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Entscheidungsvorlage

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Südstadt Stadtplanungsausschuss Wetzendorf Schweinau Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Sündersbühl Gartenstadt Wöhrder See Umwelt & Klima Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage UmwA / AfS 16.11.2023

Entscheidungsvorlage

Anlass

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und seinen Folgen, hier insbesondere hinsichtlich der

zunehmenden Hitzebelastung verdichtet bebauter Stadtgebiete, kommt der Freihaltung von

Kaltluftleitbahnen eine große Bedeutung zu. Kaltluftleitbahnen oder auch Luftleitbahnen bzw. Frisch-

und Kaltluftschneisen1 dienen dazu Kaltluft aus Kalt- bzw. Frischluftentstehungsgebieten in

bioklimatisch und/oder lufthygienisch belastete Siedlungsräume zu transportieren und damit zu einer

Verminderung der Belastung beizutragen.

Im Folgenden wird der Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen zu

„Kaltluftschneisen vor Bebauung sichern“ (v. 20.12.2022) und der Antrag der ÖDP Stadtratsfraktion

zur „Überarbeitung des Flächennutzungsplans“ (v. 23.07.2023) zu diesen Themen behandelt und

die dortigen Fragestellungen beantwortet.

  1. Erläuterung zu den Kaltluftleitbahnen im Stadtklimagutachten der Stadt Nürnberg Das Nürnberger Stadtklimagutachten liegt seit 2014 vor. Ziel war die Bestandsaufnahme der klimatischen Situation im Stadtgebiet, einschließlich der Bewertung unterschiedlicher Nutzungen im Hinblick auf ihre klimatischen Funktionen. Darauf aufbauend wurden aus diesen Ergebnissen klimaökologische Qualitätsziele sowie planungsrelevante Entwicklungsziele und Maßnahmen abgeleitet. (vgl. dort S. 121, Stadtklimagutachten (nuernberg.de))

Das Stadtklimagutachten stellt sieben Kaltluftleitbahnen für Nürnberg dar. Geeignete Oberflächenstrukturen dazu sind gering bebaute vegetationsgeprägte Freiflächen, Kleingärten und Friedhöfe, Gleisareale, breite Straßenräume und Flussläufe. Das Stadtklimagutachten macht dazu folgende Aussage (s. S. 121):

„Kaltluftleitbahnen sind aus klimaökologischer Sicht besonders schützenswert und müssen auch zukünftig erhalten bleiben. Der Erhalt von Leitbahnen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Schaffung eines günstigen Stadtklimas in Nürnberg und somit eine wichtige Aufgabe der räumlichen Planung.“

Dementsprechend wurde als 1. Maßnahme im Maßnahmenkatalog des Stadtklimagutachtens das „Offenhalten von Leitbahnen für die Kalt-/Frischluftlieferung“ genannt. Die Klimafunktionskarte stellt folgende Kaltluftleitbahnen dar (s. dazu Abb. 1, S. 2):

  1. Östliches Pegnitztal mit dem Wöhrder See 2. Hauptgleisanlage 3. Kleingärten „An der Eichendorffstraße", „Klingenwald I-III“ und „Kieslinghof" 4. Distrikte Grossreuth bei Schweinau, Gaismannshof und Sündersbühl 5. Westliches Pegnitztal 6. westlich des Distrikts Gartenstadt 7. Langwassersee.

Diese haben laut Gutachten eine sehr hohe bioklimatische Bedeutung. Im Flächennutzungsplan mit

integriertem Landschaftsplan (FNP) werden sie entsprechend ihrer Nutzung als Grünflächen, sowie

als Wasserflächen oder Bahnanlagen dargestellt und somit mittelbar gesichert bzw. von Bebauung

freigehalten. Mittelbar bedeutet, dass eine verbindliche Sicherung mit Außenwirkung (z.B.

gegenüber Eigentümern) nicht auf der Ebene der Flächennutzungsplanung (vorbereitende

Bauleitplanung), sondern auf der Ebene der Bebauungsplanung (verbindliche Bauleitplanung)

erfolgt (s. 2.).

1 nachfolgend wird, analog zum Stadtklimagutachten (2014), der Begriff Kaltluftleitbahnen verwendet. Die VDI-Richtlinie 3787 spricht von Leitbahnen und definiert sie als Flächen für den bodennahen Luftmassentransport. Der FNP hat 2006 den Begriff Kaltluftschneise verwendet. Dieser ist synonym zu verstehen.

