Kurzbericht zum aktuellen Stand Umsetzung Masernschutzgesetz
Sachverhalt
1. Gesamtzahl der seit 2020 zu bearbeitenden Meldungen
Seit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes im Jahr 2020 gingen beim Gesundheitsamt insgesamt 3.455 Meldungen über nicht erbrachte Nachweise bzgl. Immunität oder Kontraindikationen ein. Die Verteilung der Meldungen auf die Kalenderjahre ist in der Grafik unter Punkt 2 dargestellt. Es ist demnach eine Zunahme der pro Kalenderjahr eingegangen Meldungen zu verzeichnen.
2. Abgeschlossene Fälle
Von den oben genannten 3.455 Fällen konnten bis 02.10.2023 2.209 Fälle abgeschlossen werden. Die Abarbeitungsrate konnte im Jahr 2023 deutlich gesteigert werden.
Die Gründe hierfür sind: Interne Prozesse wurden überarbeitet und angepasst. Die Personalkapazität wurde bis 30.09.2023 um drei Teilzeitkräfte aufgestockt. Digitalisierung durch Massenabfertigung von repetitiven Vorgängen (z. B. digitalisierte Terminvereinbarungen mit QR-Code, Druck der Anhörungen bei der DATEV).
Hinweis zur Digitalisierung: Aktuell wird daran gearbeitet, den Schulen zukünftig die Möglichkeit zu bieten, Meldungen über nicht erbrachte Nachweise digital an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
3. Aus welchen Gründen werden die Vorgänge abgeschlossen?
Es konnte bei 55% der gemeldeten Fälle erreicht werden, dass Nachweise über eine Immunität bzw. über eine Kontraindikation nachgereicht wurden. Bei ca. 44% der Fälle war ein Abschluss möglich, weil die immunitätsnachweispflichtige Person die Einrichtung mittlerweile verlassen hatte (z. B. wegen Schulabschlusses) oder ein Wechsel zu einer Einrichtung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Nürnberg erfolgt war.
4. Arbeitsfortschritt im Jahr 2023
Die folgende Übersicht zeigt, dass durch den Einsatz zusätzlicher Kräfte die Zahl der versandten Anhörungen und Bescheide sowie die der abgeschlossenen Fälle deutlich erhöht werden konnte. Aufgrund der erlassenen Bescheide sind beim Verwaltungsgericht Ansbach mittlerweile elf Klagen anhängig. Bereits im August und September 2023 war ein etwas geringerer Arbeitsfortschritt zu verzeichnen, weil in dieser Zeit einige Mitarbeitende Urlaub hatten. Seit Oktober steht nur noch eine Teilzeitkraft als ‚Verstärkung‘ zur Verfügung. Zudem sind ab Oktober zwei Vollzeitstellen faktisch nicht besetzt aufgrund eines langzeiterkrankten Mitarbeiters und Freihaltung einer vakant gewordenen Stelle im Rahmen der Haushaltskonsolidierung.
5. Unterschiedliche Gründe für die Meldungen
Die bisherigen Auswertungen ergeben, dass ca. 71% der Meldungen darauf zurückzuführen sind, dass kein Nachweis erbracht wurde. Bei 17% war ein nicht ausreichender Masernschutz festzustellen. In 12% der Fälle war für die Meldung ein nicht eindeutiger Nachweis ursächlich (z. B. fragwürdiges ärztliches Zeugnis über eine Kontraindikation).
6. Aus welchen Einrichtungen kommen die Meldungen?
Die meisten Meldungen kommen aus den Mittel- und Grundschulen. Die anderen meldepflichtigen Einrichtungen spielen eine eher untergeordnete Rolle.