziierten Darlegungen von Vermögensverhält-
nissen sowie der bestehenden Abhängigkeit von Kapazitäten bei der Vollstreckung ist hier
eine kritische Bewertung und lückenlose Überwachung von Unterhaltsrückständen zudem wei-
ter angeraten.
2.2.10 367500 Erziehungs- und Familienberatung – Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Prüfung des Jahresabschlusses 2022
Prüfungsbericht vom 16.10.2023
Folgend dem Prüfungsgegenstand wurden im Rahmen de r Verwaltungsprüfung die Wirt-
schaftsführung sowie die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns – Erzie-
hungsberatung und Familienberatung – geprüft. Hierbei erfolgte insbesondere die abklärende
Betrachtung der organisatorischen Struktur und Entwicklung, die Aufgabenerfüllung unter Be-
rücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, die Entwicklung der relevanten Zahlungsströme, die
Handhabung und Sicherstellung der zustehenden Förderbeträge und Zuschüsse, eine trans-
parente Arbeits- und Ergebnisdokumentation sowie eine verwaltungsbestimmte Herangehens-
weise/ Arbeitsökonomie.
Derzeit wird die städtische Erziehungs- und Familienberatung an vier Standorten im Stadtge-
biet angeboten. Hinzu kommen drei Beratungsstellen von freien Trägern (Carita sverband
Nürnberg e.V., Caritasverband Eichstätt e.V. sowie Stadtmission Nürnberg e.V.).
Die Entwicklung auf Basis der dokumentierten Leistungen der Erziehungs- und Familienbera-
tung zeigt für diese Jahre folgendes Bild:
2019 2020 2021 2022
Klienten Neuzugänge 1295 987 974 1103
Klienten Abgänge 1203 1011 1010 981
700
800
900
1000
1100
1200
1300
1400
Klienten
Klientenentwicklung
36
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 127
Die Entwicklung hinsichtlich der Anzahl an Klienten sowie der Fachleistungsstunden muss un-
ter dem Eindruck der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erfolgen. Die ins-
gesamt krisenbehafteten vergangenen Jahre haben zum Teil neue gesellschaftliche, schuli-
sche und familiäre Herausforderungen geschaffen. Der Bedarf an den angebotenen Bera-
tungsleistungen wird seitens der Abteilungsleitung als hoch angesehen. D em Vernehmen
nach ist daher wieder mit einem Anstieg der Erziehungsberatungsfälle zu rechnen. Ein Instru-
ment das dieser Entwicklung gerecht werden soll ist die künftig ergänzende Ausrichtung hin
zu einer ´aufsuchenden Erziehungsberatung´.
Die mittelbaren sowie unmittelbaren Zahlungsströme mit Bezug zur Erziehungsberatung be-
ziehen sich insbesondere auf die Zuwendungen des Freistaates Bayern für die Beratungsstel-
len auf der Grundlage des Bayerischen Kinder - und Jugendprogramms und nach Maßgabe
der Richtlinie zur Förderung der Erziehungsberatungsstellen, die vollständige Übernahme der
bei den freien Trägern angefallenen erstattungsfähigen Kosten durch die Stadt Nürnberg, ei-
nen von der Stadt Nürnberg gewährten Migrationszuschuss (zusätzliche Fachkräfte mit Mig-
rationshintergrund) sowie dem erforderlichen Eigenanteil bzw. der Übernahme der erstat-
tungsfähigen Personalkosten. Grundsätzlich gilt differenziert zu betrachten, dass für die Stadt
Nürnberg hinsichtlich der Finanzierung der Betriebskostenzuschüsse eine gesetzliche Ver-
pflichtung besteht. Im Gegenzug hierzu ist die Förderung durch den Freistaat Bayern eine
freiwillige Leistung.
Im Geschäftsjahr 2022 waren rund 2,2 Mio. Euro an Gesamtausgaben für die Erziehungs- und
Familienberatung (EB) zu verzeichnen. Dem stehen rund 190 TEuro an Zuwendungen für die
Förderung der Erziehungsberatungsstellen durch den Freistaat Bayern gegenüber. Problema-
tisch hierbei ist die seit dem Jahr 2006 unveränderte Förderhöhe von 19.700 Euro, 14. 300
Euro bzw.10.740 Euro pro VK entsprechend der Qualifikation. Kostensteigerungen bzw. eine
Anlehnung an die tatsächlichen Kosten wurden bisher nicht berücksichtigt. Grundsätzlich po-
sitiv festzustellen ist, dass seitens J stets die Haushaltsermächtigungen für die Personalauf-
wendungen eingehalten wurden. Ebenso entsprachen die Zuweisungen den geplanten Ansät-
zen. Gleichwohl markiert die Entwicklung dieser beiden Werte eine beachtliche und in Zukunft
weiter sich entwickelnde Divergenz auf. Die Prüfung der relevanten Zuschussmodalitäten, so-
wohl für staatliche Zuwendungen als auch für den städtischen Migrationszuschuss, sowie die
Personalkostenerstattungen der freien Träger erfolgen grundsätzlich verwaltungs- und richtli-
nienkonform. Diese Einschätzung erfolgt gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass die bereits von
J angestoßenen Anpassungen hinsichtlich der Vereinbarungen mit den freien Trägern sowie
2019 2020 2021 2022
dokumentierte
Fachleistungsstunden 20159 10969 10359 12225
7000
9000
11000
13000
15000
17000
19000
21000
Fachleistungsstunden
37
Seite 32 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
die vollständige Berücks ichtigung der städtischen Zuwendungsgeschäftsanweisung zeitnah
verbindlich abgeschlossen werden.
In der Nachbetrachtung ergibt sich für die Geschäftsjahre 2019 bis 2022 folgende Struktur der
systemrelevanten Zahlungsströme:
Euro/Jahr 2019 2020 2021 2022
Gesamtbudget 2.264.240,86 2.197.867,68 2.285.482,93 2.224.647,86
Gesamteinnahmen 195.753,61 188.391,00 172.605,00 187.228,00
davon staatl. Förderung 195.478,61 183.671,00 172.455,00 184.978,00
Spenden 275,00 4.720,00 150,00 2.250,00
städt. Mittel 2.068.487,25 2.009.476,68 2.112.877,93 2.037.419,86
Gesamtausgaben 2.264.240,86 2.197.867,68 2.285.482,93 2.224.647,86
Sachkosten städt. EB 38.101,96 43.082,41 41.605,02 47.303,01
Personalkosten städt. EB 981.378,30 866.433,27 885.538,91 940.232,85
Kostenerstattungen an freie Träger 1.168.389,00 1.206.757,00 1.275.929,00 1.153.312,00
Migrationszuschuss 76.371,60 81.595,00 82.410,00 83.800,00
Insgesamt zeichnet sich die Finanzierung der Erziehungsberatungsstellen durch eine viel-
schichtig gewachsene Kostenerstattungs- und Zuschussarchitektur aus, welche neben einer
korrekten Antrags- und Verwaltungshandhabung auch stets eine rechnerische Genauigkeit
verlangt.
Die für die Prüfung angesetzten Maßstäbe für eine transparente Arbeitsdokumentation, eine
gleichförmige und damit vergleichbare Herangehensweise/Arbeitsökonomie sowie für einen
sicherzustellenden Wissenstransfer, konnten ausreichend erfüllt werden. Dies ist letztendlich
der konsequenten Verwendung der Formblätter sowie der Fachanwendung SoPart zuzu-
schreiben. Abzuwarten bleiben die künftigen Bedarfe und die Entwicklung hin zu einer digita-
leren Beratung. U.E. sollte zudem die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, gerade
mit Blick auf die Bewertung der Zielerreichung von Beratungen, vorangetrieben werden.
Im Zuge der gewonnenen Prüfungserkenntnisse sowie unter der Maßgabe des § 4 SGB VIII
´Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe´ –Subsidiaritätsprin-
zip – ist die hier vorliegende Beteiligung von drei freien Trägern insgesamt positiv einzuordnen.
Diese Einschätzung resultiert auch mit Blick auf die vergleichbaren niedrigschwelligen Leis-
tungen der Jugendsozialarbeit an Schulen (J/B2-2). Hier wird insgesamt nicht nachvollziehbar,
und das trotz stetem Ausbau, auf die Dienste von freien Trägern verzichtet.
Die Stellungnahme des Jugendamtes steht aufgrund der zeitlichen Überschneidung von Prüf-
berichtserstellung zu Redaktionsschluss des Sachverständigenberichtes noch aus.
38
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 127
2.2.11 511020 Verkehrsplanungsamt (Vpl)
Prüfung der Radverkehrsförderung
Prüfungsbericht vom 23.06.2023
Seit dem ´Leitbild Verkehr´ von 1991 zur Stärkung des Verkehrsverbundes realisierte sich das
Bestreben um die deutliche Umverteilung im öffentlichen Raum Nürnbergs zugunsten des
Radverkehrs rückblickend langsam. Dabei hat sich u.a. das Radwegenetz von 1990 bis 2009
deutlich schneller verlängert (um 37 %) als in den darauffolgenden 10 Jahren (6 %). Mit der
Radverkehrsstrategie „Nürnberg steigt auf“ 2009 wurde dennoch ein grundsolides erstes Maß-
nahmenpaket für die Radverkehrsförderung außerhalb der Radinfrastruktur geschaffen, wenn-
gleich die extern beauftragte Evaluation 2019 neben Fortschritten mitunter auch Schwachstel-
len in den Handlungsfeldern der ersten 10 Jahre radintegrativer Verkehrsplanung aufgezeigt
hat. Bspw. wurde die übergeordnete Zielsetzung des Radverkehrsanteils von 20 % bis 2020
nicht erreicht (14 %). Spürbaren Aufschwung hat das Thema Radverkehrsförderung in Nürn-
berg allerdings in den letzten Jahren seit 2017 erhalten – deutlich sichtbar durch die Etablie-
rung von Fahrradstraßen als neues Radverkehrsinfrastrukturelement in der ersten Ausbau-
phase 2019.
Im Vordergrund der Prüfung stand die Frage, in welcher Art und Weise die Radverkehrsthe-
men im Gesamtgefüge der Stadt- und Verkehrsplanung bei Vpl in Konzeption und Objektpla-
nung aufgegriffen werden und auf Grundlage welcher Systematik dies im Verwaltungshandeln
erfolgt. Betrachtet wurde der Zeitraum seit der 2009 erstmals aufgestellten Radverkehrsstra-
tegie „Nürnberg steigt auf“ bis zum Mobilit ätsbeschluss für alle Verkehrsarten 2021 bzw. der
Fortschreibung „Nürnberg steigt auf“ 2022.
Bei den seit 2017 konzentriert aufeinanderfolgenden Konzepten, Strategien, Masterplänen
und extern beauftragten Machbarkeitsstudien ist zusammenfassend festzuhalten, dass
• Radverkehr ein von vielen Akteuren beeinflusstes und angetriebenes Aufgabenfeld ist. So
sind Beschlüsse initiativ aufgrund von Anträgen seitens Stadtratsfraktionen (Fahrradstra-
ßenkonzept 2018), Vorgaben vom Bund (Masterplan nachhaltige und emissionsfreie Mo-
bilität 2017) oder nach Empfehlungen der Vertreter im Runden Tisch Radverkehr (Evalu-
ation/Fortschreibung Radverkehrsstrategie 2019/2022) entstanden.
• sowohl mit den von ein und demselben Auftragnehmer erstellten Machbarkeitsstudien zu
den Radschnellverbindungen bzw. Radvorrangrouten als auch mit dem von Vpl erstellten
Fahrradstraßenkonzept nun planerisch detaillierte Maßnahmen und Umsetzungskriterien
wie Kostenschätzung, Qualität, Umsetzungsaufwand und Prioritäten zur zukünftigen Er-
gänzung des bestehenden Radwegenetzes als Gesamtkonstrukt vorliegen.
• sich grundsätzlich die gleichen Handlungsfelder für die Radverkehrsförderung seit 2009
wiederholen. Auch die anstehenden Maßnahmen unter angepassten Zielsetzungen äh-
neln sich. Rpr fehlte bei den i n der Fortschreibung der Radverkehrsstrategie „Nürnberg
steigt auf“ 2022 genannten Bausteinen mit den Zwischenzielen für 2023, 2026 und 2030
eine Agenda aller Maßnahmen pro Jahr im Überblick. Das jährliche Reporting mit Soll-Ist-
Vergleich durch Stellenneubesetzung und somit die Evaluierung der Umsetzung des Mo-
bilitätsbeschlusses ab 2023 war zum Prüfungszeitpunkt noch nicht eingeführt und blieb
bei der Begutachtung somit unberücksichtigt.
• eine festgelegte Priorisierung der einzelnen Bausteine und deren Umset zungsmaßnah-
men aus der Radverkehrsstrategie für Rpr bzgl. eines transparenten Verwaltungshan-
delns nicht ersichtlich waren. Ebenso waren Strategien eines systematischen Vorgehens
durch reine Auflistung der Maßnahmen ohne, wo möglich und sinnvoll, visuelle Abbildung
39
Seite 34 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
ggf. innerhalb des vorhandenen Radwegenetzplans schwer nachvollziehbar. Es wurden
zwar neu entstandene Netzelemente (Fahrradstraßen, Radvorrangrouten, Radschnellver-
bindungen) im Radwegenetzplan abgebildet, andere infrastrukturelle Bausteine wie z. B.
Lückenschlüsse (aufgelistet im jährlichen Radwegeplanungs - und Bauprogramm) oder
Öffnung der Einbahnstraßen lediglich mit den Straßenzügen einzeln benannt.
Als außerordentlich positiv angesehen wird die seit 2015 langfristig etablierte Kommunikati-
onsstruktur zwischen der Verwaltung und den Initiativen/Verbänden und politischen Interes-
senvertretern gemeinsam an einem Tisch (Runder Tisch Radverkehr). Ordnungsgemäße und
effiziente Abläufe im Verwaltungshandeln werden hier durch das Einbinden von externen Ent-
scheidungsträgern bzw. „Beratern“ auch außerhalb der Verwaltung bewertet.
Die künftige Dynamik in der Radverkehrsförderung als ein Teil der Umsetzung des Mobilitäts-
beschlusses als Mobilitätskonzept für alle Verkehrsarten bis 2030/2031 wird unmittelbar von
einem effizienten und wirtschaftlichen Personaleinsatz, welcher nun auch ausschließlich für
den Radverkehr zur Verfügung stehen soll, und der Verwendung des jährlichen Radwegeetats
i.H.v. 10 Mio. Euro abhängen.
2.2.12 553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) – Frh
Prüfung der Kostenträgerrechnung der Friedhofsverwal-
tung der Stadt Nürnberg
Prüfungsbericht vom 24.10.2023
Rpr prüft derzeit die Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Con-
trollings der Stadt Nürnberg. Bei dieser Querschnittsprüfung liegt der Fokus bislang auf den
Bereichen Bildungszentrum im Bildungscampus, Jugendamt, Nürnberger Märkte (vormals
Marktamt und Landwirtschaftsbehörde), Tiergarten sowie Informationstechnologie. Vor dem
Hintergrund der Entwicklung der Ergebnisse und Kos tendeckungsgrade werden in diesem
weiteren Bericht zur genannten Thematik die aktuelle Ausgestaltung der Kostenträgerrech-
nung der Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg dargestellt.
Durch Rpr wurden Aufbau und Inhalte der Kosten- und Leistungsrechnung, speziell der Kos-
tenträgerrechnung bei Frh untersucht. Dies umfasste die Kalkulationen zu Kosten, Erlösen und
Ergebnissen der Leistungen von Frh. Konkret wurden die Kalkulationen zu den Bestattungs-
leistungen, den Trauerhallennutzungen und der Grabnutzung analysiert. In die Prüfung wur-
den schwerpunktmäßig die Buchungsdaten des Haushaltsjahres 2022 einbezogen.
Trotz der bereits im Jahr 2019 vorgenommen Gebührenerhöhung erreichte Frh die vom Stadt-
rat geforderte Kostendeckung von 100 % in den Jahren bis 2022 noch nicht. In 2022 resultierte
für das Produkt 553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) ein Fehlbetrag von
3.118.959,23 Euro und eine Kostendeckung von knapp 79 %.
Aufgrund des Beschlusses des Nürnberger Stadtrates im Rahmen seiner Sparbemühungen
soll die F riedhofsverwaltung die Kostendeckung durch Anhebung der Gebühren erreichen.
Dabei sollen bis 2026 die Erträge jährlich um 250.000 Euro gesteigert werden. Die Friedhofs-
verwaltung plant folglich zum 01.01.2024 eine Gebührenerhöhung. Die Vorgehensweise im
Rahmen der einzelnen Schritte der Kalkulationen wurden einer eingehenden Prüfung unterzo-
gen.
Die Buchungsdaten der Jahre 2020 und 2021 wurden aufgrund der pandemiebedingten Aus-
wirkungen für die Kalkulation nicht verwendet. Die Nach- und Neukalkulation der Bestattungs-
40
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 127
und Friedhofnutzungsgebühren wurde somit lediglich auf der Grundlage des Rechnungser-
gebnisses 2022 erstellt. Auf dieser Basis wurden die gebührenfähigen Kosten ermittelt und
diese der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 zugrunde gelegt.
Der Betriebsabrechnungsbogen stellt die Grundlage für die Gebührenkalkulation dar. Dafür
wurden die Per sonal- und Sachkosten ermittelt. Diese wurden hinsichtlich Ansatzfähigkeit
bzw. Gebührenrelevanz analysiert und im Rahmen von Neutralrechnung sowie Umbuchungen
entsprechend angepasst.
Im Personalbereich ist ein Anteil von 136,61 der insgesamt 191,33 Vollzeitstellenäquivalente
der Friedhofsverwaltung als sogenanntes gebührenfähiges Personal einzustufen. Nach Abzug
der Versorgungsaufwendungen für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde ein An-
teil von 7.661.365,94 Euro (= 71,40 % der gesamten Personalaufwendungen von
10.730.174,55 Euro) in die Gebührenermittlung einbezogen. Die Personaleinzelkosten wer-
den differenziert den jeweiligen Leistungskostenstellen zugeordnet. Die entsprechenden Ge-
meinkosten, welche sich auf Verteil- bzw. Vorhaltezeiten beziehen, werden mittels eines Nä-
herungsverfahrens und unter Einbezug von Erfahrungswerten auf die Leistungen verteilt.
Im Rahmen der Neutralrechnung w urden nicht gebührenrelevant eingestufte perioden- und
betriebsfremde Posten von den jeweiligen Kostenarten des Rechnungsergebnisses abgezo-
gen, um hierdurch den gebührenfähigen Aufwand zu ermitteln. Das waren unter anderem pan-
demiebedingte Aufwendungen, Aufwendungen und Erträge für vermiete und verpachtete Ge-
bäude, Abschreibungen auf Forderungen oder auch Aufwendungen im Zusammenhang mit
Rohbauarbeiten am Westfriedhof. Zudem wurden die in den Personalaufwendungen enthalte-
nen Versorgungsaufwendungen für Beamte und Angestel lte neutralisiert, da sie für künftige
Gebührenzeiträume nicht einschlägig sind. Umbuchungen betrafen vor allem die Zinsaufwen-
dungen. Hier wurden die Zinsen aus der Ergebnisrechnung durch kalkulatorische Zinsen er-
setzt.
Für die Kalkulation wurde für die Jahre 2023 und 2024 eine Kostensteigerung von jeweils
6,0 % angenommen. Dies beruht auf der für 2023 prognostizierten und für 2024 geschätzten
Inflationsrate. Diese Annahmen können als plausibel und somit zielführend eingestuft werden.
Die zuvor ermittelten ansatzfähigen Kosten des Jahres 2022 wurden somit für alle Kalkulatio-
nen mittels mathematischer Aufzinstabelle mit dem Faktor 1,1236 für das Haushaltsjahr 2024
hochgerechnet.
Die Gebührentatbestände der Friedhofsverwaltung lassen sich grundsätzlich in die Bereiche
Bestattungsgebühren und Grabnutzungsgebühren unterscheiden.
Der gesamte aufgezinste, gebührenfähige Aufwand der Bestattungsleistungen in Höhe von
4.916.873,30 Euro teilt sich auf die vier Leistungsbereiche bzw. Produktgruppen Erdbestattun-
gen, Urnenbeisetzungen, Bestattungsvorbereitung sowie Amtshandlungen nach dem Komm-
KVz auf. Dabei werden die Personalkosten nach dem jeweils ermittelten zeitlichen und perso-
nellen Aufwand sowie der entsprechenden Fallzahlen direkt zugeordnet. Die Sachkosten wer-
den gemäß entsprechender Erfahrungswerte im Leistungserstellungsprozess auf die genann-
ten Leistungsbereiche geschlüsselt. Innerhalb dieser Produktgruppen erfolgt eine Verrech-
nung der anteiligen Sachkosten im Zuge von Äquivalenzziffernkalkulationen auf die einzelnen
Gebührenziffern. Die hierbei für die jeweiligen Gebührentatbestände ermittelten Stückkosten
sind Ausgangspunkt für die künftige Gebührengestaltung. Zudem lassen sich auf dieser Basis
Aussagen über zu planende Ergebnisse für den neuen Gebührenzeitraum leichter treffen.
Die Kalkulation der Leistung Trauerhallen enthält wie auch die anderen Gebührenbereiche alle
Aufwandskategorien. Die auf dieser Basis aufgezinsten Gesamtkosten in Höhe von
1.363.552 Euro werden unter Zugrundelegung konstanter Fallzahlen auf die entsprechenden
41
Seite 36 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Gebührentatbestände verrechnet. Die sich hierbei errechnenden Stückkosten sind Anhalts-
punkte für die künftige Gebührenfestlegung.
Im Rahmen der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren wurden die gebührenfähigen Kosten
aus der Betriebsabr echnung der Leistungen „Süd-, West- und Außenfriedhöfe“ einbezogen.
Vor Aufzinsung war zuerst die Summe der kalkulatorischen Zinsen in Höhe von
1.317.153 Euro abzuziehen und nach Hochrechnung zu den gebührenfähigen Kosten wieder
hinzuzuaddieren. Von der dabei resultierenden Summe der aufgezinsten Kosten mussten
noch die zurechenbaren Einzelkosten für die Herstellung von Baumgrabstellen bzw. Nischen
von Urnengräbern gekürzt werden. Die sich hierbei ergebenden Abschreibungen und Zinsen
in Summe von 176.156 Euro wurden laut Aussage von Frh allerdings im Rahmen einer Son-
derberechnung ermittelt. Hierfür sind bislang noch keine investiven Haushaltsmittel vorhan-
den, wodurch die Verbuchung nur konsumtiv erfolgt. Letztlich verbleibt für die Gebührenermitt-
lung eine Summe von 6.986.722 Euro.
Für die Kalkulation der Grabnutzungsgebühren sind hier mehrere Einflussgrößen maßgeblich.
Dabei handelt es sich um die Äquivalenzziffern Grabfläche bzw. Grabart (diesbezüglich wer-
den 40 % der gebührenfähigen Kosten zugerechnet), Bel egungsfähigkeit der Gräber (40 %)
und Pflegeintensität der Grabarten (10 %). Alle verlängerten und neuerworbenen Gräber wer-
den zudem mit einer Grundgebühr (10 %) an den Infrastrukturkosten gleichmäßig beteiligt.
Die in vorliegender Kalkulation einbezogenen 63 Grabvarianten weisen erhebliche Gemein-
samkeiten auf. Durch Einbeziehung der Parameter Grabgröße, Belegungsfähigkeit und Pfle-
geintensität in ein mathematisches Verhältnis lassen sich letztlich die Kosten auf die einzelnen
Gräber sachgerecht verrechnen. Die hieraus resultierenden Teilbeträge ergeben zusammen
mit der per Divisionskalkulation ermittelten Grundgebühr die sich jeweils errechnende mathe-
matische Gebühr. Diese Stückkosten liefern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die
tatsächliche Gebührenfestlegung.
All die zuvor thematisierten Kalkulationen innerhalb der unterschiedlichen Leistungsbereiche
können insgesamt betrachtet als in sich stimmige, plausible und gut nachvollziehbare Rechen-
werke eingestuft werden.
2.2.13 573010 Marktwesen – ML
Prüfung der Kostenträgerrechnung der Nürnberger
Märkte
Prüfungsbericht vom 23.10.2023
Rpr prüft derzeit die Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Con-
trollings der Stadt Nürnberg. Bei dieser Querschnittsprüfung liegt der Fokus bislang auf den
Bereichen Bildungszentrum im Bildungscampus, Jugendamt, Nürnberger Märkte (vormals
Marktamt und Landwirtschaftsbehörde), Tiergarten sowie Informationstechnologie. Die bereits
im Jahr 2017 bei ML erfolgte Prüfung (Rpr-Bericht vom 10.10.2017) beinhaltete teils erhebliche
Feststellungen. Aufgrunddessen und vor dem Hintergrund der Entwicklung der Ergebnisse
und Kostendeckungsgrade werden in diesem weiteren Bericht zur genannten Thematik die
Umsetzung der Feststellungen aus dem Jahr 2017 sowie die aktuelle Ausgestaltung der Kos-
tenträgerrechnung der Nürnberger Märkte dargestellt.
Durch Rpr wurden Aufbau und Inhalte der Kosten- und Leistungsrechnung, speziell der Kos-
tenträgerrechnung bei ML untersucht. Dies umfasste die Kalkulationen zu Kosten, Erlösen und
Ergebnissen der Leistungen von ML. Konkret wurden die Kalkulationen zum Großmarkt und
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Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 127
zum Christkindlesmarkt analysiert. In die Prüfung wurden schwerpunktmäßig die Buchungs-
daten der Haushaltsjahre 2018 und 2019 einbezogen.
Bereits bei der im Jahr 2017 bei ML durchgeführten Prüfung wurde festgestellt, dass keine
Kostenträgerstückrechnungen auf Ebene der einzelnen Tarifnummern vorhanden waren.
Dadurch konnten keine Kalkulationen zu den unterschiedlichen, zahlreichen Gebührentatbe-
ständen des Produktes Marktwesen geprüft werden. Es wurden lediglich summarisch die Auf-
wendungen und Erträge der verschiedenen Markttypen beziehungsweise Leistungen system-
seitig ausgewertet und hieraus Kostendeckungsgrade der Jahre 2014 bis 2016 auf Ebene der
jeweiligen Kostenstellen ermittelt. Die jeweiligen Unterdeckungen oder auch künftiger Investi-
tionsbedarf dienten als Begründung für Gebührenanpassungen. Diese wurden allerdings nur
pauschal mit zumeist 10 % beziehungsweise 20 % angesetzt, da sie lediglich auf Schätzungen
beruhten. Eine Aussage, ob mit derartigen Gebühren letztlich Kostendeckungen, auch unter
Einbeziehung künftiger Kostensteigerungen realisiert werden können, war nicht möglich.
Diese Planungsunsicherheiten hätten durch eine objektive, detaillierte Planung von Kosten ,
Erlösen und Ergebnissen für die Folgeperioden signifikant reduziert werden sollen. Dabei wä-
ren auch künftige Entwicklungen bei diversen Kostenkategorien (zum Beispiel Verwaltungs-
kostenerstattungen) bereits im Vorfeld so weit wie möglich zu klären gewesen. Zudem wären
für die betreffenden Gebührentatbestände und die damit zusammenhängenden einzelnen Ta-
rifnummern unter Einbeziehung der jeweiligen Leistungsmengen entsprechende Stückkosten,
Stückerlöse und Stückergebnisse zu ermitteln gewesen.
Bei der Kostenträgerzeitrechnung (Ergebnisrechnung) hätten dann diese stückbezogenen Da-
ten pro einzelner Tarifnummer auf das zu beplanende Gesamtjahr hochgerechnet werden sol-
len, um die jeweiligen Ergebnisse zu erhalten. Solche Kalküle wären schnellstmöglich für alle
Tarifnummern der Gebührenübersicht von ML zu erstellen gewesen, wodurch sich die Validität
der Informationen aus der Kosten- und Leistungsrechnung bedeutsam erhöht hätte. Damit
hätte sich auch die Wahrscheinlichkeit einer erhöhten Kostendeckung auch für künft ige Peri-
oden wesentlich gesteigert. Dies ist jedoch in der geschilderten Form noch nicht erfolgt.
Aufgrund der für das Jahr 2022 wie in den Vorjahren lediglich pauschalen Gebührenerhöhung
resultierte für das Produkt 573010 „Marktwesen“ in 2022 ein Fehlbetrag von knapp 970 TEuro
und eine Kostendeckung von lediglich knapp 78 %.
Die in 2023 erfolgte Prüfung ergab, dass für die einzelnen Markttypen beziehungsweise Leis-
tungen die jeweiligen Aufwands - und Ertragskategorien sowie deren betragsmäßigen Sum-
men der Jahre 2018 und 2019 ermittelt wurden. Zudem wurden in Bezug auf künftige Gebüh-
renzeiträume periodenfremde Posten im Rahmen der Neutralrechnung bereinigt. Das waren
unter anderem Versorgungsaufwendungen nicht mehr aktiver Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter. Die Buchungsdaten aus 2018 und 2019 sollten als Kalkulationsgrundlage für die Gebüh-
renermittlung des Jahres 2022 fungieren. Inflationsbedingte Kostensteigerungen wurden für
den künftigen Gebührenzeitraum jedoch nicht berücksichtigt. Die Rechnungsergebnisse aus
2020 und 2021 blieben aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen außen vor. Im Rah-
men der Datenermittlung kam es bei der Leistung „Großmarkt“ anfangs zu einem Einbezug
der entsprechenden Einzelposten der Leistung „Christkindlesmarkt“, wodurch falsche Werte
ausgewiesen wurden. Dies wurde jedoch im Laufe der Prüfung seitens ML korrigiert.
Eine rechnerische Verknüpfung der ansatzfähigen Kosten der jeweiligen Leistungen mit den
entsprechenden einzelnen Gebührenziffern ist allerdings nach wie vor nicht erfolgt. Die aus
den wieder nur pauschal angepassten Gebühren resultierenden Erlöse korrespondieren folg-
lich nicht mit den zuvor ermittelten ansatzfähigen Kosten der einzelnen Leistungen.
43
Seite 38 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Da die Feststellungen aus 2017 in Teilen auch im Rahmen der Prüfung im Jahr 2023 zu treffen
waren, ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, die Kostenträgerrechnung bei ML umgehend
entsprechend der Vorgaben des KAG vollumfänglich zu erstellen. Dabei sollten auch die be-
reits in den Vorjahren getroffenen Feststellungen des BKPV sowie von Rpr berücksichtigt wer-
den. Die Kostenträgerrechnung wäre separat für jeden Markttyp bzw. jede Leistung von ML
umfassend, konsistent und transparent aufzubauen, um auch für Dritte ein gut nachvollzieh-
bares, objektives Bild der Strukturen der Kosten-, Erlös- und Ergebnissituation zu ermöglichen.
Dies sollte auf Ebene des Produktes Marktwesen, in Bezug auf die Leistungen und auch für
die einzelnen Gebührenziffern erfolgen. Zudem wären regelmäßig Vor- und Nachkalkulationen
zu erstellen. Bei der Gestaltung der künftigen Gebühren sollten unter anderem die Sparvorga-
ben des Nürnberger Stadtrates in Form von Steigerung der jährlichen Erträge um
100.000 Euro bis 2026 einbezogen werden.
Im Schreiben vom 28.09.2023 bedankte sich ML für die konstruktive Kri tik und das Engage-
ment im Rahmen der Prüfung der Kostenträgerrechnung und versicherte, dass die kritischen
Anmerkungen bei der zukünftigen Planung bzw. Kalkulation der Gebühren berücksichtigt wer-
den.
2.2.14 Personalamt (PA)
Prüfung der Anrechnung von gesetzlichen Renten aus
der Rentenversicherung auf Beamten-Versorgungsbezüge
Prüfungsbericht vom 26.01.2023
Beamte im Ruhestand erhalten ein Ruhegehalt, ihre Hinterbliebenen ein Witwen- bzw. Wai-
sengeld. Diese Versorgungsbezüge werden neben verschiedenen Renten (die s ich ein Ver-
sorgungsempfänger vor seiner Berufung in das Beamtenverhältnis z.B. aufgrund einer sozial-
versicherungspflichtigen Beschäftigung erworben hat) nur bis zum Erreichen einer bestimmten
Höchstgrenze gezahlt (Art. 85 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz – BayBeamtVG). Das
heißt, ein Teil der Versorgung ruht, weil der Versorgungsbezug zusammen mit der Rente die
Höchstgrenze überschreitet. So soll eine „Doppelversorgung“ beim Zusammentreffen von be-
amtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit Renten in einer P erson verhindert werden. Die
Höchstgrenze stellt die „Gesamtversorgung“ dar, die ein vergleichbarer „Nur -Beamter“ erhal-
ten würde.
Betrachtet wurde, in wie weit die anzurechnenden Renten aus der gesetzlichen Rentenversi-
cherung bei Ruhestandsbeamten (Versorgungsurhebern) bzw. deren versorgungsberechtig-
ten Hinterbliebenen (Witwen/Witwer/Waisen) berücksichtigt sowie der anrechenbare Renten-
betrag ermittelt werden.
Rententeile, die auf freiwilliger Beitragsleistung, einer Höherversicherung oder einem Versor-
gungsausgleich beruhen, bleiben in der Regel außer Ansatz.
Grundsätzlich wird bei jeder Ruhestandsversetzung in der „Erklärung bei Eintritt in den Ruhe-
stand“ abgefragt, ob Ansprüche auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen.
Im Bescheid über die F estsetzung der Versorgungsbezüge wird darauf hingewiesen, dass
Rentenbezüge aller Art der Abteilung „Versorgung“ beim Personalamt (PA/3- 2) mitzuteilen
sind. Außerdem erhalten alle Versorgungsempfänger seit 2019 jeweils im Dezember mit ihrer
Versorgungsabrechnung ein „Merkblatt Anzeige- und Mitwirkungspflichten“, in dem unter an-
derem ebenfalls darauf hingewiesen wird, dass die Bewilligung von Renten aus der gesetzli-
chen Rentenversicherung anzuzeigen ist.
44
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 127
Zum Stichtag 31.12.2021 gab es bei der Stadt Nürnberg 2.430 Bezieher von Ruhegehalt bzw.
Hinterbliebenenversorgung, davon 964 Versorgungsempfänger mit bereits bekannten Renten,
1.466 ohne Renten.
In einer Stichprobe wurden 35 Einzelfälle mit laufender Rentenanrechnung geprüft. In 22 Fäl-
len ergaben sich keine Auffälligkeiten. Bei 13 Fällen ergaben sich unter anderem folgende
Feststellungen, die während der laufenden Prüfung bereinigt wurden:
• Eine Rente, die erst nach Beginn des Ruhestandes beantragt und gewährt wurde, aber
schon vor Ruhestandsbeginn zugestanden hätte, wurde erst ab Rentenbeginn und nicht
ab Beginn des Ruhestandes angerechnet.
• Ein erhöhter Renten-Zugangsfaktor wurde nicht berücksichtigt.
• Freiwillig eingezahlte Beiträge wurden nicht von der Anrechnung freigestellt.
• Bei der seltenen Fallkonstellati on des Zusammentreffens eines Versorgungsausgleichs
mit freiwillig gezahlten Beiträgen außerhalb der Ehezeit (ein Fall) berechnet die Versor-
gungsadministration (VADM – integrierte SAP-HCM-Personalwirtschaftskomponente) die
anrechnungsfreien Anteile der Rente nicht korrekt. Dieses Problem wird durch PA/3-2 ans
Amt für Informationstechnologie (IT) zur Behebung gemeldet.
Des Weiteren wurde bei Gewährung einer Witwenrente nicht berücksichtigt, dass rückwirkend
auch die Rente des Verstorbenen neu festgestellt wurde und sich eine minimal höhere monat-
liche Rentenleistung ergab. Nach Mitteilung von PA/3- 2 wurde aufgrund der Geringfügigkeit
und des unverhältnismäßig großen Zeitaufwands auf eine Berichtigung der Rentenanrech-
nung beim Versorgungsurheber verzichtet
Zur Prüfung, ob Beamtenversorgungsempfänger auch eine Rente aus der gesetzlichen Ren-
tenversicherung beziehen, wurde die Möglichkeit des einmaligen Rentenauskunftsverfahrens
der Deutschen Post AG – Renten Service für einen Datenabgleich genutzt. Bei insgesamt
2.494 angefragten Versorgungsfällen (Stand 19.10.2022) ergaben sich 43 Versorgungsfälle
mit aus Sicht der Statdt Nürnberg unbekanntem Rentenbezug. Nach Überprüfung durch PA/3-
2 konnte in 35 Fällen geklärt werden, dass eine Anrechnung richtigerweise unterbli eb, weil
z.B. die Versorgung wegen Einkommensanrechnung ruhte, die Rente vollständig auf einem
Versorgungsausgleich oder freiwilligen Beiträgen beruhte, die Höchstgrenze bei Weitem nicht
erreicht wurde oder die Rente nicht anrechenbar war (Ruhegehaltempfän ger bezieht Hinter-
bliebenenrente bzw. Witwengeldempfänger bezieht eigene Rente).
In seiner Stellungnahme vom 11.10.2023 teilt PA mit, dass von den verbliebenen acht Fällen
bei fünf Fällen die Anrechnung aus oben genannten Gründen richtigerweise unterblieb. Nur
drei Versorgungsempfänger erhalten tatsächlich eine Rente, die bisher nicht angerechnet
wurde. Hier sind Überzahlungen der Versorgungsbezüge in Höhe von ca. 35.200 Euro ent-
standen, die zurückgefordert werden. In einem Fall läuft die Tilgung bereits.
Die von Rpr gegebenen Hinweise zur Sachbearbeitung wurden von PA/3 -2 zur Kenntnis ge-
nommen und werden in Zukunft verstärkt beachtet. Auch wird zukünftig alle drei Jahre ein
Datenabgleich über das Rentenauskunftsverfahren der Deutschen Post AG – Renten Service
durchgeführt und zu gegebener Zeit ein entsprechender Auftrag an IT erteilt.
Abschließend war festzustellen, dass die Anrechnungen der Renten aus der gesetzlichen Ren-
tenversicherung mit großer Sorgfalt durchgeführt wurden. Es ergaben sich nur vereinzelt Fest-
stellungen, die teilweise bereits während der laufenden Prüfung bereinigt wurden. Lediglich in
45
Seite 40 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
drei von 2.430 Fällen (das sind ca. 0,12 v.H.) ergaben sich aufgrund der fehlenden Rentenan-
rechnung Überzahlungen von gesamt ca. 35.200 Euro, die zurück gefordert werden.
2.2.15 Stadtweite Prüfung von Mehrarbeit und Überstunden in den
Jahren 2017 bis 2020
Prüfungsberichte vom 08.11.2021, 27.01.2022, 05.04.2022, 10.06.2022
Von Rpr wurden im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters stichprobenartig Auszahlungen an
Beamte und Tarifbeschäftigte für Mehrarbeit bzw. Überstunden für die Jahre 2017 bis 2020 ab
E14 bzw. A14 (ohne Lehrkräfte) und Außertariflich Beschäftigte (sog. AT-Verträge) geprüft.
Unter die Stichprobe fielen vier Organisationseinheiten (vier Einzelberichte an Herrn OBM vom
08.11.2021, 27.01.2022, 05.04.2022, 10.06.2022). Bei zwei der Einheiten wurden nur Beamte
bei der Prüfung berücksichtigt, bei den anderen beiden Beschäftigte und Beamte.
Kalenderjahr Fälle geprüftes Volumen in den vier Organisations-einheiten (ohne AT-Verträge) in Euro
2017 91 92.347,17
2018 69 90.118,88
2019 74 108.189,57
2020 87 262.501,13
Gesamt 553.156,75
Ergänzend ist zu bemerken, dass auch die Beschäftigten der anderen beiden Einheiten für die
Jahre 2017 – 2020 Auszahlungen im Umfang von rund 463.000 Euro erhalten haben.
Auch im Bereich der AT-Verträge wurden stadtweit bei einzelnen Beschäftigten Überstunden
(2017 – 2021 rund 100.000 Euro) ausbezahlt.
Nach fast einjähriger intensiver Prüfung der komplexen Sachverhalte, unter Einbeziehung von
PA, kommt Rpr dienststellenübergreifend zu folgenden wesentlichen Feststellungen:
• Teils lagen deutliche Verstöße gegen gesetzliche, tarifliche und städtische Vorschriften
vor.
• Es erfolgte eine nicht immer ausreichende rechtli che und inhaltliche Trennung zwischen
den Begrifflichkeiten aufgebautem Gleitzeitguthaben und Überstunden bzw. Mehrarbeit.
• Die gesonderte Aufzeichnungspflicht für Überstunden/Mehrarbeitsstunden wurde in den
von Rpr gerprüften Fällen nicht eingehalten.
• Die Auszahlung von Gleitzeitguthaben als Mehrarbeit bzw. Überstunden war in den ge-
prüften Fällen nicht regelungskonform.
• Es fanden sich für wiederholt festgestellte, dauerhafte Auszahlungen von Mehrarbeits-
stunden an Beamte keine Basis im Beamtenrecht.
• Zeitzuschläge (Faktorisierung) in Höhe von 50 % und mehr auf die geleisteten Arbeitszei-
ten sind weder in Zeit noch in Geld zulässig.
46
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 127
• Excel-Arbeitszeitkarten (Excel-AZK) sowie weitere zahlungsbegründende Unterlagen dür-
fen nicht bereits nach zwei Jahren vernichtet werden, sondern müssen wie Buchungsbe-
lege für 10 Jahre aufbewahrt werden.
• Rpr sieht die Auszahlung von Überstunden an AT -Beschäftigte kritisch. Hier fehlten bis-
lang klare städtische Regelungen u. a. zur Ausgestaltung solcher Verträge. Diese werden
derzeit von PA erarbeitet.
Die Bewertung der Gesamtsituation über die Jahre wie auch der Anstoß und die Umsetzung
von Konsequenzen jeder Art fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Rpr.
Im Gleitzeitbereich können Mehrarbeitsstunden und Überstunden nur im Ausnahmefall entste-
hen und wären vorrangig in Freizeit auszugleichen. Aus Sicht von Rpr ist es nicht unwahr-
scheinlich, dass auch bei den nicht geprüften Besoldungs -/Entgeltgruppen weitere Fälle vor-
liegen.
In seiner Stellungnahme vom 12.10.2023 teilt das Personalamt (PA) die vom Rechnungsprü-
fungsamt (Rpr) getroffenen Feststellungen. In dieser Stellungnahme werden auch Auszüge
aus den Stellungnahmen der jeweiligen Organisationseinheiten PA gegenüber zitiert.
PA hat verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um künftig einen ordnungsgemäßen Umgang
mit dieser Thematik zu gewährleisten, wie z.B. die erneute Information aller Mitarbeitenden
und aller Beschäftigungsdienststellen über die rechtlichen Grundlagen von Überstunden bzw.
Mehrarbeit, eine hundertprozentige Prüfhäu figkeit der entsprechenden Lohnarten durch das
Tool hr-easy audit sowie die Erarbeitung eines Konzepts über die zukünftige Ausgestaltung
der städtischen AT-Verträge.
2.2.16 Stadtweite Prüfung von Mutterschutz und Elternzeit im Be-
amtenverhältnis
Prüfungsbericht vom 30.05.2023
Ziel des Mutterschutzes ist es, Leben und Gesundheit der Mitarbeiterin und ihres Kindes wäh-
rend der Schwangerschaft und einige Zeit danach vor Gesundheitsschädigungen am Arbeits-
platz zu schützen sowie die schwangere oder stillende Mitarbeiterin vor finanziellen Einbußen
oder dem Verlust des Arbeitsplatzes zu bewahren.
Grundsätzlich wird die Besoldung der Beamtinnen in der Mutterschutzfrist „einfach weiterbe-
zahlt“. Dies ist beim ersten Kind regelmäßig unproblematisch. Ab der zweiten Schutzfrist kann
es im Ergebnis beim Anspruch auf Besoldung und bei der Gewährung von (Rest -)Urlaub je-
doch zu Verwerfungen kommen. Gegenstand der Prüfung waren daher 15 Einzelfälle mit zwei
oder mehr Kindern und einer mindestens teilweisen Mutterschutzfrist im Kalenderjahr 2022.
Geprüft wurde in jedem Fall (mit einer Ausnahme) die komplette Historie der Mutterschaften,
da für die Bemessung der Besoldung bei der zweiten bzw. einer weiteren Mutterschutzfrist
auch Vorzeiten relevant sind.
Die Sachbearbeitung erfolgt in er ster Linie beim Personalamt (PA), die Zahlungen während
der Mutterschutzfristen belasten aber das K2-Budget der Dienststelle (Sachkonto 60111000 –
Regelzahlung (Beamte)), der die Beamtin zugeordnet ist.
Betrachtet wurden Beschäftigungsverbote (BV), Mutters chutz (MuSch), Mutterschutzfristen
und Elternzeiten (EZ) sowie deren Auswirkungen auf die Besoldung sowie die Urlaubsgewäh-
47
Seite 42 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
rung anhand der Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beam-
tinnen und Beamten (Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung – UrlMV) und der §§
3 bis 16 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).
Im Wesentlichen ergaben sich folgende Feststellungen zur gezahlten Besoldung:
• Grundsätzlich ist das Dienstverhältnis der Beamtinnen ein Vollzeit-Dienstverhältnis. Endet
eine (familienbezogene) Teilzeit (TZ) während des MuSch, so lebt das Grunddienstver-
hältnis der Beamtin in Vollzeit (VZ) mit der VZ- Besoldung wieder auf. Dies wurde in drei
Fällen nicht berücksichtigt. Den Beamtinnen entging dadurch Besoldung in Höhe von zu-
sammen 8.000 Euro brutto. Die Nachzahlungen sind zwischenzeitlich erfolgt.
• In einem Fall bestanden unterschiedliche Auffassungen zur Handhabung des Sachver-
halts hinsichtlich Beantragung einer TZ- Beschäftigung, weil bei der Antragstellung von
Lehrerinnen stadtseitig grundsätzlich auf das Schuljahr abgestellt wird. Der Lehrerin sind
dadurch während des ersten MuSch im Vergleich zu einer Verwaltungsbeamtin 5.000
Euro brutto entgangen.
Auch während deren zweiten MuSch wurde nur die TZ -Besoldung gewährt, obwohl An-
spruch auf die vollen Dienstbezüge bestand. Der Beamtin sind hier wiederum ca. 6.000
Euro brutto entgangen. PA erkennt beides an, aufgrund der Verjährung ist eine Anpas-
sung der Bezüge jedoch nicht mehr möglich.
• Ausgleichszahlungen für entgangenen Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) wurden in den
beiden bisher einzigen Fällen nicht korrekt geleistet. Sowohl in der Höhe des zu leistenden
DUZ-Ausgleichs (Einbeziehung entsprechender Lohnarten und ggf. besoldungserhöhte
Zahlung – linear oder betragsmäßig) als auch für den zu leistenden Zeitraum (Beginn der
Schwangerschaft bis Ende der Stillzeit) gab es Differenzen. Während einer zweiten
Schwangerschaft wurde kein DUZ- Ausgleich gezahlt, obwohl der Anspruch bestand.
Noch mögliche Nachzahlungen an die Beamti nnen wurden von PA zwischenzeitlich ge-
leistet.
• Die Infotypen 0007- Sollarbeitszeit und 0008 – Basisbezüge waren in SAP-HCM mehrfach
nicht übereinstimmend gepflegt, was in einzelnen Fällen zu Fehlern führte. PA hat bereits
eine Auswertung dieser Fäl le durch IT/SKN veranlasst. Die Sachbearbeitenden bei PA
sollen für diese Problematik sensibilisiert werden.
Weitere Feststellungen ergaben sich zu Auswirkungen auf das Urlaubskontingent:
• Eine Beamtin, die im Schichtdienst arbeitet, erhält einen entsprechenden Zusatzurlaub (§
4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UrlMV). Kann sie aufgrund eines BV keinen Schichtdienst mehr
leisten, so ist der entgangene Zusatzurlaub auszugleichen, da eine Benachteiligung auf-
grund der Schwangerschaft nicht erfolgen darf. In einem Fall waren ab Dienstwiederantritt
sowohl für 2021 als auch für 2022 noch je zwei Tage Zusatzurlaub zu gewähren.
• Urlaub aus früheren Jahren, der wegen BV, MuSch oder EZ nicht genommen werden
konnte, soll vor einem Dienstwiederantritt eingebracht werden. Hier gab es Differenzen
bei der Erfassung des Kontingents für den Rest -Urlaub, bei der zugrundeliegenden Be-
soldung sowie bei der Umrechnung in eine <5-Tage-Woche bzw. >1-Tage-Woche. Einige
Erfassungen wurden im Laufe der Prüfung durch die Dienststellen korrigiert.
• In mehreren Fällen wurden die Beamtinnen aus Sicht von Rpr nicht ausreichend über die
Möglichkeiten der Urlaubseinbringung informiert.
48
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 127
PA ist der Ansicht, dass es letztlich der Entscheidung der Beamtin obliegt, durch ihren
Antrag den Zeitpunkt der Änderung der Arbeit szeit (bzw. der Verteilung der Arbeitszeit)
im Hinblick auf die offenen Urlaubstage aus dem Vorjahr zu beeinflussen. Sowohl im TZ-
Antrag (Beamte) als auch im EZ- Antrag (Beamte) und in den Merkblättern wird darauf
hingewiesen, dass eine Änderung der Arbeits zeit Auswirkungen auf die Urlaubsfestset-
zung haben kann. Eine ausführlichere Beratungspflicht den Beamtinnen gegenüber auf-
grund der teils komplexen Sachverhalte hinsichtlich Teil-/Vollzeit und (Rest-)Urlaub sieht
PA im Gegensatz zu Rpr nicht.
PA nimmt am 04.10.2023 ausführlich Stellung zum Prüfungsbericht. Berichtigungen erfolgen
im Rahmen der Verjährungsfristen. In Folge der Prüfung wurden von PA einige ergänzende
Maßnahmen in die Wege geleitet, wie z.B.
• die Wiederaufnahme einer über das städtische Fortbildungsprogramm angebotenen jähr-
lichen Schulung zum Thema Urlaub und Arbeits-/Dienstbefreiung (Termin Oktober 2023),
• eine Inhouse-Schulung durch die Bayer. Verwaltungsschule (BVS) zum Thema Eltern-
zeit/Mutterschutz für die Personalsachbearbeitenden bei PA,
• die Zurverfügungstellung entsprechender Merkblätter zur Urlaubsberechnung im Intranet
für die Dienststellen sowie
• Anpassungen bei diversen Formularen und Merkblättern, u. a. wird ein Hinweis im Hinblick
auf die Besoldung während der Urlaubsgewährung ergänzt.
2.3 Prüfung von Vergaben im Bereich der Verwaltungsprü-
fung
2.3.1 Prüfungsauftrag und -durchführung
Die Verwaltungsprüfung als organisatorischer Teil der örtlichen Rechnungsprüfung umfasst
neben den durchzuführenden Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stadt Nürnberg gemäß
§ 30 KommHV-Doppik auch die Begutachtung der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
Gemäß den städtischen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) sind Genehmigungen
und die Unterrichtung von Rpr bei Aufhebung von Verfahren festgelegt, deren Umfang grund-
sätzlich nur eine Stichprobenprüfung zulässt.
Zum 01.12.2022 tritt eine überarbeitete und aktualisierte Vergabe- und Beschaffungsrichtlinie
in Kraft, wodurch u.a. die Auftrags -, sowie Genehmigungssummen. Für die Beteiligung des
Rpr (2.9 VBRL) in Vergabeverfahren erhöht wurden. Je nach Unterscheidung freiberufliche
Dienstleistung oder nicht freiberufliche Dienstleistung und je nach Vergabeart besteht dem-
nach die Vorlagepflicht bei nun über 200.000 Euro anstatt 100.000 Euro Hauptauftragssumme
oder bei mehr als 500.000 Euro. Bei Nachträgen richtet sich die Rpr-Genehmigung nach Ge-
samtauftragssummen in gleicher Höhe und auch danach, ob die Summe aller Nachträge zu-
gleich 20 v.H. der Hauptauftragssumme übersteigt. Rpr wurde 2022 über insgesamt 4 Aufhe-
bungen gemäß Nr. 4 VBRL bei gleichbleibender Wertgrenze über 50.000 Euro unterrichtet.
49
Seite 44 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
2.3.2 Prüfungsverfahren und deren Volumen
Im Prüfungszeitraum 2022 waren im Rahmen der Vergabeprüfung 48 Vorgänge in Höhe von
rd. 58,1 Mio. Euro zu prüfen. Mit einem Gesamtvergabevolumen von gerundet 54,3 Mio. Euro
hatten den größten Anteil (94 % bzgl. Volumen und 58 % bzgl. Vergabeanzahl) EU-weite Ver-
fahren der Vergabeverordnung (VgV Verfahren). Diese wurden bis auf eine Vergabe alle im
Offenen R egelverfahren ausgeschrieben. 8,5 Mio. Euro der Vergabesummen im EU -
Verfahren waren allerdings erstattungsfähige Kosten im Zusammenhang mit der Corona-Pan-
demie (Fortführung der Bayer. Impfstrategie bis 31.12.2022). Durch die Vergabe des 2022
ausgeschriebenen Rahmenvertrages über Fahrradleasing für tarifbeschäftigte Mitarbeiter
i.H.v. 16,4 Mio. Euro entstehen der Stadt ebenso keine unmittelbaren Kosten, weil diese durch
Gehaltsverzicht von den Nutzern getragen werden. Mit 9,3 Mio. Euro Auftragssumme hat ein
Rahmenvertrag über Tafelsysteme den größten Anteil von etwas über einem Drittel am tat-
sächlichen Ausgabevolumen 2022 im EU-weiten Bereich.
Unterhalb des mit Wirkung zum 01.01.2022 angepassten Schwellenwertes für Liefer - und
Dienstleistungen von 215.000 Euro netto wurden Rpr zudem 20 Vergaben im nationalen
Vergabeverfahren gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zugeleitet. Für die Beauf-
tragungen wurden alle drei möglichen Verfahrensarten gewählt.
Mit einem Vergabevolumen i.H.v. rd. 4,7 Mio. Euro wurden Rpr 2022 insgesamt zehn Reini-
gungsleistungen zur Genehmigung zugeleitet.
Mit Änderung der IMBek am 17.09.2022 finden neben Vergabeerleichterungen bedingt durch
die Corona-Pandemie auch aufgrund des Krieges in der Ukraine erhöhte Wertgrenzen unver-
ändert eingeschränkte Anwendung auf Liefer - und Dienstleistungsvergaben der Stadt Nürn-
berg. U.a. bleibt bei Direktvergaben die Wertgrenze bis 5.000 Euro , bei Verhandlungsverga-
ben bis 50.000 Euro maßgeblich. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die
Ukraine gilt grundsätzlich für städtische Vergaben bzw. laufende Verträge für Liefer -, Dienst-
und Bauleistungen an russische Unternehmen ein Zuschlagsverbot.
50
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 127
2.3.3 Prüfungsergebnisse im Einzelnen
Die Prüfungsergebnisse nachfolgender Vergaben sind besonders hervorzuheben:
• Beim Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung für das Gesundheitsamt (Leiharbeiter zur
Kontaktnachverfolgung in der Corona -Pandemie) war der gesonderte Einzelbedarf nur
bedingt nachvollziehbar. Im Hinblick auf die Vorlaufzeit war die Begründung des Allein-
stellungsmerkmal des Bieters zu hinterfragen. Inhaltliche Überschneidungspunkte zum
bereits existierenden einjährigen Rahmenvertrag konnten nicht abschließend beurteilt
werden. Eine Öffnung des Wettbewerbs in einem weiteren Vergabeverfahren bzw. ei ne
Bedarfsdeckung innerhalb des bestehenden Rahmenvertrages sah Rpr als zumutbar.
• Hinsichtlich (Besonderen) Ingenieurleistungen für die Teilsanierung des Volksfestplatzes
zu Baugrunduntersuchungen sowie Geo- und umwelttechnischer Beratung erfolgten Auf-
tragserteilungen ohne förmliches Vergabeverfahren i.H.v. 207 Tausend Euro. Es hätte
aufgrund des Gesamtauftragswertes inkl. der Auftragserweiterungen ein EU -weites
Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen. Die Erforderlichkeit war bereits seit 2019
bekannt. In der 2022 vorgelegten Genehmigungsanfrage einer Direktbeauftragung (korri-
gierte Auftragssumme rd. 103 Tausend Euro) fehlten Kostenschätzung und Wettbewerb-
söffnung durch mindestens 3 Vergleichsangebote. Die Wirtschaftlichkeit konnte insofern
nicht beurteilt werden.
• Bei der Vergabe für Neukonzeption und Gestaltung des Stadtmuseums im Fembo -Haus
wurde in Anlehnung an die Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung HOAS 2019 die
Kostenschätzung des Planungshonorars seitens Rpr berichtigt (32,5% anstatt 34%). Ins-
gesamt werden jedoch der Rechtscharakter, die Rechtssicherheit, die Aktualität und die
Anwendbarkeit der HOAS als problematisch angesehen. Fachdienststellen sind deshalb
in der erhöhten Verantwortung unbestimmte Formulierungen genau zu begründen.
• Im Rahmen der Reinigungsvergaben wurden zunehmend gebündelte Vergabeverfahren
für mehrere Objekte im Stadtgebiet angestoßen. Hierbei wurde auf die Möglichkeit der
Zuschlagslimitierungen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV zurückgegriffen. Die Vor- bzw. Nach-
teile der Limitierungen konnten dabei aufgrund des vorherrschenden Nachfrageoligopols
nachvollziehbar herausgearbeitet werden.
Weitere Feststellungen ergaben sich bei den Vergaben aus folgenden Gründen:
• Unvollständige Vergabedokumentation bzgl. Bewertung: fehlende Nennung und Begrün-
dung ausgewählter Bieter; Bewertungsgremium nicht erkennbar; stichwortartige Bewer-
tungsbegründung durch Beschränkung auf bestimmte Benotungen intransparent.
• Vermehrte Differenzen zwischen Kostenschätzung und Gesamtauftragssumme einerseits
hinsichtlich höherer Mehrkosten, andererseits bzgl. Auskömmlichkeit von Angeboten.
• Die Angabe von Schätzmenge/ -wert und Höchtsmenge/ -wert beim Rahmenvertrag war
nicht gegeben. Erreichen der Höchstmenge als auflösende Bedingung im Vertrag wäre
sinnvoll.
• Die optionale jährliche Verlängerung einer Einzelbeauftragung stimmt nicht mit max.
Dauer des "Rahmenvertrages mit mehreren Unternehmen für Sicherheits - und Service-
dienstleistungen" überein. Empfohlene Neuausschreibung bei weiterem Abruf.
51
Seite 46 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
• Gesonderte Ausschreibung außerhalb des Rahmenvertrages für Service- und Sicher-
heitsleistung bei der Stadt wegen Vertragsende 2023 und ausgeschöpftem Volumen. In-
sofern Empfehlung von Rpr einer begrenzten Festlaufzeit von 1 Jahr und Aufnahme in die
Neuausschreibung des städtischen Gesamtrahmenvertrages.
• Die Kostenschätzung eines Feuerwehrkrans basierte auf einer einzigen Angebotseinho-
lung. Die Marktlage hinsichtlich mehrerer Vergleichsangebote konnte nicht zweifelsfrei
belegt werden.
• Bei einer Genehmigungsanfrage für Reinigungsleistungen handelte es sich um eine ein-
jährige Interimsvergabe aufgrund vorzeitiger Kündigung des seit 2017 laufenden Reini-
gungsvertrages.
• Bei der Reinigungsvergabe der Metropol Arena wurde von einer Fachlosbildung abgesehen,
weil keine ausreichenden Kenntnisse zur Hallennutzung und den daraus notwendigen Ar-
beitsabläufen vorliegen. Die Halle wurde während des Corona Lockdown in Betrieb ge-
nommen, wie sich der Veranstaltungsbetrieb entwickelt ist noch nicht bekannt. Die gewer-
teten Firmen konnten durch eine Referenz nachweisen, dass bereits Aufträge mit dieser
Kombination ausgeführt werden. Diese Erkenntnisse führten auch dazu, dass für die Auf-
tragsvergabe ausschließlich der Preis als Zuschlagskriterium festgelegt wurde.
2.4 Prüfungen im Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad)
Erneuerung des Kassensystems bei den Bädern
Prüfungsbericht vom 05.10.2023
Für die Zutrittskontrolle und die Abrechnung wird bei NürnbergBad die IT -Anwendung HKS
eingesetzt. Als modulares System ist das HKS auf die Bedürfnisse von Bädern, Thermen- oder
Freizeitanlagen zugeschnitten und eignet sich zudem als Verbundlösung für den zentralen
Betrieb mehrerer Anlagen.
Das Rechnungprüfungsamt hat geprüft, ob die grundlegenden Anforderungen des Haushalts-
rechts und der städtischen Regelungen beim Einsatz der IT-Anwendung HKS in den Bereichen
Berechtigungskonzept, der Vergabe von Berechtigungen, der Administration, dem Notfall-
konto und des Passwortschutzes beachtet wurden. Außerdem war die Ordnungsmäßigkeit der
Beauftragung der Modernisierung der bei NüBad im Einsatz befindlichen Kassensysteme
(Hard- und Software) Gegenstand der Prüfung.
Bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und für die Aufbewahrung der Bücher und Belege
sind beim Einsatz von automatisierten Verfahren die Anforderungen von § 33 KommHV-Dop-
pik maßgebend.
Die wesentlichen Prüfungsergebnisse und Feststellungen:
• Das schriftliche Berechtigungskonzept ist eine wesentliche Grundlage für die geordnete
Durchführung der Berechtigungsverwaltung und die Administration im laufenden Betrieb.
Um sicherzustellen, dass Personen nicht auf schützenswerte Daten und Funktionen zu-
greifen, die sie für ihre Aufgabenerledigung nicht benötigen, ist ein Berechtigungskonzept
zu erstellen, in dem die für eine Aufgabe erforderlichen Berechtigungen definiert werden.
Das Berechtigungskonzept wurde durch NürnbergBad während der Prüfung erstellt und
dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Prozesse für das Berechtigungsmanagement
sind von NürnbergBad noch verbindlich festzulegen und einzurichten.
52
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 127
• Beim Einsatz automatisierter Verfahren muss sichergestellt sein, dass nicht unbefugt ein-
gegriffen werden kann und die gespeicherten Daten nicht verloren gehen und nicht unbe-
fugt gelesen, genutzt oder verändert werden können. Die Datenintegrität ist u. a. durch
die sachgerechte Vergabe von Zugangsberechtigungen zu wahren. Die Vergabe von Be-
rechtigungen ist eine sicherheitskritische Aktion, sie hat restriktiv zu erfolgen.
Die Berechtigungen der Benutzergruppen Leitung und Schichtleiter waren aus Prüfungs-
sicht zu umfangreich, sie wurden zwischenzeitlich auf den tatsächlichen Aufgabenumfang
bezogen reduziert und neue Benutzergruppen wurden eingerichtet. Die Benutzer sind ak-
tuell in sieben verschiedenen Benutzergruppen unterteilt.
• Beim Einsatz von automatisierten Verfahren ist sicherz ustellen, dass die gespeicherten
Daten nicht verloren gehen und nicht unbefugt gelesen, genutzt oder verändert werden
können.
Die Anmeldung bei der IT-Anwendung HKS ist durch Identifikation und Authentifizierung
von Mitarbeitenden eines externen Dienstleisters (Passwort nur vierstellig) nicht wirksam
abgesichert. Der vorhandene Zugangsschutz ist unzureichend und birgt Risiken. Der
Passwortschutz entspricht nicht der städtischen Informationssicherheitsrichtlinie.
• Die Administration und Betreuung de s bäderübergreifenden Kassensystems HKS mit
knapp 90 Benutzern und einem Jahresumsatz von ca. 2,6 Mio. Euro erfordern einen Mit-
arbeitenden, der ausreichende Zeitanteile besitzt, um einen ordnungsgemäßen Betrieb
des Kassensystems einschließlich Benutzerverw altung sicherzustellen. Da im aktuellen
Stellenplan bislang hierfür keine Zeitanteile vorgesehen sind, wären die bei NüBad erfor-
derlichen Zeitanteile u. E. noch durch DIP zu begutachten.
Für die Administration der eingesetzten IT-Anwendung HKS ist noch ein stellvertretender
Administrator zu bestimmen.
• Um bei Ausfall eines Systems auch dann die Betriebsfähigkeit wieder herstellen zu kön-
nen, wenn die zuständige System- oder Fachadministration nicht verfügbar ist, muss eine
Zugangsmöglichkeit für Administratoren geschaffen werden, die im Notfall verfügbar ist,
aber vor Kompromittierung besonders geschützt ist.
Ein Notfallkonto war bei NürnbergBad nicht eingerichtet, wurde aber noch während der
laufenden Prüfung angelegt. Die Nutzung (Zuweisung) des zusätzlichen funktionsbezo-
genen Notfallbenutzers des externen Dienstleister mit Kassenrechten ist jedem Einzelfall
mitarbeiterbezogen zu dokumentieren.
• Die Maßnahmen zur Sicherung und Kontrolle sind durch Dienstanweisung zu regeln. Ar-
beits- und Dienstanweisungen stellen sicher, dass betriebliche Vorgänge einheitlich ab-
gewickelt werden.
Bei NüBad fehlen bislang für den Einsatz des Kassensystems verbindliche Dienst - oder
Arbeitsanweisungen.
• Die Beschaffung der neuen Hard- und Software zur Erneuerung des bestehenden Kas-
sensystems erfolgte weitgehend ordnungsgemäß. Allerdings wurden entgegen der auch
für NüBad geltenden VBRL ZD als zentrale Beschaffungsdienststelle sowie Rpr als Gut-
achter nicht in das Vergabeverfahren mit eingebunden.
• Die neue Funktion „Sonderauszahlungen“ wurde teilweise als Ersatz für Stornos verwen-
det, was gemäß der geltenden Finanzwirtschaftsbestimmungen unzulässig ist. Im Zuge
53
Seite 48 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
der Prüfung wurde diese Verfahrensweise abgeschafft. Allerdings sind für diese neue
Funktion noch Regelungen in den entsprechenden Kassendienstanweisungen zu trefffen.
• Was den Verkauf von Kassennebenartikel betrifft, ist der Warenbestand für Inventuren
bzw. Kassenprüfungen aktuell nicht fehlerfrei aufrufbar. Eine von NüBad in Auftrag gege-
bene Programmierung wurde bis zum Abschluss der Prüfung noch nicht vom beauftragten
Unternehmen erfolgreich durchgeführt.
Die Stellungnahme des Eigenbetriebs steht noch aus.
2.5 Informationstechnik
2.5.1 Vorbemerkungen
Die Prüfungstätigkeit im Bereich der Informationstechnik (IT) erstreckte sich auf folgende Teil-
aufgaben:
• Prüfung bereits eingesetzter IT -Verfahren und der Organisation des Betriebes auf Ord-
nungsmäßigkeit, Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie
• Prüfung von Vergaben im IT-Bereich und begleitende Prüfung im Rahmen von freiberufli-
chen Leistungen.
Rpr prüft überwiegend begleitend – insbesondere durch die Mitarbeit in Projekt- und Arbeits-
gruppen der Verwaltung – den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz der Informa-
tions- und Kommunikationstechnik und gibt gutachterliche Stellungnahmen bei Verfahrensein-
führungen und Beschaffungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen ab.
Derzeit wird in große Umfang beim
S/4HANA Migrationsprojekt – Ablösung des SAP-Rechnungswesens
die Einführung und Vorbereitung für den Einsatz begleitend geprüft; sh. die Ausführungen ab
Nr. 2.5.3.
2.5.2 Prüfung der Einführung des Bezahlsystems PayPal beim
Bildungscampus Nürnberg
Prüfungsberichte vom 09.08.2023 (BCN) und 31.10.2023 (KaSt)
Kostenpflichtige digitale Verwaltungsangebote sollten zeitgemäß immer auch eine digitale Be-
zahlmöglichkeit beinhalten. Stadtweit sind bisher die Online- Bezahlmethoden SEPA -
Lastschrift, Kreditkarte und Giropay verbreitet. SEPA -Lastschriften gehen direkt, die Zahlun-
gen mittels Kreditkarte oder Giropay indirekt auf den Girokonten der Dienststellen ein.
Aufgrund der verstärkten Nachfrage durch die Bürger ist mit PayPal ein neuer Dienstleister
hinzugekommen. Im Dezember 2022 wurde das PayPal -Pilotprojekt abgeschlossen und
PayPal beim Bildungscampus Nürnberg (BCN) eingeführt. Die Projektleitung lag beim Amt für
Digitalisierung und Projektorganisation ( DiP). Vor dem geplanten weiteren Roll -Out im Rah-
men des neuen Projekts „Payment Nürnberg digitaler Ausbau“, kurz PaNdA, wurde die Reali-
sierung von PayPal bei BCN, Abteilung Stadtbibliothek (BCN/StB) und die Abwicklung beim
Kassen- und Steueramt (KaSt) geprüft.
54
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 127
Ziel der Prüfung war eine Bestandsaufnahme der Einführung der ePayment -Bezahlmethode
PayPal bei BCN unter Beachtung der Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen, ins-
besondere:
• die Anmeldung und PayPal-Zahlung bei BCN,
• die PayPal-Rollenverwaltung durch KaSt,
• die automatische Verbuchung bei KaSt,
• die IT -technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung
der vollständigen und richtigen Abrechnung.
Die Prüfung beschränkte sich auf die Realisierung und Verbuchung der Bezahldaten bei BCN,
die Projektrealisierung im Jahr 2022 war nicht Gegenstand der Prüfung durch Rpr.
2.5.2.1 Prüfungsbericht BCN
Derzeit können bei BCN die Jahresgebühr bei Neuanmeldung bzw. die Verlängerung der Jah-
resgebühr, sonstige angefallene Gebühren sowie Gebühren für Reproduktionsaufträge mit
PayPal bezahlt werden.
Die Antragstellungen für die Neuanmeldung oder Verlängerung des Bibliotheksausweises bei
der Stadtbibliothek und das neu implementierte Bezahlverfahren PayPal bei BCN erfolgen
über sog. intelliForm Dialog-Formulare (erstellt durch das Amt für Digitalisierung und Prozess-
organisation/Online Services, kurz DiP/OS), beide vorgenannten Anwendungen ohne Anbin-
dung an das bei BCN/StB eingesetzte Bibliotheks-Fachverfahren aDIS. Betrachtet im Rahmen
der Prüfung wurde die Neuanmeldung bei der Stadtbibliothek, auch anhand einer beispielhaf-
ten Registrierung und Beantragung eines Bibliotheksausweis es durch einen Prüfer von Rpr
und die PayPal-Bezahlung durch einen Kollegen.
Zusammenfassend war festzustellen, dass
• die bisher geleisteten PayPal -Zahlungen für die Gebühren bei BCN/StB nicht ermittelt
werden konnten,
• die Anmeldung/Verlängerung und Bezahl ung mit zwei getrennten Onlineprozessen nur
bedingt nutzerfreundlich ist,
• die BCN-intern etablierten Prozesse für die Onlineanmeldung und die Onlinebezahlung
durchgehende Verfahrensschwächen in Form von Medienbrüchen und umständlicher ma-
nueller Erfassungstätigkeit aufweisen,
• nach Aussage von BCN bei der Realisierung im Projekt keine Alternative zur Nutzung des
städtischen Online-Assistenten bestand,
• ein notwendiger nachträglicher Kontrollprozess für die Verbuchung nicht realisiert wurde
und
• keine fachliche (Teil-)Freigabe für den Einsatz bei BCN vorliegt.
BCN/StB und die Kunden benötigen einen durchgängigen, medienbruchfreien und digitalen
Prozess für Antragstellung und Bezahlung. Die Vermeidung von Medienbrüchen führt auch zu
55
Seite 50 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
einer Beschleunigung der Verwaltungsvorgänge. Der aktuelle Anmelde- und Bezahlprozess
widerspricht u. E. den E-Government-Zielen und stadtinternen Vorgaben wie
• der RDV Digitalisierung, die in ihren Grundsätzen, Leitlinien und Zielen die Etablierung
medienbruchfreier Prozesse vorgibt. D iese sollen der Erhaltung der Leistungsfähigkeit
und Verbesserung der Flexibilität der Stadtverwaltung dienen (§ 2 Abs. 6 RDV Digitalisie-
rung).
• dem Konzept für eine digitale Stadtverwaltung „digital.stadt.nuernberg“; im Konzept wer-
den durchgängig elektronisch und medienbruchfrei bearbeitete Verwaltungsaufgaben als
ein strategisches Ziel genannt. Dabei verfolgen die digitalen Angebote nach Möglichkeit
die Prinzipien „Once-Only“2 und „One-Stop-Government“3.
In seiner Stellungnahme vom 11.10.2023 hat BCN die Prüfungsfeststellungen anerkannt und
deren Ausräumung in die Wege geleitet. Dabei setzt BCN auf weitere stadtinterne Unterstüt-
zung.
Vorausschauend hatte BCN zur Ablösung der für die Dienststelle unbefriedigenden Gesamt-
situation bereits für 2024 das IT-Projekt „Erweiterung der Online-Zahlungen; Einführung Pay-
Site, PayPal mit SAP-Schnittstelle zu aDIS“ initiiert. Das für 2024 geplante Projekt sollte einige
der im Bericht aufgezeigten Defizite bei den externen und internen Prozessen lösen helfen.
Rpr unterstützt ausdrücklich die Umsetzung dieses IT- Projektes von BCN; dies ist auch aus
Rpr-Sicht notwendig, um die internen Prozesse bei der Online- Anmeldung mit dem Biblio-
theksverfahren aDIS als zentrales und führendes Verfahren zu optimieren. Nach Einschätzung
von Rpr könnten damit die internen Medienbrüche vermieden und die Prozessschritte für den
Kunden auf einen reduziert werden. Im Hinblick auf den in den kommenden Jahren zu erwar-
tenden Zwang von Personaleinsparungen unterstützt der Wegfall von manuellen Tätigkeiten
BCN in seiner Aufgabenerfüllung.
2.5.2.2 Prüfungsbericht KaSt
Das PayPal -Geschäftskonto (Account) ist die E -Government-Variante des Bezahldienstes
PayPal mit speziellen Verwaltungskonditionen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen (AGB) von PayPal.
Entgegen dem „normalen“ Zahlverfahren hat der Bürger in der Variante für die öffentliche Ver-
waltung daher keine Möglichkeit, eine PayPal -Zahlung ohne Beteiligung der Stadt Nürnberg
rückgängig zu machen, denn PayPal hat Zahlungen an Verwaltungsbehörden in seinen AGBs
vom Käuferschutz ausgenommen. Käuferschutzanträge der Bürger werden von PayPal immer
zu Gunsten der Behörde entschieden. Der Bürger kann bei PayPal einen sogenannten Kon-
fliktfall eröffnen, infolgedessen die strittige Zahlung in einem strukturierten Prozess geklärt und
die Zahlung ggf. erstattet wird.
PayPal wurde nicht, wie zunächst geplant, über den Bezahldienstleister PayOne angebunden,
da bereits ein städtischer PayPal-Account existierte. Corona-bedingt wurde PayPal beim Tier-
garten Nürnberg (Tg) und beim Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) in Zusammenarbeit mit
2 Once-Only, englisch für „nur einmal“, steht für Erleichterungen in Bezug auf die D ateneingabe, die nur einmal
erfolgen muss um unterschiedliche Dienste in Anspruch nehmen zu können (Nr. 4.3.5).
3 One-Stop-Government, englisch für „Ein-Stopp-Verwaltung“; beschreibt das Prinzip, nach dem für einen Ver-
waltungsvorgang nur ein einziger (persönlicher) Kontakt erforderlich ist (Glossar).
56
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 127
KaSt schon vor dem Pilotprojekt PayPal bei BCN eingeführt; ohne Kenntnis und Unterstützung
durch DiP.
Die PayPal-Transaktionsgebühr wird beim Modell für den öffentlichen Sektor nicht gleich bei
der Transaktion einbehalten, sondern die Stadt Nürnberg erhält den vollen Betrag gutgeschrie-
ben. PayPal stellt monatlich eine Rechnung über die PayPal-Transaktionsgebühren des Vor-
monats. Es entstehen nur Kosten, wenn Zahlungen der Bürger eingehen. Die Transaktions-
gebühr ist abhängig von der Größe des Warenkorbs, der Größenordnung der einzelnen Zah-
lungen (Mikro- und Makrobereich) und dem monatlichen Zahlungsvolumen. Es gibt keine Ein-
richtungskosten, Grundgebühren, Mindestumsätze oder festen Vertragslaufzeiten.
Aufgrund der deutlichen Kostenersparnis im Vergleich zu vielen Einzelkonten der Dienststel-
len/Eigenbetriebe wird ein zentraler Budgetansatz verfolgt. Das bedeutet aber auch, dass KaSt
bisher alle PayPal-Gebühren trägt.
Bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und für die Aufbewahrung der Bücher und Belege
sind beim Einsatz von automatisierten Verfahren die Anforderungen von § 33 KommHV-Dop-
pik maßgebend.
Daneben sind die Funktionstrennung (§ 34 Abs. 2 Satz 3 KommHV-Doppik) und das sog. Vier-
Augen-Prinzip (4AP) des § 39 Abs. 3 KommHV -Doppik elementare Vorschriften zur Kassen-
sicherheit. Überweisungsaufträge, Abbuchungsaufträge, Einzugsermächtigungen und
Schecks sind von zwei Bediensteten zu unterzeichnen.
Weiterhin sind angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der Schutzziele Vertraulichkeit,
Integrität und Verfügbarkeit sowie der Authentizität, Revisionsfähigkeit, Belastbarkeit und
Transparenz der verarbeiteten Daten und Informationen einzubeziehen und deren Umsetzung
sicherzustellen.
Im Wesentlichen kann festgestellt werden, dass
• eine Zwei-Faktor-Authentifizierung und ein 4AP noch ausstehen; beides gesetzlich vorge-
geben und daher umgehend einzuführen,
• ein Berechtigungskonzept mit Berechtigungsmatrix noch fehlt. Die Vergabe von Berechti-
gungen ist eine sicherheitskritische Aktion; sie hat restriktiv zu erfolgen. Benutzerzugänge
sind nur im notwendigen Umfang anzulegen und den Benutzerzugängen sind nur die
Rechte zuzuweisen, die von der fachlich zuständigen Stelle vorgegeben wurden (Funkti-
onstrennung) bzw. für den beabsichtigten Zweck benötigt werden,
• der Erlass einer Dienstanweisung (DA) für den Einsatz von IT-Verfahren im Finanzwesen
aussteht. Beim Einsatz von automatisierten Verfahren im Finanzwesen sind die Maßnah-
men zur Sicherung und Kontr olle durch DA zu regeln. Arbeits - und Dienstanweisungen
stellen sicher, dass betriebliche Vorgänge einheitlich abgewickelt werden,
• die formalen und materiellen Voraussetzungen für die Produktivsetzung nicht bzw. nicht
vollständig erfüllt sind. Rpr kann für den aktuellen Verfahrensablauf die Sicherheit und
Ordnungsmäßigkeit des Systems mit den kassenrechtlichen Bestimmungen nicht bestäti-
gen,
• PayPal eingeführt wurde, obwohl sich die in der Beschreibung der SAP -Schnittstelle ge-
nannten Transaktionen teils noch im Entwicklungs- und Teststadium befinden und pro-
duktiv nicht zur Verfügung stehen,
57
Seite 52 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
• die Möglichkeit der Nachverfolgung eines Einzelfalls im SAP-Produktivsystem (noch) nicht
gegeben ist. Dies erschwert allen beteiligten Dienststellen die Buchungsübersicht,
• ein finaler Datenabgleich nicht etabliert wurde und damit nicht alle Prozesse wie geplant
und beschrieben u mgesetzt wurden und in den aktuell etablierten Prozessen durchge-
hende Verfahrensschwächen wie auch Medienbrüche erkennbar sind,
• die in der im Zeitraum der Prüfung erstellten Schnittstellendokumentation beschriebenen
Auswertungsmöglichkeiten für die Dienststellen bisher nur ein Ausblick in die Zukunft dar-
stellen. Deren Test, Freigabe und Produktivsetzung stehen noch aus.
Abschließend war seitens Rpr zu bemerken, dass sich die Stadt Nürnberg den modernen Be-
zahlmethoden wie PayPal gegenüber nicht mehr verweigern kann. Vorrangiges Ziel der Stadt
Nürnberg müsste es sein, sich die erbrachten Leistungen soweit möglich sofort und bereits vor
der eigentlichen Leistungserbringung bezahlen zu lassen. Dafür ist gerade PayPal prädesti-
niert.
Auch wenn dem bei PayPal hohe Kosten und eine gewisse Unwirtschaftlichkeit der Bezahl-
methode entgegen stehen, zeigt eine aktuelle Umfrage der Kommunalen Gemeinschaftsstelle
für Verwaltungsmanagement (KGSt)4, dass die Online- Überweisungen via giropay (ehemals
paydirekt), Kreditkarte und PayPal zu den am häufigsten angebotenen E-Payment-Lösungen
in Kommunen gehören. Die mit Abstand höchste Nutzungsquote hatte laut KGSt PayPal mit
durchschnittlich 75 %.
In jedem Fall müssen die Berechtigungen hinsichtlich PayPal besser abgesichert, das vorhan-
dene Risiko weitestgehend minimiert werden und die kassenrechtlichen Vorschriften Beach-
tung finden.
Eine Stellungnahme von KaSt war bei Redaktionsschluss noch nicht eingegangen.
2.5.3 S/4HANA-Migrationsprojekt
Nach der Umstellung auf BW/4HANA (Business Warehouse) wird zukünftig auch die im Rech-
nungswesen eingesetzt Software SAP ERP (Enterprise-Ressource-Planning) durch das Nach-
folgeprodukt S/4HANA abgelöst.
Die Stadt Nürnberg setzt seit 2005 die ERP -Software der Firma SAP für das Haushalts - und
Rechnungswesen ein. Die derzeit eingesetzte Produktlinie ERP R/3 wurde von der SAP zum
Ende 2027 abgekündigt, weshalb eine Umstellung auf das Nachfolgeproduk t S/4HANA not-
wendig ist. Mit der neuen HANA -Datenbank, die die Grundlage für die neuen Produkte der
SAP bildet, und der neuen Software S/4HANA soll die Effizienz des ERP-Systems hinsichtlich
der Verarbeitungszeit erhöht werden. Neue Funktionalitäten ermöglichen es zudem, einige der
Eigenentwicklungen abzulösen, die Abläufe näher an den SAP -Standard zu führen und die
Prozesse zu verschlanken. Somit wird der Aufwand der Mitarbeitenden in den einzelnen Pro-
zessschritten verringert und das ERP-System auf den aktuellsten Stand der Technik gehoben.
Im Rahmen des Migrationsprojets sollen auch einige Optimierungen und Innovationen umge-
setzt werden. Alle geplanten Maßnahmen, der Projektplan und die extern zu vergebenden
4 KGSt | E-Payment in Kommunen: Ergebnisse einer Umfrage
58
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 127
Leistungen wurden im Hinblick auf neueste Erkenntnisse und Einsparpotentiale nochmals kri-
tisch hinterfragt und überarbeitet.
Um die Projektrisiken und den Abstimmbedarf zu reduzieren, wurde in Abstimmung mit Rpr
von der Projektleitung die Entscheidung getroffen alle Beratungsleistungen (für Evaluierungen,
Vorprojekte und Migrationsarbeiten, Folgeprojekte) für das S/4HANA Projekt zusammen aus-
zuschreiben. Im Juli 2022 wurden die Vergabeunterlagen veröffentlicht, Ende März 2023 der
Beschluss im Bau- und Vergabeausschuss gefasst und der Zuschlag erteilt, so dass ab April
2023 mit den Projektarbeiten mit der externen Beratungsfirma begonnen werden konnte. Auf-
grund dessen, dass der Gesamtpreis des Angebots die i m Projektbudget angesetzten Bera-
tungskosten überstieg, wurden zunächst nur die verpflichtenden Arbeit spakete sowie die Li-
zenzkosten für die vereinbarte Migrationssoftware beauftragt.
Im Ältestenrat und Finanzausschuss wurde am 18.07.2023 in öffentlicher Sitzung von der Pro-
jektleitung umfassend über die Weiterentwicklung der SAP -Anwendungslandschaft und das
S/4HANA Projekt sowie die SAP Lizenzen berichtet. Der Ältestenrat und Finanzausschuss hat
die etwaige Kostenerhöhung für das S/4HANA Projekt zur Kenntnis genommen und die Ver-
waltung beauftragt, die zu erwartenden Mehrkosten zu den Haushaltsberatungen anzumel-
den.
Weiterhin hat der Ältestenrat und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, finanzielle Mit-
tel für den Kauf der SAP Lizenzen zu den Haushaltsberatungen anzumelden. Der Ansatz setzt
die Annahme voraus, dass die Lizenzen (auch sh. die Ausführungen zu Arbeitspaket (AP) 68
im folgenden Text) voraussichtlich im Rahmen einer „Contract Conversion“ beschafft werden.
Des Weiteren sind die dazugehörigen Pflege -/Wartungskosten sowie die Mietkosten für das
Produkt SAP BTP5 im konsumtiven Haushalt einzuplanen.
Beteiligung von Rpr
Rpr ist seit der Erstellung der Vorstudie im Rahmen der begleitenden Prüfung an allen wesent-
lichen Projektschritten aktiv beteiligt und beabsichtigt auch während des Migrationsprojekts in
der Steuerungsgruppe (informell), in der Projektgruppe (als festes Mitglied) sowie in Teilpro-
jekten und Workshops vertreten zu sein. Im Folgenden einige Ausführungen zu einzelnen Ar-
beitspaketen.
2.5.3.1 zu Arbeitspaket 10 – Berechtigungskonzept
Zum Thema Rollen & Berechtigungen wurde im Rahmen der Vorstudie eine spezielle – vom
SAP Standard abweichende - Aufgliederung zwischen "DSt/Produkt" (Berechtigungsobjekt)
und "Prozessschritt" (Transaktion) identifiziert. Diese lässt einen erhöhten Aufwand für die
Migration auf S/4HANA im Bereich Berechtigungen erwarten. Daher gab es seitens des Bera-
tungsunternehmens die Empfehlung, zu prüfen, inwieweit die Aufgliederung zwischen Berech-
tigungsobjekt und Transaktion wieder in den Standard zurückgeführt werden kann, um den
Aufwand im Migrationsprojekt für S/4HANA und für spätere Releasewechsel zu senken. Für
den Einsatz von sog. Fiori-Apps ist die Erweiterung des Rollen- und Berechtigungskonzepts
nötig (eigenes Rollen- und Berechtigungskonzept).
Im Rahmen einer erneuten Evaluierung wurde festgestellt, dass es große Vorteile hat, wenn
Teile des gesamten Arbeitspaketes bereits in die Vorprojekt-Phase verschoben und durchge-
5 SAP Business Technology Platform
59
Seite 54 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
führt werden. Die Grundidee dabei ist, dass auf dem Altsystem bereits ein Redesign durchge-
führt wi rd, um später im Hauptprojekt (S/4 Migration) den Fokus auf die S/4HANA-
Anpassungen und Fiori -Themen zu legen . Starttermin der Vorprojektphase war am
04.09.2023.
Rpr beteiligt sich im Arbeitspaket und unter anderem auch an der Erstellung eines regelkon-
formen Berechtigungskonzepts.
2.5.3.2 zu Arbeitspaket 21/24 – CpD/Schnittstellen
Im Rahmen der Vorstudie wurde vom Beratungsunternehmen eine Überprüfung der Batch -
Input Mappen auf S/4HANA Kompatibilität empfohlen. Gerade die Schnittstellen, welche auf
GUI (grafische Benutzerschnittstelle) laufen, sind als kritisch einzustufen. Hier ist eine im Vor-
feld durchgeführte technische Umstellung dieser Schnittstellen auf eine S/4HANA kompatible
Lösung (Idoc, BAPI) ratsam. Ansonsten würde sich der Migrationsaufwand entsprechend er-
höhen, da all diese Batch-Input Mappen ( GUI) geprüft werden müssen, ob sie noch in die
"neue Welt" von S/4HANA passen und ggf. dann kurzfristig umgestellt werden müssten.
In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen der Beratungsleistung auch klarg estellt, dass
die im Einsatz befindliche LSMW -Funktionalität (Legacy Systems Migration Workbench) und
die Direct Input und Batch-Input-Mappen nicht mehr verwendet werden sollten. Diese werden
strategisch von SAP nicht mehr weiter unterstützt. Seitens Rpr wurde angemerkt, dass die
aktuelle Schnittstellentechnologie nicht den Anforderungen entspricht und angepasst werden
sollte.
Die Summe der Batch-Input-Mappen liegt bei ca. 80, bei 55 Schnittstellen konnte eine Nutzung
festgestellt werden. 22 Batch-Input-Mappen sehen aus wie Schnittstellen und beginnen mit 3
Ziffern. Diese stehen jedoch nicht in der Schnittstellenliste, sollen aber mit analysiert werden.
Problematisch ist aus Projektsicht die Ablösung einer CpD-Schnittstelle, da dies Abhängigkei-
ten zu AP06 (Geschäftspartner) hat. In diesem AP soll auch ein CpD-Konzept erstellt werden.
Dieser Teil ist aber als optional gekennzeichnet und könnte somit erst zu einem späteren Zeit-
punkt angegangen und umgesetzt werden.
Rpr fordert bereits seit der ersten Prüfung des neuen Rechnungswesens im Jahr 2005 eine
Ablösung aller CPD-Konten („Conto pro Diverse“), da diese unter anderem aufgrund fehlender
Funktionstrennung, fehlendem IKS und fehlender Nachvollziehbarkeit in SAP als sicher-
heitskritisch zu sehen sind. CpD-Konten werden für Kreditoren verwendet, mit denen die Stadt
Nürnberg einmal oder selten Geschäft svorfälle abwickelt. Diese Kreditoren, Debitoren oder
Geschäftspartner werden in einen gemeinsamen Stammsatz angelegt, in dem aber keine spe-
zifischen Daten, wie Name und Adresse, gespeichert werden. Die Daten aus dem Vorverfah-
ren werden über eine Schnittstelle ins SAP -System eingespielt, dabei erfolgt keine Kontrolle
der Datenübertragung auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Die Überprüfung aller CPD -Konten und Ablösung möglichst vieler dieser Schnittstellen wird
von Rpr als zwingend erforderlich angesehen. Dies wurde auch der Projektleitung gegenüber
klar kommuniziert. In einer Verfahrensanweisung müssen Regeln und Ausnahmen definiert
werden. Exemplarisch wurde die von Rpr vorgeschlagene Schnittstelle „567 - StK/3-Stiftungs-
verwaltung“ zur näheren Betrachtung ausgewählt; mit dem Ziel diese von CpD auf PSCD um-
zustellen und den Prozess als Blaupause für weitere Umstellungen zu nutzen.
Rpr beabsichtigt sich im Arbeitspaket weiter zu beteiligen.
60
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 127
2.5.3.3 zum Arbeitspaket 68 – Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzen
Ausgangssituation/Sachstand
Die SAP Umgebung der Stadt Nürnberg wird der zeit durch Lizenzen aus dem ECC -Modell
abgedeckt. Ein Umstieg auf S/4-Lizenzen steht für das Projekt noch aus.
Bei der Umstellung auf die neuen HANA Produkte handelt es sich um einen komplett neuen
Produkterwerb, bei dem sich die Lizenzierung auf eine ganz neue Metrik bezieht. Die Lizen-
zierung von SAP S/4HANA erfolgt durch vier unterschiedliche Lizenzkategorien: „Nutzerba-
sierte Lizenzierung“. „Lösungsbasierte Lizenzierung“, „Dokumentenbasierte Lizenzierung“ für
die sog. „indirekte Nutzung“ (Digital Access) und „Datenbankbasierte Lizenzierung“ für die
SAP HANA Datenbank.
Aufgrund der Komplexität der Vertragsgestaltung und des nach bisherigen Erfahrungen stark
begrenzten Handlungsspielraums mit dem Vertrieb der SAP, wurde im Rahmen der Vergabe
der Beratungsleistung für die S/4HANA Migration ein externer Dienstleister beauftragt, den für
die Stadt Nürnberg (auf Basis der bereits erhobenen Informationen und Erkenntnisse im Rah-
men des Vorprojekts und der Analysen der Beratung Anfang 2022 ) aus lizenzvertraglicher
Sicht wirtschaftlich sinnvollsten Umstieg auf die S/4HANA Zielarchitektur z u ermitteln und si-
cherzustellen und die Verhandlungen mit der SAP zu führen.
Dabei soll insbesondere eine möglichst kostenneutrale Lösung für die Phase, in welche der
Systembetrieb von ECC- und S/4 parallel stattfinden muss, gefunden werden.
In einem ersten Informationsangebot der SAP wurden die Kosten auf die im Ältestenrat und
Finanzausschuss vorgestellte Summe kalkuliert. Durch das Beratungsunternehmen sollen nun
die Verhandlungen mit der SAP aufgenommen werden, um den wirtschaftlichsten Vertrag zu
erreichen. Die Vertragsunterzeichnung ist für Q4/2023 geplant.
Rpr ist an der Abstimmung mit dem externen Berater beteiligt.
Ergebnis
Ein Ergebnis lag zu Redaktionsschluss noch nicht vor. Es wird weiter berichtet.
2.5.3.4 Projekt- und Steuerungsgruppe
In der Projektgruppe vorbereitet und in der Steuerungsgruppe beschlossen wurden insbeson-
dere ein Projekt-Freeze, die Bereitstellung der personellen Ressourcen sowie der finale Pro-
jektumfang.
Hinsichtlich des Projekt-Freeze haben die Mitglieder der Steuerungsgruppe der Priorisierung
des S/4HANA-Projekts über andere SAP-IT-Maßnahmen ab 20246 sowie dem vorgeschlage-
nen Projekt-Freeze ab der Realize-Phase (abgesehen von bspw. durch Gesetzesänderungen
bedingten Anpassungen) zugestimmt und berücksichtigen dies bei der IT- Maßnahmen-
planung. Welche SAP-Maßnahmen während des Projekts durch IT/SKN noch umgesetzt wer-
den können, wird im stetigen Austausch zwischen IT und den betroffenen Dienststellen abge-
stimmt.
6 d.h. nicht, dass gar keine weiteren SAP-Maßnahmen umgesetzt werden können
61
Seite 56 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Des Weiteren haben die Steuerungsgruppenmitglieder der Beteiligung ihrer Mitarbeitenden in
den verschiedenen Arbeitspaketen zugestimmt. Die Abstimmung der Kapazitäten erfolgt in
den Arbeitspaketen unter Berücksichtigung der verfügbaren Zeiten für das S/4HANA -Projekt.
In ihrer Sitzung vom 31.08.2023 hat die Steuerungsgruppe den finalen Projektumfang (4.026,5
Personentage (PT) externe Beratungsleistung) gemäß Vorschlag der Projektgruppe beschlos-
sen.
2.5.4 GRC-Tool für die SAP-Berechtigungsprüfung
Im Rahmen des Migrationsprojekts verpflichtete sich die Stadt Nürnberg die Software Xiting
XAMS und ergänzend dazu Easy Content Solution for Xiting XAMS einzusetzen. Da beide
Produkte auf den von IBS Schreiber erstellten Regelwerken basieren und aufeinander auf-
bauen, wurde ergänzend das Produkt CheckAud® beschafft.
XAMS (Xiting Authorizations Management Suite) ermöglicht einen Best -Practice-Ansatz zur
Verwaltung von SAP -Berechtigungen und unterstützt die rechtliche Regel konformität. Das
Rechnungsprüfungsamt fordert, auch unabhängig von dem Migrationsprojekt, schon seit meh-
reren Jahren den Einsatz eines Softwarewerkzeugs. Das Produkt ECS liefert dazu passende
Regelwerke, die von IDW (Interessenvertreter der Wirtschaftsprüfung) zertifiziert sind. Im ECS
unterstützt das hinterlegte Regelwerk im Entwicklungssystem mit Hinweisen die Ersteller von
SAP-Berechtigungsrollen bei IT/SKN. Allerdings kann bei der Erstellung der Benutzerrollen
von den Vorgaben abgewichen werden. Mit CheckAud® kann in regelmäßigen Abständen im
Produktivsystem geprüft werden, ob die im R egelwerk hinterlegten gesetzlichen Vorschriften
gem. GoBD und KommHV -Doppik (insbesondere Funktionstrennung und 4AP) eingehalten
werden.
2.5.5 SAP-Archivierung
Die SAP-Systeme für das Rechnungs- und Personalwesen sind seit 2005 produktiv in Betrieb.
Das Fehlen einer Archivierung führt zu einem stetigen Wachstum der Datenbanken. Durch
stetig steigenden Ressourcenbedarf (Speicherplatz) werden auc h die für Datensicherungen
und -rücksicherungen benötigten Zeiten und Ressourcen immer größer. Daraus resultieren
steigende Betriebskosten, zusätzliche Aufwände und Risiken bei System -, Datenbank- und
Anwendungsupdates sowie Systemkopien. Rpr fordert daher seit Jahren ein Archivsystem.
Ein SAP-Archivsystem soll künftig das zentrale Ablagesystem für SAP -Archivdateien und
SAP-Dokumente sein. Das SAP-Archivsystem wird gemeinsam von allen SAP-Systemen der
SAP-Landschaften genutzt. Die SAP -Archivsoftware stellt dabei die Trennung der Datenbe-
stände, die von unterschiedlichen SAP - Systemen und deren Mandanten übernommen wur-
den, sicher.
In dem einzuführenden SAP-Archivsystem sollen die aus den SAP-Systemen auszulagernden
SAP-Daten als auch die dort verwendeten Dokumente archiviert werden.
Im Rahmen der Ausschreibung für ein Gesamtprojekt beim Personalamt wurde die Einführung
einer elektronischen Personalakte für die Stadt Nürnberg und das Klinikum Nürnberg sowie
die Einführung eines SAP-Archivsystems für die Gesamtstadt Nürnberg beschlossen. Die Aus-
schreibung im Kalenderjahr 2023 erfolgte in zwei Losen, Los 2 (SAP-Archivierung) wurde be-
auftragt.
62
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 127
2.5.6 Lizenzmanagementtool
Bei der Verwaltung von Softwarelizenzen bestehen bisher erhebliche aus Sicht von Rpr Defi-
zite. Eine zeitnahe und regelmäßige Kontrolle der vorhandenen Softwarelizenzen fand in der
Vergangenheit nicht immer statt. Unterlizenzierungen waren und sind die Folge. Durch Unter-
lizenzierungen besteht für die Stadt Nürnberg die Gefahr, dass es zu Nach- und Strafforde-
rungen durch die Lizenzgeber kommen könnte. Ebenso wäre eine unerkannte Überlizenzie-
rung möglich, was zu unnötigen Mehrausgaben führt, die dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Mittel widersprechen.
Das Fehlen eines solches Tools wurde besonders bei verschiedenen Vergaben immer wieder
deutlich, bei denen im Vorfeld mühsam recherchiert werden musste, welche Lizenzen in wel-
chem Umfang und für welche Dauer vorhanden sind. Dies wurde seitens Rpr mehrfach be-
mängelt und der Einsatz einer geeigneten Softwarelösung gefordert , um eine ordnungsge-
mäße und effiziente Verwaltung aller Lizenzen sicherzustellen, die Lizenzbedingungen einzu-
halten und finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Ein wirksames Lizenzmanagement ist unerlässlich, um die Bestände der Lizenzen aufzuneh-
men. Nur so kann die Stadt Nürnberg
• verfügbare und genutzte Lizenzen laufend überwachen,
• verschiedene Lizenzmodelle und Nutzungsrechte abbilden,
• Bedarfsanalysen durchführen,
• Kostentransparenz schaffen und
• Rahmenverträge optimal nutzen.
Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurde begleitend geprüft. Die Ausschreibung in
einem Offenen Verfahren läuft derzeit noch, das Ergebnis war bei Redaktionsschluss noch
nicht bekannt.
2.5.7 Vergabeprüfung im IT-Bereich
In Abstimmung mit dem Beschaffungsmanagement der Zentralen Dienste werden in einzelnen
Fällen Vergabeverfahren und Beschaffungsmaßnahmen auf dem Gebiet des kommunalen Fi-
nanzwesens sowie komplexe IT-Beschaffungen vorab mit Rpr abgestimmt.
Sämtliche Feststellungen und Anregungen des Rpr im Rahmen der Vergabeprüfungen wurden
berücksichtigt.
Im Bericht sjahr 2022 wurden insgesamt 41 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ca.
21,6 Mio. Euro geprüft. Im Vergleich dazu wurden es im Berichtsjahr 2021 nur 27 Vergaben
mit einer Gesamtsumme von ca. 51,44 Mio. Euro geprüft. Ein enormer Anstieg in der Anzahl,
aber auch die Intensität der Vergabeprüfung musste gesteigert werden, sodass die Vergabe-
prüfung mittlerweile einen großen Teil der begrenzten personellen Kapazitäten der IT-Prüfung
bei Rpr bindet.
63
Seite 58 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Einzelfall Panoramaaufnahmen und Laserscan von Straßen in Nürnberg für das Amt für
Geoinformation und Bodenordnung (Geo)
Die vorgenannte Vergabe legte ZD/3 am 24.10.2022 als Genehmigungsanfrage vor. Die Prü-
fung der Vergabeunterlagen ergab, dass aus Rpr-Sicht
• nicht bestätigt werden konnte, dass die im Angebot genannten Preise marktgerecht und
wirtschaftlich waren, da die Kostenschätzung auf einem Informationsangebot des zum
Zuschlag vorgeschlagenen Unternehmens beruhte. Weiterhin waren zwei Angebote, die
preislich deutlich unter dem Informationsangebot lagen, vom Verfahr en ausgeschlossen
aufgrund mangelnder Referenzen bzw. Nichterfüllung eines Leistungskriteriums.
• auch die Referenzen des verbleibenden Bieters nicht den Anforderungen entsprachen.
Nach Auffassung von Rpr waren zwei Firmen mangels Eignung und ein Unternehmen auf-
grund eines nicht erfüllten Leistungskriteriums auszuschließen. Rpr hat mit Vermerk festge-
stellt, dass aus Rpr-Sicht kein wertbares Angebot eingegangen war und die Vergabe aufzuhe-
ben war.
Außerdem fehlten in allen drei Angeboten nach Aussage von Geo no twendige Informationen
zur Verifizierung des Angebots, die im Umkehrschluss aus § 56 VGV, sofern sie das Angebot
verändern/verbessern, auch nicht nachgefordert werden dürfen. Dies würde zum Ausschluss
der Angebote führen. Im Vergabeverfahren wurden dennoch Unterlagen/Informationen von
zwei Bietern nachgefordert, im weiteren Verfahren dann einer der verbliebenen Bieter ausge-
schlossen.
Des Weiteren lagen noch Hinweise auf weitere Defizite in dem Verfahren vor, die vor einer
erneuten Ausschreibung der Überarbeitung bedürf en, insbesondere um den aus Rpr -Sicht
notwendigen Wettbewerb sicherzustellen:
• Rpr empfahl, zukünftig Informationsangebote bei mehreren geeigneten Bietern einzuho-
len. Die Befragung mehrerer relevanter Marktteilnehmer führt in der Regel zu einer realis-
tischen und nachvollziehbaren Prognose des geschätzten Auftragswertes.
• Weiterhin sollten Preisinformationen und Informationsangebote – als Teil des Vergabe-
verfahrens und als Bas is für die spätere Beurteilung der Wirtschaftlichkeit – durch ZD
erfolgen.
• Referenzen sollten in einem erneuten Vergabeverfahren neu festgelegt werden, damit
wertbare Angebote zu einer Auftragsvergabe führen. Sie sind in der Ausschreibung ein-
deutig zu formulieren. Mehrfachzählung gleicher Aufgaben ist dabei auszuschließen.
• Die Leistungsbeschreibung ist klar und strukturiert zu gliedern.
• Die Leistungskriterien sind eindeutig und nachvollziehbar in ihrer Gewichtung als Aus-
schluss- oder Bewertungskriterien (A- bzw. B-Kriterien) zu klassifizieren. Was A-Kriterien
sind, geht aus dieser Ausschreibung nicht bzw. nicht eindeutig hervor.
Der zunächst verbliebene Bieter ging vor die Vergabekammer. Die Vergabekammer Nordbay-
ern bei der Regierung von Mittelfranken hat dann am 10.03.2023 zwar festgestellt, dass die
Aufhebung des Vergabeverfahrens die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt hat, den Nach-
prüfungsantrag aber ansonsten abgelehnt und u.a. erklärt, dass die Referenzkriterien doppel-
deutig und damit intransparent formuliert waren.
64
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 127
2.6 Technische Prüfung
2.6.1 Prüfungsspektren und Durchführung
Neben der sachgerechten Anwendung der Haushalts- und Verwaltungsvorschriften im öffent-
lichen Bauen umfasst die technische Prüfung die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Nor-
men, wie auch Vertrags- und Verdingungsordnungen (VOB, V gV, UVgO, HOAI) gegenüber
privatrechtlich beauftragten Auftragnehmern und extern beauftragten Architekten und Ingeni-
euren.
Rpr ist bei der Prüfung von Investitionsansätzen für die Haushaltsplanung und in der V erga-
beprüfung von Bau- und Planungsleistungen im Genehmigungsverfahren a b bestimmten
Schwellenwerten einzubeziehen. In den Bau- sowie den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien
der Stadt Nürnberg (BRL und VBRL) sind die Schwellenwerte und Zuständigkeiten für die In-
formation und Beteiligung von Rpr vor den entsprechenden Genehmigungen im Verfahren
festgelegt. Bei Bedarf wird in Einzelfällen zur Anwendung einschlägiger Vorschriften und Ver-
tragsgestaltungen beraten. Im Rahmen der Vergabeprüfung werden Checklisten verwendet,
die auch der Korruptionsprävention dienen. Daneben werden begleitende Maßnahmenprüfun-
gen und ex-post-Prüfungen, insbesondere in Form der Prüfung von Bauabrechnungen durch-
geführt.
Unabhängig von der jeweiligen Betriebsform bzw. organisatorischen Zuordnung der Bau-
dienststellen wird die Planung und Bauüberwachung von Maßnahmen in Eigenausführung wie
auch die Wahrung der Bauherrnfunktion gegenüber ausführenden Unternehmen und externen
Ingenieuren/Architekten geprüft. Grundsätzlich werden nur abgesc hlossene Verwaltungs-
handlungen nachvollzogen. Der Umfang des Prüfungsgebiets macht eine Beschränkung auf
Teilgebiete und Stichproben notwendig.
Die Mobile Prüfung ist bei der Bauausführung vor Ort präventiv und unterstützend im Einsatz.
Neben den Gesamtergebnissen zur Vergabeprüfung sind auch Einzelergebnisse von ex-post-
sowie BIC-Prüfungen verkürzt wiedergegeben.
2.6.2 Prüfungsvolumen
Im Prüfungszeitraum 20 22 waren im Rahmen der Vergabeprüfung 225 Vorgänge zu städti-
schen Baumaßnahmen – einschließlich Eigenbetriebe, ohne Beteiligungsgesellschaften – in
Höhe von rund 252 Mio. Euro zu prüfen.
Die geprüften Vorgänge betrafen Baumaßnahmen, die von Baudienststellen teils selbst durch-
geführt, teils extern vergeben aber auch von Bedarfsträgern eigenständig abgewickelt wurden.
Für die Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG kommunal) wurden
Vergaben in Höhe von insgesamt rund 33,31 Mio. Euro vorgelegt.
2.6.3 Materielles Ergebnis
Für 2022 wurden Minderungen in Höhe von rund 11.500 Euro bei Vergaben zu Bauleistungen
und freiberuflichen Leistungen ermittelt.
Aus der BIC-Prüfung ergaben sich in diesem Prüfungsjahr materielle Reduzierungen in Höhe
von rund 1,083 Mio. Euro.
65
Seite 60 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Ein Anteil von 2.285 Euro entfiel auf Rückforderungen aus materiellen Feststellungen bei der
ex-post-Prüfung von Abrechnungen einzelner Bauleistungen fertiggestellter Maßnahmen.
2.6.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen
2.6.4.1 Vergabeprüfung
Im Rahmen ausgewählter Schwellenwerte steht die Prüfung von Rpr im Verfahren an letzter
Stelle vor der Genehmigung und muss rechtzeitig (innerhalb der laufenden Binde-/Zuschlags-
fristen) abgeschlossen sein. Eventuelle Korrekturen, die aufgrund der schwachstellenorientier-
ten Prüfung angebracht erscheinen, sollten dabei im Vorfeld mit den zuständigen Dienststellen
einvernehmlich abgestimmt werden.
Bauleistungen bzw. Leistungen in deren Zusammenhang (VOB)
Im Prüfungszeitraum 2022 wurden die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien geändert. Die
Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes richtete sich bis 30.11.2022 nach
Nr. 2.10.2 VBRL, seit 01.12.2022 nach Nr. 2.9.2 VBRL. Nach wie vor besteht f ür alle Bau-
vergaben über 500.000 Euro Vorlagepflicht bei Rpr.
Bei den Vorgängen bei denen nach öffentlicher und beschränkter Ausschreibung bzw. offenem
oder nicht offenem Verfahren nicht der Mindestbietende den Zuschlag erhalten soll, waren bis
30.11.2022 alle Vorgänge ab 100.000 Euro bei Rpr vorlagepflichtig . Ab 01.12.2022 wurde
diese Wertgrenze auf 200.000 Euro erhöht.
Freihändige Vergaben waren bis 30.11.2022 grundsätzlich ab 100.000 Euro dem Rechnungs-
prüfungsamt zuzuleiten. Seit dem 01.12.2022 ist das Rechnungsprüfungsamt erst ab
200.000 Euro zuständig.
Für Nachtragsangebote (Angebote deren Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag um-
fasst sind) besteht nach wie vor Vorlagepflicht beim Rechnungsprüfungsamt, wenn die ur-
sprüngliche Auftragssumme mit der Erweiterung zusammen mehr als 500.000 Euro beträgt
und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme übersteigt
oder mehr als 500.000 Euro beträgt.
Auf die Prüfun gsgebiete Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2022 je-
weils:
66
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 127
Anzahl der Vergaben nach Prüfungsgebieten
Vergabesummen in Mio. Euro nach Prüfungsgebieten
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Seite 62 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
2022 wurden stadtweit (einschließlich Eigenbetriebe, ohne WBG -kommunal) 128 Bauverga-
ben aus dem Bereich VOB im Gesamtbetrag von rund 182,64 Mio. Euro zur Prüfung vorgelegt.
Die Anzahl der Vergaben beinhaltete 30 Nachtragsangebote in Höhe von 6,18 Mio. Euro.
Bei der Vergabeprüfung wurden lediglich geringfügige materielle Reduzierungen auf Grund
eines Rechenfehlers festgestellt.
Formale Feststellungen ergaben sich beispielsweise aus folgenden Gründen:
• Unzureichende Dokumentation der Vergabe,
• Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit,
• bei Kosten aus Nachträgen wurde nicht geprüft, ob diese weiterverrechnet werden kön-
nen,
• von der Fachdienststelle in die eVergabe hochgeladene pdf-Dokumente wurden nicht mit
der Vergabeakte verknüpft,
• es wurden nicht die neuesten ZVB verwendet,
• Vergabeart wurde nicht korrekt gewählt,
• Leistungen wurden nicht produktneutral ausgeschrieben,
• zu lange Bindefrist.
Zu einer Prüfung im Einzelnen:
Innerer Laufer Platz 11 – Willstätter Gymnasium – Fassadensanierung Westseite – Vergabe
Hauptauftrag für die Natursteinarbeiten nach VOB
Die schadhafte und statisch nicht mehr nachweisbare Natursteinfassade auf der Westseite
des Willstätter Gymnasiums sollte saniert werden. Die Vergabe der Nachverankerung der Na-
tursteinarbeiten sollte mittels Freihändiger Vergabe erfolgen . Folgende Gründe für die W ahl
der Vergabeart wurde seitens der Baudienststelle angeführt:
• Dringlichkeit der Ertüchtigung der Sandsteinfassade (Notmaßnahme),
• Patentrechte der Firma für die vom Statiker vorgeschlagene Ausführungsart der Nachver-
ankerung,
• Plausibilität des Angebots der Firma.
Nachdem die Vergabe zwischen RA/3-Vergabemanagement und H abgestimmt worden war,
stellte Rpr im Rahmen seiner Vergabeprüfung unter Bezugnahme auf das Gutachten von VMN
vom 22.02.2022 seine Bedenken aus verfahrensbezogener Sicht gegenüber der Beauftragung
zurück, bat aber gleichzeitig um künftige Beachtung nachfolgender Einwände:
• Da systematische Schäden der Sandsteinfassade am Willstätter Gymnasium vorliegen
und bereits 2019 absehbar war, dass auch die restlic hen Fassaden zu bearbeiten sind,
liegt aus der Sicht von Rpr nur bedingt eine besonders dringliche Leistung vor.
68
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 127
• Nach Recherche von Rpr sind auch andere Dübel auf dem Markt, die zur nachträglichen
Verankerung von Natursteinfassaden geeignet sind. Dementsprechend sollten künftig al-
ternative Ausführungsmethoden gefunden werden, um Aufträge auch an andere ausfüh-
rende Firmen unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit und des Vergaberechts über öffentliche Ausschreibungen im Wettbewerb
vergeben zu können.
• Die Problematik der schadhaften Sandsteinfassaden auch an anderen städtischen Ge-
bäuden ist aus der Sicht von Rpr systematisch und seit Jahren bekannt. Rpr empfahl da-
her, künftig eine gesamtheitliche Begutachtung städtischer Sandsteinfassaden und da-
nach eine Priorisierung der einzelnen notwendigen Sanierungen vorzunehmen.
In ihrer Stellungnahme vom 31.03.2022 teilte die Baudienststelle H mit, dass es sich hier um
eine vorgezogene Maßnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit handelt. Die restli-
chen nötigen Sanierungsmaßnahmen werden zum MIP angemeldet. Die Art der Ausführung
erfolgte wie bei der Sanierung der Grundschule Paniersplatz. Hier hatte der TÜV Rheinland
diese Art der Nachverankerung für ein analoges Schadensbild empfohlen. Eine gesamtheitli-
che Begutachtung städtischer Sandsteinfassaden beträfe sämtliche Abteilungen und müsste
übergeordnet erfolgen. Dies ist laut H weder aus strukturellen Gründen noch von der Kapazität
her möglich.
Freiberufliche Leistungen an Ingenieure, Architekten und Gutachter
Im Prüfungszeitraum 2022 wurden die Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien geändert. Die
Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes richtete sich bis 30.11.2022 nach Nr. 2.10.1
VBRL, seit 01.12.2023 nach Nr. 2.9.1 VBRL.
Demgemäß waren vor der Genehmigungserteilung durch die jeweils zuständigen Instanzen
bis zum 30.11.2022 alle Vergabevorschläge über freiberufliche Dienstleistungen ab
100.000 Euro bei Rpr vorzulegen. Ab 01.12.2022 wurde diese Wertgrenze auf 200.000 Euro
erhöht.
Für Auftragserweiterungen und Nachträge bes tand bis 30.11.2022 Vorlagepflicht bei Rpr ,
wenn die Gesamtauftragssumme mehr als 100.000 Euro betrug und die Summe aller Nach-
träge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme überstieg oder mehr als
100.000 Euro betrug. Seit dem 01.12.2022 sind Auftragserweiterungen und Nachträge dem
Rechnungsprüfungsamt zuzuleiten, wenn die Gesamtauftragssumme mehr als 200.000 Euro
beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme
übersteigt oder mehr als 100.000 Euro beträgt.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV ist im Oberschwellen-
bereich gem. § 74 VgV das Regelverfahren für die Vergabe von Architekten- und Ingenieur-
leistungen.
Da das Rechnungsprüfungsamt gem. VBRL Nr. 2.9 (bis 30.11.2022 VBRL Nr. 2.10) die zweite
Prüfinstanz bei diesem Vergabeverfahren ist, wird es üblicherweise von der Baudienst stelle
bereits im Vorfeld der Vergabeprüfung zu den Verhandlungsgesprächen als Beisitzer eingela-
den. Rpr entscheidet hierbei im pflichtgemäßen Ermessen jeweils fallweise über die Teil-
nahme.
69
Seite 64 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Entscheidungskriterien sind hierbei u. a.:
• ob durch die Teilnahme eine Erleichterung/ Beschleunigung des Prüfvorgangs erwartet
wird,
• ob die laufenden Prüfungstätigkeiten eine Unterbrechung zulassen,
• ob die entsprechende personelle Kapazität vorhanden ist.
Prinzipiell ist die Teilnahme von Rpr aus Prüfungssicht nicht zwingend erforderlich, da eine
ordnungsgemäße Abwicklung der Verhandlungsgespräche unabhängig davon gewährleistet
sein muss.
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens sind aus der Sicht
von Rpr, dass:
• generell alle Schritte des Vergabeverfahrens g ewissenhaft dokumentiert (Vergabedoku-
mentation) werden,
• alle Bieter gleichbehandelt werden,
• die Verhandlungsgespräche so transparent, nachprüfbar und detailliert dokumentiert wer-
den, dass subjektive Einschätzungen und Entscheidungsgründe für einen sachkundigen
Dritten objektiv nachvollziehbar sind,
• die Gründe für die Punktevergaben durch die Bewerter schriftlich nachvollziehbar und zu-
mindest stichpunktartig aufgenommen werden und die Bewertungen nicht nur rechne-
risch, sondern auch inhaltlich nachvollziehbar sind,
• jedes Verhandlungsgespräch protokolliert wird.
Insgesamt wurden 97 Vorgänge in Höhe von 69,47 Mio. Euro vorgelegt.
Auf die Prüfungsbereiche Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2022 je-
weils:
Anzahl der Vergaben nach Vergabesumme nach
Prüfungsgebieten Prüfungsgebieten
Bei der Vergabeprüfung wurden materielle Reduzierungen in Höhe von 11.322,11 Euro fest-
gestellt.
70
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 127
Feststellungen ergaben sich u. a. aus folgenden Gründen:
• angebotener Nachlass wurde nicht bei Nebenkosten berücksichtigt,
• Zeithonorar wurde mit in die Vergabesumme aufgenommen, obwohl lediglich die Stunden-
sätze abgefragt und das Zeithonorar nur im Bedarfsfall beauftragt werden sollten,
• Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit,
• falsche Verweise auf das GWB,
• Bepunktung der Leistungskriterien aus den Wertungsbögen im VgV -Verfahren sollte bis
zur 2. Nachkommastelle berechnet werden, damit es zu keiner Verzerrung der Gesamt-
punktezahl und einer Änderung der Bieterreihenfolge kommt,
• Stundensätze wurden nicht abgefragt und in die Wertung mit aufgenommen,
• keine Festlegung von Vertragsfristen und Vertragsstrafen in den BVB,
• es war nicht erkennbar, ob es Überschneidungen bei den Leistungsbereichen verschie-
dener Planer gab,
• keine ausreichende Dokumentation,
• von der Fachdienststelle in die eVergabe hochgeladene pdf-Dokumente wurden nicht mit
der Vergabeakte verknüpft.
2.6.4.2 Kostenprüfung (Bauinvestitionscontrolling, BIC)
Anfang 2010 wurde für die Durchführung von Baumaßnahmen das BIC -Verfahren bei der
Stadt Nürnberg eingeführt.
Anlässlich erheblicher Kostensteigerungen bei großen Baumaßnahmen wurde seitens Ref I.
und Ref.II ein Maßnahmenprogramm zur Baukostenkontrolle vorgelegt, auf deren Basis der
BIC-Prozess weiterentwickelt wurde. Wesentliche Änderung im BIC-Prozess ist, dass der Pro-
jekt-Freeze erst nach der Genehmi gungsplanung erfolgt und nicht – wie früher – nach der
Entwurfsplanung.
Das Rechnungsprüfungsamt erbringt im BIC-Prozess über seine gesetzlichen Aufgaben hin-
aus Beratungsleistungen für die Stadt als Bauherrin:
In der Phase 2 (Projektkonkretisierung) prüft Rpr die Angemessenheit bzw. Plausibilität des
von der Baudienststelle aufgestellten Kostenrahmens. Diese Prüfung erfolgt bei Neubauten
i.d.R. über eine Vergleichsberechnung mit einem sogenannten Einwertverfahren, bei dem auf
einen Bezugswert (beispielsweise Brutto- Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche) zurückgegrif-
fen wird. Dieser wird dann mit einem Kostenkennwert multipliziert und ergibt so die Gesamt-
kosten des Bauwerks.
In der Phase 3 (Planung) erfolgt die Kostenschätzung. Weicht diese von dem in Phase 2 ge-
prüften Kostenrahmen ab, werden die Kosten abermals Rpr zur Prüfung vorgelegt.
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Nach Abschluss der Vorplanung und ggf. Entscheidung, dass die Maßnahme weiterverfolgt
werden soll, wird die Entwurfsplanung mit Abschluss der detaillierten Kostenberechnung er-
stellt. Weicht die Kostenberechnung von der Kostenschätzung ab, werden die Kosten erneut
Rpr zur Prüfung vorgelegt.
Bei Projekten, die an externe Planer vergeben werden, wird auch geprüft, ob die Baudi enst-
stellen ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen sind und ob die
Kostenermittlungen externer Planer bei der Entgegennahme in Stichproben auf fachliche und
sachliche Richtigkeit bewertet wurden. Außerdem wird untersucht, ob bzw. wel che Maßnah-
men von den Prozessbeteiligten zur Kostensteuerung bei Mehrkosten ergriffen wurden.
Die Verantwortung für Kostenplanung und Kostensteuerung liegt, auch wenn die Kostener-
mittlung durch externe Planer erstellt wurde, grundsätzlich bei der Baudienststelle.
Im Prüfungsjahr 2022 wurden 13 Maßnahmen in Höhe von insgesamt 66,065 Mio. Euro bei
Rpr zur Prüfung eingereicht. Es waren Reduzierungen in Höhe von rund 1,083 Mio. Euro ver-
anlasst. Bei einer Maßnahme wurde lediglich ein Zwischenvermerk mit dem Hinw eis erstellt,
dass die Höhe des Investitionsvolumens erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen be-
urteilt werden könne.
Zu den Prüfungen im Einzelnen:
Unschlittplatz 7a, Unschlitthaus – Fassadensanierung
Die von der Baudienststelle H vorgelegte Kostenberechnung für die Fassadensanierung des
unter Denkmalschutz stehenden Unschlitthauses in Höhe von 2.166.828 Euro wurde in der
BIC-Phase 3 von Rpr geprüft. Dabei wurden kostenrelevante Positionen auf Schlüssigkeit un-
tereinander stichprobenartig geprüft und die Einheitspreise mit analogen Sanierungsmaßnah-
men bereits realisierter städtischer und laufender Objekte verglichen.
Preisunterschiede einiger Positionen, die im Rahmen der Prüfung auffielen, konnten mit dem
externen Planer für Rpr nachvollziehbar aufgeklärt werden.
Rpr prüfte auch, ob die Baudienststelle ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang
nachgekommen ist. Die zuständige Sachbearbeiterin teilte hierzu mit, dass die Bauherrenleis-
tungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht und die Kostenberechnung rechnerisch
und sachlich in Stichproben folgendermaßen geprüft wurde:
• Überprüfung der Einheitspreise durch Vergleich mit den Angeboten der laufenden Fassa-
densanierung des Baumeisterhauses,
• Ermittlung der Mengen anhand von Referenzflächen mit dem für die jeweilige Fassade
charakteristischem Schadensbild und Extrapolation auf die übrigen Fassadenbereiche,
• Abgleichen von Einzelpositionen mit dem Sanierungskonzept.
Zur Kostenplanung und -steuerung wurde die Maßnahme aufgrund des unterschiedlichen Zu-
standes der Fassaden in zwei Bauabschnitte aufgeteilt.
Rpr hat empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten für die Fassadensanierung des Un-
schlitthauses in Höhe 2.166.828 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.
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Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 127
Äußere Sulzbacher Straße 62, Museum Industr iekultur, Bauliche Neukonzeption und
Südfassade
Die Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Industriebaus umfasst folgende vier Teil-
maßnahmen: Brandschutzsanierung, Hitzereduktion u. a. durch die Sanierung der Südfassade
und des Daches, Sanierung der Stützwand auf der Nordseite und Neukonzeption des Muse-
ums einschließlich Schadstoffsanierung.
Die Maßnahme befand sich in der Phase 3 des BIC – Verfahrens. Grundlage der Kostenprü-
fung durch Rpr war das baufachliche Gutachten von H vom 13.07.2022, das Rpr zur Prüfung
vorgelegt wurde. Die hierin enthaltene Kostenberechnung (KB) schloss mit Kosten i. H. von
13.161.107,51 Euro brutto.
Von Rpr wurde geprüft, ob die Kostenermittlung grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und
vollständig war. Darüber hinaus wurden kostenrelevante Positionen der Kostenberechnung
stichprobenartig geprüft.
Hierbei wurde festgestellt, dass
• die Mengen einiger Positionen nicht richtig ermittelt wurden,
• Positionen doppelt erfasst waren,
• Positionen der Anlagengruppe „Raumlufttechnische Anlagen“ mit der Mehrwertsteuer
doppelt beaufschlagt wurden und
• Sicherheitsreserven in Positionen der Elektroplanung enthalten waren.
Im Einvernehmen mit H wurde die Kostenberechnung dahingehend korrigiert. Die Gesamt-
baukosten reduzierten sich dabei um 397.845,06 Euro auf 12.763.262,45 Euro.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, diese im Rahmen der Prüfung korrigierten Gesamtbau-
kosten als Kostenobergrenze festzulegen.
Am Tiergarten 30 – Neubau Waldwipfelpfad
Im nordöstlichen Bereich des Tiergartens soll ein Baumwipfelpfad errichtet werden. Mit der
Objektplanung Gebäude wurde ein externes Ar chitekturbüro (AB) betraut, wel ches bereits
mehrere Baumwipfelpfade dieser Art realisiert hat und daher Spezialist auf diesem Gebiet ist.
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten von H vom
28.07.2022. Die hierin enthaltene Kostenberechnung (K B) schloss mit Kosten i. H. von
4.950.494,68 Euro brutto.
Die Errichtung eines Waldwipfelpfades ist für die Stadt Nürnberg einzigartig. Aufgrund dieses
Alleinstellungsmerkmals der Maßnahme beschränkte sich Rpr darauf zu prüfen, ob die Kos-
tenberechnung grundsätzlich inhaltli ch nachvollziehbar und vollständig war . Hierbei wurde
festgestellt, dass einige Mengenansätze der KB im Vergleich zur Ausführungsplanung sehr
hoch waren. Auf Nachfrage erklärte H bzw. das AB, dass höhere Massen angesetzt wurden,
um im Rahmen der Kostenberechnung noch nicht erfasste Kosten für Nebenarbeiten zu kom-
pensieren. Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit wurde seitens Rpr um Kor-
rektur der KB gebeten. Daraufhin legte das AB am 08.12.2022 eine überarbeitete KB vor, bei
der einerseits die Mengenansätze entsprechend der Planung nach unten und andererseits die
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Einheitspreise nach oben angepasst wurden. Die Gesamtkosten der KB änderten sich dadurch
nicht.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass in der KG 700 die Bauverwaltungskosten (BVK) so-
wohl vom AB als auch von H angesetzt wurden und somit doppelt vorhanden waren. Dement-
sprechend reduzierten sich die Kosten der KG 700 im Einvernehmen mit H und damit die
Gesamtkosten der Maßnahme von 4.950.494,68 Euro auf 4.613.265,00 Euro. Prüfungsseitig
wurde empfohlen, diese Summe als Kostenobergrenze für den Baumwipfelpfad festzulegen.
Sicherheitszuschläge z. B. für technisch oder konjunkturell bedingte Risiken sind grundsätzlich
gesondert auszuweisen. Nach Information von Stk / BIC -Geschäftsstelle wurde ausnahms-
weise ein pauschaler Risikoaufschlag i. H. von 5 % aufgrund der unsicheren Preislage akzep-
tiert.
Adam-Kraft-Str. 2 – Generalsanierung Grundschule St. Johannis
Das denkmalgeschützte Schulgebäude im Stadtteil St. Johannis soll saniert werden. Hierbei
sollen im Wesentlichen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
• Fassadensanierung Natursteinfassade einschl. Fenstererneuerung und innenseitige
Dämmung der Außenwände,
• Anpassung baulicher und technischer Brandschutz,
• Abbruch Notdach von 1946 und Errichtung eines neuen Dachstuhls,
• Feuchtesanierung Kellerwände,
• Sanierung Klassenräume, Turnhalle, WC-Anlagen,
• Einbau Aufzug,
• Neugestaltung Außenanlagen des Schulhofs.
Zum Ende der Leistungsphase 2 wurde das baufachliche Gutachten erstellt und am
29.12.2021 zur Prüfung übersandt. Die hierin enthaltene Kostenschätzung (KS) schloss mit
Gesamtkosten in Höhe von gerundet 25.400.000 Euro. Nach einer ersten Prüfung der vorge-
legten Unterlagen und nach Rücksprache mit H vom 11.01.2022 ergaben sich aufgrund des
Planungsstands zahlreiche Unwägbarkeiten und somit Kos tenrisiken. Eine fundierte Beurtei-
lung der aufgestellten Gesamtbaukosten war damit seitens Rpr zu diesem Zeitpunkt nicht
möglich. Rpr schlug daher mit Vermerk vom 20.01.2022 vor, die Kosten zu präzisieren und auf
Basis einer detaillierten Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 er neut zur
Prüfung vorzulegen.
Am 24.08.2022 legte H erneut ein baufachliches Gutachten vor. Die hierin enthaltene Kosten-
berechnung (KB) schloss mit Kosten i. H. von 29.370.136,27 Euro brutto. Sie war bis auf Teile
der Kostengruppe 400 bis zur dritten Ebene nach DIN 276 aufgegliedert, bei der die getroffe-
nen Kostenannahmen aus Mengen- und Preisansätzen summarisch ermittelt wurden.
Die stichprobenartige Prüfung kostenrelevanter Positionen der KG 300 führte seitens Rpr zu
einigen Fragen und Anmerkungen, die hauptsächlich aus Prüfungssicht nicht nachvollziehbare
Mengenansätze, Einheitspreise und pauschale Kostenansätze betrafen. Die Rücksprache mit
H führte aufgrund der Korrektur von Positionen, deren Mengen nicht korrekt ermittelt bzw.
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doppelt erfasst wurden einvernehmlich zu einer Reduzierung der KG 300 von
13.403.779,20 Euro um 311.899 Euro auf 13.091.880,20 Euro.
Die Kosten der KG 410 bis 430 und 480 konnten nicht abschließend geprüft werden, da die
Unterlagen bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Prüfungsvermerks nicht dem Stand einer ab-
geschlossenen Entwurfsplanung entsprachen und daher nur unvollständig vorgelegt werden
konnten. Die Plausibilitätsprüfung der KG 440 bis 460 ergab keine Feststellungen
Der Anteil der Baunebenkosten (KG 700) an den KG 200 bis 600 betrug 38 % und war damit
aus Rpr-Sicht zu hoch angesetzt. Daraufhin korrigierte H am 11.11.2022 die pauschalen Kos-
tenannahmen für noch ausstehende Beauftragungen bzw. für angenommene besondere Leis-
tungen. Dadurch reduzierten sich die Kosten der KG 700 um ca. 812.000 Euro. Weitere Re-
duzierungen sind aufgrund der im Verlauf der Prüfung geänderten Kosten der KG 300 und KG
600 zu erwarten. Die endgültige Summe der Kosten der KG 700 konnte nicht abschließend
ermittelt werden, da hierfür die endgültigen Kosten der KG 400 vorliegen müssen.
Diese vorläufigen Prüfungsergebnisse wurden in einem Zwischenvermerk vom 16.12.2022 mit
dem Hinweis zusammengefasst, dass die Höhe des Investitionsvolumens prüfungsseitig erst
nach Vorlage der vollständigen Unterlagen beurteilt werden kann.
FW4, Integrierte Leitstelle – Erneuerung Kälteanlagen
Die Integrierte Leitstelle in der Regenstraße 8 wurde zwischen 2007 und 2010 errichtet. In
diesem Zeitraum wurden auch die kältetechnischen Anlagen installiert. Auf Grund des Alters
der Anlage und zur Sicherstellung einer redundanten Kälteversorgung des Server - und des
Leitstellenraumes musste die Kältetechnik zeitnah erneuert werden.
Für die geplante Maßnahme wurde Rpr das baufachliche Gutachten von H mit Gesamtkosten
in Höhe von 955.443,18 Euro zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung erfolgte mit Hilfe der vorge-
legten Kostenberechnung, dem baufachlichen Gutachten und den Planunterlagen.
Es wurde geprüft, ob die Kostenermittlun g grundsätzlich inhaltlich nachvollziehbar und voll-
ständig war und ob die vorgesehenen Leistungen zum Erreichen des Planungsziels als ange-
messen betrachtet werden konn ten. Darüber hinaus wurde bei kostenrelevanten Positionen
der Kostenberechnung geprüft, ob.
• bautechnisch zusammengehörende Positionen hinsichtlich der Mengenermi ttlung unter-
einander schlüssig waren,
• die angesetzten Einheitspreise auskömmlich waren und
• die angesetzten Mengen über die vorgelegten Planunterlagen nachvollzogen werden
konnten.
Die angesetzten Mengen waren plausibel und die zusammengehörenden Positionen unterei-
nander schlüssig.
Einheitspreise wurden stichprobenartig mit aktuellen Ausschreibungsergebnissen verglichen.
Hierbei wurden bei einzelnen Positionen Abweichungen nach oben festgestellt, weshalb Rpr
in der Mitteilung vom 10.06.2022 um Aufklärung bat.
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Nach Prüfung des beauftragten Ingenieurbüros wurden bei drei Positionen die Kosten ange-
passt. Diese Anpassungen konnten durch kleinere Änderungen der Planungen erreicht wer-
den. Insgesamt ergab sich dadurch eine Minderung der Kostenberechnun g um
20.990,01 Euro brutto.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die korrigierten Gesamtbaukosten in Höhe von
934.500 Euro brutto als Kostenobergrenze festzulegen.
Pocketpark Peststadel und Umgestaltung Dr.-Erich-Mulzer-Straße
Zur Prüfung vorgelegt wurden das baufachliche Gutachten von SÖR/1 -G, die Kostenzusam-
menstellung von SÖR in Höhe von aufgerundet 820.000 Euro, basierend auf der Kostenbe-
rechnung des Landschaftsarchitekten vom 29.10.2021 sowie der Lageplan des Landschafts-
architekten.
