Haushaltssperre

← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Etat) (26.10.2023)

4.1 Entscheidungsvorlage

Anlage · 26.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Gostenhof Jugendhilfeausschuss Schweinau Schule & Bildung Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans

der Stadt Nürnberg für das Jahr 2024 gemäß § 71 SGB VIII

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) als Teil des Jugendamts hat die Aufgabe, die Problemlagen von jun-

gen Menschen und Familien aufzugreifen, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzu-

nehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Dieser Aufgabe kam der

Jugendhilfeausschuss in Nürnberg nach und hat zu entsprechenden Jugendhilfeplanungen und fachli-

chen Konzepten fachliche Beschlüsse gefasst sowie die Verwaltung des Jugendamts beauftragt, die

dafür notwendigen Mittel bzw. Stellen für das kommende Haushaltsjahr 2024 anzumelden.

Laut § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg hat der Jugendhilfeausschuss

außerdem die Aufgabe, die Produkte der Organisationseinheit Jugendamt vorzuberaten. Dies ge-

schieht in langer Tradition im sogenannten JHA-Etat, der terminlich im Herbst vor den Haushaltsbera-

tungen stattfindet. In diesem Ausschuss stellt die Verwaltung des Jugendamts den Stand der Haus-

haltsplanung (aktueller Stand des Haushaltsplans sowie verwaltungsinterner Verhandlungsstand zum

Kämmereipaket) für das Folgejahr vor und listet die Positionen und Themen auf, die bis zu diesem

Zeitpunkt noch keine Berücksichtigung in der Haushaltsplanung finden konnten und welche davon aus

Sicht des Jugendamts fachlich dringend geboten wären. Die Mitglieder des JHA können entscheiden,

ob diese Positionen als Antrag an den Stadtrat zu den Haushaltsberatungen gestellt werden sollen. Der

Stadtrat muss sich dann mit diesen Positionen in den Haushaltsberatungen befassen und über eine

tatsächliche Bereitstellung der finanziellen Mittel und der Stellen beschließen.

Die jährliche Haushaltsplanung ist ein Prozess, der vor allem kurz vor den Haushaltsberatungen sehr

dynamisch verläuft. Zur fristgerechten Einladung zur Sitzung des JHA-Etats wird der aktuell mit Ref. I/II

abgestimmte Planungsstand versandt. Zur Ausschusssitzung werden die zwischenzeitlich abgestimm-

ten Aktualisierungen als Nachreichung bzw. als Tischvorlage eingebracht, so dass dem Ausschuss zur

Sitzung der dann aktuelle Stand vorliegt.

Überblick über die wesentlichen haushaltsrelevanten Entwicklungen im Jugendamt

Die großen (weltpolitischen) Krisen treffen auch Nürnberg und wirken sich mit erheblicher Schärfe auf

die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien aus:

 Die Folgen der Corona-Pandemie werden nun bei den Kindern, Jugendlichen und Familien sichtbar.

Während viele junge Menschen, wenn sie die entsprechende (familiäre) Unterstützung während

der Lockdown-Phasen hatten, ganz gut durch die Krise kamen, geht die Schere zu den jungen

Menschen, die bereits vor Corona in ihrer Teilhabe eingeschränkt waren, durch die Einschränkun-

gen bei Bildung, Betreuung und Erziehung weiter auf. Wie mehrfach in den Jugendhilfeausschuss-

sitzungen der letzten Monate dargestellt, äußert sich dies nicht nur in Form von steigenden Fall-

zahlen und Problemlagen, sondern es müssen immer mehr schwierige Einzelfälle und junge Men-

schen mit multiplen Problemlagen unterstützt und begleitet werden.

 Die Flüchtlingszahlen und auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) steigen

seit dem Frühsommer wieder an. Und nachdem viele Geflüchtete aus der Ukraine noch für längere

Zeit in Nürnberg bleiben werden, müssen diese Kinder und Jugendlichen verstärkt integriert wer-

den.

 Die soziale Infrastruktur gerät dadurch massiv unter Druck: Die Versorgungslage mit Kita-Plätzen

ist an sich schon angespannt und es kommen eher die Familien zum Zuge, die sich aktiv um einen

Platz bemühen können. Und auch die Unterbringung von umA ist deutlich schwieriger, als im Flucht-

geschehen 2015ff. Nur durch unkonventionelle Lösungen und eine gemeinsame Kraftanstrengung

aller mittelfränkischen Jugendämter konnten die bisher angekommenen umA noch versorgt wer-

den.