Abb. 1: Klimafunktionskarte, Stadtklimagutachten Stadt Nürnberg, 2014

Abbildung 1

Laut Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses vom 26.06.2014 stellt das

Stadtklimagutachten eine Grundlage für alle weiteren Planungen der Stadt Nürnberg dar und ist bei

anstehenden Planungsvorhaben zu berücksichtigen. Bei Bau- und Planungsvorhaben in

stadtklimatologisch kritischen Bereichen, zu denen auch die Kaltluftleitbahnen zählen, sind laut

Beschluss kleinräumige Gutachten zu den klimaökologischen Auswirkungen der Planung zu

erstellen. Beispielhaft können dazu die großen Entwicklungsgebiete Tiefes Feld, Brunecker Straße

und Wetzendorf genannt werden. Aufgrund der baulichen Entwicklung auf dem Nürnberger

Stadtgebiet hat das Umweltamt im August 2023 eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung der

Stadtklimaanalyse vergeben. Sie wird voraussichtlich Mitte 2024 vorliegen. Die inzwischen weiter

entwickelten Möglichkeiten einer modellgestützten Analyse ermöglichen dabei eine noch bessere

räumliche Verortung bzw. Abgrenzung der Kaltluftleitbahnen.

Abb. 2: Überlagerung FNP Nürnberg – Kaltluftschneisen des Stadtklimagutachtens

  1. Erläuterung zu formellen Planungsinstrumenten zur Ausweisung/Sicherung von

Kaltluftleitbahnen und Kaltluftentstehungsgebieten

Eine Ausweisung / Sicherung von Kaltluftleitbahnen kann über formelle Planungsinstrumente wie

den Regionalplan, Flächennutzungs- und Bebauungsplan erfolgen.

Abbildung 2

2.1. Regionalplan

Auf der Ebene der Regionalplanung spielen regionale Grünzüge eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Freihaltung größerer interkommunaler Bereiche von Bebauung. Als regionale Grünzüge werden die nicht überbauten Talräume ausgewiesen, die das mittelfränkische Becken durchziehen bzw. in sie hineinreichen. Sie gewährleisten den Frischlufttransport aus den Kaltluftentstehungsgebieten in den Verdichtungsraum und sind damit auf regionaler Ebene essenziell für die Abmilderung von Hitze- und Luftschadstoffbelastungen. (Vgl. Regionalplan Region Nürnberg (RRN) – Begründung zu 7.1.3.2, Begründung (nuernberg.de)).

Von besonderer Bedeutung für das Stadtgebiet Nürnberg ist dabei der regionale Grünzug Pegnitztal mit Bitterbach-, Schnaittach-, Sittenbach-, Hammerbach- und Högenbachtal (RG 2). Weiterhin wichtig für Nürnberg ist der regionale Grünzug Rednitz-/ Regnitztal mit dem Tal der Gründlach,

Michelbachtal, Asbachtal, Tal der Fränkischen Rezat (RG 2), welcher das Stadtgebiet westlich tangiert (vgl. RRN – Ziel 7.1.3.2)

Abbildung 3

Abbildung 4

Abb. 3: Ausschnitt Regionalplan Region Nürnberg - Karte 3 "Landschaft und Erholung"

2.2. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan regelt als formelles Instrument der strategischen Planung die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet. Das Ziel besteht in der langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung. Die wesentlichen Inhalte des FNP sind Flächendarstellungen – Bauflächen auf der einen und Freiflächen auf der anderen Seite. Die Freiflächendarstellungen, d.h. Darstellungen von Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald und Bannwald sowie auch Wasserflächen, sollen neben ihrer ursprünglichen Funktion zusätzlich auch zur Freihaltung der jeweiligen Flächen von Bebauung und damit zur Sicherung ihrer lufthygienischen und klimatischen Funktionen, wie Entstehung und Leitung von Kaltund Frischluft dienen.

