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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Etat) (26.10.2023)

Sitzung gesamt

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses (Etat)

26.10.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Öffentliche Bekanntmachung 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Berichtvorlage J/022/2023 7 TOP Ö 2 Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören Berichtvorlage J/023/2023 10 2.1 Eidesformel J/023/2023 13 TOP Ö 3 Weiterentwicklung der städtischen Investitionskosten-förderung von Kitas (FöKo Kita + Zuschussrichtlinien) Sitzungsvorlage J/024/2023 14 3.1 Entscheidungsvorlage Förderkonzept J/024/2023 18 TOP Ö 4 Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2024 gemäß § 71 SGB VIII Sitzungsvorlage J/025/2023 24 4.1 Entscheidungsvorlage J/025/2023 28 4.3 Inhaltsverzeichnis J/025/2023 41 4.4 Rechnungsergebnis 2022 J/025/2023 42 4.5 Ausgabenübersicht Zuschuesse 2020-2022 J/025/2023 45 4.6 Beschlüsse und Gutachten mit finanzieller Auswirkung J/025/2023 46 4.7 Stellenschaffungen Begründungen 2024 J/025/2023 47 4.8 Zuschüsse Begründungen J/025/2023 61 4.9.1 Übersicht Zuschüsse Förderbereich J/025/2023 90 4.9.2 Erweiterte Zuschussliste J/025/2023 98 4.10 Produkthaushalt 2024 Übersicht Produkte J/025/2023 102 4.11 Budgetbericht 2024 J/025/2023 104 4.12 Produktdatenblätter J/025/2023 105 4.13 I1 Übersicht Bewegliches Vermögen 2024 J/025/2023 159 4.14 MIP Gesamtübersicht Einzelmaßnahmen und Pauschalen 2024-2027 J/025/2023 160 4.15 MIP Liste der Einzelmaßnahmen 2024-2027 J/025/2023 161 4.16 MIP Liste der Pauschalen 2024-2027 J/025/2023 171 4.17 Aktuelle Baumaßnahmen Planungen Ausbaus der Kita-Betreuungsplätze 2023-2024 173

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Etat)

Sitzungszeit

Donnerstag, 26.10.2023, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Bericht

Ries, Elisabeth

2. Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden Bericht

stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die J/023/2023

nicht dem Stadtrat angehören

Ries, Elisabeth

3. Weiterentwicklung der städtischen Investitionskosten-förderung Beschluss

von Kitas (FöKo Kita + Zuschussrichtlinien) J/024/2023

Ries, Elisabeth

4. Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Beschluss

Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2024 gemäß § 71 J/025/2023

SGB VIII

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.10.2023,

öffentlicher Teil

6. Mitteilungen

7. Auflagen

BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG

Am Donnerstag, 26.10.2023, um 15:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine

Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Etat)

mit folgender Tagesordnung statt:

1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

2. Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden

stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die

nicht dem Stadtrat angehören

3. Weiterentwicklung der städtischen Investitionskosten-förderung

von Kitas (FöKo Kita + Zuschussrichtlinien)

4. Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des

Haushaltsplans der Stadt Nürnberg für das Jahr 2024 gemäß

§ 71 SGB VIII

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.10.2023,

öffentlicher Teil

6. Mitteilungen

7. Auflagen

Stadt Nürnberg, 09.10.2023

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 26.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Bericht:

Die personellen Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses wurden dem Stadtrat in der Sitzung vom 27.09.2023 zum Beschluss vorgelegt und werden dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben:

Bund der katholischen Jugend (BDKJ) - stimmberechtigter Sitz: Herr Daniel Dreykorn vom Bund der katholischen Jugend (BDKJ) wird für Herr Daniel Röhrer als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied bleibt weiterhin Frau Jennifer Winterhalder.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 26.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des

Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören

Anlagen: 2.1 Eidesformel

Bericht:

Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG).

Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören, zu vereidigen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage 2.1 zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.10.2023

Eidesformel zur Vereidigung der stimmberechtigten Mitglieder

im Jugendhilfeausschuss

Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates.

Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu vereidigen.

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten

gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten

nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Diese Verpflichtung kann gemäß Art. 27 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte bzw. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten will, hat an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 26.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Weiterentwicklung der städtischen Investitionskosten-förderung von Kitas (FöKo Kita +

Zuschussrichtlinien)

Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage Förderkonzept

Sachverhalt (kurz): Das Förderkonzept Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas) und die Zuschussrichtlinie (Stand 2020), über die freie und freigemeinnützige Träger sowie Investoren beim Bau bzw. Anmietung von Kindertageseinrichtungen unterstützt werden, soll weiterentwickelt und fortgesetzt werden. Ziele sind dabei, die Betriebs- und Bauträger darin zu unterstützen, sich weiterhin am Ausbau der Kindertagesbetreuung zu beteiligen, Bestandseinrichtungen zu erhalten und den Betrieb von Einrichtungen trotz steigender Mieten zu sichern. Es soll dazu (1) für neue Einrichtungen ein Mietkostenausgleich geschaffen werden, der den Unterschied zwischen der Miete fördert, die für den Betriebsträger leistbar ist und der Miete, die für den Bauträger zur Finanzierung des Kita-Baus benötigt wird. Der freiwillige Sonderzuschuss zur Miete für Bestandseinrichtungen in Mietobjekten (2), der sich bewährt hat, soll angepasst fortgeführt werden. Wieder mit aufgenommen werden soll ein Mietkostenzuschuss für neue Horte (3), da sie aufgrund ihrer kürzeren Buchungszeiten wirtschaftlich weniger attraktiv zu betreiben sind und es deshalb schwer ist, hier Betriebsträger zu gewinnen.

Die Weiterentwicklung des Förderkonzepts und der Zuschussrichtlinie erfolgte in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei, dem Liegenschaftsamt und der wbg. Im ersten Schritt werden dem Jugendhilfeausschuss die Eckpunkte des fortgeschriebenen Förderkonzeptes sowie der Zuschussrichtlinie im Zusammenhang mit dem laufenden Haushaltsplanungen 2024 zum fachlichen Beschluss vorgelegt. In einem zweiten Schritt wird der Ausschuss dann um eine Begutachtung der konkreten Förderregularien gebeten und dem Stadtrat bis Jahresende zum Beschluss vorgelegt. Die neuen Regelungen sollen zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 7.000 € Folgekosten 420.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 0 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verwaltung des Jugendamts beantragt die Mittel und die Erhöhungen zum Kämmereipaket.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Förderkonzept unterstützt den Bau und Erhalt von Kitas für alle Kinder und Familien, die auf die Kindertagesbetreuung angewiesen sind.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Förderkonzepts Kindertageseinrichtungen (Föko Kitas) und der Zuschussrichtlinie für Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg ab 01.01.2024 und beauftragt die Verwaltung, diese weiter auszuarbeiten und die entsprechend notwendigen Mittel zum Haushalt 2024 anzumelden.

Über die endgültige Bereitstellung der Mittel entscheidet der Stadtrat in den Haushaltsberatungen.

Beilage 3.1

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.10.2023

T I S C H V O R L A G E

Entscheidungsvorlage

Weiterentwicklung des Förderkonzepts und der Zuschussrichtlinie der Stadt

Nürnberg

1. Problemanzeige

Die Krise in der Bauwirtschaft (gestiegene Zinsen und Baukosten sowie Lieferengpässe) bremst die Dynamik beim Kita-Ausbau deutlich aus. Für viele Investoren und freie Träger sind die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit mittlerweile überschritten und die wirtschaftlichen Risiken bei Bauvorhaben für Kitas deutlich gestiegen. Wir verzeichnen zudem einen zunehmenden Sanierungsstau bei Bestandseinrichtungen, der meist nur in Form von Ersatzneubauten, Erweiterungsbauten und Generalsanierungen gelöst werden könnte, bei gleichzeitig schwindenden Rücklagen für Investitionen bei freien Trägern mit Einrichtungen im eigenen Eigentum. Die Folgewirkungen für den Kita-Ausbau sind mittlerweile deutlich spürbar: Wir verzeichnen Absagen bzw. Baubeginnverzögerungen bei über 20 Planungsvorhaben aufgrund der aktuellen Förderstrukturen, insb. aufgrund der geltenden Mietpreisobergrenze. Einige Bau- und Sanierungsvorhaben mussten mittlerweile auch aufgegeben werden oder stehen auf der Kippe.

Die Rückmeldungen von Bauinvestoren sowie Betriebsträgern machen deutlich, dass diese mit den Rahmenbedingungen des seit 01.07.2020 gültigen Zuschusskonzepts für den Bau von Kindertageseinrichtungen (Förderkonzept Kitas in Verbindung mit der Zuschussrichtlinie für Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Nürnberg) sich wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sehen, ihren Beitrag am Kita-Ausbau zu leisten. Bislang stemmen Investoren und freie Träger 2/3 des Gesamtvolumens des Kita-Ausbaus in Nürnberg. Die noch ausstehenden Herausforderungen zum Kita-Ausbau (bis 2030) sind enorm. Es müssen stadtweit noch rund 1.400 Krippen-, 1.400 Kindergarten- und 4.000 Plätze für Grundschulkinder geschaffen werden. Die Stadt kann diesen Ausbaubedarf alleine nicht bewältigen und ist zwingend auf den Beitrag von Investoren und freien Trägern angewiesen.

Vor diesem Hintergrund erging aus der Stadtpolitik und von der Stadtspitze der Auftrag an die Verwaltung, die städtischen Investitionskostenförderungsansätze kritisch zu überprüfen, wirkungsvolle Stellschrauben zur Erhöhung der Handlungsfähigkeit von Investoren und freien Trägern zu identifizieren und als Grundlage zur Weiterentwicklung des städtischen Förderkonzepts dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Dieser Auftrag muss auch im Zusammenhang mit dem Auftrag aus der Einsparliste zum Haushalt 2023 „Nr. 18 Förderkonzept Kita: Mietkostenzuschüsse“ gesehen werden. Als freiwilliger und bis 2025 befristeten Zuschuss sollte auch dieser überprüft werden, mit dem Ziel, ihn ab 2026 zu reduzieren oder ggf. sogar komplett auslaufen zu lassen. Unter den sich verschärfenden Rahmenbedingungen beim Kita-Ausbau kann dieses Einsparungsziel nicht weiterverfolgt werden.

Eine seit April 2023 installierte „AG Kita-Ausbau“ mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtkämmerei, des Liegenschaftsamts und des Jugendamts sowie der Wohnungsbaugesellschaft (wbg) mit Geschäftsführung, Projektentwicklern und Controllern hat die derzeit gültigen För-

deransätze kritisch geprüft und drei zentrale Stellschrauben und Lösungsvorschläge zur Umsetzung erarbeitet, die dem Jugendhilfeausschuss zur fachlichen Beurteilung und zum Beschluss vorgelegt werden.

2. Aktuell gültige Förderansätze für Kindertageseinrichtungen

Der Bau und die Sanierung von Kindertageseinrichtungen werden über eine Zuschussrichtlinie (mit Finanzierungsbeteiligung des Freistaats Bayern) und ein städtisches Förderkonzept für Maßnahmen ohne finanzielle Beteiligung des Freistaats Bayern (Fokö Kitas) gesteuert und finanziell unterstützt.

Der Investor bzw. Bauträger1 erhält grob zusammenfasst daraus folgende Zuschüsse:  Für den Bau und die Sanierung werden die sogenannten förderfähigen Flächen einer Einrichtung ermittelt. Diese orientieren sich an den Vorgaben (Raumbuch) je nach Einrichtungsgröße und Belegung mit Krippen-, Kindergarten- oder Hortkindern. Diese Flächen umfassen in der Regel rund 60% der Gesamtflächen, da z.B. Sanitärbereiche, Garderoben nicht förderfähig sind.  Der Investor bzw. Bauträger erhält den bei Antragstellung bayernweit gültigen Baukostenrichtwert je qm für die förderfähigen Flächen. Die Stadt gewährt dafür den maximalen Zuschuss i.H.v. 100% (förderrechtlich möglich sind Förderquoten zwischen 60% und 100%; der Freistaat Bayern beteiligt sich wiederum mit 60% bzw. bei Sonderinvestitionsprogrammen mit bis zu 90% an den kommunalen Baukostenzuschüssen unabhängig von der gewählten Förderquote). Für nicht förderfähige Flächen wird kein Zuschuss gewährt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Investor, wenn er die Einrichtung an einen Betriebsträger vermietet, eine gedeckelte Mietobergrenze einzuhalten (s.u.).  Grundstückkosten inkl. Erschließung sind nicht förderfähig. D.h., dass auch für die benötigten Außenflächen kein Investitionszuschuss gewährt wird.  Mit der Förderung verpflichtet sich der Investor bzw. Bauträger zu einer Nutzung der Immobilie als Kita für 25 Jahre. Damit hat der Investor die Sicherheit, dass die Einrichtung für 25 Jahre betrieben wird und entsprechende Mietzahlungen fließen, und der Bauträger, dass der Betrieb und dessen Refinanzierung über die Betriebskostenzuschüsse über 25 Jahre gesichert ist.  Alle nicht über Zuschüsse gedeckten Kosten, Risiken und Renditeerwartungen finanziert ein Investor über die Miete, die er vom Betriebsträger für die Einrichtung verlangt.

Der Betriebsträger profitiert wie folgt von der Förderung:  Bei Neueröffnung einer Einrichtung erhält der Betriebsträger eine Erstausstattungspauschale und wenn notwendig einen Mietkostenzuschuss für eine Interimsunterbringung bei einer Sanierung der Einrichtung.  Die staatlichen und kommunalen Zuschüsse für den Bau bzw. die Sanierung einer Einrichtung werden bei der Miethöhe berücksichtigt. Der Vermieter kann maximal eine Miete von 7 Euro/m² + eine jährliche Steigerungsrate von maximal 2 Prozent vereinbaren (Stand Start der Zuschussrichtlinie Mitte 2020), die gedeckelte Mietpreisobergrenze liegt derzeit damit bei 7,42 Euro/m2. Damit wird der Betriebsträger bei den Betriebskosten entlastet und er hat Planungssicherheit hinsichtlich der Mietpreissteigerungen.

1 Ein Investor baut und vermietet eine Einrichtung an einen Betriebsträger. Als Bauträger wird ein Kita-Träger verstanden, der die Einrichtung selbst baut und betreibt.

 Der Betriebsträger erhält laufende Betriebskostenzuschüsse vom Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg. Diese berechnen sich aus dem Basiswert, den der Freistaat Bayern jährlich ermittelt und fortschreibt und der sich in Abhängigkeit von den Buchungszeiten, der Betreuungsart und weiterer Sondereffekte, wie z.B. bei Kindern mit Behinderung, berechnet. Die damit nicht gedeckten, laufenden Kosten gleicht der Betriebsträger über Elternbeiträge aus. Anmerkung: Der Freistaat Bayern hat eingeräumt, dass der derzeit gültige Basiswert keine auskömmliche Finanzierung für Kitas darstellt. Eine Erhöhung wurde in Aussicht gestellt, Details dazu liegen aber noch nicht vor.

Bei der letzten Anpassung des Förderkonzeptes und der Zuschussrichtlinie zum 01.07.2020 gab es viele Bestandseinrichtungen, deren Träger von deutlich steigenden Mieten betroffen waren, aber von der oben aufgezeigten Regelung nicht profitieren konnten, da diese nur für neue Einrichtungen gilt. Daher werden die sogenannten „Altfälle“ mit einem freiwilligen kommunalen Sonderzuschuss in Höhe von 15 Euro je belegtem Platz pro Monat unterstützt. Dies entspricht in etwa 2 Euro – 2,50 Euro/m2. Dieser Sonderzuschuss ist bis 30.06.2025 befristet. Hierfür wendet die Stadt Nürnberg rd. 1,4 Mio. Euro/Jahr auf, und es profitieren 155 Einrichtungen davon.

Die Stadt Nürnberg gewährt mit dem kommunalen Förderkonzept bereits seit vielen Jahren noch weitere freiwillige Zuschüsse, z.B. auch für die Errichtung und Sanierung von Großtagespflegestellen, für Maßnahmen, für die keine landesrechtlich geregelten Zuschüsse gewährt werden bzw. die unter die sogenannte Bagatellgrenze fallen (Investitionskostenzuschuss kleiner als 100.000 Euro). Diese sollen beibehalten werden und sind für die weitere Betrachtung nicht relevant. Darüber hinaus werden auch Mietkostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen in neu errichteten städtischen Gebäuden gewährt. In selten Einzelfällen erwirbt die Stadt Gebäude mit bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen. Um hier eine Gleichbehandlung sicherzustellen, wird vorgeschlagen, künftig den Mietkostenzuschuss wie in neu errichteten städtischen Gebäuden zu gewähren.

  1. Stellschrauben und Lösungsvorschläge: Die vorgeschlagenen Lösungsansätze sollen sich ohne massive Verfahrensänderungen in die bestehende Fördersystematik einfügen lassen, den erwünschten Wirkungsgrad erzielen und dabei die aktuell angespannte Haushaltssituation beachten. Das weiterentwickelte Förderkonzept Kindertageseinrichtungen soll zum 01.01.2024 in Kraft treten und eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Die fortgeschriebene Zuschussrichtlinie soll ebenfalls ab dem 01.01.2024 gelten.

3.1. Erhöhung der gedeckelten Mietpreisobergrenze Auslöser für die Entwicklung der Zuschussrichtlinie war, dass verstärkt ab 2018/2019 Investoren versuchten, trotz der staatlichen/städtischen Investitionskostenförderung von Kitas immer höhere Mieten bei den Trägern durchzusetzen. In der Folge forderten die Kita-Träger (sowohl bei neuen Mietverträgen als auch bei Mieterhöhungen) von der Stadt, diese Mehrkosten, die nur teilweise über die Betriebskostenförderung oder Elternbeiträge abgedeckt werden konnten, über Defizitverträge oder direkte Zuschüsse auszugleichen. Um die Belastungen der Kita-Träger bei den Betriebskosten (Mietkosten) zu deckeln, hat daraufhin die Stadt Nürnberg für die Investoren mit der Zuschussrichtlinie für Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen wie oben beschrieben den Anreiz gesetzt, 100 Prozent der förderfähigen Kosten zu fördern. Im Gegenzug muss der Investor sich verpflichten, maximal eine Miete von 7 Euro/m² + eine jährliche Steigerungsrate von maximal 2 Prozent von den

Kita-Trägern zu verlangen. Durch die Mitfinanzierung des Freistaats Bayern an den Investitionen war dies für den städtischen Haushalt im Vergleich zu direkten freiwilligen Ausgleichszahlungen der wirtschaftlichere Ansatz. Alternative Modelle, z.B. ohne Mietpreisobergrenze, sind nicht vorgesehen

Gleichzeitig minimierte diese Mietpreisobergrenze von derzeit 7,42 Euro/m² die Rendite für Investoren in den letzten zwei Jahren aufgrund der steigenden Kosten merklich. Aktuell wird dieser Punkt in der Zuschussrichtlinie massiv kritisiert und als zentrales Hemmnis seitens der Investoren angeführt, wirtschaftlich vertretbar weiterhin Kitas bauen zu können. Derzeit liegen mehr als 15 Absagen von Investoren aufgrund dieser Regelung vor bzw. die Baumaßnahmen liegen bis zu einer Änderung dieser Richtlinie auf Eis.

Lösung: Der Investor bzw. Bauträger erhält weiterhin 100% der förderfähigen Kosten. Aufgrund der aktuellen Krisen- und Marktlage ist es aber notwendig, die Mietpreisobergrenze (Eingangsmiete) auf 9,50 Euro – 11,50 Euro/m2 zu erhöhen, um weiterhin Investoren für den Kita-Ausbau gewinnen zu können. Diese können mit der höheren Miete die Kostensteigerungen bei den nicht förderfähigen Flächen etc. kompensieren. Die Ermittlung der angepassten Mietpreisobergrenze und ihre Überprüfung erfolgten u.a. auf Basis von konkreten Baumaßnahmen. Um aber die Erhöhung der Mietpreisobergrenze auch für die Betriebsträger verträglich zu machen, gilt es gleichzeitig, für diese einen Mietkostenausgleich einzuführen zwischen „Basismiete“ von derzeit 7,42 Euro für Betriebsträger und „Eingangsmiete“ für den Investor von 9,50 Euro - 11,50 Euro/m², den die Stadt Nürnberg zukünftig als Zuschuss an die Betriebsträger übernimmt.

Welcher Wert als „Eingangsmiete“ für den Investor zum Tragen kommt, ist abhängig von definierten baulichen Kriterien, wie Bodenrichtwert, Mengengerüst, Besonderheiten des Baus bzw. des Grundstücks etc. und wird pro Bauprojekt individuell festgesetzt. Damit gibt es künftig keine einheitliche Miete mehr für alle Einrichtungen, sondern es werden Besonderheiten des Standorts und des Baus berücksichtigt. Auch dies war eine häufig geäußerte Kritik an der derzeit gültigen Zuschussrichtlinie, da solche Besonderheiten kaum in der Größe der förderfähigen Flächen noch im Baukostenrichtwert Berücksichtigung finden und damit nur zu Lasten des Investors gehen. Für die Ermittlung wird ein Kriterienverfahren vorgeschlagen, das sich ohne zu großen Zusatzaufwand umsetzen lässt.

Das weiterentwickelte Förderkonzept gilt nur für Maßnahmen, die ab dem Inkrafttreten (geplant 01.01.2024) neu beantragt werden2 und nicht für städtische Maßnahmen, insbesondere nicht für die großen geplanten Kombimodelle in Schulneubauten. Den ersten Mietkostenausgleich an die Betriebsträger wird es erst im Jahr 2025 geben, wenn die ab 01.01.2024 neu beantragten Baumaßnahmen fertiggestellt und die Einrichtungen im Betrieb sind. Daher ist erst ab dem Jahr 2025 mit Auszahlungen von Zuschüssen zu rechnen3. Die neue Regelung könnte im ersten Jahr bei 14 neuen Einrichtungen greifen und entspricht einer jährlichen, zusätzlichen Haushaltsbelastung von rund 305.000 Euro, die in den folgenden Jahren mit weiteren neuen Einrichtungen ansteigen wird. Die Anzahl von neuen Einrichtungen wird in den Folgejahren aber eher niedriger liegen.

2 Es soll noch eine Regelung gefunden werden, die verhindert, dass Betriebsträger ausschließlich zum Zweck, einen Mietkostenausgleich zu erhalten, eine Bau- und Besitzgesellschaft gründen oder nutzen. Außerdem muss noch geprüft werden, wie mit Einrichtungen, die auf Basis eines städtebaulichen Vertrags entstehen, umgegangen werden soll. 3 ggf. kommt 2024 eine Einrichtung ab 09/2024 zur anteiligen Auszahlung.

3.2 Sonderzuschuss für Mietobjekte in nicht-städtischen Immobilien Der Sonderzuschuss stellt ein wichtiges Instrument dar, freie und freigemeinnützige Betriebsträger zu fördern, die vor Installierung des aktuellen Förderkonzepts, also vor 2020, Mietverträge abgeschlossen haben und somit nicht von der Mietpreisobergrenze von derzeit 7,42 Euro/m² profitieren (sog. „Altfälle“ siehe 2.). Diese Betriebsträger führen mitunter bereits seit mehr als 20 Jahren erfolgreich Kitas, doch auch hier erhöhten sich über die Jahre die Mieten so stark, dass diese Kitas teilweise in wirtschaftliche Schieflagen gerieten. Daher war es, wie oben beschrieben, parallel notwendig geworden, einen Sonderzuschuss von 15,00 Euro pro belegten Platz (entspricht etwa einem Mietzuschuss von 2,00 – 2,50 EUR/m²) als Ausgleich für steigende Mieten einzuführen. Der Sonderzuschuss für Mietobjekte in nichtstädtischen Immobilien (pro belegtem Betreuungsplatz je Monat in Höhe von 15 Euro) ist befristet und endet Mitte 2025. Die Mietentwicklung ist auch in diesen Objekten weiterhin sehr dynamisch. Lösung: Verlängerung des Sonderzuschusses für fünf Jahre (2024 – 2028) und Dynamisierung mit 2 % Erhöhung pro Jahr. Der Zuschuss würde für 2024 bei 16,20 EUR pro belegtem Platz liegen. Die Auszahlung erfolgt immer im kommenden Jahr im Rahmen der Endabrechnung, für das Jahr 2024 also im ersten Halbjahr 2025.

Eine Anpassung ab dem Jahr 2024 würde ab dem Haushaltsjahr 2025 ff ausgehend vom derzeitigen Planansatz i.H.v. rund 1,4 Mio. Euro eine Mehrbelastung i.H.v. rund 115.000 € pro Jahr bedeuten. Insgesamt profitieren 155 Einrichtungen von diesem Zuschuss. Neue Einrichtungen kommen nicht mehr dazu, da es sich um sog. Altfälle handelt.

3.3 Mietkostenförderung für Horte in Mietobjekten Auf Grund der kürzeren Buchungszeiten und Leerstände am Vormittag ist es für freie Träger wirtschaftlich schwierig darstellbar, Horte rentabel zu betreiben. Auch bei einer auf 7,42 Euro/m² herunter subventionierten Miete wird es zunehmend schwieriger, Betreiber für Häuser für Kinder mit Hortanteil oder gar Solitärhorte zu finden. Zwar übernimmt die Stadt Nürnberg einen großen Anteil in der Ganztagesbetreuung (Stichwort Mittagsbetreuung, offener/gebundener Ganztag sowie Kombimodelle). Aber das Ziel der Schaffung von weiteren 4.000 Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter mit dem ab 2026 neu geltenden Rechtsanspruch erfordert auch einen Beitrag über freie Träger und Investoren durch die Schaffung von Hortplätzen in Horten und Häusern für Kinder. Vor Einführung des aktuell gültigen Förderkonzepts gab es einen entsprechenden Zuschuss, der aber ab 2020 mit dem Sonderzuschuss abgelöst wurde. Dies stellt sich nun als hinderlich heraus, neue Betriebsträger zu finden. Lösung: Wiederaufnahme dieser Förderung mit folgender bewährter Förderformel und einem anteiligen Zuschuss von bis zu 5 Euro/m² der förderfähigen Fläche für neu beantrage Einrichtungen ab 01.01.2024:

5€/qm x (3 Stunden: (3 Stunden + durchschnittliche tgl. Öffnungszeiten)) x 100.

Der Zuschuss wird für neue Einrichtungen zusätzlich zum Mietkostenausgleich (siehe 3.2) gewährt, daher wird er im Vergleich zum alten Förderansatz vor 2020 halbiert. Im Jahr 2024 werden keine Hortplätze in dieser Form geschaffen bzw. es sind dadurch keine Aufwendungen für Mietkostenzuschüsse zu erwarten. Im September 2025 gehen fünf Horte bzw. Häuser für Kinder mit Hortanteil mit insgesamt 250 Plätzen an den Start. Für fünf Monate Miete ab August 2025 entstehen Aufwendungen i.H. v. 13.800 Euro. Der Mietkostenzuschuss für

12 Monate im Jahr 2026 ff. beläuft sich auf 32.600 Euro pro Jahr. Für 2026 liegen noch keine Planungen im Hortbereich vor.

3. Weiteres Vorgehen

Die Neuausrichtung des Förderkonzepts und der Zuschussrichtlinie sind wichtige jugendund familienpolitische Maßnahmen, um den Bestand und den weiteren Kita-Ausbau zu sichern. Sie werden mittelfristig nicht unerhebliche finanzielle Auswirkungen haben, daher legt die Verwaltung des Jugendamts die Eckpunkte dem Jugendhilfeausschuss zum fachlichen Beschluss vor.

Auf Basis der skizzierten Eckpunkte werden dann das Förderkonzept sowie die Zuschussrichtlinie fortgeschrieben und nach Prüfung durch das Rechtsamt dem Jugendhilfeausschuss zur endgültigen Begutachtung für den Stadtrat vorgelegt. Anschließend findet eine Befassung im Stadtrat statt. Ziel ist es, dass die neuen Förderregelungen zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 26.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans der Stadt

Nürnberg für das Jahr 2024 gemäß § 71 SGB VIII

Anlagen: 4.1 Entscheidungsvorlage 4.3 Inhaltsverzeichnis 4.4 Rechnungsergebnis 2022 4.5 Ausgabenübersicht Zuschuesse 2020-2022 4.6 Beschlüsse und Gutachten mit finanzieller Auswirkung 4.7 Stellenschaffungen Begründungen 2024 4.8 Zuschüsse Begründungen 4.9.1 Übersicht Zuschüsse Förderbereich 4.9.2 Erweiterte Zuschussliste 4.10 Produkthaushalt 2024 Übersicht Produkte 4.11 Budgetbericht 2024 4.12 Produktdatenblätter 4.13 I1 Übersicht Bewegliches Vermögen 2024 4.14 MIP Gesamtübersicht Einzelmaßnahmen und Pauschalen 2024-2027 4.15 MIP Liste der Einzelmaßnahmen 2024-2027 4.16 MIP Liste der Pauschalen 2024-2027 4.17 Aktuelle Baumaßnahmen Planungen Ausbaus der Kita-Betreuungsplätze 2023-2024

Sachverhalt (kurz):

Gemäß § 71 Abs. 3 SGB VIII hat der Jugendhilfeausschuss ein Anhörungs- und Antragsrecht in den Angelegenheiten der Jugendhilfe.

Die Vorlage und grundsätzliche Gliederung des Haushaltsplanentwurfes wurde nach der seit 2014 geltenden Systematik des Produkthaushaltes erstellt.

Die Anträge des Jugendhilfeausschusses zu den Haushaltsberatungen des Stadtrates für 2024 wurden als Verwaltungsvorschlag in der Entscheidungsvorlage zum aktuellen Stand zusammen-gefasst, nähere Erläuterungen siehe Beilagen.

Hinsichtlich der Stellenschaffungen wurde der aktuelle Beschlussvorschlag, wie er voraussichtlich im Personal- und Organisationausschuss am 24.10.2023 behandelt werden soll, dargestellt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 232.944 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 0 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 232.944 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die zum Beschluss vorgeschlagenen Positionen sind noch nicht im aktuellen Entwurf des Haushaltsplans 2024 bzw. dem Kämmereipaket eingeplant.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 16,74 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die seitens J dringend benötigten Stellen wurden zur Stellenschaffung angemeldet.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote der Jugendhilfe richten sich an junge Menschen und Familien, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung und Behinderung.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II, StK

DIP

Beschlussvorschlag:

T I S C H V O R L A G E

Der Jugendhilfeausschuss beantragt zum Haushalt 2024:

  1. Stellenschaffungen Der Jugendhilfeausschuss erkennt die fachliche Notwendigkeit der von der Verwaltung des Jugendamts angemeldeten Stellenbedarfe für das Haushaltsjahr 2024 an.

Der Jugendhilfeausschuss schließt sich dem Begutachtungsvorschlag der Verwaltung für den Personal- und Organisationsausschuss vom 24.10.2023 an, abgesehen von den Positionen 12 und 15 und beantragt zu den Haushaltsberatungen 2024 die von der Verwaltung des Jugendamts angemeldeten folgenden Stellenbedarfe: 1.1 Nr. 12: J/B2-Kinder- und Jugendhaus Gost, Ausbau lt. Jugendhilfeplanung 1.2 Nr. 15: J/B2-Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen TV-SuE – Regenerationstage (Ausweitung des Beschlussvorschlags für den POA um 0,70 VK)

  1. Zuschüsse und Sachkosten Der Jugendhilfeausschuss beantragt, die Ansätze zum Haushalt 2024 entsprechend den Anträgen / Ansätzen in der Entscheidungsvorlage zu erhöhen:

2.1 Johanniter Unfallhilfe e. V. – Lacrima (s. Anlage 8, Nr. 1) +30.000,- EUR 2.2 Fliederlich e. V. – Jugendinitiative (s. Anlage 8, Nr. 2) +18.000,- EUR 2.3 KJR – Förderung der Verbandsarbeit (s. Anlage 8, Nr. 6) +7.850,- EUR 2.4 KJR – Offene Kinder- und Jugendarbeit (s. Anlage 8, Nr. 8) +1.977,- EUR 2.5 Medienzentrum Parabol (s. Anlage 8, Nr. 7) +10.000,- EUR 2.6 ISKA gGmbH – Betreuter Umgang (s. Anlage 8, Nr. 3) +3.951,- EUR 2.7 Dt. Kinderschutzbund KV Nürnberg e. V. (s. Anlage 8, Nr. 4) +11.959,- EUR 2.8 Gesamtelternbeirat (s. Anlage 8, Nr. 5) +350,- EUR 2.9 Caritas Eichstätt e. V. – Erziehungsberatungsstelle (s. Anlage 8, Nr. 9) +21.430,- EUR 2.10 AWO KV Nbg. e. V. – Eltern-Bildungs-Programme (s. Anlage 8, Nr. 10) +37.427,- EUR

2.11 Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen (Sachkosten K1) +90.000,- EUR

Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans

der Stadt Nürnberg für das Jahr 2024 gemäß § 71 SGB VIII

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) als Teil des Jugendamts hat die Aufgabe, die Problemlagen von jun-

gen Menschen und Familien aufzugreifen, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzu-

nehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Dieser Aufgabe kam der

Jugendhilfeausschuss in Nürnberg nach und hat zu entsprechenden Jugendhilfeplanungen und fachli-

chen Konzepten fachliche Beschlüsse gefasst sowie die Verwaltung des Jugendamts beauftragt, die

dafür notwendigen Mittel bzw. Stellen für das kommende Haushaltsjahr 2024 anzumelden.

Laut § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg hat der Jugendhilfeausschuss

außerdem die Aufgabe, die Produkte der Organisationseinheit Jugendamt vorzuberaten. Dies ge-

schieht in langer Tradition im sogenannten JHA-Etat, der terminlich im Herbst vor den Haushaltsbera-

tungen stattfindet. In diesem Ausschuss stellt die Verwaltung des Jugendamts den Stand der Haus-

haltsplanung (aktueller Stand des Haushaltsplans sowie verwaltungsinterner Verhandlungsstand zum

Kämmereipaket) für das Folgejahr vor und listet die Positionen und Themen auf, die bis zu diesem

Zeitpunkt noch keine Berücksichtigung in der Haushaltsplanung finden konnten und welche davon aus

Sicht des Jugendamts fachlich dringend geboten wären. Die Mitglieder des JHA können entscheiden,

ob diese Positionen als Antrag an den Stadtrat zu den Haushaltsberatungen gestellt werden sollen. Der

Stadtrat muss sich dann mit diesen Positionen in den Haushaltsberatungen befassen und über eine

tatsächliche Bereitstellung der finanziellen Mittel und der Stellen beschließen.

Die jährliche Haushaltsplanung ist ein Prozess, der vor allem kurz vor den Haushaltsberatungen sehr

dynamisch verläuft. Zur fristgerechten Einladung zur Sitzung des JHA-Etats wird der aktuell mit Ref. I/II

abgestimmte Planungsstand versandt. Zur Ausschusssitzung werden die zwischenzeitlich abgestimm-

ten Aktualisierungen als Nachreichung bzw. als Tischvorlage eingebracht, so dass dem Ausschuss zur

Sitzung der dann aktuelle Stand vorliegt.

Überblick über die wesentlichen haushaltsrelevanten Entwicklungen im Jugendamt

Die großen (weltpolitischen) Krisen treffen auch Nürnberg und wirken sich mit erheblicher Schärfe auf

die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien aus:

 Die Folgen der Corona-Pandemie werden nun bei den Kindern, Jugendlichen und Familien sichtbar.

Während viele junge Menschen, wenn sie die entsprechende (familiäre) Unterstützung während

der Lockdown-Phasen hatten, ganz gut durch die Krise kamen, geht die Schere zu den jungen

Menschen, die bereits vor Corona in ihrer Teilhabe eingeschränkt waren, durch die Einschränkun-

gen bei Bildung, Betreuung und Erziehung weiter auf. Wie mehrfach in den Jugendhilfeausschuss-

sitzungen der letzten Monate dargestellt, äußert sich dies nicht nur in Form von steigenden Fall-

zahlen und Problemlagen, sondern es müssen immer mehr schwierige Einzelfälle und junge Men-

schen mit multiplen Problemlagen unterstützt und begleitet werden.

 Die Flüchtlingszahlen und auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) steigen

seit dem Frühsommer wieder an. Und nachdem viele Geflüchtete aus der Ukraine noch für längere

Zeit in Nürnberg bleiben werden, müssen diese Kinder und Jugendlichen verstärkt integriert wer-

den.