 Gleichzeitig können aufgrund von Personalengpässen und Rekrutierungsschwierigkeiten viele Trä-

ger ihre Angebote in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung, in stationären und am-

bulanten Hilfen sowie in den Beratungsstrukturen nur eingeschränkt anbieten bzw. müssen Plätze

und Angebote sogar abbauen. Dies verzögert die Einleitung von Hilfen erheblich und bindet im

Jugendamt viele Ressourcen, um für den jeweiligen jungen Menschen überhaupt eine Lösung zu

finden. Und für die Kinder und Jugendlichen geht wertvolle Zeit verloren, sie in ihrer Entwicklung zu

unterstützen und zu fördern. Letztendlich kann es notwendig werden, fehlende Angebote und Plätze

seitens der öffentlichen Jugendhilfe durch eigene Angebote kompensieren zu müssen.

 Die hohen Energiepreise und die nach wie vor dynamische Preisentwicklung stellen Familien vor

hohe Herausforderungen. Auch der Arbeitsmarkt trübt sich ein. Es ist zu befürchten, dass sich

dadurch die Lebenssituation vieler Kinder und Jugendlicher in Nürnberg verschlechtern wird. Be-

sonders betroffen werden vor allem junge Menschen sein, die in den Teilhabechancen bereits ein-

geschränkt sind. Außerdem übertragen sich Zukunftsängste und Geldsorgen der Eltern auch häufig

auf die ganze Familie.

 Die stark steigenden Personal- und Lebenshaltungskosten treffen auch alle Angebote der Jugend-

hilfe und das Jugendamt selbst - bei den zentralen Aufgabenfeldern der Kita-Versorgung und in den

Hilfen zur Erziehung, aber beispielsweise auch bei allen Angeboten der Ferienbetreuung, der An-

gebote in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, bei den Fortbildungen oder bei Beschaf-

fungen von Einrichtungsgegenständen.

Unter schwierigen Rahmenbedingungen setzt die Stadt Nürnberg weiter auf den dringend notwendigen

Kita-Ausbau, im Jahr 2024 sind rd. 1.500 neue Plätze zur Betreuung von Kindern im Krippen-, Kinder-

garten- und Grundschulalter geplant. Wie mehrfach im JHA berichtet, ist dafür das Engagement der

freien Träger unverzichtbar. Allerdings geraten auch die Kita-Träger hinsichtlich Fachkräftegewinnung

und auch finanziell unter Druck. Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sieht

hier zwischenzeitlich einen Nachsteuerungsbedarf auf bayerischer Ebene. Konkrete Vorschläge zur

Verbesserung der finanziellen Ausstattung von Kitas gibt es aktuell noch nicht. Für das Jahr 2023 und

2024 soll es aber noch im Herbst eine deutliche Anhebung des sog. Basiswertes geben. So wichtig

eine bessere Finanzausstattung für alle Kita-Träger wäre, wird damit eine ebenfalls steigende kommu-

nale Mitfinanzierung notwendig, die den städtischen Haushalt zusätzlich belasten wird.

Im Haushaltsplan noch nicht berücksichtigt, jedoch für das Kämmereipaket angemeldet ist eine neue

Dependance des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND). Für die Versorgung von umA ist ggf. kurz-

fristig noch ein weiterer, neuer Standort notwendig.

Bei den Sachkosten (K1-Budget) hat die Kämmerei auf Basis der Rechnungsergebnisse der vergan-

genen Jahre, wie bereits zum Haushalt 2023, die Ansätze teilweise weiter nach unten reduziert, z. B.

bei den kommunalen Kita-Budgets oder bei den Sachkosten, die wir dringend für die Fachkräftegewin-

nung benötigen. Zusätzlich wurde im K1-Budget, wie bereits in den Haushalten 2021, 2022 und 2023,

erneut die festgelegte 10 % Kürzung auf alle in der Dienststelle steuerbaren Ausgabenpositionen (zum

Stand der Einsparsumme 2022) vorgenommen (hierzu zählen z. B. auch die Budgets der städtischen

Kitas, der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder des Ferienprogramms). Die 10%ige

Kürzung entspricht einer Einsparsumme von rd. 716.000 EUR im Haushaltsjahr. Das hat zur Folge,

dass damit spürbar für die Kinder, Jugendlichen und Familien in Nürnberg in den pädagogischen An-

geboten weitere Einschnitte wie z. B. Standardabsenkungen, Reduzierungen von Veranstaltungen, Öf-

fentlichkeitsarbeit unvermeidlich werden, gleichwohl aufgrund von steigenden Preisentwicklungen, ei-

nem großen Nachholbedarf nach Corona die Ausweitung z. B. der pädagogischen Angebote erforder-

lich wäre.