Der aktuell wirksame FNP mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg (Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan - Stadtplanungsamt Nürnberg (nuernberg.de) wurde bereits 2006 aufgestellt. Zur Verbesserung der lufthygienischen Belastungssituation heißt es im Erläuterungsbericht (FNP - Erläuterungsbericht (nuernberg.de), s. S. 40):

„Angesichts der lufthygienischen Situation wurde das Stadtgebiet – zusammen mit anderen Teilen des Großraums Nürnberg – im Regionalplan gemäß § 44 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zum Belastungsgebiet erklärt. Einer Verschlechterung der lufthygienischen Verhältnisse kann im Stadtgebiet – in Anlehnung an die Vorgaben des Regionalplanes (B XII, S. 112) - vordringlich entgegengewirkt werden durch:

 Erhaltung der Wälder,  Freihaltung der noch nicht überbauten Talräume,  Freihaltung von Frischluftzonen in Siedlungsbereichen,  Schaffung zusätzlicher Grünanteile in Siedlungsbereichen […]

Weiterhin wird beschrieben, dass im FNP auf eine Verbesserung der lufthygienischen Verhältnisse hingewirkt wird, indem insbesondere Kaltluftschneisen freigehalten werden. (vgl. S. 144).

Bei der Neuaufstellung des FNP 2006 lag das Stadtklimagutachten noch nicht vor, eine Ausweisung bzw. Sicherung der Kaltluftleitbahnen lt. Stadtklimagutachten konnte demzufolge damals nicht erfolgen. Dennoch wurden die Kaltluftleitbahnen auf Grundlage der zuvor zitierten Belange mittelbar gesichert. Somit kann im Umkehrschluss festgestellt werden, dass das Stadtklimagutachten (2014) die bereits im Jahr 2006 im FNP dargestellten klimawirksamen Bereiche im Stadtgebiet weitgehend bestätigt hat.

2.3. Bebauungsplan

Während im FNP auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung behördenverbindliche Festlegungen in Form von Flächendarstellungen getroffen werden können, um z.B. stadtklimatisch relevante Bereiche von Bebauung freizuhalten, werden diese in Bebauungsplänen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung in Form von Festsetzungen konkretisiert und entfalten somit eine gegenüber jedermann rechtsverbindliche Wirkung.

Das in § 9 Abs. 1 BauGB beschriebene Regelungsspektrum des B-Plans in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung enthält zahlreiche Instrumente über die die Sicherung von Kaltluftleitbahnen erfolgen kann wie:

 Festsetzung der von Bebauung frei zu haltenden Flächen, der öffentlichen und privaten Grünflächen sowie der Flächen für die Landwirtschaft und Wald als Mittel zur Erhaltung oder Entwicklung von thermischen Entlastungsgebieten oder von kühlenden „Klimaoasen“ im bebauten Umfeld,

 Festsetzungen zu den überbaubaren und den nicht überbaubaren Grundstücksflächen über Baugrenzen oder Baulinien, zur Stellung von baulichen Anlagen oder zur Bauweise, wodurch z.B. bei einer Hangbebauung die Beeinträchtigung relevanter Kaltluftabflüsse reduziert und eine Mindestdurchlüftung gewährleistet werden kann.

  1. Erläuterung zu informellen Planungsinstrumenten zur Ausweisung/Sicherung von

Kaltluftleitbahnen und Kaltluftentstehungsgebieten

Neben den formellen Planungsinstrumenten setzen sich verschiedene informelle Planungsinstrumente der Stadt Nürnberg u.a. mit der Thematik Kaltluftleitbahn und –entstehung auseinander und geben so Ziele und konkrete Maßnahmen vor. Nachfolgend wird eine Auswahl der vorliegenden informellen Planungsinstrumente kurz erläutert und benannt (in chronologischer Reihenfolge).

Handbuch Klimaanpassung / Klimaanpassungskonzept (2012): Über die Teilnahme an dem Forschungsprojekt „Urbane Strategien an den Klimawandel“ wurde das erste umfassende Klimaanpassungskonzept für Nürnberg erarbeitet (s. Handbuch Klimaanpassung Handbuch Klimaanpassung (nuernberg.de)). Wesentlicher Inhalt ist der Umgang sowie insbesondere die Bewältigung von sommerlichen Hitze- und Trockenheitsbelastungen auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Die Ergebnisse sind als 2. Säule in den Klimafahrplan 2010-2050 eingeflossen. Im Maßnahmenplan, der zuletzt 2020 fortgeschrieben wurde, wird auch der Erhalt von Leitbahnen für die Kalt- und Frischluftversorgung benannt. (Maßnahmensteckbriefe Fortschreibung Klimafahrplan 2010-2050 (nuernberg.de), s. S. 3)