 Die soziale Infrastruktur gerät dadurch massiv unter Druck: Die Versorgungslage mit Kita-Plätzen

ist an sich schon angespannt und es kommen eher die Familien zum Zuge, die sich aktiv um einen

Platz bemühen können. Und auch die Unterbringung von umA ist deutlich schwieriger, als im Flucht-

geschehen 2015ff. Nur durch unkonventionelle Lösungen und eine gemeinsame Kraftanstrengung

aller mittelfränkischen Jugendämter konnten die bisher angekommenen umA noch versorgt wer-

den.

 Gleichzeitig können aufgrund von Personalengpässen und Rekrutierungsschwierigkeiten viele Trä-

ger ihre Angebote in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung, in stationären und am-

bulanten Hilfen sowie in den Beratungsstrukturen nur eingeschränkt anbieten bzw. müssen Plätze

und Angebote sogar abbauen. Dies verzögert die Einleitung von Hilfen erheblich und bindet im

Jugendamt viele Ressourcen, um für den jeweiligen jungen Menschen überhaupt eine Lösung zu

finden. Und für die Kinder und Jugendlichen geht wertvolle Zeit verloren, sie in ihrer Entwicklung zu

unterstützen und zu fördern. Letztendlich kann es notwendig werden, fehlende Angebote und Plätze

seitens der öffentlichen Jugendhilfe durch eigene Angebote kompensieren zu müssen.

 Die hohen Energiepreise und die nach wie vor dynamische Preisentwicklung stellen Familien vor

hohe Herausforderungen. Auch der Arbeitsmarkt trübt sich ein. Es ist zu befürchten, dass sich

dadurch die Lebenssituation vieler Kinder und Jugendlicher in Nürnberg verschlechtern wird. Be-

sonders betroffen werden vor allem junge Menschen sein, die in den Teilhabechancen bereits ein-

geschränkt sind. Außerdem übertragen sich Zukunftsängste und Geldsorgen der Eltern auch häufig

auf die ganze Familie.

 Die stark steigenden Personal- und Lebenshaltungskosten treffen auch alle Angebote der Jugend-

hilfe und das Jugendamt selbst - bei den zentralen Aufgabenfeldern der Kita-Versorgung und in den

Hilfen zur Erziehung, aber beispielsweise auch bei allen Angeboten der Ferienbetreuung, der An-

gebote in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, bei den Fortbildungen oder bei Beschaf-

fungen von Einrichtungsgegenständen.

Unter schwierigen Rahmenbedingungen setzt die Stadt Nürnberg weiter auf den dringend notwendigen

Kita-Ausbau, im Jahr 2024 sind rd. 1.500 neue Plätze zur Betreuung von Kindern im Krippen-, Kinder-

garten- und Grundschulalter geplant. Wie mehrfach im JHA berichtet, ist dafür das Engagement der

freien Träger unverzichtbar. Allerdings geraten auch die Kita-Träger hinsichtlich Fachkräftegewinnung

und auch finanziell unter Druck. Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sieht

hier zwischenzeitlich einen Nachsteuerungsbedarf auf bayerischer Ebene. Konkrete Vorschläge zur

Verbesserung der finanziellen Ausstattung von Kitas gibt es aktuell noch nicht. Für das Jahr 2023 und

2024 soll es aber noch im Herbst eine deutliche Anhebung des sog. Basiswertes geben. So wichtig

eine bessere Finanzausstattung für alle Kita-Träger wäre, wird damit eine ebenfalls steigende kommu-

nale Mitfinanzierung notwendig, die den städtischen Haushalt zusätzlich belasten wird.

Im Haushaltsplan noch nicht berücksichtigt, jedoch für das Kämmereipaket angemeldet ist eine neue

Dependance des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND). Für die Versorgung von umA ist ggf. kurz-

fristig noch ein weiterer, neuer Standort notwendig.

Bei den Sachkosten (K1-Budget) hat die Kämmerei auf Basis der Rechnungsergebnisse der vergan-

genen Jahre, wie bereits zum Haushalt 2023, die Ansätze teilweise weiter nach unten reduziert, z. B.

bei den kommunalen Kita-Budgets oder bei den Sachkosten, die wir dringend für die Fachkräftegewin-

nung benötigen. Zusätzlich wurde im K1-Budget, wie bereits in den Haushalten 2021, 2022 und 2023,

erneut die festgelegte 10 % Kürzung auf alle in der Dienststelle steuerbaren Ausgabenpositionen (zum

Stand der Einsparsumme 2022) vorgenommen (hierzu zählen z. B. auch die Budgets der städtischen

Kitas, der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder des Ferienprogramms). Die 10%ige

Kürzung entspricht einer Einsparsumme von rd. 716.000 EUR im Haushaltsjahr. Das hat zur Folge,

dass damit spürbar für die Kinder, Jugendlichen und Familien in Nürnberg in den pädagogischen An-

geboten weitere Einschnitte wie z. B. Standardabsenkungen, Reduzierungen von Veranstaltungen, Öf-

fentlichkeitsarbeit unvermeidlich werden, gleichwohl aufgrund von steigenden Preisentwicklungen, ei-

nem großen Nachholbedarf nach Corona die Ausweitung z. B. der pädagogischen Angebote erforder-

lich wäre.

Auf der Einnahmeseite wird bei den Gebühren der kommunalen Kindertageseinrichtungen die zweite Stufe der Gebührenerhöhung zum 01.09.2024 wirksam sowie die Erhöhung des Tagessatzes beim Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) und führen zu entsprechenden Mehreinnahmen im Haushalt 2024.

Bei den Personalausgaben (K2-Budget) gilt wie bereits 2021 bis 2023 die Vorgabe, in der Personal-

bewirtschaftung 5 % der tatsächlichen Kosten pro Jahr als Dienststelle einzusparen (im Jugendamt ist

der Kita-Bereich explizit von dieser Regelung ausgenommen). Für das Jugendamt bedeutet dies, dass

Einsparungen in Höhe von rd. 2,4 Mio. EUR durch Vakanzen bzw. verzögerte (Nach-)Besetzungen von

Stellen erbracht werden müssen. An welchen konkreten Stellen bzw. in welcher Form diese Kürzungen

erbracht werden, kann die Dienststelle weitgehend selbst festlegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können

diese von der Verwaltung des Jugendamts aber noch nicht im Einzelnen benannt werden. Um an fach-

lich entscheidenden und für die Kinder, Jugendlichen und Familien wichtigen Punkten die Angebote

auf dem bisherigen Niveau halten zu können, werden auch im Jahr 2024 aber deutliche Einschnitte an

anderen Stellen im Haushalt des Jugendamts notwendig sein.

Parallel dazu bereitet das Jugendamt vor, wie die langfristige Haushaltskonsolidierung im Umfang von

rd. 36 Vollkraftsstellen umgesetzt werden könnte.

Dazu ist eine erste Berichterstattung Ende des Jahres geplant.

Vor dem Hintergrund der unveränderten Haushaltslage orientierten sich auch für das Haushaltsjahr

2024 die beantragten Stellenschaffungen auf das absolut Notwendige, um den Dienstbetrieb aufrecht

zu erhalten und Kinderschutz sowie Kinderbetreuung sicherstellen zu können.

Insbesondere gehören dazu Personalbedarfe

 zur Etablierung des neuen Bereichs Bürgerdienstleistungen (J/B5) als Organisationsentwicklung für

eine zukunftsfähige Struktur im Verwaltungsbereich,

 zur Sicherstellung des Kinderschutzes beim Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) sowie in der Ko-

ordinierenden Kinderschutzstelle und

 zum Betrieb der städtischen Kindertageseinrichtungen bzw.

 des neuen Kinder- und Jugendhauses im Stadtteil Schweinau.

 zur fachgerechten Umsetzung der dritten Stufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) –

der sog. inklusiven Lösung; das Jugendamt hat sich für das „Bundesprojekt Modellkommune“ er-

folgreich beworben.

 für die vom JHA beschlossenen Projekte und Planungen, wie z. B. der Personalausbau in den

Kinder- und Jugendhäusern, der internationalen Jugendarbeit, für die Spielflächenplanung oder des

Jugendmedienschutzes.

 zur Berücksichtigung des Themas Suchtprävention psychoaktiver Substanzen, insbesondere im

Zusammenhang mit der geplanten Legalisierung von Cannabis

 im Hinblick auf die Umsetzung der Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen des TV SuE (Regene-

rationstage); erstmals wird ein notwendiger Stellenausgleich beantragt, um die Sicherstellung des

Dienstbetriebs vor allem in den kinderschutzrelevanten Aufgabengebieten weiter gewährleisten zu

können.

Für wenige, aber besonders wichtige Stellen wurde eine Fristverlängerung bzw. Entfristung beantragt.

In der Vorlage sind bereits die Vorschläge, die dem POA am 24.10.2023 zum Beschluss vorgelegt

werden, dargestellt. Insgesamt werden dort von den vom Jugendamt beantragten Stellen 4,50 Voll-

kraftstellen für die städtischen Kitas und 10,36 Vollkraftstellen für die weiteren Aufgabenfelder des Ju-

gendamts zur Schaffung vorgeschlagen.

Der Beschlussvorschlag für den POA berücksichtigt aber noch nicht alle für das Jugendamt unaus-

weichlichen Stellenbedarfe; dies sind:

  1. der Stellenausgleich aufgrund Tarifabschluss TV SuE für die Jugendsozialarbeit an Schulen-JaS

(Regenerationstage) mit 0,7 VK,

  1. der Personalausbau im Kinder- und Jugendhaus Gost (1,0 VK) und

  2. die Steuerungsunterstützung für den neuen Bereich Bürgerdienstleistungen J/B5 (1,0 VK).

Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem JHA daher, ergänzend zum Vorschlag des POA diese

drei Schaffungen zusätzlich zum Haushalt zu begutachten.

Wie in den vergangenen Jahren sollen auch dieses Jahr die Personalkostenanteile der Zuschusskos-

tenstellen der freien und freigemeinnützigen Träger und Verbände, die einen entsprechenden An-

trag gestellt haben, erhöht werden. Für das Jahr 2024 wurde durch Ref I/II eine maximale Erhöhung

um 8 % vorgegeben. Personalkostensteigerungen wurden in beantragter Höhe, maximal um 8% bereits

eingeplant. Die Erhöhung der Ansätze der Qualitativen Weiterentwicklung fußen maßgeblich eben-

falls auf der Anpassung an die deutlich gestiegenen Personalkosten, fachliche Schwerpunktsetzungen

werden durch Umschichtungen finanziert (siehe JHA am 05.10.2023). Ref. I/II und Ref. V beabsichti-

gen, die am 05.10.2023 im JHA fachlich empfohlenen Anpassungen in der Qualitativen Weiterentwick-

lung über das Kämmereipaket zur Verfügung zu stellen.

Die pauschalisierte Erhöhung der Personalkostenanteile bei Zuschüssen, die auf Antragsbasis auch

zum Haushalt 2024 wieder vom Kämmerer eingeplant sind, fällt aufgrund der stark gestiegenen Ge-

hälter mit bis zu 8% ungewöhnlich hoch aus. Dies ist eine sehr wichtige Unterstützung für alle Träger,

Verbände und Kooperationspartner, da auf diese Weise die bestehende Grundversorgung gesichert

werden kann.

Über die Personalkostenanpassung hinaus wurden dieses Jahr keinerlei weitere unabweisbare bzw.

vom JHA bzw. von der Verwaltung des Jugendamts fachlich unterstützte Zuschusserhöhungen in den

Haushaltsplanentwurf bzw. ins Kämmereipaket aufgenommen. Dazu zählen

 die Neuanträge der Johanniter Unfallhilfe e. V. für das Projekt Lacrima, Trauerbegleitung für Kinder

und Jugendliche sowie

 der Jugendinitiative Fliederlich e. V. zum Aufbau eines Beratungsangebots für queere Jugendliche.

Weitere Zuschusserhöhungen werden von der Verwaltung des Jugendamts fachlich empfohlen und

haben eine hohe Dringlichkeit, dazu zählen Zuschussanpassungen:

 für die Fachstelle Umgangskontakte (Begleiteter Umgang) der ISKA gGmbH,

 den deutschen Kinderschutzbund e. V.,

 den Gesamtelternbeirat Nürnberg,

 die Förderung der Verbandsarbeit sowie die Förderung der Offenen Kinder-und Jugendarbeit beim

Kreisjugendring,

 das Medienzentrum Parabol,

 die Erziehungsberatungsstelle der Caritas Eichstätt sowie

 für Eltern-Bildungsprogramme der AWO Kreisverband Nürnberg e. V..

Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, diese Anträge dem Stadtrat als

Gutachten zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Planansätze für das bewegliche Vermögen werden erst zu den Haushaltsberatungen vorliegen.

Wie auch bereits in den vergangenen Jahren sind die Ansätze dort nicht auskömmlich, um z.B. in Kitas

dringend notwendige Ersatzbeschaffungen von Möbeln zu finanzieren. Wir gehen auch für 2024 von

entsprechend reduzierten Ansätzen aus. Der Mittelfristige Investitionsplan (MIP) enthält alle für den

Kita-Ausbau und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit wichtigen Positionen und Stand-

orte.

Aufbau der JHA-Vorlage

Da der Haushalt des Jugendamts mit 27 Produkten, 420 Leistungen, 85 Zuschuss- und 7 Projektkostenstellen sehr umfangreich ist, werden die wesentlichen Positionen zu den Stellenschaffungen, den Zuschüssen sowie den Sachkosten in der Entscheidungsvorlage im Überblick dargestellt. Dazu werden jeweils als Beilage detaillierte Begründungen (Stellenschaffungen und Zuschüsse) bzw. Übersichten (für die Zuschüsse, MIP) vorgelegt, außerdem als Auszug aus dem aktuellen Haushaltsplanentwurf die Produktdatenblätter, das bewegliche Vermögen und der Mittelfristige Investitionsplan des Jugendamts.

Die Beilagen zur Entscheidungsvorlage gliedern sich wie folgt:

3 Inhaltsverzeichnis

4 Rückblick Rechnungsergebnis 2022

5 Ausgabenübersicht Zuschüsse 2020 bis 2022

6 Beschlüsse und Gutachten mit finanzieller Auswirkung

7 Begründungen zu Stellenschaffungen

8 Begründungen zu Zuschussanträgen

9 Übersicht 2024 zu den Zuschüssen nach Förderbereichen und erweiterte Zuschussliste

10 Produkthaushalt 2024 Übersicht

11 Budgetbericht 2024

12 Produktdatenblätter

13 Bewegliches Vermögen: Übersicht bewegliches und immaterielles Vermögen

14 - 16 Mittelfristiger Investitionsplan 2024-2027

17 Übersicht Aktuelle Baumaßnahmen und Planungen des Ausbaus der Kita-Betreuungs-

plätze für 2023 und 2024

  1. Stellenschaffungen

Die AdO zum Stellenplan 2024 vom 06.03.2023 gibt auch für das kommende Haushaltsjahr einen en-

gen Rahmen für Stellenschaffungsanträge vor und verweist auf das im Rahmen der Haushaltskonsoli-

dierung zum Haushaltsjahr 2023 beschlossene Personaleinsparungskonzept für die kommenden

Jahre. Aus diesem Grund, aber auch basierend auf den Vorgaben der Regierung von Mittelfranken in

der letzten Haushaltsgenehmigung müssen auch für das kommende Haushaltsjahr Stellenschaffungs-

anträge generell restriktiv behandelt werden. Der im Vergleich zu den Vorjahren nochmals deutlich

eingeschränkte Handlungsspielraum sieht somit nur noch Stellenschaffungsanträge für die Inbetrieb-

nahme neuer Einrichtungen insbesondere der Kinderbetreuung und für Schulen oder bei einer nach-

gewiesenen vollständigen Drittmittelfinanzierung vor. Darüber hinaus sind Stellenschaffungen dem-

nach grundsätzlich nicht möglich.

Die Aufstellung des Stellenplans erfolgt in Zusammenarbeit von DiP und dem Competence-Center Stel-

lenbewertung (Ref. I/II-CC-Stellenbewertung) sowie in Abstimmung mit dem Direktorium Bürgerservice,

Digitales und Recht (BDR).

Die für das Jugendamt beantragten Stellen zum Haushalt 2024 werden nach der Zuordnung zu

den Fachbereichen der Dienststelle aufgelistet:

1.1 Dringende Stellenbedarfe

Nachrichtlich:

1.2 Hebungsanträge

1.3 Stellen mit Fristvermerk: Fristverlängerung bzw. Entfristung

Aufgelistet sind die vom Jugendamt beantragten Stellenbedarfe für das Haushaltsjahr 2024 sowie der

aktuelle Begutachtungsvorschlag der Verwaltung (Stand 21.09.2023) für den Personal- und Organisa-

tionsausschuss (POA) am 24.10.2023. Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeaus-

schuss, sich dem Begutachtungsvorschlag der Verwaltung für den POA abgesehen von den Beschluss-

vorschlägen zu den Nummern 12, 15 und 24 anzuschließen. Ergänzend hat der JHA die Möglichkeit,

die nicht darin vorgesehenen, aber fachlich vom JHA befürworteten Stellenschaffungen zu den Haus-

haltsberatungen 2024 zu beantragen. Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhil-

feausschuss davon Gebrauch zu machen und die Stellenbedarfe aus den Nummern 12, 15 (in

Ausweitung des Beschlussvorschlags für den POA) und 24 zu den Haushaltsberatungen 2024

zu beantragen.

1.1 Dringende Stellenbedarfe
Nr. Produkt Bezeichnung Eingruppie- rung Antrag Umfang/ VK Aktueller Stand Stand zum POA 24.10.2023 Begutachtungs- VK vorschlag
1 365100 365101 365200 J/B1-Kindertagesein- richtungen, Kinderbe- treuung - pädagogische Fachkräfte in Einrich- tungen S13 1,00 Berechnung des Personal- bedarfs erfolgt in Abstim- mung mit DiP S13: 1,00 mit Stellenver- merk X
2 365100 365101 365200 J/B1-Kindertagesein- richtungen, Kinderbe- treuung - hauswirt- schaftliche Hilfskräfte in Einrichtungen, sowie Vertretungskraft E2 E2 1,0700 0,51 Berechnung des Personal- bedarfs und der Kalkula- tion erfolgt in Abstimmung mit DiP und Stk E2: 1,00 0,00 mit Stellenver- merk X
3 365200 J/B1-Kindertagesein- richtungen - Inklusions- fachkraft für integrative Horte S12 1,50 S12: 1,50
4 365100 365101 365200 J/B1- Kindertagesein- richtungen, Kinderbe- treuung - inklusiver Ar- beitsplatz in Einrichtun- gen (BTHG) E1 1,00 E1: 1,00 mit Stellenver- merk Z, X, W
5 365100 365101 365200 J/B1-Kindertagesein- richtungen, zentrale Verwaltung - Sachbear- beiter/in für Sonderauf- gaben E9b 1,00 E9a: 0,50
6 365100 365101 365200 J/B1-Kindertagesein- richtungen - Fachbera- tung S15 0,77 0,00
7 363101 J/B2-Jugendmedien- schutz - Sozialpäda- goge/in S15 0,50 0,00
8 363101 J/B2-Suchtprävention Cannabis und psycho- aktive Substanzen - So- zialpädagoge/in S15 1,50 0,00
9 365101 J/B2-Spielen in der Stadt, Spielflächenpla- nung - Sozialpäda- goge/in S15 0,50 0,00
10 363100 J/B2-Jugendsozialarbeit an Schulen, Ausbaupla- nung Grundschulen - Sozialpädagoge/in S12 2,25 S12: 1,00 mit Stellenver- merk Z
11 366100 J/B2-Kinder- und Ju- gendarbeit, Inbetrieb- nahme Kinder- und Ju- gendhaus im Stadtteil Schweinau- Erzieher/in S8b 2,00 S8b: 2,00 je mit Stellen- vermerk X
12 366100 J/B2-Kinder- und Ju- gendhaus Gost, Ausbau Jugendhilfeplanung (Standard) - Sozialpä- dagoge/in S12 1,00 0,00

Begründung für den unabweisbaren Bedarf: Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs ist zu gewährleisten. Um den negativen Auswirkungen der Pandemie, den aktuellen Lebenslagen und Problemstellungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen im Stadtteil Gostenhof durch bedarfsgerechte pädagogische Angebote wirksam entgegenwirken zu können, ist eine zweite Stelle Sozialpädagoge/in im KiJH Gost unabdingbar. Vor allem das Angebot "Offener Treff" soll durchgehend angeboten und Schließzeiten sollen möglichst vermieden werden.

13 366100 J/B2-Kinder- und Ju- gendhäuser, Mobile Re- serve, Ausbau Jugend- hilfeplanung (Standard) - Sozialpädagoge/in S11b 1,00 0,00
14 362100 J/B2-Fachstelle Interna- tionale Jugendarbeit - Sozialpädagoge/in S15 1,00 0,00
15 363101 366100 J/B2-Umsetzung der Er- gebnisse der Tarifver- handlungen TV SuE - Regenerationstage S12 S8b 3,00 1,00 S12: 0,30 S8b: 0,86

Begründung für den unabweisbaren Bedarf: Ein fehlender Ausgleich der Regenerationstage im Aufgabenbereich Jugendsozialarbeit an Schulen zieht eine Einschränkung des wichtigen pädagogischen Angebots der Krisenintervention, Beratung und Begleitung direkt in der Lebenswelt Schule insbesondere für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler nach sich. Diese gilt es aus Sicht des Jugendamts zu vermeiden.

16 367500 J/B2-Erziehungsbera- tung, Inbetriebnahme neuer Standort - Ver- waltungskraft E5 0,50 0,00
17 363300 363400 363600 363900 J/B3-Umsetzung der Er- gebnisse der Tarifver- handlungen TV SuE - Regenerationstage S14 S12 S8b 2,00 1,00 1,00 S14: 1,08 S12: 0,41 S8b: 0,27
18 363300 J/B3-Umsetzung der Reform SGBVIII, Careleaver - Sozialpä- dagoge/in S12 1,00 S12: 0,70 mit Stellenver- merk F 12/26
19 363300 J/B3-Koordinierende Kinderschutzstelle - So- zialpädagoge/in S12 1,00 S12: 0,50
20 363300 J/B3-Koordination KJSG, Umsetzung "Bundesprojekt Modell- kommune" - Sozialpä- dagoge/in, Verwal- tungsfachkraft S15 E7 0,50 0,42 S15: 0,50 E7: 0,42 je mit Stellen- vermerk F 12/25, Z, X
21 363400 J/B3- KJND, bestehen- der Standort - Hauswirt- schaftskraft E3 1,00 E3: 1,00 mit Stellenver- merk X
22 363400 JB3-KJND, neuer Standort - Hauswirt- schaftskraft E3 1,00 E3: 1,00 mit Stellenver- merk X
23 364000 J/B4-Wirtschaftliche Hil- fen, Unterhaltsvor- schuss - Sachbearbei- ter/in E8 1,00 0,00
24 364000 J/B5-Bürgerdienstleis- tungen - Sachbearbei- ter/in mit Sonderaufga- ben E9c 1,00 0,00

Begründung für den unabweisbaren Bedarf: Ohne die Steuerungsunterstützung für die Bereichsleitung J/B5 ist ein erfolgreicher und zukunftsfähiger Aufbau und Etablierung des Bereichs Bürgerdienstleistungen nahezu unmöglich. Insbesondere wäre ein Antrag für das Haushaltsjahr 2025 im Hinblick auf die anvisierte Zeitschiene für die nun final abzuschließende Organisationsentwicklung im Verwaltungsbereich des Jugendamts nicht zielführend. Zudem gilt es, die organisatorischen Strukturen für den neuen Fachbereich bereits im Vorfeld und unabhängig vom anstehenden Umzug in das neue Sozialrathaus mit Frontoffice zu entwickeln und zu implementieren, um den reibungslosen Übergang der Aufgabenerfüllung in neuer räumlicher Umgebung nicht zu gefährden.

1.1 Gesamtbedarf Dringende Stellenbedarfe 32,65 15,04
1.2 Hebungsanträge
Nr. Produkt Bezeichnung / Stellen- plannummer Eingruppie- rung Antrag Umfang/ VK Aktueller Stand Stand zum POA 24.10.2023 Begutachtungsvor- schlag
25 364000 520.6201 Sachgebietsleiter/in A13/A14 1,00 A13/A14
26 364000 520.6205 Sachbearbeiter/in A11 1,00 A11, ku A10
27 364000 520.5652 Herausgehobene/r Sachbearbeiter/in A11 1,00 A11
1.2 Gesamtbedarf Hebungsanträge 3,00

Das Jugendamt hat für die befristeten Stellen, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit länger bzw. dauerhaft zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dringend erforderlich sind, eine Fristverlängerung bzw. Entfristung beantragt. So soll die Nachhaltigkeit der bereits geleisteten Arbeit gesichert und Fluktuation vermieden werden.

1.3 Stellen, für die ein Fristvermerk vorliegt und deren Frist verlängert oder entfallen soll
Nr. Stellen- plannum- mer Bezeichnung Eingruppie- rung Umfang/ VK Antrag Stand zum POA 24.10.2023 Begutachtungsvor- schlag
28 520.1401 bis 520.1405 J/B1-"Gute-Kita-Ge- setz" - Leitungs- und Verwaltungsbonus/ Personalbonus E5 5,00 Verlängerung des Fristver- merks bis 31.12.2024 Verlängerung des Frist- vermerks bis 31.12.2024 je mit Stellenvermerk X
29 520.4243 J/B2-Koordinations- stelle Sport und Ju- gendhilfe S15 1,00 Entfristung Verlängerung des Frist- vermerks bis 31.12.2025 mit Stellenvermerk U
30 520.5268 J/B3-JBA (Jugend- amt) S15 1,00 Entfristung Entfristung
31 520.6145 JB4-Koordination "Kita-Einstieg" S15 0,21 Verlängerung des Fristver- merks bis 31.12.2024 Verlängerung des Frist- vermerks bis 31.12.2024 mit Stellenvermerk Z
32 520.3589 JB2-Jugendhilfepla- nung Spielen in der Stadt S15 Entfristung keine Begutachtung zum Haushalt 2024
33 520.0021 J/D-Kinderschutz in GU S15 0,50 Entfristung Entfristung
34 520.10831 J/B1-Kooperative Ganztagsbildung S8a 0,50 Verlängerung des Fristver- merks bis 31.08.2024 Verlängerung des Frist- vermerks bis 31.08.2025
1.3 Gesamt Anträge Fristverlängerung / Ent- fristung 8,21

2. Zuschüsse und Sachkosten

Nach Abstimmung mit Ref. II/Stadtkämmerei wurden teilweise Anpassungen, hier insb. im Zuschussbereich K3, bereits im Haushaltsplanentwurf für 2024 eingesetzt bzw. sind für die Aufnahme ins Kämmereipaket vorgesehen. Diese Positionen sind in dieser Vorlage unter „nachrichtlich“ ausgewiesen. In der Entscheidungsvorlage werden nur die Positionen aufgeführt, über deren zusätzliche Beantragung zum Haushalt 2024 der Jugendhilfeausschuss entscheiden muss.

2.1 Zuschüsse

Alle Anträge auf Berücksichtigung künftiger Personalkostensteigerungen sind in den Haushaltsplanentwurf 2024 bereits eingearbeitet. Ref. I/II ermittelte eine durchschnittliche tarifliche Erhöhung von 8%. Jedoch wurden die Ansätze maximal i. H. d. beantragten Personalkostensteigerung erhöht. Die Gesamtübersicht aller Zuschüsse nach Förderbereichen des Geschäftsbereichs Ref. V ist in der bisherigen Form in der Beilage 9.1. und zusätzlich in Form der im Haushaltsplanentwurf abgedruckten Erweiterten Zuschussliste (gegliedert nach Produktbereichen, siehe Beilage 9.2) aufgeführt. Die Anträge zu den Positionen 1 - 10 sind noch nicht im Haushaltsplan 2024 enthalten. Das Jugendamt hat diese geprüft und sieht hier in Abstimmung mit Frau Ref. V einen dringenden Anpassungsbedarf des Haushaltsplanentwurfs. Die inhaltlichen Begründungen können Anlage 8 entnommen werden. Daher empfiehlt die Verwaltung des Jugendamts dem JHA, folgende fachlich begründete Erhöhungen an freie Träger zum Haushalt 2024 zu beantragen:

Nr. Produkt Kostenstelle Bezeichnung Beschlussvorschlag p Veränderung
JHA zum Haushalt zum Haushalts-
2024 lanentwurf 2024
1 Neu- antrag n.n.b. n.n.b. Johanniter Unfallhilfe e. V. – Lacrima 30.000 +30.000
2 Neu- antrag n.n.b. n.n.b. Fliederlich e. V. – Jugend- initiative 18.000 +18.000
3 366200 Z366200005 Kreisjugendring – Förde- 636.192 +7.850
rung der Verbandsarbeit
4 366200 Z366200028 Kreisjugendring – Offene 273.985 +1.977
Kinder- und Jugendarbeit
5 366200 Z366200024 Medienzentrum Parabol 321.450 +10.000
6 363900 Z363900007 ISKA gGmbH – Betreuter 183.379 +3.951
Umgang
7 363900 Z363900010 Dt. Kinderschutzbund KV 242.660 +11.959
Nürnberg e. V.
8 365300 Z365300009 Gesamtelternbeirat 12.350 +350
9 367500 Z367500003 Caritas Eichstätt e. V. – Erziehungsberatungsstelle 333.000 +21.430
10 367500 Z367500005 AWO KV Nürnberg e. V. – Eltern-Bildungs-Pro- gramme 631.108 +37.427
Gesamt Beschlussvorschlag Zuschüsse +142.944 EUR

Gesamt Beschlussvorschlag Zuschüsse

+142.944 EUR

2.2 Sachkosten K1 Budget

Für folgende fachliche Beschlüsse bzw. Gutachten des JHA im Zeitraum 11/2022 bis 9/2023 (s. Übersicht der Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen Beilage 6) bzw. Abstimmung im Rahmen der Haushaltsplanung konnte bisher noch keine Berücksichtigung der Bedarfe in der Haushaltsplanung für 2024 erfolgen bzw. wird derzeit die Aufnahme ins Kämmereipaket zum Haushalt 2024 noch geprüft:

Nr. Produkt Leistung/ Kostenstelle Bezeichnung Beschlussvor- schlag JHA zum Haushalt 2024 Veränderung
zum Haushalts-
planentwurf
2024
1 363900 L363900002 Koordinierende Kinder- schutzstelle und Frühe Hil- fen +90.000 +90.000
Gesamt Beschlussvorschlag Sachkosten +90.000 EUR

Beschlussvor-

schlag JHA zum

Haushalt 2024

Leistung/

Kostenstelle

Zu 1) Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen Die fachlich notwendige Maßnahme bzw. Erweiterungen wurden bereits aufgrund der Haushaltslage von 2023 auf 2024 verschoben. Mehrkosten: 1) Erhöhung Ansatz Frühe Hilfen "Lotsin Frühe Hilfen im Klinikum Nürnberg" (+55.000 €) sowie 2) Aufstockung des Personalkostenzuschusses für FK im Haus Dorothea (+35.000 €)

2.3 Investitionen: Mittelfristiger Investitionsplan

Der Entwurf des Mittelfristigen Investitionsplans 2024 – 2027 (MIP 2024 – 2027) weist für Maßnahmen

des Referats für Jugend, Familie und Soziales, die fast vollständig Maßnahmen des Jugendamts sind,

insgesamt ein Volumen von 36,7 Mio. EUR (entspricht rd. 6,9 % am Gesamtvolumen des MIP 2024 –

  1. aus und wurde mit den aktuellen Maßnahmen fortgeschrieben.

Die Einbringung neuer Maßnahmen wird seitens des Finanzreferats über die Einbringung des Haus-

halts zu den Stadtratsberatungen erfolgen.

  1. Inhaltsverzeichnis

  2. Rückblick Rechnungsergebnis 2022

  3. Ausgabenübersicht Zuschüsse 2020 bis 2022

  4. Beschlüsse und Gutachten mit finanzieller Auswirkung

  5. Begründungen Stellenschaffungen

  6. Begründungen Zuschussanträge

  7. Übersicht Zuschüsse 2024

 nach Förderbereichen

 erweiterte Zuschussliste

  1. Produkthaushalt 2024 Übersicht der Produkte

  2. Budgetbericht 2024

  3. Produktdatenblätter

  4. Bewegliches Vermögen 2024

  5. Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) 2024-2027 Gesamtübersicht

  6. MIP 2024-2027 Einzelmaßnahmen

  7. MIP 2024-2027 Pauschalen

  8. Übersicht Aktuelle Baumaßnahmen und Planungen des Ausbaus

der Kita-Betreuungsplätze für 2023 und 2024

Beilage 4 4. Rechnungsergebnis 2022 Ergebnishaushalt
Übersicht 2020 (RE) 2021 (RE) 2022 (RE) 2023 (Ansatz)
Mio € Mio € Mio € Mio €
Gesamtaufwand davonPersonalkosten Gesamtertrag 417,8 113,8 175,1 430,5 118,3 175,6 445,5 123,1 183,6 480,2 127,1 191,2
2020 (RE) 2021 (RE) 2022 (RE) 2023 (Ansatz)
Mio € Mio € Mio € Mio €
Aufwand 417,8 430,5 445,5 480,2
Ertrag 175,1 175,6 183,6 191,2
Netto-Aufwand 242,7 254,9 261,9 289,0
Deckungsgrad (%) 41,9 40,8 41,2 39,8
Personalintensität (%) 37,4 37,9 38,2 36,0
Aufwandsvergleich "Stadt Nürnberg" - "Jugendamt"
2020 (RE) 2021 (RE) 2022 (RE) 2023 (Ansatz)
Mio € Mio € Mio € Mio €
Gesamthaushalt Stadt Nürnberg 2.142,7 2.298,2 2.195,2 2.290,3
Haushalt Jugendamt 417,8 430,5 445,5 480,2
Anteil J am Gesamthaushalt in % 19,5 18,7 20,3 21,0

Abbildung 2

Aufwandsverteilung nach Aufgabenbereichen 2022

UVG, Ausbildungsförderung Jugendamt Verwaltung

2 ,62 Mio. € 1,34 Mio. €

(0,6%) (0,3 %)

Allgem. Sozialdienst, HzE u. andere erz.

Hilfen

111,82 Mio. €

(25,1 %)

Kindertagesbetreuung

298,54 Mio. €

(67 %)

Off. Kinder-und

Jugendarbeit, JaS

u.a. 31,22 Mio. €

(7 %)

Der Gesamtaufwand des Jugendamtes belief sich in 2022 auf 446 Mio.€, was einem Anteil von 20,3 % am städtischen Gesamtaufwand entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Aufwandssteigerung von rund 15,1 Mio.€ zu verzeichnen - zum Großteil verursacht in den Aufgabengebieten Kindertagesbetreuung (11,5 Mio.€).

Kindertagesbetreuung

Im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern entstanden Gesamtaufwendungen i.H.v. 298,54 Mio.€, was einem Anteil von 67 % am Gesamtaufwand J entspricht. Es ergab sich eine Steigerung der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 4 %. Kommunale Kindertageseinrichtungen In Zusammenhang mit dem stetigen Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Umsetzung der neuen tarflichen Regelungen im SuE-Tarifvertrag kommt es auch in 2022 zur Steigerung im Bereich Personalkosten. Aufgrund höherer Cateringpreise durch Neuausschreibung ab 9/2021 entstanden in 2022 Mehrkosten im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen. KITA-Gebührenübernahme Im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Übernahme KITA-Gebühren) stieg der Aufwand im Vergleich zum Vorjahr wieder an. In 2022 gab es keine Auswirkungen aufgrund eines Corona-bedingtem Betretungsverbots (2021: Januar bis Mai) und der damit verbundenen Rückerstattung von Gebühren (Kita kommunal + freie Träger, Tagespflege) mehr.

Allgemeiner Sozialdienst und Hilfen zur Erziehung

Für 2022 ergab sich ein Aufwand i.H.v.111,8 Mio.€ für die Bereiche Allgemeiner Sozialdienst und Hilfen zur Erziehung, was einer Steigerung von 2,6 % zum Vorjahr entspricht.

Offene Kinder- und Jugendarbeit, JaS u.a. Der Begriff "Offene Kinder- und Jugendarbeit" beinhaltet hier zusätzlich zur kommunalen Kinder- und Jugendarbeit auch die Jugendarbeit der freien Träger. Des Weiteren sind Ausgaben für Jugendsozialarbeit an Schulen, Erziehungsund Familienberatung, Familienbildung und Präventive Kinder- und Jugendhilfe enthalten. Die Ausgaben stiegen im Vergleich zu 2021 geringfügig auf 31 Mio.€, was einem Anteil von 7 % am Gesamtaufwand J entspricht.