Das Areal liegt im Stadterneuerungsgebiet Nördliche Altstadt und grenzt südlich an das Schar-
rer Gymnasium und westlich an das Pellerhaus an. Südlich davon befindet sich der Egidien-
platz. Über 10 Jahre wurde die Grünfläche als Baustelleneinrichtung und Parkplatz für den
Wiederaufbau der Pellerhoffassade genutzt und war somit der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Die Umgestaltung des Pocketparks zielt darauf ab, den Park als Rückzugs - und Erholungs-
möglichkeit, aber auch Begegnungsort unter freiem Himmel zu rekonstruieren und weiter zu
entwickeln.
Im Bereich der zukünftig verkehrsberuhigten Dr. -Erich-Mulzer-Straße wird der Fahrbahnbe-
reich auf 3,5 m reduziert und mit gebrauchtem Granit-Großsteinpflaster, die Gehbereiche mit
neuem Granit-Großsteinpflaster barrierefrei hergestellt. An der Südseite werden nach Mög-
lichkeit 3 Straßenbäume mit begrünten Baumscheiben und Sitzmöglichkeiten realisiert.
Entgegen dem Schreiben von Ref. I/II vom 24.10.2018, wonach etwaige Sicherheitszuschläge
nicht akzeptiert werden, waren in der Kostenberechnung des Landschaftsarchitekten Kosten
für Unvorhergesehenes in Höhe von netto 25.000 Euro angesetzt worden. Außerdem bestan-
den Unklarheiten bezüglich des Honorars für die Objektplanung Freianlagen. Auf Nachfrage
von Rpr wurde dieses um rund 20 % nach unten korrigiert.
Von Rpr wurde empfohlen, die von Rpr korrigierten Kosten von gerundet brutto 741.000 Euro
zu übernehmen.
Oppelner Straße zwischen Trebnitzer Straße und Glatzer Straße
Zur Prüfung vorgelegt wurden der Erläuterungsbericht von SÖR vom 02.02.2022, die Kosten-
berechnungen der Baudienststelle SÖR/1-S/1 in Höhe von 945.000 Euro sowie der Plan des
Verkehrsplanungsamtes vom 09.12.2021.
Die Oppelner Straße soll zwischen der Trebnitzer Straße und der Glatzer Straße umgebaut
werden. Der bestehende Zweirichtung sradweg entlang der Oppelner Straße entspricht nicht
dem heutigen Sicherheitsstandard. Fehlende Sicherheitsabstände zu parkenden Fahrzeugen
stellen ein Gefahrenpotenzial für Radfahrer dar. Zusätzlich wird die Situation durch den höher
gelegenen Gehweg, wel cher durch einen Randstein baulich vom Radweg getrennt ist, ver-
schärft. Der Radweg soll künftig niveaugleich mit dem Gehweg geführt und baulich getrennt
von den Parkplätzen verlaufen. Außerdem wird er asphaltiert und auf 2,5 m verbreitert. Um
die nötigen Flächen für diese Maßnahmen zu generieren, wird eine Fahrspur zurückgebaut,
die verbleibenden Fahrspuren werden verbreitert.
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Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 127
Der Knoten Oppelner Straße / Trebnitzer Straße wird behindertengerecht umgebaut. Zusätz-
lich ist ein weiterer Baumstandort vorgesehen.
Die Baukosten wurden von SÖR/1-S insgesamt in Höhe von aufgerundet brutto 945.000 Euro
vorgelegt.
Entgegen dem Schreiben von Ref. I/II vom 24.10.2018, wonach etwaige Sicherheitszuschläge
nicht akzeptiert werden, waren in der Kostenaufstellung für das Straßenbegleitgrün Kosten für
Unvorhergesehenes in Höhe von 5 % der Gesamtkosten berücksichtigt. Außerdem wurde ein
Teuerungszuschlag für 2023 in Höhe von 10 % der brutto Gesamtkosten inkl. BVK angesetzt.
Laut Finanzreferat erfolgt jedoch prinzipiell keine Indizierung der Kosten bis Baubeginn. Der
Stand der Kostenberechnung sollte dem aktuellen Kostenstand zum Zeitpunkt des Projekt
Freeze entsprechen. Sollte eine Indizierung der Kosten bis zum tatsächlichen Baubeginn er-
forderlich werden, erfolgt dies im Rahmen der künftigen MIP-Fortschreibungen. Ferner wurde
festgestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet
brutto 907.000 Euro zu übernehmen.
Bayreuther Straße zwischen Rathenauplatz und Schoppershofstraße
Zur Prüfung vorgelegt wurden der Erläuterungsbericht von SÖR/1- S/1 vom 02.02.2022, die
Kostenzusammenstellungen von SÖR vom 31.01.2022 in Höhe von aufgerundet
8.763.000 Euro, sowie die Kostenteilungspläne VAG /Stadt Nürnberg des beteiligten Ingeni-
eurbüros vom 27.10.2021.
Ziel dieser Maßnahme ist eine durchgehende Radwegverbindung zwischen Nordostbahnhof
und Altstadt sicherzustellen. Um neben den vorhandenen Längsparkmöglichkeiten einen aus-
reichend breiten Radstreifen anlegen zu können, werden in stadteinwärtiger Richtung die bei-
den Fahrstreifen in der Bayreuther Straße südlich der Virchowstraße auf einen zusammenge-
führt. Am Berliner Platz zur Deumentenstraße wird eine neue Linksabbiegespur angelegt. Die
Rechtsabbiegespur zur Pirckheimerstraße im Zulauf zur LSA Bayreuther Straße / Pirckheimer-
straße wird beibehalten. Der Radstreifen soll über die Pirckheimerstraße hinweg weiter in
Richtung Rathenauplatz geführt werden. Stellplätze sind nur noch nördlich des Rathenauplat-
zes vor der ehem. Oberpostdirektion, nun evangelische Hochschule Nürnberg, geplant.
In stadtauswärtiger Richtung soll der durch den Radstreifen auf eine überbreite, 5,60 m breite
Fahrbahn eingeschränkte Verkehr wieder auf zwei echte Fahrstreifen verteilt werden. Der vor-
handene Radweg bleibt erhalten. Neben der stadtauswärts führenden Spur wird der Radstrei-
fen bis nach Norden verlängert. Die meisten Parkmöglichkeiten auf der Ostseite sollen erhal-
ten bleiben. Die stadtauswärtige Fahrbahn wird ab dem Ausbaubeg inn (Höhe Bayreuther
Straße 6a) bis zur Einmündung Ludwig-Feuerbach-Straße saniert. Zudem werden beide Fahr-
bahnen zwischen den Einmündungen Martin- Richter-Straße und Deumentenstraße sowie
Deumentenstraße und Schoppershofstraße/ Virchowstraße saniert.
Zwischen der Pirckheimerstraße und dem Südende des Berliner Platzes kann zukünftig ein
Rasengleis angelegt werden. Die Gleise in der Pirckheimerstraße werden auf einer Länge von
ca. 150 m saniert und an die Geometrie des Gleisdreiecks angepasst. Die Haltestellen Renn-
weg und Stadtpark werden barrierefrei ausgebaut. Die Haltestelle Stadtpark bekommt ein
Überholgleis, das zur Abwicklung an der Endstation erforderlich ist.
Im Umfeld wird der Straßenraum neu geordnet, einige Bäume können neu gepflanzt werden.
Die Zuf ührung zur Bayreuther Straße aus der Deumentenstraße erfolgt zukünftig über die
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Seite 72 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
nördliche Fahrbahn. Die südliche Fahrbahn wird aufgelassen. Zur Grünanlage hin ent steht
eine Ruhezone mit Bänken.
Der Ausbau der Deumentenstraße bis zum Anschluss an die im Jahr 2020 durchgeführte DSK-
Sanierung inklusive des westlichen Gehweges ist aufgrund des Straßenzustandes dringend
notwendig und soll aufgrund der räumlichen Nähe zum geplanten Projekt und der Deckenhö-
henplanungen integriert werden. Die Straße Berliner Platz zwischen Deumentenstraße und
Martin-Richter-Straße einschließlich des nördlichen Gehweges ist ebenfalls als Ausbau zu be-
rücksichtigen. Auch diese Straße weist einen zu geringen Oberbau auf, wodurch Aufbrüche
und Risse entstan-den sind. Die Längsparkplätze auf der Nordseite entfallen künftig und sollen
vollständig dem Fahrbahnbereich zugeordnet werden, was zusätzlich höhere Anforderungen
an den Straßenzustand bedingt. Der Einmündungsbereich der Martin-Richter-Straße zur Bay-
reuther Straße soll im Rahmen der Maßnahme eine neue Asphaltdeckschicht erhalten.
Im Zuge der Baumaßnahme werden Kanalbauarbeiten und weitere Spartenverlegungen (u.a.
N-ERGIE) erforderlich.
Die Baukosten wurden von SÖR/1 -S insgesamt in Höhe von aufgerundet brutto
8.763.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautech-
nisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausi-
bel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherhei-
ten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch fest-
gestellt, dass die BVK nicht korrekt ermittelt wurden.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet
brutto 8.600.000 Euro zu übernehmen.
Ausbau der Neuwieder Straße zwischen Rathsbergstraße und Ziegelsteinstraße
Zur Prüfung vorgelegt wurden der Erläuterungsbericht von SÖR/1-S/1, die Kostenzusammen-
stellungen von SÖR vom 20.08.2021 in Höhe von aufgerundet 964.000 Euro, sowie Vorent-
wurfs- und Übersichtspläne vom 21.08.2021.
Die einbahnige, 2-streifige Neuwieder Straße soll auf einer Länge von ca. 350 m ausgebaut
werden. Die beidseitig verlaufenden Längsparkbuchten werden mit ausgebaut.
Der aktuelle Straßenoberbau entspricht nicht den Erfordernissen, die sich aufgrund des er-
höhten Schwerlastverkehrs ergeben . Wegen der dadurch ent standenen Straßenschäden
musste die Höchstgeschwindigkeit teilweise auf 30 km/h reduziert werden. Durch den Ausbau
kann die Geschwindigk eitsbeschränkung aufgehoben werden, was die Leichtgängigkeit des
Verkehrs verbessert. Außerdem kann durch die ebene Fahrbahnoberfläche von einer gering-
fügigen Lärmminderung ausgegangen werden.
Der Einmündungsbereich Rathsbergstraße / Neuwieder Straße wird ebenfalls ausgebaut. An
der Grundstücksausfahrt Fl. Nr. 4/8, Gemarkung Ziegelstein wird die vorhandene Park bucht
zurückgebaut und als Gehwegfläche hergestellt um die Sichtbeziehung dort zu verbessern.
Die Randsteine werden an den Querungsmöglichkeiten auf 3 cm Anschlag abgesenkt.
Zur Entwässerung werden im Ausbaubereich zusätzliche Regeneinlässe gesetzt und an den
vorhandenen Oberflächenwasserkanal angeschlossen. Die bestehenden, noch funktionsfähi-
gen Regeneinläufe werden höhenmäßig angepasst. Gegebenenfalls erforderliche Spartenver-
legungen werden im Zuge der Baumaßnahme mit durchgeführt.
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Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 127
Die Baukosten wurden von SÖR/1-S in Höhe von insgesamt brutto 964.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurde die Kostenschätzung auf Plausibilität geprüft. Die Mengenansätze bautech-
nisch zusammengehörender Positionen in der Kostenschätzung waren untereinander plausi-
bel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Gesondert ausgewiesene Sicherhei-
ten für Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand waren nicht enthalten. Es wurde jedoch fest-
gestellt, dass die BVK für die Leiteinrichtungen und Bepflanzung nicht gem. Planungskosten
RL Anlage 3 bezüglich der netto sondern bezüglich der brutto Baukosten ermittelt wurden,
dadurch verringerten sich die BVK um 384,75 Euro.
Aufgrund der lediglich geringfügigen Korrektur wurde von Prüfungsseite empfohlen, die vor-
gelegten Gesamtbaukosten in Höhe von aufgerundet brutto 964.000 Euro zu übernehmen.
Willstraße – Radstreifen zwischen Bärenschanzstraße und Fürther Straße
Zur Prüfung vorgelegt wurden der undatier te Erläuterungsbericht von SÖR/1 -S/1, die unda-
tierte Kostenzusammenstellung von SÖR in Höhe von aufgerundet 1.030.000 Euro, die die
Kostenaufstellung für die Beleuchtung vom 16.12.2020, die Kosten für die LSA vom
16.09.2021 und die Kostenaufstellung für di e Fahrbahnmarkierungen vom 25.02.2022 bei n-
haltet, sowie ein Lageplan vom 17.11.2021.
Die Willstraße ist zwischen der Bärenschanzstraße und der Reutersbrunnenstraße beidseitig
mit Radstreifen ausgestattet. Im Abschnitt zwischen Bärenschanzstraße und Fürther Straße
befinden sich allerdings keine durchgehenden Radverkehrsanlagen. In Fahrtrichtung Gosten-
hof endet der Radstreifen entlang der Arkaden abrupt, in der Gegenrichtung fehlen Radver-
kehrsanlagen komplett.
Durch die vorliegende Planung soll diese Lücke geschlossen werden. Außerdem sind die vor-
handene Buslinie sowie Parkmöglichkeiten und erforderliche Anlieferungen zu beachten. Da-
her müssen Randsteine und signaltechnische Bestandteile auf beiden Seiten der Willstraße
angepasst werden.
In beiden Fahrtrichtungen ist ein durchgängiger Radstreifen vorgesehen, In Fahrtrichtung Gos-
tenhof zusätzlich ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen. Um dies realisieren zu können, muss
eine Fahrspur im Zulauf zur Fürther Straße entfallen. Um negative Effekte auf den ÖPNV zu
verhindern, werden Busbeschleunigungen an beiden Signalanlagen eingerichtet. Zusätzlich
werden einige Längsparkplätze geschaffen und Fahrradständer aufgestellt.
Die Baukosten wurden von SÖR/1-S in Höhe von insgesamt brutto 1.030.000 Euro vorgelegt.
Entgegen dem Schreiben von Ref. I/II vom 24.10.2018, wonach etwaige Sicherheitszuschläge
nicht akzeptiert werden, waren im Bereich Straßenbeleuchtung Kosten für Unvorhergesehe-
nes angesetzt worden. Außerdem bestanden Unklarheiten bezüglich der Kosten für die Licht-
signalanlagen. Auf Nachfrage von Rpr wurde eine detaillierte Aufstellung der Kosten über-
sandt, anhand derer ein vorheriger Schreibfehler aufgeklärt werden konnte. Außerdem wurde
ersichtlich, dass auch hier Sicherheiten eingerechnet wurden. Ferner waren die BV K, entge-
gen der Planungskosten RL Anlage 3, auch auf einzelne Honorare angesetzt worden.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Rpr berichtigten Kosten in Höhe von gerundet
brutto 1.001.500 Euro zu übernehmen.
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Seite 74 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Augsburger Straße zwischen Wandererstraße und Adam-Klein-Straße
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten, der Straßenplan
sowie die Kostenberechnung von SÖR.
Im Zuge der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen soll die Augsburger Straße saniert und
der Gehweg ergänzt werden. D er vorhandene Straßenaufbau entspricht nicht mehr dem ak-
tuellen Stand der Technik, die Straße wird nach RStO ausgebaut. Südlich des Grünzuges soll
eine Wendemöglichkeit für PKWs entstehen, auf der Ostseite bleibt das Straßenbegleitgrün
im Bestand erhalten. Die Augsburger Straße wird a sphaltiert. Die Parkbuchten werden mit
Betonsteinen, der Gehweg mit Betonplatten gepflastert. Entwässert wird über den städtischen
Abwasserkanal. Die Straßenbeleuchtung wird ebenfalls erneuert.
Die Baukosten wurden in Höhe von insgesamt brutto 675.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurden die kostenrelevanten Positionen auf Plausibilität geprüft. Die Einheitspreise
waren für Dritte nachvollziehbar hinterlegt und angemessen, die Mengenansätze bautech-
nisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung erschienen untereinander
plausibel. Es blieben keine wesentlichen Sparten unberücksichtigt.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten in Höhe von brutto
675.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.
Neugestaltung der Murrstraße
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten, der Straßenplan
sowie die Kostenberechnung von SÖR.
Die Asphaltflächen im Fahrbahnbereich zeigen Risse, die tragende Wirkung des gesamten
Oberbaus ist nicht mehr gegeben, die Gehwege sind beschädigt. Der vorhandene Fahrbahn-
und Gehwegaufbau entspricht nicht der Regelbefestigung der Stadt Nürnberg.
Die Straßenbaumaßnahme umfasst die Neugestaltung der Murrstraße . Die Gehwege und
Fahrbahn werden entsprechend den Regeln der Stadt Nürnberg neu angelegt. Auf beiden
Seiten der Straße sind Längsparkstreifen vorgesehen. Durch die Sanierung der Straße wird
die Verkehrssicherheit für die Fußgänger deutlich verbessert.
Die Baukosten wurden von SÖR/1-S in Höhe von insgesamt brutto 780.500 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurden die kostenrelevanten Positionen auf Plausibilität geprüft. Die Einheitspreise
waren für Dritte nachvollziehbar hinterlegt und angemessen, die Mengenansätze bautech-
nisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung erschienen untereinander
plausibel. Es blieben keine wesentlichen Sparten unberücksichtigt. Es wurde jedoch festge-
stellt, dass ein Teuerungszuschlag für 2023 in Höhe von 15 % der netto Baukosten angesetzt
wurde. Laut Finanzreferat erfolgt jedoch prinzipiell keine Indizierung der Kosten bis Baubeginn.
Der Stand der Kostenberechnung sollte dem aktuellen Kostenstand zum Zeitpunkt des Projekt
Freeze entsprechen. Sollte eine Indizierung der Kosten bis zum tatsächlichen Baubeginn er-
forderlich werden, erfolgt dies im Rahmen der künftigen MIP-Fortschreibungen.
Rpr empfahl, die korrigierten Gesamtkosten in Höhe von gerundet brutto 700.000 Euro zu
übernehmen.
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Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 75 von 127
Umgestaltung Rothenburger Straße
Zur Prüfung vorgelegt wurden der Gestaltungsplan, die Kostenberechnung von SÖR und die
Sitzungsunterlagen.
Zur Inbetriebnahme des Volksbades soll das unmittelbare Umfeld städtebaulich eingebunden
weden, im Bereich zwischen südlicher Fürther Straße/Plärrer und Einmündung „Beim Rochus-
kirchhof“ wird der Fahrbahnquerschnitt verändert. Es ist ein 2,00 m breiter Fahrradweg und
eine 6,50 m breite Fahrspur vorgesehen. Durch diese Reduzierung der Fahrspurbreite gewinnt
man an der nördlichen Straßenseite einen breiteren Gehweg und große Pflanzbeete. Es ent-
steht ein großzügiger Vorplatz am Volksbad. Die Lichtsignalanlage an der Einmündung „Beim
Rochuskirchhof“ wird mit der Umgestaltung versetzt und die Fußgängerüberquerungen mit
Blindenleitsystem ausgerüstet.
Die Baukosten wurden von SÖR in Höhe von insgesamt brutto 1.482.486,63 Euro vorgelegt.
Bei der Prüfung der kostenrelevanten Positionen auf Plausibilität stellte Rpr fest, dass die Ein-
heitspreise für Dritte nachvollziehbar hinterlegt und angemessen waren, die Mengenansätze
bautechnisch zusammengehörender Positionen untereinander plausibel erschienen und keine
wesentlichen Sparten unberücksichtigt geblieben sind. Allerdings wurden die BVK nach oben
korrigiert.
Rpr empfahl, die korrigierten Gesamtkosten in Höhe von brutto 1.545.000 Euro als Kosten-
obergrenze festzulegen.
2.6.4.3 Mobile Prüfung
Das Vertragssoll, das mit der Auftragserteilung erfüllt werden muss, wird durch die Gesamtheit
der Angaben über die ausgeschriebenen Leistungen definiert. Durch unvorschriftsmäßige o-
der vereinfachte technische Ausführung werden Leistungen gegenüber dem Vertrag erspart.
Eine geänderte oder minderwertige Ausführung der geschuldeten Leistung wird dadurch unter
Umständen überhöht vergütet. Durch das Nichteinhalten von vertraglichen Pflichten auf der
Seite der Ausführenden können erhebliche finanzielle Nachteile bei der Baudurchführung ent-
stehen.
Das Ziel der mobilen Prüfung ist Schadensprävention und Minimierung des Risikos überhöhter
Abrechnungen. Ausführende Firmen müssen mit einem unvermittelten Besuch der m obilen
Prüfung rechnen. Letztendlich haben aber die Baudienststellen bzw. beauftragte Ingeni-
eure/Architekten die Verantwortung bei der Bauaufsicht. Im Gegensatz zu anderen Prüfungs-
ergebnissen lässt sich der Wert dieser Prüfung nicht materiell bemessen.
Feststellungen werden in der Regel formlos mit der zuständigen Baudienststelle abgeklärt und
die Erledigung überwacht. Müssen in kritischen Situationen Entscheidungen gefällt werden,
werden diese im Rahmen der Prüfung mitgetragen. Alle Baustellenbegehungen werden um-
fangreich dokumentiert. Bei der Prüfung von Nachtragsangeboten und Abrechnungsprüfungen
kann auf dieses Material zurückgegriffen werden.
2022 konnten, bedingt durch Corona, nur wenige Maßnahmen begleitet werden. Im Hochbau
wurden 4, bei SUN 0 , bei SÖR grün (Gart enbau) 1 und bei SÖR grau (Straßenbau) 7 Maß-
nahmen regelmäßig besucht. Die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern ver-
lief in allen Bereichen kooperativ, Hinweise und Feststellungen wurden angenommen und den
ausführenden Firmen gegenüber meist zügig umgesetzt.
81
Seite 76 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
2.6.4.4 Ex-post-Prüfungen
Bei der ex-post-Prüfung werden ausgewählte Maßnahmen innerhalb der gesetzten Schwer-
punkte geprüft. Neben der reinen Abrechnungsprü fung wird dabei auch die Einhaltung des
ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens und der haushaltsrechtlichen Belange nach den
bei der Projektabwicklung gültigen Vorschriften geprüft.
Tatsächlich ausgeführte Mengen werden, soweit vorhanden, mit den Angebotspreisen der ur-
sprünglich nächstfordernden Bieter hochgerechnet, die Ursachen von Nachträgen kritisch hinter-
fragt, Abrechnungsfehler aufgezeigt und Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung empfohlen.
In der Bauabrechnung sind die genehmigten Mittel – einschließlich Nachträge – den tatsäch-
lichen Ausgaben gegenüberzustellen.
Nach Nr. 8 Abs. 1 BRL wären die Bauabrechnungen unverzüglich nach der Inbetriebnahme
der Einrichtung von der Baudienststelle zu erstellen. Werden jedoch im Rahmen der Prüfungs-
planung Informationen für eine Schwerpunktprüfung bei den Dienststellen angefordert, liegt
oftmals noch keine Schlussrechnung der fertiggestellten Maßnahmen vor und Genehmigun-
gen für Nachträge stehen noch aus. Laut den Baufertigstellungsanzeigen hätten die Maßnah-
men verwaltungstechnisch jedoch längst abgeschlossen sein müssen.
Im Prüfungszeitraum konnten 9 Prüfungen abgeschlossen werden.
Aus der Rückforderung von Überzahlungen ergaben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe
von 2.285 Euro.
Zu den Prüfungen im Einzelnen:
Äußere Laufer Gasse 19-27 – Dachsanierung
Die Dachsanierung des Ämtergebäudes umfasste die Ertüchtigung des Dachstuhles, die Neu-
eindeckung der Dachflächen und die Erneuerung der Verblechung en. Ursprünglich wurden
2018 für die Maßnahme im MIP 1.281.000 Euro eingeplant. Nach Baufertigstellungsmeldung
von H vom 09.06.2021 betrugen die Gesamtkosten 1.419.700 Euro.
Prüfungsschwerpunkte waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
der Abwicklung des Bauvorhabens. Die Prüfung erfolgte anhand der Verdingungsunterlagen,
vorgelegten Verträge und Rechnungen einschließlich dazu gehöriger rechnungsbegründender
Unterlagen der ausgewählten Hauptgewerke Dachdecker-, Schreiner-, Klempner sowie Zim-
merer- und Holzbauarbeiten.
Im Ergebnis war festzustellen, dass
• die Projektdokumentation unvollständig war,
• bei keinem Gewerk Bautagesberichte geführt wurden,
• bei den Klempnerarbeiten Leistungen ohne schriftliche Nachtragsbeauftragung abgerech-
net wurden,
• durch die Firma und den Architekten gemeinsam vorgenommene örtliche Aufmaße nicht
schriftlich dokumentiert wurden und
• die Niederschrift der Abnahme beim Gewerk Schreinerarbeiten fehlte.
82
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 77 von 127
Bei den Gewerken Zimmerer- und Holzbauarbeiten sowie Schreinerarbeiten wurden die Men-
genansätze im Vergleich zur Beauftragung erheblich unterschritten. Demzufolge verlangte die
ausführende Firma des Gewerks Zimmerer - und Holzbauarbeiten einen Mindermengenaus-
gleich in Form einer Anpassung der betroffenen Einheitspreise nach § 2 Abs. 3 Satz 1 VOB/B.
Durch die Nachtragsvereinbarung Nr. 3 vom 18.11.2020, wurde der Firma eine zusätzliche
Vergütung i. H. von 13.543,18 Euro brutto zugestanden.
Die Prüfung der Abrechnung der Klempnerarbeiten ergab eine geringfügige materielle Fest-
stellung i. H. von 284,49 Euro.
In der Stellungnahme zum Prüfbericht vom 13.01.2023 teilte H mit, dass die von Rpr gegebe-
nen Empfehlungen künftig beachtet werden. Die mit den Klempnerarbeiten beauftragte Firma
wurde aufgefordert, den überzahlten Betrag zurück zu überweisen.
Labenwolfstraße 10, Labenwolf-Gymnasium – Dachsanierung
Bei dem denkmalgeschützten Altbau des Labenwolf-Gymnasiums wurde das komplette Dach
des Hauptgebäudes einschließlich des Nord- und Südflügels saniert.
Die Dachsanierung erfolgte in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt (BA1) um fasste
den Südflügel des Altbaus und den südlichen Dachbereich des Hauptgebäudes und wurde
2018 durchgeführt. Im Anschluss wurde 2019 als zweiter Bauabschnitt (BA2) der Nordflügel
des Altbaus und der nördliche Bereich des Altbaus saniert.
Eingeteilt wurde die Dachsanierung entsprechend der Bauabschnittsbildung getrennt als zwei
sogenannte „Pauschalansatz-Vorhaben“ nach Nr.1.2 der städtischen Baurichtlinien (BRL) und
aus den Jahresprogrammen der „Allgemeinen Hochbau-Baupauschalen“ von 2018 bzw. 2019
finanziert.
Folgende formale und materielle Feststellungen waren bei der Prüfung zu treffen:
• unvollständige Projektdokumentation,
• erhebliche Unterschreitung des Mengenansatzes nach §2 Abs. 3 VOB/B bei allen über-
prüften Gewerken,
• Honorarmehrkosten i. H. von ca. 8.453 Euro durch nach Bauabschnitten getrennte Verga-
ben der Architektenleistung,
• erhebliche Unterschreitung der Kostenfeststellung im Vergleich zur Kostenberechnung,
• unterschiedliche Vorgehensweise bei der Abrechnung des Architektenhonorars für die
Lph 9 (Gewährleistung) bei BA1 und BA2,
• Mehrkosten durch Aufteilung der Dachsanierung in zwei Bauabschnitte,
• fehlerhafter Vorsteuerabzug bei BA 2,
• nicht alle für die Maßnahme anfallenden Kosten wurden auf die entsprechenden Auftrags-
nummern in SAP gebucht.
Zu den Feststellungen des Rpr Prüfungsberichts nahm H am 23.09.2022 Stellung.
83
Seite 78 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Großweidenmühlstraße 43, Männerwohnheim – Fassadensanierung
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abrechnung.
Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungs-
verzeichnis.
Es waren folgende formale Feststellungen zu treffen:
• Vom Auftragnehmer wurde ein Nachtrag gestellt, der Nachtrag wurde nicht begründet,
es lagen weder eine Genehmigung noch eine Nachtragsvereinbarung vor.
• Die vorgelegten Aufmaße entsprachen nicht den Vorgaben der ZVB und der VOB. E ine
Zuordnung der Massen zu den entsprechenden Positionen war nicht möglich. Des Weite-
ren fehlten das Datum der Erstellung sowie die Unterschriften von Auftraggeber und Auf-
tragnehmer.
• Vom Auftragnehmer wurden keine Bautagesberichte erstellt.
• Es lag kein Bautagebuch vor.
• Es wurden keine Regieberichte vorgelegt. Die Prüfung der Stundenlohnarbeiten war somit
nicht möglich.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung war aufgrund unzureichender Aufmaße und feh-
lender Stundenlohnnachweise nicht möglich. Jedoch war festzustellen, dass eine Position
ohne Nachtrag und Prüfung in die Rechnung eingefügt wurde.
Ebenso wurde festgestellt, dass die in Rechnung gestellten Stundenlohnarbeiten vom Auftrag-
nehmer mit 45,00 Euro netto abgerechnet wurden, laut Angebot beträgt der Verrechnungslohn
jedoch 41,62 Euro netto. Der Einheitspreis wurde zwar korrigiert, jedoch wurde die Korrektur
in der Schlussrechnung nicht kenntlich gemacht.
Glogauer Straße – Generalsanierung Gemeinschaftshaus 2. BA Fliesenarbeiten
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abrechnung.
Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Es wurden insgesamt 18 Leistungsverzeich-
nisse ausgegeben, zur Angebotseröffnung lage n 6 Angebot e vor. Den Zuschlag erhielt der
preisgünstigste Bieter zu einem Angebotspreis von 236.480,63 Euro. Mit dem Auftragnehmer
wurde eine Nachtragsvereinbarung abgeschlossen.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungs-
verzeichnis.
84
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 79 von 127
Mit der Schlussrechnung wurde nur eine Massenzusammenstellung ohne weitere Aufmaßun-
terlagen vorgelegt. Auch auf Nachfrage wurden keine weiteren Aufmaßunterlagen nachge-
reicht. Eine Prüfung der Massen war daher nicht möglich.
Die rechnerische Prüfung der Schlussrechnung ergab eine zu vernachlässigende Abweichung
von 0,94 Euro brutto. Diese Differenz resultierte aus einem Multiplikationsfehler in der Schluss-
rechnung.
Wöhrder Wiesenweg 45, Neubau Energie- und Umweltstation – WVA
Geprüft wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung
des Bauvorhabens beim Gewerk Sanitäre Anlagen. Die Prüfung erfolgte anhand der Verga-
beunterlagen einschließlich der Nachträge, der Aufmaße, der Bestandspläne, der Abschlags-
rechnungen und der Schlussrechnung.
Folgende Feststellungen wurden getroffen:
• Den Vergabeunterlagen wurden nicht die zum Zeitpunkt der Baumaßnahme gültigen Ver-
tragsbedingungen beigelegt.
• Die fristgerechte Prüfung von Regieberichten konnte nicht nachvollzogen werden, da bei
keinem der Nachweis einer fachtechnischen Prüfung durch das Ingenieurbüro enthalten
war.
• Bei den Regieberichten wurde die Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte nicht ange-
geben, somit konnte nicht nachvollzogen werden, ob es sich um eine Fachkraft oder eine
Hilfskraft handelt.
• Die Aufmaße wurden durch den Auftragnehmer abgestempelt und unterschrieben, eine
Kennzeichnung des Ingenieurbüros als Nachweis der Teilnahme lag nicht vor.
• Der Auftragnehmer hat keine Bautagesberichte geführt.
• Die Planunterlagen enthielten nicht alle zur Prüfung notwendigen Angaben, für Dritte wa-
ren sie somit nicht nachvollziehbar.
• Der Auftragnehmer stellte Kosten auf Grund von Wartezeiten in Rechnung. Die Kosten in
Höhe von 515,38 Euro brutto wurden durch eine dritte Firma verursacht, aber nicht an
diese weiterverrechnet.
Rpr empfahl, die entstandenen Kosten an den Verursacher weiterzuverrechnen.
Paumannstraße – Kanalerneuerung
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abrechnung.
Die Maßnahme wurde im April 2018 erstmals öffentlich ausgeschrieben. Das günstigste An-
gebot lag ca. 51 % über der Kostenberechnung. Auf Grund der Preissituation wurde die Aus-
schreibung aufgehoben. Im August 2018 wurde die Maßnahme erneut öffentlich ausgeschrie-
ben. Den Zuschlag erhielt der günstigste Bieter zu einem Angebotspreis von
85
Seite 80 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
1.172.246,53 Euro brutto. Mit dem Auftragnehmer wurde eine Nachtragsvereinbarung abge-
schlossen.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungs-
verzeichnis.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab eine Abweichung zu Gunsten des Auftrag-
nehmers. Diese resultiert aus einem Rechenfehler in der Schlussrechnung, was zu einer Über-
zahlung des Auftragnehmers in Höhe von 278,40 Euro brutto führte. Die Baudienststelle wurde
um Stellungnahme gebeten, worauf der Auftragnehmer in einem Schreiben darlegte, dass die
Rechnungssumme korrekt ermittelt wurde. Als Nachweis wurde ein Auszug der Aufmaßliste
beigefügt. Die Überprüfung dieser Argumentation durch das mit der Bauüberwachung beauf-
tragte Ingenieurbüro kam zu dem Schluss, dass die Einlassungen des Auftragnehmers zutra-
fen. Die Fehlinterpretation ergab sich aus einer uneindeutigen Schrift bei der Feststellung des
Mengenansatzes der Schlussrechnung. Eine Rückzahlung war damit nicht begründet.
Weißenburger Straße - Lärmschutzwand
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abrechnung.
Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurden insgesamt 13 Firmen zur An-
gebotsabgabe eingeladen. Bei Angebotseröffnung lagen 6 Angebot e zur Wertung vor. Den
Zuschlag erhielt der preisgünstigste Bieter zu einem Angebotspreis von 151.093,67 Euro.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungs-
verzeichnis.
Mit den Rechnungen wurden Massenzusammenstellungen und Aufmaße vorgelegt. Diese
wurden jedoch vom Auftraggeber nicht unterschrieben. Es wurde empfohlen, künftig darauf zu
achten, dass sämtliche Aufmaße und Massenzusammenstellungen vom Auftraggeber bei Er-
halt zu prüfen und zu unterschreiben sind.
Die rechnerische Prüfung der 3. Abschlagsrechnung ergab eine Abweichung von
2.000,00 Euro brutto zu Gunsten des Auftragnehmers. Diese Differenz resultiert e aus einem
Übertragungsfehler von der 3. Abschlagsrechnung auf den SAP-Begleitzettel. Rpr wies darauf
hin, dass diese Abweichung bei der noch zu erstellenden Schlussrechnung zu berücksichtigen
ist.
In Bezug auf die ausstehende Schlussrechnung empfahl Rpr dem Auftragnehmer eine ange-
messene Frist zur Einreichung der Schlussrechnung zu setzen. Mit Verweis auf §14 Abs. 4
VOB/B ist dem Auftragnehmer mitzuteilen, dass bei erfolglosem Verstreichen der Frist die
Schlussrechnung durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers erstellt wird.
Beim Rochuskirchhof – Straßenbau
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob die Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abrechnung.
86
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 81 von 127
Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurden insgesamt 12 Firmen zur An-
gebotsabgabe eingeladen. Bei Angebotseröffnung lagen 5 Angebote zur Wertung vor. Den
Zuschlag erhielt der preisgünstigste Bieter zu einem Angebotspreis von 357.992,46 Euro.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungs-
verzeichnis.
Bei der Prüfung war festzustellen, dass vom Auftragnehmer keine Bautagesberichte erst ellt
wurden und das Bautagebuch der Bauleitung ebenfalls nicht vorgelegt werden konnte.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab keine Abweichungen.
Züricher Straße – Endausbau
Die Züricher Straße zwischen der Genfer und der Gerhart-Hauptmann-Straße wurde endgültig
hergestellt. Auf der Südseite der Straße wurden der Gehsteig und die Parkbuchten fertigge-
stellt und neun Bäume gepflanzt. Entlang des U-Bahnhofs Großreuth wurde der Gehsteig mit
einem Sonderbelag befestigt.
Die Züricher Straße war in dies em Bereich erst teilweise erstmalig hergestellt. Damit die Er-
schließungsbeiträge nicht unter die Verjährungsfrist des KAG fielen, musste die Straße end-
gültig ausgebaut werden.
Geprüft wurden die Einhaltung der städtischen Bau- und Vergaberichtlinien, ob di e Arbeiten
entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungs-
unterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der
Abrechnung.
Die erforderlichen Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden insgesamt 12 Fir-
men zur Angebotsabgabe eingeladen. Bei Angebotseröffnung lagen 4 Angebote zur Wertung
vor. Den Zuschlag erhielt der preisgünstigste Bieter zu einem Angebotspreis von
378.710,36 Euro.
Es wurde ein Nachtragsangebot über 13.860,21 Euro vorgelegt und genehmigt. Abgerechnet
wurde die Maßnahme mit 452.816,25 Euro. Begründet waren die Mehrkosten durch zusätzli-
che und geänderte Leistungen. Die fachliche Begründung war nachvollziehbar, die Preisge-
staltung erfolgte auf Basis der ursprünglichen Kalkulation.
Die Aufmaße waren übersichtlich und nachvollziehbar in Inhalt und Verrechnung, die Abrech-
nung der Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgte zeitnah zum Leistungsstand auf der
Baustelle. Die abgerechneten Leistungen entsprachen den Vorgaben des Leistungsverzeich-
nisses und der Ausführungsplanung.
Materielle Feststellungen waren nicht veranlasst.
2.6.4.5 Begleitende Prüfung
Ziel der begleitenden Prüfung ist es, den Planungs- und Bauprozess von Anfang an zu beglei-
ten und die Verwaltung zu unterstützen, um deren Ergebnisse und Prozesse zu verbessern.
Ein zu einem späteren Zeitpunkt anzusetzendes ex -post-Prüfungsverfahren soll so ggf. ver-
mieden werden.
87
Seite 82 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Die begleitende Tätigkeit von Rpr ist durch eine teilnehmende, aber trotzdem außen stehende
unabhängige Rolle gekennzeichnet. Sie hebt dabei die Entscheidungs- und Handlungsverant-
wortung der Verwaltung nicht auf.
Zur Gewährleistung der sachlichen Unabhängigkeit wird Rpr bei keinem Verwaltungsvorgang
entscheidend oder mitbestimmend tätig. Im Vord ergrund steht die Beratung, bei der zur Un-
terstützung und Erleichterung von Entscheidungsprozessen und zur Lösung bestimmter Prob-
leme Verhaltens- und Verfahrensempfehlungen abgegeben werden.
Zu Beginn der begleitenden Prüfung wird die Projektleitung über die Rolle von Rpr aufgeklärt.
Es wird die regelmäßige Übersendung der Projektprotokolle angefordert, um sich ein Bild über
den Fortgang des Projekts zu verschaffen und fallweise über eine Teilnahme an den Projekt-
besprechungen entscheiden zu können. Weitere Unterlagen werden sukzessive entsprechend
dem Prüfungsverlauf angefordert.
Feststellungen, die sich im Zuge der begleitenden Prüfung ergeben, werden unmittelbar und
direkt mündlich angesprochen oder per E -Mail mitgeteilt. Die wichtigsten Ergebnisse bzw.
Feststellungen werden in einem Zwischen- bzw. Schlussbericht dokumentiert.
Im Prüfungszeitraum wurde folgende Maßnahmen begleitend geprüft:
Flächen- und Kostenanalyse bei Schulbauten
Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und dem Hinweis der Regierung von Mit-
telfranken auf die hohen Baukosten städtischer Schulen im Vergleich zu den geförderten Kos-
ten wurde unter Federführung von Ref. I/ II eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bereiche
Stk, SchA, J und H ins Leben gerufen. Rpr nahm an der Arbeitsgruppe teil.
Vorrangiges Ziel der Arbeitsgruppe war es , Kostentreiber bei städtischen Schulbaumaßnah-
men zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, um dann Maßnahmen zur Kostenopti-
mierung umzusetzen. Im Fokus der dazu stattgefundenen Sitzungen stand die Untersuchung
der tatsächlich gebauten Flächen im Vergleich zu den nach Schulbauverordnung geforderten
und geförderten Flächen. Bauliche Standards wurden nicht beurteilt und wären aus der Sicht
von Rpr in einem weiteren Schritt zu überprüfen.
Folgende Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe u. a. erarbeitet:
• Künftig soll möglichst nahe an dem nach Schulbauverordnung vorgegebenen Basiswert
geplant und gebaut werden mit dem Ziel, einen möglichst großen Anteil an geförderten
Flächen zu erhalten, Abweichungen hiervon sind künftig separat zu genehmigen.
• Bei der Planung ist künftig stärker auf Flächeneffizienz zu achten (z. B. durch Reduzierung
der nicht förderfähigen Nebennutzungs-, Verkehrs-, Technik- und Konstruktionsflächen).
Diese ist fortlaufend zu kontrollieren und zu optimieren.
• Die schulaufsichtliche Genehmigung bzw. die Förderzusagen erfolgen zu einem Zeit-
punkt, zu dem der Planungsprozess schon sehr weit fortgeschritten ist (Lph 3). Vorher
werden keine definitiven Zusagen erteilt. Daher soll der Abstimmungsprozesses während
der frühen Planungsstadien überarbeitet werden. Beispielsweise sollen Instanzen zur
Kontrolle von Abweichungen (z. B. vom Soll-Raumprogramm) geschaffen werden, die im
derzeitigen Prozess nicht vorgesehen sind.
88
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 83 von 127
Die Erkenntnisse mündeten in die Entscheidungsvorlage „Flächen- und Kostenanalyse im
Schulbau“ Nr. Ref. I/II/041/2022, welche in der Sitzung des Stadtrats am 26.10.2022 beschlos-
sen wurde.
Veröffentlichung von Daten für den Beschluss von Objektplänen im Bau- und Verga-
beausschuss
In der öffentlichen Sitzung des BuV vom 24.03.2022 wurden die Objektpläne einiger Maßnah-
men beschlossen. Den Ausschussunterlagen wurden zusätzlich zum üblichen Formblatt „Pla-
nungs-/ Kos tendaten nach DIN 276/277“ detaillierte Kostenberechnungen bis zur dritten
Ebene der Kostengliederung nach DIN 276 beigefügt. Darüber hinaus war auf den aufgelegten
Entwurfsplänen ersichtlich, welche Architekturbüros mit den Planungsleistungen beauftragt
waren.
Rpr empfahl dem Baureferat mit Vermerk vom 31.03.2022, keine detaillierten Kostenberech-
nungen mehr zu veröffentlichen. Nach Ansicht von Rpr können zukünftige potentielle Bieter
daraus ableiten, welche Haushaltsmittel für die einzelnen Gewerke der Baumaßnahmen zur
Verfügung stehen und ihre Angebotskalkulation daran orientieren. Daher sollten für Baumaß-
nahmen lediglich die im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) veranschlagten Haushaltsmittel
bzw. die Kostenermittlungen bis zur ersten Ebene der Kostengliederung nach DIN 276 veröf-
fentlicht werden. Dies könnte wesentli ch dazu beitragen, bei späteren Vergabeverfahren für
Bauleistungen im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung im Wettbe-
werb faire Preise zu erzielen.
Darüber hinaus sollte künftig darauf geachtet werden, dass auf den Entwurfsplänen das pro-
jektierende Büro nicht genannt wird, um unerwünschte Rückkopplungen mit den Bietern zu
vermeiden und eventuellen Korruptionsfällen vorzubeugen.
2.6.5 Beteiligungsunternehmen
Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG-K)
Die WBG-Kommunal GmbH (WBG-K) wurde von der Stadt Nürnberg beauftragt, die Baube-
treuung für zahlreiche Projekte zu übernehmen. Für die Mehrzahl der Projekte wurden zusätz-
lich Leistungen der Projektklärung und Projektentwicklung beauftragt.
Per Nachtrag wurde die WBG-K außerdem mit Neubau bzw. Sanierung von mehreren Feuer-
wehrgerätehäusern beauftragt.
Zu diesem Zweck wurden zwischen der Stadt Nürnberg und der WBG -K jeweils entspre-
chende Baubetreuungsverträge geschlossen. Für ihre Tätigkeit erhält die WBG-K eine Vergü-
tung für die von ihr übernommene Betreuungstätigkeit. Diese ermittelt sich auf Grundlage der
Bruttobaukosten bzw. der anrechenbaren Kosten nach HOAI. Darüber hinaus zur Erfüllung
des Vertrags erforderliche, sonstige Sonderfachleistungen werden eben falls vergütet, wenn
entsprechende Rechnungen vorliegen.
Vergaben VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf die WBG -K insgesamt 26 VOB-Vergaben in Höhe von
rund 33,31 Mio. Euro, einschließlich drei Nachtragsangebote in Höhe von 0,16 Mio. Euro. Ma-
terielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
89
Seite 84 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
2.7 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen pri-
vaten Rechts
Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Betätigung der Stadt Nürnberg bei Unternehmen in
Rechtsformen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO.
Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre
Beteiligungen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der
zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbe-
sondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die
Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des ge-
schäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5 dieses Artikels, die Ertragslage
und die Kreditaufnahme enthalten.
Im Beteiligungsbericht des Referats für Finanzen, Personal und IT wird dem Art. 94 Abs. 3 GO
grundsätzlich Rechnung getragen. Der aktuelle Beteiligungsbericht gibt die Entwicklung für das
Wirtschaftsjahr 2021 wieder. Der Beteiligungsbericht 2022, der die Entwicklung für das Wirt-
schaftsjahr 2022 darstellt, befindet sich in Arbeit. Die Fertigstellung ist für Anfang nächsten Jahres
geplant.
Im Prüfungszeitraum 2022 war die Stadt Nürnberg an folgenden Unternehmen beteiligt:
2.7.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen
Nr. Unternehmen
Stand 31.12.2022
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
Beteiligung Stadt
Nürnberg in %
1 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 204.200.000
204.200.000
100,0
2 noris inklusion gemeinnützige GmbH 2.759.4427
2.759.442
100,0
3 Klee-Center GmbH, Existenzgründerzent-
rum
430.000
430.000
100,0
4 Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH 100.000
100.000
100,0
5 Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäf-
tigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg
25.600
25.600
100,0
6 NürnbergStift Service GmbH Nürnberg 25.000
25.000
100,0
7 NOA.kommunal GmbH 25.000
25.000
100,0
8 wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 25.000
25.000
100,0
7 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 5.397.000 DM, da noch keine Umstel-
lung auf Euro erfolgt ist.
90
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 85 von 127
Nr. Unternehmen
Stand 31.12.2022
Gezeichnetes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürn-
berg in Euro
Beteiligung Stadt
Nürnberg in %
9 Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt
Nürnberg mbH8
25.5659
25.565
100,00
10 wbg Nürnberg GmbH
Immobilienunternehmen
12.600.000
10.193.400
80,9
11 IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürn-
berg-Fürth-Erlangen GmbH
35.500
20.000
56,3
12 Flughafen Nürnberg GmbH 43.124.000
21.562.000
50,0
13 NürnbergMesse GmbH 100.204.900
50.071.750
49,9
Abschlussprüfungen und -ergebnisse 2022
Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell-schaft
Zeitpunkt
der
Berichtser-
stellung
Jahresergeb-
nis
in TEuro10
1 Städtische Werke Nürnberg
GmbH (StWN) mit Organge-
sellschaften
Städt. Werke Nürnberg GmbH
(StWN)
Deloitte GmbH Wirtschaftsprü-
fungs-gesellschaft 20.04.2023 +42.408 (+85.068)
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Nürnberg (N-ERGIE AG)
Deloitte GmbH Wirtschaftsprü-
fungs-gesellschaft 03.03.2023 +178.635 (+151.227)11
VAG Verkehrs-Aktiengesell-
schaft Nürnberg (VAG)
Deloitte GmbH Wirtschaftsprü-
fungs-gesellschaft 19.04.2023 -102.329 (-81.336)
Fränk. Energie-Gesellschaft
mbH, Nürnberg (FEG)
Keine Prüfung des Jahresab-
schlusses12 -5 (-2)
Zwischen der StWN und ihren Tochtergesellschaften N-ERGIE AG, VAG sowie FEG bestehen
Ergebnisabführungsverträge. Diese sehen die Abführung des handelsrechtlichen Jahresüber-
schusses bzw. die Übernahme eines eventuell bestehenden Jahresfehlbetrages vor. Da die
StWN an der N-ERGIE jedoch nur mit 60,2 % beteiligt ist, garantiert die StWN der außenste-
henden Gesellschafterin Thüga AG eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2
S. 1 AktG.
8 Es handelt sich um die frühere Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord mbH Siedlungsmodell Nürn-
berg.
9 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 50.000 DM, da noch keine Umstellung
auf Euro erfolgt ist.
10 Jahresergebnis vor Ergebnisabführung und Ergebnisverwendung, Ergebnisse 2021 in Klammern
11 Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung/-verwendung und Ausgleichszahlung an Thüga AG
12 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf eine Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet.
Derzeit betreibt die Gesellschaft lediglich Vermögensverwaltung.
91
Seite 86 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Zwischen der StWN als Organträgerin sowie den Organgesellschaften N -ERGIE, VAG und
FEG bestehen zudem körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaften.
Aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge wird das Jahresergebnis der StWN
maßgeblich von den erwirtschafteten Ergebnissen der Tochtergesellschaften N -ERGIE AG
und VAG beeinflusst.
Ergebnisermittlung der StWN: 2022 2021
TEuro TEuro
Aufgrund EAV abgeführter Gewinn der N-ERGIE AG +79.304 (+63.613)
Aufgrund EAV übernommene Verluste der VAG -102.329 (-81.336)
Aufgrund EAV übernommene Verluste der FEG -5 (-2)
Eigenes Ergebnis StWN +65.438 (+102.793)
Jahresergebnis der StWN +42.408 (+85.068)
Die StWN erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von 42,4 Mio. Euro.
Das Jahresergebnis ist geprägt durch den Verkauf von Geschäftsanteilen an der wbg an die
Stadt Nürnberg.
Der Jahresüberschuss 2022 setzt sich zusammen aus den übernommenen Gewinnen und
Verlusten der Tochtergesellschaften in Höhe von - 23,0 Mio. Euro (i.Vj.: -17,7 Mio. Euro) und
dem eigenen Ergebnis der StWN in Höhe von 65,4 Mio. Euro (i.Vj.: 102,8 Mio. Euro). Die
StWN veräußerte in 2022 letztmalig Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg. Künftig ist die
StWN nicht mehr an der wbg beteiligt. Aus der konzerninternen Veräußerung in 2022 erzielte
die StWN einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 70,7 Mio. Euro (i. Vj. 101,6 Mio. Euro).
Das Jahresergebnis der N-ERGIE AG betrug vor Ergebnisverwendung und Ausgleichszahlung
178,6 Mio. Euro. Davon wurden gemäß Ergebnisabführungsvertrag 79,3 Mio. Euro an die
StWN abgeführt. Weitere 30,6 Mio. Euro flossen als Ausgleichszahlung an die Thüga AG als
außenstehende Aktionärin. Der verbleibende Jahresüberschuss der N-ERGIE AG in Höhe von
68,7 Mio. Euro wurde mit Zustimmung der StWN in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Er-
gebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr um rd. 27 Mio. Euro resultiert im Wesentlichen
aus den preisbedingt höheren Erlösen für Strom und Gas in Verbindung mit optimierten Be-
zugskosten.
Bei der VAG erhöhten sich die Fahrgastzahlen erstmals sei t Beginn der Corona- Pandemie
wieder gegenüber dem Vorjahr. Mit 136,1 Mio. Fahrgästen wird rd. 90 % des Fahrgastvolu-
mens von 2019 erreicht. Die Erhöhung der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge
um 7,2 Mio. Euro bzw. 3,6 % ist vorwiegend auf höhere öffentliche Ausgleichszahlungen –
insbesondere im Zusammenhang mit dem aktuellen 365- Euro-Ticket für Schüler und Auszu-
bildende, dem 9 -Euro-Ticket sowie dem ÖPNV -Rettungsschirm – zurückzuführen. In 2022
beläuft sich das Defizit der VAG auf 102,3 Mio. Euro. Für 2023 wird ein Jahresverlust vor Ver-
lustausgleich in Höhe von rd. 126 Mio. Euro erwartet.
92
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 87 von 127
Nr. Unternehmen Beauftragte Prüfungsgesell-schaft Zeitpunkt der Berichtser-stellung Jahres- ergebnis in TEuro13
2 noris inklusion gemeinnüt-
zige GmbH
Dr. Ernst Beck Wirtschaftsprüfer 07.06.2023 -1.478 (-830)
3 Klee-Center GmbH, Exis-
tenzgründerzentrum
TaXPerts Audit GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft +2614 (+5)
4 Stadion Nürnberg Betriebs-
GmbH
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 28.04.2023 -248 (+59)
5 Noris-Arbeit (NOA) gemein-
nützige Beschäftigungsge-
sellschaft mbH der Stadt
Nürnberg
Auretax GmbH Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft 21.07.2023 -512 (-219)
6 NürnbergStift Service GmbH
Nürnberg
Solidaris Revisions-GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
15 (-457)
7 NOA.kommunal GmbH
Auretax GmbH Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft 25.05.2023 +220 (+247)
8 wbg Immohold Verwaltungs-
GmbH
Keine Prüfung des Jahresab-
schlusses16 +1 (+1)
9 Projektentwicklungs-gesell-
schaft der Stadt Nürnberg
mbH
Keine Prüfung des Jahresab-
schlusses17 18 (-16)
10 wbg Nürnberg GmbH Immo-
bilienunternehmen
Bavaria Revisions- und Treu-
hand AG Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft Steuerberatungsge-
sellschaft
17.04.2023 +18.644 (+12.209)
10 IGZ Innovations- und Grün-
derzentrum Nürnberg-Fürth-
Erlangen GmbH
Christian Kachelmann
Wirtschaftsprüfer aus der Kanz-
lei Fischer & Partner GbR
22.05.2023 -170 (+7)
12 Flughafen Nürnberg GmbH PKF Fasselt
Partnerschaft mbB Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft Steuerbe-
ratungsgesellschaft
06.04.2023 -12.643 (-14.882)
13 NürnbergMesse GmbH Rödl & Partner GmbH Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
13.06.2023 +3.155 (-46.012)
13 Es handelt sich um Ergebnisse vor Verlustausgleich. Ergebnisse 2021 in Klammern.
14 Zum Zeitpunkt der Berichterstellung war die Jahresabschlussprüfung noch nicht abgeschlossen. Das Jahreser-
gebnis ist daher vorläufig.
15 Bei Redaktionsschluss lag noch kein Jahresabschluss vor.
16 Für ihre Tätigkeit erhält die Gesellschaft die vereinbarte Haftungsvergütung sowie den gesellschaftsvertraglich
vereinbarten Aufwendungsersatz. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses wurde aufgrund Geringfügigkeit
verzichtet.
17 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet.
18 Bei Redaktionsschluss lag noch kein Jahresabschluss vor.
93
Seite 88 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Das Jahresergebnis der noris inklusion gemeinnützige GmbH verschlechterte sich in 2022 er-
neut. So beläuft sich der Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr 2022 auf 1.478 TEuro nach
830 TEuro im Vorjahr. Zwar lief der operative Betrieb nach Abklingen der Corona- Pandemie
wieder weitgehend normal, die Nachfrage jedoch blieb aufgrund der Zurückhaltung bei den
Kunden hinter den Erwartungen zurück. Nach wie vor nicht kostendeckend ist der Druckerei-
betrieb.
Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr weist die Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH einen Jah-
resverlust in Höhe von 248 TEuro aus. Zwar haben sich die Umsätze nach Wegfall der Corona-
Pandemiebeschränkungen deutlich erhöht, allerdings konnte bislang kein Namensgeber ge-
funden werden, so dass die Namensrechteeinnahmen auch in 2022 weiterhin fehlen. Hinzu
kommt eine angekündigte St euernachzahlung aufgrund der Betriebsprüfung für die Jahre
2016 bis 2019 in Höhe von rd. 200 TEuro.
In 2022 erhöhte sich der Jahresverlust der Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungs-
gesellschaft mbH gegenüber dem Vorjahr um 293 auf 512 TEuro. Zwar stiegen die Umsatzer-
löse um 595 bzw. 6,2 % auf 10,26 Mio. Euro. Im Gegenzug erhöhten sich aber die Material-
aufwendungen aufgrund erheblich höherer Einkäufe für Material und Handelswaren sowie ge-
stiegener Kosten für Honorarkräfte um 653 TEuro bzw. 65,5 %. Zudem wirkte sich der Forde-
rungsverzicht der Stadt Nürnberg im Vorjahr in Höhe von 198 TEuro ergebniserhöhend aus.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keinen entsprechenden Sachverhalt. Die Gesellschaft
ist weiterhin bilanziell überschuldet. Zum 31.12.2022 beläuft sich der nicht durch Eigenkapital
gedeckte Fehlbetrag auf 330 TEuro. Da die Gesellschaft aber über ausreichende finanzielle
Mittel, v.a. durch die Bereitstellung eines Betriebsmittelkreditrahmens der Stadt Nürnberg ver-
fügt, ist nicht von einer insolvenzrechtlichen Überschuldung auszugehen.
Die NOA.kommunal GmbH ist für die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe tätig. Dabei
erbringt sie sog. Jedermannstätigkeiten. In 2022 erwirtschaftete die NOA.kommunal GmbH
einen Jahresüberschuss von 220 TEuro (i.Vj.: 247 TEuro). Damit verringerte sich der Jahres-
überschuss gegenüber dem Vorjahr um 10,8 %. Die Umsatzerlöse liegen mit 4,6 Mio. Euro
auf vergleichbarem Niveau wie im Vorjahr. In den Umsatzerlösen sind Personalkostenzu-
schüsse in Höhe von 2,2 Mio. Euro enthalten.
Im Mai 2022 beschloss der Stadtrat die Reaktivierung der Projektentwicklungsgesellschaft St.
Leonhard-Nord GmbH. Dazu wurde die Gesellschaft mit neuen Stadtentwicklungsaufgaben
betraut, wobei zunächst drei Pilotprojekte durchgeführt werden sollen. In der Folge wurde die
Gesellschaft in Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH umfirmiert sowie die
Satzung entsprechend geändert. Des Weiteren erwarb die Stadt Nürnberg die restlichen 5,1 %
der Gesellschaftsanteile, so dass sie zum 31.12.2022 mit nunmehr 100 % beteiligt ist.
In 2022 erhöhte sich die unmittelbare Beteiligung der Stadt Nürnberg an der wbg Nürnberg
GmbH Immobilienunternehmen (wbg) erneut. Mit Vertrag vom 19.12.2022 und wirtschaftlicher
Wirkung zum 31.12.2022 erwarb die Stadt Nürnberg weitere 10,01 % von der StWN, so dass
sie nunmehr mit 80,9 % an der wbg beteiligt ist. Die verbleibenden Anteile werden von der wbg
Immohold GmbH & Co. KG, Nürnberg gehalten. Wie in den Vorjahren erzielte die wbg auch in
2022 einen Jahresüberschuss. Dieser belief sich auf 18,6 Mio. Euro und ist damit um
6,4 Mio. Euro höher als in 2021. Zurückzuführen ist die Ergebniserhöhung im Wesentlichen
auf die Übergabe von 92 Einheiten im Bauträgergeschäft, wodurch deutliche höhere Umsatz-
erlöse erzielt werden konnten.
Das Jahresergebnis der IGZ Innovations - und Gründerzentrum Nürnberg -Fürth-Erlangen
GmbH sank in 2021 von 7 TEuro auf -170 TEuro. Grund ist, dass das Gebäude, in dem das
Gründerzentrum betrieben wird, mehr als 30 Jahre alt und sanierungsbedürftig ist. Gegenüber
dem Vorjahr haben sich die Sanierungskosten um rd. 200 TEuro erhöht und belaufen sich auf
94
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 89 von 127
rd. 300 TEuro. In den Folgejahren ist mit erheblichen Aufwendungen aus der Gebäudesanie-
rung zu rechnen, die überwiegend die Stadt Nürnberg als gr ößte Gesellschafterin tragen
müsste. Da sich die Unternehmen aus dem IGZ vorwiegend in Erlangen ansiedeln, so dass
insbesondere die Stadt Erlangen vom IGZ profitiert und zudem Nürnberg über eigene attrak-
tive Gründerzentren verfügt, hat die Stadt Nürnberg i hr Gesellschaftsverhäl tnis zum
31.12.2023 gekündigt.
Die Flughafen Nürnberg GmbH erwirtschaftete in 2022 einen Jahresverlust in Höhe von
12,6 Mio. Euro. Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch die weiterhin massiven Einschrän-
kungen des Flugverkehrs zu Beg inn des Jahres sowie den ungeplant starken Anstieg des
Flugverkehrs ab April 2022. Gegenüber dem Vorjahr verdreifachten sich die Passagierzahlen
auf rd. 3,3 Millionen, liegen aber dennoch um 20 % unter dem Jahreswert von 2019. Der Stei-
gerung der Umsatzerlöse um 20,7 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr stehen gestiegene Auf-
wendungen, vor allem im Personalbereich, gegenüber. Zudem sanken die sonstigen betrieb-
lichen Erträge um 16,7 Mio. Euro, da diese im Vorjahr vor allem durch erhaltene Ausgleichs-
zahlungen für die Aufrechterhaltung des Betriebs wesentlich beeinflusst waren. Des Weiteren
wurde das Eigenkapital durch die Gesellschafter – Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg – um
weitere 13 Mio. Euro verstärkt.
Die Messewirtschaft war in 2022 noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen.
Im ersten Quartal konnten nahezu keine Messen stattfinden. Ab Herbst 2022 kehrte allerdings
ein Großteil der Messteilnehmer zurück. Beeinflusst wurde das Jahresergebnis der Nürnberg
Messe GmbH auch durch den Krieg in der Ukraine, insbesondere durch die in Folge gestiege-
nen Energiekosten. Die Gesellschaft erzielte in 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von
3,2 Mio. Euro. Gegenüber 2020, das aufgrund turnusmäßiger Messezyklen vergleichbar ist,
erhöhte sich das Jahresergebnis um 61,0 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die gestie-
genen Umsatzerlöse zurückzuführen. Diese belaufen sich in 2022 auf 205,3 Mio. Euro und
sind damit um 123,0 Mio. Euro bzw. rd. 150 % höher als 2020. Positiv wirkten sich zudem
Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 5,5 Mio. Euro aus, da sich die Ergebnisprog-
nosen der Tochtergesellschaften verbesserten hatten und Wertminderungen aus den Vorjah-
ren rückgängig gemacht werden konnten. Zur Verstärkung des Eigenkapitals wurden durch
die Gesellschafter in 2022 erneut Einlagen in Höhe von 40 Mio. Euro erbracht.
Feststellung gemäß §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Den vorliegenden Abschlussprüfungsberichten ist zu entnehmen, dass alle Prüfungen unter
Beachtung der Erfordernisse des § 53 HGrG erfolgten. Die Abschlussprüfer bestätigten, dass
die Prüfungen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG keine Besonderheiten ergeben haben, die nach
ihrer Auffassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gege-
ben hätten. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist bei allen o. g. Gesellschaften
das Unterrichtungs- und Informationsrecht nach § 54 HGrG eingeräumt.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kos-
tendeckendes Wirtschaften oder das Erzielen von Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen
Führung der Unternehmen ist hiervon unberührt.
95
Seite 90 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
In der folgenden Aufstellung werden die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt darge-
stellt, die sich aus den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu obigen Unternehmen erge-
ben19. Dabei konzentriert sich die Aufstellung aus Wesentlichkeitsgründen auf Kapiteleinlagen
und Verlustübernahmen20. Soweit Unternehmen Gewinne erzielen, wirken sich diese auf den
Haushalt regelmäßig nicht aus, da sie in den Unternehmen verbleiben. Dargestellt ist das je-
weilige Haushaltsjahr der Stadt Nürnberg. Die in der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die
Zahlungsflüsse zwischen der Stadt Nürnberg und den Unternehmen wider.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:
Nr. 2022 in TEuro 2021 in TEuro
1. Verlustübernahmen / verlustbebedingte Ausgleichs-
zahlungen
397 4.886
noris inklusion, gemeinnützige GmbH 397 734
Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungs -gesell-
schaft mbH der Stadt Nürnberg
0 616
Flughafen Nürnberg GmbH 0 3.536
2. Kapitaleinlagen 26.500 45.000
Nürnberg Messe GmbH 20.000 20.000
Nürnberg Flughafen GmbH 6.500 25.000
Summe 26.897 49.886
Die Verlustausgleichszahlung betrifft den Verlust der noris inklusion gemeinnützige GmbH des
Jahres 2020 und beinhaltet auch die Verluste des BUNI Kultur- und Freizeittreffs21 in Höhe von
55 bzw. 52 TEuro für 2020 und 2021.
Die Kapitaleinlage in die NürnbergMesse GmbH resultiert aus dem Konsortialvertrag von
2017. Darin haben sich die beiden Hauptgesellschafter Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg
verpflichtet, jeweils 100 Mio. Euro, verteilt auf zehn Jahre, in die NürnbergMesse GmbH ein-
zulegen. Ziel ist die Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und der künftigen
Immobilieninvestitionen (Modernisierung der Hallen und der Geländeinfrastruktur). Aufgrund
der Auswirkungen der Corona- Pandemie wurde die für 2027 geplante Einlage auf das Jahr
2022 vorgezogen. Um das Eigenkapital der Nürnberg Flughafen GmbH zu verstärken, wurden
seitens der Stadt Nürnberg 6,5 Mio. Euro in die Kapitalrücklage eingelegt. Grundlage ist der in
2022 geschlossene Konsortialvertrag.
19 Da nur die Unternehmen nach § 53 HGrG betrachtet werden, sind in der Aufstellung u.a. Zahlungen an die
Eigenbetriebe sowie an das Staatstheater Nürnberg nicht enthalten.
20 Zuschüsse bleiben außer Betracht, da diese meist projektbasiert sind und die Förderung einer Vielzahl von
Einzelprojekten umfasst.
21 Bei dem Freizeittreff BUNI handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der noris inklusion gemeinnützige
GmbH und der Lebenshilfe Nürnberg.
96
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 91 von 127
2.7.2 Sonstige Beteiligungen
Nr. Unternehmen
Stand 31.12.2022 Gezeichne-
tes Kapital
Kapitalanteil Stadt Nürnberg
in Euro
Beteiligung
Stadt Nürn-
berg in %
1 wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH 25.000
12.250
49,0
2 GkF Gesellschaft für kulturelle Freiräume
mbH
25.000
8.750
35,0
3 Hafen Nürnberg – Roth GmbH 1.535.000
291.650
19,0
4 Zollhof Betreiber GmbH 100.000
8.000
8,0
5 Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg 5.246.938
59.075
1,1
6 MEDIASCHOOL Bayern gGmbH22 25.56523
256
1,0
7 WiSo-Führungskräfte-Akademie Nürnberg
(WFA) gemeinnützige Gesellschaft mbH24
102.25825
767
0,8
8 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 2.004.000
5.000
0,2
9 Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der
Museen in Nürnberg (KPZ) GbR
k.A.26 50,0
Die wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg -B) ist vorwiegend mit der Bewirtschaftung von
eigenen Immobilien sowie im Bauträgergeschäft tätig. Dabei werden die Geschäfte im Rah-
men der Geschäftsbesorgung von der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen über-
nommen, die die verbleibenden 51 % der Anteile hält. In 2021 erzielte die wbg -B ein Jahres-
ergebnis von 22 TEuro (i.Vj. 203 TEuro). Gründe für das gesunkene Jahresergebnis sind ins-
besondere zusätzliche Rückstellungen im Bauträgerbereich sowie Preis - und Kostensteige-
rungen bei der Rückstellungsbewertung.
Das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) wird gemäß den
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in der Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerli-
chen Rechts) betrieben, Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte die Stadt Nürnberg und die öf-
fentlich-rechtliche Stiftung „Germanisches Nationalmuseum“.
2.8 Auftragsprüfungen
22 Es handelt sich um die frühere afk – Aus- und Fortbildungs GmbH für elektronische Medien.
23 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 50.000 DM, da noch keine Umstellung
auf Euro erfolgt ist.
24 Es handelt sich um die frühere WiSo -Führungskräfte-Akademie Nürnberg (WFA) gemeinnützige Trägergesell-
schaft mbH.
25 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 200.000 DM, da noch keine Umstellung
auf Euro erfolgt ist.
26 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden.
97
Seite 92 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
2.8.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg
e.V.
Prüfungsbericht vom 18.09.2023
Aufgrund der entsprechenden Bitte des Instituts hat der Oberbürgermeister am 14.09.2022
das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die Jahresrechnung 2021 zu prüfen. Da die Jahres-
rechnung erst im Juni des Jahres 2023 erstellt wurde, konnte die Prüfung erst Anfang Sep-
tember 2023 beendet werden.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der daraus ent-
wickelten Jahresrechnung.
Das Ergebnis ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:
2020 Euro 2019 Euro
Einnahmen: 2021 2020 512.960,47 401.291,30
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) aus dem Vorjahr +170.562,89 +128.789,57
Laufende Haushaltsmittel 342,397,58 272.501,73
Ausgaben: 300.886,95 230.728,41
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) +212.073,52 +170.562,89
Die Jahresrechnung 2021 des Deutsch-Amerikanischen Instituts schließt mit einem Jahres-
überschuss in Höhe von 212.073,52 Euro. Allerdings sind darin 42.521,00 Euro Grantgelder
der US-Botschaft enthalten, die für laufende Projekte im Jahr 2022 zweckgebunden sind.
Bei den Zuschüssen ist anzumerken, dass es sich nur bei den Mitteln vom Freistaat Bayern
und der Stadt Nürnberg um institutionelle Förderungen handelt. Der Freistaat Bayern hat hier-
für 157.500 Euro bereitgestellt und Projektmittel in Höhe von 18.000 Euro zweckgebunden für
die Restrukturierung und Modernisierung der Bibliothek bewilligt. Für die Institutionelle Förde-
rung wurden jedoch 158.508,66 Euro verwendet, damit standen rd. 1.000 Euro weniger für die
Projektförderung des Freistaates Bayern zur Verfügung. Die Gelder des Auswärtigen Amtes
und der Kulturabteilung der US-Botschaft sind Projektfördermittel. Die Kulturabteilung der Bot-
schaft gibt vor, dass die Zuschüsse nur für Aushilfen und Minijobs eingesetzt werden können.
Ansonsten sind Personalkosten nicht förderfähig.
Vereinfachend lässt sich feststellen, dass es wieder ein leichtes strukturelles Defizit gibt, da in
Summe die Personalkosten (165.377,01 Euro) und die Betriebskosten (52.325,36 Euro) durch
die institutionelle Förderung (199.508,66 Euro) nicht voll gedeckt werden können. Projektmittel
dürfen hierfür in der Regel nicht verwendet werden. Die überschüssigen Personal - und Be-
triebskosten (18.193,71 Euro) können aber durch sonstig e Einnahmen (22.388,71 Euro) ab-
gefangen werden.
Die Belege wurden im Rahmen der Prüfung stichprobenartig durchgesehen. Die Ausgaben-
bewirtschaftung war unserer Einschätzung nach angemessen.
Mit Prüfungsbericht vom 18.09.2023 wurde bestätigt, dass der vorgelegte Abschluss der Jah-
resrechnung 2021 des Deutsch-Amerikanischen Instituts, Amerika Haus Nürnberg e.V., mit
den in den Büchern ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmt.
98
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 93 von 127
2.8.2 Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) e.V.
Prüfungsbericht vom 11.07.2023
Die Europäische Metropolregion ist eine öffentlich- rechtliche Gemeinschaft eigener Art (Sui
generis). Mit Satzung vom 07.05.2014 wurde diese Gemeinschaft durch den Verein EMN Eu-
ropäische Metropolregion Nürnberg e.V. ergänzt. Alle Finanzgeschäfte werden seit
01.01.2015 vom Verein EMN e.V. abgewickelt. Der Jahresabschluss für den Verein vom
01.01.2022 – 31.12.2022 wurde von einem Steuerberater aufgestellt. Dieser ist für die ord-
nungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2022 bis
31.12.2022 verantwortlich. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2016
wurde die Rechnungsprüfung von den Rechnungsprüfungsämtern des Landratsamtes Nürn-
berger Land und der Stadt Nürnberg durchgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vereins sc hließt mit einem Minus in Höhe von rund
35 TEuro ab.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2022 ordnungsgemäß erstellt
worden ist. Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung des Vereins EMN e.V. wurde bestätigt.
2.8.3 Haus der Heimat e.V.
Prüfungsbericht vom 12.07.2023
Das Haus der Heimat e.V. (HdH) in Nürnberg erhält für seinen laufenden Betrieb Zuwendun-
gen vom Freistaat Bayern, ausgereicht durch das Haus des Deutschen Ostens (HDO) und der
Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit. Der Bezirk Mittelfranken gewährt dem Verein
einen Zuschuss.
Gem. Nr. 1.4 zu Art. 44 BayHO wurde deshalb zwischen den Zuwendungs - bzw. Zuschuss-
gebern vereinbart, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises mit Zustimmung des Ober-
bürgermeisters der Stadt Nürnberg vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchge-
führt wird.
Die Prüfung erfolgte in ausgewählten Stichproben und orientierte sich schwerpunktmäßig an
den Vorgaben des staatlichen Zuwendungsrechts (ANBest -I). Das Prüfungsergebnis wurde
mit dem Haus des Deutschen Ostens abgestimmt.
Im Jahr 2022 hat das HdH folgende Zuwendungen und Zuschüsse erhalten:
Zuwendungsgeber Art der Zuwendung Zuwendungs- bescheid vom Betrag Euro
Freistaat Bayern – Haus des deutschen Ostens institutionell 08.11.2022 190.000
Freistaat Bayern – Haus des Deutschen Os-
tens (Projektförderung Ukraineberatung)
Projektförderung 14.03.2022 95.000
Bezirk Mittelfranken institutionell 27.05.2022 25.600
Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit institutionell 24.01.2022 88.000
99
Seite 94 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg den Betrieb des HdH durch die direkte Übernahme
der Erbbaukosten (rd. 34.000 Euro jährlich).
Das HdH selbst erwirtschaftete 2022 sonstige Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Raummieten
u.ä.) in Höhe von rund 35.000 Euro.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Einnahmestruktur dahingehend verändert, als das HdH
eine Projektförderung für die Finanzierung der Kosten der Anlaufstelle für soziale und kulturelle
Anliegen der aus der Ukraine Geflüchteten (Ukraineberatung) erhalten hat und sich die insti-
tutionellen Zuschüsse der Stadt Nürnberg um 3.400 Euro erhöht haben. Weiterhin konnten die
sonstigen Einnahmen (Eigenmittel) um 11.427,57 Euro gesteigert werden.
Die Gesamtausgaben des HdH betrugen im Jahr 2022 rund 433.000 Euro.
Die Verwendungsnachweisprüfung bzw. die Prüfung der Haushaltsführung des HdH führte
zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
• Die Angaben des Verwendungsnachweises 2022 stimmen mit den Büchern und Belegen
überein.
• Aus den geprüften Unterlagen haben sich keine Hinweise ergeben, die auf eine nicht
zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse für das Jahr 2022
schließen ließen.
• Stichprobenprüfungen ergaben im Übrigen, dass sich die Ausgaben insgesamt in einem
angemessenen Rahmen bewegt haben.
2.8.4 Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlan-
gen GmbH (IGZ)
Prüfungsbericht vom 24.10.2023
Mit Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen vom 19.02.1987 und 24.10.1989 wurde
dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung der „Einhaltung der öffentlichen Haushaltsvorschrif-
ten“ übertragen.
Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 wurde mit Bericht vom 24.10.2023
• eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Wirtschaftsführung,
• eine den dienstvertraglichen Regelungen entsprechende Bezahlung der Mitarbeiter und
• die Einhaltung der Prüfung der Jahresabschlüsse unter Berücksichtigung von § 53 HGrG
durch den Wirtschaftsprüfer
festgestellt.
Zusammenfassend konnte nach pflichtgemäßer Prüfung bestätigt werden, dass die Gesell-
schaft die öffentlichen Haushaltsvorschriften eingehalten hat.
100
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 95 von 127
2.8.5 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV)
Prüfungsbericht vom 19.04.2023
Auf Bitte des Landschaftspflegeverbandes Nürnberg e. V. (LPV) vom 14.02.2022 hat Herr
Oberbürgermeister Markus König das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) mit
der Prüfung der Jahresrechnung 2022 des LPV beauftragt.
Buchführung
Die Geschäftsvorfälle des LPV werden in einem chronologisch geführten Buchungsjournal zeitlich
(chronologische Abfolge aller Einnahmen und Ausgaben) erfasst und zur Erstellung der Jahres-
rechnung den jeweiligen Sachkonten (sachliche Buchführung) zugeordnet. Die Ergebnisse der
zeitlichen und sachlichen Buchführung müssen in Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen.
Zur Abwicklung des ausschließlich unbaren Zahlungsverkehrs existiert ein Girokonto bei der
Sparkasse Nürnberg. Die einzelnen Auszahlungen wurden bisher mittels handschriftlich aus-
gefüllter Überweisungsformulare durchgeführt. Seit April 2022 erfolgen die einzelnen Auszah-
lungen über Onlinebanking. Über das Onlinebanking hat derzeit jeder Mitarbeiter des LPV
Zugriff zum Girokonto und die Berechtigung Auszahlungen zu buchen. Jeder Mitarbeiter tätigt
die Auszahlungen für sein betreutes Projekt selbst und bestätigt die sachliche und rechneri-
sche Richtigkeit (Feststellungsvermerke). Ei ne Trennung von Anordnung und Vollzug (Vier -
Augen-Prinzip) findet nur bei den Eigenbelegen statt.
Rpr weist darauf hin, dass das die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung zu beach-
ten sind. Das Belegprinzip ist einzuhalten (keine Buchung ohne Beleg sow ie eine laufende
Nummerierung und geordnete Ablage der Belege). Dies dient unter anderen der Sicherheit,
Klarheit und Nachprüfbarkeit der Buchführung.
Genehmigung des Haushaltsplanes 2022
Der vom Vorstand erarbeitete Haushaltsplan 2022 (Vorstandsbeschluss vom 12.01.2022)
wurde am 25.07.2022 den versammelten Mitgliedern vorgelegt, wobei er ohne Enthaltungen
und ohne Gegenstimmen beschlossen wurde. Der damit genehmigte Haushaltsplan 2022
weist Gesamteinnahmen von 197.758 Euro und Gesamtausgaben von 253.780 Euro aus. Ins-
gesamt wurde mit einem Gesamtsaldo i.H.v. -56.022 Euro gerechnet.
Rpr stellt fest, dass die Zahlen aus „TOP 4 Jahresplanung u. Haushaltsplan“ der Niederschrift
zur Mitgliederversammlung vom 25.07.2022 mit den Summen des Haushaltsplans 2022 in der
zur Verfügung gestellten Finanzübersicht 2022 nicht übereinstimmen.
Vorlage der Jahresrechnung
Im Einzelnen stellte sich seitens des LPV übersandte Jahresrechnung mit Stand zum
07.03.2023 wie folgt dar:
Lfd. Einnahmen 206.947,89 Euro
Lfd. Ausgaben 256.569,26 Euro
Saldo -49.621,37 Euro
Vortrag aus 2021 58.618,17 Euro
Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2022 8.996,80 Euro
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Seite 96 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
Prüfung der Jahresrechnung
Bei der Prüfung der Unterlagen fiel auf, dass bei einer zeitlich erfassten Ausgabenbuchung
die betragsmäßige Zuordnung zu dem Sachkonto fehlerhaft war. Hierbei stellte sich beim Prü-
fungstermin am 16.03.2023 in den Räumlichkeiten des LPV heraus, dass der Buchung eine
Einnahme in gleicher Höhe vorausging. Die Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags wurde entge-
gen anderer gleichartiger Fälle als Ausgabe im Sachkonto „Mitgliedsbeiträge“ dargestellt. Wei-
terhin sollte darauf geachtet werden, dass die Daten der Auszahlung (Name und IBAN) mit
der ursprünglichen Einzahlung übereinstimmen.
Seit 2021 werden Fehlbuchungen separat ausgewiesen. In der Jahresrechnung 2022 sind
Fehlbuchungen bei den Einnahmen i.H.v. 6.041,70 Euro und bei den Ausgaben i.H.v.
4.918,94 Euro enthalten. Die Fehlbuchungen haben ihren Ursprung darin, dass irrtümlich Geld
auf das Konto des LPV überwiesen wird. Dieses wird nach Klärung wieder zurückgebucht. Die
Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt sich aus einer Einzahlung i.H.v.
1.122,76 Euro, die erst am 11.01.2023 zurücküberwiesen wurde.
Bereinigung der Jahresrechnung
Am 16.3.2023 wurde eine Bereinigung des Buchungsjournals durch den LPV vorgenommen
und die o. g. Buchung in der Spalte „Fehlbuchung“ folgerichtig dargestellt. Eine betragsmäßige
Auswirkung auf die oben dargestellte Jahresrechnung ergab sich durch die Korrektur nicht.
Vermögensbestand
Das Vermögen am Ende des Geschäftsjahres 2022 ist in der Jahresrechnung dargestellt und
setzt sich wie folgt zusammen:
Girokonto Sparkasse Nürnberg 8.996,80 Euro
Vermögensbestand zum 31. Dezember 2022 8.996,80 Euro
Damit besteht Übereinstimmung mit dem Geldbestand am Ende des Geschäftsjahres 2022.
Prüfungsfeststellungen
Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung sind zwingend zu beachten. Ein Internes
Kontrollsystem bei der Zahlung der Rechnungen über Onlinebanking (Vier -Augen-Prinzip,
Trennung von Anordnung und Vollzug) sollte vorhanden sein um Missbrauch entgegenzuwir-
ken.
Gespeicherte Daten (z.B. Haushaltsplan und Jahresabschluss) sind vor nachträglicher Verän-
derung zu schützen. Insbesondere dann, wenn hierüber Beschlüsse durch den Vorstand bzw.
der Mitgliederversammlung herbeigeführt wurden. Nachträglich Änderungen sind nachvoll-
ziehbar darzustellen.
Weitere schriftliche Feststellungen waren nicht zu treffen. Beanstandungen von nicht wesent-
licher Bedeutung wurden mündlich ausgeräumt. Auskünfte und Erläuterungen sind seitens des
LPV bereitwillig erteilt worden.
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Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 97 von 127
Prüfungsbestätigung
Nach dem Ergebnis der Prüfung anhand der bereinigten Sachkonten und sonstigen Unterla-
gen sowie der erteilten Auskünfte wird bestätigt, dass die Jahresrechnung 2022 des Land-
schaftspflegeverbandes Nürnberg e. V. mit den in den Büchern ausgewiesenen Beträgen
übereinstimmt. Es ergaben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung keine Anhaltspunkte da-
für, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.
2.8.6 Planungsverband Region Nürnberg
Prüfungsbericht vom 19.04.2023
Der Planungsverband Region Nürnberg ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbands-
bereich. Er hat insbesondere zur Aufgabe, über den Regionalplan sowie über dessen Fort-
schreibung zu beschließen. Außerdem hat der Planungsverband an der Ausarbeitung und
Aufstellung von Zielen der Raumordnung durch Staatsbehörden mitzuwirken, Stellungnahmen
zu Verfahren abzugeben, an denen er beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass Ziele der Raum-
ordnung beachtet werden und bei Konflikten zwischen Verbandsmitgliedern auf eine einheitli-
che Lösung hinzuwirken.
Nach § 20 der Planungsverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung
durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsit-
zenden entsendet. Auf Bitte des Planungsverbandes vom 18.01.2023 hat Herr Oberbürger-
meister zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der
Jahresrechnung 2022 des Verbandes durchführt.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Jahresrech-
nung mit den entsprechenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2022 wurde ordnungsgemäß und
fristgerecht aufgestellt. Sie ist ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit ei-
ner Gesamtsumme von 71.600 Euro. Entgegen der ursprünglich geplanten Verminderung der
Rücklage um 4.400 Euro führte der Jahresabschluss 2022 zu einer Erhöhung der Rücklage in
Höhe von 12.236,61 Euro. Ursache hierfür waren vor allem Minderausgaben.
Mit Bericht vom 19.04.2023 konnte bestätigt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung des Planungsverbands Region Nürnberg ordnungsgemäß und sorgfältig ist. Die hierfür
geltenden Grundsätze und Vorschriften wurden allgemein eingehalten. Die Haushaltsmittel
wurden zweckentsprechend und satzungsgemäß verwendet. Die Finanzlage ist geordnet.
103
Seite 98 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
2.8.7 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmie-
rung Nürnberg (ZRFN)
Prüfungsbericht vom 31.10.2023
Der ZRFN ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Verbandsmitglieder sind die Städte
Erlangen, Fürth und Nürnberg, sowie die Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth und Nürnber-
ger Land. Gemäß der Zweckverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung
durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsit-
zenden entsendet. Es findet die KommHV-Kameralistik Anwendung. Auf Bitte des ZRFN vom
11.09.2023 hat Herr Oberbürgermeister Marcus König das Rechnungsprüfungsamt (Rpr) mit
der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2021 und 2022 beauftragt.
Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2021 und 2022
Nach den Vorschriften der Verbandswirtschaft, ist die Haushaltssatzung gem. Art. 40 Abs. 1
Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 65 GO samt ihren Anlagen von der Verbandsversammlung in
öffentlicher Sitzung zu beschließen und spätestens einen Monat vor Beginn des Haushalts-
jahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Haushaltssatzungen der Jahre 2021 und 2022 enthalten keine genehmigungspflichtigen
Bestandteile. Sie wurden jedoch jeweils verspätet von der Verbandsversammlung beschlos-
sen, der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt und bekannt gemacht. Damit waren bis zur Be-
kanntmachung der Haushaltssatzung die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem.
Art. 69 GO anzuwenden.
Die Haushaltss atzung 2021 mit Haushaltsplan wurde von der Verbandsversammlung am
24.03.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen und der Regierung von Mittelfranken als
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung im Schreiben der
Regierung von Mittelfranken vom 08.04.2021 , wurde die Haushaltssatzung im Mittelfränki-
schen Amtsblatt Nr. 5 vom 17.05.2021 amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan wurde von der Verbandsversammlung am
04.02.2022 in öffentlicher Sitzung bes chlossen und der Regierung von Mittelfranken als
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung im Schreiben der
Regierung von Mittelfranken vom 11.02.2022 , wurde die Haushaltssatzung im Mittelfränki-
schen Amtsblatt Nr. 3 vom 15.03.2022 amtlich bekannt gemacht.
Kassenverwaltung, Bewirtschaftung und Buchführung
Die Kassengeschäfte des Zweckverbandes werden gemäß der Verbandssatzung von diesem
selbst geführt. Die Einziehung der Einnahmen der Haushaltsjahre 2021 und 2022 erfolgte
grundsätzlich rechtzeitig. Mit den Ausgabemitteln wurde sparsam und wirtschaftlich verfahren.
Die Ausgabebuchungen waren grundsätzlich durch begründende Unterlagen belegt, jedoch
waren in einigen der geprüften Geschäftsvorfälle Abweichungen insbesondere im Hinblick auf
die Trennung von Anordnung und Vollzug festzustellen. Die Buchführung entsprach hinsicht-
lich der Führung des Zeitbuches in visuell lesbarer Form den Anforderungen. Sie war ord-
nungsgemäß, sicher und wirtschaftlich. Die Aufzeichnungen waren vollständig, richtig, klar,
übersichtlich und nachprüfbar. Sie fanden zeitnah statt.
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Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 99 von 127
Ergebnisse der Jahresrechnungen 2021 und 2022
Die Jahresrechnungen 2021 und 2022 mit den vorgeschriebenen Bestandteilen und Anlagen
wurden grundsätzlich ordnungsgemäß aufgestellt. Die hiermit verbundenen weiteren Fristen
speziell im Hinblick auf die örtliche Prüfung und die darauffolgenden Beschlussfassungen der
Verbandsversammlung waren hingegen nicht vollumfänglich eingehalten.
Die Jahresrechnungen sind ausgeglichen und schließen mit jeweils einer Gesamtsumme in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Haushaltsjahr 2021 Verwaltungshaushalt 2.158.085,26 Euro
Vermögenshaushalt 59.034,42 Euro
Gesamthaushalt 2.217.119,68 Euro
Haushaltsjahr 2022: Verwaltungshaushalt 2.246.042,47 Euro
Vermögenshaushalt 29.239,21 Euro
Gesamthaushalt 2.275.281,68 Euro
Seitens der Verbandsversammlung wurde im Jahr 2022 eine überplanmäßige Ausgabe i. H.
v. 25.000 Euro genehmigt. Rpr hat im Rahmen der vorliegenden Prüfung darauf hingewiesen,
dass bei Planabweichungen stets die Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung zu prü-
fen ist.
Entwicklung der Rücklage
Die Rücklage schließt jeweils über der vorgeschriebenen Mindestrücklage (1 v. H. der durch-
schnittlichen Ausgaben des Verwaltungshaushalts der letzten drei Haushaltsjahre) ab.
Haushaltsjahr 2021: Stand 01.01.2021 184.086,76 Euro
Zuführung 56.852,44 Euro
Stand 31.12.2021 240.939,20 Euro
Haushaltsjahr 2022: Stand 01.01.2022 240.939,20 Euro
Entnahme 29.239,21 Euro
Stand 31.12.2022 211.699,99 Euro
Empfehlung zur Feststellung und Entlastung
Die Prüfung hat ergeben, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung grundsätzlich ordnungs-
gemäß und sorgfältig ist. Die hierfür geltenden Grundsätze und Vorschriften wurden generell
eingehalten. Die Haushaltsmittel wurden zweckentsprechend und satzungsgemäß verwendet.
Die Finanzlage ist geordnet. Es ergaben sich im Laufe der Prüfung insbesondere keine Hin-
weise, die im Hinblick auf die betreffenden Haushaltsjahre gegen die Empfehlung der, wenn
auch zum Teil bereits verfristeten, Feststellung und Entlastung des Zweckverbandes für Ret-
tungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg sprechen würden.
105
Seite 100 von 127 Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg
2.9 Verwendungsnachweise
2.9.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Prüfungsbericht vom 06.07.2023
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als Nachfolgeprogramm von „Tole-
ranz fördern – Kompetenz stärken“ wurden lokale „Partnerschaften für Demokratie" vom Bun-
desamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gefördert. Seit 2022 beträgt die Laufzeit
des Förderbescheides vier Jahre. In jedem Jahr muss nun der Abschluss bis zum 30.09. des
Folgejahres erfolgen. Vom Bund wurde zunächst eine Projektförderung von 138 TEuro bewil-
ligt, wobei der Eigenanteil der Stadt Nürnberg 13.800 Euro beträgt (10 % von 138 TEuro). Die
Zuwendungssumme wurde durch einen Änderungsbescheid für das Jahr 2022 nochmals um
50 TEuro auf insgesamt 188 TEuro erhöht. Für den Erhöhungsbetrag von 50 TEuro war kein
Eigenanteil der Stadt Nürnberg vorgesehen.
Die lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller
vor Ort relevanten Akt eurinnen und Akteure gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Men-
schenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter akti-
ver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung
lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Leitziele der lokalen
„Partnerschaften für Demokratie“ in Nürnberg sind Antidiskriminierungsarbeit, Menschen-
rechtsbildung und Arbeit gegen Rechtsextremismus. Zielgruppen sind vor allem Multiplika-
tor/innen, Mitglieder von (Sport)vereinen und Migrantenselbstorganisationen, ehrenamtlich
Aktive in Stadtteilnetzwerken, politisch Verantwortliche in den Stadtteilen und Mitglieder der
Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, Mitglieder des Nürnberger
Präventionsnetzwerkes gegen religiös begründete Radikalisierung sowie Mitglieder des Run-
den Tisches „Menschenrechte“.
Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Ge-
bietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (ANBest -GK) er-
folgte für das jeweilige Berichtsjahr eine Vorprüfung der Verwendungsnachweise der Einzel-
projektträger/innen und je eines Verwendungsnachweises der Koordinierungsstelle und der
Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Belege.
Im Jahr 2022 wurden 32 Einzelprojekte verschiedener Projektträger/innen umgesetzt, an die
die Zuwendungen des Bundes und die Eigenmittel der Stadt Nürnberg weitergeleitet wurden.
Die benötigte Gesamtförderung betrug rund 176 TEuro. Begleitet wurden die Einzelprojekte
durch das federführende Amt (Menschenrechtsbüro) und eine externe Koordinierungsstelle.
Die externe Koordinierungsstelle ist beim Kreisjugendring angesiedelt und wurde ebenfalls
zusammen mit der Öffentlichkeitsarbeit gefördert.
2.9.2 Kultursommer 2021 Nürnberg – 2. BM
Prüfungsbericht vom 22.05.2023
Das Projektbüro der 2. Bürgermeisterin / Geschäftsbereich Kultur führte das Projekt „Kultur-
sommer 2021 – Nürnberg“ in der Zeit von Juni 2021 bis Dezember 2022 durch. Bedingt durch
die Corona Pandemie wurden Veranstaltungen untersagt und Theater, Clubs und Museen ge-
schlossen. Dies veranlasste das Projektbüro, Sonderformate für kulturelle Projekte im öffent-
lichen Raum zu installieren. Geplant waren rd. 245 Veranstaltungen mit rd. 320 Kulturschaf-
fenden. Hierfür wurde mit Antrag vom 22.04.2021 eine Förderung durch die Kulturstiftung des
Bundes in Höhe von 404.100 Euro beantragt.
106
Jahresabschluss 2022 der Stadt Nürnberg Seite 101 von 127
Der Fördervertrag vom 04.08.2021 umfasste Gesamtausgaben von 622.700 Euro und eine
Förderung von 404.100 Euro. Mit Schreiben vom 23.11.2021 wurde eine Förderverlängerung
bis 31.12.2022 beantragt und entsprechend von der Kulturstiftung im Rahmen einer Fehlbe-
darfsfinanzierung bewilligt. Der Zwischennachweis vom 30.03.2022 und 20.04.2022 beschei-
nigt eine Fördersumme von 394.100 Euro bei Gesamtausgaben von 553.335,85 Euro.
Im Rahmen des Gesamtprojektes wurden Kooperationsverträge mit örtlichen Projektpartnern
getroffen, so dass verschiedene Einzelprojekte verwirklicht werden konnten. Das Projekt Kul-
tursommer 2021 ist zum 31.12.2022 beendet.
Anhand des vorgelegten Verwendungsnachweises ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine
zweckfremde Verwendung der Fördermittel. Der rechnerische Nachweis ist zeitlich nach dem
Ausgleichsdatum gegliedert und entsprechend dem Finanzierungsplan aufgebaut. Die Belege
liegen geordnet und nachprüfbar vor. Der Kosten- und Finanzierungsplan in der angepassten
Version des Zwischennachweises wurde nicht überschritten.
Es ist abschließend festzustellen, dass die durchgeführte Stichprobenprüfung keine wesentli-
chen Beanstandungen ergeben hat und der Verwendungsnachweis insgesamt ordnungsge-
mäß erstellt wurde. Feststellungen zu einzelnen Belegen und Nachweisen wurden bereits
während der Prüfung mit den Projektverantwortlichen besprochen. Weitere Feststellungen wa-
ren rechnerisch nicht zu treffen. Eine fachtechnische Einschätzung zur Zielerreichung kann
seitens des Rechnungsprüfungsamtes nicht getroffen werden.
107
Seite 102 von 127 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen
3 Jahresabschlüsse 2022 der rechtsfähigen
Innerhalb der rechtsfähigen Stiftungen (im Berichtsjahr insgesamt 28) unterliegen die von der
Stadt kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen (7 Stiftungen, u.a. Heilig -Geist-Spital-
Stiftung) der örtlichen Prüfung und Feststellung/Entlastung durch den Stadtrat (A-Stiftungen).
Des Weiteren bestehen 18 rechtsfähige allgemeine Stiftungen (B-Stiftungen), welche kommu-
nal verwaltet werden, aber Stiftungszwecke erfüllen, welche nicht einer kommunalen Aufga-
benerfüllung zugeordnet werden können (z. B. Förderung Hochschuleinrichtungen – Län-
deraufgabe).
Außerdem existieren drei weitere Stiftungen (C -Stiftungen), welche anhand ihres Stiftungs-
zweckes zwar dem Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung zugeordnet werden können
und deren Betreuung durch die Stiftungsverwaltung erfolgt (Vermögensverwaltung etc.), aber
nicht kommunal verwaltet werden. Dies bedeutet, dass z. B. Entscheidungen über die Ver-
wendung von Ausrichtungsmitteln nicht durch städtische Stellen/Organe, sondern durch jewei-
lig unterschiedlich zusammengesetzte Stiftungskuratorien getroffen werden.
Die insgesamt 21 Stiftungen der Kategorien B und C unterliegen damit nicht der örtlichen
Rechnungsprüfung, sondern sind durch die Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Mittelfran-
ken zu prüfen.
108
Jahresabschluss 2022 des Klinikums Seite 103 von 127
4 Jahresabschluss 2022 des Klinikums
4.1 Vorbemerkung
Das Klinikum der Stadt Nürnberg wird seit 01.01.1998 als selbständiges Unternehmen in der
Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) geführt.
Die wesentlichen kommunalrechtlichen und -wirtschaftlichen Vorschriften für das Kommunal-
unternehmen Klinikum Nürnberg sind in Art. 89, 90 und 91 GO, in der Verordnung über Kom-
munalunternehmen (KUV) sowie in der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommu-
nalen Krankenhäuser (WkKV) enthalten. Die nach Art. 89 Abs. 3 GO erforderliche Unterneh-
menssatzung ist mit Beschluss des Stadtrats vom 24.11.1997 erlassen worden (Klinikumssat-
zung – KlinS).
Beim Kommunalunternehmen sind nach Art. 107 GO der Jahresabschluss und der Lagebe-
richt vom BKPV oder von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zu prüfen. Die Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt umfasst neben der sog.
Betätigungsprüfung nach Art. 106 Abs. 4 GO gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KlinS Prüfungen nach
Art. 103 GO.
Für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalunternehmens sowie die Ergeb-
nisverwendung ist der Verwaltungsrat des Klinikums gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig.
Das Klinikum erstellte für 2022 den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens sowie die
Jahresabschlüsse seiner Tochterunternehmen. Ebenso legte das Klinikum für 2022 einen
Konzernabschluss Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen vor. Dieser beinhaltet neben
dem Jahresabschluss des Klinikums die Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen
„Klinikum Nürnberg Service-GmbH“ (KNSG), „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“,
„Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL), „KDL – Krankenhaus – Dienstleistungsge-
sellschaft mbH“ (KDL), „Klinikum Nürnberg Medical School GmbH“ und „Schaukel Kinderbe-
treuung gGmbH“. Darüber hinaus enthält der Konzernabschluss anteilsmäßig den Jahresab-
schluss der „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“, an der das Kli-
nikum und die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern jeweils zur Hälfte beteiligt sind, so-
wie den Jahresabschluss der SAPV Team Nürnberg GmbH, an der das Klinikum zu 35 %
beteiligt ist.
Die Prüfung der vorgenannten Jahresabschlüsse wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf, durchgeführt.
Zu allen Jahresabschlüssen 2022 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
109
Seite 104 von 127 Jahresabschluss 2022 des Klinikums
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss
Aufgrund der zunehmenden konzerninternen gegenseitigen Verrechnungen sowohl in den Bi-
lanzen als auch in den Gewinn- und Verlustrechnungen des Kommunalunternehmens und
seiner Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen stellt das Rechnungsprüfungsamt den um die
o. g. Verrechnungen konsolidierten jeweiligen Konzernabschluss des Klinikums dar.
Im Konzernabschluss sind neben dem Einzelabschluss des Klinikum Nürnberg Kommunalun-
ternehmen die Einzelabschlüsse der folgenden Tochtergesellschaften enthalten:
Verbundene Unternehmen
Die „Klinikum Nürnberg Service GmbH“ (KNSG) ist eine 100%ige Tochter des Klinikum Nürn-
berg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Das Klinikum Nürnberg
und die KNSG betreiben die sogenannten „Servicebereiche“ gemeinsam in Form eines Ge-
meinschaftsbetriebes. Diese Servicebereiche sind der Patientenservice mit Empfang, die Kü-
che, die Näherei, die Wäscherei (Kommissionierung), die Materialwirtschaft, die Aufberei-
tungseinheit für Medizinprodukte sowie der Transportdienst und der Reinigungsservice. Seit
2020 betreibt die KNSG zudem die Gastronomie eines Bistros im Klinikum Nürnberg Standort
Süd. Darüber hinaus ist die KNSG seit 1. Januar 2021 auch für die Energieversorgung des
gesamten Klinikums einschließlich dessen Tochterunternehmen verantwortlich. Die KNSG er-
bringt ausschließlich Dienstleistungen für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg und
beteiligt sich als Unternehmen nicht am Wirtschaftsverkehr.
Die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ (ABC GmbH) ist eine 100%ige Tochter-
gesellschaft des Klinikum Nürnberg Ko mmunalunternehmen mit einer Stammeinlage von
25 TEuro. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 wurde die ABC AmbulantesBehandlungsCentrum
2 GmbH (ABC 2 GmbH) auf die ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH verschmolzen.
Die ABC 2 GmbH war bis zum 30. September 2022 ebenfalls ein 100% Tochterunternehmen
des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Gegenstand der ABC GmbH ist die Bereit-
stellung und der Betrieb einer leistungsfähigen Versorgungsstruktur für ambulante Patienten.
Die ABC GmbH betreibt insgesamt 13 medizini sche Versorgungszentren (MVZ) sowie eine
Filialpraxis an elf Standorten in der Stadt Nürnberg sowie dem Landkreis Nürnberger Land.
Die Versorgungszentren decken u.a. die Bereiche Neurologie, Chirurgie und Radiologie ab.
Die „Krankenhäuser Nürnberger Land G mbH“ (KNL) ist seit 19.01.2006 eine 100%ige Toch-
tergesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (Stammkapital 26 TEuro).
Kern der Geschäftstätigkeit ist die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Landkreis
Nürnberger Land durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser, die den im Krankenhaus-
plan des Freistaates Bayern festgelegten oder mit den Krankenkassen vereinbarten Versor-
gungsauftrag erfüllen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäuser Alt-
dorf und Lauf a. d. Pegnitz. Zur Ergänzung der akutstationären Versorgung erbringt die KNL
ambulante Leistungen in Form von ambulanten Operationen, spezialisierten Ambulanzen so-
wie der ambulanten Notfallversorgung einschließlich der Teilnahme am Notarztdienst.
Die „KDL (Krankenhaus -Dienstleistungsgesellschaft mbH) (Stammkapital 25 TEuro) ist ein
100%iges Tochterunternehmen der KNL. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen an den Betriebsstätten der KNL
in Altdorf und Lauf.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH (Stammkapital 100 TEuro) ist eine 100%ige
Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Die Gesellschaft wurde mit Gesell-
schaftsvertrag vom 24. Juli 2013 gegründet und am 03. September 2013 ins Handelsregister
110
Jahresabschluss 2022 des Klinikums Seite 105 von 127
eingetragen. Kern der Geschäftstätigkeit ist die Durchführung der Kooperation mit der Para-
celsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg zum Betrieb des Standortes Nürnberg der Pri-
vatuniversität. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die
Durchführung von und Mitwirkung an Aktivitäten im Bereich der humanmedizinischen For-
schung zur Sicherstellung einer forschungsgeleiteten Lehre und des zeitnahen Wissenstrans-
fers neuer medizinischer Erkenntnisse in die Patientenversorgung. Des Weiteren umfasst die
Geschäftstätigkeit die administrative Betreuung des Standortes sowie weitere Aktivitäten, die
für die praktische Durchführung des Studiums in Nürnberg erforderlich sind.
Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH (Stammkapital 25 TEuro) ist eine 100%ige Tochter des
Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Kern der Geschäftstätigkeit der Schaukel Kin-
derbetreuung gGmbH ist der Betrieb von Kindertagesstätten. Hierfür gibt es sowohl auf dem
Gelände des Klinikums Nürnberg Süd als auch am K linikum Nord altersgemischte Betriebs-
stätten, in denen sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder betreut werden.
Beteiligungen
Die „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH“ wurde am 29.10.2002 ge-
gründet. Am 09.11.2016 wurde die Gesellschaft durch Satzungsänderung in eine gemeinnüt-
zige GmbH umgewandelt, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16.12.2016. Der
Name der Gesellschaft lautet jetzt „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg
gGmbH“. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 200 TEuro und wird zu je
50 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der Deutschen Rentenversiche-
rung gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von medizinischen und thera-
peutischen Leistungen zur ambulanten Rehabilitation, Intensivierten Reha- Nachsorge
(IRENA) und die Abgabe von Heilmitteln. Die Gesellschaft wird nach § 310 HGB anteilsmäßig
in den Konzernabschluss einbezogen (Quotenkonsolidierung).
Die „SAPV Team Nürnberg GmbH“ wurde am 22.06.2010 gegründet. Da s Stammkapital be-
trägt 25 TEuro und wird mit 35 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen sowie mit
65 % vom Hospiz-Team Nürnberg e. V. gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbrin-
gung spezialisierter Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung nach § 38 b SGB V i. V.
m. § 135 d SGB V insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg.
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Jahresergebnisse der einzelnen Gesellschaften
Die Jahresergebnisse des Konzerns Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, des Klinikum
Nürnberg Kommunalunternehmen und der verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen
stellen sich wie folgt dar (Jahresergebnisse vor Konsolidierung von Erträgen und Aufwendun-
gen aus den gegenseitigen Leistungsbeziehungen):
*verschmolzen mit der ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH am 01.10.2022
Der im a bgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022 erzielte Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von
3,04 Mio. Euro (Einzelposten siehe unter Punkt 4.2.2 Konzern Gewinn- und Verlustrechnung)
wird im Wesentlichen durch die Jahresergebnisse des Klinikum Nürnberg Kommunalunterneh-
men, der KNL GmbH und der ABC GmbH geprägt.
Das Jahresergebnis 2022 des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen verschlechterte
sich zum Vorjahr um 2,40 Mio. Euro, sodass zum Bilanzstichtag ein Jahresfehlbetrag in Höhe
von 3,37 Mio. Euro ausgewiesen wird. Die Ergebnisverschlechterung ist insbesondere auf den
Anstieg des Personalaufwands (+19,81 Mio. Euro), gesunkene sonstige betriebliche Erträge
(-9,56 Mio. Euro) sowie eine Erhöhung des Materialaufwands (+3,33 Mio. Euro) und eine Ver-
ringerung der Erträge aus Beteiligungen ( -2,49 Mio. Euro) zurückzuführen. Dem gegenüber
stehen gestiegene Erlöse aus Krankenhausleistungen (+10,42 Mio. Euro), eine Erhöhung der
sonstigen Erlöse (+9,13 Mio. Euro) und eine Verringerung der sonstigen betrieblichen Aufwen-
dungen (- 4,28 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträge gemäß dem Au fwendungsaus-
gleichsgesetz (AAG). Die sonstigen Erlöse setzen sich insbesondere aus Apothekenerlöse,
Erlöse aus Konzernverrechnungen und Vermietungen sowie Boni-Erlöse zusammen.
31.12.2022 31.12.2021 absolut in %
Konzern Klinikum Nürnberg -3.035.968,35 437.620,38 -3.473.588,73 -793,7
Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (KU) -3.372.878,26 -969.203,83 -2.403.674,43 -248,0
Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) -26.991,24 -12.938,28 -14.052,96 -108,6
KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Lauf a. d.
Pegnitz -393.129,38 213.690,04 -606.819,42 -284,0
KDL - Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbh,
Lauf a. d. Pegnitz -519,42 686,78 -1.206,20 -175,6
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH -2.978.202,61 -3.965.739,41 987.536,80 24,9
A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg
gGmbH 369.299,01 847.540,16 -478.241,15 -56,4
SAPV Team Nürnberg GmbH 198.878,65 83.384,85 115.493,80 138,5
Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 536.543,58 388.485,03 148.058,55 38,1
Schaukel Kinderbetreuung gGmbH 0,00 0,00 0,00 -
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum 2 GmbH * - 0,00 0,00 -
Gesellschaft
VeränderungJahresüberschuss/Jahres-fehlbetrag (-) in E uro
112
Jahresabschluss 2022 des Klinikums Seite 107 von 127
Für das Jahr 2023 geht das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen aufgrund der Inflation,
der hohen K rankheitsausfälle sowie aufgrund des Tarifabschlusses im TVöD und des noch
offenen Abschlusses im TV-Ärzte von einem Jahresfehlbetrag von ca. 49,0 Mio. Euro aus.
Das Jahresergebnis der KNL GmbH verschlechterte sich um 607 TEuro und weist zum
31.12.2022 einen Jahresfehlbetrag von 393 TEuro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von
214 TEuro) aus. Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH ist im
Berichtsjahr im Wesentlichen durch die Corona -Pandemie und den damit verbundenen Aus-
wirkungen geprägt. Darüber hinaus stand der OP -Bereich aufgrund eines Leitungswasser-
schadens für ein halbes Jahr nicht zur Verfügung, was eine deutliche Auswirkung auf die Leis-
tung in 2022 hatte. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % gesunken und
enthalten u.a. Erlöse zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und weiterer Gesund-
heitseinrichtungen in Höhe von 6,24 Mio. Euro. Die KNL GmbH erwartet für das Jahr 2023 ein
negatives Jahresergebnis in Höhe von 5,73 Mio. Euro. Durch das konzernweite Cashpooling
war die Liquidität der Gesellschaft jederzeit sichergestellt.
Die KNSG weist zum 31.12.2022 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 27 TEuro aus (Vorjahr:
Jahresfehlbetrag in Höhe von 13 TEuro). Das Ergebnis entspricht nicht der geplanten Entwick-
lung. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan liegt der Jahresfehlbetrag um 251 TEuro unter dem
Planansatz von +224 TEuro. Für das Jahr 2023 wird ein positives Jahresergebnis in Höhe von
256 TEuro erwartet. Die Fortführung des Unternehmens ist aufgrund ausreichend vorhande-
ner Liquidität gesichert.
Das Ergebnis der KDL GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert,
zum 31.12.2022 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 519,42 Euro ( Vorjahr: Jahresüber-
schuss in Höhe von 686,78 Euro) ausgewiesen. Für 2023 wird mit einem ähnlichen Ergebnis
gerechnet.
Die ABC GmbH schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresfehlbetrag von 2,98 Mio.
Euro ab (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,97 Mio. Euro). Zur Stärkung des Eigenkapi-
tals gab das Klinikum Nürnberg zu den in den Vorjahren ausgereichten Forderungsverzichten
zwei weitere Forderungsverzichtserklärungen gegen Besserungsschein in Höhe von insge-
samt 3,50 Mio. Euro. ab. Das Klinikum Nürnberg stellte diesen Betrag in die Kapitalrücklage
der ABC GmbH ein, wodurch sich das Eigenkapital auf 276 TEuro erhöhte. Der Jahresfehlbe-
trag ist u.a. auf nicht realisierte Umsatzpotentiale aufgrund von Personalausfällen insbeson-
dere im ärztlichen Bereich und auf inflationsbedingte Kostensteigerungen insbesondere im
Sach- und Mietkostenbereich zurückzuführen. Darüber hinaus wirken sich die mit dem Erwerb
weiterer Kassenarztsitze in Zusammenhang stehenden Abschreibungen und teilweise einma-
ligen Instandhaltungsaufwendungen negativ auf das Jahresergebnis aus. Für 2023 soll primär
eine Verschlechterung des aktuellen EBI TDA (-746 TEuro) vermieden werden. Laut der Ge-
schäftsführung ist eine Fortführung des Unternehmens aufgrund von ausreichend vorhande-
ner Liquidität durch das Cash-Pooling mit der Muttergesellschaft jederzeit gesichert.
Die A.R.Z. – gGmbH konnte abermals ein positives Ergebnis erzielen, zum Jahresende wird
ein Jahresüberschuss in Höhe von 369 TEuro (Vorjahr: 848 TEuro) ausgewiesen. Ursächlich
für die Ergebnisverringerung ist im Wesentlichen der Rückgang der Umsatzerlöse um
442 TEuro bzw. 9,2 %. Die Geschäftsführung geht von einer verlässlichen Belegung und Aus-
lastung sowie von einer kontinuierlichen Nachfrage aus. Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet
die Geschäftsführung ein Jahresergebnis in Höhe von 41 TEuro.
Die SAPV Team Nürnberg GmbH weist einen Jahresüberschuss zum 31.12.2022 in Höhe von
199 TEuro aus (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 83 TEuro). Dabei stiegen im Wesent-
lichen die Umsätze um 231 TEuro, während sich die Personalaufwendungen nur um
191 TEuro erhöhten. Zudem verringerten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um
113
Seite 108 von 127 Jahresabschluss 2022 des Klinikums
94 TEuro. Die Geschäftsführung geht von einer leichten Steigerung der Patientenzahlen und
einer damit einhergehenden leichten Umsatzsteigerung bei gleichbleibender Ergebnissituation
im Geschäftsjahr 2023 aus.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jah-
resüberschuss von 537 TEuro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 388 TEuro) ab. Die
Gesellschaft weist aufgrund des Jahresergebnisses keinen nicht durch Eigenkapital gedeck-
ten Fehlbetrag mehr aus (Vorjahr: 48 TEuro). Zur Sicherstellung der Finanzierung der Gesell-
schaft wurde der Gesellschaft im Jahr 2015 ein langfristiges Gesellschafterdarlehen mit einer
Laufzeit von zehn Jahren zur Verfügung gestellt. Dieses D arlehen wurde aufgrund des nun
positiven Eigenkapitals vorzeitig getilgt und endete zum 30.09.2022. Für das Jahr 2023 wird
erwartet, die gute wirtschaftliche Entwicklung fortsetzen zu können und mittelfristig neben den
Studiengebühren und dem klassischen Fundraising auch weitere Förderungen zu erhalten.
Die Geschäftsführung geht für das Jahr 2023 von einem Jahresüberschuss in Höhe von
44 TEuro aus.
Die Schaukel Kinderbetreuung gGmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2022 einen Verlust in
Höhe von 233 TEuro (Vorjahr: Verlust in Höhe von 294 TEuro), welcher durch das Klinikum
Nürnberg Kommunalunternehmen unterjährig ausgeglichen wurde. Ursächlich für die Ergeb-
nisverbesserung sind im Wesentlichen gesunkene Abschreibungen ( -423 TEuro), bei gestie-
genen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+339). Die Geschäftsführung geht von einer
wirtschaftlich konstanten Entwicklung der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH im Jahr 2023
aus. Die Liquidität wird jederzeit durch das Cash -Pooling mit dem Klinikum Nürnberg sicher-
gestellt.
114
Jahresabschluss 2022 des Klinikums Seite 109 von 127
4.2.1 Konzernbilanz 2022
Die Entwicklung der Bilanz wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
31.12.2022 31.12.2021
Euro Euro absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 498.657.966,55 498.449.154,26 208.812,29 0,0
• Immaterielle Vermögensgegenstände 6.107.014,51 6.808.129,00 -701.114,49 -10,3
• Grundstücke und Gebäude 379.899.627,59 391.280.052,26 -11.380.424,67 -2,9
• Technische Anlagen 32.145.501,00 35.566.859,00 -3.421.358,00 -9,6
• Einrichtungen und Ausstattungen 59.335.673,58 50.913.651,50 8.422.022,08 16,5
• Anlagen im Bau 20.972.855,29 13.770.649,95 7.202.205,34 52,3
• Finanzanlagen 197.294,58 109.812,55 87.482,03 79,7
Umlaufvermögen (gesamt) 372.762.683,25 251.039.806,83 121.722.876,42 48,5
• Vorräte 19.930.030,98 23.446.703,46 -3.516.672,48 -15,0
• Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 314.193.674,65 221.021.635,73 93.172.038,92 42,2
• Wertpapiere des Umlaufvermögens 162.515,60 159.880,94 2.634,66 1,6
• Kassenbestand u. Bankguthaben 38.476.462,02 6.411.586,70 32.064.875,32 500,1
Rechnungsabgrenzungsposten 2.704.705,40 1.728.068,59 976.636,81 56,5
Bilanzsumme 874.125.355,20 751.217.029,68 122.908.325,52 16,4
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 73.194.994,37 76.230.962,72 -3.035.968,35 -4,0
• gezeichnetes/festgesetztes Kapital 15.338.756,44 15.338.756,44 0,00 0,0
• Kapitalrücklagen 113.434.464,75 113.434.464,75 0,00 0,0
• Gewinnrücklagen 3.031.882,64 3.031.882,64 0,00 0,0
• Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) -55.574.141,11 -56.011.761,49 437.620,38 0,8
• Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -3.035.968,35 437.620,38 -3.473.588,73 -793,7
Passiver Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung 355.188,01 405.188,01 -50.000,00 -12,3
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens 321.982.337,28 319.551.204,16 2.431.133,12 0,8
Rückstellungen 201.361.322,96 184.760.092,22 16.601.230,74 9,0
Verbindlichkeiten 274.226.478,71 167.631.190,29 106.595.288,42 63,6
Rechnungsabgrenzungsposten 3.005.033,87 2.638.392,28 366.641,59 13,9
Bilanzsumme 874.125.355,20 751.217.029,68 122.908.325,52 16,4
Konzern Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen
Veränderung
Die Konzernbilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 122,91 Mio. Euro auf
874,13 Mio. Euro.
Das konsolidierte Anlagevermögen erhöhte sich um 209 TEuro auf 498,66 Mio. Euro. Hierbei
stehen den Zugängen in Höhe von 36,12 Mio. Euro und Zuschreibungen in Höhe von 87 TEuro
115
Seite 110 von 127 Jahresabschluss 2022 des Klinikums
Wertminderungen durch Abschreibungen (35,04 Mio. Euro) und Wertminderungen aus Anla-
genabgängen (959 TEuro) gegenüber. Die wesentlichen Investitionen innerhalb des Konzerns
sind auf Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie auf die baulichen Tätigkeiten im
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zurückzuführen. Dies betrifft insbesondere den
Neubau des Kinderklinikums am Standort Süd.
Die bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 314,19 Mio.
Euro (Vorjahr: 221,02 Mio. Euro) entfallen mit 97,98 Mio. Euro im Wesentlichen auf den Be-
reich der Forderungen aus Lieferungen und Leis tungen sowie mit 210,57 Mio. Euro auf For-
derungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (Forderungen aus Fördermittelzusagen
für Investitionen und sonstige Zuwendungen).
Das Eigenkapital verringerte sich zum 31.12.2022 um 3,04 Mio. Euro auf 73,19 Mio. Euro.
Dies ist allein auf den Jahresfehlbetrag in gleicher Höhe zurückzuführen. Das Eigenkapital
setzt sich neben dem Jahresfehlbetrag ( -3,04 Mio. Euro) aus dem gezeichneten Kapital
(15,34 Mio. Euro), der Kapitalrücklage (113,43 Mio. Euro), der Gewinnrück lage (3,03 Mio.
Euro) und dem Verlustvortrag (-55,57 Mio. Euro) zusammen.
Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von 355 TEuro resultiert aus der Erstkonsolidierung
der Schaukel Kinderbetreuung gGmbH aus dem Jahr 2019, verringert um die jährliche erfolgs-
wirksame Auflösung über zehn Jahre.
Die nach § 5 KHBV zu bildenden Sonderposten erhöhten sich im Berichtsjahr um 2,43 Mio.
Euro auf 321,98 Mio. Euro. Die Auflösung der Sonderposten bewirkt die Neutralisierung der
Abschreibung auf die Wirtschaftsgüter des so finanzierten Anlagevermögens. Die Entwicklung
der Sonderposten entspricht somit der Entwicklung des mit den entsprechenden Fördermitteln
finanzierten Anlagevermögens.
Der Bestand an Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 16,60 Mio. Euro
auf 201,36 Mio. Euro. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen
sich zum 31.12.2022 auf 37,77 Mio. Euro (Vorjahr: 34,23 Mio. Euro). Die Rückstellung wurde
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichk eiten
(Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Cre-
dit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt - und Rentensteigerungen wurden bei der
Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die
Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 1,78 % und entspricht dem durch-
schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit
von 15 Jahren. Die Ausschüttungssperre aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz
der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sie-
ben Jahren beträgt zum 31.12.2022 rund 2,3 Mio. Euro.
Weitere wesentliche Posten im Bestand der Rückstellungen entfallen mit 66,18 Mio. Euro auf
Personalrückstellungen (u.a. Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden) und mit 35,22 Mio. Euro
auf abgebildete Erlösrisiken. Sowohl die Rückstellungen für mögliche Mindererlöse aus dem
Pflegebudget in Höhe von 4,89 Mio. Euro als auch die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe
von 6,52 Mio. Euro bewegen sich annähernd auf dem Vorjahresniveau.
Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 106,60 Mio. Euro bzw. 63,6 %
auf 274,23 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf den
Anstieg der Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (noch nicht zweck-
entsprechend verwendete Fördergelder) von 85,30 Mio. Euro auf 195,13 Mio. Euro zurückzu-
116
Jahresabschluss 2022 des Klinikums Seite 111 von 127
führen. Darüber hinaus entfallen die wesentlichen Posten mit 20,30 Mio. Euro auf Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinstituten und mit 22,18 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferun-
gen und Leistungen.
4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2022
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2022 aus der Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
2022 2021
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 933.552.049,83 827.540.793,32 106.011.256,51 12,8
Erlöse aus Krankenhausleistungen 593.439.645,72 584.851.711,41 8.587.934,31 1,5
Erlöse aus Wahlleistungen 22.981.268,31 20.151.028,55 2.830.239,76 14,0
Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 47.473.475,93 46.225.231,05 1.248.244,88 2,7
Nutzungsentgelte der Ärzte 2.157.836,02 2.138.876,53 18.959,49 0,9
Sonstige Umsatzerlöse 61.736.380,82 52.855.351,60 8.881.029,22 16,8
Bestandsveränderungen 439.127,58 1.245.124,01 -805.996,43 -64,7
andere aktivierte Eigenleistungen 964.050,34 749.224,48 214.825,86 28,7
Zuweisungen u. Zuschüsse der Öffentlichen Hand 1.053.213,83 1.563.179,03 -509.965,20 -32,6
sonstige betriebliche Erträge 35.758.238,76 46.241.023,86 -10.482.785,10 -22,7
Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 141.591.285,81 47.363.536,84 94.227.748,97 198,9
Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 25.261.834,21 23.846.949,13 1.414.885,08 5,9
Zinsen und ähnliche Erträge 645.692,50 259.556,83 386.135,67 148,8
Erträge aus der Auflösung des passivischen
Unterschiedsbetrages 50.000,00 50.000,00 0,00 0,0
AUFWENDUNGEN 936.588.018,18 827.103.172,94 109.484.845,24 13,2
Personalaufwand 519.523.986,87 498.407.305,01 21.116.681,86 4,2
Materialaufwand 177.015.918,67 174.163.297,85 2.852.620,82 1,6
Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten 144.030.032,42 49.049.859,72 94.980.172,70 193,6
Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Maßnahmen 1.739.147,17 1.070.979,01 668.168,16 62,4
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 35.042.771,19 35.945.344,93 -902.573,74 -2,5
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens 248,05 29,02 219,03 754,8
sonstige betriebliche Aufwendungen 56.601.242,54 61.145.472,24 -4.544.229,70 -7,4
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.021.813,69 4.990.329,55 -2.968.515,86 -59,5
Steuern 612.857,58 2.330.555,61 -1.717.698,03 -73,7
ERGEBNIS -3.035.968,35 437.620,38 -3.473.588,73 -793,7
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Veränderung
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2022 auf Konzernebene schließt mit einem Jahresfehlbe-
trag in Höhe von 3,04 Mio. Euro ab und liegt damit um 3,47 Mio. Euro unter dem Vorjahreser-
gebnis.
Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf Konzernebene um 21,57 Mio. Euro bzw. 3,1 % auf
727,79 Mio. Euro. Hierbei erhöhten sich sämtliche Umsatzpositionen. Die Erlöse aus Kranken-
hausleistungen stiegen um 8,59 Mio. Euro, die Erlöse aus Wahlleistungen erhöhten sich um
2,83 Mio. Euro, die Erlöse aus ambulanten Leistungen konnten um 1,25 Mio. Euro gesteigert
werden und die Nutzungsentgelten der Ärzte verzeichnen einen Anstieg von +19 TEuro. Auch
117
Seite 112 von 127 Jahresabschluss 2022 des Klinikums
die sonstigen Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,88 Mio. Euro bzw.
16,8 % auf 61,74 Mio. Euro.
Die wesentlichen Leistungszahlen im somatischen Bereich der Kliniken stellen sich wie folgt
dar:
Somatik (Stationär) 2022 2021 +/-
Fallzahlen (DRG-Fallpauschalen) 87.527 87.790 - 263
Casemix 84.450 85.502 - 1.052
Im somatischen Bereich reduzierten sich im Jahr 2022 sowohl die Anzahl der abgerechneten
Fallzahlen um 0,3 % als auch der Casemix (Summe der mit dem kaufmännischen Schwere-
grad gewichteten Behandlungsfälle) um 1,2 %. Ursächlich für den Rückgang waren im We-
sentlichen durch Corona ausgelöste diverse Allgemeinverfügungen, insbesondere in den ers-
ten Monaten 2022, nach denen planbare stationäre Aufnahmen, Operationen und Rehabilita-
tions- bzw. Vorsorgeleistungen zu verschieben waren, soweit es medizinisch vertretbar war.
Ferner war wegen einzuhaltender Hygienevorgaben der laufende Betrieb beeinflusst. Hinzu
kamen quarantäne- und krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern, die die Behandlungska-
pazitäten zusätzlich einschränkten.
Psychiatrie (Vollstationär) 2022 2021 +/-
Fallzahlen 5.002 4.952 + 50
DMI 1,0815 1,0925 - 0,011
Day Mix (DM) 103.546 101.590 + 1.956
Vollstat. Verweildauer (Tage) 19,14 18,78 + 0,36
In den psychiatrischen Tageskliniken ist die Zahl der Pflegetage von 31.467 Tagen um 11,8 %
auf 35.190 Tage im Jahr 2022 gestiegen. Die Corona- bedingten Einschränkungen machten
sich auch im teilstationären Bereich weiterhin bemerkbar. Das Leistungsniveau von 2019 mit
39.516 Tagen wurde weiterhin deutlich unterschritten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich um 10,48 Mio. Euro auf 35,76 Mio. Euro.
Der Anstieg ist insbesondere auf die verminderte Auflösung von Rückstellungen zurückzufüh-
ren. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Erlösrisiken wegen des nicht geeinigten Pflege-
budgets 2021 wurde aufgelöst, da im Geschäftsj ahr eine Einigung mit den Krankenkassen
erzielt wurde. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen (21,8 Mio. Euro), Erträge gemäß dem Aufwendungsausgleichs-
gesetz (AAG) (6,2 Mio. Euro) und Erträge aus Förderprojekten (1,2 Mio. Euro).
Der Personalaufwand stellt mit 519,52 Mio. Euro die größte Position innerhalb der Aufwen-
dungen dar. Im Geschäftsjahr 2022 war in diesem Bereich ein Anstieg um 21,12 Mio. Euro
bzw. 4,2 % (Vorjahr: 6,3 %) zu verzeichnen. Hierbei wurden jahresdurchschnittlich in allen
Konzernunternehmen 6.598 Vollkräfte (VK; ohne Auszubildende) beschäftigt, was eine Zu-
nahme der VK im Vergleich zum Vorjahr um 251 VK bedeutet. Neben der mengenmäßigen
Ausweitung wirkten sich insbesondere die Tarifanpassungen des TVöD -K (+1,80 % zum
118
Jahresabschluss 2022 des Klinikums Seite 113 von 127
01.04.2022) und des TV-Ärzte/VKA (Anhebung der Entgelte um 3,35 % zum 01.10.2021) auf-
wandserhöhend aus. Darüber hinaus wurde im Bereich der Pflege (P-Tabelle) die in 2021 neu
eingeführte Pflegezulage um 50 Euro auf 120 Euro erhöht.
Im Bereich der Sachkosten stieg der Materialaufwand um 2,85 Mio. Euro bzw. 1,6 % auf
177,02 Mio. Euro an. Dabei erhöhten sich die Aufwendungen für Roh -, Hilfs- und Betriebs-
stoffe um 1,7 % auf 152,72 Mio. Euro. Die Aufwendungen für bezog ene Leistungen sind um
1,4 % auf 24,30 Mio. Euro gestiegen.
Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 903 TEuro bzw. 2,5 % auf
35,04 Mio. Euro verringert. Die darin enthaltenen Abschreibungen auf nicht gefördertes Anlage-
vermögen reduzierten sich um 1,6 Mio. Euro auf 11,3 Mio. Euro (-12,4 %). Die Abschreibungen
auf gefördertes Anlagevermögen erhöhte sich um 0,7 Mio. Euro auf 23,7 Mio. Euro. Die mit den
Abschreibungen korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für geförder-
tes Vermögen erhöhten sich um 1,41 Mio. Euro bzw. 5,9 % auf 25,26 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,54 Mio.
Euro bzw. 7,4 % auf 56,60 Mio. Euro verringert. Der Rückgang resultiert größtenteils aus pe-
riodenfremden Aufwendungen, die sich gegenüber dem Vorjahr um 6,8 Mio. Euro verringer-
ten. Die größte Einzelposition innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die
Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 25,2 Mio. Euro, die sich gegenüber dem Vo rjahr
um 1,3 Mio. Euro bzw. 5,5 % erhöhten. Die Verwaltungsaufwendungen für Digitalisierung sind
im Vergleich zum Vorjahr um 194,7 % gestiegen.
In Summe ergibt sich für den Konzern Klinikum Nürnberg im Geschäf tsjahr 2022 ein Jahres-
fehlbetrag in Höhe von 3, 04 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 438 TEuro).
Insgesamt verringerte sich das Betriebsergebnis EBITDA um 9,44 Mio. Euro bzw. 42,3 %. Die
Gesamtleistung konnte insbesondere durch verbesserte Krankenhauserlöse gesteigert wer-
den. Demgegenüber stehen höhere Personalaufwendungen als im Vorjahr, welche den Erlös-
zuwachs deutlich übertrafen. Das EBITDA der Muttergesellschaft ging im Vergleich zum Vor-
jahr um 6,24 Mio. Euro zurück, auch die KNL GmbH verzeichnete ein rückläufiges EBITDA
gegenüber dem Vorjahr.
Gemäß den Ausführungen im Lagebericht erfolgte der Start in das Geschäftsjahr 2023 unter
nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen. Hohe Krankheitsausfälle der Belegschaft, ge-
störte Lieferketten sowie die anhaltend hohe Inflation belasten das Ergebnis des Klinikums in
den ersten Monaten. Durch die Ei nführung des § 26f KHG werden die hohen Energiekosten
sowie die Sachkostenanstiege zwar teilkompensiert, jedoch ergibt sich durch den hohen Ta-
rifabschluss im TVöD sowie dem noch offenen Abschluss im TV -Ärzte eine Mehrbelastung,
die durch die 4,4- prozentige Steigerung des Landesbasisfallwerts nicht kompensiert werden
kann.
Die Abhängigkeit von funktionierenden Märkten mit globalen Lieferbeziehungen wurden in der
COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krise besonders deutlich. Um dem Risiko von Lieferver-
zögerungen und Lieferausfällen zu begegnen, hat sich das Klinikum seit 2021 im Bereich der
Bezugsquellen breiter aufgestellt, langfristige Rahmenverträge abgeschlossen und noch mehr
Augenmerk auf die Lieferfähigkeit gelegt. Parallel dazu wurde die Vorratshaltung ent spre-
chend ausgebaut, was jedoch die Liquidität zusätzlich belastet.
Neben weiterhin nach wie vor beeinträchtigten Lieferketten und den in allen Kostenbereichen
stark angestiegenen Preisen sieht sich das Klinikum mit hohen Preissteigerungen insbeson-
dere im Energiebereich konfrontiert. Durch die Einkaufspolitik für Energie im Konzern Klinikum
Nürnberg hielten sich die Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2022 noch in Grenzen. Das
Risiko für die darauffolgenden Jahre ist aktuell noch schlecht einschätzbar, da es hier auf die
119
Seite 114 von 127 Jahresabschluss 2022 des Klinikums
Ausgestaltung der staatlichen Stützungsmaßnahmen ankommt. Das Klinikum beobachtet die
Entwicklung am Energiemarkt sehr engmaschig und passt sein Einkaufsverhalten fortlaufend
an.
Darüber hinaus steht auch das Klinikum, so wie viele andere Krankenhäuser, vor der Heraus-
forderung, qualifiziertes Fachpersonal zu akquirieren und langfristig zu halten. Dieser Fach-
kräftemangel in allen Berufsgruppen stellt ein Risiko für die Unternehmensentwicklung und
eine Verschärfung des Trends der sinkenden Erlöse dar. Die immer höheren Anforderungen
und Mindestvorgaben im Pflegedienst treffen auf einen zunehmenden Fachkräftemangel. Mitt-
lerweile gibt es Pflegepersonaluntergrenzen in fast allen Bereichen. Krankenhäuser sind teil-
weise gezwungen Betten oder sogar Stationen zu sperren, da die sanktionsbewehrten Perso-
nalvorgaben nicht durchgängig erfüllt werden können. Das Klinikum begegnet diesem Risiko
durch verstärkte Anstrengungen in der Ausbildung von Gesundheitsberufen, der Anwerbung
ausländischer Fachkräfte und einer familienfreundlichen und wertschätzenden Personalpolitik.