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Nürnberg am Wasser (2012): Fließgewässer leisten einen Beitrag zur Verbesserung der klimatischen Situation in der Stadt. Die Verdunstung von Wasser aus Fließgewässern trägt zur Abkühlung der aufgeheizten Luft in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus können Wasserläufe und -flächen eine Funktion als Kaltluftleitbahn übernehmen (120626_n__rnbergamwasser_screen.pdf (nuernberg.de), vgl. S. 62)

Masterplan Freiraum und Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (2014): Nürnberg verfügt über große Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete in den äußeren Bereichen. In den stark verdichteten Innenstadtbereichen wie der Alt- oder Südstadt besteht ein Defizit an größeren Grünflächen zur klimatischen Entlastung und es kommt zur Bildung von sog. Hitzeinseln. Der Masterplan Freiraum hat das Ziel, die Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg zu sichern sowie zu verbessern, und damit die kompakte Stadtstruktur durch Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen hitzeverträglicher zu machen (Masterplan Freiraum - Umweltamt Nürnberg (nuernberg.de), vgl. S. 25-26)

Plankonzept „Grüne Finger“ (2020): Das Plankonzept „Grüne Finger“ geht nicht unmittelbar auf Kaltluftleitbahnen ein, jedoch können diese verbindenden Grünkorridore eine solche Funktion übernehmen. Die Vision „Grüne Finger“ greift die durchgehenden Grünachsen (in Landschafts- und Freiräumen, Gewerbe- und Wohngebieten) im Stadtgebiet auf. Sie zielen darauf ab, die Freiräume miteinander zu verknüpfen und zu stärken: 1) Grüner Finger Tiefes Feld; 2) Grüner Finger Richtung Schweinauer Buck & Faberwald; 3) Grüner Finger Richtung Alter Kanal; 4) Grüner Finger Dutzendteich Areal & Reichswald (Freiraumkonzept Nürnberger Süden Endbericht (nuernberg.de), vgl. S.14)

„Klima-Baukasten“ für die Nürnberger Bauleitplanung (2021): Der „Klima-Baukasten“ bündelt das Spektrum an Möglichkeiten, mit dem den Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung in der Flächennutzungs- und v.a. Bebauungsplanung Rechnung getragen werden kann. Der Baukasten enthält sieben Maßnahmenbereiche. Der Bereich B1 umfasst dabei „Maßnahmen zur Durchlüftung der bebauten Stadt“, wie Erhalt und Schaffung von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten sowie Luftleitbahnen von Bebauung freihalten. (Stpl_031_2021_Klimagerechte_Bauleitplanung_Ein_Baukasten_fuer_Nuernberg_Klima_Baukaste n_ (18).pdf, vgl. S. 5)

Hitzeaktionsplan (2023) Der Nürnberger Hitzeaktionsplan teilt sich auf in einen Teil mit Präventiv- und einen Teil mit Akutmaßnahmen. Zu den Präventivmaßnahmen, die notwendig sind, um die gesundheitlichen Folgen von Hitzesituationen soweit wie möglich zu reduzieren, zählt auch die Sicherung von Kaltluftleitbahnen und der Erhalt und die Schaffung von Kaltluftentstehungsgebieten. (Hitzeaktionsplan der Stadt Nürnberg - Referat für Umwelt und Gesundheit Nürnberg (nuernberg.de), vgl. S. 15)

Stadtratsbeschluss „Nürnberg grün und lebenswert" (2023)

Der gemeinsame Umwelt- und Stadtplanungsausschuss am 3. Mai 2023 und der Stadtrat am 14.

Juni 2023 fassten den Beschluss, im Rahmen der Bauleitpläne Festsetzungen zur Eindämmung des

Flächenfraßes und der weiteren Bodenversiegelung zu treffen. Dazu gehört auch das Ziel, Flächen,

die im Stadtklimagutachten als für den Klimaschutz relevant erfasst wurden (z.B. Frischluftschneisen

und Kaltluftentstehungsgebiete) zu erhalten. Weiterhin zielt der Beschluss darauf ab, das

Bekenntnis zu den Grenzen des aktuellen Flächennutzungsplans formell […] zu bekräftigen

(Ref.VI/007/2023 Sachverhalt, vgl. S. 1).

