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← Sitzung der Opernhaus-Kommission (15.11.2023)

Sitzung gesamt öffentlich

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Stadtentwicklung & Planung Opernhaus-Kommission Verkehr & Mobilität Sicherheit & Ordnung Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung der

Opernhaus-Kommission

(wurde vom 10.11.2023

verschoben)

15.11.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Sachstandsbericht zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) und zum Bauprojekt Kongresshalle (KOH) Berichtvorlage 2. BM/031/2023 4 TOP Ö 2 Kulturareal Kongresshalle: Kommunikationsplanung Berichtvorlage 2. BM/032/2023 8 TOP Ö 3 Abschluss der Vorplanung zum Ausbau der Kongresshalle im Rahmen ihrer kulturellen Nutzbarmachung Berichtvorlage 2. BM/033/2023 11 01_Bericht 2. BM/033/2023 15

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung der Opernhaus-Kommission (wurde vom 10.11.2023 verschoben)

Sitzungszeit

Mittwoch, 15.11.2023, 13:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Sachstandsbericht zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) und zum Bericht

Bauprojekt Kongresshalle (KOH) 2. BM/031/2023

Lehner, Julia, Prof. Dr.

2. Kulturareal Kongresshalle: Kommunikationsplanung Bericht

Lehner, Julia, Prof. Dr.

3. Abschluss der Vorplanung zum Ausbau der Kongresshalle im Bericht

Rahmen ihrer kulturellen Nutzbarmachung 2. BM/033/2023

Lehner, Julia, Prof. Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.07.2023,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Opernhaus-Kommission 15.11.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Sachstandsbericht zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) und zum Bauprojekt Kongresshalle

(KOH)

Bericht: In seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 hat der Stadtrat beschlossen, "die Sparten 'Musiktheater' und 'Ballett' des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten" und die Verwaltung mit Erarbeitung und Vorlage eines entsprechenden Konzepts zu Sanierung, Interim usw. beauftragt. Darüber hinaus hat der Stadtrat an diesem Tag beschlossen, dass die "weitere Planung einer Ausweichspielstätte für die (…) durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängte(n) Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen" soll, dass "Vergabeverfahren für die Planungs-leistungen zeitnah" einzuleiten sind und dass im "Rahmen des Vergabeverfahrens (…) von den Bietern Fachbeiträge zu einer denkbaren Platzierung des Ergänzungsbaus abgefragt werden" sollen.

Die Verwaltung hat über ihre Aktivitäten zur Umsetzung dieser Beschlüsse in den Sitzungen der Opernhauskommission am 25. März, 13. Mai, 8. Juli und 22. November 2022 sowie am 21. April und 5. Juli 2023 berichtet.

Die von der Opernhauskommission am 8. Juli 2022 formulierten Empfehlungen zur Verortung eines Ergänzungsbaus im "Innenhof" der Kongresshalle und zur Beauftragung der Verwaltung mit der gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus am beschlossenen Standort sowie zum Bedarfsplan für das BOH hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand beider Projektteile berichten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und KOH sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VI

Ref. I/II

Beratung Datum Behandlung Ziel

Opernhaus-Kommission 15.11.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Kulturareal Kongresshalle: Kommunikationsplanung

Bericht: Mit den Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur sowie einer Spielstätte für das Staatstheater Nürnberg schafft die Stadt Nürnberg in der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände ein international einzigartiges, neues Kulturareal. Gemeinsam mit den bereits vor Ort tätigen Institutionen Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und den Nürnberger Symphonikern entsteht dort eine strahlkräftige Plattform für kulturelles Leben.

Die Kulturbauvorhaben in der Kongresshalle sind für die Stadtentwicklung, das Kulturleben und das Image der Stadt Nürnberg von immenser Bedeutung. Deshalb ist für die Positionierung in der Stadtgesellschaft, aber auch über die Grenzen Nürnbergs hinaus, eine pro-aktive, transparente Kommunikation zwingend erforderlich. Getragen von diesem Konsens, wird das Themenfeld Kommunikation für das Kulturareal Kongresshalle seit Beginn dieses Jahres intensiv bearbeitet.