Abbildung 3

Ertragsverteilung nach Aufgabenbereichen 2022

Jugendamt Verwaltung

0,54 Mio. €

(0,29 %)

Allgem. Sozialdienst, HzE u. andere erz.

Off. Kinder-und Hilfen

Jugendarbeit, JaS 20,45 Mio. €

u.a. 1,85 Mio. € (11,14 %)

(1,0 %)

Kindertagesbetreuung

160,8 Mio. €

(87,56 %)

Abbildung 4

davon:

17,3 Mio.€ Elternbeiträge 8,1 Mio.€ Verpflegungsgeld 3,9 Mio.€ Elternbeitragszuschuss KiGa 29,34 Mio.€ Förd. städt. EinR

98,32 Mio.€ Förd. EinR Freier Träger

Der Gesamtertrag belief sich in 2022 auf 183,6 Mio.€. Es ist somit ein Anstieg zum Vorjahr zu verzeichnen (2021: 175,6 Mio.€).

Kindertagesbetreuung

Mit 160,8 Mio.€ wurden rund 88 % des Gesamtertrags des Jugendamtes aus dem Bereich Kindertagesbetreuung generiert. Dies entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 10,2 Mio.€. Der Ertrag in diesem Bereich setzt sich (wie in der Abbildung ersichtlich) aus folgenden Komponenten zusammen: Elternbeiträge/ Verpflegungsgeld: Erträge aus Elternbeiträgen steigen im Vergleich zum Vorjahr (10,2 Mio.€) wieder auf 17,3 Mio.€. Grund dafür sind die deutlich geringeren Einnahmen im Jahr 2021 aufgrund der Rückerstattungen von Gebühren im Rahmen des Corona-bedingtem Betretungsverbots in 2021 (2021 Rückerstattung: Januar bis Mai). Im Bereich Verpflegungsgeld ist in 2022 aufgrund der Erhöhung der Gebühr ab 9/2021 sowie ebenfalls geringerer Ausgaben im Jahr 2021 aufgrund von coronabedingten Schließzeiten eine weitere Steigerung der Erträge zuverzeichnen (2021: 5,3 Mio.€, 2022: 8,1 Mio.€).

Förderung von städtischen Einrichtungen: Ertragssteigerung auf 29,34 Mio.€ (Vorjahr 27,95 Mio.€) aufgrund des Ausbaus der Kindertagesbetreuung und regelmäßiger Erhöhung des Basiswerts durch den Freistaat Bayern.

Förderung der Einrichtungen Freier Träger: Geringe Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (98,14 Mio.€) auf 98,32 Mio.€ aufgrund des Ausbaus der Kindertagesbetreuung und regelmäßiger Erhöhung des Basiswerts durch den Freistaat Bayern. Der in 2021 enthaltene Beitragsersatz Corona als Ausgleich für zurückerstattete Gebühren zur Weitergabe an freie Träger war in 2022 nicht mehr relevant.

Allgemeiner Sozialdienst und Hilfen zur Erziehung

Im Aufgabengebiet ASD und Hilfen zur Erziehung wurde in 2022 ein Ertrag von rund 20,5 Mio.€ ausgewiesen. Anteil am Gesamtertrag J in 2022: 11,14%.

Offene Kinder- und Jugendarbeit, JaS u.a. Der Begriff "Offene Kinder- und Jugendarbeit" beinhaltet hier zusätzlich zur kommunalen Kinder- und Jugendarbeit auch die Jugendarbeit der freien Träger. Des Weiteren sind Ausgaben für Jugendsozialarbeit an Schulen, Erziehungsund Familienberatung, Familienbildung und Präventive Kinder- und Jugendhilfe enthalten.

Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Erträge um rund 0,14 Mio.€ auf 1,85 Mio.€, was einem Anteil von 1% am Gesamtertrag von J entspricht.

5. Ausgabenübersicht Zuschüsse an freie Träger für die Haushaltsjahre 2020 - 2022

Förderbereiche des Geschäftsbereiches Referat V Rechnungsergebnis Rechnungsergebnis Rechnungsergebnis

2020 2021 2022

€ € €

1 Kinder- und Jugendarbeit 5.454.089 5.453.815 5.719.738 2 Bildung, Betreuung und Erziehung 150.136.811 156.706.118 156.619.750

3 Familie und Stärkung der Erziehungsfähigkeit 3.180.095 3.290.323 3.276.356

4 Besondere Angebote der Migrationsarbeit* 0 0 0 5 Besondere Notlagen 345.500 347.160 355.996 6 Altenhilfe und Seniorenarbeit* 0 0 0 7 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements* 0 0 0 8 Förderung von Beschäftigung* 0 0 0 9 Individuelle Förderung* 0 0 0

GESAMTSUMME 159.116.495 165.797.416 165.971.841

* Hinweis: Zuschüsse in diesen Förderbereichen werden nicht von J, sondern den übrigen Dienststellen im Geschäftsbereich Ref. V erbracht (SHA, SenA, Ref V selbst).

Zu Förderbereich 2: In den Jahren 2020/2021 wurden zusätzliche Aufwendungen zum Corona-Beitragsersatz als Sondereffekt geleistet.

Zu Förderbereich 3: Die Reduzierung des Rechnungsergebnisses im Vergleich zum Jahr 2021 resultiert aus Personalfluktuationen (Austritt von erfahrenem Personal / Eintritt von jüngeren Fachkräften) und damit verbundenen geringeren tatsächlichen Personalkosten bei zwei Erziehungsberatungsstellen.

  1. J Haushalt 2024: Übersicht der Beschlüsse JHA mit finanzieller Auswirkung ab November 2022 bis Oktober 2023
JHA-Beschluss bzw. JHA Gutachten* Prod., MIP-Nr., Sachk., Teilbudge t (+/-) 2024 Erläuterung - aktueller Stand Planung
15.12.2022 TOP 1 Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 BIC/MIP Finanzielle Auswirkungen sind noch nicht bekannt, Einspeisung in den Prozess für das Bauinvestitionscontrolling (BIC-Prozess)
15.12.2022 TOP 3 Neuplanung des Kinder- und Jugendhilfezentrums und des Kinder- und Jugendnotdienstes in der Reutersbrunnenstraße BIC/MIP Finanzielle Auswirkungen sind noch nicht bekannt, laufender BIC-Prozess, Planungsauftakt in 2024
15.12.2022 TOP 3.1 Unbegleitete, minderjährige Ausländer (umA) – Sicherung und Ausbau der bestehenden Inobhutnahmekapazitäten in Nürnberg und Mittelfranken Finanzielle Auswirkungen sind noch nicht bekannt, die Ausgaben der Flüchtlingshilfe werden staatlich refinanziert.
02.03.2023 TOP 2 Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2023 - 2026 MIP Gesamtkosten: 1.127.000 € (1.028.000 € investiv / 99.000 € jährlicher Anteil konsumtiv)
02.03.2023 TOP 3 Kinder- und Jugendbüro Knoblauchsland Bestands- und Bedarfsanalyse sowie konzeptionelle Grundgedanken BIC/MIP Standortsuche für den Bau eines Kinder- und Jugendbüros im Knoblauchsland, vorrangig im Zusammenhang mit den Planungen zur "Neue Mitte Boxdorf". Einspeisung in den Prozess des Bauinvestitionscontrolling (BIC-Prozess)
27.04.2023 TOP 3 Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven Horten Kosten in der Erprobungsphase: 113.000 € für zwei Jahre als Modell, durch Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 und Faktor X werden die zusätzlichen WAS für Personalressourcen gegenfinanziert.
29.06.2023 TOP 3 Fortschreibung Masterplan BIC/MIP Umsetzung der A-Maßnahmenliste und Einspeisung in den Prozess für das Bauinvestitionscontrolling (BIC/MIP).
05.10.2023 TOP 3 Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen 363900 K1 90.000 € Die fachlich notwendige Maßnahme bzw. Erweiterungen wurden bereits aufgrund der Haushaltslage von 2023 auf 2024 verschoben. Mehrkosten: 1) Erhöhung Ansatz Frühe Hilfen "Lotsin Frühe Hilfen im Klinikum Nürnberg" (+55.000 €) sowie 2) Aufstockung des Personalkostenzuschusses für FK im Haus Dorothea (+35.000 €)
05.10.2023 TOP 4 Qualitative Weiterentwicklung versch. K1 und K3 100.034 € Ausbau von zwei neuen Orten für Familien, Anpassungen Sachmittel Orte für Familien und Familienzentren aufgrund Platzzahlanpassungen und Pk-Dynamisierungen.
Gesamt 190.034 €

7 Begründungen Stellenschaffungen 2024

Nachfolgend werden die entsprechenden Begründungen für die Stellenschaffungsanträge des Jugendamts zum Haushalt 2024 aufgelistet.

1.1 Dringende Stellenbedarfe 1.2 Stellenbedarfe – nachrichtlich: Hebungsanträge 1.3 Stellenbedarfe – nachrichtlich: Fristverlängerungen/Entfristungen

1.1 Dringende Stellenbedarfe
1 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B1-Kindertageseinrichtungen, Kin- derbetreuung - pädagogische Fach- kräfte in Einrichtungen S13 1,00
Begründung Mit voranschreitendem Kita-Ausbau ist die Schaffung einer Stelle Einrichtungslei- ter/in in Kindertageseinrichtungen erforderlich, um die Kinderbetreuung bei ge- planten unterjährigen Inbetriebnahmen sicherstellen zu können. Die Stellen sind teilfinanziert durch die staatlich/ kommunale Förderung und Elternbeiträgen. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde zur Schaffung vorgeschlagen.
2 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B1-Kindertageseinrichtungen, Kin- derbetreuung - hauswirtschaftliche Hilfskräfte in Einrichtungen, sowie Vertretungskraft E2 E2 1,00 0,51
Begründung Im Zuge der Inbetriebnahme neuer Einrichtungen ist eine weitere Stelle Haus- wirtschaftskraft erforderlich. Für die Umsetzung der zentralen Essensversorgung in allen kommunalen Kindertageseinrichtungen sind aktuell 3,00 VK Vertretungs- kräfte zur Kompensation von Personalausfällen im Einsatz. Der Betrieb großer Einrichtungen mit Verteilerküchen ist auf aktuell 14 gestiegen. Die Zahl vor allem längerfristiger Ausfälle hat sich insbesondere auch dort erhöht, sodass die Ver- tretungskapazität verstärkt werden muss, da die komplexe Bewirtschaftung der Küchengeräte in diesen Einrichtungen durch ein ausreichend geschultes Perso- nal zu erfolgen hat. Eine Finanzierung erfolgt über die erhobenen Gebühren und das Verpflegungsgeld. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nur teilweise zur Schaffung vorgeschlagen.
3 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B1-Kindertageseinrichtungen - In- klusionsfachkraft für integrative Horte S12 1,50
Begründung Um den Auftrag, der sich aus dem KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) für die inklusive Kinderbetreuung ableitet, in den kommenden Jahren erfüllen zu können, müssen die noch vorhandenen Versorgungslücken in der Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung möglichst wohnortnah und im Sinne einer gesellschaftlichen Teilhabe ausgeglichen werden. Neben der Öffnung der städtischen Kitas für alle Kinder, sollen auch die Voraussetzungen für die Be- rücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe der Kinder vor Ort geschaffen werden. In einem ersten Schritt soll daher als vorrangig gesehener Handlungs- bedarf das bisherige Angebot integrativ arbeitender Horte an Förderzentren überprüft und so weiterentwickelt werden, dass es dem inklusiven Leitgedanken entspricht. Ab Herbst 2023 soll dazu vorab der Schaffung der beantragten Stel- lenkapazität jeweils ein einrichtungsspezifischer Fachdienst an drei Standorten eingerichtet werden, mit je 0,50 VK. Die Finanzierung der Inklusionsfachkräfte soll über die vom Bezirk Mittelfranken bzw. dem Jugendamt gewährte Eingliede- rungshilfe erfolgen, sowie anteilig durch einen angepassten Soll-Anstellungs- schlüssel und Gewichtungsfaktor. Auf den JHA vom 27.04.2023 wird verwiesen. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde zur Schaffung vorgeschlagen.
4 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B1- Kindertageseinrichtungen, Kin- derbetreuung - inklusiver Arbeits- platz in Einrichtungen (BTHG) E1 1,00
Begründung Mit dem Einsatz einer Assistenz in Kindertageseinrichtungen sollen die pädago- gischen Fachkräfte bei einfachsten Tätigkeiten im Kita-Alltag unterstützt werden. Gleichzeitig wird ein inklusiver Arbeitsplatz für einen konkreten Mitarbeitenden ermöglicht. Eine teilweise Finanzierung der Stelle erfolgt einzelfallbezogen als Förderung durch den Bezirk Mittelfranken. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde zur Schaffung vorgeschlagen.
5 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B1-Kindertageseinrichtungen, zent- rale Verwaltung - Sachbearbeiter/in für Sonderaufgaben E9b 1,00
Begründung Der deutliche Anstieg der Betreuungsplätze im Zuge des Kita-Ausbaus führt zu einer Aufgabenmehrung bei den zentral verwalteten Aufgabenfeldern Personal- bewirtschaftung, Kontrolle der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Ein- führung neuer DV-Verfahren sowie Abwicklung von Betriebskostenzuschüssen und Beschaffungen in Vertretungssituationen. Zur Steuerungsunterstützung und Unterstützung bei Koordinationsaufgaben ist eine ergänzende Personalkapazität notwendig. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nur teilweise zur Schaffung vorgeschlagen.
6 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B1-Kindertageseinrichtungen - Fachberatung S15 0,77
Begründung Die vorhandenen Stellenkapazitäten der Fachberatung in Kindertageseinrichtun- gen können in Ergänzung zum bisherigen Spektrum die neuen Aufgaben im Zu- sammenhang mit der stufenweisen Umsetzung des KJSG bzw. im Rahmen der Qualitativen Weiterentwicklung nicht mehr bewältigen. Zusätzliche Stellenanteile für die Aufgaben der Fachberatung werden daher beantragt, um den Qualitäts- standard in Kindertageseinrichtungen nachhaltig zu sichern und neue gesetzli- che Anforderungen umsetzen zu können. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nicht zur Schaffung vorgeschlagen.
7 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B2-Jugendmedienschutz - Sozial- pädagoge/in S15 0,50
Begründung Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Erzieherischer Kinder- und Jugend- schutz, Jugendmedienschutz vom Dezember 2021 stellt die Grundlage zur Wei- terentwicklung des Jugendmedienschutzes dar. Es ist dringend notwendig die bestehenden Angebote auszubauen und weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung dieser weiteren wichtigen Entwicklungsschritte ist die beantragte Stellenkapazität erforderlich. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nicht zur Schaffung vorgeschlagen.
8 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B2-Suchtprävention Cannabis und psychoaktive Substanzen - Sozialpä- dagoge/in S15 1,50
Begründung Cannabiskonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist bereits jetzt als problematisch einzustufen. Der Konsum hat laut aktuellen Untersuchungen deut- lich zugenommen. Neben der Diskussion zur Legalisierung von Cannabis drü- cken weitere teils frei verkäufliche Produkte mit psychoaktiven Substanzen auf den Markt. Für beide Themenfelder sind präventive Angebote als kommunale Aufgabe nach dem §14 SGB VIII vorzuhalten. Die Vorgaben, insbesondere zum Umgang mit Cannabis werden streng zu kontrollieren sein. Zur Konzipierung von geeigneten Maßnahmen und Initiierung von Projekten und Angeboten für die un- terschiedlichen Zielgruppen sowie zur Überwachung und Einhaltung des Ju- gendschutzgesetzes bzw. rechtlicher Vorgaben in der Öffentlichkeit und fachli- chen Unterstützung Dritter bedarf es der beantragten Stellenkapazität. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nicht zur Schaffung vorgeschlagen.
9 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B2-Spielen in der Stadt, Spielflä- chenplanung - Sozialpädagoge/in S15 0,50
Begründung Zur Erfüllung der umfangreichen Aufgaben des Jugendamts im Zusammenhang mit der Spielflächenplanung für neue Flächen und wegen des Sanierungsbedarfs bestehender Spielflächen in Umsetzung des Jugendhilfeplans "Spielen in der Stadt", des "Masterplan Freiraum" und der Nürnberger Spielplatzsatzung sind zusätzliche Stellenanteile im beantragten Umfang notwendig. Auf die jährliche Berichterstattung im JHA wird verwiesen. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nicht zur Schaffung vorgeschlagen.
10 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B2-Jugendsozialarbeit an Schulen, Ausbauplanung Grundschulen - So- zialpädagoge/in S12 2,25
Begründung Auf Basis der am 28.11.2019 und 12.11.2020 durch den gemeinsamen Jugend- hilfe- und Schulausschuss einstimmig beschlossenen Bedarfs- und Ausbaupla- nung werden die genannten Stellenanteile für die jeweiligen Standorte entspre- chend der Priorisierung beantragt. Damit soll die Basisversorgung an den Grund- schulstandorten Grundschule Friedrich Wilhelm Herschel, Scharrerschule, Knau- erschule, Carl-von-Ossietzky-Schule und Reutersbrunnenschule sichergestellt werden. Die Förderrichtlinie des Freistaats Bayern ermöglicht den weiteren Aus- bau von JaS-Stelllen und eine Teilfinanzierung durch einen jährlichen Festbe- tragszuschuss je Vollzeitstelle von bis zu 16.360,00 €. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nur teilweise zur Schaffung vorgeschlagen.
11 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B2-Kinder- und Jugendarbeit, Inbe- triebnahme Kinder- und Jugendhaus im Stadtteil Schweinau- Erzieher/in S8b 2,00
Begründung Am neuen Standort im Stadtteil Schweinau wird der ehemalige Jugendtreff Oase in die Strukturen eines Kinder- und Jugendhauses überführt. Für die Inbetrieb- nahme der neuen Einrichtung sind zwei Stellen Erzieher/in erforderlich. Die bei- den im Stellenplan vorhandenen Stellen Sozialpädagoge/innen werden das neue Team komplettieren. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde zur Schaffung vorgeschlagen.
12 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B2-Kinder- und Jugendhaus Gost, Ausbau Jugendhilfeplanung (Stan- dard) - Sozialpädagoge/in S12 1,00
Begründung Zur Realisierung des anvisierten Standards für Kinder- und Jugendhäuser mit 4,00 VK Stellen gemäß JHA-Beschluss vom 28.09.2017 und zur Sicherstellung des laufenden Betriebs ist die beantragte Kapazität für das KIJH Gost dringend erforderlich. Die negativen Auswirkungen und Einschränkungen der Pandemie auf junge Menschen sind noch immer sichtbar. Um diesen Auswirkungen erfolg- reich entgegenzuwirken und dem zu erwartenden hohen Beratungsbedarf und Bedarf an pädagogischen Angeboten gerecht zu werden, ist vor allem ein durch- gängiges Angebot der "Offenen Tür" und die Vermeidung von Schließzeiten es- senziell. Eine Finanzierung könnte ggf. im Anschluss an die Stellenschaffung durch den Stelleneinzug von 0,50 VK Stellenanteil Erzieherin zumindest teil- weise ermöglicht werden. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nicht zur Schaffung vorgeschlagen. Die Ver- waltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss daher, den Stel- lenbedarf ergänzend zu den Haushaltsberatungen 2024 zu beantragen.
13 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B2-Kinder- und Jugendhäuser, Mo- bile Reserve, Ausbau Jugendhilfe- planung (Standard) - Sozialpäda- goge/in S11b 1,00
Begründung Zur Vermeidung von Schließungen oder massiven Einschränkungen des Alltags- betriebs, insbesondere durch Krankheit oder anderen Personalengpässen bedarf es der beantragten Stellenkapazität für die Kinder- und Jugendarbeit. Der Ein- satz der zu den Haushaltsjahren 2019 und 2023 geschaffenen Stellen hat sich bewährt und konnte erfolgreich umgesetzt werden. Der Ausbau der Mobilen Re- serve ist Bestandteil der aktuell gültigen Jugendhilfeplanung für die Offene Kin- der- und Jugendarbeit. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nicht zur Schaffung vorgeschlagen.

waltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss daher, den Stel-

lenbedarf ergänzend zu den Haushaltsberatungen 2024 zu beantragen.

14 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B2-Fachstelle Internationale Ju- gendarbeit - Sozialpädagoge/in S15 1,00
Begründung Mit der Internationalen Jugendarbeit soll es möglichst allen -insbesondere be- nachteiligten jungen Menschen- ermöglicht werden, an Angeboten der Internatio- nalen Jugendarbeit wie beispielsweis Austauschmaßnahmen teilzunehmen; Zu- gangshürden sollen abgemildert werden. Im September 2022 wurde dazu der Entwicklungsplan für die internationale Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Nürnberg im JHA einstimmig beschlossen. Vorgesehen ist die Einrichtung einer lokalen Fachstelle für Internationale Jugendarbeit zur Unterstützung des Aufbaus neuer Begegnungsprojekte und zur Fortbildung, Beratung und Begleitung von Fachkräften. Zur Etablierung der Fachstelle gemäß Entwicklungsplan mit dem Ziel, den jungen Menschen insbesondere soziale und interkulturelle Kompeten- zen zu vermitteln bzw. zu stärken, ist die beantragte Personalkapazität notwen- dig. Als anteilige Finanzierung der Stelle wurde seitens J die Heranziehung eines Teilbetrags aus dem Maßnahmenbudget für den internationalen Jugendaus- tausch vorgeschlagen. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nicht zur Schaffung vorgeschlagen.
15 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B2-Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen TV SuE - Rege- nerationstage S12 S8b 3,00 1,00
Begründung Im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst 2022 wurden für jede/n Beschäftigte/n der S-Eingruppierung zwei sogenannte Rege- nerationstage pro Jahr vereinbart. Darüber hinaus können die Beschäftigten die mtl. SuE-Zulage in 1-2 Regenerationstage umwandeln. Um den Dienstbetrieb aufrecht zu halten, müssen aus Sicht J die fehlenden Personalkapazitäten drin- gend ausgeglichen werden. Für einen bedarfsgerechten Einsatz sollen die Stel- lenkapazitäten möglichst gebündelt der Bereichsleitung zugeordnet werden, so- weit der Einsatz nicht einrichtungsbezogen an die Dienstpläne gebunden ist. Für den Aufgabenbereich Jugendsozialarbeit an Schulen ergibt die aktuelle Auswer- tung einen Stellenausgleichsbedarf von 0,70 VK. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nur teilweise zur Schaffung vorgeschlagen. Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss daher, den erweiterten Stellenbedarf von 0,70 VK in Ergänzung zum Vorschlag für den POA zu den Haushaltsberatungen 2024 zu beantragen.

Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss daher,

den erweiterten Stellenbedarf von 0,70 VK in Ergänzung zum Vorschlag für den

POA zu den Haushaltsberatungen 2024 zu beantragen.

16 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B2-Erziehungsberatung, Inbetrieb- nahme neuer Standort - Verwal- tungskraft E5 0,5
Begründung Die überwiegend aufsuchende Arbeit der Erziehungsberatung Südstadt-Depen- dance macht die Schaffung einer Stellenkapazität Verwaltungskraft für das neue Team notwendig, sodass neben der Verwaltungsarbeit für die Dependance auch die Erreichbarkeit für die Familien bereits unabhängig vom zukünftigen geogra- phischen Standort gewährleistet ist. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nicht zur Schaffung vorgeschlagen.
17 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B3-Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen TV SuE - Rege- nerationstage S14 S12 S8b 2,00 1,00 1,00
Begründung Im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst 2022 wurden für jede/n Beschäftigte/n der S-Eingruppierung zwei sogenannte Rege- nerationstage pro Jahr vereinbart. Darüber hinaus können die Beschäftigten die mtl. SuE-Zulage in 1-2 Regenerationstage umwandeln. Um den Dienstbetrieb aufrecht zu halten, müssen aus Sicht J die fehlenden Personalkapazitäten drin- gend ausgeglichen werden. Für einen bedarfsgerechten Einsatz sollen die Stel- lenkapazitäten dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) bzw. der Bereichsleitung zugeordnet werden, soweit der Einsatz nicht einrichtungsbezogen an die Dienst- pläne gebunden ist (Kinder- und Jugendnotdienst, Kinder- und Jugendhilfezent- rum). Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nur teilweise zur Schaffung vorgeschlagen.
18 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B3-Umsetzung der Reform SGBVIII, Careleaver - Sozialpäda- goge/in S12 1,00
Begründung Mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird das Jugendamt ver- pflichtet, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der statio- nären Hilfe für junge Menschen bei der Verselbständigung im notwendigen Um- fang und in geeigneter Form zu beraten und zu unterstützen. Dies beinhaltet ne- ben der Kontaktaufnahme durch die jungen Volljährigen selbst auch eine (an- lasslose) Kontaktaufnahme zu den jungen Volljährigen durch diese Stelle in re- gelmäßigen Abständen. Zur Erfüllung der neuen Pflichtaufgabenach §41a SGB VIII wird die beantragte Stellenkapazität dringend benötigt. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nur teilweise zur Schaffung vorgeschlagen.
19 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B3-Koordinierende Kinderschutz- stelle - Sozialpädagoge/in S12 1,00
Begründung Die koordinierende Kinderschutzstelle hat sich als wichtiges Unterstützungsan- gebot des präventiven Kinderschutzes durch Frühe Hilfen in Nürnberg etabliert. Zur Gewährleistung einer durchgehenden Präsenz an der Hotline zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr durch Fachkräfte der Koordinierenden Kinderschutz- stelle bei gleichzeitiger uneingeschränkter Wahrnehmung der Aufgaben Frühe Hilfen im Außendienst und zur fachgerechten Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII und BKiSchG wird die zusätzliche Stellenkapazität dringend benötigt. Eine Teilfinanzierung der Stelle erfolgt durch einen Personalkostenzuschuss des Freistaats i.H.v. 16.500,00 € je 1,00 VK. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nur teilweise zur Schaffung vorgeschlagen.
20 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B3-Koordination KJSG, Umsetzung "Bundesprojekt Modellkommune" - Sozialpädagoge/in, Verwaltungs- fachkraft S15 E7 0,50 0,42
Begründung Für die Vorbereitung und Koordination der sogenannten "inklusiven Lösung" als dritte Umsetzungsstufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sowie zur Klärung rechtlicher Fragestellungen und organisatorischer Regelungsbedarfe nimmt das Jugendamt für die Stadt Nürnberg an einem vom Bund geförderten Modellkommunenprojekt unter wissenschaftlicher Begleitung teil. Dabei soll die Stelle der fachlichen Koordinierung durch Stellenanteile einer Verwaltungsfach- kraft durch die Wahrnehmung administrativer Aufgaben entlastet werden. Zur Umsetzung der Projektinhalte mit dem Ziel einer rechtzeitigen und rechtmäßigen Einführung der Eingliederungshilfeleistungen auf kommunaler Ebene werden die genannten Kapazitäten befristet bis 31.12.2025 beantragt. Durch Zuschüsse des Bundes sollen die Personalkosten voll finanziert werden. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde zur Schaffung vorgeschlagen.
21 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B3- KJND, bestehender Standort - Hauswirtschaftskraft E3 1,00
Begründung Am Standort Bertha-von Suttner-Straße ist zur Gewährleistung der hygienischen Notwendigkeit in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Ermöglichung einer aus- gewogenen Ernährung der jungen Bewohner/innen eine ausgebildete Hauswirt- schaftskraft erforderlich. Die Mitbewirtschaftung des Standorts Bertha-von-Sutt- ner-Straße 30 durch die Kapazitäten im weiter entfernt liegenden Standorts Reu- tersbrunnenstraße ist nicht möglich. Derzeit findet die Zubereitung der Mahlzei- ten durch die Jugendlichen selbst bzw. die pädagogischen Fachkräfte statt. Hy- gienische und ernährungswissenschaftliche Maßstäbe können dabei nicht einge- halten werden bzw. sind nicht vereinbar mit den personellen Erfordernissen der Betreuung und des Fallmanagements in der Inobhutnahme-Einrichtung. Die be- antragte Stellenkapazität ist daher dringend erforderlich. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass neben der internen Gegenfinanzierung über die wirtschaftli- che Jugendhilfe eine teilweise Refinanzierung durch externe Entgelte möglich ist. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde zur Schaffung vorgeschlagen.
22 Bezeichnung Eingruppierung VK
JB3-KJND, neuer Standort - Haus- wirtschaftskraft E3 1,00
Begründung Neben dem Einsatz des sozialpädagogischen Fachpersonals ist eine Hauswirt- schaftskraft entsprechend dem Verpflegungskonzept am Standort notwendig, um eine ausgewogene Ernährung und hygienische Standards zu ermöglichen. Auf- grund der Größe wird hierfür 1,00 VK beantragt. Die Hauswirtschaftskraft ist zu- sätzlich zur Essensversorgung und Anleitung der betreuten jungen Menschen bei der Essenszubereitung auch für den Lebensmittelkauf, Organisation der La- gerhaltung, Erstellung der Speisepläne, Planung und Anschaffung hauswirt- schaftlich relevanter Ausstattung und für die Durchführung diverser Reinigungs- tätigkeiten zuständig. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass neben der inter- nen Gegenfinanzierung über die wirtschaftliche Jugendhilfe eine teilweise Refi- nanzierung durch externe Entgelte möglich ist. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde zur Schaffung vorgeschlagen.
23 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B4-Wirtschaftliche Hilfen, Unter- haltsvorschuss - Sachbearbeiter/in E8 1,00
Begründung Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung im Vollzug des Unterhaltsvorschuss- gesetzes (UVG) bzw. insbesondere zur Sicherstellung der Unterhaltsvorschuss- leistung in einer für Alleinerziehende zumutbaren Bearbeitungszeit und fachge- rechten Bearbeitung des Rückgriffs gegen die Unterhaltspflichtigen, wird die er- forderliche Stellenkapazität beantragt. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nicht zur Schaffung vorgeschlagen.
24 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B5-Bürgerdienstleistungen - Sach- bearbeiter/in mit Sonderaufgaben E9c 1,00
Begründung Als dritte und letzte Stufe des Organisationsentwicklungsprozesses im Verwal- tungsbereich des Jugendamts (J/B4) soll der Fachbereich Bürgerdienstleistun- gen (J/B5) entwickelt und aufgebaut werden. Die neue Bereichsleitung soll hier- bei zunächst durch eine herausgehobene Stelle bei den umfangreichen konzep- tionellen Aufbau-, Steuerungs- und Koordinationsaufgaben für den Betrieb des neuen Frontoffice J und Etablierung eines zeitgerechten und zukunftsfähigen Kundenmanagements unterstützt werden. Der neue Bereich J/B5 soll bereits vor dem geplanten Umzug in "The Q" entwickelt werden, um die zeitgerechte Aufga- benwahrnehmung in neuer Organisation sicherzustellen und einen reibungslo- sen Übergang in die neuen Räume zu ermöglichen. Hierfür wird die beantragte Stelle dringend benötigt. Auf die bisherigen Abstimmungen und den Organisati- onsentwicklungsprozess wird verwiesen. Aktueller Stand der Begutachtung: Der beantragte Stellenbedarf wurde nicht zur Schaffung vorgeschlagen. Die Ver- waltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss daher, den Stel- lenbedarf ergänzend zu den Haushaltsberatungen 2024 zu beantragen.

waltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss daher, den Stel-

lenbedarf ergänzend zu den Haushaltsberatungen 2024 zu beantragen.

1.2 nachrichtlich - Hebungsanträge
25 Bezeichnung Eingruppierung Antrag
520.6201 A13/A14
Begründung Die Aufgaben der Stelle Abteilungsleiter/in haben sich vor dem Hintergrund ge- stiegener Anforderungen, des fortwährenden Wachstums der Dienststelle mit ho- hem zu bewirtschaftendem Haushaltsvolumen durch die Übernahme strategi- scher Aufgaben für die Dienststelle im Bereich Finanzwesen nochmals weiterent- wickelt. Aktueller Stand der Begutachtung: Hebungsvorschlag: A13/A14
26 Bezeichnung Eingruppierung Antrag
520.6205 A11
Begründung Die vielschichtigen Aufgabenstellungen und Themen im Vergabe- und Vertrags- management bei J bedingen inzwischen umfassende und oftmals sehr detail- lierte Fachkenntnisse, um die beiden Aufgabenfelder fach- und anforderungsge- recht bewältigen zu können; sie betreffen teilweise ein nicht unerhebliches Fi- nanzvolumen. Ihre nun seit einigen Jahren erworbene Erfahrung und das um- fangreiche Fachwissen setzt die Stelleninhaberin bei der Aufgabenerfüllung in hervorragender Weise um, was zu einer effizienten und die Abteilungsleitung entlastenden Aufgabenwahrnehmung führt. Aktueller Stand der Begutachtung: Hebungsvorschlag: A11, ku A10
27 Bezeichnung Eingruppierung Antrag
520.5652 A11
Begründung Insbesondere der Aufgabenbereich Prozessvertretung auf der Stelle hat sich vor dem Hintergrund der wachsenden Komplexität in den einschlägigen Rechtsge- bieten qualitativ wesentlich weiterentwickelt. Mitunter sehr schwierige Prozesse bei diversen Gerichten erfordern ein immens großes rechtliches Wissen. Die Tä- tigkeit als Prozessvertreter/in erfolgt dabei weisungsungebunden. Daneben un- terstützt die Stelle unter anderem als herausgehobene Sachbearbeiter/in die Ab- teilungsleitung z.B. bei allgemeinen Prozessfragen und Verfahrensfragen sowie durch Mitwirkung in Projekten. Sie ist zudem fachliche Unterstützung des Bei- standschaftsteams. Aktueller Stand der Begutachtung: Hebungsvorschlag: A11
1.3 nachrichtlich - Fristverlängerungen/Entfristungen
28 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B1-"Gute-Kita-Gesetz" - Leitungs- und Verwaltungsbonus/ Personalbo- nus E5 5,00
Begründung Der Freistaat Bayern gewährt in Ergänzung zur Förderung nach dem Bayeri- schen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) einen Bonus für zu- sätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus). Grundlage hierfür ist der mit dem Bund geschlossene Vertrag zur Umsetzung der KiTa-Qualitäts- und Teilhabever- besserungsgesetz (KiQuTG). In diesem Zusammenhang wurden die Stellen zur Entlastung des pädagogischen Personals in Kitas geschaffen. Aufgrund der Än- derungen in der Ausgestaltung auf Basis der neuen Förderrichtlinie "Personalbo- nus" vom Juli 2023 steht die Höhe für den neuen Förderzeitraum noch nicht ab- schließend fest. Vorab weiterer Abstimmungen mit DiP und Stk wird die Fristver- längerung für die Stellen um ein weiteres Jahr beantragt. Aktueller Stand der Begutachtung: Die Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.2024 wurde vorgeschlagen.
29 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B2-Koordinationsstelle Sport und Jugendhilfe S15 1,00
Begründung Die Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe ist die Umsetzung des Konzepts Sport und Jugendhilfe in Nürnberg, basierend auf einem Beschluss des Jugend- hilfeausschusses im Jahr 2008, verstärkt durch die einstimmig beschlossene Ju- gendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit in 2017. In der damals neuen Einrichtung Kinder- und Jugendhaus Pastorius konnte die befristet geschaffene Stelle ihre Tätigkeit Ende 2018 aufnehmen und durch die bisherige Aufgaben- wahrnehmung erfolgreich die Lücke zwischen sportorientierten Angeboten in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Sportangeboten der Sportvereine schließen. Zum Erhalt der bisher aufgebauten neuen Strukturen, zur Weiterent- wicklung bedarfsgerechter sportorientierter Angebote in der Kinder- und Jugend- arbeit und für die Verbesserung der Kooperation von (organisierten) Sport- und Bewegungsangeboten wird die Entfristung beantragt. Aktueller Stand der Begutachtung: Die Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.2025 wurde vorgeschlagen.
30 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B3-JBA (Jugendamt) S15 1,00
Begründung Zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung auf Basis der Kooperationsvereinba- rung mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und dem staatlichen Schulamt wurde seitens der Stadt Nürnberg beim Jugendamt eine Stellenkapazität zu- nächst befristet geschaffen. Das Aufgabenspektrum umfasst sowohl die opera- tive Ebene der gemeinsamen Anlaufstelle, als auch die konzeptionelle Zusam- menarbeit mit den Kooperationspartnern rechtskreisübergreifend und bildet ei- nen wichtigen ergänzenden Baustein im Gesamtkontext der Erziehungshilfen, der Förderung, der Jugendhilfen und den anderen Aufgaben im SGBVIII. Zur Si- cherstellung, Weiterentwicklung und erfolgreichen Fortführung der festgelegten Aufgabenschwerpunkte ist die Verstetigung der Stelle dringend erforderlich. Die Entfristung wird daher beantragt. Aktueller Stand der Begutachtung: Die Entfristung der Stelle wurde vorgeschlagen.
31 Bezeichnung Eingruppierung VK
JB4-Koordination "Kita-Einstieg" S15 0,21
Begründung Durch das "Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung" för- derte das Bundesfamilienministerium seit April 2017 niederschwellige Angebote zur Vorbereitung und unterstützenden Begleitung des Zugangs zur Kindertages- betreuung. Das Förderprogramm wurde zum 31.12.2022 beendet. Die Finanzie- rung der Angebote erfolgt seitdem über das Budget des Jugendamts im Rahmen der "Qualitativen Weiterentwicklung". Die Sicherstellung der aktuell bis 31.12.2023 befristeten Stellenplankapazität ist jedoch zur Koordination der wei- teren Umsetzung (in geringerem Umfang wie bisher) dringend erforderlich; die Verlängerung bis 31.12.2023 wird daher beantragt. Aktueller Stand der Begutachtung: Die Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.2024 wurde vorgeschlagen.
32 Bezeichnung Eingruppierung VK
JB2-Jugendhilfeplanung Spielen in der Stadt S15 0,00
Begründung Der Jugendhilfeplan "Spielen in der Stadt" ist ein zentraler Baustein der Stadt Nürnberg auf dem Weg zu einer kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt. Zur dauerhaften Wahrnehmung der Aufgaben im Zuge der Spielflächenplanung von neuen und Bestandsspielflächen unter Berücksichtigung der jeweiligen Vor- gaben, der Nürnberger Leitlinien für Qualität und Inklusion auf Spielplätzen so- wie der Freiraumplanung als strategisches Handlungsfeld, müssen die dazu er- forderlichen Personalressourcen abgesichert werden. Die Entfristung der Stelle wird daher beantragt. Aktueller Stand der Begutachtung: Von einer Begutachtung im Stellenschaffungsverfahren zum Haushalt 2024 wurde abgesehen.
33 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/D-Kinderschutz in GU S15 0,50
Begründung Die zum Haushalt 2017 zunächst befristet aufgestockte Stelle ist bereits wegen des Zustroms von Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine und auch von unbegleite- ten minderjährigen Ausländern weiterhin fachlich notwendig, um den Kinder- schutz im Flüchtlingskontext sicherzustellen. Die neuen Herausforderungen für den Kinderschutz durch die sich ändernde Flüchtlingssituation erfordert eine situ- ative Anpassung bestehender Kinderschutzkonzepte. Die Entfristung des Stel- lenanteils wird daher beantragt. Aktueller Stand der Begutachtung: Die Entfristung der Stelle wurde vorgeschlagen.
34 Bezeichnung Eingruppierung VK
J/B1-Kooperative Ganztagsbildung S8a 0,50
Begründung Das Modellprojekt "Kooperative Ganztagsbildung" des Hortstandorts Berthold- Brecht-Straße im Zusammenwirken mit dem Schulstandort Gretel Bergmann hat die Umsetzung eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schule und Kinder- und Jugendhilfe zum Ziel. Zur Sicherstellung der laufenden Steuerung und Organisation des Hortes sowie der Kooperativen Ganztagsbil- dung im Rahmen der Modellphase ist die Freistellung der Leitung vom Betreu- ungsdienst weiterhin erforderlich. Die Verlängerung der Befristung im reduzier- tem Umfang von 0,50 VK bis zum Ende des Schuljahres (31.08.2025) wird daher beantragt, um auch die Evaluationsergebnisse im Hinblick auf eine Weiterfüh- rung berücksichtigen zu können. Aktueller Stand der Begutachtung: Die Verlängerung des Fristvermerks bis 31.08.2025 wurde vorgeschlagen.

8 Begründungen Anträge zu Zuschüssen

Nachfolgend werden die Zuschussanträge zum Haushalt 2024 erläutert:

I. Neuanträge mit Beschlussvorschlag für den JHA (Etat)

Hier werden Neuanträge aufgelistet, die seitens der Verwaltung des Jugendamts geprüft und empfohlen werden und als Antrag zum Haushalt 2024 erfolgen sollen (siehe Positionen 1 - 2)

II. Erhöhungs- bzw. Änderungsanträge – mit Beschlussvorschlag für den JHA (Etat)

Hier werden alle Begründungen aufgelistet für Erhöhungs- oder Änderungsanträge, die seitens der Verwaltung des Jugendamts geprüft und empfohlen werden und als Antrag zum Haushalt 2024 erfolgen sollen (siehe Positionen 3 - 10)

III. Nachrichtlich

Erhöhungs- bzw. Änderungsanträge – ohne Beschlussvorschlag für den JHA (Etat)

für Positionen, die bereits im HH-Plan-Entwurf für 2024 in geänderter Höhe vorgemerkt sind bzw. für Positionen, für die seitens der Verwaltung des Jugendamts die Erhöhung des Zuschusses nicht in vollem Umfang befürwortet wird (siehe Positionen 11 - 52)

Erhöhungs- bzw. Änderungsanträge – ohne Beschlussvorschlag für den JHA (Etat)

für Positionen, die bereits im Kämmereipaket 2024 in geänderter Höhe vorgemerkt sind (siehe Position 53 - 60)

I. Neuanträge – mit Beschlussvorschlag für den JHA (Etat)

Nr.1

Johanniter Unfallhilfe e. V. – Lacrima (Art 5)

noch keine Kostenstelle

Lacrima bietet kindgerechte Trauerarbeit in betreuten Gruppen für trauernde Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Beratungen, Seminare und Vorträge für Betroffene, Eltern und Angehörige sowie psychische Stabilisierung der Kinder. Im Bereich Trauerhilfe für Kinder und Jugendliche ist in Nürnberg bisher kein vergleichbares Angebot vorhanden. Der Träger ist mit dem Jugendamt und weiteren Trägern der freien Jugendhilfe gut vernetzt. Die Förderung ist zur qualifizierten Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft, Kosten für Verwaltung, Material und Miete notwendig. Der Träger beantragt einen Zuschuss i. H. v. 60.000 € für eine Sozialpädagog*innenstelle in Vollzeit sowie eine Hilfskraft, welche die ca. 35 Ehrenamtlichen anleiten. Des Weiteren fallen Kosten für Miete, Material, Verwaltung und Overhead an. Das Jugendamt schlägt vor, das Projekt zunächst mit einem Zuschuss i. H. v. 30.000 € zu unterstützen.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
0 € 60.000 € 30.000 € 0 € 30.000 €

Fliederlich e. V. – Jugendinitiative Fliederlich (Art 5)

noch keine Kostenstelle

Der Träger beantragt einen Zuschuss zur Finanzierung einer sozialpädagogischen Fachkraft zur Unterstützung des ehrenamtlichen Gruppenangebots und zur psychosozialen Beratung der LGBTQIA+-Gruppenteilnehmer*innen der Jugendinitiative im offenen Jugendtreff. Bisher gibt es, anders als in vielen anderen Städten und Kommunen, noch keine eigene zielgruppenspezifische hauptamtliche Anlaufstelle für queere Jugendliche in Nürnberg. Diese ist jedoch dringend erforderlich, um die Rahmenbedingungen für einen Save Space, also für ein geschütztes sicheres Setting zu schaffen, und um entsprechendes Fachwissen zu den Belangen der Zielgruppen aufzubauen. Die Kooperation mit Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg und Beteiligung an einem im Aufbau befindlichen Netzwerk ist Teil der Aufgabenbeschreibung. Das Jugendamt schlägt vor, einen Zuschuss i. H. v. 18.000 € zur Finanzierung von 0,25 VK zu gewähren.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
0 € 18.000 € 18.000 € 0 € 18.000 €

II. Erhöhungs- bzw. Änderungsanträge – mit Beschlussvorschlag für den JHA

(Etat):

ISKA gGmbH – Begleiteter Umgang (Art 1)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung des Zuschusses um 18.955 €. Diese wird durch die Steigerung der Personalkosten durch tarifliche Anpassung sowie Steigerung der Miet- und Nebenkosten, höhere Kosten für Verwaltung, Honorare und Anerkennung von Ehrenamtlichen begründet. Es handelt sich hierbei um einen Art 1 Zuschuss, mit dem Träger liegt eine Zielvereinbarung mit festgelegtem Stundenumfang der zu leistenden Fachkraftstunden vor. Die Maßnahme stellt ein Kernangebot der Jugendhilfe gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII dar und wird vom Jugendamt beauftragt und ausschließlich über das Jugendamt finanziert. Der Träger macht geltend, dass mit dem aktuell gewährten Zuschuss die Erbringung der vereinbarten Fachkraftstunden ab dem Jahr 2024 nicht mehr gewährleistet werden kann. Bereits jetzt besteht eine lange Warteliste, eine Anpassung des Zuschusses auf die tatsächlich geplanten Personalkosten ist daher dringend erforderlich. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. v. 8% auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 134.458,45 € vor. Diese ist im HH Planentwurf bereits enthalten. Um die dauerhafte Erbringung des vereinbarten Stundenumfangs zu gewährleisten schlägt das Jugendamt eine weitere Erhöhung um 3.951 € vor, Sachkostensteigerungen werden nicht berücksichtigt.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
168.671 € 187.626 € 183.379 € 179.428 € 183.379 €

Deutscher Kinderschutzbund (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung des Zuschusses um 22.060 €. Diese wird durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen und Stufenaufstiege, steigende Miet(-neben) kosten und Sachkosten sowie die geplante Aufstockung der Personalressourcen um 30 WAS begründet. Zudem werden Einnahmen u. a. aus Bußgeldzuweisungen und Spenden geringer erwartet, da sich die Spendenschwerpunkte durch den Ukrainekrieg und weitere Krisen auf andere Schwerpunkte verlagern. Für das Jahr 2023 wurde eine Erhöhung des Zuschusses abgelehnt, da der Träger durch Einnahmeausfälle in den Vorjahren die Personalressourcen und das Angebot ab 2022 stark einschränken musste. Um das wichtige Angebot nun wieder auszuweiten, schlägt das Jugendamt die Gewährung des beantragten Zuschusses vor. Die beantragte tarifliche Steigerung ist im HH Planentwurf bereits i. H. v. 6 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 168.355,49 € berücksichtigt. Das Jugendamt schlägt eine weitere Erhöhung um 11.959 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
220.600 € 242.660 € 242.660 € 230.701 € 242.660 €

Gesamtelternbeirat (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 16.000 Euro, um die personellen Kapazitäten von einem Minijobverhältnis zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit 20 WAS auszubauen. Das Jugendamt kann aufgrund der aktuellen Haushaltslage einer Ausweitung nicht zustimmen, jedoch soll der Zuschuss aufgrund der Anpassungen des Mindestlohns um die beantragte Personalkostensteigerung i. H. v. 5,8 % anhand des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 6.033,52 € gesteigert werden. Die tarifliche Steigerung ist bisher im Haushaltsplan noch nicht enthalten, aus Gründen der Gleichbehandlung soll diese jedoch auch hier gewährt werden.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
12.000 € 28.000 € 12.350 € 12.000 € 12.350 €

KJR – Förderung der Verbandsarbeit (Art 5)

Begründung: Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote i. H. v. 6,1 % für die Personalkostenzuschüsse an die fünf Verbände BDKJ, EJN, DGB, die Falken und Bay. Sportjugend auf Basis des geförderten Personalkostenanteils am Zuschuss des Jahres 2023 i. H. v. 290.800 € vor. Diese ist im HH Planentwurf bereits berücksichtigt. Zudem soll die Grundförderung für die Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings Nürnberg Stadt der Kategorien IV und V um jeweils 25% erhöht werden. In Kategorie V befinden sich derzeit 5 Jugendorganisationen, für die eine Erhöhung um je 450 Euro beantragt wird, in Kategorie IV 16 Jugendorganisationen, für die eine Erhöhung um je 350 Euro beantragt wird. Das Jugendamt schlägt daher eine weitere Erhöhung des Ansatzes um 7.850 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
610.603 € 636.192 € 636.192 € 628.342 € 636.192 €

Medienzentrum Parabol e. V. (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 12.000 €. Aufgrund von Änderungen in der Personalbesetzung / Umstrukturierung von Projekten und Neubesetzung der Geschäftsführerstelle fallen die Kosten für festangestelltes Personal im Jahr 2024 voraussichtlich geringer aus, daher kann einer pauschalen Steigerung des Zuschusses um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote nicht zugestimmt werden. Jedoch steigen aufgrund der Umstrukturierungen ebenfalls die Kosten für Honorarkräfte. Das Jugendamt schlägt daher eine Erhöhung um 10.000 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
311.450 € 323.450 € 321.450 € 311.450 € 321.450 €

KJR – Offene Kinder- und Jugendarbeit (Art 5)

Begründung: Über diese Kostenstelle werden verschiedene Einrichtungen offener Kinder- und Jugendarbeit gefördert, deren Träger Mitglied des Kreisjugendringes Nürnberg Stadt sind. Seit 2019 wird der Personalkostenanteil pauschal gesteigert. Laut Richtlinie ist eine Förderung von 80 % der Personal- und Betriebskosten für große Einrichtungen vorgesehen. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote i. H. v. 4% für die beiden Einrichtungen WH 13 und Freiraum vor. Diese ist im HH Planentwurf bereits berücksichtigt. Zudem sollen in der Einrichtung WH 13 die Öffnungszeiten ausgebaut werden, was auch eine Aufstockung der Personalressourcen einer päd. Fachkraft von 15 WAS auf 19 WAS beinhaltet. Es wird daher vorgeschlagen, den Zuschuss hierfür um weitere 1.977 € zu erhöhen.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
267.000 € 273.985 € 273.985 € 272.008 € 273.985 €

Caritas Eichstätt – Erziehungsberatungsstelle (Art 1)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung des Migrationszuschusses um die tarifliche Anpassung. Zudem soll das Angebot für eine Beratung durch eine muttersprachliche Fachkraft für ukrainische Geflüchtete weiterhin um 10 WAS aufgestockt werden. Im Jahr 2022 / 2023 konnten die Stunden durch eine Förderung aus dem Integrationsfonds des Sozialreferats finanziert werden. Ab 2024 soll dies in die Regelförderung überführt werden. Der Ansatz für 2024 entspricht der vereinbarten 100 %-Förderung der voraussichtlichen Personalkosten der Erziehungsberatungsstelle und der tariflichen Steigerung um 8 % des Migrationszuschusses (gem. Vertrag). Zudem wird vorgeschlagen, für die Sicherung der zusätzlichen Personalkapazitäten den Zuschuss um 21.430 € zu erhöhen.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
288.000 € 337.000 € 333.000 € 311.570 € 333.000 €

AWO – Eltern-Kind-Programme (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 176.335 € begründet durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen, höhere Einstufungen des erfahreneren Fachpersonals sowie steigende Miet- und Energiekosten. Zudem wird eine zusätzliche Gruppe im Programm PAT für ca. 25-28 Geflüchtete Personen beantragt. Die Gruppe wurde bisher über den Integrationsfonds des Sozialreferats gefördert und soll nun in die Regelförderung integriert werden. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. v. 5,4 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 484.850,44 € vor. Diese ist im HH Planentwurf bereits berücksichtigt. Für die Weiterführung der PAT Gruppe und die dafür erforderlichen Personalressourcen schlägt das Jugendamt eine Erhöhung um 37.427 Euro vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
567.499 € 743.834 € 631.108 € 593.681 € 631.108 €

III. Nachrichtlich: Erhöhungs-bzw. Änderungsanträge – ohne Beschlussvorschlag

für den JHA (Etat)

Im Folgenden werden alle Anträge aufgelistet, für die bereits im Haushaltsplanentwurf künftige Personalkostensteigerungen eingearbeitet sind. Ref. I/II ermittelte für 2024 eine durchschnittliche tarifliche Erhöhung von bis zu 8 %. Eine Steigerung des Zuschusses kann jedoch jeweils nur in Höhe der lt. Antrag nachgewiesenen geplanten Personalkostensteigerung vorgenommen werden, sodass sich hier für die unterschiedlichen Träger jeweils abweichende Werte ergeben bis maximal 8%. Zudem wird der zu steigernde Personalkostenanteil auf Grundlage des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres ermittelt, auch dies stellt eine Änderung im Verfahren dar, da zuvor jeweils der im Antrag 2024 ausgewiesene Personalkostenanteil (ohne Ausweitungen der Tätigkeit, falls beantragt) herangezogen wurde. Die Personalkostenanteile der Zuschüsse wurden bereits im Haushaltsplanentwurf für 2024 gesteigert, eine gesonderte Beschlussfassung im JHA Etat ist daher nicht erforderlich. Des Weiteren sind hier Positionen aufgeführt, für die die Verwaltung des Jugendamts neben der dynamischen Personalkostensteigerung keine weiteren Erhöhungen befürwortet.

ISKA gGmbH – Familienpaten (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Steigerung des Zuschusses um 13.749 € begründet durch tarifliche Personalkostensteigerungen und steigende Miet- und Nebenkosten sowie höherer Kosten für Honorare und die Anerkennung von Ehrenamtlichen. Zudem sollen die Stundenkapazitäten auf 40 WAS aufgestockt werden (derzeit können 36 WAS finanziert werden). Die Kostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der beantragten tariflich bedingten Personalkostensteigerung i. H. v. 2,0 % auf Basis des Personalkostenanateils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 71.851,26 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
84.887 € 98.636 86.324 € 86.324 € 86.324 €

Wildwasser Nürnberg e.V. (Art 5)

Begründung: Die beantragte Erhöhung des Zuschusses um 5.707 € wird durch tarifliche Personalkostensteigerungen begründet, diese sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der beantragten tariflich bedingten Personalkostensteigerung i. H. v. 4,7 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 89.516,66 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
203.293 € 209.000 € 207.500 € 207.500 € 207.500

Frauennotruf e. V. – frauenBeratung (Art 5)

Begründung: Die beantragte Erhöhung des Zuschusses um 22.297 € wird durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen sowie Kosten für geplante Stundenaufstockungen für Sozialpädagog*innen und die Geschäftsführung begründet. Zudem werden erhöhte Kosten für Miete, Nebenkosten und Honorare geplant. Die Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Eine Erhöhung des Zuschusses zur Aufstockung des Personals kann jedoch derzeit nicht befürwortet werden. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der beantragten tariflich bedingten Personalkostensteigerung i. H. v. 0,18 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 122.379,74 €. Der Träger macht eine tarifliche Steigerung i. H. v. 4% geltend, jedoch steigen die geplanten Personalkosten (ohne Stundenaufstockung) im Vergleich zum Antrag 2023 nur um 0,18%.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
152.703 € 175.000 € 152.923 € 152.923 € 152.923 €

Treffpunkt e.V. – KoopModell KoGA/ TOA/ TEA (Art 1)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 46.153,00 € aufgrund von tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten. Zudem wird eine weitere Ausweitung des Programms TEA (Themenbezogene Einzelarbeit) auf 120 Module beantragt. Die Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Die Verwaltung des Jugendamts schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote i. H. v. 0,4 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 153.868,68 für KogA (Koordinierungsstelle für gerichtliche Arbeitsweisungen), eine Erhöhung um die beantragte tarifliche Personalkostensteigerungsquote i. H. v. 3,8 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 86.377,36 für TOA (Täter-Opfer-Ausgleich) vor. Für TEA wird eine tatsächliche Steigerung der Personalkosten i. H. v. 9,3% ausgewiesen, daher schlägt das Jugendamt die Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote i. H. des Maximalwerts i. H. v. 8% auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 38.954,85 € vor für TEA vor. Die unterschiedlichen Personalkostensteigerungsquoten ergeben sich aufgrund von Verschiebungen von Personalressourcen zwischen KogA und TEA und bilden die tatsächliche Steigerung der Personalkosten im Vergleich zum Antrag des Jahres 2023 ab. Einer weiteren Ausweitung der Module bei TEA kann derzeit nicht zugestimmt werden.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
323.226 € 369.379 € 330.239 € 330.239 € 330.239 €

Treffpunkt e.V. – Kooperationsmodell Ambulante Maßnahmen der Jugendstraf-

verfolgung – Vater-Kind-Gruppen / Begleitete Besuche (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 12.963 Euro. Vater-Kind-Gruppe: Die beantragte Erhöhung wird begründet durch tarifliche Steigerungen. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. v. 5,1 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 24.745 € vor.

Begleitete Besuche: Die beantragte Erhöhung wird begründet durch tarifliche Steigerungen. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. v. 3,3% auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 3.309,57 € vor.

HH Plan-an- satz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschluss- vorschlag zum Haushalt 2024
28.452 € 41.415 € 29.823 € 29.823 € 29.823 €

Treffpunkt e. V. – Tu was! (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt für das Projekt Tu was! eine Erhöhung um 7.280 €, begründet durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote i. H. v. 8% auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 58.197,89 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
65.984 € 73.263,78 € 70.640€ 70.640 € 70.640 €

Kinderkrippen freier Träger (Art 1)

Begründung: Fortführung – aktuelle Hochrechnung der Verwaltung

HH Planan- satz 2023 Hochrechnung der Verwaltung 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvorschlag zum Haushalt 2024
17.984.481 € 16.782.660 € 16.782.660 € 16.782.660 €

Kindergärten freier Träger (Art 1)

Begründung: Fortführung – aktuelle Hochrechnung der Verwaltung

HH Planan- satz 2023 Hochrechnung der Verwaltung 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvorschlag zum Haushalt 2024
51.165.035 € 60.199.106 € 60.199.106 € 60.199.106 €

Kinderhorte freier Träger (Art 1)

Begründung: Fortführung – aktuelle Hochrechnung der Verwaltung

HH Planan- satz 2023 Hochrechnung der Verwaltung 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvorschlag zum Haushalt 2024
5.240.183 € 6.065.600 € 6.065.600 € 6.065.600 €

Altersgemischte Einrichtungen freier Träger (Art 1)

Begründung: Fortführung – aktuelle Hochrechnung der Verwaltung

HH Planan- satz 2023 Hochrechnung der Verwaltung 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvorschlag zum Haushalt 2024
81.636.202 € 81.415.234 € 81.415.234 € 81.415.234 €

Netz für Kinder freier Träger (Art 1)

Begründung: Fortführung – aktuelle Hochrechnung der Verwaltung

HH Planan- satz 2023 Hochrechnung der Verwaltung 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvorschlag zum Haushalt 2024
2.008.110 € 2.000.700 € 2.000.700 € 2.000.700 €

Kindergärten freier Träger – Instandhaltungspauschalen gem. Betriebsträgerver-

träge (Art 1)

Begründung: Fortführung – aktuelle Hochrechnung der Verwaltung (Zuschuss der Art 1), Anpassung lt. Betriebsträgervertrag für Evang. Kindergarten Herpersdorf, Wilhelm-Rieger-Str. 21.

HH Planan- satz 2023 Hochrechnung der Verwaltung 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvorschlag zum Haushalt 2024
27.400 € 27.750 € 27.750 € 27.750 €

Selbstorg. Kindertageseinrichtung (SOKE) e.V. (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 2.483 € begründet durch tarifliche Personalkostensteigerungen und Mietkostensteigerungen. Diese sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Das Jugendamt schlägt die Gewährung des Antragswerts vor, da die pauschale tarifliche Steigerung um 6,5% gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 86.753,82 € durch erhöhte weitere Einnahmen des Vereins nicht benötigt wird.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
107.517 € 110.000 € 110.000 € 110.000 € 110.000 €

Zuschüsse Tagespflege (Art 1)

Begründung: Fortführung – aktuelle Hochrechnung der Verwaltung

HH Planan- satz 2023 Hochrechnung der Verwaltung 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvorschlag zum Haushalt 2024
499.912 € 639.800 € 639.800 € 639.800 €

Stadtmission Nürnberg e.V. – Lernstube Dianastraße (Art 1)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung 9.441 € aufgrund tariflich bedingter Personalkostensteigerung. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der tariflich bedingten Personalkostensteigerung i. H. v. 8% auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 41.908,26 € aufgrund des Vertrages „Chancen für junge Menschen“ mit der Stadtmission Nürnberg e. V. vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
49.825 € 59.266 € 53.178 € 53.178 € 53.178 €

Stadtmission Nürnberg e.V. – Lern- und Spielstube Lobsinger (Art 1)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung 25.942 € aufgrund tariflich bedingter Personalkostensteigerung. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der tariflich bedingten Personalkostensteigerung i. H. v. 8% auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 124.888,99 € aufgrund des Vertrages „Chancen für junge Menschen“ mit der Stadtmission Nürnberg e. V. vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
149.058 € 175.000 € 159.049 € 159.049 € 159.049 €

Degrin e.V. – Integration sowie Projekt Heroes Nürnberg (Art 5)

Begründung: Der Träger begründet den Erhöhungsantrag um 3.724 € mit tariflichen Steigerungen der Personalkosten, Stufenaufstiegen von Mitarbeitenden sowie steigenden Kosten für Miete, Energie, Material und Öffentlichkeitsarbeit. Das Jugendamt schlägt die Gewährung des Antragswerts vor, da die pauschale tarifliche Steigerung um 8 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. insgesamt 66.875,66 € durch erhöhte weitere Einnahmen des Vereins nicht benötigt wird.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
77.276 € 81.000 € 81.000 € 81.000 € 81.000 €

Kinderhaus gGmbH – Kinderhaus Maxfeld (Art 5)

Der Träger beantragt eine Erhöhung um 8.380 € begründet durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen sowie Kostensteigerungen für Miete und Overhead. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der beantragten tariflich bedingten Personalkostensteigerung i.H. v. 2% % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 95.892,13 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
126.120 € 134.500 € 128.038 € 128.038 € 128.038 €

Mediaschool gGmbH (Art 1)

Begründung

Das Jugendamt übernimmt die fachliche Zuständigkeit für die Beteiligung an der Mediaschool gGmbH (vormals WiF).

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
0 € 12.500 € 12.500 € 12.500 € 12.500 €

Kreisjugendring – Mietzuschuss Luise (Art 4)

Begründung: Mieterhöhung lt. Nachtrag zum MV vom 27.01.2023.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
71.900 € 72.703,32 € 72.703,32 € 72.703,32 € 72.703,32 €

EJN – Kinder- und Jugendhaus Mammutgelände (Art 5)

Begründung: Der Träger macht im Vergleich zum Vorjahr keine Kostensteigerungen geltend, daher wird der Zuschuss auf dem Niveau des Vorjahres belassen.

HH Plan- ansatz 2022 Antrag des Trägers für 2023 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
290.497 € 299.300 € 290.497 € 290.497 € 290.497 €

EJN – Kinder- und Jugendhaus NOB (Saalefelder Str. 14) (Art 5)

Begründung: Der Träger macht im Vergleich zum Vorjahr keine Kostensteigerungen geltend, daher wird der Zuschuss auf dem Niveau des Vorjahres belassen.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2023 Fachl. Emp- fehlung J 2023 HH Planentwurf 2023 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2023
297.724 305.000 € 297.724 € 297.724 € 297.724 €

AWO - Streetwork Langwasser Jugendmigrationsdienst (Personal- und Mietkos-

tenzuschuss) (Art 5)

Begründung: Der Erhöhungsantrag um 29.846 € wird durch tarifliche Personalkostensteigerungen begründet. Im Vergleich zum Antrag 2023 werden tatsächliche Personalkostensteigerungen i. H. v. 8 % ausgewiesen Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. d. Maximalwerts i. H. v. 8 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 121.305,62 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
130.864 € 160.710 € 140.568 € 140.568 € 140.568 €

AWO – Streetwork St. Leonhard – Personalkostenzuschuss (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 22.529,65 € begründet durch tarifliche Personalkostensteigerungen. Im Vergleich zum Antrag 2023 werden tatsächliche Personalkostensteigerungen i. H. v. 11% ausgewiesen. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. d. Maximalwerts i. H. v. 8 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 96.524 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
96.524 € 119.053,65 € 104.246 € 104.246 € 104.246 €

versch. Träger – Aktivspielplätze Betriebskostenzuschuss (Art 5)

Begründung: Die Erhöhungsanträge der einzelnen Träger begründen sich durch allgemeine Betriebskostensteigerungen. Das Jugendamt schlägt keine Erhöhung der Pauschale i. H. v. 20.735 € pro Aktivspielplatz vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
152.745 € 153.775 € 145.145 € 145.145 € 145.145 €

versch. Träger – Aktivspielplätze Personalkostenzuschuss und Betriebskostenzu-

schuss (Art 5)

Begründung: Die Träger beantragen insgesamt (für Personalkosten und Betriebskosten) eine Erhöhung i. H. v. 180.300 €, begründet durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen und Betriebskostensteigerungen sowie die gestiegenen Personalkosten für eine zusätzliche Erzieherstelle beim Aktivspielplatz Grünewaldstraße, Kinderhaus gGmbH. Das Jugendamt befürwortet keine zusätzliche Erzieherstelle für den Aktivspielplatz Grünewaldstraße und schlägt die Gewährung der Erhöhung um die durchschnittliche (auf alle Anträge bezogen) tariflich bedingte Personalkostensteigerung i.H. v. 5,7 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 697.550 € bzw. einen Personalkostenzuschuss i. H. v. ca. 105.331 € für die sieben Aktivspielplätze vor. Auch hier wird keine Erhöhung der Betriebskostenpauschale i. H. v. 20.735 € vorgeschlagen.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
842.700 € 1.023.000 € 882.460 € 882.460 € 882.460 €

Musikzentrale e.V. (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 72.053 € begründet durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen, Sachkostensteigerungen für Honorare / Gagen und sonstige Fremdleistungen sowie steigende Kosten für Energie und Lebensmittel. Zudem werden geringere Einnahmen aus der Vermietung von Übungsräumen erwartetet. Für städtische Räume in der Dianastr. 104 entrichtet der Träger monatliche Mietzahlungen an die Stadt Nürnberg. Der Mietvertrag muss lt. LA anhand der üblichen Marktpreise angepasst werden, sodass eine Erhöhung der Kaltmiete um 8.160 € erforderlich ist. Zudem fallen Nebenkosten i. H. v. 6.800 Euro an. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. v. 8 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 69.525,82 € vor und die Anpassung des Zuschusses aufgrund der Erhöhung der Kaltmiete für die städtischen Räume. Die Erhöhung um die Personalkostensteigerungsrate und die Kaltmiete sind im HH Plan bereits berücksichtigt. Die Erhöhung des Zuschusses um Nebenkostensteigerungen wird abgelehnt.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
143.571 € 215.624 € 157.293 € 157.293 € 157.293 €

Internationales Frauen- und Mädchenzentrum e.V. (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt in den letzten Jahren generell eine höhere Grundförderung. Für 2024 wird die Erhöhung um 53.446 € aufgrund tariflicher Steigerungen sowie steigende Sach- und Honorarkosten beantragt. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. v. 2% auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 96.231,83 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
192.869 € 246.315 € 194.794 € 194.794 € 194.794 €

Mädchentreff e.V. (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 11.751 € begründet durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen und erhöhte Honorarkosten. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. 2 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 115.355,05 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
147.820 € 159.571 € 150.127 € 150.127 € 150.127 €

Fanprojekt e.V. – Fanbetreuung (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 4.859 € begründet durch tariflich bedingten Personalkostensteigerungen sowie Sachkostensteigerungen. Das Jugendamt schlägt die Gewährung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. v. 3 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 47.479,07 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
57.191 € 62.050 € 58.615 € 58.615 € 58.615 €

Medienzentrum Parabol e. V. – Projekt „laut“ (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung i. H. v. 6.248 € aufgrund tariflich bedingter Personalkostensteigerungen und Stufenaufstiege. Im Vergleich zum Antrag 2023 werden tatsächliche Personalkostensteigerungen i. H. v. 16% ausgewiesen. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. d. Maximalwerts i. H. v. 8 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 63.031,77 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2023 Fachl. Emp- fehlung J 2023 HH Planentwurf 2023 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2023
77.492 € 83.740 € 82.535 € 82.535 € 82.535 €

Lebenshilfe e. V. – Personalkosten BUNI (Art 5)

Begründung: Gewährung des Zuschusses i. H. d. gemeldeten tatsächlichen Personalkosten für vormals städt. Mitarbeiter im Altersteilzeit Modell und Besetzung von 19,5 WAS in TvöD SuE 15 Stufe 3.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
85.000 € 93.300 € 93.300 € 93.300 € 93.300 €

Stadtmission – Erziehungsberatungsstelle (Art 1)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung des Migrationszuschusses um ca. 59.400 € zur vollständigen Finanzierung der hier tätigen Fachkraft. Eine Erhöhung des Zuschusses kann jedoch derzeit nicht befürwortet werden. Der Ansatz für 2024 entspricht der vereinbarten 100 %-Förderung der voraussichtlichen Personalkosten und der tariflichen Steigerung um 8 % des Migrationszuschusses gem. Vertrag.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
681.000 € 771.034 € 743.000 € 743.000 € 743.000 €

Caritas Nürnberg – Erziehungsberatungsstelle (Art 1)

Begründung: Der Träger beantragt eine pauschale Erhöhung des Migrationszuschusses auf 37.300 €. Eine pauschale Erhöhung des Migrationszuschusses kann jedoch derzeit nicht befürwortet werden. Der Ansatz für 2024 entspricht der vereinbarten 100 %-Förderung der voraussichtlichen Personalkosten und der tariflichen Steigerung um 8% des Migrationszuschusses.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
426.000 € 443.318 € 435.000 € 435.000 € 435.000 €

Evangelische Familien-Bildungsstätte gGmbH (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung der Förderung um 10.701 €. Begründet wird die Erhöhung mit tariflich bedingten Personalkostensteigerungen i. H. v. 1,5 % sowie allgemeinen Preissteigerungen (z. B. für Honorare und Miete), sowie geringerer Finanzierung durch die Evang. Luth. Kirche. Jedoch ist durch Wegfall von Projekten und der Umwandlung von festangestellten Personal zu Honorarkräften keine Steigerung der tatsächlichen Personalkosten bzw. der Gesamtkosten geplant, daher kann keine Erhöhung des Zuschusses vorgeschlagen werden.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
116.799 € 127.500 € 116.799 € 116.799 € 116.799 €

Katholische Familienbildungsstätte – Zoff und Harmonie (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 3.723 € begründet durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen. Jedoch werden im Vergleich zum Antrag des Jahres 2023 keine Kostensteigerungen geplant, daher kann keine Erhöhung des Zuschusses vorgeschlagen werden.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
17.277 € 21.000 € 17.277 € 17.277 € 17.277 €

ZAB e.V. – Große für Kleine (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 7.820 € begründet durch tarifliche Steigerung und Stufenaufstiege der Mitarbeitenden. Der Träger weist eine Steigerung der Personalkosten i. H. v. 15 % im Vergleich zum Antrag 2023 aus. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. des Maximalwerts von 8 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 38.605,06 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
61.600 € 69.420 € 64.688 € 64.688 € 64.688 €

Zentrum Kobergerstraße – Familienberatung (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 3.222 € begründet durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen und Steigerung der Miet(-neben) kosten und sonstigen Sachkosten. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. v. 3 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 16.795,38 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
20.778 € 24.000 € 21.282 € 21.282 € 21.282 €

Pro Familia (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 7.000 € begründet durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen und Sachkostensteigerungen. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die beantragte tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. v. 6 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 22.317,30 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
30.000 € 37.000 € 31.339 € 31.339 € 31.339 €

Stadtmission Nürnberg e.V. – Chancen für junge Menschen (Art 1)

Begründung: Die Erhöhung i. H. v. 4.335 € wird beantragt aufgrund tariflich bedingter Personalkostensteigerungen. Das Jugendamt schlägt die Gewährung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. v. 8 % auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 145.028,99 € aufgrund des Vertrages „Chancen für junge Menschen“ mit der Stadtmission Nürnberg e. V. vor. Es ist vertraglich geregelt, dass unterjährig zusätzliche Mittel i. H. v. 25.000 € vom Träger abrufbar sind, wenn entsprechend mehr Angebote stattfinden können. Dies nimmt der Träger regelmäßig in Anspruch, deshalb weicht der Vorschlag der Verwaltung positiv von dem beantragten Ansatz der Stadtmission ab (166.460 € + 25.000 €).

