Berichtsvorlage Ref.IV/025/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 27.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Vergabe von pädagogischen Projektmitteln an den Nürnberger Schulen
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat stellt seit dem Haushaltsjahr 2015 Mittel zur Förderung pädagogischer Projekte an den Grund-, Förder-, Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien bereit. Derzeit beträgt die Gesamtsumme 32.500 Euro. Davon können auf Basis der Anzahl von Schulen 25.000 Euro den Grund-, Förder- und Mittelschulen zugerechnet werden, 7.500 Euro den Realschulen und Gymnasien. Mit Beschluss des Schulausschusses vom 19.07.2019 stehen den beruflichen Schulen in Nürnberg 20.000 Euro für Projekte pro Schuljahr zur Verfügung. Die Verwaltung berichtet über die Vergabe und Verwendung der Projektmittel des Haushaltsjahres 2023 an den Grund-, Förder-, Mittel- und Realschulen, Gymnasien und den beruflichen Schulen in Nürnberg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 32.500 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 32.500 € pro Jahr
davon konsumtiv 32.500 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.IV/025/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Jährlich 25.000 Euro für GS/MS/FS, 7.500 Euro für GYM/RS insgesamt für 2023: 32.500 Euro (GS/MS/FS/GYM/RS), 20.000 Euro für SchB
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Schulen zeigen in Projekten Möglichkeiten für die Förderung der Chancengleichheit ihrer Schülerinnen und Schüler. In den gemeldeten Projekten werden u. a. gezielt benachteiligte Gruppen gefördert.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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