Die Verwaltung wird in der Sitzung über die bereits umgesetzten Kommunikationsmaßnahmen berichten und einen Ausblick auf die Planungen für das Jahr 2024 geben.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Projekt "Kulturareal Kongresshalle" ist von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VI

Ref. I/II

Beratung Datum Behandlung Ziel

Opernhaus-Kommission 15.11.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Abschluss der Vorplanung zum Ausbau der Kongresshalle im Rahmen ihrer kulturellen

Nutzbarmachung

Anlagen: 01_Bericht

Bericht: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 beschlossen, dass die "weitere Planung einer Ausweichspielstätte für die (…) durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängte(n) Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen" soll und dass "Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zeitnah" einzuleiten sind.

Die Verwaltung hat daraufhin im ersten Halbjahr 2022 rund 20 Vergabeverfahren durchgeführt und Fachplanungsbüros beauftragt, die mit einem gemeinsamen Auftakttermin am 2. September 2022 ihre Arbeit begonnen haben.

Nach gut einem Jahr sind die Leistungsphasen 1 und 2 nun weitestgehend abgeschlossen. Insbesondere die Vorplanung zum Innenausbau der "Ermöglichungsräume" und für eine Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg liegt vor.

Die Verwaltung wird in der Sitzung über das Ergebnis der Vorplanung berichten und den Planungsstand erläutern.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Projekt KOH ist von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VI

Ref. I/II

Abschluss der Vorplanung zum Ausbau der Kongresshalle im Rahmen ihrer kulturellen

Nutzbarmachung

Am 21. Oktober 2023 legte das Architekturbüro gmp den abschließenden Planstand der Vorplanung für den Ausbau des hufeisenförmigen Bestandsbaus der Kongresshalle vor. Eingetragen sind dort Nutzungen für die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur sowie für das Staatstheater Nürnberg in zehn der insgesamt 16 Sektoren. Die verbleibenden südlichen sechs Sektoren bleiben einer (einfachen) Lagernutzung möglichst unverändert vorbehalten. Die Planungen erfolgten eng orientiert an den baulichen Gegebenheiten des Bestandes unter weitestgehender Berücksichtigung der vorhandenen Raumzuschnitte. Auf erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz wird aus denkmalpflegerischen und wirtschaftlichen Gründen, wo immer möglich, verzichtet. Der Bestandsbau ist künftig wie folgt belegt:

 In den Sektoren I und II ist das nach außen wirkende „Präsentationshaus“ der Ermöglichungsräume mit hauptsächlich Veranstaltungs- und Galerieräumen verortet. Im Sockelgeschoss befinden sich hier zudem Bandprobenräume und im obersten Geschoss zusätzlich Verwaltungsflächen.

 Die Sektoren IX und X umfassen das „Produktionshaus“ der Ermöglichungsräume, das im Wesentlichen Atelierflächen und im obersten Zwischengeschoss einen Tanzprobenraum beinhaltet.  Umrahmt von den vorgenannten Nutzungen liegen in den Sektoren III bis VIII die Räume des Staatstheaters Nürnberg. Dabei handelt es sich sowohl um Publikumsbereiche – und im Besonderen um Foyers und Gastronomieflächen –, als auch um Verwaltungs- und Backstageflächen des Staatstheaters.