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch die Ausweisung von Flächen als Bannwald (gem.

WaldG), Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete (gem. BNatSchG und BayNatSchG) sowie

Trinkwasserschutz- und Überschwemmungsgebiete (gem. WHG, BayWG) klimawirksame Flächen

im unbebauten Bereich mittelbar und sehr wirkungsvoll sichern.

  1. Beantwortung der Anträge

4.1. Antrag (Bündnis 90 / Grünen v. 20.12.2022)

„Die Verwaltung überprüft und erarbeitet, wie Kaltluftbahnen als nicht-bebaubare Flächen im

Flächennutzungsplan gesichert werden können.“

Antrag (ÖDP v. 23.07.2023), P. 1

„Die Verwaltung wird beauftragt, den FNP der Stadt Nürnberg in der Fassung von 2006 mit dem Ziel zu überarbeiten, das Klimagutachten der Stadt Nürnberg von 2014 mit seinen Fortschreibungen und die Klimaprognose des Freistaates Bayern von 2022 in ihrer aktualisierten Fassung für die Region Nürnberg sowie den Beschluss des Stadtrats „Nürnberg grün und lebenswert" vom 14.06.2023 einzuarbeiten.“

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des aktuell gültigen FNP von 2006 lagen die Ergebnisse der

Stadtklimaanalyse von 2014 noch nicht vor. Eine Einarbeitung und Sicherung der dort

ausgewiesenen Kaltluftleitbahnen und weiterer stadtklimatisch relevanter Flächen konnte

demzufolge auf dieser Grundlage nicht erfolgen. Im Erläuterungsbericht ist die Thematik bisher mit

dem Hinweis eingeflossen, dass durch die Freihaltung von Frischluftzonen im Siedlungsbereich

einer Verschlechterung der lufthygienischen Situation entgegengewirkt werden kann. (s. FNP -

Erläuterungsbericht (nuernberg.de), s. S. 40).

Im August 2023 wurde durch das Referat für Umwelt und Gesundheit / Umweltamt die Fortschreibung / Aktualisierung der Stadtklimaanalyse vergeben. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich Mitte 2024 vor. Da sich die Möglichkeiten der modellgestützten Analyse weiterentwickelt haben, ist dabei nicht nur eine Überprüfung, sondern auch eine bessere räumliche Abgrenzung der Nürnberger Kaltluftleitbahnen und weiterer stadtklimatologisch relevanter Flächen möglich. Erst nach Vorlage dieser Ergebnisse ist es deshalb zielführend, eine Sicherung über den FNP und die verschiedenen weiteren Möglichkeiten die der FNP dazu bietet, wie eine nachrichtliche Übernahme, eine überlagernde zeichnerische Darstellung oder auch eine Gesamtfortschreibung zu prüfen. Dabei sind auch weitere Darstellungsmöglichkeiten, die der FNP in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung ermöglicht, mit einzubeziehen (s. § 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. c BauGB).

Neben der Ermittlung der fachlichen Grundlagen, müssen auch die personellen sowie finanziellen Ressourcen hinsichtlich einer Überarbeitung des FNP geprüft werden.

Informelle Planungsinstrumente der (nicht nur aus Gründen der Klimaanpassung) unbedingt

notwendigen zeitnahen Sicherung der Kaltluftleitbahnen und weiterer Maßnahmen zur

Klimaanpassung sollten in jedem Fall weiterhin genutzt werden.

Hinsichtlich der Ausweisung von Kaltluftleitbahnen als nicht-bebaubare Flächen im FNP kann festgehalten werden, dass die Thematik nur indirekt in Bezug auf die lufthygienische Situation in Nürnberg bereits bei der Aufstellung des derzeit wirksamen FNP berücksichtigt wurde. Wie in Abschnitt 2.2. Flächennutzungsplan dargelegt, spiel(t)en die Erhaltung von Kaltluftentstehungsgebieten und die Freihaltung von Kaltluftleitbahnen eine zentrale Rolle, um auf eine Verbesserung der lufthygienischen Situation im Zentrum der Industrieregion hinzuwirken. Die Verwirklichung erfolgt über Flächendarstellungen. Mithilfe von Freiflächendarstellungen – das sind Darstellungen von Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald und Bannwald sowie auch Wasserflächen – sollen die stadtklimatisch relevanten Bereiche zur Versorgung der zentralen, dicht bebauten Quartiere mit Kalt- und Frischluft von Bebauung freigehalten und ihr Fortbestand somit gesichert werden.