Auf der Einnahmeseite wird bei den Gebühren der kommunalen Kindertageseinrichtungen die zweite Stufe der Gebührenerhöhung zum 01.09.2024 wirksam sowie die Erhöhung des Tagessatzes beim Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) und führen zu entsprechenden Mehreinnahmen im Haushalt 2024.

Bei den Personalausgaben (K2-Budget) gilt wie bereits 2021 bis 2023 die Vorgabe, in der Personal-

bewirtschaftung 5 % der tatsächlichen Kosten pro Jahr als Dienststelle einzusparen (im Jugendamt ist

der Kita-Bereich explizit von dieser Regelung ausgenommen). Für das Jugendamt bedeutet dies, dass

Einsparungen in Höhe von rd. 2,4 Mio. EUR durch Vakanzen bzw. verzögerte (Nach-)Besetzungen von

Stellen erbracht werden müssen. An welchen konkreten Stellen bzw. in welcher Form diese Kürzungen

erbracht werden, kann die Dienststelle weitgehend selbst festlegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können

diese von der Verwaltung des Jugendamts aber noch nicht im Einzelnen benannt werden. Um an fach-

lich entscheidenden und für die Kinder, Jugendlichen und Familien wichtigen Punkten die Angebote

auf dem bisherigen Niveau halten zu können, werden auch im Jahr 2024 aber deutliche Einschnitte an

anderen Stellen im Haushalt des Jugendamts notwendig sein.

Parallel dazu bereitet das Jugendamt vor, wie die langfristige Haushaltskonsolidierung im Umfang von

rd. 36 Vollkraftsstellen umgesetzt werden könnte.

Dazu ist eine erste Berichterstattung Ende des Jahres geplant.

Vor dem Hintergrund der unveränderten Haushaltslage orientierten sich auch für das Haushaltsjahr

2024 die beantragten Stellenschaffungen auf das absolut Notwendige, um den Dienstbetrieb aufrecht

zu erhalten und Kinderschutz sowie Kinderbetreuung sicherstellen zu können.

Insbesondere gehören dazu Personalbedarfe

 zur Etablierung des neuen Bereichs Bürgerdienstleistungen (J/B5) als Organisationsentwicklung für

eine zukunftsfähige Struktur im Verwaltungsbereich,

 zur Sicherstellung des Kinderschutzes beim Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) sowie in der Ko-

ordinierenden Kinderschutzstelle und

 zum Betrieb der städtischen Kindertageseinrichtungen bzw.

 des neuen Kinder- und Jugendhauses im Stadtteil Schweinau.

 zur fachgerechten Umsetzung der dritten Stufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) –

der sog. inklusiven Lösung; das Jugendamt hat sich für das „Bundesprojekt Modellkommune“ er-

folgreich beworben.

 für die vom JHA beschlossenen Projekte und Planungen, wie z. B. der Personalausbau in den

Kinder- und Jugendhäusern, der internationalen Jugendarbeit, für die Spielflächenplanung oder des

Jugendmedienschutzes.

 zur Berücksichtigung des Themas Suchtprävention psychoaktiver Substanzen, insbesondere im

Zusammenhang mit der geplanten Legalisierung von Cannabis

 im Hinblick auf die Umsetzung der Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen des TV SuE (Regene-

rationstage); erstmals wird ein notwendiger Stellenausgleich beantragt, um die Sicherstellung des

Dienstbetriebs vor allem in den kinderschutzrelevanten Aufgabengebieten weiter gewährleisten zu

können.

Für wenige, aber besonders wichtige Stellen wurde eine Fristverlängerung bzw. Entfristung beantragt.

In der Vorlage sind bereits die Vorschläge, die dem POA am 24.10.2023 zum Beschluss vorgelegt

werden, dargestellt. Insgesamt werden dort von den vom Jugendamt beantragten Stellen 4,50 Voll-

kraftstellen für die städtischen Kitas und 10,36 Vollkraftstellen für die weiteren Aufgabenfelder des Ju-

gendamts zur Schaffung vorgeschlagen.

Der Beschlussvorschlag für den POA berücksichtigt aber noch nicht alle für das Jugendamt unaus-

weichlichen Stellenbedarfe; dies sind:

  1. der Stellenausgleich aufgrund Tarifabschluss TV SuE für die Jugendsozialarbeit an Schulen-JaS

(Regenerationstage) mit 0,7 VK,

  1. der Personalausbau im Kinder- und Jugendhaus Gost (1,0 VK) und

  2. die Steuerungsunterstützung für den neuen Bereich Bürgerdienstleistungen J/B5 (1,0 VK).

Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem JHA daher, ergänzend zum Vorschlag des POA diese

drei Schaffungen zusätzlich zum Haushalt zu begutachten.

Wie in den vergangenen Jahren sollen auch dieses Jahr die Personalkostenanteile der Zuschusskos-

tenstellen der freien und freigemeinnützigen Träger und Verbände, die einen entsprechenden An-

trag gestellt haben, erhöht werden. Für das Jahr 2024 wurde durch Ref I/II eine maximale Erhöhung

um 8 % vorgegeben. Personalkostensteigerungen wurden in beantragter Höhe, maximal um 8% bereits

eingeplant. Die Erhöhung der Ansätze der Qualitativen Weiterentwicklung fußen maßgeblich eben-

falls auf der Anpassung an die deutlich gestiegenen Personalkosten, fachliche Schwerpunktsetzungen

werden durch Umschichtungen finanziert (siehe JHA am 05.10.2023). Ref. I/II und Ref. V beabsichti-

gen, die am 05.10.2023 im JHA fachlich empfohlenen Anpassungen in der Qualitativen Weiterentwick-

lung über das Kämmereipaket zur Verfügung zu stellen.

Die pauschalisierte Erhöhung der Personalkostenanteile bei Zuschüssen, die auf Antragsbasis auch

zum Haushalt 2024 wieder vom Kämmerer eingeplant sind, fällt aufgrund der stark gestiegenen Ge-

hälter mit bis zu 8% ungewöhnlich hoch aus. Dies ist eine sehr wichtige Unterstützung für alle Träger,

Verbände und Kooperationspartner, da auf diese Weise die bestehende Grundversorgung gesichert

werden kann.

Über die Personalkostenanpassung hinaus wurden dieses Jahr keinerlei weitere unabweisbare bzw.

vom JHA bzw. von der Verwaltung des Jugendamts fachlich unterstützte Zuschusserhöhungen in den

Haushaltsplanentwurf bzw. ins Kämmereipaket aufgenommen. Dazu zählen

 die Neuanträge der Johanniter Unfallhilfe e. V. für das Projekt Lacrima, Trauerbegleitung für Kinder

und Jugendliche sowie

 der Jugendinitiative Fliederlich e. V. zum Aufbau eines Beratungsangebots für queere Jugendliche.

Weitere Zuschusserhöhungen werden von der Verwaltung des Jugendamts fachlich empfohlen und

haben eine hohe Dringlichkeit, dazu zählen Zuschussanpassungen:

 für die Fachstelle Umgangskontakte (Begleiteter Umgang) der ISKA gGmbH,

 den deutschen Kinderschutzbund e. V.,

 den Gesamtelternbeirat Nürnberg,

 die Förderung der Verbandsarbeit sowie die Förderung der Offenen Kinder-und Jugendarbeit beim

Kreisjugendring,

 das Medienzentrum Parabol,

 die Erziehungsberatungsstelle der Caritas Eichstätt sowie

 für Eltern-Bildungsprogramme der AWO Kreisverband Nürnberg e. V..

Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, diese Anträge dem Stadtrat als

Gutachten zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Planansätze für das bewegliche Vermögen werden erst zu den Haushaltsberatungen vorliegen.

Wie auch bereits in den vergangenen Jahren sind die Ansätze dort nicht auskömmlich, um z.B. in Kitas

dringend notwendige Ersatzbeschaffungen von Möbeln zu finanzieren. Wir gehen auch für 2024 von

entsprechend reduzierten Ansätzen aus. Der Mittelfristige Investitionsplan (MIP) enthält alle für den

Kita-Ausbau und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit wichtigen Positionen und Stand-

orte.

Aufbau der JHA-Vorlage

Da der Haushalt des Jugendamts mit 27 Produkten, 420 Leistungen, 85 Zuschuss- und 7 Projektkostenstellen sehr umfangreich ist, werden die wesentlichen Positionen zu den Stellenschaffungen, den Zuschüssen sowie den Sachkosten in der Entscheidungsvorlage im Überblick dargestellt. Dazu werden jeweils als Beilage detaillierte Begründungen (Stellenschaffungen und Zuschüsse) bzw. Übersichten (für die Zuschüsse, MIP) vorgelegt, außerdem als Auszug aus dem aktuellen Haushaltsplanentwurf die Produktdatenblätter, das bewegliche Vermögen und der Mittelfristige Investitionsplan des Jugendamts.