Für das Geschäftsjahr 2023 geht die Geschäftsführung für das Mutterunternehmen von Um-
sätzen in Höhe von rund 681 Mio. Euro, einem EBITDA von rund -38 Mio. Euro sowie einem
Jahresfehlbetrag von ca. 46 Mio. Euro aus, wobei diese Ansätze je nach weiterer Entwicklung
der Inflation, regulatorischer Eingriffe sowie gesetzgeberischer Stützungsmaßnahmen der
Krankenhäuser erheblichen Schwankungen unterliegen können.
Der Vorstand geht nicht von einer Bestandsgefährdung für das Klinikum Nürnberg aus, auch
wenn ein Restrisiko verbleibt, da die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekrieges und der damit
einhergehenden hohen Inflation derzeit nicht abschätzbar sind.
120
Staatstheater Nürnberg Seite 115 von 127
5 Staatstheater Nürnberg
Prüfungsgrundlagen
Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ (StNG)
In der Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Stadt Nürnberg vom 16.09.2003 wurde
festgelegt, dass das Theater Nürnberg in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt
Nürnberg als Staatstheater Nürnberg betrieben werden soll. Zu diesem Zweck wurde die Stif-
tung Staatstheater Nürnberg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz des Bay-
erischen Landtags vom 27.12.2004 zum 01.01.2005 gegründet.
Im Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sind u. a. die im Folgenden
kurz beschriebenen Inhalte festgelegt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der darstellenden Kunst. Zu diesem Zweck übernahm die
Stiftung das vorher von der Stadt Nürnberg getragene Theater Nürnberg und führt dessen
Betrieb unter dem Namen Staatstheater Nürnberg fort. Hierbei verfolgt die Stiftung ausschließ-
lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwe-
cke“ der Abgabenordnung.
Als Stiftungsvermögen übereignete die Stadt Nürnberg alle den Zwecken des Staatstheaters
Nürnberg dienenden beweglichen Vermögensgegenstände unentgeltlich der Stiftung.
Als Stiftungsorgane wurden der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand eingerichtet. Der Stif-
tungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstands. Er besteht aus sechs Mitgliedern, von
denen drei vom Freistaat Bayern und drei von der Stadt Nürnberg bestellt und abberufen wer-
den. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Staatsintendanten und dem geschäftsführenden
Direktor. Er führt nach Maßgabe des Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürn-
berg“ sowie der Stiftungssatzung und entsprechend den Richtlinien sow ie Beschlüssen des
Stiftungsrates die Geschäfte der Stiftung.
Stiftungssatzung
Die Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg (StNüS) enthält nähere Bestimmungen über
die Verwaltung der Stiftung und die Tätigkeit ihrer Organe sowie Einzelheiten zum Vollzug des
Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg. Die StNüS regelt u. a. die Auf-
gaben des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes. Weiterhin ist in § 8 Abs. 2 der StNüS
bestimmt, dass durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg di e Jahresrechnung
der Stiftung Staatstheater Nürnberg zu prüfen ist.
Die StNüS wurde in der Stiftungsratssitzung am 09.02.2005 gemäß Art. 8 Abs. 3 und
Art. 11 Abs. 1 Satz 1 StNG beschlossen. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 wurde die Stiftungssat-
zung der Stiftungsaufsicht (Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) zur Ge-
nehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.07.2005 hat die Stiftungsaufsicht die Stiftungs-
satzung mit dem Hinweis genehmigt, dass aus ihrer Sicht noch wenige redaktionelle Änderun-
gen vorzunehmen wären. Diese wurden im Umlaufverfahren vom Stiftungsrat mit Schreiben
vom 07.07.2006 als beschlossen vermerkt.
121
Seite 116 von 127 Staatstheater Nürnberg
Bewirtschaftungsgrundsätze
Die Bewirtschaftungsgrundsätze enthalten unter Ziffer 1 Ausführungen zum Haushalts - und
Wirtschaftsjahr. Demnach umfasst das Haushalts- und Wirtschaftsjahr der Stiftung Staatsthe-
ater Nürnberg den Zeitraum vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Weiter-
hin sind in den Bewirtschaftungsgrundsätzen Festlegungen zum Wirtschaftsplan und zur Jah-
resrechnung getroffen.
Wirtschaftsplan 2021/2022
Nach § 6 Abs. 1 StNüS Ziffer 5 ist der Stiftungsrat der Stiftung Staatstheater Nürnberg für die
Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig. Der Wirtschaftsplan besteht nach Nr. 2a der Be-
wirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater Nürnberg aus dem Erfolgsplan und
dem Finanzplan. Während der Erfolgsplan auf die Planung der Erträge und Aufwendungen
abstellt, umfasst der Finanzplan die geplanten Einnahmen und Ausgaben.
Der Erfolgsplan 2021/2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.447 TEuro ab.
Das tatsächliche Jahresergebnis von -2.972 TEuro ist um 525 TEuro schlechter ausgefallen
als geplant. Hierbei liegen die Ist -Erträge um 3.882 TEuro und die Ist -Aufwendungen um
3.357 TEuro unter den Planwerten. Insgesamt haben insbesondere die Corona-Pandemie und
der Fachkräftemangel zu diesen starken Planabweichungen geführt.
Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist im Wesentlichen auf die Eintrittsgelder und den
damit zusammenhängenden Erlösen wie bspw. die Garderobengebühr zurückzuführen. Die
Eintrittsgelder allein lagen um 2.395 TEuro unter Plan. Auf der Aufwandsseite ist die Planun-
terschreitung im Wesentlichen auf Minderausgaben im Bereich der Personalausgaben zurück-
zuführen. Sowohl die Ausgaben für eigenes Personal als auch für Gastpersonal lagen um
1.654 TEuro deutlich unter den Planansätzen.
Der Finanzplan, der gemäß Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatsthe-
ater alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für den gewöhnlichen Theaterbetrieb sowie für
Investitionen umfassen soll, schloss für die Spielzeit 2021/2022 mit einem ausgeglichenen
Jahresergebnis ab.
Die Finanzrechnung weist gegenüber dem Finanzplan ein um 2.580 TEuro schlechteres Fi-
nanzergebnis aus. Die Einnahmen verring erten sich dabei gegenüber dem Plan um
4.698 TEuro. Insbesondere die Einnahmen aus Eintrittsgeldern lagen deutlich unter Plan.
Gleichzeitig wurden die Planansätze bei den Ausgaben um 2.118 TEuro unterschritten. Dies
ist im Wesentlichen auf die Verringerung der Personalkosten für Festpersonal und Gäste zu-
rückzuführen.
Erstellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung besteht gemäß 2b der Bewirtschaftungsgrundsätze der Stiftung Staats-
theater Nürnberg aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und dem
Lagebericht. Sie ist um eine Finanzrechnung zu ergänzen. Bezogen auf das Haushalts - und
Wirtschaftsjahr stellt die Finanzrechnung die Ergebnisrechnung zum Finanzplan dar. Sämtli-
che zur Jahres- und Finanzrechnung von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden
von den Verantwortlichen der Stiftung Staatstheater Nürnberg im gewünschten Umfang erteilt.
122
Staatstheater Nürnberg Seite 117 von 127
Bilanz zum 31.08.2022
Die Entwicklung der Bilanz zum 31.08.2022 wird nachfolgend in komprimierter Form – im Ver-
gleich zum Vorjahresstichtag – wiedergegeben.
Die Bilanzsumme der Stiftung Staatstheater Nürnberg verringerte sich im Vergleich zum Vor-
jahr deutlich um 2.799 TEuro bzw. 14,1 %. Auf der Aktivseite verringerten sich insbesondere
die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 2.906 TEuro bzw. 27,7 %. Ur-
sächlich hierfür sind insbesondere Forderungen aus Zuwendungen des Bayeris chen Staats-
ministeriums für Wissenschaft und Kunst in Höhe von 7.043 TEuro für das Wirtschaftsjahr
2021, welche im November 2021 bezahlt wurden. Gleichzeitig erhöhte sich der Stand des
Kontokorrentkontos als Bestandteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen
31.08.2022 31.08.2021
EUR EUR absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 8.011.270,14 7.969.066,72 42.203,42 0,5
• Immaterielle Vermögensgegenstände 291.786,00 349.435,00 -57.649,00 -16,5
• Sachanlagen 7.362.278,31 7.262.425,89 99.852,42 1,4
• Finanzanlagen 357.205,83 357.205,83 0,00 0,0
Umlaufvermögen (gesamt) 8.870.668,64 11.527.038,64 -2.656.370,00 -23,0
• Vorräte 812.074,70 728.652,18 83.422,52 11,4
• Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 7.589.545,67 10.495.165,59 -2.905.619,92 -27,7
• Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 469.048,27 303.220,87 165.827,40 54,7
Rechnungsabgrenzungsposten 233.161,81 418.246,17 -185.084,36 -44,3
Summe - Aktiva - 17.115.100,59 19.914.351,53 -2.799.250,94 -14,1
PASSIVA
Eigenkapital 12.502.121,90 15.474.124,09 -2.972.002,19 -19,2
• Stiftungskapital 1.627.617,59 1.627.617,59 0,00 0,0
• Kapitalrücklage 10.583.999,74 8.710.606,03 1.873.393,71 21,5
• Gewinn-/Verlustvortrag 3.262.506,76 1.873.393,71 1.389.113,05 74,1
• Jahresüberschuss (+), Jahresfehlbetrag (-) -2.972.002,19 3.262.506,76 -6.234.508,95 -191,1
Rückstellungen 1.637.581,10 1.705.812,19 -68.231,09 -4,0
Verbindlichkeiten 2.700.042,75 2.658.202,07 41.840,68 1,6
Rechnungsabgrenzungsposten 275.354,84 76.213,18 199.141,66 261,3
Summe - Pas s iva - 17.115.100,59 19.914.351,53 -2.799.250,94 -14,1
Staats theater Nürnberg
Veränderung
123
Seite 118 von 127 Staatstheater Nürnberg
um 4.284 TEuro. Auf der Aktivseite verringerte sich darüber hinaus der aktive Rechnungsab-
grenzungsposten um 185 TEuro, während sich die liquiden Mittel um 166 TEuro erhöhten.
Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um den Jahr esfehlbetrag in Höhe von
2.972 TEuro. Der Jahresüberschuss aus dem Vorjahr in Höhe von 3.263 TEuro wurde auf
neue Rechnung vorgetragen. Neben dem Eigenkapital verringerten sich die Rückstellungen
(- 68 TEuro), während sich die Verbindlichkeiten (+42 TEuro) und der passive Rechnungsab-
grenzungsposten (+199 TEuro) erhöhten.
Das Anlagevermögen beinhaltet die immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlage-
vermögen sowie die Finanzanlagen. Insgesamt standen Zugängen in Höhe von 2.161 TEuro
Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 2.118 TEuro gegenüber.
Die Zugänge betrafen im Geschäftsjahr 2021/2022 vorwiegend das Inszenierungsvermögen
mit einer Reihe von Neuinszenierungen im Bereich Oper und Ballett (858 TEuro) sowie Schau-
spiel (615 TEuro). Noch nicht fertiggestellte Neuinszenierungen werden unter den geleisteten
Anzahlungen ausgewiesen. Hier sind Zugänge in Höhe von 140 TEuro zu verzeichnen. Wei-
tere wesentliche Zugänge betreffen die technischen Anlagen, Maschinen und Betriebsvorrich-
tungen (319 TEuro). Dort wurden u.a. Scheinwerfer für insgesamt 132 TEuro sowie eine Na-
noPix 2880 HP LED Rampe für 19 TEuro angeschafft. Darüber hinaus verzeichnen die ande-
ren Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung wesentliche Zugänge (92 TEuro),
welche sich aus Einrichtungsgegenständen, Instrumenten und DV-Anlagen zusammensetzen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände weisen Zugänge in Höhe von 26 TEuro aus, wel-
che allein die Lizenzen betreffen. Die Lizenzen werden linear auf ein bzw. fünf Jahre abge-
schrieben, die EDV-Software wird über drei bzw. zehn Jahre abgeschrieben.
Unter der Position Finanzanlagen ist die Beteiligung an der Staatstheater Nürnberg Service
GmbH (StNS) in Höhe von 352 TEuro ausgewiesen. Zum 01.09.2015 wurden 51 % der Anteile
erworben, so dass die Stiftung Staatstheater seitdem 100 % der Anteile hält. Gegenüber dem
Vorjahr hat sich keine Veränderung ergeben. Weitere 5 TEuro entfallen auf die Einzahlung
eines Genossenschaftsanteils bei der Kommunale IT-Union eG (KITU) und stellen aus bilanz-
rechtlicher Sicht eine Ausleihung dar.
Die Position Vorräte umfasst neben den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (289 TEuro), den fer-
tigen Erzeugnissen und Waren (32 TEuro) sowie dem Fundus (148 TEuro) auch sonstige Vor-
räte (343 TEuro). Die sonstigen Vorräte entfallen im Wesentlichen auf Kostüm - und Bühnen-
bildfragmente für spätere Inszenierungen. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten.
Die Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ enthält das Kontokorren t-
konto bei der Stadtkasse Nürnberg, welches für die Stiftung Staatstheater Nürnberg eine kurz-
fristige Anlageform ihrer liquiden Mittel darstellt und auf dem die Betriebsmittelzuschüsse der
Stadt Nürnberg verbucht werden. Dieses beläuft sich zum 31.08.2022 auf 6.061 TEuro. Ge-
genüber dem Vorjahr hat sich dieses um 4.284 TEuro erhöht. Weitere 560 TEuro an Forde-
rungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die Leistungsbezie-
hungen zur Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastro-
nomie GmbH.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 202 TEuro und entfallen
im Wesentlichen auf Abonnementverkäufe. Zum Zeitpunkt der Prüfung im Mai 2023 waren
diese überwiegend beglichen.
Die liquiden Mittel betre ffen vor allem die Guthaben aus den Kontokorrent - bzw. Tagesgeld-
konten bei der Sparkasse Nürnberg (454 TEuro).
124
Staatstheater Nürnberg Seite 119 von 127
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Bilanzstichtag vorwiegend Ausstat-
tungskosten sowie Gästehonorare für Aufführungen, welche er st in einer späteren Spielzeit
Premiere haben. Des Weiteren sind in dieser Position vorausbezahlte Beiträge für Versiche-
rungen und Wartungsverträge für das folgende Geschäftsjahr ausgewiesen.
Der aus dem Vorjahr resultierende Jahresüberschuss in Höhe von 3.263 TEuro wurde auf
neue Rechnung vorgetragen. Das Stiftungskapital beträgt unverändert 1.628 TEuro. Zusam-
men mit dem Jahresfehlbetrag des laufenden Geschäftsjahres von - 2.972 TEuro und einer
Kapitalrücklage von 10.584 TEuro ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 12.502 TEuro.
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum 31.08.2022 auf 1.638 TEuro. Sie wurden ge-
bildet für ungewisse Verbindlichkeiten (400 TEuro), Urlaubsansprüche (854 TEuro), Mehrar-
beit (341 TEuro) und Altersteilzeit (43 TEuro).
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen müssen von der Stiftung Staatstheater Nürnberg
nicht gebildet werden, da die Pensionslasten von der Stadt Nürnberg getragen werden. Die
Stiftung Staatstheater Nürnberg zahlt hierfür an die Stadt Nürnberg einen Versorgungszu-
schlag. Dieser wird unter den Personalaufwendungen abgebildet.
Zum 31.08.2022 belaufen sich die Rückstellungen auf 1.638 TEuro. Im Vergleich zum Vorjahr
verminderten sich diese um 68 TEuro bzw. 4,0 %.
Der überwiegende Teil der Rückstellungen entfällt auf Personalrückstellungen für Mehrarbeit,
Urlaub und Altersteilzeit (1.237 TEuro bzw. 75,6%). Obwohl der Stand an Arbeitsunfähigkeiten
auch in der laufenden Spielzeit hoch war, konnte dennoch Resturlaub aus der vorherigen
Spielzeit geringfügig abgebaut werden, so dass sich die Rückstellungen für Urlaub geringfügig
von 903 TEuro auf 854 TEuro reduzierten.
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten verringerten sich geringfügig um
15 TEuro bzw. 3,7 %. Der Rückstellungsbestand betrifft vor allem zu erwartende Nachzahlun-
gen für Betriebskosten sowie ausstehende Rechnungen der Stadt Nürnberg sowie der Toch-
tergesellschaften der Stiftung Staatstheater Nürnberg.
Die Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kartenverkäufen (1.091 TEuro),
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (811 TEuro), Verbindlichkeiten gegen Stif-
tungsträger (264 TEuro) bzw. verbundene Unternehmen (382 TEuro) sowie sonstige Verbind-
lichkeiten (152 TEuro).
Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Einnahmen aus dem Verkauf von Karten,
Gutscheinen und Abonnements vor dem Bilanzstichtag für Aufführungen nach diesem Stich-
tag. Die aus den Ticketverkäufen resultierenden Einnahmen werden erst nach Durchführung
der jeweiligen Veranstaltung erfolgswirksam aufgelöst. Auch in der abgelaufenen Spielzeit
konnten viele Veranstaltungen aufgrund der Pandemie nicht stattfinden, so dass die Anzah-
lungen gegenüber dem langjährigen Durchschnittswert nach wie vor erhöht sind.
Der Verkauf von Tickets erfolgt im Bereich der Abonnements über die Stiftung Staatstheater
Nürnberg (StNüS). Tickets im freien Verkauf werden über die Tochtergesellschaft Staatsthea-
ter Nürnberg Service (StNS) GmbH vertrieben, wobei die StNS eine Servicegebühr erhebt. In
der Vergangenheit gab es innerhalb des Ticketingvertriebssystems getrennte Nutzergruppen
für die StNüS und die StNS. Diese wurden im Februar 2021 zusammengeführt, sodass nun
alle Verkaufsdaten gemeinsam über die Schnittstelle des Ticketingvertriebssystems in das
SAP-System der StNüS übertragen werden. Der Ausgleich erfolgt durch gegenseitige Rech-
nungsstellung zwischen den beiden Gesellschaften. Beim Abgleich der Verbindlichkeiten lt.
125
Seite 120 von 127 Staatstheater Nürnberg
Ticketingvertriebssystem mit den Verbindlichkeiten lt. SAP ergab sich zum Geschäftsjahres-
ende eine Differenz in Höhe von 86 TEuro, die im Laufe der Prüfung geklärt werden konnte.
Aufgrund von Corona mussten auch im Geschäftsjahr 2021/2022 viele Veranstaltungen abge-
sagt werden. Infolgedessen kam es zu vielen Kulanzstornierungen, d.h., den Kunden wurden
die Ticketgebühren zzgl. der Servicegebühr zurückerstattet. Da die StNS aufgrund der geleis-
teten Arbeit dennoch einen Vergütungsanspruch in Höhe der Servicegebühr hat, wurde diese
von der StNüS an die StNS erstattet. Zugleich war die Erstattung des Serviceentgelts bereits
über die automatisierte Saldierung der Zahlartkonten, die die Basis für die monatliche Abrech-
nung der beiden Gesellschaften bildet, berücksichtigt. Infolgedessen kam es zu einer Doppel-
zahlung der Servicegebühr von der StNüS an die StNS in Höhe von 86 TEuro. Lt. Auskunft
der Stiftung wird diese die Überzahlung zurückfordern.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Investitions - und
Instandhaltungsarbeiten, Reinigung, Wartung, Miete/Nebenkosten für Gebäude sowie Versi-
cherungskosten. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Verbindlichkeiten nahezu vollständig
beglichen.
Bei den Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen
die Stadt Nürnberg aus internen Leistungen, insbesondere im Bereich IT sowie P ersonalab-
rechnung und –gestellung, Bautätigkeit und Bürgschaftsübernahme. Die Verbindlichkeiten ge-
gen verbundene Unternehmen resultieren vorwiegend aus Leistungsbeziehungen zu den ei-
genen Tochterunternehmen, insbesondere der StNS. Des Weiteren enthalten si nd Verbind-
lichkeiten gegenüber den Tochtergesellschaften der Stiftungsträgerin, vorwiegend der N -
ERGIE AG sowie der VAG.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Abrech-
nung von Gästehonoraren.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 275 TEuro beinhaltet insbesondere
die erhaltene Energiepreispauschale in Höhe von 164 TEuro, die erst in der Folgeperiode an
die Mitarbeiter ausgezahlt wird. Darüber hinaus beinhaltet der Posten Einnahmen aus Werbe-
mobilien (5 TEuro), aus Anzeigenverkäufen des kommenden Spielzeithefts (17 TEuro) und
aus zweckgebundenen Spenden für Projekte in künftige Spielzeiten (88 TEuro).
126
Staatstheater Nürnberg Seite 121 von 127
Erfolgsrechnung 2021/2022
Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Gewinn- und Verlustrechnung des Wirt-
schaftsjahres 2021/2022 (01.09.2021 – 31.08.2022) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
01.09.2021-
31.08.2022
01.09.2020-
31.08.2021
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 47.627.008,85 44.220.896,86 3.406.111,99 7,7
Umsatzerlöse 4.379.723,98 1.189.364,87 3.190.359,11 268,2
Sonstige betriebliche Erträge 43.247.284,87 43.031.531,99 215.752,88 0,5
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,0
Erträge aus Steuern 0,00 0,00 0,00 0,0
AUFWENDUNGEN 50.599.010,94 40.958.390,10 9.640.620,84 23,5
Materialaufwand 4.260.653,31 1.958.202,86 2.302.450,45 117,6
Personalaufwand 36.219.849,88 29.351.804,85 6.868.045,03 23,4
Abschreibungen 2.053.816,00 2.070.368,75 -16.552,75 -0,8
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.983.492,96 7.460.985,06 522.507,90 7,0
Zinsaufwendungen 81.198,79 84.835,55 -3.636,76 -4,3
Aufwendungen aus Steuern 0,00 32.193,03 -32.193,03 -100,0
ERGEBNIS -2.972.002,09 3.262.506,76 -6.234.508,85 -191,1
Staatstheater Nürnberg
Veränderung
Die Umsatzerlöse erhöhten sich in der Spielzeit 2021/22 im Vergleich zur Vorsaison um
3,19 Mio. Euro auf 4,38 Mio. Euro bzw. um 268,2 %. Dabei erhöhten sich insbesondere die
Einnahmen aus Eintrittsgeldern (+2,97 Mio. Euro) sowie aus der Garderobengebühr
(+173 TEuro). Die stark gestiegene Einnahmenentwicklung steht in direktem Zusammenhang
mit dem Abklingen der Corona-Pandemie.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 216 TEuro auf
43,25 Mio. Euro, was einer Erhöhung um 0,5 % entspricht. Sie beinhalten im Wesentlichen die
Betriebskostenzuschüsse der Stiftungsträger. Diese belaufen sich analog dem Vorjahr auf
42,26 Mio. Euro. Die Zuschüsse werden je zur Hälfte vom Freistaat Bayern bzw. der Stadt
Nürnberg getragen. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Einnahmen
aus Spenden (337 TEuro), periodenfremde Erträge (347 TEuro), Zuschüsse Dritter
(201 TEuro) sowie Kostenerstattungen für Personalausgaben (88 TEuro) enthalten.
Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 4.261 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten
sie sich um 2.302 TEuro (+117,6 %). Dabei stiegen sowohl die Aufwendungen für Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe (+75 TEuro), als auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen
(+2.228 TEuro), insbesondere aufgrund gestiegener Gästeverpflichtungen.
Die Personalaufwendungen stellen den größten Kostenblock dar. Sie belaufen sich auf
36.220 TEuro und setzen sich zusammen aus 29.006 TEuro Aufwendungen für Löhne und
Gehälter sowie 7.214 TEuro Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung. Ge-
genüber dem Vorjahr haben sich diese um 6.868 TEuro bzw. 23,4 % erhöht. Wesentlicher
Grund für den Anstieg ist das Auslaufen der pandemiebedingten Kurzarbeit. Erhielt das Staats-
theater Nürnberg im Vorjahr noch 3,7 Mio. Euro an Kurzarbeitergeld, waren es im laufenden
127
Seite 122 von 127 Staatstheater Nürnberg
Geschäftsjahr nur noch rd. 445 TEuro. Diese Erstattungen haben die Personalaufwendungen
entsprechend reduziert.
Die Abschreibungen in Höhe von 2.054 TEuro betreffen mit 84 T Euro Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände und mit 1.970 TEuro Abschreibungen auf Sachanlagen.
Forderungen wurden im Berichtsjahr nicht wertberichtigt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 7.983 TEuro und fallen damit um
522 TEuro höher aus als im Vorjahr. Der Anstieg entfällt vorwiegend auf die Aufw endungen
für Musikinstrumente/Urheberrechte (+ 295 TEuro) sowie Mietkosten Gebäude incl. Betriebs-
kosten (+ 194 TEuro). Da mit Abklingen der Corona-Pandemie wieder mehr Veranstaltungen
als im Vorjahr durchgeführt werden konnten, habe sich die Aufwendungen f ür Musikinstru-
mente und Urheberrechte nahezu verdoppelt. Der Anstieg bei den Miet - und Betriebskosten
ist auf die vermehrte Anmietung der Meistersingerhalle sowie auf die gestiegenen Energiekos-
ten zurückzuführen.
Bei den Zinsaufwendungen handelt es sich um die im Berichtsjahr angefallene Bürg-
schaftsprovision. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Theaterwerkstätten hatte die Stadt
Nürnberg gegenüber dem Investor eine Bürgschaft zugunsten des Staatstheaters Nürnberg
abgegeben.
Prüfungsergebnis
Aufgrund § 8 Abs. 2 StNüS wurde die Jahresrechnung zum 31.08.2022 durch das Rechnungs-
prüfungsamt geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung der Jahres-
rechnung zum 31. August 2022 der Stiftung Staatstheater Nürnberg“ vom 27.04.2023 doku-
mentiert.
Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
• entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung zum 31.08.2022 den Rechtsvor-
schriften,
• vermittelt die Jahresrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der Stiftung Staatstheater Nürnberg,
• steht der Lagebericht im Einklang mit der Jahresrechnung und spiegelt insgesamt die
Lage der Stiftung Staatstheater Nürnberg zutreffend wider,
• ergaben sich im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Stiftungsvorstandes
Der Stiftun gsrat hat in der Stiftungsratssitzung am 03.05.2023 die Jahresrechnung zum
31.08.2022 gemäß § 6 Abs.1 Nr. 5 StNüS festgestellt und gemäß § 6 Abs.1 Nr. 6 StNüS die
Entlastung des Stiftungsvorstandes beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, das Jah-
resergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
128
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention Seite 123 von 127
6 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
Allgemeines
Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht, erfüllen. Es
darf nicht der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entschei -
dungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beeinflussen können. Nur eine integre Ver -
waltung hat das Vertrauen von Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaft.
Die Stadt Nürnberg beschäftigt sich daher seit vielen Jahren aktiv und offensiv mit der Be-
kämpfung von Korruption. Ein offensiver und öffentlicher Umgang mit dieser Thematik dient
der Gefahrenabwehr und nicht zuletzt auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Trotz zahlreicher und effektiver Kontrollsysteme ist jedoch weiterhin Wachsamkeit geboten.
Der Begriff Korruption bezeichnet Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position bzw. Vertrau-
ensstellung und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen, sich oder Dritte materi-
elle oder immaterielle Vorteile zu verschaffen. Korruption ist als Bestechung und Bestechlich-
keit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) straf-
rechtlich sanktioniert. Diese Delikte werden in der Regel in Verbindung mit weiteren Straftaten,
den sogenannten Begleitdelikten, begangen: Z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenord-
nung), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Korruption wird in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen, als es noc h vor einigen Jahren
der Fall war. Auch die Öffentlichkeit reagiert zunehmend sensibler.
Um Korruption bekämpfen zu können, ist die Stadt Nürnberg auf Hinweisgeber angewiesen.
Städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, in Bezug auf ihr e dienstlichen
Aufgaben für sich oder Dritte Belohnungen oder Geschenke anzunehmen, zu fordern oder
sich versprechen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn keine Beeinflussung der Mitarbeiterin
bzw. des Mitarbeiters beabsichtigt ist. Neben den strafrechtlichen Folgen zieht eine unrecht-
mäßige Annahme von Zuwendungen bei Beamten dienstordnungsrechtliche Maßnahmen und
bei Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention beim Rechnungsprüfungsamt
Seit 2001 gi bt es beim Rechnungsprüfungsamt die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprä-
vention. Die Aufgaben umfassen die Entgegennahme und Überprüfung von (auch anonymen)
Hinweisen, die Beratung und Aufklärungsarbeit bei mutmaßlichen Korruptionsvorkommnissen
und die Unterstützung bei der Ausarbeitung dienststelleninterner Präventionsmaßnahmen und
Kontrollmechanismen. Unabhängig von der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Korrup-
tionsprävention ist jede städtische Dienststellenleitung/Werkleitung für die Verhinderung von
Korruption in ihrem Bereich verantwortlich.
Unter der Hotline +49 911 231-5987 können sich Beschäftigte der Stadt Nürnberg, Bürgerin-
nen und Bürger oder auch Firmen melden, wenn sie Hinweise auf eine mögliche Vorteilsan-
nahme oder Bestechlichkeit bei der Stadt Nürnberg geben möchten.
Durch einen Anrufbeantworter ist die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention jederzeit
erreichbar, gleiches gilt für das Kontaktformular im Internet unter:
https://nuernberg.de/internet/rechnungspruefungsamt/korruptionspraevention.html.
129
Seite 124 von 127 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
Sensibilisierung
Die Zentrale Anlaufstelle bietet im Rahmen des gemeinsamen Fortbildungsprogramms der
Städteachse ein Seminar zur Korruptionsprävention sowie dienststelleninterne Informations-
veranstaltungen an.
Ziel dieser Veranstaltungen war es, den Mitarbeitenden einen Überblick über das Thema Kor-
ruption zu geben, das Problembewusstsein zu schärfen und die städtischen Mitarbeitenden zu
sensibilisieren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, um im konkreten Einzelfall die Anbah-
nung von Korruptionsversuchen erkennen zu können.
Zusammenarbeit mit Dritten
Seit 2002 arbeitet die Stadt Nürnberg bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung in einer
Arbeitsgruppe eng mit der Kriminalpolizei zusammen. In der Arbeitsgruppe werden Prüfungen
und Ermittlungen bei konkreten Verdachtsmom enten erörtert und das weitere Vorgehen ab -
gestimmt. Es finden jährlich mehrere Sitzungen statt.
130
Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt Seite 125 von 127
7 Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprü-
fungsamt
1. Ausgangssituation und wesentliche Eckpunkte des Hinweisgeberschutzgesetzes
Am 11.05.2023 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für einen besseren Schutz hinweis-
gebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Ver-
stöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet.
Der Bundesrat stimmte am 12.05.2023 zu. Das Gesetz trat am 02.07.2023 in Kraft.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer
beruflichen (dienstlichen) Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an
die internen Meldestellen weitergeben.
Beschäftigte nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Daher können sie den ersten Schritt
tun und den Fall melden. Hinweisgebende Personen leisten einen wichtigen Beitrag zur Auf-
deckung und Ahndung von Missständen.
2. Auswirkungen für die Stadt Nürnberg
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet die Stadt Nürnberg, eine unabhängige, unparteii-
sche und vertrauliche Meldestelle einzurichten, an die sich die Mitarbeitenden wenden können,
um Verstöße zu melden.
Das Rechnungsprüfungsamt wurde beauftragt, die Aufgabe der internen Meldestelle für die
Stadt Nürnberg (Rpr-Hinweisgebermeldestelle) zu übernehmen. 2023 hat das Rechnungsprü-
fungsamt intensiv an der Einrichtung der Meldestelle gearbeitet. Insbesondere die sichere
Übertragung von Meldungen und die Berücksichtigung des Datenschutzes waren im Rahmen
der Einführung eine notwendige Aufgabe.
Am 27.07.2023 wurde die Anordnung des Oberbürgermeisters (AdO) Nr. 20 A zur Umsetzung
des Hinweisgeberschutzgesetzes bei der Stadt Nürnberg veröffentlicht. Eine Anpassung der
Allgemeine Dienstordnung der Stadt Nürnberg (ADON) stellt den vertraulichen Zugang von
Post für die Hinweisgebermeldestelle sicher.
Die interne Meldestelle hat mit Veröffentlichung der AdO ihren Betrieb aufgenommen; sie hat
u. a. die Aufgabe,
• der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen
zu bestätigen,
• zu prüfen, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweis-
geberschutzgesetzes fällt,
• die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung zu prüfen,
• angemessene Folgemaßnahmen wie z. B. interne Untersuchungen zu ergreifen,
• mit der hinweisgebenden Person Kontakt zu halten und Rückmeldung zu geben.
131
Seite 126 von 127 Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt
Die Hinweisgebermeldestelle des Rechnungsprüfungsamtes ist befugt, stadtintern weitere In-
formationen bei den zuständigen Organisationseinheiten ( Geschäftsbereiche, Dienststellen
und Eigenbetriebe) und Mitarbeitenden einzuholen.
Die Sachverhaltsaufklärung ist in erster Linie durch die sachlich zuständige(n) Organisations-
einheit(en) zu betreiben. Nach Abschluss der Sachverhaltsaufklärung und der -aufbereitung
gibt die betroffene Organisationseinheit eine Einschätzung/Beurteilung zum Bestehen eines
Rechtsverstoßes und dessen Nachweisbarkeit gegenüber der Hinweisgebermeldestelle ab.
Des Weiteren ist die Hinweisgebermeldestelle berechtigt, eigenständig Prüfungen oder interne
Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, so dass Folgemaßnahmen durch die
zuständigen Organisationseinheiten eingeleitet und umgesetzt werden.
Hinweise und Verdachtsmomente auf korruptive Handlungen, die durch Mitarbeitende gemel-
det werden und bisher vom städtischen Korruptionsbeauftragten entgegengenommen wurden,
unterliegen ebenfalls dem Hinweisgeberschutzgesetz und sind nunmehr an die Hinweisgeber-
meldestelle zu richten.
3. Meldung von Verstößen
Meldungen / Hinweise können schriftlich, telefonisch und durch persönliche Vorsprache (nach
vorheriger Terminvereinbarung) bei der Hinweisgebermeldestelle des Rechnungsprüfungsam-
tes abgegeben werden. Anonyme Meldungen sind telefonisch oder über ein Online- Kontakt-
formular möglich.
Die Vertraulichkeit der Identitäten des Hinweisgebers und der in der Meldung genannten Per-
sonen muss gewahrt werden.
Das HinSchG enthält zum Schutz der Hinweisgeber ein grundsätzliches Verbot von Repres-
salien gegen hinweisgebende Personen. Sofern die hinweisgebenden Personen die Anforde-
rungen des HinSchG an eine Meldung einhalten, genießen sie umfassenden Schutz vor Kün-
digung oder sonstigen Benachteiligungen.
Bis Redaktionsschluss gingen vier Meldungen ein, von denen zwei den sachlichen Anwen-
dungsbereich des HinSchG betrafen, eine davon ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Hin-
weisgebermeldestelle führte anlässlich mehrerer Anfragen Beratungen durch.
132
Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 127 von 127
8 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der vorliegende Bericht beinhaltet im Wesentlichen die Prüfungen in städtischen Dienststellen,
Unternehmen und die Auftragsprüfungen. Die Ergebnisse – aufgrund der umfangreichen Prü-
fungsgebiete generell nur in Stichproben möglichen Prüfungen – spiegeln auch für das Haus-
haltsjahr 2022 eine insgesamt ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wider.
Zum 31.12.2022 beliefen sich die Verbindlichkeiten der Stadt Nürnberg im Kernhaushalt incl.
ÖPP/ÖÖP auf 1,66 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung der aus Steuermitteln (teil -) finanzier-
ten Eigenbetriebe betrugen die Schulden der Stadt Nürnberg sogar 1,71 Mrd. Euro. Dies be-
deutet eine Zunahme der Verschuldung um 151,0 Mio. Euro im Kernhaushalt incl. ÖPP/ÖÖP
im Vergleich zum 31.12.2021. Um die dauernde Leistungsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten
und die Verschuldung im Griff zu behalten, hat die Regierung von Mittelfranken bereits in der
Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2022 die Stadt Nürnberg deutlich dazu aufgefordert, ihren
Haushalt unverzüglich und umfassend zu konsolidieren. Der Stadtrat hat darauf hin in seinen
Beratungen zum Haushaltsjahr 2023 ein Sparpaket beschlossen, das die Regierung von Mit-
telfranken als einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung in der Haushaltsgenehmi-
gung 2023 würdigte. Weiterhin weist die Regierung in diesem Schreiben aber eindringlich da-
rauf hin, dass trotzdem weitere Einsparungen im konsumtiven Bereich erforderlich sind. Auch
eine deutlich verbesserte Priorisierung von Investitionen im mittelfristigen Investitionsplan for-
dert die Regierung ein. Die starke Zunahme der Verschuldung bekräftigt diese Einschätzung.
Im Juni 2024 wird das Rechnungsprüfungsamt die Berichte zur derzeit noch nicht abgeschlos-
senen Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 der Stadt Nürnberg, der rechtsfähigen Stiftungen
sowie des Eigenbetriebs NürnbergBad vorlegen. Die Berichte bilden die Grundlage für die
dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung
und Entlastung bezüglich der Jahresabschlüsse 2022 der Stadt Nürnberg, der Stiftungen so-
wie des Eigenbetriebs NürnbergBad im Stadtrat.
Nürnberg, 10.11.2023
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
133
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-9/2/1
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11.2023
öffentlich
über die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2022
der Eigenbetriebe
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
NürnbergStift (NüSt)
Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
NürnbergBad (NüBad)
Der geprüfte Jahresabschluss des Eigenbetriebs NürnbergBad lag bis Redaktionsschluss dieses Be-
richtes noch nicht vor und kann deswegen nicht begutachtet werden.
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
November 2023
11
134
Seite 2 von 61 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLÜSSE 2022 DER EIGENBETRIEBE 5
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 5
1.2 Haushaltssatzung 2022 und Planung 5
1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 5
2 EIGENBETRIEB STADTENTWÄSSERUNG UND UMWELTANALYTIK NÜRNBERG (SUN) 6
2.1 Allgemeines 6
2.1.1 Aufgaben und Organisation 6
2.1.2 Stadtentwässerungsbetriebssatzung 6
2.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 6
2.2.1 Haushaltssatzung 6
2.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 7
2.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung 7
2.4 Jahresabschluss 2022 7
2.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 7
2.4.2 Bilanzentwicklung 2022 8
2.4.3 Erfolgsrechnung 2022 9
2.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2021 10
2.5 Beschaffungen 11
2.6 Technische Prüfung 11
2.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg 12
2.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 12
2.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 14
2.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 15
3 EIGENBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFTSBETRIEB STADT NÜRNBERG (ASN) 16
3.1 Allgemeines 16
3.1.1 Aufgaben und Organisation 16
3.1.2 Abfallwirtschaftsbetriebssatzung 16
3.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 16
3.2.1 Haushaltssatzung 16
3.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 17
3.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung 17
3.4 Jahresabschluss 2022 17
3.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 17
3.4.2 Bilanzentwicklung 2022 18
3.4.3 Erfolgsrechnung 2022 19
3.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2022 20
3.5 Beschaffungen 21
3.6 Technische Prüfung 21
135
Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 61
3.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb
Nürnberg 22
3.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 22
3.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 24
3.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 25
4 EIGENBETRIEB NÜRNBERGSTIFT (NÜST) 26
4.1 Allgemeines 26
4.1.1 Aufgaben und Organisation 26
4.1.2 Betriebssatzung für das NürnbergStift 26
4.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 27
4.2.1 Haushaltssatzung 27
4.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 27
4.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung 28
4.4 Jahresabschluss 2022 28
4.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 28
4.4.2 Bilanzentwicklung 2022 29
4.4.3 Erfolgsrechnung 2022 32
4.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2022 34
4.5 Datenmeldung für den städtischen Konzernabschluss 35
4.6 Technische Prüfung 35
4.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NürnbergStift 36
4.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 36
4.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 38
4.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 39
5 EIGENBETRIEB FRANKEN-STADION NÜRNBERG (FSN) 40
5.1 Allgemeines 40
5.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 40
5.2.1 Haushaltssatzung 40
5.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 41
5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung 41
5.4 Jahresabschluss 2022 41
5.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 41
5.4.2 Bilanzentwicklung 2022 42
5.4.3 Erfolgsrechnung 2022 43
5.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2022 43
5.5 Beschaffungen 44
5.6 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg 45
5.6.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 45
5.6.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 49
5.6.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 50
136
Seite 4 von 61 Inhaltsverzeichnis
6 EIGENBETRIEB SERVICEBETRIEB ÖFFENTLICHER RAUM NÜRNBERG (SÖR) 51
6.1 Allgemeines 51
6.1.1 Aufgaben und Organisation 51
6.1.2 Servicebetriebssatzung 51
6.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung 52
6.2.1 Haushaltssatzung 52
6.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan 52
6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung 52
6.4 Jahresabschluss 2022 52
6.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses 52
6.4.2 Bilanzentwicklung 2022 53
6.4.3 Erfolgsrechnung 2022 54
6.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2021 54
6.5 Beschaffungen 55
6.6 Technische Prüfung 56
6.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg 57
6.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022 57
6.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022 59
6.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022 60
7 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 61
137
Jahresabschlüsse 2022 der Eigenbetriebe Seite 5 von 61
1 Jahresabschlüsse 2022 der Eigenbetriebe
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent-
lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten.
Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü-
fungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Bei Eigenbetrieben un-
terstützt dieses Verfahren zusätzlich der externe Abschlussprüfer nach Art. 107 GO. Feststel-
lung und Entlastung obliegen dem Stadtrat, nach durchgeführter örtlicher Prüfung.
Nach Art. 106 Abs. 3 GO unterliegt die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Stadtentwässe-
rung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Nü rnbergStift,
Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad und Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg) der
Rechnungsprüfung. Der Inhalt der Prüfung ergibt sich aus Art. 106 Abs. 1 GO.
Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse bei Eigenbetrieben gemäß Art.
107 GO vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, einem Wirtschaftsprüfer oder einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen. Nach Art. 106 Abs. 3 Satz 2 GO stellt die Rech-
nungsprüfung auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung mit ab.
Aufgrund der Rechtsvorschriften bei kommunalen Pflegeeinrichtungen findet Art. 107 GO beim
NürnbergStift keine Anwendung, so dass das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss
selbst prüft.
Der vorliegende Bericht dient somit der Prüfung der doppischen Jahresa bschlüsse 2022 der
Eigenbetriebe zwecks abschließender Feststellung der Jahresabschlüsse und Entlastung.
Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der
Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2022 und Planung
Die Haushaltssatzungen, Wirtschaftspläne und Finanzplanung sind den jeweiligen Eigenbe-
trieben beigefügt.
1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022
Die vorgelegten Abschlüsse wurden uneingeschränkt testiert, vom betreffenden Werkaus-
schuss bereits begutachtet und die ergänzenden Prüfungen in der Wirtschaftsführung (Kas-
senprüfungen, Personal- und technische Prüfungen) ergaben gleichfalls keine Hinweise, die
gegen die Feststellung und Entlastung sprechen.
Auch wenn für die Eigenb etriebe Franken-Stadion Nürnberg und NürnbergBad die Betriebs-
satzungen keine Berichtspflicht vorsehen, besteht gemäß § 19 Eigenbetriebsverordnung zu-
mindest eine halbjährige Berichtspflicht. Dieser formell geforderte Zwischenbericht wird vom
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg weiterhin nicht erstellt.
138
Seite 6 von 61 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
2 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanaly-
tik Nürnberg (SUN)
2.1 Allgemeines
2.1.1 Aufgaben und Organisation
Der Eigenbetrieb „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ besteht in dieser Form
seit 01.01.2006. Er wurde durch das Zusammenführen des früheren Eigenbetriebs „Stadtent-
wässerungsbetrieb Nürnberg“ und dem Chemischen Untersuchungsamt gebildet.
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitung
(Kanalnetz) und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Zur ord-
nungsgemäßen Abwasserbeseitigung gehört außerdem die Entsorgung der anfallenden Rest-
stoffe (Klärschlamm, Rechen- und Sandfanggut, Kanalspülgut).
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentliche Einrichtung des Labors für
Umweltanalytik und erbringt seine Leistungen auf Grund von Beschlüssen des Stadtrats bzw.
seiner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der Stadt sowie für Dritte. Das Labor für Um-
weltanalytik ist in erster Linie zuständig für die abwasseranalytischen Untersuchungen in den
Klärwerken und im Kanalbetrieb sowie für die Industrieabwasserkontrolle.
Vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg sind daneben auch ho-
heitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfüllen. Dazu zählen insbe-
sondere die Entwässerungssatzung, die Fäkalschlammentsorgungssatzung, die Entwässe-
rungsgebührensatzung sowie die Umweltanalytiklaborsatzung und die Umweltanalytikgebüh-
rensatzung.
2.1.2 Stadtentwässerungsbetriebssatzung
Die Betriebssatzung für Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUNBS) enthält
u. a. Bestimmungen über die Organe vom Eigenbe trieb Stadtentwässerung und Umweltana-
lytik Nürnberg und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werklei-
tung, des Werkausschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Die SUNBS wird
ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung. Die Entscheidungs- und Zeich-
nungsbefugnisse innerhalb des Betriebs sind mit Werkleiterverfügung detailliert festgelegt.
2.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
2.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 vom 18.11.2021 wurde für den
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg die Kreditermächtigung für In-
vestitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 57 Mio. Euro festgesetzt. Die Verpflich-
tungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 37,87 Mio. Euro festgesetzt, der Höchst-
betrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
auf 15 Mio. Euro.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2022 in Kraft.
139
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 7 von 61
2.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2022 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Inves-
titionsprogramm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 18.11.2021 vom Stadtrat beschlos-
sen.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 202 2 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungser-
gebnisses 2020 und der Kostenentwicklung 2021 ermittelt. Er sah Erträge von 89,85 Mio. Euro
und Aufwendungen von 95,94 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresverlust in Höhe von 6,09
Mio. Euro errechnete.
Tatsächlich ergab sich für 202 2 ein Jahresüberschuss von 13,63 Mio. Euro. Dabei lagen die
Erträge mit 14,90 Mio. Euro über dem Planansatz, während die tatsächlichen Aufwendungen
geringer ausfielen als geplant. Die Erträge waren insbesondere durch die teilweise Auflösung
der Rückstellung für Gebührenschwankungen i. H. v. 14,48 Mio. Euro höher als der Planwert.
Bei den Aufwendungen betrug die Differenz zum Planwert rund 4,80 Mio. Euro. Ursache für
diese Minderaufwendungen waren insbesondere geringere Zinsaufwendungen ( -2,09 Mio.
Euro), welche auf einen deutlich geringeren Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen zurück-
zuführen waren.
Der Vermögensplan 2022 umfasste einen Finanzbedarf von 95,83 Mio. Euro. Hiervon waren
59,18 Mio. Euro für Investitionen eingeplant. Die Deckung sollte weitgehend aus Kreditaufnah-
men in Höhe von 57 Mio. Euro erfolgen. Die tatsächlich durchgeführten Investitionen beliefen
sich im Jahr 2022 auf 38,47 Mio. Euro.
Die fünfjährige Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2025 umfasste ein Volumen von 485,49 Mio.
Euro, davon für Investitionen 263,28 Mio. Euro und für Darlehenstilgungen 177,70 Mio. Euro.
2.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlas-
tung
Der Vorjahresabschluss wurde von der ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ge-
prüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom
14.12.2022 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2021 festgestellt, uneingeschränkte Entlas-
tung erteilt und unter anderem entschieden, den Jahresgewinn 20 21 auf die neue Rechnung
vorzutragen.
2.4 Jahresabschluss 2022
2.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 202 2, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver-
lustrechnung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 26.05.2023 erstellt.
140
Seite 8 von 61 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
2.4.2 Bilanzentwicklung 2022
Die Entwicklung der Bilanz 2022 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
31.12.2022 31.12.2021
Euro Euro absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen 605.734.884,30 590.789.537,09 14.945.347,21 2,5
Immaterielle Vermögensgegenstände 820.530,00 872.297,00 -51.767,00 -5,9
Sachanlagen 604.914.352,30 589.917.238,09 14.997.114,21 2,5
Finanzanlagen 2,00 2,00 0,00 0,0
Umlaufvermögen 6.782.902,51 6.752.396,92 30.505,59 0,5
Vorräte 4.156.408,52 3.836.660,42 319.748,10 8,3
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 2.091.837,59 2.604.730,51 -512.892,92 -19,7
Kassenbestand und Bankguthaben 534.656,40 311.005,99 223.650,41 71,9
Rechnungsabgrenzungsposten 18.147,66 16.512,58 1.635,08 9,9
612.535.934,47 597.558.446,59 14.977.487,88 2,5
PASSIVA
Eigenkapital 112.290.090,09 98.660.364,13 13.629.725,96 13,8
Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0
Gewinnrücklage 98.660.364,13 88.006.292,59 10.654.071,54 12,1
Jahresgewinn/-verlust 13.629.725,96 10.654.071,54 2.975.654,42 27,9
Sonderposten für Investionszuschüsse zum
Anlagevermögen 39.749.434,00 41.227.669,00 -1.478.235,00 -3,6
Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse 87.725.835,00 85.703.330,00 2.022.505,00 2,4
Rückstellungen 99.856.557,29 111.732.088,22 -11.875.530,93 -10,6
Verbindlichkeiten 272.811.272,48 260.113.135,58 12.698.136,90 4,9
Rechnungsabgrenzungsposten 102.745,61 121.859,66 -19.114,05 ---
612.535.934,47 597.558.446,59 14.977.487,88 2,5
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Veränderung
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme um 14,98 Mio. Euro auf 612,54 Mio. Euro
erhöht. Auf der Vermögensseite ist insbesondere ein Anstieg des Anlagevermögens um 14,95
Mio. Euro zu verzeichnen. Das Umlaufvermögen ist kaum verändert. Während die Forderun-
gen um rund 513 TEuro zurückgegangen sind, war bei den Vorräten (+320 TEuro) sowie dem
Bankguthaben (+224 TEuro) ein leichter Anstieg festzustellen.
141
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 9 von 61
Das infolge des Jahresergebnisses 2022 gestiegene Eigenkapital sowie höhere Verbindlich-
keiten aus Darlehen (+12,70 Mio. Euro) sind die Hauptgründe für die Veränderung der Kapi-
talseite. So wurden neue Darlehen über 39,90 Mio. Euro aufgenommen, während die plan-
mässige Darlehenstilgung 26,20 Mio. Euro betrug. Die Eigenkapitalquote stieg entsprechend
auf 18,3 % (Vorjahr: 16,5 %).
2.4.3 Erfolgsrechnung 2022
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2022 entsprechend der
Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben.
2022 2021
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 104.782.038,76 105.673.471,80 -891.433,04 -0,8
Umsatzerlöse 94.794.246,21 96.813.040,46 -2.018.794,25 -2,1
Aktivierte Eigenleistungen 3.398.443,79 3.565.349,71 -166.905,92 -4,7
Sonstige betriebliche Erträge 6.561.679,65 5.271.627,93 1.290.051,72 24,5
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 27.669,11 23.453,70 4.215,41 18,0
AUFWENDUNGEN 91.152.312,80 95.019.400,26 -3.867.087,46 -4,1
Materialaufwand 23.601.034,00 26.158.391,44 -2.557.357,44 -9,8
Personalaufwand 28.141.845,58 28.217.892,07 -76.046,49 -0,3
Abschreibungen 23.523.617,04 23.364.562,43 159.054,61 0,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.291.072,62 11.454.260,58 836.812,04 7,3
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.253.729,60 5.570.048,47 -2.316.318,87 -41,6
Steuern 341.013,96 254.245,27 86.768,69 34,1
ERGEBNIS 13.629.725,96 10.654.071,54 2.975.654,42 27,9
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Veränderung
2022 hat sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um 2,98 Mio. Euro erhöht. Grund hierfür
sind insbesondere geringere Aufwendungen (-3,87 Mio. Euro) . Die Umsatzerlöse sanken
ebenfalls um 2,02 Mio. Euro. Hauptursache hierfür war ein erneuter Rückgang der veranlagten
Frischwassermenge.
Der Rückgang beim Materialaufwand resultiert aus dem Rückgang der bezogenen Leistungen,
insbesondere bei der Instandhaltung von Gebäuden (-2,76 Mio. Euro) und bei der Instandhal-
tung der Maschinentechnik (-0,62 Mio. Euro). Der Personalaufwand ist nahezu unverändert.
Die Zinsaufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,32 Mio. Euro auf nunmehr
3,25 Mio. Euro verringert. Verantwortlich hierfür war insbesondere der deutlich gesunkene
Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen (-1,63 Mio. Euro).
142
Seite 10 von 61 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
2.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2021
2.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Mit Schreiben der Werkleitung vom 20.02.2023 wurde die ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den
Jahresabschluss 2022 sowie für den Lagebericht 2022 erteilt.
2.4.4.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
u. a. fest:
Der Jahresabschluss 2022 entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordn ungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens - und Fi-
nanzlage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresab-
schluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und entspricht den gesetz-
lichen Vorschriften. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Eigenbetriebs und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-
lung zutreffend dar.
Die Prüfung hat zu kei nen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab-
schlusses und des Lageberichts geführt.
2.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 202 2 bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver-
lustrechnung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der ETL
Aucon GmbH vom 26.05.2023 dem Werkausschuss am 27.07.2023 vorgelegt. Der Werkaus-
schuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichtes
2022 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2022 wird festgestellt.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 612.535.934,47 Euro.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 13.629.725,96
Euro ab.
Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wird die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
143
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 11 von 61
2.5 Beschaffungen
Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der beglei-
tenden Verwaltungsprüfung für 202 2 insgesamt 6 Beschaffungsvorgänge vom Eigenbetrieb
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg zur Prüfung nach den Vergabe - und Be-
schaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) mit einem Gesamtvolumen von rd. 3 Mio.
Euro vorgelegt und durch das Rechnungsprüfungsamt begutachtet.
2.6 Technische Prüfung
Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf SUN insgesamt 16 Vergaben mit rund 23,31 Mio. Euro,
einschließlich 2 Nachtragsangebote in Höhe von 966 TEuro sowie 8 Vergaben besonderer
Leistungen in Höhe von insgesamt 1,10 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu
treffen.
144
Seite 12 von 61 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
2.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
2.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022
Aktiva 31.12.2022EUR 31.12.2021EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 820.530,00 872.297,00
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
820.530,00 872.297,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs-
und anderen Bauten
43.784.696,88 42.713.600,95
2. Unbebaute Grundstücke 606.991,17 606.991,17
3. Abwasserreinigungsanlagen 36.371.173,00 31.363.475,00
4. Abwassersammlungsanlagen 436.758.007,00 435.860.614,00
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 847.296,00 1.058.133,00
6. Fahrzeuge 2.402.669,00 2.605.747,00
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.818.658,00 3.964.426,00
8. Anlagen im Bau 80.324.861,25 71.744.250,97
604.914.352,30 589.917.238,09
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,00 1,00
2,00 2,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 4.156.408,52 3.836.660,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.429.109,03 1.103.367,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 17.500,00 0,00
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 452.831,39 1.246.147,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 209.897,17 255.215,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 925,59 0,00
2.091.837,59 2.604.730,51
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 534.656,40 311.005,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.147,66 16.512,58
Bilanzsumme 612.535.934,47 597.558.446,59
145
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 13 von 61
Passiva 31.12.2022EUR 31.12.2021EUR
A. Eigenkapital
I. Rücklagen
Gewinnrücklage 98.660.364,13 88.006.292,59
II. Jahresgewinn 13.629.725,96 10.654.071,54
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen 39.749.434,00 41.227.669,00
C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 87.725.835,00 85.703.330,00
D. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen 35.493.141,00 35.491.816,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 25.625,00
3. Sonstige Rückstellungen 64.363.416,29 76.214.647,22
99.856.557,29 111.732.088,22
E. Verbindlichkeiten
1. gegenüber Kreditinstituten 257.469.535,42 243.864.433,52
2. aus Lieferungen und Leistungen 8.528.457,15 7.930.606,60
3. gegenüber der Stadt Nürnberg 6.312.166,69 7.845.881,99
4. Sonstige Verbindlichkeiten 501.113,22 472.213,47
davon aus Steuern 309.243,30 258.112,71
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00
272.811.272,48 260.113.135,58
F. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 102.745,61 121.859,66
Bilanzsumme 612.535.934,47 597.558.446,59
146
Seite 14 von 61 Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
2.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
Passiva 31.12.2022EUR 31.12.2021EUR
A. Eigenkapital
I. Rücklagen
Gewinnrücklage 98.660.364,13 88.006.292,59
II. Jahresgewinn 13.629.725,96 10.654.071,54
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen 39.749.434,00 41.227.669,00
C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 87.725.835,00 85.703.330,00
D. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen 35.493.141,00 35.491.816,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 25.625,00
3. Sonstige Rückstellungen 64.363.416,29 76.214.647,22
99.856.557,29 111.732.088,22
E. Verbindlichkeiten
1. gegenüber Kreditinstituten 257.469.535,42 243.864.433,52
2. aus Lieferungen und Leistungen 8.528.457,15 7.930.606,60
3. gegenüber der Stadt Nürnberg 6.312.166,69 7.845.881,99
4. Sonstige Verbindlichkeiten 501.113,22 472.213,47
davon aus Steuern 309.243,30 258.112,71
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00
272.811.272,48 260.113.135,58
F. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 102.745,61 121.859,66
Bilanzsumme 612.535.934,47 597.558.446,59
147
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Seite 15 von 61
2.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Kennzahlen
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen im
Wirtschafts-jahr
Abschreibungen auf
die Spalte 4 -
Abgänge
Abschreibung
en auf die
Spalte 5 -
Umbuchungen
Endstand am Ende des
Wirtschaftsjjahres
1)
am Ende des
vorangegang.
Wirtschaftsjahres
Durch-
schnittlicher
Abschrei-
bungssatz
2)
Durch-
schnittlicher
Restbuch-
wert
3)
01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 31.12.2022 01.01.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte,
sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
7.650.428,35 154.775,78 2.891,01 +8.833,96 7.811.147,08 6.778.131,35 215.376,74 2.891,01 0,00 6.990.617,08 820.530,00 872.297,00 2,76 10,50
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 117.397.768,67 11.273,23 0,00 +3.023.914,28 120.432.956,18 74.684.167,72 2.015.059,58 0,00 -50.968,00 76.648.259,30 43.784.696,88 42.713.600,95 1,67 36,36
2. unbebaute Grundstücke 606.991,17 0,00 0,00 0,00 606.991,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 606.991,17 606.991,17 0,00 100,00
3. Abwasserreinigungsanlagen 330.479.930,03 68.024,82 1.382.032,79 +8.300.520,57 337.466.442,63 299.116.455,03 3.360.847,39 1.382.032,79 0,00 301.095.269,63 36.371.173,00 31.363.475,00 1,00 10,78
4. Abwassersammlungsanlagen 859.372.729,35 3.559.653,11 8.016,15 +13.395.093,53 876.319.459,84 423.512.115,35 16.056.196,64 6.859,15 0,00 439.561.452,84 436.758.007,00 435.860.614,00 1,83 49,84
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.475.211,94 6.766,61 106.292,87 +104.522,00 9.480.207,68 8.417.078,94 270.437,61 105.572,87 50.968,00 8.632.911,68 847.296,00 1.058.133,00 2,85 8,94
6. Fahrzeuge 8.223.705,48 317.294,79 89.355,71 0,00 8.451.644,56 5.617.958,48 520.372,79 89.355,71 0,00 6.048.975,56 2.402.669,00 2.605.747,00 6,16 28,43
7. Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 18.555.871,02 929.126,08 154.433,79 +10.793,21 19.341.356,52 14.591.445,02 1.085.326,29 154.072,79 0,00 15.522.698,52 3.818.658,00 3.964.426,00 5,61 19,74
8. Anlagen im Bau 71.744.250,97 33.424.287,83 0,00 -24.843.677,55 80.324.861,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 80.324.861,25 71.744.250,97 0,00 100,00
Summe Sachanlagen 1.415.856.458,63 38.316.426,47 1.740.131,31 -8.833,96 1.452.423.919,83 825.939.220,54 23.308.240,30 1.737.893,31 0,00 847.509.567,53 604.914.352,30 589.917.238,09 1,60 41,65
III. Finanzanlagen
1. Anteile verbundene Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 24.999,00 0,00 0,00 0,00 24.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
2. Ausleihung KSVN 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000,00 2.149.999,00 0,00 0,00 0,00 2.149.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
G e s a m t s u m m e 1.425.681.886,98 38.471.202,25 1.743.022,32 0,00 1.462.410.066,91 834.892.349,89 23.523.617,04 1.740.784,32 0,00 856.675.182,61 605.734.884,30 590.789.537,09 1,61 41,42
In folgenden Positionen sind in der Spalte" Zugang" Bauleitzinsen enthalten:
337.943,00
168.459,00
506.402,00
Restbuchwerte
Anlagen im Bau Ableitung:
Anlagen im Bau Reinigung:
Gesamt:
Posten des Anlagevermögens
148
Seite 16 von 61 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
3 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürn-
berg (ASN)
3.1 Allgemeines
3.1.1 Aufgaben und Organisation
Zu den Hauptaufgaben des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg zählen ins-
besondere
die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der Abfallwirtschaftssatzung,
der Betrieb der Müllverbrennungsanlage
und der Betrieb der Reststoffdeponie.
Daneben sind auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfül-
len. Hierzu gehören insbesondere die Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) und die Abfallgebühren-
satzung (AbfGebS).
3.1.2 Abfallwirtschaftsbetriebssatzung
Die Abfallwirtschaftsbetriebssatzung (ASNS) vom 03.08.1998 i.d.F. vom 05.08.2019 enthält
u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und Stadtreinigungs-
betrieb Nürnberg und Regelungen hinsichtlich der Aufgaben bzw. der Zuständigkeiten der
Werkleitung, des Werkausschusses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Die ASNS
wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die Werkleitung . Die Entscheidungs - und
Zeichnungsbefugnisse innerhalb des Betriebs sind mit Werkleiterverfügungen in der Fassung
vom 01.07.2010 und 01.06.2009 mit Ergänzung vom 25.08.2014 detailliert festgelegt.
3.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
3.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 vom 18.11.2021 waren Kredit-
aufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für ASN nicht vorgese-
hen. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 2, 62 Mio. Euro, der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt-
schaftsplan war auf 12,67 Mio. Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2022 in Kraft.
149
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 17 von 61
3.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2022 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie dem Inves-
titionsprogramm und einer Stellenübersicht. Er wurde am 18.11.2021 vom Stadtrat beschlos-
sen.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 202 2 wurden unter Berücksichtigung des Rechnungser-
gebnisses 20 20 und der Ausgabenentwicklung 20 21 ermittelt. Er sah Erträge von
77,11 Mio. Euro und Aufwendungen von 82,63 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresfehlbe-
trag in Höhe von 5,52 Mio. Euro errechnete.
Tatsächlich ergab sich 2022 ein Jahresverlust von 6,72 Mio. Euro. Gegenüber den Planansät-
zen sind Mindererträge von 1,89 Mio. Euro sowie Minderaufwendungen von 0,74 Mio. Euro zu
verzeichnen. Verantwortlich für die geringeren Aufwendungen war insbesondere der Rück-
gang der Abschreibungen.
Im Vermögensplan 2022 waren Investitionen in Höhe von 3,50 Mio. Euro eingeplant. Die tat-
sächlich durchgeführten Investitionen beliefen sich lediglich auf 0,64 Mio. Euro und lagen da-
mit um 2,86 Mio. Euro unter dem Planansatz. Die fünfjährige Finanzplanung der Jahre 20 21
bis 2025 umfasste ein Volumen von 68,54 Mio. Euro, davon 14,46 Mio. Euro für die Minderung
der Verbindlichkeiten und 14,09 Mio. Euro für Investitionen. Der Rest entfällt auf die Minderung
von Rückstellungen und den Ausgleich der Periodenverluste 2021 – 2023.
3.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlas-
tung
Der Vorjahresabschluss wurde von der Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co.
KG geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss
vom 1 4.12.2022 hat der Stadtrat de n Jahresabschluss 20 21 festgestellt und die uneinge-
schränkte Entlastung erteilt. Der Jahres verlust 2021 von 18,19 Mio. Euro wurde auf neue
Rechnung vorgetragen.
3.4 Jahresabschluss 2022
3.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver-
lustrechnung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 24.04.2023 erstellt.
150
Seite 18 von 61 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
3.4.2 Bilanzentwicklung 2022
Die Entwicklung der Bilanz 2022 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben.
31.12.2022 31.12.2021
€ € absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 112.589.292,41 118.142.624,93 -5.553.332,52 -4,7
Immaterielle Vermögensgegenstände 11.791,48 12.036,56 -245,08 -2,0
Sachanlagen 30.577.500,93 36.130.588,37 -5.553.087,44 -15,4
Finanzanlagen 82.000.000,00 82.000.000,00 0,00 0,0
Umlaufvermögen (gesamt) 31.075.418,67 29.097.552,43 1.977.866,24 6,8
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 25.729.974,76 25.120.018,72 609.956,04 2,4
Kassenbestand, Bankguthaben 5.345.443,91 3.977.533,71 1.367.910,20 34,4
Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,0
143.664.711,08 147.240.177,36 -3.575.466,28 -2,4
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 59.279.073,02 65.995.492,79 -6.716.419,77 -10,2
Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0
Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000.000,00 0,00 0,0
Ergebnisvortrag 62.995.492,79 81.187.488,41 -18.191.995,62 -22,4
Jahresergebnis -6.716.419,77 -18.191.995,62 11.475.575,85 63,1
Rückstellungen 48.183.074,21 42.741.182,49 5.441.891,72 12,7
Verbindlichkeiten 36.202.563,85 38.503.502,08 -2.300.938,23 -6,0
143.664.711,08 147.240.177,36 -3.575.466,28 -2,4
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Veränderung
Die Bilanzsumme hat sich um 3,58 Mio. Euro verringert. Auf der Aktivseite verminderte sich
das Sachanlagenvermögen im Wesentlichen aufgrund laufender Abschreibungen um 5,55
Mio. Euro. So stehen planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen von 6,19 Mio. Euro le-
diglich Anlagenzugänge in Höhe von 0,64 Mio. Euro gegenüber. Der Anstieg beim Umlaufver-
mögen von 1,98 Mio. Euro auf 31,08 Mio. Euro war insbesondere auf die um 1,37 Mio. Euro
auf nunmehr 5,35 Mio. Euro gestiegenen liquiden Mittel zurückzuführen.
Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um den Jahresverlust von 6,72 Mio. Euro.
Der Anstieg der Rückstellungen um 5,44 Mio. Euro war im Wesentlichen auf den Anstieg der
Deponierückstellungen (+2,15 Mio. Euro) sowie der höheren Rückstellungen für den Abbruch
der Müllverbrennungsanlage (+3,29 Mio. Euro) zurückzuführen.
Die Verbindlichkeiten verringerten sich insgesamt um 2,30 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten verringerten sich dabei aufgrund planmäßiger Tilgungen um 2,21
Mio. Euro, während die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 0,96 Mio.
151
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 19 von 61
Euro anstiegen. Aufgrund des geringeren Eigenkapitals verringerte sich die Eigenkapitalquote
auf 41,3 % (Vj. 44,8 %).
3.4.3 Erfolgsrechnung 2022
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2022 aus der Gewinn-
und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben.
2022 2021
€ € absolut in %
ERTRÄGE 75.219.283,22 73.148.452,90 2.070.830,32 2,8
Umsatzerlöse 71.318.161,87 71.318.549,68 -387,81 0,0
Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 3.272.693,17 1.272.758,51 1.999.934,66 157,1
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens 557.000,00 557.000,00 0,00 0,0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 71.428,18 144,71 71.283,47 > 100,0
AUFWENDUNGEN 81.935.702,99 91.340.448,52 -9.404.745,53 -10,3
Materialaufwand 39.082.210,82 38.073.850,64 1.008.360,18 2,6
Personalaufwand 26.351.771,63 27.470.419,46 -1.118.647,83 -4,1
Abschreibungen 6.186.911,47 13.528.335,03 -7.341.423,56 -54,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.233.194,10 7.493.777,84 -1.260.583,74 -16,8
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.039.968,03 4.727.740,61 -687.772,58 -14,5
Sonstige Steuern 41.646,94 46.324,94 -4.678,00 -10,1
ERGEBNIS -6.716.419,77 -18.191.995,62 11.475.575,85 63,1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Veränderung
Die Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 2,07 Mio. Euro angestiegen. Dies ist im Wesent-
lichen auf 2,00 Mio. Euro höhere sonstige betriebliche Erträge zurückzuführen. Dieser Anstieg
basiert im Wesentlichen auf Versicherungserstattungen (1,17 Mio. Euro) und aus nachträgli-
cher Berichtigung von Rechnungen (1,20 Mio. Euro).
Die Aufwendungen verringerten sich um 9,40 Mio. Euro auf nunmehr 81,94 Mio. Euro. Der
Materialaufwand erhöhte sich um 1,00 Mio. Euro. Gründe für den Rückgang der Aufwendun-
gen sind vor allem deutlich geringere Abschreibungen (-7,34 Mio. Euro), da ein Wesentlicher
Gebäudeteil der MVA im Berichtsjahr vollständig abgeschrieben war.
Daneben sind die Personalaufwendungen um 1,12 Mio. Euro gesunken, da im Vorjahr Auf-
wendungen für die Überführung in eine höhere Gruppierung in der Entgeltordnung Handwerk
rückwirkend zum 01.01.2020 enthalten war. Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwen-
dungen war ein Rückgang um 1,26 Mio. Euro zu verzeichnen.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Ergebnis um 11,48 Mio. Euro verbessert, was in Summe
einen Jahresverlust i. H. v. 6,72 Mio. Euro ergab.
152
Seite 20 von 61 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
3.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2022
3.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 29.06.2022 wurde die Baker Tilly Steuerbera-
tungsgesellschaft mbH & Co. KG mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragt.
Die Gesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss
2022 sowie für den Lagebericht 2022 erteilt.
3.4.4.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellen die Prüfer der Baker Tilly Steuerbera-
tungsgesellschaft mbH & Co. KG u. a. fest:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes ASN entspricht in allen wesentlichen Belangen
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den ein-
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschrif-
ten.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ve rmö-
gens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31.12.2022 sowie seiner Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.
Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahres-
abschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes
Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab-
schlusses und des Lageberichtes geführt.
3.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 202 2, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver-
lustrechnung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der Ba-
ker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG vom 2 4.04.2023 dem Werkausschuss
am 26.07.2023 vorgelegt.
Der Werkausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des La-
geberichtes 2022 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:
Der Jahresabschluss 202 2 vom Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg mit einer Bilanz-
summe zum 31.12.202 2 von 143.664.711,08 Euro und einem Jahresverlust von
6.716.419,77 Euro wird festgestellt.
Der Jahresverlust in Höhe von 6.716.419,77 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.
153
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 21 von 61
3.5 Beschaffungen
Außer den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der beglei-
tenden Verwaltungsprüfung für 2022 drei Beschaffungsvorgänge mit einem Gesamtvolumen
von 33,28 Mio. Euro zur Prüfung nach den Vergabe - und Beschaffungsrichtlinien der Stadt
Nürnberg (VBRL) vorgelegt und durch Rpr begutachtet.
3.6 Technische Prüfung
Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf ASN insgesamt 5 Vergaben mit rund 2,31 Mio. Euro.
Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
154
Seite 22 von 61 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
3.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg
3.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022
31.12.2022
EURO EURO
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.791,48 12
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs-
und anderen Bauten 16.006.553,11 17.824
2. Betriebsanlagen 7.163.504,23 9.701
3. Tiefbauten 1.594.959,20 1.912
4. Maschinen 11.676,40 10
5. Fahrzeuge 4.564.055,63 5.861
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 348.498,95 426
7. Geleistete Anzahlung u. Anlagen im Bau 888.253,41 30.577.500,93 397 36.131
III. Finanzanlagen
1 Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihen) 82.000.000,00 82.000.000,00 82.000 82.000
112.589.292,41 118.143
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.586.124,12 5.599
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
(unter anderem Dienststellen der Stadt Nürnberg) 23.470.603,20 19.278
3. Sonstige Vermögensgegenstände 673.247,44 243
25.729.974,76 25.120
II. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten 5.345.443,91 3.977
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0
143.664.711,08 147.240
AKTIVA
SUMME AKTIVA
31.12.2021
TEURO
155
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 23 von 61
31.12.2022
EURO EURO
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 0,00 0
II. Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000
III. Gewinn/Verlust
Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres 62.995.492,79 81.188
Jahresgewinn (+) / -verlust (-) -6.716.419,77 56.279.073,02 -18.192 62.996
59.279.073,02 65.996
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 5.669.032,00 5.159
2. Sonstige Rückstellungen
Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 24.969.033,00 22.816
Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 921.584,34 1.670
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 715.159,00 807
weitere Rückstellungen 15.908.265,87 12.289
C. 48.183.074,21 42.741
Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 27.346.113,49 29.560
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.793.153,03 2.786
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.999.545,90 4.038
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.063.751,43 2.119
davon aus Steuern
361.571,90 EURO (Vorjahr 267 TEURO)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
0,00 EURO (Vorjahr 0 TEURO)
36.202.563,85 38.503
SUMME PASSIVA 143.664.711,08 147.240
31.12.2021
TEUROPASSIVA
156
Seite 24 von 61 Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
3.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
2022 2021
EURO EURO TEURO
1. Umsatzerlöse 71.318.161,87 71.318
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0
2. Sonstige betriebliche Erträge 3.272.693,17 1.273
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh -, Hilfs- und 10.165.092,34
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 28.917.118,48
39.082.210,82 38.074
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 19.247.263,16
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 7.104.508,47
- davon für Altersversorgung 26.351.771,63 27.471
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 6.186.911,47 13.528
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.233.194,10 7.494
7.
Finanzanlagevermögens 557.000,00 557
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 71.428,18 1
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.039.968,03 4.728
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -6.674.772,83 -18.146
11. Sonstige Steuern 41.646,94 46
12. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) -6.716.419,77 -18.192
Nachrichtlich:
Die Werkleitung schlägt vor:
Der Jahresverlust in Höhe von 6.716.419,77 EURO wird gemäß § 8 EBV Bayern
mit dem bereits vorgetragenen Jahresgewinn der Vorjahre in Höhe von insgesamt
62.995.492,79 EURO auf neue Rechnung vorgetragen.
Die zahlungswirksamen Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2022 auf 70.565.078,21 EURO.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Umsatzerlöse waren um eine Teilauflösung
der Rückstellung zum Ausgleich für Gebührenschwankungen um 753.083,66 EURO zu erhöhen.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
3.258.521,07 EURO (VJ. 3.357 TEURO)
157
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Seite 25 von 61
3.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchung Endstand Anfangsstand im auf auf Endstand Ende Ende Vorjahr Durchschnitt- Durchschnitt-
Geschäftjahr Abgang Umbuchungen Geschäftsjahr licher Afa-Satz licher RBW
Posten des Anlagevermögens EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO ./. EURO EURO EURO EURO EURO v.H. v.H.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 886.157,42 10.561,45 0,00 0,00 896.718,87 874.120,86 10.806,53 0,00 0,00 884.927,39 11.791,48 12.036,56 1,2 1,3
2. Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - -
SUMME I. Immaterielle Gegenstände 886.157,42 10.561,45 0,00 0,00 896.718,87 874.120,86 10.806,53 0,00 0,00 884.927,39 11.791,48 12.036,56 1,2 1,3
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
m. Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 53.306.347,41 2.743,23 0,00 0,00 53.309.090,64 35.482.136,39 1.820.401,14 0,00 37.302.537,53 16.006.553,11 17.824.211,02 3,4 30,0
.
2. Betriebsanlagen 249.576.455,60 12.759,32 0,00 0,00 249.589.214,92 239.875.590,22 2.550.120,47 0,00 0,00 242.425.710,69 7.163.504,23 9.700.865,38 1,0 2,9
3. Tiefbauten 10.463.639,20 1.651,07 0,00 0,00 10.465.290,27 8.551.389,29 318.941,78 0,00 0,00 8.870.331,07 1.594.959,20 1.912.249,91 3,0 15,2
4. Maschinen 52.787,59 3.903,80 0,00 0,00 56.691,39 43.016,64 1.998,35 0,00 0,00 45.014,99 11.676,40 9.770,95 3,5 20,6
5. Fahrzeuge 19.238.686,07 6.543,10 631.049,78 0,00 18.614.179,39 13.377.963,82 1.299.481,76 627.321,82 0,00 14.050.123,76 4.564.055,63 5.860.722,25 7,0 24,5
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.515.251,80 108.163,18 2.206,03 0,00 4.621.208,95 4.089.754,59 185.161,44 2.206,03 0,00 4.272.710,00 348.498,95 425.497,21 4,0 7,5
7. Anlagen im Bau 397.271,65 490.981,76 0,00 0,00 888.253,41 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 888.253,41 397.271,65 - -
SUMME II. SACHANLAGEN 337.550.439,32 626.745,46 633.255,81 0,00 337.543.928,97 301.419.850,95 6.176.104,94 629.527,85 0,00 306.966.428,04 30.577.500,93 36.130.588,37 1,8 9,1
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 82.000.000,00 0,0 100,0
SUMME III. FINANZANLAGEN 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 82.000.000,00
SUMME ANLAGEVERMÖGEN 420.436.596,74 637.306,91 633.255,81 0,00 420.440.647,84 302.293.971,81 6.186.911,47 629.527,85 0,00 307.851.355,43 112.589.292,41 118.142.624,93 1,5 26,8
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen
158
Seite 26 von 61 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
4 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
4.1 Allgemeines
4.1.1 Aufgaben und Organisation
Der Regiebetrieb „Seniorenamt der Stadt Nürnberg“ (Seniorenamt alt) wurde zum 01.01.1999
in den Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) und das Seniorenamt (Senio renamt „neu“) aufge-
spalten. Dem Eigenbetrieb NürnbergStift wurden die ambulanten, teil- und vollstationären Ein-
richtungen einschließlich der Versorgungsbereiche (Küche, Wäscherei und Werkstätten) so-
wie der Hilfsmittelservice und die Praxis Ergotherapie zug eordnet. Beim Seniorenamt „neu“
sind im Wesentlichen die hoheitlichen Aufgaben verblieben.
Um den stetig steigenden Anforderungen vor allem in finanzieller Hinsicht gerecht zu werden,
wird NüSt als ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GO geführt. Er unterlieg t den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung (EBV). Darüber hinaus sind die Pflege -Buchführungsverordnung
(PBV) und die Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen
(WkPV) einschlägig.
Hauptaufgabe des NüSt ist es, zur Gewähr leistung einer bedarfsgerechten Versorgung der
älteren Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Trägervielfalt ambulante, teilstationäre und
vollstationäre Angebote und Einrichtungen nach dem Heimgesetz, Sozialgesetzbuch V und XI
zu betreiben.
Zum 01.10.2003 nahm die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) ihren Betrieb aktiv auf. Die
NüStSG ist eine 100 -prozentige Tochter der Stadt Nürnberg. Sie erbringt Dienst - und Wer-
kleistungen gegenüber dem NüSt. Die Leistungen umfassen die Durchführung und Erledigung
von Aufgaben im Facility-Bereich und Unterstützungsleistungen für die Pflege. Hierzu zählen
insbesondere: Reinigungsdienste, hauswirtschaftliche Leistungen, Aufgaben des allgemeinen
Betriebsdienstes, Hauswirtschafts-/Serviceleistungen zur Unterstützung der Pflege sowie der
für die Service-GmbH notwendige Verwaltungsbedarf.
Der Jahresabschluss der NüStSG über das Geschäftsjahr 2022 wird von der CURACON
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Zum Ende der Prüfung lag noch kein Prü-
fungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.
Der Jahresabschluss 2022 des NüSt wurde, wie in den Vorjahren, durch das Rechnungsprü-
fungsamt der Stadt Nürnberg geprüft.
4.1.2 Betriebssatzung für das NürnbergStift
Die Betriebssatzung für das NürnbergStift (NürnbergStiftS – NüStS) vom 07.10.1998 i.d.F.
vom 17.12.1998 enthält u.a. Bestimmungen über die Organe des NüSt und Regelungen hin-
sichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses, des
Stadtrates sowie des Oberbürgermeisters. Die NüStS wird durch eine Geschäftsanweisung für
die Werkleitung des NüSt ergänzt.
159
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 27 von 61
4.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
4.2.1 Haushaltssatzung
In der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 vom 18.11.2021 sind für NüSt
keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehen. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird auf 48,08 Mio. Euro
festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für die rechtzeitige Leistung v on Ausgaben
nach dem Wirtschaftsplan wurde auf 6,85 Mio. Euro festgelegt.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2022 in Kraft.
4.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Nach § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V.m. § 2 Abs. 1 WkPV ist für den Eigenbetrieb NüSt
jährlich ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen, der gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebs-
satzung vom Stadtrat festzustellen ist. Der Wirtschaftsplan 2022 und der Finanzplan 2022 bis
2025 wurden entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV erstellt. Der Wirtschaftsplan 2022 und
der Finanzplan 2022 bis 2025 wurden am 18. November 2021 vom Stadtrat beschlossen.
Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 674 TEuro ab. Das tatsäch-
liche Jahresergebnis (- 2.806 TEuro) ist somit um 2.132 TEuro schlechter ausgefallen als ge-
plant. Hierbei liegen die Ist-Erträge um 221 TEuro und die Ist-Aufwendungen um 2.353 TEuro
über den Planwerten.
Die Planabweichung im Bereich der Erträge ist zum einen im Wesentlichen auf die um
3.105 TEuro über dem Planansatz liegenden sonstigen Erträge, insbesondere auf die Umsatz-
erlöse nach § 277 Absatz 1 HGB (Plan: 2,38 Mio. Euro; Ist: 6,28 Mio. Euro) zurückzuführen.
Dies liegt, wie schon im Vorjahr, größtenteils an den vom Bund gewährten Ausgleichszahlun-
gen im Zusammenhang mit der Coron a-Pandemie sowie an Erstattungen für Testungen, die
im Wirtschaftsplan 2022 nicht vorgesehen waren. Zum anderen lagen die Leistungserträge
pandemiebedingt um 5,22 Mio. Euro unterhalb der Planung. Dabei lagen insbesondere die
Erträge aus ambulanter, teilsta tionärer und vollstationärer Pflege (Plan: 28,16 Mio. Euro; Ist:
24,71 Mio. Euro) unter dem Planansatz.
Auf der Aufwandsseite liegen insbesondere die Sachaufwendungen um 2,10 Mio. Mio. Euro
über dem Planwert (Plan: 14,46 Mio. Euro; Ist: 16,56 Mio. Euro). Dies resultiert größtenteils
aus einem höheren Materialaufwand als geplant. Der Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs-
und Medizinisch-therapeutische Bedarf überschritt den Planwert um 1,23 Mio. Euro.
Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und den Au sgaben mit 42,23 Mio. Euro ab.
Diese setzen sich aus Investitionsausgaben (40,78 Mio. Euro), Tilgungsleistungen (782 TEuro)
und Ausgaben für Verluste (674 TEuro) zusammen.
Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen im Jahr 2022 liegen um 38,09 Mio. Euro unter
dem Planansatz und auch die Tilgungsleistungen für Darlehen befinden sich unter den Plan-
werten. Grund dafür ist, dass die Inbetriebnahme des August-Meier-Hauses erst im April 2023
und nicht wie geplant im Jahr 2022 erfolgte.
160
Seite 28 von 61 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
4.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlas-
tung
Der Jahresabschluss 2021 wurde gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO von Rpr geprüft.
In die Prüfung wurden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse einbezogen. Der Eigenbetrieb
NürnbergStift s chloss das Geschäftsjahr 20 21 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
711 TEuro ab. Dies ist zu einem großen Teil auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu-
rückzuführen. Durch die hieraus erfolgten Erstattungen des Bundes sowie aus dem Verkauf
eines Grundstücks an die Stadt Nürnberg konnte zumindest das Betriebsergebnis des Jahres
2021 um 31 TEuro auf -691 TEuro verbessert werden.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2022 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2021
festgestellt und uneingeschränkte Entlastung erteilt.
4.4 Jahresabschluss 2022
4.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für 2022, der gemäß § 4 Abs. 1 PBV aus Bilanz, Gewinn - und Verlust-
rechnung sowie Anhang einschließlich Anlagen- und Fördernachweis besteht, wurde zusam-
men mit dem Geschäftsbericht am 01.09.2023 erstellt.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt. Der Bilanzzu-
sammenhang ist gewahrt. Die Bilanz und die Gewinn - und Verlustrechnung sind nach den
handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie den Vorschriften der
PBV erstellt worden.
Die Daten der Haupt - und Nebenbuchhaltungen werden durch Softwareprodukte der Firma
SAP verarbeitet.
161
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 29 von 61
4.4.2 Bilanzentwicklung 2022
Die Entwicklung der Bilanz 2022 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben.
31.12.2022 31.12.2021
Euro Euro absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 32.525.574,98 31.979.148,78 546.426,20 1,7
Immaterielle Vermögensgegenstände 96.908,00 142.427,00 -45.519,00 -32,0
Sachanlagen 32.427.666,98 31.835.721,78 591.945,20 1,9
Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00 0,00 0,0
Umlaufvermögen (gesamt) 12.653.865,25 13.448.974,78 -795.109,53 -5,9
Vorräte 157.555,18 204.921,52 -47.366,34 -23,1
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 2.175.582,12 4.015.633,08 -1.840.050,96 -45,8
Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben 10.320.727,95 9.228.420,18 1.092.307,77 11,8
Rechnungsabgrenzungsposten 92.062,34 63.656,56 28.405,78 44,6
Bilanzsumme - Aktiva - 45.271.502,57 45.491.780,12 -220.277,55 -0,5
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 18.646.718,28 20.719.829,85 -2.073.111,57 -10,0
Stammkapital 620.000,00 620.000,00 0,00 0,0
Kapitalrücklagen 23.168.615,04 22.435.696,04 732.919,00 3,3
Gewinn-/Verlustvortrag (-) -2.335.866,19 -1.625.139,63 -710.726,56 -43,7
Jahresüberschuss/-fehlbetrag (-) -2.806.030,57 -710.726,56 -2.095.304,01 -294,8
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens 3.231.144,00 3.522.960,00 -291.816,00 -8,3
Rückstellungen 11.002.581,28 9.557.059,60 1.445.521,68 15,1
Verbindlichkeiten 12.363.035,15 11.661.263,87 701.771,28 6,0
Rechnungsabgrenzungsposten 28.023,86 30.666,80 -2.642,94 -8,6
Bilanzsumme - Passiva - 45.271.502,57 45.491.780,12 -220.277,55 -0,5
NürnbergStift
Veränderung
Die Bilanzsumme des Eigenbetriebes NüSt hat sich im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr
um 220 TEuro bzw. 0,5 % verringert. Dies ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf die Ver-
ringerung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (- 1.840 TEuro) zurückzu-
führen. Dem gegenüber steht ein gestiegenes Anlagevermögen (+ 546 TEuro) sowie eine Er-
höhung der Liquiden Mittel (+ 1.092 TEuro).
Auf der Passivseite wirkte sich hauptsächlich der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von
2.806 TEuro sowie der Rückgang des Sonderpostens (- 292 TEuro) bilanzsummenverringernd
aus. Zuwächse waren insbesondere bei den Rückstellungen (+ 1.446 TEuro) sowie bei den
Verbindlichkeiten (+ 702 TEuro) zu verzeichnen.
Das Sachanlagevermögen erhöhte sich im Berichtsjahr insgesamt um 592 TEuro auf
32,43 Mio. Euro. Im Sachanlagevermögen waren im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von
2,68 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen mit 1,57 Mio. Euro auf geleistete Anzahlungen
162
Seite 30 von 61 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
und Anlagen im Bau, mit 749 TEuro auf Grundstücke mit Betriebsbauten, mit 186 TEuro auf
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Pflege - und Wohnheime und mit
177 TEuro auf technische Anlagen. Den Zugängen stehen Abschreibungen in Summe von
2,09 Mio. Euro (Vj.: 2,13 Mio. Euro) gegenüber. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Einrichtungs-
und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 38 TEuro von den geleisteten Anzahlungen und
Anlagen im Bau in ihre Anlagenklasse umgebucht.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensg egenstände verringerten sich um insgesamt
1,84 Mio. Euro auf 2,18 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf die Verringerung der Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen um 653 TEuro und eine Verringerung der Forderun-
gen aus öffentlicher Förderung um 1,19 Mio. Euro zurückzuführen. Die Forderungen aus Lie-
ferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber öffentlichen
Kostenträgern (Pflegekassen, Krankenkassen, Sozialhilfeträger) und Selbstzahlern sowie
sonstige Forderungen. Die Forderung en aus öffentlicher Förderung beinhalten größtenteils
Forderungen für Corona-Testungen.
Die liquiden Mittel setzen sich im Wesentlichen aus den Beständen von externen Anlagekon-
ten (10,21 Mio. Euro) und Guthaben auf Girokonten (79 TEuro) zusammen. Des Weite ren
wurden zum Stichtag Kassenbestände in Höhe von 33 TEuro ausgewiesen.
Das Eigenkapital nahm im Berichtsjahr um 2,07 Mio. Euro auf 18,65 Mio. Euro ab. Die Verän-
derung resultiert aus der Einlage eines Grundstücks in Höhe von 733 TEuro sowie aus dem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,81 Mio. Euro.
Dieser ist u.a. wie schon in den Vorjahren auch auf die zusätzlichen Abschreibungen in Höhe
von rund 450 TEuro (resultierend aus dem Verkauf des Grundstückes und des Gebäudes des
Altenheims St. Johannis an die wbg Ende 2018 bei weiterer wirtschaftlicher Nutzung des Ge-
bäudes) zurückzuführen. Des Weiteren mussten zusätzliche Rückstellungen für Pensionen
und Beihilfen in Höhe von rund 587 TEuro sowie für Altersteilzeit von 221 TEuro passiviert
werden. Darüber hinaus musste eine nicht geplante Rückstellung in Höhe von 587 TEuro für
Rückzahlungen von Erstattungen aus dem Corona Rettungsschirm 2020 gebildet werden. Die
Eigenkapitalquote verringerte sich im Gegensatz zum Vorjahr von 45,5 % auf 41,2 %.
Die Sonderposten aus Zuwe ndungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens in Höhe
von 3,23 Mio. Euro (Vorjahr: 3,52 Mio. Euro) entsprechen den Restbuchwerten der mit diesen
Mitteln finanzierten Vermögensgegenständen. Im Berichtsjahr waren Zugänge in Höhe von
3 TEuro und Auflösungen in Höhe von 295 TEuro zu verzeichnen. Die Zugänge entfallen auf
spendenfinanzierte Beschaffungen von Einrichtungsgegenständen in den einzelnen Pflege-
heimen.
Der Bestand an Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,45 Mio. Euro bzw.
15,1 % auf 11,00 Mio. Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Pensi-
onsrückstellung (+ 381 TEuro), der Beihilferückstellung (+ 205 TEuro) und der Rückstellung
für Altersteilzeit (+ 221 TEuro) sowie auf eine neue Rückstellung für anfallende R ückzahlun-
gen aus dem Corona-Rettungsschirm (+ 598 TEuro) zurückzuführen.
Ein wesentlicher Anteil des Bestands an Rückstellungen entfällt auf Personalrückstellungen
(Urlaub, Überstunden, Altersteilzeitregelungen, Leistungsentgelte, Pensionen und Beihilfen,
Dienstjubiläen) in Höhe von 6,40 Mio. Euro. Darüber hinaus ist seit 2018 eine Rückstellung für
städtebauliche Folgekosten im Rahmen des Grundstücksverkaufs des Altenheims St. Johan-
nis von 2,60 Mio. Euro verbucht. Zudem sind Rückstellungen für voraussichtliche Rückzahlun-
gen von Coronaprämie n, Verpflegungsgeldern und Leistungen aus dem C orona-Rettungs-
schirm in Summe von 710 TEuro (Vj.: 89 TEuro) enthalten.
163
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 31 von 61
Zum Bilanzstichtag werden Pensionsrückstellungen in Höhe von 3,98 Mio. Euro ausgewiesen
(Vorjahr: 3,60 Mio. Euro). Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtli-
nie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 wurde der Zeitraum für
die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen von sieben auf
zehn Jahre ausgedehnt. Der Zinssatz lag im Berichtsjahr bei 1,78 % (Durchschnittszins der
vergangenen sieben Geschäftsjahre: 1,44 %).
Darüber hinaus erhöhten sich sowohl die Beihilferückstellung als auch die Alter steilzeitrück-
stellung im Berichtsjahr von 543 TEuro auf 748 TEuro bzw. von 191 TEuro auf 412 TEuro.
Weitere wesentliche Posten der Rückstellungen entfallen mit 846 TEuro bzw. 329 TEuro auf
noch nicht abgegoltene Urlaubs - bzw. Überstundenansprüche. In Summe haben sich beide
Positionen im Vergleich zum Vorjahr um 26 TEuro erhöht.
Analog zu den Vorjahren werden Rückstellungen für Großreparaturen in Höhe von 765 TEuro
ausgewiesen. Die den Rückstellungen zugrundeliegenden Maßnahmen sind in den Folgeab-
schlüssen weiterhin mit der fortgeschrittenen Planung abzugl eichen und hinsichtlich der tat-
sächlichen Umsetzung zu überprüfen.
Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 702 TEuro bzw. 6,0 % auf 12,36 Mio. Euro. Die we-
sentlichen Posten entfallen mit 6,62 Mio. Euro (Vorjahr: 7,07 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten aus langfristigen Baudarlehen. Darüber hinaus werden Verbindlich-
keiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Externen (760 TEuro), kurzfristige Verbind-
lichkeiten gegenüber Kreditinstituten (457 TEuro) sowie Verbindlichkeiten gegenübe r dem
Träger der Einrichtung in Höhe von 550 TEuro ausgewiesen. Diese beinhalten Verbindlichkei-
ten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg. Die weiteren Posten um-
fassen Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung (2,94 Mio. Euro), sonstige Verbind-
lichkeiten (434 TEuro) und Verwahrgelder von insgesamt 597 TEuro sowie die an das Finanz-
amt abzuführende Umsatzsteuer von 7 TEuro.
164
Seite 32 von 61 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
4.4.3 Erfolgsrechnung 2022
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen entsprechend der Ge-
winn- und Verlustrechnung 2022 und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
2022 2021
Euro Euro absolut in %
ERTRÄGE 42.955.795,92 42.960.827,36 -5.031,44 0,0
Erträge aus allg. Pflegeleistungen gemäß PflegeVG und
sonstigen Leistungen außerhalb des PflegeVG 24.712.353,60 22.376.044,49 2.336.309,11 10,4
Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 4.946.986,74 4.573.465,92 373.520,82 8,2
Erträge aus Zusatzleistungen nach PflegeVG 56.304,06 62.658,78 -6.354,72 -10,1
Erträge aus der gesonderten Berechnung von
Investitionskosten 2.230.289,74 2.218.667,19 11.622,55 0,5
Sonstige Umsatzerlöse 6.279.267,25 9.116.084,71 -2.836.817,46 -31,1
Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 2.798.413,20 2.525.859,93 272.553,27 10,8
Andere aktivierte Eigenleistungen 46.032,55 5.330,41 40.702,14 763,6
Sonstige betriebliche Erträge 249.114,12 1.114.563,57 -865.449,45 -77,6
Erträge aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung
von Investitionen 1.300.000,00 600.000,00 700.000,00 116,7
Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten/Verbindlichkeiten 329.738,66 367.082,36 -37.343,70 -10,2
Zinsen und ähnliche Erträge 7.296,00 1.070,00 6.226,00 581,9
AUFWENDUNGEN 45.761.826,49 43.671.553,92 2.090.272,57 4,8
Personalaufwand 28.892.395,35 27.878.199,13 1.014.196,22 3,6
Materialaufwand 9.053.531,25 9.144.524,91 -90.993,66 -1,0
Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 485.071,23 482.266,41 2.804,82 0,6
Steuern, Abgaben, Versicherung 838.519,35 684.113,10 154.406,25 22,6
Mieten, Pacht, Leasing 512.112,65 518.377,14 -6.264,49 -1,2
Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/
Verbindlichkeiten 1.335.949,12 872.958,28 462.990,84 53,0
Abschreibungen 2.179.464,98 2.203.545,63 -24.080,65 -1,1
Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung 1.163.843,17 1.157.877,54 5.965,63 0,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen 991.403,13 484.998,51 506.404,62 104,4
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 309.536,26 244.693,27 64.842,99 26,5
ERGEBNIS -2.806.030,57 -710.726,56 -2.095.304,01 -294,8
NürnbergStift
Veränderung
Der Eigenbetrieb NüSt schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe
von 2,81 Mio. Euro ab und liegt damit um 2,10 Mio. Euro unter dem Ergebnis des Vorjahres
(Jahresfehlbetrag in Höhe von 711 TEuro). Während sich die Erträge nur leicht um 5 TEuro
verringerten, erhöhten sich die Aufwendungen um 2,09 Mio. Euro.
Die Leistungserträge sind im Gegensatz zum Vorjahr um 2,72 Mio. Euro bzw. 9,3 % auf
31,95 Mio. Euro gestiegen. Hierbei erhöhten sich sowohl die Erträge aus Pflegeleistungen
(+ 2,34 Mio. Euro), als auch die Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (+ 374 TEuro) sowie
165
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 33 von 61
die Erträge aus der gesonderten Berechnung von Investitionskosten (+ 12 TEuro). Lediglich
die Erträge aus Zusatzleistungen nach dem PflegeVG sind leicht gesunken (- 6 TEuro).
Die sonstigen Umsatzerlöse berücksichtigen die neue Definitio n des § 277 HGB nach den
Vorschriften des BilRUG und beinhalten wie in den Vorjahren im Wesentlichen Erträge aus
Vermietung und Verpachtung (584 TEuro), die von der Stadt Nürnberg geleistete Kostener-
stattung für Versorgungslasten früherer Mitarbeiter/innen in Höhe von 1,11 Mio. Euro sowie
Erstattungsleistungen der NüStSG für Gestellungskräfte und Dienstleistungen in Höhe von
364 TEuro. Für das Jahr 2022 sind wie schon im Vorjahr zudem noch Erstattungen des Bundes
im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Summe von 3,18 Mio. Euro enthalten (haupt-
sächlich Ausgleichszahlungen).
Die Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten erhöhten sich um 273 TEuro auf
2,80 Mio. Euro. Hauptverantwortlich hierfür waren die Erstattungen vom Pflegeausbildungs-
fonds, die sich um 288 TEuro auf 1,04 Mio. Euro erhöhten sowie gestiegene Erstattungen für
zusätzlichen Aufwand im Zuge der Corona-Pandemie (+ 223 TEuro). Die Erstattungen für Per-
sonalkosten inkl. der Erstattungen nach dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) hinge-
gen sind in Summe um 248 TEuro gesunken. Der Mietzuschuss der Stadt Nürnberg für das
Heilig-Geist-Spital (388 TEuro) hat sich nicht verändert und auch die Zuwendungen zu den
Betriebskosten für das Pflegepraxiszentrum (235 TEuro) bewegen sich annähernd auf dem
Vorjahresniveau.
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich in Summe um 865 TEuro verringert. Im Vorjahr
waren hier noch Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen (799 TEuro) enthalten, die im
Berichtsjahr nicht mehr zu verzeichnen sind. Darüber hinaus sind die Spenden um 237 TEuro
auf 36 TEuro gesunken, während die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen um 181
TEuro auf 183 TEuro gestiegen sind.
Die Erträge aus Fördermitteln sind um 700 TEuro auf 1,30 Mio. Euro gestiegen und entfallen
allein auf nicht-öffentliche Fördermittel. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten bzw.
Verbindlichkeiten hingegen verringerten sich um 37 TEuro auf 330 TEuro.
Die Personalaufwendungen, die im Jahr 2021 65,9 % (Vorjahr: 65,7 %) der Betriebsaufwen-
dungen umfassen, sind um 1,01 Mio. Euro bzw. 3,6 % auf insgesamt 28,89 Mio. Euro gestie-
gen. Die um die Rückstellungsbuchungen, Versorgungslasten und Aufwendungen für Zeitar-
beit bereinigten Personalkosten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 601 TEuro bzw.
2,4 % auf 25,6 4 Mio. Euro. Die Zahl der eingesetzten Vollkräfte (VK) reduzierte sich im Ge-
gensatz zum Vorjahr wieder leicht um 15,07 VK auf 405,09 VK. Der Personalaufwand für
Rückstellungen im Personalbereich ist in Summe um 179 TEuro auf 820 TEuro gestiegen.
Ursächlich sind insbesondere gestiegen e Aufwendungen für Altersteilzeit - und Beihilferück-
stellungen.
Der Materialaufwand verringerte sich leicht um 91 TEuro bzw. 1,0 % auf 9,05 Mio. Euro. Wäh-
rend sich die Kosten für Lebensmittel um 25 TEuro verringerten, erhöhten sich die Aufwen-
dungen für Wasser, Energie und Brennstoffe sowie für den Wirtschafts -, Verwaltungs- und
Betreuungsbedarf um insgesamt 116 TEuro.
Die Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten bzw. Verbindlichkeiten erhöhten sich
um 463 TEuro auf 1,34 Mio. Euro und entsprechen der Höhe der Erträge aus Fördermittel n
(1,30 Mio. Euro) zuzüglich der erhaltenen Spenden (36 TEuro).
166
Seite 34 von 61 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
Analog zu den Vorjahren belasten mit 1,16 Mio. Euro hohe Aufwendungen für die Instandhal-
tung und Instandsetzung der Betriebsgebäude das Betriebsergebnis. Die Aufwendungen ver-
deutlichen die bauliche Beschaffenheit einzelner Häuser und die Notwendigkeit von umfas-
senden Sanierungs- und Baumaßnahmen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 506 TEuro auf 991 TEuro gestiegen. Ur-
sächlich hierfür sind im Wesentlichen Aufwendungen aus der Bildung einer Rückstellung für
anstehende Rückzahlungen aus dem Corona-Rettungsschirm. Darüber hinaus beinhaltet der
sonstige betriebliche Aufwand u.a. Sachaufwendungen der Fort - und Weiterbildung
(154 TEuro) sowie Aufwendungen aus der Einzel-und Pauschalwertberichtigung (57 TEuro).
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 310 TEuro beinhalten Zinsaufwendun-
gen aus Darlehensverpflichtungen in Höhe von 158 TEuro (Vj.: 141 TEuro) sowie die Abzin-
sung langfristiger Rückstellungen in Höhe von 152 TEuro (Vj.: 104 TEuro).
4.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2022
4.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Gemäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO prüfte das Rechnungsprüfungsamt der Stadt
Nürnberg (Rpr) den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes NürnbergStift (NüSt).
Das Rechnungsprüfungsamt stellte die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2022 so-
wie des Geschäfts- und Lageberichts 2022 fest.
4.4.4.2 Prüfungsergebnis
Wie in den Vorjahren wurde der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes NüSt von Rpr ge-
mäß Art. 103 Abs. 3 GO und Art. 106 GO geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes NürnbergStift“
vom 14.09.2023 dokumentiert.
Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis von Rpr
entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluss 2022 sowie der dazugehörige Ge-
schäfts- und Lagebericht den Rechtsvorschriften,
vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des NürnbergStift,
ergaben sich im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.
167
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 35 von 61
4.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Geschäftsbericht 2022, bestehend aus dem Lagebericht und dem Jahresabschluss, wurde
dem Werkausschuss am 12.10.2023 zur Begutachtung vorgelegt.
Der Werkausschuss (NüSt) begutachtete den Geschäft sbericht 2022 für den Eigenbetrieb
NürnbergStift und empfahl dem Stadtrat
die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 sowie die Erteilung der uneingeschränkten
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO und
den Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von 2.806.030,57 Euro auf neue Rechnung vorzutra-
gen.
4.5 Datenmeldung für den städtischen Konzernabschluss
Die Stadt Nürnberg erstellt seit dem Jahr 2016 gemäß Art. 102a GO i.V.m. § 99 Abs. 1
KommHV-Doppik einen konsolidierten Jahresabschluss. Zweck des konsolidierten Jahresab-
schlusses ist es, ein vollständiges Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt
Nürnberg und der mit ihr verbundenen rechtlich selbständigen Gesellschaften und rechtlich
unselbständigen Organisationseinheiten (u.a. Eigen- und Regiebetriebe) zu erhalten.
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind alle wechselseitigen Leistungsbezie-
hungen zwischen den Konzerngesellschaften zu konsolidieren bzw. zu eliminieren. Für den
Konzernabschluss 2022 wurden die für die Konsolidierung erforderlichen D aten (Reporting
Packages) vor Übermittlung an die Stadtkämmerei einer prüferischen Durchsicht in Anlehnung
an IDW PS 900 unterzogen. Das Ergebnis der prüferischen Durchsicht ist Bestandteil des
Prüfberichtes von Rpr.
Die Reporting Packages enthalten neben den Summen- und Saldenlisten der einzelnen Ge-
sellschaften im Wesentlichen Aufstellungen über die den internen Leistungsbeziehungen zu-
grundeliegenden Forderungen/Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen/Erträge. Darüber hin-
aus werden aktivierte Eigenleistungen und sonstige konsolidierungspflichtige Sachverhalte in
der Datenmeldung abgefragt.
Die von Rpr durchgeführte Prüfung des Reporting Packages erstreckte sich somit im Wesent-
lichen auf die Vollständigkeit der von NüSt gemeldeten Daten und auf einen Abgleich d ieser
Daten mit den Angaben im Einzelabschluss von NüSt (u.a. Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber dem Träger der Einrichtung).
Die in Stichproben durchgeführte analytische Durchsicht der Aufwands - und Ertragskonten,
der aktivierten Eigenleistungen und der weiteren gemeldeten konsolidierungspflichtigen Sach-
verhalte ergab vereinzelte Feststellungen, welche jedoch noch im Rahmen der Prüfung korri-
giert wurden.
4.6 Technische Prüfung
Vergaben VOB/VOL
Aus der Vergabeprüfung entfiel en auf NüSt zwei Vergaben (VOB/VOL) mit rund 769 TEuro
(Nachtrag im Rahmen eines ÖPP-Projektes: Neubau des „August-Meier-Hauses“). Materielle
Feststellungen waren nicht zu treffen.
168
Seite 36 von 61 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
4.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
NürnbergStift
4.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022
A K T I V S E I T E
31.12.2021
€ € €
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 96.908,00 142.427,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 28.013.906,81 29.030.361,81
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 798,67 798,67
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0,00 0,00
4. Technische Anlagen 627.335,00 502.242,00
5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge 912.978,29 959.737,29
6. Fahrzeuge 4.233,00 6.969,00
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.868.415,21 1.335.613,01
32.427.666,98 31.835.721,78
III. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
32.525.574,98 31.979.148,78
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 157.555,18 204.921,52
157.555,18 204.921,52
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.554.377,56 2.207.250,44
2. Forderungen an den Träger der Einrichtung 177.914,41 237.151,12
3. Forderungen aus öffentlicher Förderung 285.319,37 1.474.517,83
4. Sonstige Vermögensgegenstände 157.970,78 96.713,69
5. Umsatzsteuer 0,00 0,00
2.175.582,12 4.015.633,08
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 10.320.727,95 9.228.420,18
12.653.865,25 13.448.974,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 92.062,34 63.656,56
45.271.502,57 45.491.780,12
31.12.2022
169
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 37 von 61
P A S S I V S E I T E
31.12.2021
€ € €
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 620.000,00 620.000,00
II. Kapitalrücklagen 23.168.615,04 22.435.696,04
III. Gewinnvortrag 2.335.866,19– 1.625.139,63–
IV. Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (–) 2.806.030,57– 710.726,56–
18.646.718,28 20.719.829,85
B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
1. Sonderposten aus öffentlicher Förderung für Investitionen 814.591,00 955.888,00
2. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen 2.416.553,00 2.567.072,00
3.231.144,00 3.522.960,00
C. Rückstellungen 11.002.581,28 9.557.059,60
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 760.282,26 1.144.909,41
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (739.114,65) (1.144.909,41)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.079.158,45 7.537.037,32
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (457.322,41) (464.652,39)
3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung 549.395,48 91.995,61
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (549.395,48) (91.995,61)
4. Verbindlichkeiten aus
öffentlicher Förderung für Investitionen 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (0,00) (0,00)
nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen 2.936.589,80 1.638.563,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (2.936.589,80) (1.638.563,34)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 434.237,78 448.885,86
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr (434.237,78) (448.885,86)
6. Verwahrgeldkonto 596.548,80 792.175,26
7. Umsatzsteuer 6.822,58 7.697,07
12.363.035,15 11.661.263,87
E. Rechnungsabgrenzungsposten 28.023,86 30.666,80
45.271.502,57 45.491.780,12
31.12.2022
170
Seite 38 von 61 Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt)
4.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
2021
€ € €
1. Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen gemäß PflegeVG
und sonstigen Leistungen außerhalb des PflegeVG 24.712.353,60 22.376.044,49
2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 4.946.986,74 4.573.465,92
3. Erträge aus Zusatzleistungen nach PflegeVG 56.304,06 62.658,78
4. Erträge aus der gesonderten Berechnung von Investitionskosten 2.230.289,74 2.218.667,19
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB 6.279.267,25 9.116.084,71
soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten
5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 2.798.413,20 2.525.859,93
6. Aktivierte Eigenleistungen 46.032,55 5.330,41
7. Sonstige betriebliche Erträge 249.114,12 1.114.563,57
41.318.761,26 41.992.675,00
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 22.125.098,14 21.276.598,51
b) Sozialabgaben, Altersversorgung und
sonstige Aufwendungen 6.767.297,21 6.601.600,62
28.892.395,35 27.878.199,13
8. Materialaufwand
a) Lebensmittel 95.460,18 70.655,00
b) Wasser, Energie, Brennstoffe 1.308.897,13 1.361.620,17
c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Med--therap. Bedarf 7.649.173,94 7.712.249,74
9. 485.071,23 482.266,41
10. Steuern, Abgaben, Versicherungen 838.519,35 684.113,10
11. Mieten, Pacht, Leasing 512.112,65 518.377,14
10.889.234,48 10.829.281,56
Zwischenergebnis 1.537.131,43 3.285.194,31
12. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung
von Investitionen 1.300.000,00 600.000,00
13. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 329.738,66 367.082,36
14. Aufwendungen aus der Zuführung zu
Sonderposten/Verbindlichkeiten 1.335.949,12 872.958,28
15. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf imm. Vermögensgegenstände und Sachanlagen 2.136.459,42 2.166.200,76
b) Abschreibungen auf Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 43.005,56 37.344,87
16. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung 1.163.843,17 1.157.877,54
17. Sonstige betriebliche Aufwendungen 991.403,13 484.998,51
4.040.921,74– 3.752.297,60–
Zwischenergebnis 2.503.790,31– 467.103,29–
18. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.296,00 1.070,00
19. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 309.536,26 244.693,27
302.240,26– 243.623,27–
20. Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (–) 2.806.030,57– 710.726,56–
2022
Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
171
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) Seite 39 von 61
4.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus folgender Aufstellung:
Restbuchwerte
Anfangs- Zugang Umbuchungen Abgang Endstand Anfangs- Zugang Entnahme Endstand Stand am
stand stand für 31.12.2022
Abgänge
€ € € € € € € €
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 710.892,52 0,00 0,00 710,43 710.182,09 568.465,52 45.519,00 710,43 613.274,09 96.908,00
II. Sachanlagen
1.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 62.588.205,82 748.814,97 0,00 0,00 63.337.020,79 33.557.844,01 1.765.269,97 0,00 35.323.113,98 28.013.906,81
1.2 darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen (56.670.261,01) (15.895,97) (0,00) (0,00) (56.686.156,98) (33.557.844,01) (1.765.269,97) (0,00) (35.323.113,98) (21.363.043,00)
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 51.155,41 0,00 0,00 0,00 51.155,41 50.356,74 0,00 0,00 50.356,74 798,67
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1 Technische Anlagen 2.793.624,31 176.614,74 38.357,98 0,00 3.008.597,03 2.291.382,31 89.879,72 0,00 2.381.262,03 627.335,00
4.2 darunter: in Betriebsbauten und Außenanlagen (2.793.624,31) (176.614,74) (38.357,98) (0,00) (3.008.597,03) (2.291.382,31) (89.879,72) (0,00) (2.381.262,03) (627.335,00)
5.1 Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge 6.572.460,68 186.295,73 0,00 175.011,25 6.583.745,16 5.612.723,39 233.054,73 175.011,25 5.670.766,87 912.978,29
5.2 darunter: in Betriebsbauten, Außenanlagen, GWG´s und
Festwerte in Betriebsbauten (6.572.460,68) (186.295,73) (0,00) (175.011,25) (6.583.745,16) (5.612.723,39) (233.054,73) (175.011,25) (5.670.766,87) (912.978,29)
6. Fahrzeuge 92.478,35 0,00 0,00 0,00 92.478,35 85.509,35 2.736,00 0,00 88.245,35 4.233,00
7.1 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.335.613,01 1.571.160,18 – 38.357,98 0,00 2.868.415,21 0,00 0,00 0,00 0,00 2.868.415,21
7.2 darunter: für Betriebsbauten (763.835,05) (1.527.864,10) (0,00) (0,00) (2.291.699,15) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (2.291.699,15)
73.433.537,58 2.682.885,62 0,00 175.011,25 75.941.411,95 41.597.815,80 2.090.940,42 175.011,25 43.513.744,97 32.427.666,98
III. Finanzanlagen 1.000,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00
74.145.430,10 2.682.885,62 0,00 175.721,68 76.652.594,04 42.166.281,32 2.136.459,42 175.721,68 44.127.019,06 32.525.574,98
darunter: Summe der Positionen 1.2, 4.2, 5.2, 6. und 7.2: (66.892.659,40) (1.906.670,54) (38.357,98) (175.011,25) (68.662.676,67) (41.547.459,06) (2.090.940,42) (175.011,25) (43.463.388,23) (25.199.288,44)
Anlagevermögen insgesamt
Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen
Bilanzposten
1
172
Seite 40 von 61 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
5 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
5.1 Allgemeines
Nach dem Umbau des bestehenden Stadions anlässlich der Teilnahme der Stadt Nürnberg
als Austragungsort für die Fußballweltmeisterschaft 2006 hat der Eigenbetrieb gemäß Be-
triebssatzung die Aufgabe der Sicherstellung des laufenden Betriebs des Stadions unter Be-
rücksichtigung des Werterhalts. Das operative Geschäft der Betriebsführung des Stadions ist
seit 01.07.2005 vollständig durch die Franken-Stadion Nürnberg Betriebs GmbH übernommen
worden. Durch Anteilsabtretungs- und Anteilskaufvertrag vom 12.06.2015 hält die Stadt Nürn-
berg mit Wirkung ab 01.07.2015 100 % der Geschäftsanteile an der Franken -Stadion Nürn-
berg Betriebs -GmbH. Der Betreibervertrag zwischen dem FSN und der Stadion Betriebs -
GmbH läuft weiter, die Befristung zum 30.06.2015 wurde aufgehoben.
Die Franken-Stadionbetriebssatzung (FSBS) vom 21.06.2002, zuletzt geändert durch Satzung
vom 25.11.2019 enthält u. a. Bestimmungen über die Organe des Eigenbetriebes und Rege-
lungen hinsichtlich der Aufgaben bz w. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschus-
ses, des Stadtrats sowie des Oberbürgermeisters. Nach § 1 Abs. 3 FSBS ist dem Betrieb kein
Stammkapital zugeordnet. Die FSBS wird ergänzt durch eine Geschäftsanweisung für die
Werkleitung, welche die Aufg aben sowie die Arbeits - und Verfahrensweise der Werkleitung
regelt.
Der Eigenbetrieb ist zur Aufrechterhaltung seiner Liquidität auf Zuwendungen der Stadt Nürn-
berg angewiesen. Da gemäß Art. 107 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) Zuschüsse, Verlustausgleichszahlungen oder Kapitaleinlagen aus öffentlichen Mitteln
unzulässige Beihilfen darstellen können, ist die Werkleitung diesbezüglich im ständigen Aus-
tausch mit dem Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation.
5.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
5.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 vom 18.11.2021 war für FSN
eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorge-
sehen. Im Vermögensplan w urden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt-
schaftsplan war auf 1,5 Mio. Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2022 in Kraft.
173
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 41 von 61
5.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2022 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einer Stel-
lenübersicht. Die erforderliche Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgte am 18.11.2021.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 2022 sahen Erträge von 1,47 Mio. Euro und Aufwendun-
gen von 5,01 Mio. Euro vor, so dass sich ein Jahresverlust in Höhe von 3,54 Mio. Euro errech-
nete. Tatsächlich ergab sich 2022 ein Jahresverlust von 2,71 Mio. Euro.
Der Vermögensplan 202 2 umfasste einen Finanzbedarf von 5,25 Mio. Euro. Die Finanzpla-
nung der Jahre 2021 bis 2025 umfasste ein Volumen von 20,70 Mio. Euro, davon 12 Mio. Euro
zum Ausgleich der voraussichtlich negativen Jahresergebnisse und 8,52 Mio. Euro für Darle-
henstilgungen.
5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlas-
tung
Der Vorjahresabschluss wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und
mit dem uneingeschränkten Bestä tigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom 14.12.2022
hat der Stadtrat den Jahresabschluss 20 21 festgestellt, uneingeschränkte Entlastung erteilt
und entschieden, den Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von 2,18 Mio. Euro mit der Allgemeinen
Rücklage zu verrechnen.
5.4 Jahresabschluss 2022
5.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 202 2, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver-
lustrechnung sowie Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 08.05.2023 erstellt.
174
Seite 42 von 61 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
5.4.2 Bilanzentwicklung 2022
Die Entwicklung der Bilanz 2022 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
31.12.2022 31.12.2021
€ € absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 26.069.548,00 28.117.638,15 -2.048.090,15 -7,3
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,0
Sachanlagen 26.069.548,00 28.117.638,15 -2.048.090,15 -7,3
Umlaufvermögen (gesamt) 1.859.035,01 826.611,76 1.032.423,25 124,9
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 1.413.637,66 606.324,66 807.313,00 133,1
Kassenbestand, Bankguthaben 445.397,35 220.287,10 225.110,25 102,2
Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 320,00 -320,00 -100,0
27.928.583,01 28.944.569,91 -1.015.986,90 -3,5
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 16.634.222,24 16.241.580,61 392.641,63 2,4
Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0
Allgemeine und zweckgebundene Rücklage 19.342.201,61 18.419.599,33 922.602,28 5,7
Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00 0,0
Jahresergebnis -2.707.979,37 -2.178.018,72 -529.960,65 24,3
Rückstellungen 40.700,00 27.000,00 13.700,00 50,7
Verbindlichkeiten 11.253.660,77 12.675.989,30 -1.422.328,53 -11,2
Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,0
27.928.583,01 28.944.569,91 -1.015.986,90 -3,5
Franken-Stadion Nürnberg
Veränderung
Die Aktivseite wird weiterhin durch das Anlagevermögen bestimmt. Dieses ermäßigte sich ab-
schreibungsbedingt um 2,05 Mio. Euro auf 26,07 Mio. Euro. Das anteilige Anlagevermögen
beträgt nunmehr 93,3 % der Bilanzsumme (Vj: 97,1 %). Das Umlaufvermögen liegt insbeson-
dere aufgrund höherer Forderungen an die Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben (+786
TEuro) deutlich über dem Vorjahresniveau bei 1,86 Mio. Euro. Insgesamt sank die Bilanz-
summe um 1,01 Mio. Euro auf 27,93 Mio. Euro.
Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital trotz der Verrechnung des Jahresverlustes
2022 von 2,18 Mio. Euro mit der Allgemeinen Rücklage um 393 TEuro auf 1,63 Mio. Euro.
Ursache hierfür war ein unterjähriger Verlustausgleich durch die Stadt Nürnberg über 3,10 Mio.
Euro. Die Verbindlichkeiten verringerten sich tilgungsbedingt um 1,42 Mio. Euro auf 11,25 Mio.
Euro. Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 59,55% (Vj. 56,1 %).
175
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 43 von 61
5.4.3 Erfolgsrechnung 2022
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2022 aus der Gewinn-
und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
2022 2021
€ € absolut in %
ERTRÄGE 1.630.280,28 1.303.482,74 321.727,17 24,7
Umsatzerlöse 1.621.309,64 1.303.482,74 317.826,90 24,4
Sonstige betriebliche Erträge 3.900,27 0,00 3.900,27 ---
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.070,37 0,00 5.070,37 ---
AUFWENDUNGEN 4.338.259,65 3.481.501,46 856.758,19 24,6
Personalaufwand 235.036,76 151.782,74 83.254,02 54,9
Abschreibungen 2.132.805,90 2.117.933,99 14.871,91 0,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.589.044,28 768.307,50 820.736,78 106,8
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 381.372,71 429.016,17 -47.643,46 -11,1
sonstige Steuern 0,00 14.461,06 -14.461,06 -100,0
ERGEBNIS -2.707.979,37 -2.178.018,72 -529.960,65 -24,3
Franken-Stadion Nürnberg
Veränderung
Die Erträge stiegen gegenüber dem Vorjahr um 322 TEuro auf 1,63 Mio. Euro an. Dies beruht
im Wesentlichen auf gestiegenen Umsatzerlösen (+318 TEuro).
Der Anstieg beim Personalaufwand erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund der Einstellung
weiterer Mitarbeiter. Die Abschreibungen stiegen geringfügig um 15 TEuro auf 2,13 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 821 TEuro auf 1,59 Mio. Euro.
Sie beinhalten im Wesentlichen gestiegene Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen,
die auf den Substanzerhalt des Stadions ausgerichtet sind.
Der Zinsaufwand nahm insbesondere tilgungsbedingt um 53 TEuro auf 376 TEuro ab. Das
Jahresergebnis verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 530 TEuro auf -2,7 Mio. Euro.
5.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2022
5.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Mit Schreiben der Werkleitung vom 23.01.2023 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungs-
verband (BKPV) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragt.
Der BKPV hat am 1 6.05.2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jah res-
abschluss 2022 sowie für den Lagebericht 2022 erteilt.
176
Seite 44 von 61 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
5.4.4.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis stellte der BKPV u. a. fest:
Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2022 entsprechen den Rechtsvor-
schriften und der Betriebssatzung.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen
Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; die Ertragslage ist weiterhin als unbe-
friedigend zu beurteilen.
5.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 202 2, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver-
lustrechnung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht am 13.10.2023 dem
Werkausschuss vorgelegt.
Der Werkausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.202 2 sowie den Lagebericht 202 2
begutachtet und dem Stadtrat empfohlen zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2022
mit einer Bilanzsumme von 27.483.185,66 Euro und
mit einem Jahresverlust von 2.707.979,37 Euro wird festgestellt.
Der Jahresverlust in Höhe von 2.707.979,37 Euro wird mit der Allgemeinen Rücklage ver-
rechnet.
Die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.
5.5 Beschaffungen
Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB
Im Kalenderjahr 202 2 wurden eine Vergabe über besondere Leistungen mit 106 TEuro für
FSN zur Begutachtung vorgelegt.
177
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 45 von 61
5.6 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
Franken-Stadion Nürnberg
5.6.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022
178
Seite 46 von 61 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
179
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 47 von 61
180
Seite 48 von 61 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
181
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN) Seite 49 von 61
5.6.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
182
Seite 50 von 61 Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg (FSN)
5.6.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
183
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 51 von 61
6 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg (SÖR)
6.1 Allgemeines
6.1.1 Aufgaben und Organisation
Der Servicebetrieb Öffentlic her Raum (SÖR) wurde mit Beschluss des Stadtrates vom
23.07.2008 gegründet. Der Betrieb hat am 01.01.2009 sein operatives Geschäft aufgenom-
men, wobei zunächst die ehemaligen Bereiche des ASN Straßenreinigung, Werkstätten, Be-
dürfnisanstalten als Eigenbetrieb (SÖR I) und das GBA, große Teile von T und die Bauhöfe
von BANOS als optimierter Regiebetrieb (SÖR II) beschlossen wurden. Mit Beschluss des
Stadtrates vom 16.12.2009 ging am 01.01.2010 der optimierte Regiebetrieb in den erweiterten
Eigenbetrieb „Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg“ (SÖR) auf.
Zu den Hauptaufgaben des Eigenbetriebs SÖR zählen insbesondere:
die den Gemeinden übertragenen Aufgaben nach dem Bayerischen Straßen- und Wege-
gesetz und dem Bundesfernstraßengesetz,
die Aufgaben des Baulastträgers für städtische Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingar-
tenanlagen, historische Gärten, Gewässer 3. Ordnung, Ingenieurbauwerke und erforder-
liche Verkehrseinrichtungen,
die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrs-
regelnder und verkehrslenkender Maßnahmen,
der Betrieb des städtischen Fuhrparks und
die Organisation und der Betrieb der öffentlichen Toiletten.
Daneben sind auch hoheitliche Tätigkeiten im Vollzug der einschlägigen Satzungen zu erfül-
len. Hierzu gehören insbesondere die Erschließungsbeitragssatzung (EBS), die Straßenaus-
baubeitragssatzung (ABS), die Straßenreinigungsgebührensatzung (StrRGebS) und die Toi-
lettenbenutzungsgebührensatzung (TBenGebS).
6.1.2 Servicebetriebssatzung
Die Betriebssatzung für den Service betrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖRS) trat zum
01.01.2009 in Kraft. Sie enthält u. a. Bestimmungen über die Organe von SÖR und Regelun-
gen hinsichtlich der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Werkleitung, des Werkausschusses,
des Stadtrates sowie des Oberbürgermeisters. Die SÖRS wird ergänzt durch eine Geschäfts-
anweisung für die Werkleitung.
184
Seite 52 von 61 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
6.2 Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Finanzplanung
6.2.1 Haushaltssatzung
Mit der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 vom 18.11.2021 war für SÖR
eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen nicht vorgese-
hen. Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan waren mit 12,17 Mio. Euro festge-
setzt, der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan auf 22,29 Mio. Euro.
Die Haushaltssatzung trat zum 01.01.2022 in Kraft.
6.2.2 Wirtschafts- und Finanzplan
Der Wirtschaftsplan 2022 besteht aus Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie einer Stel-
lenübersicht, die erforderliche Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgte am 18.11.2021.
Die Planansätze des Erfolgsplanes 202 2 sahen, inkl. des städtischen Zuschusses, Erträge
von 150,50 Mio. Euro und Aufwendungen von 150,31 Mio. Euro vor. Demnach wurde von ei-
nem Jahresüberschuss von 0,19 Mio. Euro ausgegangen. Tatsächlich ergab sich 202 2 ein
Jahresüberschuss von 8,19 Mio. Euro. Gegenüber den Planansätzen sind Mehrerträge von
1,18 Mio. Euro zu verzeichnen. Die tatsächlichen Aufwendungen betrugen 143,49 Mio. Euro
und lagen um 6,82 Mio. Euro unter den Planansätzen.
Der Vermögensplan 2022 umfasste einen Finanzbedarf von 18,49 Mio. Euro. Die Finanzpla-
nung der Jahre 20 21 bis 202 5 umfasste ein Volumen von 102,78 Mio. Euro, davon
92,83 Mio. Euro für Investitionen und 7,64 Mio. Euro für Darlehenstilgungen.
6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlas-
tung
Der Jahresabschluss 20 21 wurde von der Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH
geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss vom
14.12.2022 hat der Stadtrat den Jahresabschluss 2021 festgestellt, uneingeschränkte Entlas-
tung erteilt und entschieden, den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 5,26 Mio. Euro auf neue
Rechnung vorzutragen.
6.4 Jahresabschluss 2022
6.4.1 Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 202 2, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver-
lustrechnung und Anhang wurde zusammen mit dem Lagebericht am 26.06.2023 erstellt.
185
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 53 von 61
6.4.2 Bilanzentwicklung 2022
Die Entwicklung der Bilanz 2022 wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR absolut in %
AKTIVA
Anlagevermögen (gesamt) 44.147.190,72 39.695.574,69 4.451.616,03 11,2
Immaterielle Vermögensgegenstände 120.958,00 149.587,00 -28.629,00 -19,1
Sachanlagen 44.026.232,72 39.545.987,69 4.480.245,03 11,3
Umlaufvermögen (gesamt) 52.207.253,53 52.490.360,00 -283.106,47 -0,5
Vorräte 4.750.571,53 4.175.848,54 574.722,99 13,8
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 41.189.124,87 47.577.119,16 -6.387.994,29 -13,4
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.267.557,13 737.392,30 5.530.164,83 >100,0
Rechnungsabgrenzungsposten 327.411,96 331.838,94 -4.426,98 -1,3
Bilanzsumme 96.681.856,21 92.517.773,63 4.164.082,58 4,5
PASSIVA
Eigenkapital (gesamt) 22.953.370,64 14.760.109,01 8.193.261,63 55,5
Stammkapital 0,00 0,00 0,00 0,0
Allgemeine Rücklage 10.285.813,90 10.285.813,90 0,00 0,0
Gewinn-/Verlustvortrag 4.474.295,11 -787.821,83 5.262.116,94 >100,0
Jahresüberschuss 8.193.261,63 5.262.116,94 2.931.144,69 55,7
Sonderposten für Investitionszuschüsse 62.012,48 66.271,48 -4.259,00 -6,4
Rückstellungen 50.901.678,46 44.622.028,50 6.279.649,96 14,1
Verbindlichkeiten 22.544.344,62 32.842.235,14 -10.297.890,52 -31,4
Rechnungsabgrenzungsposten 220.450,01 227.129,50 -6.679,49 -2,9
Bilanzsumme 96.681.856,21 92.517.773,63 4.164.082,58 4,5
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Veränderung
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4,16 Mio. Euro erhöht. Verantwortlich
für das um rund 4,45 Mio. Euro gestiegene Anlagevermögen war insbesondere ein Zuwachs
von 4,48 Mio. Euro bei den Sachanlagen. Dieser Zuwachs resultiert insbesondere aus einem
Anstieg bei den Anlagen in Bau (+ 4,78 Mio. Euro), bedingt durch Aufwendungen für die ge-
plante neue „Betriebszentrale am Pferdemarkt“.
Auf der Passivseite führte insbesondere der Gewinnvortrag des Jahresüberschusses 2021
(5,26 Mio. Euro) sowie der Jahresüberschuss 2022 zu einer Erhöhung des Eigenkapitals.
Durch diese Steigerung des Eigenkapitals ist die Eigenkapitalquote erneut gestiegen. Zum
Stichtag beträgt sie nunmehr 23,7 % (Vorjahr 15,9 %). Die Rückst ellungen stiegen um
6,28 Mio. Euro auf 50,90 Mio. Euro, was auf um 5,13 Mio. Euro gestiegene Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zurückzuführen war. Zudem bestehen nicht passivie-
rungspflichte Pensionsverpflichtungen von 21,56 Mio. Euro (Vj. 21,60 Mio. Euro).
186
Seite 54 von 61 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
6.4.3 Erfolgsrechnung 2022
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2022 aus der Gewinn-
und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben.
2022 2021
EUR EUR absolut in %
ERTRÄGE 151.688.631,92 146.227.923,33 5.460.708,59 3,7
Umsatzerlöse 150.082.373,27 144.722.868,84 5.359.504,43 3,7
Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen 117.617,21 59.392,17 58.225,04 98,0
Andere aktivierte Eigenleistungen 2.739,00 9.389,00 -6.650,00 -70,8
Sonstige betriebliche Erträge 1.300.801,28 1.434.872,90 -134.071,62 -9,3
Zinsen und ähnliche Erträge 185.101,16 1.400,42 183.700,74 >100,0
AUFWENDUNGEN 143.495.370,29 140.965.806,39 2.529.563,90 1,8
Materialaufwand 60.578.007,65 58.702.750,23 1.875.257,42 3,2
Personalaufwand 63.756.514,30 60.397.190,62 3.359.323,68 5,6
Abschreibungen 3.209.546,13 3.416.221,06 -206.674,93 -6,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 14.087.942,78 13.573.223,51 514.719,27 3,8
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.755.985,41 4.770.019,92 -3.014.034,51 -63,2
Sonstige Steuern 107.374,02 106.401,05 972,97 0,9
ERGEBNIS 8.193.261,63 5.262.116,94 2.931.144,69 55,7
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Veränderung
Die Erträge konnten um 5,46 Mio. Euro auf 151,69 Mio. Euro gesteigert werden. Dieser An-
stieg beruht insbesondere auf 5,36 Mio. Euro höheren Umsatzerlösen. Maßgeblichen Anteil
an den höheren Umsatzerlösen hatte der Anstieg des städtischen Zuschusses um
4,10 Mio. Euro auf nunmehr 104,44 Mio. Euro.
Die Aufwendungen betrugen 143,50 Mio. Euro, was im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung
um 2,53 Mio. Euro bedeutet. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere ge-
stiegene Personal- (+3,36 Mio. Euro) und höhere Materialaufwendungen (+1,88 Mio. Euro).
Während die höheren Personalaufwendungen insbesondere auf eine wesentlich höhere Zu-
führung zur Pensionsrückstellung zurückzuführen waren, resultiert d er Anstieg des Material-
aufwands im Wesentlichen auf einen Anstieg der bezogenen Leistungen (+2,32 Mio. Euro).
6.4.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2022
6.4.4.1 Bestätigungsvermerk
Mit Stadtratsbeschluss vom 28.09.2022 wurde die Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragt.
Die Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH hat am 29.06.2023 den uneingeschränk-
ten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2022 sowie für den Lagebericht 2022 erteilt.
187
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 55 von 61
6.4.4.2 Prüfungsergebnis
Als zusammenfassendes Ergebnis der Prüfung stellte die Curacon Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft GmbH am 29.06.2023 u.a. fest:
Der Jahresabschluss 2022 entspricht in allen wesentlichen Belangen der Eigenbetriebs -
verordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum
31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2022.
Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschrif-
ten zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen
steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzli-
chen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend dar.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresab-
schlusses und des Lageberichtes geführt.
6.4.4.3 Begutachtung durch den Werkausschuss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 202 2, bestehend aus Bilanz, Gewinn - und Ver-
lustrechnung sowie Anhang, wurde zusammen mit dem Lagebericht und dem Bericht der
Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH dem Werkausschuss vorgelegt.
Der Werkausschuss begutachtete am 20.09.2023 die Feststellung des Jahresabschlusses so-
wie des Lageberichtes und empfahl dem Stadtrat zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 96.681.856,21 Euro und mit einem
Jahresüberschuss von 8.193.261,63 Euro wird festgestellt.
Der Jahresüberschuss 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu
beschließen.
