Berichtsvorlage Gh/018/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 15.11.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Kurzbericht zum aktuellen Stand Umsetzung Masernschutzgesetz
Bericht:
In der Vorlage für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 11.05.2023 stellte das Gesundheitsamt die Begründung und Ausgestaltung des Masernschutzgesetzes dar. Im Kern sind die entsprechenden Regelungen zum Masernschutz eine Erweiterung des § 20 IfSG; sie gelten seit 01.03.2020. Inhaltlich geht es darum, dass alle nach dem 31.12.1970 Geborenen, die in Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche oder Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder dort tätig sind, und alle, die in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, vor Aufnahme der Betreuung oder Tätigkeit einen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, müssen die genannten Einrichtungen dies dem Gesundheitsamt melden. In der Ausschusssitzung am 11.05.2023 erläuterte das Gesundheitsamt, dass sich die Corona- Pandemie auf die Sachbearbeitung auswirkte und die Verwaltungsverfahren häufig sehr aufwendig sind. Es werden zum Teil zweifelhafte Atteste vorgelegt oder es wird versucht, das Verfahren zu verzögern. In der Ausschusssitzung am 11.05.2023 wurde mündlich der Antrag gestellt, dass Ende 2023 erneut über den Vollzug des Masernschutzgesetzes und die Entwicklung der Fallzahlen berichtet werde.
Der Kurzbericht zeigt, dass die Zahl der noch zu bearbeitenden Fälle von ca. 2.500 (Stand: Mai 2023) auf 1.246 (Stand: 02.10.23) trotz laufend neu eigehender Meldungen reduziert werden konnte.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: