Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Gesundheitsausschusses
(Sitzung wurde vom 30.11.2023
verschoben)
15.11.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Öffentliche Bekanntmachung 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Bericht zu den Konsequenzen der Konsolidierung Berichtvorlage Gh/013/2023 7 Sachverhalt Gh/013/2023 10 TOP Ö 2 Umsetzungsstand des ÖGD-Pakts in Nürnberg Berichtvorlage Gh/014/2023 12 Sachverhalt Gh/014/2023 16 TOP Ö 3 Vorstellung aktueller Stand SEU mit rSEU Berichtvorlage Gh/015/2023 20 DiversityCheck Gh/015/2023 23 Sachverhalt Gh/015/2023 24 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.04.2023 Gh/015/2023 31 Antrag FDP vom 13.06.2023 Gh/015/2023 33 TOP Ö 4 Hitzeaktionsplan Stadt Nürnberg – Stand der Umsetzung und weitere Entwicklung Berichtvorlage Gh/016/2023 35 Sachverhalt Gh/016/2023 38 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.06.2023 Gh/016/2023 42 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.07.2023 Gh/016/2023 43 TOP Ö 5 Corona: Auswirkungen auf die Tätigkeiten der ZEBBEK (Zentrale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung) Berichtvorlage Gh/017/2023 44 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.03.2021 Gh/017/2023 48 Sachverhalt Gh/017/2023 50 TOP Ö 6 Kurzbericht zum aktuellen Stand Umsetzung Masernschutzgesetz Berichtvorlage Gh/018/2023 53 Sachverhalt Gh/018/2023 57
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Gesundheitsausschusses (Sitzung wurde vom 30.11.2023 verschoben)
Sitzungszeit
Mittwoch, 15.11.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Bericht zu den Konsequenzen der Konsolidierung Bericht
Walthelm, Britta
2. Umsetzungsstand des ÖGD-Pakts in Nürnberg Bericht
Walthelm, Britta
3. Vorstellung aktueller Stand SEU mit rSEU Bericht
Hier: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.04.2023 und Gh/015/2023 Antrag FDP vom 19.06.2023
Walthelm, Britta
4. Hitzeaktionsplan Stadt Nürnberg – Stand der Umsetzung und Bericht
weitere Entwicklung Gh/016/2023
Hier: Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 26.06.2023 und SPD-Stadtratsfraktion vom 24.07.2023
Walthelm, Britta
5. Corona: Auswirkungen auf die Tätigkeiten der ZEBBEK (Zentrale Bericht
Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Gh/017/2023
Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung)
Hier: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.03.2021
Walthelm, Britta
6. Kurzbericht zum aktuellen Stand Umsetzung Masernschutzgesetz Bericht
Walthelm, Britta
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.10.2023,
öffentlicher Teil
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Mittwoch, 15.11.2023, um 15:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine
Sitzung des Gesundheitsausschusses
(Sitzung wurde vom 30.11.2023 verschoben)
mit folgender Tagesordnung statt:
1. Bericht zu den Konsequenzen der Konsolidierung
2. Umsetzungsstand des ÖGD-Pakts in Nürnberg
3. Vorstellung aktueller Stand SEU mit rSEU
4. Hitzeaktionsplan Stadt Nürnberg – Stand der Umsetzung und
weitere Entwicklung
5. Corona: Auswirkungen auf die Tätigkeiten der ZEBBEK (Zentrale
Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit
Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung)
6. Kurzbericht zum aktuellen Stand Umsetzung Masernschutzgesetz
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.10.2023,
öffentlicher Teil
Stadt Nürnberg, 27.10.2023 In Vertretung
gez.
Prof. Dr. Julia Lehner 2. Bürgermeisterin
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 15.11.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Bericht zu den Konsequenzen der Konsolidierung
Bericht:
Der Bericht stellt die Folgen der Haushaltskonsolidierung für das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg dar.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die geplanten Sparmaßnahmen im Gesundheitsbereich wirken sich besonders auf vulnerable Gruppen aus.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
DIP
Bericht zu den Konsequenzen der Konsolidierung
Sachverhalt
Aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Stadt Nürnberg wurde am 07.11.2022 ein „Konzept für Personalkosteneinsparung bei der Stadt Nürnberg in den Jahren 2023ff“ verabschiedet. Dieses hat Auswirkungen auf die Personalausstattung und den Aufgabenerfüllungsgrad der Dienststellen. Für das Gesundheitsamt kann Folgendes berichtet werden:
-
Zielerreichungsgrad des Gesundheitsamtes: (festgelegter Stichtag zur Auswertung: 01.09.2023) Stellen (VKS) insgesamt: 169,61 VK davon frei (VKS): 22,84 VK aktuelle Freihaltequote (Bezugswert: 11%): 10,60% Darstellung der Entwicklung der Quote: noch nicht darstellbar Nachrichtlich: 81,33 VK sind nicht ausgenommene Stellen
-
Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung:
2.1 Welche Prozesse können/konnten wie verbessert/digitalisiert werden?
Seit Beginn des Jahres 2023 wurden 28 Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt. Der Fachkräftemangel war dabei deutlich spürbar. So haben Verfahren zeitweise sehr lange gedauert bzw. mussten mehrfach durchgeführt werden, um die betreffende Stelle erfolgreich besetzen zu können. Knappe Kapazitäten innerhalb der Querschnittsverwaltung wirkten sich ebenfalls hemmend auf Verfahrensdauer aus. Zudem ist die Tendenz zu einer schnelleren Abwanderung in andere Bereiche der Stadtverwaltung deutlich spürbar. Bei jedem Wechsel geht erworbenes Fachwissen verloren. Für die Kolleginnen und Kollegen bedeutet das eine spürbare Mehrbelastung. Nach der Neubesetzung ergibt sich zunächst eine Zusatzbelastung aufgrund der Einarbeitung der neuen Kolleginnen und Kollegen. Diese zusätzlichen Belastungsfaktoren machen sich auch durch einen Anstieg der Überstundenbelastung und letztendlich auch durch erhöhte Krankheitsausfallzeiten bemerkbar.
Um dem entgegen zu wirken, wurde der Bereich des Wissensmanagements ausgebaut. Derzeit wird an einem detaillierten Organigramm gearbeitet, damit Zuständigkeiten und Zuordnungen klarer dargestellt werden und Doppelarbeit vermieden wird. Weiter werden die Entwicklungsmöglichkeiten überprüft und versucht diese auszubauen, damit die Arbeitszufriedenheit wächst und die Abwanderungen reduziert werden können. Auch auf den Bereich Führung und Ausbau der Kompetenzen wird verstärkt geachtet, um der Tendenz entgegen zu wirken.
Im Bereich Digitalisierung wird in Zusammenarbeit mit DiP eine Prozesslandkarte erstellt, aus der weitere Maßnahmen zur Verbesserung und Digitalisierung von Prozessen abgeleitet werden sollen. Daneben bindet derzeit der inhaltliche wie organisatorische Aufbau der Stabsstellen und Teams auch außerhalb der Verwaltung viel Kapazität.
2.2 Welche Aufgaben fallen temporär weg, bzw. können nur eingeschränkt oder in geringerem Umfang realisiert werden? Welche Standards werden temporär abgesenkt?
Die 81,33 VK, die nicht dem Ausnahmebereich zugeordnet wurden, betreffen weitgehend alle Bereiche.
Beim Medizinischen Dienst und dort vor allem den Bereich der Begutachtungen werden die Folgen einer Reduzierung zu einer weiteren Verlängerung der Bearbeitungszeit der Gutachten führen. Bereits jetzt erreichen das Gesundheitsamt häufig Beschwerden über die Dauer der Gutachtenerstellung. Das gilt auch für Gutachten, welche die Stadt Nürnberg für ihre Beschäftigten benötigt.
Ein weiterer Bereich mit vielen der sogenannten H-Stellen (H=Haushaltskonsolidierung) ist der Bereich der Gesundheitsförderung. Eine Einsparung in diesem Bereich reduziert die Sichtbarkeit der Gesundheitsvorsorge erheblich. Veranstaltungen wie z.B. die ‘Woche der seelischen Gesundheit‘ und ähnliche Veranstaltungen werden erheblich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht.
Ebenfalls von weiteren Reduzierungen betroffen ist der Bereich des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) mit den Schuleingangsuntersuchungen (SEU), der ZEBBEK und der Hebammenkoordination.
Ein weiteres Sachgebiet, bei dem die Einsparung kritische Auswirkungen hat, ist der Bereich Recht. Hier wirkt sich eine Einsparung direkt auf die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten, des Masernschutzes und anderen Maßnahmen zur rechtlichen Umsetzung des Bevölkerungsschutzes aus. Dieser Bereich wurde aufgrund der Erfahrungen aus der Corona- Pandemie mit Stellen aus dem ÖGD-Pakt verstärkt.
Nicht zuletzt treffen Einsparungen den Verwaltungsbereich. In diesem Bereich hat die Reduzierung Auswirkungen auf die Stellenbesetzungen, die Betreuung und Verwaltung des Personals und andere bewirtschaftende Bereiche (Finanzen, Haushalt, Räume, Ausstattung und IT) haben. Die Bedeutung des Bereiches wurde während der Corona-Pandemie sehr deutlich wurde. Vor diesem Hintergrund wurde er mit Stellen aus dem ÖGD-Pakt verstärkt.
2.3 Welche Aufgaben/Stellen/Standards sind dauerhaft zur Einsparung vorgesehen (soweit zum aktuellen Zeitpunkt schon bekannt)?
Eine konkrete Festlegung der langfristigen Stelleneinsparungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Es sollen zunächst ein aus der Erstellung der Prozesslandkarte (s. Punkt 2.1) resultierendes Konzept bezüglich der Maßnahmen zur Prozessoptimierung sowie die Aufgabenentwicklung aufgrund kurz-/mittelfristiger Stellenneubesetzungen in 2023/2024 abgewartet werden.
2.4 Welche Folgen (verwaltungsintern / politisch / rechtlich / gesellschaftlich) sind zu erwarten?
o längere Bearbeitungszeiten von Anträgen aus dem Stadtrat o deutliche Verfehlung strategischer Ziele der Stadt Nürnberg beim Gesundheitsamt o Überschreitung von Bearbeitungsfristen und damit einhergehend reduziertere Bürgerorientierung o reduzierte Anzahl an Veranstaltungen und damit einhergehend weniger Sichtbarkeit in der Stadtgesellschaft
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 15.11.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Umsetzungsstand des ÖGD-Pakts in Nürnberg
Bericht:
Aufgrund der Erfahrungen während der SARS-CoV-2-Pandemie haben Bund und Länder den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ am 29.09.2020 verabschiedet und stellen bis 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung. In der Berichterstattung wird der Fokus auf folgende zwei Säulen des ÖGD-Paktes gerichtet:
-
Personalaufbau und die Verwendung der Stellen. In der Sitzung des POA am 19.10.2021 wurde dem Stadtrat eine Erweiterung des Stellenplans für das Gesundheitsamt im Umfang von insgesamt 24,50 VK vorgeschlagen. Die Stellen werden aus Mitteln des ÖGD-Pakts teilfinanziert. Die Förderquote beträgt ca. 66,8 %. Der Stadtrat hat in den Haushaltberatungen der Ausweisung der zusätzlichen Stellen zugestimmt. Über die Verwendung der Stellen soll berichtet werden.
-
Digitalisierung und die Umsetzung der Maßnahmen. Der Freistaat Bayern fördert mit 244.166,22 Euro und der Bund fördert mit 3.397.500,00 Euro die Digitalisierung des ÖGD der Stadt Nürnberg. Über die Verwendung der Fördermittel soll berichtet werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Besetzung der Stellen wird auf besondere Personengruppen gemäß der einschläigen Vorgaben Rücksicht genommen (z.B. Schwerbehinderte).
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
DiP
Umsetzungsstand des ÖGD-Pakts in Nürnberg
Sachverhalt
Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Um die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie aufzugreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver zu erfüllen zu können, haben Bund und Länder den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ am 29.09.2020 verabschiedet. Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro bis Ende 2026 zur Verfügung. Der Pakt umfasst fünf wesentliche Säulen. Finanziert wird der Pakt mit Mitteln der Europäischen Union aus dem Programm „NextGenerationEU“.
Die Fünf Säulen des Paktes
-
Personalaufbau
-
Steigerung der Attraktivität des ÖGD
-
Digitalisierung
-
Umsetzung der Internationalen Vorschriften zur Gesundheitssicherheit
-
Zukunftsfähige Strukturen des ÖGD
Nachfolgend wird der Fokus der Berichterstattung auf die beiden wichtigsten Säulen, Personalaufbau und Digitalisierung, gelegt.
1. Personalaufbau - Verwendung der Stellen
In der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 03.02.2022 wurde die inhaltliche Umsetzung des ÖGD-Paktes ausführlich dargestellt. Ziele wurden definiert und die Bedarfe in den verschiedenen Bereichen im Gesundheitsamt deutlich gemacht. Nun soll über den Umsetzungsstand der personellen Aufstockungen berichtet werden.
Aus Mitteln des ÖGD-Paktes wurden in zwei Tranchen Stellen geschaffen. Die erste Tranche umfasste 11,25 unbefristete Stellen im Jahr 2021. In einer zweiten Tranche wurde dem Stadtrat eine Erweiterung des Stellenplans für das Gesundheitsamt im Umfang von insgesamt 24,50 VK vorgeschlagen, die in den Haushaltsberatungen am 18.11.2021 beschlossen wurden. Diese aus Mitteln des ÖGD-Pakts teilfinanzierten Stellen sind bis 31.12.2026 befristet. Für 20,5 dieser Stellen, die zunächst als sogenannte Dummy-Stellen im Stellenplan 2022 ausgewiesen wurden, mussten die Aufgaben noch konkretisiert werden. Die endgültige Stellenbesetzung ist weitgehend abgeschlossen, oder wird bis zum Jahresende abgeschlossen sein und stellt sich wie folgt dar:
1.1 Gesundheitsförderung
Für die kommunale Prävention wurden insgesamt 7,5 Stellen vorgesehen. Davon wurden im Jahr 2022 bereits zwei Stellen besetzt. Weitere 4,5 Stellen konnten im Jahr 2023 besetzt werden. Für eine Stelle laufen derzeit die Vorbereitungen zur Stellenbesetzung.
1.2 Infektionsschutz
Bereits im Jahr 2021 konnten drei Arztstellen, weitere 1,75 Stellen im Jahr 2022 und 2,4 Stellen im Jahr 2023 -vor allem für die Epidemiologie und das Meldewesen- besetzt werden um den Infektionsschutz für die Zukunft zu stärken.
1.3 KJ1/ ZEBBEK
Derzeit wird die Ausschreibung für die halbe Arztstelle vorbereitet.
1.4 Hygiene
Auch in diesem Bereich wurden bereits 2021 fünf Sachbearbeiter für die Hygieneaufsicht und 0,25 Arztstellen für die Fachberatung besetzt. 0,77 Stellen konnten zusätzlich im Jahr 2023 vergeben werden. Eine weitere halbe Stelle erhält in Kürze die neue Bereichsleitung.
1.5 BesoGef
Die aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie geschaffene Stelle wurde als Stabstelle eingerichtet und – zusammen mit einer Stelle zur Verwaltungsunterstützung – im Jahr 2023 besetzt.
1.6 Öffentlichkeitsarbeit
Die Stelle wurde als Stabstelle eingerichtet und ist seit 2022 besetzt.
1.7 Fachstelle Psychiatrie
Eine halbe Stelle wurde für die Funktion eines Psychatriekoordinators für Kinder und Jugendliche im Stab angesiedelt und konnte im Jahr 2023 besetzt werden.
1.8 Digitalisierung
Die Stabstelle einer IT-Sachbearbeiterin konnte 2023 besetzt werden.
1.9 Digitales und Recht
Der Bereich Recht wurde mit zwei Stellen im Masernschutz und bei der Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten verstärkt. Eine Stelle wurde bereits in diesem Jahr besetzt, die zweite Stelle ist derzeit im Besetzungsverfahren. Weiter verstärkt wurde der Bereich Digitales mit Mitteln aus dem Projekt DIGIN (siehe 2.2), das ebenfalls im Rahmen des ÖGD-Paktes ins Leben gerufen wurde. Hier wurden zwei weitere Stellen geschaffen und bereits 2023 besetzt.
1.9 Verwaltung
Die Personalverwaltung wurde mit 2,25 Stellen aufgestockt. Für die Leitung des Bereichs und die Stelle des Personalmanagements laufen derzeit die Wiederbesetzungsverfahren. Die 0,25 Stellen einer Sachbearbeiterin wurden bereits 2022 besetzt.
In diesem Bereich wird aktuell an einem detaillierten Organigramm gearbeitet, um den Stellenbestand und die Einordnung der Mitarbeitenden in die verschiedenen Bereiche darstellen zu können. Dies dient nicht nur Klärung von Zuständigkeiten, intern wie extern, sondern wird auch die Grundlage der notwendigen Anpassung des Stellenplans sein. Auch die Erweiterung der internen Entwicklungsmöglichkeiten stehen hier besonders im Fokus.
Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der Führungskräfte in den verschiedenen Bereichen. Als erste Maßnahme werden hier regelmäßige Inhouse-Schulungen aus dem Themenfeld Führung und Organisation, in Zusammenarbeit mit dem Personalamt, eingeführt.
Auch das Verfahren zur Personalrekrutierung wird überarbeitet.
1.10 Amtsleitung
Durch die Trennung in die Bereiche medizinisch-fachliche und betriebswirtschaftliche Leitung wurden zwei zusätzliche Stellen erforderlich, die 2022 bzw. 2023 vergeben wurden.
2. Digitalisierung – Umsetzung der Maßnahmen
Bund und Länder sind sich einig, dass die Digitalisierung einen wichtigen Beitrag dazu leistet, die Arbeit des ÖGD effizienter zu gestalten und Verfahren zu beschleunigen. Zur Stärkung der Digitalisierung im Bereich des ÖGD stehen insgesamt 800 Millionen Euro zur Verfügung, die unter Berücksichtigung der konkreten Strukturen des ÖGD in den einzelnen Ländern zielgerichtet zum Einsatz kommen sollen.
Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“
| Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ soll auch der ÖGD noch stärker als | |
|---|---|
| bisher von digitalen Anwendungen profitieren und somit u. a. den Informationsaustausch | |
| zwischen den Gesundheitsämtern, aber auch darüber hinaus, erleichtern. Ziel der Digitali- | |
| sierung ist es, eine Interoperabilität über alle Ebenen hinweg sicherzustellen | |
| Näheres hierzu und die aktuellen Projektstände bundesweit sind unter | |
| www.gesundheitsamt-2025.de zu finden. | |
| 2.1. Verwaltungsvereinbarung zwischen Freistaat und Stadt Nürnberg zur Digitalisie- | |
| rung |
Der Freistaat Bayern stellte dem Sachaufwandsträger zur technischen Modernisierung des kommunalen Gesundheitsamtes Nürnberg und zu dessen Anschluss an das elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 IfSG Finanzhilfen in Höhe von 244.166,22 € zur Verfügung. Förderfähig waren Aufwendungen zwischen dem 28.03.2020 und dem 31.12.2021. Diese wurden vollständig in Anspruch genommen.
2.2 Projekt DIGiN
Auf den sogenannten ersten Förderaufruf zur Digitalisierung des ÖGD in Nürnberg erhielt die Stadt Nürnberg eine Förderzusage in Höhe von 3.397.500,00 € für das Projekt DigiN (Digitalisierung in Nürnberg). Der Förderzeitraum ist sehr kurz bemessen und reicht grundsätzlich vom 01.10.2022 bis 30.09.2024. Inzwischen gab es einen zweiten Förderaufruf, ebenfalls bis 30.09.2024, an dem sich die Stadt nicht beteiligt hat, da absehbar die Umsetzung der einzelnen Bausteine und Teilprojekte auf Grund Vergabevorschriften, Angebotsstrukturen und Prozesslaufzeiten bis zu dem Termin herausfordernd ist.
Ziel des Projekts ist z.B. durch die Verknüpfung von Fachanwendungen und den Einsatz von Automatisierungen (RPA) Prozesse zu verschlanken, während zusätzliche Arbeitsschritte für Mitarbeitende bei der Übertragung von einem in ein anderes System wegfallen. Der digitale Reifegrad als zentrale Bezugsgröße gibt dabei an, wie weit das Gesundheitsamt in der Anpassung der einzelnen Prozesse fortgeschritten ist. Je höher der digitale Reifegrad, desto digitaler das Gesundheitsamt.
Das DIGiN-Projekt soll dazu führen, dass am Ende das Gesundheitsamt den Reifegrad 3 erreicht, der aussagt, wie vernetzt und digital das Amt geworden ist. Die Digitalisierung und die anstehenden Veränderungen dienen dabei nicht dem Selbstzweck, sondern bedeuten eine Entlastung der Mitarbeitenden und zentrieren zugleich die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Dazu gehört, dass die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern asynchron und nicht an ein analoges Medium gebunden ablaufen kann, Mitarbeitende vernetzter arbeiten und regelmäßig für die Veränderungen sensibilisiert und geschult werden.
Die drei Dimensionen, die innerhalb des Gesundheitsamtes Nürnberg dabei die höchste Priorität einnehmen sind: Digitalisierungsstrategie, Prozessdigitalisierung und Informationssicherheit.
Die Digitalisierungsstrategie ist die Grundlage aller Veränderungen und beinhaltet neben der Planung des zur Verfügung stehenden Budgets die Benennung von Verantwortlichen, die Evaluation zum Fortschritt und die Vernetzung mit anderen Gesundheitsämtern, die ähnlich bestrebt sind, sich weiterzuentwickeln.
In die Prozessdigitalisierung fließt ein, die Prozesse in ihrem jetzigen Ablauf und ihr Veränderungspotenzial zu kennen und diese an die Mitarbeitenden zu kommunizieren. Das Gesundheitsamt arbeitet mit sensiblen Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und hat daher die Pflicht, für die Sicherheit dieser Informationen Sorge zu tragen. Durch ständige Updates von Programmen, Richtlinien zum Umgang und Strategien im Umgang mit Vorfällen wird zuletzt der Reifegrad der Informationssicherheit gesteigert.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 15.11.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Vorstellung aktueller Stand SEU mit rSEU
hier: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.04.2023 und
Antrag FDP vom 19.06.2023
Anlagen: DiversityCheck Sachverhalt Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.04.2023 Antrag FDP vom 13.06.2023
Bericht:
Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) der schulpflichtig werdenden Kinder kann in Nürnberg aufgrund unterschiedlicher Ursachen in vielen Fällen nicht mehr zeitgerecht durchgeführt werden. In der Sachverhaltsdarstellung wird dazu ausführlich Stellung genommen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity Check in der Anlage.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Diversity-Check Stadt Nürnberg
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | D ie Schuleingangsuntersuchung (SEU) betrifft die Gesamtheit der in Nürnberg schulpflichtig werdenden Kinder. Besonders profitieren davon jedoch Kinder und Jugendliche aus sozial b enachteiligten Familien, Kinder mit M igrationshintergrund und Kinder mit F örderbedarf in verschiedenen Entwicklungsbereichen und gesundheitlichen Problemen. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | D atengrundlage sind die Auswertungen der SEU, die geschlechtsspezifisch und teilweise nach Vorhandensein von Migrationshintergrund und Sozialraumtypen ausgewertet werden. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Durch möglichst frühzeitiges Erkennen von Förderb edarf und gesundheitlichen oder psychis chen Problemen erhöht sich die Chance von v.a . Kindern aus sozial benachteiligten Familien oder Familien in schwierigen Lebenslagen auf einen erfolgreichen Bildung sabschluss mit allen sich daraus ergebe nden Konsequenzen. | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | Verbesserung der Gesundheit von Kindern und J ugendlichen und Verbesserung der g esundheitlichen und sozialen C hancengleichheit für alle Kinder | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | c✔ relevant c teilweise relevant c nicht relevant |
Vorstellung aktueller Stand SEU mit rSEU
Sachverhalt
Rechtliche Grundlagen der Schuleingangsuntersuchungen (SEU) in Bayern sind Artikel 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 24.07.2020, Artikel 12 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) vom 10.05.2022 (am 01.06.2022 in Kraft getreten) und die Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV) vom 20.12.2008.
Die Schuleingangsuntersuchung dient der Feststellung, ob das schulpflichtige Kind aus gesundheitlicher Sicht am Unterricht Erfolg versprechend teilnehmen bzw. ob ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer allgemeinbildenden Schule zumindest aktiv teilnehmen kann. bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Unterstützung bei der Beratung der Personensorgeberechtigten zur Auswahl der geeigneten Schulart, ggf. auch zum Besuch oder zur Auswahl einer Schulvorbereitenden Einrichtung. der Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen oder Förderbedarf. der Beratung der Personensorgeberechtigten auch über weitere Hilfe leistende Stellen oder Personen, insbesondere für diagnostische und therapeutische Möglichkeiten, sowie der Ableitung von Empfehlungen zur Gestaltung des Schulalltags. der Erhebung bevölkerungsbezogener Gesundheitsparameter.
Wie aus untenstehender Tabelle ersichtlich, kam es in den letzten Jahren in der Stadt Nürnberg zu einem stetigen Anstieg der zu untersuchenden Einschulkinder.
| Jahr | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2022 | 2023 * |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zu unter-su- chende Kin- der insge- samt | 4.078 | 4.223 | 4.359 | 4.688 | 4.633 | 4.883 | 4.730 | 4.844 | 4.965 | 5.197 | 5.240 |
* Vorläufige Anzahl (Stand 09.10.2023). Die endgültige Zahl stand zum Zeitpunkt der Erstellung des Sachverhalts noch nicht fest, da die letzten Zuzüge jeweils erst Mitte Oktober gemeldet werden.
-
Stellungnahme zum Antrag der Stadtratsfration Bündnis90/ Die Grünen vom
-
April 2023: „Schuleingangsuntersuchung früher durchführen“
1.1 Wie kann die „Pflichtuntersuchung“ für den Schuleintritt organisatorisch so
verändert werden, dass sie zeitgerecht vor dem Schuleintritt, am besten bis Juni,
durchgeführt wird?
Die Durchführung der SEU richtet sich in Nürnberg nach den alljährlich, meist Ende August, neu herausgegebenen fachlichen Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): „Manuale für die Schuleingangsunter-suchung“. Aus diesen fachlichen Vorgaben ergeben sich konsekutiv auch viele organisatorische Abläufe.
Für die Kinder, die im Folgejahr eingeschult werden, beginnen die Untersuchungen in Nürnberg in der Regel Anfang November des laufenden Jahres jeweils nach den Herbstferien. Die Kinder werden innerhalb des betreffenden Schulsprengels nach Alter untersucht, die älteren zuerst. Bereits in den letzten Jahren vor der SARS-CoV2-Pandemie konnten die Untersuchungen aufgrund der stetig steigenden Kinderzahl oftmals erst mit
Beginn der Sommerferien abgeschlossen werden. Dazu kommen regelmäßig die dem Gesundheitsamt in den Monaten Juli bis Oktober nachgemeldeten Zuzüge; im Jahr 2023 von Juli bis September 108 Kinder. Die Oktobermeldung stand zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch aus. Diese werden dann ggf. bis spätestens zu den Herbstferien untersucht.
Bei der jetzt abzuschließenden SEU (SEU 2023) hat sich die Untersuchung der Kinder zeitlich gegenüber den Vorjahren nochmals weiter nach hinten verschoben. Teilweise konnten auch Kinder, die schon längere Zeit in Nürnberg gemeldet sind, erst in oder nach den Sommerferien untersucht werden.
Die noch spätere Fertigstellung der SEU hat verschiedene Gründe, unter anderem ursächlich waren folgende Punkte: Im Verhältnis zu den steigenden Kinderzahlen und den zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der SEU (z.B. Ausstellen einer Bescheinigung zum Masernschutz) zu gering bemessenes Personal. Die SEU 2023 konnte aus verschiedenen organisatorischen Gründen erst zwei Wochen später begonnen werden. Die Meldung der Zuzüge an das Gesundheitsamt durch die zuständige Institution erfolgte im Vergleich zu Vorjahren deutlich verzögert. Von September 2022 bis einschließlich September 2023 wurden auf diesem Weg insgesamt 379 Kinder gemeldet. Untersuchungstermine wurden deutlich häufiger als sonst unentschuldigt versäumt oder durch die Personensorgeberechtigten sehr kurzfristig abgesagt bzw. verschoben, sodass ein zweiter oder dritter oder teilweise auch gar vierter Untersuchungstermin vergeben werden musste, bzw. schießlich eine Meldung an den ASD erfolgen musste. Aufgrund des hohen Krankenstands beim Personal des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) mussten Untersuchungstermine durch den KJÄD kurzfristig abgesagt werden oder konnten gar nicht erst vergeben werden. Im Vergleich zu den Jahren vor den SARS-CoV2-Pandemie deutlich höhere Anzahl an Lang- und Kurzzeiterkrankten beim Personal. Eine Ärztin des KJÄD (0,5 VK) war noch bis Ende Januar 2023 in der Besonderen Aufgabenordnung mit Aufgaben im Bereich der SARS-CoV2-Pandemie befasst. Die Stelle einer Kinderkrankenschwester (0,5 VK) ist seit Ende Juni 2023 nicht besetzt, da aufgrund der Haushaltskonsolidierung keine Ausschreibung erfolgen konnte. Eine Kinderärztin (0,62 VK) befindet sich seit September 2023 in Erziehungszeit. Eine Weitere (0,5 VK) wird ab Januar 2024 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit gehen. Auch für diese Stellen konnten aufgrund der Haushaltskonsolidierung noch keine Ausschreibungen erfolgen.
Durch eine späte Untersuchung der Kinder können bedauerlicherweise die oben beschriebenen Ziele der SEU nur noch teilweise erreicht werden. An einer Verbesserung der bestehenden Situation wird derzeit intensiv gearbeitet. Zur Verbesserung der personellen Situation wird eine Aufstockung des Personals von 2,0 VK im Bereich der Kinderkrankenschwestern und 1,0 VK im Bereich der Kinder- und Jugendärztinnen im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2024 zur Schaffung vorgeschlagen.
Zusätzlich wird aktuell die Durchführung einer Organistionsuntersuchung der SEU vorbereitet. Der Beginn der Organisationsuntersuchung ist derzeit für ca. November/ Dezember 2023 vorgesehen. Dabei werden auch Aspekte einer möglichen Digitalisierung überprüft. Teilweise ist eine Digitalisierung bereits erfolgt, z.B. beim Vorab-Fragebogen. Zur organisatorischen Optimierung auf jeden Fall hilfreich wäre das Zusammenfassen der KJÄD-Außenstellen und der Zentrale in geeigneten Räumlichkeiten an einem gemeinsamen Standort. Auch daran wird derzeit gearbeitet.
1.2 Wie steht es mit den Planungen, die Schuleingangsuntersuchungen schon im Jahr
vor der Einschulung durchzuführen, sodass noch mehr Zeit für eine Förderung vor
Schulbeginn bleibt?
Die derzeitige Schuleingangsuntersuchung findet im Schuljahr vor der Einschulung statt. Häufig kommt somit, auch bei zeitgerechter Durchführung, der Erfolg einer im Rahmen der SEU empfohlenen Förderung für den Schulbeginn zu spät. Nur bei frühzeitiger Diagnostik ist der Zeitraum ausreichend, damit die im Regelfall längerfristig erforderlichen Fördermaßnahmen oder Therapien noch vor der Einschulung eine deutliche Besserung bewirken können.
Aus diesem Grund wurde durch die Bayerische Staatsregierung die Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) in Bayern bis (nach derzeitigem Stand) 2026 verpflichtend beschlossen. Die rSEU soll ab 2026 die derzeitige SEU ersetzen und findet ein Jahr früher statt. Das Untersuchungsprogramm wurde an die jüngere Altersgruppe angepasst und auch insgesamt erweitert.
Die Einführung der rSEU wäre aus Sicht des Gesundheitsamtes auch in Nürnberg dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere, da die in Nürnberg früher durch den KJÄD freiwilligen angebotenen Untersuchungen und Beratungen der 4- bis 5-jährigen Kinder in den Kindertagesstätten aus personellen Gründen seit einigen Jahren (bereits schon vor der SARS CoV-2- Pandemie) entfallen müssen.
Durch die veränderten Vorgaben hat die rSEU jedoch im Vergleich zur jetzigen SEU einen deutlich höheren Personalbedarf, sowohl bei den Kinderkrankenschwestern als auch im schulärztlichen Bereich. Zudem werden auch zusätzliche geeignete Räumlichkeiten benötigt. Beides ist derzeit nicht vorhanden.
Ein frühestmöglicher Beginn wird angestrebt. Auch die Aspekte der Einführung der rSEU werden in der oben beschriebenen geplanten Organisationsuntersuchung mit betrachtet.
1.3 Welche und wieviele Auffälligkeiten, vor allem auch im Bereich der Autismus-
Spektrum-Störungen, werden zur Zeit sichtbar und welche Fördermaßnahmen sind
noch vor Schuleintritt möglich?
Eine genaue, regelgerechte Auswertung der durch die SEU 2023 erhobenen Befunde ist erst nach Abschluss der SEU 2023 und Übermittlung der Daten an das LGL möglich. Aufgrund dieser Anfrage hat der KJÄD die Auswertung eines Teilbereichs der bisher erhobenen Daten vorgezogen und mit den Werten der SEU 2019 (der letzten vor der SARS-CoV2-Pandemie regelrecht durchgeführten SEU) verglichen. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen sind diese jedoch nur mit Vorbehalt zu betrachten und noch nicht auf Plausibilität geprüft.
| Einschulungsjahr | 2019 | 2023 |
|---|---|---|
| Lautbildung auffällig | 17,6% | 20,8% |
| Sprachverständnis auffällig | 10,1% | 20,2% |
| Einbeinhüpfen auffällig | 12,3% | 20,6% |
| Zeichnen eines Dreieck auffällig | 12,6% | 18,1% |
Bei Betrachtung der Daten fällt auf, dass die Auffälligkeiten im sprachlichen Bereich deutlich zugenommen haben, sowohl die Lautbildung als auch das Sprachverständis betreffend. Im Bereich der Lautbildungsstörungen ist meist eine logopädische Therapie erforderlich, die über den behandelnden Kinderarzt/ die behandelnde Kinderärztin initiert werden muss. Wenn das Kind noch nicht in logopädischer Behandlung ist, wird den Eltern eine schriftliche Empfehlung für den Arzt/ die Ärztin mitgegeben. Zur Förderung des Sprachverständisses ist häufig auch die Empfehlung zum Vorlesen, zur Durchführung von Spielen, die auf die Sprachförderung ausgerichtet sind oder zum alltagsbegleitenden Sprechen ausreichend. Jedoch sollte vorher das Vorliegen einer therapiebedürftigen Störung der Sprachentwicklung ausgeschlossen sein.
Auch die motorische Entwicklung erscheint in der SEU 2023 häufiger als 2019 förderbedürftig. In diesen Fällen wird meist den Eltern eine entsprechende angepasste Förderempfehlung gegeben und/oder die regelmäßige Teilnahme an entsprechenden sportlichen Aktivitäten empfohlen. Die Empfehlung einer ergotherapeutischen Therapie erfolgt in der Regel nur in besonders ausgeprägten Fällen oder kombinierten deutlichen Abweichungen in der Entwicklung. Bei kombiniertem Förderbedarf in mehreren Entwicklungsbereichen oder zum Zeitpunkt der Untersuchung noch vorhandenem stark ausgeprägtem Förderbedarf in einem Entwicklungsgebiet, sollte auch die Empfehlung einer Zurückstellung der Einschulung in Kombination mit dem Besuch einer schulvorbereitenden Einrichtung in Betracht gezogen werden.
Die Häufigkeit des Vorliegens einer Autismus-Spektrum-Störung kann in der beim Gesundheitsamt verwendeten Datenbank (‚Aeskulab‘) nicht explizit erfasst werden, da diese Störungen, wie auch die meisten anderen chronischen Erkrankungen, nur als Freifeld-Text oder im Kommentar erfasst werden können.
Auswertbar ist zum Beispiel eine im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung erfasste allgemeine Auffälligkeit des Verhaltens. Darunter werden unterschiedlichste Auffälligkeiten zusammengefasst (z.B. Vorhanden sein von motorischer Unruhe, einer kurzen Konzentrationsspanne oder Auffälligkeiten, welche die Ausdauer, die Zugewandheit, die Mitarbeit oder die Motivation betreffen, usw.), die dann in der Datenbank nur im Kommentar spezifiziert werden und dadurch nicht im Detail auszuwerten sind. Entsprechende Feststellungen wurden in der SEU 2023 bei 48,3% der schulärztlich untersuchten Kinder getroffen. In der SEU 2019 lag diese Quote bei 45,9%. Bei Bedarf wird hier durch die Schulärztinnen eine bisher häufig noch nicht erfolgte weiterführende Abklärung und ggf. eine Diagnostik empfohlen. Was bei der Analyse auffällt ist, dass der Anteil an Kindern, die sich wegen Auffälligkeiten in diesem Bereich zum Zeitpunkt der SEU in Therapie befanden oder welchen im Rahmen der SEU eine diesbezügliche Abklärung empfohlen wurde von 9,5% (2019) auf 15,5% (2023) der schulärztlich untersuchten Kinder angestiegen ist.
1.4 Inwieweit werden Erkenntnisse des Fachdienstes Inklusion in die
Einschulungsgutachten mit einbezogen?
Erkenntnisse des Fachdienstes Inklusion werden sehr gerne in die schulärztlichen Empfehlungen für die Sorgeberechtigten und die Schule mit einbezogen, sofern sie dem KJÄD vorliegen. Hierzu ist der KJÄD auf die Kooperation und das Einverständnis der Personensorgeberechtigten angewiesen. Häufig wird das Einbeziehen des Fachdienstes im Rahmen der SEU auch erst angeregt, vor allem, aber nicht nur, auch dann, wenn das Kind keine Kindertagesstätte besucht.
- Stellungnahme zum Antrag der FDP vom 13.Juni 2023:
„Schuleingangsuntersuchungen vorziehen und flexibler gestalten“
2.1 Die Stadtverwaltung prüft, inwieweit Schuleingangsuntersuchungen (SEU) auch von
einer Kinderärztin/einem Kinderarzt bzw. Hausärztin/Hausarzt oder von
Erzieherinnen/Erziehern durchgeführt werden könnten.
Art. 12 GDG
| Schulgesundheitspflege | ||
|---|---|---|
| (1) 1 Die Gesundheitsämter nehmen in Zusammenarbeit mit der Schule und den Personen- | ||
| sorgeberechtigten die Schulgesundheitspflege wahr. 2Die Schulgesundheitspflege soll | ||
| entwicklungsbedingten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Entwicklungs- | ||
| verzögerungen vorbeugen, sie frühzeitig erkennen, den Personensorgeberechtigten | ||
| Wege für deren Behebung aufzeigen und präventiv mit Blick auf einen möglichen För- | ||
| derbedarf gesundheitlich beraten. | ||
| (2) 1 Die Gesundheitsämter informieren nach Anhörung der Personensorgeberechtigten die | ||
| Schulleitung der Schule, an der die Schulpflicht erfüllt wird oder voraussichtlich zu er- | ||
| füllen ist, schriftlich | ||
| 1. | ||
| ob gesundheitliche Beeinträchtigungen, Entwicklungsverzögerungen oder Behinderun- | ||
| gen festgestellt wurden, wenn dies im Einzelfall für die Beschulung, insbesondere für | ||
| die individuelle Förderung, erforderlich ist, | ||
| 2. | ||
| über Erkrankungen, die gegebenenfalls ein unmittelbares medizinisches Eingreifen o- | ||
| der medizinische Maßnahmen an der Schule erfordern. | ||
| 2 Die Information erfolgt entweder unmittelbar nach der Sprachstandserhebung, wenn der | ||
| Besuch eines Vorkurses Deutsch notwendig ist, im Übrigen frühestens ab Beginn des Jah- | ||
| res, in dem das Kind bis zum 30. September sechs Jahre alt oder nach Art. 37 Abs. 1 Satz | ||
| 2 oder 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) | ||
| schulpflichtig wird. | ||
| (3) 1 Die Personensorgeberechtigten haben ihr Kind zur Schuleingangsuntersuchung nach | ||
| Art. 80 Satz 1 BayEUG den Gesundheitsämtern vorzustellen und den Nachweis über die | ||
| Teilnahme an der für das Kind im Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung altersentspre- | ||
| chenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. 2Wird dieser Nachweis nicht erbracht | ||
| oder ist eine schulärztliche Untersuchung auf Grund einer Verordnung gemäß Art. 31 Abs. | ||
| 1 Nr. 11 indiziert, haben die betroffenen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teilzu- | ||
| nehmen. 3 Wird ein Teil der Schuleingangsuntersuchung verweigert, erfolgt eine Mitteilung | ||
| an das zuständige Jugendamt. 4Die Jugendämter haben unter Heranziehung der Perso- |
nensorgeberechtigten oder der Erziehungsberechtigten festzustellen, ob gewichtige An-
haltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im Sinn des § 8a des Achten Buches Sozialge-
setzbuch bestehen. 5Bei der Schuleingangsuntersuchung nach Satz 1 und bei weiteren
schulischen Impfberatungen sind vorhandene Impfausweise und Impfbescheinigungen
(§ 22 des Infektionsschutzgesetzes) der Kinder durch die Personensorgeberechtigten vor-
zulegen.
Durch die oben benannten gesetzlichen Grundlagen wird die SEU eindeutig und mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten den Gesundheitsämtern als Pflichtaufgabe zugeordnet. Durch die gleichen Gesetzestexte werden umgekehrt auch die Personensorgeberechtigten gesetzlich verpflichtet, ihre Kinder dem Gesundheitsamt zur SEU vorzustellen. Für eine ersatzweise Durchführung durch andere Institutionen oder Berufsgruppen besteht nach den oben genannten Rechtsvorschriften kein rechtlicher Spielraum.
2.2. Falls dies die aktuelle Rechtslage nicht zulässt, setzt sich die Stadt auf Landes- und Bundesebene für rechtliche Änderungen ein. Die SEU hat zwei Bestandteile: 1) das Schuleingangs-Screening durch die Fachkraft der Sozialmedizin/ Kinderkrankenschwester für alle Kinder und 2) die schulärztliche Untersuchung bei Vorhandensein von bestimmten festgelegten Kriterien (z.B. Fehlen der zuletzt altersgemäß fälligen Vorsorgeuntersuchung, auffälliger Befund im Screening oder in der Vorsorgeuntersuchung, Vorliegen von chronischen Erkrankungen, kein Besuch einer Kindertagesstätte, Wunsch der Eltern).
Das Schuleingangsscreening umfasst insbesondere: die Erhebung der medizinischen Vorgeschichte (Anamnese). die Erhebung des Impfstatus und eine Impfberatung. die Überprüfung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1–U9. die Messung der Körpergröße und des Körpergewichts. einen (apparativen) Seh- und Hörtest. ein standardisiertes Sprach- und Sprechscreening. ein standardisiertes Motorik-Screening.
Aus den durchzuführenden Tätigkeiten ergibt sich zwingend, dass eine medizinische Ausbildung mit Spezialisierung auf den pädiatrischen Bereich zur sinnvollen Durchführung und Beurteilung des Screenings vorhanden sein muss.
Weiterhin handelt es sich bei den im Rahmen der SEU vorgelegten Dokumenten (Impfausweis, Vorsorgeheft, ggf. medizinische Befunde) um medizinische Dokumente, die der medizinischen Schweigepflicht unterliegen und ausschließlich von der Fachkraft der Sozialmedizin oder den Ärztinnen/ Ärzten der zuständigen Gesundheitsverwaltung einzusehen sind.
Allein schon aus diesen Gründen ergibt sich, dass ein Anstreben der Durchführung der SEU durch die Erzieherinnen/ den Erzieher des Kindes nicht zielführend ist.
Die Grundlagen der SEU wurden durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Expertinnen und Experten des LGL, des bayerischen Gesundheitsministeriums (StMGP) und aus Kinderärztinnen/ Kinderärzten sowie Kinderkrankenschwestern der bayerischen Gesundheitsämter erarbeitet und fortlaufend verfeinert. Dabei flossen auch die Erfahrungen von Beratungslehrkräften und der Schulpsychologie ein. Es entstand ein ausgefeiltes Konzept im
Sinne eines kurzen prägnanten Screenings, das innerhalb einer relativ kurzen, für die Altersstufe angemessenen Untersuchungszeit bei der Durchführung durch eine erfahrene Schulärztin/ einen erfahrenen Schularzt oder eine Kinderkrankenschwester (Screening) alle für die Schule wichtigen kognitiven, sprachlichen und motorischen Entwicklungsbereiche prüft. Wie auch vielfach durch die Beratungslehrkräfte und Leitungen der Grundschulen bestätigt, erlaubt dieses kurze Verfahren eine gute vorläufige Beurteilung, ob weitere Untersuchungen durch die Schulen erforderlich sind, um die für das Kind geeignete Schulform zu finden. Auf Grund der Erfahrung der Untersuchenden und der gleichzeitig vorhandenen Kenntnis der schulischen Strukturen, inklusive der Fördereinrichtungen für Kinder mit Einschränkungen, kann somit bereits bei der Schuleingangsuntersuchung eine entsprechende Beratung der Eltern und die Einleitung weiterer Maßnahmen besprochen und initiiert werden.
Die Durchführung der SEU und die damit zusammenhängende Beratung und Empfehlung durch die Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter als unabhängige Institution wird von Eltern, Schulen und Kindertagestätten geschätzt.
Die bis vor ca. zehn Jahren bestehende Möglichkeit, auf Wunsch der Erziehungsberechtigten die SEU ersatzweise in der Kinderarztpraxis durchführen zu lassen, wurde explizit durch den Gesetzgeber abgeschafft. Hintergrund war, dass die SEU einheitlich und von einer unabhängigen Institution durchgeführt werden sollte. Die SEU unterscheidet sich auch in ihren Inhalten und in der Gewichtung der Ziele ganz wesentlich von den bei der niedergelassenen Ärztin / beim niedergelassenen Arzt durchzuführenden Früherkennungsuntersuchungen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 15.11.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Hitzeaktionsplan Stadt Nürnberg – Stand der Umsetzung und weitere Entwicklung -
hier: Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 26.06.2023 und
Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 24.07.2023
Bericht:
Nach dem Beschluss zur Umsetzung des Hitzeaktionsplans wird über den aktuellen Stand der Umsetzungen berichtet. Die Koordinierungsstelle wurde besetzt, die Koordinierungsgruppe wurde eingesetzt. Ein erstes Maßnahmenbündel konnte in diesem Jahr umgesetzt werden: Zusammenstellung kühler Orte mit einer online Bürgerbefragung, im Zuge dessen intensive Öffentlichkeitsarbeit, Einrichtung eines Hitzetelefons beim Seniorenamt, Schulung Ehrenamtlicher und Netzwerkkoordinatoren zur Vorbeugung und zum Umgang mit gesundheitlicher Folgen von Hitze. Die Maßnahmen konnten 2023 durch Umschichtungen im Budget des Referats für Umwelt und Gesundheit umgesetzt werden. Zur mittel- und langfristigen Sicherung der Umsetzung von Maßnahmen ist ein Budget für den HAP-akut zwingend notwendig. Die Kosten für die Umsetzung von Großmaßahmen wie Vernebelungsanlagen und Cooling Center sind noch nicht bezifferbar. Die Verwendung von Fördermitteln wird geprüft.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Haushaltsmittel wurden im Rahmen der HH-Beratungen für 2024 angemeldet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Hitzeaktionsplan addressiert alle in Nürnberg lebenden Menschen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Hitzeaktionsplan Stadt Nürnberg – Stand der Umsetzung und weitere Entwicklung des
HAP-akut
Sachverhalt
In der Sitzung des Umweltausschusses am 27.07.2022 und des Gesundheitsausschusses am 06.10.2022 wurde der Hitzeaktionsplan Stadt Nürnberg (HAP) beschlossen. Ziel des HAP ist die Reduzierung gesundheitlicher Folgen von Hitzeereignissen, insbesondere Hitzewellen. Die Einführung des HAP ist als Prozess zu verstehen, der schrittweise erfolgt und laufend evaluiert und weiterentwickelt werden muss, um so den aktuellen Bedarfen angepasst werden zu können.
Der HAP gliedert sich in zwei Maßnahmenteile: HAP-akut und HAP-präventiv. Die Maßnahmen von HAP-akut sollen die Bevölkerung befähigen, die Empfehlungen zu hitzeangepasstem Verhalten umsetzen zu können. Während HAP-akut den Fokus auf die Vorbereitung und Durchführung unmittelbarer Maßnahmen während eines Hitzeereignisses legt, stellt HAP-präventiv langfristig wirksame stadt- und bauplanerische Maßnahmen unter Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Mittelpunkt. Die Ausführungen in der Entscheidungsvorlage beziehen sich auf den HAP-aktut.
Einrichtung der Koordinierungsstelle
Die Koordinierungsstelle wurde zum 1.11.2022 am Referat für Umwelt und Gesundheit eingerichtet.
Einsetzen der Koordinierungsgruppe
Die Koordinierungsgruppe wurde im April 2023 erstmals einberufen. Ausgehend von der Wirkungsrichtung der Maßnahmen im HAP-akut in verschiedene Zielgruppen sind an Koordinierungsgruppe derzeit beteiligt: Referat für Umwelt und Gesundheit, Referat für Jugend, Familie und Soziales, Referat für Schule und Sport, Umweltamt, Gesundheitsamt, Seniorenamt, Bündnis für Familie, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Gesamtpersonalrat der Stadt Nürnberg und Gesundheitsnetz für Qualität und Effizienz.
Die Aufnahme weiterer Mitglieder, insbes. des Bevölkerungsschutzes und Katastrophenschutzbehörden, ist vorgesehen.
Stand der Umsetzung
HAP-akut enthält 16 Maßnahmen, die sich in vier Bereiche zusammenfassen lassen:
| Baustein Öffentlichkeitsarbeit • Allgemeine „Sommer“-Kommunikation • Sensibilisierung für Gewerbetreibende • Maßnahmen für Pflegeeinrichtungen • Maßnahmen für Kindertagesstätten • Maßnahmen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit | Baustein Risikokommunikation • Hitzewarnsystem • Info-Service-E-Mail • Hitzetelefon und Hitzepatenschaften |
|---|---|
| Baustein Kühle Orte • elektronische Bürgerbefragung • Schaffung Kühler Orte • Versorgung mit Trinkwasser • Wasserluftbefeuchter | Baustein Medizinische Versorgung • Aufruf zur Medikamentenanalyse • Schulungen von Ehrenamtlichen und Koordinatoren • AdaptNet |
• Brunnen und Wasserspiele im Öffentlichen Raum
Unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen wurden im ersten Jahr folgende Maßnahmen umgesetzt:
Öffentlichkeitsarbeit Zur Bekanntmachung des HAP wurde im Zuge der Bürgerbefragung zu kühlen Orten (siehe unten) eine Öffentlichkeitskampagne gestartet. Sie umfasst den Internetauftritt des HAP unter hitze.nuernberg.de, Social-Media-Kanäle der Stadt Nürnberg, Postkarten, Schaufenster in der Königstorpassage, Fahrgast-TV in U-Bahn, Tram und Bus. Des Weiteren wurde der HAP an Informationsständen des Referats für Umwelt und Gesundheit auf dem Kirchentag und auf dem Gesundheitsmarkt vorgestellt. Der Abschluss der diesjährigen Öffentlichkeitsarbeit war die Beteiligung an den Stadt(ver)führungen mit dem Beitrag „Hitzeinseln und Schattenspender“. An der Umsetzung der Maßnahme sind folgende Dienststellen beteiligt: Referat für Umwelt und Gesundheit, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, zahlreiche Ämter durch Auslage der Printmaterialien
Zusammenstellung von Informationen zu kühlen Orten Die Schaffung kühler Orte ist ein zentraler Baustein in der Vorbereitung auf Hitzeereignisse. Im ersten Jahr des HAP erfolgt eine Zusammenstellung kühler Orte in einer Karte. Dazu fand vom 20.06. bis 23.07.2023 eine Onlinebefragung statt, bei der Bürgerinnen und Bürger kühle Orte eintragen konnten. Der Fokus liegt auf kühlen Orten im Innen- und Außenbereich. Das können große und kleine Orte sein, innen und außen, bekannte und unbekannte Schattenplätze im Quartier. Wichtig ist, dass sie zugängliche Räume mit Aufenthaltsqualität sind, das heißt, ein längerer Aufenthalt von 30 Minuten und mehr ist möglich. Gewerbliche Räume sind auch möglich, sofern Einverständnis zum Eintrag in die Karte besteht. Auf die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten Apotheken aufzusuchen, wird zusätzlich hingewiesen. Ebenso verfügen Einkaufszentren über Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten ohne Konsumzwang.
Mit Abschluss der Befragung wird die Zusammenstellung nach redaktioneller Überprüfung als unter Verwendung des CMS Kartenmoduls als Karte auf der Internetseite des HAP integriert. Die Karte stellt derzeit nur Punktsymbole dar. Inwieweit Liniensymbole, bspw. für die Darstellung kühler Wege, genutzt werden können, ist in Klärung. Mit Blick auf einzelne Zielgruppe ist bspw. denkbar, eine „Familien“-Kategorie mit vorhandenen verschatteten Spielplätzen einzuführen.
Barrierefreiheit findet an zwei Stellen Eingang in die Zusammenstellung der kühlen Orte: bei der Zusammenstellung selbst erfolgt, sofern bekannt, ein Hinweis auf barrierefreien Zugang zum Ort. Bei der Erstellung der Karte wird ein Format genutzt, welches die Nutzung für seheingeschränkte Menschen ermöglicht.
Die Karten mit kühlen Orten soll fortlaufend ergänzt werden. Nachdem der Fokus in diesem Jahr auf öffentlich zugänglichen Orten lag, kann im kommenden Jahr eine Kampagne mit gewerblichen Anbietern wie Supermärkten, Kinos und weiteren helfen, „Kühle Ecken“ in deren Räumlichkeiten einzurichten.
Des Weiteren erfolgt in enger Absprache mit den städtischen Referaten eine Prüfung zur Einrichtung „Kühler Ecken“ in Gebäuden der Stadt Nürnberg über die Ehrenhalle und den Hauptmarkt 18 hinaus.
An der Umsetzung der Maßnahme sind folgende Dienststellen beteiligt: Referat für Umwelt und Gesundheit, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation, Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Hitzetelefon/ Hitzepatenschaften Im Juni startete das Hitzetelefon des Seniorenamts. Bei Temperaturen ab 30 Grad ist eine Telefonnummer geschaltet, an die sich ältere, alleinstehende Menschen wenden können, wenn sie an heißen Tagen Unterstützung benötigen. Das Seniorenamt vermittelt Hilfesuchenden ehrenamtliche Unterstützung in der Nachbarschaft. Verbunden mit dem Angebot ist ein Appell, aufeinander Acht zu geben, für einander da zu sein, das solidarische Miteinander und eine gute Nachbarschaft zu fördern und zu pflegen.
An der Umsetzung der Maßnahmen ist das Seniorenamt beteiligt.
Schulung Ehrenamtlicher und Netzwerkkoordinatorinnen und –koordinatoren Zur Vorbereitung auf mögliche Gefahren durch Hitze und deren Bewältigung fanden im Frühjahr 2023 Schulung für ehrenamtliche Besuchsdienste und Netzwerkkoordinatorinnen und –koordinatoren statt.
An der Umsetzung der Maßnahme sind beteiligt: Seniorenamt, Gesundheitsamt, Gesundheitsnetz Qualität und Effizienz
Info-Service-Mail Die Info-Service-Mail soll ab einer gemessenen Temperatur von 26 Grad versandt werden. Die E-Mail enthält Verhaltenshinweise bei Hitze. Die Info-Service-Mail ist technisch vorbereitet. Die genannten Parameter für den Versand werden derzeit festgelegt. Sinnvoll erscheint die Berücksichtigung weiterer Faktoren, die Einfluss auf das Temperaturempfinden haben und an den Messstationen erfasst werden (Windgeschwindigkeit, Luftfeuchte). Überdies soll die Erweiterung weiterer Warnstufen mit entsprechenden Verhaltenshinweisen geprüft werden.
An der Umsetzung der Maßnahme sind beteiligt: Referat für Umwelt und Gesundheit, Gesundheitsamt, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Fazit der bisherigen Umsetzung und weitere Entwicklung
Die Maßnahmen des HAP-akut wurden 2023 durch Umschichtungen im Budget des Referats für Umwelt und Gesundheit umgesetzt. Zur mittel- und langfristigen Sicherung der Umsetzung von Maßnahmen soll ein Budget für den HAP-akut eingerichtet werden.
Die Wirkungsrichtung des HAP-akut ist in die Bevölkerung hinein. Vor diesem Hintergrund ist eine gründliche Öffentlichkeitsarbeit für die Maßnahmen notwendig, um eine entsprechende Reichweite in die allgemeine Bevölkerung und spezifische Zielgruppen zu erreichen. Ausgehend von den Erfahrungen im ersten Umsetzungsjahr ist eine Bespielung verschiedener Medienkanäle zielführend. Die Umsetzung des HAP-akut wurde von medialem Interesse begleitet. Insgesamt konnten 15 Beiträge in print, digital, Radio und Fernsehen verzeichnet werden.
Die bisherigen Maßnahmen adressierten die Gesamtstadt; es gab kein Fokus auf ausgewählte Quartiere. Aus dem Stadtklimagutachten können bioklimatische ungünstige Quartiere identifiziert werden. Die Altstadt mit ihrem großen Passantenzulauf und gleichzeitig hoher Versiegelung bietet sich als ein Pilotstandort für weitere kleinräumige Maßnahmen an.
Die Schaffung kühler Orte stellt dabei eine zentrale Aufgabe dar. Diese Orte können dabei durch sogenannte Cooling Center geschaffen werden. Kühle Orte können überdies durch Verneblungsanlagen geschaffen werden. Die Stadtverwaltung prüft die Umsetzbarkeit beider Ansätze.
Bei der Einrichtung kühler Räume sind folgende Aspekte zu beachten:
-
Miet- und Unterhaltungskosten
-
Ausstattung mit Klimaanlagen
-
Lage
-
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
-
vorhandene WC Anlage
-
Räumliche Ausstattung zur Gestaltung unterschiedlicher Aufenthaltsbereiche (ruhige und
lebhaftere Bereiche, bspw. Spielecken für Kinder, Plauderecken)
-
Personalbedarf
-
Unterhaltung/ Reinigung
Grundvoraussetzung bei der Einrichtung ist ein kostenfreier, barrierefreier Zugang zu Räumen ohne Konsumzwang mit ansprechender Aufenthaltsqualität und die Verfügbarkeit von Trinkwasser.
Die Verwaltung steht im Austausch mit Kommunen, die bereits kühle Räume eingerichtet haben. Hervorzuheben ist hier ist die Stadt Wien, wo bereits 2018 ein Cooling Center als Pilotprojekt vom Österreichischen Roten Kreuz betrieben wurde. In diesem Jahr gibt es insgesamt vier Cooling Center: zwei betrieben vom Roten Kreuz, zwei betrieben von der Stadt Wien.
Die Stadt Wien hat keine Räume angemietet, sondern greift nach eigener Aussage auf Kooperationen mit Organisationen aus dem Gemeinwesensbereich zurück. Diese Organisationen stellen die Räumlichkeiten in den Sommermonaten für ein Nutzungsentgelt zur Verfügung. Die Stadt Wien finanziert zwei Coole Zonen. Die Kosten belaufen sich für drei Monate für zwei Standorte auf etwa 50.000€.
