Beschlussvorlage J/024/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 26.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Weiterentwicklung der städtischen Investitionskosten-förderung von Kitas (FöKo Kita +
Zuschussrichtlinien)
Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage Förderkonzept
Sachverhalt (kurz): Das Förderkonzept Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas) und die Zuschussrichtlinie (Stand 2020), über die freie und freigemeinnützige Träger sowie Investoren beim Bau bzw. Anmietung von Kindertageseinrichtungen unterstützt werden, soll weiterentwickelt und fortgesetzt werden. Ziele sind dabei, die Betriebs- und Bauträger darin zu unterstützen, sich weiterhin am Ausbau der Kindertagesbetreuung zu beteiligen, Bestandseinrichtungen zu erhalten und den Betrieb von Einrichtungen trotz steigender Mieten zu sichern. Es soll dazu (1) für neue Einrichtungen ein Mietkostenausgleich geschaffen werden, der den Unterschied zwischen der Miete fördert, die für den Betriebsträger leistbar ist und der Miete, die für den Bauträger zur Finanzierung des Kita-Baus benötigt wird. Der freiwillige Sonderzuschuss zur Miete für Bestandseinrichtungen in Mietobjekten (2), der sich bewährt hat, soll angepasst fortgeführt werden. Wieder mit aufgenommen werden soll ein Mietkostenzuschuss für neue Horte (3), da sie aufgrund ihrer kürzeren Buchungszeiten wirtschaftlich weniger attraktiv zu betreiben sind und es deshalb schwer ist, hier Betriebsträger zu gewinnen.
Die Weiterentwicklung des Förderkonzepts und der Zuschussrichtlinie erfolgte in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei, dem Liegenschaftsamt und der wbg. Im ersten Schritt werden dem Jugendhilfeausschuss die Eckpunkte des fortgeschriebenen Förderkonzeptes sowie der Zuschussrichtlinie im Zusammenhang mit dem laufenden Haushaltsplanungen 2024 zum fachlichen Beschluss vorgelegt. In einem zweiten Schritt wird der Ausschuss dann um eine Begutachtung der konkreten Förderregularien gebeten und dem Stadtrat bis Jahresende zum Beschluss vorgelegt. Die neuen Regelungen sollen zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 7.000 € Folgekosten 420.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 0 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verwaltung des Jugendamts beantragt die Mittel und die Erhöhungen zum Kämmereipaket.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Förderkonzept unterstützt den Bau und Erhalt von Kitas für alle Kinder und Familien, die auf die Kindertagesbetreuung angewiesen sind.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Förderkonzepts Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas) und der Zuschussrichtlinie für Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg ab 01.01.2024 und beauftragt die Verwaltung, diese weiter auszuarbeiten und die entsprechend notwendigen Mittel zum Haushalt 2024 anzumelden.
Über die endgültige Bereitstellung der Mittel entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.