Der Stadtratsbeschluss „Nürnberg grün und lebenswert" zielt darauf ab, das Bekenntnis zu den Grenzen des aktuellen Flächennutzungsplans formell […] zu bekräftigen (Ref.VI/007/2023 Sachverhalt, S. 1). Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan bildet die Grundlage der Stadtentwicklung im Rahmen des Verwaltungshandelns. Das bedeutet, der Beschluss basiert bereits auf dem FNP der Stadt Nürnberg in der Fassung von 2006 und ist folglich nicht mehr in diesen einzuarbeiten.

Eine Aktualisierung des FNP ist aus genannten Gründen aktuell nicht angezeigt.

4.2. Antrag (ÖDP v. 23.07.2023), P. 2

„Dem Stadtrat ist ab Juni 2024 jährlich über den Stand der Bearbeitung zu berichten.“

Über die Ergebnisse der Aktualisierung / Fortschreibung der Stadtklimaanalyse wird dem Stadtrat

2024 berichtet. Darauf aufbauend wird die Verwaltung prüfen und berichten, welche Schritte auf

formeller und auf informeller Planungsebene zur Sicherung, der für Nürnberg wichtigen

Kaltluftleitbahnen und Kaltluftentstehungsgebiete, zielführend sind.

4.3. Antrag (ÖDP v. 23.07.2023), P. 3

„Zusätzlich beantragen wir, für die Flächen des Knoblauchslands auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg

ein vorgezogenes FNP-Teiländerungsverfahren mit integriertem Landschaftsplan mit dem Ziel zu

erstellen, Konzentrationsflächen für Gewächshausbauten auszuweisen, um den Ausbau der

Gewächshäuser zu begrenzen und Rechtsverbindlichkeit für alle Beteiligten herzustellen. Dabei sind

alle kartierten Lebensräume von Bodenbrütern und alle kartierten Biotope von jeglicher Bebauung

freizuhalten und gem. Art. 44 BNatSchG zu schützen. Falls notwendig sind zur zeitnahen Erreichung

der Ziele an Ortsrändern und in ortsnahen Bereichen Teil-Bebauungspläne zu entwickeln.“

Wie an anderer Stelle bereits erläutert (Stpl 38/2022 AfS Dezember 2022), ist die Steuerung des Gewächshausbaus durch Integration des Leitlinienkonzepts für das Knoblauchsland in die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) nur bedingt zielführend. Ein zu beschließender Teil-Flächennutzungsplan (Teil-FNP) mit ausgewiesenen Konzentrationsflächen für Gewächshausanlagen könnte nicht alle Gewächshausvorhaben regulieren:

Das Leitlinienkonzept besitzt als informelles städtebauliches Konzept zunächst nur verwaltungsinterne Bindungskraft bei der Sicherung und Weiterentwicklung des Nürnberger Knoblauchslands. Es bedarf zu seiner verbindlichen Durchsetzung ergänzende Instrumente mit baurechtlicher Wirkung. Denn in Abhängigkeit der stets erforderlichen bauplanungsrechtlichen Zuordnung eines privilegierten Vorhabens im Außenbereich unterliegen nach aktueller Rechtsprechung nur jene Betriebe, deren bauliche Anlagen (auch Gewächshausflächen) den Großteil ihrer Betriebsfläche einnehmen, dem sog. Planvorbehalt eines Teil-FNPs, da sie als Gartenbaubetriebe bewertet werden (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Gewächshausvorhaben von Betrieben, deren bauliche Anlagen für den Unter-Glas-Anbau nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche im Verhältnis zur bewirtschafteten Fläche für Freilandanbau einnehmen, sind hingegen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als landwirtschaftliche Betriebe zu bewerten und unterliegen nicht mehr dem in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB formulierten Planvorbehalt; somit bleiben die Vorhaben dieser Betriebe beim Fehlen gegenläufiger bauleitplanerischer Festsetzungen (d.h. durch Bebauungspläne) privilegiert.