Die Beilagen zur Entscheidungsvorlage gliedern sich wie folgt:

3 Inhaltsverzeichnis

4 Rückblick Rechnungsergebnis 2022

5 Ausgabenübersicht Zuschüsse 2020 bis 2022

6 Beschlüsse und Gutachten mit finanzieller Auswirkung

7 Begründungen zu Stellenschaffungen

8 Begründungen zu Zuschussanträgen

9 Übersicht 2024 zu den Zuschüssen nach Förderbereichen und erweiterte Zuschussliste

10 Produkthaushalt 2024 Übersicht

11 Budgetbericht 2024

12 Produktdatenblätter

13 Bewegliches Vermögen: Übersicht bewegliches und immaterielles Vermögen

14 - 16 Mittelfristiger Investitionsplan 2024-2027

17 Übersicht Aktuelle Baumaßnahmen und Planungen des Ausbaus der Kita-Betreuungs-

plätze für 2023 und 2024

  1. Stellenschaffungen

Die AdO zum Stellenplan 2024 vom 06.03.2023 gibt auch für das kommende Haushaltsjahr einen en-

gen Rahmen für Stellenschaffungsanträge vor und verweist auf das im Rahmen der Haushaltskonsoli-

dierung zum Haushaltsjahr 2023 beschlossene Personaleinsparungskonzept für die kommenden

Jahre. Aus diesem Grund, aber auch basierend auf den Vorgaben der Regierung von Mittelfranken in

der letzten Haushaltsgenehmigung müssen auch für das kommende Haushaltsjahr Stellenschaffungs-

anträge generell restriktiv behandelt werden. Der im Vergleich zu den Vorjahren nochmals deutlich

eingeschränkte Handlungsspielraum sieht somit nur noch Stellenschaffungsanträge für die Inbetrieb-

nahme neuer Einrichtungen insbesondere der Kinderbetreuung und für Schulen oder bei einer nach-

gewiesenen vollständigen Drittmittelfinanzierung vor. Darüber hinaus sind Stellenschaffungen dem-

nach grundsätzlich nicht möglich.

Die Aufstellung des Stellenplans erfolgt in Zusammenarbeit von DiP und dem Competence-Center Stel-

lenbewertung (Ref. I/II-CC-Stellenbewertung) sowie in Abstimmung mit dem Direktorium Bürgerservice,

Digitales und Recht (BDR).

Die für das Jugendamt beantragten Stellen zum Haushalt 2024 werden nach der Zuordnung zu

den Fachbereichen der Dienststelle aufgelistet:

1.1 Dringende Stellenbedarfe

Nachrichtlich:

1.2 Hebungsanträge

1.3 Stellen mit Fristvermerk: Fristverlängerung bzw. Entfristung

Aufgelistet sind die vom Jugendamt beantragten Stellenbedarfe für das Haushaltsjahr 2024 sowie der

aktuelle Begutachtungsvorschlag der Verwaltung (Stand 21.09.2023) für den Personal- und Organisa-

tionsausschuss (POA) am 24.10.2023. Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeaus-

schuss, sich dem Begutachtungsvorschlag der Verwaltung für den POA abgesehen von den Beschluss-

vorschlägen zu den Nummern 12, 15 und 24 anzuschließen. Ergänzend hat der JHA die Möglichkeit,

die nicht darin vorgesehenen, aber fachlich vom JHA befürworteten Stellenschaffungen zu den Haus-

haltsberatungen 2024 zu beantragen. Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhil-

feausschuss davon Gebrauch zu machen und die Stellenbedarfe aus den Nummern 12, 15 (in

Ausweitung des Beschlussvorschlags für den POA) und 24 zu den Haushaltsberatungen 2024

zu beantragen.