6.5 Beschaffungen
Neben den von der technischen Prüfung erfassten Vergaben wurden im Rahmen der beglei-
tenden Verwaltungsprüfung 2022 insgesamt 3 Beschaffungsvorgänge von SÖR zur Prüfung
nach den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) mit einem Gesamtvolumen von rd.
1,54 Mio. Euro vorgelegt und durch Rpr begutachtet.
188
Seite 56 von 61 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
6.6 Technische Prüfung
Vergaben GWG, VgV, UVgV, VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf SÖR insgesamt 40 Vergaben mit rund 52,41 Mio. Euro,
einschließlich 9 Nachtragsangeboten von 873 TEuro. Materielle Feststellungen waren nicht zu
treffen.
Zusätzlich waren weitere 17 Vergaben über besonderer Leistungen in Höhe vo n 4,93 Mio.
Euro zu prüfen. Feststellungen waren hier nicht zu treffen.
189
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 57 von 61
6.7 Anlagen zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
6.7.1 Schlussbilanz zum 31.12.2022
31.12.2022 31.12.2021
€ € € €
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Lizenzen 30.042,00 45.814,00
2. EDV Software 90.916,00 120.958,00 103.773,00 149.587,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 120.542,68 120.542,68
2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 21.701.190,15 21.614.920,62
3. Bauten auf fremden Grund und Boden 219.315,00 237.048,00
4. Fahrzeuge 9.555.038,00 10.041.489,00
5. Maschinen 1.346.506,00 1.158.131,00
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.233.654,00 2.295.123,00
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.849.986,89 44.026.232,72 4.078.733,39 39.545.987,69
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 3.942.587,79 3.485.482,01
2. Unfertige Leistungen 807.983,74 4.750.571,53 690.366,53 4.175.848,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.367.900,24 3.804.700,22
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 437.840,82 434.427,10
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €)
3. Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe 36.010.940,49 43.192.751,63
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 372.443,32 41.189.124,87 145.240,21 47.577.119,16
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.267.557,13 737.392,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 327.411,96 331.838,94
S U M M E D E R A K T I V A 96.681.856,21 92.517.773,63
A K T I V A
190
Seite 58 von 61 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
31.12.2022 31.12.2021
€ € € €
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 0,00 0,00
II. Allgemeine Rücklage 10.285.813,90 10.285.813,90
III. Gewinnvortrag 4.474.295,11 -787.821,83
IV Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) 8.193.261,63 12.667.556,74 5.262.116,94 4.474.295,11
22.953.370,64 14.760.109,01
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 62.012,48 66.271,48
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 34.311.237,00 29.181.622,00
2. Sonstige Rückstellungen 16.590.441,46 50.901.678,46 15.440.406,50 44.622.028,50
D. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 418.250,00 510.840,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 418.250,00 € ( Vj. 510.840,00 €)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.771.410,80 7.385.954,32
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.771.410,80 € ( Vj. 7.385.954,32 €)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 694.770,74 581.881,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 694.770,74€ (Vj. 581.881,62 €)
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben 7.764.174,12 17.262.593,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.964.174,12 € (Vj.10.562.593,82 €)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 6.895.738,96 7.100.965,38
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.895.739,96 € (Vj. 7.100.965,38 €)
davon aus Steuern 481.205,26 € (Vj. 379.283,90 €)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 117.153,73 € (Vj. 95.166,75 €)
22.544.344,62 32.842.235,14
E. Rechnungsabgrenzungsposten 220.450,01 227.129,50
S U M M E D E R P A S S I V A 96.681.856,21 92.517.773,63
P A S S I V A
191
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Seite 59 von 61
6.7.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2022
2022
€
2021
€
1. Umsatzerlöse 150.082.373,27 144.722.868,84
2. Erhöhung / Verminderung (-) des Bestandes an unfertigen Leistungen 117.617,21 59.392,17
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 2.739,00 9.389,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.300.801,28 1.434.872,90
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 11.489.454,87 11.933.899,38
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 49.088.552,78 46.768.850,85
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 46.120.163,97 45.747.766,33
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 17.636.350,33 14.649.424,29
davon für Altersversorgung 7.916.876,39 € (Vj. 55.267.812,96 €)
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.209.546,13 3.416.221,06
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 14.087.942,78 13.573.223,51
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 185.101,16 1.400,42
davon aus der Abzinsung langfristiger Rückstellunge 78.184,00 € (Vj. 1.390,42 €)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.755.985,41 4.770.019,92
davon an verbundene Unternehmen 245.587,50 € (VJ. 275.557,50 €)
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 1.384.316,00 € (Vj. 4.368.277,00 €)
11. Ergebnis nach Steuern 8.300.635,65 5.368.517,99
12. Sonstige Steuern 107.374,02 106.401,05
13. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 8.193.261,63 5.262.116,94
Nachrichtlich:
Der Jahresüberschuss i. H. v. 8.193.261,63 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gewinn- und Verlustrechnung
192
Seite 60 von 61 Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
6.7.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Anlagennachweis 2021 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Anfangsstand Abschreibungen im GJ Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Ende Ende Vorjahr
Durchschnitt-
licher
Abschreibungs-
satz
Durchschnitt-
licher
Restbuchwert
01.01.2022 31.12.2022 01.01.2022 31.12.2022 Geschäftsjahr
€ € € € € € € € € € € € € € in % in %
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.605.010,65 33.391,57 0,00 0,00 0,00 1.638.402,22 1.455.423,65 62.020,57 0,00 0,00 0,00 1.517.444,22 120.958,00 149.587,00 3,79 7,38
1. Lizenzen 161.851,00 1.597,58 0,00 0,00 0,00 163.448,58 116.037,00 17.369,58 0,00 0,00 0,00 133.406,58 30.042,00 45.814,00 10,63 18,38
2. EDV Software 1.443.159,65 31.793,99 0,00 0,00 0,00 1.474.953,64 1.339.386,65 44.650,99 0,00 0,00 0,00 1.384.037,64 90.916,00 103.773,00 3,03 6,16
II. Sachanlagen 91.690.047,35 7.607.453,59 1.069.348,92 0,00 21.428,23 98.249.580,25 52.144.059,66 3.147.525,56 1.068.615,92 0,00 378,23 54.223.347,53 44.026.232,72 39.545.987,69 3,20 44,81
1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 120.542,68 0,00 0,00 0,00 0,00 120.542,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 120.542,68 120.542,68 0,00 100,00
2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 43.559.294,41 295.339,94 0,00 78.965,57 0,00 43.933.599,92 21.944.373,79 288.035,98 0,00 0,00 0,00 22.232.409,77 21.701.190,15 21.614.920,62 0,66 49,40
3. Bauten auf fremden Grund und Boden 331.084,13 0,00 0,00 0,00 0,00 331.084,13 94.036,13 17.733,00 0,00 0,00 0,00 111.769,13 219.315,00 237.048,00 5,36 66,24
4. Fahrzeuge 29.748.503,12 1.566.510,08 986.416,93 48,80 0,00 30.328.645,07 19.707.014,12 2.052.280,88 985.687,93 0,00 0,00 20.773.607,07 9.555.038,00 10.041.489,00 6,77 31,50
5. Maschinen 4.148.419,45 20.923,80 0,00 399.282,26 0,00 4.568.625,51 2.990.288,45 231.831,06 0,00 0,00 0,00 3.222.119,51 1.346.506,00 1.158.131,00 5,07 29,47
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.703.470,17 475.129,64 82.931,99 0,00 21.428,23 10.117.096,05 7.408.347,17 557.644,64 82.927,99 0,00 378,23 7.883.442,05 2.233.654,00 2.295.123,00 5,51 22,08
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.078.733,39 5.249.550,13 0,00 -478.296,63 0,00 8.849.986,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.849.986,89 4.078.733,39 0,00 100,00
93.295.058,00 7.640.845,16 1.069.348,92 0,00 21.428,23 99.887.982,47 53.599.483,31 3.209.546,13 1.068.615,92 0,00 378,23 55.740.791,75 44.147.190,72 39.695.574,69
193
Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Seite 61 von 61
7 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die Jahresabschlüsse 2022 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn-
berg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, NürnbergS tift, Franken-Stadion Nürnberg und
Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg wurden gemäß der Art. 103, 106 und 107 GO vom
Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung gelten-
den Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behand-
lung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3
GO zu erteilen.
Nürnberg, 09.11.2023
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
194
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SUN/032/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
27.07.2023 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg
Anlagen:
Jahresabschluss und Lagebericht SUN 2022
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Prüfungsbericht)
Sachverhalt (WerkA SUN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn - und Verlust -
rechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SUN wurde von der ETL Aucon GmbH
gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl.
Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der
Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SUN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) auf die Abschlussprüfung
nach Art. 107 Abs. 1 GO durch einen externen Abschlussprüfer auf. Der uneingeschränkt
testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig
(Art. 103 Abs. 1 GO), das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 Abs. 3 GO).
Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
22
195
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/032/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
196
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/032/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Es handelt sich um eine kfm. Angelegenheit ohne Auswirkungen auf
unterschiedliche Personengruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte
betroffen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
197
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/032/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 27.07.2023):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 26.05.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebs SUN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des
Eigenbetriebs SUN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 612.535.934,47 Euro
Der Jahresgewinn zum 31.12.2022 beträgt 13.629.725,96 Euro
Gutachtervorschlag (RprA Ö 29.11.2023):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prü fung des Jahresabschlusses 2022
des Eigenbetriebs SUN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss
übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 612.535.934,47 Euro
Der Jahresgewinn zum 31.12.2022 beträgt 13.629.725,96 Euro
Beschlussvorschlag (StR Ö 13.12.2023):
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsaus schusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SUN zum 31.12.2022 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 612.535.934,47 Euro.
2. Die Gewinn - und Verlustrechnung schließt zum 31.12.2022 mit ein em Jahresgewinn von
13.629.725,96 Euro ab.
3. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SUN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
198
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2022
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang
22
199
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2022
Seite 2 von 26
Stand: 26.05.2023
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Bilanz zum 31. Dezember 2022 3
Aktiva 3
Passiva 4
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. 01. – 31.12.2022 5
3. Erläuterungen 6
3.1. Allgemeine Erläuterungen 6
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8
3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- un d Verlustrechnung 17
4. Sonstige Angaben 19
4.1. Werkleitung 19
4.2. Werkausschuss 19
4.3. Prüfungshonorar 19
4.4. Angaben zum Personal 20
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 20
4.6. Nachtragsbericht 20
4.7. Gewinnverwendung 21
5. Anlagen
Anlage 1 Anlagenspiegel 22
Anlage 2 Entwicklung der Sonderposten 24
Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022 26
200
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2022
Seite 3 von 26
Stand: 26.05.2023
1. Bilanz zum 31. Dezember 2022
Aktiva 31.12.2022EUR 31.12.2021EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 820.530,00 872.2 97,00
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
820.530,00 872.297,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs-
und anderen Bauten 43.784.696,88 42.713.600,95
2. Unbebaute Grundstücke 606.991,17 606.991,17
3. Abwasserreinigungsanlagen 36.371.173,00 31.363.475,00
4. Abwassersammlungsanlagen 436.758.007,00 435.860.614,00
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 847.296,00 1.058.133,00
6. Fahrzeuge 2.402.669,00 2.605.747,00
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.818.658,00 3.964.426,00
8. Anlagen im Bau 80.324.861,25 71.744.250,97
604.914.352,30 589.917.238,09
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,00 1,00
2,00 2,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 4.156.408,52 3.836.660,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.429.109,03 1.103.367,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 17.500,00 0,00
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 452.831,39 1.246.147,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 209.897,17 255.215,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 925,59 0,00
2.091.837,59 2.604.730,51
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 53 4.656,40 311.005,99
C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 18.147,66 16.51 2,58
Bilanzsumme 612.535.934,47 597.558.446,59
201
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2022
Seite 4 von 26
Stand: 26.05.2023
Passiva 31.12.2022EUR 31.12.2021EUR
A. Eigenkapital
I. Rücklagen
Gewinnrücklage 98.660.364,13 88.006.292,59
II. Jahresgewinn 13.629.725,96 10.654.071,54
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen 39.749.434,00 41.227.669,00
C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 87.72 5.835,00 85.703.330,00
D. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen 35.493.141,00 35.491.816,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 25.625,00
3. Sonstige Rückstellungen 64.363.416,29 76.214.647,2 2
99.856.557,29 111.732.088,22
E. Verbindlichkeiten
1. gegenüber Kreditinstituten 257.469.535,42 243.864. 433,52
2. aus Lieferungen und Leistungen 8.528.457,15 7.930. 606,60
3. gegenüber der Stadt Nürnberg 6.312.166,69 7.845.88 1,99
4. Sonstige Verbindlichkeiten 501.113,22 472.213,47
davon aus Steuern 309.243,30 258.112,71
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00
272.811.272,48 260.113.135,58
F. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 102.745,61 121 .859,66
Bilanzsumme 612.535.934,47 597.558.446,59
202
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2. Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung 2022EUR 2021EUR
A. Erlöse
1. Umsatzerlöse 94.794.246,21 96.813.040,46
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3.398.443,79 3.565.349,71
3. Sonstige betriebliche Erträge 6.561.679,65 5.271.627,93
davon Auflösungen Sonderposten für
Investitionszuschüsse und empfangene
Ertragszuschüsse
4.863.493,60 4.879.757,42
Summe Erlöse 104.754.369,65 105.650.018,10
B. Aufwendungen
1. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren -9.198.779,78 -8.176.534,22
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -14.402.254, 22 -17.981.857,22
Summe Materialaufwand -23.601.034,00 -26.158.391,44
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -21.657.145,55 -21.727.394,66
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung -6.484.700,03 -6.490.497,41
davon für die Altersversorgung *) -2.046.246,61 - 2.018.283,45
Summe Personalaufwand -28.141.845,58 -28.217.892,07
3. Abschreibungen auf immaterielle Ver-
mögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
-23.523.617,04 -23.364.562,43
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -12.291.072,62 -11.454.260,58
Summe Aufwendungen -87.557.569,24 -89.195.106,52
C. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 27.669,11 23.453,70
davon aus Abzinsung Rückstellungen 8.007,00 4.448 ,00
D. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.253.729,60 -5.570.048,47
davon aus Aufzinsung Rückstellungen -1.255.897,0 0 -3.169.390,00
Ergebnis nach Steuern 13.970.739,92 10.908.316,81
E. Steuern
1. Sonstige Steuern -341.013,96 -254.245,27
Jahresgewinn 13.629.725,96 10.654.071,54
*) Ab 2022 werden die Aufwendungen f. Pauschalsteue r ZVK u. Erstatt. v. Versorgungsbezügen hinzugezählt.
Zum Vergleich wurde der Wert des Jahres 2021 ana log angepasst.
203
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Stand: 26.05.2023
3. Erläuterungen
3.1. Allgemeine Erläuterungen
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürn-
berg.
Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebs-
verordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 03. Februar 2023).
Der Jahresabschluss 2022 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsver-
ordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die vorliegende Bilanz 2022 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Form-
blätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265
Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsan-
lagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investi-
tionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“
erweitert.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vor-
schriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Ver-
merke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungs-
dauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine be-
triebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die
EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 800,00 EUR (brutto); diese werden sofort in vol-
ler Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen, einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den han-
delsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um plan-
mäßige Abschreibungen, bewertet.
In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen
für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungs-
umfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (506.402,00 EUR) werden während der
Bauzeit der Maßnahmen aktiviert.
204
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Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach
den in den Finanzwirtschaftsbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungs-
dauern abgeschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenom-
men, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter wer-
den bis zu einem Anschaffungspreis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert aus-
gewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstre-
ckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigun-
gen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemei-
nen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwasser-
gebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zu-
grunde.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem 31.12.2022 für
Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt.
Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter
dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auf-
lösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögens-
gegenstände.
Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zu-
schüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebüh-
renzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr
2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von
Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investiti-
onszuschüsse.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage ei-
nes versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berech-
nung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer ange-
nommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %; Quelle:
Deutsche Bundesbank).
205
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Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 %
(Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Renten-
dynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde
aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vor-
schriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt.
In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die
sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versor-
gungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.
Von der Wahlmöglichkeit nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, Zuführungen zu den Rückstellun-
gen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bis spätestens 31. Dezember 2024 in jedem Ge-
schäftsjahr zu mindestens einen fünfzehntel anzusammeln, wurde bei der Umstellung auf BilMoG
in 2010 kein Gebrauch gemacht.
Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei
der Deutschen Bundesbank abgefragt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen
hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten ge-
genüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen aus Gebühren und Zinsen, die
erst in Folgejahren zu Erlösen führen. Bei den Gebühreneinnahmen handelt es sich um eine Vo-
rauszahlung eines Kunden für einen fünfzigjährigen Zeitraum, die bereits im Jahr 2011 einging.
Die abgegrenzten Zinsen stellen Vergütungen der Darlehensgeber an SUN dar, die durch die
Aufnahme zweier Darlehen entstanden sind. Bei der Auflösung werden diese Vergütungen den
Zinserträgen zugeführt.
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Anga-
ben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehöri-
gen Bilanzposten dargestellt.
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagen-
spiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im We-
sentlichen Software.
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Finanzanlagen
Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung
Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An
dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten
beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH
durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigen-
betriebs ausgewiesen. Aufgabe der Gesellschaft ist die Entwicklung der zukünftigen thermischen
Verwertung kommunaler Klärschlämme in der Region Nürnberg und die Rückgewinnung von
Phosphor entsprechend der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom
27.09.2017. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits
zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und
mit diesem auch weiterhin in der Bilanz der SUN fortgeführt.
Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts
der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem
wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtete deshalb
auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug hat die SUN in den Jahren 2020
und 2021, mit Beschluss des Werkausschusses, auf die Rückzahlung der Ausleihungen i. H. v.
jeweils 1.000.000,00 EUR verzichtet. Damit beläuft sich der ausgereichte Kreditbetrag gegenüber
der GmbH zum 31.12.2021 noch auf lediglich 150.000,00 EUR. Dieser wird im Posten „Auslei-
hungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch aufgrund der Finanzlage der
GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abgeschrieben. Da auch die Rück-
zahlung des restlichen Kreditbetrages i. H. v. 150.000,00 EUR eher unwahrscheinlich erscheint,
wurde im Rahmen des Vorsichtsprinzips auf eine Wertaufholung verzichtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1.429 TEUR.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen i. H. v. 120 TEUR (Vj.: 120 TEUR) enthalten.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr wie-
der zurückgegangen. Die höchste Forderung besteht dabei zwar erneut gegenüber dem Service-
betrieb Öffentlicher Raum (SÖR), jedoch in deutlich geringerer Höhe (204 TEUR) als im Vorjahr,
da Forderungen aus dem Straßenentwässerungsanteil noch vor dem Bilanzstichtag ausgeglichen
worden waren. Wie bereits im Vorjahr, weist das beim Kassen- und Steueramt geführte Betriebs-
mittelkonto zum 31.12.2022 einen negativen Bestand aus und wird deshalb im aktuellen Wirt-
schaftsjahr wiederum unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen.
EUR
Guthaben Betriebsmittelkonto 28900102 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 452.831,3 9
207
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Stammkapital
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Be-
triebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 03.02.2023 kein Stammkapital.
Gewinnrücklage
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 wurde das Jahresergebnis 2021 in Höhe von
10.654.071,54 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt.
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszu-
schüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge
für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim
Wasserwirtschaftsamt gestellt, jedoch liegen bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung, seit 2015,
noch keine entsprechenden Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgabe vor. Folgt das
Wasserwirtschaftsamt den Anträgen der SUN, steht zum 31.12.2022 noch ein verrechenbarer
Betrag für die Maßnahmen „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ (1.756.293,01 EUR), „Überleitung
Kleingründlach“ (3.493.747,52 EUR), „Stauraumkanal Volkacher Str.“ (3.099.827,27 EUR),
„Überleitung Heroldsberg“ (4.236.451,22 EUR), „Stauraumkanal Vogelsgarten“ (776.387,78 EUR)
i. H. v. insgesamt 13.362.706,80 EUR zur Verfügung.
Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse
Die Position enthält regelmäßig die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbes-
serungsbeiträge, welche im Berichtsjahr einen Zugang in Höhe von 2.001 TEUR aufwiesen. Im
Rahmen einer Vereinbarung und vier Erschließungsverträgen, sog. Maßnahmen Dritter, wurden
von externen Bauträgern Mischwasser-, Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle im Wert von
3.331 TEUR fertiggestellt und 2022 in das Anlagevermögen der SUN aufgenommen. Da die Kos-
ten hierfür vom jeweiligen Bauträger übernommen werden, erfolgte in gleicher Höhe ein Zugang
in die Sonderposten für Ertragszuschüsse. Weiterhin wurden in 2022 von einer Gesellschaft des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ein In-
vestitionszuschuss i. H. v. 76 TEUR für das Projekt „Erneuerung der Belüftung der Schwachlast-
belebung Becken 5 und 6 im KW 1 nach Baufortschritt gewährt und passiviert, da nach dem Um-
bau eine förderfähige Energieeinsparung erreicht wird.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre (35.493.141 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (37.226.803 EUR) ein Unter-
schiedsbetrag in Höhe von 1.733.662 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen
gesperrt.
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Steuerrückstellung
Eine Steuerrückstellung musste zum 31.12.2022 nicht gebildet werden. Der für die Stromsteuer
Dezember 2022 in 2023 fällige Abschlag war bereits von der Höhe und Fälligkeit her bekannt und
wurde deshalb unter den Verbindlichkeiten aus Steuern ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen:
EUR
erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 18.625.000,00
Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 21. 646.469,13
Maßnahmen Dritter 11.421.893,00
Instandhaltung 1.079.000,00
ausstehende Rechnungen 6.486.290,00
Beihilfe für Beamte 2.126.236,00
Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 1.908.650,00
Abbruchkosten 0,00
Altersteilzeit 711.138,00
andere sonstige Rückstellungen 358.740,16
Summe: 64.363.416,29
zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren
Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR eine Jahrespauschale nach Erfahrungswerten für die Ver-
pflichtungen aus Rückerstattungsansprüchen von Abwasserkunden. Aufgrund der Meldungen ei-
nes gewerblichen Kunden und der Abwassergäste wurde eine weitere Rückstellung für Gebüh-
renrückzahlungen i. H. v. 379 TEUR gebildet. Aus der Rückstellung zum Ausgleich von Gebüh-
renschwankungen (Schmutz- und Niederschlagswasser) wurde im laufenden Jahr ein Betrag
i. H. v. 14.321 TEUR zum Ausgleich eines negativen gebührenrechtlichen Ergebnisses entnom-
men. Für das letzte Jahr des Gebührenzeitraums (2020 bis 2023) steht danach noch ein Rück-
stellungsbetrag i. H. v. 17.436 TEUR zur Verfügung.
zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen An-
reiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die
diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide fest-
steht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird
eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet.
Aufgrund fehlender Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgaben der Jahre 2015 – 2021
der Klärwerke 1 und 2 wurde ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 12.918 TEUR sowie für die Nieder-
schlagswasserabgabe 2019 (Rest) bis 2021 ein Betrag i. H. v. 4.791 TEUR vorgetragen.
Für die Abwasserabgabe 2022 der Klärwerke 1 und 2 sowie für die Niederschlagswasserabgabe
2022 wurde auf Grundlage von vorläufigen Bescheiden ein Betrag i. H. v. 3.937 TEUR neu zu-
rückgestellt.
209
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Insgesamt ergibt die Rückstellung für Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe zum
31.12.2022 einen Betrag i. H. v. 21.646 TEUR. Der Betrag setzt sich zusammen aus einem mit
Investitionsausgaben verrechenbaren Anteil i. H. v. 13.363 TEUR und einem voraussichtlich nicht
verrechenbaren Anteil i. H. v. 8.284 TEUR, der nach Vorlage der entsprechenden Bescheide zur
Zahlung fällig wird. Bis dahin ist letzterer Betrag gestundet.
zu Maßnahmen Dritter
Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern
durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Ver-
einbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung
der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß
fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertigge-
stellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die un-
entgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden ver-
traglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch
der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat.
zu Instandhaltung
Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in
den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für
Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres
zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche
vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet. Darin enthalten waren auch die Rückstellungen für
die Erneuerung der Rohrleitungen an den Fauleiern (800 TEUR) sowie Sanierung des Faul-
schlammpumpwerks in der Schlammfaulung (396 TEUR). Diese Maßnahmen sollten innerhalb
der Investitionsmaßnahme „Ertüchtigung und Umbau der Schlammfaulungsanlage“ abgewickelt
werden. Aufgrund der langjährigen Bauzeit haben sich die Kosten für die Umsetzung drastisch
erhöht, weshalb die bestehenden Anlagen auf ihre Standfestigkeit überprüft wurden. Das Ergeb-
nis ließ darauf schließen, dass die Anlagen noch über eine Nutzungsdauer von mindestens zehn
Jahren betrieben werden können. Deshalb wird die Umsetzung der o. g. Teilmaßnahmen nicht
weiterverfolgt und die hierfür gebildeten Rückstellungen i. H. v. insgesamt 1.196 TEUR, nach Ge-
nehmigung durch die Werkleitung, erfolgswirksam aufgelöst. Anschließend bleibt noch eine
Rückstellung i. H. v. 1.079 TEUR für drei Maßnahmen bestehen, die entweder kurz vor der
Durchführung stehen bzw. weiterhin als notwendig erachtet werden.
zu ausstehenden Rechnungen
Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2022 er-
bracht wurden.
zu Beihilfe für Beamte
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensi-
onszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grund-
lage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg
210
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Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
EUR
Stand zum 01.01. 2.374.669,00
Verbrauch -249.832,00
Zinsanteil Zuführung 1.399,00
Stand zum 31.12. 2.126.236,00
zu Altersteilzeit
Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines
durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berech-
nung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeit-
blockmodell.
Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.
EUR
Stand zum 01.01. 549.735,00
Zuführung 157.170,00
Zinsanteil Zuführung 4.233,00
Stand zum 31.12. 711.138,00
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg
Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, wie im Vorjahr, eine Verbindlichkeit.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Darlehensaufnahme hat sich mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 39,9 Mio. EUR gegenüber
dem Vorjahr nochmals erhöht.
EUR
Verbindlichkeiten Betriebsmittelkonto 28900102 5.24 8.393,75
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.0 63.228,04
Verbindlichkeiten aus Zahlungen für Stadtkasse 544,9 0
211
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Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN
US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung
Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen
des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte um-
fassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pump-
werke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag)
und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte
über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu
99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre.
Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirt-
schaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tran-
chen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rech-
ten und Pflichten aus diesen Verträgen.
Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität
aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-In-
vestor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die
Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die
Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus
einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in ei-
nen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollstän-
dig beendet.
Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzei-
tige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen
wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an
den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen
abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden
die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als
Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen.
Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß
§ 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank
sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der
Höhe nach zusammenfallen. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch
Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusam-
menhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie
die weitere Wertentwicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wieder-
gegeben.
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Stand: 26.05.2023
Zins- und Tilgungsplan
zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber
der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD
02.01.2022 0,00 1.832.358,86 0,00 30.153.206,80
Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2022 1 USD = 1,1326 EUR
Saldovortrag 01.01.2022 EUR Zinsen EUR per 02.01.2022 Zahlbetrag EUR per 02.01.2022 fortgeführter Darlehenssaldo EUR per 02.01.2022 bewerteter DarlehenssaldoEUR per 31.12.2022
25.005.163,29 1.617.834,06 0,00 26.622.997,35 28.270.39 8,27
Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2022: 1.647.400,92
Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2022 1 USD = 1,0666 EUR
Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD
02.01.2023 0,00 1.950.912,48 0,00 32.104.119,28
02.01.2024 0,00 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80
02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05
02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11
02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64
02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26
02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,0 0
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Derivatgeschäfte
Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfolio-
management) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde
durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der
Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender
oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption
und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der
Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und
weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
In 2022 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.
In nachfolgender Tabelle werden die zum Bilanzstichtag vorhandenen Payerswaps mit ihrem
Marktwert dargestellt.
ausstehender
Nominalbetrag des
Payerswaps in
TEUR
Laufzeit Marktwert per 31.12.2022 EUR Zins-satz % Darlehens-konto-Nr.
Buchwert
Grundgeschäft
per 31.12.2022
TEUR
2.750 15.02.09 - 15.02.28 122.189,57 4,400 41077 2.750
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3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Weitere Umsatzerlöse
Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterver-
rechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 365 TEUR. Die Erlöse für die ebenfalls
von dieser Abteilung durchgeführten Winterdienstarbeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr mit
132 TEUR aufgrund der milden Witterung mehr als halbiert. Weiterhin wurden hierunter Erlöse
für Planprüfungsgebühren der Grundstücksentwässerung i. H. v. 146 TEUR erfasst. Die in 2022
für Personalkostenersatz erzielten Erlöse i. H. v. 116 TEUR stammen vor allem aus dem Betrieb
des Schadstoffmobils, aus Erstattungen für Mutterschaftsgeld, für Verdienstausfälle durch Qua-
rantäne und der Erstattung von Versorgungsbezügen für Beamte. Mit 72 TEUR trugen die Kos-
tenerstattungen für den Betrieb der Flußmessstationen von den Vertragspartnern der ARGE Ge-
wässerschutz zu diesen Umsatzerlösen bei. Die Geschäftsführung dieser ARGE unterliegt dabei
der SUN. Bis zum Jahr 2021 wurden unter dieser Rubrik auch die Erträge aus dem Abgang von
Anlagevermögen ausgewiesen. Aufgrund einer Prüfungsanmerkung bei der letzten Jahresab-
schlussprüfung wurde im laufenden Geschäftsjahr eine Umgliederung in die sonstigen betriebli-
chen Erträge vorgenommen.
2022
EUR
Einleitungsgebühr Schmutzwasser 47.113.451,54
Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 12.311.839,78
Teilverbrauch Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 14.477.000,00
Straßenentwässerungsanteil der Stadt 11.041.956,94
Erlöse Umweltanalytik 3.415.477,59
sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 5.439. 242,72
weitere Umsatzerlöse 995.277,64
Summe: 94.794.246,21
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Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse
(4.863 TEUR). Erwähnenswert ist in dieser Rubrik noch der Anstieg der Erträge aus Zwangs-
geldern um 52 TEUR auf 80 TEUR. Diese fielen hauptsächlich für die Nichteinhaltung einer
wiederkehrenden Überprüfungspflicht der Eigentümer für private Grundstücksentwässerungs-
anlagen an. Wie im vorherigen Abschnitt geschildert, fließen ab dem Wirtschaftsjahr 2022 auch
die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in diese Erträge ein. Im Gegensatz zum
Vorjahr, fiel im laufenden Jahr hierfür jedoch nur ein kaum nennenswerter Betrag i. H. v. 7 TEUR
an.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Eine wesentliche Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellt wiederum die Ab-
wasserabgabe (3.937 TEUR) dar, welche geringfügig unter dem Vorjahreswert liegt. Die Position
mit dem zweithöchsten Wert bilden die Aufwendungen für städtische Dienstleistungen i. H. v.
3.264 TEUR, die nach einem Rückgang im Vorjahr, wieder um 88 TEUR angestiegen sind. Die
Verwaltungskostenerstattungen blieben dabei mit einem Betrag von 2.068 TEUR konstant. Bei
den einzelverrechneten Dienstleistungen sind die Kostentreiber das Kassen- und Steueramt für
die Abrechnung der Abwassergebühren (763 TEUR), der Servicebetrieb Öffentlicher Raum, vor
allem mit der Sondernutzungspauschale (222 TEUR), sowie das Rechtsamt mit der Genehmi-
gung der Auftragsvergaben der SUN.
Finanzergebnis
Die Zinserträge setzen sich zusammen aus anteiligen Negativzinsen für zwei aufgenommene
Darlehen (18 TEUR), aus Zinserträgen für Rückstellungen (8 TEUR) sowie aus Zinserträgen für
Verwahrentgelte von Sichteinlagen (anstelle von Bürgschaften), für Zinsen aus Ausleihungen und
für Stundungszinsen (insg. 1 TEUR).
Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (1.866 TEUR) und Derivate
(608 TEUR). Diese beiden Positionen zusammen minderten den Zinsaufwand gegenüber dem
Vorjahr um 380 TEUR. Der Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen verringerte sich deutlich um
1.632 TEUR auf insgesamt 1.086 TEUR, ebenso der Zinsaufwand für andere Rückstellungen um
281 TEUR auf 170 TEUR. Während bis zum dritten Quartal 2022 Verwahrgeldkosten für ein Gut-
haben auf dem beim Kassen- und Steueramt geführten Betriebsmittelkonto zu entrichten waren,
wurden ab dem vierten Quartal aufgrund der Zinswende Sollzinsen für negative Kontenbestände
erhoben, sodass hierfür im Gesamtjahr wieder ein nennenswerter Aufwand i. H. v. 29 TEUR an-
fiel. Ein geringfügiger Zinsanteil entstand für vorab vereinnahmte Gebühren eines Kunden.
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4. Sonstige Angaben
4.1. Werkleitung
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm, Umweltreferen tin d. Stadt Nbg.
Technischer Werkleiter: Volker Nachtmann, Diplom-I ngenieur (FH)
Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin
Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2022 betrugen 211.951,11 EUR, die laufenden Versorgungs-
aufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen, inkl. anteiliger Verrechnungen
aus der Pensionsrückstellung, 26.286,19 EUR.
4.2. Werkausschuss
Vorsitzender: Christian Vogel, 3. Bürgermeister der Stadt Nürnberg
Stadträtin Nicole Alesik (bis 08/2022) Gesundheit s- und Kinderkrankenpflegerin
Stadtrat Florian Betz Anwendungsentwickler
Stadträtin Jasmin Bieswanger Intensivkrankenschwe ster
Stadtrat Mike Bock Dipl.-Ingenieur (FH)
Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Lehrerin
Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker
Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder
Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Dipl.-Geologe
(ab 09/2022)
Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister
Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin
Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel Unternehmer i. R.
Stadtrat Kai Küfner Bäckermeister
Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister
Stadtrat Cengiz Sahin Handwerksmeister
Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann i. R.
Stadtrat Ümit Sormaz Schulleiter
Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Ver-
gütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt
Nürnberg belastet.
4.3. Prüfungshonorar
Das Prüfungshonorar in Höhe von 30.166,50 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2022 be-
rücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, sowie die prüfe-
rische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss.
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4.4. Angaben zum Personal
Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2022
Personenbezogen
Beamte 21
Angestellte 224
Arbeiter 169
Zwischensumme Stammpersonal: 414
Auszubildende 21
Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst k. A.
Summe: 435
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von rund 109 TEUR. Diese fallen für die Räume in
der Peuntgasse, für Durchleitungsentgelte und für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B.
Staatsforst) durch Kanäle und Stromleitungstrassen an.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens
zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 36 TEUR pro Jahr. Dies ent-
spricht insgesamt 1.188 TEUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die je-
weils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in
Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung
zum Bilanzstichtag auf ca. 34,9 Mio. EUR und im Falle der Abwasserreinigung auf ca. 14,9 Mio.
EUR.
4.6. Nachtragsbericht
Nach Ende des Wirtschaftsjahres zum 31. Dezember 2022 haben sich keine Vorgänge von be-
sonderer Bedeutung, die eine finanzielle Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder
Bilanz des Eigenbetriebs haben könnten, ergeben, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.
Die Weltwirtschaftslage, insbesondere der weiter andauernde Ukrainekrieg, führen weiterhin zu
hohen Energiepreisen und Rohstoffknappheit. Der Stromaufwand fällt erst ab dem Jahr 2023
deutlich höher aus, bei Chemikalien und Baukosten haben sich bereits im Berichtsjahr deutliche
Preiserhöhungen abgezeichnet. Im Bausektor fließen auch höhere Lohnkosten aufgrund des
Fachkräftemangels mit ein. Höhere Lebenshaltungskosten und die zunehmend schwierige Aqui-
rierung von Fachpersonal, besonders im technischen Bereich, haben auch zu einem vergleich-
weise hohen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst geführt. Dies wird sich durch den darin enthal-
tenen Inflationsausgleich i. H. v. 3 TEUR je Mitarbeiter bereits in der Zeit von Juni 2023 – Februar
2024 in den Personalkosten auswirken. Ab März 2024 folgt eine dauerhafte Tariferhöhung, wel-
che den Personalaufwand um knapp zehn Prozent erhöht. Auf der Einnahmenseite wirkt sich der
Trend zum Energiesparen in Form von rückläufigen Frischwassermengen aus, welche die Be-
messungsgrundlage der Abwassergebühren darstellen und damit zu geringeren Umsatzerlösen
führen.
218
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Anlage 1: Anlagenspiegel
In folgenden Positionen sind in der Spalte „Zugang“ Bauzeitzinsen enthalten:
Anlagen im Bau Ableitung: 337.943,00
Anlagen im Bau Reinigung: 168.459,00
Gesamt: 506.402,00
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
7.650.428,35 154.775,78 2.891,01 +8.833,96 7.811.147,08 6.778.131,35
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 117.397.768,67 11.273,23 0,00 +3.023.914,28 120.432.956 ,18 74.684.167,72
2. unbebaute Grundstücke 606.991,17 0,00 0,00 0,00 606.9 91,17 0,00
3. Abwasserreinigungsanlagen 330.479.930,03 68.024,82 1 .382.032,79 +8.300.520,57 337.466.442,63 299.116.455,0 3
4. Abwassersammlungsanlagen 859.372.729,35 3.559.653,1 1 8.016,15 +13.395.093,53 876.319.459,84 423.512.115,35
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.475.211,94 6.766,61 106.292,87 +104.522,00 9.480.207, 68 8.417.078,94
6. Fahrzeuge 8.223.705,48 317.294,79 89.355,71 0,00 8.45 1.644,56 5.617.958,48
7. Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 18.555.871,02 929.126,08 154.433,79 +10.793,21 19.341.3 56,52 14.591.445,02
8. Anlagen im Bau 71.744.250,97 33.424.287,83 0,00 -24.8 43.677,55 80.324.861,25 0,00
Summe Sachanlagen 1.415.856.458,63 38.316.426,47 1.740 .131,31 -8.833,96 1.452.423.919,83 825.939.220,54
III. Finanzanlagen
1. Anteile verbundene Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 24.999,00
2. Ausleihung KSVN 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000, 00 2.149.999,00
G e s a m t s u m m e 1.425.681.886,98 38.471.202,25 1.743.022,32 0,00 1.462. 410.066,91 834.892.349,89
Posten des Anlagevermögens
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Abschreibungen Kennzahlen
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 4 -
Abgänge
Abschreibungen
auf die Spalte 5 -
Umbuchungen
Endstand am Ende des
Wirtschaftsjahres
1)
am Ende des
vorangegang.
Wirtschaftsjahres
Durch-
schnittlicher
Abschrei-
bungssatz
2)
Durch-
schnittlicher
Restbuchwert
3)
+ - + / - 31.12.2022 31.12.2022 01.01.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
8 9 10 11 12 13 14 15
215.376,74 2.891,01 0,00 6.990.617,08 820.530,00 872.297 ,00 2,76 10,50
2.015.059,58 0,00 -50.968,00 76.648.259,30 43.784.696,8 8 42.713.600,95 1,67 36,36
0,00 0,00 0,00 0,00 606.991,17 606.991,17 0,00 100,00
3.360.847,39 1.382.032,79 0,00 301.095.269,63 36.371.17 3,00 31.363.475,00 1,00 10,78
16.056.196,64 6.859,15 0,00 439.561.452,84 436.758.007, 00 435.860.614,00 1,83 49,84
270.437,61 105.572,87 50.968,00 8.632.911,68 847.296,00 1.058.133,00 2,85 8,94
520.372,79 89.355,71 0,00 6.048.975,56 2.402.669,00 2.60 5.747,00 6,16 28,43
1.085.326,29 154.072,79 0,00 15.522.698,52 3.818.658,00 3.964.426,00 5,61 19,74
0,00 0,00 0,00 0,00 80.324.861,25 71.744.250,97 0,00 100,0 0
23.308.240,30 1.737.893,31 0,00 847.509.567,53 604.914. 352,30 589.917.238,09 1,60 41,65
0,00 0,00 0,00 24.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 2.149.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
23.523.617,04 1.740.784,32 0,00 856.675.182,61 605.734. 884,30 590.789.537,09 1,61 41,42
Restbuchwerte
221
Bilanz – GuV - Anhang
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Stand: 26.05.2023
Anlage 2: Entwicklung der Sonderposten
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
I. Immaterielle Vermögens-gegenstände
1.
b. Zuwendung 39.190,39 0,00 0,00 0,00 39.190,3 9 39.190,39
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-,
Betriebs- und anderen Bauten
a. Beiträge 559.406,12 0,00 0,00 0,00 559.406, 12 559.406,12
b. Zuwendungen 626.541,81 0,00 0,00 0,00 626.5 41,81 626.541,81
4. Abwasserreinigungsanlagen
a. Beiträge 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 62.95 7.188,65 62.957.188,65
b. Zuwendungen 55.585.265,53 76.124,01 0,00 0 ,00 55.661.389,54 54.523.500,53
5. Abwassersammlungsanlagen
a. Beiträge 164.749.800,40 2.000.835,59 0,00 0,00 166.750.635,99 97.069.055,40
b. Zuwendungen 64.238.835,51 0,00 0,00 0,00 64 .238.835,51 24.073.301,51
c Anteile Dritter 23.291.247,10 3.330.804, 00 0,00 0,00 26.622.051,10 5.268.662,10
6. Maschinen und maschinelle
Anlagen
a. Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7. Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
b. Zuwendungen 1.012,05 0,00 0,00 0,00 1.012,0 5 642,05
c. Anteile Dritter 80.000,00 0,00 0,00 0,00 8 0.000,00 80.000,00
Summe Beiträge 228.266.395,17 2.000.835,59 0,00 0,00 230 .267.230,76 160.585.650,17
Summe Zuwendungen 120.490.845,29 76.124,01 0,00 0,00 120 .566.969,30 79.263.176,29
Summe Anteile Dritter 23.371.247,10 3.330.804,00 0,00 0 ,00 26.702.051,10 5.348.662,10
G e s a m t s u m m e 372.128.487,56 5.407.763,60 0,00 0,00 377.536.251,16 245 .197.488,56
1) Spalte 6 ./. Spalte 11
2) (Spalte 8 x 100) : Spalte 6
3) (Spalte 12 x 100) : Spalte 6
222
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2022
Seite 25 von 26
Stand: 26.05.2023
Abschreibungen Kennzahlen
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf Abgänge
(Spalte 4)
Abschreibungen
auf
Umbuchungen
(Spalte 5 )
Endstand am Ende des
Wirtschaftsjahres
1)
am Ende des
vorangegangenen
Wirtschaftsjahres
Durchschnitt-
licher Abschrei-
bungssatz
2)
Durchschnitt-
licher Rest-
buchwert
3)
- 31.12.2022 31.12.2022 01.01.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
8 9 10 11 12 13 14 15
0,00 0,00 0,00 39.190,39 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 559.406,12 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 626.541,81 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 0,00
298.851,01 0,00 0,00 54.822.351,54 839.038,00 1.061.765, 00 0,54 1,51
2.817.839,59 0,00 0,00 99.886.894,99 66.863.741,00 67.68 0.745,00 1,69 40,10
1.255.430,00 0,00 0,00 25.328.731,51 38.910.104,00 40.16 5.534,00 1,95 60,57
491.295,00 0,00 0,00 5.759.957,10 20.862.094,00 18.022.5 85,00 1,85 78,36
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
78,00 0,00 0,00 720,05 292,00 370,00 7,71 28,85
0,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.817.839,59 0,00 0,00 163.403.489,76 66.863.741,00 67.6 80.745,00 1,22 29,04
1.554.359,01 0,00 0,00 80.817.535,30 39.749.434,00 41.22 7.669,00 1,29 32,97
491.295,00 0,00 0,00 5.839.957,10 20.862.094,00 18.022.5 85,00 1,84 78,13
4.863.493,60 0,00 0,00 250.060.982,16 127.475.269,00 126 .930.999,00 1,29 33,77
Beiträge 55300 3.309.134,59
Zuwendungen 55400 1.554.359,01
Gesamtsumme 4.863.493,60
Restbuchwerte
223
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2022
Seite 26 von 26
Stand: 26.05.2023
Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022
Art der Verbindlichkeit
Gesamtbetrag
2022
Gesamtbetrag
2021
EUR bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre EUR in EUR in %
1. Verbindlichkeiten gegenüber 257.469.535,42 29.306.7 32,40 110.511.997,52 117.650.805,50 243.864.433,52 13.6 05.101,90 +5,6%
Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus 8.528.457,15 8.528.457,15 0,0 0 0,00 7.930.606,60 597.850,55 +7,5%
Lieferungen und Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegenüber 6.312.166,69 6.312.166 ,69 0,00 0,00 7.845.881,99 -1.533.715,30 -19,5%
der Stadt Nürnberg
4. Sonstige Verbindlichkeiten 501.113,22 361.113,22 140 .000,00 0,00 472.213,47 28.899,75 +6,1%
Summe: 272.811.272,48 44.508.469,46 110.651.997,52 117. 650.805,50 260.113.135,58 12.698.136,90 +4,9%
davon mit Restlaufzeit
Veränderung zum
Vorjahr
224
Lagebericht 2022
des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
225
Lagebericht
zum 31.12.2022
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Inhaltsverzeichnis
Seite
I. Grundlage des Unternehmens 3
A. Geschäftsmodell 3
B. Organisation und Steuerung 4
C. Forschung und Entwicklung 5
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 5
III. Geschäftsentwicklung 5
1. Entwicklung der Umsatzerlöse 6
2. Entwicklung der Aufwendungen 8
3. Jahresergebnis 9
4. Entwicklung des Eigenkapitals 10
5. Entwicklung der Rückstellungen 11
6. Lage der Liquidität 12
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 13
1. Marktrisiken 13
2. Betriebsrisiken 13
3. Risikomanagement 14
4. Umweltbelange 14
5. Risiken aus dem Finanzbereich
6. Risiken der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieg s
14
14
7. Risiken der Preisentwicklung 15
8. Chancen 15
V. Prognosebericht 15
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 1 5
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 1 6
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine kriegs 16
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 17
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grunds tücksgleichen Rechte 17
2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Au snutzungsgrad der wichtigs-
ten Anlagen
17
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 17
4. Personalangaben 18
Anlage 1: Überleitungsrechnung für die Gebühren 20
Anlage 2: Anlagen im Bau 21
Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferenzen
auftauchen.
226
Lagebericht
zum 31.12.2022
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I. Grundlage des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitun g (Kanalnetz)
und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommu-
nale Pflichtaufgabe.
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasser-
und Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und sei-
ner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der St adt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor fü r
Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasse ranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Ka-
nalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für di e
Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalyt ik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen un d
führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch.
An die städtische Kanalisation waren 540.754 (= 99, 9 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum
31.12.2022 angeschlossen. Die Eigentümer der im Sta dtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Ent-
wässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflic htet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässe-
rungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (An schlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist
ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanla ge einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.624 Einwoh-
nern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet.
SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen
Kalchreuth
Oberasbach
Schwaig
Stein
Wolkersdorf (Stadt Schwabach)
sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth.
Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeind en und Gemeindeteile repräsentieren mit 51.677
Einwohnern 9,56 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner.
Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung übernimmt SUN darüber hinaus die Abwässer des Gewerbeparks
Nürnberg-Feucht.
Das städtische Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 1 .468 km einschließlich der Kanäle mit großen Quer-
schnitten (Stauraumkanäle). Es umfasst 34 Pumpwerke und 44 Regenüberlaufbecken und Regenrückhalte-
becken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -übe rlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca.
551.410 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen.
SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:
Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte)
Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte)
In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwas sermenge von 66,3 Mio. m³ (Vorjahr 70,9 Mio. m³)
behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
227
Lagebericht
zum 31.12.2022
Seite 4 von 21
B. Organisation und Steuerung
Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erste Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännisch e
Werkleiterin).
Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen.
Werkbereich Stadtentwässerung:
Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:
Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbau-
werke
Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur
Klärschlamm-Behandlung
Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung u nd Genehmigung der Planungen privater und in-
dustrieller Grundstücksentwässerungsanlagen.
Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch je einen Stabsmitarbeitenden für Öffentlichkeitsarbeit, Projekt-
steuerung (Hochbau), Gewässerschutz sowie durch das Team Managementsysteme.
Werkbereich Umweltanalytik:
Der Werkbereich besteht seit 01.02.2023 aus einer Abteilung mit zwei Bereichen:
Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanag ement und Probenmanagement.
Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Anal ytik 2.
Kaufmännischer Bereich :
Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschn ittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebie-
ten:
Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung , Personal und Organisation
Finanzen und Rechnungswesen
Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Gebühren und B eiträge
Kommunikation und Datenverarbeitung
Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt.
228
Lagebericht
zum 31.12.2022
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C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH
Der Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Mit dem „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecyclin g) beteiligte sich der SUN an einem geförderten For -
schungs- und Entwicklungsprojekt. Das Projekt „MePhrec“ wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschluss-
bericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. Mi t Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018
wurde das Vorhaben Klärschlammverschmelzung zugunst en des Baus einer Klärschlamm-Monoverbren-
nung mit Lagerung der Asche bis zur Wiederverwertun g des Phosphors aufgegeben. Der von SUN ausge-
reichte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020
in einer ersten und 2021 in einer zweiten Tranche durch Forderungsverzicht bereinigt.
Derzeit ist die Finanzierung der KSV GmbH über einen Geschäftskredit in Höhe von 12,2 Mio. € gewährleis-
tet. Dieser wird jedoch aufgrund der noch offenen Entscheidungssituation hinsichtlich dem Bau einer eigenen
Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage nur in geringem Umfang abgerufen werden. Da die Planungsergeb-
nisse an SUN übergeben werden konnten, ist derzeit die Liquidität der GmbH gesichert und keine weitere
Drohverlustrückstellung angezeigt.
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Nachdem die deutsche Wirtschaft im ersten Pandemiejahr 2020 in eine ähnliche Rezession wie zur Zeit der
Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 geriet, wurd e auch im Jahr 2021 die konjunkturelle Entwicklung
immer noch deutlich durch das Infektionsgeschehen u nd den damit verbundenen Maßnahmen zur Pande-
miebekämpfung beeinflusst. So begann das Jahr 2021 aufgrund der zweiten Infektions-Welle mitten in einem
Lockdown, welcher im ersten Quartal einen erneuten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts mit sich brachte.
Erst als die Beschränkungen im Jahresverlauf schrit tweise gelockert werden konnten, erholte sich auch die
konjunkturelle Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht, trotz anhaltender Pandemie. Im Febr uar
2022 begann der Angriffskrieg Russlands gegenüber der Ukraine, der infolge der Wirtschaftssanktionen der
EU zu weiteren Störungen der Lieferketten und zu einer krisenhaften Situation bei der Energieversorgung in
Deutschland führte. Auch die 2022 noch mehrere Monate fortgeführte Lockdown-Politik wegen Corona führte
zu weiteren Störungen in den Lieferketten. Die 2022 plötzlich stark steigende Inflation und darauffolg enden
Erhöhungen der Kreditzinsen bremsen die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.
Insgesamt liegt das preisbereinigte Bruttoinlandspr odukt in 2022 nach ersten Berechnungen des Statisti -
schen Bundesamtes um 1,9 % höher als im Jahr 2021.
III. Geschäftsentwicklung
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bila nzstichtag um 14.977 TEUR erhöht. Auf der Vermö-
gensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanla gevermögens (+14.997 TEUR) zu verzeichnen. Die For-
derungen gegenüber der Stadt Nürnberg sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-793 TEUR). Demgegen-
über angestiegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+326 TEUR).
Das infolge des Jahresergebnisses 2022 gestiegene E igenkapital und gleichbleibende Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen (+1 TEUR), denen gesunkene sonstige Rückstellungen (-11.851 TEUR) gegen-
überstehen, sind die Hauptgründe für die Veränderun g auf der Kapitalseite. Neben den gestiegenen lang-
fristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (+13.605 TEUR) sind die Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt (+1.534 TEUR) gesunken.
Die Eigenkapitalquote i. H. v. 18,3 % (Vj.: 16,5 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Ge -
bühren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt.
229
Lagebericht
zum 31.12.2022
Seite 6 von 21
1. Entwicklung der Umsatzerlöse
Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die
Entwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitra gsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalab-
gabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben.
Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse sanken im Vergleich zu 2021 (96.813 TEUR) um 2.019 TEUR auf 94.794 TEUR. Dies liegt
maßgeblich daran, dass die veranlagte Frischwassermenge erneut zurückgegangen ist. Der Straßenentwäs-
serungsanteil ist nochmals leicht angestiegen, enth ält aber auch in diesem Jahr Nachverrechnungen für
Vorjahre. Beim Rückgang der Starkverschmutzergebühr en muss davon ausgegangen werden, dass dieser
dauerhaft sein wird, da ein industrieller Kunde seinen Standort endgültig verlagert hat.
Der diesjährige Verbrauch der Rückstellung für Gebü hrenerstattung (14.477 TEUR) liegt in etwa
(-487 TEUR) auf Vorjahresniveau. Diese wurde im vor herigen Gebührenzeitraum gebildet und gleicht nun
die durch den gesenkten Gebührenmaßstab rückläufigen Erlöse aus Einleitungsgebühren aus.
Die Umsatzerlöse insgesamt (94.794 TEUR) sind um 12 .330 TEUR höher ausgefallen als geplant
(82.464 TEUR). Das liegt vor allem daran, dass die Höhe des Verbrauchs der Gebührenüberschussrückstel-
lung (14.477 TEUR) nicht in der Planung enthalten w ar. Gegenläufig sind die Einleitungsgebühren, die m it
60.439 TEUR um 3.046 TEUR unter dem Planwert von 63 .485 liegen. Für die Starkverschmutzergebühren
gilt das oben ausgeführte. Die übrigen Positionen liegen erfreulich geringfügig über den geplanten Ansätzen.
Umsatzerlöse (TEUR) 2018 2019 2020 2021 2022
Einleitungsgebühren 80.225 82.359 64.642 62.647 60.439
Rückstellung für Gebührenerstattungen -12.240 -4.636 9.749 14.964 14.477
Straßenentwässerungsanteil 10.859 9.300 9.800 10.481 11.042
Starkverschmutzergebühren 1.424 1.218 887 1.004 472
Gebühren von umlieg. Gemeinden 2.691 3.325 3.045 3.198 3.409
Gebühren für Analytik 3.166 3.094 2.960 3.062 3.415
sonstige Entgelte 341 475 298 352 545
weitere Umsatzerlöse *) 1.290 1.186 1.007 1.105 995
Gesamt 87.756 96.321 92.388 96.813 94.794
*) Ist-Wert 2021 abweichend, da Ertrag aus Abgang v on Anlagen umgegliedert wurde.
Umsatzerlöse (TEUR) IST 2022 Plan 2022
Diff. Plan zu
IST IST 2021
Diff. IST 2022
zu 2021
Einleitungsgebühren 60.439 63.485 -3.046 62.647 -2.208
Rückstellung für Gebührenerstattungen 14.477 0 14.477 14.964 -487
Straßenentwässerungsanteil 11.042 10.500 542 10.481 561
Starkverschmutzergebühren 472 1.200 -728 1.004 -532
Gebühren von umlieg. Gemeinden 3.409 3.100 309 3.198 211
Gebühren für Analytik 3.415 3.014 401 3.062 353
sonstige Entgelte 545 350 195 352 193
weitere Umsatzerlöse *) 995 815 180 1.105 -110
Gesamt 94.794 82.464 12.330 96.813 -2.019
*) Ist-Wert 2021 abweichend, da Ertrag aus Abgang v on Anlagen umgegliedert wurde.
230
Lagebericht
zum 31.12.2022
Seite 7 von 21
Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung:
Die Entwicklung der Einleitungsgebühren und von zugrundeliegenden rechnerisch ermittelten Verrech-
nungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie
folgt dar:
Die Erträge liegen mit 104.754 TEUR rund 14.904 TEU R über dem Planansatz (89.850 TEUR) für das Jahr
2022. Der größte Anteil ist hier der Auflösung des im vorherigen Gebührenzeitraum erwirtschafteten Gebüh-
renüberschusses zuzuschreiben, der mit einem Betrag i. H. v. 14.477 TEUR zur positiven Entwicklung bei -
trägt, die im Plan noch nicht berücksichtigt worden war. Darüber hinaus fiel der mittels der Kostenträgerrech-
nung ermittelte Erlös aus dem Straßenentwässerungsanteil um 542 TEUR höher aus, als der Planansatz.
2018 2019 2020 2021 2022
Einleitungsgebühren 80.225 82.359 64.642 62.647 60.439
Straßenentwässerungsanteil 10.859 9.300 9.800 10.481 11.042
Starkverschmutzergebühren 1.424 1.218 887 1.004 472
Gebühren von umlieg. Gemeinden 2.691 3.325 3.045 3.198 3.409
weitere Umsatzerlöse 1.290 1.186 1.007 1.105 995
sonstige Entgelte 341 475 298 352 545
Gebühren für Analytik 3.166 3.094 2.960 3.062 3.415
Rückstellung für Gebührenerstattungen -12.240 -4.636 9.749 14.964 14.477
Gesamt 87.756 96.321 92.388 96.813 94.794
-20.000
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
Entwicklung der Umsätze
(in TEURO)
Einleitungsgebühren (TEUR) 2018 2019 2.020 2021 2022
Veranlagte Frischwassermenge 29.678 30.784 30.189 29.62 8 28.211
Schmutzwassergebühr 2,02 2,02 1,67 1,67 1,67
Summe Schmutzw assergebühr 59.950 62.184 50.415 49.478 47.113
Veranlagte Grundflächen 28.780 28.740 29.053 28.577 28.6 33
Niederschlagswassergebühr 0,65 0,65 0,43 0,43 0,43
Summe Niederschlagsw assergebühr 18.707 18.681 12.493 12.288 12.312
sonstige Einleitungsgebühren 1.568 1.494 1.734 881 1.014
Summe Einleitungsgebühren 80.225 82.359 64.642 62.647 60.439
Erträge gesamt (TEUR) IST 2022 Plan 2022
Diff. Plan zu
IST IST 2021
Diff. IST 2022 zu
2021
Umsatzerlöse 94.794 82.464 12.330 96.813 -2.019
andere aktivierte Eigenleistungen 3.398 2.250 1.148 3.565 -167
sonstige betriebliche Erträge 6.562 5.136 1.426 5.272 1.290
Gesamt 104.754 89.850 14.904 105.650 -896
231
Lagebericht
zum 31.12.2022
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2. Entwicklung der Aufwendungen
2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt
Die Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung:
Der Materialaufwand ist insgesamt um 2.557 TEUR zur ückgegangen, da das Kostenniveau des Vorjahres
auf einen Sondereffekt zurückzuführen war. Die Kosten für Chemikalien sind um 1.756 TEUR gestiegen. Im
Bereich der bezogenen Leistungen ist ein Kostenrück gang von 3.580 TEUR zu verzeichnen, für den die
rückläufigen Kosten bei der Instandhaltung Maschine ntechnik (-619 TEUR) und Rohrleitungsnetz
(-202 TEUR) im Klärwerk, die Instandhaltungskosten Gebäude und Bau (-2.757 TEUR Sondereffekt im Vor-
jahr) sowie die Kosten für die Beseitigung des Betr iebs- und Sondermülls (-287 TEUR) ursächlich sind.
Der sonstige betriebliche Aufwand ist um 836 TEUR a ngestiegen. Darin enthalten ist ein Anstieg der Ab-
bruchkosten für Anlagen in Höhe von 602 TEUR.
Aufwendungen 2018 2019 2020 2021 2022
IST IST IST IST IST
Materialaufwand incl. Instandhaltung 21.457 22.064 21. 737 26.158 23.601
Personalaufwand und Sozialabgaben 25.484 26.956 28.061 28.217 28.142
Abschreibungen 24.243 24.229 24.183 23.365 23.524
sonstige betriebliche Aufwendungen 10.890 11.144 12.17 6 11.455 12.291
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -8 -6 -8 -23 -28
Abschreibungen auf Finanzanlagen 248 0 0 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.691 6.709 6.416 5.57 0 3.254
sonstige Steuern 12 1.293 566 254 341
Summe 90.017 92.389 93.139 94.996 91.125
2018 2019 2020 2021 2022
Personalaufwand 25.484 26.956 28.061 28.217 28.142
Zinsergebnis 7.683 6.703 6.408 5.547 3.226
Abschreibungen 24.491 24.229 24.183 23.365 23.524
sonstiger betr. Aufwand und Steuer 10.902 12.437 12.742 11.709 12.632
Materialaufwand 21.457 22.064 21.737 26.158 23.601
Gesamtaufwand 90.017 92.389 93.131 94.996 91.125
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
Aufwendungen
(in TEUR)
232
Lagebericht
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Die Abschreibungen und der Personalaufwand sind weitgehend stabil. Das Zinsergebnis spiegelt die gestie-
genen Zinsen am Kreditmarkt noch nicht wider. Für d en konkreten Rückgang (-2.316 TEUR) ist wesentlich
die Pensionsrückstellung (-1.632 TEUR) ursächlich.
Gegenüber dem Plan trugen vor allem die geringeren Zinsaufwendungen zum verbesserten Ergebnis bei.
Dabei blieben sowohl die Zinsen und Aufwendungen am Kapitalmarkt (-1.325 TEUR) wie auch die Zinsen
für Pensionsrückstellungen (-782 TEUR) deutlich unterhalb des geplanten Wertes. Der Materialaufwand lag
zwar insgesamt 1.654 TEUR unter dem Planansatz, jed och war der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe mit 6.302 TEUR deutlich über dem Planansatz (+4.220 TEUR), was auf die Preisexplosion am Che-
mikalienmarkt zurückzuführen ist. Dafür blieben die Aufwendungen für Instandhaltungen unterhalb des, we-
gen der sich abzeichnenden Inflation, großzügig bemessenen Planansatzes. Die Aufwendungen für Energie
sind mit -1.013 TEUR auch deutlich hinter dem gepla nten Wert geblieben, da die Eigenstromerzeugung
mittels BHKW optimal gelang und zwei Verdichter in energieeffizientere Modelle getauscht werden konnten.
2.2. Entwicklung der Personalaufwendungen
Der Personalaufwand in Höhe von 28.142 TEUR liegt um 75 TEUR (0,3 %) unter dem Wert des Vorjahres.
Der Rückgang der Beschäftigtenentgelte (-221 TEUR) wird vom Anstieg der Beamtenbezüge (+159 TEUR)
weitgehend kompensiert. Der verbleibende Rückgang u m 62 TEUR ist auf arbeitsmarktbedingte Schwierig-
keiten bei Stellenbesetzungen zurückzuführen.
Der Effekt aus der Auflösung bzw. dem Verbrauch der Rückstellung für die Altersversorgung von 177 TEUR
(-13,3 %) war etwas geringer als im Vorjahr.
Ohne Berücksichtigung der Rückstellung für die Alte rsversorgung errechnet sich ein Rückgang der Perso-
nalkosten um -0,9 %.
Der Weiterbildungsaufwand ist erfreulicherweise ern eut angestiegen, und erreicht das Niveau vor der
Corona-Pandemie. Die IFAT Messe fand erstmals nach den Corona-Restriktionen wieder statt und wurde
von den Beschäftigten wieder intensiv als Fortbildungsmöglichkeit besucht.
3. Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 13.630 TEUR (Vj.: 10.654 TEUR)
und damit um 2.976 TEUR über dem Ergebnis vom Vorjahr.
Gegenüber dem Plan (-6.450 TEUR) konnte ein um 20.0 80 TEUR besseres Jahresergebnis erzielt werden.
Davon entfallen 14.477 TEUR auf den nicht als Plana nsatz geführten Verbrauch der Gebührenüberschuss-
rückstellung. Die weiteren Gründe wurden jeweils unter den Erlösen und Aufwendungen näher beschrieben.
Personalaufwand 2018 2019 2020 2021 2022 Veränderung ggü Vj.
(Angaben in TEUR) abs. in %
Beschäftigtenentgelt 18.363 19.157 19.702 20.407 20.186 -221 -1,1%
Beamtenbezüge 1.091 1.092 1.091 1.168 1.327 159 13,6%
Veränderung Rückstellungen -57 89 390 152 144 -8 -5,3%
Soziale Abgaben 3.913 4.127 4.296 4.472 4.439 -33 -0,7%
Altersversorgung 3.526 3.549 3.538 3.530 3.381 -149 -4,2%
Rückstellungen f. Altersversorgung -1.352 -1.058 -956 -1.512 -1.335 177 -11,7%
Summe Personalaufwand 25.484 26.956 28.061 28.217 28.142 -75 -0,3%
Weiterbildungsaufwand 348 347 190 241 307 66 27,4%
233
Lagebericht
zum 31.12.2022
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4. Entwicklung des Eigenkapitals
Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2022 zur Fes tstellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbe-
triebs SUN wurde das Jahresergebnis 2021 (10.654 TE UR) der Gewinnrücklage (nun 98.660 TEUR) zuge-
wiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positi ven Jahresergebnisses 2022 auf 112.289 TEUR an. Die
Eigenkapitalquote beträgt nun 18,33% (Vorjahr 16,51%). Die sich als niedrig darstellende Quote ist aber
vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszw angs und den kostendeckenden Gebühren gemäß
Kommunalabgabengesetz vertretbar.
Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (39.749 TEUR)
und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (87.726 TEUR), die dem Eigenkapital als gleich-
wertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 39,1%.
Entwicklung des
Eigenkapitals 01.01.2022 Zuführung
Ergebnis-
verwendung 31.12.2022
Netto-
veränderung
(Angaben in TEUR)
Stammkapital 0 0 0 0 0
Rücklagen
- Gewinnrücklage 88.006 10.654 98.660 10.654
- Sonderrücklage
Ergebnisvorträge
Jahresergebnis 10.654 13.630 -10.654 13.630 2.976
Gesamt Eigenkapital 98.660 24.284 -10.654 112.290 13.630
Gesamtkapital 597.558 612.535
Eigenkapitalquote 16,51% 18,33%
234
Lagebericht
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5. Entwicklung der Rückstellungen
Die Entwicklung der Rückstellung ist noch detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 10 ff erläutert.
Entwicklung der Rückstellungen
(Angaben in TEUR) 01.01.2022 Verbrauch Auflösung 31.12.2022
originär Zinsanteil
Rückzahlungen aus Gebühren (KAG) 31.757 14.477 0 0 156 17 .436
Pensionen 35.492 1.085 0 0 1.086 35.493
Abwasserabgabe 17.709 0 0 3.937 0 21.646
Rückstellungen für Maßnahmen Dritter 13.481 2.059 0 0 0 1 1.422
ausstehende Rechnungen (Investitionen) 2.470 797 385 3. 743 0 5.031
Beamtenbeihilfen 2.375 250 0 0 1 2.126
Instandhaltung 2.275 0 1.196 0 0 1.079
ausstehende Rechnungen (Unterhalt) 2.441 2.278 124 1.41 7 0 1.456
Gleitzeit-, Überstundenguthaben 1.104 1.104 0 1.110 0 1.1 10
Urlaubsguthaben 802 802 0 799 0 799
Rückstellung für Einleitungsgebühr 810 0 0 379 0 1.189
Altersteilzeit 550 0 0 157 4 711
Dienstjubiläen 153 5 9 20 1 160
Abbruchkosten 125 75 50 0 0 0
Jahresabschlusskosten 59 59 0 59 0 59
Rechtsstreitigkeiten 61 0 8 38 0 91
Aufbewahrungskosten Bilanz 41 0 0 8 -1 48
Rückstellungen für sonstige Steuern 26 26 0 0 0 0
Leistungsentgelt 1 1 0 0 0 0
Gesamt Rückstellungen 111.732 23.018 1.772 11.667 1.247 99.856
Zuführung
235
Lagebericht
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6. Lage der Liquidität
Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-M anagement der Stadt Nürnberg integriert ist, ist di e
Liquidität gewährleistet.
Über die Liquiditätssituation und die finanzielle E ntwicklung gibt folgende nach DRS 2 erstellte Kapit alfluss-
rechnung Aufschluss:
2022 2021
TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 13.630 10.654
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) 23.524 23.36 5
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens -6 -54
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.864 -4.884
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen -11.875 -3.752
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 192 -452
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 1.133 819
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 21.734 25.6 96
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen
des Anlagevermögens 7 130
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -38.471 -38.523
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -38.464 -38.39 3
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 5.408 1.041
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 39.90 0 33.000
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -26.16 2 -23.606
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 19.146 10.435
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 2.416 -2.262
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -7.129 -4.867
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.713 -7.129
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 535 311
Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg
(Betriebsmittelkonto) -5.248 -7.440
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.713 -7.129
236
Lagebericht
zum 31.12.2022
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IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung
1. Marktrisiken
Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der
Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ort srecht der Stadt legen den Anschluss- und Benut-
zungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadt-
gebiet gelegenen Grundstücke fest.
Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässe rungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Be-
nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werde n Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der
Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayeris chen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem
Kostendeckungsprinzip.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittel-
baren wirtschaftlichen Risiken.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klär-
werke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserko ntrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Be-
reich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die
Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leist ungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese
werden auf der Basis der Gebührensatzung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS) abgerechnet.
2. Betriebsrisiken
Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbesche ide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2042 haben.
Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind e rteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auf-
lagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Ab-
wassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein
Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, s ind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen aus-
gelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zw eck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung,
Instandhaltung und Reparatur der Anlagen.
Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch:
- Schichtdienst an 365 Tagen im Jahr im Bereich der Klärwerke und
- Rufbereitschaft im Bereich des Kanalnetzes.
Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts - und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teil-
bereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizie rung im
Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus e in akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025 . Die
Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem
Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit s eine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ring-
versuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen,
Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weit-
gehend ausgeschlossen.
237
Lagebericht
zum 31.12.2022
Seite 14 von 21
3. Risikomanagement
In 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein um fassendes Risikomanagement einzuführen. Die
Abteilungen von SUN werden im dreijährigen Turnus g ebeten, eine Risikoinventur durchzuführen und die
erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintritts wahrscheinlichkeit zu bewerten. Erkannte bzw. be-
stehende Ansätze zur Risikominimierung wurden ebenf alls genannt, sodass das Restrisiko dargestellt wer -
den kann. Die letzte Risikoinventur wurde 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und werden in Füh-
rungsbesprechungen thematisiert. In 2023 wird das R isikomanagement insgesamt neustrukturiert und an
neue Anforderungen und Entwicklungen angepasst.
4. Umweltbelange
Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbelange
gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge d er Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits re-
gelmäßig überprüft.
Ein Nachhaltigkeitsbericht wird im 2jährigen Turnus erarbeitet und auch im Internet veröffentlicht
(http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichungen.html ).
5. Risiken aus dem Finanzbereich
Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten
Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Port-
foliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zins instrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Be-
schluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt.
Derivative Zinsinstrumente sind:
Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Sw aps und zusammengesetzte Produkte
z.B. Doppelswap),
Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere C aps und zusammengesetzte Produkte asym-
metrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und
Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap).
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eige nbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage b e-
stehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption
und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis
einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokument iert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbin-
dung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
6. Risiken aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukr ainekriegs
Aufgrund der Störungen der Lieferketten durch die M aßnahmen zur Corona-Pandemie und infolge des Uk-
rainekriegs ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäftsverlauf des Eigenbe-
triebs SUN zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführung von Instandhal-
tungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen. Der Uk-
rainekrieg wird vor allem auf dem Energiesektor bei der Versorgung von Treibstoffen und Strom mögliche r-
weise zu weiteren direkten Mehrkosten führen. Darüber hinaus steigen dadurch voraussichtlich die Bezugs-
kosten von Rohstoffen und Chemikalien, wobei es hie rbei zusätzlich noch zu Lieferengpässen kommen
könnte. Von einer Verschlechterung der Finanzierung sbedingungen wird derzeit nicht ausgegangen, da die
Finanzierung über die Stadt Nürnberg erfolgt. Der F rischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebühren -
erhebung ist rückläufig, vermutlich durch den stagnierenden Bevölkerungszuwachs und Einsparungen beim
Warmwasserverbrauch, aufgrund der hohen Energieprei se. Bei den industriellen und gewerblichen Gebüh-
renzahlern in Nürnberg wird kein erheblicher Produk tionseinbruch durch Engpässe auf dem Beschaffungs-
oder Absatzmarkt aufgrund des Ukrainekriegs befürch tet, der zu einem deutlichen Rückgang des Produkti-
onswasserverbrauchs und damit des Abwassers führen würde.
238
Lagebericht
zum 31.12.2022
Seite 15 von 21
Die Werkleitung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risiken
und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens mit
angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifiz ierten Risiken. Davon umfasst sind auch Maß-
nahmen zur Anpassung von operativen Geschäftsprozessen unter Nutzung neuer technologischer Möglich-
keiten.
7. Risiken aufgrund der Preisentwicklung
Der Betrieb ist zunehmend mit erheblichen Nachtrags forderungen und Preissteigerungen konfrontiert. Es
muss damit gerechnet werden, dass sich die Situatio n aufgrund der politischen Lage und von Lieferkette n-
problemen nicht kurzfristig verbessert. Die neue Ge bührenkalkulation erfolgt 2023 und es ist davon aus zu-
gehen, dass die Preisentwicklung sich auf die Gebühren auswirken wird.
8. Chancen
Weitere Erlöse zu generieren ist, im Rahmen der kom munalen Aufgabe der SUN, nur in begrenztem Maße
möglich. Allerdings bietet sich die Möglichkeit, da ss für kleinere Kommunen, aufgrund des sich weiter ver-
schärfenden Wasserrechts, der Betrieb einer eigenen Kläranlage nicht mehr wirtschaftlich ist und noch wei-
tere Abwassergäste hinzugewonnen werden können. Akt uell befindet sich bereits die Überleitung des Ab-
wassers der Gemeinde Heroldsberg im Bau. Die Allian z der Wasserwirtschaft e. V. (AÖW) setzt sich als
Interessensverband u. a. dafür ein, die Gewässerpol itik nachhaltig auszurichten. Danach ist eine konse -
quente Umsetzung des Verursacherprinzips erforderlich, damit bei den Verursachern der Anreiz geschaffen
wird, Einträge in das Abwassersystem zu vermindern bzw. zu vermeiden. Zudem muss ein Umbau der Struk-
turen, vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unt erirdischen Speichern des Niederschlagswassers in
urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgen. Dies
hilft auch der SUN in der Zukunft, auf weitere kost enintensive Neuinvestitionen in Regenwasserrückhalt e-
systeme verzichten zu können. Der Einsatz von energiesparender Maschinen- und Elektrotechnik und neuer
Verfahren zur effizienteren Eigennutzung des Klärga ses bzw. der Abwärme des Abwassers als Energieträ-
ger helfen der SUN darüber hinaus, nach Möglichkeit unabhängiger von externen Energieträgern zu werden.
V. Prognosebericht
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich a uf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahme n
ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (A rt. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen
im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber
offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-re chtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommun ale
Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme
von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen.
Während der Berichtserstellung lag bereits das Mona tsergebnis bis April 2023 vor. Daraus lassen sich b e-
reits erste Tendenzen des Folgejahres erkennen. Die Erlöse aus der Abwassergebühr liegen dabei um
367 TEUR über dem Wert für den Vergleichszeitraum d es Vorjahres. In diesem Bereich ist offenbar noch
keine wirtschaftliche Erholung erkennbar. Der andau ernde Ukrainekrieg sollte jedoch keine wesentlichen
Auswirkungen auf die Abwassermenge der industriellen und gewerblichen Anschlussnehmer haben, so dass
eine Erholung der Erlöse erwartet wird. Die aktivierten Eigenleistungen liegen per 30.04.2023 um 196 TEUR
unter dem Vorjahreszeitraum.
Beim Materialaufwand sind vor allem die Aufwendungen für Chemikalien erneut angestiegen (+314 TEUR),
außerdem verursacht ein Einmaleffekt erhebliche Kos tensteigerung bei der Instandhaltung von Organisati -
onsmitteln für Datenverarbeitung (+220 TEUR). Der P ersonalaufwand ist leicht angestiegen (+102 TEUR),
wird aber ab Juni sprunghaft ansteigen, da dann laut Tarifabschluss die Zahlung eines Inflationsausgleichs-
geldes stattfinden wird, die insgesamt etwa 1.200 TEUR Mehrkosten verursacht.
239
Lagebericht
zum 31.12.2022
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Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich etwa auf Vorjahresniveau (-139 TEUR). Ursächlich
dafür sind die aktuell rückläufigen Ausgaben für Gu tachten (-273 TEUR) und für Datenverarbeitung
(-159 TEUR).
Bisher liegen auch die Zinsaufwendungen um 12 TEUR über den Aufwendungen des Vorjahres und damit
auf stabilem Niveau. Für 2024 wird damit gerechnet, dass das Zinsniveau leicht ansteigt.
Zusammenfassend ergibt sich per 30.04.2023 ein um 3 76 TEUR schlechteres Ergebnis als im Vergleichs-
zeitraum 2022. Statt eines Verlustes i. H. v. 4.947 TEUR zum 30.04.2022 ergibt sich in 2023 zum gleich en
Stichtag ein Verlust i. H. v. 5.323 TEUR.
Im Wirtschaftsplan 2023 – 2026 wird für 2023 mit ei nem Gewinn von 4.400 TEUR (2022: -6.450 TEUR)
geplant. Wesentliche Einflussgröße für die steigend en Erträge ist die Auflösung der Gebührenüberschuss -
rückstellung (+15.963 TEUR). Die geplanten Umsatzer löse liegen mit 81.689 TEUR etwas unterhalb
(-775 TEUR) des Planansatzes des Vorjahres mit 82.4 64 TEUR. Dieser stehen erwartete Aufwandssteige-
rungen bei den Materialkosten (+2.945 TEUR) und lei cht steigende Personalkosten (+1.766 TEUR) gegen-
über.
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung
Die seit 01.01.2020 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für
Schmutzwasser in Höhe von 1,67 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch)
Niederschlagswasser in Höhe von 0,43 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und ange-
schlossenen Grundstücksflächen)
hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen.
Für die Kostenüberdeckung in 2019 wurde eine Rückstellung für Gebührenerstattung gebildet. Deren Auflö-
sung wurde in die Gebührenberechnung der laufenden Kalkulationsperiode (2020 – 2023) einbezogen. Für
2022 reduzierte sich die Rückstellung für Rückzahlungen von Gebühren um 14,5 Mio. €.
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges
Betriebsintern wird die Coronapandemie im Jahr 2023 und darüber hinaus keine Einschränkungen mehr
verursachen. Allerdings deuten einige Anzeichen dar auf hin, dass es aufgrund des Ukrainekriegs weiterh in
zu Engpässen von Baumaterialen kommen könnte und wo hl auch die Bezugspreise für Rohstoffe und Che-
mikalien für die SUN höher ausfallen könnten. Die h öheren Lebenshaltungskosten werden im weiteren
Schritt über die Tarifabschlüsse auch 2024 zu höher en Lohn- und Gehaltskosten bei der SUN und den Lie-
feranten führen.
240
Lagebericht
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Seite 17 von 21
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Verkäufe/Käufe:
Im Berichtsjahr wurde kein Grundstück gekauft und keines verkauft.
Grunddienstbarkeiten:
Es wurden keine neuen Dienstbarkeiten eingetragen.
Es wurde eine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen.
2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anla-
gen
Die Angaben sind in Anlage 6 zum Anhang ersichtlich.
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben
Der Bestand der Anlagen im Bau ist um 8.581 TEUR auf 80.325 TEUR (Vj. 71.744 TEUR) gestiegen.
Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2022 ist in Anlage 2 zum Lagebericht ersichtlich.
Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahm en 2023 bis 2026 der Bereiche Abwasserableitung
und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 50 bis 65 Mio. EUR vorgesehen.
Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 202 2 – 2026 im Bereich der Abwasserableitung (200
Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Generalsanierung Siedlungen
Süd, Kanalmaßnahmen am Frankenschnellweg, Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen, Kana-
lerschließung Tiefes Feld und weitere Maßnahmen. Di e Ergebnisse der hydraulischen Kanalnetzüberrech-
nung werden das Investitionsprogramm beeinflussen. Der Bedarf an neuem Wohnraum wird auch die ent-
wässerungstechnische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Außerdem ist die Gebäude-
umstrukturierung für Kanalbetrieb und Analytik am Standort Muggenhof geplant.
Bei der Abwasserreinigung (90 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutiger Investitionsschwerpunkt die
Klärschlammbehandlungsanlagen. Weitere Investitionsfelder sind der allgemeine Klärwerksausbau, die Mo-
dernisierung der elektrischen Anlagen in beiden Klärwerken einschließlich der Beleuchtungsanlagen im Klär-
werk I, sowie die Modernisierung der Anlagentechnik im Klärwerk II, die Ertüchtigung der Schwachlastbe le-
bungsanlagen, die Modernisierung der Prozessleittechnik, und die Erweiterung der mechanischen Anlagen,
die Modernisierung des Wasserweges.
241
Lagebericht
zum 31.12.2022
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4. Personalangaben
Personalstand
Zum 31.12.2022 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammpersonal).
Darüber hinaus befanden sich 20 Mitarbeitende in de r Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in Voll -
zeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsja hres mit 400,51 Beschäftigten (Vorjahr 405,67) unte r
dem Stellenplan (436,43).
Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Geneh migung von Projekten erfolgt die Prüfung der Not-
wendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall.
Anzahl der Beschäftigten:
Die frei gewordenen Stellen konnten nur mühsam wied erbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im
technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess zunehmend schwieriger.
31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2019
Stellenplan
Vollkraftstellen (Soll) 436,43 435,42 423,7 407,4
Istbesetzung
Vollzeitäquivalente 400,51 405,67 403,9 390,1
Beschäftigte (gesamt) 440 443 442 429
befristete Beschäftigte 7 6 8 7
Auszubildende 20 21 19 16
242
243
Lagebericht
zum 31.12.2022
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Anlage 1 (ungeprüft)
Überleitungsrechnung (in TEUR) 2018 2019 2020 2021 2022
SUN Gesamt Ist Ist Ist Ist Ist
Jahresergebnis nach Handelsrecht 6.189 12.518 8.077 10. 654 13.630
Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze:
s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) 4.954 5.008 4.966 4.880 4.863
Bruttoabschreibung für Abnutzung -24.243 -24.228 -24.183 -23.365 -23.524
Nettoabschreibung -19.289 -19.220 -19.217 -18.485 -18.661
Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) -7.683 -6.703 -6.408 -5.547 -3.226
andere nicht gebührenfähige Ansätze -4.843 -102 -4.841 -3.556 -2.725
Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze
Nettoabschreibung -19.289 -19.220 -19.217 -18.485 -18.661
Zinskosten auf Anlagevermögen -23.605 -23.471 -23.447 -23.328 -23.500
Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge 6.043 6.001 5.919 5.798 5.724
Nettozinskosten -17.562 -17.470 -17.528 -17.530 -17.776
gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung 1.153 1.853 1.798 2.227 1.805
Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0
Ergebnisübertrag (KAG) 0 0 0 0 0
kumuliertes Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0
244
Lagebericht
zum 31.12.2022
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Anlage 2: Anlagen im Bau 2022
Projekt Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2022 EUR
93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 151.296,25
93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 87.114,36
93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 2.046.854,62
94800 Kanalsanierung Gartenstadt 5.343.608,86
94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 12.323.976,34
95400 Kanalerschließung 6.957.262,82
95600 Kanalbau 11.395.794,90
95700 Kanalauswechslung 4.865.723,71
I002 Maßnahme Dritter 1.014.861,38
I005 Kanalerschließung Tiefes Feld 208.116,16
I006 Gebietssanierung Neunhof 68.495,08
I105 Zerzabelshofsammler 337.999,90
I106 Gebietssanierung Kornburg 894.814,45
I148 Frankenschnellweg 2.218.551,80
I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 1.920.684,92
I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 205.011,27
Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 4.078.688,00
Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter 11.421.893,00
Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsa nlagen 65.540.747,82
Projekt Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2022 EUR
96700 Kläranlagenausbau 1.674.672,67
I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 55.754,76
I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 7.723.521,75
I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 12.295,00
I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebung 1.594,60
I181 Ertüchtigung der Gebäudetechnik 25.614,75
I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 134.859,38
I183 Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung 2.678.822,00
I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 98.212,80
I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 343.341,38
I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 338.839,35
PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 267.948,23
PI1127 Vorbeugender Brandschutz 100.670,76
Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 1.327.966,00
Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungs anlagen 14.784.113,43
Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen 80. 324.861,25
245
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2022
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Anlagen
246
Anlagen zum Jahresabschluss
zum 31.12.2022
Seite 2 von 4
Inhaltsverzeichnis
Seite
Anlage 1 Erfolgsübersicht zum 31.12.2022 3
Anlage 2 Technische Daten 2022 4
247
Anlagen zum Jahresabschluss
zum 31.12.2022
Seite 3 von 4
Anlage 1: Erfolgsübersicht zum 31.12.2022
Stadtent-
wässerung
Kauf-
männischer
Bereich
Umwelt-
analytik
Betriebs-
wirtschaftliches
Ergebnis
Ru-
brik Beschreibung IST 01-12/22 IST 01-12/22 IST 01-12/22 IST 01-12/22
1. Materialaufwand 22.423.748,51 398.314,98 778.970,51 23. 601.034,00
2. Löhne und Gehälter 15.466.563,92 3.034.968,31 3.155. 613,32 21.657.145,55
3. Soziale Abgaben 3.017.280,36 762.565,67 658.607,39 4. 438.453,42
4. Aufwendungen für Altersversorgung 1.756.885,23 -76. 874,53 366.235,91 2.046.246,61
5. Summe Personalaufwand 20.240.729,51 3.720.659,45 4.1 80.456,62 28.141.845,58
6. Abschreibungen 22.795.552,93 308.682,72 419.381,39 23 .523.617,04
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 794.641,61 2.301.5 41,14 157.546,85 3.253.729,60
8. Steuern 340.905,98 0,00 107,98 341.013,96
9. Konzessions- und Wegeentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00
10. Andere betriebliche Aufwendungen 8.545.870,92 3.04 9.773,45 695.428,25 12.291.072,62
11. Summe 1. - 10. 75.141.449,46 9.778.971,74 6.231.891 ,60 91.152.312,80
12. Gesamtbelastung 52.774.443,58 2.898.850,05 8.942.14 0,97 64.615.434,60
13. Gesamtentlastung -41.641.963,08 -12.533.851,33 -10. 439.620,19 -64.615.434,60
14. Aufwendungen nach Entlastung 86.273.929,96 143.970 ,46 4.734.412,38 91.152.312,80
15. Betriebserträge insgesamt -100.907.199,04 -116.301 ,35 -3.730.869,26 -104.754.369,65
16. Betriebsergebnis -14.633.269,08 27.669,11 1.003.543 ,12 -13.602.056,85
17. Finanzerträge 0,00 -27.669,11 0,00 -27.669,11
18. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 0,00 0,00
20. Unternehmensergebnis -14.633.269,08 0,00 1.003.543, 12 -13.629.725,96
248
Anlagen zum Jahresabschluss
zum 31.12.2022
Seite 4 von 4
Anlage 6: Technische Daten
31.12.2021 31.12.2022
Einwohnerzahl der Stadt 537.445 541.103
davon am Kanalnetz angeschlossen 537.030 540.754
Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung
in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.555 -3.624
Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das
Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 51.372 51.677
Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 584.847 5 88.807
Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2
Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m 3/Tag 381.670 374.816
Kläranlagen Anzahl 2 2
Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1 .400.000 1.400.000
Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 2 30.000 230.000
Reinigungsstufen
Mechanik
Biologie
P-Elimination
N-Elimination
Filtration
Stromerzeugungsanlagen
(nur Notstrom) Anzahl 4 4
Leistung kW 1.550 1.550
Stromerzeugung in den
Blockheizkraftwerken KW 1 kWh 18.522.240 20.031.782
Regenüberlaufbecken/
Regenrückhaltebecken Anzahl 43 44
Stauraumkanäle Anzahl 33 33
Abwasserpumpwerke Anzahl 34 34
gesamtes Speichervolumen in
Regenbecken/Stauraumkanälen/
Pumpwerken m3 551.273 551.410
Grundstücksanschlüsse Anzahl 70.823 71.810
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
249
ETL Aucon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lange Straße 59 • 70174 Stuttgart • Telefon: +49(0711)93 30 91 0 • Faxdurchwahl: -80 • info@etl-aucon.de • www.etl-aucon.de
Geschäftsführung: WP/StB Alfred Lein, WP Fritz Baldus
Bankverbindung: Deutsche Kreditbank AG Berlin • IBAN DE77 1203 0000 0011 7919 10 • BIC BYLADEM1001
Sitz der Gesellschaft: 70174 Stuttgart • Handelsregister: AG Stuttgart HRB 20 66 07 • USt-ID: DE213450019
Prüfungsbericht
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg,
Nürnberg
Jahresabschluss und
Lagebericht zum
31. Dezember 2022
22
250
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
INHALTSVERZEICHNIS
A. Prüfungsauftrag ...................................................................................... .................................... 1
B. Grundsätzliche Feststellungen ........................................................................ ............................ 2
I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs .......................................................... ........... 2
II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs ....................................................... ........... 2
III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter................................... 3
C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks .................................................................. .................... 4
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ............................................................... ................... 9
I. Gegenstand der Prüfung ............................................................................... ...................... 9
II. Art und Umfang der Prüfung ........................................................................... ..................... 9
E. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................... .....................12
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ........... ................................................... ...........12
1. Grundlagen und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ..................................................... 12
2. Jahresabschluss ...................................................................................... ........................12
3. Lagebericht .......................................................................................... ............................13
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses .................................................................. ..........13
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ............................................13
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren ˜nderungen ............................................13
F. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG .................................................. .........13
G. Schlussbemerkung ..................................................................................... ...............................14
251
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
ANLAGENVERZEICHNIS
1 Bilanz zum 31. Dezember 2022
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022
3 Anhang für das Geschäftsjahr 2022
4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
5 Weitere Anlagen des Mandanten (ungeprüft)
6 Feststellung zur Prüfung nach § 53 HGrG
7 Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
8 Wirtschaftliche Verhältnisse
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AO Abgabenordnung
DRS Deutsches Rechnungslegungs Standards
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GWh Gigawattstunde
HGB Handelsgesetzbuch
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
n. F. neue Fassung
PS Prüfungsstandard
SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, N ürnberg
TEUR Tausend Euro
Vj. Vorjahr
. Zahlenwert < TEUR 1
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen
in Höhe von + / - einer Einheit (TEUR, EUR, % usw.) auftreten.
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personen-
bezogenen Hauptwörtern das generische Maskulinum verwendet. Die gewählte Schreibweise bezieht
sich jedoch immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.
252
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
1
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
Die Werkleitung des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
(nachfolgend: SUN oder Eigenbetrieb)
hat uns aufgrund des Beschlusses des Stadtrats mit der freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der zugrun deliegenden Buchführung und des Lagebe-
richts beauftragt.
Bei der SUN handelt es sich um einen Eigenbetrieb d er Stadt Nürnberg. Insoweit liegt eine freiwillige
Jahresabschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB vor.
Der Prüfungsauftrag erstreckt sich außerdem auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
führung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
Darüber hinaus wurden wir beauftragt, die wirtschaf tlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs zum Ab-
schlussstichtag gesondert aufzubereiten und zu erläutern. Wir sind diesem Auftrag in Anlage 8 nach-
gekommen.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir be i unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsbe-
richten des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.).
Dieser Prüfungsauftrag richtet sich an die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg.
Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017" zugrunde, deren Geltung auch im Ver-
hältnis zu Dritten vereinbart ist. Unsere Haftung r ichtet sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbe-
dingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen
maßgebend.
253
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
2
B. GRUNDS˜TZLICHE FESTSTELLUNGEN
I. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebs
Bei der Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht folgende Kernaussagen
hervorzuheben:
§ Das Jahresergebnis beträgt TEUR 13.630 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um
TEUR 2.975 erhöht. Gegenüber dem Plan (-TEUR 6.450) konnte ein um TEUR 20.079
besseres Jahresergebnis erzielt werden.
§ Die Umsatzerlöse sanken um TEUR 2.019 auf TEUR 94.7 94 (Vj.: TEUR 96.813). Haupt-
ursache für den Rückgang ist, dass die veranlagte F rischwassermenge erneut zurückge-
gangen ist.
§ Der Materialaufwand ist um TEUR 2.557 auf TEUR 23.6 01 (Vj.: TEUR 26.158) zurückge-
gangen. Der Rückgang resultiert aus dem Rückgang de r bezogenen Leistungen, insbe-
sondere bei der Instandhaltung der Gebäude um TEUR 2.757 und bei der Instandhaltung
der Maschinentechnik um TEUR 619. Die Kosten für Ch emikalien sind um TEUR 1.756
gestiegen.
§ Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 28.142 liegt u m TEUR 75 unter dem Wert des
Vorjahres.
§ Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegen über dem Vorjahr gesunken
(+TEUR 836). Hierin enthalten sind Abbruchkosten von TEUR 602
§ Die Bilanzsumme ist um TEUR 14.977 angestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 18,3 %
(Vj.: 16,5 %).
II. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung i m Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen
Beurteilungsspielräume vorhanden sind. In diesem Zu sammenhang ist insbesondere auf folgende
Aspekte hinzuweisen:
§ Aufgrund der gesetzlichen und der rechtlichen Rahme nbedingungen im Tätigkeitsbereich
der SUN sieht die Werkleitung keine unmittelbaren w irtschaftlichen Risiken. Die Tätigkeit
des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt Nürnberg beschränkt. Im
engen Rahmen ist ein Handeln außerhalb der Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GOBay).
Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli-
chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb ist aber offen für Kooperationen auf Basis öffent-
lich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über kom munale Zusammenarbeit). In diesem
Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargeme inden zur Übernahme von sat-
zungsmäßigen Aufgaben geschlossen.
§ Aus der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg können sich Risiken für die SUN erge-
ben. Weitere Risiken ergeben sich aufgrund der hohen Inflation.
254
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
3
§ Im Wirtschaftsplan 2023 2026 wird für 2023 mit einem Gewinn von TEUR 4.400 geplant.
Hierin ist bereits der geplante Verbrauch der Rücks tellung für Gebührenüberdeckung von
TEUR 15.963 enthalten. Die geplanten weiteren Umsatzerlöse betragen TEUR 81.729.
III. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die ge setzlichen Vertreter
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gew onnenen Erkenntnissen entspricht der Lage-
bericht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt i nsgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs und stellt die zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu-
treffend dar.
255
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
4
C. WIEDERGABE DES BEST˜TIGUNGSVERMERKS
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürn-
berg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2 022 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31 . Dezember 2022 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässer ung und Umweltanalytik Nürnberg,
Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
§ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschrif-
ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Ba yern und vermittelt unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchf ührung sowie der landesrechtli-
chen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältniss en entsprechendes Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
§ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bun-
deslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor-
tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist i m Abschnitt Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestä-
tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtliche n und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor-
derungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht zu dienen.
256
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
5
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des We rkausschusses für den Jahresab-
schluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundes landes Bayern in allen wesentlichen Belan-
gen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtli chen Vorschriften ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, F inanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesent-
lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rech-
nungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Ges chäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusamm enhang mit der Fortführung der Geschäfts-
tätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber h inaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit zu bilanzie-
ren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwort lich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentl ichen Belangen mit dem Jahresabschluss in
Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick lung zutreffend darstellt. Ferner sind die ge-
setzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehr ungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den an-
zuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnun g des Bundeslandes Bayern zu ermögli-
chen, und um ausreichende geeignete Nachweise für d ie Aussagen im Lagebericht erbringen zu
können.
Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwa chung des Rechnungslegungsprozesses des
Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des La-
geberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit dar über zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ei-
nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü fungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
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Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicher heit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der v om Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt . Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden al s wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten be-
einflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
§ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesen tlicher falscher Darstellungen im Jah-
resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolose n Handlungen oder Irrtümern, pla-
nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolose n Handlungen resultierende wesentli-
che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irr-
tümern resultierende wesentliche falsche Darstellun gen nicht aufgedeckt werden, da do-
lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig-
keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkr aftsetzen interner Kontrollen beinhal-
ten können.
§ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfun g des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
§ beurteilen wir die Angemessenheit der von den geset zlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
§ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenhe it des von den gesetzlichen Ver-
tretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätig-
keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfung snachweise, ob eine wesentliche Un-
sicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Geg ebenheiten besteht, die bedeut-
same Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Geschäftstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu ma chen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch
dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Geschäftstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
258
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
7
§ beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des J ahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschlus s die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ei n den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs
vermittelt.
§ beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit de m Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
§ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetz lichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Au f Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga-
ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegt en bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukun ftsorientierten Angaben aus diesen
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie
zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesen tlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwort lichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Pr üfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 4 GO Bay
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnisse n des Eigenbetriebs i. S. v.
§ 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 1. Ja nuar bis zum 31. Dezember 2022 befasst.
Gemäß Art. 107 Abs. 3 Nr. 2 4 GO Bay haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätig-
keit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind w ir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine
Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentli chen Beanstandungen der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbe-
triebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet
haben.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
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Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prü fungsstandard: Berichterstattung über die
Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durch-
geführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es , anhand der Beantwortung der Fragen des
Fragenkreises 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtsch aftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstan-
dungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßig-
keit der Entscheidung der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Stuttgart, den 26. Mai 2023
ETL Aucon GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alfred Lein Gerd Möller
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
260
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
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D. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
I. Gegenstand der Prüfung
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß §§ 317 ff. HGB die Buchführung, den Jahres-
abschluss und den Lagebericht auf die Einhaltung de r einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und
der ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung geprüft.
Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschluss-
prüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirku ngen auf den Jahresabschluss und den Lagebe-
richt ergeben.
Insbesondere war Gegenstand unseres Auftrags weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtli-
cher Tatbestände, wie z. B. Unterschlagungen oder s onstige Untreuehandlungen, noch die Aufde-
ckung und Aufklärung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie von
bedeutsamen Schwächen des nicht rechnungslegungsbez ogenen internen Kontrollsystems. Prü-
fungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jed och so angelegt, dass diejenigen Unregelmä-
ßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt wer-
den.
Der Prüfungsauftrag wurde um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert.
Über die vorgenannte Prüfung wird in Abschnitt F. gesondert berichtet.
Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung, die dazu eingerichte-
ten Kontrollen und die uns gegenüber gemachten Angaben die Verantwortung tragen.
Unsere Prüfung erstreckt sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüf-
ten Eigenbetriebs zugesichert werden kann.
Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in den Mo naten November 2022 bis Mai 2023 durchge-
führt.
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Werkleitung und
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern erteilt wor den. Die Werkleitung hat uns die Vollständigkeit
von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht schriftlich bestätigt.
II. Art und Umfang der Prüfung
Unsere Prüfung haben wir entsprechend den Vorschrif ten der §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestel lten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung vorgenommen und uns dabei von nachfo lgend beschriebenen Zielsetzungen leiten
lassen:
Das Ziel unserer Abschlussprüfung besteht darin, hi nreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass
der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentliche n falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
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ist. Hinreichende Sicherheit stellt ein hohes Maß an Sicherheit dar, ist aber keine Garantie, dass ein e
wesentliche falsche Darstellung stets aufgedeckt wi rd. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insge samt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidung en von Adressaten beeinflussen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentlic he falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer-
den, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw . das Außerkraftsetzen von internen Kontrollen
beinhalten können.
Auf Grundlage der Prüfungsnachweise ziehen wir zude m Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen und Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel
an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Eigenbetriebstätigkeit aufwerfen können. Falls
wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Un sicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben i m Jahresabschluss und im Lagebericht auf-
merksam zu machen, oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modi-
fizieren.
Während unserer gesamten Abschlussprüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Im Rahmen unserer Prüf ung beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungsle gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. Unsere Prüfung umfasst
weiterhin die Würdigung der Gesamtdarstellung, des Aufbaus und des Inhalts des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben, sowie ob der Jahresabsc hluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage vermittelt.
Unsere Prüfung des Lageberichts ist in die Prüfung des Jahresabschlusses integriert. Wir beurteilen
den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschlu ss, seine Gesetzesentsprechung und das von
ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs . Auf Grundlage unseres Verständnisses der von
den gesetzlichen Vertretern als notwendig erachtete n Vorkehrungen und Maßnahmen haben wir an-
gemessene Prüfungshandlungen geplant, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirk-
samkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
Wir haben Prüfungshandlungen zu den von den gesetzl ichen Vertretern dargestellten zukunftsorien-
tierten Angaben im Lagebericht durchgeführt. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten
bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und deren Vertre tbarkeit sowie die sachgerechte Ableitung
der zukunftsorientierten Angaben beurteilt. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientier-
ten Angaben und den zugrunde liegenden Annahmen haben wir damit nicht abgegeben, da ein erheb-
liches unvermeidbares Risiko besteht, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientier-
ten Angaben abweichen. Unser Prüfungsurteil betriff t den Lagebericht als Ganzes und stellt kein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu einzelnen Angaben im Lagebericht dar.
262
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
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Unter Beachtung dieser Grundsätze haben wir folgendes Prüfungsvorgehen entwickelt:
Der Prüfungsplanung lagen unser Verständnis des Ges chäftsumfelds sowie des für die Prüfung des
Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsyste ms und der für die Prüfung des Lageberichts
relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen zugrunde. Auf Grundlage unserer Einschätzung der Pro-
zessabläufe und implementierten Kontrollen sowie de r daraus abgeleiteten Risiken wesentlicher fal-
scher Angaben im Jahresabschluss haben wir Prüfungs handlungen durchgeführt und ausreichende
und angemessene Prüfungsnachweise eingeholt.
Auf Basis unserer Risikoeinschätzung und unserer Ke nntnis der Geschäftsprozesse haben wir zu-
nächst kontrollbasierte Prüfungshandlungen vorgenommen. In Abhängigkeit von unserer Beurteilung
der Wirksamkeit ausgewählter rechnungslegungsbezoge nen Kontrollmaßnahmen haben wir analyti-
sche Prüfungshandlungen, toolgestütze Datenanalysen sowie in durch bewusste Auswahl Stichpro-
ben Einzelfallprüfungen zur Beurteilung von Einzelsachverhalten durchgeführt. Unsere Beurteilung der
Wirksamkeit ausgewählter rechnungslegungsbezogener Kontrollmaßnahmen stellt kein Gesamturteil
zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft als Ganzes dar.
Unsere Prüfungsstrategie hat zu folgenden Prüfungsschwerpunkten geführt:
§ Prüfung des Prozesses der Jahresabschlusserstellung,
§ Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens,
§ Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen sowie
§ Umsatzerlösrealisierung.
An der körperlichen Bestandsaufnahme der Vorräte haben wir teilgenommen.
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellung, der Rücks tellung für Altersteilzeit, der Rückstellung für
Beihilfen sowie der Rückstellung für Jubiläen haben wir das versicherungsmathematische Gutachten
der Stadtkämmerei Nürnberg verwertet.
Durch die Einholung von Saldenbestätigungen überzeugten wir uns von der zutreffenden Bilanzierung
der Forderungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Von Kreditinstituten wurden Bankbestätigungen eingeholt.
Bestätigungen des Rechtsamts der Stadt Nürnberg über Rechtsstreitigkeiten sowie Bestätigungen des
Steueramts der Stadt Nürnberg zu eventuellen steuerlichen Risiken wurden eingeholt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise bei Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2022 und Beurteilung des Lageberichts der Stadtentwässerung und Umweltanaly-
tik Nürnberg, Nürnberg, ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur-
teile zu dienen.
263
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
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E. FESTSTELLUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Grundlagen und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Unsere Prüfung ergab in allen wesentlichen Belangen die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit
der Buchführung. Die neben der Buchführung aus weit eren Unterlagen entnommenen Informationen
sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden.
Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass di e von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatori-
schen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungsle-
gungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Das von dem Eigenbetrieb eingerichtete rechnungsleg ungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS)
sieht dem Geschäftszweck und -umfang entsprechende, angemessene Regelungen zur Organisation
und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahren sabläufe in der Buchführung haben im Berichts-
zeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.
2. Jahresabschluss
Der Vorjahresabschluss wurde am 14. Dezember 2022 vom Stadtrat festgestellt.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs, bestehend au s Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsm äßiger Buchführung nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalge sellschaften sowie den ergänzenden Bestimmun-
gen der Betriebssatzung aufgestellt worden.
Die uns vorgelegte Bilanz sowie Gewinn- und Verlust rechnung ist ordnungsgemäß aus der Buchfüh-
rung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleit et. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungs-
gemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen.
Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Bewertung und Ausweis sind in allen wesentlichen Belangen
beachtet worden.
In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang si nd die auf die Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewe rtungsmethoden ausreichend erläutert. Alle
gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahl weise in den Anhang übernommenen Angaben
zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind in a llen wesentlichen Belangen vollständig und zu-
treffend dargestellt.
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
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3. Lagebericht
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belange n in Einklang mit dem Jahresabschluss und den
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und entspr icht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lage-
bericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die
wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entw icklung zutreffend dar. Die Angaben nach
§ 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften sind vollständig und zutreffend.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabsch lusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzli-
chen Vorschriften entspricht und insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs vermittelt
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren ˜nder ungen
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend im Anhang (Anlage 3) dar-
gestellt und wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet.
F. FESTSTELLUNGEN IM RAHMEN DER PRÜFUNG NACH § 53 H GRG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und
die hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesmi nisterium der Finanzen, dem Bundesrech-
nungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlich ten IDW PS 720 "Berichterstattung über die
Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderli-
chen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsanweisung für die Werkleitung geführt worden
sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in dies em Bericht und in der Anlage 5 dargestellt. Über
diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung kein e Besonderheiten ergeben, die nach unserer
Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
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Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
14
G. SCHLUSSBEMERKUNG
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Ü bereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschrif-
ten. Dem Prüfungsbericht liegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten
zu Grunde (IDW PS 450 n. F.).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigun gsvermerks außerhalb dieses Prüfungs-
berichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahres-
abschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnah-
me, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitier t oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf
§ 328 HGB wird verwiesen.
Stuttgart, den 26. Mai 2023
ETL Aucon GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alfred Lein Gerd Möller
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
signiert von:
mit:
MÖLLER
GERD ANTON
am: 23.06.2023
signiert von:
mit:
Alfred Lein
am: 25.06.2023
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Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2022
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Bilanz – Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang
267
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2022
Seite 2 von 26
Stand: 26.05.2023
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Bilanz zum 31. Dezember 2022 3
Aktiva 3
Passiva 4
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. 01. – 31.12.2022 5
3. Erläuterungen 6
3.1. Allgemeine Erläuterungen 6
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 6
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten 8
3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- un d Verlustrechnung 17
4. Sonstige Angaben 19
4.1. Werkleitung 19
4.2. Werkausschuss 19
4.3. Prüfungshonorar 19
4.4. Angaben zum Personal 20
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 20
4.6. Nachtragsbericht 20
4.7. Gewinnverwendung 21
5. Anlagen
Anlage 1 Anlagenspiegel 22
Anlage 2 Entwicklung der Sonderposten 24
Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022 26
268
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2022
Seite 3 von 26
Stand: 26.05.2023
1. Bilanz zum 31. Dezember 2022
Aktiva 31.12.2022EUR 31.12.2021EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 820.530,00 872.2 97,00
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
820.530,00 872.297,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs-
und anderen Bauten 43.784.696,88 42.713.600,95
2. Unbebaute Grundstücke 606.991,17 606.991,17
3. Abwasserreinigungsanlagen 36.371.173,00 31.363.475,00
4. Abwassersammlungsanlagen 436.758.007,00 435.860.614,00
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 847.296,00 1.058.133,00
6. Fahrzeuge 2.402.669,00 2.605.747,00
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.818.658,00 3.964.426,00
8. Anlagen im Bau 80.324.861,25 71.744.250,97
604.914.352,30 589.917.238,09
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1,00 1,00
2,00 2,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-,Hilfs-und Betriebsstoffe 4.156.408,52 3.836.660,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.429.109,03 1.103.367,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 17.500,00 0,00
2. Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 452.831,39 1.246.147,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 209.897,17 255.215,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 925,59 0,00
2.091.837,59 2.604.730,51
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 53 4.656,40 311.005,99
C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 18.147,66 16.51 2,58
Bilanzsumme 612.535.934,47 597.558.446,59
269
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2022
Seite 4 von 26
Stand: 26.05.2023
Passiva 31.12.2022EUR 31.12.2021EUR
A. Eigenkapital
I. Rücklagen
Gewinnrücklage 98.660.364,13 88.006.292,59
II. Jahresgewinn 13.629.725,96 10.654.071,54
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen 39.749.434,00 41.227.669,00
C. Sonderposten f. empfangene Ertragszuschüsse 87.72 5.835,00 85.703.330,00
D. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen 35.493.141,00 35.491.816,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 25.625,00
3. Sonstige Rückstellungen 64.363.416,29 76.214.647,2 2
99.856.557,29 111.732.088,22
E. Verbindlichkeiten
1. gegenüber Kreditinstituten 257.469.535,42 243.864. 433,52
2. aus Lieferungen und Leistungen 8.528.457,15 7.930. 606,60
3. gegenüber der Stadt Nürnberg 6.312.166,69 7.845.88 1,99
4. Sonstige Verbindlichkeiten 501.113,22 472.213,47
davon aus Steuern 309.243,30 258.112,71
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 0,00
272.811.272,48 260.113.135,58
F. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 102.745,61 121 .859,66
Bilanzsumme 612.535.934,47 597.558.446,59
270
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2022
Seite 5 von 26
Stand: 26.05.2023
2. Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung 2022EUR 2021EUR
A. Erlöse
1. Umsatzerlöse 94.794.246,21 96.813.040,46
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3.398.443,79 3.565.349,71
3. Sonstige betriebliche Erträge 6.561.679,65 5.271.627,93
davon Auflösungen Sonderposten für
Investitionszuschüsse und empfangene
Ertragszuschüsse
4.863.493,60 4.879.757,42
Summe Erlöse 104.754.369,65 105.650.018,10
B. Aufwendungen
1. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren -9.198.779,78 -8.176.534,22
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -14.402.254, 22 -17.981.857,22
Summe Materialaufwand -23.601.034,00 -26.158.391,44
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -21.657.145,55 -21.727.394,66
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung -6.484.700,03 -6.490.497,41
davon für die Altersversorgung *) -2.046.246,61 - 2.018.283,45
Summe Personalaufwand -28.141.845,58 -28.217.892,07
3. Abschreibungen auf immaterielle Ver-
mögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
-23.523.617,04 -23.364.562,43
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -12.291.072,62 -11.454.260,58
Summe Aufwendungen -87.557.569,24 -89.195.106,52
C. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 27.669,11 23.453,70
davon aus Abzinsung Rückstellungen 8.007,00 4.448 ,00
D. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.253.729,60 -5.570.048,47
davon aus Aufzinsung Rückstellungen -1.255.897,0 0 -3.169.390,00
Ergebnis nach Steuern 13.970.739,92 10.908.316,81
E. Steuern
1. Sonstige Steuern -341.013,96 -254.245,27
Jahresgewinn 13.629.725,96 10.654.071,54
*) Ab 2022 werden die Aufwendungen f. Pauschalsteue r ZVK u. Erstatt. v. Versorgungsbezügen hinzugezählt.
Zum Vergleich wurde der Wert des Jahres 2021 ana log angepasst.
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3. Erläuterungen
3.1. Allgemeine Erläuterungen
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Nürn-
berg.
Für den Eigenbetrieb gelten insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung, die Eigenbetriebs-
verordnung Bayern und die Betriebssatzung der SUN (zuletzt geändert am 03. Februar 2023).
Der Jahresabschluss 2022 der SUN wurde nach den Vorschriften des § 20 der Eigenbetriebsver-
ordnung Bayern und dem HGB wie für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die vorliegende Bilanz 2022 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Anwendung der Form-
blätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung Bayern erstellt. Gemäß § 265
Abs. 5 HGB wurde die Bilanz um die entwässerungsspezifischen Posten „Abwasserreinigungsan-
lagen“, „Abwassersammlungsanlagen“, sowie die Posten „Fahrzeuge“, „Sonderposten für Investi-
tionszuschüsse zum Anlagevermögen“ und „Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse“
erweitert.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vor-
schriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Ver-
merke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungs-
dauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine be-
triebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die
EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 800,00 EUR (brutto); diese werden sofort in vol-
ler Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen, einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen, wurden entsprechend den han-
delsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um plan-
mäßige Abschreibungen, bewertet.
In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch anteilige Gemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen. Eigene Leistungen
für Planung und Bauaufsicht sind entsprechend dem für die Maßnahmen erbrachten Leistungs-
umfang zu Selbstkosten berücksichtigt. Bauzeitzinsen (506.402,00 EUR) werden während der
Bauzeit der Maßnahmen aktiviert.
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Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear und zeitanteilig. Dabei wird nach
den in den Finanzwirtschaftsbestimmungen des Eigenbetriebs (FB-SUN) festgelegten Nutzungs-
dauern abgeschrieben. Darüber hinaus werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenom-
men, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter wer-
den bis zu einem Anschaffungspreis von 800,00 EUR (brutto) im Jahr des Zugangs vollständig
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert aus-
gewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Den erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen (z. B. laufende Verfahren bei der Vollstre-
ckungsabteilung der Stadt Nürnberg, Insolvenzen) wurde durch entsprechende Wertberichtigun-
gen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen wurde zur Abdeckung des allgemei-
nen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Den Forderungen aus Schmutzwasser-
gebühren liegen Berechnungen zur Periodenabgrenzung sowie die erfolgten Abrechnungen zu-
grunde.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem 31.12.2022 für
Aufwendungen, die spätere Wirtschaftsjahre betreffen.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb ohne Stammkapital geführt.
Gewährte Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden unter
dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auf-
lösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögens-
gegenstände.
Der Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse betrifft die von Dritten geleisteten Zu-
schüsse (im Wesentlichen Verbesserungs- und Kanalherstellungsbeiträge). Der von den Gebüh-
renzahlern über Verbesserungsbeiträge beizubringende Finanzierungsbetrag wurde im Jahr
2018 vollständig abgelöst. Somit finden seit dem Jahr 2019 ausschließlich Zugänge in Form von
Kanalherstellungsbeiträgen statt. Die Auflösung erfolgt analog dem Sonderposten für Investiti-
onszuschüsse.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage ei-
nes versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg ermittelt worden. Der Berech-
nung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer ange-
nommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser betrug 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %; Quelle:
Deutsche Bundesbank).
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Zusätzlich wurde gemäß BilMoG ein Trend für zukünftige Gehaltssteigerungen i. H. v. 2,50 %
(Zusammensetzung: 1,75 % Tariferhöhung + 0,75 % Karrieretrend pro Jahr) sowie eine Renten-
dynamik i. H. v. 1,75 % einbezogen. Auf die Berücksichtigung eines Fluktuationstrends wurde
aufgrund von Erfahrungswerten verzichtet. Die Veränderung der Rückstellung ist nach den Vor-
schriften des BilMoG in eine Personalaufwands- und eine Zinsaufwandskomponente aufgeteilt.
In der Rückstellung enthalten sind auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter, die
sich schon vor der Eigenbetriebsgründung im Jahr 1996 im Ruhestand befanden, sowie Versor-
gungsempfänger, für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht.
Von der Wahlmöglichkeit nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, Zuführungen zu den Rückstellun-
gen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bis spätestens 31. Dezember 2024 in jedem Ge-
schäftsjahr zu mindestens einen fünfzehntel anzusammeln, wurde bei der Umstellung auf BilMoG
in 2010 kein Gebrauch gemacht.
Für ungewisse Verbindlichkeiten waren sonstige Rückstellungen nach Maßgabe vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Entsprechend
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die angewandten Abzinsungssätze wurden bei
der Deutschen Bundesbank abgefragt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Darlehen, die die Stadt Nürnberg für den Eigenbetrieb ab 1996 bei Kreditinstituten aufgenommen
hat, wurden gemäß der Regelung der Eigenbetriebsverordnung Bayern als Verbindlichkeiten ge-
genüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen aus Gebühren und Zinsen, die
erst in Folgejahren zu Erlösen führen. Bei den Gebühreneinnahmen handelt es sich um eine Vo-
rauszahlung eines Kunden für einen fünfzigjährigen Zeitraum, die bereits im Jahr 2011 einging.
Die abgegrenzten Zinsen stellen Vergütungen der Darlehensgeber an SUN dar, die durch die
Aufnahme zweier Darlehen entstanden sind. Bei der Auflösung werden diese Vergütungen den
Zinserträgen zugeführt.
3.3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Anga-
ben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehöri-
gen Bilanzposten dargestellt.
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind in einem eigenständigen Anlagen-
spiegel aufgegliedert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im We-
sentlichen Software.
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Finanzanlagen
Auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2012 wurde die Klärschlammverwertung
Region Nürnberg GmbH, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg (kurz: KSVN) gegründet. An
dieser ist die Stadtentwässerung und Umweltanalytik zu 100 % beteiligt, die Anschaffungskosten
beliefen sich auf 25 TEUR. Aufgrund der Bevollmächtigung der SUN zur Gründung dieser GmbH
durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg wird die Beteiligung im Vermögen des Eigen-
betriebs ausgewiesen. Aufgabe der Gesellschaft ist die Entwicklung der zukünftigen thermischen
Verwertung kommunaler Klärschlämme in der Region Nürnberg und die Rückgewinnung von
Phosphor entsprechend der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom
27.09.2017. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung wurden die Anteile an der KSVN bereits
zum Bilanzstichtag 31.12.2014 auf einen Erinnerungswert i. H. v. 1,00 EUR abgeschrieben und
mit diesem auch weiterhin in der Bilanz der SUN fortgeführt.
Vom Eigenbetrieb wurden für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten eines Pilotprojekts
der KSV GmbH entsprechende Kreditbeträge ausgereicht. Der Pilotversuch wurde mit einem
wirtschaftlich nur schwer verwertbaren Ergebnis abgeschlossen. Die GmbH verzichtete deshalb
auf weitere Abrufe aus dem Betriebsmittelkredit. Im Gegenzug hat die SUN in den Jahren 2020
und 2021, mit Beschluss des Werkausschusses, auf die Rückzahlung der Ausleihungen i. H. v.
jeweils 1.000.000,00 EUR verzichtet. Damit beläuft sich der ausgereichte Kreditbetrag gegenüber
der GmbH zum 31.12.2021 noch auf lediglich 150.000,00 EUR. Dieser wird im Posten „Auslei-
hungen“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, wurde jedoch aufgrund der Finanzlage der
GmbH bereits in 2018 auf den Erinnerungswert von 1,00 EUR abgeschrieben. Da auch die Rück-
zahlung des restlichen Kreditbetrages i. H. v. 150.000,00 EUR eher unwahrscheinlich erscheint,
wurde im Rahmen des Vorsichtsprinzips auf eine Wertaufholung verzichtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1.429 TEUR.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen i. H. v. 120 TEUR (Vj.: 120 TEUR) enthalten.
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg
Die Forderungen gegen die Stadt Nürnberg sind zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr wie-
der zurückgegangen. Die höchste Forderung besteht dabei zwar erneut gegenüber dem Service-
betrieb Öffentlicher Raum (SÖR), jedoch in deutlich geringerer Höhe (204 TEUR) als im Vorjahr,
da Forderungen aus dem Straßenentwässerungsanteil noch vor dem Bilanzstichtag ausgeglichen
worden waren. Wie bereits im Vorjahr, weist das beim Kassen- und Steueramt geführte Betriebs-
mittelkonto zum 31.12.2022 einen negativen Bestand aus und wird deshalb im aktuellen Wirt-
schaftsjahr wiederum unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg ausgewiesen.
EUR
Guthaben Betriebsmittelkonto 28900102 0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 452.831,3 9
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Stammkapital
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat lt. § 1 Abs. 3 der Be-
triebssatzung vom 15.12.1995 in der Fassung vom 03.02.2023 kein Stammkapital.
Gewinnrücklage
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 wurde das Jahresergebnis 2021 in Höhe von
10.654.071,54 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt.
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Beim Sonderposten für Investitionszuschüsse handelt es sich im Wesentlichen um Staatszu-
schüsse und verrechnete Abwasser- und Niederschlagswasserabgaben. Verrechnungsanträge
für bereits abgeschlossene bzw. laufende Investitionsmaßnahmen wurden seitens der SUN beim
Wasserwirtschaftsamt gestellt, jedoch liegen bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung, seit 2015,
noch keine entsprechenden Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgabe vor. Folgt das
Wasserwirtschaftsamt den Anträgen der SUN, steht zum 31.12.2022 noch ein verrechenbarer
Betrag für die Maßnahmen „Südostsammler, Bauabschnitt 6“ (1.756.293,01 EUR), „Überleitung
Kleingründlach“ (3.493.747,52 EUR), „Stauraumkanal Volkacher Str.“ (3.099.827,27 EUR),
„Überleitung Heroldsberg“ (4.236.451,22 EUR), „Stauraumkanal Vogelsgarten“ (776.387,78 EUR)
i. H. v. insgesamt 13.362.706,80 EUR zur Verfügung.
Sonderposten für empfangene Ertragszuschüsse
Die Position enthält regelmäßig die satzungsgemäß erhobenen Kanalherstellungs- und Verbes-
serungsbeiträge, welche im Berichtsjahr einen Zugang in Höhe von 2.001 TEUR aufwiesen. Im
Rahmen einer Vereinbarung und vier Erschließungsverträgen, sog. Maßnahmen Dritter, wurden
von externen Bauträgern Mischwasser-, Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle im Wert von
3.331 TEUR fertiggestellt und 2022 in das Anlagevermögen der SUN aufgenommen. Da die Kos-
ten hierfür vom jeweiligen Bauträger übernommen werden, erfolgte in gleicher Höhe ein Zugang
in die Sonderposten für Ertragszuschüsse. Weiterhin wurden in 2022 von einer Gesellschaft des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ein In-
vestitionszuschuss i. H. v. 76 TEUR für das Projekt „Erneuerung der Belüftung der Schwachlast-
belebung Becken 5 und 6 im KW 1 nach Baufortschritt gewährt und passiviert, da nach dem Um-
bau eine förderfähige Energieeinsparung erreicht wird.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre (35.493.141 EUR) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (37.226.803 EUR) ein Unter-
schiedsbetrag in Höhe von 1.733.662 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen
gesperrt.
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Steuerrückstellung
Eine Steuerrückstellung musste zum 31.12.2022 nicht gebildet werden. Der für die Stromsteuer
Dezember 2022 in 2023 fällige Abschlag war bereits von der Höhe und Fälligkeit her bekannt und
wurde deshalb unter den Verbindlichkeiten aus Steuern ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellung enthalten im Wesentlichen folgende Rückstellungen:
EUR
erwartete Rückzahlungen aus Gebühren 18.625.000,00
Schmutzwasserabgabe / Niederschlagswasserabgabe 21. 646.469,13
Maßnahmen Dritter 11.421.893,00
Instandhaltung 1.079.000,00
ausstehende Rechnungen 6.486.290,00
Beihilfe für Beamte 2.126.236,00
Urlaubsguthaben / Zeitguthaben 1.908.650,00
Abbruchkosten 0,00
Altersteilzeit 711.138,00
andere sonstige Rückstellungen 358.740,16
Summe: 64.363.416,29
zu erwartete Rückzahlungen aus Gebühren
Die Rückstellung betrifft mit 810 TEUR eine Jahrespauschale nach Erfahrungswerten für die Ver-
pflichtungen aus Rückerstattungsansprüchen von Abwasserkunden. Aufgrund der Meldungen ei-
nes gewerblichen Kunden und der Abwassergäste wurde eine weitere Rückstellung für Gebüh-
renrückzahlungen i. H. v. 379 TEUR gebildet. Aus der Rückstellung zum Ausgleich von Gebüh-
renschwankungen (Schmutz- und Niederschlagswasser) wurde im laufenden Jahr ein Betrag
i. H. v. 14.321 TEUR zum Ausgleich eines negativen gebührenrechtlichen Ergebnisses entnom-
men. Für das letzte Jahr des Gebührenzeitraums (2020 bis 2023) steht danach noch ein Rück-
stellungsbetrag i. H. v. 17.436 TEUR zur Verfügung.
zu Schmutzwasserabgabe/ Niederschlagswasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist ein Instrument des Gewässerschutzes. Sie soll insbesondere einen An-
reiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen schaffen. Deshalb können Investitionsmaßnahmen, die
diesem Ziel dienen, mit der Abgabe verrechnet werden. Bis mittels endgültiger Bescheide fest-
steht, ob die erfolgten Baumaßnahmen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können, wird
eine entsprechende Rückstellung für die Abgabepflicht gebildet.
Aufgrund fehlender Verrechnungsbescheide für die Abwasserabgaben der Jahre 2015 – 2021
der Klärwerke 1 und 2 wurde ein Rückstellungsbetrag i. H. v. 12.918 TEUR sowie für die Nieder-
schlagswasserabgabe 2019 (Rest) bis 2021 ein Betrag i. H. v. 4.791 TEUR vorgetragen.
Für die Abwasserabgabe 2022 der Klärwerke 1 und 2 sowie für die Niederschlagswasserabgabe
2022 wurde auf Grundlage von vorläufigen Bescheiden ein Betrag i. H. v. 3.937 TEUR neu zu-
rückgestellt.
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Insgesamt ergibt die Rückstellung für Abwasser- und Niederschlagswasserabgabe zum
31.12.2022 einen Betrag i. H. v. 21.646 TEUR. Der Betrag setzt sich zusammen aus einem mit
Investitionsausgaben verrechenbaren Anteil i. H. v. 13.363 TEUR und einem voraussichtlich nicht
verrechenbaren Anteil i. H. v. 8.284 TEUR, der nach Vorlage der entsprechenden Bescheide zur
Zahlung fällig wird. Bis dahin ist letzterer Betrag gestundet.
zu Maßnahmen Dritter
Unter Maßnahmen Dritter sind Kanalbaumaßnahmen zu verstehen, die von externen Bauträgern
durchgeführt werden. Diese verpflichten sich in städtebaulichen Verträgen bzw. individuellen Ver-
einbarungen mit der SUN, die im Zuge der Baumaßnahme erstellten Kanäle nach Fertigstellung
der SUN unentgeltlich zu übereignen. Im Gegenzug werden dem Bauträger die satzungsgemäß
fälligen Kanalherstellungs- und Verbesserungsbeiträge erlassen. Die SUN aktiviert die fertigge-
stellten Kanäle anhand der Kostennachweise des Bauträgers und bildet, im Gegenzug für die un-
entgeltliche Übereignung, einen entsprechenden Passivposten. In der Rückstellung werden ver-
traglich vereinbarte Baumaßnahmen abgebildet, welche bereits abgeschlossen wurden, jedoch
der Eigentumsübergang für die neu erstellten Kanäle noch nicht stattgefunden hat.
zu Instandhaltung
Es handelt sich um nötige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die voraussichtlich in
den Folgejahren anfallen. Nach den Ansatzvorschriften des BilMoG sind neue Rückstellungen für
Instandhaltungen ab dem Jahr 2010 nur noch bei Nachholung im ersten Quartal des Folgejahres
zulässig. Die vorhandenen Rückstellungen wurden somit vollständig in Geschäftsjahren, welche
vor dem 01.01.2010 geendet haben, gebildet. Darin enthalten waren auch die Rückstellungen für
die Erneuerung der Rohrleitungen an den Fauleiern (800 TEUR) sowie Sanierung des Faul-
schlammpumpwerks in der Schlammfaulung (396 TEUR). Diese Maßnahmen sollten innerhalb
der Investitionsmaßnahme „Ertüchtigung und Umbau der Schlammfaulungsanlage“ abgewickelt
werden. Aufgrund der langjährigen Bauzeit haben sich die Kosten für die Umsetzung drastisch
erhöht, weshalb die bestehenden Anlagen auf ihre Standfestigkeit überprüft wurden. Das Ergeb-
nis ließ darauf schließen, dass die Anlagen noch über eine Nutzungsdauer von mindestens zehn
Jahren betrieben werden können. Deshalb wird die Umsetzung der o. g. Teilmaßnahmen nicht
weiterverfolgt und die hierfür gebildeten Rückstellungen i. H. v. insgesamt 1.196 TEUR, nach Ge-
nehmigung durch die Werkleitung, erfolgswirksam aufgelöst. Anschließend bleibt noch eine
Rückstellung i. H. v. 1.079 TEUR für drei Maßnahmen bestehen, die entweder kurz vor der
Durchführung stehen bzw. weiterhin als notwendig erachtet werden.
zu ausstehenden Rechnungen
Die Rückstellung betrifft noch zu erwartende Rechnungen für Leistungen, die bereits in 2022 er-
bracht wurden.
zu Beihilfe für Beamte
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30.01.2002 muss für Beihilfeberechtigte im Pensi-
onszeitraum eine Rückstellung gebildet werden. Die Bildung der Rückstellung erfolgte auf Grund-
lage eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg
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Die Entwicklung der Rückstellung wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:
EUR
Stand zum 01.01. 2.374.669,00
Verbrauch -249.832,00
Zinsanteil Zuführung 1.399,00
Stand zum 31.12. 2.126.236,00
zu Altersteilzeit
Wie bereits im Vorjahr erfolgte die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit auf Grundlage eines
durch die Stadt Nürnberg berechneten versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Berech-
nung erfolgte nach der IDW-Methode für das bei der Stadt Nürnberg angewandte Altersteilzeit-
blockmodell.
Die Entwicklung der Rückstellung für Altersteilzeit wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.
EUR
Stand zum 01.01. 549.735,00
Zuführung 157.170,00
Zinsanteil Zuführung 4.233,00
Stand zum 31.12. 711.138,00
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg
Zum Bilanzstichtag besteht auf dem Betriebsmittelkonto, wie im Vorjahr, eine Verbindlichkeit.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Darlehensaufnahme hat sich mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 39,9 Mio. EUR gegenüber
dem Vorjahr nochmals erhöht.
EUR
Verbindlichkeiten Betriebsmittelkonto 28900102 5.24 8.393,75
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.0 63.228,04
Verbindlichkeiten aus Zahlungen für Stadtkasse 544,9 0
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Beschreibung von Finanzinstrumenten der SUN
US-Cross-Border-Leasing für die Anlagen der Abwasserreinigung und –ableitung
Die Stadt Nürnberg hat Verträge über grenzüberschreitende Leasing-Transaktionen für Anlagen
des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) abgeschlossen. Die Leasinggeschäfte um-
fassten die Klärwerke sowie das gesamte Kanalnetz, einschließlich der dazugehörenden Pump-
werke und Sonderbauwerke. Die Anlagen wurden an US-Investoren vermietet (Hauptmietvertrag)
und gleichzeitig von der Stadt wieder zurückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung erfolgte
über für diesen Zweck gegründete US-Trusts. Die Hauptmietverträge hatten eine Laufzeit bis zu
99 Jahren, die Untermietverträge liefen maximal 28 Jahre.
Aus dieser Transaktion konnte der StEB einen Barwertvorteil von 38.925.076,07 EUR erwirt-
schaften, der lt. Beschluss des Stadtrats zum Jahresabschluss 2003 im Jahr 2005 in zwei Tran-
chen an die Stadt Nürnberg abgeführt wurde. Damit wurde die Stadt Nürnberg Träger von Rech-
ten und Pflichten aus diesen Verträgen.
Nachdem der Erfüllungsübernehmer des Eigenkapitalanteils aufgrund unzureichender Bonität
aus der Transaktion über das Kanalnetz (CBL 2) der SUN ausgeschieden war, hat der US-In-
vestor der Stadt Nürnberg im Februar 2009 die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen die
Zahlung des Kaufoptionspreises angeboten. Die Stadt hat dieses Angebot angenommen. Die
Transaktion wurde zum 31.03.2009 beendet. Der Kaufoptionspreis setzte sich zusammen aus
einem Eigen- und einem Fremdkapitalanteil. Der Fremdkapitalanteil wiederum splittete sich in ei-
nen A- und einen B-Anteil auf. Der A-Anteil wurde im Zuge der Auflösung des Vertrages vollstän-
dig beendet.
Der B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung wurde dagegen aufrechterhalten, da eine vorzei-
tige Beendigung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen
wäre. Die Zahlungen erfolgen durch den B-Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an
den Fremdkapitalgeber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hierbei handelt es sich um einen
abgekürzten Zahlungsstrom, bei dem die SUN außen vor bleibt. Bis einschließlich 2009 wurden
die Positionen noch getrennt unter den Finanzanlagen (Ausleihung an Deutsche Bank) bzw. als
Darlehensverbindlichkeit (HypoVereinsbank) ausgewiesen.
Ab dem Jahr 2010 wurde aus beiden gleichwertigen Positionen eine Bewertungseinheit gemäß
§ 254 Satz 1 HGB gebildet. Dies war möglich, da die Zahlungsverpflichtung der Deutschen Bank
sowie die Fälligkeit für Zins und Tilgung bei der HypoVereinsbank sowohl terminlich als auch der
Höhe nach zusammenfallen. Zudem werden beide Positionen in US-Dollar geführt, sodass auch
Währungsdifferenzen ausgeschlossen werden können. Des Weiteren war der Sicherungszusam-
menhang bereits beim Abschluss des CBL 2 gegeben. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag sowie
die weitere Wertentwicklung werden gemäß § 285 Nr. 23 HGB in nachfolgender Tabelle wieder-
gegeben.
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Zins- und Tilgungsplan
zur Ausleihung an die Deutsche Bank AG bzw. zur Darlehensverbindlichkeit gegenüber
der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD
02.01.2022 0,00 1.832.358,86 0,00 30.153.206,80
Durchschnittlicher Dollarkurs per 02.01.2022 1 USD = 1,1326 EUR
Saldovortrag 01.01.2022 EUR Zinsen EUR per 02.01.2022 Zahlbetrag EUR per 02.01.2022 fortgeführter Darlehenssaldo EUR per 02.01.2022 bewerteter DarlehenssaldoEUR per 31.12.2022
25.005.163,29 1.617.834,06 0,00 26.622.997,35 28.270.39 8,27
Unterschiedsbetrag = Währungsdifferenz (Verlust) per 31.12.2022: 1.647.400,92
Durchschnittlicher Dollarkurs per 31.12.2022 1 USD = 1,0666 EUR
Fortgeführter Zins- und Tilgungsplan
Zins- bzw. Fälligkeitsdatum Tilgung USD Zins USD Zahlbetrag USD Darlehenssaldo USD
02.01.2023 0,00 1.950.912,48 0,00 32.104.119,28
02.01.2024 0,00 2.077.136,52 0,00 34.181.255,80
02.01.2025 0,00 2.211.527,25 0,00 36.392.783,05
02.01.2026 0,00 2.354.613,06 0,00 38.747.396,11
02.01.2027 0,00 2.506.956,53 0,00 41.254.352,64
02.01.2028 0,00 2.669.156,62 0,00 43.923.509,26
02.01.2029 43.923.509,26 2.841.851,05 46.765.360,31 0,0 0
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Derivatgeschäfte
Die effiziente Steuerung der Darlehen der SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Portfolio-
management) macht den Einsatz derivativer Zinsinstrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde
durch den Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2003 für die Stadt und die SUN genehmigt. Der
Abschluss derivativer Zinsinstrumente bei SUN ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender
oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption
und Abschluss dieser Geschäfte erfolgen mit dem Finanzreferat der Stadt Nürnberg und auf der
Basis einer gesonderten Abteilungsanweisung. SUN dokumentiert jedes einzelne Geschäft und
weist die Verbindung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
In 2022 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.