Das Rote Kreuz kooperiert mit zwei Einkaufszentren, die leerstehende Lokale kostenfrei zur Verfügung stellen. Das Personal wird auf Kosten des Roten Kreuzes gestellt (eigenes Personal). Dazu gibt es bislang keine Gegenfinanzierung. Die Vorbereitung eines Cooling Centers dauert ca. vier Wochen.
Mit dem Potential an leerstehenden Gewerbeflächen sowohl in zentraler als auch dezentraler Lage wäre die Einrichtung von kühlen Räumen unter Beteiligung der Hilfsorganisationen soweit umsetzbar, als dass die Finanzierung dazu in einem ersten Schritt gesichert werden muss. Die Kosten der Umsetzung sind derzeit noch nicht bezifferbar. Die Verwendung von Fördergeldern bei gleichzeitiger Vermeidung kurzlebiger Projekteritis wird in die Umsetzbarkeit Großmaßnahmen einbezogen.
Die Stadtverwaltung berichtet den Ausschüssen für Umwelt und Gesundheit das Ergebnis.
| SPD | ||||
|---|---|---|---|---|
| spd@stadt.nuernberg.de | U1, U11 Lorenzkirche | Rathaus | Tel 0911 / 231-2906 | ÖÖ 44 STADTRATSFRAKTION |
| www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de | Bus 36, 46, 47 Rathaus | 90403 Nürnberg | Fax 0911 / 231-3895 | NÜRNBERG |
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 24. Juli 2023 Antragsteller: Bieswanger, Groh
Umweltausschuss am 26. Juli 2023 // TOP 4 Hitzeaktionsplan Stadt Nürnberg
hier: Kühle Räume
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die letzten Wochen haben gezeigt, dass es in unserer Stadt immer mehr Hitzetage gibt. Insbesondere sind es nicht nur einzelne Hitzetage, sondern werden es immer mehr zusammenhängende Hitzeperioden. Während gesunde Menschen einzelne Hitzetage noch gut wegstecken können, ist dies für Menschen mit gesundheitlichen Problemen oder einem eingeschränkten Immunsystem wie Senioren, Schwangere und Kleinkinder gesundheitsgefährdend. Hitzeperioden sind für alle Menschen gefährlich und können unter Umständen lebensgefährlich werden. Krankenhäuser und Arztpraxen vermelden in den vergangenen Wochen immer wieder Patienten, die aufgrund der Hitzeperioden erkranken und stationär oder ambulant behandelt werden müssen.
Im Hitzeaktionsplan der Stadt Nürnberg sind eine Reihe an Maßnahmen und Empfehlungen aufgeführt, die das Leben und Arbeiten in der Stadt erleichtern sollen. In anderen Städten werden zudem kühle Räume angeboten, zum Beispiel in leerstehenden Ladenimmobilien.
Daher stellt die SPD Stadtratsfraktion für den Umweltausschuss am 26. Juli 2023 folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft:
Inwieweit leerstehende Immobilien in den Stadtteilen für die Allgemeinheit als kühle Orte zur Verfügung gestellt werden können, in wie weit die Hilfsorganisationen Nürnberg die Betreuung vor Ort übernehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Kayser Gerhard Groh Jasmin Bieswanger Fraktionsvorsitzende stv. Vorsitzender Stadträtin
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 15.11.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Corona: Auswirkungen auf die Tätigkeiten der ZEBBEK (Zentrale Beratungsstelle für Kinder
und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung) -
hier: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.03.2021
Anlagen: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.03.2021 Sachverhalt
Bericht:
Die ZEBBEK ist eine seit über 50 Jahren etablierte und deutschlandweit einmalige Einrichtung am Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg. Hier werden Kinder bis zum Alter von sechs Jahren mit Entwicklungsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten, Behinderungen oder auch aufgrund sozialer Problemlagen (Inobhutnahmen durch das Jugendamt) vorgestellt und im Hinblick auf geeignete Betreuungseinrichtungen und Unterstützungs- und Fördermaßnahmen, durch ein multiprofessionelles Team aus den Disziplinen Psychologie, Sozialpädagogik und Kinderheilkunde untersucht, mit entsprechender Befundbericht- und Gutachtenerstellung sowie Beratung der Eltern, des anfragenden Fachpersonals und anderer Beteiligter Akteure. Ihren sozialkompensatorischen Auftrag erfüllt die ZEBBEK auch durch die nachgehende Arbeitsweise. Die ZEBBEK beobachtet, dass vor allem Kinder mit schwereren Auffälligkeiten vorgestellt werden, v.a. ist eine Zunahme von Verhaltensstörungen festzustellen. Die Wartezeiten für die zu untersuchende Klientel konnte deutlich auf aktuell vier bis sechs Wochen reduziert werden. Zu betonen ist, dass die Anzahl der Kinder mit bestehender oder drohender Behinderung, die in Regel- und integrativen Einrichtungen in Nürnberg betreut werden, in den vergangenen Jahren beständig zugenommen hat. Aktuell wird das fachliche Konzept der ZEBBEK überarbeitet. Im nächsten Schritt wird mit Unterstützung des Amts für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) eine Optimierung der Abläufe durchgeführt. Dieser Prozess wird voraussichtlich im 1. Quartal 2024 abgeschlossen werden können.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die ZEBBEK spricht insbesondere Kinder und Familien in sozial schwierigen Lebenslagen an und erfüllt damit wichtige sozialkompensatorische Aufgaben.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Corona: Auswirkungen auf die Tätigkeiten der ZEBBEK (Zentrale Beratungsstelle für
Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung)
Sachverhalt
1. Konzeption der ZEBBEK
Die ZEBBEK ist eine seit über 50 Jahren etablierte und deutschlandweit einmalige Einrichtung am Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg. Hier werden Kinder bis zum Alter von sechs Jahren mit Entwicklungsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten, Behinderungen oder auch aufgrund sozialer Problemlagen (Inobhutnahmen durch das Jugendamt) vorgestellt und im Hinblick auf geeignete Betreuungseinrichtungen und Unterstützungs- und Fördermaßnahmen, durch ein multiprofessionelles Team mit entsprechender Befundbericht- und Gutachtenerstellung sowie Beratung der Eltern, des anfragenden Fachpersonals und anderer Beteiligter Akteure untersucht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des multiprofessionellen Teams der ZEBBEK aus Kinderärztinnen und Kinderärzten (2,0 VK), Psychologinnen (1,5 VK) und einer Sozialpädagogin (1,0 VK) wurde dem Gesundheitsausschuss am 11.05.2023 in der Vorlage zur Agenda 2023 (TOP 3) vorgestellt. Wie dargestellt, beobachtet die ZEBBEK, dass vor allem Kinder mit schwereren Auffälligkeiten vorgestellt werden, v.a. ist eine Zunahme von Verhaltensstörungen festzustellen.
Aktuell wird das fachliche Konzept der ZEBBEK überarbeitet. Im nächsten Schritt wird mit Unterstützung des Amts für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) eine Optimierung der Abläufe durchgeführt. Dieser Prozess wird voraussichtlich im 1. Quartal 2024 abgeschlossen werden können. Hierbei wurde besonders berücksichtigt, dass die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitergemäß ihrer unterschiedlichen Professionen eingestellt werden. Die einzelnen Tätigkeiten, wie ärztlicher, psychologischer und sozialpädagogischer Dienst, wie nicht zuletzt auch Verwaltungsaufgaben, wurden klar definiert. Eine notwendige optimierte Digitalisierung der Dokumentation steht nach wie vor aus.
2. Corona-Pandemie und aktuelle personelle Situation
Aufgrund den Auswirkungen der Corona-Pandemie konnte die ZEBBEK erst im Jahr 2022 sukzessive wieder zu ihren originären Aufgaben zurückkehren.
Bis dato wurden Gutachtenaufträge priorisiert, besonders unter Berücksichtigung von Aufträgen des Bezirks Mittelfranken und des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt. Es ist weiterhin mit einer hohen Anzahl von Anträgen zu rechnen, was angesichts der derzeitigen Personalsituation in der ZEBBEK nur schwer abzuarbeiten ist. Daher musste der Anspruch eines niederschwelligen Beratungs- und Untersuchungsangebotes einschließlich einer wichtigen Lotsenfunktion bis heute stark reduziert werden.
Die personelle Situation war durch einige Wechsel im Team, eine bis zum 01.08.2022 unbesetzte Bereichsleiterstelle, Langzeiterkrankung einer Mitarbeiterin und auch die Kündigung der ärztlichen Leitung der ZEBBEK zum Januar 2023 angespannt. Für die langzeiterkrankte Mitarbeiterin konnte eine ersatzweise zwischen März und Oktober 2023 befristete Stellenbesetzung erfolgen.
Im Sommer 2023 konnte die Stelle der Leitung intern neu besetzt werden. Die Halbtagsstelle einer Sozialpädagogin wurde bereits im Jahr 2020 zu einer Vollzeitstelle aufgestockt. Eine bislang offene Halbtagsstelle für einen/eine Kinder- und Jugendarzt/-ärztin befindet sich derzeit zusammen mit einer weiteren befristeten Halbtagsstelle für einen/eine Kinder- und Jugendarzt/ärztin im Ausschreibungsverfahren. Perspektivisch soll die ZEBBEK mit zwei Kinder- und Jugendärztinnen/ Jugendärzten, zwei Psychologinnen, einer Sozialpädagogin und einer Verwaltungskraft (mit reduzierten Stundenanteilen) alsbald wieder vollständig besetzt sein.
Trotz einer nach wie vor unbesetzten Arztstelle konnten unter der neuen Führungsstruktur mit den vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wartezeiten für die zu untersuchende Klientel deutlich auf aktuell vier bis sechs Wochen reduziert werden. Daneben fanden begleitend, mit dem Anspruch der Niedrigschwelligkeit einer ‘Komm-Struktur’, eine nicht unerhebliche Anzahl telefonischer Beratungen statt. Die ZEBBEK kann dabei nicht die personellen Engpässe und die nicht vorhandenen Kapazitäten in sonstig geeigneten Einrichtung (u.a. in sozialpädiatrische Zentren) ausgleichen. Ebenso ist die ZEBBEK keine Vermittlungsstelle für geeignete Einrichtungen zur Betreuung beeinträchtigter Kinder.