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
179.858 € 184.193 € 191.460 € 191.460 € 191.460 €

ISKA gGmbH (ZAB) – Sprach- und Kulturvermittler (Art 5)

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 10.183 € aufgrund tariflich bedingter Personalkostensteigerungen, Stufenaufstiegen von Mitarbeitenden und steigenden Sachkosten. Im Vergleich zum Antrag 2023 werden tatsächliche Personalkostensteigerungen i. H. v. 15 % ausgewiesen. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. des Maximalwerts von 8% auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 44.153,69 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
58.977 € 69.160 € 62.509 € 62.509 € 62.509 €

Schlupfwinkel – Sleep In / Jungenbüro (Art 5)

Begründung: Sleep In: Für die Maßnahme Sleep ist eine Steigerung des Zuschusses i. H. v. 16.313 € aufgrund von tariflichen Steigerungen, Stufenaufstiegen, steigenden Miet(-neben) kosten und Sachkosten beantragt. Tatsächlich werden im Vergleich zum Antrag 2023 Personalkostensteigerungen i. H. v. 9% ausgewiesen. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. des Maximalwerts von 8% auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 153.650,79 € vor. Jungenbüro: Für die Maßnahme Jungenbüro ist eine Steigerung des Zuschusses i. H. v. 30.657 € aufgrund von tariflichen Steigerungen, Stufenaufstiegen, steigenden Miet(-neben) kosten und Sachkosten. Tatsächlich werden im Vergleich zum Antrag 2023 Personalkostensteigerungen i. H. v. 14 % ausgewiesen. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerung i. H. des Maximalwerts von 8% auf Basis des Personalkostenanteils am Zuschuss des Vorjahres i. H. v. 86.522,80 € vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2024
291.513 € 338.483 € 310.727 € 310.727 € 310.727 €

Nachrichtlich:

Im Folgenden werden alle Anträge aufgelistet, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs noch nicht korrekt gemeldet werden konnte, diese wurden daher im Kämmereipaket aufgenommen, eine gesonderte Beschlussfassung im JHA (Etat) ist daher nicht erforderlich.

Kreisjugendring – Geschäftsstelle gem. Grundlagenvertrag (Art 1)

Begründung: Der KJR beantragt eine Erhöhung des Jahresbudgets gem. dem Grundlagenvertrag um 154.640 €. Die Erhöhung wird u. a. begründet durch tarifliche Steigerungen aufgrund des Tarifabschlusses, Inflationsausgleichszahlungen und Zulagen im SuE-Bereich, sowie verschiedene Mehrbedarfe bei Sachkosten (Energiekosten, EDV, u. a.). Die Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die im Haushaltsplan des Kreisjugendrings ausgewiesenen Personalkostensteigerungen für Personal lt. Stellenplan gem. Grundlagenvertrag vor. Die beantragte Erhöhung für Sachkosten ist nicht vertraglich verpflichtend zu gewähren und wird aus diesem Grund nicht vorgeschlagen.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Empfeh- lung J 2024 HH Planent- wurf 2024 Anmeldung zum Käm- mereipaket zum Haushalt 2024
1.584.500 € 1.739.139 € 1.719.139 € 1.683.532 € 1.719.139 €

Kreisjugendring – Burg Hoheneck (Art 1)

Begründung: Der KJR begründet die Erhöhung um 47.805 € durch tarifliche Personalkostensteigerungen aufgrund des Tarifabschlusses, Inflationsausgleichszahlungen und Zulagen im SuE-Bereich sowie steigenden Betriebskosten. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die im Haushaltsplan des Kreisjugendrings ausgewiesenen Personalkostensteigerungen für Personal lt. Stellenplan gem. Grundlagenvertrag und der Aufteilung des Zuschussbedarfs durch die Stadt Nürnberg und dem Bezirk Mittelfranken vor. Die beantragte Erhöhung für Sachkosten ist nicht vertraglich verpflichtend zu gewähren und wird aus diesem Grund nicht vorgeschlagen.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Anmeldung zum Kämmereipaket zum Haushalt 2024
238.000 € 285.805 € 269.305€ 254.045 € 269.305 €

Kreisjugendring – Pädagogik rund um d. Dokuzentrum (Art 1)

Begründung: Der Erhöhungsantrag um 18.735 € wird durch tarifliche Personalkostensteigerungen aufgrund des Tarifabschlusses, Inflationsausgleichszahlungen und Zulagen im SuE-Bereich begründet. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die im Haushaltsplan des Kreisjugendrings ausgewiesenen Personalkostensteigerungen für Personal lt. Stellenplan gem. Grundlagenvertrag vor. Die beantragte Erhöhung für Sachkosten ist nicht vertraglich verpflichtend zu gewähren und wird aus diesem Grund nicht vorgeschlagen.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Anmeldung zum Kämmereipaket zum Haushalt 2024
108.912 € 127.647 € 126.547 € 115.828 € 126.547 €

Kreisjugendring – K4 Jugendinfo (Art 1)

Begründung: Der Erhöhungsantrag mit einer Steigerung von 2.524 € wird durch tarifliche Personalkostensteigerungen aufgrund des Tarifabschlusses, Inflationsausgleichszahlungen und Zulagen im SuE- Bereich begründet. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der Erhöhung um die im Haushaltsplan des Kreisjugendrings ausgewiesenen Personalkostensteigerungen für Personal im Stellenplan gem. Grundlagenvertrag vor.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Anmeldung zum Kämmereipaket zum Haushalt 2024
26.381 € 28.905 € 28.905 € 28.491 € 28.905 €

Agentur Familie und Beruf (Art 5)

Der Träger beantragt eine Erhöhung um 189,00 €, beantragt jedoch keine tarifliche Steigerung. Eine Erhöhung des Zuschusses kann daher nicht vorgeschlagen werden.

HH Plan- ansatz 2023 Antrag des Trägers für 2024 Fachl. Emp- fehlung J 2024 HH Planentwurf 2024 Anmeldung zum Kämmereipaket zum Haushalt 2024
176.811 € 177.000 € 176.811 € 178.407 € 176.811 €

Qualitative Weiterentwicklung (Art 5)

Begründung: Die Maßnahmen i. R. d. Qualitativen Weiterentwicklung sollen für die Jahre 2024 bis 2025 fortgeschrieben werden. In 2024 sind zu den Anpassungen der Personalkostenzuschüsse anhand der durchschnittlichen städtischen Personalkosten des Jahres 2023 die Förderung zweier neuer Orte für Familien ganzjährig einzuplanen. Zudem sollen die Mittel zur Förderung von Qualifizierungskursen für Kinderpfleger*innen zu Fachkräften um 40.000 € aufgestockt werden. Die Programme Entdeckergruppen und Hortklassen können aktuell nicht umgesetzt werden, daher werden Mittel hier eingespart (siehe JHA vom 05.10.2023, TOP 4 Qualitative Weiterentwicklung)

HH Planan- satz 2023 Hochrechnung der Verwaltung 2024 HH Planentwurf 2024 Anmeldung zum Kämmereipaket zum Haushalt 2024
2.241.400 € 2.325.434 € 2.241.400 € 2.325.434 €

Förderkonzept Kindertageseinrichtungen freier Träger (Föko Kitas) (Art 5)

Begründung: In der dezentralen Haushaltsplanung wurde die Planung des Jugendamtes nur teilweise berücksichtigt. In der Zwischenzeit wurden die Planungen für das Haushaltsjahr 2024 fortgeschrieben, dieser Ansatz wird im Kämmereipaket angemeldet.

HH Planan- satz 2023 Anmeldung J zur dezentralen HH Planung HH Planentwurf 2024 Anmeldung zum Kämmereipaket zum Haushalt 2024
2.360.209€ 2.369.898 € 2.093.848 € 2.322.395 €

Kindertagesstätten freier Träger, Erbbauzinsen und Mieten (Art 4)

Begründung: Reduzierung des Ansatzes, da zwei Einrichtungen (Neumühlenweg 2 und Kiefhaberstr. 2) durch Schließung keine Förderung mehr erhalten (Zuschuss der Art 4). Diese waren bisher mit insgesamt 15.970 € eingeplant.

HH Planan- satz 2023 Anmeldung J zur dezentralen HH Planung HH Planentwurf 2024 Anmeldung zum Kämmereipaket zum Haushalt 2024
1.747.311 € 1.708.773 € 1.708.773 € 1.698.452 €

9.1 Übersicht zu den Zuschüssen nach Förderbereichen

Lfd. Nr. Produkt FB FG Dst. Kostenstelle Kostenstellenbeschreibung Träger Art Förderart P K Q o t RE 2022 e 2 0 2 2023 Antrag Träger 2023 Beschluss 2024 Antrag Träger geförderte Personalkosten 2023 Steigerungsr ate 2024 pauschal 8 % bzw. tats. lt. Antrag PK Ansatz neu Fachliche Empfehlung HH Planentwurf / Kämmereipaket Veränderung des Zuschusses durch den den Beschluss des JHA im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2023
1 Kinder- und Jugendarbeit
1 100 Kreisjugendring - Grundlangenvertrag
1 366200 1 101 J Z366200001 Kreisjugendring Nbg-Stadt Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KdöR) 1 Festbetrags- finanzierung 1.559.500,00 € 1.584.500,00 € 1.584.500,00 € 1.739.139,92 € 1.237.896,01 € 8% 1.683.531,68 € 1.719.139,00 € 1.719.139,00 € - €
2 366200 1 101 J Z366200001 Kreisjugendring Nbg-Stadt - Juleica Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KdöR) 5 Festbetrags- finanzierung 8.500,00 € 8.500,00 € 8.500,00 € 8.500,00 € 8.500,00 € 8.500,00 € - €
3 366200 1 102 J Z366200006 KJR Nbg/Geschäftsst,Lagerräume Mietzuschuss Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KdöR) 4 Festbetrags- finanzierung 20.072,40 € 22.200,00 € 22.200,00 € 22.200,00 € 22.200,00 € 22.200,00 € - €
4 366200 1 102 J Z366200006 KJR Nbg/Geschäftsst,Lagerräume Mietzuschuss Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KdöR) 5 Festbetrags- finanzierung 1.400,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 € - €
5 366200 1 103 J Z366200002 KJR Nbg-St/BurgHoheneckZusch.KJR-Budget Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KdöR) 1 Festbetrags- finanzierung 222.800,00 € 238.000,00 € 238.000,00 € 285.804,92 € 269.305,00 € 269.305,00 € - €
6 366200 1 104 J Z366200007 Kreisjugendring Nbg/Burg Hoheneck Mietzuschuss Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KdöR) 4 Festbetrags- finanzierung 67.924,00 € 67.900,00 € 117.900,00 € 67.900,00 € 67.900,00 € 67.900,00 € - €
7 366200 1 105 J Z366200004 KJR: K4 Jugendinfo Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KdöR) 1 Festbetrags- finanzierung 25.800,00 € 28.000,00 € 26.381,00 € 28.905,20 € 26.381,00 € 8,0% 28.491,48 € 28.905,00 € 28.905,00 € - €
8 366200 1 106 J Z366200003 KJR:Pädagogik rund um d.Dokuzentrum Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KdöR) 1 Festbetrags- finanzierung 107.000,00 € 110.000,00 € 108.912,00 € 127.646,52 € 86.454,65 € 8,0% 115.828,37 € 126.547,00 € 126.547,00 € - €
9 366200 1 107 J Z366200008 Kreisjugendring Nbg/Künstlerhaus Mietzuschuss Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KdöR) 4 Festbetrags- finanzierung 8.800,00 € 8.800,00 € 8.800,00 € 8.800,00 € 8.800,00 € 8.800,00 € - €
10 366200 1 108 J Z366200010 Kreisjugendring NbgStadt/Luise Mietzuschuss Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KdöR) 4 Festbetrags- finanzierung 71.889,00 € 71.900,00 € 71.900,00 € 72.703,32 € 72.703,32 € 72.703,32 € - €
11 366200 1 109 J Z366200009 Kreisjugendring Nbg-Stadt/Quibble Mietzuschuss Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KdöR) 4 Festbetrags- finanzierung 92.345,50 € 92.400,00 € 92.400,00 € 92.400,00 € 92.400,00 € 92.400,00 € - €
1 200 Förderung der Jugendverbände
12 366200 1 201 J Z366200005 KJR Förderung der Verbandsarbeit Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KdöR) 5 Festbetrags- finanzierung 604.200,00 € 611.200,00 € 610.603,00 € 636.192,00 € 290.800,00 € 6,1% 628.341,80 € 636.192,00 € 628.342,00 € 7.850,00 €
13 366200 1 204 J Z366200029 Ring politischer Jugend JuSos, JU- Stadtverband 5 Festbetrags- finanzierung 9.000,00 € 9.000,00 € 9.000,00 € 9.000,00 € 9.000,00 € 9.000,00 € - €
14 366200 1 205 J Z366200031 Intern.Jugendbegegn.Studienfahrten Kreisjugendring + Verbände 5 Festbetrags- finanzierung 22.568,09 € 51.500,00 € 51.500,00 € 51.100,00 € 51.100,00 € 51.100,00 € - €
Lfd. Nr. Produkt FB FG Dst. Kostenstelle Kostenstellenbeschreibung Träger Art Förderart P K Q o t RE 2022 e 2 0 2 2023 Antrag Träger 2023 Beschluss 2024 Antrag Träger geförderte Personalkosten 2023 Steigerungsr ate 2024 pauschal 8 % bzw. tats. lt. Antrag PK Ansatz neu Fachliche Empfehlung HH Planentwurf / Kämmereipaket Veränderung des Zuschusses durch den den Beschluss des JHA im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2023
1 300 Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
15 366200 1 301 J Z366200028 Jugendverb/offene Kinder-Jugendarbeit520 Kreisjugendring + Verbände 5 Festbetrags- finanzierung 259.700,00 € 267.600,00 € 267.000,00 € 273.985,00 € 125.200,00 € 4,0% 272.008,00 € 273.985,00 € 272.008,00 € 1.977,00 €
16 366200 1 302 J Z366200011 KiJu Mammut Schoppershofstr. Evangelische Jugend Nürnberg 5 Festbetrags- finanzierung 285.600,00 € 299.300,00 € 290.497,00 € 299.300,00 € 221.386,07 € 0,0% 290.497,00 € 290.497,00 € 290.497,00 € - €
17 366200 1 304 J Z366200012 Kinder-u.Jugendhaus NOB Saalfelder Str. Evangelische Jugend Nürnberg 1 Festbetrags- finanzierung 293.400,00 € 305.000,00 € 297.724,00 € 305.000,00 € 194.918,20 € 0,0% 297.724,00 € 297.724,00 € 297.724,00 € - €
18 366200 1 305 J Z366200022 offene Behindertenarbeit leo Mietzuschuss (Integratives KJH Leo) Evangelische Jugend Nürnberg 5 Festbetrags- finanzierung 11.500,00 € 11.500,00 € 11.500,00 € 11.500,00 € 11.500,00 € 11.500,00 € - €
19 366200 1 306 J Z366200036 Personalkosten BUNI Lebenshilfe e. V. 5 Festbetrags- finanzierung 102.098,12 € 85.000,00 € 85.000,00 € 93.300,00 € 93.300,00 € 93.300,00 € - €
1 400 Spielen in der Stadt
20 366200 1 401 J Z366200020 Bauspielplätze Betriebskostenzusch.(520) siehe eigene Liste! 5 Festbetrags- finanzierung 152.145,00 € 168.775,00 € 152.745,00 € 153.775,00 € 145.145,00 € 145.145,00 € - €
21 366200 1 402 J Z366200021 Spiel/Bauspielplätze PersKostZuschuss + Betriebskostenzuschuss siehe eigene Liste! 5 Festbetrags- finanzierung 759.964,77 € 968.789,00 € 842.700,00 € 1.023.000,00 € 697.550,00 € 5,7% 882.460,35 € 882.460,00 € 882.460,00 € - €
22 366200 1 403 J Z366200018 Aktiv-/Bauspielplätze Mietzuschuss (520) verschiedene Träger 4 Festbetrags- finanzierung 39.989,40 € 39.990,00 € 39.990,00 € 39.990,00 € 39.990,00 € 39.990,00 € - €
23 366200 1 404 J Z366200019 Kinder/Spielhaus Tunnelstr.Mietzusch.520 Kinderhaus Nürnberg gGmbH 4 Festbetrags- finanzierung 24.244,00 € 24.244,00 € 24.244,00 € 24.244,00 € 24.244,00 € 24.244,00 € - €
1 500 Besondere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
24 366200 1 501 J Z366200030 Fanprojekt - Fanbetreuung (520) Vermittlungsstell e Xit e. V. 5 Festbetrags- finanzierung 56.200,00 € 59.500,00 € 57.191,00 € 62.050,00 € 47.479,07 € 3,0% 58.615,37 € 58.615,00 € 58.615,00 € - €
25 366200 1 502 J Z366200024 Medienzentrum Parabol e.V. (520) Medienzentrum Parabol e.V. 5 Festbetrags- finanzierung 277.300,00 € 311.450,00 € 311.450,00 € 323.450,00 € 208.688,06 € 0,0% 311.450,00 € 321.450,00 € 311.450,00 € 10.000,00 €
26 366200 1 503 J Z366200023 Musikzentrale Betriebskostenzuschuss 520 Musikzentrale Nürnberg e. V. 5 Festbetrags- finanzierung 153.400,00 € 175.500,00 € 143.571,00 € 215.624,00 € 69.525,82 € 8,0% 149.133,07 € 157.293,00 € 157.293,00 € - €
27 366200 1 503 J Z366200023 Musikzentrale Mietzuschuss Musikzentrale Nürnberg e. V. 4 Festbetrags- finanzierung 6.698,00 € 6.698,00 € 6.698,00 € 6.698,00 € 6.698,00 € 6.698,00 € - €
28 366200 1 504 J Z366200034 Friedensflotte Kreisverband der AWO Nürnberg e. V. 5 Festbetrags- finanzierung - € 14.000,00 € 14.000,00 € 14.000,00 € 14.000,00 € 14.000,00 € - €
Lfd. Nr. Produkt FB FG Dst. Kostenstelle Kostenstellenbeschreibung Träger Art Förderart P K Q o t RE 2022 e 2 0 2 2023 Antrag Träger 2023 Beschluss 2024 Antrag Träger geförderte Personalkosten 2023 Steigerungsr ate 2024 pauschal 8 % bzw. tats. lt. Antrag PK Ansatz neu Fachliche Empfehlung HH Planentwurf / Kämmereipaket Veränderung des Zuschusses durch den den Beschluss des JHA im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2023
29 366200 1 505 J Z366200035 Partizipation "laut!" Medienzentrum Parabol e. V.; KJR 5 Festbetrags- finanzierung 76.100,00 € 78.350,00 € 77.492,00 € 83.740,00 € 63.031,77 € 8,0% 82.534,54 € 82.535,00 € 82.535,00 € - €
1 600 Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe
30 366200 1 603 J Z366200015 Streetwork Langwasser (PK,MK)/Jugendmigrationsdienst AWO Kreisverband Nürnberg e. V. 5 Festbetrags- finanzierung 128.100,00 € 148.998,81 € 130.864,00 € 160.710,15 € 121.305,62 € 8,0% 140.568,45 € 140.568,00 € 140.568,00 € - €
31 367500 1 606 J Z367500019 Stadtmission:Chancen/Schulförderkurs 520 Stadtmission Nürnberg e.V. 1 Festbetrags- finanzierung 177.100,00 € 166.646,00 € 179.858,00 € 184.193,00 € 145.028,99 € 8,0% 166.460,32 € 191.460,00 € 191.460,00 € - €
32 366200 1 607 J Z366200016 Streetwork St. Leonhard (PK-Zuschuss) AWO Kreisverband Nürnberg e.V. 5 Festbetrags- finanzierung 94.400,00 € 108.456,96 € 96.524,00 € 119.053,65 € 96.524,00 € 8,0% 104.245,92 € 104.246,00 € 104.246,00 € - €
33 1 608 J Z366200032 Streetwork St. Leonhard (Mietzuschuss) AWO Kreisverband Nürnberg e. V. 4 Festbetrags- finanzierung - € 2.800,00 € 2.800,00 € 2.800,00 € 2.800,00 € 2.800,00 € - €
Σ Förderbereich 1 5.719.738,28 € 5.983.944,00 € 6.252.701,32 € 6.232.874,32 € 19.827,00 €
2 Bildung, Betreuung, Erziehung
2 200 Förderkonzept Kindertageseinrichtungen freier Träger
34 365300 2 201 J Z365300001 Kinderkrippen freier Träger (NZF) 520 1 Festbetrags- finanzierung 16.141.013,18 € 17.984.481,00 € 17.984.481,00 € 16.782.660,00 € 16.782.660,00 € 16.782.660,00 € - €
35 365300 2 201 J Z365300002 Kindergärten freier Träger (NZF) 520 1 Festbetrags- finanzierung 48.428.099,87 € 51.165.035,00 € 51.165.035,00 € 60.199.106,00 € 60.199.106,00 € 60.199.106,00 € - €
36 365300 2 202 J Z365300003 Kinderhorte freie Träger (NZF) 520 1 Festbetrags- finanzierung 5.168.048,63 € 5.240.183,00 € 5.240.183,00 € 6.065.600,00 € 6.065.600,00 € 6.065.600,00 € - €
37 365300 2 204 J Z365300006 Kindergärt.Betr.trägersch.Inst.halt.520 1 Festbetrags- finanzierung 27.350,00 € 27.400,00 € 27.400,00 € 27.750,00 € 27.750,00 € 27.750,00 € - €
38 365300 2 205 J Z365300004 Altersgemischte Kitas freie Träger 1 Festbetrags- finanzierung 77.913.359,00 € 81.636.202,00 € 81.636.202,00 € 81.415.234,00 € 81.415.234,00 € 81.415.234,00 € - €
39 365300 2 206 J Z365300007 Kindertagesstät.frTräg/Erbbauzin.Miet520 4 Festbetrags- finanzierung 1.627.858,69 € 1.747.311,00 € 1.747.311,00 € 1.698.452,00 € 1.698.452,00 € 1.698.452,00 € - €
40 365300 2 206 J Z365300007 Kindertagesstät.frTräg/Erbbauzin.Miet (Sonderfall Neunhofer Hauptstr. 26) 5 Festbetrags- finanzierung 7.341,84 € 7.400,00 € 7.400,00 € 7.400,00 € 7.400,00 € 7.400,00 € - €
41 365300 2 207 J Z365300011 Förderkonzept Kindertagesein. fr. Trg520 5 Festbetrags- finanzierung 1.674.160,00 € 2.047.209,00 € 2.360.209,00 € 2.322.395,00 € 2.322.395,00 € 2.322.395,00 €
42 365300 2 208 J Z365300015 Kindertageseinrichtungen freier Trg520 Betriebskosten neue Einr.(interne Ver.) 1 Festbetrags- finanzierung - € - € - € - € - €
43 365300 2 209 J Z365300005 Netz für Kinder (520) verschiedene (siehe Kommentar) 1 Festbetrags- finanzierung 2.176.945,27 € 2.008.110,00 € 2.008.110,00 € 2.000.700,00 € 2.000.700,00 € 2.000.700,00 € - €
Lfd. Nr. Produkt FB FG Dst. Kostenstelle Kostenstellenbeschreibung Träger Art Förderart P K Q o t RE 2022 e 2 0 2 2023 Antrag Träger 2023 Beschluss 2024 Antrag Träger geförderte Personalkosten 2023 Steigerungsr ate 2024 pauschal 8 % bzw. tats. lt. Antrag PK Ansatz neu Fachliche Empfehlung HH Planentwurf / Kämmereipaket Veränderung des Zuschusses durch den den Beschluss des JHA im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2023
2 300 Hort-plus/ Krippe-plus/ Spiel- und Lerngruppen
44 366200 2 301 J Z366200027 Mädchentreff e.V. (520) Mädchentreff e.V. 5 Festbetrags- finanzierung 145.100,00 € 156.155,00 € 147.820,00 € 159.571,00 € 115.355,05 € 2,0% 150.127,10 € 150.127,00 € 150.127,00 € - €
45 365500 2 302 J Z365500003 Degrin Ausländer/Deutsche gemeinsam(520) Degrin e. V. 5 Festbetrags- finanzierung 75.800,00 € 79.000,00 € 77.276,00 € 81.000,00 € 66.875,66 € 81.000,00 € 81.000,00 € - €
46 365500 2 302 J Degrin e.V. Festbetrags- finanzierung 46.000,00 € 45.783,00 € 48.000,00 € 39.996,67 € 8,0% 48.982,73 € 48.000,00 €
47 365500 2 302 J Degrin Heroes Festbetrags- finanzierung 33.000,00 € 31.493,00 € 33.000,00 € 26.878,99 € 8,0% 33.643,32 € 33.000,00 €
48 366200 2 303 J Z366200026 Internat.Frauen-/Mädchenzentrum e.V IFMZ e. V. 5 Festbetrags- finanzierung 190.800,00 € 258.790,00 € 192.869,00 € 246.315,00 € 96.231,83 € 2,0% 194.793,64 € 194.794,00 € 194.794,00 € - €
49 365500 2 304 J Z365500001 Stadtmission:Spiel/Lernstube Dianastr520 Stadtmission Nürnberg e.V. 1 Festbetrags- finanzierung 48.900,00 € 53.485,00 € 49.825,00 € 59.266,00 € 41.908,26 € 8,0% 53.177,66 € 53.178,00 € 53.178,00 € - €
50 365500 2 304 J Z365500002 Lern- und Spielstube Lobsinger Kirchenweg 58 (Miete) Stadtmission Nürnberg e. V. 4 Festbetrags- finanzierung 23.800,00 € 23.800,00 € 23.800,00 € 23.800,00 € 23.800,00 € 23.800,00 € - €
51 365500 2 305 J Z365500002 Lern-und Spielstube Lobsinger Kirchenweg 58 Stadtmission Nürnberg e.V. 1 Festbetrags- finanzierung 146.300,00 € 159.974,00 € 149.058,00 € 175.000,00 € 124.888,99 € 8,0% 159.049,12 € 159.049,00 € 159.049,00 € - €
52 365500 2 306 J Z365500007 Mediaschool Mediaschool Bayern gGmbH Festbetrags- finanzierung - € 12.500,00 € 12.500,00 € 12.500,00 € - €
2 400 Agentur Familie und Beruf
52 367500 2 401 J Z367500016 Agentur Familie und Beruf 520 Kinderhaus Nürnberg gGmbH 5 Festbetrags- finanzierung 173.700,00 € 191.000,00 € 176.811,00 € 177.000,00 € 140.708,23 € 176.811,00 € 176.811,00 € - €
2 500 Besondere Angebote fur Bildung, Betreuung und Erziehung
53 365300 2 501 J Z365300013 Qualit.Weiterentwicklung (520) 5 Festbetrags- finanzierung 1.949.776,95 € 2.241.400,00 € 2.241.400,00 € 2.325.434,00 € 2.325.434,00 € 2.325.434,00 € - €
54 365300 2 503 J Z365300009 Gesamtelternbeirat d.Kindertagesst.520 Gesamtelternbei rat der Kindertagesstätt en e. V. 5 Festbetrags- finanzierung 12.000,00 € 12.000,00 € 12.000,00 € 28.000,00 € 6.033,52 € 5,8% 12.349,94 € 12.350,00 € 12.000,00 € 350,00 €
Lfd. Nr. Produkt FB FG Dst. Kostenstelle Kostenstellenbeschreibung Träger Art Förderart P K Q o t RE 2022 e 2 0 2 2023 Antrag Träger 2023 Beschluss 2024 Antrag Träger geförderte Personalkosten 2023 Steigerungsr ate 2024 pauschal 8 % bzw. tats. lt. Antrag PK Ansatz neu Fachliche Empfehlung HH Planentwurf / Kämmereipaket Veränderung des Zuschusses durch den den Beschluss des JHA im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2023
55 365300 2 504 J Z365300008 SelbstKindertageseinr/PerKostZuschuss520 SOKE e. V. 5 Festbetrags- finanzierung 105.600,00 € 108.000,00 € 107.517,00 € 110.000,00 € 86.753,82 € 8,0% 114.457,31 € 110.000,00 € 110.000,00 € - €
56 365400 2 505 J Z365400001 (Groß)Tagespflege versch. Träger 1 Festbetrags- finanzierung 403.403,51 € 524.912,00 € 499.912,00 € 639.800,00 € 639.800,00 € 639.800,00 € - €
57 365400 2 505 J Z365400004 fmf Familienbüro - Großtagespflege An der Radrunde 142 fmf Familienbüro 1 Festbetrags- finanzierung 4.800,00 € 14.400,00 € 14.400,00 € 14.400,00 € 14.400,00 € 14.400,00 € - €
58 365500 2 506 J Z365500005 Kinderhaus/Maxfeld (BetrKostZuschuss)520 Kinderhaus Nürnberg gGmbH 5 Festbetrags- finanzierung 12.000,00 € - € - €
59 365500 2 507 J Z365500006 Kinderhaus/Maxfeld PersKostZuschuss(520) Kinderhaus Nürnberg gGmbH 5 Festbetrags- finanzierung 112.000,00 € 127.000,00 € 126.120,00 € 134.500,00 € 95.892,13 € 2,0% 128.037,84 € 128.038,00 € 128.038,00 € - €
60 365500 2 508 J Z365500004 Kinderhaus e.V. (Mietzuschuss)(520) Kinderhaus Nürnberg gGmbH 4 Festbetrags- finanzierung 51.593,40 € 51.600,00 € 51.600,00 € 51.600,00 € 51.600,00 € - €
Σ Förderbereich 2 156.619.750,34 € 166.046.739,00 € 174.652.178,00 € 174.651.828,00 € 350,00 €
3 Familie und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
3 100 Erziehungsberatung
61 367500 3 101 J Z367500003 CVEichstätt/Erz.BerStel.PersKostZusch520 Caritasverband Eichstätt e.V. 1 Anteilsfinanzi erung 263.380,00 € 288.000,00 € 288.000,00 € 337.000,00 € 8,0% 333.000,00 € 311.570,00 € 21.430,00 €
62 367500 3 102 J Z367500002 Caritas Nürnberg ErzBeratStelle(PK-Zusch) Caritasverband Nürnberg e.V. 1 Anteilsfinanzi erung 326.439,00 € 429.122,00 € 426.000,00 € 443.318,00 € 8,0% 435.000,00 € 435.000,00 € - €
63 367500 3 103 J Z367500001 Stadtmis/ErzBeratungsst.PersKostZusch520 Stadtmission Nürnberg e.V. 1 Anteilsfinanzi erung 647.293,00 € 702.725,00 € 681.000,00 € 771.034,00 € 8,0% 743.000,00 € 743.000,00 € - €
3 200 Familienberatung
64 363900 3 201 J Z363900010 Deutscher Kinderschutzbund e.V.(520) Deutscher Kinderschutzbu nd e.V. 5 Festbetrags- finanzierung 220.600,00 € 227.218,00 € 220.600,00 € 242.660,00 € 168.355,49 € 6,0% 230.701,33 € 242.660,00 € 230.701,00 € 11.959,00 €
65 367500 3 202 J Z367500018 Pro Familia Ortsverband Nürnberg Pro Familia e. V. 5 Festbetrags- finanzierung 30.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € 37.000,00 € 22.317,30 € 6,0% 31.339,04 € 31.339,00 € 31.339,00 € - €
Lfd. Nr. Produkt FB FG Dst. Kostenstelle Kostenstellenbeschreibung Träger Art Förderart P K Q o t RE 2022 e 2 0 2 2023 Antrag Träger 2023 Beschluss 2024 Antrag Träger geförderte Personalkosten 2023 Steigerungsr ate 2024 pauschal 8 % bzw. tats. lt. Antrag PK Ansatz neu Fachliche Empfehlung HH Planentwurf / Kämmereipaket Veränderung des Zuschusses durch den den Beschluss des JHA im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2023
66 367500 3 203 J Z367500017 Zentrum Kobergerstrasse e.V., Familienberatung Zentrum Kobergerstrasse e.V 5 Festbetrags- finanzierung 20.400,00 € 23.000,00 € 20.778,00 € 24.000,00 € 16.795,38 € 3,0% 21.281,86 € 21.282,00 € 21.282,00 € - €
3 300 Eltern- und Familienbildung
67 367500 3 301 J Z367500005 AWO: Eltern-Kind-Programme (520) AWO Kreisverband Nürnberg e.V. 5 Festbetrags- finanzierung 556.800,00 € 655.078,01 € 567.499,00 € 743.834,08 € 484.850,44 € 5,4% 593.680,92 € 631.108,00 € 593.681,00 € 37.427,00 €
68 367500 3 302 J Z367500007 Evangelische Familienbildungsstätte 520 Evangelische Familienbildung sstätte 5 Festbetrags- finanzierung 115.500,00 € 126.000,00 € 116.799,00 € 127.500,00 € 58.346,36 € 0,0% 116.799,00 € 116.799,00 € 116.799,00 € - €
69 367500 3 303 J Z367500008 Kathol.Fambildungsstät.Zoff/Harmonie 520 Kath. Stadtkirche, Familienbildung sstätte Zoff und Harmonie 5 Festbetrags- finanzierung 17.000,00 € 21.000,00 € 17.277,00 € 21.000,00 € 12.501,95 € 0,0% 17.277,00 € 17.277,00 € 17.277,00 € - €
3 400 Besondere Angeote der Jugendhilfe
70 367601 3 402 J Z367601001 Schlupfwinkel e.V. (Mietzuschuss) Schlupfwinkel e. V. 4 Festbetrags- finanzierung 23.800,00 € 23.800,00 € 23.800,00 € 23.800,00 € 23.800,00 € 23.800,00 € - €
71 367601 3 402 J Z367601001 Schlupfwinkel/KindSchutzhaus BetrKoZu (=Jungenbüro+SleepIn) Schlupfwinkel e. V. 5 Festbetrags- finanzierung 296.700,00 € 307.014,00 € 291.513,00 € 338.483,00 € 240.173,59 € 310.727,00 € 310.727,00 € - €
72 367601 3 402 Sleep In Festbetrags- finanzierung 181.500,00 € 181.500,00 € 197.813,00 € 153.650,79 € 8,0% 193.792,06 € 193.792,00 €
73 367601 3 402 Jungenbüro Festbetrags- finanzierung 125.514,00 € 110.013,00 € 140.670,00 € 86.522,80 € 8,0% 116.934,82 € 116.935,00 €
74 367500 3 403 J Z367500020 Fachberatung für Privatvormünder unbegl. mind. Flüchtlinge Wohngemeinsc haft für Flüchtlingskinde r Nürnberg e.V. 5 Festbetrags- finanzierung - € - € - € - €
75 363900 3 404 J Z363900007 ZAB e.V. Begleiteter Umgang (520) ISKA gGmbH 1 Festbetrags- finanzierung 165.700,00 € 173.835,00 € 168.671,00 € 187.626,00 € 134.458,45 € 8,0% 179.427,68 € 183.379,00 € 179.428,00 € 3.951,00 €
76 363900 3 405 J Z363900002 ZAB e.V. Familienpaten (520) ISKA gGmbH 5 Festbetrags- finanzierung 82.270,01 € 92.742,00 € 84.887,00 € 98.636,00 € 71.851,26 € 2,0% 86.324,03 € 86.324,00 € 86.324,00 € - €
77 363900 3 406 J Z363900008 KoopModell Ambul.Maßn.Jugendstrafverf520 Treffpunkt e.V. 1 Festbetrags- finanzierung 301.500,00 € 360.390,00 € 323.226,00 € 369.379,80 € 279.200,89 € 330.239,00 € 330.239,00 € - €
Lfd. Nr. Produkt FB FG Dst. Kostenstelle Kostenstellenbeschreibung Träger Art Förderart P K Q o t RE 2022 e 2 0 2 2023 Antrag Träger 2023 Beschluss 2024 Antrag Träger geförderte Personalkosten 2023 Steigerungsr ate 2024 pauschal 8 % bzw. tats. lt. Antrag PK Ansatz neu Fachliche Empfehlung HH Planentwurf / Kämmereipaket Veränderung des Zuschusses durch den den Beschluss des JHA im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2023
78 363900 3 406 J KogA Festbetrags- finanzierung 197.133,00 € 177.396,00 € 192.590,26 € 153.868,68 € 0,4% 178.011,47 € 178.011,00 €
79 363900 3 406 J TOA Festbetrags- finanzierung 109.588,00 € 101.106,00 € 110.351,48 € 86.377,36 € 3,8% 104.388,34 € 104.388,00 €
80 363900 3 406 J TEA Festbetrags- finanzierung 53.669,00 € 44.724,00 € 66.438,06 € 38.954,85 € 8,0% 47.840,39 € 47.840,00 €
81 363900 3 406 J Z363900008 KoopModell Ambul.Maßn.Jugendstrafverf520 Treffpunkt e.V. 5 Festbetrags- finanzierung 27.834,00 € 39.481,00 € 28.452,00 € 41.415,00 € 28.054,57 € 29.823,21 € 29.823,00 € 29.823,00 € - €
82 363900 3 406 J VKG Festbetrags- finanzierung 35.750,00 € 24.745,00 37.573,00 € 24.745,00 € 5,1% 26.007,00 € 26.007,00 €
83 363900 3 406 J Begl. Besuche Festbetrags- finanzierung 3.731,00 € 3.707,00 3.842,00 € 3.309,57 € 3,3% 3.816,22 € 3.816,00 €
84 363900 3 407 J Z363900011 Tu was! - Alternativen zur Arbeitsweisung Treffpunkt e.V. 5 Festbetrags- finanzierung 64.700,00 € 68.790,00 € 65.984,00 € 73.263,78 € 58.197,89 € 8,0% 70.639,83 € 70.640,00 € 70.640,00 € - €
85 367500 3 407 J Z367500012 ZAB e.V. Große für Kleine (520) ISKA gGmbH 5 Festbetrags- finanzierung 58.439,92 € 64.730,00 € 61.600,00 € 69.420,00 € 38.605,06 € 8,0% 64.688,40 € 64.688,00 € 64.688,00 € - €
86 367500 3 408 J Z367500021 Sprach- und Kulturvermittler ZAB, ISKA gGmbH 5 Festbetrags- finanzierung 58.000,00 € 59.180,00 € 58.977,00 € 69.160,00 € 44.153,69 € 8,0% 62.509,30 € 62.509,00 € 62.509,00 € - €
Σ Förderbereich 3 3.276.355,93 € 3.475.063,00 € 3.733.594,00 € 3.658.827,00 € 74.767,00 €
5 Besondere Notlagen
5 200 Gewaltprävention/ Gewaltfolgen
87 363900 5 201 J Z363900005 frauenBeratung Nürnberg Frauennotruf Nürnberg e. V. 5 Festbetrags- finanzierung 150.000,00 € 175.000,00 € 152.703,00 € 175.000,00 € 122.379,74 € 0,18% 152.923,28 € 152.923,00 € 152.923,00 € - €
88 363900 5 203 J Z363900004 WildwasserArbgem.g.sexMissbr.an Mädch520 Wildwasser Nürnberg e.V. 5 Festbetrags- finanzierung 199.500,00 € 203.500,00 € 203.293,00 € 209.000,00 € 89.516,66 € 4,7% 207.500,28 € 207.500,00 € 207.500,00 € - €
Σ Förderbereich 5 349.500,00 € 355.996,00 € 360.423,00 € 360.423,00 € - €
Neuanträge
89 Lacrima Johanniter- Unfallhilfe e. V. Festbetrags- finanzierung 60.000,00 € 30.000,00 € - € 30.000,00 €
Lfd. Nr. Produkt FB FG Dst. Kostenstelle Kostenstellenbeschreibung Träger Art Förderart P K Q o t RE 2022 e 2 0 2 2023 Antrag Träger 2023 Beschluss 2024 Antrag Träger geförderte Personalkosten 2023 Steigerungsr ate 2024 pauschal 8 % bzw. tats. lt. Antrag PK Ansatz neu Fachliche Empfehlung HH Planentwurf / Kämmereipaket Veränderung des Zuschusses durch den den Beschluss des JHA im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf 2023
90 Jugendinitiative Fliederlich Fliederlich e. V. Festbetrags- finanzierung 18.000,00 € 18.000,00 € - € 18.000,00 €
Σ Neuanträge 78.000,00 € 48.000,00 € - € 48.000,00 €
Hinweis: grau markiert sind alle Zuschusspositionen, für die ein Beschlussvorschlag zur Erhöhung (s. Entscheidungsvorlage unter Punkt 2.1) vorliegt. * Abweichende Berechnung der Personalkostenquote bei Position 1-601. Die unterjährig beantragten Optionsmittel werden vor Berechnung der Personalsteigerung herausgerechnet. Zu dieser Summe werden dann 25.000 € Optionsmittel hinzugerechnet.