1.1 Dringende Stellenbedarfe
Nr. Produkt Bezeichnung Eingruppie- rung Antrag Umfang/ VK Aktueller Stand Stand zum POA 24.10.2023 Begutachtungs- VK vorschlag
1 365100 365101 365200 J/B1-Kindertagesein- richtungen, Kinderbe- treuung - pädagogische Fachkräfte in Einrich- tungen S13 1,00 Berechnung des Personal- bedarfs erfolgt in Abstim- mung mit DiP S13: 1,00 mit Stellenver- merk X
2 365100 365101 365200 J/B1-Kindertagesein- richtungen, Kinderbe- treuung - hauswirt- schaftliche Hilfskräfte in Einrichtungen, sowie Vertretungskraft E2 E2 1,0700 0,51 Berechnung des Personal- bedarfs und der Kalkula- tion erfolgt in Abstimmung mit DiP und Stk E2: 1,00 0,00 mit Stellenver- merk X
3 365200 J/B1-Kindertagesein- richtungen - Inklusions- fachkraft für integrative Horte S12 1,50 S12: 1,50
4 365100 365101 365200 J/B1- Kindertagesein- richtungen, Kinderbe- treuung - inklusiver Ar- beitsplatz in Einrichtun- gen (BTHG) E1 1,00 E1: 1,00 mit Stellenver- merk Z, X, W
5 365100 365101 365200 J/B1-Kindertagesein- richtungen, zentrale Verwaltung - Sachbear- beiter/in für Sonderauf- gaben E9b 1,00 E9a: 0,50
6 365100 365101 365200 J/B1-Kindertagesein- richtungen - Fachbera- tung S15 0,77 0,00
7 363101 J/B2-Jugendmedien- schutz - Sozialpäda- goge/in S15 0,50 0,00
8 363101 J/B2-Suchtprävention Cannabis und psycho- aktive Substanzen - So- zialpädagoge/in S15 1,50 0,00
9 365101 J/B2-Spielen in der Stadt, Spielflächenpla- nung - Sozialpäda- goge/in S15 0,50 0,00
10 363100 J/B2-Jugendsozialarbeit an Schulen, Ausbaupla- nung Grundschulen - Sozialpädagoge/in S12 2,25 S12: 1,00 mit Stellenver- merk Z
11 366100 J/B2-Kinder- und Ju- gendarbeit, Inbetrieb- nahme Kinder- und Ju- gendhaus im Stadtteil Schweinau- Erzieher/in S8b 2,00 S8b: 2,00 je mit Stellen- vermerk X
12 366100 J/B2-Kinder- und Ju- gendhaus Gost, Ausbau Jugendhilfeplanung (Standard) - Sozialpä- dagoge/in S12 1,00 0,00

Begründung für den unabweisbaren Bedarf: Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs ist zu gewährleisten. Um den negativen Auswirkungen der Pandemie, den aktuellen Lebenslagen und Problemstellungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen im Stadtteil Gostenhof durch bedarfsgerechte pädagogische Angebote wirksam entgegenwirken zu können, ist eine zweite Stelle Sozialpädagoge/in im KiJH Gost unabdingbar. Vor allem das Angebot "Offener Treff" soll durchgehend angeboten und Schließzeiten sollen möglichst vermieden werden.

13 366100 J/B2-Kinder- und Ju- gendhäuser, Mobile Re- serve, Ausbau Jugend- hilfeplanung (Standard) - Sozialpädagoge/in S11b 1,00 0,00
14 362100 J/B2-Fachstelle Interna- tionale Jugendarbeit - Sozialpädagoge/in S15 1,00 0,00
15 363101 366100 J/B2-Umsetzung der Er- gebnisse der Tarifver- handlungen TV SuE - Regenerationstage S12 S8b 3,00 1,00 S12: 0,30 S8b: 0,86

Begründung für den unabweisbaren Bedarf: Ein fehlender Ausgleich der Regenerationstage im Aufgabenbereich Jugendsozialarbeit an Schulen zieht eine Einschränkung des wichtigen pädagogischen Angebots der Krisenintervention, Beratung und Begleitung direkt in der Lebenswelt Schule insbesondere für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler nach sich. Diese gilt es aus Sicht des Jugendamts zu vermeiden.

16 367500 J/B2-Erziehungsbera- tung, Inbetriebnahme neuer Standort - Ver- waltungskraft E5 0,50 0,00
17 363300 363400 363600 363900 J/B3-Umsetzung der Er- gebnisse der Tarifver- handlungen TV SuE - Regenerationstage S14 S12 S8b 2,00 1,00 1,00 S14: 1,08 S12: 0,41 S8b: 0,27
18 363300 J/B3-Umsetzung der Reform SGBVIII, Careleaver - Sozialpä- dagoge/in S12 1,00 S12: 0,70 mit Stellenver- merk F 12/26
19 363300 J/B3-Koordinierende Kinderschutzstelle - So- zialpädagoge/in S12 1,00 S12: 0,50
20 363300 J/B3-Koordination KJSG, Umsetzung "Bundesprojekt Modell- kommune" - Sozialpä- dagoge/in, Verwal- tungsfachkraft S15 E7 0,50 0,42 S15: 0,50 E7: 0,42 je mit Stellen- vermerk F 12/25, Z, X
21 363400 J/B3- KJND, bestehen- der Standort - Hauswirt- schaftskraft E3 1,00 E3: 1,00 mit Stellenver- merk X
22 363400 JB3-KJND, neuer Standort - Hauswirt- schaftskraft E3 1,00 E3: 1,00 mit Stellenver- merk X
23 364000 J/B4-Wirtschaftliche Hil- fen, Unterhaltsvor- schuss - Sachbearbei- ter/in E8 1,00 0,00
24 364000 J/B5-Bürgerdienstleis- tungen - Sachbearbei- ter/in mit Sonderaufga- ben E9c 1,00 0,00

Begründung für den unabweisbaren Bedarf: Ohne die Steuerungsunterstützung für die Bereichsleitung J/B5 ist ein erfolgreicher und zukunftsfähiger Aufbau und Etablierung des Bereichs Bürgerdienstleistungen nahezu unmöglich. Insbesondere wäre ein Antrag für das Haushaltsjahr 2025 im Hinblick auf die anvisierte Zeitschiene für die nun final abzuschließende Organisationsentwicklung im Verwaltungsbereich des Jugendamts nicht zielführend. Zudem gilt es, die organisatorischen Strukturen für den neuen Fachbereich bereits im Vorfeld und unabhängig vom anstehenden Umzug in das neue Sozialrathaus mit Frontoffice zu entwickeln und zu implementieren, um den reibungslosen Übergang der Aufgabenerfüllung in neuer räumlicher Umgebung nicht zu gefährden.

1.1 Gesamtbedarf Dringende Stellenbedarfe 32,65 15,04
1.2 Hebungsanträge
Nr. Produkt Bezeichnung / Stellen- plannummer Eingruppie- rung Antrag Umfang/ VK Aktueller Stand Stand zum POA 24.10.2023 Begutachtungsvor- schlag
25 364000 520.6201 Sachgebietsleiter/in A13/A14 1,00 A13/A14
26 364000 520.6205 Sachbearbeiter/in A11 1,00 A11, ku A10
27 364000 520.5652 Herausgehobene/r Sachbearbeiter/in A11 1,00 A11
1.2 Gesamtbedarf Hebungsanträge 3,00

Das Jugendamt hat für die befristeten Stellen, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit länger bzw. dauerhaft zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dringend erforderlich sind, eine Fristverlängerung bzw. Entfristung beantragt. So soll die Nachhaltigkeit der bereits geleisteten Arbeit gesichert und Fluktuation vermieden werden.

1.3 Stellen, für die ein Fristvermerk vorliegt und deren Frist verlängert oder entfallen soll
Nr. Stellen- plannum- mer Bezeichnung Eingruppie- rung Umfang/ VK Antrag Stand zum POA 24.10.2023 Begutachtungsvor- schlag
28 520.1401 bis 520.1405 J/B1-"Gute-Kita-Ge- setz" - Leitungs- und Verwaltungsbonus/ Personalbonus E5 5,00 Verlängerung des Fristver- merks bis 31.12.2024 Verlängerung des Frist- vermerks bis 31.12.2024 je mit Stellenvermerk X
29 520.4243 J/B2-Koordinations- stelle Sport und Ju- gendhilfe S15 1,00 Entfristung Verlängerung des Frist- vermerks bis 31.12.2025 mit Stellenvermerk U
30 520.5268 J/B3-JBA (Jugend- amt) S15 1,00 Entfristung Entfristung
31 520.6145 JB4-Koordination "Kita-Einstieg" S15 0,21 Verlängerung des Fristver- merks bis 31.12.2024 Verlängerung des Frist- vermerks bis 31.12.2024 mit Stellenvermerk Z
32 520.3589 JB2-Jugendhilfepla- nung Spielen in der Stadt S15 Entfristung keine Begutachtung zum Haushalt 2024
33 520.0021 J/D-Kinderschutz in GU S15 0,50 Entfristung Entfristung
34 520.10831 J/B1-Kooperative Ganztagsbildung S8a 0,50 Verlängerung des Fristver- merks bis 31.08.2024 Verlängerung des Frist- vermerks bis 31.08.2025
1.3 Gesamt Anträge Fristverlängerung / Ent- fristung 8,21

2. Zuschüsse und Sachkosten

Nach Abstimmung mit Ref. II/Stadtkämmerei wurden teilweise Anpassungen, hier insb. im Zuschussbereich K3, bereits im Haushaltsplanentwurf für 2024 eingesetzt bzw. sind für die Aufnahme ins Kämmereipaket vorgesehen. Diese Positionen sind in dieser Vorlage unter „nachrichtlich“ ausgewiesen. In der Entscheidungsvorlage werden nur die Positionen aufgeführt, über deren zusätzliche Beantragung zum Haushalt 2024 der Jugendhilfeausschuss entscheiden muss.

2.1 Zuschüsse

Alle Anträge auf Berücksichtigung künftiger Personalkostensteigerungen sind in den Haushaltsplanentwurf 2024 bereits eingearbeitet. Ref. I/II ermittelte eine durchschnittliche tarifliche Erhöhung von 8%. Jedoch wurden die Ansätze maximal i. H. d. beantragten Personalkostensteigerung erhöht. Die Gesamtübersicht aller Zuschüsse nach Förderbereichen des Geschäftsbereichs Ref. V ist in der bisherigen Form in der Beilage 9.1. und zusätzlich in Form der im Haushaltsplanentwurf abgedruckten Erweiterten Zuschussliste (gegliedert nach Produktbereichen, siehe Beilage 9.2) aufgeführt. Die Anträge zu den Positionen 1 - 10 sind noch nicht im Haushaltsplan 2024 enthalten. Das Jugendamt hat diese geprüft und sieht hier in Abstimmung mit Frau Ref. V einen dringenden Anpassungsbedarf des Haushaltsplanentwurfs. Die inhaltlichen Begründungen können Anlage 8 entnommen werden. Daher empfiehlt die Verwaltung des Jugendamts dem JHA, folgende fachlich begründete Erhöhungen an freie Träger zum Haushalt 2024 zu beantragen:

Nr. Produkt Kostenstelle Bezeichnung Beschlussvorschlag p Veränderung
JHA zum Haushalt zum Haushalts-
2024 lanentwurf 2024
1 Neu- antrag n.n.b. n.n.b. Johanniter Unfallhilfe e. V. – Lacrima 30.000 +30.000
2 Neu- antrag n.n.b. n.n.b. Fliederlich e. V. – Jugend- initiative 18.000 +18.000
3 366200 Z366200005 Kreisjugendring – Förde- 636.192 +7.850
rung der Verbandsarbeit
4 366200 Z366200028 Kreisjugendring – Offene 273.985 +1.977
Kinder- und Jugendarbeit
5 366200 Z366200024 Medienzentrum Parabol 321.450 +10.000
6 363900 Z363900007 ISKA gGmbH – Betreuter 183.379 +3.951
Umgang
7 363900 Z363900010 Dt. Kinderschutzbund KV 242.660 +11.959
Nürnberg e. V.
8 365300 Z365300009 Gesamtelternbeirat 12.350 +350
9 367500 Z367500003 Caritas Eichstätt e. V. – Erziehungsberatungsstelle 333.000 +21.430
10 367500 Z367500005 AWO KV Nürnberg e. V. – Eltern-Bildungs-Pro- gramme 631.108 +37.427
Gesamt Beschlussvorschlag Zuschüsse +142.944 EUR

Gesamt Beschlussvorschlag Zuschüsse

+142.944 EUR

2.2 Sachkosten K1 Budget

Für folgende fachliche Beschlüsse bzw. Gutachten des JHA im Zeitraum 11/2022 bis 9/2023 (s. Übersicht der Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen Beilage 6) bzw. Abstimmung im Rahmen der Haushaltsplanung konnte bisher noch keine Berücksichtigung der Bedarfe in der Haushaltsplanung für 2024 erfolgen bzw. wird derzeit die Aufnahme ins Kämmereipaket zum Haushalt 2024 noch geprüft:

Nr. Produkt Leistung/ Kostenstelle Bezeichnung Beschlussvor- schlag JHA zum Haushalt 2024 Veränderung
zum Haushalts-
planentwurf
2024
1 363900 L363900002 Koordinierende Kinder- schutzstelle und Frühe Hil- fen +90.000 +90.000
Gesamt Beschlussvorschlag Sachkosten +90.000 EUR

Beschlussvor-

schlag JHA zum

Haushalt 2024

Leistung/

Kostenstelle

Zu 1) Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen Die fachlich notwendige Maßnahme bzw. Erweiterungen wurden bereits aufgrund der Haushaltslage von 2023 auf 2024 verschoben. Mehrkosten: 1) Erhöhung Ansatz Frühe Hilfen "Lotsin Frühe Hilfen im Klinikum Nürnberg" (+55.000 €) sowie 2) Aufstockung des Personalkostenzuschusses für FK im Haus Dorothea (+35.000 €)

2.3 Investitionen: Mittelfristiger Investitionsplan

Der Entwurf des Mittelfristigen Investitionsplans 2024 – 2027 (MIP 2024 – 2027) weist für Maßnahmen

des Referats für Jugend, Familie und Soziales, die fast vollständig Maßnahmen des Jugendamts sind,

insgesamt ein Volumen von 36,7 Mio. EUR (entspricht rd. 6,9 % am Gesamtvolumen des MIP 2024 –

  1. aus und wurde mit den aktuellen Maßnahmen fortgeschrieben.

Die Einbringung neuer Maßnahmen wird seitens des Finanzreferats über die Einbringung des Haus-

halts zu den Stadtratsberatungen erfolgen.

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