Beschlussvorlage Vpl/064/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 16.11.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Kohlenhofstraße - Beplanung der Restfläche zwischen Zufuhrstraße, Steinbühler Straße
und Emmy-Noether-Straße und provisorischer Markierungsplan zur Neuordnung der
Verkehrsflüsse in der Kohlenhofstraße
Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2471.2.1 Provisorischer Markierungsplan Nr. 2.2483.5.1 Stpl_012_2021_Uebersichtsplan_Masterplan_vom_19_03_2021_Buero_West_8
Sachverhalt (kurz):
Im Zuge des Baus der Emmy-Noether-Straße und der damit verbundenen Abhängung der Kohlenhofstraße entsteht eine derzeit noch nicht abschließend beplante Restfläche zwischen der Zufuhrstraße und der Steinbühler Straße. Zudem passt die Dimensionsierung der Kohlenhofstraße zwischen Zufuhrstraße und Schanzäckerstraße nicht mehr zur neuen Situation.
Der vorliegende Straßenplan soll die Gestaltung der Restfläche sichern und die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche an die künftigen Anforderungen anpassen. Bei der Planung wurde der im AfS beschlossene Masterplan Kohlenhofareal zum Bebauuungsplan 4353 (AfS vom 15.04.2021) beachtet. Die Erreichbarkeit der angrenzenden Anwesen wurde durch den geplanten Bau einer Mischfläche berücksichtigt.
Der getrennte Geh-und Radweg sichert die künftige Erschließung des angrenzenden Quartiers aus Richtung des Steinbühler Tunnels und der Emmy-Noether-Straße. Durch die künftige Verkehrsumleitung von der Kohlenhofstraße auf die Emmy-Noether-Straße entsteht im ehemaligen Einmündungsbereich zur Steinbühler Straße eine Restfläche, die nicht mehr für die Verkehrsabwicklung benötigt wird und die künftig entsiegelt und bepflanzt werden kann. Der provisorische Markierungsplan sieht in der Einbahnstraße eine Einspurigkeit mit Freigabe der entgegengesetzten Richtung für den Radverkehr vor. Die Sichtbarkeit des entgegenkommenden Radverkehrs soll durch eine Rotmarkierung verbessert werden.
Die Kosten für die Umsetzung des Markierungsplans betragen 143.000 Euro mit 9.500 Euro jährlichen Folgekosten. Die Kosten der Umsetzung des Straßenplans im Bereich der Restfläche betragen 563.000 Euro. Davon entfallen 433.000 Euro auf den Straßenbau, 45.000 Euro auf die Straßenbeleuchtung und 85.000 Euro auf das Straßenbegleitgrün. Die Kosten für die Verkehrssicherung sind nicht enthalten. Die jährlichen Folgekosten betragen insgesamt 2.700 Euro, für das Straßenbegleitgrün sind 3.000 Euro als Folgekosten veranschlagt, die Folgekosten für die Straßenbeleuchtung verringern sich um 300 Euro.
Mögliche Kostensteigerungen für das Entfernen der Gleise und für das ggf. notwendige Beseitigen der Altlastenverdachtsfläche wurden in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt, da die Kostenhöhe unbekannt ist. Die Finanzierung der Maßnahmen ist gesichert. Die bauliche Ausführung soll ab 2025 geschehen. Die provisorische Markierung soll baldmöglichst umgesetzt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 706.000 € Folgekosten 12.200 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 706.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gerade schwache Verkehrsteilnehmende wie zu Fußgehende und Radfahrende profitieren von dieser verkehrsberuhigenden Maßnahme.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
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Der Verkehrsausschuss beschließt den provisorische Markierungsplan Kohlenhofstraße zwischen Zufuhr- und Schanzäckerstraße, Vpl-Plan-Nr. 2.2483.5.1 vom 13.02.2023 mit letzter Änderung vom 03.08.2023, und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung und Umsetzung zu sichern.
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Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Kohlenhof-Areal - Restfläche zwischen Zufuhr- und Steinbühler Straße, Vpl-Plan Nr. 2.2471.2.1 vom 18.01.2023 mit letzter Änderung vom 19.09.2023, und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung und Umsetzung zu sichern.