9.2 Anmeldung von Zuwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2024

Informationen zum Zuschuss1 Antragsinhalte Referat / Dienststelle2
Bezeichnung Produkt Kostenstelle Bezeichnung Kostenstelle Kostenart Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses EU-Beihilferelevanz3 Förderumfang Planansatz 2022 in € Planansatz 2023 in € Antrag 2024 Zuschuss- Empfänger in € Antrag 2024 des Zuschusse mpfänger s liegt bei Dienststell e vor (JA/NEIN Differenz Antrag Zuschuss-Empfänger zu Planansatz 2023 in € (wird berechnet) geförderte Personalkosten im Antrag 2023 in € davon Tarifsteigerungen zur Planung 2024 explizit beantragt? (Betrag + Begründung) davon sonstige PK-Mehrungen für 2024 beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung Ansatz 2024 durch Referat / Dienststelle in € aktueller Stand Haushaltsplan Entwurf 2024/ Kämmereipaket
Sonst.Leistungen ASD Z363900002 ZAB Familienpaten 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 ISKA gGmbH Ehrenamtliche Paten, die Familien bei der Alltags- und Haushaltsorganisation unterstützen, Koordination und fachliche Führung der Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Mitarbeiter des Trägers keine EU-Beihilfe PBKZ 83.300,00 84.887,00 98.636,00 € JA 13.749,00 € 71.851,26 € tarifliche Steigerung 2% 7.855 Euro Aufstockung Personalstunden auf 40 WAS gem. Zielvereinbarung 4.364,00 € - € Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 2 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 86.324,00 € 86.324,00 €
Sonst.Leistungen ASD Z363900004 Wildwasser 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Wildwasser Nürnberg e. V. Hilfe und Unterstützung für von sexuellem Mißbrauch betroffenen Mädchen und deren Umfeld; Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle keine EU-Beihilfe PBKZ 199.500,00 203.293,00 209.000,00 € JA 5.707,00 € 89.516,66 € tarifliche Steigerung 4,7 % - - € - € Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 4,7 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 207.500,00 € 207.500,00 €
Sonst.Leistungen ASD Z363900005 Frauennotruf e.V. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Frauennotruf Nürnberg e. V. Hilfe und Unterstützung für Opfer sexualisierter Gewalt; Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle keine EU-Beihilfe PBKZ 150.000,00 152.703,00 175.000,00 € JA 22.297,00 € 122.379,74 € tarifliche Steigerung 0,18 % 36.466 € soz. Päd. 20 WAS Aufstockung Geschäfstführung 3 WAS Soz. Päd. Minijob 9.310 € Miet(nebenkosten), Beiträge, Buchhaltung Honorare Personal-und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 0,18 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres 152.923,00 € 152.923,00 €
Sonst.Leistungen ASD Z363900007 ZAB Betreuter Umgang 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 ISKA gGmbH Einem Umgangsberechtigten wird der Umgang mit dem Kind bei Anwesenheit einer neutralen, psychologisch geschulten Person gewährt, welche den Umgang überwacht und dafür sorgt, dass er zum Wohl des Kindes verläuft. In strittigen Fällen kann per Vergleich, Gerichtsbeschluss begleiteter Umgang angeordnet werden; Übernahme der Personalkosten sowie Sach-, Miet- und Verwaltungskosten. keine EU-Beihilfe PBKZ 165.700,00 168.671,00 187.626,00 € JA 18.955,00 € 134.458,45 € tarifliche Steigerung 8% Aufstockung auf 81,5 WAS gem. Zielvereinbarung +3.950 3.200 € Honorare für Ehrenamtliche, Miet- und Nebenkosten, Fahrtkosten etc. Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 8 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. Erhöhung des Zuschusses um 3.951 Euro um Personal gem. Zielvereinbarung im Umfang von 81,5 WAS finanzieren zu können. Die Maßnahme stellt ein Kernangebot der Jugendhilfe gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII dar und wird vom Jugendamt beauftragt. 183.379,00 € 179.428,00 €
Sonst.Leistungen ASD Z363900008 Amb.Maßn.Jgdstrafv. 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Treffpunkt e.V. Übertragung von Aufgaben der öffentl. Jugendhilfe ( Koordinierungsstelle gerichtlicher Anweisungen, Täter-Opfer-Ausgleich), Themenbezogene Einzelarbeit (TEA) auf den Treffpunkt e.V. (vertraglich geregelt), dauerhafte Sicherstellung und Vorhaltung dieser Angebote; Förderung der Personal- und Sachkosten keine EU-Beihilfe PBKZ 301.500,00 323.226,00 369.379,80 € JA 46.153,80 € 153.868,68 (KoGA) 86.377,36 (TOA) 38.954,85 (TEA) tarifl. Steigerungen (KoGa 0,4%, TOA 3,8 %, TEA 9,3%) ca. 11.073 Euro Personalausstattung zur Aufstockung auf 120 Module bei TEA Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 0,4 % für KogA, 3,8% für ToA, 8 % für TEA gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. Ablehnung Ausweitung der Module auf 120 für TEA. 330.239,00 € 330.239,00 €
Sonst.Leistungen ASD Z363900008 Amb.Maßn.Jgdstrafv. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Treffpunkt e.V. Angebot von Vater-Kind-Gruppen in der JVA; Förderung der Personal- und Sachkosten keine EU-Beihilfe PBKZ 27.834,00 28.452,00 41.415,00 € JA 12.963,00 € 24.745,00 (VKG) 3.309,57 (Begl.Besuche) tarifl. Steigerungen VKG 5,1%, Begl. Besuche 3,3%. Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 5,1% für VKG, 3,3% für Begl. Besuche gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 29.823,00 € 29.823,00 €
Sonst.Leistungen ASD Z363900010 Dt. Kinderschutzbund 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Deutscher Kinderschutzbund e.V. Schutz von Kindern/Jugendlichen, Unterstützung von Familien und Eltern bei Erziehungsaufgaben, Qualifizierung und Beratung von Fachkräften in Einrichtungen (Kitas, Schulen etc.), Implementierung einer Präventionsstruktur; Förderung der Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle keine EU-Beihilfe PBKZ 220.600,00 220.600,00 242.660,00 € JA 22.060,00 € 168.355,49 € tarifl. Steigerung und Stufenaufstiege 6% 46.000 € 30 WAS Fachberatung und Präfentionsarbeit 15.000 € Miet(-nebenkosten), Sachkosten Gewährung der beantragten Erhöhung für Sach- und Personalkostensteigerungen, um Angebot wieder auszubauen. Tarifliche Steigerunen i. H.v. 6%, Perosnalkostenaufstockung um 30 WAS. 242.660,00 € 230.701,00 €
Sonst.Leistungen ASD Z363900011 Treffp. e.V. Tu was 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Treffpunkt e.V. Hilfe und Unterstützung für jugendliche Schulschwänzer ab 14 Jahren zur Vermeidung von Arresten mit dem Ziel der Reintegration in Schule und Beruf; Bezuschussung der Personal- und Sachkosten keine EU-Beihilfe PBKZ 64.700,00 65.984,00 73.263,78 € JA 7.279,78 € 58.197,89 € tarifliche Steigerung 8% Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 8% gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 70.640,00 € 70.640,00 €
Einricht. fr. Tr. Z365300001 KiKris fr.Tr. (NFZ) 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 versch. Träger Betriebskostenzuschüsse nach BayKiBiG keine EU-Beihilfe PBKZ 16.788.300,00 17.984.481,00 16.782.660,00 € - 1.201.821,00 € Fortführung 16.782.660,00 € 16.782.660,00 €
Einricht. fr. Tr. Z365300002 KiGas fr. Tr. (NFZ) 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 versch. Träger Betriebskostenzuschüsse nach BayKiBiG keine EU-Beihilfe PBKZ 52.177.400,00 51.165.035,00 60.199.106,00 € 9.034.071,00 € Fortführung 60.199.106,00 € 60.199.106,00 €
Einricht. fr. Tr. Z365300003 KiHos fr. Tr. (NFZ) 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 versch. Träger Betriebskostenzuschüsse nach BayKiBiG keine EU-Beihilfe PBKZ 5.404.500,00 5.240.183,00 6.065.600,00 € 825.417,00 € Fortführung 6 .065.600,00 € 6.065.600,00 €
Einricht. fr. Tr. Z365300004 Gem.KiTas f.Tr.(NFZ) 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 versch. Träger Betriebskostenzuschüsse nach BayKiBiG keine EU-Beihilfe PBKZ 73.538.200,00 81.636.202,00 81.415.234,00 € - 220.968,00 € Fortführung 81.415.234,00 € 81.415.234,00 €
Einricht. fr. Tr. Z365300005 Netz für Kinder 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 versch. Träger Betriebskostenzuschüsse nach BayKiBiG keine EU-Beihilfe PBKZ 2.044.700,00 2.008.110,00 2.000.700,00 € - 7.410,00 € Fortführung 2 .000.700,00 € 2.000.700,00 €
Einricht. fr. Tr. Z365300006 Kigas fr.Tr.(Inst.) 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 versch. Träger Instandhaltungspauschalen gem. der Betriebsträgerverträge keine EU-Beihilfe BKZ 27.400,00 27.400,00 27.750,00 € 350,00 € 400 € für Instandhaltungspauschale Wilhelm-Rieger-Str.; Anpassung gem. Vertrag Erhöhung Wilhelm-Rieger-Str. (+ 400 Euro) wg. Anpassungen lt. Betriebsträgervertrag 27.750,00 € 27.750,00 €
Einricht. fr. Tr. Z365300007 KiTas fr.Tr./Erbbau 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadt Nürnberg, indirekt verschiedene freie Träger Übernahme der Kosten für Erbbauzins und Mieten von Einrichtungen freier Träger auf städt. Grundstücken keine EU-Beihilfe BKZ 2.077.878,00 1.747.311,00 1.698.452,00 € - 48.859,00 € Reduzierung des Ansatzes, da zwei Einrichtungen durch Schließung keine Förderung mehr erhalten (Neumühlenweg 2 und Kiefhaberstr. 2) 1 .698.452,00 € 1.698.452,00 €
Einricht. fr. Tr. Z365300007 KiTas fr.Tr./Erbbau 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadt Nürnberg, indirekt verschiedene freie Träger Erbbauzinsen/ Mietkostenübernahme keine EU-Beihilfe BKZ 17.400,00 7.400,00 7.400,00 € - € keine Erhöhung bekannt 7 .400,00 € 7.400,00 €
Einricht. fr. Tr. Z365300008 SOKE e.V. (PKZ) 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 SOKE e. V. Gründungsberatung für neue Kita, päd. Fachberatung, Organisationsberatung, Dienstleistungsangebote (z.B. Buchführung), Schulungen etc. für selbstorg. Kita (diese müssen Mitglied beim SOKE e.V. sein), übergreifende Konzepte (z.B. „Wertstatt – Neues Lernen“); Personalkostenförderung keine EU-Beihilfe PBKZ 105.600,00 107.517,00 110.000,00 € JA 2.483,00 € 86.753,82 € tarifl. Steigerungen 6,5 % 2.750 € Mietkosten Gewährung Antragswert, da pauschale tarifliche Steigerung um 6,5% gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres durch erhöhte weitere Einnahmen des Vereins nicht benötigt wird. 110.000,00 € 110.000,00 €
Einricht. fr. Tr. Z365300009 Gesamtelternbeirat 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Gesamtelternbeirat der Kindertagesstätten e. V. Unterstützung und Beratung der Elternbeiräte in den einzelnen Kita, Austausch der EB untereinander keine EU-Beihilfe PBKZ 12.000,00 12.000,00 28.000,00 € JA 16.000,00 € 6.033,52 € tarifl. Steigerungen 5,8 % Aufstockung auf 20 WAS 9.600 € 2.300 € Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 5,8 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. Ablehnung der Aufstockung der Personalressourcen. 12.350,00 € 12.000,00 €
Einricht. fr. Tr. Z365300011 Förd.kon.KiTas.fr.Tr 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 versch. Träger keine EU-Beihilfe BKZ 1.674.160,00 2.360.209,00 2.322.395,00 € - 37.814,00 € In der dezentralen Haushaltsplanung wurde die Planung des Jugendamtes nur teilweise berück-sichtigt. In der Zwischenzeit wurden die Planungen für das Haushaltsjahr 2024 fortgeschrieben, dieser Ansatz wird im Kämmereipaket angemeldet. 2 .322.395,00 € 2.322.395,00 €
Einricht. fr. Tr. Z365300013 Qualit.Weiterentw. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 versch. Träger Verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in Kitas keine EU-Beihilfe PBKZ 2.248.160,00 2.241.400,00 2.325.434,00 € 84.034,00 € gem. Ø städt. Personalkosten 2023 Freistellung der Leitung und Verbesserung des Anstellungsschlüssels für 2 Orte für Familien Projektmittel Orte für Familien; Qualifizierungsförderung Anpassung der Hochrechung um die Ø städt. Personalkosten des Jahres 2023; Kürzungen bei den Maßnahmen Hortklassen, Entdeckegruppen; 2 Orte für Familien in freier Trägerschaft ganzjährig (seit Sep 2023). Aufstockung Qaulifizierungsförderung +40.000 Euro. 2 .325.434,00 € 2.325.434,00 €
Tagespflege Z365400001 Zuschüsse TP 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 keine EU-Beihilfe 544.400,00 499.912,00 639.800,00 € 139.888,00 € Fortführung 639.800,00 € 639.800,00 €
Tagespflege Z365400004 GTP An der Radrunde 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 fmf Familienbüro Bezuschussung der Mietkosten zum Betrieb einer Großtagespflegeeinrichtung An der Radrunde 142 keine EU-Beihilfe BKZ 14.400,00 14.400,00 € - € keine Erhöhung bekannt 14.400,00 € 14.400,00 €
Sonst. Einrichtungen Z365500001 Spielstube Dianastr. 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Stadtmission Nürnberg e.V. Angebot einer Spiel- und Lernstube in der Dianastraße gem. dem Vertrag "Chancen für junge Menschen" zwischen Stadtmission und Stadt Nürnberg keine EU-Beihilfe PBKZ 48.900,00 49.825,00 59.266,00 € JA 9.441,00 € 41.908,26 € tarifl. Steigerung 8% gem.Vertrag Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 8% gem. Budgetvertrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 53.178,00 € 53.178,00 €
Sonst. Einrichtungen Z365500002 Lern- und Spielstube 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Stadtmission Nürnberg e.V. Angebot einer Spiel- und Lernstube Lobsinger gem. dem Vertrag "Chancen für junge Menschen" zwischen Stadtmission und Stadt Nürnberg keine EU-Beihilfe PBKZ 146.300,00 149.058,00 175.000,00 € JA 25.942,00 € 124.888,99 € tarifl. Steigerung 8% gem.Vertra Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 8% gem. Budgetvertrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 159.049,00 € 159.049,00 €
Sonst. Einrichtungen Z365500002 Lern- und Spielstube 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadt Nürnberg, indirekt Stadtmission Die Miete für die Räumlichkeiten trägt die Stadt Nürnberg/Jugendamt. keine EU-Beihilfe BKZ 23.800,00 23.800,00 23.800,00 € NEIN, lfd. M i e t z a h l u n g - € keine Erhöhung bekannt 23.800,00 € 23.800,00 €
Informationen zum Zuschuss1 Antragsinhalte Referat / Dienststelle2
Bezeichnung Produkt Kostenstelle Bezeichnung Kostenstelle Kostenart Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses EU-Beihilferelevanz3 Förderumfang Planansatz 2022 in € Planansatz 2023 in € Antrag 2024 Zuschuss- Empfänger in € Antrag 2024 des Zuschusse mpfänger s liegt bei Dienststell e vor (JA/NEIN Differenz Antrag Zuschuss-Empfänger zu Planansatz 2023 in € (wird berechnet) geförderte Personalkosten im Antrag 2023 in € davon Tarifsteigerungen zur Planung 2024 explizit beantragt? (Betrag + Begründung) davon sonstige PK-Mehrungen für 2024 beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung Ansatz 2024 durch Referat / Dienststelle in € aktueller Stand Haushaltsplan Entwurf 2024/ Kämmereipaket
Sonst. Einrichtungen Z365500003 Degrin e.V. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Degrin e. V. 1.Förderung des Vereins Degrin e.V. Hier werden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Mig.hintergrund bei der Integration unterstützt in den Bereichen Schule, Arbeit und Gesellschaft unter Einbindung von Ehrenamtlichen; Zuschuss Personal- und Sachkosten 2. Das Projekt "Heroes". Es handelt sich um ein Peer-to-Peer-Projekt für männliche Jugendliche mit Mig.hintergrund im Alter zwischen 14-21 Jahren, bei denen die sog. "Ehrenkultur" eine große Rolle spielt; Ziel: Vermeidung von Unterdrückung, Sicherung der Gleichberechtigung durch Ausbildung von Multiplikatoren der Zielgruppe zur Sensibilisierung und Aufklärung über dieses Thema durch Workshops etc. an Schulen, Jugendeinrichtungen, Vereinen usw. keine EU-Beihilfe PBKZ 75.800,00 77.276,00 81.000,00 € JA 3.724,00 € 39.996,67 (Degtrin Integration) 26.878,99 (Degrin Heroes) tarifl. Steigerungen + Stufenaufstiege 11 % (Integration); Projekt Heroes 13% 38.250 € Miet(nebenkosten),Material, Büro, Öffentlichkeitsarbeit Personal -und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung Antragswert, da pauschale tarifliche Steigerung um 8 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres durch erhöhte weitere Einnahmen des Vereins nicht benötigt wird. 81.000,00 € 81.000,00 €
Sonst. Einrichtungen Z365500004 Kinderhaus (Mietz.) 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadt Nürnberg, indirekt Kinderhaus Nürnberg Die Miete, Mietnebenkosten und Kosten für die Reinigung und den Schließdienst für die Räumlichkeiten in der Lobsingerstraße trägt die Stadt Nürnberg/Jugendamt. keine EU-Beihilfe PBKZ 51.600,00 51.600,00 51.600,00 € NEIN, lfd. M i e t z a h l u n g - € keine Erhöhung bekannt 51.600,00 € 51.600,00 €
Sonst. Einrichtungen Z365500005 Kinderhaus (BKZ) 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 keine EU-Beihilfe 12.000,00
Sonst. Einrichtungen Z365500006 Kinderhaus (PKZ+BKZ) 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Kinderhaus Nürnberg gGmbH Förderung der stadtteilbezogenen offenen Kinder- und Jugendarbeit; Betriebs- und Personalkostenzuschuss keine EU-Beihilfe PBKZ 112.000,00 126.120,00 134.500,00 € JA 8.380,00 € 95.892,13 € tarifl. Steigerungen 2% 5.500 € Mietnebenkosten, Overhead Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 2% gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 128.038,00 € 128.038,00 €
Sonst. Einrichtungen Z365500007 Mediaschool gGmbH 63121600 Zuschuss an sond. Öffentl. Sonderrechnungen Art 1 Mediaschool gGmbH Beteiligung Stadt Nürnberg Mediaschool gGmbH keine EU-Beihilfe 12.500,00 € Übernahme der Beteiligung von WiF 12.500,00 € 12.500,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200001 KJR Nbg-Stadt (BKZ) 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Kreisjugendring Nbg Zuschuss gemäß dem Grundlagenvertrag zwischen KJR und Stadt Nürnberg; Unterstützung der Jugendpolitik, Jugendverbandsarbeit und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit keine EU-Beihilfe PBKZ 1.559.500,00 1.584.500,00 1.739.139,92 € JA 154.639,92 € 1.237.896,01 € tarifliche Steigerung 10,5% Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerung gem. Stellenplan und Vertrag 1 .719.139,00 € 1.719.139,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200001 KJR Nbg-Stadt (BKZ) 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Kreisjugendring Nbg Juleica-Fördermittel keine EU-Beihilfe BKZ 8.500,00 8.500,00 8.500,00 € JA - € keine Erhöhung beantragt 8 .500,00 € 8.500,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200002 Hoheneck/KJR-Budget 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Kreisjugendring Nbg Vorhaltung eines Tagungs-/ Beleghauses sowie eigener Seminare und Veranstaltungen; Kosten werden anhand der Belegung zwischen Bezirk Mittelfranken und Stadt Nürnberg getragen keine EU-Beihilfe PBKZ 222.800,00 238.000,00 285.804,92 € JA 47.804,92 € tarifliche Steigerung 10,5% 38.800 € Betriebskosten Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar.Berechnung d. Zuschusses gem. tariflicher Personalkostensteigerung gem. Stellenplan und Vertrag; Anteil Stadt Nürnberg anhand Besucherzahlen der Bildungsstätte in 2019. 269.305,00 € 269.305,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200003 KJR: Pädag.Dokuzentr 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Kreisjugendring Nbg Pädagogik rund um d. Dokuzentrum; Angebot von Studien- und Projekttagen im Kontext des Dokumantationszentrums; außerschulische Jugendbildung keine EU-Beihilfe PBKZ 107.000,00 108.912,00 127.646,52 € JA 18.734,52 € 86.454,65 € tarifliche Steigerung 8,3 % Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar.Berechnung d. Zuschusses gem. tariflicher Personalkostensteigerung gem. Stellenplan und Vertrag 126.547,00 € 126.547,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200004 KJR: K4 Jugendinfo 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Kreisjugendring Nbg Einrichtung der Jugend Information gemäß Grundlagenvertrag; Entwicklung und Bereitsstellung von Informations- und Beratungsangeboten, Unterstützung von kinder- und jugendpolitischen Themen, Dienst- und Serviceleistungen für Kinder- und Jugendarbeit keine EU-Beihilfe PBKZ 25.800,00 26.381,00 28.905,20 € JA 2.524,20 € 26.381,00 € tarifliche Steigerung 8,2% Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar.Berechnung d. Zuschusses gem. tariflicher Personalkostensteigerung gem. Stellenplan und Vertrag 28.905,00 € 28.905,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200005 KJR Förd.d.Verb.arb. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Kreisjugendring Nbg Förderung der Verbandsarbeit gemäß der Richtlinie zur Förderung der Jugendverbandsarbeit in Nürnberg keine EU-Beihilfe PBKZ 604.200,00 610.603,00 636.192,00 € JA 25.589,00 € 290.800,00 € tarifl. Steigerung 6,1 % (mehrere Verbände) 7.850 € Erhöhung Grundförderung Verbände Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 6,1% gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. Zudem Erhöhung um 7.850 zur Anpassung der Grundförderung für die Verbände der Kategorien IV und V. 636.192,00 € 628.342,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200006 KJR/Tratzenzw.Mietz. 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadt, indirekt KJR Mietkostenzuschüsse für städt. Gebäude die der KJR gemietet hat keine EU-Beihilfe BKZ 22.200,00 22.200,00 22.200,00 € NEIN, lfd. M i e t z a h l u n g - € keine Erhöhung bekannt 22.200,00 € 22.200,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200006 KJR/Tratzenzw.Mietz. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadt, indirekt KJR Mietkostenzuschuss keine EU-Beihilfe BKZ 1.500,00 1.500,00 1.500,00 € NEIN, lfd. M i e t z a h l u n g - € keine Erhöhung bekannt 1 .500,00 € 1.500,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200007 KJR/Hoheneck(Mietz.) 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadt, indirekt KJR Mietkostenzuschüsse für städt. Gebäude die der KJR gemietet hat keine EU-Beihilfe BKZ 67.900,00 67.900,00 67.900,00 € NEIN, lfd. M i e t z a h l u n g - € keine Erhöhung bekannt 67.900,00 € 67.900,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200007 KJR/Hoheneck(Mietz.) 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Stadt, indirekt KJR Mietkostenzuschüsse für städt. Gebäude die der KJR gemietet hat keine EU-Beihilfe BKZ 50.000,00 - € - €
Jugende. freie Träg. Z366200008 KJR/Künstlerh.Mietz. 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadt, indirekt KJR Mietkostenzuschüsse für städt. Gebäude die der KJR gemietet hat keine EU-Beihilfe BKZ 8.800,00 8.800,00 8.800,00 € NEIN, lfd. M i e t z a h l u n g - € keine Erhöhung bekannt 8 .800,00 € 8.800,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200009 KJR/Quibble(Mietz.) 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadt, indirekt KJR Mietkostenzuschüsse für städt. Gebäude die der KJR gemietet hat keine EU-Beihilfe BKZ 92.400,00 92.400,00 92.400,00 € NEIN, lfd. M i e t z a h l u n g - € keine Erhöhung bekannt 92.400,00 € 92.400,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200010 KJR/Luise(Mietz.) 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadt, indirekt KJR Mietkostenzuschüsse für städt. Gebäude die der KJR gemietet hat keine EU-Beihilfe BKZ 71.900,00 71.900,00 72.703,32 € NEIN, lfd. M i e t z a h l u n g 803,32 € Mieterhöhung Mieterhöhung lt. Nachtrag zum MV vom 27.01.2023 72.703,32 € 72.703,32 €
Jugende. freie Träg. Z366200011 KiJH Mammutgelände 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Evangelische Jugend Nürnberg Bedarfsgerechtes, stadtteilbezogenes offenes Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 10-21 Jahren im Stadtteil Rennweg/Schoppershof; Personal- und Sachkostenzuschuss keine EU-Beihilfe PBKZ 285.600,00 290.497,00 299.300,00 € JA 8.803,00 € 221.386,00 € nein Keine Erhöhung im Vergleich zum Antrag 2023 beantragt 290.497,00 € 290.497,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200012 KiJH Saalfelder EJN 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Evangelische Jugend Nürnberg stadtteilbezogenes offenes Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 6-27 Jahren im Stadtteil Nordostbahnhof keine EU-Beihilfe PBKZ 293.400,00 297.724,00 305.000,00 € JA 7.276,00 € 194.918,20 € nein Keine Erhöhung im Vergleich zum Antrag 2023 beantragt 297.724,00 € 297.724,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200015 AWO/Streetw.(PKZ) 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. Förderung sozialer Integration Jugendlicher insbes. aus dem ehemaligen GUS-Raum im öffentlichen Raum im Stadtteil Langwasser keine EU-Beihilfe PKZ 128.100,00 130.864,00 160.710,00 € JA 29.846,00 € 121.305,62 € tarifliche Steigerung 8% Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 8% gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 140.568,00 € 140.568,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200016 AWO Streetw.St.Leonh 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 AWO Kreisverband Nürnberg e.V. Förderung sozialer Integration Jugendlicher im öffentlichen Raum im Stadtteil St.Leonhard; keine EU-Beihilfe PBKZ 94.400,00 96.524,00 119.053,65 € JA 22.529,65 € 96.524,00 € tarifliche Steigerungen 11% Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 8% gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 104.246,00 € 104.246,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200018 ASP (Mietz.) 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 verschiedene Träger verschiedene Träger keine EU-Beihilfe BKZ 40.000,00 39.990,00 39.990,00 € NEIN, lfd. M i e t z a h l u n g - € keine Erhöhung bekannt 39.990,00 € 39.990,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200019 Tunnelstr. (Mietz.) 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Kinderhaus Nürnberg Mietzuschuss für die städt. Grundstücke die von Kinderhaus gemietet wurden um Aktivspielplätze zu betreiben keine EU-Beihilfe BKZ 24.300,00 24.244,00 24.244,00 € NEIN, lfd. M i e t z a h l u n g - € keine Erhöhung bekannt 24.244,00 € 24.244,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200020 Bauspielplätze (BKZ) 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 verschiedene Träger Betriebskostenzuschüsse für die Aktivspielplätze der freien Träger keine EU-Beihilfe BKZ 145.145,00 152.745,00 153.775,00 € JA 1.030,00 € Enegiekostensteigerungen; allg. Kostensteigerungen Sachkostensteigerugnen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Keine Erhöhung der Betriebskostenpauschale i. H. v. 20.735 Euro pro Platz (7 Aktivspielpätze); Wegfall Sonderzuschuss Goldbachwiese. 145.145,00 € 145.145,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200021 ASP (PKZ+BKZ) 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 verschiedene Träger Personal- und Betriebskostenkostenzuschüsse für die Aktivspielplätze deren Personal vom freien Träger selbst getragen wird keine EU-Beihilfe PBKZ 830.144,00 842.700,00 1.023.000,00 € JA 180.300,00 € 697.550,00 € tarifliche Steigerungen 5,7% 50.000 Euro zusätzl. Fachkraft Aktivspielplatz Grünewaldstr. Energiekostensteigerungen; allg. Kostensteigerungen Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 5,7 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Anträgen auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres für die Personalkostenpauschale . Personalkostenpauschale i. H. v. 105.331 Euro pro Platz und Betriebskostenpauschale i. H. v. 20.735 Euro pro Platz (7 Aktivspielplätze) 882.460,00 € 882.460,00 €
Informationen zum Zuschuss1 Antragsinhalte Referat / Dienststelle2
Bezeichnung Produkt Kostenstelle Bezeichnung Kostenstelle Kostenart Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses EU-Beihilferelevanz3 Förderumfang Planansatz 2022 in € Planansatz 2023 in € Antrag 2024 Zuschuss- Empfänger in € Antrag 2024 des Zuschusse mpfänger s liegt bei Dienststell e vor (JA/NEIN Differenz Antrag Zuschuss-Empfänger zu Planansatz 2023 in € (wird berechnet) geförderte Personalkosten im Antrag 2023 in € davon Tarifsteigerungen zur Planung 2024 explizit beantragt? (Betrag + Begründung) davon sonstige PK-Mehrungen für 2024 beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung Ansatz 2024 durch Referat / Dienststelle in € aktueller Stand Haushaltsplan Entwurf 2024/ Kämmereipaket
Jugende. freie Träg. Z366200022 OBA (Mietzuschuss) 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Evangelische Jugend Nürnberg Bedarfsgerechtes, stadtteilbezogenes offenes Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Behinderung im Stadtteil St. Leonhard; Mietkostenzuschuss keine EU-Beihilfe BKZ 11.500,00 11.500,00 11.500,00 € JA - € keine Erhöhung beantragt 11.500,00 € 11.500,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200023 Musikzentrale(BKZ) 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Musikzentrale Nürnberg e. V. Mietzuschuss für die städt. Grundstücke /Gebäude, die vom Zuschussempfänger angemietet sind keine EU-Beihilfe BKZ 6.698,00 6.698,00 6.698,00 € NEIN, lfd. M i e t z a h l u n g - € keine Erhöhung bekannt 6 .698,00 € 6.698,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200023 Musikzentrale(BKZ) 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Musikzentrale Nürnberg e. V. Unterstützung und Förderung der lokalen Jugendmusikszene; Musikzentrale als übergreifender Verein keine EU-Beihilfe PBKZ 153.500,00 143.571,00 215.624,00 € JA 72.053,00 € 69.525,82 € tarifliche Steigerung 8% 38.750 Honorare, Raumkosten, Sonstiges Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 8 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Anträgen auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. Zudem Erhöhum um 8.160 Euro wg. Mieterhöhung durch LA für Lagerräume Dianastr. 157.293,00 € 157.293,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200024 Parabol e.V. 63125800 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Medienzentrum Parabol e.V. Unterstützung und Förderung der Medienkompetenz Jugendlicher; Parabol als übergreifende Institution (zentrale medienpädagogische Fachstelle) keine EU-Beihilfe PBKZ 277.300,00 311.450,00 323.450,00 € JA 12.000,00 € 208.688,06 € nein Honorarkostensteigerungen +10.000 Sachkostensteigerungen sind inhaltlich und rechnerisch nachvollziehbar; Keine tarifliche Steigerung, jedoch Erhöhung um 10.000 Euro aufgrund erhöhter Kosten für Honorare. 321.450,00 € 311.450,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200026 Int. Fr-u.Mäd.zentr. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 IFMZ e. V. Förderung eines stadtteilbezogenen, geschlechterspezifischen Beratungs- und Bildungsangebotes keine EU-Beihilfe PBKZ 190.800,00 192.869,00 246.315,00 € JA 53.446,00 € 96.231,83 € tarifliche Steigerung 2% Honorare 22.915 € Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 2 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 194.794,00 € 194.794,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200027 Verein Mädchenarb. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Mädchentreff e.V. Förderung der stadtteilbezogenen Integration, Bildung, Inklusion und Prävention für Mädchen ab der 1. Klasse (Stadtteil St. Leonhard) keine EU-Beihilfe PBKZ 145.100,00 147.820,00 159.571,00 € JA 11.751,00 € 115.355,05 € tarifliche Steigerungen 2% 1.620 € Sachkosten Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 2 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Anträgen auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 150.127,00 € 150.127,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200028 Jgdverb./off.JA(BKZ) 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Kreisjugendring + Verbände Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß der Richtlinie zur Förderung der Jugendverbandsarbeit in Nürnberg keine EU-Beihilfe PBKZ 259.700,00 267.000,00 273.985,00 € JA 6.985,00 € 125.200,00 € tarifliche Steigerungen (versch. Träger) 4% 3.625 € Aufstockung 4 WAS WH 13 Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 4 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Anträgen für die Einrichtungen WH 13 und Freiraum auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. Zudem Erhöhung um 3.625 Euro zur Ausweitung des Angebots (Öffnungszeiten, Personalstunden) für die Einrichtung WH 13 273.985,00 € 272.008,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200029 Ring polit. Jugend 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 JuSos, JU-Stadtverband Förderung der Jugendabeit politischer Parteien keine EU-Beihilfe BKZ 9.000,00 9.000,00 9.000,00 € JA - € keine Erhöhung beantragt 9 .000,00 € 9.000,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200030 Fanbetreuung 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Vermittlungsstelle Xit e.V. Beratungs- und Betreuungsangebot für jugendliche Fans bei allen Heim- und Auswärtsspielen des 1. FCN, eig. Beratungsbüro, Freizeit- und Infoangebote , Projekte: u.a. Mitternachtssport, Streetsoccer Cup, Kopfball Lernzentrum keine EU-Beihilfe PBKZ 56.200,00 57.191,00 62.050,00 € JA 4.859,00 € 47.479,07 € tarifliche Steigerung 3% 4.000 € Sachkosten Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 3 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 58.615,00 € 58.615,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200031 Int. Gruppenfahrten 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Kreisjugendring + Verbände Betreuerzuschüsse bei Ferienfahrten und Zuschuss bei internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie zur Förderung der Jugendverbandsarbeit in Nürnberg keine EU-Beihilfe BKZ 51.100,00 51.500,00 51.100,00 € - 400,00 € keine Erhöhung beantragt 51.100,00 € 51.100,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200032 AWO St. Leonh.(MZ) 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadt, indirekt AWO Mietzuschuss für das städt. Grundstück, das von der AWO gemietet wurde um ein Streetworkangebot in St. Leonhard anbieten zu können keine EU-Beihilfe BKZ 2.800,00 2.800,00 2.800,00 € - € keine Erhöhung bekannt 2 .800,00 € 2.800,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200034 AWO Friedensflotte 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Kreisverband der AWO Nürnberg e. V. Förderung der Beteiligung (benachteiligter) Nürnberger Kinder/Jugendlicher am Projekt „Friedensflotte“ (Segelprojekt an der kroatischen Küste) keine EU-Beihilfe PBKZ 14.000,00 14.000,00 14.000,00 € - € keine Erhöhung beantragt 14.000,00 € 14.000,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200035 Partizipation LAUT 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Medienzentrum Parabol e. V.; KJR Förderung der (politischen) Partizipation Jugendlicher in Nürnberg keine EU-Beihilfe PBKZ 76.100,00 77.492,00 83.740,00 € JA 6.248,00 € 63.031,77 € tarifliche Steigerungen und Stufenaufstiege (+16%) Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 8 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Anträgen auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 82.535,00 € 82.535,00 €
Jugende. freie Träg. Z366200036 Lebenshilfe - BUNI 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Lebenshilfe e. V. Personalkostenzuschuss keine EU-Beihilfe PKZ 82.600,00 85.000,00 93.300,00 € JA 8.300,00 € 85.000,00 € 8.300,00 € 0 - € - € Steigerung um tats. Personalkostenerhöhung lt. Antrag gem. Vereinbarung 93.300,00 € 93.300,00 €
Erziehberat/Fambild Z367500001 Stadtmission/EB(PKZ) 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Stadtmission Nürnberg e.V. Unterhalt einer Erziehungsberatungsstelle im Sinne des SGB VIII; Beratungsangebot zu Erziehungsfragen keine EU-Beihilfe PKZ 658.000,00 681.000,00 771.034,00 € JA 90.034,00 € tarifliche Steigerung Migrationszuschuss 8% 100%-Förderung der geplanten Personalkosten zum Betrieb der Erziehungsberatungsstelle sowie tariflichen Steigerung um 8 % des Migrationszuschusses gem. Vertrag. 743.000,00 € 743.000,00 €
Erziehberat/Fambild Z367500002 CV Nbg./EB (PKZ) 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Caritasverband Nürnberg e.V. Unterhalt einer Erziehungsberatungsstelle im Sinne des SGB VIII; Beratungsangebot zu Erziehungsfragen keine EU-Beihilfe PKZ 439.000,00 426.000,00 443.318,00 € JA 17.318,00 € tarifliche Steigerung Migrationszuschuss 8% 100%-Förderung der geplanten Personalkosten zum Betrieb der Erziehungsberatungsstelle sowie tariflichen Steigerung um 8 % des Migrationszuschusses gem. Vertrag. 435.000,00 € 435.000,00 €
Erziehberat/Fambild Z367500003 CV Eichstätt/EB PKZ) 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Caritasverband Eichstätt e.V. Unterhalt einer Erziehungsberatungsstelle im Sinne des SGB VIII; Beratungsangebot zu Erziehungsfragen keine EU-Beihilfe PKZ 287.000,00 288.000,00 337.000,00 € 49.000,00 € tarifliche Steigerung 8% Migrationszuschuss 21.430 Euro Fachkraft 10 WAS Migrationshintergrund 100%-Förderung der geplanten Personalkosten zum Betrieb der Erziehungsberatungsstelle sowie tariflichen Steigerung um 8 % des Migrationszuschusses gem. Vertrag. Des Weiteren +21.430 Euro zur Finanzierung zustätzlicher Stundenkapazitäten für eine Fachkraft mit Migrationshintergrund (+21.430 Euro) 3 33.000 € 311.570,00 €
Erziehberat/Fambild Z367500005 AWO: Eltern-Kind-Pro 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 AWO Kreisverband Nürnberg e. V. Stärkung des Lernorts Familie durch Stärkung der Erziehungskompetenzen, Förderung der Kinder, Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung,Hilfe zur Selbsthilfe, Aufbau sozialer Netzwerke keine EU-Beihilfe PBKZ 556.800,00 567.499,00 743.834,08 € JA 176.335,08 € 484.850,44 € tarifl. Steigerungen 5,4 % 37.427 € für weitere Elternbegleiterin PAT Gruppe Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 5,4 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. Zudem Erweiterung des Angebots um eine weitere PAT Gruppe, Erhöhung für entspr. Personalkosten i. H. v. 37.427 Euro. 631.108,00 € 593.681,00 €
Erziehberat/Fambild Z367500007 Ev.Fam.bildungsst. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Evangelische Familienbildungsstätte Unterstützung der Familienbildungsarbeit, Vorhalten von Beratungs- und Bildungsangeboten für Familien keine EU-Beihilfe PBKZ 115.500,00 116.799,00 127.500,00 € JA 10.701,00 € 58.346,36 € Durch Wegfall von Projekten und Umwandlung von Personal- in Honorarkosten gem. Antrag keine Steigerung der tatsächlichen Personalkosten, daher keine Gewährung der tariflichen Steigerung. 116.799,00 € 116.799,00 €
Erziehberat/Fambild Z367500008 Zoff und Harmonie 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Kath. Stadtkirche, Familienbildungsstätte Zoff und Harmonie Unterstützung der Familienbildungsarbeit, Vorhalten von Beratungs- und Bildungsangeboten für Familien keine EU-Beihilfe PBKZ 17.000,00 17.277,00 21.000,00 € JA 3.723,00 € 12.501,95 € Keine Erhöhung im Vergleich zum Antrag 2023 beantragt; keine tarifliche Steigerung beantragt, daher keine Erhöhung. 17.277,00 € 17.277,00 €
Erziehberat/Fambild Z367500012 ZAB Große für Kleine 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 ISKA gGmbH Verbesserung der Betreuungssituation und Ausbau der sozialen Strukturen (generationenübergreifend) durch Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (Anerkennungskultur) in Kindertageseinrichtungen, insbesondere in Stadtteilen mit erhöhtem Förderbedarf keine EU-Beihilfe PBKZ 61.600,00 61.600,00 69.420,00 € JA 7.820,00 € 38.605,06 € tarifliche Steigerung + Stufenaufstieg 15% Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 8 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 64.688,00 € 64.688,00 €
Erziehberat/Fambild Z367500016 Agentur, Fam.u.Beruf 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Kinderhaus Nürnberg gGmbH Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Unterstützung der AFuB als spezialisierte Beratungseinrichtung keine EU-Beihilfe PBKZ 173.700,00 176.811,00 177.000,00 € JA 189,00 € 140.708,23 € Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 1 % gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 176.811,00 € 176.811,00 €
Erziehberat/Fambild Z367500017 Zentr. Koberger Str. 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Zentrum Kobergerstrasse e.V Ergänzende Förderung der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, Förderbeitrag für Familienberatung keine EU-Beihilfe PBKZ 20.400,00 20.778,00 24.000,00 € JA 3.222,00 € 16.795,38 € tarifliche Steigerung 3% 3.325 € Miet(-nebenkosten) sonstige Sachkosten Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 3% gem. nachgewiesener Steigerung lt. Anträgen auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 21.282,00 € 21.282,00 €
Erziehberat/Fambild Z367500018 Pro Familia Nbg 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Pro Familia e.V. Unterstützung der Familienarbeit und –beratung mit Schwerpunkt „Sexualität“, Vorhaltung eines entsprechenden Beratungsangebotes (Sexualberatung) keine EU-Beihilfe PBKZ 30.000,00 30.000,00 37.000,00 € JA 7.000,00 € 22.317,30 € tarifliche Steigerung 6% 2.175 € Sachkosten Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 6% gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 31.339,00 € 31.339,00 €
Erziehberat/Fambild Z367500019 Chancen f.jg.Mensch. 63111000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 1 Stadtmission Nürnberg e.V. Angebot von Schulförderkursen gem. dem Vertrag "Chancen für junge Menschen" zwischen Stadtmission und Stadt Nürnberg keine EU-Beihilfe PBKZ 177.100,00 179.858,00 184.193,00 € JA 4.335,00 € 145.028,99 € tarifl. Steigerung 8% gem.Vertrag Personalkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 8% gem. Budgetvertrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 25.000 Optionsmittel. 191.460,00 € 191.460,00 €
Erziehberat/Fambild Z367500021 ZAB Sprachvermittler 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 ISKA gGmbH keine EU-Beihilfe PBKZ 58.000,00 58.977,00 69.160,00 € JA 10.183,00 € 44.153,69 € tarifl. Steigerung und Stufenaufstiege 15 % 1.830 € Sachkosten Personal- und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 8% gem. nachgewiesener Steigerung lt. Antrag auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 62.509,00 € 62.509,00 €
Einricht. Inobhutna. Z367601001 Schlupfwinkel (BKZ) 63114000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 4 Stadt Nürnberg, indirekt Schlupfwinkel Mietkostenübernahme eines städt. Grundstücks, dass von Schlupfwinkel genutzt wird keine EU-Beihilfe BKZ 23.800,00 23.800,00 23.800,00 € NEIN, lfd. M i e t z a h l u n g - € keine Erhöhung bekannt 23.800,00 € 23.800,00 €
Informationen zum Zuschuss1 Antragsinhalte Referat / Dienststelle2
Bezeichnung Produkt Kostenstelle Bezeichnung Kostenstelle Kostenart Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses EU-Beihilferelevanz3 Förderumfang Planansatz 2022 in € Planansatz 2023 in € Antrag 2024 Zuschuss- Empfänger in € Antrag 2024 des Zuschusse mpfänger s liegt bei Dienststell e vor (JA/NEIN Differenz Antrag Zuschuss-Empfänger zu Planansatz 2023 in € (wird berechnet) geförderte Personalkosten im Antrag 2023 in € davon Tarifsteigerungen zur Planung 2024 explizit beantragt? (Betrag + Begründung) davon sonstige PK-Mehrungen für 2024 beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung Ansatz 2024 durch Referat / Dienststelle in € aktueller Stand Haushaltsplan Entwurf 2024/ Kämmereipaket
Einricht. Inobhutna. Z367601001 Schlupfwinkel (BKZ) 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Schlupfwinkel e. V. Vermeidung und Entgegenwirkung von verstetigter Obdachlosigkeit bei Jugendlichen (SleepIn); Hilfestellung und Beratung bei Problemen von Jungen und jungen Männnern insbes. im Zusammenhang mit Gewalterfahrungen (aktiv und passiv) (Jungenberatung ) keine EU-Beihilfe PBKZ 296.700,00 291.513,00 338.483,00 € JA 46.970,00 € 153.650,79 (Sleep In) 86.522,80 (Jungenbüro) tarifliche Steigerung und Stufenaufstiege Sleep In 9%; Jungenbüro 14% 3.670 € Miet(nebenkosten), Sachkosten Personal-und Sachkostensteigerungen sind rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbar. Gewährung der Erhöhung um die tariflich bedingte Personalkostensteigerungsquote in Höhe von 8% gem. nachgewiesener Steigerung lt. Anträgen auf Basis des Personalkostenanteils des Vorjahres. 310.727,00 € 310.727,00 €
Lacrima n. n. 'Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Johanniter Unfallhilfe e. V. Gruppenangebot für trauernde Kinder- und Jugendliche keine EU-Beihilfe PBKZ 60.000,00 € JA Lacrima bietet kindgerechte Trauerarbeit in betreuten Gruppen für trauernde Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Beratungen, Seminare und Vorträge für Betroffene, Eltern und Angehörige sowie psychische Stabilisierung der Kinder. Im Bereich Trauerhilfe für Kinder und Jugendliche ist in Nürnberg bisher kein vergleichbares Angebot vorhanden. Der Träger ist mit dem Jugendamt und weiteren Trägern der freien Jugendhilfe gut vernetzt. Die Förderung ist zur qualifizierten Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft, Kosten für Verwaltung, Material und Miete notwendig. 30.000,00 € - €
Jugendinitiative Fliederlich n.n. 'Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Fliederlich e. V. offener Jugendtreff und Beratung für LGBTQIA+ Jugendliche PBKZ 18.000,00 € JA Finanzierung der Personal- und Arbeitsplatzkosten einer sozialpädagogischen Fachkraft im Umfang von 0,25 VK zur Unterstützung des ehrenamtlichen Gruppenangebots und als Ansprechperson für psychosoziale Beratung der Gruppenteilnehmer*innen der LGBTIQ- Menschen der Jugendinitiative im offenen Jugendtreff. Bisher gibt es keine eigene zielgruppenspezifische hauptamtliche Anlaufstelle für queere Jugendliche in Nürnberg. Diese ist jedoch dringend erforderlich, um die Rahmenbedingungen für einen Save Space, also für ein geschütztes sicheres Setting zu schaffen, als auch, um voll umfängliches Fachwissen zu den Belangen der Zielgruppen aufzubauen. Die Kooperation mit Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg und die Beteiligung an einem im Aufbau befindlichen Netzwerk ist Teil der Aufgabenbeschreibung. 18.000,00 € - €