In nachfolgender Tabelle werden die zum Bilanzstichtag vorhandenen Payerswaps mit ihrem
Marktwert dargestellt.
ausstehender
Nominalbetrag des
Payerswaps in
TEUR
Laufzeit Marktwert per 31.12.2022 EUR Zins-satz % Darlehens-konto-Nr.
Buchwert
Grundgeschäft
per 31.12.2022
TEUR
2.750 15.02.09 - 15.02.28 122.189,57 4,400 41077 2.750
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Stand: 26.05.2023
3.4. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Weitere Umsatzerlöse
Die weiteren Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen Erlöse des Kanalbetriebs für weiterver-
rechnete Reinigungs- und Unterhaltsleistungen i. H. v. 365 TEUR. Die Erlöse für die ebenfalls
von dieser Abteilung durchgeführten Winterdienstarbeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr mit
132 TEUR aufgrund der milden Witterung mehr als halbiert. Weiterhin wurden hierunter Erlöse
für Planprüfungsgebühren der Grundstücksentwässerung i. H. v. 146 TEUR erfasst. Die in 2022
für Personalkostenersatz erzielten Erlöse i. H. v. 116 TEUR stammen vor allem aus dem Betrieb
des Schadstoffmobils, aus Erstattungen für Mutterschaftsgeld, für Verdienstausfälle durch Qua-
rantäne und der Erstattung von Versorgungsbezügen für Beamte. Mit 72 TEUR trugen die Kos-
tenerstattungen für den Betrieb der Flußmessstationen von den Vertragspartnern der ARGE Ge-
wässerschutz zu diesen Umsatzerlösen bei. Die Geschäftsführung dieser ARGE unterliegt dabei
der SUN. Bis zum Jahr 2021 wurden unter dieser Rubrik auch die Erträge aus dem Abgang von
Anlagevermögen ausgewiesen. Aufgrund einer Prüfungsanmerkung bei der letzten Jahresab-
schlussprüfung wurde im laufenden Geschäftsjahr eine Umgliederung in die sonstigen betriebli-
chen Erträge vorgenommen.
2022
EUR
Einleitungsgebühr Schmutzwasser 47.113.451,54
Einleitungsgebühr Niederschlagswasser 12.311.839,78
Teilverbrauch Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 14.477.000,00
Straßenentwässerungsanteil der Stadt 11.041.956,94
Erlöse Umweltanalytik 3.415.477,59
sonstige Umsatzerlöse aus Abwasserbeseitigung 5.439. 242,72
weitere Umsatzerlöse 995.277,64
Summe: 94.794.246,21
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Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen bzw. empfangenen Ertragszuschüsse
(4.863 TEUR). Erwähnenswert ist in dieser Rubrik noch der Anstieg der Erträge aus Zwangs-
geldern um 52 TEUR auf 80 TEUR. Diese fielen hauptsächlich für die Nichteinhaltung einer
wiederkehrenden Überprüfungspflicht der Eigentümer für private Grundstücksentwässerungs-
anlagen an. Wie im vorherigen Abschnitt geschildert, fließen ab dem Wirtschaftsjahr 2022 auch
die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in diese Erträge ein. Im Gegensatz zum
Vorjahr, fiel im laufenden Jahr hierfür jedoch nur ein kaum nennenswerter Betrag i. H. v. 7 TEUR
an.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Eine wesentliche Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellt wiederum die Ab-
wasserabgabe (3.937 TEUR) dar, welche geringfügig unter dem Vorjahreswert liegt. Die Position
mit dem zweithöchsten Wert bilden die Aufwendungen für städtische Dienstleistungen i. H. v.
3.264 TEUR, die nach einem Rückgang im Vorjahr, wieder um 88 TEUR angestiegen sind. Die
Verwaltungskostenerstattungen blieben dabei mit einem Betrag von 2.068 TEUR konstant. Bei
den einzelverrechneten Dienstleistungen sind die Kostentreiber das Kassen- und Steueramt für
die Abrechnung der Abwassergebühren (763 TEUR), der Servicebetrieb Öffentlicher Raum, vor
allem mit der Sondernutzungspauschale (222 TEUR), sowie das Rechtsamt mit der Genehmi-
gung der Auftragsvergaben der SUN.
Finanzergebnis
Die Zinserträge setzen sich zusammen aus anteiligen Negativzinsen für zwei aufgenommene
Darlehen (18 TEUR), aus Zinserträgen für Rückstellungen (8 TEUR) sowie aus Zinserträgen für
Verwahrentgelte von Sichteinlagen (anstelle von Bürgschaften), für Zinsen aus Ausleihungen und
für Stundungszinsen (insg. 1 TEUR).
Die Zinsaufwendungen betreffen hauptsächlich Bankdarlehen (1.866 TEUR) und Derivate
(608 TEUR). Diese beiden Positionen zusammen minderten den Zinsaufwand gegenüber dem
Vorjahr um 380 TEUR. Der Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen verringerte sich deutlich um
1.632 TEUR auf insgesamt 1.086 TEUR, ebenso der Zinsaufwand für andere Rückstellungen um
281 TEUR auf 170 TEUR. Während bis zum dritten Quartal 2022 Verwahrgeldkosten für ein Gut-
haben auf dem beim Kassen- und Steueramt geführten Betriebsmittelkonto zu entrichten waren,
wurden ab dem vierten Quartal aufgrund der Zinswende Sollzinsen für negative Kontenbestände
erhoben, sodass hierfür im Gesamtjahr wieder ein nennenswerter Aufwand i. H. v. 29 TEUR an-
fiel. Ein geringfügiger Zinsanteil entstand für vorab vereinnahmte Gebühren eines Kunden.
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4. Sonstige Angaben
4.1. Werkleitung
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm, Umweltreferen tin d. Stadt Nbg.
Technischer Werkleiter: Volker Nachtmann, Diplom-I ngenieur (FH)
Kaufmännische Werkleiterin: Claudia Ehrensberger, Diplom-Volkswirtin
Die Aktivbezüge der Werkleitung in 2022 betrugen 211.951,11 EUR, die laufenden Versorgungs-
aufwendungen ausgeschiedener und aktiver Werkleiter betrugen, inkl. anteiliger Verrechnungen
aus der Pensionsrückstellung, 26.286,19 EUR.
4.2. Werkausschuss
Vorsitzender: Christian Vogel, 3. Bürgermeister der Stadt Nürnberg
Stadträtin Nicole Alesik (bis 08/2022) Gesundheit s- und Kinderkrankenpflegerin
Stadtrat Florian Betz Anwendungsentwickler
Stadträtin Jasmin Bieswanger Intensivkrankenschwe ster
Stadtrat Mike Bock Dipl.-Ingenieur (FH)
Stadträtin Daniela Eichelsdörfer Lehrerin
Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker
Stadtrat Gerhard Groh Steuerfahnder
Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Dipl.-Geologe
(ab 09/2022)
Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister
Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin
Stadtrat Klaus-Rudolf Krestel Unternehmer i. R.
Stadtrat Kai Küfner Bäckermeister
Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister
Stadtrat Cengiz Sahin Handwerksmeister
Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann i. R.
Stadtrat Ümit Sormaz Schulleiter
Den Mitgliedern des Werkausschusses werden von SUN keine Sitzungsgelder bezahlt. Die Ver-
gütung wird dem Eigenbetrieb indirekt im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung der Stadt
Nürnberg belastet.
4.3. Prüfungshonorar
Das Prüfungshonorar in Höhe von 30.166,50 EUR (inkl. MwSt.) für das Geschäftsjahr 2022 be-
rücksichtigt nur Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung, sowie die prüfe-
rische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss.
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4.4. Angaben zum Personal
Durchschnittlicher Personalbestand im Jahr 2022
Personenbezogen
Beamte 21
Angestellte 224
Arbeiter 169
Zwischensumme Stammpersonal: 414
Auszubildende 21
Praktikanten, Bundesfreiwilligendienst k. A.
Summe: 435
4.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Mietverpflichtungen p.a. in Höhe von rund 109 TEUR. Diese fallen für die Räume in
der Peuntgasse, für Durchleitungsentgelte und für die Nutzung von fremden Grundstücken (z. B.
Staatsforst) durch Kanäle und Stromleitungstrassen an.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des Nürnberger Hafenbeckens
zur Einleitung von Regenwasser bis zum Jahr 2055 in Höhe von 36 TEUR pro Jahr. Dies ent-
spricht insgesamt 1.188 TEUR an Nutzungsentgelten. Zu diesen Verpflichtungen ist noch die je-
weils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
Im Rahmen der Anlagen im Bau wurden für die Folgejahre bereits finanzielle Verpflichtungen in
Form von Aufträgen eingegangen. Diese belaufen sich für den Bereich der Abwasserableitung
zum Bilanzstichtag auf ca. 34,9 Mio. EUR und im Falle der Abwasserreinigung auf ca. 14,9 Mio.
EUR.
4.6. Nachtragsbericht
Nach Ende des Wirtschaftsjahres zum 31. Dezember 2022 haben sich keine Vorgänge von be-
sonderer Bedeutung, die eine finanzielle Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder
Bilanz des Eigenbetriebs haben könnten, ergeben, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.
Die Weltwirtschaftslage, insbesondere der weiter andauernde Ukrainekrieg, führen weiterhin zu
hohen Energiepreisen und Rohstoffknappheit. Der Stromaufwand fällt erst ab dem Jahr 2023
deutlich höher aus, bei Chemikalien und Baukosten haben sich bereits im Berichtsjahr deutliche
Preiserhöhungen abgezeichnet. Im Bausektor fließen auch höhere Lohnkosten aufgrund des
Fachkräftemangels mit ein. Höhere Lebenshaltungskosten und die zunehmend schwierige Aqui-
rierung von Fachpersonal, besonders im technischen Bereich, haben auch zu einem vergleich-
weise hohen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst geführt. Dies wird sich durch den darin enthal-
tenen Inflationsausgleich i. H. v. 3 TEUR je Mitarbeiter bereits in der Zeit von Juni 2023 – Februar
2024 in den Personalkosten auswirken. Ab März 2024 folgt eine dauerhafte Tariferhöhung, wel-
che den Personalaufwand um knapp zehn Prozent erhöht. Auf der Einnahmenseite wirkt sich der
Trend zum Energiesparen in Form von rückläufigen Frischwassermengen aus, welche die Be-
messungsgrundlage der Abwassergebühren darstellen und damit zu geringeren Umsatzerlösen
führen.
286
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Anlage 1: Anlagenspiegel
In folgenden Positionen sind in der Spalte „Zugang“ Bauzeitzinsen enthalten:
Anlagen im Bau Ableitung: 337.943,00
Anlagen im Bau Reinigung: 168.459,00
Gesamt: 506.402,00
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
7.650.428,35 154.775,78 2.891,01 +8.833,96 7.811.147,08 6.778.131,35
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 117.397.768,67 11.273,23 0,00 +3.023.914,28 120.432.956 ,18 74.684.167,72
2. unbebaute Grundstücke 606.991,17 0,00 0,00 0,00 606.9 91,17 0,00
3. Abwasserreinigungsanlagen 330.479.930,03 68.024,82 1 .382.032,79 +8.300.520,57 337.466.442,63 299.116.455,0 3
4. Abwassersammlungsanlagen 859.372.729,35 3.559.653,1 1 8.016,15 +13.395.093,53 876.319.459,84 423.512.115,35
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 9.475.211,94 6.766,61 106.292,87 +104.522,00 9.480.207, 68 8.417.078,94
6. Fahrzeuge 8.223.705,48 317.294,79 89.355,71 0,00 8.45 1.644,56 5.617.958,48
7. Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 18.555.871,02 929.126,08 154.433,79 +10.793,21 19.341.3 56,52 14.591.445,02
8. Anlagen im Bau 71.744.250,97 33.424.287,83 0,00 -24.8 43.677,55 80.324.861,25 0,00
Summe Sachanlagen 1.415.856.458,63 38.316.426,47 1.740 .131,31 -8.833,96 1.452.423.919,83 825.939.220,54
III. Finanzanlagen
1. Anteile verbundene Unternehmen 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 24.999,00
2. Ausleihung KSVN 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000, 00 2.149.999,00
G e s a m t s u m m e 1.425.681.886,98 38.471.202,25 1.743.022,32 0,00 1.462. 410.066,91 834.892.349,89
Posten des Anlagevermögens
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Abschreibungen Kennzahlen
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 4 -
Abgänge
Abschreibungen
auf die Spalte 5 -
Umbuchungen
Endstand am Ende des
Wirtschaftsjahres
1)
am Ende des
vorangegang.
Wirtschaftsjahres
Durch-
schnittlicher
Abschrei-
bungssatz
2)
Durch-
schnittlicher
Restbuchwert
3)
+ - + / - 31.12.2022 31.12.2022 01.01.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
8 9 10 11 12 13 14 15
215.376,74 2.891,01 0,00 6.990.617,08 820.530,00 872.297 ,00 2,76 10,50
2.015.059,58 0,00 -50.968,00 76.648.259,30 43.784.696,8 8 42.713.600,95 1,67 36,36
0,00 0,00 0,00 0,00 606.991,17 606.991,17 0,00 100,00
3.360.847,39 1.382.032,79 0,00 301.095.269,63 36.371.17 3,00 31.363.475,00 1,00 10,78
16.056.196,64 6.859,15 0,00 439.561.452,84 436.758.007, 00 435.860.614,00 1,83 49,84
270.437,61 105.572,87 50.968,00 8.632.911,68 847.296,00 1.058.133,00 2,85 8,94
520.372,79 89.355,71 0,00 6.048.975,56 2.402.669,00 2.60 5.747,00 6,16 28,43
1.085.326,29 154.072,79 0,00 15.522.698,52 3.818.658,00 3.964.426,00 5,61 19,74
0,00 0,00 0,00 0,00 80.324.861,25 71.744.250,97 0,00 100,0 0
23.308.240,30 1.737.893,31 0,00 847.509.567,53 604.914. 352,30 589.917.238,09 1,60 41,65
0,00 0,00 0,00 24.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 2.149.999,00 1,00 1,00 0,00 0,00
23.523.617,04 1.740.784,32 0,00 856.675.182,61 605.734. 884,30 590.789.537,09 1,61 41,42
Restbuchwerte
289
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Stand: 26.05.2023
Anlage 2: Entwicklung der Sonderposten
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
01.01.2022 + - + / - 31.12.2022 01.01.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7
I. Immaterielle Vermögens-gegenstände
1.
b. Zuwendung 39.190,39 0,00 0,00 0,00 39.190,3 9 39.190,39
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-,
Betriebs- und anderen Bauten
a. Beiträge 559.406,12 0,00 0,00 0,00 559.406, 12 559.406,12
b. Zuwendungen 626.541,81 0,00 0,00 0,00 626.5 41,81 626.541,81
4. Abwasserreinigungsanlagen
a. Beiträge 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 62.95 7.188,65 62.957.188,65
b. Zuwendungen 55.585.265,53 76.124,01 0,00 0 ,00 55.661.389,54 54.523.500,53
5. Abwassersammlungsanlagen
a. Beiträge 164.749.800,40 2.000.835,59 0,00 0,00 166.750.635,99 97.069.055,40
b. Zuwendungen 64.238.835,51 0,00 0,00 0,00 64 .238.835,51 24.073.301,51
c Anteile Dritter 23.291.247,10 3.330.804, 00 0,00 0,00 26.622.051,10 5.268.662,10
6. Maschinen und maschinelle
Anlagen
a. Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7. Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
b. Zuwendungen 1.012,05 0,00 0,00 0,00 1.012,0 5 642,05
c. Anteile Dritter 80.000,00 0,00 0,00 0,00 8 0.000,00 80.000,00
Summe Beiträge 228.266.395,17 2.000.835,59 0,00 0,00 230 .267.230,76 160.585.650,17
Summe Zuwendungen 120.490.845,29 76.124,01 0,00 0,00 120 .566.969,30 79.263.176,29
Summe Anteile Dritter 23.371.247,10 3.330.804,00 0,00 0 ,00 26.702.051,10 5.348.662,10
G e s a m t s u m m e 372.128.487,56 5.407.763,60 0,00 0,00 377.536.251,16 245 .197.488,56
1) Spalte 6 ./. Spalte 11
2) (Spalte 8 x 100) : Spalte 6
3) (Spalte 12 x 100) : Spalte 6
290
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2022
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Stand: 26.05.2023
Abschreibungen Kennzahlen
Abschreibungen
im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf Abgänge
(Spalte 4)
Abschreibungen
auf
Umbuchungen
(Spalte 5 )
Endstand am Ende des
Wirtschaftsjahres
1)
am Ende des
vorangegangenen
Wirtschaftsjahres
Durchschnitt-
licher Abschrei-
bungssatz
2)
Durchschnitt-
licher Rest-
buchwert
3)
- 31.12.2022 31.12.2022 01.01.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % %
8 9 10 11 12 13 14 15
0,00 0,00 0,00 39.190,39 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 559.406,12 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 626.541,81 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 62.957.188,65 0,00 0,00 0,00 0,00
298.851,01 0,00 0,00 54.822.351,54 839.038,00 1.061.765, 00 0,54 1,51
2.817.839,59 0,00 0,00 99.886.894,99 66.863.741,00 67.68 0.745,00 1,69 40,10
1.255.430,00 0,00 0,00 25.328.731,51 38.910.104,00 40.16 5.534,00 1,95 60,57
491.295,00 0,00 0,00 5.759.957,10 20.862.094,00 18.022.5 85,00 1,85 78,36
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
78,00 0,00 0,00 720,05 292,00 370,00 7,71 28,85
0,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.817.839,59 0,00 0,00 163.403.489,76 66.863.741,00 67.6 80.745,00 1,22 29,04
1.554.359,01 0,00 0,00 80.817.535,30 39.749.434,00 41.22 7.669,00 1,29 32,97
491.295,00 0,00 0,00 5.839.957,10 20.862.094,00 18.022.5 85,00 1,84 78,13
4.863.493,60 0,00 0,00 250.060.982,16 127.475.269,00 126 .930.999,00 1,29 33,77
Beiträge 55300 3.309.134,59
Zuwendungen 55400 1.554.359,01
Gesamtsumme 4.863.493,60
Restbuchwerte
291
Bilanz – GuV - Anhang
zum 31.12.2022
Seite 26 von 26
Stand: 26.05.2023
Anlage 3: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022
Art der Verbindlichkeit
Gesamtbetrag
2022
Gesamtbetrag
2021
EUR bis 1 Jahr >1 u. < 5 Jahre > 5 Jahre EUR in EUR in %
1. Verbindlichkeiten gegenüber 257.469.535,42 29.306.7 32,40 110.511.997,52 117.650.805,50 243.864.433,52 13.6 05.101,90 +5,6%
Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus 8.528.457,15 8.528.457,15 0,0 0 0,00 7.930.606,60 597.850,55 +7,5%
Lieferungen und Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegenüber 6.312.166,69 6.312.166 ,69 0,00 0,00 7.845.881,99 -1.533.715,30 -19,5%
der Stadt Nürnberg
4. Sonstige Verbindlichkeiten 501.113,22 361.113,22 140 .000,00 0,00 472.213,47 28.899,75 +6,1%
Summe: 272.811.272,48 44.508.469,46 110.651.997,52 117. 650.805,50 260.113.135,58 12.698.136,90 +4,9%
davon mit Restlaufzeit
Veränderung zum
Vorjahr
292
Lagebericht 2022
des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
293
Lagebericht
zum 31.12.2022
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Inhaltsverzeichnis
Seite
I. Grundlage des Unternehmens 3
A. Geschäftsmodell 3
B. Organisation und Steuerung 4
C. Forschung und Entwicklung 5
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 5
III. Geschäftsentwicklung 5
1. Entwicklung der Umsatzerlöse 6
2. Entwicklung der Aufwendungen 8
3. Jahresergebnis 9
4. Entwicklung des Eigenkapitals 10
5. Entwicklung der Rückstellungen 11
6. Lage der Liquidität 12
IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung 13
1. Marktrisiken 13
2. Betriebsrisiken 13
3. Risikomanagement 14
4. Umweltbelange 14
5. Risiken aus dem Finanzbereich
6. Risiken der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieg s
14
14
7. Risiken der Preisentwicklung 15
8. Chancen 15
V. Prognosebericht 15
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs 1 5
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung 1 6
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine kriegs 16
VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern 17
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grunds tücksgleichen Rechte 17
2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Au snutzungsgrad der wichtigs-
ten Anlagen
17
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben 17
4. Personalangaben 18
Anlage 1: Überleitungsrechnung für die Gebühren 20
Anlage 2: Anlagen im Bau 21
Im Bericht können zwischen Teilsummen und Gesamtsummen kaufmännische Rundungsdifferenzen
auftauchen.
294
Lagebericht
zum 31.12.2022
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I. Grundlage des Unternehmens
A. Geschäftsmodell
Der Werkbereich Stadtentwässerung (SUN/S) baut und betreibt die Anlagen zur Ableitun g (Kanalnetz)
und Reinigung (Klärwerke) des in Nürnberg anfallenden Abwassers. Dabei handelt es sich um eine kommu-
nale Pflichtaufgabe.
Der Werkbereich Umweltanalytik (SUN/U) betreibt die öffentlichen Einrichtungen der Labore für Abwasser-
und Umweltanalytik (Luft, Boden) und erbringt Leistungen aufgrund von Beschlüssen des Stadtrats und sei-
ner Ausschüsse, auf Antrag von Dienststellen der St adt Nürnberg (Stadt) sowie für Dritte. Das Labor fü r
Abwasseranalytik ist verantwortlich für die abwasse ranalytischen Untersuchungen der Klärwerke, des Ka-
nalbetriebes und der Industrieabwässer. Mit diesen Aufgabenstellungen ist das Labor überwiegend für di e
Stadtentwässerung tätig. Das Labor für Umweltanalyt ik betreibt darüber hinaus die Luftmessstationen un d
führt Schadstoffmessungen in Raumluft und Böden durch.
An die städtische Kanalisation waren 540.754 (= 99, 9 % aller Einwohner) Einwohner der Stadt zum
31.12.2022 angeschlossen. Die Eigentümer der im Sta dtgebiet gelegenen Grundstücke sind nach der Ent-
wässerungssatzung der Stadt berechtigt und verpflic htet, ihre Grundstücke an die öffentliche Entwässe-
rungsanlage des Eigenbetriebs SUN anzuschließen (An schlusszwang). Das anfallende Schmutzwasser ist
ausschließlich in die öffentliche Entwässerungsanla ge einzuleiten (Benutzungszwang). Von 3.624 Einwoh-
nern wurde das Abwasser an anliegende Gemeinden übergeleitet.
SUN übernimmt außerdem Abwässer aus den anliegenden Gemeinden und Gemeindeteilen
Kalchreuth
Oberasbach
Schwaig
Stein
Wolkersdorf (Stadt Schwabach)
sowie von einigen Anwesen der Stadt Fürth.
Die angeschlossenen Einwohner der genannten Gemeind en und Gemeindeteile repräsentieren mit 51.677
Einwohnern 9,56 % der insgesamt an die Nürnberger Kläranlagen angeschlossenen Einwohner.
Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung übernimmt SUN darüber hinaus die Abwässer des Gewerbeparks
Nürnberg-Feucht.
Das städtische Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von 1 .468 km einschließlich der Kanäle mit großen Quer-
schnitten (Stauraumkanäle). Es umfasst 34 Pumpwerke und 44 Regenüberlaufbecken und Regenrückhalte-
becken. Stauraumkanäle und Regenrückhalte- und -übe rlaufbecken bieten ein Rückhaltevolumen von ca.
551.410 m³, um Mischwasser zu speichern und den Klärwerken zuzuführen.
SUN betreibt die folgenden Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.630.000 Einwohnerwerten:
Klärwerk 1 (1.400.000 Einwohnerwerte)
Klärwerk 2 ( 230.000 Einwohnerwerte)
In den Kläranlagen wurde im Berichtsjahr eine Abwas sermenge von 66,3 Mio. m³ (Vorjahr 70,9 Mio. m³)
behandelt. Im Berichtszeitraum wurde kein Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
295
Lagebericht
zum 31.12.2022
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B. Organisation und Steuerung
Die Werkleitung besteht aus drei Werkleitern (erste Werkleiterin, technischer Werkleiter, kaufmännisch e
Werkleiterin).
Die Organisation innerhalb der Werkbereiche orientiert sich an den betrieblichen Hauptleistungen.
Werkbereich Stadtentwässerung:
Der Werkbereich besteht aus drei Abteilungen:
Abwasserableitung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt des Kanalnetzes, einschließlich Sonderbau-
werke
Abwasserreinigung: Planung, Bau, Betrieb und Unter halt der Klärwerke, einschließlich der Anlagen zur
Klärschlamm-Behandlung
Satzungsvollzug/Grundstücksentwässerung: Prüfung u nd Genehmigung der Planungen privater und in-
dustrieller Grundstücksentwässerungsanlagen.
Unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch je einen Stabsmitarbeitenden für Öffentlichkeitsarbeit, Projekt-
steuerung (Hochbau), Gewässerschutz sowie durch das Team Managementsysteme.
Werkbereich Umweltanalytik:
Der Werkbereich besteht seit 01.02.2023 aus einer Abteilung mit zwei Bereichen:
Umweltmanagement: Mit den Sachgebieten Kundenmanag ement und Probenmanagement.
Analytik: Mit den Sachgebieten Analytik 1 und Anal ytik 2.
Kaufmännischer Bereich:
Der kaufmännische Bereich verantwortet die Querschn ittsfunktionen des Eigenbetriebs mit den Sachgebie-
ten:
Werkleitungsangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung , Personal und Organisation
Finanzen und Rechnungswesen
Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Gebühren und B eiträge
Kommunikation und Datenverarbeitung
Der Bereich wird von der kaufmännischen Werkleiterin geführt.
296
Lagebericht
zum 31.12.2022
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C. Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH
Der Eigenbetrieb SUN betreibt auf eigene Kosten keine Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Mit dem „MePhrec“ (Metallurgisches Phosphorrecyclin g) beteiligte sich der SUN an einem geförderten For -
schungs- und Entwicklungsprojekt. Das Projekt „MePhrec“ wurde zum 31.10.2017 beendet. Der Abschluss-
bericht wurde im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. Mi t Beschluss des Werkausschusses vom 18.12.2018
wurde das Vorhaben Klärschlammverschmelzung zugunst en des Baus einer Klärschlamm-Monoverbren-
nung mit Lagerung der Asche bis zur Wiederverwertun g des Phosphors aufgegeben. Der von SUN ausge-
reichte Betriebsmittelkredit in Höhe von 2,15 Mio. € wurde bereits 2018 vollständig abgeschrieben und 2020
in einer ersten und 2021 in einer zweiten Tranche durch Forderungsverzicht bereinigt.
Derzeit ist die Finanzierung der KSV GmbH über einen Geschäftskredit in Höhe von 12,2 Mio. € gewährleis-
tet. Dieser wird jedoch aufgrund der noch offenen Entscheidungssituation hinsichtlich dem Bau einer eigenen
Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage nur in geringem Umfang abgerufen werden. Da die Planungsergeb-
nisse an SUN übergeben werden konnten, ist derzeit die Liquidität der GmbH gesichert und keine weitere
Drohverlustrückstellung angezeigt.
II. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Nachdem die deutsche Wirtschaft im ersten Pandemiejahr 2020 in eine ähnliche Rezession wie zur Zeit der
Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 geriet, wurd e auch im Jahr 2021 die konjunkturelle Entwicklung
immer noch deutlich durch das Infektionsgeschehen u nd den damit verbundenen Maßnahmen zur Pande-
miebekämpfung beeinflusst. So begann das Jahr 2021 aufgrund der zweiten Infektions-Welle mitten in einem
Lockdown, welcher im ersten Quartal einen erneuten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts mit sich brachte.
Erst als die Beschränkungen im Jahresverlauf schrit tweise gelockert werden konnten, erholte sich auch die
konjunkturelle Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht, trotz anhaltender Pandemie. Im Febr uar
2022 begann der Angriffskrieg Russlands gegenüber der Ukraine, der infolge der Wirtschaftssanktionen der
EU zu weiteren Störungen der Lieferketten und zu einer krisenhaften Situation bei der Energieversorgung in
Deutschland führte. Auch die 2022 noch mehrere Monate fortgeführte Lockdown-Politik wegen Corona führte
zu weiteren Störungen in den Lieferketten. Die 2022 plötzlich stark steigende Inflation und darauffolg enden
Erhöhungen der Kreditzinsen bremsen die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.
Insgesamt liegt das preisbereinigte Bruttoinlandspr odukt in 2022 nach ersten Berechnungen des Statisti -
schen Bundesamtes um 1,9 % höher als im Jahr 2021.
III. Geschäftsentwicklung
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem letzten Bila nzstichtag um 14.977 TEUR erhöht. Auf der Vermö-
gensseite ist ein erfreulicher Anstieg des Sachanla gevermögens (+14.997 TEUR) zu verzeichnen. Die For-
derungen gegenüber der Stadt Nürnberg sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-793 TEUR). Demgegen-
über angestiegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+326 TEUR).
Das infolge des Jahresergebnisses 2022 gestiegene E igenkapital und gleichbleibende Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen (+1 TEUR), denen gesunkene sonstige Rückstellungen (-11.851 TEUR) gegen-
überstehen, sind die Hauptgründe für die Veränderun g auf der Kapitalseite. Neben den gestiegenen lang-
fristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (+13.605 TEUR) sind die Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt (+1.534 TEUR) gesunken.
Die Eigenkapitalquote i. H. v. 18,3 % (Vj.: 16,5 %) wird vor dem Hintergrund der zu vereinnahmenden Ge -
bühren und Kostenerstattungen nicht negativ beurteilt.
297
Lagebericht
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1. Entwicklung der Umsatzerlöse
Für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage des Werkbereiches Stadtentwässerung wird über die
Entwässerungssatzung (EWS) mit Gebühren- und Beitra gsatzung (EWS-BGS) gemäß Art. 8 Kommunalab-
gabengesetz (KAG) eine Gebühr erhoben.
Die Umsatz- und Gebührenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse sanken im Vergleich zu 2021 (96.813 TEUR) um 2.019 TEUR auf 94.794 TEUR. Dies liegt
maßgeblich daran, dass die veranlagte Frischwassermenge erneut zurückgegangen ist. Der Straßenentwäs-
serungsanteil ist nochmals leicht angestiegen, enth ält aber auch in diesem Jahr Nachverrechnungen für
Vorjahre. Beim Rückgang der Starkverschmutzergebühr en muss davon ausgegangen werden, dass dieser
dauerhaft sein wird, da ein industrieller Kunde seinen Standort endgültig verlagert hat.
Der diesjährige Verbrauch der Rückstellung für Gebü hrenerstattung (14.477 TEUR) liegt in etwa
(-487 TEUR) auf Vorjahresniveau. Diese wurde im vor herigen Gebührenzeitraum gebildet und gleicht nun
die durch den gesenkten Gebührenmaßstab rückläufigen Erlöse aus Einleitungsgebühren aus.
Die Umsatzerlöse insgesamt (94.794 TEUR) sind um 12 .330 TEUR höher ausgefallen als geplant
(82.464 TEUR). Das liegt vor allem daran, dass die Höhe des Verbrauchs der Gebührenüberschussrückstel-
lung (14.477 TEUR) nicht in der Planung enthalten w ar. Gegenläufig sind die Einleitungsgebühren, die m it
60.439 TEUR um 3.046 TEUR unter dem Planwert von 63 .485 liegen. Für die Starkverschmutzergebühren
gilt das oben ausgeführte. Die übrigen Positionen liegen erfreulich geringfügig über den geplanten Ansätzen.
Umsatzerlöse (TEUR) 2018 2019 2020 2021 2022
Einleitungsgebühren 80.225 82.359 64.642 62.647 60.439
Rückstellung für Gebührenerstattungen -12.240 -4.636 9.749 14.964 14.477
Straßenentwässerungsanteil 10.859 9.300 9.800 10.481 11.042
Starkverschmutzergebühren 1.424 1.218 887 1.004 472
Gebühren von umlieg. Gemeinden 2.691 3.325 3.045 3.198 3.409
Gebühren für Analytik 3.166 3.094 2.960 3.062 3.415
sonstige Entgelte 341 475 298 352 545
weitere Umsatzerlöse *) 1.290 1.186 1.007 1.105 995
Gesamt 87.756 96.321 92.388 96.813 94.794
*) Ist-Wert 2021 abweichend, da Ertrag aus Abgang v on Anlagen umgegliedert wurde.
Umsatzerlöse (TEUR) IST 2022 Plan 2022
Diff. Plan zu
IST IST 2021
Diff. IST 2022
zu 2021
Einleitungsgebühren 60.439 63.485 -3.046 62.647 -2.208
Rückstellung für Gebührenerstattungen 14.477 0 14.477 14.964 -487
Straßenentwässerungsanteil 11.042 10.500 542 10.481 561
Starkverschmutzergebühren 472 1.200 -728 1.004 -532
Gebühren von umlieg. Gemeinden 3.409 3.100 309 3.198 211
Gebühren für Analytik 3.415 3.014 401 3.062 353
sonstige Entgelte 545 350 195 352 193
weitere Umsatzerlöse *) 995 815 180 1.105 -110
Gesamt 94.794 82.464 12.330 96.813 -2.019
*) Ist-Wert 2021 abweichend, da Ertrag aus Abgang v on Anlagen umgegliedert wurde.
298
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Zum besseren Überblick in grafischer Darstellung:
Die Entwicklung der Einleitungsgebühren und von zugrundeliegenden rechnerisch ermittelten Verrech-
nungsmengen (Frischwassermenge und die veranlagten angeschlossenen Grundflächen) stellen sich wie
folgt dar:
Die Erträge liegen mit 104.754 TEUR rund 14.904 TEU R über dem Planansatz (89.850 TEUR) für das Jahr
2022. Der größte Anteil ist hier der Auflösung des im vorherigen Gebührenzeitraum erwirtschafteten Gebüh-
renüberschusses zuzuschreiben, der mit einem Betrag i. H. v. 14.477 TEUR zur positiven Entwicklung bei -
trägt, die im Plan noch nicht berücksichtigt worden war. Darüber hinaus fiel der mittels der Kostenträgerrech-
nung ermittelte Erlös aus dem Straßenentwässerungsanteil um 542 TEUR höher aus, als der Planansatz.
2018 2019 2020 2021 2022
Einleitungsgebühren 80.225 82.359 64.642 62.647 60.439
Straßenentwässerungsanteil 10.859 9.300 9.800 10.481 11.042
Starkverschmutzergebühren 1.424 1.218 887 1.004 472
Gebühren von umlieg. Gemeinden 2.691 3.325 3.045 3.198 3.409
weitere Umsatzerlöse 1.290 1.186 1.007 1.105 995
sonstige Entgelte 341 475 298 352 545
Gebühren für Analytik 3.166 3.094 2.960 3.062 3.415
Rückstellung für Gebührenerstattungen -12.240 -4.636 9.749 14.964 14.477
Gesamt 87.756 96.321 92.388 96.813 94.794
-20.000
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
Entwicklung der Umsätze
(in TEURO)
Einleitungsgebühren (TEUR) 2018 2019 2.020 2021 2022
Veranlagte Frischwassermenge 29.678 30.784 30.189 29.62 8 28.211
Schmutzwassergebühr 2,02 2,02 1,67 1,67 1,67
Summe Schmutzw assergebühr 59.950 62.184 50.415 49.478 47.113
Veranlagte Grundflächen 28.780 28.740 29.053 28.577 28.6 33
Niederschlagswassergebühr 0,65 0,65 0,43 0,43 0,43
Summe Niederschlagsw assergebühr 18.707 18.681 12.493 12.288 12.312
sonstige Einleitungsgebühren 1.568 1.494 1.734 881 1.014
Summe Einleitungsgebühren 80.225 82.359 64.642 62.647 60.439
Erträge gesamt (TEUR) IST 2022 Plan 2022
Diff. Plan zu
IST IST 2021
Diff. IST 2022 zu
2021
Umsatzerlöse 94.794 82.464 12.330 96.813 -2.019
andere aktivierte Eigenleistungen 3.398 2.250 1.148 3.565 -167
sonstige betriebliche Erträge 6.562 5.136 1.426 5.272 1.290
Gesamt 104.754 89.850 14.904 105.650 -896
299
Lagebericht
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2. Entwicklung der Aufwendungen
2.1. Entwicklung der Aufwendungen insgesamt
Die Entwicklungen der Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
Zur besseren Übersicht in grafischer Darstellung:
Der Materialaufwand ist insgesamt um 2.557 TEUR zur ückgegangen, da das Kostenniveau des Vorjahres
auf einen Sondereffekt zurückzuführen war. Die Kosten für Chemikalien sind um 1.756 TEUR gestiegen. Im
Bereich der bezogenen Leistungen ist ein Kostenrück gang von 3.580 TEUR zu verzeichnen, für den die
rückläufigen Kosten bei der Instandhaltung Maschine ntechnik (-619 TEUR) und Rohrleitungsnetz
(-202 TEUR) im Klärwerk, die Instandhaltungskosten Gebäude und Bau (-2.757 TEUR Sondereffekt im Vor-
jahr) sowie die Kosten für die Beseitigung des Betr iebs- und Sondermülls (-287 TEUR) ursächlich sind.
Der sonstige betriebliche Aufwand ist um 836 TEUR a ngestiegen. Darin enthalten ist ein Anstieg der Ab-
bruchkosten für Anlagen in Höhe von 602 TEUR.
Aufwendungen 2018 2019 2020 2021 2022
IST IST IST IST IST
Materialaufwand incl. Instandhaltung 21.457 22.064 21. 737 26.158 23.601
Personalaufwand und Sozialabgaben 25.484 26.956 28.061 28.217 28.142
Abschreibungen 24.243 24.229 24.183 23.365 23.524
sonstige betriebliche Aufwendungen 10.890 11.144 12.17 6 11.455 12.291
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -8 -6 -8 -23 -28
Abschreibungen auf Finanzanlagen 248 0 0 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.691 6.709 6.416 5.57 0 3.254
sonstige Steuern 12 1.293 566 254 341
Summe 90.017 92.389 93.139 94.996 91.125
2018 2019 2020 2021 2022
Personalaufwand 25.484 26.956 28.061 28.217 28.142
Zinsergebnis 7.683 6.703 6.408 5.547 3.226
Abschreibungen 24.491 24.229 24.183 23.365 23.524
sonstiger betr. Aufwand und Steuer 10.902 12.437 12.742 11.709 12.632
Materialaufwand 21.457 22.064 21.737 26.158 23.601
Gesamtaufwand 90.017 92.389 93.131 94.996 91.125
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
Aufwendungen
(in TEUR)
300
Lagebericht
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Die Abschreibungen und der Personalaufwand sind weitgehend stabil. Das Zinsergebnis spiegelt die gestie-
genen Zinsen am Kreditmarkt noch nicht wider. Für d en konkreten Rückgang (-2.316 TEUR) ist wesentlich
die Pensionsrückstellung (-1.632 TEUR) ursächlich.
Gegenüber dem Plan trugen vor allem die geringeren Zinsaufwendungen zum verbesserten Ergebnis bei.
Dabei blieben sowohl die Zinsen und Aufwendungen am Kapitalmarkt (-1.325 TEUR) wie auch die Zinsen
für Pensionsrückstellungen (-782 TEUR) deutlich unterhalb des geplanten Wertes. Der Materialaufwand lag
zwar insgesamt 1.654 TEUR unter dem Planansatz, jed och war der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe mit 6.302 TEUR deutlich über dem Planansatz (+4.220 TEUR), was auf die Preisexplosion am Che-
mikalienmarkt zurückzuführen ist. Dafür blieben die Aufwendungen für Instandhaltungen unterhalb des, we-
gen der sich abzeichnenden Inflation, großzügig bemessenen Planansatzes. Die Aufwendungen für Energie
sind mit -1.013 TEUR auch deutlich hinter dem gepla nten Wert geblieben, da die Eigenstromerzeugung
mittels BHKW optimal gelang und zwei Verdichter in energieeffizientere Modelle getauscht werden konnten.
2.2. Entwicklung der Personalaufwendungen
Der Personalaufwand in Höhe von 28.142 TEUR liegt um 75 TEUR (0,3 %) unter dem Wert des Vorjahres.
Der Rückgang der Beschäftigtenentgelte (-221 TEUR) wird vom Anstieg der Beamtenbezüge (+159 TEUR)
weitgehend kompensiert. Der verbleibende Rückgang u m 62 TEUR ist auf arbeitsmarktbedingte Schwierig-
keiten bei Stellenbesetzungen zurückzuführen.
Der Effekt aus der Auflösung bzw. dem Verbrauch der Rückstellung für die Altersversorgung von 177 TEUR
(-13,3 %) war etwas geringer als im Vorjahr.
Ohne Berücksichtigung der Rückstellung für die Alte rsversorgung errechnet sich ein Rückgang der Perso-
nalkosten um -0,9 %.
Der Weiterbildungsaufwand ist erfreulicherweise ern eut angestiegen, und erreicht das Niveau vor der
Corona-Pandemie. Die IFAT Messe fand erstmals nach den Corona-Restriktionen wieder statt und wurde
von den Beschäftigten wieder intensiv als Fortbildungsmöglichkeit besucht.
3. Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 13.630 TEUR (Vj.: 10.654 TEUR)
und damit um 2.976 TEUR über dem Ergebnis vom Vorjahr.
Gegenüber dem Plan (-6.450 TEUR) konnte ein um 20.0 80 TEUR besseres Jahresergebnis erzielt werden.
Davon entfallen 14.477 TEUR auf den nicht als Plana nsatz geführten Verbrauch der Gebührenüberschuss-
rückstellung. Die weiteren Gründe wurden jeweils unter den Erlösen und Aufwendungen näher beschrieben.
Personalaufwand 2018 2019 2020 2021 2022 Veränderung ggü Vj.
(Angaben in TEUR) abs. in %
Beschäftigtenentgelt 18.363 19.157 19.702 20.407 20.186 -221 -1,1%
Beamtenbezüge 1.091 1.092 1.091 1.168 1.327 159 13,6%
Veränderung Rückstellungen -57 89 390 152 144 -8 -5,3%
Soziale Abgaben 3.913 4.127 4.296 4.472 4.439 -33 -0,7%
Altersversorgung 3.526 3.549 3.538 3.530 3.381 -149 -4,2%
Rückstellungen f. Altersversorgung -1.352 -1.058 -956 -1.512 -1.335 177 -11,7%
Summe Personalaufwand 25.484 26.956 28.061 28.217 28.142 -75 -0,3%
Weiterbildungsaufwand 348 347 190 241 307 66 27,4%
301
Lagebericht
zum 31.12.2022
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4. Entwicklung des Eigenkapitals
Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2022 zur Fes tstellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbe-
triebs SUN wurde das Jahresergebnis 2021 (10.654 TE UR) der Gewinnrücklage (nun 98.660 TEUR) zuge-
wiesen. Das Eigenkapital steigt aufgrund des positi ven Jahresergebnisses 2022 auf 112.289 TEUR an. Die
Eigenkapitalquote beträgt nun 18,33% (Vorjahr 16,51%). Die sich als niedrig darstellende Quote ist aber
vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszw angs und den kostendeckenden Gebühren gemäß
Kommunalabgabengesetz vertretbar.
Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (39.749 TEUR)
und des Sonderpostens für empfangene Ertragszuschüsse (87.726 TEUR), die dem Eigenkapital als gleich-
wertig angesehen werden können, steigt die Eigenkapitalquote auf 39,1%.
Entwicklung des
Eigenkapitals 01.01.2022 Zuführung
Ergebnis-
verwendung 31.12.2022
Netto-
veränderung
(Angaben in TEUR)
Stammkapital 0 0 0 0 0
Rücklagen
- Gewinnrücklage 88.006 10.654 98.660 10.654
- Sonderrücklage
Ergebnisvorträge
Jahresergebnis 10.654 13.630 -10.654 13.630 2.976
Gesamt Eigenkapital 98.660 24.284 -10.654 112.290 13.630
Gesamtkapital 597.558 612.535
Eigenkapitalquote 16,51% 18,33%
302
Lagebericht
zum 31.12.2022
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5. Entwicklung der Rückstellungen
Die Entwicklung der Rückstellung ist noch detailliert im Anhang Bilanz – GuV, S. 10 ff erläutert.
Entwicklung der Rückstellungen
(Angaben in TEUR) 01.01.2022 Verbrauch Auflösung 31.12.2022
originär Zinsanteil
Rückzahlungen aus Gebühren (KAG) 31.757 14.477 0 0 156 17 .436
Pensionen 35.492 1.085 0 0 1.086 35.493
Abwasserabgabe 17.709 0 0 3.937 0 21.646
Rückstellungen für Maßnahmen Dritter 13.481 2.059 0 0 0 1 1.422
ausstehende Rechnungen (Investitionen) 2.470 797 385 3. 743 0 5.031
Beamtenbeihilfen 2.375 250 0 0 1 2.126
Instandhaltung 2.275 0 1.196 0 0 1.079
ausstehende Rechnungen (Unterhalt) 2.441 2.278 124 1.41 7 0 1.456
Gleitzeit-, Überstundenguthaben 1.104 1.104 0 1.110 0 1.1 10
Urlaubsguthaben 802 802 0 799 0 799
Rückstellung für Einleitungsgebühr 810 0 0 379 0 1.189
Altersteilzeit 550 0 0 157 4 711
Dienstjubiläen 153 5 9 20 1 160
Abbruchkosten 125 75 50 0 0 0
Jahresabschlusskosten 59 59 0 59 0 59
Rechtsstreitigkeiten 61 0 8 38 0 91
Aufbewahrungskosten Bilanz 41 0 0 8 -1 48
Rückstellungen für sonstige Steuern 26 26 0 0 0 0
Leistungsentgelt 1 1 0 0 0 0
Gesamt Rückstellungen 111.732 23.018 1.772 11.667 1.247 99.856
Zuführung
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Lagebericht
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6. Lage der Liquidität
Aufgrund der Sonderkasse des SUN, die in das Cash-M anagement der Stadt Nürnberg integriert ist, ist di e
Liquidität gewährleistet.
Über die Liquiditätssituation und die finanzielle E ntwicklung gibt folgende nach DRS 2 erstellte Kapit alfluss-
rechnung Aufschluss:
2022 2021
TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 13.630 10.654
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) 23.524 23.36 5
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens -6 -54
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.864 -4.884
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen -11.875 -3.752
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 192 -452
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 1.133 819
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 21.734 25.6 96
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen
des Anlagevermögens 7 130
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen und in das Sachanlagevermögen -38.471 -38.523
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -38.464 -38.39 3
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 5.408 1.041
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 39.90 0 33.000
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -26.16 2 -23.606
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 19.146 10.435
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 2.416 -2.262
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -7.129 -4.867
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.713 -7.129
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 535 311
Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg
(Betriebsmittelkonto) -5.248 -7.440
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.713 -7.129
304
Lagebericht
zum 31.12.2022
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IV. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklung
1. Marktrisiken
Der Eigenbetrieb erfüllt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung für die Stadt im Rahmen der
Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ort srecht der Stadt legen den Anschluss- und Benut-
zungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Klärwerke und Kanalnetz) für die im Stadt-
gebiet gelegenen Grundstücke fest.
Für die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässe rungsanlagen werden Beiträge erhoben. Für die Be-
nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werde n Abwassergebühren erhoben. Die Berechnung der
Gebühren und Beiträge erfolgt auf Basis des Bayeris chen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nach dem
Kostendeckungsprinzip.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen bestehen für den Werkbereich Stadtentwässerung keine unmittel-
baren wirtschaftlichen Risiken.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist verantwortlich für die abwasseranalytischen Untersuchungen der Klär-
werke, den Kanalbetrieb und die Industrieabwasserko ntrolle. Mit diesen Aufgabenstellungen wird der Be-
reich überwiegend für die Stadtentwässerung tätig. Weitere Aktivitäten des Labors für Umweltanalytik für die
Stadt werden durch entsprechende Kostenerstattungen gedeckt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Kapazitäten erbringt der Werkbereich außerdem Leist ungen für andere Kommunen und für Dritte. Diese
werden auf der Basis der Gebührensatzung für das Labor für Umweltanalytik (UAGebS) abgerechnet.
2. Betriebsrisiken
Für die Klärwerke 1 und 2 liegen Wasserrechtsbesche ide vor, die eine Laufzeit bis zum Jahr 2042 haben.
Die Zulassungen für die Anlagen im Kanalnetz sind e rteilt und werden bei Fälligkeit neu beantragt. Die Auf-
lagen aus den Wasserrechtsbescheiden, insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte des gereinigten Ab-
wassers, werden laufend durch Eigen- und Fremdüberwachung kontrolliert. Im Berichtszeitraum wurde kein
Verstoß gegen die wasserrechtlichen Auflagen festgestellt.
Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, s ind die Anlagen mit entsprechenden Redundanzen aus-
gelegt. Der Eigenbetrieb SUN unterhält zu diesem Zw eck außerdem eigene Werkstätten für die Wartung,
Instandhaltung und Reparatur der Anlagen.
Der ständige Betrieb der Anlagen wird sichergestellt durch:
- Schichtdienst an 365 Tagen im Jahr im Bereich der Klärwerke und
- Rufbereitschaft im Bereich des Kanalnetzes.
Der Eigenbetrieb SUN hat ein integriertes Qualitäts - und Umweltmanagementsystem (QUMS) für alle Teil-
bereiche gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001 eingeführt und konnte die entsprechende Zertifizie rung im
Juli 2003 erstmals erreichen. Es werden jährlich Überwachungs- bzw. Rezertifizierungsaudits durchgeführt.
Der Werkbereich Umweltanalytik ist darüber hinaus e in akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025 . Die
Akkreditierung ist Voraussetzung für die Übernahme nahezu aller Aufträge und Aufgabenstellungen, die dem
Werkbereich erteilt werden. Das Labor weist damit s eine Leistungsfähigkeit ständig im Rahmen von Ring-
versuchen nach und erbringt im Routinebetrieb, wie auch bei der Durchführung von Spezialuntersuchungen,
Leistungen auf hohem qualitätsgesichertem Niveau. Damit sind auch Risiken durch fehlerhafte Analytik weit-
gehend ausgeschlossen.
305
Lagebericht
zum 31.12.2022
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3. Risikomanagement
In 2009 wurde beschlossen im Rahmen des QUMS ein um fassendes Risikomanagement einzuführen. Die
Abteilungen von SUN werden im dreijährigen Turnus g ebeten, eine Risikoinventur durchzuführen und die
erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintritts wahrscheinlichkeit zu bewerten. Erkannte bzw. be-
stehende Ansätze zur Risikominimierung wurden ebenf alls genannt, sodass das Restrisiko dargestellt wer -
den kann. Die letzte Risikoinventur wurde 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse liegen vor und werden in Füh-
rungsbesprechungen thematisiert. In 2023 wird das R isikomanagement insgesamt neustrukturiert und an
neue Anforderungen und Entwicklungen angepasst.
4. Umweltbelange
Im Rahmen des integrierten QUMS werden für alle Teilbereiche des Eigenbetriebs SUN die Umweltbelange
gemäß DIN EN ISO 14001 berücksichtigt und im Zuge d er Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits re-
gelmäßig überprüft.
Ein Nachhaltigkeitsbericht wird im 2jährigen Turnus erarbeitet und auch im Internet veröffentlicht
(http://www.nuernberg.de/internet/sun/veroeffentlichungen.html).
5. Risiken aus dem Finanzbereich
Steuerung des Darlehensportfolios des Eigenbetriebs SUN mit derivativen Zinsinstrumenten
Die effiziente Steuerung der Darlehen des Eigenbetriebs SUN hinsichtlich Laufzeit und Zinsgestaltung (Port-
foliomanagement) macht den Einsatz derivativer Zins instrumente sinnvoll. Deren Einsatz wurde durch Be-
schluss des Stadtrates vom 23.07.2003 für die Stadt und für den Eigenbetrieb SUN genehmigt.
Derivative Zinsinstrumente sind:
Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Sw aps und zusammengesetzte Produkte
z.B. Doppelswap),
Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere C aps und zusammengesetzte Produkte asym-
metrischer konnexer Zinsprodukte z.B. Collar) und
Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap).
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente beim Eige nbetrieb SUN ist ausschließlich auf der Grundlage b e-
stehender oder neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Koordination, Konzeption
und Abschluss dieser Geschäfte erfolgten in Abstimmung mit dem Finanzreferat der Stadt und auf der Basis
einer gesonderten Werkleiterverfügung. SUN dokument iert jedes einzelne Geschäft und weist die Verbin-
dung zum zugehörigen Grundgeschäft nach.
6. Risiken aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukr ainekriegs
Aufgrund der Störungen der Lieferketten durch die M aßnahmen zur Corona-Pandemie und infolge des Uk-
rainekriegs ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäftsverlauf des Eigenbe-
triebs SUN zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführung von Instandhal-
tungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen. Der Uk-
rainekrieg wird vor allem auf dem Energiesektor bei der Versorgung von Treibstoffen und Strom mögliche r-
weise zu weiteren direkten Mehrkosten führen. Darüber hinaus steigen dadurch voraussichtlich die Bezugs-
kosten von Rohstoffen und Chemikalien, wobei es hie rbei zusätzlich noch zu Lieferengpässen kommen
könnte. Von einer Verschlechterung der Finanzierung sbedingungen wird derzeit nicht ausgegangen, da die
Finanzierung über die Stadt Nürnberg erfolgt. Der F rischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebühren -
erhebung ist rückläufig, vermutlich durch den stagnierenden Bevölkerungszuwachs und Einsparungen beim
Warmwasserverbrauch, aufgrund der hohen Energieprei se. Bei den industriellen und gewerblichen Gebüh-
renzahlern in Nürnberg wird kein erheblicher Produk tionseinbruch durch Engpässe auf dem Beschaffungs-
oder Absatzmarkt aufgrund des Ukrainekriegs befürch tet, der zu einem deutlichen Rückgang des Produkti-
onswasserverbrauchs und damit des Abwassers führen würde.
306
Lagebericht
zum 31.12.2022
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Die Werkleitung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risiken
und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens mit
angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifiz ierten Risiken. Davon umfasst sind auch Maß-
nahmen zur Anpassung von operativen Geschäftsprozessen unter Nutzung neuer technologischer Möglich-
keiten.
7. Risiken aufgrund der Preisentwicklung
Der Betrieb ist zunehmend mit erheblichen Nachtrags forderungen und Preissteigerungen konfrontiert. Es
muss damit gerechnet werden, dass sich die Situatio n aufgrund der politischen Lage und von Lieferkette n-
problemen nicht kurzfristig verbessert. Die neue Ge bührenkalkulation erfolgt 2023 und es ist davon aus zu-
gehen, dass die Preisentwicklung sich auf die Gebühren auswirken wird.
8. Chancen
Weitere Erlöse zu generieren ist, im Rahmen der kom munalen Aufgabe der SUN, nur in begrenztem Maße
möglich. Allerdings bietet sich die Möglichkeit, da ss für kleinere Kommunen, aufgrund des sich weiter ver-
schärfenden Wasserrechts, der Betrieb einer eigenen Kläranlage nicht mehr wirtschaftlich ist und noch wei-
tere Abwassergäste hinzugewonnen werden können. Akt uell befindet sich bereits die Überleitung des Ab-
wassers der Gemeinde Heroldsberg im Bau. Die Allian z der Wasserwirtschaft e. V. (AÖW) setzt sich als
Interessensverband u. a. dafür ein, die Gewässerpol itik nachhaltig auszurichten. Danach ist eine konse -
quente Umsetzung des Verursacherprinzips erforderlich, damit bei den Verursachern der Anreiz geschaffen
wird, Einträge in das Abwassersystem zu vermindern bzw. zu vermeiden. Zudem muss ein Umbau der Struk-
turen, vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unt erirdischen Speichern des Niederschlagswassers in
urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgen. Dies
hilft auch der SUN in der Zukunft, auf weitere kost enintensive Neuinvestitionen in Regenwasserrückhalt e-
systeme verzichten zu können. Der Einsatz von energiesparender Maschinen- und Elektrotechnik und neuer
Verfahren zur effizienteren Eigennutzung des Klärga ses bzw. der Abwärme des Abwassers als Energieträ-
ger helfen der SUN darüber hinaus, nach Möglichkeit unabhängiger von externen Energieträgern zu werden.
V. Prognosebericht
1. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs
Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich a uf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahme n
ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (A rt. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen
im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber
offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-re chtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kommun ale
Zusammenarbeit). In diesem Sinn sind und werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Übernahme
von satzungsgemäßen Aufgaben geschlossen.
Während der Berichtserstellung lag bereits das Mona tsergebnis bis April 2023 vor. Daraus lassen sich b e-
reits erste Tendenzen des Folgejahres erkennen. Die Erlöse aus der Abwassergebühr liegen dabei um
367 TEUR über dem Wert für den Vergleichszeitraum d es Vorjahres. In diesem Bereich ist offenbar noch
keine wirtschaftliche Erholung erkennbar. Der andau ernde Ukrainekrieg sollte jedoch keine wesentlichen
Auswirkungen auf die Abwassermenge der industriellen und gewerblichen Anschlussnehmer haben, so dass
eine Erholung der Erlöse erwartet wird. Die aktivierten Eigenleistungen liegen per 30.04.2023 um 196 TEUR
unter dem Vorjahreszeitraum.
Beim Materialaufwand sind vor allem die Aufwendungen für Chemikalien erneut angestiegen (+314 TEUR),
außerdem verursacht ein Einmaleffekt erhebliche Kos tensteigerung bei der Instandhaltung von Organisati -
onsmitteln für Datenverarbeitung (+220 TEUR). Der P ersonalaufwand ist leicht angestiegen (+102 TEUR),
wird aber ab Juni sprunghaft ansteigen, da dann laut Tarifabschluss die Zahlung eines Inflationsausgleichs-
geldes stattfinden wird, die insgesamt etwa 1.200 TEUR Mehrkosten verursacht.
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Lagebericht
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Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich etwa auf Vorjahresniveau (-139 TEUR). Ursächlich
dafür sind die aktuell rückläufigen Ausgaben für Gu tachten (-273 TEUR) und für Datenverarbeitung
(-159 TEUR).
Bisher liegen auch die Zinsaufwendungen um 12 TEUR über den Aufwendungen des Vorjahres und damit
auf stabilem Niveau. Für 2024 wird damit gerechnet, dass das Zinsniveau leicht ansteigt.
Zusammenfassend ergibt sich per 30.04.2023 ein um 3 76 TEUR schlechteres Ergebnis als im Vergleichs-
zeitraum 2022. Statt eines Verlustes i. H. v. 4.947 TEUR zum 30.04.2022 ergibt sich in 2023 zum gleich en
Stichtag ein Verlust i. H. v. 5.323 TEUR.
Im Wirtschaftsplan 2023 – 2026 wird für 2023 mit ei nem Gewinn von 4.400 TEUR (2022: -6.450 TEUR)
geplant. Wesentliche Einflussgröße für die steigend en Erträge ist die Auflösung der Gebührenüberschuss -
rückstellung (+15.963 TEUR). Die geplanten Umsatzer löse liegen mit 81.689 TEUR etwas unterhalb
(-775 TEUR) des Planansatzes des Vorjahres mit 82.4 64 TEUR. Dieser stehen erwartete Aufwandssteige-
rungen bei den Materialkosten (+2.945 TEUR) und lei cht steigende Personalkosten (+1.766 TEUR) gegen-
über.
2. Festlegung der Gebühren zur Abwasserentsorgung
Die seit 01.01.2020 erhobenen Abwassereinleitungsgebühren für
Schmutzwasser in Höhe von 1,67 EUR/m³ (auf Basis Frischwasserverbrauch)
Niederschlagswasser in Höhe von 0,43 EUR/m² (auf Basis der versiegelten und ange-
schlossenen Grundstücksflächen)
hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.07.2019 beschlossen.
Für die Kostenüberdeckung in 2019 wurde eine Rückstellung für Gebührenerstattung gebildet. Deren Auflö-
sung wurde in die Gebührenberechnung der laufenden Kalkulationsperiode (2020 – 2023) einbezogen. Für
2022 reduzierte sich die Rückstellung für Rückzahlungen von Gebühren um 14,5 Mio. €.
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges
Betriebsintern wird die Coronapandemie im Jahr 2023 und darüber hinaus keine Einschränkungen mehr
verursachen. Allerdings deuten einige Anzeichen dar auf hin, dass es aufgrund des Ukrainekriegs weiterh in
zu Engpässen von Baumaterialen kommen könnte und wo hl auch die Bezugspreise für Rohstoffe und Che-
mikalien für die SUN höher ausfallen könnten. Die h öheren Lebenshaltungskosten werden im weiteren
Schritt über die Tarifabschlüsse auch 2024 zu höher en Lohn- und Gehaltskosten bei der SUN und den Lie-
feranten führen.
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VI. Weitere Sachverhalte gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung Bayern
1. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Verkäufe/Käufe:
Im Berichtsjahr wurde kein Grundstück gekauft und keines verkauft.
Grunddienstbarkeiten:
Es wurden keine neuen Dienstbarkeiten eingetragen.
Es wurde eine Löschung von Dienstbarkeiten vorgenommen.
2. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anla-
gen
Die Angaben sind in Anlage 6 zum Anhang ersichtlich.
3. Stand Anlagen im Bau und geplante Bauvorhaben
Der Bestand der Anlagen im Bau ist um 8.581 TEUR auf 80.325 TEUR (Vj. 71.744 TEUR) gestiegen.
Die Aufstellung der Anlagen im Bau zum 31.12.2022 ist in Anlage 2 zum Lagebericht ersichtlich.
Die Planung der Investitionsausgaben für Baumaßnahm en 2023 bis 2026 der Bereiche Abwasserableitung
und Abwasserreinigung ist ein Anstieg auf 50 bis 65 Mio. EUR vorgesehen.
Geplante Investitionsschwerpunkte in den Jahren 202 2 – 2026 im Bereich der Abwasserableitung (200
Mio. EUR) sind im Wesentlichen die Kanalsanierung, die Kanalerneuerungen, Generalsanierung Siedlungen
Süd, Kanalmaßnahmen am Frankenschnellweg, Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen, Kana-
lerschließung Tiefes Feld und weitere Maßnahmen. Di e Ergebnisse der hydraulischen Kanalnetzüberrech-
nung werden das Investitionsprogramm beeinflussen. Der Bedarf an neuem Wohnraum wird auch die ent-
wässerungstechnische Erschließung von neuen Baugebieten nach sich ziehen. Außerdem ist die Gebäude-
umstrukturierung für Kanalbetrieb und Analytik am Standort Muggenhof geplant.
Bei der Abwasserreinigung (90 Mio. EUR im gleichen Zeitraum) ist eindeutiger Investitionsschwerpunkt die
Klärschlammbehandlungsanlagen. Weitere Investitionsfelder sind der allgemeine Klärwerksausbau, die Mo-
dernisierung der elektrischen Anlagen in beiden Klärwerken einschließlich der Beleuchtungsanlagen im Klär-
werk I, sowie die Modernisierung der Anlagentechnik im Klärwerk II, die Ertüchtigung der Schwachlastbe le-
bungsanlagen, die Modernisierung der Prozessleittechnik, und die Erweiterung der mechanischen Anlagen,
die Modernisierung des Wasserweges.
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4. Personalangaben
Personalstand
Zum 31.12.2022 beschäftigte der Eigenbetrieb SUN 440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stammpersonal).
Darüber hinaus befanden sich 20 Mitarbeitende in de r Ausbildung. Die Stellenbesetzung gemessen in Voll -
zeitäquivalenten (VZÄ) liegt am Ende des Berichtsja hres mit 400,51 Beschäftigten (Vorjahr 405,67) unte r
dem Stellenplan (436,43).
Bei Wiederbesetzungen von Planstellen und der Geneh migung von Projekten erfolgt die Prüfung der Not-
wendigkeit durch die Werkleitung in jedem Einzelfall.
Anzahl der Beschäftigten:
Die frei gewordenen Stellen konnten nur mühsam wied erbesetzt werden. Bei verschiedenen Funktionen im
technischen Bereich gestaltet sich der Gewinnungsprozess zunehmend schwieriger.
31.12.2022 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2019
Stellenplan
Vollkraftstellen (Soll) 436,43 435,42 423,7 407,4
Istbesetzung
Vollzeitäquivalente 400,51 405,67 403,9 390,1
Beschäftigte (gesamt) 440 443 442 429
befristete Beschäftigte 7 6 8 7
Auszubildende 20 21 19 16
310
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Anlage 1 (ungeprüft)
Überleitungsrechnung (in TEUR) 2018 2019 2020 2021 2022
SUN Gesamt Ist Ist Ist Ist Ist
Jahresergebnis nach Handelsrecht 6.189 12.518 8.077 10. 654 13.630
Rückrechnung handelsrechtlicher Ansätze:
s. b. Erträge (Aufl. Zuschüsse und Beiträge) 4.954 5.008 4.966 4.880 4.863
Bruttoabschreibung für Abnutzung -24.243 -24.228 -24.183 -23.365 -23.524
Nettoabschreibung -19.289 -19.220 -19.217 -18.485 -18.661
Nettozinsaufwand (ohne B-Loop) -7.683 -6.703 -6.408 -5.547 -3.226
andere nicht gebührenfähige Ansätze -4.843 -102 -4.841 -3.556 -2.725
Hinzurechnung kalkulatorischer Ansätze
Nettoabschreibung -19.289 -19.220 -19.217 -18.485 -18.661
Zinskosten auf Anlagevermögen -23.605 -23.471 -23.447 -23.328 -23.500
Zinserträge auf Zuschüsse und Beiträge 6.043 6.001 5.919 5.798 5.724
Nettozinskosten -17.562 -17.470 -17.528 -17.530 -17.776
gebührenfähiger Anteil aus Pensionsrückstellung 1.153 1.853 1.798 2.227 1.805
Betriebswirtschaftliches Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0
Ergebnisübertrag (KAG) 0 0 0 0 0
kumuliertes Ergebnis (KAG) 0 0 0 0 0
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Lagebericht
zum 31.12.2022
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Anlage 2: Anlagen im Bau 2022
Projekt Abwassersammlungsanlagen zum 31.12.2022 EUR
93102 Kanalisation Bebauungsplangebiete 151.296,25
93103 Erschließung Baugebiet Wetzendorf 87.114,36
93250 Gebietssanierung Wasserschutzgebiet Erlenstegen 2.046.854,62
94800 Kanalsanierung Gartenstadt 5.343.608,86
94950 Regenrückhaltebecken Wertachstraße 12.323.976,34
95400 Kanalerschließung 6.957.262,82
95600 Kanalbau 11.395.794,90
95700 Kanalauswechslung 4.865.723,71
I002 Maßnahme Dritter 1.014.861,38
I005 Kanalerschließung Tiefes Feld 208.116,16
I006 Gebietssanierung Neunhof 68.495,08
I105 Zerzabelshofsammler 337.999,90
I106 Gebietssanierung Kornburg 894.814,45
I148 Frankenschnellweg 2.218.551,80
I177 Gebäudeumstrukturierung Kanalbetrieb+Analytik 1.920.684,92
I200 Reinvestitionen Kanalbetrieb 205.011,27
Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 4.078.688,00
Zurechnung nicht eingerechneter Maßnahme Dritter 11.421.893,00
Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwassersammlungsa nlagen 65.540.747,82
Projekt Abwasserreinigungsanlagen zum 31.12.2022 EUR
96700 Kläranlagenausbau 1.674.672,67
I087 Beleuchtungsanlagen KW 1 55.754,76
I156 Klärwerk 1 Konzept zur Klärschlammbehandlung 7.723.521,75
I175 Grundleitungen Betriebsgelände SUN 12.295,00
I176 Ertüchtigung der Schwachlastbelebung 1.594,60
I181 Ertüchtigung der Gebäudetechnik 25.614,75
I182 Modernisierung Wasserweg KW 1 134.859,38
I183 Modernisierung elektr. Anlagen Abwasserreinigung 2.678.822,00
I184 Modernisierung Anlagentechnik Klärwerk 2 98.212,80
I185 Modernisierung elektr. Anlagen im Klärwerk 1 343.341,38
I187 Klärschlammverwertung Nürnberg 338.839,35
PI1116 Erweiterung der mechanischen Anlagen 267.948,23
PI1127 Vorbeugender Brandschutz 100.670,76
Zurechnung nicht eingerechneter Baurechnungen 1.327.966,00
Im Bau befindliche Maßnahmen aus Abwasserreinigungs anlagen 14.784.113,43
Gesamtsumme der im Bau befindlichen Baumaßnahmen 80. 324.861,25
313
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2022
des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Anlagen
314
Anlagen zum Jahresabschluss
zum 31.12.2022
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Inhaltsverzeichnis
Seite
Anlage 1 Erfolgsübersicht zum 31.12.2022 3
Anlage 2 Technische Daten 2022 4
315
Anlagen zum Jahresabschluss
zum 31.12.2022
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Anlage 1: Erfolgsübersicht zum 31.12.2022
Stadtent-
wässerung
Kauf-
männischer
Bereich
Umwelt-
analytik
Betriebs-
wirtschaftliches
Ergebnis
Ru-
brik Beschreibung IST 01-12/22 IST 01-12/22 IST 01-12/22 IST 01-12/22
1. Materialaufwand 22.423.748,51 398.314,98 778.970,51 23. 601.034,00
2. Löhne und Gehälter 15.466.563,92 3.034.968,31 3.155. 613,32 21.657.145,55
3. Soziale Abgaben 3.017.280,36 762.565,67 658.607,39 4. 438.453,42
4. Aufwendungen für Altersversorgung 1.756.885,23 -76. 874,53 366.235,91 2.046.246,61
5. Summe Personalaufwand 20.240.729,51 3.720.659,45 4.1 80.456,62 28.141.845,58
6. Abschreibungen 22.795.552,93 308.682,72 419.381,39 23 .523.617,04
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 794.641,61 2.301.5 41,14 157.546,85 3.253.729,60
8. Steuern 340.905,98 0,00 107,98 341.013,96
9. Konzessions- und Wegeentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00
10. Andere betriebliche Aufwendungen 8.545.870,92 3.04 9.773,45 695.428,25 12.291.072,62
11. Summe 1. - 10. 75.141.449,46 9.778.971,74 6.231.891 ,60 91.152.312,80
12. Gesamtbelastung 52.774.443,58 2.898.850,05 8.942.14 0,97 64.615.434,60
13. Gesamtentlastung -41.641.963,08 -12.533.851,33 -10. 439.620,19 -64.615.434,60
14. Aufwendungen nach Entlastung 86.273.929,96 143.970 ,46 4.734.412,38 91.152.312,80
15. Betriebserträge insgesamt -100.907.199,04 -116.301 ,35 -3.730.869,26 -104.754.369,65
16. Betriebsergebnis -14.633.269,08 27.669,11 1.003.543 ,12 -13.602.056,85
17. Finanzerträge 0,00 -27.669,11 0,00 -27.669,11
18. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 0,00 0,00
20. Unternehmensergebnis -14.633.269,08 0,00 1.003.543, 12 -13.629.725,96
316
Anlagen zum Jahresabschluss
zum 31.12.2022
Seite 4 von 4
Anlage 6: Technische Daten
31.12.2021 31.12.2022
Einwohnerzahl der Stadt 537.445 541.103
davon am Kanalnetz angeschlossen 537.030 540.754
Anzahl der Einwohner, deren Abwasser zur Behandlung
in Nachbargemeinden übergeleitet wird -3.555 -3.624
Einwohnerzahl der Kommunen, deren Abwasser in das
Kanalnetz des Eigenbetriebes eingeleitet wird 51.372 51.677
Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebietes 584.847 5 88.807
Getrennte Entsorgungsanlagen Anzahl 2 2
Größte Tageseinleitung (Klärwerk 1) m 3/Tag 381.670 374.816
Kläranlagen Anzahl 2 2
Klärwerk 1 Einw.Gleichwerte 1 .400.000 1.400.000
Klärwerk 2 Einw.Gleichwerte 2 30.000 230.000
Reinigungsstufen
Mechanik
Biologie
P-Elimination
N-Elimination
Filtration
Stromerzeugungsanlagen
(nur Notstrom) Anzahl 4 4
Leistung kW 1.550 1.550
Stromerzeugung in den
Blockheizkraftwerken KW 1 kWh 18.522.240 20.031.782
Regenüberlaufbecken/
Regenrückhaltebecken Anzahl 43 44
Stauraumkanäle Anzahl 33 33
Abwasserpumpwerke Anzahl 34 34
gesamtes Speichervolumen in
Regenbecken/Stauraumkanälen/
Pumpwerken m3 551.273 551.410
Grundstücksanschlüsse Anzahl 70.823 71.810
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
in den Klärwerken 1 und 2
317
Anlage 6
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
1
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen un d Geschäftsleitung sowie individuali-
sierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und ei nen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-
schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? G ibt es darüber hinaus schriftliche Wei-
sungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die
Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen di ese Regelungen den Bedürfnissen
des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Für die Werkleitung gilt die vom Werkausschuss erla ssene "Geschäftsanweisung für die Werklei-
tung des Eigenbetriebs SUN" vom 1 August 2020. In d er Geschäftsanweisung sind insbesondere
in §§ 4 und 5 die Aufgaben und die Geschäftsbereiche der einzelnen Werkleiter geregelt.
Die Regelungen entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschü sse haben stattgefunden und wurden Nie-
derschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr fanden elf Sitzungen des Werksauschusses statt. Darüber hinaus wurden Ange-
legenheiten der SUN im Stadtrat behandelt. Niederschriften über die Sitzungen und die gefassten
Beschlüsse liegen vor.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgr emien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Mitglieder der Werkleitung sind auskunftsgemäß in keinen derartigen Kontrollgremien tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäft sleitung, Überwachungsorgan) individua-
lisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabsc hlusses aufgeteilt nach Fixum, er-
folgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie-
sen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütung der Mitglieder der Werkleitung wird im Anhang angegeben, sie beinhaltet auskunfts-
gemäß weder erfolgsbezogene Komponenten noch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.
Den Mitgliedern des Werkausschusses werden keine Sitzungsgelder gezahlt.
318
Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
2
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zustän digkeiten/Weisungsbefugnisse er-
sichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Die Arbeitsbereiche, Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse sind klar geregelt und abgegrenzt.
In der Werkleiterverfügung Nr. A 07 vom 1. Juli 2022 werden die Regelungen zur Aufbauorganisa-
tion der Abteilungen festgelegt. In den Anlagen zu dieser Verfügung sind die Organigramme der
einzelnen Bereiche dargestellt.
Regelungen zu Entscheidungs- und Zeichnungsbefugnis sen sind in den Werkleiterverfügungen
Nr. A 02 in der Fassung vom 15. März 2023 sowie Nr. A 15 in der Fassung vom 12. April 2023
enthalten.
Die Überprüfung der innerbetrieblichen Organisation erfolgt in regelmäßigen Abständen durch das
Rechnungsprüfungsamt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nac h dem Organisationsplan verfahren
wird?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korrup tionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert?
Die Werkleitung hat die Werkleiterverfügung Nr. B 0 4 in der Fassung vom 23. Januar 2023 zur
Korruptionsprävention erlassen. Der bei der Stadt Nürnberg im Rechnungsprüfungsamt angestellte
Korruptionsbeauftragte informiert in Abständen die Führungskräfte des SUN über aktuelle Entwick-
lungen innerhalb seines Kompetenzbereichs.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweis ungen für wesentliche Entscheidungspro-
zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-
nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
Die vom Stadtrat beschlossene Betriebssatzung regel t die wesentlichen Entscheidungsprozesse
der SUN. Neben der Betriebssatzung wurden zusätzliche Werkleiterverfügungen erlassen.
Außerdem gelten für die SUN bezüglich der Auftragsvergabe die Vergabe- und Beschaffungsricht-
linien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf Grundlage der VOB und VOL.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspun kte dafür, dass diese nicht eingehalten
wurden.
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Anlage 6
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Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
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e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Ve rträgen (z. B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Es besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation der Verträge.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei-
bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zu sammenhänge von Projekten den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Der Eigenbetrieb erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der aus einem Erfolgs-, Vermögens- und
Finanzplan sowie einem Investitionsplan besteht. De r kurzfristige Planungshorizont beträgt ein
Jahr. Im Rahmen der Mittelfristplanung wird für die Erfolgs- und Finanzplanung sowie das Investi-
tionsprogramm eine Vorschau für weitere drei Jahre erstellt.
Nach unseren Feststellungen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden systematisch im Rahmen des Monatsreporting an die Werkleitung un-
tersucht.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe undden be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung entspricht der Größe und den Anforde-
rungen des Eigenbetriebs.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, w elches u. a. eine laufende Liquiditäts-
kontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Es besteht ein funktionierendes Finanzmanagement un d eine laufende Liquiditätskontrolle. Eine
laufende Liquiditätskontrolle und die Kreditüberwac hung finden monatlich auf Grundlage einer
Analyse der Geldflüsse statt (Gegenüberstellung IST-Einnahmen und IST-Ausgaben). Darauf auf-
bauend erfolgt die Planung für die verbleibenden Monate des Jahres zum Zweck des frühzeitigen
Erkennens des Finanzmittelbedarfs bzw. um die überschüssigen Liquiden Mittel festzustellen.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrale s Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden R egelungen nicht eingehalten worden
sind?
Zum Finanzausgleich der Stadt Nürnberg besteht ein Verrechnungskonto (Betriebsmittelkonto).
Die Konditionen sind in der "Vereinbarung über die Geldaufnahme und -anIage bei der Stadtkasse
Nürnberg" vom 2./8. Januar 2020 (mit Nachtrag vom 1. Juli 2021) festgelegt.
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Anlage 6
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Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Anhaltspun kte hierfür bekannt geworden, dass die
Regelungen nicht eingehalten worden sind.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig un d zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Die Erhebung der Kanalgebühren erfolgt im Rahmen rollierender Abrechnungen und des Einzugs
von Dreimonatspauschalen durch das Kassen- und Steu eramt der Stadt Nürnberg. Die fertigge-
stellten Hausanschlüsse und Baukostenzuschüsse sowie die Gebührenbescheide im Bereich Um-
weltanalytik werden von der SUN zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen.
Für ausstehende Rechnungen werden regelmäßig einmal im Monat Mahnungen versendet. Das
bestehende Mahnwesen gewährleistet den zeitnahen und effektiven Einzug ausstehender überfäl-
liger Forderungen. Bei rückständigen Forderungen übernimmt nach zweimaliger erfolgloser Mah-
nung die Vollstreckungsabteilung der Stadt Nürnberg die weitere Verwaltung der Forderungen.
Das Mahnwesen für die Kanalbenutzungsgebühren ist d em Kassen- und Steueramt der Stadt
Nürnberg zugeordnet.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststell ungen getroffen, die Anhaltspunkte dafür
liefern, dass nicht sichergestellt ist, dass Entgel te vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt
werden.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst
es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Das Controlling entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebs.
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der
Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen ei ne wesentliche Beteiligung be-
steht?
Das Rechnungs- und Berichtswesen ermöglicht eine Steuerung und Überwachung des Tochterun-
ternehmens KSVN.
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Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
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Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und U mfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt wer-
den können?
Beim Eigenbetrieb besteht ein umfassendes Risikomanagement. Die einzelnen Abteilungen haben
eine Risikoinventur durchgeführt und die erkannten Risiken nach Schadensausmaß und Eintritts-
wahrscheinlichkeit bewertet. Die Bestandsaufnahme w urde in Führungsbesprechungen themati-
siert, die letzte Risikoinventur erfolgte im Jahr 2 020. Das Instrumentarium wurde verbessert und
der Prozess wurde im Rahmen des Qualitäts- und Umwe ltmanagements vollständig aufgenom-
men. In 2023 soll das Risikomanagement insgesamt ne ustrukturiert und an neue Anforderungen
und Entwicklungen angepasst werden.
Die bestehenden Maßnahmen sind ausreichend um recht zeitig bestandgefährdende Risiken zu
erkennen.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeigne t, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Nach unserer bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse reichen die Maßnahmen aus und erfüllen
ihren Zweck. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Maß-
nahmen nicht durchgeführt wurden.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die maßgeblichen Erkenntnismittel sind ausreichend dokumentiert.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinu ierlich und systematisch mit dem ak-
tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsproz essen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
Die Frühwarnsignale und Maßnahmen werden kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen
Geschäftsumfeld, den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst.
322
Anlage 6
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Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsu mfang zum Einsatz von Finanzinstru-
menten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festge-
legt?
Dazu gehört:
• Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen ein-
gesetzt werden?
• Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und do kumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
• Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich
zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. an-
tizipatives Hedging)?
Grundsätzlich bedarf es für den Einsatz der oben ge nannten Finanzierungsformen oder anderer
Anlageformen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Werkausschuss und den Stadtrat.
Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wurd e mit Beschluss des Stadtrats genehmigt.
Die Werkleitung hat in der mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 gültigen Abteilungsanweisung Nr. K
02 den Einsatz und Abschluss derivativer Zinsinstru mente geregelt. Die Abteilungsanweisung
wurde zuletzt am 14. November 2022 geändert.
Zur effizienten Steuerung des Schuldenportfolios der SUN wurde auf Grundlage des Beschlusses
des Stadtrats der Einsatz folgender derivativer Zinsinstrumente genehmigt:
§ Symmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere SWAPS und zusammengesetzte Pro-
dukte, z.B. Doppelswaps)
§ Asymmetrische konnexe Zinsprodukte (insbesondere Ca ps und zusammengesetzte Pro-
dukte asymmetrischer konnexer Zinsprodukte, z.B. Collar)
§ Kombinationen (z.B. Swaption, Swap mit Cap)
Der Abschluss derivativer Zinsinstrumente ist ausschließlich auf der Grundlage bestehender oder
neu abzuschließender Grundgeschäfte (Kreditverträge) zulässig. Rechtliche Anforderungen sind
einzuhalten. Die Koordination, Konzeption und der A bschluss (Handel) dieser Geschäfte erfolgt
durch das Finanzreferat der Stadt Nürnberg entsprec hend der gültigen Richtlinie zum Zins- und
Kreditmanagement der Stadt Nürnberg.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt al s zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?
Hierfür haben sich kleine Anhaltspunkte ergeben.
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Anlage 6
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Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
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c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschä ftsumfang entsprechendes Instrumenta-
rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
• Erfassung der Geschäfte
• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
• Kontrolle der Geschäfte?
Siehe Antwort zu Frage 5 a).
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risi koabsicherung (Hedging) dienende Derivat-
geschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Die SUN hat keine derartigen Geschäfte abgeschlosse n, insofern ist eine Erfolgskontrolle nicht
notwendig.
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Ar beitsanweisungen erlassen?
Siehe Antwort zu Frage 5 a).
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts -/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen
Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Dies ist in der oben genannten Abteilungsanweisung Nr. K 02 geregelt.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/K onzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständi ge Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Die Interne Revision wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg wahrgenommen.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konz ernrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist von der Werkleitung der SUN weisungsunab-
hängig. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht.
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Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
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c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerp unkte der Internen Revision/Konzernre-
vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wes entlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzu g) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
In 2022 erfolgte die jährliche Überprüfung der Kassenbestände.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunk te mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer hat nicht stattgefunden.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerke nswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich?
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellunge n und Empfehlungen der Internen Re-
vision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Die Werkleitung nimmt zu einzelnen Anmerkungen, Feststellungen und Empfehlungen des Rech-
nungsprüfungsamts der Stadt Nürnberg schriftlich St ellung. Die Umsetzung von Empfehlungen
wird durch das Rechnungsprüfungsamt überwacht.
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung,
Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsor-
gans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorhe rige Zustimmung des Überwachungsor-
gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt wor-
den ist?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Werkausschus-
ses nicht eingeholt wurde.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurden keine Kredite an Mitglieder der Werkleitung oder des Überwachungsorgans gewährt.
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Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
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c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen wor-
den sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Rechts-
geschäfte und Maßnahmen ähnliche, aber nicht zustimmungsbedürftig behandelte Geschäfte und
Maßnahmen getätigt bzw. getroffen worden sind.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Gesch äfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Über-
wachungsorgans übereinstimmen?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Werksauschusses überein-
stimmen
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligun gen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Die Investitionen erfolgen auf Grundlage des Investitionsplans als Teil des Wirtschaftsplans. Nach
unseren Feststellungen werden Investitionen angemessen geplant und hinsichtlich ihrer Erforder-
nisse sowie ihrer RentabiIität/Wirtschaftlichkeit ausreichend geprüft.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unter lagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Ang emessenheit des Preises zu ermögli-
chen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen zur Preisermittlung nicht ausrei-
chend waren
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderun gen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?
Nach unseren Feststellungen stellt das Projektcontrolling eine ausreichende Überwachung von In-
vestitionsprojekten sicher. Investitionsprojekte werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
kalkuliert und budgetiert. Mittels der Projektbuchhaltung erfolgt die laufende Überwachung der an-
gefallenen Kosten, auftretende Abweichungen werden sofort gemeldet.
326
Anlage 6
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
10
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wes entliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Berichtsjahr haben sich bei den abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen Überschrei-
tungen ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragekreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegel ungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Es werden grundsätzlich mehrere Angebote eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht er stattet?
Dem Werkausschuss wird im Rahmen seiner Sitzungen regelmäßig Bericht erstattet.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einbl ick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vor gänge angemessen und zeitnah un-
terrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risi koreiche oder nicht ordnungsgemäß
abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Un-
terlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Der Werkausschuss wurde über wesentliche Vorgänge umgehend informiert.
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie er-
kennbare Fehldispositionen oder wesentlichen Unterlassungen liegen nicht vor.
327
Anlage 6
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
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d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleit ung dem Überwachungsorgan auf des-
sen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Im Berichtsjahr ist keine besondere Anfrage im Sinn e des § 90 Abs. 3 AktG an die Werksleitung
herangetragen worden.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Beric hterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemes sener Selbstbehalt vereinbart? Wur-
den Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Eine D&O-Versicherung wurde nicht abgeschlossen Die Bediensteten der Stadt Nürnberg und die
kommunalen Mandatsträger sind über die Stadt Nürnberg versichert.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Ge schäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Übe rwachungsorgan offengelegt wor-
den?
Derartige Interessenkonflikte sind uns nicht bekannt geworden.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein nicht betriebsnotweniges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände des Eigenbetriebs sind weder auffallend hoch noch gering.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermö genslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
328
Anlage 6
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
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Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehende n wesentlichen Investitionsver-
pflichtungen finanziert werden?
Zur Zusammensetzung der Kapitalstruktur verweisen w ir auf unsere Ausführungen in unserem
Prüfungsbericht.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen sollen durch Darle-
hen finanziert werden.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteile n, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die SUN ist in die Konzernstruktur der Stadt Nürnberg eingebunden.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fö rdermittel einschließlich Garantien der
öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbunde-
nen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr einen Investitionszuschuss über TEUR 76 von der öffentlichen
Hand erhalten. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflich-
tungen und Auflagen nicht eingehalten wurden.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer ev tl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
Aufgrund des Kostendeckungsprinzips sowie des Anschlusszwangs und der daraus resultierenden
wirtschaftlichen Sicherheit für den Eigenbetrieb kann die Eigenkapitalausstattung als ausreichend
beurteilt werden. Finanzierungsprobleme sind gegenwärtig nicht erkennbar.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttung spolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Im Berichtsjahr ergibt sich ein Jahresüberschuss, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.
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Anlage 6
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Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unterneh mens/Konzerns nach Segmenten/Kon-
zernunternehmen zusammen?
Hierzu verweisen wir auf die von der SUN erstellte Erfolgsübersicht.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmalig en Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentlic he Kredit- oder andere Leistungsbezie-
hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unan-
gemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Nach unseren Feststellungen liegen den Leistungsbeziehungen zwischen der SUN und der Stadt
Nürnberg sowie deren anderen Eigenbetriebe und Gesellschaften angemessene Konditionen zu-
grunde. Aussagen zu stadtinternen Verrechnungen und dem Kostensatz finden sich in Punkt 3.1
der Finanzwirtschaftsbestimmungen für den Eigenbetrieb SUN Nürnberg (FB SUN).
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrec htlich erwirtschaftet?
Nicht anwendbar.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die V ermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine bedeutsamen verlustbringenden Geschäfte identifi-
ziert.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verlu ste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 15 a).
330
Anlage 6
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Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
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Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Er-
tragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erzielt.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind be absichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern?
Es sind keine speziellen Maßnahmen vorgesehen, um die Ertragslage des Eigenbetriebs zu verbessern.
331
Anlage 7
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
1
RECHTLICHE VERH˜LTNISSE
I. Rechtliche Grundlagen
Firma Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Sitz Nürnberg
Betriebssatzung Es gilt die Betriebssatzung in der Fassung vom 15. Dezember
1995, zuletzt geändert am 3. Februar 2023
Gegenstand Aufgaben des Eigenbetriebs sind die schadlose Ablei tung und
Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärsch lammver-
wertung und -beseitigung; Entsorgungsaufgaben, die zur Aufga-
be der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb au fgrund
vertraglicher Vereinbarungen obliegen; der Betrieb des Labors
für Umweltanalytik und alle den Betriebszweck förde rnden Maß-
nahmen.
Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Organe des Verbandes Werkleitung
Die Werkleitung besteht gemäß § 4 der Betriebssatzung aus drei
Mitgliedern (Werkleitern), die vom Stadtrat berufen werden. Der
erste Werkleiter muss stets ein kommunaler Wahlbeam ter sein.
Die zwei weiteren Werkleiter sind ein Werkleiter fü r den kauf-
männischen Bereich und ein Werkleiter für Stadtentw ässerung
und Umweltanalytik. Die zwei weiteren Werkleiter si nd gleichbe-
rechtigt. Die Amtszeit der weiteren Werkleiter beträgt fünf Jahre.
Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte. Sie vertritt in die-
sem Rahmen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs die Stadt
nach außen.
Die Mitglieder der Werkleitung sind im Anhang angegeben.
332
Anlage 7
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
2
Werksauschuss
Die Aufgaben des Werkausschusses sind in § 5 der Betriebssat-
zung geregelt. Der Werkausschuss entscheidet über alle
Werksangelegenheiten, soweit kein anderes Organ zust ändig
ist. Vorsitzender des Werksauschusses ist gemäß § 7 der Be-
triebssatzung der Oberbürgermeister der Stadt Nürnb erg. Die
Mitglieder des Werkausschusses sind im Anhang angegeben.
Stadtrat
Die Zuständigkeiten des Stadtrats sind in § 6 der B etriebssat-
zung geregelt.
II. Wichtige Verträge
US-Cross-Border-Leasing-Vertrag I und II (CBL 1 und CBL 2)
Die SUN hatte in den Jahren 1999 und 2001 alle wese ntlichen Anlagengegenstände, insbesondere
das Klärwerk I und II sowie das gesamte Kanalnetz m it sämtlichen Pumpwerken und Sonderbauwer-
ken, an einen US-Investor vermietet (Hauptmietvertrag) und gleichzeitig durch die Stadt Nürnberg zu-
rückgemietet (Untermietvertrag). Die Abwicklung der Mietgeschäfte erfolgte über mehrere für diesen
Zweck gegründeten US-Trusts. Die Hauptmietzeit des US-Leasing-I-Geschäfts (1998) betrug 75 Jah-
re, die des US-Leasing-II-Geschäfts (2001) 99 Jahre. Die Untermietverträge liefen 21,5 bzw. 28 Jahre.
Vor Ablauf der Untermietverträge konnten die Rechte des US-Partners aus dem Hauptmietvertrag zu
einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis erwo rben werden. Mit Ausübung dieser Kaufoption
endeten diese Transaktionen.
Im März 2009 wurden die Verträge zum CBL 2 und im Februar 2010 die zum CBL 1 aufgelöst. Der B-
Loop, mit dem ein Teil des Fremdkapitals im Rahmen des CBL 2 abgedeckt wurde, bleibt weiterhin
bestehen. Die korrespondierenden Ausleihungen an di e Deutsche Bank AG sowie die Darlehensver-
bindlichkeiten gegenüber der HypoVereinsbank Unicredit Bank AG in Höhe von jeweils USD 39,0 Mio.
wurden aufgrund der Auflösung der übrigen Verträge im Berichtsjahr 2009 in der Bilanz der SUN aus-
gewiesen. Ab dem Berichtsjahr 2010 wurde mit Einfüh rung des BilMoG für diese Verträge gem.
§ 254 HGB eine Bewertungseinheit gebildet und der S achverhalt nur noch im Anhang angegeben.
Zins-und Tilgungszahlungen erfolgen direkt von der Deutschen Bank AG an die HypoVereinsbank
Unicredit Bank AG. Wir verweisen auf die entspreche nden Ausführungen im Anhang sowie im Lage-
bericht.
333
Anlage 7
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
3
STEUERLICHE VERH˜LTNISSE
Der Eigenbetrieb ist beim Finanzamt Nürnberg-Zentral erfasst. Der Eigenbetrieb unterliegt im Bereich
der nicht hoheitlichen Tätigkeiten, insbesondere als Betrieb gewerblicher Art, der Steuerpflicht.
334
Anlage 8
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
INHALTSVERZEICHNIS
A. Wirtschaftliche Grundlagen ........................................................................... .............................. 1
B. Mehrjahresvergleich .................................................................................. ................................. 1
C. Ertragslage .......................................................................................... ....................................... 2
D. Vermögenslage ........................................................................................ .................................. 3
E. Finanzlage (Kapitalflussrechnung) .................................................................... .......................... 4
335
336
Anlage 8
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
1
A. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist ein Eigenbetrieb i.S. des Art. 88 GOBay und
wurde als Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg zum 1. Januar 1996 gegründet. Zum 1. Januar 2006
wurden der Stadtentwässerungsbetrieb Nürnberg und das Chemische Untersuchungsamt zum Eigen-
betrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik zusammengeführt.
Die Aufgaben des Eigenbetriebs einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe sind gemäß § 2 der
Betriebssatzung die schadlose Ableitung und Behandl ung von Abwässern einschließlich der Klär-
schlammverwertung und -beseitigung, Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung
gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen, der Betrieb des Labors für
Umweltanalytik sowie alle den Betriebszweck fördern den Maßnahmen. Zum Aufgabenbereich gehö-
ren ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der sa tzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere
Vollzug der Entwässerungssatzung, der Fäkalschlammentsorgungssatzung, der Umweltanalytiklabor-
satzung, der Entwässerungsgebührensatzung und der Umweltanalytikgebührensatzung.
B. MEHRJAHRESVERGLEICH
2022 2021 2020 2019
Kennzahlen zur Ertragslage
Umsatzerlöse TEUR 94.794 96.813 92.388 96.321
Materialaufwand TEUR 23.601 26.158 21.737 22.064
von Umsatzerlöse % 24,9 27,0 23,5 22,9
Personalaufwand TEUR 28.142 28.218 28.061 26.956
von Umsatzerlöse % 29,7 29,1 30,4 28,0
Abschreibungen TEUR 23.524 23.365 24.183 24.229
Jahresergebnis TEUR 13.630 10.654 8.077 12.519
Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur
Anlagevermögen zum 31.12. TEUR 605.735 590.789 575.707 564.098
Sonderposten aus Ertrags- und Investitionszuschüs-
sen zum 31.12. TEUR 127.475 126.931 130.774 132.272
Deckungsgrad des Anlagevermögens durch Sonder-
posten zum 31.12. % 21,0 21,5 22,7 23,4
Investitionen in Anlagevermögen TEUR 38.471 38.523 35.818 28.618
Gesamtkapital zum 31.12. TEUR 612.536 597.558 582.258 578.805
Eigenkapital zum 31.12. TEUR 112.290 98.660 88.006 79.929
Eigenkapitalquote zum 31.12. % 18,3 16,5 15,1 13,8
Finanzmittelfonds zum 31.12. TEUR -4.713 -7.129 -4.867 8.343
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit TEUR 21.734 25.696 24.140 37.769
Personalbezogene Kennzahlen
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (Stammpersonal) VK 414 417 410 407
Personalaufwand je Mitarbeiter TEUR 68 68 68 66
337
Anlage 8
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
2
C. ERTRAGSLAGE
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrech-
nungen der beiden Geschäftsjahre 2022 und 2021 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Ver-
änderungen:
2022 2021 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 94.794 90,5 96.813 91,6 -2.019 -2,1
Aktivierte Eigenleistungen 3.399 3,2 3.565 3,4 -166 -4,7
Sonstige betriebliche Erträge 6.562 6,3 5.272 5,0 1.290 2 4,5
Betriebliche Erträge 104.755 100,0 105.650 100,0 -895 -0,8
Materialaufwand 23.601 22,5 26.158 24,8 -2.557 -9,8
Personalaufwand 28.142 26,9 28.218 26,7 -76 -0,3
Abschreibungen 23.524 22,5 23.365 22,1 159 0,7
Sonstige betriebliche Aufwen-
dungen 12.291 11,7 11.454 10,8 837 7,3
Sonstige Steuern 341 0,3 254 0,2 87 34,3
Betrieblicher Aufwand 87.899 83,9 89.449 84,6 -1.550 -1,7
Betriebsergebnis 16.856 16,1 16.201 15,4 655 -4,0
Finanzergebnis -3.226 -5.547 2.321
Jahresergebnis 13.630 10.654 2.976
Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr u m TEUR 2.976 erhöht. Grund hierfür sind ins-
besondere gestiegene sonstige Erträge sowie rückläu fige Materialaufwendungen. Gegenläufig wirkte
sich der Rückgang der Umsatzerlöse aus.
Der Rückgang der Umsatzerlöse resultiert im Wesentl ichen aus geringeren Erlösen aus Einleitungs-
gebühren.
Der Rückgang des Materialaufwands resultiert trotz gestiegener Kosten für Chemikalien aus gesun-
kenen Aufwendungen für Instandhaltung.
Für eine weitere Analyse der Ertragslage verweisen wir auch auf die Ausführungen der Werkleitung im
Lagebericht.
338
Anlage 8
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
3
D. VERMÖGENSLAGE
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zu m 31. Dezember 2022 nach wirtschaftlichen und
finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und de n entsprechenden Bilanzposten zum
31. Dezember 2021 gegenübergestellt (vgl. Anlage 1) . Die Darlehen wurden dabei vollständig dem
langfristigen Kapital zugeordnet.
31.12.2022 31.12.2021 Veränderungen
TEUR % TEUR % TEUR %
Vermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 821 0,1 872 0,1 -51 -5, 8
Sachanlagen 604.914 98,8 589.917 98,8 14.997 2,5
Langfristig gebundenes Vermögen 605.735 98,9 590.789 98,9 14.946 2,5
Vorräte 4.156 0,7 3.837 0,6 319 8,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.429 0,2 1 .103 0,2 326 29,6
Forderungen gegen die Stadt Nürnberg 453 0,1 1.246 0,2 - 793 -63,6
Übrige Forderungen und Abgrenzungen 228 0,0 272 0,0 -44 - 16,2
Flüssige Mittel 535 0,1 311 0,1 224 72,0
Kurzfristig gebundenes Vermögen 6.801 1,1 6.769 1,1 32 0,5
612.536 100,0 597.558 100,0 14.978 2,5
Kapital
Eigenkapital 112.290 18,3 98.660 16,5 13.630 13,8
Sonderposten für Investitionszuschüsse 39.749 6,5 41.2 28 6,9 -1.479 -3,6
Sonderposten für Empfangene Ertragszu-
schüsse 87.726 14,3 85.703 14,3 2.023 2,4
Langfristige Rückstellungen 55.926 9,1 70.327 11,8 -14.4 01 -20,5
Darlehen 256.881 41,8 243.143 40,8 13.738 5,7
Langfristig verfügbares Kapital 552.572 90,0 539.061 90,3 13.511 2,5
Kurzfristige Rückstellungen 43.931 7,2 41.405 6,9 2.526 6 ,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen 8.528 1,5 7.931 1,3 597 7,5
Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg 6.312 1,1 7. 846 1,3 -1.534 -19,6
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 1.193 0,2 1. 315 0,2 -122 -9,3
Kurzfristig verfügbares Kapital 59.964 10,0 58.497 9,7 1.467 2,5
612.536 100,0 597.558 100,0 14.978 2,5
Die Aktivseite hat sich insbesondere durch die Investitionen erhöht. Im Berichtsjahr wurden insgesamt
TEUR 38.471 in immaterielle Vermögensgegenstände un d Sachanlagen investiert. Die Abschreibun-
gen betrugen TEUR 23.524 und die Anlagenabgänge zu Buchwerten TEUR 2.
Auf der Passivseite nahmen vor allem das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten aus Darlehen zu.
Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des Jahresüberschusses von TEUR 13.630.
Im Berichtsjahr wurden zwei neue Darlehen über insg esamt TEUR 39.900 neu aufgenommen. Die
Tilgungen betrugen TEUR 26.162.
Der Rückgang der langfristigen Rückstellungen resul tiert aus dem Verbrauch der Rückstellung für
Gebührenüberdeckung.
Zum 31. Dezember 2022 ergibt sich somit eine Eigenkapitalquote von 18,3 % (Vorjahr 16,5 %).
339
Anlage 8
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
4
E. FINANZLAGE (KAPITALFLUSSRECHNUNG)
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf der Grund-
lage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) in Anlehnung an DRS 21 zur Kapi-
talflussrechnung mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt:
2021 2021
TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 13.630 10.654
Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) 23.524 23.365
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens -6 -54
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4.864 -4.884
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen -11.875 -3 .752
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 192 -452
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 1.133 819
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 21.734 25.696
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen
des Anlagevermögens 7 130
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
und in das Sachanlagevermögen -38.471 -38.523
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -38.464 -38.393
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Ertrags- und Investitionszuschüssen 5.408 1.041
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Darlehen 39.90 0 33.000
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Darlehen -26.16 2 -23.606
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 19.146 10.435
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 2.416 -2.262
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -7.129 -4.867
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.713 -7.129
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 535 311
Verbindlichkeiten ggü. der Stadt Nürnberg (Betriebsmittelkonto) -5.248 -7.440
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.713 -7.129
340
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wi rtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfa s-
send Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angele genheiten und sonst i-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich s chriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwi schen Wir t-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies au sdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergib t. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung , nicht ein bestim m-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnung s-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übern immt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben de r Geschäftsfü h-
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Er gebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtsc haftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf außer bei betrieb s-
wirtschaftlichen Prüfungen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) ˜ndert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen ˜ußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nic ht verpflichtet, den
Auftraggeber auf ˜nderungen oder sich daraus erg ebende Folgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirts chaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen u nd weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von al len Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführu ng des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterl agen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst währen d der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wi rd dem Wirtsc hafts-
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggebe r die Vollstä n-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wi rtschaftsprüfer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die U nabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies g ilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übe r-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträg e auf eigene Rec h-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaft s-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunte r-
nehmen oder solcher mit ihm assoziierte n Unternehmen, auf die die Una b-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung fin den wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhäl tnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine di ese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind un verbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen un d Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerh alb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen ˜ußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher ˜ußerungen des Wirtschaftsprü fers (Arbeits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwe rden des Wirtschaft s-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zusti m-
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter -
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher ˜ußerungen des Wirtschafts prüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfe rs für den Auftragg e-
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unte rlassen bzw. unb e-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmögl ichkeit der Nacherfü l-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wen n die erbrach-
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbar keit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Intere sse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom A uftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ans prüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rec henfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen ˜ußerung ( Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jed erzeit vom Wir t-
schaftsprüfer auch Dritt en gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen ˜ußerung des Wirtscha ftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die ˜ußerung auc h Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl len ist der Auftragg e-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen un d Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt we rden, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von per sonenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Lei stungen des Wirtschaftsprüfers, insb e-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden ge setzlichen Ha f-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungs beschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Ha ftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausna h-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper un d Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Hersteller s nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Sch a-
densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Au f-
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirt schaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahr lässigen Pflichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
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341
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheit lichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflich t-
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mite i-
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höh e von 5 Mio. in
Anspruch genommen werden. D ie Begrenzung auf das Fünffache der Mi n-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgesc hriebenen Pflich t-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerh alb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzlei stung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewies en wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verha lten zurückzufü h-
ren sind , sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körp er oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen . Das Recht, die Einrede der Verjährung gelte nd zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) ˜ndert der Auftraggeber nachträglich den durch de n Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk n icht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführt e Prüfung im Lag e-
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit besti mmter Stelle nur mit schrif t-
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Ha t der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfer tigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steue rsachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der B eratung in steuerl i-
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, al s richtig und vollstä n-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführung saufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigke iten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahr ung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wi rtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragg e-
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fri sten wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtz eitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung um fasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsda uer fallenden Tätigke i-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Ein kommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der V ermögensteuererklä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vor zulegenden Jahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erford erlicher Aufstellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) gena nnten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheide n
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Ei nspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannt en Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pa u-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honori e-
ren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütun g anzuwenden ist ,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkomm ensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelege nheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der F i-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammen hang mit U m-
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfü llung von Anzeige- und Dokumentation s-
pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahrese rklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nic ht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowi e die Frage, o b alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergüns tigungen wahrg e-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nic ht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Au ftraggeber
kann auch per E -Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommuni kation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderung en stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E -Mails, w ird der Auftraggeber den Wir t-
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren - oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzs teuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütu ng und Auslage n-
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung v on der vollen Befri e-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auf traggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Auf rechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Au slagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeileg ungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Ver braucherstreitbeile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hi eraus ergebenden A n-
sprüche gilt nur deutsches Recht.
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DokID:
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Beschlussvorlage
SUN/033/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
27.07.2023 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg (SUN
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SUN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO)
sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die
Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat
für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs -
ausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SUN die Entlastung
zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
33
343
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/033/2023
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Es handelt sich um eine kfm. Angelegenheit ohne Auswirkungen auf
unterschiedliche Personengruppen. Dadurch sind keine Diversity-Aspekte
betroffen.
344
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/033/2023
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
345
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SUN/033/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA SUN Ö 27.07.2023):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des
Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtervorschlag (RprA Ö 29.11.2023):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs.
3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 13.12.2023):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 13.12.2023 festgestellten
Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SUN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
346
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
ASN/011/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
Nürnberg (ASN)
26.07.2023 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN)
Anlagen:
Jahresabschlus von ASN 2022 mit Bestätigung des Abschlussprüfers
Sachverhalt (WerkA ASN)
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs ASN wurde von der Baker Tilly
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und
uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. uneingeschränktem Bestätigungsvermerk
(Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird
empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA)
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs ASN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wrid empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
44
347
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Rein handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I / II
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/011/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA ASN)
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 24.04.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebs ASN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des
Eigenbetriebs ASN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 143.664.711,08 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 6.716.419,77 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA)
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022
des Eigenbetriebs ASN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 143.664.711,08 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 6.716.419,77 Euro.
Beschlussvorschlag (StR)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs ASN zum 31.12.2022 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 143.664.711,08 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von a 6.716.419,77
Euro ab.
3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs ASN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
350
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022
44
351
63/2023 I
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 2
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 2
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 5
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 10
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 13
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 13
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 13
5.1.2. Jahresabschluss 13
5.1.3. Lagebericht 13
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 14
5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
14
6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 14
7. Schlussbemerkung 15
352
63/2023 II
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2022
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2022
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
Anlage 5 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Anlage 6 Prüfung gemäß § 53 HGrG
Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Run-
dungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.
353
63/2023 1
1. Prüfungsauftrag
Mit Beschluss des Stadtrats vom 29. Juni 2022, dem eine entsprechende Empfehlung des
Werksausschusses des
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Nürnberg,
(im Folgenden auch „ASN“ oder „Eigenbetrieb“ genannt)
vorangegangen war, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 bestellt.
Daraufhin beauftragte uns die Werkleitung des Eigenbetriebs, den Jahresabschluss zum
31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Ge-
schäftsjahr 2022 in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB gemäß
Art. 107 GO Bay sowie aufgrund § 4 KommPrV zu prüfen.
Der Eigenbetrieb ist nach § 25 Abs. 2 EBV und § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig.
Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmä-
ßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an-
wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht
nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahresabschluss
sowie der gepr üfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das ge-
prüfte Unternehmen gerichtet.
Für die Durchführung unseres Auftrag s und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Ver-
hältnis zu Dritten, die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsb edingungen für Wirt-
schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017
(AAB) maßgebend.
Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird ausschließlich
der elektronische Prüfungsbericht ausgehändigt.
354
63/2023 2
2. Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Beur-
teilung folgende wesentliche Aspekte zum Geschäftsverlauf und zur Lage:
• Primäre Aufgaben des Eigenbetriebs sind die sich aus dem Kreislaufwirtschaftsge-
setz für die Stadt Nürnberg ergebenden Aufgaben der Abfallentsorgung im Sinne der
Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
• Das Jahresergebnis des Berichtsjahres hat sich um TEUR 11.476 auf TEUR -6.716
erhöht. Die wesentlichen Einflussfaktoren stellen sich wie folgt dar:
- Die Umsatzerlöse blieben stetig gegenüber dem Vorjahr mit TEUR 71.318
(Vj TEUR 71.318) Im Einzelnen waren folgende Erträge zu verzeichnen:
- Die übrigen betrieblichen Erträge stiegen um TEUR 2.000 auf TEUR 3.273 und
beinhalten im Wesentlichen Versicherungserstattungen und Erträge aus der
nachträglichen Berichtigung von Rechnungen.
2022 2021
€ €
a) Über das Steueramt veranlagte Gebühren
Abfall: Einsammlung und Transport 44.741.627,96 43.999.402,79
Summe veranlagte Gebühren 44.741.627,96 43.999.402,79
b) Andere Erlöse und nicht über das Steueramt veranlagte Gebühren 25.823.450,25 25.694.838,89
c) Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
Inanspruchnahme 1.624.308,00 1.624.308,00
Zuführung 871.224,34 0,00
Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 753.083,66 1.624.308,00
Umsatzerlöse gesamt 71.318.161,87 71.318.549,68
355
63/2023 3
- Der Materialaufwand erhöhte sich um TEUR 1.008 auf TEUR 39.082. Die Ma-
terialeinsatzquote liegt bei 42,8 % auf (Vj. 42,8 %).
- Der Personalaufwand verringerte sich bei leicht steigendem Personalstand um
TEUR 1.119 auf TEUR 26.352, da im Vorjahr Aufwendungen für d ie Überfüh-
rung in eine höhere Gruppierung in der Entgeltordnung Handwerk rückwirkend
zum 1. Januar 2020 enthalten waren.
- Die Abschreibungen verringerten sich um TEUR 7.341 auf TEUR 6.187 auf Vor-
jahresniveau, da ein Wesentlicher Gebäudeteil der MVA im Berichtsjahr voll-
ständig abgeschrieben war.
- Bei den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergab sich ein Rückgang um
TEUR 1.261 auf TEUR 6.233. Enthalten sind in diesem Posten im Wesentlichen
Verwaltungskostenumlagen an die Stadt Nürnberg in Höhe von
TEUR 1.685 (Vj. TEUR 1.685), Versicherungsaufwendungen in Höhe von
TEUR 729 (Vj. TEUR 691), sowie Mietaufwendungen und Erb bauzinsen in
Höhe von TEUR 1.967 (Vj. TEUR 1.824).
- Das negative Finanzergebnis verringerte sich um TEUR 760 auf TEUR -3.411.
Dabei zeigt sich ein Rückgang bei den Aufwendungen aus der Aufzinsung lang-
fristiger Rückstellungen um TEUR 265.
• Die Bilanzsumme ist im Berichtsjahr um TEUR 3.575 auf TEUR 143.665
(Vj. TEUR 147.240) gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zu-
rückzuführen:
- Auf der Aktivseite minderte sich das Sachanlagevermögen im Wesentlichen
aufgrund laufender Abschreibungen um TEUR 5.553. Die Forderungen aus Lie-
ferungen und Leistungen sanken um TEUR 4.013 und die Forderungen gegen
verbundene Unternehmen stiegen um TEUR 4.193. Wesentlich ist hierbei der
Anstieg des Verrechnungskontos mit der Stadt Nürnberg um TEUR 5.514 auf
TEUR 22.826. Die Liquiden Mittel erhöhten sich um TEUR 1.368 auf
TEUR 5.345.
356
63/2023 4
- Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um das Jahresergebnis
mit TEUR -6.716. Die Pensionsrückstellungen stiegen um TEUR 510 auf
TEUR 5.669. Die Sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die De-
ponierückstellungen in Höhe von TEUR 24.969 (Vj. TEUR 22.816), Rückstel-
lungen für Gebührenschwankungen in Höhe von TEUR 922 (Vj. TEUR 1.670)
sowie die Rückstellung für den Abbruch der Müllverbrennungsanlage und allen
Nebenanlagen in Höhe von TEUR 10.073 (Vj. TEUR 6.779). Die Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich aufgrund planmäßiger Til-
gungen um TEUR 2.214. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-
nehmen sowie aus Lieferungen und Leistungen stiegen um TEUR 961. Die
Sonstigen Verbindlichkeiten verringerten sich um TEUR 1.055 auf TEUR 1.064.
Zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sind aus
dem Lagebericht folgende Faktoren zu entnehmen:
• Für den ASN besteht auf Grund des in der Abfallwirtschaft geltenden Anschluss- und
Benutzungszwangs und auf Grund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeit und der Fi-
nanzierung über Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz kein wirtschaftliches
Risiko.
• Der seit Februar dieses Jahres von Russland geführte Krieg in der Ukraine hat zu-
mindest mittelbare Auswirkungen auf den ASN, da die erhöhten Energie- und Treib-
stoffkosten sich wirtschaftlich in den Aufwendungen niederschlagen.
• Aufgrund der Gebührenentwicklung w ird im Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr
2023 (erstellt im ersten Halbjahr 2022) eine Umsatzsteigerung auf 79,1 Mio. EUR und
ein handelsrechtlicher Fehlbetrag in Höhe von 9,88 Mio. EUR geplant.
Wir als Abschlussprüfer des Eigenbetriebs halten die Darstellung und Beurteilung der Lage
sowie der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebs mit ihren wesentlichen Chancen und
Risiken im Lagebericht und Jahresabschluss durch die Werkleitung für zutreffend.
357
63/2023 5
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg, Ei-
genbetrieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg, in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jah-
resabschluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom
24. April 2023 in Nürnberg unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk er-
teilt, der hier wiedergegeben wird:
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss de s Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg , Eigenbe-
trieb Stadt Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember
2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs - und Bewer-
tungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abfallwirtschafts-
betriebes Stadt Nürnberg , Eigenbetrieb Stadt Nürnberg für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den ein-
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Er-
tragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabsch luss, entspricht den Vorschriften der
358
63/2023 6
Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risi-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendun-
gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt
hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jah-
resabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we-
sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermit-
telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipula-
tionen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern.
359
63/2023 7
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver ant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu be-
urteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschrif-
ten der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Ri siken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun-
gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung
eines Lageberichts in Übereinstimmung mit d en anzuwendenden Vorschriften der Eigen-
betriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen ge-
setzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Ziel setzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jah-
resabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deut-
schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
360
63/2023 8
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf-
deckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren
und werden als wesentlich angesehe n, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffe-
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher Darstellungen im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen
und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko,
dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsich-
tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellung en bzw. das Außerkraftsetzen in-
terner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur-
teil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver-
tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
361
63/2023 9
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei-
ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom-
men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti-
gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der b is zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beach-
tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Ei-
genbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig-
neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien-
tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts-
orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht
ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
362
63/2023 10
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.“
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den für alle Kaufleute geltenden handels-
rechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und
den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bun-
deslandes Bayern i.V.m. den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 – be-
stehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang – und der nach §§ 289 ff. HGB
aufgestellte Lagebericht Geschäftsjahr 2022.
Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werks-
ausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich
beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Ein -
haltung solcher gesetzlicher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur in-
soweit zu de n Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vor-
schriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder
als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kön-
nen, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem grund-
sätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder
die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden können.
Wir haben auftragsgemäß bei der Durchführung der Abschlussprüfung auch die Ordnungs-
mäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 53 Abs. 1
HGrG geprüft sowie den IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Ab-
schlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet.
Wir haben unsere Prüfung im Monat November 2022 sowie im Monat April 2023 durchge-
führt.
363
63/2023 11
Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar:
Entwicklung der Prüfungsstrategie
Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines rech-
nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)
Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risi-
koeinschätzung:
• Umsatzerlöse
• Vollständigkeit und Bewertung des Sachanlagevermögens
• Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen
• Vollständigkeit der Angaben im Anhang
• Plausibilität der Angaben im Lagebericht
Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung
Auswahl des Prüfungsteams
Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen
Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzungen
und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme
Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungsle-
gungsbezogenen Kontrollmaßnahmen
364
63/2023 12
Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten
Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten
Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten unter Be-
rücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume,
u. a.
• Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute
• Einholung von Bestätigungen der verbundenen Unternehmen
• Einholung einer Bestätigung des Rechtamts Nürnberg das für die rechtliche Bera-
tung und Führung von Rechtstreitigkeiten für den Eigenbetrieb zuständig ist
Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattungen
Bildung des Prüfungsurteils sowie Berichterstattung
Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management
Von der Werkleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind
alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche schrift-
liche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere versichert,
dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jah-
resabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögens gegenstände, Verpflichtungen und
Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle
Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.
365
63/2023 13
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlic hen Belangen ord-
nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Un-
terlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresab-
schluss und Lagebericht abgebildet worden.
5.1.2. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 (Anlagen 1 bis 3) ent-
spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften der Eigenbetriebsver-
ordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten-
den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssat-
zung.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren ge-
prüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung
und Bewertung sowie zum Anhang wurden eingehalten.
Die ergänzenden Bestimmungen de r Betriebssatzung zur Rechnungslegung wurden be-
folgt.
5.1.3. Lagebericht
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den deut-
schen für Kap italgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den er-
gänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
366
63/2023 14
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ge-
winn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö -
gens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
5.2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und deren
Änderungen
Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Anhang. Die Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden wurden unverändert beibehalten.
6. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Die Feststellung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1
Nr. 1 HGrG) und zu den weiteren Kriterien gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG ergeben sich aus
der Beantwortung des Fragebogens zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh-
rung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG, der diesem Bericht als An-
lage 6 beigefügt ist.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandun-
gen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet.
367
63/2023 15
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Abfallwirtschafts-
betriebs der Stadt Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis
31. Dezember 2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 erstatten wir in Über-
einstimmung mit den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern
i.V.m. den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW
PS 450 n.F.).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3. unter "Wiedergabe des Bestä-
tigungsvermerks" enthalten.
Nürnberg, 24. April 2023
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Mayer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
368
Anlage 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN -
31.12.2022 31.12.2022
EURO EURO EURO EURO
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.791,48 12
I. Stammkapital 0,00 0
II. Sachanlagen
II. Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- III. Gewinn/Verlust
und anderen Bauten 16.006.553,11 17.824
2. Betriebsanlagen 7.163.504,23 9.701 Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres 62.995.492,79 81.188
3. Tiefbauten 1.594.959,20 1.912
4. Maschinen 11.676,40 10 Jahresgewinn (+) / -verlust (-) -6.716.419,77 56.279.073,02 -18.192 62.996
5. Fahrzeuge 4.564.055,63 5.861 59.279.073,02 65.996
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 348.498,95 426
7. Geleistete Anzahlung u. Anlagen im Bau 888.253,41 30.577.500,93 397 36.131 B. Rückstellungen
III. Finanzanlagen 1. Rückstellungen für Pensionen 5.669.032,00 5.159
2. Sonstige Rückstellungen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihen) 82.000.000,00 82.000.000,00 82.000 82.000 Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 24.969.033,00 22.816
112.589.292,41 118.143 Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 921.584,34 1.670
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 715.159,00 807
B. Umlaufvermögen weitere Rückstellungen 15.908.265,87 12.289
48.183.074,21 42.741
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände C. Verbindlichkeiten
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.586.124,12 5.599
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 27.346.113,49 29.560
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 23.470.603,20 19.278
3. Sonstige Vermögensgegenstände 673.247,44 243 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.793.153,03 2.786
25.729.974,76 25.120
II. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten 5.345.443,91 3.977 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 4.999.545,90 4.038
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0 4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.063.751,43 2.119
davon aus Steuern
1.029.052,45 EURO (Vorjahr 2.100 TEURO)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
0,00 EURO (Vorjahr 0 TEURO)
36.202.563,85 38.503
143.664.711,08 147.240 SUMME PASSIVA 143.664.711,08 147.240
31.12.2021
TEURO
Bilanz per 31. Dezember 2022
AKTIVA PASSIVA
SUMME AKTIVA
31.12.2021
TEURO
63/2023
369
Anlage 2
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN -
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
2022 2021
EURO EURO TEURO
1. Umsatzerlöse 71.318.161,87 71.318
2. andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0
3. Sonstige betriebliche Erträge 3.272.693,17 1.273
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren 10.165.092,34
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 28.917.118,48
39.082.210,82 38.074
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 19.247.263,16
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 7.104.508,47
- davon für Altersversorgung 3.133.397,89 EURO 26.351.771,63 27.471
(VJ. 3.536 TEURO)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 6.186.911,47 13.528
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.233.194,10 7.494
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlage-Vermögens 557.000,00 557
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 71.428,18 1
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.039.968,03 4.728
11. -6.674.772,83 -18.146
12. Sonstige Steuern 41.646,94 46
13. Jahresverlust (-) / -gewinn (+) -6.716.419,77 -18.192
Nachrichtlich:
Die Werkleitung schlägt vor:
Der Jahresverlust in Höhe von 6.716.419,77 EURO wird gemäß § 8 EBV Bayern
mit dem bereits vorgetragenen Jahresgewinn der Vorjahre in Höhe von insgesamt
62.995.492,79 EURO auf neue Rechnung vorgetragen.
Die tatsächlichen Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2022 auf 70.565.078,21 EURO.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Umsatzerlöse waren um eine Teilauflösung
der Rückstellung zum Ausgleich für Gebührenschwankungen um 753.083,66 EURO zu erhöhen.
Ergebnis nach Steuern
63/2023
370
Anhang 2022 Anlage 3
63/2023 Seite 1
Anhang
I. Rechtsform und Einbindung in die
Organisationsstruktur der Stadt Nürnberg
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg, wird seit
01.01.1999 als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg i.S.d. Art. 88 der Gemeindeor dnung für den
Freistaat Bayern (GO) geführt. ASN ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und
finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung der Stadt
Nürnberg, ohne eigene Rechtspersönlichkeit (siehe Übersicht Seite 3, Organigramm der Stadt
Nürnberg).
Organe für Angelegenheiten des ASN
Organe für Angelegenheiten des ASN sind der Stadtrat, der Werkausschuss, der
Oberbürgermeister und die Werkleitung.
Der Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Werkausschusses. Er ist Vorgesetzter der
Werkleitung. Außerdem entscheidet er bei unaufschiebbaren Geschäften anstelle des Stadtrates
und des Werkausschusses durch dringliche Anordnungen.
Der Stadtrat
Der Stadtrat entscheidet über die ihm nach der GO u nd der Betriebssatzung-ASN vorbehaltenen
Aufgaben. Hierzu gehören beispielsweise Erlass und gegebenenfalls Änderung der
Betriebssatzung-ASN, die Bestellung des Werkausschusses und seiner Mitglieder sowie der
Werkleitung. In seine Kompetenz fällt u.a. auch die Entscheidung über den Wirtschaftsplan, die
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die
Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Werkleitung.
Der Werkausschuss
Der Werkausschuss ist ein bes chließender Ausschuss des Nürnberger Stadtrates im Sinne der
Artikel 32 und 55 GO. In dieser Funktion entscheidet er in Werksangelegenheiten, für die weder
die Werkleitung noch der Stadtrat oder der Oberbürgermeister zuständig sind. Hierzu gehören z.B.
der E rlass der Geschäftsanweisung für die Werkleitung oder Entscheidungen über größere
Vorgänge im Investitions- und Finanzsektor. Daneben hat der Werkausschuss die Funktion eines
vorberatenden Ausschusses in Angelegenheiten, die dem Stadtrat zur Entscheidun g vorbehalten
sind.
371
Anhang 2022 Anlage 3
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Im Berichtszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 waren
Oberbürgermeister
Markus König ab 01.05.2020
Mitglieder des Werkausschusses:
ab 27.10.2021
Vorsitzender Markus König Oberbürgermeister
stellvertretender
Vorsitzender Maik Pflaum
Stadtrat Ernesto Buholzer Sepúlveda
Stadträtin Daniela Eichelsdörfer
Stadtrat Daniel Frank
Stadtrat Dieter Goldmann
Stadtrat Dr. Klemens Gsell
Stadtrat Gerhard Groh
Stadträtin Inga Hager
Stadtrat Dr. Otto Heimbucher
Stadträtin Christine Kayser
Stadtrat Kai Küfner
Stadtrat Willibald Schlesinger
Stadtrat Marc Schüller
Stadtrat Konrad Schuh
Stadtrat Michael Ziegler
Die Werkleitung
Die Werkleitung beste ht aus der Ersten Werkleiterin, die gleichzeitig berufsmäßige Stadträtin ist,
und dem Zweiten Werkleiter. Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte von ASN und vertritt
insoweit die Stadt Nürnberg nach außen. Nach der Betriebssatzung -ASN und der
Geschäftsanweisung für die Werkleitung leitet diese den Betrieb selbstständig und gesamt -
verantwortlich. Der Ersten Werkleiter in ist es vorbehalten, im Stadtrat, dem Werkausschuss,
anderen Stadtratsausschüssen und Kommissionen Berichte vorzulegen und Anträge zu stellen.
Außerdem vertritt sie den Betrieb gegenüber den Medien und im Rahmen der Öffentlichkeits arbeit
und ist mit bestimmten Personalbefugnissen ausgestattet . Der Aufgabenbereich des Zweiten
Werkleiters umfasst die übrigen betrieblichen Belange technisc her und kaufmännischer Art,
insbesondere die organisatorischen und weiteren personellen Aufgaben sowie das Finanz -,
Rechnungs-, Berichts - und Beschlusswesen, Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt aller
Einrichtungen.
Erste Werkleiterin: Britta Walthelm (Referentin f. Umwelt u. Gesundheit)
Zweiter Werkleiter: Reinhard Arndt (bis 31.03.2022)
Hans-Peter Kauppert (ab 01.04.2022)
372
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373
Anhang 2022 Anlage 3
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II. Erläuterungen zum Jahresabschluss
1. Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg wurde nach den
Vorschriften der Bayerischen Eigenbetriebsverordnung und ergänzend nach §§ 238 ff. des Han -
delsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Um die Besonderheiten bei Abfallwirtschaftsbetrieben besser darzustellen, wurden Posten in der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusätzlich eingefügt bzw. Postenbezeichnungen den
speziellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst.
Die Entwicklung des Anlagevermögens lässt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten
Anlagespiegel entnehmen.
Aufgrund der wesentlichen Inhalte bei den sonstigen Rückstellungen und zum besseren
Verständnis für den Bilanzleser, wurde diese Position in der Bilanz detailliert aufgeführt.
Um die Übersicht für den Bilanzlesenden noch zu verbessern, wurde die Position Gewinn/Verlust
im Anhang anders dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Vermerke gemäß BilRuG, wurden bei den
entsprechenden Teilen des Jahresabschlusses insbesondere Bilanz, Gewinn - und
Verlustrechnung und Anhang aufgeführt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen einschließlich der
im Bau befindlichen Anlagen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den
Anschaffungskosten (abzüglich Skonti und Rabatte und zuzüglich Anschaffungsnebe nkosten, wie
Frachten, Rollgeld usw.), vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt.
Geringwertige Vermögensgegenstände bis 800,00 EURO wurden in Anlehnung an den § 6 Abs. 2
EStG voll abgeschrieben.
Finanzanlagen (Anleihen), welche zu 100 % des Nennwertes von ASN angeschafft wurden und
mit Garantie versehen sind, dass diese bei Fälligkeit zu 100 % des Nennwertes zurückbezahlt
werden, sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden, auch wenn di ese zwischenzeitlich
Kursschwankungen unterlegen sind.
Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine pauschale Wertberichtigung der Forderungen gedeckt.
Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Die anderen Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert bilanziert.
Nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung weist der ASN kein Stammkapital aus.
374
Anhang 2022 Anlage 3
63/2023 Seite 5
Die Pensionsrückstellungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens
passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.
Aufgrund der Änderung des § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB wurde der Rechnungszinsfuß zur
Ermittlung des handelsrechtlichen Teilwertes aus einem durchschnittlichen Marktzinssatz der
letzten 10 Jahre ermittelt. Er beträgt für 2022 1,78 % (Vorjahr 1,87 %). Der ebenfalls zu
ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10
Jahre und des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre (1,44 %, Vorjahr 1,35 %)
beträgt 450.041,00 EURO (Vorjahr 665.171,00 EURO) und wurde mit einer Ausschüttungssperre
belegt. Außerdem wurde eine Dynamisierung der Bezugsgrößen zur korrekten Abbildung des
handelsrechtlichen Erfüllungsrückstandes vorgenommen. Dies erfolgte durch die Einbeziehung
erwarteter Lohn -, Gehalt s- und Rententrends von 2,50 %, sowie die Anpassung der laufenden
Renten von 1,75 %. Gerechnet wurde mit einer relativ konstanten Prämie. Als
Finanzierungsendalter wurde die Regelaltersgrenze gewählt.
Die Arbeitnehmer sind bei der Zusatzversorgungskasse d er bayerischen Gemeinden (ZVK )
versichert. Bei dieser Zusatzversorgung handelt es sich um eine mittelbare, nicht
bilanzierungspflichtige Pensionsverpflichtung gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB.
Für die Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen wurden Rü ckstellungen nach einem versiche -
rungsmathematischen Gutachten gebildet, dem die Richttafeln 20 18 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck mit dem Rechnungszinsfuß von 1,44 % (VJ 1,35 %) sowie die Beitragssätze zur
Sozialversicherung, die Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 1,75 % und die Dynamik der
Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge gemäß Rentenbericht zugrunde
liegen.
Des Weiteren wurde eine Rückstellung für Beihilfezusagen ab Rentenbeginn der beihilfeberech -
tigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passiviert. Der anzusetzende Wert dieser Rückstellung
wurde in einem versicherungsmathematischen Gutachten, unter Zugrundelegung der Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszinsfuß von 1,44 % (Vorjahr 1,35 %)
sowie der Anpassung der laufenden Beihilfen von 3,00 %, ermittelt.
Die Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Abbruch MVA einschließlich
aller Nebenanlagen sowie die Rückstellung für Rekultivierung/Nachsorge Deponien , mit einer
Restlaufzeit von mehr als ein em Jahr, wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, gemäß § 253 Abs . 2
Satz 1 HGB, angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftig er
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
375
Anhang 2022 Anlage 3
III. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
3.1. Aktivseite 31.12.2022 31.12.2021
EURO EURO
3.1.1. Anlagevermögen
3.1.1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.791,48 12.036,56
3.1.1.2. Sachanlagen 30.577.500,93 36.130.588,37
3.1.1.3. Finanzanlagen 82.000.000,00 82.000.000,00
Um die Überschüsse aus Gebühren, welche dem Gebührenzahler
im nächsten Gebührenkalkulationszeitraum zurückgezahlt werden
müssen, nicht durch drohende Negativzinsen zu mindern, wurden
im Zeitraum 2016 bis 2021, 82 Mio. EURO Finanzanlagen in
Form von Anleihen der Sparkassenorganisation gezeichnet.
Diese Wertpapiere sind durch das Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe gesichert.
Weitere Informationen zum Anlagevermögen
werden aus dem Anlagespiegel (siehe Anlage 1) ersichtlich.
63/2023 Seite 6
376
Anhang 2022 Anlage 3
31.12.2022 31.12.2021
EURO EURO
3.1.2. Umlaufvermögen
3.1.2.1. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände
3.1.2.1.1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 1.649.578,29 5.784.828,44
kreditorische Debitoren 4.036,20 1.703,17
Pauschal- und Einzelwertberichtigungen -67.490,37 -187.090,37
1.586.124,12 5.599.441,24
3.1.2.1.2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
aus Lieferungen und Leistungen 607.318,71 1.961.925,21
debitorische Kreditoren 198,70 3.654,08
Betriebsmittelkonto 22.825.603,49 17.311.728,92
kreditorische Debitoren 37.482,30 170,18
23.470.603,20 19.277.478,39
3.1.2.1.3. sonstige Vermögensgegenstände
Abzuführende Sozialversicherung 0,00 184,89
Forderung an Sparkasse Nürnberg (Wertpapierzinsen) 204.747,93 204.747,93
debitorische Kreditoren 253.930,79 3.459,60
sonstige Forderungen 175.714,57 0,00
Forderungen an Mitarbeiter 38.854,15 34.706,67
673.247,44 243.099,09
Summe Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 25.729.974,76 25.120.018,72
Den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte und an
die Stadt Nürnberg liegen Rechnungen und Bescheide zugrunde.
Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.
3.1.2.2. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei der Sparkasse Nürnberg 5.344.235,61 3.975.705,36
Geldbestand der Handkassen 1.208,30 1.828,35
5.345.443,91 3.977.533,71
3.1.3. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
63/2023 Seite 7
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Anhang 2022 Anlage 3
31.12.2022 31.12.2021
EURO EURO
3.2. Passivseite
3.2.1. Eigenkapital
3.2.1.1. Stammkapital 0,00 0,00
Der ASN verfügt satzungsgemäß über kein Stammkapital.
3.2.1.2. Rücklagen
Allgemeine Rücklage 3.000.000,00 3.000.000,00
Die Allgemeine Rücklage stammt aus der Aufdeckung
stiller Reserven im Rahmen der Vermögensübertragung
der TAN.