Eine Steuerung durch die Aufstellung eines Bebauungsplans ist nur in besonders sensiblen Bereichen hinsichtlich des Orts- und Landschaftsbilds möglich, sofern dies die städtebauliche Ordnung erfordert. Neben einer besonderen (städtebaulichen, landschaftsgestalterischen und ökologischen) Begründung der Planung ist im Rahmen des Verfahrens eine Existenzgefährdung von Landwirten auszuschließen, da ansonsten die Stadt Nürnberg in der Pflicht ist für die Bereitstellung von Ersatzflächen und monetäre Ausgleiche aufzukommen.

Eine FNP-(Teil-)Änderung des FNP ist aus genannten Gründen nicht zielführend.

Fazit

Hinsichtlich des FNP kann festgehalten werden, dass die Sicherung der für Nürnberg wichtigen

Kaltluftleitbahnen und auch Kaltluftentstehungsgebiete, wie sie im Stadtklimagutachten 2014

ausgewiesen wurden, zum Zeitpunkt der Neuaufstellung des FNP 2006 noch nicht erfolgen konnte.

Um einer Verschlechterung der lufthygienischen Situation entgegenzuwirken erfolgte jedoch der

Hinweis auf die Freihaltung von Frischluftzonen in Siedlungsbereichen (s. FNP - Erläuterungsbericht

(nuernberg.de), s. S. 40).

Damit wurden die Kaltluftleitbahnen mittelbar gesichert. Das Stadtklimagutachten (2014) hat die bereits im Jahr 2006 mit dem FNP dargestellten klimawirksamen Flächen weitgehend bestätigt.

Zum weiteren Vorgehen kann festgestellt werden:

  1. Im Rahmen der Aktualisierung / Fortschreibung der Stadtklimaanalyse (Fertigstellung voraussichtlich Mitte 2024) werden auch die 2014 ermittelten Kaltluftleitbahnen überprüft. Es bietet sich an, die Erkenntnisse aus der Analyse über den bestehenden FNP zu legen, und diesen mit den Informationen u.a. zu Kaltluftschneisen zu ergänzen. Hierüber wird nach Vorlage berichtet.

  2. Die Sicherung von Kaltluftleitbahnen und -entstehungsgebieten im Nürnberger Stadtgebiet erfolgt mittelbar und/oder konkret auf verschiedenen Planungsebenen, ist in zahlreichen Konzepten verankert und wird durch entsprechende Instrumente weiter umgesetzt – angefangen bei dem regionalplanerischen Ziel der Erhaltung interkommunaler bzw. regionaler Grünzüge über die Freihaltung von Kaltluftschneisen im FNP durch entsprechende (Frei-)Flächendarstellungen hin zu verbindlichen Festsetzungen in den B-Plänen.

  3. (Schutz-) Gebietsfestsetzungen /-ausweisungen nach anderen rechtlichen Vorgaben (z.B. Bannwald, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, (Trink-)Wasserschutz und Überschwemmungsgebiete) sichern klimawirksame Freiflächen im unbebauten Bereich ebenfalls mittelbar.

  4. Die formellen Planungsinstrumente werden bei der Stadt Nürnberg ergänzt durch informelle Instrumente wie z.B. das Stadtklimagutachten und das Handbuch Klimaanpassung, den Masterplan Freiraum oder auch durch den „Klima-Baukasten“.

  5. Die Stadt Nürnberg (incl. Verwaltung) kommt damit nicht nur ihrer Verpflichtung nach – Sicherung von Kaltluftleitbahnen auf formaler Ebene (z.B. FNP und B-Pläne) etc. – sondern unternimmt auch auf freiwilliger Basis zusätzliche Schritte– Einsatz informeller Instrumente.

  6. Eine Aktualisierung/(Teil-)Änderung des FNP ist aus genannten Gründen derzeit nicht angezeigt, und aus Ressourcengründen personell und zeitnah nicht möglich. Neben der Fortschreibung des Stadtklimagutachtens sind u.a. auch die weiteren rechtlichen Entwicklungen zu berücksichtigen (WärmeG, KlimaG, KlimaanpassungG/KAnG) und deren potentielle Auswirkungen auf das BauGB als rechtlicher Grundlage für die Bauleitplanung.

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