1 Daten zum Zuschussempfänger, Inhalt/Zweck und Förderumfang wurden aus der Zuschussliste des Vorjahres übernommen und sind vom Zuwendungsgeber zu prüfen. 2 Ergebnis Antragsprüfung: Wie stellt sich der Bedarf aus Sicht des Fachreferats/der Fachdienststelle dar? Ist der Zuschuss durch die Stadt Nürnberg und ggf. beantragte Erhöhungen inhaltlich erforderlich? Kommen andere Möglichkeiten der Kompensation in Betracht (z.B. durch Eigenmittel oder Eigenleistung, andere/weitere Zuschussgeber, Überschüsse aus Vorjahren, vertretbare inhaltliche Einschränkungen/Veränderungen o.ä.)? Unterliegt der Zuschuss einer Haushaltskonsolidierung? Weitere Hinweise oder Besonderheiten zu diesem Zuschuss, etc.

3 Beihilferelevanz: zu „Keine EU-Beihilfe“: Prüfung nach 20.1 ZuwGA erforderlich. Das Vorliegen einer Beihilfe kann hier nur dann abgelehnt werden (= keine Beihilfe),

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist vom Vorliegen einer Beihilfe auszugehen. Der Grund für die Ablehnung einer Beihilfe ist in der Spalte "Erläuterung zur Beihilferelevanz" in Stichpunkten darzulegen (z.B. "kein Unternehmen", "nur lokale Ausrichtung"). In Zweifelsfällen wird die Behandlung des Zuschusses nach 21. ZuwGA unter Beachtung der dortigen Bestimmungen für de-minimis-Beihilfen empfohlen.

zu "Betrauungsakt": Verfahren nach 23. ZuwGA. Für Betrauungsakte in Form von Zuwendungsbescheiden ist nach 23.5 und 23.6 ZuwGA eine Abstimmung mit RA und Ref I/II empfehlenswert.

zu "AGVO": Jenseits der de-minimis-Schwellen ist nach 22. ZuwGA insbesondere die Freistellung nach der AGVO zu prüfen. Für die hiernach freigestellten Gruppen (KMU, Sport und Kultur) vgl. 22.2 ZuwGA. Auf die damit verbundenen Transparenzpflichten der Dienststellen nach 22.3 ZuwGA wird hiermit noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Vgl. hierzu auch die Seite des StMWI: https://www.stmwi.bybn.de/eu-beihilferecht/informationen-zur-umsetzung-der-agvo In der Spalte "Erläuterung zur Beihilfe" ist anzugeben, welcher exakte Freistellungstatbestand der AGVO einschlägig ist (bspw. Art. 53 Nr. 2b AVGO)

zu: "andere EU-Beihilfe": Wenn die einschlägige Rechtsnorm für die Zulässigkeit der Beihilfe nicht aufgeführt ist, bitte diese im Feld "Erläuterungen zur Beihilfe" benennen. Bspw. "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020", oder "Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze", etc.

  1. Produkthaushalt 2024 – Übersicht der Produkte im Jugendamt

Im Jugendamt sind alle Bereiche und Aufgaben auf 27 Produkte verteilt.

Im Haushaltsplan (Etat) für das Jugendamt wird jedes Produkt mittels eines Datenblatts dargestellt. Das Produktdatenblatt gliedert sich in die folgenden Bereiche:

1. Produktbeschreibung

2. Aufstellung der zum Produkt gehörigen Leistungen

  1. Ziele und Kennzahlen mit Teilbereichen: Beschreibung der Zielgruppen, Globalziele Grundzahlen operationale Ziele mit den zugehörigen Kennzahlen

4. Budget

Darstellung der Finanzzahlen des Produktbudgets

5. Weitere Kennzahlen

Ziele und Kennzahlen wurden seit Beginn der Einführung des Produkthaushaltes aufgenommen und kontinuierlich in den Haushaltsjahren seit 2014 überprüft und modifiziert. Die weiteren Kennzahlen werden automatisiert gesamtstädtisch aus anderen Systemen erstellt. Des Weiteren tauchen in einigen Produkten keine Angaben zu Personalkosten auf, da diese nicht immer dem Produkt zugeordnet werden können.

Übersicht der 27 Produkte für das Jugendamt der Stadt Nürnberg

242000 Ausbildungsförderung

361000 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

362100 Zentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit

362101 Planung und Beteiligung

362200 Kinder- und Jugenderholung

363100 Jugendsozialarbeit

363101 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

363102 Sonstige Hilfen

363300 Hilfen zur Erziehung

363301 Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIIl)

363400 Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII)

363500 Adoptionsvermittlung, Vollzeitpflege, Amtsvormundschaft, -pflegschaft, -beistandschaft

363600 Ambulante Hilfen

363700 Unterhaltsvorschuss

363900 Sonstige Leistungen des allgemeinen Sozialdienstes

364000 Verwaltung Jugendamt

365100 Kommunale Kinderkrippen

365101 Kommunale Kindergärten

365200 Kommunale Kinderhorte

365300 Kindertageseinrichtungen freier Träger

365400 Tagespflege

365500 Sonstige Einrichtungen

366100 Kommunale Einrichtungen der Jugendarbeit

366200 Jugendeinrichtungen freier Träger

367500 Erziehungs- und Familienberatung / Familienbildung

367600 Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung

367601 Einrichtungen für Inobhutnahmen

11. Budgetbericht 2024

Hinweis zu I1 Haushalt 2024: Verteilung durch Stk ist noch nicht erfolgt. Die Zuteilung soll erst zum Kämmereipaket erfolgen.

Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Version 24 Planungsrunde 02
Kostenart Gesamtbudget Produkt Gesamtbudget Produkt Gesamtbudget Produkt K 1 - Sachbudget K 2 - Personalbudget K 3 - Sozialtransfer K 4 - ILV K 5 - Sonstiges I 1- Invest.budget
Profit Center EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
242000 Ausbildungsförderung 555.707 582.835 626.509 49.525 507.462 69.507 16
361000 Kind.Tageinr/-pflege 18.067.717 16.231.819 17.678.511 52.147 1.710.997 15.595.000 312.876 7.492
362100 Zentrale Aufgaben 535.891 614.424 743.025 120.161 393.539 227.644 1.681
362101 Planung/Beteiligung 875.750 905.318 943.561 185.266 644.022 122.271 -7.999
362200 Kind-/Jugenderholung 60.876 62.008 63.987 750 24.593 35.000 3.537 108
363100 Jugendsozialarbeit 5.474.831 5.946.100 6.494.215 248.622 5.377.172 867.866 555
363101 Kinder-/Jugendschutz 1.053.644 1.106.389 1.125.466 185.449 773.121 166.450 446
363102 Sonstige Hilfen 4.238.396 3.575.240 3.402.988 25.839 257.352 3.077.288 42.145 365
363300 Hilfen zur Erziehung 46.810.311 50.618.223 49.126.345 434.679 4.559.506 43.380.726 745.470 5.964
363301 Eingliederungshilfe 28.604.148 31.436.118 27.771.872 156.572 1.621.353 25.713.737 277.913 2.298
363400 Inobhutnahme 5.042.781 6.513.198 5.937.379 115.489 1.307.648 4.325.608 186.946 1.688
363500 Adopt./Pfl.kind./BPV 4.327.964 4.581.488 4.816.087 406.197 3.806.613 500 600.828 1.949
363600 Ambulante Hilfen 274.105 306.790 319.750 -29.764 557.012 -330.700 121.754 1.448
363700 Unterhaltsvorschuss 1.935.708 2.017.699 2.161.692 54.181 1.777.750 321.977 7.784
363900 Sonst.Leistungen ASD 8.200.505 8.736.169 9.412.294 814.552 6.295.342 1.289.076 1.009.056 4.269
364000 Verwaltung Jugendamt 668.988 761.821 819.902 -7.630 744.795 82.345 391
365100 Kommu. Kinderkrippen 2.803.928 3.402.096 3.376.186 -1.611.862 3.751.201 1.221.520 15.327
365101 Kommun. Kindergärten 13.775.956 14.649.989 17.129.508 -5.517.246 16.135.250 5.896.249 615.254
365200 Kommun. Kinderhorte 31.141.612 34.539.377 35.895.703 -7.996.888 34.177.765 8.747.257 967.569
365300 Einricht. fr. Tr. 68.294.305 72.508.062 75.746.434 -4.796.737 1.032.328 75.653.408 433.149 3.424.285
365400 Tagespflege 2.921.793 3.084.612 3.171.307 2.729.589 97.850 319.900 23.967
365500 Sonst. Einrichtungen 783.112 800.459 829.755 72.411 175.493 472.865 69.234 39.753
366100 KommEinricht.JugendA 10.243.229 10.694.682 11.258.140 928.102 8.101.584 14.000 2.015.519 198.935
366200 Jugende. freie Träg. 7.254.780 7.457.850 8.068.549 14.547 1.543.919 6.255.641 199.618 54.823
367500 Erziehberat/Fambild 4.259.056 4.478.705 4.742.956 63.031 1.572.786 2.769.191 280.360 57.589
367600 Einrichtung für HzE 477.327 788.341 378.974 157.596 2.171.983 -2.526.600 557.335 18.661
367601 Einricht. Inobhutna. 1.613.317 1.468.236 1.729.634 2.182.096 2.565.700 -3.574.773 543.394 13.217
Gesamt 270.295.736 287.868.047 293.770.728 -10.963.327 101.684.136 172.469.866 25.146.188 5.433.866 0

Organisationseinheit: Jugendamt Produktgruppe: 242 Fördermaßnahmen für Schüler

Produkt: 242000 Ausbildungsförderung

Berechnung, Entscheidung und Auszahlung von Leistungen nach dem BAföG, BayAföG und AFBG. BAföG sind Fördermittel zur Deckung und Sicherung des Bedarfs von Schülern und Studierende für deren Lebensunterhalt und Ausbildung. Ausbildungsförderung wird allgemein im Schülerbereich als Zuschuss geleistet. Bei den Besuch von Höheren Fachschulen und Akademien wird der monatl. Förderungsbetrag zur Hälfte als Darlehen geleistet. AFBG: Förderleistungen zur finanziellen Unterstützung von Teilnehmern an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Leistungen für Aufstiegsfortbildung wird für Fachkräfte geleistet, die sich nach einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung auf eine herausgehobene Berufstätigkeit in einem Betrieb vorbereiten.

Leistungen

L242000001 Ausbildungsförderung (BAföG) L242000002 Ausbildungsförderung (AFBG)

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: BAföG: Schülerinnen und Schüler, grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, die die Vorgaben des BAföG bzw. des BayAföG erfüllen.AFBG:Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen, die die Vorgaben des AFBG erfüllen. Globalziele: BAföG: Die Förderleistungen sollen die Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Ausschöpfung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten gewährleisten. AFBG: Die Fördermittel haben das Ziel, die Teilnahme an Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen durch eine staatliche Unterstützung finanziell abzusichern.

Produktgrundkennzahlen:

Anträge Ausbildungsförderung gesamt ANZ 3.000 3.000 2.279

Anträge BAFÖG ANZ 1.900 2.000 1.354

Bewilligungen BAFÖG ANZ 1.250 1.320 945

Ablehnungen BAFÖG ANZ 210 170 213

Anträge AFBG (Meister-BAFÖG) ANZ 1.100 1.000 925

Bewilligungen AFBG (Meister-BAFÖG) ANZ 750 700 746

Ablehnungen AFBG (Meister-BAFÖG) ANZ 60 30 74

Ziel 1: Antragsbearbeitung innerhalb nominierter Frist

Durchschnittliche Bearbeitungszeit Ausbildungsförderung WCH 6,00 6,00 3,99

Organisationseinheit: Jugendamt Produktgruppe: 242 Fördermaßnahmen für Schüler

Erträge (primär) € -100 -100 -1.600 Aufwendungen (primär) € 48.750 48.750 48.503 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 875 957 735

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 49.525 49.607 47.638

Erträge (primär) € 0 0 -11.796 Aufwendungen (primär) € 489.003 446.481 444.871 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 18.459 17.224 9.720

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 507.462 463.705 442.794

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 700 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 0 0 700

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 53.194 51.393 41.336 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 10.151 11.029 10.313 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 6.162 7.082 7.519

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 69.507 69.504 59.169

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 16 18 33

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 16 18 33

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 626.509 582.835 550.334

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 1,15 1,09 1,02 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 0,02 0,02 0,33

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 7,50 7,50 6,45

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Organisationseinheit: Jugendamt Produktgruppe: 361 Kinder in Tageseinrichtungen/-pflege

Produkt: 361000 Kinder in Tageseinrichtungen/-pflege

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, Mittagsbetreuung und Tagespflege: Vollständiger bzw. teilweiser Erlass oder vollständige bzw. teilweise Übernahme des Elternbeitrages von einzelnen Kindern in Tageseinrichtungen, der Mittagsbetreuung und in Tagespflege. Entgegennahme von Anträgen, Berechnung bzw. Prüfung der zumutbaren Belastung der Familien, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Bewilligung, Ablehnung oder Beendigung der Leistung, Zahlbarmachung und laufende Anpassung der übernommenen Elternbeiträge, Beratung der Antragsteller, der Kindertageseinrichtungen und der Vermittlungsstellen der Tagespflege in allen Fragen zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten.

Leistungen

L361000001 Förd. v. Kindern in Tageseinr.u. -pflege

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Erziehungsberechtigte von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, denen die Belastung der Kinderbetreuungskosten wirtschaftlich nicht zuzumuten ist. Globalziele: Erfüllung des gesetzlichen Förderungsgrundsatzes- und Anspruches von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kinder und deren Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen des SGB VIII.

Produktgrundkennzahlen:

Anträge KiTa ANZ 15.500 15.500 13.495

Bewilligungen KiTa ANZ 15.000 14.050 14.545

Ablehnungen KiTa ANZ 500 1.450 1.118

Im Betriebsjahr bearbeitete Anträge ANZ 15.500 15.500 15.663

Organisationseinheit: Jugendamt Produktgruppe: 361 Kinder in Tageseinrichtungen/-pflege

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 103.139 103.102 166.887 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -50.992 -50.793 -83.990

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 52.147 52.309 82.896

Erträge (primär) € 0 0 -80.573 Aufwendungen (primär) € 3.430.275 3.167.355 3.253.784 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -1.719.278 -1.587.106 -1.606.557

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 1.710.997 1.580.248 1.566.654

Erträge (primär) € -20.000 -20.000 -24.413 Aufwendungen (primär) € 15.615.000 14.304.400 13.310.045 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0 K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 15.595.000 14.284.400 13.285.632

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 419.682 409.163 378.601 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 119.183 111.617 111.126 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -225.989 -213.417 -194.476

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 312.876 307.364 295.251

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 15.314 15.315 16.156 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -7.822 -7.816 -8.216

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 7.492 7.498 7.940

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 17.678.511 16.231.819 15.238.374

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 32,44 30,34 28,33 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 0,10 0,11 0,22

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 54,30 54,30 53,15

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 362100 Zentrale Aufgaben Kinder-/Jugendarbeit

Angebote, Programme und Veranstaltungen im fachlichen Kontext der Kinder- und Jugendarbeit, z.B. Planung, Organisation und Durchführung eines attraktiven, nutzerfreundlichen und niederschwelligen Ferienprogramms in den Pfingst- und Sommerferien sowie der Ferienbetreuung für Grundschulkinder, Konzeptionierung und Entwicklung des Aufgabenfeldes kulturelle Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien, jährliche Durchführung des Nürnberger Forums der Kinder- und Jugendarbeit.

Leistungen

L362100002 Kulturelle Bildung Kinder/Jugendliche L362100003 Nürnberger Forum d.Kinder- u. Jugendarb. L362100005 Ferienprogramme L362100006 Ferienbetreuung

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Kinder, Jugendliche, Familien, Fachkräfte, Multiplikatoren und Koordinationspartner aus örtlicher und überörtlicher Jugendhilfe, Schule und Hochschule, Stadtplanung und weiterer verwandter Arbeitsfelder. Globalziele: Entwicklung eines kinder-/familiengerechten, bedarfs-/bedürfnisorientierten Ferienprogramms. Die Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen bezüglich individueller und sozialer Lebenskompetenz sowie kulturellen Bildung. Das Nürnberger Forum soll u.a. zur Qualifizierung von Fachkräften der Jugendhilfe beitragen. Weiterentwicklung der Ferienbetreuung.

Produktgrundkennzahlen:

gebuchte Plätze im Ferienprogramm ANZ 4.875 5.250 4.139

Teilnehmer Rosenmontag ANZ 8.000 5.000 500

gebuchte Plätze (Ferienbetreuung) ANZ 2.250 1.875 2.898

Ziel 1: Möglichst hohe Anz. an Teilnehmerplätzen von Ferienbetreuung

Teilnehmerplätze Ferienbetreuung ANZ 3.000 2.500 3.445

Ziel 2: Möglichst hoher Auslastungsgrad bei der Ferienbetreuung

Auslastungsgrad Ferienbetreuung % 75,00 75,00 84,12

Ziel 3: Möglichst hohe Anzahl an Teilnehmerplätzen im Ferienprogramm

Teilnehmerplätze Ferienprogramm ANZ 6.500 7.000 5.500

Ziel 4: Möglichst hoher Auslastungsgrad beim Ferienprogramm

Auslastungsgrad der Plätze im Ferienprogramm % 75,00 75,00 75,26

Ziel 5: Erreichen e. Mindestanzahl v. kultur. Veranstaltungen/Jahr

Kulturelle Veranstaltungen f. Kinder u. Jugendl. ANZ 30 20 48

Ziel 6: Möglichst viele TN an den kulturellen Veranstaltungen

Teilnehmer bei kulturellen Veranstaltungen ANZ 1.250 1.000 1.497

Ziel 7: Erreichen der Höchst-Teilnehmerzahl beim Nbg. Forum

Teilnehmer gesamt am Nbg. Forum ANZ 220 220 236

Erträge (primär) € -122.000 -122.000 -101.575 Aufwendungen (primär) € 232.285 229.967 200.119 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 9.876 2.674 -4.246

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 120.161 110.641 94.298

Erträge (primär) € 0 0 -11.311 Aufwendungen (primär) € 489.918 466.384 511.593 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -96.378 -91.237 -90.360

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 393.539 375.147 409.922

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 5

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 0 0 5

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 173.945 73.277 48.248 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 59.997 72.304 72.706 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -6.298 -17.997 -18.024

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 227.644 127.583 102.930

Erträge (primär) € -111 -110 -111 Aufwendungen (primär) € 208 206 3.325 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 1.584 956 -555

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 1.681 1.053 2.659

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 743.025 614.424 609.814

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 1,36 1,15 1,13 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 16,90 17,53 14,45

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 7,54 7,54 7,15

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 362101 Planung und Beteiligung

Das Jugendamt als Bedarfsträger für öffentliche Spielflächen setzt in Abstimmung mit weiteren beteiligten Dienststellen die konzeptionellen Vorgaben der Jugendhilfeplanung Spielen in der Stadt in Maßnahmenplanung um und koordiniert die Umsetzung. Das Jugendamt schafft und sichert strukturelle Beteiligungsverfahren von Kindern und Jugendlichen und führt diese verantwortlich durch. Das Jugendamt ist in geschäftsführender Funktion für die Kinderkommission tätig und berät dieses Gremium in kinderpolitischen Fragen. Das Jugendamt leistet Fachberatung für die Aktivspielplätze und berät Trägervereine und MitarbeiterInnen in allen planerischen, organisatorischen und konzeptionell-inhaltlichen Fragen sowie im Bereich Personalentwicklung.

Leistungen

L362101001 Spielflächenplanung L362101002 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen L362101003 Geschäftsführung Kinderkommission L362101004 Fachberatung Aktivspielplätze

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Kinder, Jugendliche, Familien, freie Träger der Jugendhilfe (Träger Aktivspielplätze) und Kinderkommission (Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses). Globalziele: §1 SGB VIII positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine Kinder- und familienfreundliche Umwelt schaffen und erhalten.

Produktgrundkennzahlen:

Teilnehmer Weltkindertag ANZ 6.500 5.500 7.000

Teilnehmer Sommernachtstraum ANZ 6.500 4.500 7.000

Ziel 1: Ausreichende Anzahl von Kinderversammlungen im Jahr

Kinderversammlungen im Jahr ANZ 9 9 5

Ziel 2: Ausr. Anz. Versammlungen, Verfahren u. Projekte f. Jugendl. Versammlungen, Verfahren u. -projekte f. Jugendl. ANZ 155 155 201

Ziel 3: Kontinuierl. Arbeit d. Kinderkommission (Zahl d. Sitzungen)

Sitzungen der Kinderkommission pro Jahr ANZ 5 5 20

Erträge (primär) € -1.000 0 -106.430 Aufwendungen (primär) € 174.531 176.770 286.463 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 11.735 16.979 13.782

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 185.266 193.749 193.815

Erträge (primär) € 0 0 -6.207 Aufwendungen (primär) € 346.586 321.734 356.376 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 297.436 273.964 265.426

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 644.022 595.698 615.595

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 0 0 0

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 32.319 16.061 28.652 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 7.408 7.408 7.845 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 82.545 95.852 94.374

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 122.271 119.321 130.871

Erträge (primär) € -9.076 -8.596 -9.076 Aufwendungen (primär) € 774 5.153 15.147 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 303 -7 -3.805

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € -7.999 -3.449 2.266

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 943.561 905.318 942.547

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 1,73 1,69 1,75 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 1,93 1,71 17,72

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 4,35 4,35 4,20

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 362200 Kinder- und Jugenderholung

Förderung der Jugendarbeit durch individuelle Bezuschussung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen und Ferienfahrten um Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen unabhängig von den familiären wirtschaftlichen Verhältnissen durch ein Ferienerlebnis in ihrer sozialen und gesellschaftlichen Kompetenz zu stärken und soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Entgegennahme von Anträgen, Berechnung bzw. Prüfung der zumutbaren Belastung der Familien, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Bewilligung oder Ablehnung des Zuschusses, Zahlbarmachung, Beratung der Antragsteller und der Maßnahmenträger der Kinder- und Jugendarbeit.