3.2.1.3. Gewinn/Verlust
3.2.1.3.1. Gewinn (+) / Verlust (-) des Vorjahres
restlicher Fehlbetrag aus dem kameralen Haushalt
zum 01.01.1999 -28.856.032,20
Jahresgewinn 1999 2.191.880,78
Jahresgwinn 2000 5.298.709,00
Entnahme Rücklage 2001 5.753.875,34
Jahresgewinn 2001 5.915.838,00
Jahresverlust 2002 -5.058.977,00
Jahresverlust 2003 -3.637.058,00
Jahresverlust 2004 -2.534.654,00
Jahresgewinn 2005 3.821.423,00
Jahresgewinn 2006 10.880.024,00
Jahresgewinn 2007 7.386.200,14
Jahresgewinn 2008 3.311.139,87
Jahresgewinn 2009 8.021.873,15
Jahresgewinn 2010 7.546.150,49
Jahresverlust 2011 -16.335.993,90
Jahresgewinn 2012 5.510.347,69
Jahresverlust 2013 -1.798.944,69
Jahresverlust 2014 -163.135,30
Jahresgewinn 2015 12.046.888,57
Jahresgewinn 2016 32.029.132,14
Jahresgewinn 2017 17.132.664,14
Jahresgewinn 2018 15.732.983,12
Jahresgewinn 2019 5.659.260,63
Jahresverlust 2020 -8.666.106,56
Jahresverlust 2021 -18.191.995,62
Saldo zum 01.01.2022 62.995.492,79
Jahresverlust 2022 -6.716.419,77
Summe Gewinn/Verlust 56.279.073,02
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Anhang 2022 Anlage 3
31.12.2022 31.12.2021
EURO EURO
3.2.2. Rückstellungen
3.2.2.1. Rückstellungen für Pensionen 5.669.032,00 5.158.887,00
Die Gesamtverpflichtung der Pensionsrückstellung beläuft
sich auf 24,27 Mio. EURO, passivierungspflichtig für
Neuzusagen nach dem 31.12.1986 sind 5.669.032,00 EURO
3.2.2.2. Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 86.679,46 312.958,58
Rückstellungen für Resturlaub / Überstunden 1.656.500,00 1.607.200,00
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen 715.159,00 807.595,00
Rückstellungen für Beihilfezusagen 2.579.142,00 2.569.988,00
Rückstellung für Jahresabschlusskosten 75.500,00 75.100,00
Rückstellung für Prozesskosten 40.000,00 40.000,00
Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien 24.969.033,00 22.815.869,00
Rückstellung für Abbruch der „alten“ MVA 356.287,62 356.287,62
Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Nebenanlagen 10.072.652,00 6.779.296,00
Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 921.584,34 1.669.704,00
Rückstellung Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 7.600,00 7.500,00
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten 1.033.904,79 540.797,29
42.514.042,21 37.582.295,49
Summe Rückstellungen 48.183.074,21 42.741.182,49
Die Rückstellung für Resturlaub / Überstunden wurde auf der Grundlage der von der Stadtkämmerei
veröffentlichten Aktivdurchschnittsbezüge und der noch nicht eingebrachten Tage / Stunden berechnet.
Für Mitarbeiter, die zum 31.12.2022 in Altersteilzeit waren, wurden Rückstellungen gebildet.
Für die Verpflichtung, Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen zu gewähren,
eine Rückstellung für Beihilfezusagen gebildet worden.
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Anhang 2022 Anlage 3
Die Rückstellung für Jahresabschlusskosten beinhaltet die externe Prüfung und interne Kosten für
Personal und Veröffentlichung im Amtsblatt sowie Kosten für das Pensions-, Beihilfe- und
ATZ-Gutachten. Außerdem sind die Kosten für das Gutachten zur Aktualisierung der Deponierückstellung
enthalten.
Im Rahmen einer Überprüfung der Rückstellung für Rekultivierungs- und Nachsorgekosten der
Reststoffdeponien Nürnberg-Süd und Nürnberg-Nord ergab sich eine Erhöhung der Rückstellung
um ca. 2 Mio. EURO auf ca. 24,97 Mio. EURO. Die Erhöhung begründet sich mit dem
Zinsaufwand aus der Aufzinsung, Erhöhung der Kosten für Kontrolle/Wartung der Dränage sowie
dem Austausch der Steuerung.
Die Rückstellung Abbruchkosten der alten MVA blieb erhalten, da die Oberflächenarbeiten
wegen der aktuellen Betriebshofplanungen des Eigenbetriebs SÖR und wegen der Sparten-
umlegungen für den Ausbau des Frankenschnellweges noch nicht abgeschlossen werden können.
Die Rückstellung für den Abbruch der Müllverbrennungsanlage einschließlich aller Nebenanlagen
in der Hinteren Marktstraße 4, im Zeitpunkt der Beendigung des Erbbaurechtsvertrages, erhöhte sich
aufgrund der jährlichen ratierlichen Zuführung gegenüber dem Vorjahr.
Die Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen beinhaltet den hoheitlichen Überschuss
des vorherigen Gebührenkalkulationszeitraums, der im aktuellen Gebührenkalkulationszeitraum
berücksichtigt werden muss, sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung.
Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde für Aufwendungen, die in der
Zukunft durch Aufbewahrungspflicht der Geschäftsunterlagen anfallen, gebildet.
Für erhaltene Lieferungen und sonstige Leistungen, die noch nicht abgerechnet wurden, war eine
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 0,45 Mio. EURO zu bilden.
Die noch nicht fakturierte Endabrechnung des Wertstoffhofbetreibers beläuft sich auf 0,58 Mio EURO.
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380
Anhang 2022 Anlage 3
3.2.3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel
Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
T-EURO T-EURO T-EURO T-EURO
gegenüber Kreditinstituten 27.346 2.306 25.040 14.821
(Vorjahr) (29.560) (2.214) (27.346) (17.553)
aus Lieferg. und Leistg. (Dritte) 2.793 2.793 0 0
(Vorjahr) (2.786) (2.786) (0) (0)
gegenüber verbundene Unternehmen 5.000 5.000 0 0
(Vorjahr) (4.038) (4.038) (0) (0)
sonstige Verbindlichkeiten 1.064 1.064 0 0
(Vorjahr) (2.119) (2.119) (0) (0)
Gesamt 36.203 11.163 25.040 14.821
(Vorjahr) (38.503) (11.157) (27.346) (17.533)
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden im Berichts-
zeitraum nicht.
31.12.2022 31.12.2021
EURO EURO
3.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
27.346.113,49 29.560.325,59
Diese Darlehen wurden im Rahmen der Vermögensübertragung von
der TAN übernommen.
3.2.3.2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.539.222,24 2.782.263,14
debitorische Kreditoren 253.930,79 3.459,60
2.793.153,03 2.785.722,74
3.2.3.3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen
(u.a. Dienststellen der Stadt Nürnberg)
davon: aus Lieferungen und Leistungen 4.961.854,90 3.574.539,07
kreditorische Debitoren 198,70 3.654,08
debitorische Kreditoren 37.482,30 170,18
Sonstiges 10,00 460.010,00
4.999.545,90 4.038.373,33
3.2.3.4. sonstige Verbindlichkeiten
kreditorische Debitoren 4.036,20 1.703,17
Umsatzsteuerzahllast 815.641,52 1.905.673,17
Lohnsteuer 213.410,93 194.189,50
Verwahrgeldkonto 17.925,66 4.338,63
gegenüber Mitarbeitern 1.988,44 1.507,02
Pfandgelder für Transponder 3.550,00 3.550,00
Depotgebühr 4. Quartal 7.198,68 8.118,93
1.063.751,43 2.119.080,42
Summe Verbindlichkeiten 36.202.563,85 38.503.502,08
beinhaltet bis 1 Jahr und über 1
Jahr
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381
Anhang 2022 Anlage 3
IV. Erläuterungen zu Positionen der
Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich Bilanzsumme Aktiva
2022 2021
EURO EURO
4.1. Umsatzerlöse
4.1.1. über das Steueramt veranlagte Gebühren:
4.1.1.1. - Abfall: Einsammlung / Transport / Verbrennung 44.741.627,96 43.999.402,79
44.741.627,96 43.999.402,79
4.1.2. andere Erlöse und nicht über das Steueramt veranlagte
Gebühren mit Dritten und Dienststellen der Stadt Nürnberg
- Verbrennungsgebühren für Abfälle zur Beseitigung
und Abfälle zur energetischen Verwertung 12.817.106,85 13.444.033,58
- Erlöse aus Dampfverkauf 4.518.177,27 4.865.341,47
- Deponiegebühren 474.991,01 1.037.032,21
- Zahlung von DSD für Leistungen des ASN 919.081,60 925.571,41
- Teilauflösung und Bildung Rückstellung für den Ausgleich
von Gebührenschwankungen aus den vorherigen Gebühren-
kalkulationszeitraum 753.083,66 1.624.308,00
- Sonstiges 7.094.093,52 5.422.860,22
26.576.533,91 27.319.146,89
Die sonstigen Erlöse in Höhe von 7,1 Mio EURO beinhalten insbesondere Erlöse aus
der Verwertung PPK (4,8 Mio EURO) und der sonstigen Verwertung (1,34 Mio EURO)
Summe Umsatzerlöse 71.318.161,87 71.318.549,68
4.2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00
4.3. Sonstige betriebliche Erträge 3.272.693,17 1.272.758,51
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge
aus Versicherungsentschädigung in Höhe von ca. 1,17 Mio EURO,
sowie 1,2 Mio EURO aus nachträglicher Berichtigung von Rechnungen.
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Anhang 2022 Anlage 3
2022 2021
EURO EURO
4.4. Materialaufwand
4.4.1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
- Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.147.539,28 2.895.786,31
- Treibstoffkosten 1.355.117,47 940.493,70
- Energiekosten 5.426.482,28 8.205.488,76
- Reparaturmaterial 1.235.953,31 1.382.598,50
10.165.092,34 13.424.367,27
Die Minderung in den Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffen resultiert überwiegend
aus dem Einmaleffekt der Übernahme des Behälterbestandes 2021 in Höhe
von 0,7 Mio. EURO.
Der Ukraine Krieg und den daraus resultieren Preisanstieg an den
Rohstoffmärtkten führte zu einem Preisanstieg für Treibstoff gegenüber 2021.
Die Energiekosten sanken um 2,7 Mio EURO. Geringerer Stromverbrauch, jedoch
insbesondere der Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 sorgten für Einsparungen
bei den Stromkosten. Mehrverbrauch aus unplanmäßigen Abfahrvorgängen bzw. aus
Bränden bestanden in 2022 nicht.
4.4.2. Aufwendungen für bezogene Leistungen
- Entsorgungskosten 18.918.585,07 14.956.287,62
- Fremdleistungen für Instandhaltungen 7.018.476,41 7.881.162,75
2.980.057,00 1.812.033,00
28.917.118,48 24.649.483,37
Die Steigerung Entsorgungskosten resultieren aus der Übernahme
der gewerblichen Sammlung von PPK in Höhe von 8,86 Mio. EUR
(VJ 6,44 Mio. EURO). Sowie höheren Kosten der Schlackeverwertung
um 0,68 Mio. EUR auf 2,29 Mio. EURO und der Wertstoffhöfe um
0,73 Mio. EURO auf 5,76 Mio. EURO.
Nach umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen in den Vorjahren
und im Zuge einer vorbeugenden Instandhaltung bzw. Upgrade konnte
für 2022 eine Kostensenkung erzielt werden.
Die Zuführung zur Rückstellung Abbruch MVA einschließlich aller Neben-
anlagen beinhaltet die jährliche ratierliche Zuführung.
Summe Materialaufwand 39.082.210,82 38.073.850,64
- Zuführung/Verbrauch Rückstellung Abbruch MVA einschl. aller
Nebenanlagen
63/2023 Seite 13
383
Anhang 2022 Anlage 3
2022 2021
EURO EURO
4.5. Personalaufwand
Löhne und Gehälter 18.636.060,40 19.161.236,52
Besoldung 611.202,76 480.923,83
19.247.263,16 19.642.160,35
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 7.104.508,47 7.828.259,11
Summe Personalaufwand 26.351.771,63 27.470.419,46
davon für Altersversorgung: 3.133.397,89 3.536.113,30
Durchschnittliche ASN-Mitarbeiterzahl 2022:
Tarifbeschäftigte Vorjahr
Arbeiter Angestellte Beamte gesamt gesamt
Mitarbeiter 353,5 56,42 10,42 420,34 417,83
davon:
männlich 348,00 40,00 5,92 393,92 393,25
weiblich 5,50 16,42 4,50 26,42 24,58
4.6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 6.186.911,47 13.528.335,03
4.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
4.7.1. Sonstige betriebliche Aufwendungen
- Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg 1.684.592,00 1.684.592,00
- Versicherungsbeiträge 728.531,67 691.376,83
- Rechte/Dienste/Beratungen 787.462,64 800.573,70
- Aufwendungen für Kommunikation und Büro 485.984,99 462.805,79
- Miete Grundstücke und Erbbauzins 1.967.308,66 1.823.954,18
- sonstige betriebliche Aufwendungen 449.805,21 407.225,55
- sonstige periodenfremde Aufwendungen 129.508,93 1.623.249,79
6.233.194,10 7.493.777,84
63/2023 Seite 14
384
Anhang 2022 Anlage 3
2022 2021
EURO EURO
4.8. Erträge aus anderen Werpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
Zinserträge aus Finanzanlagevermögens (Ausleihungen) 557.000,00 557.000,00
557.000,00 557.000,00
4.9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Ertrag aus Bankzinsen (Cashkonto)
sonstige Zinserträge 71.428,18 144,71
71.428,18 144,71
davon Stadt Nürnberg: 71.218,10 0,00
4.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Darlehenszinsen 1.189.957,90 1.315.420,03
Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Deponie 2.302.361,00 2.141.765,00
Zinsaufwand aus der Zinsänderung Rückstellung Abbruch
MVA einschließlich aller Nebenanlagen 313.299,00 199.832,00
Zinsaufwand aus der Zinsänderung Pensionsrückstellung 209.130,00 585.008,00
Zinsaufwand aus der Zinsänderung Beihilfe-Rückstellung -6.412,00 146.008,00
Zinsaufwand aus der Zinsänderung ATZ-Rückstellung 10.903,00 8.360,00
zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
106,00 970,00
4.858,00 17.419,00
sonstiger Zinsaufwand 15.765,13 312.958,58
4.039.968,03 4.727.740,61
davon an Stadt Nürnberg 0,00 0,00
4.11. -6.674.772,83 -18.145.670,68
2022 2021
EURO EURO
4.12. Sonstige Steuern
Kfz-Steuer 41.290,42 45.968,42
Grundsteuer 356,52 356,52
41.646,94 46.324,94
4.13. Jahresverlust/Jahresgewinn -6.716.419,77 -18.191.995,62
- Abfallgebühr
- Verbrennungsgebühr
Ergebnis nach Steuern
63/2023 Seite 15
385
Anhang 2022 Anlage 3
5. Sonstige Angaben
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, welche nicht in der Bilanz enthalten sind, betragen
insgesamt 21,4 Mio. EURO. Diese betreffen insbesondere Erbbaupacht, Miet- und Leasingverträge
sowie das Bestellobligo für den Zeitraum 2023 - 2027. Die finanziellen Verpflichtungen sind vom Risiko
unwesentlich für die Beurteilung der Finanzlage.
Auf eine Angabe der Bezüge für die Mitglieder der Werkleitung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Das Prüfungshonorar des Jahresabschlussprüfers beträgt ca. 14 TEURO netto.
Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung
lagen im Berichtszeitraum nicht vor.
63/2023 Seite 16
386
387
Anlage 3
Seite 18
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN -
A N L A G E N N A C H W E I S per 31.12.2022
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchung Endstand Anfangsstand im auf auf Endstand Ende Ende Vorjahr Durchschnitt- Durchschnitt-
Geschäftjahr Abgang Umbuchungen Geschäftsjahr licher Afa-Satz licher RBW
Posten des Anlagevermögens EURO EURO EURO EURO EURO EURO EURO ./. EURO EURO EURO EURO EURO v.H. v.H.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 886.157,42 10.561,45 0,00 0,00 896.718,87 874.120,86 10.806,53 0,00 0,00 884.927,39 11.791,48 12.036,56 1,2 1,3
2. Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - -
SUMME I. Immaterielle Gegenstände 886.157,42 10.561,45 0,00 0,00 896.718,87 874.120,86 10.806,53 0,00 0,00 884.927,39 11.791,48 12.036,56 1,2 1,3
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
m. Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 53.306.347,41 2.743,23 0,00 0,00 53.309.090,64 35.482.136,39 1.820.401,14 0,00 0,00 37.302.537,53 16.006.553,11 17.824.211,02 3,4 30,0
2. Betriebsanlagen 249.576.455,60 12.759,32 0,00 0,00 249.589.214,92 239.875.590,22 2.550.120,47 0,00 0,00 242.425.710,69 7.163.504,23 9.700.865,38 1,0 2,9
3. Tiefbauten 10.463.639,20 1.651,07 0,00 0,00 10.465.290,27 8.551.389,29 318.941,78 0,00 0,00 8.870.331,07 1.594.959,20 1.912.249,91 3,0 15,2
4. Maschinen 52.787,59 3.903,80 0,00 0,00 56.691,39 43.016,64 1.998,35 0,00 0,00 45.014,99 11.676,40 9.770,95 3,5 20,6
5. Fahrzeuge 19.238.686,07 6.543,10 631.049,78 0,00 18.614.179,39 13.377.963,82 1.299.481,76 627.321,82 0,00 14.050.123,76 4.564.055,63 5.860.722,25 7,0 24,5
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.515.251,80 108.163,18 2.206,03 0,00 4.621.208,95 4.089.754,59 185.161,44 2.206,03 0,00 4.272.710,00 348.498,95 425.497,21 4,0 7,5
7. Anlagen im Bau 397.271,65 490.981,76 0,00 0,00 888.253,41 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 888.253,41 397.271,65 - -
SUMME II. SACHANLAGEN 337.550.439,32 626.745,46 633.255,81 0,00 337.543.928,97 301.419.850,95 6.176.104,94 629.527,85 0,00 306.966.428,04 30.577.500,93 36.130.588,37 1,8 9,1
III. Finanzanlagen 30.589.292,41
Wertpapiere des Anlagevermögens 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 82.000.000,00 0,0 100,0
Summe III. Finanzanlagen 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.000.000,00 82.000.000,00
SUMME ANLAGEVERMÖGEN 420.436.596,74 637.306,91 633.255,81 0,00 420.440.647,84 302.293.971,81 6.186.911,47 629.527,85 0,00 307.851.355,43 112.589.292,41 118.142.624,93 1,5 26,8
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert Kennzahlen
63/2023
388
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Lagebericht für das Jahr 2022
Zum 31. Dezember 2022
389
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1. Grundlagen des Unternehmens ................................................................................... 3
2. Wirtschaftsbericht ......................................................................................................... 5
2.1 Abfallwirtschaft ...................................................................................................... 5
2.2 Entsorgungsanlagen.............................................................................................. 7
2.3 Wesentliche Leistungsdaten in 2022 ................................................................... 10
2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren: Umsatzentwicklung ......................................... 12
2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: LKW-Kartell 1997 bis 2011 ............................. 13
2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren: Entwicklung des Eigenkapitals und der
Rückstellungen .................................................................................................... 13
2.7 Personalbestand ................................................................................................. 15
2.8 Personalaufwand ................................................................................................. 15
2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren .................................................................. 16
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht ..................................................................... 33
3.1 Allgemeines ......................................................................................................... 33
3.2 Entwicklung der Gebühren .................................................................................. 33
3.3 Deponien ............................................................................................................. 34
3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA ...... 36
3.5 Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen ..................................................... 37
3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft der Stadt
Nürnberg ............................................................................................................. 38
390
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 3
1. Grundlagen des Unternehmens
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG). Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgabe n erfüllt die Stadt Nürnberg als
Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft).
Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
- Förderung der Abfallvermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- Sonstige, insbesondere energetische Verwertung und
- Beseitigung von Abfällen
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. Diese Aufgaben umfassen
auch die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Sammelns,
Einsammelns durch Hol- und Bringsysteme, Beförderns, Behandelns, Lagerns und Abla-
gerns.
Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben auch die Information und Beratung über Mög-
lichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung).
Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die Stadt Nürnberg eine öffentliche Einrichtung und
stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen (wie z.B. die Müllverbrennungsanlage und die
Deponie Nürnberg-Süd, sowie die im Stadtgebiet verteilten Wertstoffhöfe und Gartenab-
fallsammelstellen) zur Verfügung.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) und die Abfallgebührensatzung
(AbfGebS) der Stadt Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN, jeweils auf der Basis
entsprechender Zweckvereinbarungen, die Abfälle zur Beseitigung aus
- dem Landkreis Nürnberger Land,
- der Stadt Fürth,
- dem Landkreis Fürth,
- der Stadt Schwabach und
- dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land
(für das Gebiet des Gewerbeparks Feucht)
zur Behandlung in der MVA-Nürnberg.
391
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 4
Struktur und Geschäftsbereiche des ASN im Wirtschaftsjahr 2022
Werkleitungsstab Technik ASN/WLS-T
Technische Projekte, Technische Betreuung abfallwirt-
schaftlicher Einrichtungen, Fuhrparkverwaltung,
Digitalisierung, Veranstaltungen
Kaufmännischer Bereich und
Werkleitungsangelegenheiten
Stv. WL2 ASN/K
Entsorgungsanlagen
Bereichsleitung / Betriebsleitung MVA
Stv. WL2 ASN/E
Personalwesen/
Allgemeine
Verwaltung
ASN/K-P
Finanzen und
Rechnungswesen
ASN/K-R
Verwertung,
Sonderaufgaben
ASN/A-E/V
Kundenbüro,
Fachbetriebliche
Angelegenheiten
ASN/A-E/B
Instandhaltung
MVA / Deponien
ASN/E-I
Abfallannahme
ASN/E-K
Material-
wirtschaft/
Beschaffungen
ASN/K-M
Betrieb und
Logistik
ASN/A-L/T
Einsatzleitung
Transport (Fahrer &
Fahrzeuge, Container-
dienst)
Betrieb MVA
ASN/E-A/MVA
Deponiebetrieb
ASN/E-A/D
Abfallwirtschaftliche
Logistik
ASN/A-L
-4056
Abfallrecht / Verwertung /
Entsorgung
ASN/A-E
Abfallsammlung
ASN/A-E/S
Einsatzleitung
Müllabfuhr (Lade-
personal)
Betrieb
Entsorgungsanlagen
ASN/E-A
TELEFAX:
-8360
Instandhaltung
Entsorgungsanlagen
ASN/E-I
Personalvertretung
ASN-PR
Vertretung der
Schwerbehinderten
ASN-SBV
Sekretariat ASN/WL2-S
Beauftragte Personen ASN/E
Immissionsschutzbeauftragter
Gefahrgutbeauftragter
Abfallbeauftragter MVA
Abfallbeauftragter Deponien
Verantwortl. Elektrofachkraft
Beauftragte Ladungssicherung
WHG-Beauftragter MVA
Eisenbahnbetriebsleiter
Beauftragte Personen ASN/A
Gefahrgutbeauftragter
Sicherheitsbeauftragte
Abfallbeauftragte
392
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 5
2. Wirtschaftsbericht
Grundlage der Geschäftstätigkeit von ASN als Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg sind die
zur Abfallwirtschaft vom Nürnberger Stadtrat erlassenen Satzungen. ASN ist zur Erfüllung
der gesetzlich vorgegebenen Pflichten der Stadt Nürnberg hoheitlich tätig. Die Stadt Nürn-
berg zählte zum Jahresende 541.103 (VJ 530.222) Einwohner.
ASN ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Stadtgebiet Nürnberg. Zusätzlich
wurden von benachbarten Kommunen und Landkreisen gesetzliche Aufgaben und Befug-
nisse aus dem Bereich der Abfallentsorgung übernommen.
Es bestehen Zweckvereinbarungen mit
dem Landkreis Nürnberger Land,
der Stadt Fürth,
der Stadt Schwabach,
dem Landkreis Fürth und
dem Landkreis Roth gemeinsam mit dem Landkreis Nürnberger Land (für das
Gebiet des Gewerbeparks Feucht).
2.1 Abfallwirtschaft
Im Bereich Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bear-
beitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, stofflichen Verwerten von Abfällen, der Ein-
sammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Zu den Aufgaben gehören:
• Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr
(Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange-
schlossenen Grunds tücken überlassen werden); für die Restmüllabfuhr sind 86.375
graue Abfallbehälter, für die Biomüllabfuhr sind 46.880 Biotonnen und für die Sammlung
von Papier, Pappe und Kartonagen 90.795 blaue Tonnen aufgestellt. Die Abfallbehälter
werden mindestens einm al pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice
erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen
Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückge-
stellt.
• Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbe-
hälter mit der Erledigung von über 7.600 Aufträgen (2022) pro Jahr
• Sicherstellen der Sammlungs - und Transportlogistik mit Personal - u. Fahrzeugeinsatz
für 26 Restmüll-, 14 Biomüll-, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sam-
melaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhr-
touren
• Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 12.000 (2022:11.285) Sperrmüllabhol-
aufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien
und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung)
393
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 6
• Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3
bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe-
trieben
• Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen
aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, die den Bürger innen und
Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht
• Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur
Annahme von ca. 20.000 t Gartenabfällen jährlich; einmal jährlich Durchführung einer
stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen
• Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll
mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrwegge-
schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte
• Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sam-
melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); ope-
rative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsor gungsfirmen, die von
den Systembetreibern beauftragt sind
• Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die
Annahme von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage (MVA) und auf der Reststoffde-
ponie Nürnberg-Süd
• Abfallberatung durch haupt- und ehrenamtliche Abfallberater innen und -berater direkt
im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“
• Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses
für den Kauf eines Komposters
• Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung
• Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben (ein-
schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleis-
tungen)
• Führung des Bereichs Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb
394
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 7
2.2 Entsorgungsanlagen
Die Aufgaben und Tätigkeiten im Bereich Entsorgungsanlagen umfassen die Beseitigung
von brennbaren Abfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben sowie die energetische
Verwertung von Abfällen aus Gewerbebetrieben in der Müllverbrennungsanlage. Weiterhin
werden nicht brennbare Abfälle auf der Reststoffdeponie Nürnberg -Süd durch Deponie-
rung beseitigt. Schließlich ist noch die bereits geschlossene Reststoffdeponie Nürnberg-
Nord in der Nachsorgephase zu betreuen.
2.2.1 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde
2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von je-
weils ca. 10,5 t Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost-
feuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem,
optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampfer-
zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufi-
gen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie
z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden wer-
den. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N -
ERGIE AG gegen Entgelt abgegeben und dort zur Strom - und Fernwärmeerzeugung ge-
nutzt. Durch den Energieverbund zwischen der MVA und dem Heiz kraftwerk Sandreuth
können fossile Brennstoffe, wie z.B. Erdgas, eingespart werden. Auf diese Weise gelangen
jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 t CO 2 weniger in die Atmosphäre.
Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozes ses wie Kessel - und Flugaschen und
Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Seit Oktober 2013 wird die
anfallende MVA-Rohschlacke, nach Ablauf eines Verwertungsvertrages mit einem Drittbe-
auftragten, einer Aufbereitung (Verwertungsschritt) unterzogen (Zwischenlagerung und
Entschrottung), die eventuell vorhandenen brennbaren Restbestandteile werden abge-
schieden und der MVA zurückgeführt. Die so aufbereitete Schlacke w urde bis einschließ-
lich März 2022 auf der Deponie Nürnberg-Süd als Ersatzbaustoff für Böschungs- und Stra-
ßenbaumaßnahmen sowie als Abdeckmaterial für angelieferte Abfälle eingesetzt („Verwer-
tung“ im Sinne des Abfallrechts). Ein kleinerer Teil (rd. 20 %) der anfallenden, aufbereiteten
Schlacke wurde im Deponiekörper als Abfall zur Beseitigung abgelagert. Dieses Gesamt-
szenarium wird im Kapitel 3.3 „Deponien“ näher beschrieben.
Ab 01.04.2022 wurde die Aufbereitung und Entsorgung der Rohschlacke im Rahmen eines
Vollverwertungsvertrages an einen externen Entsorger vergeben.
In die Ab gasreinigungsstufe der Stickoxidabscheidung (SCR) wurden seit Oktober 2010
zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen (CO2) und zur Reduzierung von Energiever-
brauchskosten Dampf/Gas-Rohrwärmetauscher (DAGAVO) eingebaut. Mit der Nachrüs-
tung der DAGAVO -Anlagen konnte der Erdgasverbrauch von ca. 21,5 Mio. KWh/a auf
ca. 5,5 Mio. KWh/a reduziert werden.
Die Krananlagen im Müllbunker der MVA sind elementar wichtige und hoch belastete Teile
der verfahrenstechnischen Ausrüstung. Nach mehr als 100.000 Betriebsstunden in 15 Jah-
ren sind die elektrotechnischen und elektronischen Komponenten der beiden Kräne tech-
nisch abgewirtschaftet; Ersatzteile sind kaum noch verfügbar. Im Zuge der Erneuerung der
395
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 8
elektrotechnischen Ausrüstung wurden auch die technischen Komponenten, die einen teil-
automatisierten Betrieb der Kräne ermöglichen, eingerichtet. Ende Februar 2019 kon nten
die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten abgeschlossen werden; der Sanierungsum-
fang befindet sich seit dem 13.03.2019 in der Gewährleistungsphase. Die Kräne arbeiten
seit der Übergabe an ASN störungsfrei, geringe Mängel wurden in 2019 beseitigt. Die Ge-
währleistung für die durchgeführten Arbeiten beträgt vier Jahre; für diesen Zeitraum wurde
ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen, welcher diese halbjährlich, jeweils
in drei Tagen durchgeführt.
Die Krananlagen werden seit dem Abschluss d er Arbeiten im Automatikbetrieb gefahren.
Werktags wird der Kranfahrer bei der Müllannahme durch einen selbstständig arbeitenden
Kran beim Beschicken der Müllöfen unterstützt, das Umbunkern und Stapeln des täglich
angelieferten Mülls erfolgt händisch durch den Kranfahrer. Nachts und an Wochenenden
können beide Kräne automatisch gefahren werden, der Kranfahrer muss nur noch gele-
gentlich beim Abtragen des Mülls vom Stapel eingreifen. Die Kranfahrstühle können so-
wohl im Sitzen als auch im Stehen bedient werden , was dem Gesundheitsschutz der Mit-
arbeiter sehr entgegen kommt.
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung
(AbfGebS) festgelegt. Die Anliefernden von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ ent-
richten ein privatrechtliches Entgelt.
2.2.2 Deponien
Um die gesetzlich geforderte Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewähr-
leisten, betreibt die Stadt Nürnberg als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft seit 1983
die Reststoffdeponie Nür nberg-Süd mit einer ursprünglichen Gesamtkapazität von
1,5 Mio. m³, wovon Ende 2022 noch ca. 54.333 m³ als freies Verfüll -Volumen verfügbar
waren.
Die derzeit im Ablagerungsbetrieb befindlichen Deponieabschnitte entsprechen den Anfor-
derungen der Klasse II gemäß Deponieverordnung (DepV).
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
227.330 230.904 228.840
250.657 253.173 247.561 244.859 249.486 243.270 245.591 237.541
69.267 70.047 68.389 68.787 70.870 70.134 70.316 74.981 77.229 77.120 72.777
24.769 25.664 24.245
44.806 43.603 36.872 33.513 32.343 23.959 23.338 19.400
Behandelte Abfälle in der MVA aus dem Stadtgebiet Nürnberg
und aus der Region von 2012 bis 2022
Durchsatzleistung insgesamt Zweckvereinbarungspartner Energetische Verwertung
396
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 9
Die Gebühren werden nach Anliefermenge und Anlieferart, gemäß der Abfallgebührensat-
zung, über Gebühren bescheide von den Anliefernden erhoben. Wie im Kommunalabga-
bengesetz vorgesehen, sind in die Gebühren auch Nachsorge- und Rekultivierungskosten
eingerechnet.
Aufgrund ökonomischer und abfallwirtschaftlicher Sachzwänge wurde vom Werkaus-
schuss am 29.06.2011 beschlossen, neben der Verfüllung des Restvolumens der Rest-
stoffdeponie Nürnberg-Süd mit den bisher üblichen Anlieferunge n bis März 2022 die ent-
schrottete und aufbereitete Schlacke aus der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Ab-
deckmaterial (insbesondere für faserhaltige Abfälle) zuzuführen und die Deponie anschlie-
ßend stillzulegen.
Die endgültige Verfüllung der Deponie Nürnberg-Süd wird zum Ende des Jahres 2024 er-
wartet. Entsprechend der, mit dem Landkreis Nürnberger Land abgeschlossenen Zweck-
vereinbarung steht der Landkreis Nürnberger Land, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt
Nürnberg, in der Verpflichtung, fü r eine Nachfolgelösung zur Beseitigung deponierbarer
Abfälle zu sorgen. Die Vorbereitungsmaßnahmen hierfür laufen auf Hochtouren.
Die von 1954 bis 1983 betriebene Reststoffdeponie Nürnberg-Nord wurde nach der Schlie-
ßung mit einer Oberflächenabdichtung versehen und rekultiviert. Aufwendungen entstehen
derzeit nur noch für die laufende Überwachung und die Instandhaltung der baulichen Ein-
richtungen (z.B. Gasbrunnen). Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen im Rah-
men der weiteren Nachsorge wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,7 Mio. € gebildet.
397
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 10
2.3 Wesentliche Leistungsdaten in 2022
a) Vom ASN mit eigenem Personal erbrachte Leistungen
Müllabfuhr/Systemabfuhr 2022 2021
Aufgestellte Behälter
(Jahresdurchschnitt, 60l - 1.100l) 86.375 85.875
Erfasste Gesamtmenge (inkl. Containersystem) 101.222 t 100.121 t
Sperrmüll auf Abruf
Erfasste Gesamtmenge 3.799 t 4.422 t
Biomüllsammlung
Aufgestellte Behälter
(Jahresdurchschnitt, 60l, 120l und 240l) 46.880 45.988
Erfasste Gesamtmenge 19.341 t 20.995 t
Gartenabfälle
Anzahl der Sammelstellen 7 (13) 7 (13)
Erfasste Gesamtmenge
(einschließlich Anteil aus Wertstoffhöfen, WSH) 19.444 t 24.946 t
Mobile Problemmüllsammlung (auf den 6 WSH) 51 t 60 t
Müllverbrennungsanlage
Behandelte Gesamtmenge 237.541 t 245.591 t
davon Abfälle zur Beseitigung
aus dem Stadtgebiet Nürnberg 145.364 t 145.133 t
aus dem Landkreis Nürnberger Land 26.231 t 27.311 t
aus der Stadt Fürth 21.919 t 22.755 t
aus dem Landkreis Fürth 18.073 t 19.798 t
aus der Stadt Schwabach 6.057 t 6.430 t
aus dem Ausfallverbund 497 t 826 t
Abfälle zur energetischen Verwertung 19.400 t 23.338 t
398
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 11
Reststoffdeponie Nürnberg-Süd 2022 2021
Ablagerungsmenge insgesamt 15.352 t 39.693 t
davon Schlacke 11.847 t 32.131 t
b) Von Dritten erbrachte Leistungen
Wertstoffhöfe
Die Wertstoffhöfe werden vom Bayerischen Roten Kreuz mit eigenem Personal auf
der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen betrieben. Die Wertstoffhöfe sind zur
Erfassung verwertbarer Abfälle und von Sperrmüll bestimmt. Nicht verwertbare Ab-
fälle werden in der Müllverbrennungsanlage beseitigt. Verwertbare Materialien wer-
den vom Betreiber an den Vertragspartner abgegeben.
2022 2021
Anzahl der Einrichtungen 6 6
Erfasste Gesamtmenge 71.370 t 76.060 t
davon verwertbare Abfälle 41.050 t 44.309 t
Sperrmüll 30.320 t 31.751 t
Papier / Pappe / Kartonagen (PPK)
Einsammlung und Transport der PPK erfolgt im Auftrag des ASN durch die Firma
Hofmann. Die Verwertung wird von der Firma Rowe vorgenommen.
2022 2021
Erfasste Gesamtmenge 24.975 t 27.800 t
Leichtverpackungen
2022 2021
Gelbe Säcke / gelbe Tonnen, erfasste Gesamtmenge 13.820 t 14.038 t
Glas
2022 2021
Öffentlich zugängliche Depotcontainerstandplätze 599 604
Erfasste Gesamtmenge – Hohlglas 11.985 t 12.023 t
399
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 12
2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren: Umsatzentwicklung
Unter a) sind die für die Nutzung der öffentlichen Entsorgungseinrichtungen vom Steu-
eramt über die Abfallgebührensatzung (AbfGebS) erhobenen Gebühren enthalten.
Die anderen Erlöse unter b) beinhalten u.a.
- Leistungsverrechnungen mit anderen Gebietskörperschaften für die Behandlung
von Abfällen in der Müllverbrennungsanlage,
- privatrechtliche Entgelte für die energetische Verwertung von Abfällen in der
Müllverbrennungsanlage,
- Gebühren für Deponierungen auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd sowie
- Erlöse aus der Lieferung von Prozessdampf aus der Müllverbrennungsanlage an
die N-ERGIE AG.
2022 EURO 2021 EURO
a) über das Steueramt veranlagte Gebühren:
Abfall: Einsammlung und Transport 44.741.627,96 43.999.402,79
Grundabgabenanteil für städt. Anwesen
(Müllabfuhrgebühren)
Summe veranlagte Gebühren 44.741.627,96 43.999.402,79
b) andere Erlöse
und nicht über das Steueramt veranlagte
Gebühren
25.823.450,25 25.694.838,89
70.565.078,21 69.694.241,68
Rückstellung zum Ausgleich von Gebühren-
schwankungen
Inanspruchnahme 1.624.308,00 1.624.308,00
Zuführung 871.224,34
Umsatzerlöse gesamt 71.318.161,87 71.318.549,68
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz nahezu unverändert.
Im Wirtschaftsplan 2022 war eine Umsatzsteigerung auf insgesamt 76,59 Mio. € antizi-
piert. Diese Prognose wurde um 5,27 Mio. € unterschritten, was insbesondere auf deut-
lich zurückgehende Einnahmen aus den Deponiegebühren (0,38 Mio. €, größtenteils
intendiert und mit Absteuerungsv erträgen herbeigeführt), geringere Dampferlöse (0,18
Mio. €), geringere Anliefermengen zur energetischen Verwertung (1,72 Mio. €), gerin-
gere Erlöse aus der PPK-Verwertung aufgrund der stark gefallenen Verwertungspreise
(0,45 Mio. €) und der ungeplanten Zuf ührung zur Rückstellung zum Ausgleich von Ge-
bührenschwankungen im Bereich der MVA (0,33 Mio. € Differenz zum Plan) zurückzu-
führen ist. Weitere 2,48 Mio. € Erlöse aus der Aufwandsbeteiligung der Dualen Systeme
an der Erfassung der PPK Sammlungskosten konnten in 2022 noch nicht realisiert wer-
den, da die entsprechende Vereinbarung noch nicht abgeschlossen werden konnte.
Demgegenüber konnten aufgrund des angestiegenen Behältervolumens 0,60 Mio. mehr
Müllgebühren als geplant erzielt werden.
400
Lagebericht 2022 Anlage 4
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2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren: LKW-Kartell 1997 bis 2011
Mit Statement vom 19. Juli 2016 gab die Europäische Kommission bekannt, dass MAN,
Volvo/Renault, Daimler, Fiat, Iveco und DAF gegen die EU -Kartellvorschriften verstoßen
haben. Die LKW-Hersteller hatten über 14 Jahre hinweg, im Zeitraum von 1997 bis 2011,
Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und die, mit der Einhaltung der strenge-
ren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten, in abgestimmter Form weitergegeben.
Wegen dieser kartellrechtlichen Verstöße hat die Kommission -im Wege eines Vergleichs-
verfahrens- eine Geldbuße von insgesamt 2,93 Mrd. Euro verhängt. Zu den konkreten Ver-
stößen und Umfängen hat die Europäische Kommission bislang nichts verlautbart. Im Zuge
der Kartelluntersuchungen wurde auch ein Verfahren gegen Scania eingeleitet. Da Scania
nicht vom Vergleichsbeschluss erfasst ist, wird das Verfahren gegen Scania als reguläres
Kartellverfahren (ohne Vergleich) weitergeführt.
Im Einzelnen wurden den Kartellanten folgende Verstöße zur Last gelegt:
• Koordinierung de r Bruttolistenpreise (Herstellerpreise ab Werk) für mittelschwere
und schwere Lastkraftwagen im Europäischen Wirtschaftsraum.
• Absprache des Zeitplans für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien
für mittlere und schwere Lastkraftwagen in Reaktion auf die zunehmend strengeren,
europäischen Emissionsnormen (von Euro III bis zur derzeit gültigen Euro VI - Emis-
sionsklasse).
• Weitergabe der Kosten für die Emissionssenkungstechnologien, deren Einführung
zur Einhaltung der zunehmend strengeren europäischen Emissionsnormen erfor-
derlich war, an die Kunden.
Mit dem Beschluss der EU -Kommission vom 19.07.2016 im kartellrechtlichen Verfahren
sind, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verord-
nung 1/2003 des Rates der Europäischen Union, Schadensersatzansprüche der vom Kar-
tell betroffenen (Kunden) entstanden.
Im kartellrelevanten Zeitraum (1997 bis 2011) wurden für ASN insgesamt ca. 100 Fahr-
zeuge der mittleren und schweren Gewichtsklassen (zulässige Gesamtgewichte zwischen
6 und 16 Tonnen sowie größer als 16 Tonnen) beschafft. Sowohl in haushaltsrechtlichem
als auch in gebührenrechtlichem Sinne war die Geltendmachung von Schadensersatzan-
sprüchen (hier: für ASN) dringend geboten. Auf Basis eines, gemeinsam vom Verband
kommunaler Unt ernehmen e.V. sowie der kommunalen Spitzenverbände beauftragte n
ökonometrischen Schadensgutachtens wurde die Durchsetzung der Schadensersatz an-
sprüche per Klageschrift vom 28.10.2018 an das Landgericht München I gerichtlich bean-
tragt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.
2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren : Entwicklung des Eigenkapitals und der
Rückstellungen
2.6.1 Stammkapital
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) besitzt nach § 1 Abs. 3 der Betriebssat-
zung vom 03.08.1998 kein Stammkapital.
401
Lagebericht 2022 Anlage 4
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2.6.2 Allgemeine Rücklage
Stand
01.01.2022
TEURO
Zuführungen
TEURO
Entnahmen
TEURO
Stand
31.12.2022
TEURO
3.000 3.000
2.6.3 Gewinn und Verlust
Laut Wirtschaftsplan 2022 wurde mit einem Verlust i.H.v. 5,52 Mio. € gerechnet. Der ein-
getretene Verlust ist mit 6,72 Mio. € um 1,20 Mio. € (18%) höher als dieser Planwert.
Einerseits fielen sowohl die Material - als auch die Personalaufwendungen insgesamt um
1,44 Mio. € geringer aus als geplant und auch die Abschreibungen lagen um 1,64 Mio. €
unter dem Planwert. Darüber hinaus wurden (ungeplant) 3,0 Mio. € periodenfremde Er-
träge aus der Korrektur der Dampfabrechnungen und aus Versicherungsentschädigungen
erzielt.
Demgegenüber lagen jedoch die Zinsaufwendungen aufgrund der Verzinsung der Rück-
stellungen um 2,12 Mio. € höher als geplant. Außerdem fielen die Umsatzerlöse im Ver-
gleich zum Plan um insgesamt 5,27 Mio. € geringer aus (siehe unter Punkt 2.4).
2.6.4 Rückstellungen
Stand
01.01.2022
TEURO
Zuführungen
TEURO
Entnahmen
TEURO
Stand
31.12.2022
TEURO
Rückstellungen für Pensionen 5.159 510 5.669
Sonstige Rückstellungen:
Zinsen Betriebsprüfung 313 226 87
Resturlaub / Überstunden 1.607 49 1.656
Altersteilzeit / Vorruhestand 808 92 715
Beihilfezusagen 2.570 9 2.579
Jahresabschluss / Aufbewahrung Ge-
schäftsunterlagen 82 1 83
Prozesskosten 40 40
Rekultivierung und Nachsorge Depo-
nie Süd und Nord 22.815 2.153 24.969
Abbruch MVA einschl. aller Nebenan-
lagen 6.779 3.293 10.072
Abbruch der alten MVA 356 356
Ausgleich Gebührenschwankungen
• Abfallwirtschaft 50 50
• MVA 1.621 871 1.619 873
Sonstige ausstehende Rechnungen 541 493 1.034
Summe 42.741 7.379 1.937 48.183
Stand
01.01.2022
TEURO
Jahres-
gewinn
TEURO
Jahres-
verlust
TEURO
Stand
31.12.2022
TEURO
62.995 6.716 56.279
402
Lagebericht 2022 Anlage 4
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2.7 Personalbestand
Stand
31.12.2021 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2022
ehemalige
Arbeiter/innen 356 15 17 359 (1
ehemalige
Angestellte 55 7 6 59 (2
Zwischensumme
Tarifbeschäftigte 411 22 23 418
Beamtinnen und
Beamte 10 1 1 10
Auszubildende 0 0 0 0
Gesamt 421 23 24 428
1) davon 5 in ATZ-Freistellung
2) davon 3 in ATZ-Freistellung
2.8 Personalaufwand
Art 2022 EURO 2021 EURO
Löhne und Gehälter 18.636.060,40 19.161.236,52
Besoldung 611.202,76 480.923,83
Summe: 19.247.263,16 19.642.160,35
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unterstützung 7.104.508,47 7.828.259,11
Summe Personalaufwand 26.351.771,63 27.470.419,46
403
Lagebericht 2022 Anlage 4
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2.9 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Leistungsfähigkeit des ASN zeigt sich nicht nur in wirtschaftlichen Kennziffern, sondern
auch in der Nachhaltigkeit sein es Handelns. Zu der durch gesetzliche Vorschriften und
satzungsgemäße Regeln auferlegten und begrenzten Aufgabenwahrnehmung werden ef-
fiziente Lösungen, die Ressourcen, Umwelt und Klima schonen, entwickelt und beschafft.
Voraussetzung dafür sind leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – daher wird in
gute Weiterbildung sowie in Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Reduzierung von Ar-
beitsunfällen investiert.
2.9.1 Nachhaltigkeit und Innovation
Für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg ist Nachhaltigkeit eine zentrale unter-
nehmerische Aufgabe. Um die Zukunftsfähigkeit des Eigenbetriebs zu stärken, wird seine
ökonomische, ökologische und soziale Leistung stetig verbessert.
Der ASN beteiligt sich daher aktiv an der Entwicklung nachhaltiger Entwicklungsziele im
Sinne der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Ziele für nachhal tige Entwicklung
(englisch: Sustainable Development Goals – SDGs) sind politische Zielsetzungen der Ver-
einten Nationen - UN, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer,
sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen.
Innovationen und die Nutzung neuer Technologien sind ein weiterer wesentlicher Baustein
der strategischen Weiterentwicklung des Eigenbetriebs.
Im Folgenden informiert der Betrieb über wesentliche Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Be-
reichen Innovationen, Umwelt- und Klimaschutz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2.9.2 Öffentlichkeitsarbeit
Der ASN setzt sich konsequent nachhaltig für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
für die Nürnberger Bürgerschaft ein. Hierdurch wird das Umfeld positiv mitgestaltet, die
Bildung und das Verständnis für Ressourcenschonung und abfallwirtschaftliche Belange,
insbesondere der jungen Generation, gefördert und damit das Umweltbewusstsein insge-
samt gestärkt. Dies ist für den ASN selbstverständlich und schafft einen Mehrwert für den
Betrieb und für die Gesellschaft.
Seit Jahren zählen zahlreiche große und kleine Projekte zu den öffentlichkeitswirksamen
Aktivitäten des ASN, die im Folgenden näher vorgestellt werden.
Abfallberatung in den Medien
Regelmäßig wird durch ASN in regionalen Radiosendern sowie im Stadtanzeiger der
Nürnberger Nachrichten über aktuelle abfallwirtschaftliche Themen, wie. z.B. richtiger
Umgang mit Bioabfällen, Hinweise zur Abfallvermeidung, richtige Abfalltrennung berichtet.
Auf der Internetseite www.asn.nuernberg.de können unter anderem für jedes Anwesen die
Abfuhrtermine für Rest-, Biomüll, Altpapier sowie die Gelbe Tonne im Online-Abfuhr-Ka-
lender abgerufen werden. Im Jahr 2022 wurde zudem die Überarbeitung und Modernisie-
rung der ASN -Website mit Hilfe einer studentischen externe n Beratungsfirma begonnen.
Ziel ist es, die hierin enthaltenen Service- und Beratungsangebote noch bürgerfreundlicher
aufzubereiten und die Nutzung der Homepage intuitiver zu gestalten.
404
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 17
Ein wichtiger Meilenstein in diesem Rahmen ist das Angebot Anträge (z. B. Sperrmüll -
Abholung oder Änderungen beim Behälter Service ) nicht nur telefonisch oder schriftlich ,
sondern jederzeit auch elektronisch zu stellen. Im Jahr 2022 wurde n alle genannten An-
träge sowie der Antrag auf Komposterzuschuss überarbeitet und auf die Online-Plattform
„Mein.Nuernberg.de“ umgesetzt. ASN er reicht mit der Möglichkeit der Onlinebeantra-
gung hiermit bereits jetzt die grundsätzlichen Forderungen entsprechend dem Onlinezu-
gangsgesetz (OZG) Reifegradmodell Reifegrad 2. Die Weiterentwicklung zum vollständi-
gen Reifegrad 3 kann erst nach erfolgtem update der gesamtstädtischen Online-Plattform
„Mein.Nuernberg.de“ erfolgen.
Ergänzend beteiligt sich ASN an dem Facebook-Auftritt „Nürnberg nachhaltig“, bei dem
unter Federführung des städtischen Online Büros regelmäßig interessante Beiträge zu ab-
fallwirtschaftlichen Themen veröffentlicht werden. Diese erscheinen dann auch in weiteren
Sozialen Medien (Instagram usw.). Beispielhaft sei hier die Beteiligung des ASN a n der
Europäischen Woche zur Abfallvermeidung 2022 mit dem Schwerpunktthema Alt-
kleider genannt.
Quizfrage i.R.d. Europäischen Logo Tag der Offenen Tür 2022 Müllmonster
Woche der Abfallvermeidung 2022 (Bildrechte © Stadt Nürnberg 2022)
Beim Tag der offenen Tür der Stadt Nürnberg im Oktober 2022, der nach der Corona -
Pandemie erstmals wieder vor Ort in und rund um unsere Müllverbrennungsanlage statt-
fand, konnten zahlreiche Besucherinnen und Besucher begrüßt und über unser vielfältiges
Aufgabenspektrum informiert werden.
Abfallberatung in Kindergärten und Schulen
Unser Angebot der Abfallberatung in Kindergärten und Schulen mit den Unterrichtseinhei-
ten „Abfalltrennung mit den Müllmonstern“ oder der „Müllexpertenausbildung“ sowie
bei dem Kooperationsprojekt mit dem Kindermuseum „Gold im Müll - Entdecke die
Schätze“, konnten während der Pandemie aus Infektionsschutzgründen leider nicht durch-
geführt werden.
Dafür hat ASN das Angebot der Ausleihe verschiedener altersentsprechenden pädagogi-
schen Medienkisten entwickelt, welches rege angenommen wurde. Achtmal wurde das
Material für jeweils ca. 4 Wochen von Mai bis Dezember 2022 verliehen. Die Pädagogen
konnten damit einfach und unkompliziert auf Materialien und Methodenvorlagen zur Abfall-
vermeidung zugreifen.
405
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 18
Gegen Ende 2022 konnte ASN mit Hilfe der Müllmonster langsam wieder mit der wichtigen
Arbeit der Abfallberatung bei Kindern beginnen. So wurden zum Schuljahresbeginn
2022/23 alle Grundschulen und Kindertagesstätten im Stadtgebiet Nürnberg angeschrie-
ben und auf unsere Angebote aufmerksam gemacht. Zur Freude der Kinder kamen die
Müllmonster somit bereits ab Herbst 2022 wieder in Kindergartengruppen bzw. Schulkas-
sen und dadurch auch indirekt deren Familien erfolgreich zum Einsatz.
Ehrenamtliche Abfallberatung
Im Jahr 2022 konnte die ehrenamtliche Abfallberatung des ASN ihr 30jähriges Bestehen
feiern. Das Thema Recycling war Anfang der 90er Jahre in aller Munde und führte im Jahr
1992 zur Gründung dieser Institution. Ziel war es, damals wie heute, alle Nürnberger Bür-
gerinnen und Bürger dazu anzuhalten, ihre Abfälle noch gewissenhafter zu trennen.
Im Jubiläumsjahr standen zehn langjährige ehrenamtliche Abfallberaterinnen und -bera-
ter für allgemeine und besondere Abfallberatungen (auch mehrsprachig) zur Verfügung.
Beispielhaft für das Engagement aller Abfallberaterinnen und -berater wurde Frau Uli Wil-
ging der „EhrenWert“-Preis, eine gemeinsame Aktion der Stadt Nürnberg und der Uni-
versa-Versicherung mit Unterstützung der Nürnberger Nachrichten, verliehen. Dies zeigt
die hohe stadtgesellschaftliche Wertschätzung der Arbeit der Nürnberger Abfallberatung.
Dies ist Insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung
hin zu mehr Individualismus und damit verbunden einer immer schwierigen Gewinnung
und Haltung Ehrenamtlicher nicht hoch genug einzuschätzen.
Anlässlich des 30 -jährigen Jubiläums wurden
die ehrenamtliche Abfallberatung auch von
Britta Walthelm (Referentin für Umwelt und Ge-
sundheit) zu einem interessanten gegenseitigen
Austausch eingeladen.
Treffen der Abfallberatung mit Frau Walthelm, © Stadt Nürnberg 2022
Um immer auf den neusten Wissenstand zu bleiben, finden regelmäßige monatliche Ar-
beitstreffen statt, die der Planung von Einsätzen, aber auch der Fortbildung dienen. Zu-
dem konnten im Jahr 2022 auch wieder 6 Exkursionen zur Aus- und Fortbildung durch-
geführt werden. In diesem Rahmen wurden u.a. das Recyclingzentrum der Grünen Engel
und die Fima eds-r (Verwertung E-Schrott) besichtigt.
Da die Abfallberatung mit dem sog. Infomobil, einem speziell für die Bedürfnisse der Ab-
fallberatung ausgestatteten Kleinbus, unterwegs ist und mit themenbezogenen Infostän-
den Präsenz an zentralen Standorten in Nürnb erg zeigt, wurde 2022 -erstmalig nach der
Corona-Pandemie- wieder ein Fahrsicherheitstraining durchgeführt.
Die Tätigkeitsfelder der Ehrenamtlichen Abfallberaterinnen und -berater sind sehr um-
fangreich und umfassen Einsätze an Infoständen im gesamten Stadtgebiet sowie an soge-
nannten Brennpunkten, kostenlose Beratungen der Privathaushalte direkt an der Haustür,
406
Lagebericht 2022 Anlage 4
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Vorträge vor interessiertem Publikum in Kulturläden, Nachbarschaftshäusern oder Integra-
tionskursen und vieles mehr.
Im Sommer 2022 fand en auch wieder Stadteilfeste statt auf denen der ASN -Infostand
zusammen mit dem Angebot der Müllmonster zahlreiche Bürgerinnen und Bürger zur Ab-
fallvermeidung und den richtigen Entsorgungsmöglichkeiten beraten konnte.
Infostand Infomobil Fachvortrag
(Bildrechte © Stadt Nürnberg 2022)
Abfallberatung in der Müllverbrennungsanlage
Bereits seit 2008 unterstützen die ehrenamtlichen Abfallberaterinnen und -berater die Be-
schäftigten der Müllverbrennungsanlage Nürnberg (MVA) bei Führungen durch den Betrieb
und der praktischen Vermittlung von Wissen zur Abfalltrennung und -entsorgung. Nach
Wegfall der Corona-Einschränkungen konnten diese in 2022 wiederaufgenommen werden.
Bei insgesamt 15 Führungen erhielten 9 Erwachsenengruppen mit insgesamt 124 Teilneh-
menden und 6 Gruppen mit insgesamt 103 Schüler innen und Schülern aus weiterführen-
den Schulen bzw. Berufsschulen einen vertieften Einblick in die Arbeitsweise der MVA.
Blick auf die MVA Blick aus der Krankanzel
(Bildrechte © Stadt Nürnberg 2022)
2.9.3 Maßnahmen zur Energieeinsparung
Im Sinne der Ressourcenschonung, soll durch den forcierten Einsat z von LED-
Leuchtmitteln in der Müllverbrennungsanlage eine deutliche Energieeinsparung erreicht
werden.
Die t echnischen Komponenten der rund um die Uhr („24/7“) betriebenen Müllverbren-
nungsanlage sind ausschließlich in vollständig umschlossenen Gebäuden mit einge-
schränktem Tageslichtzutritt angeordnet. Dort muss an allen Orten eine, den technischen
und rechtlichen Anforderungen entsprechende Beleuchtung der Arbeitsbereiche stets si-
chergestellt sein. Dazu sind insgesamt ca. 3.100 Langfeldlampen mit verschiedenen
Leuchtstoffröhren („Neonlampen“) installiert. Mit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsan-
lage wurden somit an elektrischer Arbeit täglich ca. 3.300 kWh verbraucht.
407
Lagebericht 2022 Anlage 4
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Bisher wurden beim regelmäßigen Austausch der Leuchtmittel mit Ablauf der Gebrauchs-
dauer energieeffiziente Leuchtstoffröhren und fallweise auch schon LED-Leuchtmittel ein-
gesetzt. Dadurch konnte bereits eine Energieeinsparung von 14 % erreicht werden. In letz-
ter Zeit sind nun auch LED-Leuchtmittel mit ausreichender Lichtstärke und zu annehmba-
ren Preisen erhältlich.
Unbenommen von noch anstehenden, längeren Laufzeiten herkömmlicher Leuchtmittel
sollen alle Lampen forciert mit modernen LED -Leuchtmitteln ausgerüstet werden. Dieses
Programm wird weiter fortgeführt. Dadurch ist eine Einsparung an elektrischer Energie für
Beleuchtung gegenüber dem ursprünglichen Zustand um 44 % erreichbar. Der höhere An-
schaffungspreis für LED-Leuchtmittel wird durch den geringeren Stromverbrauch und die
längere Lebensdauer kompensiert.
In den SDG 7.6 ist es erklärtes Ziel bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am globalen
Energiemix deutlich zu erhöhen. Mit der Inbetriebnahme einer zusätzlichen Photovoltaik-
anlage trägt der ASN diesem Ziel Rechnung.
Mit der Inbetriebnahme einer zweiten Photovoltaikanlage, die auf dem Dach eines
Betriebsgebäudes installiert wurde, kann die Deckung des Strombedarfs der
Entsorgungsanlage um weitere ca. 45.000 kWh/a mit erneuerbaren Energieträgern
(Umwandlung von Lichtene rgie in elektrische Energie) und damit zu einem, um ca. 30%
höheren (Eigengewinnungs -)Anteil emissionsfrei realisiert werden. Eine Einspeisung in
das öffentliche Netz erfolgt nicht, die Anlage ist hierfür technisch gesperrt.
Im Berichtsjahr 2022 konnten insgesamt 43,641 MWh erzeugt und davon 22,111 MWh
dem Eigenverbrauch zugeführt werden (51% Eigenverbrauchsquote). Durch den Einsatz
geeigneter Speichermedien wäre eine weitere zeitversetzte Nutzung von rund 11.500 kWh
möglich. Die Studie der Verbr auchsdatenverläufe hat ergeben, dass für eine optimalere
Auslastung der bereitgestellten Energie in den Nachtstunden, die Anschaffung eines Bat-
teriespeichers mit einer nutzbaren Kapazität von mind. 100 kWh erforderlich ist (Kosten ca.
70.000 €).
Nach Gesprächen mit der N-Ergie in 2021 hat sich eine weitere Möglichkeit ergeben unter
Beibehaltung der vorhande nen Null -Einspeisungsbegrenzung eine deutliche Verbesse-
rung in der Nutzung der bereitgestellten Energiemengen im Punkt ihrer zeitlichen Umwand-
lung zu erzielen. Dazu wurde vorgeschlagen, den für die Ermittlung des ad hoc Leistungs-
bedarfes in der Schnellwerkstatt eingesetzten F lussrichtungsbegrenzer entlang der vor-
handenen Einspeiseleitung näher in die MV A zu verlegen. So können die vorhanden en
Strombedarfe an dem dafür ausgewählten Verteilerpunkt im Netz der MVA genutzt werden.
0
1.000
2.000
3.000
4.000
2001 2018 2025
Müllverbrennungsanlage - Energieeinsparung
durch Umstellung auf LED-Beleuchtung
kWh/Ta
408
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 21
Diese Umsetzung des Zählerpunktes ist bereits abgeschlossen. Nach Abschluss noch not-
wendiger Prüfungen soll seine Inbetriebnahme in 2023 erfolgen und der Anlageneigenver-
brauch damit auf ca. 95% der Jahresleistung der PV-Anlage ausgeweitet werden. Die Kos-
ten für diese Arbeiten belaufen sich auf etwa 15.000 €.
Photovoltaikanlage auf dem Müllbunkerdach (seit 2006) Photovoltaikanlage auf dem Waschhallendach (2019)
© Stadt Nürnberg 2020
2.9.4 Reduktion der Emissionen zur Steigerung der Luftqualität
Mit SDG 11.6 wird angestrebt, bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung
pro Kopf zu senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität
und der kommun alen und sonstigen Abfallbehandlung. Mit den folgenden Maßnahmen
wird der ASN seiner Verantwortung in der konsequenten Verfolgung dieses Ziels gerecht.
Vermeidung von fuhrparkbedingten Luftschadstoffbelastungen
Wir entsorgen die Abfälle der in Nürnberg lebenden Menschen und verbessern damit ihre
Lebensqualität. Wir wollen einer wachsenden Bevölkerung in der Stadt nachhaltige Lo-
gistiklösungen bieten. Dafür implementieren wir saubere Lösungen für die notwendigen
Transportleistungen, wie die Nutzung emissionsarmer Abfallsammelfahrzeuge und Elekt-
romobilität. Der Fuhrpark der Nürnberger Abfallwirtschaft umfasst derzeit 71 LKW der mit-
telschweren und schweren Nutzfahrzeugklasse (Abfallsammel- und Containerfahrzeuge).
Abgasnorm EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 gesamt
Anzahl 1 0 6 22 42 71
Anteil 2021 am
LKW-Gesamtfuhrpark 1% 0% 8% 31% 59% 100%
Wir wollen die Lebensqualität in der Stadt erhöhen, indem wir die Erfassung und Abholung
von Abfällen bis 2025 zu 80 Prozent und bis 2030 zu 100 Prozent mit sauberen Fahrzeugen
der Emissionsklasse Euro 6.x und Personentransporte bzw. Kontrollfahrten ausschließlich
mit Elektro-Pkw durchführen, die mit Strom aus regenerativer Gewinnung geladen werden.
80% dieser Fahrzeuge, also 57 LKW sollen bis Ende 2025 mindestens den Emissionsstan-
dard nach Emissionsklasse EURO 6 und besser erfüllen. Bis Ende 2030 soll der gesamte
409
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 22
Fuhrpark an mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen auf EURO 6 und besser um-
gestellt sein. Die folgenden, grafischen Darstellungen geben Auskunft sowohl über die Zu-
sammensetzung des Nutzfahrzeug-Fuhrparks als auch über die Auswirkungen der Emis-
sionsklassenoptimierung.
Abgasnorm EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6 gesamt
Ziel bis 2025
Ersatz von ca. 4 Fhzg/a -/- -/- -/- 14 20% 57 80% 71
Ziel bis 2030
Ersatz von ca. 3 Fhzg/a -/- -/- -/- -/- 71 100% 71
Entwicklung der Abgasanteile an HC-Kohlenwasserstoffe; NOx-Stickoxide, PM-Partikelmasse
von Euro 3 bis aktuell Euro 6, Angabe der %-Reduzierung jeweils zur davor genannten Norm
HC in g/kWh
Reduzierung um 0,78 0,55 um 29% 0,55 0,4 um 27% - um 100%
NOx in g/kWh
Reduzierung um 5 3,5 um 30% 2 um 43% 2 0,0 % 0,46 um 77%
PM in g/kWh
Reduzierung um 0,16 0,03 um 81% 0,03 0,0% 0,02 um 49,5% 0,01 um 50%
Hinweis:
Bei schweren Nutzfahrzeugen wird die Emission des Motors auf dem Motorenprüfstand in einer definierten Folge von
Betriebszuständen, bezogen auf die im Test verrichtete Arbeit des Motors in g/kWh, gemessen.
Der ASN setzt für Fahrten im Stadtbereich (Aufseherfahrzeuge, Besorgungsfahrzeuge)
fast ausschließlich Kleinst- und Kleinwagen (2- bis 4-sitzig) ein. Für diese Fahrzeugklasse
– mit einer begrenzten Tagesfahrleistung – empfiehlt sich der reine Elektroantrieb, soweit
der Energiebedarf aus regenerativen bzw. nachwachsenden Rohstoffen und damit CO 2-
0
2
4
6
EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6
g/kWh
EURO-Norm
Reduzierung HC, NOx und PM ab EURO 3
HC in g/kWh NOx in g/kWh PM in g/kWh
0
0,05
0,1
0,15
0,2
EURO 3 EURO 4 EURO 5 EEV EURO 6
g/kWh
EURO-Norm
PM in g/kWh
410
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 23
frei gewonnen wird. Da die Stadt Nürnberg zum 01. Januar 2008 auf den ausschließlichen
Bezug von „Ökostrom“ (aus Wasserkraft) umgestellt hat, ist diese entscheidende Voraus-
setzung gegeben; der Betrieb von Elektrofahrzeugen erfolgt also kohlendioxidfrei.
Bereits in den Jahren 2013, 2014 und 2017 hat der ASN für die Einsatzleitungen der Müll-
abfuhr und des Fahrdienstes Kleinwagen mit reinem Elektroantrieb und einen Kleinwagen
mit Hybridantrieb beschafft, die an der „Stromtankstelle“ im zentral gelegenen Betriebshof
des ASN mit der nötigen Energie versorgt werden. Im Jahr 2018 wurde ein weiterer Klein-
wagen mit reinem Elektroantrieb beschafft. Der ASN verfügt derzeit über drei Kleinwagen
mit Elektroantrieb und einen Kleinwagen mit Hybridantrieb. Diese Kleinwagen werden fast
ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen bewegt und kommen auf eine Tagesfahrleistung
von maximal 50 Kilometern. Damit ist der PKW -Fuhrpark des ASN zu fast 50% rein
elektrisch betrieben.
Im Bereich der Nutzfahrzeuge stellt sich die vollst ändige Elektrifizierung von Fahrzeugen
deutlich schwieriger dar. So befanden sich im Jahr 2021 deutschlandweit nur vereinzelt
vollelektrische Abfallsammelfahrzeuge im Einsatz (u.a. Frankfurt, Hamburg, Mainz, Berlin).
Es ist aber zu beachten, dass es sich bei diesen um Prototypen handelt, deren Alltagstaug-
lichkeit erst im laufenden Betrieb -teilweise unter enger Einbindung universitärer Einrich-
tungen- nachgewiesen werden muss.
Derzeit sind auf dem Markt der schweren Nutzfahrzeuge noch keine entsprechenden al l-
tagstauglichen Flottenfahrzeuge verfügbar. Im Rahmen der fortlaufenden Markterkundun-
gen testete ASN im Frühjahr 2021 für mehrere Wochen ein vollelektrisches Abfallsammel-
fahrzeug auf unterschiedlichen Touren im Nürnberger Stadtgebiet mit dem Ergebnis, dass
eine flächendeckende Elektrifizierung des Fuhrparks aus technischen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkten (noch) nicht umsetzbar ist. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen anderer
kommunaler Entsorgungsbetriebe. ASN wird den Markt für alternative Antriebst echnolo-
gien weiterhin intensiv beobachten und ökologisch sinnvolle Innovationen erproben. Aller-
dings darf in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden, dass alternative
Antriebe (z.B. vollelektrische Abfallsammelfahrzeuge, Wasserstofftechnik) zu einer Ver-
dreifachung des Beschaffungspreises führen können.
411
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 24
CO2-Reduktion in der Abgasreinigung der MVA
Zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen (CO2) und zur Reduzierung von Energiever-
brauchskosten wurden seit Oktober 2010 Dampf/Gas-Rohrwärmetauscher (DAGAVO) in
die Abgasreinigungsstufe der Stickoxidabscheidung (SCR) eingebaut. Mit dieser Maß-
nahme konnte der Erdgasverbrauch deutlich reduziert werden (Erdgasbezug vor den Um-
bauarbeiten ca. 21,5 Mio. KWh/a, nach Abschluss der Umbauarbeiten ca. 5,5 Mio. KWh/a);
dies hat seit 2016 zu einer stabilisierten Reduktion der Kohlendioxidemissionen (CO2), be-
zogen auf den Erdgasverbrauch, um ca. 66 % geführt.
Vermeidung von Methangas-Freisetzung aus der Deponie Nürnberg-Süd nach Ende
der Ablagerungsphase durch „In-Situ-Stabilisierung“
Die Kassetten A – E der Deponie Süd sind seit 2016 vollkommen abgedichtet. Die Kasset-
ten F – P sind noch in der Ablagerungsphase, eine gasdichte Oberflächenversiegelung
kann noch nicht gebaut werden. Das Deponiegas (Methangas) aus allen Kassetten wird
erfasst und gesammelt. Es folgte bislang eine Verwertung durch Betrieb eines Gasmotors
mit Erzeugung elektrischer Energie und teilweis e Verbrennung in einer Hochtemperatur -
Fackel.
Durch die Verbrennung wird das Deponiegas CH4 (Methan) in CO2 (Kohlendioxid) mit ge-
ringerem Klimaerwärmungspotential umgewandelt. Die vorhandene Technologie ist jedoch
nur für große Mengen Deponiegas mit einem CH4-Gehalt von mindestens 40 % geeignet.
Diese Grenze ist mittlerweile erreicht, die Ausrüstung ist deutlich überdimensioniert und
weder die Fackel noch der Gasmotor können technisch und wirtschaftlich sinnvoll betrie-
ben werden. Zudem sind die Anlagen verbraucht und müssen umgehend erneuert werden.
Auch weiterhin und möglichst bis zum Ende der Nachsorgezeit der Deponie (CH 4 < 5 %;
ca. 2050) bei sinkender Konzentration soll die Freisetzung von CH4 (Methan) in die Atmo-
sphäre vermieden werden. „Konventionelle “ Technik als Ersatz der nicht mehr zu betrei-
benden Anlagen kann nur bis zu CH4-Gehalten von 30 % eingesetzt werden. Danach (vo-
raussichtlich im Jahr 2030) sind erneut Anlagen-Investitionen erforderlich.
Ein Einsatz der innovativen „In-Situ-Stabilisierung“ ist aufwändiger und teurer als eine „kon-
ventionelle“ Deponiegaserfassung, kann jedoch ohne Folgeinvestition mit der zuerst instal-
lierten Ausrüstung bis zum Jahr 2040 betrieben werden und erbringt eine Steigerung der
erfassbaren Methangasmenge von insgesamt 990.000 m³.
Im Sommer 2020 wurden nach Genehmigung des Vorhabens durch die Regierung von
Mittelfranken die Aufträge zum Umbau der Anlagen zur Gaserfassung und Gasbehandlung
erteilt. Die Arbeiten begannen mit Ende der Vegetationsperiode im November 2020. A lle
Tiefbauarbeiten fanden rechtzeitig vor Beginn der neuen Vegetationsperiode im März 2021
ihren Abschluss. Die Installation und Inbetriebnahme der Gasbehandlungsanlage erfolgte
im April 2021. Sie wird seit Juni 2021 bestimmungsgemäß betrieben.
Die Maßnahmen für eine „In-Situ-Stabilisierung“ der Deponie waren im Rahmen der Nati-
onalen Klimaschutzinitiative (NKI) förderfähig. ASN stellte demgemäß einen Förderantrag
und erhielt eine Förderung in Höhe von 252.132 € (50% der Projektkosten).
412
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 25
2.9.5 Erhöhung der Erfassungs- und Verwertungsquoten spezifischer Abfall-
fraktionen
Das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wieder-
verwendung bis 2030 deutlich zu verringern ist das in SDG 12.5 festgehaltene Ziel, dessen
Verfolgung auch im Fokus des Interesses des ASN steht.
Die Weiterentwicklung einer bereits gut funktionierenden Abfall - und Kreislaufwirtschaft
leistet darüber hinaus einen positiven Beitrag zu weiteren Zielen, beispielsweise zu „Ge-
sundheit“ (SDG 3), „menschenwürdige Beschäftigung“ ( SDG 8) und „Klimaschutz“ ( SDG
13).
Abfallwirtschaft / Kreislaufwirtschaft
Biogene Abfälle
Im Stadtgebiet Nürnberg steht die Biotonne grundsätzlich flächendeckend für jedes Anwe-
sen zur Verfügung. Derzeit sind stadtweit etwa 4 5.000 Tonnen aufgestellt. Der Biomüll
(2022: 19.341 t) wird mit ASN-eigenen Fahrzeugen eingesammelt und zu einer Kompos-
tierfirma in Nürnberg gebracht.
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
140000
160000
180000
2025 2030 2035 2040
Deponie Süd - verbesserte Methangaserfassung
durch "In-Situ-Stabilisierung"
Methangasbildung Erfassung mit In-Situ-Stabilisierung
Erfassung mit konventioneller Technik
413
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 26
Für die Entsorgung von Gartenabfällen hat der ASN sieben Gartenabfallsammelstellen ein-
gerichtet. Im Oktober 2017 wurde im Nürnberger Westen eine großzügige personalbetrie-
bene Sammelstelle mit 2.400 m 2 Fläche auf zwei versetzten Ebenen errichtet. So entfällt
das, für mobilitätsgeschwächte Menschen beschwerliche Treppensteigen zum Einwurf des
Grünguts in die Sammelcontainer.
Darüber hinaus können Gartenabfälle ganzjährig auch auf den 6 Wertstoffhöfen im Stadt-
gebiet angeliefert werden. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 19.444 t eingesammelt. Ergän-
zend bietet ASN seit Januar 2016 zudem eine praktische haushaltnahe un d zeitsparende
Erfassung von Gartenabfällen an, die Biotonne extra und die Biotonne extra Z. In diese
Tonnen können nicht nur Bioabfälle aus der Küche, sondern auch die auf dem Grundstück
anfallenden Grünabfälle eingeben werden.
Am Ende des Verwertungsprozesses der biogenen Abfälle aus dem Nürnberger Stadtge-
biet steht hochqualitativer, zertifizierter Kompost (gem. Gütekriterien RAL-GZ 251) zur wei-
teren Nutzung - bspw. in Privatgärten und in der Landwirtschaft - zur Verfügung (Cradle-
to-Cradle).
Dieses ökologisch hochwertige Produkt wird als reiner Kompost oder als Zuschlagsstoff in
Humuskonzentraten weiterverwendet und trägt aktiv dazu bei, den Abbau von Torf sowie
den Einsatz von künstlichen Düngemitteln zu reduzieren.
ASN wird o.g. Angebote (insbesondere die Biotonne extra und extra Z) durch gezielte Öf-
fentlichkeitsarbeit weiter ausbauen mit dem Ziel die Sammelmenge biogener Abfälle weiter
zu erhöhen und um der demografischen Entwicklung folgend, auch älteren bzw. nicht mo-
bilen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Entsorgung von Grüngut zu erleichtern.
Trotz eines in der Vergangenheit kontinuierlichen Ausbaus der Anzahl an Biotonnen betrug
die Anzahl der gesammelten Bioabfälle konstant um die 20.000 Tonnen pro Jahr. Vor dem
Hintergrund der kontinuierlich wachsenden Stadtbevölkerung und dem zunehmenden In-
teresse von bisher eigenkompostierenden Bürgerinnen und Bürgern an der Biotonne ist
angestrebt, im Jahr 2025 bereits ca. 50.000 und im Jahr 2030 knapp 54.000 Biotonnen im
Stadtgebiet aufzustellen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Zusammenhang zwischen Anzahl an Bio-
tonnen und Gesamtmenge an Bioabfällen sowie der zunehmenden Sensibilisierung der
Bevölkerung für den sorgsameren Umgang mit Lebensmitteln ist eine Prognose der zu
erwartenden Bioabfallmengen nicht möglich. Das Aufkommen an Grüngut ist sehr witte-
rungsabhängig, d.h. in regenreichen Jahren ist ein höheres und in trockeneren Jahren, wie
beispielsweise in 2018, ein geringeres Grüngutaufkommen zu erwarten.
Weiterhin ist durch zunehmende Nachverdichtung zur Schaffung zusätzlich benötigten
Wohnraumes mit einer höheren Versiegelung der Stadtflächen zu rechnen. Vor diesem
Hintergrund ist eine belastbare Schätzung für die Entwicklung des Aufkommens an Grün-
gut kaum möglich.
414
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 27
Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Erfassung
Die Menge an Elektromüll wächst viermal schneller als der übrige Abfall. Elektro- und Elekt-
ronik-Altgeräte (im Folgenden EEAG) bestehen aus vielen verschiedenen Materialien. Da-
runter befinden sich erhebliche Mengen an umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen
wie z.B. Quecksilber, Blei, Cadmium, Chrom und FCKW. Um eine fachgerechte Entsor-
gung der Schadstoffe zu gewährleisten, ist eine getrennte Sammlung notwendig. Anderer-
seits enthalten EEAG aber auch wertvolle Rohstoffe, insbesondere verschiedene Metalle,
z.B. Kupfer, Gold und Aluminium sowie „Seltene Erden“, die nur zurückgewonnen werden
können, wenn die Geräte getrennt erfasst und gesammelt werden. Vielen Bürgerinnen und
Bürgern ist offenbar nicht bekannt, da ss eine Entsorgung von EEAG über den Restmüll
verboten und die getrennte Abgabe auf dem kommunalen Wertstoffhof oder die Abgabe in
einer der Hersteller- bzw. Vertreibersammlungen gesetzlich (ElektroG) vorgeschrieben ist.
Gerade bei größenmäßig „mülltonnengängigen“ Elektro-Kleingeräten wird dies oft umgan-
gen. Die Besitzer von EEAG sind sich vielfach nicht bewusst, dass sowohl gefährliche
Schadstoffe als auch rückgewinnbare Wertstoffe in Elektro -Kleingeräten enthalten sind.
Durch eine gezieltere Öffentlichkei tsarbeit werden die Verbraucher seit September 2013
auf neue Erkenntnisse und Abgabemöglichkeiten hingewiesen. In diesem Zusammenhang
ist eine einheitliche Aktion „Elektro- und Elektronik-Altgeräte einfach und sicher entsorgen“
ins Leben gerufen worden.
Die in 2013 neu eingeführte „E-Tüte“ – eine farbige, robuste, zur mehrmaligen Verwendung
geeignete Sammeltasche mit Werbeaufdruck – dient zur Unterstützung des Bringsystems,
indem die Bürgerinnen und Bürger ihre Elektro - und Elektronik-Kleingeräte in der E -Tüte
sammeln und zum Wertstoffhof bringen. Die bereits seit Jahren etablierten Systeme – Hol-
system über die Sperrmüllabfuhr auf Abruf und Bringsystem über die Wertstoffhöfe – sind
um neue noch bürgerfreundlichere Systeme erweitert worden:
Mit Hilfe der „ E-Tonne“ – ein roter 240 l-Abfallbehälter u nd besonders gekennzeichnet
durch einen Aufkleber – wurde das bisherige Bringsystem (Wertstoffhöfe) erweitert. Diese
roten Tonnen stehen im gesamten Stadtgebiet bspw. in städtischen Dienststellen, Kultur-
läden und El ektronikfachgeschäften zur Verfügung. Das Aufstellen und Entleeren der E -
Tonnen im Austauschverfahren erfolgt auf Abruf durch ASN -Mitarbeiter. Im Berichtsjahr
standen 72 E-Tonnen an 66 verschiedenen Standorten in Nürnberg, welche im Laufe des
Jahres insgesamt 175-mal geleert wurden und ca. 9 Tonnen Elektrokleingeräte enthielten.
Die Unterstützung des Holservices (Sperrmüllabfuhr auf Abruf) erfolgt durch den „E-Sack“:
ein reißfester, transparenter, leicht rötlicher Plastiksack mit Aufdruck und Verschlussband.
0
20.000
40.000
60.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2025 2030
Aufkommen biogener Abfälle 2015 bis 2022
sowie Prognose bis 2030
Biomüll in t Grüngut in t biogene Abfälle gesamt in t
415
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 28
Der E -Sack dient – anders als die E -Tüte – als Sammelgefäß mit lediglich einmaliger
Verwendung. Im Rahmen einer Sperrmüllabfuhr kann bereits bei der Anmeldung ein E -
Sack mitbestellt werden. Dieser wu rde zunächst (ab September 2013) als Versuch im
Stadtteil Gebersdorf zusammen mit der Terminbestätigung per Post zugestellt. Er wird am
Abholtag zusammen mit dem anderen angemeldeten Sperrmüll bereitgestellt. Der Versuch
hat sich bewährt , genießt eine hohe A kzeptanz in der Bürgerschaft und hat zu einer
Verbesserung der Sammelquote geführt . Dieses zusätzliche Sammelsystem ist nun seit
Oktober 2014 auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Die Bürgerinnen und Bürger ha-
ben nun stadtweit die Möglichkeit, für die getrennte Erfassung ihrer kleinen Altgeräte den
E-Sack zu füllen. Ist der E -Sack voll, genügt ein Anruf beim ASN und der E -Sack wird zu
einem vereinbarten Termin abgeholt.
Die im Nürnberger Stadtgebiet gesammelten Altgeräte werden teilweise über die Stiftu ng
ear an die Hersteller und teilweise an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe übergeben. Im
Rahmen des nachfolgenden Aufbereitungsprozesses werden wertvolle Rohstoffe (z.B
Gold, Silber) zurückgewonnen und wieder in den Produktionskreislauf eingespeist so wie
die enthaltenen gefährlichen Substanzen (bspw. Quecksilber) einer fachgerechten Entsor-
gung zugeführt.
Neben einer verstärkten Sammlung durch den Handel strebt ASN den weiteren Ausbau
der gezielten Öffentlichkeitsarbeit an um die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und Bür-
ger zu fördern. Durch diese Maßnahmen und den Ausbau an Standorten für die Bereitstel-
lung der E-Tonne wird für 2025 mit einem Angebot von 75 und in 2030 85 E-Tonnen sowie
einem darin enthaltenen Aufkommen von Elektrokleingeräten von 15 bzw. 18 Tonnen ge-
rechnet.
Hartkunststoff PP/PE-HD:
Auf allen 6 Wertstoffhöfen im Stadtgebiet können Hartkunststoffe, bspw. Gießkannen, Wä-
schekörbe, Bobby-cars aus PP/PE-HD abgegeben werden. Ferner werden auch im Rah-
men der Sperrmüllsammlung auf Abruf, Hartkunststoffe direkt bei den Haushalten abge-
holt. Im Jahr 2022 wurde im Nürnberger Stadtgebiet ein Aufkommen von insgesamt 283 t
(Vorjahr 291 t) verzeichnet.
Nach erfolgter Sammlung werden die eingesammelten Hartkunststoffe von einer Fachfirma
zu hochwertigem (Kunststoff -)Regranulat verarbeitet, aus dem hochwertige Endprodukte
wie bspw. Autoteile, Haushaltswaren und Transportverpackungen (Paletten, Stapelkisten,
Keile etc.) hergestellt werden.
Zur weiteren Erhöhung der Sammelmengen wird ASN die gezielte Abfallberatung intensi-
vieren mit dem Ziel die Nürnberger Bevölkerung noch stärker für die Wichtigkeit der Ge-
trenntsammlung von Hartkunststoffen zu sensibilisieren. Es wird damit gerechnet, das Auf-
kommen an Hartkunststoffen -durch die Ausweitung der Maßnahmen im Rahmen der Ab-
fallberatung- über 420 t im Jahr 2025 auf bis zu 522 t im Jahr 2030 zu steigern.
2.9.6 Gestaltung und Pflege der Freiflächen auf dem Betriebsgelände der MVA
Das SDG 15 verschreibt sich dem Schutz, der Wiederh erstellung und nachhaltigen Nut-
zung der Landökosysteme sowie damit einhergehend dem Stopp der Bodenverschlechte-
rung und des Biodiversitätsverlustes. Mit den folgenden Ausgestaltungen auf dem betriebs-
eigenen Gelände wird dieses Ziel beim ASN verfolgt.
416
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 29
Mit Inbetriebnahme der MVA wurden ca. 25 % der Fläche des Betriebsgeländes als Grün-
fläche angelegt:
• 2.100 m² als Streuobstwiese, 8.000 m² mit Bäumen und Büschen durchsetzte Gar-
tenanlage und
• 2.200 m² rasenbegrünte Nutzfläche (teilw. schwerlastbefahrbar).
• Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Schlackelagerhalle wurde teilweise über
der vorhandenen Dachbegrünung errichtet.
• Im Jahr 2015 wurde auf einer Fläche von 1.100 m² ein Totholzgarten angelegt.
• Die Wiesen - und Rasenflächen werden regelmäßig gemäht, fallwe ise erfolgt ein
sachgerechter Baumschnitt.
Um den bestehenden Anforderungen an naturnah gestaltete Freiflächen gerecht zu wer-
den, wird mit fachkundiger Unterstützung ein Konzept zur ökologisch verbesserten Bewirt-
schaftung der Grünflächen erstellt. Die dar in enthaltenen Vorschläge sollen innerhalb der
folgenden zwei Jahre umgesetzt werden. Dies könnte z.B. sein:
• Optimierte Änderung der Häufigkeit für die Mahd von Wiesen - und Rasenflächen
(z.B. nur noch einmal jährlich).
• Modifizierung der Bepflanzung (Wiese/Büsche/Bäume).
• Umstellung von ca. 1.000 m² nicht mehr benötigter Schwerlast-Lagerfläche und 120
m² ungenutzter Spielplatzfläche zu extensiv bewirtschafteter Wiese.
• Weitergehende Begrünung von Dach- und Terrassenflächen auf Gebäuden der An-
lage (Potential ca. 600 m²)
MVA-Dach, zur Begrünung vorgesehen © Stadt Nürnberg 2020
Einrichtung eines Totholzgartens
An der Grundstücksgrenze der MVA zur Langen Allee be fanden sich insgesamt 16 Pap-
peln, die nach gutachterlicher Feststellung irreparabel geschädigt bzw. abgestorben und
daher – aus Sicherheitsgründen – zu fällen waren. Die notwendigen Nachpflanzungen
(Bäume „höherwertiger“ Gattung) sind bereits vor Jahren erfolgt und haben sich prächtig
entwickelt.
417
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 30
Der errichtete Totholzgarten auf dem Gelände der MVA hat einen Großteil der gefällten
Pappeln aufgenommen und dient nun mit anderen „Tothölzern“ einer Vielfalt von Kerbtie-
ren und Vögeln als neuer Lebensraum. Dieses Naturschutzprojekt wird in direktem Zusam-
menhang mit den „Ersatzpflanzungsmaßnahmen“ für die gefällten Bäume dargestellt und
bewertet.
2.9.7 Zusammensetzung und Weiterentwicklung der Belegschaft
Der ASN hat hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und tut viel dafür, dass dies
so bleibt: intensive Weiterbildung in allen Bereichen, hohe Arbeitsschutzstandards, gezielte
Förderung von Führungsnachwuchs.
Darüber hinaus werden seit März 2017 laufend Gesundheitskurse für die Beschäftigten
kostenfrei angeboten. Dieses Angebot umfasste zum Beispiel zwei Kurse mit dem Schwer-
punkt „Stärkung des Muskel-Skelett-Systems“ und „Fitness- und Körpertraining“ sowie zu
festen Terminen angebotene „Progressiv e Muskelentspannung“ . Die zu Beginn des
Corona-Lockdowns im März 2020 eingestellten Kurse werden im April 2023 wieder aufge-
nommen.
Die Mitarbeiterzahl hat sich im Berichtsjahr um sieben erhöht. Der ASN beschäftigte zum
31. Dezember 2022 insgesamt 428 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dem Abfallwirtschaftsbetrieb liegen keine Kennzahlen zur Beschäftigung von Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund vor; die Stadt Nürnberg unterscheidet
nicht zwischen deutschen und nich tdeutschen Beschäftigten. Angaben sind nur punktuell
verfügbar, soweit sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierzu geäußert haben und damit
nur unter Vorbehalt möglich. Damit sind aus den so gezogenen, unverbindlichen Erkennt-
nissen Beschäftigte u.a. aus der Türkei, aus Italien, Rumänien, Polen und aus dem russi-
schen Sprachraum bei ASN tätig.
Eine vorrangige Führungsaufgabe ist für den Eigenbetrieb die Entwicklung seiner Mitarbei-
terinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte. Im Berichtsjahr wurden erneut weiter qualifizie-
rende Schulungs- bzw. Coaching-Reihen, sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
operativ tätigen Bereiche als auch für Beschäftigte der administrativen Bereiche abge-
schlossen. Mit diesen Veranstaltungen sind die für die Vorgesetztenrolle notwendigen An-
forderungen, wie „Kommunikation“ (sowohl kunden - als auch betriebsorientiert), „Füh-
rungsrolle“, „Zusammenarbeit“ vermittelt bzw. trainiert worden. Darüber hinaus konnte
auch in 20 20 jedem (LKW -) Fahrer die nach dem Berufskraftfahrerqualifikati onsgesetz
(BKrFQG) notwendige, fünfmodulige Weiterbildung ermöglicht werden.
2.9.8 Arbeitssicherheit wird großgeschrieben
Zur Verfestigung einer rechtssicheren Organisation und zum Schutz der Mitarbeiter innen
und Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und vor betriebs- bzw. anlagenbedingten gesundheitli-
chen Beeinträchtigungen, aber auch zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschut-
zes und der Anlagensicherheit hat der Eigenbetrieb zum 01. Juli 2008 ein Arbeitsschutz-
managementsystem nach OHRIS ( Occupational Health- and Risk-Managementsystem)
eingeführt und dieses in die vorhandenen Managementsysteme für Qualität und Umwelt
nach ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004, Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV sowie in die
Handbücher der MVA und der Deponie integriert. Die Systemkonformität des bei ASN im-
plementierten Arbeitsschutzmanagementsystems mit dem aktualisierten Regelwerk
OHRIS:2010 wurde mit Zertifikat vom 15.03.2021 (Geltungsdauer aktuell bis 20.07.2023)
der Regierung von Mittelfranken erneut bestätigt.
418
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 31
Entwicklung der Betriebsunfallzahlen bis zum 31.12.2022
Nach einem deutlichen Rückgang der Arbeitsunfallhäufigkeit in 2020 und einem erneuten
Anstieg in 2021 weist der Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit für das Jahr 2022 nun
erneut einen deutlichen Rückgang der Unfallzahlen auf. Es gab im Vergleich zum Vorjahr
sowohl weniger meldepflichtige (von 19 auf 16) als auch weniger nicht meldepflichtigen
Arbeitsunfälle (von 12 auf 7).
Die Unfallhäufigkeit bzw. Unfallquote also di e Arbeitsunfälle pro 1.000 Beschäftigte ist im
Vergleich zum Vorjahr ebenfalls zurückgegangen und l iegt mit 39 deutlich unter den für
20021 vorliegenden Kennzahlen für BG Bau (42,9) und BG Verkehr (49,8).
Die durch die durchschnittliche Ausfallzeit pro Arbeitsunfall ermittelte Unfallschwere ist mit
30,7 (Vorjahr 19,8) Tagen dagegen deutlich angestiegen, da mehr Ausfalltage bei gleich-
zeitiger Abnahme der Anzahl der Arbeitsunfälle zu verzeichnen waren.
Der Schwerpunkt der Unfallbewertung liegt im Berichtsjahr erneut bei der Gefährdungsart
„mangelnde Trittsicherheit“, welche für fast zwei Drittel aller Ausfalltage ursächlich ist. Da-
von wurde nur bei einem der aufgetretenen Arbeitsunfällen „Umknicken“ als Unfallgrund
genannt. Die, seit dem Jahr 2015 notwendig gewordenen Verhaltensänderungen zeigen
offenbar durch den fortdauernden Sensibilisierungs- und Motivationsprozess der betroffe-
nen Personenkreise in den wiederkehrenden Sicherheitsunterweisungen, weiterhin die an-
gestrebte Wirkung. Die Hälfte der 10 Unfälle sind auf schlechte Witterungsverhältnisse auf-
grund von Schnee- und Eisglätte zurückzuführen.
Dem Verunfallen beim „Ein- und Aussteigen aus Abfallsammelfah rzeugen“ konnte dage-
gen durch Beschaffung sog. „Niederflurfahrzeuge“ (seit 2013) mit einem deutlich niedrige-
ren – nur einstufigen – Ein- und Ausstieg erfolgreich begegnet werden (2021 und 2022 kein
Unfall mehr in diesem Bereich, in 2020 nur ein Unfall ohne Ausfallzeiten).
Im Berichtsjahr gab es außerdem einen meldepflichtigen Wegeunfall mit 34 Ausfalltagen
sowie einen nichtmeldepflichtigen Wegeunfall ohne Ausfalltage.
Anzahl der Arbeitsunfälle bei ASN (alle Bereiche):
Anmerkung: Ein Unfall ist meldepflichtig, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird,
dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
19
21
23
26
16 16
30 29
18 19
16
8
5
2 3
5 4
2
7
4
12
7
27 26 25
29
21 20
32
36
22
31
23
meldepflichtige
nicht meldepflichtige
Summe
419
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 32
Analyse des Unfallgeschehens (Gefährdungsarten):
Schwerpunkte bei der Unfallbewertung
A mangelnde Trittsicherheit
62 % der Gesamtausfallzeiten, 10 Unfälle m it 308 Ausfalltagen
(hiervon 5 Unfälle aufgrund von (gefrierendem) Regen, Schnee-
und Eisglätte, ein Unfall durch „Umknicken“)
B sich schneiden, stechen, reißen, stoßen, quetschen, hängen-
bleiben oder getroffen werden
34 % der Gesamtausfallzeiten, 9 Unfälle mit 168 Ausfalltagen
C von herabfallenden Gegenständen getroffen werden
2 % der Gesamtausfallzeiten, 2 Unfälle mit 11 Ausfalltagen
D von hochschnellenden, (weg)fliegenden Teilen
getroffen werden
2 % der Gesamtausfallzeiten, 1 Unfall mit 11 Ausfalltagen
E Sonstiges
0 % der Gesamtausfallzeiten, 1 Unfall ohne Ausfalltage
(nicht im Diagramm angezeigt)
A
62%
B
34%
C
2%
D
2%
A
B
C
D
E
420
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 33
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Allgemeines
Chancen und Risiken für zusätzliche Geschäftsfelder sind beim Eigenbetrieb ASN auf die
in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zugelassenen Möglichkeiten be-
grenzt.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge erfüllt der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
kommunale Pflichtaufgaben der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Nürnberg. Für die Eigen-
tümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet begründet die
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg (AbfS) den Anschluss- und Benutzungszwang
des ASN als öffentliche Einrichtung der Abfallentsorgung.
In der Abfallwirtschaft gilt der Anschluss - und Benutzungszwang uneingeschränkt für die
Entsorgung von Privathaushalten; für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zur
Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeiten und der Finanzierung über
Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz besteht f ür ASN kein wirtschaftliches Ri-
siko.
Die CO 2-Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetzes
(BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getre-
ten ist, soll nach aktuellen Plänen der Bundesregierun g ab 2024 auf die „thermische Be-
handlung von Siedlungsabfällen“ angewendet werden.
Die genaue Umsetzung ist noch nicht abschließend geklärt und es sind verschiedene po-
tentielle Szenarien (Messung oder Berechnung anhand von Emissionsfaktoren) zur Ermitt-
lung der Abgabe denkbar.
Der seit Februar letzten Jahres von Russland geführte Krieg in der Ukraine hat zumindest
mittelbare Auswirkungen auf den ASN, da die erhöhten Energie- und Treibstoffkosten sich
wirtschaftlich in den Aufwendungen niederschlagen.
3.2 Entwicklung der Gebühren
Die aufgrund der guten Auslastung der Müllverbrennungsanlage bei gleichzeitig guter tech-
nischer Verfügbarkeit und wegen der aktuell günstigen Kapitalmarktsituation in der
Schlussphase des letzten Kalkulationszeitraums (2015-2018) erwirtschafteten Über-
schüsse wurden im Kalkulationszeitraum ab 2019 noch nicht ganz aufgezehrt.
Die Verbrennungsgebühr musste infolgedessen ab 20 23 nur moderat um 3,17% erhöht
werden. Der aktuelle vierjährige Kalkulationszeitraum läuft bis 2026.
Ein wesentlicher Kostenbestandteil im Gebührenhaushalt Müllabfuhr ist die Beseitigung
der gesammelten Restabfälle in der Müllverbrennungsanlage (ca. 42 % des Gebührenbe-
darfs). Die Senkung der Verbrennungsgebühr ab 2019 führte zu einer deutlichen Entlas-
tung dieses Gebührenhaushalts, so dass in dem aktuellen Kalkulationszeitraum ab 2020
die Abfallgebühr auf 0,045 €/Ltr. gesenkt werden konnte. Der aktuelle vierjährige Kalkula-
tionszeitraum endet 2023, so dass die Abfallgebühr ab 2024 neu kalkuliert wird.
Aufgrund der Gebührenentwicklung wurde im Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023
(erstellt im ersten Halbjahr 2022) eine Umsatzsteigerung auf 79,1 Mio. Euro und ein han-
delsrechtlicher Fehlbetrag in Höhe von 9,88 Mio. EURO antizipiert.
421
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 34
3.3 Deponien
Die mit der Deponieverordnung aus dem Jahr 2001 und der Ablagerungsverordnung aus
dem Jahr 2003 veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ablagerung von Ab-
fällen auf Deponien, führten seit Juni 2005 bundesweit zu Deponieschließungen, da es seit
diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig ist, unbehandelte Abfälle abzulagern. Nach dem im
Jahr 2005 in Kraft getretenen Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle auf Deponien hat
sich die Anliefermenge auf der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd zunächst bei jährlich ca.
6.000 t Abfall eingependelt. Zwischenzeitlich sind, nach einem durch die Brandereignisse
in der MVA in 2010 und 2011 verschuldeten „Zwischenhoch“, die Anliefermengen an de-
ponierbaren Abfällen noch weiter, auf weniger als 5.000 t/a gesunken. Aufgrund einer an-
dauernden Großbaumaßnahme eines Zweckvereinbarungspartners und der damit verbun-
denen Anlieferung zu deponierender Abfälle wurde der Trend der Vorjahre zur Rückläufig-
keit von Anliefermengen zur Deponie umgekehrt. Das Berichtsjahr 2022 wurde mit einer
Anliefermenge von 3.504 t abgeschlossen.
Insgesamt wurden auf der Reststoffdeponie Nürnberg -Süd (ohne Bauschuttdeponie) bis-
her (Stand: 31.12.2022) fast 1,46 Mio. m³ Abfälle abgelagert. Aktuell verfügt die Deponie
laut Vermessung noch über ein Netto-Restvolumen von ca. 43.466 m³ (Abfälle einschl.
Einbaumaterial). Eine realistische Abschätzung für die Restlaufzeit liegt bei ca. 2 Jahren,
weshalb aktuell die Schließung der Deponie zum 31.12.2024 geplant ist.
Die deponiebautechnischen und bautechnisch betriebsnotwendigen Einrichtungen der De-
ponie finden in den nächsten Jahren ihr „technisches“ Ende; sie sind also abgewirtschaftet,
nicht mehr funktionsfähig und müssten d eshalb mit hohem Investitionsaufwand ersetzt
werden. Die Gebühreneinnahmen aus der bisherigen durchschnittlichen Anliefermenge
könnten gerade noch die Betriebskosten, nicht mehr aber Reinvestitionsaufwand bzw. In-
standsetzungsaufwand decken. Die nach gesetzlicher Anforderung gebildete Rückstellung
für die geplante Stilllegung und die mehr als 30-jährige Nachsorge des Deponiekörpers bis
ins Jahr 205 6 hat jahrelang zu handelsrechtlichen Verlusten (deponieseitig) geführt, die
das handelsrechtliche Ergebnis des ASN belastet haben und aus den Deponiegebühren
kaum noch ausgeglichen werden können.
Der für den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg zuständige Werkausschuss des Nürn-
berger Stadtrates hat deswegen in seiner Sitzung vom 29. Juni 2011 beschlossen, den
Betrieb der Reststoffdeponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden
und bis dahin dort auch die aufbereitete Schlacke als Einbau- und Abdeckmaterial (insbe-
sondere für faserhaltige Abfälle, wie KMF –künstliche Mineralfasern- und asbesthaltige Ab-
fälle) zu verwenden, um auf diese Weise ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept bis zur De-
ponieschließung entwickeln zu können.
Die bei der Überwachungsbehörde „Regierung von Mittelfranken“ anfänglich vorhandenen
Bedenken gegen diese Vorgehensweise konnten ausgeräumt werden, sodass seit 28. Ok-
tober 2013, wie bereits im Kapitel „Müllverbrennungsanlage“ eingeleitet, die mit ersten Ver-
wertungsschritten aufbereitete MVA-Schlacke zu einem größeren Anteil (rd. 80 % des in
den nächsten 10 Jahren aufkommenden Gesamtanfalls) als Deponie -Ersatzbaustoff, so-
wohl zum Einbau und zur Abdeckung der bis einschließlich 2022 noch angelieferten Ab-
fälle, insbesondere für KMF 1-Abfälle, als auch zur Profilierung von Böschungen, für den
Straßen- und Wegebau und zur Fertigung einer gasgängigen Ausgleichsschicht für die
Kassettenabdeckungen (Osterweiterung) eingesetzt wird.
1 Künstliche Mineralfasern
422
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 35
Der weitaus kleinere Teil (< 20 %) diente zunächst der Verfüllung der Deponie an definier-
ten Ablagerungsorten – bis zum Erreichen der Restverfüllungsmenge.
Er könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein „Urban Mining“ im Sinne einer „Sekundärroh-
stoffmine“ erleichtern; die räumlich begrenzte und konzentriert abgela gerte und jederzeit
verfügbare Schlacke bietet damit ein zukunftsgerichtetes Potenzial zur Nutzung vorhande-
ner Ressourcen. Dieser „Verwertungsgedanke auf Vorrat“ ist nach Meinung des ASN ei-
nem Verwertungsgebot, wie es das Abfallrecht formuliert, mindestens gleichwertig anzu-
sehen mit einer kurzfristigen Verwertung nach bisherigem Muster (z.B. Rekultivierung auf-
gelassener Industriestandorte zur Profilierung).
Mit dem vorbeschriebenen Szenarium entfielen die bisher an einen Dritten für die Verwer-
tung der Schlacke zu erstattenden Kosten sowie Aufwendungen an Externe für die Bereit-
stellung von Baustoffen. Diese Ersparnisse standen zur Finanzierung der Deponie zur Ver-
fügung. Die Abgabe der Schlacke aus der Nürnberger MVA erfolgte bis März 2022 gegen
interne Leistungsverrechnung (– Entgelt –) in Höhe von 76 ,00 €/t (2022). Damit k onnten
Risiken für die wirtschaftliche Situation der Stadt Nürnberg minimiert werden. Das gebüh-
renstützende Entgeltmodell wurde von einem externen Gutachter am 29.03.2012 bestätigt.
Ab 01.04.2022 wurde die Verwertung der Schlacke wieder an einen Dritten verge ben. Da
aber weiterhin Abdeckmaterial und Deponieersatzbaustoff für einen stabilen Deponiekör-
per benötigt wird und zugekauft werden müsste, wird weiterhin Schlacke (in deutlich gerin-
geren Mengen) vom externen Entsorger angeliefert und die Annahme von diesem mit 0,10
€ je Tonne an ASN vergütet.
Die der Deponie zugeführte Menge aus Abfällen zur Beseitigung und MVA-Schlacke betrug
in 2022 insgesamt 15.351,74 t (Vorjahr 39.693 t).
Die Entsorgungssicherheit für deponierbare Abfälle der Klasse II bis zum 31.12.2024
(Schließung der Reststoffdeponie Nürnberg -Süd und anschließender Beginn der Stillle-
gungs- und Nachsorgephase) und über de n Schließungstermin hinaus ist gewährleistet.
Auch eine satzungsgemäße Mengenbegrenzung zur Annahme faserhaltiger Abfälle auf der
Deponie, wird zur „Schonung“ von Deponievolumen beitragen; die satzungsgemäße Men-
genbegrenzung für faserhaltige Abfälle ist nach Begutachtung im Werkausschuss ASN und
Beschlussfassung im Stadtrat, zum 01.06.2022 in Kraft getreten.
0 t
10.000 t
20.000 t
30.000 t
40.000 t
50.000 t
60.000 t
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
7.547 t10.679 t
42.848 t
57.453 t
53.282 t
44.908 t
51.487 t
59.499 t
43.641 t39.693 t
15.352 t
Entwicklung abgelagerter Abfälle von
2012 bis 2022
423
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 36
Durch vertragliche Bindung regional ansässiger Unternehmen ist es gelungen, faserhaltige
Abfälle (Künstliche Mineralfasern – KMF und asbesthaltige Abfälle) einer anderweitigen,
ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen und damit die Entsorgungssicherheit für derar-
tige, gefährliche Abfälle noch vor Schließung der Deponie Nürnberg-Süd und darüber hin-
aus, zu gewährleisten. Die Übernahme der Beseitigung faserhaltiger Abfälle durch Dritte
umfasst auch die Entsorgungsbedarfe unserer Zweckvereinbarungspartner (Stadt und
Landkreis Fürth, Stadt Schwabach und Landkreis Nürnberger Land).
Die Entsorgungssicherheit für deponierbare Abfälle über den Schließungstermin hinaus ist
aufgrund diesbezüglicher Regelungen in der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Nürn-
berger Land, der nach Schließung der Deponie Nürnberg -Süd für eine Deponie -Nachfol-
gelösung zu sorgen hat, gewährleistet ; entsprechende Aktivitäten für eine regionale Lö-
sung laufen dort auf Hochtouren.
Die beiden, mit den Bayerischen Staatsforsten in den Jahren 1978 und 1991 abgeschlos-
senen Mietverträge (Deponieflächen der Deponie Nürnberg -Süd) einschließlich der mitt-
lerweile insgesamt 1 4 Nachträge wurden im März 2018 zu einem Vertragswerk zusam-
mengeführt sowie hinsichtlich der Flächendaten und Bedingungen aktualisiert und neu auf-
gelegt. Nach Rekultivierung von Teilflächen sollen diese an den Vermieter zurückgegeben
werden. Im Neuvertrag ist eine Option zur Kapitalisierung von langfristigen (zum Teil „ewi-
gen“) Mietzahlungen („Nichtnutzbarkeitsentschädigungen“) für Flächen, die in die Nach-
sorgephase überführt werden, vorgesehen. Diese Kapitalisierungsmöglichkeit konnte in
2022 noch nicht re alisiert werden. Voraussetzung für die beschriebene Kapitalisierung
langfristiger Mietzahlungen ist gem. DepV die Entfernung der Umzäunung um die zur
Nachsorge und Rückgabe v orgesehene Fläche. Demgegenüber stehen weiterhin Forde-
rungen des Naturschutzes, die Fläche der Öffentlichkeit zu Gunsten der Naturbelassenheit
noch nicht zugänglich zu machen. Eine Einigung unter Einbeziehung aller beteiligten Stel-
len soll baldmöglichst herbeigeführt werden, damit eine Flächenrückgabe erfolgen kann.
3.4 Anlieferung gewerblicher Abfälle zur energetischen Verwertung in der MVA
Die EU-Kommission hat bei Mitgliedsstaaten wie England, Irland und Polen die dort regel-
widrig gehandhabte Deponierung verbrennbarer Abfälle kritisiert und die Zuführung dieser
Abfälle in entsprechende Entsorgungs-/Verwertungsanlagen gefordert. Aufgrund dieser
Maßnahmen haben sich die Verwertungs- und Entsorgungswege, aber auch das Preisge-
füge für Verwertungsleistungen in Deutschland seit 2015 verändert. Insbesondere aus
England und Irland importierte Abfälle in Verbrennungsanlagen im Norden, Nordwesten
und Osten Deutschlands haben dort zur Auslastung bis an die Kapazitätsgrenzen geführt,
so dass regional ansässige Industrie und Gewerbe nun Entsorgungsmöglichkeiten, insbe-
sondere in Bayern erstmals verstärkt nutzt. Diese, kurzfristig einsetzende Massenverschie-
bung hat auch die Nürnberger Anlage (MVA) erreicht, so dass seit 2015 der Anteil der
energetischen Verwertung gewerblicher Abfälle deutlich (um ca. 85 % ggü. 2014) ange-
stiegen ist. Der beschriebene Trend hält noch immer an.
Allerdings darf die technische Verfügbarkeit der Nürnberger Anlage zur Be seitigung von
Abfällen (hoheitliche Aufgabe) nicht gefährdet werden, so dass die Gesamtannah-
memenge für Abfälle zur energetischen Verwertung (aus dem gewerblichen Bereich) zur
Abwendung diesbezüglicher technischer Risiken auf ein vertretbares Maß zu deckeln war.
Durch die ergriffenen Maßnahmen konnte nicht nur ein weiterer Anstieg der Gesamtan-
nahmemenge an Abfällen zur energetischen Verwertung verhindert werden, sondern diese
kontinuierlich deutlich um insgesamt 56,7 % seit 2015 auf nun 19.400 t in 2022 (Senkung
424
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 37
um 16,9 % im Vergleich zum Vorjahr) reduziert werden. Mit der Fertigstellung und Inbe-
triebnahme zulässiger Entsorgungs - bzw. Verwertungsanlagen in den o.g. Ländern wird
die aktuelle Entwicklung allerdings wieder deutlich abflauen.
3.5 Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen
Der ASN hat im gesamten Stadtgebiet insgesamt 6 Wertstoffhöfe an strategisch zentral
gelegenen Standorten im jeweiligen Einzugsgebiet eingerichtet, die derzeit vom Bayeri-
schen Roten Kreuz (BRK) betrieben werden.
Schaubild Wertstoffhofstandorte:
Im Zuge der mit dem Umbau des Frankenschnellwegs (Umverlegung von Fernwärmelei-
tungen und sonstigen Sparten) und der Zusammenfassung dezentral gelegener Be triebs-
teile des Eigenbetriebs „Servicebetrieb Öffentlicher Raum“ (SÖR) im Anwesen „Am Pfer-
demarkt“ verbundenen Planungen und Baumaßnahmen auf der Fläche des jetzigen Wert-
stoffhofs wird die Verlegung des im Schaubild unter Nr. 1 geführten Wertstoffhofs in Nürn-
berg-Schweinau/St. Leonhard (Am Pferdemarkt 23) notwendig.
Die Verlegung des Wertstoffhofes an den neu gefundenen Standort in der Uffenheimer
Straße wird über einen Grundstückstausch realisiert, welchem der Stadtrat in seiner Sit-
zung am 27.02.2019 bereits zugestimmt hat. Die Entwurfsplanungen für den neuen Wert-
stoffhof sind bereits weit fortgeschritten und eine diesbezügliche Berichterstattung im
Werkausschuss zur Vorbereitung einer anschließenden Genehmigungsplanung ist im De-
zember 2021 erfolgt. Durch besondere A nlagen und Einrichtungen und die besondere
bauliche Gestaltung soll die Qualität des neuen Wertstoffhofs, sowohl im Hinblick auf die
demografische Entwicklung (Versatzebenen zur Einwurfserleichterung, z.B. für
mobilitätseingeschränkte Personen, konsequente Trennung zwischen Besuchs - und
Betriebsverkehr), als auch unter besonderer Berücksichtigung der Förderung der
Abfallvermeidung durch Wiederverwendung (Einrichtung eines "Repair -Cafes") zukunfts-
fähig gemacht werden.
Dabei wurde auch berücksichtigt, den W ertstoffhof klimaneutral und bilanziell
energieautark zu gestalten, d.h. die zum Betrieb benötigte Energie (Heizung/Warmwasser,
Betriebsstrom, Ladestation für Elektro -Kfz, etc.) wird durch ausreichend dimensionierte
Photovoltaik-Anlagen mit Pufferspeicher (für "dunkle Stunden") generiert.
425
Lagebericht 2022 Anlage 4
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Die voraussichtlichen Baukosten (Gesamtkosten inkl. der Baunebenkosten) belaufen sich
auf 18.400.000 €. In der im November 2021 erarbeiteten Baukostenschätzung sind
Teuerungen gemäß Baupreisindizes für das Jahr 2023 (di fferenziert prognostiziert für die
Lose "Tiefbau", "Hochbau" und "Technische Gebäudeausstattung") berücksichtigt worden.
Darüber hinaus betreibt der ASN insgesamt 7 Gartenabfallsammelstellen (im Stadtteil
Bauernfeind: Schnorrstraße, Ecke Ebermayer Straße, im Stadtteil Langwasser: Liegnitzer
Straße gegenüber der Einmündung zum Franz -Reichel-Ring, im Stadtteil Schafhof: Otto -
Kraus-Straße, im Stadtteil Reichelsdorf: Rehlinger Straße an der Ecke zur Schalkhaußer
Straße, im Stadtteil Worzeldorf: Spitzwegstraße am Parkplatz alter Kanal, im Stadtteil
Ziegelstein: Andernacherstraße und im Stadtteil Gebersdorf: Willstätter Straße). Die
Gartenabfallsammelstellen in Schafhof und Gebersdorf sind personell betreut.
In der Sitzung des Werkausschusses ASN vom 08.07.202 0 wurde der Abschluss eines
Anschlussmietvertrags für die nun auf ca. 1.680 m² erweiterte Fläche zur Errichtung einer
personell betreuten Gartenabfall -Sammelstelle, in der Andernacher Straße (Stadtteil Zie-
gelstein) beschlossen. Der neu abgeschlossene Mietvertrag hat eine Laufzeit bis mindes-
tens 30.06.2035. Durch eine besondere bauliche Gestaltung und personelle Ausstattung
soll die Qualität der Gartenabfall -Sammelstelle, auch im Hinblick auf die demografische
Entwicklung (Unterstützung mobilitätseingeschrän kter Personen, Versatzebenen, Tren-
nung zwischen Besucher- und Betriebsverkehr) und zur Optimierung einer „sozialen Kon-
trolle“ verbessert werden, um besser geordnete Verhältnisse auf der Sammelstelle und bei
der Anlieferung von Gartenabfällen zu gewährleist en. Die Genehmigungsplanung konnte
bis Ende 2021 abgeschlossen werden, so dass sich das Bauprojekt derzeit in der Bauge-
nehmigungsphase befindet. Die Eröffnung der Gartenabfallsammelstelle wird nach heuti-
gem Planungsstand Oktober 2023 erwartet. Die voraussichtlichen Bau-Gesamtkosten dürf-
ten sich auf ca. 2,0 Mio. EURO belaufen.
3.6 Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Abfallwirtschaft der
Stadt Nürnberg
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist am 01.06.2012 in Kraft getreten und wurde
in Umsetzung der geänderten Europäischen Abfallrahmenrichtlinie und einzelner Regelun-
gen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie mit Wirkung zum 29.10.2020 novelliert. Darüber hin-
aus wurden mit der Novellierung des KrWG flankierende nationale Regelungen zur Wei-
terentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts mit Blick auf die Erreichung einer verbesser-
ten Kreislaufschließung und Ressourcenschonung geschaffen. Hierzu gehört insbeson-
dere die Erweiterung der Produktverantwortung durch eine Obhutspflicht, die nachfolgend
näher beschreiben wird. Hauptziel des Gesetzes ist die (verstärkte) Förderung der Kreis-
laufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltver-
träglichen Bewirtschaftung von Abf ällen. Dies soll durch konsequente Maßnahmen der
Vermeidung bereits im Vorfeld der Abfallentstehung und zur Verwertung von Abfällen ge-
währleistet werden.
Das KrWG ordnet deshalb den Maßnahmen der Vermeidung und Abfallbewirtschaftung
folgende Rangfolge zu:
1. Vermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3. Recycling
4. Sonstige Verwertung
5. Beseitigung
426
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 39
Die Punkte 2 bis 4 sind Verwertungsmaßnahmen. Vorrang hat die Maßn ahme, die den
Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter
Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet.
Im KrWG sind die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung (Verwertung
und Beseitigung) festgelegt sowie Pflichten von Erzeugern, Besitzern von Abfällen und an-
deren Abfallwirtschaftsbeteiligten (Händler, Makler, Sammler, Beförderer etc.), Zulas-
sungsverfahren und die Überwachung geregelt. Zu den Bestimmungen zähl en die Ge-
trenntsammlung und das Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle. Die Obhutspflicht,
die die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der vertriebenen Produkte verlangt und deren
Entsorgung nur als „ultima ratio“ zulässt, ist ein Thema bei der Produkt verantwortung von
Herstellern und Vertreibern. Länder-Abfallvermeidungsprogramme oder ein Bundes-Abfall-
vermeidungsprogramm werden gefordert. Außerdem bestehen Vorgaben für die Beschaf-
fung der öffentlichen Hand, wonach die Stellen und Institutionen des Bund es verpflichtet
werden beim Einkauf, Produkte explizit zu „bevorzugen“, die rohstoffschonend, abfallarm,
reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind, sofern keine unzumutbaren Mehrkos-
ten entstehen.
Weitere Gesetze und Verordnungen, z. B. das Elektro- und Elektronikgeräte-, Batterie- und
Verpackungsgesetz, die Bioabfallverordnung, die Gewerbeabfall - und Altholzverordnung,
Abfallverzeichnis- und die Nachweisverordnung ergänzen und konkretisieren das KrWG.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie ist Bestandteil des „EU-Legislativpaketes zur Kreislaufwirt-
schaft“, das darüber hinaus noch Änderungen anderer EU-Richtlinien wie etwa der Elektro-
und Elektronikgeräte-, Verpackungs- und Batterierichtlinie enthält. Die Umsetzung dieser
Richtlinien in nationales Recht mi t Änderungen der jeweiligen Bundes gesetze erfolgt in
gesonderten Gesetze und Verordnungen.
Am 09.12.2022 erzielte das Europäischen Parlament und der Rat eine vorläufige politische
Einigung zur EU -Verordnung zur Batterierichtlinie über Batterien und Altbat terien. Im
Rahmen des Green Deals und des Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft soll die neue Ver-
ordnung die bestehende Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und einen neuen
Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien festlegen mit dem Ziel, Bat-
terien nachhaltiger, kreislauforientierter und sicherer zu gestalten.
Im nächsten Schritt muss das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung nun
auch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Zu beachten ist, dass der neue
Rechtsrahmen im Hinblick auf seine vollständige Funktionsfähigkeit, eine erhebliche An-
zahl genauerer Vorschriften durch Sekundärrecht erfordert, welche zwischen 2024 und
2028 zu erwarten sind.
Das Elektrogesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäisch en WEEE -
Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten. Es ist 2005 erstmalig in Kraft getreten und wurde Ende
2015 und dann wieder im Januar 2022 novelliert (ElektroG2 und ElektroG3). Di e aktuelle
Novelle des deutschen Elektro - und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3) gilt seit 1. Ja-
nuar 2022. Hierin wurde beispielsweise die Rücknahmepflicht erweitert. Große Händler mit
min. 400 qm Laden-, Lager- oder Versandfläche müssen alte Elektrogeräte zurücknehmen
und auf ihre Kosten entsorgen lassen. Darin ist auch der Onlinehandel eingebunden. Seit
Juli 2022 muss auch der Lebensmitteleinzelhandel ab 800 qm Gesamtverkaufsfläche un-
abhängig vom Kauf eines Neugerätes Elektrogeräte mit einer Kantenläng e bis zu 25 cm
zurücknehmen.
427
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 40
Die EU -Kommission hat außerdem am 30.11.2022 den Vorschlag für eine neue EU -
Verpackungsverordnung veröffentlicht. Diese soll die bisher geltende EU-Richtlinie über
Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzen.
Mit der vorges chlagenen Überarbeitung der EU -Rechtsvorschriften über Verpackungen
und Verpackungsabfälle werden laut EU-Kommission drei Hauptziele verfolgt:
• Vermeidung der Entstehung von Verpackungsmüll
• Förderung eines hochwertigen geschlossenen Recyclingkreislaufs
• Senkung des Bedarfs an Primärrohstoffen
Die EU -Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum geplanten Entwurf der EU -
Verpackungsverordnung eröffnet, an der sich auch Unternehmen beteiligen können. Die
öffentliche Konsultation der EU-Kommission endet am 24. April 2023.
Die Stadt Nürnberg ist bereits auf allen fünf Stufen der seit Juli 2012 geregelten Abfallhie-
rarchie aktiv. Der kommunale Entsorger ASN besitzt in der Sammlung und Verwertung
einer Vielzahl von Abfallströmen ein hohes Maß an Erfahrung und leistet bei der Abfallver-
meidung und beim Recycling schon heute einen wesentlichen Beitrag zu einer ressourcen-
schonenden Abfallwirtschaft.
Der ASN hat in den letzten Jahrzehnten vielfältige Erfassungs- und Verwertungsstrukturen
und umfangreiches Erfahrungswissen aufgebaut und wird sich auf dieser Grundlage in den
weiteren Umsetzungsprozess zur Erhöhung der Ressourceneffizienz aktiv einbringen. Da-
bei muss der ökoeffizienten Weiterentwicklung und Optimierung der kommunalen Erfas-
sungsstrukturen für Siedlungsabfälle eine besondere Bedeutung zukommen.
Entsprechend der Abfallhierarchie wird die Stadt Nürnberg die Vermeidung und Wieder-
verwendung von Abfällen in den Vordergrund stellen und ihre Aktivitäten im Bereich Ge-
brauchtwarenkaufhäuser, Tauschbörsen und Verschenkmärkte ausbauen.
Priorität hat ferner die Erfüllung der Trenn - und Recyclingpflichten, die der nationale Ge-
setzgeber mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz im Jahr 2012 aufgestellt hat. Seit dem 01.
Januar 2015 müssen Bioabfälle, Pa pier, Glas, Metalle und Kunststoffe grundsätzlich flä-
chendeckend getrennt erfasst werden.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das den Grundsatz der kommunalen Entsorgungsverant-
wortung für die Haushaltsabfälle bestätigt hat, bietet hierfür die erforderliche Pl anungssi-
cherheit, sofern es dem gesetzgeberischen Willen entsprechend vollzogen wird.
Aus Sicht des ASN muss die Hausmüllentsorgung den Bürgerinnen und Bürgern „aus einer
Hand“ angeboten werden, zumal es auch dem allgemeinen Verständnis der Bürgerinnen
und Bürger entspricht, dass die Kommune für ihren Haushaltsabfall zuständig ist. Die Auf-
splittung der Entsorgungszuständigkeit in eine solche für Verpackungsabfälle (Duale Sys-
teme) und in eine solche für die übrigen Haushaltsabfälle (öffentlich -rechtliche Ent sor-
gungsträger) hat sich nicht bewährt, sondern zu intransparenten, ineffizienten und unwirt-
schaftlichen Strukturen geführt.
Der ASN als öffentlich -rechtlicher Entsorgungsträger kann im Rahmen seiner Abfallbera-
tungspflicht nach § 46 KrWG lediglich auf di e Möglichkeiten zur Vermeidung, Verwertung
und Beseitigung von Abfällen hinweisen; im Rahmen seiner gesetzlichen und schwerpunkt-
mäßig zu erfüllenden Aufgaben zur Abfallbewirtschaftung kann er keinen weiteren Beitrag
zur Vermeidung mehr leisten, da Vermeidung eben nur greifen kann, bevor Stoffe, Materi-
alien oder Erzeugnisse zu Abfall geworden sind.
428
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 41
Die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft hin zu einer Abfallbewirtschaftung mit der Ge-
winnung von Sekundärrohstoffen („Verwertung“) setzt eine Ausdehnung und O ptimierung
der getrennten Erfassung von Abfällen voraus. Mittelfristig gibt daher das Kreislaufwirt-
schaftsgesetz das Ziel vor, durch Vorbereitung zur Wiederverwendung und durch Recyc-
ling von Siedlungsabfällen stufenweise ab 2020 (mindestens 50 Gewichtsprozent) bis 2035
mindestens 65 Gewichtsprozent zu erreichen.
Die vorgegebenen Quoten für das Recycling/ die Verwertung der spezifischen Abfallarten
wurden 1:1 von der EU-Abfallrahmenrichtlinie in das KrWG übernommen. Einheitliche und
strengere Regeln für die Berechnung der Recyclingraten sollen dafür sorgen, dass die tat-
sächlichen Fortschritte hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft besser überprüft werden kön-
nen. Die Vereinheitlichung der Berechnung der Recyclingquoten war längst überfällig, da
in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bisher vier verschiedene Berechnungsmethoden zur
Anwendung kamen. Dies machte die Führung einer europaweit vergleichbaren Statistik zu
Siedlungsabfällen unmöglich.
Basis für die Quotenberechnung ist nach den neuen europarechtlichen Vorgaben die Ab-
fallmenge, die der letztendlichen Verwertungsanlage zugeführt wird, nicht mehr der Input
in die vorgeschaltete Sortieranalage. Hieraus folgt eine indirekte Verschärfung der Recyc-
lingquoten im Vergleich zur ursprünglichen Fassung.
Zur Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an das Recycling von Abfällen wird vor allem
die Getrenntsammlungspflicht von Abfällen (spezifiziert nach Abfallarten) gestärkt (§ 5a
Abs. 1 KrWG). Soweit es sich um Abfälle aus privaten Haushaltungen handelt, werden die
Aufgaben an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gerichtet (§ 20 Abs. 2 KrWG).
Die gestiegenen Anforderungen an das Recycling können nur bei einem fairen Wettbewerb
zwischen privater und kommunaler Abfallwirtschaft erfüllt werden. Hersteller und Vertreiber
dürfen im Rahmen der freiwilligen Produktverantwortung auch Abfälle zurücknehmen und
verwerten, die aus „Fremderzeugnissen“ stammen (z.B. Textilien anderer Hersteller); sie
müssen alle Abfälle aber „hochwertig“ verwerten und dies für mindestens 3 Ja hre garan-
tieren. Bei gewerblichen Sammlungen, die Abfälle der Haushalte verwerten (Papier, Texti-
lien) können die betroffenen öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträger die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften genauso einklagen, wie gewerbliche Sammler – es besteht „pro-
zessuale Chancengleichheit“.
Da unter Siedlungsabfällen gemäß der nun im Gesetz eingefügten Definition neben dem
Hausmüll einschließlich Sperr- und Geschäftsmüll auch der hausmüllähnliche Gewerbeab-
fall zu zählen ist, wird eine neue, erweiterte Form der Abfallbilanzierung festgelegt werden
müssen, die geeignet ist, den gesetzlichen Erfassungswert zu bestimmen.
Ein stoffliches Ressourcenpotenzial mit Wertschöpfungsmöglichkeiten im Hausmüll wird
bei Elektro-Altgeräten gesehen, insbesondere wegen ihres Gehalts an wertvollen Edelme-
tallen wie Gold und Silber. Gerade diese Elektro-Kleingeräte sind jedoch für eine gemein-
same Erfassung mit anderen Abfällen (auch Wertstoffen) in den Wertstoffhöfen nicht ge-
eignet. Neben einer verstärkten Sammlung durch den Handel soll durch gezielte Öffent-
lichkeitsarbeit die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger gefördert werden.
Ziel für Nürnberg ist es, weitere Sammelanreize, wie z.B. durch die im September 2013
erprobungsweise gestarteten und seit Oktober 2014 fest etablierten, zusätzlichen Sammel-
systeme und Aktionen für Elektro-Kleingeräte, zu geben und damit die Verwertungsquote
zu erhöhen.
Ein weiteres wichtiges stoffliches Ressourcenpotenzial im Abfall stellen die Bioabfälle dar.
Bei diesen, biologisch abbaubaren, pflanzlichen Abfällen handelt es sich insbesondere um
Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle sowie Nahrungs - und Küchenabfälle
429
Lagebericht 2022 Anlage 4
63/2023 Seite 42
aus privaten Haushaltungen, aus Gaststätten- und Cateringgewerbe sowie aus sonstigen
Herkunftsbereichen.
Der ASN wird insbesondere versuchen, die Nutzung der Biotonne, die in Nürnberg flächen-
deckend zur Verfügung steht, zu intensivieren. Hierzu soll neben einer zielgerichteten Öf-
fentlichkeitsarbeit auch geprüft werden, ob die Bürgerinnen und Bürger ihrer Verpflichtung
zur getrennten Erfassung von Bioabfällen tatsächlich nachkommen und/oder ob die prak-
tizierte Eigenkompostierung nur angegeben wird, um keine Biotonne aufstellen zu müssen.
Neben der Sammlung in der Biotonne werden die Erfassung von Grünabfällen in den Gar-
tenabfallsammelstellen und die ganzjährige Sammlung in den Wertstoffhöfen weiterge-
führt. Ergänzend zu den bereits vorhandenen Angeboten ermöglicht der ASN seit dem Jahr
2016 die optionale Nutzung der „Biotonne extra“ und „Biotonne extra Z“. Durch die Bereit-
stellung des zusätzlichen Behältervolumens (im Vergleich zur Standardtonne, die kosten-
neutral dem Restmüllbehälter beigestellt ist) im Holsystem entfallen für Bürgerinnen und
Bürger die Transportwege zur Entsorgung des Grüngutes bei den Gartenabfallsammelstel-
len bzw. auf den Wertstoffhöfen. Ferner wird die getrennte Erfassung von Küchenabfällen
aus der Gastronomie und anderen Herkunftsbereichen als sinnvolle Verwertungsmaß-
nahme in den Fokus der Abfallberatung gestellt.
Mit der, vom St adtrat am 23. Juli 2014 beschlossenen Neuauflage des „Klimafahrplan
2010 bis 2050“ verfolgt die Stadt Nürnberg das ambitionierte Ziel, bis 2050 die CO2 -
Emissionen um 80% gegenüber 1990 zu reduzieren. Das mit Stadtratsbeschluss vom
14.12.2022 verabschiedete Integrierte Klimaschutzkonzept konkretisiert dies noch wei-
ter. Dieses soll einen Maßnahmenkatalog für die Klimaneutralität der Gesamtstadt sowie
eine Konkretisierung des CO2-Minderungspotenzials auf der kommunalen Ebene enthalten
und damit im Präzisierung sgrad über die bisherigen Klimafahrpläne und CO 2-
Bilanzierungen hinausgehen. Ausgehend vom CO2-Restbudget der Stadt Nürnberg für das
1,5-Grad- sowie das 1,75-Grad-Ziel werden Zielszenarien für eine Klimaneutralität 2030,
2035 und 2040 betrachtet.
In diesem Zusammenhang hat der der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) in
2017 eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um mögliche Optimierungspotenziale bei der Bi-
oabfallverwertung (im Wesentlichen waren die sog. „Bioabfälle aus Haushalten“ -aus der
Biotonne) aufzuzeigen und verschiedene Handlungsalternativen des ASN in Bezug auf die
künftige Verwertung der Bioabfälle, auch im Hinblick auf eine CO2 -Emissionsreduktion,
darzustellen und zu bewerten.
Aus dem durchgeführten Verfahrensvergleich unter Berücksich tigung der zur Verfügung
stehenden Stoffströme sind sowohl die Vergärung als auch die geschlossene Kompostie-
rung als zielführende Verwertungsverfahren für die Bioabfälle des ASN empfohlen worden.
Aus der Bewertungsmatrix ergaben sich aus ökologischer Sicht leichte Vorteile für die Ver-
gärung (Biomüllvergärung, bivalent mit Wärmesenke und zur Stromgewinnung), wobei die
Bewertung der ökonomischen Aspekte (hier: Transportwege/Transportaufwand) von der
Standortnähe der Vergärungsanlage und der Energieverwendung (Stromgewinnung und
Wärmeabnahme) abhängig sind.
Die Entscheidung, ob Teile der im Stadtgebiet Nürnberg anfallenden Bioabfälle einer ener-
getischen Nutzung zugeführt werden (Biomüllvergärung, bivalent mit Wärmesenke und zur
Stromgewinnung), orientiert sich also an der regionalen Marktsituation (Standort, Verarbei-
tungsmengen, Transportwege, Energienutzung, vertretbarer Preis). Im Wesentlichen sind
die sog. „Bioabfälle aus Haushalten“ (aus der Biotonne) umfasst.
430
431
Anlage 5
63/2023 1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg , Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Nürn-
berg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Nürnberg, Eigenbe-
trieb der Stadt Nürnberg, Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022
und der Gewinn - und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis
zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg Eigenbetrieb Stadt Nürnberg , Nürnberg, für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V .m. den ein-
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor-
schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßi-
ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage de s Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner
Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsver-
ordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünfti-
gen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts ge-
führt hat.
432
Anlage 5
63/2023 2
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresa bschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist
im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereins timmung mit den deutschen handels-
rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffas-
sung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu
dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werksausschusses für den Jah-
resabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i.V.m. den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält-
nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung als not-wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusse s zu er-
möglichen, der frei von wesentlichen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
(d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ve rant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darü ber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat-
433
Anlage 5
63/2023 3
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächli-
che oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt so-
wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vor-
schriften der Eigenbetriebs verordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent-
wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deut-
schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach-
weise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellung en aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünf-
tigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ei nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB gemäß Art. 107 GO Bay unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung
stets auf -deckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
434
Anlage 5
63/2023 4
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet wer-
den könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion
auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu diene n. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende we-
sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre-
führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses re le-
vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-
urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhäng enden Anga-
ben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wes entliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
435
Anlage 5
63/2023 5
kommen, dass eine wesentliche U nsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Be-
stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im La-
gebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir zi ehen unsere Schlussfolgerun-
gen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch da-
zu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fo rtführen
kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Be-
achtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage
des Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf B asis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts-
orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeut-
samen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsori-
entierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Er-
eignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
436
Anlage 5
63/2023 6
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsa me Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen K ontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Nürnberg, 24. April 2023
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Edenhofer Mayer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
437
Anlage 6
63/2023 1
Nachweis der Feststellungen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und
Wirtschaftsführung nach § 53 HGrG
Die Leitung des Eigenbetriebs hat uns beauftragt, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirt-
schaftsführung nach § 53 HGrG zu prüfen.
Wir haben diese Prüfung auf Grundlage des IDW Prüfungsstandards: Fragenkatalog zur Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
(IDW PS 720) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, durchgeführt.
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenle-
gung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürf-
nissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Regelungen für den Werkausschuss enthalten die Bayerische Gemeindeordnung, die Ge-
schäftsordnung für den Nürnberger Stadtrat und die Betriebssatzung des ASN. Für die Werklei-
tung wurde vom Werkausschuss am 18. Februar 1999 eine Geschäftsanweisung erlassen, die
am 07.10 .2020 mit Beschluss des Werkausschusses durch eine Neufassung ersetzt wurde
(Veränderung der Personalbefugnisse innerhalb der Werkleitung, aufgrund Beschlusses des
Stadtrats vom 11.05.2020). Diese Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbe-
triebs.
438
Anlage 6
63/2023 2
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr 2022 haben 6 Werkausschusssitzungen sowie 3 Stadtratssitzungen stattge-
funden; es wurden jeweils Niederschriften für die nichtöffentlichen und öffentlichen Sitzungsteile
erstellt, die wir eingesehen haben.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Entfällt.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indivi-
dualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi-
xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreiz -wir-
kung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Der Eigenbetrieb macht von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch; die Inan-
spruchnahme ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung gerechtfertigt.
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2:
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen, den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefug-
nisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Für den ASN existieren ein Organisationsplan sowie ein Organigramm, aus denen Organisati-
onsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeite n ersichtlich werden. Eine Über prüfung der in-
nerbetrieblichen Organisation erfolgt ständig. Die Entscheidungs - und Zeichnungsbefugnisse
der Werkleitung sind in der Werkleitungsverfügung Nr. 1 vom 21. September 1999 , angepasst
zum 1. Juli 2010, die Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse des Zweiten Werkleiters und der
Bereichsleiter in der Werkleitungsverfügung Nr. 8 vom 4. Juli 2000, geändert zum 1. Juni 2009
439
Anlage 6
63/2023 3
mit Ergänzung vom 25.08.2014 , geregelt und durch Stadtratsbeschluss vom 11.05.2020 im
Rahmen der Ratskonstitution zur Übertragung bestimmter Personalbefugnisse an die jeweils
Ersten Werkleiter/innen, pauschal für alle städtischen Eigenbetriebe, angepasst. Diese Anpas-
sung wurde in der Sitzung des Werkausschusses vom 07.10.2020 durch Beschlussfassung in
die Geschäftsanweisung für die Werkleitung von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnber g (GA-
ASN) übernommen.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Wir fanden bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass die bestehenden Regelungen
nicht eingehalten worden sind.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku-
mentiert?
Vorkehrungen zur Korruptionsprävention sind in der Allgemeinen Dienstordnung der Stadt
Nürnberg (ADON) unter Nr. 3.3.5 enthalten. Außerdem ist eine zentrale Anlaufstelle für Korrup-
tionsbekämpfung im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg eingerichtet.
Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb COMPLIANCE -Richtlinien in das bestehende Manage-
mentsystem implementiert, die sich eingehend mit der Thematik befassen.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs-
prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kre-
ditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht ein-
gehalten werden?
Die wesentlichen Entscheidungsprozesse sind überwiegend in der Betriebssatzung, der Werk-
leiterverfügungen Nr. 1 und 8 sowie in den FB-ASN geregelt. Die Auftragsvergabe und -abwick-
lung erfolgt anhand der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) auf
Basis des nationalen und supranationalen Vergaberechts (UVgO und GwB) sowie des Hand-
buchs des Managementsystems für Qualität, Umwelt und Arbeitsschutz, einschließlich der ein-
gebundenen Compliance-Richtlinien von ASN.
Soweit für uns erkennbar, werden die Richtlinien eingehalten.
440
Anlage 6
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e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)?
Alle wichtigen Verträge von ASN sind ordnungsgemäß dok umentiert und in einem Tresor im
Kaufmännischen Bereich aufbewahrt.
Fragenkreis 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fort-schrei-
bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen des ASN besteht aus einem detaillierten Wirtschaftsplan mit vierjährigem
Planungshorizont. Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden im Rahmen der Erstellung de r Zwischenberichte untersucht, an-
sonsten nur sporadisch. Regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche sind geplant.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen ist aussagefähig und genügt den Anforderungen des Eigenbetriebs. ASN
verfügt über eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, deren Ergebnisse mit zusätzlichen
Kostenträgerdaten zur Betriebsabrechnung führen. Die Betriebsabrechnungen eines Kalkulati-
onszeitraums stellen die Basis für die Gebührenberechnung dar.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditäts-
kontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Der Finanzbedarf und die Liquiden Mittel werden über das Betriebsmittelkonto bei der Stadt-
kasse der Stadt Nürnberg sowie den Konten bei der Sparkasse Nürnberg durch die Finanzbuch-
haltung disponiert.
441
Anlage 6
63/2023 5
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Siehe Antwort zu Frage d).
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden?
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen
zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Die satzungsgemäßen Gebühren werden durch Grundabgabenbescheide über das Steueramt
der Stadt Nürnberg eingezogen. Andere Gebühren und Forderungen werden grundsätzlich so-
fort, monatlich oder quartalsmäßig zeitnah in Rechnung gestellt.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um-
fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Ein eigenständiger Controllingbereich besteht größenbedingt nicht. Das Controlling wird durch
das Rechnungswesen und durch die Bereichsleiter als Kostenstellenverantwortliche für den je-
weiligen Aufgabenbereich wahrgenommen.
h) Ermöglichen das Rechnungs - und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Über -
wachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be-
teiligung besteht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochterunternehmen und Beteiligungen.
442
Anlage 6
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Fragenkreis 4:
Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Durch das Kostendeckungsprinzip und den Anschluss- und Benutzungszwang sind im wirt-
schaftlichen Bereich keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Dem Kostendeckungs-
prinzip entsprechend, werden die Gebühren in ihrer Höhe auf Grund von Soll -/Ist-Vergleichen
und der Planvorschau angepasst. I n einem "Management -Review" das jeweils den Zeitraum
von Juli bis Juni des Folgejahres (letztes Management-Review vom 12.09.2022 für den Zeit-
raum von Juli 2021 bis Juni 2022) umfasst, sind die Änderungen rechtlicher und/oder betriebli-
cher Rahmenbedingungen beschrieben und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die betriebliche
Tätigkeit bewertet. Dieses Management-Review wird durch die Berichte des Bereichs "Entsor-
gungsanlagen" und der Beauftragten (Gefahrgut, Sicherheit, Arbeitssicherheit) ergänzt.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Die vorhandenen Instrumente (Berichtswesen - mit Bewertung der Auswirkungen und Hand-
lungsempfehlungen) erlauben es, bestehende technische, betriebliche und wirtschaftliche Risi-
ken systematisch darzustellen, zu bewerten und fortzuschreiben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Siehe Antwort zu den Fragen a) und b).
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst?
Im Rahmen des Planungswesens ja; vgl. aber Ausführungen zu Frage b).
443
Anlage 6
63/2023 7
Fragenkreis 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Da Finanzinstrumente nicht eingesetzt werden, sind die Fragen des Fragenkreises 5 für den Eigen-
betrieb nicht anwendbar.
Fragenkreis 6:
Interne Revision
a) Gibt es eine, den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Re-
vision/ Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Revisionsaufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg , das dem
Rechnungsprüfungsausschuss berichtet, wahrgenommen. Rechnungsprüfungsamt und Rech-
nungsprüfungsausschuss sind gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden.
Weitere Revisionsaufgaben für Bauleistungen und Beratungsleistungen (u.a. Architektenver-
träge) nimmt die Abteilung „Vergabemanagement“ beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg vor.
Auch dieser Revisor ist gegenüber der Werkleitung nicht weisungsgebunden.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernr evision im Unternehmen/
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Siehe Antwort zu Frage a).
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/
Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander un-
vereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch ge-
trennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg führte im Berichtsjahr drei Kassenprüfungen
durch; die entsprechenden Berichte lagen uns vor. Intern wurden zwei Kassenkontrollen vorge-
nommen, die Berichte lagen uns ebenfalls vor.
444
Anlage 6
63/2023 8
Das Rechnungsprüfungsamt führte 5 Prüfungen der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen
Vergabe durch. Das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg war mit 25 Prü-
fungen (für ASN gesamt) der vergaberechtskonformen Vergabe befasst. Es handelte sich hier-
bei um Vergaben von Revisions - und Instandsetzungsarbeiten an technischen Einrichtungen
der Müllverbrennungsanlage wie Dampferzeuger, Verbrennungsrostanlagen, Feuerfestausklei-
dung, Rauchgasreinigungsanlage (Elektro- sowie Gewebefilteranlagen) und Soleanlage, sowie
eines Betreibervertrags für Wertstoffhöfe und Tiefbauarbeiten für den Neubau einer Gartenab-
fallsammelstelle und um Vergaben zur Fahrbahnsanierung auf dem Betriebsgelände der Müll-
verbrennungsanlage.
Die einzelnen Prüfvermerke sind am jeweiligen Vergabevorschlag angebracht bzw. dem jewei-
ligen Vergabevorschlag beigeheftet.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt?
Tätigkeitsschwerpunkte wurden mit dem Abschlussprüfer bisher nicht abgestimmt.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
Es ergaben sich keine Beanstandungen.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Inte rnen
Revision/ Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/
Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
ASN gibt zu Feststellungen und Empfehlungen Stellungnahmen ab. Die Umsetzung wird durch
das Wiedervorlagesystem des Rechnungsprüfungsamtes sowie des beim Rechtsamt angesie-
delten Vergabemanagements der Stadt Nürnberg kontrolliert.
445
Anlage 6
63/2023 9
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7:
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsord-
nung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeb en, dass die vorherige Zustimmung des Über -
wachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden ist?
Zustimmungen des Werkausschusses bzw. des Stadtrats wurden jeweils eingeholt. Die
Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien (VBRL) der Stadt Nürnberg aber sehen die Erteilung von
Aufträgen im Rahmen sog. "Notstandsmaßnahmen" (Abwägung gefährdender Zustände) in der
Zuständigkeit der Leitung der jeweiligen Beschaffungsstelle ohne vorherige Begutachtung und
Prüfung des Beschaffungsvorhabens vor. Ein Notstand im Sinne der VBRL liegt vor, wenn ein,
"die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Leben und die Gesundheit von Menschen und
Tieren, die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Einrichtungen, die technische Infrastruktur oder
ein, die Umwelt direkt gefährdender Zustand unvorhersehbar und plötzlich eintritt oder
bevorsteht und zur Beseitigung oder Abwendung dieses sicherheitsgefährdenden Zustands
unverzüglich gehandelt werden muss, weil eine vorübergehende Sperrung, Unterbrechung oder
Stilllegung der Einrichtung nicht möglich ist". In 20 22 wurden diesbezüglich 18 Maßnahmen in
einer Größenordnung von ca. 0,7 Mio. EUR vergeben. Über Vergabeinhalte und
Vergabesummen wird einmal jährlich im Werkausschuss berichtet.
b) Wurde vo r der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Über -
wachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Derartige Kredite wurden nicht gewährt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Derartige Maßnahmen sind nicht vorgenommen worden.
446
Anlage 6
63/2023 10
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass d ie Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge-
setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des
Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit dem Gesetz, der
Betriebssatzung, der Geschäftsordnung und den bindenden Beschlüssen des Werkausschus-
ses übereinstimmen.
Fragenkreis 8:
Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immate-
rielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans angemessen geplant und auf Wirtschaft-
lichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken ge prüft. Die Investitionen werden den Regelungen der
VBRL (Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg) entsprechend durchgeführt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermög-
lichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Bei größeren Investitionen (nach Schwellenwertregelung) werden das Rechnungsprüfungsamt
und das Vergabemanagement beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg eingeschaltet.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Investitionsbudgets werden regelmäßig überwacht.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
nein
447
Anlage 6
63/2023 11
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing - oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Hierfür haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkreis 9:
Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B.
UVgO, EU-Regelungen) ergeben?
Uns sind keine Verstöße gegen Vergaberegelungen bekannt geworden.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Ja; soweit sinnvoll auch dann, wenn förmliche Vergabeverfahren nicht erforderlich sind.
Fragenkreis 10:
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Dem Werkausschuss wird regelmäßig Bericht erstattet. Durch die Vorlage des Wirtschaftsplans
und durch Zwischenberichte wird der Werkausschuss ausreichend informiert.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Der Wirtschaftsplan, die Zwischenberichte, der Jahresabschluss (mit Lagebericht) und sonstige
Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
448
Anlage 6
63/2023 12
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge-
mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentli-
che Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Der Werkausschuss wurde über alle wesentlichen Vorgänge zeitnah unterrichtet. Ungewöhnli-
che, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle liegen nicht vor.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts -/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Es fanden Sitzungen des Werkausschusses am 09.02.2022, 04.05.2022, 29.06.2022,
27.07.2022, 05.10.2022 und 30.11.2022 statt.
In 2022 gab es drei Themenkreise (Altglascontainer im Stadtgebiet, Verpackungssteuer nach
Tübinger Modell, Öffnungszeiten Gartenabfallsammelstellen), zu denen die Werkleitung auf be-
sonderem Wunsch der Stadtratsfraktionen, im Umweltausschuss und im Werkausschuss be-
richtete.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Hierfür gibt es keine Anhaltspunkte.
f) Gibt es eine D&O -Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O -Versicherung mit dem Überwachungsorgan
erörtert?
Da die Mitarbeiter/innen bei ASN, auch bei vermeintlich korrekter Aufgabenwahrnehmung
schon dem Grunde nach strafrechtlich relevanten Tatbeständen ausgesetzt sein können, hat
ASN den Strafrechts-Versicherungsschutz seit April 2011 auf alle Mitarbeiter/innen ausgedehnt.
Dieser Versicherungsschutz soll eine wirtschaftliche Unterstützung bei der Wahrung der mitar-
beiterseitigen Interessen gewährleisten. Ein Schutz bei grob fahrlässig bzw. vorsätzlicher uner-
laubter Handlung ist damit aber nicht verbunden.“
Für Drittansprüche (Haftung im Außenverhältnis) hat die Stadt Nürnberg eine Kommunale Haft-
pflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme abgeschlossen; in diese Police sind
449
Anlage 6
63/2023 13
auch die Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg eingebunden. Die Haftung im Innenverhältnis für
Vermögenseigenschäden ist durch eine, ebenfalls von der Stadt Nürnberg abgesch lossene
"Vermögenseigenschadensversicherung" gedeckt. Der jeweilige Deckungsumfang bestimmt
sich nach den Versicherungsbedingungen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungs-
organs gemeldet wurden, ist dies un verzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt
worden?
Interessenkonflikte zwischen Werkleitung und Mitgliedern des Überwachungsorgans sind nicht
bekannt.
Vermögens- und Finanzlage
Fragenkreis 11:
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Die Bestände sind nicht auffallend hoch oder niedrig.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensge-
genstände wesentlich beeinflusst wird?
Das Vermögen des Eigenbetriebs dient ausschließlich betrieblichen Zwecken und ist regelmä-
ßig bis zum Ende der technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer gebunden; stille Reserven zu-
mindest in nennenswertem Umfang – sind u.E. darin nicht enthalten.
450
Anlage 6
63/2023 14
Fragenkreis 12:
Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapita lstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu-
sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitions-
verpflichtungen finanziert werden?
Der Grundsatz, langfristig gebundenes Vermögen durch langfristig zur Verfügung stehendes
Kapital zu finanzieren, ist auf Grund der geringen Eigenkapitalausstattung nicht gewahrt.
Wesentliche Investitionsverpflichtungen lagen am Abschlussstichtag nicht vor.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kredit-
aufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Es besteht kein Konzern.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit ver-
bundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der ASN hat im Berichtsjahr keine Finanz-/Fördermittel der öffentlichen Hand erhalten.
Fragenkreis 13:
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme auf Grund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
ASN verfügt nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung über kein Stammkapital. Die kameralen Ver-
lustvorträge sowie die Jahresverluste 2002 bis 2004 wurden mit den Jahresgewinnen bis ein-
schließlich 2007 getilgt. Mit den folgenden Jahresergebnissen wird insgesamt e in Gewinnvor-
trag in Höhe von TEUR 62.996 ausgewiesen. Wir verweisen auf die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 2
EBV. Zusammen mit den laufend eingehenden Gebühren ist die Liquidität gesichert.
451
Anlage 6
63/2023 15
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Im Jahre 2022 wurde ein Jahresverlust erzielt. Der Jahresverlust wird mit dem Gewinnvortrag
auf neue Rechnung vorgetragen.
Ertragslage
Fragenkreis 14:
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/
Konzernunternehmen zusammen?
Die Betriebszweige waren wie folgt am Jahresergebnis beteiligt:
2022
TEUR
Müllabfuhr
Müllverbrennung
Deponie
- 5.733
1.698
- 2.681
- 6.716
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Einmalige im Sinne von besonderen Vorgängen im Geschäftsjahr 2022 sind:
• Trotz Preissteigerungen am Markt fiel der Materialaufwand im Vergleich zum Vorjahr um
3,3 Mio. EUR. Insbesondere der Wegfall der EEG-Umlage führte zu Einsparungen.
• Die Steigerung der Entsorgungskosten gegenüber 2021 um 3,96 Mio. EUR resultiert aus
der Übernahme der gewerblichen Sammlung PPK und höheren Kosten der Schlackever-
wertung.
• Erhöhung der Rückstellung für Abbruchkosten in Höhe von 3,3 Mio. EUR.
• Erhöhung der Rückstellung für Rekultivierung / Nachsorge Deponien in Höhe von
2,15 Mio. EUR.
452
Anlage 6
63/2023 16
• periodenfremde Erträge in Form von Versicherungserstattungen (1,17 Mio. EUR) und
der nachträglichen Berichtigung von Rechnungen (1,41 Mio. EUR) haben die sonstigen
betrieblichen Erträge erhöht.
• Die Einnahmen aus anderen Gebühren/Erlösen sind dagegen im Vergleich zu 2021 ge-
ringer (0,7 Mio. EUR). Insbesondere die zurückgehenden Einnahmen aus den Deponie-
gebühren sowie geringere Anliefermengen zur energetischen Verwertung und geringere
Erlöse aus der PPK-Verwertung haben dazu beigetragen.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit - oder andere Leistungsbe-
ziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Anhaltspunkte i.S. Lit c) zum Fragenkreis 14 sind nicht erkennbar.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Entfällt.
Fragenkreis 15:
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeu-
tung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Wirtschaftsjahr 2022 wurde ein Verlust von 6,72 Mio. EUR erwirtschaftet. Gegenüber dem
geplanten Fehlbetrag in Höhe von 5,52 Mio. EUR ergibt sich eine Differenz von 1,2 Mio. EUR.
Einerseits fielen sowohl die Material - als auch die Personalaufwendungen insgesamt um
1,44 Mio. EUR geringer aus und auch die Abschreibungen lagen um 1,64 Mio. EUR unter dem
Planwert. Darüber hinaus wurden 3,24 Mio. EUR höhere sonstige Erträge - vor allem aufgrund
der (ungeplanten) periodenfremde Erträge (vgl. Fragenkreis 14b) - erzielt. Auch die vorsichtig
geplanten Finanzerträge lagen um 0,14 Mio. EUR über dem Planwert.
Demgegenüber lagen die Zinsaufwendungen vor allem aufgrund der Verzinsung der Rückstel-
lungen um 2,1 2 Mio. EUR und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 0,27 Mio. EUR
höher als geplant. Außerdem fielen die Umsatzerlöse im Vergleich zum Plan um insgesamt
5,27 Mio. EUR geringer aus.
453
Anlage 6
63/2023 17
Diese Differenz im Bereich der Umsatzerlöse ist insbesondere auf zurückgehende Einnahmen
aus den Deponiegebühren (0,38 Mio. EUR, größtenteils intendiert und mit Absteuerungsverträ-
gen herbeigeführt), geringere Dampferlöse (0,18 Mio. EUR), geringere Anliefermengen zur
energetischen Verwertung (1,72 Mio. EUR), geringere Erlöse aus der PPK -Verwertung auf-
grund der stark gefallenen Verwertungspreise (0,45 Mio. EUR) und der ungeplanten Zuführung
zur Rückstellung zum Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich der MVA
(0,33 Mio. EUR Differenz zum Plan) zurück zuführen. Weitere 2,48 Mio. EUR Erlöse aus der
Aufwandsbeteiligung der Dualen Systeme an der Erfassung der PPK Sammlungskosten konn-
ten in 2022 noch nicht realisiert werden, da die entsprechende Vereinbarung noch nicht abge-
schlossen werden konnte. Demgegenü ber konnten aufgrund des angestiegenen Restmüllb e-
hältervolumens 0,60 Mio. mehr Müllgebühren als geplant erzielt werden. Die verbleibende Ab-
weichung im Bereich Umsatzerlöse resultiert aus der Summe weiterer geringerer Abweichun-
gen.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Die wesentliche Ursache der Verlustsituation seit dem Jahr 2020 resultiert aus den gesunkenen
Abfallgebühren. Die Gebühren sind in der Planung des Eigenbe triebs kalkuliert. Sie ergeben
sich aus dem Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung der Stadt
Nürnberg. Eine Neukalkulation der Abfallgebühren erfolgt erst mit Ablauf des aktuellen Gebüh-
renkalkulationszeitraumes (2020-2023) ab 2024.
Fragenkreis 16:
Ursachen des Jahresfehlbetrags und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrags?
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 6.716 Mio. EUR resultiert vor allem durch die in 14b/15a
genannten Ursachen.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage de s
Unternehmens zu verbessern?
Der Wirtschaftsplan 2023 sieht für das Jahr 2023 einen höheren Fehlbetrag in Höhe von
9,88 Mio. EUR vor. Dieser Fehlbetrag ist hauptsächlich im Bereich Abfallwirtschaft
454
Anlage 6
63/2023 18
(8,9 Mio. EUR geplanter Verlust) antizipiert und ist insbesondere den unterschiedlichen Gebüh-
renkalkulationszeiträumen geschuldet. Die Verbrennungsgebühr wurde ab 2023 erhöht, die Ab-
fallgebühr kann dagegen erst (mit Ablauf des aktuellen Gebührenkalkulationszeitraums von
2020 bis 2023) ab 2024 neu (kostendeckend) kalkuliert werden.
Der ASN ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gebührenfinanziert und somit verpflich-
tet kostendeckend im Sinne der Vorgaben des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes zu
wirtschaften. Aufgelaufene Überschüsse müssen zwingend bei nachfolgenden Kalkulationen
Gebührenmindernd berücksichtigt und abgebaut werden. Eine Gebührenerhöhung zur Verbes-
serung der Ertragslage im Sinne einer Gewinnmaximierung würde diesen gesetzlichen Vorga-
ben widersprechen und wäre rechtlich unzulässig.
455
456
457
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
ASN/010/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
Nürnberg (ASN)
26.07.2023 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN)
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs ASN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
55
458
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Rein kommunal-, handels- und eigenbetriebsrechtlicher Vorgang
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. / II
Rpr
459
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage ASN/010/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des
Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 13.12.2023 festgestellten
Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs ASN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
460
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
NüSt/013/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 12.10.2023 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Anlagen:
Geschäftsbericht 2022
Sachverhalt (WerkA NüSt Ö, 12.10.2023):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung
(EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn - und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 202 2 des Eigenbetriebs NüSt w urde vom
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der
Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA Ö, 29.11.2023):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NüSt wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach
Art. 107 GO durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Gemäß einer
kommunalrechtlichen Sonderregelung übernimmt das Rechnungsprüfungsamt beim
NürnbergStift auch die Abschlussprüfung. Der aktuell beim Rpr in Prüfung befindliche
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die
Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102
Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
Sachverhalt (Stadtrat Ö, 13.12.2023):
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss und dem
Rechnungsprüfungsausschuss ist der Stadtrat für die Feststellung des Jahresabschlusses
2022 des NürnbergStifts zuständig.
66
461
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/013/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
462
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/013/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und
Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer
unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
463
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/013/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 12.10.2023):
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebs NüSt wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022
des Eigenbetriebs NüSt gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 45.491.780,12 Euro.
Der Jahresfehlbetrag beträgt 2.806.030,57 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 29.11.2023):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses
2021 des Eigenbetriebs NüSt zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 45.491.780,12 Euro.
Der Jahresfehlbetrag beträgt 2.806.030,57 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 13.12.2023)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des
Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des
Eigenbetriebs NüSt zum 31.12.2022 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 45.491.780,12 Euro.
2. Die Gewinn - und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von
2.806.030,57 Euro ab.
3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 202 2 des Eigenbetriebs
NüSt wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
464
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 1
Geschäftsbericht
NürnbergStift
2022
Geschäftsbericht
66
465
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 2
Impressum
Herausgeber:
NürnbergStift,
ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Auflage:
7 gedruckte Exemplare und digital im Ratsinformationssystem
Gestaltung:
NürnbergStift
nuest@stadt.nuernberg.de
www.nuernbergstift.de
Stand: 01.09.2023
466
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 3
Inhalt
1. Vorwort ...................................................................................................................................... 5
2. Lagebericht .............................................................................................................................. 5
2.1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen ........................... 5
2.1.1. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................. 5
2.1.2. Betriebliche Grundlagen ............................................................................................... 7
2.2. Geschäftsverlauf ............................................................................................................. 8
2.2.1. Jahresergebnis 2022 ..................................................................................................... 8
2.3. Belegungszahlen und Auslastung ............................................................................. 9
2.3.1. Belegungszahlen Gesamt ............................................................................................ 9
2.3.2. Heilig Geist Spital ......................................................................................................... 11
2.3.3. Geriatrische Reha ......................................................................................................... 11
2.3.5. Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) .................................... 12
2.3.6. August-Meier-Heim (AHR) .......................................................................................... 13
2.3.7. Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) ............................................................ 14
2.3.8. Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) ........................................................... 15
2.3.9. Ambulante Pflege ......................................................................................................... 16
2.4. Vermögensplan ............................................................................................................. 16
2.5. Vermögenslage ............................................................................................................. 17
2.6. Finanzlage ...................................................................................................................... 18
2.6.1. Kapitalstruktur ............................................................................................................... 18
2.6.2. Investitionen .................................................................................................................. 19
2.6.4. Liquidität ......................................................................................................................... 20
2.7. Ertragslage ..................................................................................................................... 20
2.7.1. Plan-Ist Vergleich 2022 ............................................................................................... 20
2.7.3. Fünfjahresübersicht ..................................................................................................... 24
2.8. Voraussichtliche Entwicklung 2023 ........................................................................ 25
2.9. Chancen und Risiken .................................................................................................. 26
2.10. Unterzeichnung des Lageberichtes ......................................................................... 27
3. Jahresabschluss................................................................................................................... 28
467
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 4
3.1. Bilanz für dem Eigenbetrieb Nürnberg Stift .......................................................... 28
3.2. Gewinn- und Verlustrechnung .................................................................................. 30
4. Anhang .................................................................................................................................... 32
4.1. Bewertungsgrundlagen .............................................................................................. 32
4.2. Erläuterungen zur Bilanz ............................................................................................ 33
4.2.1. Anlagevermögen ........................................................................................................... 33
4.2.2. Vorräte ............................................................................................................................. 40
4.2.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ......................................... 40
4.2.4. Liquide Mittel ................................................................................................................. 41
4.2.5. Eigenkapital ................................................................................................................... 41
4.2.6. Sonderposten ................................................................................................................ 42
4.2.8. Rückstellungen ............................................................................................................. 43
4.2.9. Verbindlichkeiten .......................................................................................................... 45
4.4. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung ................................................... 47
4.4.1. Erträge ............................................................................................................................. 47
4.4.2. Personalaufwand .......................................................................................................... 48
4.4.3. Sachaufwand ................................................................................................................. 50
4.4.4. Finanzergebnis .............................................................................................................. 51
4.4.5. Jahresergebnis ............................................................................................................. 52
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ........................................................................................... 53
468
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 5
1. Vorwort
Gemäß § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung legt das NürnbergStift den Jahresabschluss und den zugehö-
rigen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 vor.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden entsprechend § 4 PBV i. V. m. § 9 WkPV bzw.
§ 11 WkPV erstellt.
Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) und den Rechnungsprüfungsausschuss be-
schließt der Stadtrat gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung die Feststellung des geprüften Jah-
resabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Werkleitung (Art.
102 Abs. 3 GO).
Der Abschluss für das Geschäftsjahr 2022 führt die Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie -
Umsetzungsgesetzes (BilRUG) for t, so dass die Vergleichbarkeit der Daten zum Vorjahr uneinge-
schränkt gegeben ist.
2. Lagebericht
2.1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen
2.1.1. Rechtliche Grundlagen
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil - und vollstationären Einrichtungen
einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift
ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung,
welche durch die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege im Rahmen der Unterhaltung von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen bestimmt
sind.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss
und die Werkleitung (§4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus der Referentin
für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter in und den 2. Werkleiterinnen mit der gleichzeitigen
Funktion als Dienststellenleiter. Durch Satzungsänderung im Werksausschuss am 10.02.2022 kann die
die zweite Werkleitung seitdem aus zwei Personen bestehen.
469
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 6
Die Werkleitung war im Geschäftsjahr 2022 wie folgt besetzt:
1. Werkleitung Elisabeth Ries
2. Werkleitung Michael Pflügner bis 31.08.2022
fachlich-kaufmännische zweite
Werkleitung Indira Schmude-Basic ab 01.06.2022
technisch-organisatorische
zweite Werkleitung Dr. Barbara Sterl ab 01.09.2022
Der Werksausschuss war im Geschäftsjahr 2022 wie folgt besetzt:
Aufgabe des NürnbergStift ist, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölke-
rung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene geltenden
Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem auf Bundesebene geltenden Wohn - und Betreu-
ungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V und dem SGB XI sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach §111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pfle-
gebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der P flegekassen und dem überörtlichen
Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt und abgeschlossen. Für den sogenannten „Rüstigen“ -
Werkausschuss Name Partei Beruf
Vorsitzender Vogel, Christian SPD Bürgermeister
Stadträtin Alesik, Nicole CSU Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Stadträtin Bälz, Claudia CSU Heilpraktikerin
Stadträtin Heinemann, Rita CSU Altenpflegerin
Stadträtin Kasfiki, Eleni CSU Fachärztin für Allgemeinmedizin
Stadträtin Seel, Catrin CSU Steuerberaterin
Stadträtin Biesw anger, Jasmin SPD Intensivkrankenschw ester
Stadträtin Härtel, Elke SPD Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Stadträtin Liberova, Diana SPD Pädagogin
Stadträtin Penzkofer-Röhrl, Gabriele SPD Geschäftsführerin i.R.
Stadträtin Friedel, Andrea Bündnis 90 / Die Grünen Hebamme
Stadrat Kahl, Alexander (ab 31.03.2022) Bündnis 90 / Die Grünen Student
Stadtrat Scherzer, Uw e (bis 13.02.2022) Bündnis 90 / Die Grünen Dragqueen
Stadträtin Yiyit, Lemia Bündnis 90 / Die Grünen Patientenvertreterin
Stadtrat Feder, Michael AfD Bankkaufmann
Stadträtin Demir, Özlem Die Linke Altenpflegerin
Stadtrat Damm, Alexander Freie Wähler Apotheker
470
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 7
Bereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren. Die Entgelte für
die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und
der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf
Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekasse n,
der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wird.
2.1.2. Betriebliche Grundlagen
Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:
Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
Tagespflege im Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS TP)
August-Meier-Heim (AHR)
Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
Ambulanter Dienst (AMBD)
Geriatrische Rehabilitation (REHA)
Praxis für Ergotherapie (ERGO)
Im stationären Bereich und im Wohnbereich wurden lt. Versorgungsverträgen folgende Plätze bzw.
Wohneinheiten angeboten:
Einrichtung Pflegeheim Tagespflege Altenheim Wohnheim Reha Gesamt
AHS 254 18 0 0 0 272
AHR 139 42 0 0 181
AHJ 96 72 64 0 232
AHP 64 28 0 0 92
HSP 0 106 0 106
Reha 0 0 44 44
Gesamt 553 18 142 170 44 927
Plätze
471
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 8
Facility - Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Ser-
vice GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt - eigenen Küche, die auf dem Gelände des Au-
gust-Meier-Heimes verortet ist, wird durch die NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang wer-
den NüSt - Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbe-
reich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäscherei -Leistungen werden vollstän-
dig von einer Fremdfirma erbracht.
2.2. Geschäftsverlauf
2.2.1. Jahresergebnis 2022
Im vom Stadtrat beschlossenen Wirtsc haftsplan für 20 22 wurde ein Jahresfehlbetrag -673.680 EUR
veranschlagt. Das Geschäftsjahr 2022 schließt tatsächlich mit einem Jahres fehlbetrag in Höhe von
2.806.030,57- EUR ab und liegt damit um 2.132 TEUR unter den Wirtschaftsplanwert. Gegenüber dem
Vorjahr verschlechtert sich das Ergebnis um 2.095 TEUR.
Eine Wirkung auf das Ergebnis 2022 ist wie im Vorjahr den Folgen der Corona-Pandemie zuzuschrei-
ben. Den sich ergebenden Umsatzreduzierungen und den Kostenerhöhungen wurden Erstattungsmög-
lichkeiten nur noch für das erste Halbjahr 2022 eingeräumt. Die Erstattungsgrundlagen stellen die Ein-
führungen des §150 SGB XI für Mindereinnahmen und Mehraufwendung en, sowie der Kostenerstat-
tungs Festlegungen zur Testverordnung dar. Für NüSt wirkten in 2022 ertragsseitig und ggf. aufwands-
seitig:
für die Pflegebereiche 1.127.987,55 EUR aus Erstattungen für Mehrkosten,
für die Pflegebereiche 1.487.542,67 EUR Erstattungen aus Mindererlösen im Vergleich zum Refe-
renzmonat Januar 2020,
Ausgleichszahlungen für die Corona bedingten Mindereinnahmen bei der Umlage der gesondert
berechenbaren Investitionsaufwendungen 70.144,17 EUR,
für Testungen gem. Testverordnung 489.633 EUR.
Zusammenfassend ergeben sich für Erstattungen der Mindererlöse 1.558 TEUR und für
Mehraufwendungen 1.128 TEUR. Die Mindererlöse im Bereich der gesondert berechenbaren
Investitionskosten) wurden wie schon in den Vorjahren nur teilweise mit rund 70 TEUR erstattet.
Weiterhin wirkte die Beibehaltung der ISO-Bereiche bis April 2022 erlösmindernd.
Ursachen für das negative Jahresergebnis sind:
Entfall der Erstattungen aus dem Corona Rettungsschirm Pflege ab dem zweiten Halbjahr
2022“
die zusätzlichen nicht refinanzierten jährlichen Abschreibungen in Höhe von ca. 450 TEUR,
die sich in der Folge des Immobilen-Verkaufs von St. Johannis ergaben,
nicht geplante Rückzahlungen für Erstattungen aus dem Corona Rettungsschirm Pflege 2020
in Höhe von 598 TEUR,
Rückstellungsentwicklung für Pensionen und Beihilfen in Höhe von ca. 587 TEUR
nicht geplante Kosten der Altersteilzeit in Höhe von 221 TEURO durch den Abschluss von
acht neuen Altersteilzeitverträgen,
472
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 9
die ggü. der Planung erhöhten Sachkostensteigerungen bei den Wirtschafts-, Verwaltungs-,
Betreuungs-/Med.-therap. Bedarf in Höhe von 1.234 TEUR,
hohe Krankheitsquoten bei Pflege- und Betreuungspersonal
die Erreichung einer durchschnittlichen Fachkraftquote von 56,46 % (Vorjahr 60,98 %),
welche vor dem Hintergrund langfristiger Personalsicherung einerseits ein Erfolg ist, anderer-
seits zu einer Erhöhung der in den Planansätzen hinterlegten Personalkosten führt.
2.3. Belegungszahlen und Auslastung
Einfluss auf die Leistungserträge haben im stationären Bereich die Belegun gszahlen, die Bewoh-
nerstruktur inklusive der Pflegegradverteilung, die Kundenstruktur und die Leistungsverteilung im am-
bulanten Bereich sowie die Vergütungssätze. Im ersten halben Jahr 2022 sind die Auswirkungen der
Corona-Pandemie in der Auslastungsquote sichtbar.
In den nachfolgenden Übersichten werden die Leistungsdaten für das NürnbergStift gesamt sowie für
die Einrichtungen dargestellt. Die Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist hergestellt.
2.3.1. Belegungszahlen Gesamt
Belegungsdaten NüSt Bereich 2022 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (WE) Tagespflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 18 18
Pflege:
- maximal belegbare Plätze 553 553
Rüstig:
- maximal belegbare Plätze 142 142
Wohnen:
- maximal belegbare Plätze 170 170
Rehabilitation:
- maximal belegbare Plätze 44 44
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze/WE 927 927
Belegungstage (BT) Tagespflege: 2.292 1.758
Pflege: 187.549 182.066
Rüstig: 12.259 16.715
Wohnen: 58.408 58.801
Rehabilitation: 11.125 7.925
insgesamt 271.633 267.265
NürnbergStift gesamt:
- maximal belegbare Plätze/WE 80,8 79,5
Auslastungsgrad (in % )
473
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 10
Für NüSt gesamt ist im Jahr 2022 eine leichte Steigerung in der gesamten Auslastung zu erkennen.
Unverändert gehen allerdings die Kostenträger bei der Kalkulation der Pflegesätze im stationären Be-
reich von einer Auslastung von 97 % aus, obwohl in der Realität die Auslastung deutlich darunterliegt.
Dies hat die kritische Folge, dass sich daraus eine Unterdeckung, insbesondere für den Fixkostenteil,
ergibt. Nachfolgend die Auslastungsquote für den stationären Bereich der letzten fünf Jahre.
Bewohnerstruktur
NüSt BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Tagespflege 2.292 9 0,8 1.758 7 0,7
(a) Pflege 187.549 514 69,0 182.066 499 68,1
davon:
ohne PG / noch nicht gestuft 53 0 0,0 248 1 0,1
Kurzzeitpflege 7.192 20 2,6 7.370 20 2,8
PG 1 8.447 23 3,1 8.112 22 3,0
PG 2 43.804 120 16,1 40.765 112 15,3
PG 3 61.075 167 22,5 58.302 160 21,8
PG 4 42.117 115 15,5 40.506 111 15,2
PG 5 24.861 68 9,2 26.763 73 10,0
(b) Rüstig 12.259 34 4,5 16.715 46 6,3
(c) Wohnen 58.408 160 21,5 58.801 161 22,0
(d) Rehabilitation 11.125 30 4,1 7.925 22 3,0
insgesamt 271.633 747,1 100,0 267.265 727 100,0
Vorjahr2022
79,6% 79,2%
85,7%
79,2% 79,6%
50,0%
55,0%
60,0%
65,0%
70,0%
75,0%
80,0%
85,0%
90,0%
95,0%
100,0%
2018 2019 2020 2021 2022
Pflege gesamt
474
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 11
2.3.2. Heilig Geist Spital
Unsere Senioren-Wohnanlage Heilig Geist Spital war im Jahr 2022 mit einer Auslastungsquote von
100 % vollbesetzt.
2.3.3. Geriatrische Reha
In der Auslastungsquote der geriatrischen Reha sind die Auswirkungen durch die Corona Pandemie
am stärksten zu sehen.
Belegungsdaten HSP Bereich 2022 Vorjahr
Wohneinheiten Wohnheim:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 106 106
Belegungstage (BT) Wohnheim 38.690 38.481
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 100,0 99,5
Belegungsdaten Reha Bereich 2022 Vorjahr
Plätze Rehabilitation
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 44 44
Belegungstage (BT) Rehabilitation 11.125 7.925
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 69,3 49,2
91,3% 90,7%
53,6% 49,2%
69,3%
40,0%
45,0%
50,0%
55,0%
60,0%
65,0%
70,0%
75,0%
80,0%
85,0%
90,0%
95,0%
2018 2019 2020 2021 2022
Reha Auslastungsquote
475
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 12
2.3.5. Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
Nachfolgend wird die durchschnittliche Auslastungsquote der letzten fünf Jahre dargestellt .
Nachfolgend die Darstellung der Bewohnerstruktur nach Pflegegradverteilung .
Belegungsdaten AHS Bereich 2022 Vorjahr
Plätze Pflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze Tagespflege 18 18
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze Dauerpflege 254 254
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze 272 272
Belegungstage (BT) Tagespflege: 2.292 1.758
Pflege: 79.811 77.530
insgesamt 82.103 79.288
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung: 84,5 81,6
97,7% 93,8%
89,9%
81,6% 84,5%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
100,0%
2018 2019 2020 2021 2022
AHS Auslastungsquote
Bewohnerstruktur
AHS BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Tagespflege 2.292 10 2,8 1.758 7 2,2
(b) Pflege 79.811 219 97,2 77.530 213 97,8
ohne PG / noch nicht gestuft 53 0 0,1 248 1 0,3
Kurzzeitpflege 5.666 16 6,9 5.713 16 7,2
PG 1 249 1 0,3 76 0 0,1
PG 2 12.446 34 15,2 13.112 36 16,5
PG 3 27.703 76 33,7 25.639 70 32,3
PG 4 20.226 55 24,6 19.032 52 24,0
PG 5 13.468 37 16,4 13.710 38 17,3
insgesamt 82.103 228 100,0 79.288 220 100,0
2022 Vorjahr
476
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 13
2.3.6. August-Meier-Heim (AHR)
Nachfolgend wird die durchschnittliche Auslastungsquote der letzten fünf Jahre dargestellt .
Nachfolgend die Darstellung der Bewohnerstruktur nach Pflegegradverteilung .
Belegungsdaten AHR Bereich 2022 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (WE) Pflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 139 139
Rüstig:
- maximal belegbare Plätze 42 42
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze 181 181
Belegungstage (BT) Pflege: 47.209 45.398
Rüstig: 1.607 3.614
insgesamt 48.816 49.012
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 73,9 74,2
83,0% 82,6%
79,0% 74,2% 73,9%
50,0%
55,0%
60,0%
65,0%
70,0%
75,0%
80,0%
85,0%
90,0%
95,0%
100,0%
2018 2019 2020 2021 2022
AHR Auslastungsquote
Bewohnerstruktur
AHR BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Pflege 47.209 129 96,7 45.398 124 92,6
ohne PG / noch nicht gestuft 0 0,0 0 0,0
Kurzzeitpflege 483 1 1,0 790 2 1,6
PG 1 4.085 11 8,4 4.250 12 8,7
PG 2 15.707 43 32,2 14.007 38 28,6
PG 3 13.338 37 27,3 12.884 35 26,3
PG 4 8.704 24 17,8 8.272 23 16,9
PG 5 4.892 13 10,0 5.195 14 10,6
(b) Rüstig 1.607 4 3,3 3.614 10 7,4
insgesamt 48.816 134 100,0 49.012 134 100,0
2022 Vorjahr
477
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 14
2.3.7. Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
Nachfolgend wird die durchschnittliche Auslastungsquote der letzten fünf Jahre dargestellt
Nachfolgend die Darstellung der Bewohnerstruktur nach Pflegegradverteilung
Belegungsdaten AHJ Bereich 2022 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (WE) Pflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 96 96
Rüstig:
- maximal belegbare Plätze 72 72
Wohnen:
- maximal belegbare Plätze 64 64
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze 232 232
Belegungstage (BT) Pflege: 33.489 33.180
Rüstig: 7.319 8.869
Wohnen: 19.718 20.320
insgesamt 60.526 62.369
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 71,5 73,7
Bewohnerstruktur
AHJ BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Pflege 33.489 92 55,3 33.180 91 53,2
ohne PG / noch nicht gestuft 0 0,0 0 0,0
Kurzzeit- & Verhinderungspflege 626 2 1,0 371 1 0,6
PG 1 2.128 6 3,5 2.130 6 3,4
PG 2 8.214 23 13,6 6.923 19 11,1
PG 3 11.770 32 19,4 11.016 30 17,7
PG 4 7.392 20 12,2 8.185 22 13,1
PG 5 3.359 9 5,5 4.555 12 7,3
(b) Rüstig 7.319 20 12,1 8.869 24 14,2
(c) Wohnen 19.718 54 32,6 20.320 56 32,6
insgesamt 60.526 166 100,0 62.369 171 100,0
2022 Vorjahr
478
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 15
2.3.8. Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
Nachfolgend wird die durchschnittliche Auslastungsquote der letzten fünf Jahre dargestellt.
Nachfolgend die Darstellung der Bewohnerstruktur nach Pflegegradverteilung .
Belegungsdaten AHP Bereich 2022 Vorjahr
Plätze/Wohneinheiten (WE) Pflege:
(im Jahresdurchschnitt) - maximal belegbare Plätze 64 64
Rüstig:
- maximal belegbare Plätze 28 28
insgesamt:
- maximal belegbare Plätze 92 92
Belegungstage (BT) Pflege: 27.040 25.958
Rüstig: 3.333 4.232
insgesamt 30.373 30.190
Auslastungsgrad (in %) Einrichtung 90,4 89,9
97,1% 97,4%
91,5% 89,9% 90,4%
50,0%
55,0%
60,0%
65,0%
70,0%
75,0%
80,0%
85,0%
90,0%
95,0%
100,0%
2018 2019 2020 2021 2022
AHP Auslastungsquote
Bewohnerstruktur
AHP BT BewohnerØ in % BT BewohnerØ in %
(a) Pflege 27.040 74 89,0 25.958 71 86,0
ohne PG / noch nicht gestuft 0 0,0 0 0,0
Kurzzeit- & Verhinderungspflege 417 1 1,4 496 1 1,6
PG 1 1.985 5 6,5 1.656 5 5,5
PG 2 7.437 20 24,5 6.723 18 22,3
PG 3 8.264 23 27,2 8.763 24 29,0
PG 4 5.795 16 19 5.017 14 16,6
PG 5 3.142 9 10 3.303 9 10,9
(b) Rüstig 3.333 9 11,0 4.232 12 14,0
insgesamt 30.373 83 100,0 30.190 83 100,0
2022 Vorjahr
479
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 16
2.3.9. Ambulante Pflege
In der nachfolgenden Grafik wird die im Jahresverlauf durchschnittliche Anzahl der Klienten darge-
stellt.
2.4. Vermögensplan
Da im Vermögensplan nur Einnahmen und Ausgaben, d.h. die auf monetären Vorgängen beruhenden
Änderungen des Vermögens und der Schulden veranschlagt sind, die Bilanz hingegen den gesamten
Vermögens- und Schuldenstand zu einem bestimmten Stichtag ausweist, ist ein direkter Vergleich der
Planansätze mit den Bilanzposten nicht möglich. Aus diesem Grund werden folgende Planansätze
den entsprechenden Veränderungen der Bilanzwerte zwischen zwei Bilanzstichtagen gegenüberge-
stellt:
Die im Jahr 2022 geplante Inbetriebnahme des neuen August-Meier-Hause erfolgte erst im April 2023.
Aus diesem Grund liegen die Investitionsaufwendungen und die Tilgungsleistungen für Darlehen unter
den Planwerten
125
122
117
115
110
100
105
110
115
120
125
130
2018 2019 2020 2021 2022
durchschnittliche Klientenzahl
Ansatz im Vermögensplan 2022 EUR Veränderung des Bilanzwertes zwischen dem EUR
31.12.2021 und 31.12.2022
Investitionsausgaben 40.777.769 Zugänge Anlagevermögen 2.682.886
Tilgungsleistungen 781.988 Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten 457.041
Ausgaben für Verluste 673.680 Jahresfelhlbetrag 2.806.031
Summe 42.233.437 5.945.958
480
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 17
2.5. Vermögenslage
In der nachfolgenden Übersicht wird die Vermögensstruktur der Bilanz zum 31.Dezember 2022 zusam-
mengefasst und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
Die Bilanzsumme ist mit 45.271,5 TEUR um 220,3 TEUR niedriger als zum Vorjahr (45.491,8 TEUR).
Das Anlagevermögen beträgt planmäßig mit 32.525 ,6 TEUR rund 546,4 TEUR mehr als zum Vorjahr
(31.979 TEUR), der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 71,85 % (Vorjahr 70,30 %). Der Anteil des Um-
laufvermögens (12.745,9 TEUR) liegt bei 28,15 % (Vorjahr 28,15 %). Der Rückga ng bei den Forderun-
gen beträgt stichtagsbedingt 1.901,3 TEUR, die Zunahme bei den liquiden Mitteln beträgt 1.092,3 TEUR
und damit 11,8 %.
Vermögensstruktur
TEUR % TEUR % TEUR %
Langfristige Aktiva
Anlagevermögen 32.526 71,8 31.979 70,3 546 1,7
Kurzfristig Aktiva
Vorräte 158 0,3 205 0,5 -46 -22,7
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
1.554 3,4 2.207 4,9 -653 -29,6
Forderungen ggü. Träger der
Einrichtung
178 0,4 237 0,5 -59 -25,0
Forderungen aus öffentlicher
Forderung
285 0,6 1.475 3,2 -1.189 -80,6
Sonstige
Vermögensgegenstände
158 0,3 97 0,2 61 63,3
Liquide Mittel 10.321 22,8 9.228 20,3 1.092 11,8
Rechnungsabgrenzungsposten 92 0,2 64 0,1 27 43,1
Summe Aktiva 45.272 100,0 45.492 100,0 -220 -0,5
Bilanzwert zum Veränderung
31.12.2022 Vorjahr ggü. Vorjahr
481
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 18
2.6. Finanzlage
2.6.1. Kapitalstruktur
In der nachfolgenden Übersicht wird die Kapitalstruktur der Bilanz zum 31.Dezember 2022 zusammen-
gefasst und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
Auf der Passivseite beträgt der Werteverzehr im Eigenkapital insgesamt 2.073 TEUR. Die Veränderun-
gen ist zum einem auf den auf den Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von 2.806,0 TEUR zurückzuführen
und auf einer Grundstücksübertragung in Höhe von 732,9 TEUR.
Aus dem bilanziellen Vermögen der Stadt Nürnberg in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebes NüSt
ist ein Grundstück im Wert von 732.919 EUR übertragen worden für den Bau der neuen Zentralküche.
Laut Stadtratsbeschluss vom 20.07.2022 wurde der Betrag als Kapitaleinlage bei NüSt bilanziert.
Die Sonderposten haben sich planmäßig um 291,8 TEUR verringert.
Die langfristigen Rückstellungen in Höhe von 7.851,4 TEUR umfassen die Pensionsrückstellungen, die
Rückstellungen für Beihilfeleistungen, Altersteilzeit, Dienstjubiläen, Archivierung sowie die im Zusam-
menhang mit dem Verkauf des Grundstückes St. Johannis verbundene Rückstellung aus zukünftigen
Verpflichtungen aus dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg. Im Verglei ch zum V orjahr trat eine
Erhöhung um 805 ,6 TEUR auf, die sich aus der Erhöhung der Pensionsrückstellungen (um 381,2
TEUR), der Altersteilzei trückstellungen (um 221,0 TEUR), der Beihilferückstellung (um 205,3 TEUR),
der Jubiläumsrückstellung (-2,3 TEUR) und der Archivierungsrückstellung (0,4 TEUR) ergibt.
Die Zunahme bei den kurzfristigen Rückstellungen um 639,9 TEUR ist begründet in der Bildung der
Rückstellung für Corona Zahlungen aus dem Rettungsschi rm des Jahres 2020 in Höhe von
597,8 TEUR. Die weiter bestehende Rückstellung für Großreparaturen wird über das Jahr 2020 hinaus
im Hinblick auf den Instandhaltungsbedarf der Einrichtungen und unter Beachtung der Möglichkeiten
des Art. 67 Abs. 3 EGHGB belassen.
Kapitalstruktur
TEUR % TEUR % TEUR %
Langfristig
Eigenkapital 18.647 41,2 20.720 45,5 -2.073 -10,0
Zuwendungen aus öffentlicher
Förderung
- verwendet 815 1,8 956 2,1 -141 -14,8
- noch nicht verwendet 0 0,0 0 0,0 0
Zuwendungen aus
nicht öffentlicher Förderung:
- verwendet 2.417 5,3 2.567 5,6 -150 -5,9
- noch nicht verwendet 2.936 6,5 1.638 3,6 1.298 79,2
Verbindlichkeiten 6.636 14,7 7.094 15,6 -458 -6,5
Rückstellungen 7.851 17,3 7.046 15,5 805 11,4
Kurzfristig
Verbindlichkeiten 2.818 6,2 2.961 6,5 -143 -4,8
Rückstellungen 3.151 7,0 2.511 5,5 640 25,5
Summe Passiva 45.272 100,0 45.492 100,0 -220 -0,5
Bilanzwert zum Veränderung
31.12.2022 Vorjahr gegenüber
482
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 19
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich stichtagsbedingt um 143 TEUR im Berichtsjahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute sind planmäßig getilgt in Höhe von 457,9 TEUR, die
Verbindlichkeiten aus nicht öffentlicher Förderung erhöhten sich um 1.298,0 TEUR, die Verbindlichkei-
ten ggü. der Stadt Nürnberg erhöhten sich um 457,4 TEUR.
2.6.2. Investitionen
Das Investitionsvolumen im Jahr 2022 in Höhe von 2.682,9 TEUR beinhaltet Anlagen in Bau von 1.571,2
TEUR an, Grundstücke 732,9 TEUR, und Einrichtungen und Ausstattungen in Höhe von 186,3 TEUR.
technische Anlagen 176,6 TEUR (Patientenrufanlage Haus 2 in AHS) und Betriebsbauten in Höhe von
15,9 TEUR.
Die Anlagen im Bau verteilen sich wie folgt
Sebastianspital (W-Lan Haus 1) 45.000,08 €
August-Meier-Haus 944.847,21 €
Johannis 6.448,42 €
Platnersberg 564.127,09 €
Zentrale (Zentralküche) 10.737,38 €
Summe 1.571.160,18 €
483
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 20
2.6.4. Liquidität
Die Zahlungsfähigkeit von NürnbergStift war im Betrachtungszeitraum jederzeit gesichert. Der durch-
schnittliche Bestand an liquiden Mitteln lag im Jahr 2022 bei 11.126 TEUR.
Der aktuelle Liquiditätsstatus zum 31.Juli 2023 liegt bei 1.164 TEUR. Der Rückgang der liquiden Mittel
im Jahr 2023 liegt begründet an der Zwischenfinanzierung der zugesagten Fördermittel des bayerischen
Landesamtes für Pflege in Höhe 9.9820 TEUR. Mit der Abnahme des August-Meier-Haus am 9. Januar
2023 wurde dieser Betrag NüSt in Rechnung gestellt. Für die Zwischenfinanzierung und die Deckung
der laufenden Aufgaben wurde auch ein Betriebsmittelkredit bei der Stadt Nürnberg in Anspruch ge-
nommen, zum Stand 31.Juli 2023 beträgt dieser 4.770 TEUR.
2.7. Ertragslage
2.7.1. Plan-Ist Vergleich 2022
Das GuV Ergebnis endet mit einem Verlust von 2.806 TEUR. Gegenüber der Planung ist das eine Er-
gebnisverschlechterung um 2.132 TEUR.
484
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 21
Die ggü. der Planung positive Abweichung beim Zinsergebnis beträgt 99 TEUR, da die Fertigstellung
des neuen August -Meier-Hauses sich verzögerte und erst mit der Übergabe am 9. Januar 2023 die
Darlehen von NüSt übernommen wurden. In den Zinsaufwendungen in Höhe von 310 TEUR sind Auf-
wendungen für Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 123 TEUR und BilMoG Zinsen für Rückstellun-
gen in Höhe von 151 TEUR enthalten.
Das Ergebnis aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung beläuft sich 2022 auf 35 TEUR und
ist damit rund 29 TEUR besser als geplant. Bei diesen Positionen stehen sich erfolgswirksame Auflö-
sungen von Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung und entsprechende Be-
triebsaufwendungen sowie die Neutralisierung der Abschreibungen für gefördertes Anlagevermögen
gegenüber.
Das neutrale Ergebnis in Höhe von 64 TEUR ist rund 30 TEUR besser als geplant. Den neutralen
Erträgen für Abrechnungen/Korrekturen aus vorangegangen Geschäftsjahren in Höhe v on 804 TEUR
stehen Aufwendungen in Höhe von 741 TEUR gegenüber. In den periodenfremden Aufwendungen sind
nicht geplante Rückzahlungen für den Corona Rettungsschirm in Höhe von 598 TEUR enthalten, die
nach Prüfung durch die zuständige Pflegekasse zurückbezahlt werden mussten.
Eine differenzierte Betrachtung der Erträge wird in der nachfolgenden Tabelle aufgezeigt.
485
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 22
Die Leistungserträge in Höhe von 31.496 TEUR liegen mit 3.697 TEUR unter den geplanten Erträgen,
diese beinhalten die Leistungen aus den unmittelbaren pflegerischen Leistungen. Deutlich sind hier in
allen Bereichen die Auswirkungen der Corona Pandemie zu sehen, die Auslastung 2022 erreichte ins-
gesamt nur 79,7 % (WPL. 90,1 %).
Die sonstigen Erträge erhöhten sich zum WPL um 3.105 TEUR auf 8.533 TEUR. Ursache sind die
Ausgleichszahlungen aufgrund der Corona Pandemie in Höhe von 2.86 6 TEUR und Erstattungen für
Testungen in Höhe von 490 TEUR, die im WPL 2022 nicht geplant waren.
Die Betriebsaufwendungen liegen mit 1,708 TEUR über den Planansatz von 41.372 TEUR.
Betriebserträge
2022 WPL
TEUR TEUR absolut in %
a Leistungserträge 31.946 35.643 -3.697 -10,4
davon:
Erträge aus teilstationärer Pflegeleistung 184 287 -103 -35,9
Erträge aus stationärer Pflegeleistung 25.184 27.007 -1.823 -6,7
Erträge aus Leistungen der Kurzzeitpflege 1.082 1.945 -862 -44,3
Erträge aus ambulaten Pflegeleistungen 1.148 1.245 -97 -7,8
Erträge aus Rüstigenbereich 809 1.050 -241 -23,0
Erträge aus Wohnen 782 810 -28 -3,4
Erträge aus der geriatrischen Rehabilitation 2.757 3.300 -543 -16,4
b sonstige Erträge 8.533 5.428 3.105 57,2
davon:
Zuweisungen / Zuschüsse zu Betriebskosten 2.798 2.808 -9 -0,3
Kostenausgleich Versorgungslasten 1.105 1.105 0 0,0
Erträge aus Vermietung und Verpachtung 584 570 14 2,4
Erstattung Dienstleistungen und Gestellungs-
kräfte von NüStSG 364 373 -9 -2,4
weitere Erträge 3.681 572 3.109 543,7
Betriebserträge insgesamt 40.479 41.070 -592 -1,4
zum WPL
Veränderung
486
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 23
Ursache für die ggü. der Planung erhöhten Personalkosten (28.892 TEUR) in Höhe von 344 TEUR
sind die Veränderungen bei der Pension- Beihilfe und Altersteilzeitrückstellungen.
Die größte negative Abweichung ggü. der Planung ist bei den Sachkosten in Höhe von 1.401 TEUR zu
verzeichnen. Die größten Abweichungen sind in den Positionen:
456 TEUR Wirtschaftsbedarf (bezogene Leistungen für Reinigung, Wäscherei, Betriebsdienst
und Gartenpflege aufgrund inflationären Preissteigerungen),
555 TEUR Verwaltungsbedarf,
204 TEUR Med.-therap. Bedarf,
66 TEUR Wartungs- und Instandhaltungsaufwand,
19 TEUR Betreuungsbedarf,
In den sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 251 TEUR sind Fortbildungskosten (154
TEUR), Wertberichtungen auf Forderungen (57 TEUR), und die Aufwendungen für Mitgliedschaften in
Verbänden (28 TEUR) enthalten.
Betriebsaufwendungen
2022 WPL
TEUR TEUR absolut in %
a Personalaufwendungen 28.892 28.548 344 1,2
b Sachaufwendungen 12.347 10.946 1.401 12,8
davon:
Lebensmittel 95 76 19 25,3
Wasser, Energie, Brennstoffe 1.309 1.295 14 1,1
Wirtschaftsbedarf 5.412 4.955 456 9,2
Verwaltungsbedarf 1.068 514 555 108,0
Betreuungsbedarf 98 79 19 24,7
Pflege-/Med.- therapeutischer Bedarf 1.071 867 204 23,5
Zentrale Dienstleistungen 485 483 2 0,5
Wartung und Instandhaltung 1.164 1.098 66 6,0
Steuern, Abgaben, Versicherungen 839 865 -27 -3,1
Mieten, Pachten, Leasing 512 510 3 0,5
Abschreibungen auf Forderungen 43 20 23 115,0
sonstige ordentliche Aufwendungen 251 184 66 36,0
c Abschreibungen auf Anlagevermögen 1.842 1.878 -37 -2,0
(ohne Förderung)
Betriebsaufwendungen insgesamt 43.081 41.372 1.708 4,1
Veränderung
zum WPL
487
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 24
2.7.3. Fünfjahresübersicht
Nachfolgend wird das Ergebnis in der Übersicht der vergangenen fünf Jahre dargestellt.
Die Leistungserträge sind im Jahr 2022 rund 2.715 TEUR höher als im Vorjahr, in dieser Position sind
deutlich die Auswirkungen durch die Corona Pandemie zu sehen.
IST IST IST IST IST
Erfolgsvergleich 2022 2021 2020 2019 2018
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Leistungserträge 31.946 29.231 30.115 31.851 30.779
Sonstige Erträge 8.533 12.401 10.654 3.942 3.874
Betriebserträge 40.479 41.637 40.768 35.793 34.653
Personalaufwendungen 28.892 27.878 27.675 25.542 23.489
Sachaufwendungen 12.347 12.294 11.897 10.533 10.763
Abschreibungen
auf AV (ohne Förderung) 1.842 1.859 1.879 1.893 1.455
Betriebsaufwendungen 43.081 42.031 41.451 37.968 35.707
Betriebsergebnis -2.602 -400 -683 -2.175 -1.054
Zinsen und ähnliche Erträge 7 1 1 0 6
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 310 245 258 228 273
Finanzergebnis -302 -244 -257 -228 -266
Erträge aus öffentlicher und nicht-
öffentlicher Förderung 1.666 1.240 965 565 404
Abschreibungen auf Sachanlagen
und immaterielle Vermögens-
gegenstände und sonstige Aufwen-
dungen im geförderten/bezuschussten
Bereich 1.631 1.180 961 586 293
Ergebnis aus öffentlicher und
nichtöffentlicher Förderung 35 60 4 -21 111
Neutrale Erträge 804 88 94 129 63
Ertrag Verkauf AHJ 10.873
Aufwand Baulandsbeschluss AHJ 2.600
Neutrale Aufwendungen 741 215 133 41 107
Neutrales Ergebnis 64 -127 -40 88 8.229
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -2.806 -711 -976 -2.336 7.021
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -1.252
ohne Effekt Verkauf AHJ
488
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 25
Die Veränderung bei den sonstigen Erträgen beruht auch auf die Corona Pandemie, hier sind die Er-
träge Corona Ausgleich und aus Testungen enthalten. In den Jahren 2020 – 2022 betrugen diese:
Die größte Steigerung innerhalb der Sachkosten ist im Wirtschaftsbedarf mit 514 TEUR erkennbar und
beruht auf Preissteigerungen bei den bezogenen Leistungen der Service GmbH. Die Aufwendungen für
den Pflege-Med.-therapeutischen Bedarf sind ggü. dem Vorjahr rund 664 TEUR gesunken.
Der um den Verkauf von AHJ bereinigte Jahresverlust beträgt 1.252 TEUR.
Auf die Ursachenanalyse des Jahresfehlbetrages 2022 wird auf die vorherige Ziffer 2.7.1 verwiesen.
2.8. Voraussichtliche Entwicklung 2023
Das Wirtschaftsjahr 2023 wurde mit einem Jahresverlust in Höhe von -2.667 TEUR geplant. Die Hoch-
rechnung geht zum jetzigen Zeitpunkt von einem Verlust in Höhe von 5,967 TEUR aus. Die massive
Planabweichung ist begründet in folgenden:
anhaltende hohe Krankheitsquote insbesondere bei Pflege- und Betreuungskräften,
Entwicklung der Belegung und ihre Auswirkung auf die Erlöse, durch den Pflegekräftemangel
ist die Erreichung der geplanten Belegung im Jahresdurchschnitt gefährdet . So liegt die durch-
schnittliche Belegung in den ersten sieben Monaten mit 87,3 % deutlich unter der geplanten,
Personalkostensteigerung auf Grund des neuen Tarifvertrages, dieser sieht für das Jahr 2023
einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich für jeden Mitarbeiter in Höhe von 2.560
Euro vor. Im WPL 2023 wurde das in dieser Höhe nicht berücksichtigt, geplant wurde mit einer
Personalkostensteigerung von 3 %,
fehlende Rechnungen im Energiebereich, hier fehlen uns seit März 2023 die Rechnungen un-
seres Versorgers, wodurch wir die Anträge im Energie Rettungsschirm nur unvollständig stel-
len können, nicht einschätzbare Rückerstattungen aus dem Energierettungsschirm ,
Mit den steigenden Kosten für Lebensmittel, Energie und Personal steigt der Aufwand der be-
zogenen Fremdleistungen für die Küche, Reinigung, Betriebsdienst und Wäscherei.
gesteigerter unkalkulierbarer Instandhaltungsaufwand, so ist aktuell die Heizungssteuerung im
AHS in Haus 1 ausgefallen und muss vor der Heizperiode ausgetauscht werden, die Kosten-
schätzung geht von ca. 105 TEUR aus,
Bewertung der Rückstellungen zum 31.12.2023, insbesondere der Personalrückstellungen für
Pensionen, Beihilfen, Urlaub und Gleitzeit.
2020 5.912.975,46 €
2021 6.690.094,94 €
2022 3.175.307,76 €
489
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 26
Vor dem Hintergrund der kritischen Sachkostenpreisentwicklung, die in dieser Dynamik in den Pfleges-
ätzen des ersten Halbjahres nicht abgebildet waren, wird sich der Jahresfehlbetrag zwangsläufig erhö-
hen. Ferner sind die Personalengpässe hinsichtlich der allgemein angespannten Lage auf dem Pflege-
markt aus eigener Kraft für NüSt nicht kompensierbar.
Positiv ist das Ergebnis der diesjährigen Vergütungsverhandlungen, die deutlich über der geplanten
Erhöhung von 3,5 % liegt. Das abgeschlossene Verhandlungsergebnis zum 1. Juli 2023 beinhaltet in
den einzelnen Standorten eine Budgeterhöhung bei einer Vollbelegung von:
Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See 9,69 %
August-Meier-Haus allgemeine Pflege: 5,22 %
August-Meier-Haus Geronto 9,71 %
August-Meier-Haus Pflegoase 19,28 %
Senioren Wohnanlage St. Johannis 10,38 %
Senioren Wohnanlage Platnersberg 10,76 %
Mit Inbetriebnahme des August -Meier-Hauses steigt die Belegung in dieser Einrichtung kontinuierlich
an. Im März 2023 sind wir mit insgesamt 137 Bewohnerinnen umgezogen, Ende August leben bereits
158 Bewohner in unserer neuen Einrichtung. Wir rechnen, dass diese volle Belegung weiterhin anhalten
wird, da die Bewerberlage sehr gut ist.
Die geplante Eröffnung der Tagespflege zum 1. August 2023 mit 16 Plätzen musste aufgrund eines
Wasserschadens verschoben werden, für die Nachtpflege mit 8 Plätzen fehlt uns immer noch der Ver-
sorgungsvertrag.
2.9. Chancen und Risiken
Eine umfassende Pflegereform ist vorerst ausgeblieben und die finanziellen Risiken für die Pflegeheim-
träger bleiben weiterhin unkalkulierbar. Das führt zu zunehmenden Insolvenzmeldungen in sbesondere
bei großen Pflegekonzernen in privaten Trägerschaft.
Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Nürnberg steht vor großen Herausforderungen . Das
Nachfragepotential wird weiter stetig wachsen, dem die Angebotsentwicklung an stationären Pflegeplät-
zen hinterherhinken wird. Bereits jetzt sind Pflegeplätze in Nürnberg sehr rar und die Situation wird sich
weiter verschärfen.
Das NürnbergStift muss diesem Sachverhalt entgegenwirken und wird perspektivisch weitere Pflege-
plätze aufbauen. Mit der Inbetriebnahme des neuen August -Meier-Haus zum 1. April 2023 in der Re-
gensburger Str. bieten wir seitdem an diesen Standort 158 stationäre Pflegeplätze an, zuvor waren es
138 Plätze. Ende August 2023 sind wir bereits vollbelegt, da die Bewerberlage sehr gut ist rechnen wir
hier mit einer dauerhaft sehr guten Auslastungsquote. Auch ist die Fachkräfteqewinnung in unserem
neuem AMH problemlos.
Im Stadtteil Johannis baut die WBG eine neue Pflegeeinrichtung . Mit der Anmietung durch NüSt (ge-
plant ist das dritte Quartal 2026) werden wir dann 122 vollstationären und 14 teilstationäre Pflegeplätze
anbieten. Die Baumaßnahme wurde im Werksausschuss am 09. März 2023 vorgestellt Dies bedeutet
eine deutliche Erhöhung zu den jetzigen 96 vollstationären Plätzen.
490
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 27
Auf dem NüST eigenen Grundstück am Platnersberg planen wir den Bestand in den nächsten Jahren
baulich zu erweitern und zu sanieren.
Die direkte Folge dieser Investitionen ist, dass in den kommenden Jahren Abschreibungs- und Mietbe-
lastungen auf NüSt zukommen werden, die nur durch eine gute Auslastung der neuen Einrichtungen
aufzufangen sind. Von entscheidender Bedeutung wird dabei sein, ob es gelingt, dem Personalmangel
erfolgreich zu begegnen, damit bestehende Plätze auch betrieben werden können .
Aus diesem Grund setzt NüSt viel Energie und Ressourcen in die Aktivitäten zur Personalgewinnung-
und Bindung durch Projekte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für unsere Pflege - und Betreu-
ungskräfte. Eine wesentliche Säule der Personalgewinnung bi ldet weiterhin die Ausbildung. Erfreuli-
cherweise ist es gelungen die ersten Generalistinnen für das NüSt zu begeistern, sodass ab September
voraussichtlich 15 von 16 Absolventinnen im NürnbergStift als Fachkräfte beginnen werden.
Das neue PeBeM bietet eine große Chance für Gesamtorganisationsentwicklung insbesondere hinsicht-
lich der Personalentwicklung - und Qualifizierung. Das NüSt hat bereits ein Steuerungsteam gebildet
das alle diesbezüglichen Aktivitäten im Gesamtbetrieb initiiert, unterstützt und steuer t. Die Etablierung
der Arbeitsprofile der Pflegeassistenz ist in allen Häusern erfolgreich umgesetzt. Die ersten Aktivitäten
hinsichtlich der selbstständigen Dienstplanung durch die Pflegeteams sind in Senioren-Wohnanlage St.
Johannis gestartet. Im August -Meier-Haus sind die Maßnahmen zur Prozessanalyse - und Strukturie-
rung hinsichtlich der Arbeit in den Wohngemeinschaften initiiert und werden begleitet. Das PPZ plant
mit Team am Platnersberg eine Testung zur Ausfallmanagement durch die APP -Unterstützung.
Ferner ist die Gewinnung aus dem Ausland weiterer Bestandteil der Personalrekrutierung. Aktuell be-
schäftigen wir bereits sechs Pflegefachkräfte aus dem Iran. Gegenwärtig wird das Arbeitsprofil eine s*r
Integrationsbeauftragtens*n entwickelt. Geplant ist, dass eine erfahrene Pflegekraft des NüSt diese Auf-
gaben übernimmt und somit eine gelingende Integration für die Pflegekräfte aus anderen Ländern si-
cherstellt.
2.10. Unterzeichnung des Lageberichtes
Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften des HGB und der WkPV
erstellten Lagebericht vor und unterzeichnet diesen.
Nürnberg, den 01.09.2023
Elisabeth Ries Dr. Barbara Sterl Indira Schmude-Basic
Erste Werkleiterin technisch-organisatorische fachlich-kaufmännische
Zweite Werkleiterin Zweite Werkleiterin
491
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 28
3. Jahresabschluss
3.1. Bilanz für dem Eigenbetrieb Nürnberg Stift
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 96.908,00 96.908,00 142.427,00
II. Sachanlagen:
1. Grundstücke und grundstücksgleiche 28.013.906,81 29.030.361,81
Rechte mit Betriebsbauten
2. Grundstücke und grundstücksgleiche 798,67 798,67
Rechte mit Wohnbauten
3. Grundstücke und grundstücksgleiche 0,00 0,00
Rechte ohne Bauten
4. Technische Anlagen 627.335,00 502.242,00
5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne 912.978,29 959.737,29
Fahrzeuge
6. Fahrzeuge 4.233,00 6.969,00
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau 2.868.415,21 32.427.666,98 1.335.613,01 31.835.721,78
III. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. 157.555,18 204.921,52
2. Unfertige Leistungen 0,00 157.555,18 0,00 204.921,52
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, 1.554.377,56 2.207.250,44
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00)
2. Forderungen an Träger
der Einrichtung 177.914,41 237.151,12
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr (0,00) (0,00)
3. Forderungen aus öffentlicher Förderung 285.319,37 1.474.517,83
davon mit einer Restlaufzeit (285.319)
von mehr als einem Jahr. (0,00) (0,00)
4. Sonstige Vermögensgegenstände, 157.970,78 96.713,69
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr. (0,00) (0,00)
5. Umsatzsteuer 0,00 2.175.582,12 0,00 4.015.633,08
III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten. 10.320.727,95 9.228.420,18
D. Rechnungsabgrenzungsposten: 92.062,34 63.656,56
45.271.502,57 45.491.780,12
A k t i v s e i t e
Summe A k t i v s e i t e
Vorjahr31.12.2022
492
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 29
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital:
I. Stammkapital 620.000,00 620.000,00
II. Kapitalrücklagen 23.168.615,04 22.435.696,04
III. Gew innvortrag / Verlustvortrag -2.335.866,19 -1.625.139,63
IV. Jahresüberschuss, -fehlbetrag -2.806.030,57 18.646.718,28 -710.726,56 20.719.829,85
B. Sonderposten aus Zuschüssen und
Zuweisungen zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens
1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln 814.591,00 955.888,00
für Investitionen
2. Sonderposten aus nicht-öffentlichen
Fördermitteln für Investitionen 2.416.553,00 3.231.144,00 2.567.072,00 3.522.960,00
C. Rückstellungen: 11.002.581,28 11.002.581,28 9.557.059,60
D. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, 760.282,26 1.144.909,41
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (739.114,65) (1.123.741,80)
2. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 7.079.158,45 7.537.037,32
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (464.112,19) (464.652,39)
3. Verbindlichkeiten gegenüber
dem Träger der Einrichtung 549.395,48 91.995,61
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (549.395,48) (91.995,61)
4. Verbindlichkeiten aus
öffentlicher Förderung 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (0,00) (0,00)
nicht - öffentlicher Förderung 2.936.589,80 1.638.563,34
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (2.936.589,80) (1.638.563,34)
5. sonstige Verbindlichkeiten 434.237,78 448.885,86
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr; (434.237,78) (448.885,86)
6. Verw ahrgeldkonto 596.548,80 792.175,26
7. Umsatzsteuer 6.822,58 12.363.035,15 7.697,07 11.661.263,87
F. Rechnungsabgrenzungsposten: 28.023,86 30.666,80
45.271.502,57 45.491.780,12
P a s s i v s e i t e
Summe P a s s i v s e i t e
31.12.2022 Vorjahr
493
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 30
3.2. Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung 2022
für den Eigenbetrieb NürnbergStift EUR EUR
1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege
sow ie aus Kurzzeitpflege, sonstige Leistungen 24.712.353,60 22.376.044,49
2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 4.946.986,74 4.573.465,92
3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen 56.304,06 62.658,78
4. Erträge aus gesonderter Berechnung von
Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen 2.230.289,74 2.218.667,19
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 HGB
sow eit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten 6.279.267,25 9.116.084,71
5. Zuw eisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 2.798.413,20 2.525.859,93
6. Erhöhung/Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 0,00 0,00
7. Andere aktivierte Eigenleistungen 46.032,55 5.330,41
8. Sonstige betriebliche Erträge 249.114,12 41.318.761,26 1.114.563,57 41.992.675,00
9. Personalaufw and:
a) Löhne und Gehälter 22.125.098,14 21.276.598,51
b) Sozialabgaben, Altersversorgung
und sonstige Aufw endungen 6.767.297,21 6.601.600,62
10. Materialaufw and:
a) Lebensmittel 95.460,18 70.655,00
b) Wasser, Energie, Brennstoffe 1.308.897,13 1.361.620,17
c) Wirtschafts-/Verw altungs-/Betreuungs-/Med.-therap. Bedarf 7.649.173,94 7.712.249,74
11. Aufw endungen für zentrale Dienstleistungen 485.071,23 482.266,41
12. Steuern, Abgaben, Versicherungen 838.519,35 684.113,10
14. Mieten, Pacht, Leasing 512.112,65 39.781.629,83 518.377,14 38.707.480,69
Zwischenergebnis 1.537.131,43 3.285.194,31
Vorjahr
494
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 31
Gewinn- und Verlustrechnung 2022
für den Eigenbetrieb NürnbergStift EUR EUR
Übertrag Zwischenergebnis 1.537.131,43 3.285.194,31
15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung
von Investitionen 1.300.000,00 600.000,00
16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten 329.738,66 367.082,36
18. Aufw endungen aus der Zuführung zu Sonderposten/
Verbindlichkeiten 1.335.949,12 872.958,28
20. Abschreibungen:
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände und Sachanlagen 2.136.459,42 2.166.200,76
b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 43.005,56 37.344,87
21. Aufw endungen für Instandhaltung und Instand-
setzung 1.163.843,17 1.157.877,54
22. Sonstige betriebliche Aufw endungen 991.403,13 -4.040.921,74 484.998,51 -3.752.297,60
Zwischenergebnis -2.503.790,31 -467.103,29
25. Zinsen und ähnliche Erträge 7.296,00 1.070,00
27. Zinsen und ähnliche Aufw endungen 309.536,26 -302.240,26 244.693,27 -243.623,27
29. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -2.806.030,57 -710.726,56
nachrichtlich Vorschlag zur
Verw endung des Jahresergebnisses:
Auf neue Rechnung vorzutragen -2.806.030,57
Verlustausgleich
Behandlung des Jahresüberschusses:
Auf neue Rechnung vorzutragen -710.726,56
gegen Gew innvortrag
gegen Kapitalrücklage
Vorjahr
495
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 32
4. Anhang
4.1. Bewertungsgrundlagen
Der Jahresabschluss des NürnbergStift berücksichtigt für das Wirtschaftsjahr 2022 die Vorschriften der
Pflege - Buchführungsverordnung (PBV) vom 22. November 1995 (BGBl. I S. 1528), zuletzt geändert
durch Artikel 1 der Verordnung vom 21.12 2016 (BGBl. I S. 3076) und die Verordnung über die
Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen (WkPV) vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132,
BayRS 861-3-I), in der Fassung nach § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagen- und Fördernachweise
entspricht den Vorgaben der PBV und WkPV. Gemäß § 4 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 PBV sind bestimmte
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), Art. 24 Abs. 5 Satz 2, Art. 28 und Art. 67 des
Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) sowie die Regelungen des BilRUG vom 17.07.
2015 angewandt worden.
Der Jahresabschluss berücksichtigt grundsätzlich die bisherigen Ansatz - und Bewertungsvorschriften,
einschließlich der Anpassungen aus dem BilMoG und BilRUG.
Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrechnung sowie des Anlagenspiegels entsprechen
den Vorgaben des HGB mit den Regelungen des BilRUG vom 17.Juli 2015.
Die „Erhaltenen Anzahlungen“ wurden, wie in den Vorjahren praktiziert, dem Passivposten „S onstige
Verbindlichkeiten“ zugeordnet.
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil - und vollstationären Einrichtungen
einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift
ist als Eigenbetrieb seit 01.01.1999 organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).
Liquide Mittel valutieren zum Nennwert.
Die Pensionsrückstellungen werden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt. Dieses
wurde für den Abschluss 2022 durch die Stadt Nürnberg mit der Unterstützung der Software HPR
(Version 6.0.7.0-Kommunal, Testierung vom 28.08.2018) eigenverantwortlich erstellt. Die Ausfertigung
erfolgte nach alter (in komprimierter Form) und neuer Berechnungsmethodik unter Anwendung der
Artikel 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung
handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016).
Weitere Erläuterungen hierzu unter Ziffer XXX.
Die Sonderposten aus Investitionszuschüssen werden entsprechend der Stellungnahme IDW HFA
a/1984 i.d.F. v. 1990 gebildet und nach Maßgabe der Nutzungsdauer der finanzierten
Vermögensgegenstände aufgelöst.
Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehe n bei der Bayerischen
Versorgungskammer (BVK), München. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen
wurde in Ausübung des Wahlrechts nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Die Altersversorgung
durch die BVK wird über Beiträge finanziert. Als Beitrag werden 4,8 % des zusatzversorgungspflichtigen
Entgelts erhoben.
Die Altzusagen werden über Umlagen finanziert. Die Höhe des Umlagesatzes beträgt 3,75 % (Vorjahr:
496
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 33
3,75 %) der entsprechenden Löhne und Gehälter. Darüber hinaus wird jährlich ein vom Arbeitgeber zu
tragender Zusatzbeitrag in Höhe von 4,0 % erhoben.
Die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nach der
voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeiträgen angesetzt.
Veränderungen der Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen, somit ist die Vergleichbarkeit
mit den Vorjahresbeträgen gegeben.
4.2. Erläuterungen zur Bilanz
4.2.1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten Software und Lizenzen, welche ausschließlich
von NüSt bis zum 31.12.2022 entgeltlich beschafft wurden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten. Anschaf-
fungskostenminderungen werden abgesetzt. Es kommt ausschließlich die lineare Abs chreibungsme-
thode zur Anwendung, wobei für bewegliche Anlagegüter bei der Anschaffung die zeitanteilige Jahres-
abschreibung berücksichtigt wurde. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnli-
chen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei den Wohnbauten und den Betriebs-
bauten liegt zwischen 40 und 58 Jahren. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Außenanlagen
sowie der Geschäftsausstattung richtet sich nach den amtlichen steuerl ichen Afa-Tabellen und der Afa
Tabelle für das Gesundheitswesen.
Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Das Anlagevermögen veränderte sich durch Investitionen in Höhe von 2.682,9 TEUR und planmäßige
Abschreibungen in Höhe von 2.136,5 TEUR
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Bruttoanlagespiegel als Bestandteil des
Anhangs.
497
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 34
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Zuschreibungen Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen des Geschäfts- bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2022)
jahres jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 710.892,52 0,00 0,00 0,00 710,43 710.182,09 568.465,52 45.519,00 0,00 0,00 710,43 613.274,09 96.908,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 62.588.205,82 732.919,00 0,00 15.895,97 0,00 63.337.020,79 33.557.844,01 1.765.269,97 0,00 0,00 0,00 35.323.113,98 28.013.906,81
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 56.670.261,01 0,00 0,00 15.895,97 0,00 56.686.156,98 33.557.844,01 1.765.269,97 0,00 0,00 0,00 35.323.113,98 21.363.043,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 51.155,41 0,00 0,00 0,00 0,00 51.155,41 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 798,67
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 2.793.624,31 176.614,74 38.357,98 0,00 0,00 3.008.597,03 2.291.382,31 89.879,72 0,00 0,00 0,00 2.381.262,03 627.335,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 2.793.624,31 176.614,74 38.357,98 0,00 0,00 3.008.597,03 2.291.382,31 89.879,72 0,00 0,00 0,00 2.381.262,03 627.335,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 6.572.460,68 186.295,73 0,00 0,00 175.011,25 6.583.745,16 5.612.723,39 233.054,73 0,00 0,00 175.011,25 5.670.766,87 912.978,29
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 6.572.460,68 186.295,73 0,00 0,00 175.011,25 6.583.745,16 5.612.723,39 233.054,73 0,00 0,00 175.011,25 5.670.766,87 912.978,29
6. Fahrzeuge 92.478,35 0,00 0,00 0,00 0,00 92.478,35 85.509,35 2.736,00 0,00 0,00 0,00 88.245,35 4.233,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 1.335.613,01 1.571.160,18 -38.357,98 0,00 0,00 2.868.415,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.868.415,21
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 763.835,05 1.527.864,10 0,00 0,00 0,00 2.291.699,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.291.699,15
Zwischensumme II. 73.433.537,58 2.666.989,65 0,00 15.895,97 175.011,25 75.941.411,95 41.597.815,80 2.090.940,42 0,00 0,00 175.011,25 43.513.744,97 32.427.666,98
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 66.892.659,40 1.890.774,57 38.357,98 0,00 175.011,25 68.646.780,70 41.547.459,06 2.090.940,42 0,00 0,00 175.011,25 43.463.388,23 25.183.392,47
III. Finanzanlagen 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00
insgesamt 74.145.430,10 2.666.989,65 0,00 15.895,97 175.721,68 76.652.594,04 42.166.281,32 2.136.459,42 0,00 0,00 175.721,68 44.127.019,06 32.525.574,98
Anlagennachweis für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2022
Bilanzposten
498
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 35
Die Finanzierungsarten des Anlagevermögens bestimmen sich durch Finanzierungsschlüssel:
Die Finanzierungsschlüssel (FSL) sind nachfolgend definiert.
Anbei der Anlagen-und Fördernachweis nach § 4 PVB.
Finanzierungsart Finanzierungsschlüssel
Eigenkapital 1,84,81,90
Darlehen 8,50,78,98
öffentliche Förderung Kommune 2,31,75,95
öffentliche Fördeung Land 15,30,58,92
nicht öffentliche Förderung 11,45,74,94
FLS Einrichtungsart Finanzierungschlüssel
1 reine Pflege (Bereich SGB XI) Eigenkapital
2 reine Pflege (Bereich SGB XI) öffentliche Förderung Kommune
8 reine Pflege (Bereich SGB XI) Darlehen
11 reine Pflege (Bereich SGB XI) nicht öffentliche Förderung
15 reine Pflege (Bereich SGB XI) öffentliche Förderung Land
30 gemischte Einrichtung - Pflege öffentliche Förderung Land
31 gemischte Einrichtung - Pflege öffentliche Förderung Kommune
46 gemischte Einrichtung - Pflege nicht öffentliche Förderung
50 gemischte Einrichtung - Pflege Darlehen
54 gemischte Einrichtung - Pflege Eigenkapital
58 gemische Einrichtung - nicht Pflegeöffentliche Förderung Land
74 gemische Einrichtung - nicht Pflegenicht öffentliche Förderung
75 gemische Einrichtung - nicht Pflegeöffentliche Förderung Kommune
78 gemische Einrichtung - nicht PflegeDarlehen
81 gemische Einrichtung - nicht PflegeEigenkapital
90 andere Einrichtungen - nicht PflegeEigenkapital
92 andere Einrichtungen - nicht Pflegeöffentliche Förderung Land
94 andere Einrichtungen - nicht Pflegenicht öffentliche Fördeurng
95 andere Einrichtungen - nicht Pflegeöffentliche Förderung Kommune
98 andere Einrichtungen - nicht PflegeDarlehen
499
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 36
Anlagennachweis nach Finanzierungsschlüssel für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2022
Bilanzposten Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Zuschreibungen Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen des Geschäfts- bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2022)
jahres jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
FSL 01 176.680,90 0,00 0,00 0,00 433,36 176.247,54 142.218,90 11.486,00 0,00 0,00 433,36 153.271,54 22.976,00
FSL 11 23.231,38 0,00 0,00 0,00 0,00 23.231,38 12.299,38 4.171,00 0,00 0,00 0,00 16.470,38 6.761,00
FSL 30 31.605,33 0,00 0,00 0,00 0,00 31.605,33 13.728,33 6.321,00 0,00 0,00 0,00 20.049,33 11.556,00
FSL 46 16.047,38 0,00 0,00 0,00 0,00 16.047,38 16.047,38 0,00 0,00 0,00 0,00 16.047,38 0,00
FSL 54 122.028,75 0,00 0,00 0,00 277,07 121.751,68 121.127,75 590,00 0,00 0,00 277,07 121.440,68 311,00
FSL 58 20.206,67 0,00 0,00 0,00 0,00 20.206,67 8.776,67 4.042,00 0,00 0,00 0,00 12.818,67 7.388,00
FSL 74 15.541,77 0,00 0,00 0,00 0,00 15.541,77 15.541,77 0,00 0,00 0,00 0,00 15.541,77 0,00
FSL 81 72.993,12 0,00 0,00 0,00 0,00 72.993,12 72.993,12 0,00 0,00 0,00 0,00 72.993,12 0,00
FSL 90 169.735,42 0,00 0,00 0,00 0,00 169.735,42 109.900,42 16.242,00 0,00 0,00 0,00 126.142,42 43.593,00
FSL 92 35.281,19 0,00 0,00 0,00 0,00 35.281,19 35.281,19 0,00 0,00 0,00 0,00 35.281,19 0,00
FSL 94 27.540,61 0,00 0,00 0,00 0,00 27.540,61 20.550,61 2.667,00 0,00 0,00 0,00 23.217,61 4.323,00
710.892,52 0,00 0,00 0,00 710,43 710.182,09 568.465,52 45.519,00 0,00 0,00 710,43 613.274,09 96.908,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
FSL 01 20.652.989,33 0,00 0,00 0,00 0,00 20.652.989,33 8.888.098,91 433.982,00 0,00 0,00 0,00 9.322.080,91 11.330.908,42
FSL 02 459.885,29 0,00 0,00 0,00 0,00 459.885,29 298.225,29 23.095,00 0,00 0,00 0,00 321.320,29 138.565,00
FSL 08 8.798.650,76 0,00 0,00 15.895,97 0,00 8.814.546,73 3.655.264,76 225.439,97 0,00 0,00 0,00 3.880.704,73 4.933.842,00
FSL 11 3.035.420,85 0,00 0,00 0,00 0,00 3.035.420,85 1.759.796,85 63.623,00 0,00 0,00 0,00 1.823.419,85 1.212.001,00
FSL 15 458.788,54 0,00 0,00 0,00 0,00 458.788,54 241.902,54 9.430,00 0,00 0,00 0,00 251.332,54 207.456,00
FSL 30 646.849,82 0,00 0,00 0,00 0,00 646.849,82 476.006,82 28.429,00 0,00 0,00 0,00 504.435,82 142.414,00
FSL 31 28.991,53 0,00 0,00 0,00 0,00 28.991,53 28.991,53 0,00 0,00 0,00 0,00 28.991,53 0,00
FSL 46 237.947,24 0,00 0,00 0,00 0,00 237.947,24 144.978,24 4.006,00 0,00 0,00 0,00 148.984,24 88.963,00
FSL 50 3.243.952,56 0,00 0,00 0,00 0,00 3.243.952,56 2.321.220,56 132.586,00 0,00 0,00 0,00 2.453.806,56 790.146,00
FSL 54 6.549.570,87 0,00 0,00 0,00 0,00 6.549.570,87 4.930.369,90 285.274,00 0,00 0,00 0,00 5.215.643,90 1.333.926,97
FSL 58 543.581,43 0,00 0,00 0,00 0,00 543.581,43 383.973,43 23.247,00 0,00 0,00 0,00 407.220,43 136.361,00
FSL 74 2.539.684,81 0,00 0,00 0,00 0,00 2.539.684,81 1.552.249,81 46.306,00 0,00 0,00 0,00 1.598.555,81 941.129,00
FSL 78 3.745.969,87 0,00 0,00 0,00 0,00 3.745.969,87 2.591.882,87 141.362,00 0,00 0,00 0,00 2.733.244,87 1.012.725,00
FSL 81 6.590.904,41 0,00 0,00 0,00 0,00 6.590.904,41 4.609.442,30 185.437,00 0,00 0,00 0,00 4.794.879,30 1.796.025,11
FSL 90 3.148.863,80 732.919,00 0,00 0,00 0,00 3.881.782,80 960.946,49 96.165,00 0,00 0,00 0,00 1.057.111,49 2.824.671,31
FSL 92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 94 100.108,55 0,00 0,00 0,00 0,00 100.108,55 22.139,55 2.713,00 0,00 0,00 0,00 24.852,55 75.256,00
FSL 95 280.978,13 0,00 0,00 0,00 0,00 280.978,13 158.576,13 26.048,00 0,00 0,00 0,00 184.624,13 96.354,00
FSL 98 1.525.068,03 0,00 0,00 0,00 0,00 1.525.068,03 533.778,03 38.127,00 0,00 0,00 0,00 571.905,03 953.163,00
62.588.205,82 732.919,00 0,00 15.895,97 0,00 63.337.020,79 33.557.844,01 1.765.269,97 0,00 0,00 0,00 35.323.113,98 28.013.906,81
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
FSL 54 262,28 0,00 0,00 0,00 0,00 262,28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 262,28
FSL 81 50.893,13 0,00 0,00 0,00 0,00 50.893,13 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 536,39
51.155,41 0,00 0,00 0,00 0,00 51.155,41 50.356,74 0,00 0,00 0,00 0,00 50.356,74 798,67
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
4.1. Technische Anlagen
FSL 01 746.273,90 176.614,74 38.357,98 0,00 0,00 961.246,62 498.311,90 43.942,72 0,00 0,00 0,00 542.254,62 418.992,00
FSL 02 82.385,99 0,00 0,00 0,00 0,00 82.385,99 82.385,99 0,00 0,00 0,00 0,00 82.385,99 0,00
FSL 15 78.530,85 0,00 0,00 0,00 0,00 78.530,85 78.530,85 0,00 0,00 0,00 0,00 78.530,85 0,00
FSL 30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 46 3.772,30 0,00 0,00 0,00 0,00 3.772,30 3.772,30 0,00 0,00 0,00 0,00 3.772,30 0,00
FSL 50 11.293,51 0,00 0,00 0,00 0,00 11.293,51 11.293,51 0,00 0,00 0,00 0,00 11.293,51 0,00
FSL 54 163.253,58 0,00 0,00 0,00 0,00 163.253,58 163.253,58 0,00 0,00 0,00 0,00 163.253,58 0,00
FSL 58 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 74 5.343,96 0,00 0,00 0,00 0,00 5.343,96 5.343,96 0,00 0,00 0,00 0,00 5.343,96 0,00
FSL 78 23.095,98 0,00 0,00 0,00 0,00 23.095,98 23.095,98 0,00 0,00 0,00 0,00 23.095,98 0,00
FSL 81 183.711,41 0,00 0,00 0,00 0,00 183.711,41 183.711,41 0,00 0,00 0,00 0,00 183.711,41 0,00
FSL 90 1.176.962,83 0,00 0,00 0,00 0,00 1.176.962,83 1.012.232,83 26.037,00 0,00 0,00 0,00 1.038.269,83 138.693,00
FSL 94 120.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 0,00
FSL 95 199.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 199.000,00 109.450,00 19.900,00 0,00 0,00 0,00 129.350,00 69.650,00
2.793.624,31 176.614,74 38.357,98 0,00 0,00 3.008.597,03 2.291.382,31 89.879,72 0,00 0,00 0,00 2.381.262,03 627.335,00
500
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 37
Anlagennachweis nach Finanzierungsschlüssel für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2022 (Fortsetzung)
Bilanzposten Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Zuschreibungen Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen des Geschäfts- bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 0,00
jahres jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
5.1. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge
FSL 01 2.344.141,75 68.473,52 0,00 0,00 64.178,35 2.348.436,92 1.749.388,75 129.124,52 0,00 0,00 64.178,35 1.814.334,92 534.102,00
FSL 02 26.856,25 0,00 0,00 0,00 0,00 26.856,25 26.856,25 0,00 0,00 0,00 0,00 26.856,25 0,00
FSL 11 259.727,09 3.128,00 0,00 0,00 13.524,66 249.330,43 157.321,09 25.851,00 0,00 0,00 13.524,66 169.647,43 79.683,00
FSL 15 51.435,36 0,00 0,00 0,00 0,00 51.435,36 45.801,36 786,00 0,00 0,00 0,00 46.587,36 4.848,00
FSL 30 570,91 0,00 0,00 0,00 0,00 570,91 570,91 0,00 0,00 0,00 0,00 570,91 0,00
FSL 46 64.344,32 0,00 0,00 0,00 232,25 64.112,07 64.297,32 47,00 0,00 0,00 232,25 64.112,07 0,00
FSL 54 361.754,26 0,00 0,00 0,00 1.250,87 360.503,39 360.482,26 477,00 0,00 0,00 1.250,87 359.708,39 795,00
FSL 58 3.608,70 0,00 0,00 0,00 0,00 3.608,70 3.608,70 0,00 0,00 0,00 0,00 3.608,70 0,00
FSL 74 70.963,85 0,00 0,00 0,00 148,49 70.815,36 70.933,85 30,00 0,00 0,00 148,49 70.815,36 0,00
FSL 81 186.357,13 0,00 0,00 0,00 125,07 186.232,06 186.332,13 25,00 0,00 0,00 125,07 186.232,06 0,00
FSL 90 2.867.318,72 114.694,21 0,00 0,00 83.800,42 2.898.212,51 2.624.418,43 72.481,21 0,00 0,00 83.800,42 2.613.099,22 285.113,29
FSL 92 287.504,13 0,00 0,00 0,00 0,00 287.504,13 287.504,13 0,00 0,00 0,00 0,00 287.504,13 0,00
FSL 94 47.878,21 0,00 0,00 0,00 11.751,14 36.127,07 35.208,21 4.233,00 0,00 0,00 11.751,14 27.690,07 8.437,00
FSL 95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6.572.460,68 186.295,73 0,00 0,00 175.011,25 6.583.745,16 5.612.723,39 233.054,73 0,00 0,00 175.011,25 5.670.766,87 912.978,29
6. Fahrzeuge
FSL 01 52.390,61 0,00 0,00 0,00 0,00 52.390,61 45.668,61 2.571,00 0,00 0,00 0,00 48.239,61 4.151,00
FSL 11 12.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.600,00 12.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.600,00 0,00
FSL 54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 74 2.628,73 0,00 0,00 0,00 0,00 2.628,73 2.628,73 0,00 0,00 0,00 0,00 2.628,73 0,00
FSL 81 2.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 0,00
FSL 90 15.459,01 0,00 0,00 0,00 0,00 15.459,01 15.212,01 165,00 0,00 0,00 0,00 15.377,01 82,00
FSL 94 7.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.400,00 7.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.400,00 0,00
92.478,35 0,00 0,00 0,00 0,00 92.478,35 85.509,35 2.736,00 0,00 0,00 0,00 88.245,35 4.233,00
7.1. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
FSL 01 1.266.039,30 1.560.422,80 -38.357,98 0,00 0,00 2.788.104,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.788.104,12
FSL 54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
FSL 90 69.573,71 10.737,38 0,00 0,00 0,00 80.311,09 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 80.311,09
1.335.613,01 1.571.160,18 -38.357,98 0,00 0,00 2.868.415,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.868.415,21
Summe II. 73.433.537,58 2.666.989,65 0,00 15.895,97 175.011,25 75.941.411,95 41.597.815,80 2.090.940,42 0,00 0,00 175.011,25 43.513.744,97 32.427.666,98
III. Finanzanlagen:
FSL 90 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00
Gesamt 74.145.430,10 2.666.989,65 0,00 15.895,97 175.721,68 76.652.594,04 42.166.281,32 2.136.459,42 0,00 0,00 175.721,68 44.127.019,06 32.525.574,98
501
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 38
Anbei Fördernachweis öffentliche Förderung
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Zuschreibungen Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen des Geschäfts- bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2022)
jahres jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 87.093,19 0,00 0,00 0,00 0,00 87.093,19 57.786,19 10.363,00 0,00 0,00 0,00 68.149,19 18.944,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 2.419.074,74 0,00 0,00 0,00 0,00 2.419.074,74 1.587.675,74 110.249,00 0,00 0,00 0,00 1.697.924,74 721.150,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 2.419.074,74 0,00 0,00 0,00 0,00 2.419.074,74 1.587.675,74 110.249,00 0,00 0,00 0,00 1.697.924,74 721.150,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 359.916,84 0,00 0,00 0,00 0,00 359.916,84 270.366,84 19.900,00 0,00 0,00 0,00 290.266,84 69.650,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 359.916,84 0,00 0,00 0,00 0,00 359.916,84 270.366,84 19.900,00 0,00 0,00 0,00 290.266,84 69.650,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 369.975,35 0,00 0,00 0,00 0,00 369.975,35 364.341,35 786,00 0,00 0,00 0,00 365.127,35 4.848,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 369.975,35 0,00 0,00 0,00 75.152,51 294.822,84 364.341,35 786,00 0,00 0,00 75.152,51 289.974,84 4.848,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 3.148.966,93 0,00 0,00 0,00 0,00 3.148.966,93 2.222.383,93 130.935,00 0,00 0,00 0,00 2.353.318,93 795.648,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 3.148.966,93 0,00 0,00 0,00 75.152,51 3.073.814,42 2.222.383,93 130.935,00 0,00 0,00 75.152,51 2.278.166,42 795.648,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 3.236.060,12 0,00 0,00 0,00 0,00 3.236.060,12 2.280.170,12 141.298,00 0,00 0,00 0,00 2.421.468,12 814.592,00
2Fördernachweis - öffentliche Förderung - für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2022
Bilanzposten
502
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 39
Anbei Fördernachweis nicht öffentliche Förderung
Entw icklung der Anschaffungswerte Entw icklung der Abschreibungen Restbuchw erte
Anfangs- Zugang Um- Zuschreibungen Abgang Endstand Anfangs- Abschreibungen Um- Zuschreibungen Entnahme für Endstand (Stand:
A. Anlagevermögen bestand buchungen des Geschäfts- bestand des Geschäfts- buchungen des Geschäfts- Abgänge 31.12.2022)
jahres jahres jahres
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 82.361,14 0,00 0,00 0,00 0,00 82.361,14 64.439,14 6.838,00 0,00 0,00 0,00 71.277,14 11.084,00
II. Sachanlagen:
1.1. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten 5.913.161,45 0,00 0,00 0,00 0,00 5.913.161,45 3.479.164,45 116.648,00 0,00 0,00 0,00 3.595.812,45 2.317.349,00
1.2. darunter: Betriebsbauten
und Außenanlagen 5.913.161,45 0,00 0,00 0,00 0,00 5.913.161,45 3.479.164,45 116.648,00 0,00 0,00 0,00 3.595.812,45 2.317.349,00
2. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte
ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.1. Technische Anlagen 129.116,26 0,00 0,00 0,00 0,00 129.116,26 129.116,26 0,00 0,00 0,00 0,00 129.116,26 0,00
4.2. darunter: in Betriebs-
bauten und in Außen-
anlagen 129.116,26 0,00 0,00 0,00 129.116,26 129.116,26 0,00 0,00 0,00 0,00 129.116,26 0,00
5.1. Einrichtungen und Aus-
stattungen ohne
Fahrzeuge 442.913,47 3.128,00 0,00 0,00 25.656,54 420.384,93 327.760,47 30.161,00 0,00 0,00 25.656,54 332.264,93 88.120,00
5.2. darunter: in Betriebs-
bauten, in Außenanlagen,
GWG's und Festw erte
in Betriebsbauten 442.913,47 3.128,00 0,00 0,00 25.656,54 420.384,93 327.760,47 30.161,00 0,00 0,00 25.656,54 332.264,93 88.120,00
6. Fahrzeuge 22.628,73 0,00 0,00 0,00 0,00 22.628,73 22.628,73 0,00 0,00 0,00 0,00 22.628,73 0,00
7.1. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.2. darunter: für Betriebs-
bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme II. 6.507.819,91 3.128,00 0,00 0,00 25.656,54 6.485.291,37 3.958.669,91 146.809,00 0,00 0,00 25.656,54 4.079.822,37 2.405.469,00
darunter: Summe der Posten
1.2., 4.2., 5.2., 6. und 7.2. 6.507.819,91 3.128,00 0,00 € 0,00 € 25.656,54 6.485.291,37 3.958.669,91 146.809,00 0,00 0,00 25.656,54 4.079.822,37 2.405.469,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
insgesamt 6.590.181,05 3.128,00 0,00 0,00 25.656,54 6.567.652,51 4.023.109,05 153.647,00 0,00 0,00 25.656,54 4.151.099,51 2.416.553,00
Fördernachweis - nicht-öffentliche Förderung - für den "Eigenbetrieb NürnbergStift" (NüSt) zum 31.12.2022
Bilanzposten
503
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 40
4.2.2. Vorräte
Die Bestände wurden zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen. Bewertet wurde der medizinische
und pflegerische Bedarf nach der FIFO -Methode. Der restliche Lagerbestand wurde nach
Anschaffungskosten einzeln bewertet. Die in der Bilanz zu sammengefassten Vorräte gliedert sich wie
folgt:
4.2.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.
Aus dem Prüfbericht des BKPV über die überörtliche Prüfung der Jahre 1999 – 2009 wurde die
Anregung der TZ 5 zur Werthaltigkeit von Forderungen ab Abschlussjahr 2013 aufgenommen und in
den Folgejahren fortgeschrieben. D.h., im Jahresabschluss 20 22 wurden Einzelwertberichtigungen
teilweise bis zu 100 % und Pauschalwertberichtigungen nach Beachtung der EWB im Wesentlichen mit
2,5 % auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.554,4 TEUR entfallen 945,9
TEUR auf Pflege-/Krankenkassen, Sozialhilfeträge und 543,6 TEUR auf Selbstzahler. Der Rückgang in
Höhe von 652,8 TEUR auf 1.554,3 TEUR (Vorjahr 2.207,2 TEUR) beruht auf den Rückgang der sons-
tigen Forderungen in Höhe von 826 ,4 TEUR. Im Vorjahr war hier ein Grundstücksverkauf an SÖR in
Höhe von 803 TEUR ausgewiesen.
Unter den Forderungen an Träger der Einrichtung in Höhe von 177,9 TEUR werden Forderungen an
die Stadt Nürnberg ausgewiesen.
Die zum 31.12.2022 ausgewiesene Forderungen aus öffentlicher Förderung in Höhe von 285,3
TEUR setzt sich zusammen aus Forderungen für Corona Testungen des Jahres 2022 (233,5 TEUR) ,
der Forderung der solitären Tagespflege (36,7 TEUR) und der Forderungen aus PPZ-Aktivitäten
(15,1 TEUR).
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2022 Vorjahr
EUR EUR
a Medizinischer / Pflegerischer Bedarf
- Inkontinenzartikel 13.916,26 10.636,43
- Sonstiges 49.196,32 74.396,00
b Wirtschaftsbedarf 93.127,91 116.025,92
c Verwaltungsbedarf 1.314,69 3.863,17
insgesamt 157.555,18 204.921,52
504
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 41
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen:
4.2.4. Liquide Mittel
Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.092,3 TEUR erhöht.
4.2.5. Eigenkapital
Der Werteverzehr im Eigenkapital beträgt insgesamt 2.073 TEUR im Geschäftsjahr 2022. Der im Ge-
schäftsjahr 2022 ausgewiesene Verlust beträgt 2.806.030,57 Euro.
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 wurde der Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von
710.726,56 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
Von der Stadt Nürnberg an NürnbergStift ist das Grundstück in der Raudtener Straße mit der Flurnum-
mer 193/154 mit einem Verkehrswert von 732.919,00 EUR übertragen worden.
Die Übertragung erfolgte zum 01.08.2022 über die Erhöhung der Kapitalrücklage, ein Zahlungsmittel-
abfluss fand nicht statt. Die in Anlagevermögen gebundene Kapitalrücklage erhöhte sich dementspre-
chend auf 24.316.435,12 EUR.
Sonstige Vermögensgegenstände 2022 Vorjahr
EUR EUR
Forderungen an Mitarbeiter 4.776,03 5.461,15
Debitorische Kreditoren 3.776,47 2.512,93
Sonstige Forderungen 149.418,28 88.739,61
insgesamt 157.970,78 96.713,69
2022 Vorjahr
EUR EUR
Kassenbestand 33.297,20 37.655,98
Guthaben bei Kreditiinstituten 10.287.430,75 9.190.764,20
insgesamt 10.320.727,95 9.228.420,18
Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
Anfangsstand Zugänge Abgänge Umbuchung Endstand
01.01.2022 31.12.2022
Stammkapital 620.000,00 620.000,00 €
Kapitalrücklagen 22.435.696,04 732.919,00 € 23.168.615,04 €
Gewinn-/Verlustvortrag -1.625.139,63 710.726,56 €- 2.335.866,19 €-
Jahresergebnis -710.726,56 2.806.030,57 €- 710.726,56 € 2.806.030,57 €-
Eigenkapital 20.719.829,85 2.073.111,57 €- - € - € 18.646.718,28 €
505
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 42
4.2.6. Sonderposten
Gemäß § 5 Abs. 2 PBV sind „Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen För-
dermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, auf der Ak-
tivseite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits
zweckentsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderpost en gesondert aus-
zuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibun-
gen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.“
Die Entwicklung des Sonderpostens aus öffentlichen Förde rmitteln für Investitionen wird in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt. Er entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (Fördermit-
tel des Landes: FSL 15, 30, 58, 92; Fördermittel der Stadt Nürnberg: FSL 02, 31, 75, 95) finanzierten
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Die Entwicklung des Sonderpostens aus nicht öffentlichen Fördermitteln für Investitionen wird in
der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Er entspricht den Restbuchwerten der mit diesen Mitteln (nicht
öffentliche Förderung: FSL 11, 46, 74, 94) finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Entwicklung des Sonderpostens aus 2022 Vorjahr
öffentlichen Fördermitteln für Investitionen EUR EUR
Stand zum 01.01. 955.888,00 1.097.186,00
(a) Zuführung 0,00 0,00
(b) Auflösung 141.297,00 141.298,00
- Abschreibungen (141.297,00) (141.298,00)
- Anlagenabgänge zu RBW (0,00) (0,00)
Stand zum 31.12. 814.591,00 955.888,00
Entwicklung des Sonderpostens aus 2022 Vorjahr
nichtöffentlichen Fördermitteln für Investitionen EUR EUR
Stand zum 01.01. 2.567.072,00 2.703.899,00
(a) Zuführung 3.128,00 29.244,54
- Anlagenzugänge (inkl. Umfinanzierung) (3.128,00) (0,00)
- sonstiges (0,00) (0,00)
(b) Auflösung (153.647,00) 166.071,54
- Abschreibungen (153.647,00) (166.071,54)
- sonstiges (0,00) (0,00)
Stand zum 31.12. 2.416.553,00 2.567.072,00
506
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 43
4.2.8. Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr 2022 wie folgt entwickelt.
Die Pensionsrückstellungen werden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten belegt. Die-
ses wurde für den Abschluss 2022 durch die Stadt Nürnberg mit der Unterstützung der Software HPR
(Version 6.0.8.2-Kommunal, Testierung vom 28.08.2018) eigenverantwortlich erstellt. Die Ausfertigung
erfolgte nach alter (in komprimierter Form) und neuer Berechnungsmethodik unter Anwendung der Ar-
tikel 7 - 9 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handels-
rechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (veröffentlicht BGBl. I, 2016, Nr. 12 vom 16.03.2016). In beiden
Gutachten sind folgende Grundlagen einheitlich zur Anwendung gebracht worden:
Stand zum Verbrauch Auflösung Zuführung Zinseffekt Stand zum
01.01.2021 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR EUR
Langfristige Rückstellungen
Pensionsverpflichtungen 3.599.392,87 2.879,66 87.480,48 322.274,71 149.264,56 3.980.572,00
Pensionsähnliche
Beihilfeverpflichtungen 542.533,00 46.663,00 1.572,00 258.488,00 -4.909,00 747.877,00
Altersteilzeit 190.726,32 30.440,11 249.432,06 2.055,00 411.773,27
Summe Personalrückstellungen 4.332.652,19 79.982,77 89.052,48 830.194,77 146.410,56 5.140.222,27
Dienstjubiläen 83.740,00 2.340,00 81.400,00
Archivierung 29.471,73 5.174,43 5.489,30 84,43 29.871,03
Abgang Grundstück AHJ
Baulandbeschluss 2.600.000,00 2.600.000,00
Summe sonstige
Rückstellungen 2.713.211,73 7.514,43 0,00 5.489,30 84,43 2.711.271,03
Summe langfristige
Rückstellungen 7.045.863,92 87.497,20 89.052,48 835.684,07 146.494,99 7.851.493,30
Kurzfristige Rückstellungen
Urlaub 788.781,72 788.781,72 845.516,03 845.516,03
Überstunden 360.063,85 321.368,19 38.695,66 328.919,94 328.919,94
Leistungsentgelte 300,00 300,00 5.966,07 5.966,07
Summe
Personalrückstellungen 1.149.145,57 1.110.449,91 38.695,66 1.180.402,04 0,0 1.180.402,04
Erstellung des
Jahresabschlusses 47.324,00 47.324,00 47.918,00 47.918,00
örtliche Prüfung 10.817,00 10.817,00 10.817,00 10.817,00
überörtliche Prüfung 24.289,78 11.430 12.859,78
Ausstehende Rechnungen 425.636,21 370.609,77 55.026,44 424.099,76 424.099,76
Großreparaturen 765.311,92 765.311,92
Instandhaltung 0 0
Rettungsschirm 2020 597.820,28 597.820,28
Corona Prämie 2022 23.188,00 23.188,00
Corona 88.671,20 88.671,20
Summe sonst.
Rückstellungen 1.362.050,11 440.180,77 55.026,44 1.103.843,04 0,00 1.970.685,94
Summe kurzfristige
Rückstellungen 2.511.195,68 1.550.630,68 93.722,10 2.284.245,08 0,00 3.151.087,98
insgesamt 9.557.059,60 1.638.127,88 182.774,58 3.119.929,15 146.494,99 11.002.581,28
507
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 44
Bewertung mit dem HGB Teilwertverfahren
Trend der zukünftigen Gehaltssteigerungen 2,5%
Rentendynamik 1,75%
Finanzierungsendalter ist die Regelaltersgrenze nach Geburtsdatum
Fluktuation 0%
Berechnungsgrundlage Richttafeln Heubeck 2018 G.
Die Abweichung beider Gutachten liegt in der Anwendung der für die Diskontierung der Altersversor-
gungsverpflichtungen heranzu ziehenden durchschnittlichen Marktzinssätze, die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlicht werden. Nach alter Methodik werden Zinssätze herangezogen, welche sich
für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren, ermittelt aus 7 Geschäftsjahren, e rgeben
(Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB – bisher). Diese betrugen zum 31.12. 2022 1,44 %. Im
Gutachten des Vorjahres wurde mit 1,35 % kalkuliert.
Nach neuer Methodik ergeben sich die Zinssätze aus 10 Geschäftsjahren. Die in beiden Gutachten
ermittelten Gesamtpensionen belaufen sich auf 15.295.493 EUR ( alte Methodik – durchschnittlicher
Zinssatz der letzten 7 Jahre) bzw. 14.632.496 EUR (neue Methodik – durchschnittlicher Zinssatz der
letzten 10 Jahre). Der Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 662.547 EUR.
In der Pensionsrückstellung werden nur passivierungspflichtige Rückstellungen für „Neuzusagen“
(Rechtsanspruch ab dem 01.01.1987) gebildet. Bei Verpflichtungen für laufende Versorgungsleistungen
oder Anwartschaften auf Versorgungsleistungen aufgrund einer unmittelbaren Zusage nach beamten-
rechtlichen Grundsätzen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen, für den die Berechtigten ihren Rechts-
anspruch bereits vor dem 01.01.1987 erworben haben, wurde das Wahlrecht zur Passivierung nicht in
Anspruch genommen. Der Bestand an passivierungspflichtigen Pensionsansprüchen zum 31.12.20 22
beträgt nach neuer Bewertungsmethodik lautet 3.980.572 EUR.
Der Unterschiedsbetrag aus der Berechnung mit dem 10 -Jahresdurchschnittsatz und dem 7 -Jahres-
durchschnittsatz beträgt b ei den passivierungspflichtigen Pensionsrückstellu ngen 327.835 Euro zum
31.12.2022. Zum Jahresabschluss 31.12.2022 wurde die Pensionsrückstellung mit einem Zinssatz von
1,78 % berechnet. Im Vorjahr wurde mit einem Zinssatz von 1,87 % gerechnet, der Effekt aus der Zins-
änderung beträgt 81.845 Euro.
Die Beihilferückstellung wird durch ein versicherungsmathematisches Gutachten durch die Stadt
Nürnberg belegt. Analog zum Pensionsgutachten wurde als Berechnungsmethode das Teilwertverfah-
ren angewandt und die Diskontierung der Rückstellung nach den von der Deutschen Bundesbank ver-
öffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssätzen (2022: 1,44 %, Vorjahr: 1,35 %) vorgenommen, wel-
che sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Für diese Rücks tellung
sind die neuen Regelungen zum Marktzinssatz nicht anwendbar. Der Berechnung liegen die Richttafeln
Heubeck 2018 G zugrunde, eine Berücksichtigung von Fluktuation erfolgte nicht. Für die Anpassung
der laufenden Beihilfen wurde ein Wert von 3 % pro Jahr angesetzt.
Das versicherungsmathematische Gutachten für die Altersteilzeitrückstellung ist durch die Stadt
Nürnberg erstellt worden. Durch den Neuabschluss von sieben neuen Altersteilzeitverträgen im Jahr
508
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 45
2022 erhöhte sich die Rückstellung z um 31.12.2022 um 248 TEUR auf 400 ,2 TEUR. Für eine beste-
hende Sabbatregelung beträgt der Rückstellungswert zum 31.12.2022 11,5 TEUR .
Die Diskontierung der Rückstellung wurde nach den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten,
durchschnittlichen Marktzi nssätzen (gebildet aus 7 Geschäftsjahren; 2022 1,44 %, Vorjahr : 1,35 %)
vorgenommen, welche sich für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergeben. Als
Gehaltstrend wurde eine Steigerung von 1,75 % pro Jahr angenommen. Auch diesem Gutachten liegen
die Richttafeln Heubeck 20 18 G zugrunde. Die Sozialversicherungsbeiträge ergeben sich aus den ak-
tuell anzusetzenden Sätzen für Arbeitgeber, inklusive Aufstockungsbetrag zur gesetzlichen Rentenver-
sicherung. Als Bewertungsverfahren wurde IDW mit Abfindungscharakter (Verlautbarung IDW RS HFA
3 n.F.) angewendet.
Zur Berechnung der Rückstellungen für noch nicht abgegoltene Urlaubsansprüche wurden für die ein-
zelnen Personalgruppen die durchschnittlichen Jahrespersonalkosten je Vollkraft, abzgl. enthaltene r
Bestandteile für Zeitarbeit, angesetzt. Die für die Berechnung der Rückstellung notwendige Anzahl der
durchschnittlichen Ist -Arbeitstage sind für 2021 mit 220 Tagen definiert. Zum 31.12.2022 bestanden
Urlaubsansprüche in Höhe von 2.854 Tagen, im Vergleic h zum Vorjahr mit 4.076 Tagen sind es 1.222
Tage weniger.
Die bestehenden Rückstellungen für Archivierungskosten und Dienstjubiläen wurden zum
31.12.2022 fortgeschrieben.
Bei der Bewertung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen wurde ein Gehaltstrend von 3,0 %
berücksichtigt.
Zum 31.12.2022 wurde für 8.509 Überst unden eine Rückstellung gebildet. Dies ist ein Aufbau im Ver-
gleich zum Vorjahr (8.028 Stunden) um 481 Stunden.
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses wird durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt durchge-
führt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 202 2 erfolgt im Jahr 2023. Die Rückstellung ergibt sich aus
der Verwaltungskostenerstattung. Die überörtliche Prüfung erfolgt durch den Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverband (BKPV). Die letzte Prüfung umfasste die Jahre 2016 bis 2019 und wurde größtenteils
verbraucht. Für die Bildung der neuen Rückstellung erfolgte eine Neubewertung des Erfüllungsbetrages
auf Basis der in Rechnung gestellten Prüfungskosten. Die Diskontierung erfolgte für die Restlaufzeit
von 2 Jahren entsprechend mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Zinssatz in Höhe
von 0,75%.
Die In Vorjahren gebildete Aufwandsrückstellung für Großreparaturen wurde beibehalten und beträft
zum Stichtag 31.12.2022 unverändert 765 TEUR ausgewiesen. Diese beinhaltet für AHS 420 TEUR für
die Fassaden- und Dacherneuerung, für AHJ 240,5 TEU R für die Dacherneuerung und für AHP 104,8
TEUR für die Dacherneuerung.
Die betrifft auch die aus dem Jahr 2018 gebildete Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im Zu-
sammenhang mit dem Verkauf des G rundstücks St. Johannis, welche mögliche Verbindlichkeiten aus
dem Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg (Stand Oktober 2018) abdeck en soll. Diese Rückstellung
wurde beibehalten, da derzeit dieser Vorgang nicht abgeschlossen ist.
4.2.9. Verbindlichkeiten
509
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 46
Der Verbindlichkeitsspiegel zum 31.12.2022 stellt sich wie folgt dar:
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung wird der Saldo des Kontokorrent-
kontos zur Stadt Nürnberg in Höhe von 447 ,0 TEUR und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen in Höhe von 102,4 TEUR ausgewiesen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten kreditorische Debitoren (215,2 TEUR), die a bzuführende
Lohnsteuer aus Dezember 2022 (199,2 TEUR), erhaltene Anzahlungen (14,2 TEUR), Verbindlichkeiten
ggü. Mitarbeitern (5,0 TEUR und sonstige Verbindlichkeiten (0,8 TEUR).
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Sonstige Verpflichtungen ergeben sich aus Leasingverträgen für Pkw des Ambulanten Dienstes mit
einer Laufzeit bis 2025 sowie der Zentrale auch mit einer Laufzeit bis 2025 (jährliche Leasingraten für
13 Pkw 24 TEUR brutto).
Weiterhin sind die zwischen dem NürnbergStift und der NürnbergStift Service GmbH geschlossenen
Verträge (Raum-und Gerätemietvertrag, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag) auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen und mit einer Kündigungszeit von 3 Monaten zum Quartalsende von beiden Seiten künd-
bar.
Der Vertrag zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit der Firma Schwan & Partner ist auf unbe-
fristete Zeit abgeschlossen und kann aktuell mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat von beiden Seiten
gekündigt werden.
Bilanzposten Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr Zwischen 1 und 5 Jahren von mehr als 5 Jahren insgesamt
EUR EUR EUR
aus Lieferungen und Leistungen 739.114,65 21.167,61 760.282,26
gegenüber dem Träger der Einrichtung 549.395,48 549.395,48
gegenüber Kreditinstituten 464.112,19 1.710.665,07 4.904.381,19 7.079.158,45
aus öffentlicher Förderung 0,00 0,00
aus nichtöffentlicher Förderung 2.936.589,80 2.936.589,80
Sonstige 434.237,78 434.237,78
Verwahrgelder 596.548,80 596.548,80
Umsatzsteuer 6.822,58 6.822,58
insgesamt 5.726.821,28 1.710.665,07 12.363.035,15
510
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 47
4.4. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
4.4.1. Erträge
Die Leistungserträge beinhalten alle Leistungen aus den unmittelbaren pflegerischen Leistungen und
berechnen sich aus Pflegeleistungen, Erträge aus Unterkunft und Verpflegung und den gesondert be-
rechneten Investitionskosten. Im Jahr 2022 stellen Sie sich wie folgt dar:
Unter den Umsatzerlösen nach § 277 Abs. 1 HGB in Höhe von 6.279 TEUR sind als größte Positionen
zu nennen die Erstattungen aus dem Corona Rettungsschirm Pflege (2.686 TEUR), Erstattungen für
Corona Testungen (490 TEUR), Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für Versorgungsansprüche (1.105
TEUR), periodenfremde Umsatzerlöse (804 TEUR), Erträge aus Vermietung und Verpachtung (584
TEUR) und Erstattungen der NüSTSG für Gestellungskräfte 282 TEUR).
Bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Betriebskosten in Höhe von 2.798 TEUR sind die Erstat-
tung PAFF (1.041 TEUR), Erstattungen Pflegepersonal -Stärkungs-Gesetz (360 TEUR), Mietzuschuss
Heilig-Geist-Spital (388 TEUR), Fördermittel für das Pflege-Praxis Zentrum (235 TEUR), Mutterschafts-
geld (227 TEUR) und Eingliederungszuschüsse/Erstattung ATZ (212 TEUR) zu nennen.
Unter den anderen aktivierten Eigenleistungen werden im Jahr 2022 46 TEUR Erträge aus aktivierten
Personalkosten der bei Nürnberg Stift angestellten Architekten für die Neubauten ausgewiesen.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 249 TEUR sind Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen (183 TEUR), Spenden (36 TEUR), Erträge aus der Änderung von Wertberichtigungen
(29 TEUR) und sonstige Erträge (1 TEUR) enthalten.
Die im Berichtsjahr 2022 ausgewiesenen Erträge aus der öffentlicher und nicht öffentlicher Förde-
rung von Investitionen in Höhe von 1.300 TEUR beinhalten zwei große Einzelspenden:
800 TEUR für den Neubau der Tagespflege im neuen August-Meier-Haus durch die „Fritz – und
- Dr. Edith – Rieder - Stiftung“,
500 TEUR durch die Stiftung Laurusstern für den anstehenden Neubau und die Sanierung der
2022 Vorjahr
TEUR TEUR absolut in %
Erträge aus teilstationärer Pflegeleistung 184 140 44 31,4
Erträge aus stationärer Pflegeleistung 25.184 23.450 1.734 7,4
Erträge aus Leistungen der Kurzzeitpflege 1.082 1.071 11 1,1
Erträge aus ambulaten Pflegeleistungen 1.148 1.056 92 8,7
Erträge aus Rüstigenbereich 809 1.037 -228 -22,0
Erträge aus Wohnen 782 793 -11 -1,4
Erträge aus der geriatrischen Rehabilitation 2.757 1.684 1.073 63,7
Summe Leistungserträge 31.946 29.231 2.715 9,3
Veränderung
zum Vorjahr
511
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 48
Senioren-Wohnanlage Platnersberg.
Da diese Spenden im Berichtsjahr 2022 noch nicht verbraucht wurden, wurden Sie d en Verbindlichkei-
ten aus nicht öffentlicher Förderung zugeführt.
4.4.2. Personalaufwand
Der Personalaufwand besteht aus
Nach § 285 Nr. 7 HGB verteilen sich die durchschnittlich 2022 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer wie folgt auf die Funktionen:
Der Zuwachs der Personalkosten ist wie schon im Vorjahr im Wesentlichen durch die Auswirkungen der
Corona-Pandemie begründet. Dies sind Reaktionen auf die erhöhten Hygiene -Maßnahmen, das Aus-
bruchsgeschehen bei Bewohnenden und Mitarbeitenden , durch die Abde ckung über Arbeitszeiterhö-
hungen, Einsatz von Zeitarbeit und zusätzlichen Unterstützungskräften sowie durch Zahlung der Prä-
mien.
Entsprechend der Tarifeinigung vom 25.10.2020 erfolgte zum 01.04.2022 eine Erhöhung der Tabellen-
Personalaufwand 2022 Vorjahr
EUR EUR
a Löhne und Gehälter 22.125.098,14 21.276.598,51
- Gesetzliche Sozialausgaben 4.062.503,39 3.996.582,98
- Altersversorgung 2.430.478,88 2.516.013,30
- Beihilfen und Unterstützungen 274.314,94 89.004,34
b Sozialabgaben und Altersversorgung 6.767.297,21 6.601.600,62
insgesamt 28.892.395,35 27.878.199,13
Personalgruppe 31.03.2022 30.06.2022 30.09.2022 31.12.2022 2022
00 Leitung 4,00 4,00 3,00 5,00 4
01 Pflegedienst
Pflegefachkräfte 176,00 174,00 178,00 177,00 176,25
Pflegehilfskräfte 156,00 159,00 159,00 168,00 160,50
Betreuungskräfte nach §43 SGB XI 44,00 44,00 40,00 41,00 42,25
Betreuungshilfskräfte 22,00 21,00 22,00 20,00 21,25
02 Hauswirtschaftlicher Dienst 48,00 47,00 45,00 44,00 46,00
03 Verwaltungsdienst 54,00 52,00 51,00 51,00 52,00
04 Technischer Dienst 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00
05 Sonstige Dienste 3,00 3,00 2,00 3,00 2,75
06 Sozialdienst, Ergotherapie 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00
07 Med.-technischer Dienst 11,00 11,00 11,00 11,00 11,00
insgesamt 531 528 524 533 529,00
512
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 49
entgelte für die Beschäftigten nach dem TVöD-V, TVöD-B und TVöD-E um durchschnittlich 1,8 %, min-
destens aber um 50 Euro (Quelle: Mitteilung aus dem Personalbereich 024/A vom 15.04.2021).
Die Entwicklung der Personalaufwendungen, der Vollkraft-Zahlen und der durchschnittlichen Personal-
aufwendungen je Vollkraft - gegliedert nach Personalgruppen - des Eigenbetriebes NürnbergStift zeigen
nachfolgende Tabellen:
Bereinigt man die Personalaufwendungen um die Buchungen für Rückstellungen, Versorgungsempfän-
ger und Zeitarbeit (Tabelle oben: Positionen „darin enthalten“), so ergeben sich folgende Kennzahlen:
2022 Vorjahr
Personalgruppe/Aufwandsart EUR EUR absolut in %
00 Leitungen der Einrichtungen 553.504,94 362.140,38 191.364,56 52,8
01 Pflegedienst 21.444.342,20 20.666.503,26 777.838,94 3,8
02 Hauswirtschaftlicher Dienst 1.170.916,67 1.356.952,70 -186.036,03 -13,7
03 Verwaltungsdienst 2.973.887,94 2.989.603,57 -15.715,63 -0,5
04 Technischer Dienst 226.212,32 223.373,59 2.838,73 1,3
05 Sonstige Dienste 162.901,28 189.010,63 -26.109,35 -13,8
06 Sozialdienst, Ergotherapie 477.931,85 385.338,84 92.593,01 24,0
07 Med.-technischer Dienst 361.243,32 352.354,06 8.889,26 2,5
09 nicht zurechenbare Personalkosten 1.521.454,83 1.352.922,10 168.532,73 12,5
insgesamt 28.892.395,35 27.878.199,13 1.014.196,22 3,6
darin enthalten:
Aufw and für Versorgungsempfänger 991.314,95 980.435,31
Pensionsrückstellungen 319.395,05 493.942,87
Urlaubsrückstellungen 28.856,58 -332.213,47
Altersteilzeitrückstellungen 218.991,95 68.641,70
Überstundenrückstellungen 35.429,48 27.440,30
Aufw and für Beihilfen 211.825,00 72.375,00
Rückstellungen für Leistungsentgelt 5.666,07 0,00
Aufw and für Zeitarbeit 1.442.067,36 1.529.511,94
Entwicklung des Personalaufwandes
Veränderung
2022 Vorjahr
EUR EUR absolut in %
Personalaufwand bereinigt (EUR) 25.638.848,91 25.038.065,48 600.783,43 2,4
Vollkräfte (VK) 405,09 420,16 -15,07 -3,6
durchschnittliche Personalauf-
wendungen je Vollkraft (EUR / VK) 63.291,73 59.591,74 3.699,99 6,2
Entwicklung der Personaldaten
Veränderung
(ohne Rückstellungen, Versorgungsempfänger, Zeitarbeit)
513
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 50
Die Erhöhung der (bereinigten) Personalaufwendungen in Höhe von 600 ,8 TEUR begründet sich aus
der Tarifanpassung, Entwicklung der Entgeltgruppen und der Personalstruktur.
Die Entwicklung der Vollkräfte (VK) stellt sich wie folgt dar:
4.4.3. Sachaufwand
Der Materialaufwand im Berichtsjahr 2022 in Höhe von 9.053,5 TEUR setzt sich zusammen aus Roh,
Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von 3.560,5 TEUR und Fremdleistungen in Höhe von 5.493,1 TEUR.
Die Veränderungen zum Vorjahr stellen sich dar:
Die Veränderungen im Wirtschaftsbedarf in Höhe von 513,8 TEUR beruhen auf gestiegenen Kosten bei
den Fremdleistungen Küche (242,1 TEUR ), Fremdleistungen Betriebsdienst (86,6 TEUR ), Hausver-
brauchsmittel (85,5 TEUR), Fremdleistungen Wäscherei (36,6 TEUR) und den Fremdleistungen HWD
(22,5 TEUR).
Die positiven Veränderungen im Betreuungs, Med. - therap. Bedarf in Höhe von 673,8 TEUR beruhen
auf dem pflegerischen Verbrauchsmaterial in Höhe von 498,9 TEUR und sonstigen Aufwendungen in
2022 Vorjahr Veränderung
Personalgruppe/Aufwandsart VK VK absolut in %
00 Leitungen der Einrichtungen 4,03 3,93 0,10 2,5
01 Pflegedienst 312,92 324,23 -11,31 -3,5
02 Hauswirtschaftlicher Dienst 28,82 35,20 -6,38 -18,1
03 Verwaltungsdienst 40,55 38,89 1,66 4,3
04 Technischer Dienst 4,83 4,30 0,53 12,3
05 Sonstige Dienste 2,27 2,49 -0,22 -8,8
06 Sozialdienst, Ergotherapie 6,59 6,00 0,59 9,8
07 Med.-technischer Dienst 5,08 5,12 -0,04 -0,8
insgesamt 405,09 420,16 -15,07 -3,6
Entwicklung der Vollkräfte (VK)
Materialaufwand 2022 Vorjahr Veränderung
EUR EUR
Lebensmittel 95.460,00 70.655,00 24.805,00
Wasser, Energie, Brennstoffe 1.308.897,00 1.361.620,17 -52.723,17
Wirtschaftsbedarf 5.411.763,61 4.897.930,12 513.833,49
Verwaltungsbedarf 1.068.217,97 971.294,69 96.923,28
Betreuungs-, Med. - therap. Bedarf 1.169.192,33 1.843.024,93 -673.832,60
insgesamt 9.053.530,91 9.144.524,91 -90.994,00
514
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 51
Höhe von 206,7 TEUR. Begründet ist dies durch einen Rückgang der Corona bedingten Hygieneauf-
wendungen.
