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Sachverhalt

Anlage · 15.11.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Bericht zu den Konsequenzen der Konsolidierung

Sachverhalt

Aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Stadt Nürnberg wurde am 07.11.2022 ein „Konzept für Personalkosteneinsparung bei der Stadt Nürnberg in den Jahren 2023ff“ verabschiedet. Dieses hat Auswirkungen auf die Personalausstattung und den Aufgabenerfüllungsgrad der Dienststellen. Für das Gesundheitsamt kann Folgendes berichtet werden:

  1. Zielerreichungsgrad des Gesundheitsamtes: (festgelegter Stichtag zur Auswertung: 01.09.2023)  Stellen (VKS) insgesamt: 169,61 VK  davon frei (VKS): 22,84 VK  aktuelle Freihaltequote (Bezugswert: 11%): 10,60%  Darstellung der Entwicklung der Quote: noch nicht darstellbar  Nachrichtlich: 81,33 VK sind nicht ausgenommene Stellen

  2. Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung:

2.1 Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden?

Seit Beginn des Jahres 2023 wurden 28 Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt. Der Fachkräftemangel war dabei deutlich spürbar. So haben Verfahren zeitweise sehr lange gedauert bzw. mussten mehrfach durchgeführt werden, um die betreffende Stelle erfolgreich besetzen zu können. Knappe Kapazitäten innerhalb der Querschnittsverwaltung wirkten sich ebenfalls hemmend auf Verfahrensdauer aus. Zudem ist die Tendenz zu einer schnelleren Abwanderung in andere Bereiche der Stadtverwaltung deutlich spürbar. Bei jedem Wechsel geht erworbenes Fachwissen verloren. Für die Kolleginnen und Kollegen bedeutet das eine spürbare Mehrbelastung. Nach der Neubesetzung ergibt sich zunächst eine Zusatzbelastung aufgrund der Einarbeitung der neuen Kolleginnen und Kollegen. Diese zusätzlichen Belastungsfaktoren machen sich auch durch einen Anstieg der Überstundenbelastung und letztendlich auch durch erhöhte Krankheitsausfallzeiten bemerkbar.

Um dem entgegen zu wirken, wurde der Bereich des Wissensmanagements ausgebaut. Derzeit wird an einem detaillierten Organigramm gearbeitet, damit Zuständigkeiten und Zuordnungen klarer dargestellt werden und Doppelarbeit vermieden wird. Weiter werden die Entwicklungsmöglichkeiten überprüft und versucht diese auszubauen, damit die Arbeitszufriedenheit wächst und die Abwanderungen reduziert werden können. Auch auf den Bereich Führung und Ausbau der Kompetenzen wird verstärkt geachtet, um der Tendenz entgegen zu wirken.

Im Bereich Digitalisierung wird in Zusammenarbeit mit DiP eine Prozesslandkarte erstellt, aus der weitere Maßnahmen zur Verbesserung und Digitalisierung von Prozessen abgeleitet werden sollen. Daneben bindet derzeit der inhaltliche wie organisatorische Aufbau der Stabsstellen und Teams auch außerhalb der Verwaltung viel Kapazität.

2.2 Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringerem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt?

Die 81,33 VK, die nicht dem Ausnahmebereich zugeordnet wurden, betreffen weitgehend alle Bereiche.

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Beim Medizinischen Dienst und dort vor allem den Bereich der Begutachtungen werden die Folgen einer Reduzierung zu einer weiteren Verlängerung der Bearbeitungszeit der Gutachten führen. Bereits jetzt erreichen das Gesundheitsamt häufig Beschwerden über die Dauer der Gutachtenerstellung. Das gilt auch für Gutachten, welche die Stadt Nürnberg für ihre Beschäftigten benötigt.

Ein weiterer Bereich mit vielen der sogenannten H-Stellen (H=Haushaltskonsolidierung) ist der Bereich der Gesundheitsförderung. Eine Einsparung in diesem Bereich reduziert die Sichtbarkeit der Gesundheitsvorsorge erheblich. Veranstaltungen wie z.B. die ‘Woche der seelischen Gesundheit‘ und ähnliche Veranstaltungen werden erheblich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht.

Ebenfalls von weiteren Reduzierungen betroffen ist der Bereich des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) mit den Schuleingangsuntersuchungen (SEU), der ZEBBEK und der Hebammenkoordination.

Ein weiteres Sachgebiet, bei dem die Einsparung kritische Auswirkungen hat, ist der Bereich Recht. Hier wirkt sich eine Einsparung direkt auf die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten, des Masernschutzes und anderen Maßnahmen zur rechtlichen Umsetzung des Bevölkerungsschutzes aus. Dieser Bereich wurde aufgrund der Erfahrungen aus der Corona- Pandemie mit Stellen aus dem ÖGD-Pakt verstärkt.

Nicht zuletzt treffen Einsparungen den Verwaltungsbereich. In diesem Bereich hat die Reduzierung Auswirkungen auf die Stellenbesetzungen, die Betreuung und Verwaltung des Personals und andere bewirtschaftende Bereiche (Finanzen, Haushalt, Räume, Ausstattung und IT) haben. Die Bedeutung des Bereiches wurde während der Corona-Pandemie sehr deutlich wurde. Vor diesem Hintergrund wurde er mit Stellen aus dem ÖGD-Pakt verstärkt.

2.3 Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)?

Eine konkrete Festlegung der langfristigen Stelleneinsparungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Es sollen zunächst ein aus der Erstellung der Prozesslandkarte (s. Punkt 2.1) resultierendes Konzept bezüglich der Maßnahmen zur Prozessoptimierung sowie die Aufgabenentwicklung aufgrund kurz-/mittelfristiger Stellenneubesetzungen in 2023/2024 abgewartet werden.

2.4 Welche Folgen (verwaltungsintern / politisch / rechtlich / gesellschaftlich) sind zu erwarten?

o längere Bearbeitungszeiten von Anträgen aus dem Stadtrat o deutliche Verfehlung strategischer Ziele der Stadt Nürnberg beim Gesundheitsamt o Überschreitung von Bearbeitungsfristen und damit einhergehend reduziertere Bürgerorientierung o reduzierte Anzahl an Veranstaltungen und damit einhergehend weniger Sichtbarkeit in der Stadtgesellschaft

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