 In den zum Volksfestplatz hin orientierten Flächen des Sockelgeschosses (unterstes Geschoss) sind weiterhin Bedarfe einer Sicherheitswache (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste) im Zusammenhang mit der Durchführung der Volksfeste berücksichtigt und Flächen für den Süddeutschen Schaustellerverband eingeplant. Aufgrund ihrer Größe nicht im Bestand abbildbare Bedarfe des Staatstheaters sollen weiterhin in einem Ergänzungsbau im Nordwesten des sog. Innenhofs umgesetzt werden. Dieser Ergänzungsbau ist in den Plänen nicht dargestellt, da das Vergabeverfahren für Planung und Umsetzung dieses Baus noch läuft und entsprechende Informationen daher noch nicht vorliegen. Übergänge zwischen Bestand und Neubau sind ausschließlich an solchen Stellen vorgesehen, an denen (ggf. derzeit vermauerte) Öffnungen im baulichen Bestand bereits vorhanden sind; es werden keine zusätzlichen Öffnungen in den Außenwänden hergestellt. Der Zugang für die Öffentlichkeit sowohl zu den Ermöglichungsräumen als auch in das Staatstheater erfolgt ausschließlich über die Außenseite des Gebäudes und über den dortigen Arkadengang. Dieser ist wie bislang sowohl über eine Treppe gegenüber der Straßenbahnhaltestelle als auch über eine Rampe und die nördlichste der drei dem Gebäude vorgelagerten Aufschüttungen erreichbar. Auf der Aufschüttung besteht ein Vorplatz. Interne Zugänge und im Besonderen die Pforte des Staatstheaters samt Anlieferung befinden sich im Sockelgeschoss. Der sog. Innenhof wird – außer im Entfluchtungsfall – planmäßig vom Publikum des Staatstheaters nicht betreten. Aus logistischen Gründen findet dort die Andienung der

Hauptbühne statt. Eine darüberhinausgehende Befahrung ist nicht vorgesehen. Der Hof bleibt als wesentlicher Bestandteil der erinnerungskulturellen Arbeit des Doku-Zentrums weiterhin zugänglich. Die Hofflächen werden hinsichtlich der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit überarbeitet. Das Gebäude wird insgesamt barrierefrei erschlossen und ist auch im Innern weitestgehend barrierefrei geplant. Die Vorplanung sieht die beabsichtigte offene Grundrissgestaltung mit fließenden Übergängen zwischen den einzelnen Hauptnutzungen vor. Im Besonderen im Arkadengeschoss (Hauptzugangsebene) und im ersten Obergeschoss konnte ein Raumkontinuum umgesetzt werden, das die räumliche Wirkung des Bestands möglichst bewahrt:  Im Arkadengeschoss sind direkte Übergänge zwischen dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, dem „Präsentationshaus“ der Ermöglichungsräume und den Eingangsbereichen und Foyers des Staatstheaters möglich. Am südlichen Ende befindet sich dort eine Gastronomiefläche, die den Arkadengang einbezieht.  Im ersten Obergeschoss grenzt die große Galerie der Ermöglichungsräume an Foyer und Veranstaltungsflächen des Staatstheaters und diese wiederum an die Gastronomie des Staatstheaters. Auch dort sind freie Übergänge vorgesehen. Die Gastronomieflächen in Arkaden- und erstem Obergeschoss sind (auch aus logistischen Gründen) miteinander verbunden. Die monumentale und hofseitig umlaufende, überdimensionierte Flügeltreppenanlage konnte sinnvoll in die Planung integriert werden und bietet beispielsweise als Tribüne für kleinere Veranstaltungsformate, aber auch als Verbindung zwischen den einzelnen Bereichen und als gemeinsamer Aufgang zu Ermöglichungsräumen und Staatstheater einen Mehrwert. Die Möglichkeit synergetischer Nutzungen zwischen Doku-Zentrum, Ermöglichungsräumen und Staatstheater in unterschiedlichsten Bereichen ist planerisch u.a. wie folgt angelegt:  Bandprobenräume und Tonstudio der Ermöglichungsräume liegen im Sockelgeschoss unmittelbar benachbart zu den Übungsräumen der Staatsphilharmonie. Zwischen beiden Bereichen ist ein interner Übergang vorgesehen, der den künstlerischen Austausch ermöglichen soll.  Die Proberäume des Ballettzentrums des Staatstheaters liegen benachbart zum Tanzprobensaal der Ermöglichungsräume in den obersten Geschossen. Auch hier ist ein interner Übergang möglich.  Im Arkadengeschoss befinden sich die Tageswerkstätten des Staatstheaters in der Nähe zur Werkstatt und zum Produktionshaus der Ermöglichungsräume und ermöglichen so auch einen handwerklichen Austausch.  Der Performanceraum der Ermöglichungsräume im obersten Zwischengeschoss des Sektors II grenzt an die Proberäume des Staatstheaters. Hier ist sowohl ein künstlerischer als auch bühnenbetrieblicher Austausch möglich.  Die Galerie der Ermöglichungsräume im ersten Obergeschoss liegt unmittelbar neben den Foyerflächen des Staatstheaters. Ausstellungen können sich über beide Bereiche erstrecken. Ein Galeriebesuch ist beispielsweise auch während der Pause einer Vorstellung des Staatstheaters oder vor/ nach einer Veranstaltung dort möglich.  Gastronomische Einrichtungen können gemeinsam genutzt werden.