Unter den im Berichtsjahr ausgewiesenen Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen in Höhe von
485,1 TEUR werden unverändert die Verwaltungskostenerstattung (VKE) und Aufwendungen für er-
brachte Leistungen des IT -Bereiches der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Die VKE beinhaltet städtische
Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, statistisches Amt, Referate, etc.) und die zentralen Leistu n-
gen der Querschnitts-Dienststellen (z.B. DIP, PA, Rpr) und wird auf Basis einer geschätzten Inanspruch-
nahme ermittelt. Ein großer Teil der Verwaltungskostenerstattungen an den Träger wird von den Kos-
tenträgern als spezifischer Aufwand nicht anerkannt und ist daher nicht über die Pflegesätze refinan-
ziert.
Die Veränderungen bei den Steuern, Abgaben und Versicherungen sind begründet auf gestiegenen
Zahlungen an den Pflegeausbildungsfonds in Höhe von 120,4 TEUR.
Unter der Position Mieten, Pacht und Leasing in Höhe von 512 TEUR ist die Miete für die Senioren-
Wohnanlage Heilig-Geist-Spital enthalten. Für Letztere erfolgt unter der GuV -Position „Zuweisungen
und Zuschüsse zu Betriebskosten“ ein Ausgleich.
Die im Berichtsjahr 2022 angefallene Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung in
Höhe von 1.164 TEUR bewegten sich auf Vorjahresniveau (1.158 TEUR),
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr 2022 mit 991,4 TEUR um 506,5
TEUR höher zum Vorjahr. In dieser Position sind Rückzahlungen für den Corona Rettungsschirm 2020
in Höhe von 597,8 TEUR enthalten.
4.4.4. Finanzergebnis
Die Zinserträge in Höhe von 7,3 TEUR (Vorjahr: 1,1 TEUR) enthalten Erträge aus der Abzinsung von
Rückstellungen. Die Zinsaufwendu ngen in Höhe von 302,4 TEUR (Vorjahr: 4,9 TEUR 244,7 TEUR)
enthalten 151,4 TEUR aus der Aufzinsung von Rückstellungen.
2022 Vorjahr Veränderung
EUR EUR EUR
Steuern 44.753,46 27.998,33 16.755,13
Abgaben 762.517,56 631.473,98 131.043,58
Versicherungen 31.248,33 24.640,79 6.607,54
Summe 838.519,35 684.113,10 154.406,25
2022 Vorjahr Veränderung
EUR EUR
Zinsen und ähnliche Erträge 7.296,00 1.070,00 6.226,00
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 309.536,26 244.693,27 64.842,99
Finanzergebnis 302.240,26 243.623,27 58.616,99
515
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 52
4.4.5. Jahresergebnis
Der im Geschäftsjahr 2022 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 2.806.030,57 Euro wird vorgeschla-
gen auf neue Rechnung vorzutragen. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Die Werkleitung des NürnbergStift legt den nach den geltenden Vorschriften der PBV, des HGB und der
WkPV erstellten Jahresabschluss vor und unterzeichnet diesen gemäß § 245 HGB.
Nürnberg, den 01.09.2023
Elisabeth Ries Dr. Barbara Sterl Indira Schmude-Basic
Erste Werkleiterin technisch-organisatorische fachlich-kaufmännische
Zweite Werkleiterin Zweite Werkleiterin
516
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 53
53
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AfA Absetzung für Abnutzung
AGPflegeVG Gesetz zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
AHJ Senioren - Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren - Wohnanlage Platnersberg
AHR August - Meier - Heim
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AHS TP Tagespflege im Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AMH August – Meier- Haus
AK Anschaffungskosten
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
BGBl. Bundesgesetzblatt
BilMoG Bilanzrechtmodernisierungsgesetz
BiLRUG Bilanzrichtlinie - Umsetzungsgesetz
BKPV Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
BT Berechnungstag(e)
BKT Beköstigungstag (e)
cbm Kubikmeter
C&S Computer und Software GmbH
DIP Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
ERGO Praxis für Ergotherapie
EUR EURO
Fl.-Nr. Flur-Nummer
FSL Finanzierungsschlüssel
GO Gemeindeordnung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt
GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter
HfM Hochschule für Musik
HGB Handelsgesetzbuch
HSP Senioren - Wohnanlage Heilig - Geist - Spital
HWD Hauswirtschaftlicher Dienst
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
KGr. Kontengruppe
kWh Kilowattstunde
MPBetreibV Medizinprodukte - Betreiber – Verordnung
NüSt NürnbergStift
NüStSG NürnbergStift Service GmbH
o.A. ohne Angabe
PBV Pflege-Buchführungsverordnung
517
Geschäftsbericht 2022 Jahresabschluss 54
54
PAF Pflegeausbildungsfonds / Generalistische Ausbildung
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfWG Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
PeBem Personalbemessungs
PpSG Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz
qm / m² Quadratmeter
REHA Geriatrische Rehabilitation
RBW Restbuchwert(e)
rd. rund
SAP Systeme, Anwendungen, Produkte in der Datenverarbeitung
SGB V Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung
SoPo Sonderposten
TEUR Tausend EURO
TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
ü.T. über Tausend
U/V Unterkunft und Verpflegung
VK Vollkraft
VKE Verwaltungskostenerstattung
WE Wohneinheiten
wbg wbg Nürnberg GmbH
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen
WPL Wirtschaftsplan
Z NürnbergStift Zentrale
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Beschlussvorlage
NüSt/014/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) 12.10.2023 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NürnbergStift (NüSt)
Sachverhalt (WerkA NüSt Ö 12.10.2023):
Der Jahresabschluss 20 22 des Eigenbetriebs NüSt w urde nach Art. 107
Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) vom Rpr
geprüft und freigegeben.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA Ö 29.11.2023):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfung -
sausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 20 22 des Eigenbetriebs NüSt die
Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
Sachverhalt (StR Ö 13.12.2023):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
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519
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/014/2023
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1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/014/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Aufgabe des NüSt ist es, älteren, pflegebedürftigen Nürnbergerinnen und
Nürnbergern eine gute Pflege und Lebensqualität im Alter entsprechend ihrer
unterschiedlichen Lebensituationen bieten zu können.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüSt/014/2023
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Gutachtenvorschlag (WerkA NüSt Ö 12.10.2023):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022
des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 29.11.2023)
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den
Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 13.12.2023)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 13.12.2023 festgestellten
Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
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Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
FSN/002/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
13.10.2023 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN)
Anlagen:
1.1 a Prüfbericht BKPV JA 2022 Bericht
1.1 b Prüfbericht BKPV JA 2022 Anlagen
1.2 Jahresabschlussbericht 2022 Dr. Storg
Sachverhalt (WerkA FSN):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN wurde vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert.
Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage 2 entnommen werden.
Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 Go durch einen externen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte
Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/002/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 13.10.2023):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 16.05.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebs FSN wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des
Eigenbetrieb FSN gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 27.928.583,01 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 2.707.979,37 Euro.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 29.11.2023):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022
des Eigenbetriebs FSN zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetrieb FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 27.928.583,01 Euro.
Der Jahresverlust beträgt 2.707.979,37 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 13.12.2023):
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs FSN zum 31.12.2022 mit
folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsummer zum 31.12.2022 beträgt 27.928.583,01 Euro.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von 2.707.979,37 Euro
ab.
3. Der Jahresverlust wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs FSN
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekannt gegeben.
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Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg
Nürnberg
Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2022
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Dr. Storg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgese llschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Bucher Straße 21
90419 Nürnberg
T. +49 911 217 959 50
www.kanzlei-storg.de
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Inhaltsverzeichnis
1. Auftrag und Auftragsdurchführung 5
1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 5
1.2 Auftragsdurchführung 7
2. Grundlagen d es Jahresabschlusses 9
2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 9
2.2 Ausübung von Wahlrechten 9
2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 10
3. Art und Umfang der Erste llungsarbeiten 11
4. Angaben zum Vorjahr esabschluss und Jahresabschluss 19
5. Ausführungen zu den vorgelegten Belegen , Büchern und Besta ndsnachweisen 20
6. Ergebnis der Arbeiten und B escheinigung 21
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
Anlage 2: Bilanz zum 31. Dezember 2022
Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis
31. Dezember 2022
Anlage 4: Anhang für das Geschäftsjahr 2022
Anlage 5: Anlagennachweis
Anlage 6: Erläuterungsbericht
Anlage 7: Allgemeine Auftragsbedingungen
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1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung
Der gesetzliche Vertreter des
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg ,
Nürnberg
- nachfolgend auch kurz " FSN" oder "Eigenbetrieb" genannt -
beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 aus den von Rödl & Partner geführten
Büchern und den uns darüber hinaus vor ge leg ten Be le gen und Bestandsnach weisen, die wir
auftragsgemäß nicht ge prüft haben, unter Berü cksichti gung der erteil ten Auskünfte nach gesetz lichen
Vorgaben und nach den in ner halb die ses Rahmens lie gen den Anwei sungen des Auftragge bers zur
Ausübung be stehen der Wahl rechte zu ent wi ckeln.
Gemäß § 20 EBV fi nden die a llgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über den Ansatz, die B ilanz,
die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem Dri tten Buch
des HGB (Erster und Zweiter Abschni tt) für den Jahresabschlu ss der groß en Kapitalgese llschaften
gelten, sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EBV nichts anderes ergibt.
Gemäß § 27 EBV ist der Eigenbetrieb verpf lichtet, gleichzeitig mit dem Jahresabschlu ss ei nen
Lagebericht aufzuste llen, der den Besti mmungen des § 289 HGB entsprich t. Unser Auftrag umfa sste
die beratende Mitwirkung bei der Aufste llung des Lageberichts.
Unser Auftrag zur Erste llung des Jahresabschlus ses umfa sste kei ne über die Auf trags art hin aus ge-
hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwort lichkeiten als
Wirtschaftsprüfungsgese llschaft.
Die Pf licht zur Aufstell ung des Jahresabschlu sses und des Lageberichts oblag der uns mit de ssen
Erstellung beauftragen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit
der Aufstellung verbundener Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsakte zu ent schei den hatte.
Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kenntnis
ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materie llen und forme llen Gestal-
tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Bewer tungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Ermessensent scheidun gen
ein ge holt.
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Der uns erte ilte Auftr ag zur Erste llung des Jahresabschlu sses umfasste a lle Tätigkeiten, die
erforderlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten
Auskünfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden
Bilanzierungs- und Be wer tungsme thoden unter Vornahme der Abschlu ssbuchungen den
handelsrechtlich vorgeschri ebenen Jah res ab schluss, bestehend aus B ilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen.
Da die Anfertigung eines Erste llungsberichts vereinbar t, j edoch konkrete Festlegungen zu Art und
Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nich t ausdrücklich getroffen wurden,
berichten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne des IDW Standards: Grund sät ze für die Er stel lung von
Jah resabschlüs sen (IDW S7 (03.2021)) über Um fang und Er geb nis unserer Tä tig keit.
Allgemeine Auftragsbedingungen
Für die Durchf ührung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dri tten,
die verein barten und die sem Be richt als Anlage beigefügten "A llgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirt schaftsprüfer und Wirt schafts prüfungsgesellschaften" maßgebend.
Unsere Auftragsvereinbarungen sehen vor , dass eine Bezugnahme auf die Erste llung durch uns nur in
Ver bindung mit dem vollständigen von uns erstellten Jahresabschluss erfol gen darf.
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1.2 Auftragsdurchführung
Unseren Auftrag zur Er ste llung ohne Beur tei lungen haben wir von März bis Apr il 2023 in unseren
Kanzleiräumen in Nürnberg durch ge führt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art unseres Auftrags die Tätig kei-
ten, die er for der lich sind, um auf Grund la ge der Buch führung und des Inventars sowie der eingeholten
Vor ga ben zu den an zu wen denden Bi lanzie rungs- und Be wertungsmethoden unter Vornahme der Ab-
schluss buch ungen die ge setz lich vor ge schrie bene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und wei-
tere Ab schlussbe standteile zu er stel len.
Nicht zur Erste llung des Jahresabschlu sses g ehören die erforder lichen Entscheidungen über die
Ausübung materie ller und forme ller Gestalt ungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewert ungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Er messensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmög lichkeiten wurden
von uns im Rahmen der Er stel lung nach den Vor gaben des Kaufmanns bzw. der gesetz lichen
Vertreter ausgeübt.
Wir haben in unserer Kanzlei Regelungen eingeführ t, die mit hinreic hender Sicherheit ge währ lei sten,
dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der Be richt ers-
tattung die ge setzli chen Vor schriften und fachlichen Regeln beachtet werden.
Bei der Erste llung des Jahresabschlu sses haben wir die Grundsätze der Wirtschaft lichkeit und We-
sentlichkeit beach tet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von uns die Kenntnis und Beachtung der hierfür gel-
ten den ge setz li chen Vorschriften einsch ließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung,
einschlägiger Be stim mun gen des Gese llschaftsvertrags sowie der einschlägigen fach lichen
Verlautbarungen.
An erkannten unzulä ssigen Wertansätzen und Darste llungen im Jahresabschlu ss dürfen wir nicht mit-
wirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darste llungen verlangt oder erforder liche Korrekturen
ver wei gert würden, hätten wir dies in geeigneter Weise in unserer Bescheinigung sowie in unserem
Er stel lungsbe richt zu würdi gen oder unseren Auftrag niederzulegen . Dies gilt ins be sondere, wenn Ver-
mö gens gegenstän de oder Schulden un ter An nah me der Fort füh rung der Un terneh menstä tig keit be-
wertet wä ren, ob wohl dem tat sächli che oder recht li che Ge ge ben hei ten of fen sichtlich entge genstün-
den.
Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären. Fa lls sich
599
Seite 8
die se be stätigten und die Mängel nicht beseitigt würden, brächten wir sich daraus er ge bende Ein wen-
dun gen, so weit sie we sentlich für den J ahresabschluss wären, in unserer Bescheinigung zum Aus-
druck. Wür den Aufklärun gen oder die Vorla ge von Unterlagen, die zur Klärung erforder lich sind, oder
die Durchfüh rung ent sprechen der Be urtei lungen ver weigert, hätten wir unseren Auftrag nieder zule-
gen.
Im Rahmen des erte ilten Auftrags haben wir die gesetz lichen Vorschriften für die Aufste llung von
Jahres ab schlüs sen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachte t. Die B eachtung
anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufde ckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb
der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres Auftrags.
Vollständigkeitserklärung
Der gesetzliche Vertreter hat uns die angeforderte berufsüb liche Vollstän dig keitserklärung bezüglich
der Buch füh rung, Be le ge und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Aus künfte schriftlich erteilt,
die wir zu den Ak ten ge nom men haben.
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2. Grundlagen des Jahresabschlusses
2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte
Der Ei genbetrieb mu ss nach § 18 EBV sei ne Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen
doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung führen.
Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen des vorherigen Steuerberaters erste llt. Die da bei
eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen der DAT EV eG erfü llt nach einer Bescheinigung der
Ernst & Young GmbH vom 28.02.2022 die Vor au sset zun gen für eine ord nungs mäßige
Finanzbuchführung und Entwi cklung des Jah resab schlusses.
Die Anl agenbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Anlagenbuchführung der DATEV eG erfü llt im Zu sammen hang mit einer Bescheinigung der Ernst &
Young GmbH vom 28.02.2022 zur Prüfung der Ord nungs mä ßig keit des Progra mms
Kanzlei-Rechnungswesen die Vor aus set zun gen für ei ne ord nungsmäßi ge Anla gen buch füh rung.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf den EDV-Systemen der Stadt Nürnberg erste llt.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
er fah ren.
Auskünfte erteilte die Werkleitung.
Alle er betenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von dem gesetz lichen Vertreter und
von den zur Auskunf t benannten Mitarbeitern bereitw illig erbracht.
2.2 Ausübung von Wahlrechten
Erforderliche Entschei dungen über die Ausübung materie ller und forme ller Gestalt ungsmöglichkeiten
(Ansatz-, Be wer tungs- und Ausweiswahlrechte sowie Erme ssensentscheidungen) gehören nicht zur
Erstel lung des Jah resab schlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung
materieller und for meller Gestalt ungs möglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweis wahlrechte
sowie Er me ssensentschei dungen) in Kenntnis gesetz t, Entsc heidungsvorgaben unseres
Auftraggebers hier zu einge holt und diese im Rah men der Er stel lung exakt nach den Vor gaben des
Kaufmanns bzw. der ge setz li chen Ver treter aus ge übt.
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Seite 10
2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses
Die Vorj ahreswerte bzw. Saldovorträge wurden von uns gemäß Auftrag mit dem vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband geprüften und mit Bestätigungsvermerk vom 13.07.2022 versehenen
Jahresabschluss zum 31.12.2021 abgestimmt.
Der J ahresabschluss wur de auf unseren EDV-Systemen erste llt. Die dabei eingesetzte Software
Kanzlei-Rechnungswesen der DAT EV eG in Nürn berg erfü llt nach einer Bescheini gung der Ernst &
Young GmbH vom 28.02.2022 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung
und Ent wick lung des Jah res abschlusses.
Soweit sich im R ahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir diese mit
der Ge schäfts führung unseres Auftraggebers abgesti mmt. Die Abschlu ssbuchungen wur den bis zum
Ab schluss unserer Tätigkeit vorgeno mmen.
Die geltenden handelsrecht lichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berü cksichtigung der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachte t. Die auf den vorhergehenden Jahresabschlu ss ange-
wandten Bewer tungs methoden wurden beibehalten.
Die einzelnen Posten der B ilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil
aus führ lich dar ge stellt.
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Seite 11
3. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
Gegenstand der Erste llung ohne Beurte ilungen ist die Entwi cklung der B ilanz und der Gewinn- und
Verlust rechnung sowie weiterer Abschlu ssbestandteile auf Grundlage der Buchfüh rung und des
Inventars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bilanzie rungs- und Bewer tungs metho den.
Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwi cklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Un-
terla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgeno mmenen Ab-
schlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner
Kon trol len so wie der Ord nungsmä ßigkeit der Buchführung. Insbesondere gehörte die Beurteilung der
Inventuren, der Pe rio denab gren zung so wie von Ansatz und Bewertung nicht zum Umfang unseres
Auftrags.
Wurden Abschlu ssbuchungen vorgeno mmen, z.B. die Berechnung von Abschreibungen,
Wertberichtigun gen, Rü ckstellungen, so bezogen sich diese auf die vorgelegten Unterlagen und
erteilten Auskünfte ohne ei ne Be urteilung ihrer Richtigkeit.
Auch wenn bei der Erste llung ohne Beurte ilungen auftragsgemäß keine Beurte ilungen der Belege,
Bücher und Bestandsnachweise vorgeno mmen werden, weisen wir unseren Auftraggeber auf of-
fensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der
Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Ko rrektur und achten
auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss.
603
Seite 12
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Rechtliche Verhältnisse
Firma: Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg
Rechtsform: Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg gemäß Ar t. 88
Gemeindeverordnung ( GO) und der
Eigenbetriebsverordnung (EBV)
Gründung am: 21.06.2002
Sitz: Nürnberg
Anschrift: Max-Morlock-Platz 1
90471 Nürnberg
Registereintrag: mangels Gewinnerzielungsabsicht kein Eintrag
Betriebssatzung: vom 21.06.2002, gültig in der Fa ssung vom
25.11.2019
Stammkapital: 0,00 Euro gemäß § 1 Abs . 3 der Betriebssatzung
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Dauer des Eigenbetriebs: unbefristet
Gegenstand des Unternehmens: Sicherstellung des laufenden wirtschaft lichen Betri ebs
unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions;
zur Erfü llung dieser Aufgabe darf der Eigenbetrieb
das Stadion an Dritte vermiet en oder verpachten
Organe: Werkleitung
Werkau sschuss
Stadtrat
Ober bürgermeister
Werkleitung : Erster Werkleiter He rr Bürgermeister Christian Vogel
Zweiter Werkleiter He rr Detlef St enger
604
Seite 13
Werkausschuss: Vorsitze nder Herr Oberbürgermeister Marcus König
sowie 15 weitere Mitg lieder
Den Vorsitz überni mmt gemäß Absprache mi t dem
Bürgermeisteram t am 24.06.2020 grundsätzlich Herr
Stadtrat Dr . Nasser Ahmed.
Feststellung des Jahresabschlusses des
Vorjahres: is t am 14.12.2022 durch den Stadtrat erfolgt
Entlastung Werkleitung für Vorjahr: wurde am 14.12.2022 erteilt
605
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Steuerliche Verhältnisse
Zuständiges Finanzamt: Nürnberg-Zentral
Steuernummer: 241/114/70681
Organschaftsverhältni sse: Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit
der Stadion Nürnberg Betriebs GmbH als
Organgesellschaft ab dem 01.01.2020.
Organträger: Stadt Nürnberg
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 KStG.
Der Eigenbetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.
Die letzte st euerliche Betri ebsprüfung wurde auf Anordnung des Finanzamtes Nürnberg-Zentral vom
29.06.2021 in der Zeit von Juli 2021 bis November 2022 durchgeführt.
Die Prüfung erstre ckte sich auf die Veranlagungszeiträume 2016 bis einsch ließlich 2019. Der Prü-
fungs be richt wurde im Entwurf am 02.03.2023 fertig geste llt. Ggf. notwendige Anpassungen erfolgen
im Jahresabschluss 2023.
Die Steuererklärungen wurden bis einsch ließlich 2020 beim Finanzamt eingereich t, Bescheide hierfür
lie gen noch nicht vor.
606
Seite 15
Wirtschaftliche Verhältnisse
Wesentliche Verträge
Mit Vertrag vom 10.05.2005 verpachtete die Stadt Nürnberg das gesamte Stadiongelände ab dem
01.07.2005 an eine Betreibergese llschaft, die die Bewirtschaftung und Verwaltung des
Frankenstadions übernahm. Der Betreibervertrag hatte eine feste Laufzei t bis 30.06.2015.
Gesellschafter der Betreibergese llschaft Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH, Sta mmkapital 100.000,00
Euro, waren bis 30.06.2015 die SPIE GmbH, E ssen (74,9%) und die Stadt Nürnberg (25,1%). Zum
30.06.2015 erwarb die Stadt Nürnberg von der SPIE GmbH den Ante il von 74,9% und ist seitdem die
alleinige Gesellschafterin der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH.
Nach dem Betreibervertrag betrug das fixe Nutzungsentgelt monat lich 187. 500,00 Euro (bei
Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. Bundes liga) bzw. 104.166,67 Euro (bei Zugehörigkeit des 1.
FC Nürnberg zur 2. Bundes liga). Das fixe Nutzungsentgelt wurde jähr lich mit ei ner Indexierung von
1,5% erhöh t, unabhängig von der Ligazugehörigkei t. Weiterhin wur de unter besti mmten
Voraussetzungen ein variables Nutzungsentgelt geleistet.
Am 02.08.2017 / 17.08.2017 wurde eine Nachtragsvereinbarung zum Betreibervertrag
unterzeichnet.Im Wes entlichen wurden die Vergütungen für das fixe Nutzungsentgelt in der 1. und 2.
Bundesliga rü ckwirkend ab der Saison 2015/2016 neu festgeleg t. Der Vertrag l äuft auf unbesti mmte
Dauer weiter und ist mit einer Frist von sechs Monaten kündbar. Im Übrigen bleiben die
Bestimmungen des Betreibervertrages vom 10.05.2005 unverändert.
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Seite 16
Technisch-wirtschaftliche Grundlagen
Infolge der Anerkennung der Stadt Nürnberg als Austragungsort zur "FIFA-Fußba llweltmeisterschaft
Deutschland 2006" wurde der Umbau und die Erweiterung des dama ligen Frankenstadions (aktue ller
Name seit 01.07.2017: Max- Morlock-Stadion) erforder lich, um die aus dem FIFA-Pf lichtenheft
stammenden Forderungen zu erfüllen.
Seit Beendigung der WM 2006 wird das Stadion überwiegend durch den 1. FC Nürnberg für die
Fußballspiele in der 1. und 2. Bundesliga genutzt.
Derzeit beträgt im Ligabetrieb das maximale Fa ssungsvermögen insgesamt 49.764 Plätze, davon
36.816 Sitzplätze und 12.948 Stehplätze.
Die durchzuführenden Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sind grundsätz lich auf Substanzer haltung
ausgerichtet.
Der Stadtrat beschlo ss am 26.01.2022 die Durchführung einer Bedarfsanalyse und die
Machbarkeitsstudie über die künftige Stadion- und Stadionquartiersentwi cklung. Die ersten Schri tte
dieses Proze sses si nd eine Bedarfsanalyse unter Einbeziehung des zu gründenden Arbeitskreises
"Stadion-Zukunft" und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Der FSN wird aus den Ergebni ssen
dieser Studie Handlungsoptionen ableiten, die dem Stadtrat und der Öffent lichkeit präsentiert werden,
bevor weitere Entscheidungen gefä llt werden.
608
Seite 17
Vermögenslage
Die aus der B ilanz zum 31. Dezember 2022 abgeleitete Darste llung der Vermögenslage des
Unternehmens lässt sich im Ver gleich zum vorherigen Bilanzstichtag folgendermaßen dar stellen:
Bilanz zum Bilanz zum Änderung ggü.
31.12.2022 31.12.2021 d. Vorjahr in
TEUR % TEUR % TEUR %
AKTIVA
Sachanlagen 26.069,5 93,34 28.117,6 97,1 -2.048,1 -7,28
Forderungen 1.413,6 5,06 606,3 2,1 807,3 133,15
Flüssige Mittel/Wertpapiere 445,4 1,59 220,3 0,8 225,1 102,18
Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,00 0,3 0,0 -0,3 -100,00
Summe Aktiva 27.928,6 100,0 28.944,6 100,0 -1.016,0 -3,5
Bilanz zum Bilanz zum Änderung ggü.
31.12.2022 31.12.2021 d. Vorjahr in
TEUR % TEUR % TEUR %
PASSIVA
Eigenkapital 16.634,2 59,56 16.241,6 56,1 392,6 2,42
Rückstellungen 40,7 0,15 27,0 0,1 13,7 50,74
Kreditverbindlichkeiten 10.883,1 38,97 12.596,0 43,5 -1.712,9 -13,60
Lieferverbindlichkeiten 345,5 1,24 63,9 0,2 281,6 440,69
Verbundverbindlichkeiten 12,2 0,04 13,9 0,0 -1,7 -12,23
Sonstige Verbindlichkeiten 12,9 0,05 2,1 0,0 10,8 514,29
Summe Passiva 27.928,6 100,0 28.944,6 100,0 -1.016,0 -3,5
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Ertragslage
Die Ertragslage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folg t entwickelt:
01.01. bis 01.01. bis Änderung ggü.
31.12.2022 31.12.2021 d. Vorjahr in
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 1.621,3 100,0 1.303,5 100,0 317,8 24,4
+ sonst.betriebl.Erträge 3,9 0,2 0,0 0,0 3,9 -
- Personalaufwand 235,0 14,5 151,8 11,6 83,2 54,8
- Abschreibungen 2.132,8 131,5 2.117,9 162,5 14,9 0,7
- sonst.betriebl.Aufwand 1.589,0 98,0 768,3 58,9 820,7 106,8
+ Finanzerträge 5,1 0,3 0,0 0,0 5,1 -
- Finanzaufwand 381,4 23,5 429,0 32,9 -47,6 -11,1
Ergebnis nach Steuern -2.708,0 -167,0 -2.163,6 -166,0 -544,4 -25,2
- sonstige Steuern 0,0 0,0 14,5 1,1 -14,5 -100,0
Jahresverlust -2.708,0 -167,0 -2.178,0 -167,1 -530,0 -24,3
(Ergebnis nach Steuern)
Rundungsbedingte Differenz -0,1 -0,1
610
Seite 19
4. Angaben zum Vorjahresabschluss und Jahresabschluss
Vorjahresabschluss
Die Gesellschaft hat im Jahr 2021 einen Jahresverlust in Höhe von E UR 2.178.018,72 erwirtschaftet.
Der Jahresabschlu ss zum 31. Dezember 2021 wurde vom Bayerischen Ko mmunalen
Prüfungsverband geprüft und unter dem Datum vom 13.07.2022 mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Er b ildet die Grundlage für das Rechnungswesen und den
Jahresabschluss des Geschäftsjahres.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 14.12.2022 vom Stadtra t festgestellt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 01.02.2023 im Amtsblatt der Stadt Nürnberg
veröffentlicht.
Jahresabschluss
Der Jahres abschluss zum 31. Dezember 2022 wurde aus dem Vorjahresabschlu ss, den
Geschäftsbüchern des Berichtsjahres, den B ilanzinventaren sowie den sonstigen B ilanzunterlagen
ordnungsgemäß entwickelt.
Die Gesellschaft hat im Jahr 2022 einen Jahresverlust in Höhe von EUR 2.707.979,37 erwirtschaftet.
611
Seite 20
5. Ausführungen zu den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestands-
nachweisen
Beim erteilten Auftr ag zur Erstellung ohne Beurteilungen sind Ausführungen zu den vorgelegten Bele-
gen, Bü chern und Be stands nachweisen nicht erforder lich, weil keine Bes onderheiten festgeste llt
wurden.
612
Seite 21
6. Ergebnis der Arbeiten und Bescheinigung
Die Bescheinigung zu dem von uns erstellten Jahresabschluss enthält keine Ergänzungen.
Wesentliche Einwendungen gegen einzelne vom Auftraggeber vertretene Wertansätze bzw. gegen
die Buch führung waren von uns nicht zu erheben.
Bescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Erstellung
An den Eigenbetrieb Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg
Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Ge winn-
und Ver lust rech nung und Anhang – des Eigenbetriebs Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 un ter Be achtung der deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften, der Eigenbetriebsverordnung Bayern und der er gän zen den Be stim-
mun gen der Sat zung erstellt.
Grundlage für die Erste llung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die
wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufste llung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen
han delsrechtlichen Vorschriften, der Eigenbetriebsverordnung Bayern und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung lie gen in der Ver antwortung der gesetzli chen Vertreter des Eigenbetriebs.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Stand ards: Grundsätze für die Er stel lung von
Jah res abschlüssen (IDW S 7 (03.2021)) durchgeführt. Dieser um fasst die Ent wicklung der Bilanz, der
Ge winn- und Ver lust rechnung und des Anhangs auf Grundlage der Buch füh rung und des Inventars
sowie der Vor ga ben zu den an zuwen denden Bi lanzierungs- und Bewer tungsme tho den.
Die Erstellung des von den gesetz lichen Vertretern aufgeste llten und dem nachstehenden Jahresab-
schluss bei ge fügten La ge be richts und des sen Be urteilung waren nicht Ge genstand unseres Erstel-
lungsauf trags.
613
Seite 22
Nürnberg, 05.04.2023
Dr. Storg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgese llschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Storg gez. Brückner
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Steuerberaterin
614
Anlagen
615
Anlage 1
1
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg
Lagebericht für d as Wirtschaftsjahr 2022
1. Grundlagen der G esellschaft
Das Franken-Stadion Nürnberg (FSN) is t ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg ohne eigene
Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der GO und des § 1 der EBV.
Die Aufgabe des FSN einschließlich etwai ger Neben- und Hilfsbetriebe war ursprünglich der Umbau des
bestehenden Stadions auf der Grundlage des Pf lichtenheftes anlässlich der Bewerbung der Stadt Nürnberg
als Austragungsort für die Fußba llweltmeisterschaft 2006, die Sicherstellung des laufenden wirtschaft lichen
Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Mitwirkung an der Vorbereitung der
Fußballweltmeisterschaft 2006.
Das Stadiongelände wurde ab 01.07.2005 an eine private Betreibergese llschaft (Stadion-BG) verpachtet.
Der Vertrag war befristet bis 30.06.2015 . Die Höhe des Nutzungsentgelts ist abhängig von der
Bundesligazugehörigkeit des 1. FC Nürnberg e.V. (1. FCN).
Gesellschafter der Betreibergesellschaft, Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH , waren bis 30.06.2015 die SPIE
GmbH, Essen (74,9 %) und die Stadt Nürnberg (25,1 %). Durch die Übertragung der Ante ile der SPIE
GmbH an der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH an die Stadt Nürnberg häl t die Stadt Nürnberg seit
01.07.2015 100% der Geschäftsante ile an der Betreibergesellschaft. Seit diesem Zeit punkt führt die Stadion
Nürnberg Betriebs-GmbH den Betrieb des Stadions auf der Grundlage des Betreibervertrags vom 10 . Mai
2005 und der Nachtragsvereinbarung vom 02.08.2017/17.08.2017 auf unbesti mmte Zei t fort.
Das in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21. Juni 2002 , zuletzt
geändert durch Satzung vom 25 . November 2019 niedergelegte Ziel is t die Sicherstellung des laufenden
wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Verpachtung an
einen privaten Betreiber.
2. Geschäftsverlauf
Der 1. FCN hat im Geschäftsjahr 2022 ausschließlich in der 2. Bundesliga gespielt.
Im Jahr 2022 fanden im Stadion 16 Ligaspiele , 2 Testspiele, ein R egionalligaspiel und 1 DFB-Pokalspiel der
Frauen statt.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der geltenden Beschränkungen fanden zu Jahresbeginn 2022 zwei
Ligaspiele als Geisterspiele statt. Hierdurch waren Kürzungen des Nutzungsentgelts in Höhe von 60.000,00
€ zu verzeichnen . Nach dem W egfall aller tiefgreif enden Schutzmaßnahmen bzgl . der Pandemie im März
2022 konnten Veranstaltungen wieder sta ttfinden. Die Veranstaltungen wurden von der Stadion-BG
akquiriert und organisiert. Diese wurden auf Rechnung und Risiko der Betreibergese llschaft durchgeführt.
Für den Eigenbetrieb bestand kein wirtschaft liches Risiko.
Auch im Wirtschaftsjahr 2022 wurden vom FSN wieder im erforder lichen Umfang notwendige
Bauunterhaltsleistungen, soweit sie nicht Auf gabe der Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH waren,
durchgeführt.
Der Jahresverlust beläuf t sich auf TEUR 2.708 (Vorjahr TEUR 2.178).
616
Anlage 1
2
3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Ertragslage
2022 2021 Veränderung
TEUR % % TEUR %
Umsatzerlöse 1.621 100,00 1.303 100,00 318 24,38
Gesamtleistung 1.621 100,00 1.303 100,00 318 24,38
sonstige betriebliche Erträge 4 0,24 0 0,00 4 -,--
Erträge gesamt 1.625 100,24 1.303 100,00 322 24,71
Personalaufwand (235) (14,49) (152) (11,67) 83 54,81
Abschreibungen (2.133) (131,55) (2.118) (162,55) 15 0,70
sonstige betriebliche
Aufwendungen (1.589) (98,01) (768) (58,94) 821 106,82
Betriebsaufwand (3.957) (244,05) (3.038) (233,15) 919 162,33
Finanzergebnis (376) (23,20) (429) (32,92) (53) (12,35)
Ergebnis nach Steuern (2.708) (167,00) (2.164) (166,08) (544) (25,20)
sonst. Steuer 0 0,00 (14) (1,07) (14) (100,00)
Jahresverlust (2.708) (167,00) (2.178) (167,15) (530) (24,30)
617
Anlage 1
3
Die Gesamtleistung als bedeutsamer finanzie ller Leistungsindikator betrug TE UR 1.625 (Vorjahr TEUR
1.303), davon entfallen auf das Nutzungsentgelt TEUR 1.515 (Vorjahr TEUR 1.251). Da der 1. FC Nürnberg,
wie auch schon im Vorjahr, weiterhin in der 2 . Liga gespielt hat, blieb das Nutzungsentgelt, abgesehen von
der vereinbarten moderaten jährlichen Steigerung, konstant. In der 1. Bundesliga könnte ein deutlich
höheres Nutzungsentgelt erzielt werden.
Nach Wegfa ll aller tiefgreif enden Schutzmaßnahmen bzgl . der Corona-Pandemie ab 20. März 2022 konnten
wieder Veranstaltungen im Stadion sta ttfinden. Trotzdem mu ssten zwei Fußba llspiele vor diesem Zeit punkt
als sogenannte Geisterspiele, also ohne Zuschauer oder mit einer sehr geringen Anzahl organisiert werden.
Aufgrund der Geisterspiele wurde das Nutzungsentgelt gemindert, im weiteren Jahresverlauf kam es zu
keinen weiteren Minderungen.
Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund der Einste llung einer Verwaltungsfachkraf t zu Beginn des
Geschäftsjahres 2022 sowie eines Bautechnikers im Dezember 2022.
Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von TE UR 2.133 (Vorjahr TEUR 2.118).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TE UR 1.589 (Vorjahr TEUR 768). Diese
beinhalten im Wesent lichen die Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen in Höhe von TEUR
1.236 (Vorjahr TEUR 539), Kosten für Versicherungen und Grundabgaben in Höhe von TE UR 74 (Vorjahr
TEUR 75), die Verwaltungskosten in Höhe von TE UR 65 (Vorjahr TEUR 65) und die Kosten für Abschluss
und Prüfung sowie Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TE UR 121 (Vorjahr TEUR 46).
Das Finanzergebnis beinhaltet die Darlehenszinsen in Höhe von TE UR 379 (Vorjahr TEUR 424) sowie
Negativzinsen für das Betriebsmi ttelkonto in Höhe von TE UR 2 (Vorjahr TEUR 5).
Der Jahresverlust beträgt TEUR 2.708 (Vorjahr TEUR 2.178). Die Werkleit ung schlägt vor, den
Jahresverlust durch die Entnahme aus der a llgemeinen Rücklage auszugleichen.
Der Jahresverlust in Höhe von TE UR 2.708 fällt um TEUR 839 geringer aus, als ursprünglich für das
Wirtschaftsjahr 2022 geplan t. Diese Abweichung ergibt sich maßgeblich aus der Verringerung der
Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung von Bauten. Dies geht vor a llen Dingen auf die
Sanierung der Treppen zurück, diese konnte weit kostengünstiger durchgeführt werden als ursprünglich
angenommen. Aufgr und neu gewonnener Erkenntnisse mussten die Treppen nicht abgerissen und neu
gebaut werden, sondern konnten in ihrer bestehenden Form sanier t werden, wodurch Kosten eingespart
werden konnten.
Für das Jahr 2023 ist laut Wirtschaftsplan 2023 ein niedrigerer Jahresverlus t als 2022 eingeplant. Dieser
beträgt TEUR 2.338.
618
Anlage 1
4
Finanzlage
Bilanzstruktur 2022 2021 Veränderung
Vermögensstruktur TEUR % % TEUR %
Sachanlagen 26.070 93,34 28.118 97,14 (2.048) (7,28)
langfristig gebundenes
Vermögen 26.070 93,34 28.118 97,14 (2.048) (7,28)
Forderungen und sonst. VG 1.414 5,06 606 2,09 807
133,1
5
Flüssige Mittel 445 1,59 220 0,76 225
102,1
8
kurzfristig gebundenes
Vermögen 1.859 6,65 826 2,85 1.032
235,3
3
Rechnungsabgrenzungsposten 0 0,00 1 0,00 (1) 0
Gesamtvermögen 27.929 100,00 28.945 100,00 (1.016) (3,50)
Die Stichtagsliquidität 2022 aus Bankbeständen des FSN beträgt TEUR 445 (Vorjahr TEUR 220).
Als kurzfristige Finanzierungsque lle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wurde dem FSN
von der Stadt Nürnberg ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Der Bestand des
Betriebsmittelkontos weist einen Wert in Höhe von TEUR 1.357 (Vorjahr TEUR 578) auf. Das
Betriebsmittelkonto ist unter den Forderungen ausgewiesen.
Der FSN konnte vor a llem aufgrund des Zugriffs auf das von der Stad t Nürnberg zur Verfügung gestellte
Betriebsmittelkonto seine Zahlungsverpf lichtungen jederzeit erfüllen. Liquiditätsengpässe sind weder
eingetreten, noch werden sie erwartet.
619
Anlage 1
5
Vermögenslage
Die Bilanzsumme belief sich auf TE UR 27.929 (Vorjahr TE UR 28.945). Hiervon entfielen auf das
Anlagevermögen, bestehend aus Sachanlagen, TEUR 26.070 (Vorjahr TE UR 28.118).
Im Jahr 2022 wurden Investitionen von TE UR 85 getätigt (Vorjahr TEUR 68).
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau e rreichten zum B ilanzstichtag TE UR 0 (Vorj ahr TEUR
62).
Das Verhältnis der Restbuchwerte zu den Anschaffungskosten von Sachanlagen zeig t folgendes Bild:
Anschaffungs- und Herstellungskosten Buchwert am 31.12.2022 in % der Anschaffungswerte
TEUR TEUR %
Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
mit
Geschäfts-, Betriebs- und
anderen Bauten
66.910 25.320 37,84
Technische Anlagen und
Maschinen 7.672 707 9,22
Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4.219 42 0,99
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 0 62
78.801 26.070 33,08
Für das Wirtschaftsjahr 2022 wurden keine Investitionsmaßnahmen ins Anlagevermögen geplant . Auch für
2023 sind keine Investitionsmaßnahmen geplan t. Die in 2023 durchzuführenden Maßnahmen werden
ausschließlich der Instandhaltung des Stadions zugeordnet.
Weiterhin fa llen in 2023 Aufwendungen zur Erste llung der Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung einer
Generalsanierung bzw. eines Neubaus des Stadions an. Die Ergebni sse der Studie werden im Sommer
2023 erwarte t, basier end darauf wird vorau ssichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine Entscheidung
zum weiteren Vorgehen getro ffen.
620
Anlage 1
6
2022 2021 Veränderung
Kapitalstruktur TEUR % TEUR % T€ %
Rücklagen 19.342 69,25 18.420 63,64 922 (5,01)
Verlustvortrag 0 0 0 0 0 0
Jahresverlust (2.708) (9,70) (2.178) (7,52) (530) (24,33)
Eigenkapital 16.634 59,55 16.242 56,11 (392) (29,34)
Rückstellungen 0 0,00 0 0,00 0 0,00
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 3.994 14,00 4.573 15,80 (579) (12,66)
Langfristiges Fremdkapital 3.994 14,00 4.573 15,80 (579) (12,66)
Rückstellungen 0 0,00 0 0,00 0 0,00
Verbindlichkeit ggü. Kreditinstituten 5.127 18,00 6.252 21,60 (1.125) (18,00)
Mittelfristiges Fremdkapital 5.127 18,00 6.252 21,60 (1.125) (18,00)
Rückstellungen 41 0,15 27 0,09 14 51,85
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 1.762 6,31 1.771 6,12 (9) (0,51)
Verbindlichkeiten aus Lieferung und
Leistung 345 1,24 64 0,22 281 439,06
Verbindlichkeiten ggü. der Stadt und
anderen Eigenbetrieben 12 0,04 14 0,05 (2) (14,29)
Sonstige Verbindlichkeiten 13 0,05 2 0,01 11 550,00
Rechnungsabgrenzung 0 0,00 0 0,00 0 0,00
Kurzfristiges Fremdkapital 2.173 7,79 1.878 6,49 295 15,71
Fremdkapital 11.294 40,44 12.703 43,89 (1.409) (11,09)
Gesamtkapital 27.929 100,00 28.945 100,00 (1.016) (3,51)
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung vom 21. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.
November 2019, beträg t das Stammkapital 0 Euro.
Die allgemeine Rücklage weist einen Wert in Höhe von TEUR 19.342 (Vorjahr TEUR 18.420) auf. Gemäß
dem Beschluss des Stadtrats vom 18.11.2021 über den Wirtschaftsplan 2022 wurde der gezahlte
Verlustausgleich in Höhe von TE UR 3.101 der allgemeinen Rücklage zugeführt. Entsprechend dem
Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2022 wurde der festgeste llte Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2021
in Höhe von TE UR 2.178 mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Das Eigenkapital beläuf t sich auf TEUR 16.634 (Vorjahr TE UR 16.242). Die Eigenkapitalquote beträgt
59,55% (Vorjahr 56,11%).
621
Anlage 1
7
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich tilgungsbedingt auf TEUR 10.883
(Vorjahr TEUR 12.596).
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf TE UR 41 (Vorjahr TEUR 27) und beinhalten die
Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie Urlaubs- und Überstundenrü ckstellungen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TE UR 345 (Vorjahr TEUR 64).
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich auf 12
TEUR (Vorjahr TEUR 14). Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben resultieren aus
Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb NürnbergBad.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 13 (Vorjahr TEUR 2) und beinhalten die Verbind lichkeiten
aus der Lohn- und Kirchensteuer für Dezember 2022 sowie Rechnungen für die Abschlu ssprüfung 2021.
622
Anlage 1
8
4. Bericht zur voraussicht lichen Entwi cklung mit ihren wesentlichen Chancen und
Risiken (Chancen- und Risikoberich t) und Prognosebericht
Nach dem Ausbruch der COVID-19 Infektionen (SARS-CoV-2) zu Beginn des Jahres 2020 in China und der
weltweiten Verbreitung, u.a. in Europa und insbesondere in Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland,
wurde die Situation am 11. März 2020 von der World Health Organization (WHO) zu einer Pandemie erklärt.
Die in Folge de ssen notwendigen Absagen von Großveranstaltungen , allgemeine Reiseverbote und lokale
Ausgangssperren hatten zwangsläufig Auswirkungen auf die Wirtschaf t. Die wirtschaftlichen Risiken der
Corona-Pandemie wurden zwischenzeit lich auch an den Weltfinanzmärkten sichtbar.
Besonders nachteilig für den FSN ist, dass bedingt durch Corona im ersten Halbjahr 2022 Fußba llspiele
ganz ohne Zuschauer stattfinden mu ssten. Nachdem die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ im
November 2021 endete , sind sämtliche bundeseinheitlich geltenden infektionsschutzrechtlichen
Schutzmaßnahmen zum 19 . März 2022 ausgelaufen. Entsprechend des Beschlusses der
Ministerpräsidentenkonferenz vom 16.02.2022 bedeute t dies konkret, dass ab dem 04. März 2022 wieder bis
zu 25.000 Zuschauer im Stadion erlaub t waren und ab 20. März 2022 alle Einschränkungen aufgehoben
wurden. Infolge dessen konnten im weiteren Jahresverlauf wieder Großveranstaltungen im Stadion
stattfinden.
Zunehmend spürbar sind auch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine , wodurch die Rohstoffmärkte
erheblichen Preisschwankungen und Lieferengpässen unterliegen.
Die Kursverluste und die Entwi cklungen der Märkte führen zu Unsicherhei t und belasten zusätzlich die
Konjunktur. Einerseits führen die Preisanstiege zu Inflation und erschweren hierdurch Kostenkalkulationen,
andererseits erhöht sich durch Lieferengpässe das Risiko für Bauzeitverlängerungen.
Weiterhin führ t der zunehmende Mangel an qua lifizierten Fachkräften in der Baubranche zu
Kapazitätsengpässen, wodurch das Risiko für Bauzeitverlängerungen weiter ansteigt.
Auch aufgrund der steigenden Inflation wurde der Leitzins seitens der EZB sei t Juli 2022 um 3,5%
angehoben (Stand: April 2023). Zwei der bestehenden Darlehen wurden in der Niedrigzinsperiode
umgeschuldet und laufen 2026 aus. Die Zinsbindungen für die verbleibenden Darlehen bei der KfW-Bank
enden in 2024 mit einer Restschuld in Höhe von 1.054 TE UR, bzw. 2025 mit einer Restschuld in Höhe von
4.443 TEUR.
Die wesentlichen Chancen und Risiken sind auch mi t der Zugehörigkeit des 1. FC Nürnberg zur 1. oder 2.
Fußballbundesliga bzw. 3. Liga verbunden.
Aufgrund des Alters des Stadions werden die Aufwendungen für Reparatu r- und
Instandhaltungsmaßnahmen deut lich zunehmen. Die Maßnahmen sind auf Substanzerhaltung ausgerichtet.
Das gesamte Sachanlagevermögen is t veraltet.
623
Anlage 1
9
Im Auftrag des Stadtrats lä sst der Eigenbetrieb seit November 2022 eine Machbarkeitsstudie durchführen.
Auf Grundlage dieser Studie wird in der 2 . Jahreshälfte 2023 durch den Ra t der Stadt Nürnberg über
Weichenstellungen im Hinblick auf ei ne Generalsanierung bzw. einen Neubau des Stadions entschieden.
Nürnberg, 05.04.2023
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg
Christian Vogel D e t l e f S t enger
Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter
624
Anlage 2
BILANZ zum 31. Dezember 2022
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
1
AKTIVA
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grund-
stücken 25.320.383,00 27.230.866,00
2. technische Anlagen und Maschi-
nen 707.310,00 803.668,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 41.855,00 21.483,00
4. geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 0,00 61.621,15
26.069.548,00 28.117.638,15
Summe Anlagevermögen 26.069.548,00 28.117.638,15
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermö-
gensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 23.044,43 2.311,49
2. Forderungen an die Gemeinde /
andere Eigenbetriebe 1.390.593,23 604.013,17
3. sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
1.413.637,66 606.324,66
Übertrag 27.483.185,66 28.723.962,81
PASSIVA
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 0,00 0,00
II. Allgemeine Rücklage 19.342.201,61 18.419.599,33
III. Jahresverlust 2.707.979,37 2.178.018,72
Summe Eigenkapital 16.634.222,24 16.241.580,61
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 40.700,00 27.000,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kre-
ditinstituten 10.883.144,10 12.596.012,59
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 345.458,78 63.939,56
3. Verbindlichkeiten gegenüber der
Gemeinde / anderen Eigenbetrie-
ben 12.170,82 13.938,65
4. sonstige Verbindlichkeiten 12.887,07 2.098,50
- davon aus Steuern
EUR 2.667,07 (EUR 2.098,50)
- davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit EUR 0,00
(EUR 0,00)
11.253.660,77 12.675.989,30
Übertrag 27.928.583,01 28.944.569,91
625
Anlage 2
BILANZ zum 31. Dezember 2022
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
2
AKTIVA
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Übertrag 27.483.185,66 28.723.962,81
II. Kassenbestand, Bundesbankgut-
haben, Guthaben bei Kreditinsti-
tuten und Schecks 445.397,35 220.287,10
Summe Umlaufvermögen 1.859.035,01 826.611,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 320,00
27.928.583,01 28.944.569,91
PASSIVA
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Übertrag 27.928.583,01 28.944.569,91
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
27.928.583,01 28.944.569,91
626
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 Anlage 3
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
1
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 1.621.309,64 1.303.482,74
2. sonstige betriebliche Erträge 3.900,27 0,00
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 190.156,35 120.158,96
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 44.880,41 31.623,78
- davon für Altersversorgung
EUR 12.961,17 (EUR 9.278,27) 235.036,76
4. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.132.801,90 2.117.933,99
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.589.048,28 768.307,50
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.070,37 0,00
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 381.372,71 429.016,17
8. Ergebnis nach Steuern 2.707.979,37- 2.163.557,66-
9. sonstige Steuern 0,00 14.461,06
10. Jahresverlust 2.707.979,37 2.178.018,72
627
ANHANG zum 31.12.2022 Anlage 4
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
1
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Grundsätzliche Angaben
Der Eigenbetrieb Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg hat seinen Sitz in Nürnberg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der
Fassung des B ilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (B ilRUG) über die Rechnungslegung von
Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) sowie den
Regelungen der Betriebssatzung aufgestellt.
Der Betrieb weist zum Abschlu ssstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs.
1 HGB auf. Aufgrund § 20 S. 2 EBV ist der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgese llschaften i.S.d.
§ 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften aufzuste llen.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die G liederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Bei der Gliederung des Jahresabschlusses sind die Gliederungsvorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu
beachten. Daher ist der Jahresabschlu ss nach den in den Ziffern 21, 22, 23 in Verbindung mit den Anlagen
1, 2, 4 der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (Vw VEBV) ausgeführten Formblä ttern
gegliedert.
Wirtschaftsjahr is t das Kalenderjahr.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der J ahresabschluss wur de unter Beachtung der a llgemeinen Bewertungsvorschriften gemäß
§§ 252 - 256 HGB erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrund sätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herste llungskosten angesetzt und, soweit abnutz-
bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der vorau ssichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens ge-
genstände linear vorgenommen. Zugänge im Wirtschaftsjahr wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Selbstständig nutzbare beweg liche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 800,00 Euro nicht
übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in vo ller Höhe abgeschrieben.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind mi t den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
628
ANHANG zum 31.12.2022 Anlage 4
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berü cksichtigung a ller erk ennbaren
Risiken zu Nominalwerten angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstitute sind mi t ihrem Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem B ilanzstichtag angesetz t, soweit sie
Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach demB ilanzstichtag darstellen.
Die s onstigen Rückste llungen wurden für a lle weiter en ungewi ssen Verbind lichkeiten in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfü llungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende B ilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim J ahresabschluss konnten die bisher angewandten B ilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We-
sentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von B ilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand
nicht statt.
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten d es Anlagevermögens
Die Entwi cklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagennachweis in Anlage 5 zu
entnehmen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die For derungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 23.044,43 Euro (Vorjahr 2.311,49 Euro)
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen an die Stadt Nürnberg in Höhe von 1.390.593,23 (Vorjahr 604.013,17 Euro) betre ffen im
Wesentlichen den Bestand des Betriebsmi ttelkontos in Höhe von 1.357.452,03 Euro (Vorjahr 577.757,60
Euro). Zudem sind unter dem Posten die Umsatzsteuerersta ttungen laut den
Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Monate November und Dezember 2022 in Höhe von 8.505,39 Euro
sowie die umsatzsteuer liche Nachzahlung (Ve rrechnung) für 2022 in Höhe von 19.457,31 Euro
ausgewiesen. Die Forderungen an die Stad t Nürnberg haben eine Restlaufzei t bis zu einem Jahr.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren im Wirtschaftsjahr nich t zu verzeic hnen
(Vorjahr 0,00 Euro).
629
ANHANG zum 31.12.2022 Anlage 4
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
3
Guthaben bei Kreditinstituten
Es handelt sich um Bankguthaben bei der Sparka sse Nür nberg in Höhe von 445.397,35 Euro (Vorjahr
220.287,10 Euro).
Eigenkapital
Der Bestand des Eigenkapitals entwickelte sich wie folgt:
Bestand am Zugänge Abgänge Bestand am
01.01.2022 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
Stammkapital - -
Allgemeine Rücklage 18.419.599,33 3.100.621,00 - 2.178.018,72 19.342.201,61
Verlustvortrag
Jahresverlust - 2.178.018,72 - 2.707.979,37 2.178.018,72 - 2.707.979,37
16.241.580,61 392.641,63 - 16.634.222,24
Das Frankenstadion der Stadt Nürnberg wird als organisatorisch, verwaltungsgemäß und finanzwirtschaftlich
gesondertes Unternehmen außerhalb der a llgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit (Ei genbetrieb gemäß Ar t. 88 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern)
geführt.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Betrieb ssatzung für den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg vom 21.06.2002,
zuletzt geändert durch Satzung vom 25.11.2019, beträgt das Stammkapital 0,00 Euro.
Im Wirtschaftsjahr 2022 ist eine Zunahme der Rücklagen in Höhe von 922.602,28 Euro zu verzeichnen . Der
Stadtrat hat am 14.12.2022 im Rahmen der Festste llung des Jahresabschlu sses 2021 beschlossen, den
Jahresverlust 2021 in Höhe von 2.178.018,72 Euro mit der a llgemeinen Rü cklage zu ve rrechnen. Des
Weiteren sind die unterjährigen Verlustausgleiche für 2022 in Höhe von 3.100.621,00 Euro berücksichtigt.
630
ANHANG zum 31.12.2022 Anlage 4
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
4
Angaben und Erläuterungen zu Rü ckstellungen
Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folg t dar:
Rückstellungen zum Stand Verbrauch Auflösung Zuführung Stand
31.12.2022 01.01.2022 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
Urlaubsrückstellungen - - - 22.700,00 22.700,00
schluss und Prüfung
Rückstellungen für Ab-
27.000,00 26.622,16 377,84 18.000,00 18.000,00
Summe 27.000,00 26.622,16 377,84 40.700,00 40.700,00
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 345.458,78 Euro (Vorjahr 63.939,56
Euro).
Die Verbind lichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und anderen Eigenbetrieben belaufen sich auf
12.170,82 Euro (Vorjahr 13.938,65 Euro) und resultieren im Wesent lichen aus Verbind lichkeiten gegenüber
der Stadt Nürnberg.
Die sonstigen Verbind lichkeiten betragen 12.887,07 Euro (Vorjahr 2.098,50 Euro) und beinhalten
Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer sowie die Rechnungen für die Prüfung des Jahresabschlu sses 2021.
631
ANHANG zum 31.12.2022 Anlage 4
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
5
Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem Verbind lichkeitenspiegel:
Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2022 Jahr
bis zu einem
einem Jahr
von mehr als
als fünf Jahre
davon mehr
TEUR TEUR TEUR TEUR
gegenüber Kreditinstituten 10.883.144,1 1.761.944,1 9.121.200,00 3.994.460,0
Vorjahr 12.596.012,6 1.771.252,6 10.824.760,00 4.573.020,0
aus Lieferungen und Leistungen 345.458,8 345.458,8 0,0 0,0
Vorjahr 63.939,6 63.939,6 0,0 0,0
Eigenbetrieben
gegenüber der Gemeinde und anderen
12.170,8 12.170,8 0,0 0,0
Vorjahr 13.938,7 13.938,7 0,0 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 12.887,1 12.887,1 0,0 0,0
Vorjahr 2.098,5 2.098,5 0,0 0,0
Summe 11.253.660,8 2.132.460,8 9.121.200,0 3.994.460,0
Vorjahr 12.675.989,3 1.851.229,3 10.824.760,0 4.573.020,0
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
2022 2021
EUR EUR
Erstattung Stromeinspeisung 310,29 310,29
Erlöse Dachmiete 2.279,32 1.942,43
Erlöse 19% USt 8.523,56 7.987,62
Betreiber Stadionmiete 1.514.511,06 1.251.242,40
Betreiber Grundabgaben 61.995,81 42.000,00
Periodenfremde Erträge 33.689,60 0,00
1.621.309,64 1.303.482,74
Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich um die Abrechnung der Grundabgaben für 2021 sowie
die Abrechnung des variablen Nutzungsentgelts 2021 mit der Stadion Nürnberg Betriebs GmbH.
632
ANHANG zum 31.12.2022 Anlage 4
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
6
Sonstige betriebliche Erträge
2022 2021
EUR EUR
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 522,43 0,00
Erträge Auflösung von Rückstellungen 377,84 0,00
Investitionszuschüsse 3.000,00 0,00
3.900,27 0,00
Bei den Investitionszuschü ssen handelt es sich um einen Zuschu ss für ei ne bauhistorische Untersuchung
des Stadions im Zusammenhang mit der Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
des Landes.
Personalaufwand
2022 2021
EUR EUR
Gehälter 189.941,58 119.838,00
Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge 139,86 320,96
Vermögenswirksame Leistungen 74,91 0,00
Gesetzliche Sozialaufwendungen 31.919,24 22.345,51
Aufwendungen für Altersversorgung 12.961,17 9.278,27
235.036,76 151.782,74
Abschreibungen
Diese Position beinhaltet die Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 2.132.801,90 Euro (Vorjahr
2.117.933,99 Euro).
633
ANHANG zum 31.12.2022 Anlage 4
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
7
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2022 2021
EUR EUR
Raumkosten 3.840,00 3.840,00
Versicherungen, Beiträge und Abgaben 73.723,39 74.797,06
Reparaturen und Instandhaltungen 1.272.334,60 538.104,21
Kaufmännische Betreuungsleistungen 9.120,00 12.375,00
Kopierkosten 21,23 92,22
Miete bewegliche Wirtschaftsgüter 15.754,81 13.151,64
Aufwendungen für Kommunikation 1.081,80 939,69
Bürobedarf 1.091,70 621,68
Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten 18.000,00 30.676,50
Rechts- und Beratungskosten 102.924,76 15.038,25
Sonstige betriebliche Aufwendungen 85.195,73 75.414,46
Reinigung 4.590,02 1.957,10
Nebenkosten des Geldverkehrs 252,17 372,69
Verwahrentgelt 1.118,07 0,00
Periodenfremde Aufwendungen 0,00 927,00
1.589.048,28 768.307,50
Die Aufw endungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden saldiert mit erhaltenen Skonti
ausgewiesen. Sie betre ffen im Wirtschaftsjahr vor a llem die Beseiti gung von Schäden an den
Treppenaufgängen und die Sanierung der Flut lichtmasten.
Die sonstigen betrieb lichen Aufwendungen beinhalten hauptsäch lich die Verwalt ungskosten in Höhe von
64.738,00 Euro (Vorjahr 64.378,00 Euro) und die Kosten für die IT-Dienstleistungen in Höhe von 11.634,52
Euro (Vorjahr 8.785,24 Euro) der Stadt Nürnberg.
Die Rechts- und Beratungsleistungen beinhalten 93.390,00 Euro für die Durchführung einer
Machbarkeitsstudie über eine Generalsanierung oder einen Neubau des Stadions.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die Zinsertr äge in Höhe von 5.070,37 Euro (Vorjahr -,-- Euro) ergeben sich aus der Verzinsung des
Guthabens auf dem Betriebsmi ttelkonto gemäß aktue ller Vereinbarung vom 23.11.2022.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zinsen und ähn liche Aufwendungen beinhalten im Wesent lichen Darlehenszinsen für langfristige
Verbindlichkeiten in Höhe v on 379.456,29 Euro (Vorjahr 423.803,12 Euro) und Negativzinsen für das
Betriebsmittelkonto in Höhe von 1.916,42 Euro (Vorjahr 2.610,05 Euro).
634
ANHANG zum 31.12.2022 Anlage 4
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
8
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältni sse im Sinne des § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanzie llen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr . 3 HGB.
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Arbeitnehmergruppen Zahl
Angestellte 2,25
leitende Angestellte 1,00
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 3,25
vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 2,25
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 1,00
Angabe zu marktunüblich zu Stande gekommenen Geschäften
Wesentliche marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen lagen nicht vor.
635
ANHANG zum 31.12.2022 Anlage 4
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
9
Organe des Eigenbetriebs
1. Werkleitung
Herr Christian Vogel, Erster Werkleiter, Bürgermeister
Herr Detlef St enger, Zweiter Werkleiter, Architekt
2. Werkausschuss
Herr Dr. Nasser Ahmed, Referent für Projektko mmunikation, Werkausschussvorsitzender
Frau Claudia Arabackyi, Werkekauffrau
Frau Kerstin Böhm, Rechtsanwältin
Herr Dr. Klemens Gsell, Stadtrat
Frau Dr. Tatjana Körner, Bauingenieurin
Herr Maximilian Müller, Profisportler
Herr Kilian Sendner, Kaufmann i.R.
Frau Jasmin Bieswanger, Krankenschwerster
Herr Dieter Goldm ann, Journalist und Politologe
Herr Paul Arzten, Erzieher
Frau Alexandra Thiele, Waldtherapeutin und Gesundheitsberaterin
Herr Florian Betz, DevOp (FI Anwen dungsentwicklung)
Herr Joachim Mletzko, Geschäftsführer kirchlicher Bildungsträger
Herr Roland Hübscher, Dipl.-Kaufmann (FH) , Bankkaufmann
Herr Alexander Kahl, Student
Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Sachverhalte des § 285 Nr . 9c HGB lagen nicht vor.
Honorar des Abschlussprüfers
Das im Wirtsc haftsjahr 2022 als Aufwand erfa sste H onorar für den Abschlu ssprüfer setzt sich wie folgt
zusammen:
EUR
a) für die Abschlussprüfung 5.000,00
b) für sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen 0,00
c) für Steuerberatungsleistungen 0,00
d) für sonstige Leistungen 500,00
5.500,00
636
ANHANG zum 31.12.2022 Anlage 4
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
10
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schlu ss des Geschäftsjahres haben sich nich t ereignet.
Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung
Die Werkleit ung schlägt vor, den Jahresverlust mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Nürnberg, den 05.04.2023
Christian Vogel Detlef Stenger
Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter
637
Anlage 5
ANLAGENNACHWEIS zum 31. Dezember 2022
Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg , 90471 Nürnberg
1
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
kumulierte
Abschreibung
Abschreibung
Geschäftsjahr
Abgänge Umbuchungen kumulierte
Abschreibung
Zuschreibung
Geschäftsjahr
Buchwert
Geschäftsjahr
Buchwert
Vorjahr
01.01.2022 31.12.2022 01.01.2022 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke , grundstücksgleiche Rechte und Bauten ein-
schließlich der Bauten au f fremden Grundstücken
66.910.294,30 66.910.294,30 39.679.432,30 1.910.479,00 41.589.911,30 25.320.383,00 27.230.862,00
2. technische Anlagen und Maschinen 7.553.328,46 2.004,92 116.361,97 7.671.695,35 6.749.660,46 214.724,89 6.964.385,35 707.310,00 803.668,00
3. andere Anlagen , Betriebs- und Geschä ftsausstattung 4.195.638,64 19.068,01 4.358,51 8.902,00 4.219.250,14 4.174.155,64 7.598,01 4.358,51 4.177.395,14 41.855,00 21.483,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 61.621,15 63.642,82 125.263,97- 0,00 0,00 0,00 0,00 61.621,15
Summe Sachanlagen 78.720.882,55 84.715,75 4.358,51 0,00 78.801.239,79 50.603.248,40 2.132.801,90 4.358,51 52.731.691,79 26.069.548,00 28.117.634,15
Summe Anlagevermögen 78.720.882,55 84.715,75 4.358,51 0,00 78.801.239,79 50.603.248,40 2.132.801,90 4.358,51 52.731.691,79 26.069.548,00 28.117.634,15
638
Anlage 6
1
Erläuterung der Posten der Bilanz
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
2022 2021
EUR EUR
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken 25.320.383,00 27.230.866,00
2022 2021
EUR EUR
Grund und Boden 59.235,00 59.235,00
Geschäfts- und Verwaltungsgebäude 24.620.351,00 26.203.187,00
Außenanlagen 640.797,00 968.444,00
25.320.383,00 27.230.866,00
2022 2021
EUR EUR
2. technische Anlagen und Maschinen 707.310,00 803.668,00
2022 2021
EUR EUR
Technische Anlagen und Maschinen 707.310,00 803.668,00
2022 2021
EUR EUR
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung 41.855,00 21.483,00
2022 2021
EUR EUR
Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.832,00 21.479,00
Spiel- und Sportgeräte 1,00 1,00
Mobilar 0,00 0,00
Andere Anlagen 22.022,00 3,00
Büroausstattung Eigenbetrieb FSN 0,00 0,00
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 0,00
41.855,00 21.483,00
Die Z ugänge bei den anderen Anlagen betre ffen Bänke für die Außenanlagen in Höhe von rd. 14 TEUR
sowie die Reorganisation der Rettungswege mit neu installierten Toren in Höhe von rd. 10 TEUR.
639
Anlage 6
2
2022 2021
EUR EUR
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 61.621,15
2022 2021
EUR EUR
AiB Umbau Kiosk 0,00 0,00
Anlagen im Bau 0,00 61.621,15
0,00 61.621,15
Die Anl agen im Bau des Vorjahres betrafen die Erweiterung der CCTV-Polizei-Videoüberwachungsanlage,
die in 2022 mit insgesamt rd. 106 TEUR aktivier t wurde.
2022 2021
EUR EUR
Summe Sachanlagen 26.069.548,00 28.117.638,15
2022 2021
EUR EUR
Summe Anlagevermögen 26.069.548,00 28.117.638,15
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegen-
stände
2022 2021
EUR EUR
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23.044,43 2.311,49
2022 2021
EUR EUR
Forderungen aus L+L 23.044,43 2.311,49
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Zeitpunkt der Erste llung des Jahresabschlusses
ausgeglichen.
640
Anlage 6
3
2022 2021
EUR EUR
2. Forderungen an die Gemeinde / andere Ei-
genbetriebe 1.390.593,23 604.013,17
2022 2021
EUR EUR
USt-Forderungen gegen Organträger 27.962,70 19.814,91
Vorst. in Folgeperiode /-jahr abziehbar 5.120,79 6.440,66
Betriebsmittelkonto bei Stadt Nürnberg 1.357.452,03 577.757,60
Forderung an die Stadt Nürnberg 57,71 0,00
1.390.593,23 604.013,17
Das Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg ste llt dem Eigenbetrieb FSN eine Kredit linie in Hö he des in
der jewe iligen Haushalt ssatzung festgesetzten Höchstbetrages zur Verfügung. Andererseits ist der
Eigenbetrieb FSN berechtig t, Gel der beim Ka ssen- und Steueramt anzulegen und über diese tageweise zu
verfügen. Das Betriebsmi ttelkonto wird seit dem 01.11.2022 mit dem 3-Monats-E URIBOR zzgl. 0, 15%
verzinst. Bis dahin waren Verwahrentgelte auf Einlagen zu entrichten in Höhe von 0,34% auf den
durchschnittlichen Saldo der letzten 12 Monate . Es werden keine Sicherheiten verlangt.
Das Betriebsmittelkonto stimmt mit den Kontoauszügen der Stadt Nürnberg zum 31.12.2022 überein.
Die Forderungen an die Stadt Nürnberg sind zum Zeitpunkt der Erste llung des Jahresabschlu sses
ausgeglichen.
641
Anlage 6
4
2022 2021
EUR EUR
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Gut-
haben bei Kreditinstituten und Schecks 445.397,35 220.287,10
2022 2021
EUR EUR
Sparkassenkonto (KtNr. 4991154) 445.397,35 220.287,10
Der Saldo das Bankkontos stimm t mit den Kontoauszügen des Geldinstituts zum 31.12.2022 überein.
2022 2021
EUR EUR
Summe Umlaufvermögen 1.859.035,01 826.611,76
2022 2021
EUR EUR
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 320,00
2022 2021
EUR EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 320,00
2022 2021
EUR EUR
Summe Aktiva 27.928.583,01 28.944.569,91
642
Anlage 6
5
A. Eigenkapital
2022 2021
EUR EUR
I. Stammkapital 0,00 0,00
2022 2021
EUR EUR
Stammkapital 0,00 0,00
2022 2021
EUR EUR
II. Allgemeine Rücklage 19.342.201,61 18.419.599,33
2022 2021
EUR EUR
Allgemeine Rücklagen 19.342.201,61 18.419.599,33
2022 2021
EUR EUR
III. Jahresverlust 2.707.979,37 2.178.018,72
2022 2021
EUR EUR
Jahresverlust 2.707.979,37 2.178.018,72
2022 2021
EUR EUR
Summe Eigenkapital 16.634.222,24 16.241.580,61
B. Rückstellungen
2022 2021
EUR EUR
1. sonstige Rückstellungen 40.700,00 27.000,00
2022 2021
EUR EUR
Urlaubsrückstellungen 22.700,00 0,00
Rückstellungen für Abschluss und Prüfung 18.000,00 27.000,00
40.700,00 27.000,00
643
Anlage 6
6
C. Verbindlichkeiten
2022 2021
EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.883.144,10 12.596.012,59
2022 2021
EUR EUR
Darlehen Helaba 800098314 1.771.827,36 2.278.063,75
Darlehen KfW 5765502 1.282.675,42 1.394.212,41
Darlehen KfW 9573286 5.641.141,32 6.111.236,43
Darlehen Ostsächsische Sparkasse Dresden 2.187.500,00 2.812.500,00
10.883.144,10 12.596.012,59
2022 2021
EUR EUR
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 345.458,78 63.939,56
2022 2021
EUR EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 345.458,78 63.939,56
Die Verbi ndlichkeiten des aktue llen Wirtschaftsjahres waren zum Zeitpunkt der Erste llung des
Jahresabschlusses bis auf Sicherheitseinbehalte im Wesent lichen ausgeglichen.
2022 2021
EUR EUR
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde /
anderen Eigenbetrieben 12.170,82 13.938,65
2022 2021
EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben 9.120,00 12.375,00
Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Nürnberg 3.050,82 1.563,65
12.170,82 13.938,65
Die Verbi ndlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg sind bis zur Aufste llung des Jahresabschlu sses
ausgeglichen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben betreffen weiterberechnete Personalkosten für das
Wirtschaftsjahr 2022.
644
Anlage 6
7
2022 2021
EUR EUR
4. sonstige Verbindlichkeiten 12.887,07 2.098,50
- davon aus Steuern EUR 2.667,07
(EUR 2.098,50)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
EUR 0,00 (EUR 0,00)
2022 2021
EUR EUR
Sonstige Verbindlichkeiten 10.220,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 0,00 0,00
Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer 2.667,07 2.098,50
Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 0,00 0,00
Lohn- und Gehaltsverrechnungen 0,00 0,00
12.887,07 2.098,50
Die s onstigen Verbind lichkeiten betre ffen im Wesent lichen die Abrechnung der Jahresabschlu ssprüfung
2021.
2022 2021
EUR EUR
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
2022 2021
EUR EUR
Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
2022 2021
EUR EUR
Summe Passiva 27.928.583,01 28.944.569,91
645
Anlage 6
8
2022 2021
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.621.309,64 1.303.482,74
2022 2021
EUR EUR
Erstattung Stromeinspeisung 310,29 310,29
Erlöse Dachmiete 2.279,32 1.942,43
Erlöse 19% USt 8.523,56 7.987,62
Betreiber Stadionmiete 1.514.511,06 1.251.242,40
Betreiber Grundabgaben 61.995,81 42.000,00
Periodenfremde Erträge 33.689,60 0,00
1.621.309,64 1.303.482,74
In den Erlösen 19% USt sind rd. 8 TEUR für die Vermiet ung der Funkstation enthalten.
Die periodenfremden Erträge beinhalten zum einen das variable Nutzungsentgelt für die Vermietung des
Stadions für das Wirtschaftsjahr 2021 (rd. 13 TE UR, Abrec hnung erfolgt stets erst nach Prüfung des
Jahresabschlusses der Betriebsgese llschaft), zum anderen die Abrechnung der Grundabgaben 2021 in
Höhe von rd. 21 TEUR.
2022 2021
EUR EUR
2. sonstige betriebliche Erträge 3.900,27 0,00
2022 2021
EUR EUR
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 522,43 0,00
Erträge Auflösung von Rückstellungen 377,84 0,00
Investitionszuschüsse 3.000,00 0,00
3.900,27 0,00
Die Investiti onszuschüsse betreffen einen Zuschuss für die bauhistorische Untersuchung des Stadions.
646
Anlage 6
9
3. Personalaufwand
2022 2021
EUR EUR
a) Löhne und Gehälter 190.156,35 120.158,96
2022 2021
EUR EUR
Gehälter 189.941,58 119.838,00
Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge 139,86 320,96
Vermögenswirksame Leistungen 74,91 0,00
190.156,35 120.158,96
2022 2021
EUR EUR
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 44.880,41 31.623,78
- davon für Altersversorgung EUR 12.961,17
(EUR 9.278,27)
2022 2021
EUR EUR
Gesetzliche Sozialaufwendungen 31.919,24 22.345,51
Aufwendungen für Altersversorgung 12.961,17 9.278,27
44.880,41 31.623,78
4. Abschreibungen
2022 2021
EUR EUR
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen 2.132.801,90 2.117.933,99
2022 2021
EUR EUR
Abschreibungen auf Sachanlagen 217.964,39 206.345,04
Abschreibungen auf Gebäude 1.910.479,00 1.910.477,00
Sofortabschreibung GWG 4.358,51 1.111,95
2.132.801,90 2.117.933,99
647
Anlage 6
10
2022 2021
EUR EUR
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.589.048,28 768.307,50
2022 2021
EUR EUR
Reparaturen und Instandhaltungen 1.272.334,60 538.104,21
Kaufmännische Betreuungsleistungen 9.120,00 12.375,00
Sonstige betriebliche Aufwendungen 85.195,73 75.414,46
Raumkosten 3.840,00 3.840,00
Reinigung 4.590,02 1.957,10
Miete bewegliche Wirtschaftsgüter 15.754,81 13.151,64
Versicherungen, Beiträge und Abgaben 73.723,39 74.797,06
Kopierkosten 21,23 92,22
Aufwendungen für Kommunikation 1.081,80 939,69
Bürobedarf 1.091,70 621,68
Rechts- und Beratungskosten 102.924,76 15.038,25
Buchführungs, Abschluss- und Prüfungskosten 18.000,00 30.676,50
Nebenkosten des Geldverkehrs 252,17 372,69
Verwahrentgelt 1.118,07 0,00
Periodenfremde Aufwendungen 0,00 927,00
1.589.048,28 768.307,50
Die Reparaturen und Instandhaltungen betreffen im Wesent lichen:
· die Sanierung der Treppenaufgänge 6 und 14 (rd. 387 TEUR),
· die Erneuerung der Rasentragschicht (rd. 72 TEUR),
· die Sanierung der Flutlichtmasten (rd. 142 TEUR),
· die Ü berprüfung der Standsicherheit nach VDI 620 und den sich daraus ergebenen Maßnahmen
(rd. 62 TEUR),
· einhergehend mit den Aufwendungen für die Standsicherheit nach VDI 620 Aufwendungen für die
Anmietung von Arbeitsbühnen (Mieten für Einrichtungen beweg liche Wirtschaftsgüte r) in H öhe von rd.
37 TEUR,
· den Austausch von Teilen der Sprachalarmierungsanlage (rd. 384 TEUR),
· die Modernisierung der Netzersatzanlage (rd. 3 TEUR),
· die Reparatur der Dachrinnenheizung (rd. 27 TEUR),
· Wartungskosten für Hard- und Software mit rd. 20 TE UR für den Austausch eines Servers für die
Zutrittskontrolle und
· restlichen Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen (u.a. Abdichtungs- und
Wartungsarbeiten, das Monitoring der Polycarbonatplatten-Bedachung sowie weitere kleinere
Reparaturarbeiten).
Die sonstigen betrieb lichen Aufwendungen betre ffen hauptsäch lich die durch die Stadt Nürnberg
berechneten Verwaltungskosten (rd. 65 TEUR) und IT-Dienstleistungen (rd. 12 TEUR).
Die Rechts- und Beratungsleistungen beinhalten rd. 93 TEUR für die Durchf ührung einer Machbarkeitsstudie
über eine Generalsanierung oder einen Neubau des Stadions.
648
Anlage 6
11
2022 2021
EUR EUR
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.070,37 0,00
2022 2021
EUR EUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.070,37 0,00
Die Zinserträge betreffen das Betriebsmi ttelkonto bei der Stadt Nürnberg.
2022 2021
EUR EUR
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 381.372,71 429.016,17
2022 2021
EUR EUR
Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig 0,00 2.603,00
Zinsen auf Kontokorrentkonten 1.916,42 2.610,05
Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten 379.456,29 423.803,12
381.372,71 429.016,17
2022 2021
EUR EUR
8. Ergebnis nach Steuern -2.707.979,37 -2.163.557,66
2022 2021
EUR EUR
9. sonstige Steuern 0,00 14.461,06
2022 2021
EUR EUR
Steuernachzahlungen Vorjahre sonstige Steuern 0,00 14.461,06
2022 2021
EUR EUR
10. Jahresverlust 2.707.979,37 2.178.018,72
649
650
651
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
FSN/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
13.10.2023 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetrieb Franken-Stadion (FSN)
Sachverhalt (WerkA FSN):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
FSN die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
99
652
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/003/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
653
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/003/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rpr
Ref. I/II
654
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FSN/003/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA FSN Ö 13.10.2023):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des
Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 29.11.2023):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR 13.12.2023):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 13.10.2023 festgestellten
Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs FSN gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
655
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
SÖR/059/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR)
20.09.2023 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Anlagen:
SÖR Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV)
ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR wurde von der Curacon GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert.
Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden.
Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat
für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei
Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art.
107 GO durch einen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss
wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung
der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1010
656
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/059/2023
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
657
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/059/2023
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und
betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche
Personengruppen
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II / StK
658
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/059/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 20.09.2023):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird zur Kenntnis genommen. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebs SÖR wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des
Eigenbetriebs SÖR gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 96.681.856,21 €
Der Jahresüberschuss 2022 beträgt 8.193.262,63 €
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 29.11.2023):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2022
des Eigenbetriebs SÖR zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 96.681.856,21 €
Der Jahresüberschuss 2022 beträgt 8.193.262,63 €
Beschlussvorschlag (StR 13.12.2023)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SÖR zum 31.12.2022
mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 beträgt 96.681.856,21 €.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss 8.193.262,63 €
ab.
3. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs SÖR
wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
659
GP-Nr. 207311
TESTATSEXEMPLAR
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Nürnberg
Nürnberg
Jahresabschluss zum
31. Dezember 2022
und Lagebericht
1010
660
661
INHALT
Blatt
Bilanz zum 31. Dezember 2022
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang 2022 1–9
Lagebericht für das Jahr 2022 1–13
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
662
663
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Bilanz zum 31.12.2022
31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021
€ € € € € € € €
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stammkapital 0,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Lizenzen 30.042,00 45.814,00
2. EDV Software 90.916,00 120.958,00 103.773,00 149.587,00 II. Allgemeine Rücklage 10.285.813,90 10.285.813,90
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 120.542,68 120.542,68 III. Gewinnvortrag 4.474.295,11 -787.821,83
2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 21.701.190,15 21.614.920,62
3. Bauten auf fremden Grund und Boden 219.315,00 237.048,00
4. Fahrzeuge 9.555.038,00 10.041.489,00 IV Jahresüberschuss 8.193.261,63 12.667.556,74 5.262.116,94 4.474.295,11
5. Maschinen 1.346.506,00 1.158.131,00 22.953.370,64 14.760.109,01
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.233.654,00 2.295.123,00
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.849.986,89 44.026.232,72 4.078.733,39 39.545.987,69
B. Umlaufvermögen B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 62.012,48 66.271,48
I. Vorräte C. Rückstellungen
1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 3.942.587,79 3.485.482,01 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 34.311.237,00 29.181.622,00
2. Unfertige Leistungen 807.983,74 4.750.571,53 690.366,53 4.175.848,54 2. Sonstige Rückstellungen 16.590.441,46 50.901.678,46 15.440.406,50 44.622.028,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände D. Verbindlichkeiten
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.367.900,24 3.804.700,22 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 418.250,00 510.840,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 418.250,00 € ( Vj. 510.840,00 €)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 437.840,82 434.427,10 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.771.410,80 7.385.954,32
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.771.410,80 € ( Vj. 7.385.954,32 €)
3. Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe 36.010.940,49 43.192.751,63 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 694.770,74 581.881,62
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 € (Vj. 0,00 €) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 694.770,74 € (Vj. 581.881,62 €)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 372.443,32 41.189.124,87 145.240,21 47.577.119,16 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben 7.764.174,12 17.262.593,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.964.174,12 € (Vj. 10.562.593,82 €)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 6.895.738,96 7.100.965,38
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.895.739,96 € (Vj. 7.100.965,38 €)
davon aus Steuern 481.205,26 € (Vj. 379.283,90 €)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 117.153,73 € (Vj. 95.166,75 €)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.267.557,13 737.392,30 22.544.344,62 32.842.235,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 327.411,96 331.838,94 E. Rechnungsabgrenzungsposten 220.450,01 227.129,50
S U M M E D E R A K T I V A 96.681.856,21 92.517.773,63 S U M M E D E R P A S S I V A 96.681.856,21 92.517.773,63
A K T I V A P A S S I V A
664
665
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Gewinn- und Verlustrechnung 2022
2022
€
2021
€
1. Umsatzerlöse 150.082.373,27 144.722.868,84
2. Erhöhung / Verminderung (-) des Bestandes an unfertigen Leistungen 117.617,21 59.392,17
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 2.739,00 9.389,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.300.801,28 1.434.872,90
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 11.489.454,87 11.933.899,38
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 49.088.552,78 46.768.850,85
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 46.120.163,97 45.747.766,33
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 17.636.350,33 14.649.424,29
davon für Altersversorgung 7.916.876,39 € (Vj. 5.267.812,96 €)
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.209.546,13 3.416.221,06
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 14.087.942,78 13.573.223,51
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 185.101,16 1.400,42
davon aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen 78.184,00 € (Vj. 1.390,42 €)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.755.985,41 4.770.019,92
davon an verbundene Unternehmen 245.587,50 € (Vj. 275.557,50 €)
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 1.384.316,00 € (Vj. 4.368.277,00 €)
11. Ergebnis nach Steuern 8.300.635,65 5.368.517,99
12. Sonstige Steuern 107.374,02 106.401,05
13. Jahresüberschuss 8.193.261,63 5.262.116,94
Nachrichtlich:
Der Jahresüberschuss i. H. v. 8.193.261,63 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gewinn- und Verlustrechnung
666
667
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2022 – Anhang Blatt 1
A Allgemeine Angaben
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg hat seinen Sitz in 90489 Nürnberg,
Sulzbacher Straße 2-6.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend dem
zum Erstellungsdatum gesetzlich vorgegebenen Gliederungsschema des HGB und den
ergänzenden Vorschriften der EBV.
B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind
entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten angesetzt und werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauer planmäßig linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 250,00 € bis
1.000,00 € werden bis einschließlich 31.12.2018 in einem Sammelposten zusammenge-
fasst und über 5 Jahre abgeschrieben. Ab dem Wirtschaftsjahr 2019 werden geringwertige
Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 952 € (Brutto) im Zugangsjahr
erfolgswirksam gebucht und Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert über
952 € (Brutto) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskos-
ten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen ver-
bundene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe)
und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung er-
forderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilan-
ziert.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und auf
den Ausweis aktiver latenter Steuern verzichtet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstich-
tag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das Eigenkapital besteht aus der Allgemeinen Rücklage, dem Gewinnvortrag und dem
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet Zuwendungen der öffentlichen
Hand für Investitionen in das Anlagevermögen. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlage-
güter.
668
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2022 – Anhang Blatt 2
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für Beihilfever-
pflichtungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt
Nürnberg passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heu-
beck zugrunde. Der handelsrechtliche Teilwert wurde unter Berücksichtigung eines Rech-
nungszinssatzes für Pensionen in Höhe von 1,78 % und für Beihilfeverpflichtungen in
Höhe von 1,44 % gebildet. Bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen für
den Jahresabschluss wurde bereits zum 31.12.2015 anstelle des 7-Jahres-Durchschnitts-
zinssatzes der 10-Jahres-Durchschnittszinssatz freiwillig angewendet. Der sich dabei er-
gebende Unterschiedsbetrag in Höhe 4.277.658 € unterliegt gemäß den handelsrechtli-
chen Vorschriften einer Ausschüttungssperre. Der Berechnung der Pensionsrückstellun-
gen wurden für künftige Dynamisierungen der Aktivbesoldung 2,50 % und für den Ren-
tentrend 1,75 % zugrunde gelegt. Die Beihilferückstellung berücksichtigt einen Beihil-
fetrend von 3,00 %.
Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ebenfalls mit Hilfe eines ver-
sicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg unter Verwendung der Richt-
tafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck berechnet. Grundlage für die Bewertung ist die
Verlautbarung IDW RS HFA 3 n.F.. Der Rechnungszinssatz wurde mit 1,44 % angesetzt.
Für die Dynamik der anrechenbaren Bezüge wurden 1,75 % angenommen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei werden sonstige Rückstellungen mit ei-
ner Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Rückstellun-
gen (§ 253 Abs. 2 Satz 4 HGB) abgezinst.
Die Verbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen,
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben, Sonstige Ver-
bindlichkeiten) sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschluss-
stichtag, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel-
len.
Der Ausweis der debitorischen Kreditoren bzw. kreditorischen Debitoren erfolgt in den
sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten.
C Erläuterungen zur Bilanz
Die in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung
im Jahr 2022 sind in einem Anlagennachweis separat dargestellt. Das bewegliche Anla-
gevermögen hatte zum 31.12.2022 einen Restbuchwert von 13.135 T€.
Für Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens der Anlagenklassen für
Fahrzeuge (9.555 T€) erfolgte im März 2023 eine Bestandsaufnahme.
669
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2022 – Anhang Blatt 3
Für Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Aktivierungsdatum
vor dem 31.12.2016 in Höhe von 1.374 T€, erfolgte der Nachweis im Rahmen einer kör-
perlichen Bestandsaufnahme in den Jahren 2017-2019.
Für angeschaffte Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens in Höhe
von 2.873 T€ erfolgte keine körperliche Bestandsaufnahme, da diese zwischen 2018 und
2022 angeschafft wurden (§ 240 Abs. 3 HGB).
Die Zugänge zum Anlagevermögen (7.641 T€) beinhalten vor allem die Anlagen im Bau
(5.250 T€), den Fuhrpark (1.567 T€), die Betriebs- und Geschäftsausstattung (475 T€),
bebaute Grundstücke (295 T€) und Maschinen (21 T€).
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag 8.850 T€
(Vj. 4.079 T€) und betreffen im Wesentlichen die geplante neue „Betriebszentrale Am
Pferdemarkt“ (8.067 T€), die Heizungsanlage am Standort Großreuther Str. (582 T€), die
Sanierung des ZOB (87 T€), Fahrzeuge (58 T€), die Errichtung eines Depots für Straßen-
reiniger (45 T€) und Planungsleistungen Standorterneuerung Großreuther Str. (11 T€).
Die Abschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von 3.210 T€ betreffen planmäßige
Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgten keine außer-
ordentlichen Abschreibungen auf das Anlagevermögen.
Die Erträge aus Anlageabgängen von 112 T€ werden vornehmlich aus KFZ-Verkäufen
(108 T€) erzielt. Die Verluste aus Anlageabgängen betragen im Geschäftsjahr 2022 1 T€.
Das Vorratsvermögen erhöhte sich von 4.176 T€ auf 4.751 T€ und enthält unfertige Leis-
tungen (807 T€).
Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbun-
dene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe) und
sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen
nicht.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (327 T€) betrifft im Wesentlichen im Voraus
geleistete Zahlungen für Bezüge (314 T€).
Entsprechend § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital 0,00 €.
Im Geschäftsjahr 2022 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 8.193 T€ ausgewiesen.
Analog zu Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB werden die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen mit mindestens einem Fünfzehntel bis zum 31.12.2024 zuge-
führt, bis die Rückstellung nach § 253 Abs.1 Satz 2, Abs. 2 HGB erfüllt ist. Der wegen der
BilMoG-Umstellung nicht bilanzierte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2022 für die
Pensionsrückstellungen 270 T€ und für die Beihilferückstellungen 97 T€.
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen in
Höhe von 21.563 T€ (Vj. 21.604 T€).
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 16.590 T€ (Vj. 15.440 T€). Davon entfal-
len im wesentlichen auf Rückstellungen für Gebührenüberschüsse 155 T€ (Vj. 229 T€),
Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 2.403 T€ (Vj. 2.360 T€), Rückstellungen für Bei-
hilfe 9.634 T€ (Vj. 8.919 T€) und die Altersteilzeitrückstellung 1.398 T€ (Vj. 1.232 T€).
670
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2022 – Anhang Blatt 4
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten geht aus nachstehendem Verbindlichkeiten-
spiegel hervor:
Verbindlichkeiten
bis 1
Jahr
T€
1 bis 5
Jahre
T€
> 5
Jahre
T€
> 1
Jahr
T€
Gesamt-
betrag
T€
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
31.12.2022
(Vorjahr)
418
(511)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
418
(511)
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
31.12.2022
(Vorjahr)
6.771
(7.386)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
6.771
(7.386)
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
31.12.2022
(Vorjahr)
695
(582)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
695
(582)
Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt Nürnberg und
deren Eigenbetrieben
31.12.2022
(Vorjahr)
1.964
(10.563)
3.600
(3.600)
2.200
(3.100)
5.800
(6.700)
7.764
(17.263)
davon Trägerdarlehen der
Stadt Nürnberg
31.12.2022
(Vorjahr)
900
(900)
3.600
(3.600)
3.100
(3.100)
5.800
(6.700)
6.700
(7.600)
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2022
(Vorjahr) 6.896(7.100) 0(0) 0(0) 0(0) 6.896(7.100)
671
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2022 – Anhang Blatt 5
Die erhaltenen Anzahlungen resultieren aus technischen Vereinbarungen und Verträgen.
Die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten 220 T€ (Vj. 227 T€) beinhalten im Wesent-
lichen noch nicht erfolgte Wiederherstellungsmaßnahmen.
Im Geschäftsjahr 2022 erhielten wir Spenden in Höhe von 58 T€ (Vj.110 T€).
Der Ausweis der debitorischen Kreditoren in Höhe von 93 T€ erfolgte in den sonstigen
Vermögensgegenständen und betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die kreditorischen Debitoren in Höhe von 55 T€ werden in den sonstigen Verbindlichkeiten
ausgewiesen. Diese betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (18 T€)
und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe (37 T€).
D Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
2022
T€
2021
T€
Zuschuss der Stadt Nürnberg 104.438 100.340
Erlöse Straßenreinigungsgebühren
(inkl. Stadtanteil) 15.404 16.640
Erlöse und Kostenerstattung Bedürfnisanstalten der
Stadt Nürnberg 256 720
Mieterträge 175 172
Erträge aus KFZ-Bewirtschaftung 4.564 3.866
Sonstige 25.243 22.985
Umsatzerlöse 150.082 144.723
Die periodenfremden Erträge (462 T€) enthalten vor allem Erstattungen und Erträge für
Vorjahre.
Die periodenfremden Aufwendungen (62 T€) enthalten im Wesentlichen Nachbelastun-
gen von Dienstleistungen für Vorjahre.
672
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2022 – Anhang Blatt 6
E Ergänzende Angaben
Im Wirtschaftsjahr 2022 waren durchschnittlich 1.000,75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
einschließlich 25 Auszubildende beschäftigt.
Zum Bilanzstichtag teilen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in folgende Gruppen
auf:
Beamte 88
Tarifbeschäftigte 875
Auszubildende 33
Zum 31.12.2022 befanden sich 11 Mitarbeiter in der Altersteilzeit nach dem Blockmodell
bzw. TV Flex AZ, davon 8 Mitarbeiter in der Ansparphase und 3 Mitarbeiter in der Frei-
stellungsphase. Daneben bestehen 8 Altersteilzeitvereinbarungen gemäß Art. 91 Bayeri-
sches Beamtengesetz davon 4 in der Freistellungsphase.
Es befinden sich 11 Mitarbeiter umgerechnet auf Vollzeitkräfte in der Altersteilzeit gemäß
TV Flex AZ oder dem Blockmodell.
Bei der Zusatzversorgungskasse (Bayer. Versicherungskammer) waren Ende 2022 922
(Vj. 922) Arbeitnehmer gemeldet. Die Beiträge in Höhe von 3, 2 Mio. EUR umfassten die
allgemeine ZVK-Umlage von 3,75 % (Vj. 3,75 %) sowie den Zusatzbeitrag zur ZVK in
Höhe von 4,0 % (Vj. 4,0 %) des ZVK-pflichtigen Entgeltes.
Wesentliche marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden nicht getä-
tigt.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsver-
hältnisse nach § 251 HGB.
Einen Überblick über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gibt die nachfolgende Ta-
belle:
Finanzielle Verpflichtungen T€
Leasingverträge 329
Mietverträge 15.752
Bestellobligos für Unterhaltsmaßnahmen „Straße“ 6.085
Summe 22.165
davon gegenüber der Stadt Nürnberg 369
Zusätzlich bestand gegenüber der Stadt Nürnberg im Jahr 2022 eine Zahlungsverpflich-
tung aus der Überlassung von IT in Höhe von 1.763 T€ (Vj. 1.484 T€) und der Verwal-
tungskostenumlage der Stadt Nürnberg in Höhe von 4.477 T€ (Vj. 4.477 T€).
673
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2022 – Anhang Blatt 7
Für das Abschlussprüfungshonorar einschließlich der prüferischen Durchsicht des Be-
richtspaketes an die Stadt Nürnberg wurde für das Geschäftsjahr 2022 eine Rückstellung
in Höhe von 60 T€ gebildet.
F Nachtragsbericht
Die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine auf
die Rohstoffpreise, Energiepreise und die Störung bei Warenlieferungen lassen sich noch
nicht abschätzen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des
Geschäftsjahres bis zur Bilanzerstellung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs ausüben, haben sich nicht ereignet.
G Ergebnisverwendung
Das Geschäftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe 8.193 T€ ab. Die
Werkleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Organe des Eigenbetriebes
Mitglieder des Werkausschusses
Vorsitzender Marcus König Oberbürgermeister
Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister
(1. stellvertretender Vorsitzender)
Stadtrat Nasser Ahmed Student
Stadträtin Claudia Bälz Heilpraktikerin
Stadträtin Andrea Bielmeier Krankenschwester
Stadtrat Mike Bock Diplom-Ing. der Elektrotechnik
Stadtrat Harald Dix Werkzeugmacher
Stadträtin Kathrin Flach-Gomez Kulturgeographin
Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker
Stadträtin Inga Hager Physiotherapeutin
Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Diplomgeologe
Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister
Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin
Stadtrat Rainer Nachtigall Polizeibeamter
Stadtrat Willibald Schlesinger Unternehmer
Stadtrat Marc Schüller Bio-Imker
Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann bis 29.08.2022
674
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Jahresabschluss 2022 – Anhang Blatt 8
Mitglieder der Werkleitung
Erster Werkleiter Christian Vogel Bürgermeister
Technischer Werkleiter Marco Daume
Kaufmännischer Werkleiter Ronald Höfler
Die Angabe der Gesamtbezüge für die Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4
HGB.
Vorschüsse und Kredite wurden weder an Mitglieder des Werkausschusses noch an die
Werkleitung vergeben.
Nürnberg, 26.06.2023
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Erster Werkleiter Technischer Werkleiter Kaufmännischer Werkleiter
Bürgermeister Christian Vogel Marco Daume Ronald Höfler
675
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Anlagennachweis zum 31.12.2022 Blatt 9
Anlagennachweis 2022 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Anfangsstand Abschreibungen im GJ Abgang Umbuchungen Nachaktivierung Endstand Ende Ende Vorjahr
Durchschnitt-
licher
Abschreibungs-
satz
Durchschnitt-
licher
Restbuchwert
01.01.2022 31.12.2022 01.01.2022 31.12.2022 Geschäftsjahr
€ € € € € € € € € € € € € € in % in %
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.605.010,65 33.391,57 0,00 0,00 0,00 1.638.402,22 1.455.423,65 62.020,57 0,00 0,00 0,00 1.517.444,22 120.958,00 149.587,00 3,79 7,38
1. Lizenzen 161.851,00 1.597,58 0,00 0,00 0,00 163.448,58 116.037,00 17.369,58 0,00 0,00 0,00 133.406,58 30.042,00 45.814,00 10,63 18,38
2. EDV Software 1.443.159,65 31.793,99 0,00 0,00 0,00 1.474.953,64 1.339.386,65 44.650,99 0,00 0,00 0,00 1.384.037,64 90.916,00 103.773,00 3,03 6,16
II. Sachanlagen 91.690.047,35 7.607.453,59 1.069.348,92 0,00 21.428,23 98.249.580,25 52.144.059,66 3.147.525,56 1.068.615,92 0,00 378,23 54.223.347,53 44.026.232,72 39.545.987,69 3,20 44,81
1. Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 120.542,68 0,00 0,00 0,00 0,00 120.542,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 120.542,68 120.542,68 0,00 100,00
2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 43.559.294,41 295.339,94 0,00 78.965,57 0,00 43.933.599,92 21.944.373,79 288.035,98 0,00 0,00 0,00 22.232.409,77 21.701.190,15 21.614.920,62 0,66 49,40
3. Bauten auf fremden Grund und Boden 331.084,13 0,00 0,00 0,00 0,00 331.084,13 94.036,13 17.733,00 0,00 0,00 0,00 111.769,13 219.315,00 237.048,00 5,36 66,24
4. Fahrzeuge 29.748.503,12 1.566.510,08 986.416,93 48,80 0,00 30.328.645,07 19.707.014,12 2.052.280,88 985.687,93 0,00 0,00 20.773.607,07 9.555.038,00 10.041.489,00 6,77 31,50
5. Maschinen 4.148.419,45 20.923,80 0,00 399.282,26 0,00 4.568.625,51 2.990.288,45 231.831,06 0,00 0,00 0,00 3.222.119,51 1.346.506,00 1.158.131,00 5,07 29,47
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.703.470,17 475.129,64 82.931,99 0,00 21.428,23 10.117.096,05 7.408.347,17 557.644,64 82.927,99 0,00 378,23 7.883.442,05 2.233.654,00 2.295.123,00 5,51 22,08
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.078.733,39 5.249.550,13 0,00 -478.296,63 0,00 8.849.986,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.849.986,89 4.078.733,39 0,00 100,00
93.295.058,00 7.640.845,16 1.069.348,92 0,00 21.428,23 99.887.982,47 53.599.483,31 3.209.546,13 1.068.615,92 0,00 378,23 55.740.791,75 44.147.190,72 39.695.574,69
676
677
Eigenbetrieb
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg
(SÖR)
2022
Lagebericht
678
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2022 Blatt 2
Grundlagen des Unternehmens
Geschäftstätigkeit
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) ist der größte Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg.
Seit seiner Gründung im Jahr 2010 ist der SÖR Ansprechpartner für sehr viele Belange im öffentlichen
Raum. Unter dem Dach des SÖR sind die Dienstleistungen gebündelt, die den öffentlichen Raum, also
Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen, Spielplätze und vieles mehr betreffen. Diese Dienstleistungen
– von der Reinigung von Straßen und Gehwegen über den Bau und Unterhalt von Spielplätzen bis hin
zum Bau und Unterhalt von Straßen und des Straßenbegleitgrüns – werden von SÖR aus einer Hand
erbracht.
Satzungsgemäß hat der SÖR folgende Aufgaben:
Die nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und dem Bundesfernstraßengesetz den
Gemeinden übertragenen Aufgaben.
Baulastträger für städtische Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingartenanlagen, historische
Gärten, Gewässer 3. Ordnung, Ingenieurbauwerke und erforderliche Verkehrseinrichtungen.
Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrsregelnder
und verkehrslenkender Maßnahmen.
Betrieb des städtischen Fuhrparks.
Organisation und Betrieb der öffentlichen Toiletten.
sowie alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen (z. B. der Abschluss von Zweckverein-
barungen).
Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der stadtrechtlichen Vorschrif-
ten, insbesondere Vollzug der:
Erschließungsbeitragssatzung
Gehwegunterhaltungssatzung
Grünanlagensatzung
Immissionsschutzanlagen - Erschließungsbeitragssatzung
Kostenerstattungsbeitragssatzung
Parkgebührenordnung
Straßenausbaubeitragssatzung
Straßenreinigungsgebührensatzung
Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsverordnung
Toilettenbenutzungsgebührensatzung
Toilettenbenutzungssatzung
679
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2022 Blatt 3
Busbahnhofbenutzungsgebührensatzung
Busbahnhofbenutzungssatzung
Organisation und Verwaltung
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanz-
wirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen
ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften mit Ausnahme
des § 5 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) geführt.
Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg sind die
Werkleitung, der Werkausschuss, der Stadtrat und der Oberbürgermeister. Die Zuständigkeiten der je-
weiligen Organe sind in der Betriebssatzung geregelt.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft wurde besonders von der Lockerung der Corona-Maßnahmen, den Folgen des
Krieges in der Ukraine und den Verwerfungen auf den Energiemärkten beeinflusst. Die deutsche Wirt-
schaft hat sich im Vergleich zum vorangegangenen Krisenjahr 2021 im abgelaufenen Geschäftsjahr in
fast allen Wirtschaftsbereichen erholt und übertraf um +0,7 % das BIP im Vergleich zum Vor-Corona-
Jahr 2019. Der Anstieg war insbesondere bei den sonstigen Dienstleistern, zu denen auch die Unter-
haltungsbranche zählt mit +6,3 % besonders hoch (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 20
vom 14.01.2023, S.2). Aber selbst im Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe, der be-
sonders von den anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen in den Vorjahren betroffen war,
konnte ein Anstieg von +4 % erreicht werden, wobei der Handel im Vergleich zum Vorjahr zurückging.
Lediglich im Baugewerbe kam es aufgrund des Material- und Fachkräftemangels sowie der gestiegenen
Finanzierungskosten zu einem Rückgang von -2,3 %. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt erhöhte
sich im Vergleich zu 2021 um +1,9 % (Pressemitteilung Nr. 20 vom 13.01.2023).
Insgesamt konnte die Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen nahezu das Vorkrisen-
niveau erreichen.
Nennenswerten Einfluss hatten die privaten Konsumausgaben, die sich preisbereinigt um +4,6 % er-
höhten. Die staatlichen Konsumausgaben sind um nochmals +1,1 % anstiegen. Dabei war eine Ver-
schiebung von den Ausgaben für die Bekämpfung der Corona-Pandemie zu den Maßnahmen zur Un-
terstützung der Schutzsuchenden z.B. aus der Ukraine festzustellen.
Der Arbeitsmarkt ist im Vergleich zum Jahr 2021 bezüglich der Anzahl der Erwerbstätigen nahezu un-
verändert (45,6 Mio. Erwerbstätige). Gleichzeitig erhöhte sich die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen-
stunde im Vergleich zum Vorjahr vom Indexwert 101,50 auf 101,97 und je Erwerbstätigen von 106,10
auf 106,55 (Statistisches Bundesamt Fachserie 18 Reihe 1.4 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
2022,S 58) Die Arbeitslosenquote sank in 2022 von 5,7 % auf 5,3 % (Quelle Arbeitslosigkeit im Zeitver-
lauf, Bundesagentur für Arbeit vom 02.01.2023).
680
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2022 Blatt 4
Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Geschäftstätigkeit des SÖR beschränkt sich im Wesentlichen auf die Erbringung von Infrastruktur-
dienstleistungen für die Stadt Nürnberg. In diesem Rahmen werden überwiegend hoheitliche Tätigkeiten
ausgeführt. Die Geschäftsentwicklung wird einerseits von den notwendigen Investitionen und den Aus-
gaben für den Ausbau und den Erhalt der Infrastruktur der Stadt Nürnberg und andererseits von der
Haushaltslage der Stadt Nürnberg beeinflusst.
Image und Beschwerden
Der SÖR steht mit seinen Leistungen insbesondere in den Bereichen Sauberkeit des öffentlichen Rau-
mes, Winterdienst und Unterhaltsmaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen sehr stark im öffentli-
chen Fokus. Dies drückt sich in einer Vielzahl von Medienberichten und Social Media Beiträgen der
Bürger über die Arbeit des Eigenbetriebes aus. Wir begegnen den Sorgen der Bürger durch eine
schnelle Abarbeitung ggfs. auch Weitergabe der Information an die zuständigen Verantwortlichen z.B.
Deutsche Bahn AG und schnelle Rückmeldung über den aktuellen Erledigungsstand auf unserer App.
Beschaffungs- und Absatzmarkt
Unterhalts- und Neubaumaßnahmen werden entweder mit eigenem Personal oder durch beauftragte
Bau- oder sonstige Dienstleistungsfirmen und Ingenieurbüros geplant und durchgeführt. Dabei werden
bei wiederkehrenden Dienstleistungen oftmals Jahresverträge ausgeschrieben und abgeschlossen.
Die Dienstleistungen des Eigenbetriebes im Bereich Bau und Unterhalt von Straßen, Wegen, Brücken
und Plätzen werden im Wesentlichen für die Stadt Nürnberg erbracht. Im Bereich der Straßenreinigung
legt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Nürnberg den Benutzungszwang für die Eigentümer von
Grundstücken innerhalb der sogenannten Zwangsreinigungsgebiete fest.
Geschäftsverlauf, Wettbewerbssituation und Marktstellung des Unternehmens
Der Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe des Zuschusses
der Stadt Nürnberg und der Verfügbarkeit interner und externer Ressourcen. Im Rahmen der Erstellung
des Wirtschaftsplanes wird der finanzielle Mittelbedarf des SÖR zur Erbringung der geforderten Dienst-
leistungen für die Stadt Nürnberg und deren Bürger in den kommenden Jahren ermittelt. Die Leistungen
gegenüber der Stadt Nürnberg werden im Wesentlichen von dieser durch einen Zuschuss finanziert.
Der Zuschuss wird verbindlich zugesagt. Im Jahr 2022 belief sich der Zuschuss auf 69,6 % (Vj. 69,3 %)
der Umsatzerlöse. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den notwendigen Ausgaben für den
Ausbau und Erhalt der Infrastruktur Nürnbergs und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürn-
berg.
Da der SÖR im Wesentlichen Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg erbringt und in diesem Rahmen
überwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllt, steht der Eigenbetrieb nur bedingt im Wettbewerb mit ande-
ren Unternehmen.
Im Wirtschaftsplan 2022 hatten wir einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,23 Mio. € nach Berücksich-
tigung des Zuschusses der Stadt Nürnberg in Höhe von 104,4 € geplant. Der geplante Jahresüber-
schuss ergibt sich aus der Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren.
681
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2022 Blatt 5
Das positive Ergebnis ist im Wesentlichen durch die Erhöhung bei den Einnahmen z.B. Erhöhung des
allgemeinen Zuschusses der Stadt Nürnberg (+4,1 Mio. €), der Erhöhung der sonstigen öffentlich-recht-
lichen Entgelte (+2,3 Mio. €) und den weiteren Anstieg der noch nicht abgerechneten Aufträge (+0,8
Mio. €) begründet. Ein weiterer wesentlicher Grund für das positive Ergebnis waren die unter den Plan-
werten angefallenen Aufwendungen. Aufgrund der Kapazitätsengpässe bei uns und unseren Vertrags-
partnern konnten nicht alle geplanten Maßnahmen vollständig umgesetzt werden. Der Materialaufwand
erhöhte sich dennoch um +1,9 Mio. € auf 60,6 Mio. €.
Der Ausbruch der Corona-Pandemie und der Beginn des Ukraine Kriegs hatte für den SÖR bisher noch
keinen wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsmodell. Die Aufgaben im Bereich der Unterhaltsmaß-
nahmen konnten teilweise insbesondere durch die nicht besetzten Stellen von Mitarbeiter/innen einer-
seits und den Problemen unserer Vertragspartner bei den vorgelagerten Lieferketten andererseits nicht
in dem geplanten Umfang ausgeführt werden. Die zusätzlichen Preissteigerungen insbesondere bei
Energie und Dienstleistungen hatten das Ergebnis wesentlich belastet.
Ertragslage
Im Berichtszeitraum beliefen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 150.082 T€ (Vj. 144.723 T€). Davon
entfielen auf den Zuschuss der Stadt Nürnberg 104.438 T€ (Vj. 100.340 T€). Die Erlöse aus den Stra-
ßenreinigungsgebühren beliefen sich auf 15.405 T€ (Vj. 16.640 T€), hierin enthalten ist der Stadtanteil.
Die Abweichung ist im Wesentlichen aus einem Einmaleffekt des Vorjahres begründet. Aus Gebühren
für öffentlich-rechtliche Nutzungen erzielte der SÖR Erlöse in Höhe von 11.097 T€ (Vj. 8.785 T€). Aus
der Bewirtschaftung von Fahrzeugen konnten Umsatzerlöse in Höhe von 4.564 T€ (Vj. 3.866 T€) erzielt
werden. Der Anstieg erklärt sich im Wesentlichen mit den gestiegenen Treibstoffkosten.
Die Umsatzerlöse enthalten die periodenfremden Erträge 462 T€, die vor allem Erstattungen und Er-
träge für Vorjahre betreffen.
Die Lockerung der Corona Maßnahmen hatte einen positiven Einfluss auf die Umsatzerlöse insbeson-
dere beim Vorjahresvergleich der Erträge bei den Sondernutzungsgebühren (600 T€) und Parkschein-
erträgen (850 T€). Die Verringerung der Straßenreinigungsgebühren im Vergleich zum Vorjahr um
-1.235 T€ ist auf einen Einmaleffekt im Vorjahr zurückzuführen.
Als Straßenbaulastträger pflegt SÖR die Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie das entsprechende
Zubehör. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige Leistungskennzahlen des Jahres
2022.
Straßen, Wege, Plätze 1.126 km
Radwege 353 km
Brücken, Stege 290 Stück
Straßenbeleuchtung (Lichtpunkte) 49.323 Stück
Lichtsignalanlagen 535 Stück
Parkscheinautomaten 231 Stück
682
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2022 Blatt 6
Im Bereich der Straßenreinigung werden von SÖR pro Jahr 83.720 (Vj. 83.564) Reinigungskilometer
erbracht. Dabei fiel im Jahr 2022 eine Abfallmenge von 7.857 t an.
Im Bereich der Grünflächen und Grünobjekte ist SÖR verantwortlich für die Pflege, den Unterhalt und
den Bau von Grünanlagen und Spielplätzen. Insgesamt betreut SÖR dabei 8,67 Mio. m2 an Grünflächen
(Straßenbegleitgrün, Grünanlagen, Spielplätze).
Im Rahmen des Winterdienstes ist SÖR zuständig für 4.007 km an Fahrbahnen, Übergängen, Wegen
in und an Grünanlagen sowie an Radwegen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf insgesamt 1.301 T€ (Vj. 1.435 T€) und betreffen
im Wesentlichen die Schadenersatzleistungen 763 T€ (Vj. 902 T€), Auflösung von Rückstellungen
22 T€ (Vj. 120 T€) und Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 112 T€ (Vj. 101 T €).
Der Materialaufwand belief sich im Berichtsjahr auf insgesamt 60.578 T€ (Vj. 58.703 T€). Dieser teilt
sich in Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 49.089 T€ (Vj. 46.769 T€) und Aufwen-
dungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11.489 T€ (Vj. 11.934 T€) auf. Im Berichtsjahr war ein Rück-
gang bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von -444 T€ und eine Zunahme der bezogenen
Leistungen in Höhe von +2.320 T€ zu verzeichnen. Die Zunahme der bezogenen Leistungen ist im
Wesentlichen auf die Erhöhung des Straßenentwässerungsanteils von SUN (+541 T€) und auf gestie-
gene Aufwendungen für Unterhaltsmaßnahmen (+1.024 T€) zurückzuführen.
Die im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegenen Treibstoffaufwendungen in Höhe von +880 T€ wurden
stark durch die Preissteigerungen im Energiesektor beeinflusst. So war der durchschnittliche Dieselpreis
2022 im Durchschnitt 196 Cent/l (Vj. 139,30 Cent/l;durchschnittlicher Preis für Dieselkraftstoffe in
Deutschland in den Jahren 1950 bis 2023; Statistisches Bundesamt April 2023).
Die Personalaufwendungen sind der größte Posten auf der Aufwandsseite. Die Löhne und Gehälter
sowie die sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung beliefen
sich im Geschäftsjahr 2022 insgesamt auf 63.757 T€ (Vj. 60.397 T€):
Eine Aufteilung des Personalaufwandes liefert die folgende Tabelle:
Personalaufwand 2022T€ 2021T€
Löhne und Gehälter 46.121 45.748
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung 17.636 14.649
davon
Aufwendungen für Altersversorgung 7.917 5.268
Gesamt 63.757 60.397
Bei einem Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 984 auf 1.000,75 im Vergleich zum Vorjahr
erhöhten sich die Löhne und Gehälter geringfügig. Der Personalaufwand stieg insbesondere aufgrund
der wesentlich höheren Zuführung der Pensionsrückstellungen an.
683
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2022 Blatt 7
Zum Stichtag 31.12.2022 waren 963 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beim SÖR
beschäftigt. Die Entwicklung des Personalstandes gibt folgende Tabelle wieder:
Stand 01.01. Zugänge Abgänge Stand 31.12.
Mitarbeiter 976 64 77 963
Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von 3.210 T€ (Vj. von 3.416 T€). Davon entfielen auf plan-
mäßige Abschreibung im Wesentlichen auf Fahrzeuge 2.052T€ (Vj. 2.222 T€), auf Gebäude 306 T€
(Vj. 321 T€), sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 558 T€ (Vj. 629 T€).
An sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 14.088 T€ (Vj. 13.573 T€) angefallen. Hiervon waren
4.477 T€ (Vj. 4.477 T€) Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt Nürnberg für erbrachte Verwal-
tungsdienstleistungen. Die periodenfremden Aufwendungen (62 T€) enthalten im Wesentlichen Nach-
belastungen von Dienstleistungen für Vorjahre.
Das Finanzergebnis verbesserte sich im Wesentlichen aufgrund der Zinssatzänderungen bei der Ab-
zinsung der Rückstellungen um 3.014 T€ im Vergleich zum Vorjahr.
Es ergibt sich damit ein Ergebnis nach Steuern von 8.301 T€ (Vj. 5.369 T€). An sonstigen Steuern,
überwiegend Kfz-Steuer, waren 107 T€ (Vj. 106 T€) zu entrichten. Insgesamt belief sich damit der Jah-
resüberschuss auf 8.193 T€, während im Vorjahr ein Jahresüberschuss von 5.262 T€ ausgewiesen
wurde.
Im Wesentlichen waren zwei Faktoren für die Abweichung des ausgewiesenen Jahresüberschusses
gegenüber dem Wirtschaftsplan ursächlich. Aufgrund der geringeren Einschränkungen durch Corona-
Maßnahmen stiegen die Parkgebühren und Sondernutzungsgebühren gegenüber dem Vorjahr um ca.
1.450 T€ an. Ferner konnten aufgrund der begrenzten Kapazitäten insbesondere im Baugewerbe bei
unseren Vertragspartnern und in unseren technischen Bereichen nicht alle Maßnahmen vollständig um-
gesetzt werden.
Die Integration und Harmonisierung aller Betriebsabläufe, die sich durch die Zusammenführung unter-
schiedlicher Dienststellen und Eigenbetriebe zu SÖR ergeben haben, ist noch nicht vollständig abge-
schlossen und wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für den Aufbau und die Imple-
mentierung einer Kosten- und Leistungsrechnung. Deshalb ist es im Berichtszeitraum noch nicht mög-
lich gewesen, die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg marktadäquat abzurechnen.
Finanzlage
Im Rahmen des Finanzmanagements wird eine fristenadäquate Finanzierung angestrebt, um eine nach-
haltige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der
jederzeitigen Zahlungsfähigkeit werden dem SÖR von der Stadt Nürnberg ein Zahlungstransferkonto
und ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus verfügt SÖR über ein Bankkonto.
Das Cash-Management erfolgt als Dienstleistung durch die Stadt Nürnberg.
Das Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg in Höhe von ursprünglich 27.000 T€ valutiert am 31.12.2022
mit 6.700 T€. Es wurden in 2022 planmäßig 900 T€ getilgt.
684
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2022 Blatt 8
Der SÖR konnte im Wesentlichen aufgrund des Zugriffes auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung
gestellte Betriebsmittelkonto im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit
erfüllen. Liquiditätsengpässe sind weder eingetreten noch werden sie erwartet.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs belief sich zum Stichtag 31.12.2022 auf 96.682 T€ (Vj. 92.518 T€).
Hiervon entfielen auf das Anlagevermögen 44.147 T€ T€ (Vj. 39.696 T€). Den größten Anteil am Anla-
gevermögen haben die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in Höhe von 21.701 T€
(Vj. 21.615 T€).
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag 8.850 T€ (4.079 T€).
Sie betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für die geplante neue „Betriebszentrale am Pferde-
markt“ (8.066 T€), die Heizungsanlage am Standort Großreuther Str. (582 T€), die Sanierung des ZOB
(87 T€), Fahrzeuge (58 T€), die Errichtung eines Depots für Straßenreiniger (45 T€) und Planungsleis-
tungen Standorterneuerung Großreuther Str. (11 T€). Wir planen weiterhin die für das operative Ge-
schäft notwendigen Einheiten in einer „Betriebszentrale am Pferdemarkt“ zusammenzuführen. Die ge-
leisteten Anzahlungen für Fahrzeuge beinhalten im Wesentlichen Fahrzeuge, die sich z.B. noch in der
Umrüstung befinden und deshalb noch nicht aktiviert wurden.
Die Anlagenzugänge in Höhe von 7.641 T€ beinhalten vor allem die Anlagen im Bau (5.250 T€), den
Fuhrpark (1.567 T€), die Betriebs- und Geschäftsausstattung (475 T€), bebaute Grundstücke (295 T€)
und Maschinen (21 T€).
Das Umlaufvermögen erreichte zum Bilanzstichtag 31.12.2022 eine Höhe von 52.207 T€ (Vj. 52.490
T€). Der Bestand an Vorräten belief sich auf 4.751 T€ (Vj. 4.176 T€). Die Forderungen an die Stadt
Nürnberg und deren Eigenbetriebe beliefen sich auf 36.011 T€ (Vj. 43.193 T€).
Das Eigenkapital beträgt 22.953 T€ (Vj. 14.760 T€).
685
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2022 Blatt 9
Die nachfolgenden Tabellen geben die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen wieder
(§ 24 Nr. 4 EBV):
Bilanzposten Stand
01.01.
T€
Veränderungen
T€
Stand
31.12.
T€
Stammkapital 0 0 0
Allgemeine Rücklage 10.286 0 10.286
Gewinnvortrag
Jahresüberschuss
-788
5.262
5.262
2.931
4.474
8.193
Eigenkapital 14.760 8.193 22.953
Bilanzposten Stand 01.01.
T€
Zugänge
T€
Inan-
spruch-
nahme/
Abgänge
T€
Stand
31.12.
T€
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 29.182 5.129 0 34.311
Sonstige Rückstellungen 15.440 5.383 4.233 16.590
davon
Altersteilzeit 1.232 537 371 1.398
Straßenreinigungsgebühren 229 74 155
Überstunden und Urlaub 2.360 2.403 2.360 2.403
Beihilfe 8.919 881 166 9.634
Die Verbindlichkeiten des SÖR erreichten zum Bilanzstichtag eine Höhe 22.544 T€ (Vj. 32.842 T€).
Diese enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbe-
triebe in Höhe von 7.764 T€ (Vj. 17.263 T€), sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 6.896 T€
(Vj. 7.101 T€) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe 6.771 T€ (Vj. 7.386 T€).
686
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2022 Blatt 10
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Wesentlich für den Erfolg des Eigenbetriebes sind die Mitarbeiter. Diese werden nach den Regelungen
des öffentlichen Dienstes (TVöD bzw. BayBesG) vergütet. Die letzte Mitarbeiterbefragung 2019 bestä-
tigt dem SÖR, dass er bei den Mitarbeitern ein lukrativer Arbeitgeber ist. Die Gesundheit unserer Mitar-
beiter ist für uns von besonderer Bedeutung. Deshalb führten wir in Zusammenarbeit mit der AOK eine
Mitarbeiterbefragung im November 2019 durch. Im Jahr 2022 konnten wir unser Gesundheitsprogramm
weitgehend wieder aufnehmen.
Wir ermöglichen es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soweit es betrieblich möglich ist, ihre Tätigkei-
ten von zuhause aus (Homeoffice) durchzuführen. Dieses Angebot wird von unseren Beschäftigten an-
genommen.
Ferner bieten wir ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm an, das von unseren Beschäf-
tigten sehr gut angenommen wird.
Abschließende Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs
Durch den Jahresüberschuss in Höhe von 8.193 T€, den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 4.474 T€ und
die Rücklagen in Höhe von 10.286 T€ konnte der SÖR ein positives Eigenkapital in Höhe von
22.953 T€ ausweisen. Insgesamt war die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebes im
Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der bevorstehenden Herausforderungen zufrieden stellend.
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs wird nach den zum heutigen Stichtag vorliegenden Informa-
tionen unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung als befriedigend eingeschätzt.
Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen
Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht)
Folgende Chancen und Risiken können auf die nachfolgende Prognose der künftigen Entwicklung ein-
wirken:
Wir sehen die Chance durch weitere Anpassungen in der Aufbau- und Ablauforganisation die
Optimierungspotentiale noch besser einsetzen zu können und damit die begrenzten Ressour-
cen noch wirtschaftlicher zu nutzen. Wir arbeiten weiter daran, auf einem schwierigen Arbeits-
markt ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.
Finanzielle Risiken: Die Finanzierung der Anlageinvestitionen wurde im Wesentlichen durch ein
im Dezember 2012 vereinbartes langfristiges Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg gesichert. Das
Trägerdarlehen hat einen festen Zinssatz und hat eine aktuelle Laufzeit bis zum 30.06.2030.
Ausfallrisiken bei Forderungen sind als gering einzustufen. Die Mehrzahl der Forderungen be-
stehen gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben. Insgesamt bewegen sich die
Forderungsausfälle unverändert auf niedrigem Niveau.
687
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2022 Blatt 11
Marktrisiken: Den weit überwiegenden Teil unserer Dienstleistungen erbringen wir für die Stadt
Nürnberg. Diese ist damit unser Hauptkunde. Dadurch sind wir abhängig von der finanziellen
Situation der Stadt Nürnberg.
Marktpreisrisiken: Im Beschaffungsmarkt lassen sich im Wesentlichen zwei Preisrisiken ermit-
teln. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und des immer noch niedrigen Zinsniveaus in Deutschland
sind die Preise für Bauleistungen (Straßenbau) auch im Geschäftsjahr weiterhin überdurch-
schnittlich zur allgemeinen Preisentwicklung um ca. 20,3 Prozentpunkte gestiegen (Preisindex
für die Bauwirtschaft, Statistisches Bundesamt Stand November 2022). Wir versuchen dieses
Risiko über frühzeitige Ausschreibungen und Rahmenverträge mit Bauunternehmen zu mini-
mieren. Dies wird insbesondere aufgrund der Preissteigerungen bei Rohstoffen immer schwie-
riger. Auch die Preise für Energie sind in den letzten Jahren deutlichen Schwankungen unter-
worfen, wobei der vbw Energiepreisindex das Preisniveau im Jahresdurchschnitt im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum um +88,1 % überschritten hat. Diesen Schwankungen der Energie-
preise wirken der Eigenbetrieb u.a. durch den Einsatz von energieeffizienteren Beleuchtungen
im Stadtgebiet Nürnberg entgegen.
Strategische Risiken: Eine Änderung der strategischen Ausrichtung des Eigenbetriebes ist nicht
zu erwarten. Allerdings unterliegt die strategische Ausrichtung politischen Entscheidungspro-
zessen.
Grundstücksrisiken: Für das Grundstück Großreuther Straße wurde in Vorjahren eine Risiko-
beurteilung hinsichtlich Altlasten durch einen externen Gutachter durchgeführt. Auf Basis dieses
Gutachtens ergäben sich nur bei einer völligen Nutzungsänderung Kosten für Altlastenbeseiti-
gung. Für die derzeitige Nutzung des Grundstückes besteht keine Notwendigkeit, den Wertan-
satz des Grundstückes zu ändern. Für das Areal Am Pferdemarkt wurden durch ein externes
Gutachten keine Altlasten festgestellt. Für eine Wertminderung des Grundstücks gibt es des-
halb keine Anhaltspunkte.
Wetterrisiken: Da der SÖR im Stadtgebiet Nürnberg auch den Winterdienst verantwortet, unter-
liegt der Eigenbetrieb auch einem Wetterrisiko. In kalten und/oder schneereichen Wintern er-
höhen sich die Kosten für den Winterdienst erheblich.
Reputationsrisiken: Aus unserer Sicht sind mit dem Winterdienst und der Verantwortung für die
Sauberkeit im öffentlichen Raum in Nürnberg für den SÖR auch erhebliche Reputationsrisiken
verbunden. Werden beide Aufgaben in den Augen der Öffentlichkeit nicht mindestens zufrie-
denstellend erledigt, fällt diese nach unserer Einschätzung unmittelbar auf den SÖR zurück.
Operative Risiken: Operative Risiken ergeben sich beim SÖR überwiegend aus der Verfügbar-
keit von personellen Ressourcen. Dies trifft insbesondere auf die Bereiche Unterhalt und Neu-
bau von Straßen, Brücken, Wegen und Plätzen zu (siehe auch Personalrisiken) zu.
Die Auswirkung der geopolitischen Konflikte auf die Verfügbarkeit der Rohstoffe aufgrund Lie-
ferengpässe kann, aufgrund der derzeit noch nicht abschätzbaren Zeitdauer der Beeinträchti-
gung, nicht eingeschätzt werden. Wir gehen jedoch auf Grundlage der vorliegenden Daten für
2023 von stark schwankenden Rohstoff- und Energiepreisen aus.
688
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2022 Blatt 12
Rechtliche Risiken: Gegen den SÖR werden Ansprüche Dritter geltend gemacht. Wesentliche
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage sind nicht zu erwarten.
IT-Risiken: Die jederzeitige Verfügbarkeit unserer Informationstechnologie ist von großer Be-
deutung. Wir minimieren ein IT-Ausfallrisiko weit möglichst durch den Einsatz von Standard-
software. Unser ERP-System ist an das der Stadt Nürnberg angebunden und wird auch von
dieser durch entsprechende Organisationseinheiten betreut und nach unseren Vorgaben wei-
terentwickelt.
Personalrisiken: Bei der Personalbeschaffung konkurrieren wir mit anderen Anbietern um qua-
lifiziertes Personal. Die weiterhin gute konjunkturelle Lage in der Bauwirtschaft erschwert die
Personalrekrutierung aber zusehends. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte Arbeitskräfte
aus den Ingenieurberufen. Auch in den anderen Berufen konnten wir keine wesentliche Ver-
besserung bei der Bewerbersituation feststellen.
Die Personalrisiken könnten sich jedoch aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung
auf dem Arbeitsmarkt durch die Abwanderung von qualifizierten Beschäftigten aus Branchen
im Umbruch mittelfristig verbessern.
Insgesamt stufen wir das Risikopotential des Eigenbetriebes, aufgrund der engen Verbindung mit der
Stadt Nürnberg und der Festlegung kostendeckender Gebühren bei der Straßenreinigung, als niedrig
ein. Für die Straßenreinigung sind gravierende Änderungen, die entsprechende Risiken nach sich zie-
hen, nicht erkennbar.
Für die Eigentümer von Grundstücken innerhalb der sogenannten Zwangsreinigungsgebiete, legt die
Straßenreinigungssatzung den Benutzungszwang für die öffentliche Einrichtung der Straßenreinigung
fest. Für die Benutzung dieser Einrichtung werden Gebühren erhoben. Maßgebend für die Gebühren-
höhe ist die Länge der an die Straße angrenzenden Grundstücksgrenze.
Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf der Basis des Bayerischen Kommunalen Abgabengesetzes
(KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip.
Prognose 2023
Obwohl das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2022 wieder um +1,9 % gewachsen ist
(Pressemitteilung 20 vom 13. Januar 2023 des Statistischen Bundesamts) ist, geht der Sachverständi-
genrat in seiner Konjunkturprognose für 2023 und 2024 wieder von einem geringen Wachstum von
0,2 bzw.1,3 % aus (Quelle: Konjunkturprognose 2023 und 2024 des Sachverständigenrates zur Begut-
achtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Seite 1).
Die Bundesregierung geht von einem geringen Anstieg der Arbeitslosenquote von 5,3 % auf 5,4 %
(Aktualisierte Konjunkturprogose 2023 und 2024 vom 22. März 2023, Seite 4, Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Stand 17.März 2023) aus.
689
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Lagebericht 2022 Blatt 13
Der Einfluss des Krieges Russlands gegen die Ukraine und weiterer geopolitischer Konflikte mit seinen
Auswirkungen auf Rohstoffpreise, Energiepreise und Störungen bei Warenlieferungen lassen sich
schwer abschätzen. Es wird auf jeden Fall zu schwankenden Preisen und Verzögerungen oder gar dem
Ausfall von Warenlieferungen kommen.
Im Geschäftsjahr 2023 planen wir Investitionen in Höhe von 18.267 T€. Dabei sollen in unseren Fuhr-
park 4.000 T€ und in Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen sowie Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung 1.302 T€ investiert werden. Daneben sind für Grundstücke und Gebäude, im We-
sentlichen für die neue „Betriebszentrale am Pferdemarkt“ 12.000 T€ vorgesehen.
Für die Finanzlage des Eigenbetriebes erwarten wir für das Geschäftsjahr 2023 keine wesentlichen
Veränderungen im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr. Liquiditätsengpässe sind nicht zu er-
warten, sodass wir unseren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können.
Im Wirtschaftsplan für 2023 wird ein Ergebnis in Höhe von T€ +225 prognostiziert, welches aus der
Straßenreinigung resultiert.
Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresüberschusses im Vorjahresvergleich auf 22.953 T€ (Vj.
14.760 T€) erhöht.
Nürnberg, 26.06.2023
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Erster Werkleiter Technischer Werkleiter Kaufmännischer Werkleiter
Bürgermeister Christian Vogel Marco Daume Ronald Höfler
690
691
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg – be-
stehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Lagebericht des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der Eigenbetriebs-
verordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten-
den handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum
31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2022 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter der Beachtung der landesrechtlichen
Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen
steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vor-
schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
692
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be-
rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen
entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs ver-
mittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesent-
lichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
693
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein unter der Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vor-
kehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung
eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebs-
verordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht
erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist
und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutref-
fendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit
dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen ge-
setzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beein-
flussen.
694
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.
Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, be-
absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des
Eigenbetriebs abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an
der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebs vermittelt.
695
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent-
sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts-
orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach-
weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz-
lichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sach-
gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi-
ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künf-
tige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, am 29. Juni 2023
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Nürnberg
Mohr Rösl
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
696
697
Verwendungsvorbehalt
Wir, die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden
Rechnungslegung im Auftrag des Unternehmens vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion
der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Be-
stätigungsvermerk ausschließlich an das Unternehmen und wurde zu dessen interner Verwendung
erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll.
Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen
ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere
als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die
"Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, herausgegebenen Fassung
vom 1. Januar 2017 zu Grunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder
anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende
schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam
wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hin-
sichtlich nach seiner Erteilung eingetretener Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu
keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer
Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er
dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungs-
handlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
698
699
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas-
send „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh-
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts-
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter-
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustim-
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach-
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha-
densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf-
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
50261
09/2016
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(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflicht-
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage-
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift-
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge-
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um-
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirt-
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen-
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An-
sprüche gilt nur deutsches Recht.
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Beschlussvorlage
SÖR/060/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR)
20.09.2023 öffentlich Gutachten
Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Sachverhalt (kurz):
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung
(GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert.
Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der
Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs
SÖR die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1111
702
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/060/2023
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1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/060/2023
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2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und
betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche
Personengruppen
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II StK
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/060/2023
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Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 20.09.2023):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des
Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 29.11.2023)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102
Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 13.12.2023)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 13.12.2023 festgestellten
Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
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