Beschlussvorlage Stpl/042/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 16.11.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4651 "Volkacher Straße"
für ein Gebiet südlich der Volkacher Straße
Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 1 zur Entscheidungsvorlage Umsetzungstabelle Baulandbeschluss Übersichtsplan Satzung Begründung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Am 12.12.2019 wurde der Bebauungsplan Nr. 4651 "Volkacher Straße", der im nördlichen Stadtgebiet, Gemarkung Großgründlach, liegt, eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4651 „Volkacher Straße“ wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 22.12.2022 gebilligt und anschließend öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planung geändert, die Stellungnahmen wurden geprüft und der Entwurf 2. Fassung wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 20.07.2023 erneut gebilligt. Anschließend wurden die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 24.08. bis 27.09.2023 durchgeführt.
Es gingen ca. 50 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu den Themen Verkehr, Entwässerung, Infrastruktur, bezahlbarer Wohnraum, Ortsbild sowie Grün- und Spielflächen ein. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen fünf relevante Stellungnahmen zu den Themen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, ÖPNV, Entwässerung und Denkmalschutz ein. Aufgrund der Stellungnahme zum Denkmalschutz ist die redaktionelle Änderung des Satzungstextes mittels Deckblatt erforderlich. Die Grundzüge der Planung sind dabei nicht berührt.
Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgt in der Entscheidungsvorlage.
Die Prüfung der Stellungnahmen und der Erlass der Satzung soll beschlossen werden. Im Anschluss daran wird der Bebauungsplan bekanntgemacht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.4 der Begründung
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA
Beschlussvorschlag:
-
Der Stadtplanungsausschuss prüft gemäß der Darstellung in der Entscheidungsvorlage sowie gemäß des Beschlusses vom 20.07.2023 die vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4651 "Volkacher Straße" vom 12.07.2023 mit folgendem Ergebnis:
-
Dem gebilligten Bebauungsplan ist nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange mit der Zielsetzung der städtebaulichen Planung unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Deckblatt vom 16.10.2023 der Vorrang einzuräumen.
-
Der Stadtplanungsausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 4651 „Volkacher Straße“ vom 12.07.2023 mit Deckblatt vom 16.10.2023 unter Hinweis auf die Begründung vom 16.10.2023 und den Umweltbericht vom 13.10.2023 als Satzung.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.