 Einige Räume sind als „Schalträume“ mehreren angrenzenden Bereichen zugeordnet und können flexibel, gemeinsam oder getrennt genutzt werden.

 Unmittelbar zwischen Doku-Zentrum und Ermöglichungsräumen ist ein Aufgang auf das Dach geplant, der von allen Nutzergruppen vor Ort, aber auch völlig unabhängig von Extern genutzt werden kann. Die Herrichtung des Bestands für die vorbeschriebenen Nutzungen sieht einen einfachen bis einfachsten Ausbau im Sinne eines erschlossenen Rohbaus vor, wobei das derzeitige Erscheinungsbild möglichst bewahrt werden soll. Dies bedeutet, dass die vorhandenen Oberflächen im Innern gereinigt werden, dass auf ein Verputzen oder einen Neuanstrich aber, wo immer möglich, verzichtet werden soll. Wand- und Bodenbeläge werden nur dort umgesetzt, wo dies unbedingt erforderlich ist, z.B. aus hygienischen Gründen in der Küche oder in Sanitärräumen. Technische Installationen werden weitgehend sichtbar geführt. Es ist eine zweckmäßige Ausstattung vorgesehen. Aus Gründen des Brandschutzes ist eine Sprinklerung des Gebäudes und die Ausbildung von brandlastfreien Zonen vorgesehen. Hierdurch soll auf einen Einbau von Brandwänden über die Gesamthöhe des Gebäudes, der den bisherigen Raumeindruck stark beinträchtigen würde, möglichst verzichtet werden. Neben der Objektplanung für den Ausbau erfolgten Planungen für die Behebung statischer Schäden und zur Herstellung der Verkehrssicherheit sowie für den Austausch bzw. den erstmaligen Einbau von Fenstern und Toren bzw. Türen nach energetischen Anforderungen und im Hinblick auf eine angemessene Versorgung mit Tageslicht. Als wesentliche Voraussetzung einer Nutzung des Gebäudes wurden baurechtskonforme Flucht- und Rettungswege samt erforderlicher Feuerwehraufzüge konzipiert. Dies beinhaltet die Erweiterung bestehender Treppenräume in das bislang nur mit zwei Treppen unzureichend erschlossene dritte Obergeschoss. Weiter wurde eine Erneuerung der schadhaften Dächer geplant. Auf dem Hauptdach ist die Herstellung eines extensiv begrünten Retentionsdaches mit Photovoltaikanlage vorgesehen. Anfallendes Regenwasser soll möglichst auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht werden. Maßnahmen an den Fassaden sind nur im stark reduzierten und unbedingt erforderlichen Umfang (Standsicherheit, geordnete Wasserabführung etc.) projektiert. Die (wenigen) im Gebäude vorhandenen Oberflächenfassungen (Flakhelfermalereien im dritten Obergeschoss, [typo-] grafische Artefakte der Bauausstellung und der Schau „900 Jahre Nürnberg“ aus den Jahren 1949/ 50 und im Besonderen das „Café Königshof“) werden gesichert, erhalten und – soweit möglich – zugänglich gemacht. In Räumen mit Artefakten wurde eine Nutzung vorgesehen, die deren Erhalt und Präsentation ermöglicht. Ausgehend von den nun vorliegenden Objektplanungen erfolgen im Rahmen der Entwurfsplanung vertiefte Planungen für die technische Gebäudeausrüstung. Auch hier wird das Ziel der Einfachheit verfolgt. In Abstimmung mit dem Bauphysiker und technischen Beratern wurde ein möglichst natürlich und über die Fenster belüftetes Gebäude konzipiert. Dies bedeutet, dass mechanische Lüftungsanlagen möglichst nur für innenliegende Räume (ohne Fenster) vorgesehen werden.

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