3. wachsender Bedarf und Kooperationen
Zu betonen ist, dass die Anzahl der Kinder mit bestehender oder drohender Behinderung, die in Regel- und integrativen Einrichtungen in Nürnberg betreut werden, in den vergangenen Jahren beständig zugenommen hat.
Aus dem 6. Bildungsbericht der Stadt Nürnberg kann im Abschnitt zu „Frühkindlicher Bildung“ entnommen werden, dass im „Jahr 2021 586 Kinder mit einer (drohenden) Behinderung in Nürnberger Kindertageseinrichtungen betreut wurden, davon waren 57 Kinder unter drei Jahre alt und 529 zwischen drei und sechs Jahren alt. Die Gesamtzahl stieg im Vergleich zu 2016 um 69,4%. Gründe für den Anstieg sind die allgemeine Zunahme von diagnostizierten seelischen Störungen bei jungen Menschen, die häufigere Wahrnehmung und Diagnose von Autismus Spektrum Störungen, aber auch das Inklusionsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention. Entsprechend des Anstiegs der Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung stieg auch die Anzahl der integrativen Einrichtungen in den vergangenen Jahren von 49 im Jahr 2016 auf 67 im Jahre 2021 an. Zur Unterstützung der Fachkräfte in den Einrichtungen wurde 2020 der Fachdienst Inklusion der Stadt Nürnberg aufgebaut.“ (zitiert nach: Stadt Nürnberg (2022) Bildung in Nürnberg 2022. Sechster Bildungsbericht der Stadt Nürnberg, S. 46)
Schließlich erfolgten in der Vergangenheit notwendige Kooperationen, beispielsweise an den ‘Runden Tischen der frühen Hilfen‘ und INEK (Interdisziplinären Netzwerks für die Entwicklungsförderung von Kindern [und Familien]). Hier zeigten die Beteiligten ein großes Versorgungsproblem in Nürnberg bezüglich freier Plätze für ‚auffällige Kinder‘ an.
Hieraus ergibt sich das zentrale Problem, dass der wachsende Bedarf an Plätzen in geeigneten Einrichtungen für ‚auffällige‘ Kinder nicht gedeckt ist. (Nicht untersuchte) Kinder sind in einer Art Warteschleife oder werden sogar mit Heil- oder Hilfsmitteln versorgt, bzw. bereits therapiert.
Die Folge ist eine Verstärkungsnotwendigkeit externer Kooperationen mit z.B. mit Kinderkliniken, Sozialpädiatrischen Zentren, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten, Hausarztpraxen, öffentlichen Auftraggebern und freien Trägern im zurzeit praktizierten regelmäßigen (halbjährigen) Austausch.
Eine fachgerechte Kooperation, unter Beachtung datenschutzgerechter Voraussetzungen, zur Vermeidung unnötiger (Doppel-) Untersuchungen der betroffenen Kinder, ist anzustreben. Hierbei gilt besonders die Beachtung des deutlich gestiegenen und geänderten Versorgungsbedarfes gegenüber der früheren Situation in Gründungszeiten der ZEBBEK. Sie strebt eine niedrigschwellige Lotsenfunktion bei ausreichendem und weitergebildetem Personal an. Sie ist betontermaßen keine Integrationsplatzvermittlungsstelle.
Kooperationstreffen fanden statt mit:
| Karl-König Schulvorbereitende Einrichtung (G) und Heilpädagogische Ta- gesstätte | am 01.03.2023 |
|---|---|
| Frühförderung Lebenshilfe | am 03.05.2023 |
| Beratungsstelle Allersberger Straße | am 14.06.2023 |
| Heilpädagogische Jakob-Muth-Tagesstätte und weitere Schulvorbereitende Einrichtungen und Heilpädagogische Tagesstätte | am 16.06.2023 |
| Kleingruppe Kinderhilfe | am 05.07.2023 |
| Heilpädagogische Tagesstätte Findelwiesenstraße | am 26.07.2023 |
Kooperationstreffen finden dieses Jahr noch statt mit Leitung der Kitas Fachdienst Inklusion Kita-Portal
Die Tätigkeiten der ZEBBEK vom 01.01.2023 bis zum 30.09.2023:
| Beratungen | 688 |
|---|---|
| Anmeldungen | 143 |
| Befunderhebungen | 95 (davon 12 Inobhutnahmen im Auf- trag des Jugendamtes) |
| Amtsärztliche Gutachten gem. SGB XII /IX (Ein- zelintegrationsmaßnahmen) | 105 |
| Psychologische/ Sozialpädagogische/ Ärztliche Anamneseerhebungen | 129 |
| Amtsgutachten gem. SGB VIII § 35a seelische Be- hinderung | 9 |
| Sonstige amtsärztliche Gutachten | 15 (davon 12 SHA/Asyl) |
| Ärztliche Schuleingangsuntersuchungen behinder- ter oder von Behinderung bedrohter Kinder | 40 |
| Telefonische Beratung | 330 |
| Schriftverkehr (E-Mail, Brief, usw.) | 285 |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 15.11.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Kurzbericht zum aktuellen Stand Umsetzung Masernschutzgesetz
Bericht:
In der Vorlage für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 11.05.2023 stellte das Gesundheitsamt die Begründung und Ausgestaltung des Masernschutzgesetzes dar. Im Kern sind die entsprechenden Regelungen zum Masernschutz eine Erweiterung des § 20 IfSG; sie gelten seit 01.03.2020. Inhaltlich geht es darum, dass alle nach dem 31.12.1970 Geborenen, die in Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche oder Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder dort tätig sind, und alle, die in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, vor Aufnahme der Betreuung oder Tätigkeit einen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, müssen die genannten Einrichtungen dies dem Gesundheitsamt melden. In der Ausschusssitzung am 11.05.2023 erläuterte das Gesundheitsamt, dass sich die Corona- Pandemie auf die Sachbearbeitung auswirkte und die Verwaltungsverfahren häufig sehr aufwendig sind. Es werden zum Teil zweifelhafte Atteste vorgelegt oder es wird versucht, das Verfahren zu verzögern. In der Ausschusssitzung am 11.05.2023 wurde mündlich der Antrag gestellt, dass Ende 2023 erneut über den Vollzug des Masernschutzgesetzes und die Entwicklung der Fallzahlen berichtet werde.
Der Kurzbericht zeigt, dass die Zahl der noch zu bearbeitenden Fälle von ca. 2.500 (Stand: Mai 2023) auf 1.246 (Stand: 02.10.23) trotz laufend neu eigehender Meldungen reduziert werden konnte.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Kurzbericht zum aktuellen Stand Umsetzung Masernschutzgesetz
Sachverhalt
1. Gesamtzahl der seit 2020 zu bearbeitenden Meldungen
Seit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes im Jahr 2020 gingen beim Gesundheitsamt insgesamt 3.455 Meldungen über nicht erbrachte Nachweise bzgl. Immunität oder Kontraindikationen ein. Die Verteilung der Meldungen auf die Kalenderjahre ist in der Grafik unter Punkt 2 dargestellt. Es ist demnach eine Zunahme der pro Kalenderjahr eingegangen Meldungen zu verzeichnen.
2. Abgeschlossene Fälle
Von den oben genannten 3.455 Fällen konnten bis 02.10.2023 2.209 Fälle abgeschlossen werden. Die Abarbeitungsrate konnte im Jahr 2023 deutlich gesteigert werden.
Die Gründe hierfür sind: Interne Prozesse wurden überarbeitet und angepasst. Die Personalkapazität wurde bis 30.09.2023 um drei Teilzeitkräfte aufgestockt. Digitalisierung durch Massenabfertigung von repetitiven Vorgängen (z. B. digitalisierte Terminvereinbarungen mit QR-Code, Druck der Anhörungen bei der DATEV).
Hinweis zur Digitalisierung: Aktuell wird daran gearbeitet, den Schulen zukünftig die Möglichkeit zu bieten, Meldungen über nicht erbrachte Nachweise digital an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
3. Aus welchen Gründen werden die Vorgänge abgeschlossen?
Es konnte bei 55% der gemeldeten Fälle erreicht werden, dass Nachweise über eine Immunität bzw. über eine Kontraindikation nachgereicht wurden. Bei ca. 44% der Fälle war ein Abschluss möglich, weil die immunitätsnachweispflichtige Person die Einrichtung mittlerweile verlassen hatte (z. B. wegen Schulabschlusses) oder ein Wechsel zu einer Einrichtung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Nürnberg erfolgt war.
4. Arbeitsfortschritt im Jahr 2023
Die folgende Übersicht zeigt, dass durch den Einsatz zusätzlicher Kräfte die Zahl der versandten Anhörungen und Bescheide sowie die der abgeschlossenen Fälle deutlich erhöht werden konnte. Aufgrund der erlassenen Bescheide sind beim Verwaltungsgericht Ansbach mittlerweile elf Klagen anhängig. Bereits im August und September 2023 war ein etwas geringerer Arbeitsfortschritt zu verzeichnen, weil in dieser Zeit einige Mitarbeitende Urlaub hatten. Seit Oktober steht nur noch eine Teilzeitkraft als ‚Verstärkung‘ zur Verfügung. Zudem sind ab Oktober zwei Vollzeitstellen faktisch nicht besetzt aufgrund eines langzeiterkrankten Mitarbeiters und Freihaltung einer vakant gewordenen Stelle im Rahmen der Haushaltskonsolidierung.
5. Unterschiedliche Gründe für die Meldungen
Die bisherigen Auswertungen ergeben, dass ca. 71% der Meldungen darauf zurückzuführen sind, dass kein Nachweis erbracht wurde. Bei 17% war ein nicht ausreichender Masernschutz festzustellen. In 12% der Fälle war für die Meldung ein nicht eindeutiger Nachweis ursächlich (z. B. fragwürdiges ärztliches Zeugnis über eine Kontraindikation).
6. Aus welchen Einrichtungen kommen die Meldungen?
Die meisten Meldungen kommen aus den Mittel- und Grundschulen. Die anderen meldepflichtigen Einrichtungen spielen eine eher untergeordnete Rolle.