Leistungen

L362200001 Individuelle Ferienerholung

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Kinder ab dem 6. Lebensjahr, Jugendliche und junge Volljährige bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Globalziele: Ermöglichung der Teilnahme an Ferienmaßnahmen anerkannter Träger der Jugendarbeit unabhängig von den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Produktgrundkennzahlen:

Übernahmen (indiv. Ferienerholung) ANZ 90 90 14

Ablehnungen (indiv. Ferienerholung) ANZ 5 5 0

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 750 752 1.191

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 750 752 1.191

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 24.593 22.714 22.519

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 24.593 22.714 22.519

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 35.000 35.000 8.360 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 35.000 35.000 8.360

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 75 88 89 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 3.462 3.347 3.115

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 3.537 3.435 3.205

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 108 108 114

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 108 108 114

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 63.987 62.008 35.389

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 0,12 0,12 0,07 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 0,00 0,00 0,00

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 0,00 0,00 0,00

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 363100 Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)

JaS ist ein sozialpädagogisches Beratungs-/Unterstützungsangebot der Jugendhilfe für Schülerinnen und Schüler, bei dem JaS-Fachkräfte kontinuierlich an Schulstandorten tätig sind und mit Schulleitungen und Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammen arbeiten. Kooperationen finden auch mit Beratungsinstitutionen und außerschulischen Einrichtungen statt. Grundlage für JaS ist das Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“, nach dem zunächst JaS-Stellen an Nürnberger Haupt- und Berufsschulen sowie an Sonderpädagogischen Förderzentren anteilig staatliche Zuwendungen erhielten. Seit September 2010 wurde das Förderprogramm auch für Grundschulen, für Grundschulstufen an Förderzentren und Realschulen (in besonders gelagerten Einzelfällen) ausgeweitet.

Leistungen

L363100001 JaS MS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule L363100002 JaS MS Dr.-Theo-Schöller-Schule L363100003 JaS MS Scharrerschule L363100004 JaS MS Sperberschule L363100005 JaS MS St.Leonhard L363100006 JaS MS Neptunweg L363100007 JaS MS Georg-Ledebour-Schule L363100008 JaS MS Adalbert-Stifter-Schule L363100009 JaS MS Thusnelda-Schule L363100010 JaS MS Georg-Holzbauer-Schule L363100011 JaS SFZ MS An der Bärenschanze L363100012 JaS MS Schlößleinsgasse L363100013 JaS MS Altenfurt L363100014 JaS SFZ MS Jean-Paul-Platz L363100015 JaS MS Hummelsteiner Weg L363100016 JaS MS Johann-Daniel-Preißler-Schule L363100017 JaS MS Bismarck-Schule L363100018 JaS MS Konrad-Groß-Schule L363100019 JaS SFZ MS Paul-Moor-Schule L363100020 JaS MS Friedrich-Staedtler-Schule Hinweis: Es gibt noch weitere Leistungen, die an dieser Stelle nicht angedruckt werden.

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler, die zur Förderung ihrer schulischen Entwicklung sowie der sozialen und beruflichen Integration in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (§ 13 SGB VIII). Globalziele: JaS hat zum Ziel, Schüler/innen der genannten Zielgruppe bei persönlichen, familiären und schulischen Problemen zu unterstützen. Entsprechend der Rahmenkonzeption JaS sowie einer kontinuierlich zu überarbeiteten Bedarfsplanung verbessert JaS die soziale und schulische Integration für Schüler/innen, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf aufweisen.

Produktgrundkennzahlen:

Mittelschulen mit JaS Standort ANZ 23 23 23

JaS Stellen an Mittelschulen VK 23,50 23,50 23,50

Grundschulen mit JaS Standort ANZ 29 29 29

JaS Stellen an Grundschulen VK 18,75 18,75 18,75

Sond.-päd. Förd.-Zentr. mit Jas Standort ANZ 11 11 11

JaS Stellen an sond.-päd. Förd.-zentr. VK 10,50 10,50 8,75

Berufschulen mit JaS Standort ANZ 13 13 13

JaS Stellen an Berufschulen VK 13,25 13,25 13,25

Realschl./Gymnasien mit JaS Standort ANZ 7 7 7

JaS Stellen an Realsch./Gymnasien VK 8,27 8,27 8,27

Ziel 1: JaS-Bedarfs-u.Ausbauplanung wird umgesetzt

Mit JaS besetzte Schulen insgesamt ANZ 83 83 83 VK-Stellen JaS insgesamt VK 74,27 74,27 72,52

Erträge (primär) € 0 0 -200 Aufwendungen (primär) € 229.059 131.850 133.476 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 19.564 22.869 17.001

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 248.622 154.719 150.277

Erträge (primär) € -1.015.880 -1.054.143 -1.033.823 Aufwendungen (primär) € 6.038.183 5.657.942 5.429.347 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 354.869 324.494 313.278

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 5.377.172 4.928.292 4.708.802

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 0 0 0

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 637.307 616.289 552.955 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 120.510 124.681 119.729 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 110.049 122.058 119.975

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 867.866 863.028 792.660

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 1.042 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 555 61 -5.993

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 555 61 -4.951

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 6.494.215 5.946.100 5.646.787

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 11,92 11,11 10,50 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 16,21 18,21 17,45

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 81,35 81,35 73,67

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 363101 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Angebote der Information, Beratung, Schulung/Qualifizierung/Fortbildung sowie Planung, Organisation und Durchführung von Programmen, Projekten, Kampagnen und Veranstaltungen in den Arbeitsfeldern Kinder- und Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Sucht-, Alkohol- und Gewaltprävention.

Leistungen

L363101001 Kinder- und Jugendschutz L363101002 Jugendmedienschutz L363101003 Suchtprävention L363101004 Alkoholprävention L363101005 Gewaltprävention

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Kinder, Jugendliche, Eltern, Erziehungsberechtigte, Fachkräfte, Multiplikatoren und Kooperationspartner aus Jugendhilfe und Schule, Veranstalter und Gewerbetreibende und die Öffentlichkeit. Globalziele: Junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Produktgrundkennzahlen:

Ziel 1: Durchführung Mindestanz. an Angeboten im Jugendmedienschutz

Angebote und Maßnahmen Jugendmedienschutz ANZ 220 220 197

Ziel 2: Durchführung Mindestanzahl an Angeboten der Suchtprävention

Angebote in der Suchtprävention ANZ 140 140 199

Ziel 3: Durchführung Mindestanzahl an Angeboten d. Alkoholprävention

Angebote in der Alkoholprävention ANZ 115 115 123

Ziel 4: Durchführung Mindestanzahl an Projekten d. Gewaltprävention

Projekte in der Gewaltprävention ANZ 100 90 117

Erträge (primär) € 0 0 -8.909 Aufwendungen (primär) € 168.192 172.140 167.977 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 17.257 24.969 20.268

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 185.449 197.109 179.336

Erträge (primär) € -50.000 -50.000 -58.187 Aufwendungen (primär) € 385.715 372.306 345.590 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 437.406 402.888 390.333

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 773.121 725.193 677.736

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 0 0 0

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 40.081 38.802 38.562 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 4.980 4.336 5.124 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 121.389 140.959 138.786

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 166.450 184.096 182.472

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 446 -9 -5.596

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 446 -9 -5.596

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 1.125.466 1.106.389 1.033.948

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 2,07 2,07 1,92 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 9,03 9,18 11,97

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 4,78 4,78 4,41

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 363102 Sonstige Hilfen

Beratung und Vermittlung folgender Hilfen: a) Betreuung von Müttern oder Vätern (mit Kindern unter sechs Jahren) in einer geeigneten Wohnform, solange sie auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung diese Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen (§ 19). b) Betreuung und Versorgung des Kindes im Haushalt beim Ausfall von Eltern(teilen) aus beruflichen/gesundheitlichen/sonst. Gründen (§ 20). c) Unterstützung der Personensorgeberechtigten bei notw. Unterbringung ihrer Kinder zur Erfüllung der Schulpflicht infolge ständigen beruflichen Ortswechsels (§ 21). d) Soziales Training (in der Form der Sozialen Gruppenarbeit) aufgrund jugendrichterlicher Weisung (§ 10 JGG i.V.m. §§ 27, 29 bzw. 41 SGB VIII). e) Jugendsozialarbeit und deren verwaltungsmäßige Abrechnung.

Leistungen

L363102010 Region 1 / sonstige Hilfen L363102020 Region 2 / sonstige Hilfen L363102030 Region 3 / sonstige Hilfen L363102040 Region 4 / sonstige Hilfen L363102050 Region 5 / sonstige Hilfen L363102060 Region 6 / sonstige Hilfen L363102070 Region 7 / sonstige Hilfen L363102080 Region 8 / sonstige Hilfen L363102090 Region 9 / sonstige Hilfen L363102300 Sonst.Hilfen junge Flüchtlinge minderjäh L363102400 Sonst.Hilfen junge Flüchtlinge volljähr.

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Mütter und Väter (Leistungen nach §§19, 20), Personensorgeberechtigte (§ 21, § 10 JGG i.V.m. §§ 27, 29) und junge Volljährige (§ 10 JGG i.V.m. §§ 27, 29). Globalziele: Junge Menschen sind in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert, Benachteiligungen sind vermieden oder abgebaut, Eltern sind in ihrer Erziehungsaufgabe sicher und kompetent, Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren geschützt.

Produktgrundkennzahlen:

Junge Menschen im Alter von 0-21 Jahren ANZ 101.571 97.522 97.862

Leistungsdichte sonstige Hilfen ‰ 0,94 1,00 0,90

Ziel 1: Vermeidung von Fallzahlensteigerungen

Fallzahlen im Bereich der sonst. Hilfen ANZ 95 98 88

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 25.839 24.543 22.750

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 25.839 24.543 22.750

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 257.352 239.675 228.240

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 257.352 239.675 228.240

Erträge (primär) € -294.519 -507.750 -156.245 Aufwendungen (primär) € 3.371.751 3.776.429 2.868.542 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 56 56 42 K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 3.077.288 3.268.735 2.712.339

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 6.692 8.567 10.389 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 35.453 33.583 32.769

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 42.145 42.150 43.158

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 365 137 559

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 365 137 559

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 3.402.988 3.575.240 3.007.045

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 6,24 6,68 5,59 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 8,73 13,45 5,45

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 0,00 0,00 0,00

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 363300 Hilfen zur Erziehung

Sicherstellung einer dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechenden Erziehung, wenn diese seitens der Sorgeberechtigten nicht gewährleistet ist in Form von Beratung und Vermittlung von geeigneten Hilfen. Gewährung von Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung an junge Volljährige, solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Verwaltungsmäßige Abrechnung der gewährten Hilfen.

Leistungen

L363300110 Region 1 / HzE Kinder u. Jugendliche L363300120 Region 2 / HzE Kinder u. Jugendliche L363300130 Region 3 / HzE Kinder u. Jugendliche L363300140 Region 4 / HzE Kinder u. Jugendliche L363300150 Region 5 / HzE Kinder u. Jugendliche L363300160 Region 6 / HzE Kinder u. Jugendliche L363300170 Region 7 / HzE Kinder u. Jugendliche L363300180 Region 8 / HzE Kinder u. Jugendliche L363300190 Region 9 / HzE Kinder u. Jugendliche L363300210 Region 1 / HzE junge Volljährige L363300220 Region 2 / HzE junge Volljährige L363300230 Region 3 / HzE junge Volljährige L363300240 Region 4 / HzE junge Volljährige L363300250 Region 5 / HzE junge Volljährige L363300260 Region 6 / HzE junge Volljährige L363300270 Region 7 / HzE junge Volljährige L363300280 Region 8 / HzE junge Volljährige L363300290 Region 9 / HzE junge Volljährige L363300300 HzE junge Flüchtlinge minderjährig L363300400 HzE junge Flüchtlinge volljährig Hinweis: Es gibt noch weitere Leistungen, die an dieser Stelle nicht angedruckt werden.

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Sorgeberechtigte, Kinder und junge Volljährige.

Globalziele: Junge Menschen sind in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert, Benachteiligungen sind vermieden oder abgebaut, Eltern sind in ihrer Erziehungsaufgabe sicher und kompetent, Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren geschützt.

Produktgrundkennzahlen:

Junge Menschen im Alter von 0-21 Jahren ANZ 101.571 97.522 97.862

Leistungsdichte Hilfen z. Erziehung ‰ 17,84 17,84 16,85

Ziel 1: Erh. d. Vollzeitpflegequote im Verh. Z. Heimunterbringung

Vollzeitpflegequote im Verh. z. Heimunterbringungen % 55,00 55,00 57,01

Ziel 2: Vermeidung von Fallzahlensteigerungen

Fallzahlen Hilfen z. Erziehung ANZ 1.680 1.740 1.649

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 234.504 233.013 233.995 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 200.174 179.958 165.916

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 434.679 412.971 399.911

Erträge (primär) € -73.000 -73.000 -200.929 Aufwendungen (primär) € 1.947.809 1.768.925 1.751.567 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 2.684.697 2.547.502 2.469.459

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 4.559.506 4.243.426 4.020.097

Erträge (primär) € -9.920.991 -11.579.390 -7.670.117 Aufwendungen (primär) € 53.300.800 56.807.608 47.492.175 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 917 917 689 K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 43.380.726 45.229.135 39.822.747

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 288.733 293.429 178.788 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 64.368 63.507 31.580 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 392.369 373.501 366.486

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 745.470 730.437 576.853

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 6.799 377 4.591 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -834 1.876 4.593

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 5.964 2.253 9.184

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 49.126.345 50.618.223 44.828.792

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 31.226

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 90,14 94,61 83,33 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 18,01 19,81 15,70

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 27,53 27,53 25,63

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 363301 Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

Beratung und Vermittlung von Leistungen in ambulantem, teil-/vollstationärem Setting zur Linderung bzw. Beseitigung einer (drohenden) seelischen Behinderung sowie die Ermöglichung der Teilhabe am Leben und deren verwaltungsmäßige Abrechnung.

Leistungen

L363301110 Region 1 / EglH für Kinder u. Jugendli. L363301120 Region 2 / EglH für Kinder u. Jugendli. L363301130 Region 3 / EglH für Kinder u. Jugendli. L363301140 Region 4 / EglH für Kinder u. Jugendli. L363301150 Region 5 / EglH für Kinder u. Jugendli. L363301160 Region 6 / EglH für Kinder u. Jugendli. L363301170 Region 7 / EglH für Kinder u. Jugendli. L363301180 Region 8 / EglH für Kinder u. Jugendli. L363301190 Region 9 / EglH für Kinder u. Jugendli. L363301210 Region 1 / EglH für junge Volljährige L363301220 Region 2 / EglH für junge Volljährige L363301230 Region 3 / EglH für junge Volljährige L363301240 Region 4 / EglH für junge Volljährige L363301250 Region 5 / EglH für junge Volljährige L363301260 Region 6 / EglH für junge Volljährige L363301270 Region 7 / EglH für junge Volljährige L363301280 Region 8 / EglH für junge Volljährige L363301290 Region 9 / EglH für junge Volljährige L363301300 EglH junge Flüchtlinge minderjährig L363301400 EglH junge Flüchtlinge volljährig Hinweis: Es gibt noch weitere Leistungen, die an dieser Stelle nicht angedruckt werden.

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.

Globalziele: Die Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von jungen seelisch behinderten oder davon bedrohten jungen Menschen ist gesichert.

Produktgrundkennzahlen:

Junge Menschen im Alter von 0-21 Jahren ANZ 101.571 97.522 97.862

Leistungsdichte Eingliederungshilfe ‰ 10,53 10,72 10,27

Ziel 1: Vermeidung von Fallzahlensteigerungen

Fallzahlen Eingliederungshilfe ANZ 1.070 1.045 1.005

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 156.572 148.539 137.870

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 156.572 148.539 137.870

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 1.621.353 1.509.798 1.437.041

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 1.621.353 1.509.798 1.437.041

Erträge (primär) € -4.013.700 -3.450.244 -3.224.777 Aufwendungen (primär) € 29.727.089 32.941.505 25.316.205 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 348 348 261 K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 25.713.737 29.491.609 22.091.689

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 54.770 74.029 312 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 0 0 11.525 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 223.142 211.287 206.223

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 277.913 285.316 218.059

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 2.298 857 3.507

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 2.298 857 3.507

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 27.771.872 31.436.118 23.888.167

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 50,96 58,76 44,40 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 13,50 10,47 12,74

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 0,00 0,00 0,00

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 363400 Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)

Beratung und Vermittlung einer vorläufigen Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen bei einer geeigneten Person/Einrichtung/sonst. betreute Wohnform wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes/Jugendlichen dies erfordert oder es/er darum bittet und die dazugehörige kostenmäßige Abrechnung.

Leistungen

L363400110 Region 1 / ION für Kinder u. Jugendliche L363400120 Region 2 / ION für Kinder u. Jugendliche L363400130 Region 3 / ION für Kinder u. Jugendliche L363400140 Region 4 / ION für Kinder u. Jugendliche L363400150 Region 5 / ION für Kinder u. Jugendliche L363400160 Region 6 / ION für Kinder u. Jugendliche L363400170 Region 7 / ION für Kinder u. Jugendliche L363400180 Region 8 / ION für Kinder u. Jugendliche L363400190 Region 9 / ION für Kinder u. Jugendliche L363400300 Inobhutnahme junge Flüchtlinge minderjäh

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Kinder und Jugendliche.

Globalziele: Der Schutz und die Beratung der Minderjährigen sind gewährleistet. Die (pädagogischen) Perspektiven sind geklärt.

Produktgrundkennzahlen:

Kinder/Jugendliche im Alter von 0-17 Jahren ANZ 86.117 82.676 83.164

Zugänge im Bereich d. Inobhutnahmen mit UMA ANZ 450 530 429

Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahmen ANZ 90 96 61

Fallzahlen im Bereich d. Inobhutnahmen UMA ANZ 30 36 26

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 115.489 109.629 106.924

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 115.489 109.629 106.924

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 1.307.648 1.216.907 1.152.077

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 1.307.648 1.216.907 1.152.077

Erträge (primär) € -1.054.061 -1.308.867 -959.058 Aufwendungen (primär) € 5.379.408 6.312.400 4.585.946 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 261 261 196 K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 4.325.608 5.003.794 3.627.084

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 9.213 15.009 9.203 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 177.732 167.220 163.891

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 186.946 182.228 173.094

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 1.688 640 2.605

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 1.688 640 2.605

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 5.937.379 6.513.198 5.061.784

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 10,89 12,17 9,41 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 19,59 20,73 20,91

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 0,00 0,00 0,00

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 363500 Adoption/Pflegekinder/BPV

Adoptionsvermittlung: Beratung v. Personen, die Adoptionsfreigabe oder -annahme erwägen, Eignungsprüfung v. Interessenten. Durchführen v. mind. 1 Bewerberseminar. Die Fachstelle Vollzeitpflege erteilt Pflegeerlaubnisse, Rücknahmen u. Untersagungen. Jährlich werden in Koop. mit den freien Trägern 6 Wochenendpflegeelternbewerberseminare durchgeführt. Die Führung d. Beistandschaften beinhaltet die gesetzliche Vertretung v. Kindern u. Jugendlichen auf Antrag eines Elternteils z. Feststellung der Vaterschaft u. Geltendmachung der Unterhaltsansprüche. Amtsvormundschaften u. -pflegschaften beinhaltet die gesetzl. Vertretung v. Kindern u. Jugendlichen f. die gesamte elterliche Sorge oder Teilen hiervon. Zu den Beurkundungen gehört das Erstellen der Urkunden, Erstellung der Negativatteste, etc.

Leistungen

L363500001 Adoptionsvermittlung L363500002 Fachstelle Vollzeitpflege L363500003 Beistand- und Amtsvormundschaft

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Kinder, Jugendliche, junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, Mütter und Väter, Kostenträger, Abgebende, Annehmende, Pflegebewerber, Fachkräfte der freien Träger und des ASD und Pflegeeltern. Globalziele: Die Vermittlung entspricht dem Kindeswohl. Pflegeeltern sind ausreichend qualifiziert und überprüft, so dass eine passgenaue Vermittlung von Kindern, die deren Wohl entspricht, möglich ist. Die Seminare und Gruppenangebote haben eine gute Qualität.Die Organisation des Sachgebiets ermöglicht die Erfüllung der Aufgaben im gesetzlich vorgegebenen Rahmen.

Produktgrundkennzahlen:

Adoptionsfälle gesamt ANZ 30 35 33

Fälle Amtsvormundschaft ANZ 700 700 732

Teilnehmer bei Seminaren Vollzeitpflege ANZ 200 250 160

Zurückgegebene Fragebögen bei Seminaren VZPfl. ANZ 190 250 149

Ziel 1: Erreichen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Kontakte

durchschn. Kontakte pro Kind u. Jahr i. d. Amtsvormundschaft ANZ 12 12 3

Ziel 2: Möglichst hohe durchschn. Note bei Seminaren Vollzeitpflege

Durchschnittliche Bewertungsnote der Fragebögen ANZ 1 1 1

Erträge (primär) € -1.300 -1.300 -3.500 Aufwendungen (primär) € 344.771 308.611 316.690 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 62.726 69.515 65.547

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 406.197 376.826 378.737

Erträge (primär) € -140.000 -145.910 -222.769 Aufwendungen (primär) € 3.004.364 2.752.499 2.853.556 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 942.249 921.817 880.697

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 3.806.613 3.528.405 3.511.484

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 500 500 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 500 500 0

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 293.433 289.381 275.675 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 82.847 120.130 109.640 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 224.547 264.429 251.468

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 600.828 673.940 636.784

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 630 2.153 2.650 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 1.319 -336 -10.242

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 1.949 1.817 -7.593

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 4.816.087 4.581.488 4.519.412

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 8,84 8,56 8,40 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 4,22 4,80 5,04

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 40,12 39,94 36,83

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 363600 Ambulante Hilfen

Ambulante Betreuung für Jugendliche und junge Volljährige in Form von Betreutem Wohnen, Erziehungsbeistandschaft und intensiver sozialpädagogischer Betreuung orientiert sich an der Lebenswelt und setzt dort an, wo der Jugendliche steht unter Einbeziehung des familiären und sozialen Umfeldes. Im Mittelpunkt stehen die problemverursachenden Faktoren. Die Betreuung ist individuell, flexibel, kontinuierlich, ressourcen- und lösungsorientiert im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe. Die Unterstützung umfasst pädagogische, therapeutische Angebote, Beratung und Förderung im Alltag.

Leistungen

L363600001 Außenbetreutes Wohnen (ABW) L363600002 Ambulante intensive Betreuung (A.I.B.) L363600003 Erziehungsbeistandschaft

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern.

Globalziele: Soziale, berufliche, schulische Integration, Stabilisierung der Persönlichkeit.

Produktgrundkennzahlen:

Stundenkapazität Außenbetreutes Wohnen STD 192 192 192

Belegungsstunden Außenbetreutes Wohnen STD 192 192 224

Stundenkapazität Ambulante intensive Betreuung STD 2.221 2.221 2.221

Belegungsstunden Ambulante intensive Betreuung STD 2.221 2.221 2.139

Stundenkapazität Erziehungsbeistandschaft STD 2.131 2.131 2.131

Belegungsstunden Erziehungsbeistandschaft STD 2.131 2.131 2.124

Ziel 1: Möglichst hohe Auslastung Außenbetreutes Wohnen

Auslastungsgrad Außenbetreutes Wohnen % 100,00 100,00 116,41

Ziel 2: Möglichst hohe Auslastung Ambulante Intensive Betreuung

Auslastungsgrad Ambulante intensive Betreuung % 100,00 100,00 96,31

Ziel 3: Möglichst hohe Auslastung Erziehungsbeistandschaft

Auslastungsgrad Erziehungsbeistandschaft % 100,00 100,00 99,67

Erträge (primär) € -6.400 -4.100 -7.785 Aufwendungen (primär) € 18.105 18.105 14.450 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -41.469 -41.749 7.397

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € -29.764 -27.744 14.061

Erträge (primär) € 0 0 -2.417 Aufwendungen (primär) € 367.970 357.938 269.840 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 189.042 184.647 181.023

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 557.012 542.585 448.445

Erträge (primär) € -333.000 -333.000 -329.705 Aufwendungen (primär) € 2.300 2.300 33 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0 K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € -330.700 -330.700 -329.672

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 34.702 31.779 29.057 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 51.130 50.441 50.352 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 35.922 42.006 39.775

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 121.754 124.226 119.184

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 425 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 1.448 -1.577 -950

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 1.448 -1.577 -525

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 319.750 306.790 251.494

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 0,59 0,57 0,47 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 87,39 89,10 119,54

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 5,00 5,00 3,92

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 363700 Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschussleistung als staatliche Unterstützungsleistung für Alleinerziehende, deren Kind keine oder nicht ausreichende Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil erhält. Entgegennahme von Anträgen, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Erstattungsanzeigen anderer Sozialleistungsträger, Berechnung von Unterhaltsvorschussleistungen, Veranlassung der Auszahlung der Leistung über die Staatsoberkasse Bayern, Prüfung und Veranlassung der Realisierung von Ansprüchen gegen die Unterhaltsverpflichteten, Beratung der alleinerziehenden Antragsteller, der Unterhaltspflichtigen und deren beauftragten Rechtsanwälte.

Leistungen

L363700001 Sachbearbeitung UVG

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Kinder in alleinerziehenden Haushalten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und Kinder in alleinerz. Haushalten vom 12. bis Vollendung 18. Lebensjahr, die nicht auf Leistungen nach SGB II angewiesen sind oder deren alleinerz. Elternteil ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt und die keine oder keine ausreichenden Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil erhalten. Globalziele: Sicherstellung des Unterhaltes von unterhaltsberechtigten Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres um alleinerziehende Elternteile und die Kinder in ihrer schwierigen Lebenssituation finanziell abzusichern und hierdurch soziale Notlagen zu verhindern.

Produktgrundkennzahlen:

Anträge lt. Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ANZ 2.700 2.600 3.080

Bewilligungen lt. Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ANZ 1.755 1.745 1.510

Ablehnungen lt. Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ANZ 945 855 955

Gesamt-Ausgaben UVG € 22.800.000 21.000.000 20.876.807

Gesamt-Einnahmen UVG € 3.990.000 3.600.000 3.200.391

Ziel 1: Erhalt d. Rückholquote i. d. Höhe d. VJ

Rückholquote UVG % 17,50 17,14 15,33

Ziel 2: Abarbeitung Anträge ab Inkrafttr. d. UVG-Reform

Unbearbeitete Anträge ANZ 700 700 1.252

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 54.181 54.349 86.105

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 54.181 54.349 86.105

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 1.777.750 1.641.901 1.627.776

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 1.777.750 1.641.901 1.627.776

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 0 0 0

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 0 0 0 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 71.720 71.720 71.700 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 250.257 241.938 225.198

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 321.977 313.658 296.898

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 7.784 7.791 8.250

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 7.784 7.791 8.250

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 2.161.692 2.017.699 2.019.030

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 3,97 3,77 3,75 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 0,00 0,00 0,00

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 0,00 0,00 0,00

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 363900 Sonstige Leistungen ASD

Leistungen für Familien, Kinder und Jugendliche im Rahmen des SGB VIII. Förderung der Erziehung, Unterstützung bei Trennung und Scheidung sowie bei der Ausübung des Umgangsrechts in belasteten Familiensituationen. Frühe Hilfen und Hotline Kinderschutz für Risikofamilien, Koordination und Vernetzung von Hilfen und Diensten, auch mit Stadtteilbezug zur Erhöhung der Effizienz der Infrastruktur für jungen Menschen und Familien.

Leistungen

L363900001 Stadtteilkoordinatoren L363900002 Frühe Hilfen L363900003 Jugendgerichtshilfe L363900004 Familiengerichtshilfe L363900005 Beratungen nach § 16-18 SGB VIII L363900006 Schutzauftr b Kindeswohlgef § 8a SGBVIII L363900007 Hilfen außerhalb des SGB VIII L363900008 Zuschüsse an fr. Tr. im Bereich des ASD L363900009 Perspektiven für Familien L363900010 Verfahrenslotsen

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Kinder, Jugendliche und Familien.

Globalziele: Verbesserung der Bedingungen des Aufwachsenden, Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, Rechte von Kindern stärken. Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur und Vernetzung der unterschiedlichen Akteure. Familien bei der Ausübung ihres Erziehungsauftrages unterstützen, Vernachlässigung und Misshandlung verhindern.

Produktgrundkennzahlen:

Jugendgerichtsfälle ANZ 1.100 1.100 989

Familiengerichtsfälle ANZ 1.780 1.780 1.426

Beratungsfälle nach § 17, 18 SGB VIII ANZ 1.600 2.500 2.149

Ziel 1: Steigerung der Beratungsfälle nach § 16 SGB VIII

Beratungsfälle nach § 16 SGB VIII ANZ 3.000 6.000 4.451

Erträge (primär) € -182.200 -186.618 -372.206 Aufwendungen (primär) € 1.411.982 1.342.405 1.374.213 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -415.230 -388.566 -377.800

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 814.552 767.221 624.207

Erträge (primär) € -208.110 -208.110 -643.845 Aufwendungen (primär) € 11.365.175 10.706.534 10.853.708 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -4.861.724 -4.745.182 -4.583.850

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 6.295.342 5.753.243 5.626.013

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 1.290.657 1.251.036 1.214.434 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -1.581 -1.581 -1.188 K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 1.289.076 1.249.455 1.213.246

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 1.158.014 1.090.277 1.011.648 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 428.623 428.953 442.886 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -577.581 -554.383 -545.479

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 1.009.056 964.848 909.055

Erträge (primär) € 0 -2.129 0 Aufwendungen (primär) € 6.759 6.720 21.794 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -2.491 -3.190 -18.843

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 4.269 1.402 2.951

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 9.412.294 8.736.169 8.375.471

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 17,27 16,33 15,57 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 2,77 2,95 4,89

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 149,69 151,19 148,74

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Organisationseinheit: Jugendamt Produktgruppe: 364 Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug

Produkt: 364000 Verwaltung Jugendamt

Finanzielle und jugendpolitische Steuerung der Dienststelle; Verwaltung der Personal- und Sachkosten für den Bereich Allgemeine Verwaltung. Bearbeitung der Zuschüsse für die Tagespflege, die nutzungszeitbezogene Förderung und Baukostenzuschüsse für Nürnberger Kindertageseinrichtungen, die Rechtsaufsicht über Kitas freier Träger, die räumliche Planung, das Zuschusswesen für fr. Träger, Fachberatung für Kitas/Tagespflege fr.Träger in Nürnberg. Die Geschäftsstelle der KoFra ist zuständig für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt-, und Qualitätsvereinbarungen für die Erbringung von Leistungen in stat. und teilstat. Einricht. d. Kinder- und Jugendhilfe gem. der Vereinbarung nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII und dem Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII.

Leistungen

L364000001 Zentrale Aufgaben L364000002 Kommission Franken (Kofra)

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Fachbereiche, Freie Träger; Jugendämter und Träger von Einrichtungen in Franken.

Globalziele:

Produktgrundkennzahlen:

Kofra – Jugendämter ANZ 37 37 37

Kofra - Einrichtungsträger ANZ 120 120 120

Kofra - stationäre Plätze ANZ 4.100 4.100 4.101

Kofra - teilstationäre Plätze ANZ 1.100 1.100 1.115

Organisationseinheit: Jugendamt Produktgruppe: 364 Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug

Erträge (primär) € -277.100 -293.100 -317.223 Aufwendungen (primär) € 752.349 786.887 678.649 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -482.879 -531.686 -394.067

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € -7.630 -37.899 -32.641

Erträge (primär) € -133.699 -123.795 -361.176 Aufwendungen (primär) € 10.032.479 9.292.264 9.027.071 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -9.153.985 -8.439.922 -8.093.185

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 744.795 728.547 572.709

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 0 0 0

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 994.342 957.378 883.224 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 1.465.317 1.710.909 1.737.111 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -2.377.314 -2.597.874 -2.539.294

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 82.345 70.413 81.041

Erträge (primär) € -81 -672 -106.781 Aufwendungen (primär) € 9.587 3.083 148.231 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -9.115 -1.651 98.881

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 391 760 140.331

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 819.902 761.821 761.440

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 36.396

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 1,50 1,42 1,42 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 3,81 4,14 5,79

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 137,28 139,14 114,34

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 365100 Kommunale Kinderkrippen (KiKri)

Das Jugendamt der Stadt Nürnberg betreibt Kinderkrippen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Kinderkrippen orientieren sich an den Bedürfnissen von Familien und Kindern. Kinderkrippen eröffnen den Kindern vielfältige Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten und unterstützen die Eltern auch in allgemeinen Erziehungsfragen. Zum Aufgabengebiet gehören unter anderem die Planung und Koordinierung des quantitativen und qualitativen Bedarfs an Plätzen, Berechnung und Abrechnung der Elternbeiträge, Gewährleistung der Einzelintegration, Sicherung der Zuschüsse nach BayKiBig, Sicherung der Zuschüsse für Sonderprogramme, Verwaltung des Personals, der Einrichtungen und der Gebäude.

Leistungen

L365100001 KiKri Heimerichstraße 42 L365100002 KiKri Grünewaldstraße 18c L365100003 KiKri Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 50 L365100004 KiKri Imbuschstraße 70/72 (FamZ) L365100005 KiKri Glockenhofstr. 51 L365100006 KiKri Hauchstr. 31 L365100007 KiKri Viatisstr. 272 L365100008 KiKri Neunhofer Hauptstr. 71 L365100009 KiKri Muggenhofer Str. 120 L365100010 KiKri Lerchenstraße 61 L365100011 KiKri Herschelplatz 3 L365100012 KiKri Weltenburger Str. 129 L365100013 KiKri Dörflerstr. 5 L365100014 Kikri Schoppershofstr. 25 (FamZ) L365100015 Kikri Rothenburger Str. 45 (FamZ) L365100016 Kikri Van-Gogh-Str. 5 (HfK)

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Erziehungsberechtigte von Kindern in den ersten drei Lebensjahren.

Globalziele: Förderung der emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung der Kinder. Kinderkrippen sollen den Kindern vielfältige Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten eröffnen und die Eltern in allg. Erziehungsfragen unterstützen - unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion und individuellen Voraussetzungen.

Produktgrundkennzahlen:

Plätze ANZ 398 398 406

Belegte Plätze ANZ 398 398 381

Gesamtkosten € 4.989.235 4.949.535 7.208.883

Kosten je Platz € 12.536 12.436 17.756

Ziel 1: Bedarfsgerechtes Bereitstellen von Plätzen

Quote der Platzbelegung (Auslastung) % 100,00 100,00 93,92

Erträge (primär) € -2.120.400 -2.050.700 -2.294.025 Aufwendungen (primär) € 482.585 467.137 483.996 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 25.953 29.327 20.435

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € -1.611.862 -1.554.236 -1.789.594

Erträge (primär) € -2.135.848 -2.126.849 -2.225.229 Aufwendungen (primär) € 5.317.181 5.016.873 4.963.198 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 569.868 584.048 536.201

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 3.751.201 3.474.072 3.274.170

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 0 0 0

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 674.821 896.655 624.447 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 434.567 435.159 433.017 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 112.132 122.409 119.785

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 1.221.520 1.454.223 1.177.249

Erträge (primär) € -1.593 -1.450 -1.593 Aufwendungen (primär) € 16.644 29.448 32.076 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 275 39 -3.233

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 15.327 28.037 27.250

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 3.376.186 3.402.096 2.689.076

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 28.602

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 6,19 6,36 5,00 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 73,20 75,80 82,05

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 96,30 98,80 88,82

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 365101 Kommunale Kindergärten

Das Jugendamt der Stadt Nürnberg betreibt Kindergärten für Kinder in der Regel von 2,6 bis 6 Jahren. Kindergärten sind elementare Bildung-,Erziehungs- und familienergänzende/-unterstützende Betreuungseinrichtungen in unterschiedlichen Angebotsformen (z.B Regelkindergarten, Integrativer Kindergarten, Häuser für Kinder, Familienzentren, Orte für Familien). Das Spiel ist dabei das wichtigste Bildungsmittel und die elementare Form des Lernens. Zum Aufgabengebiet gehören unter anderem die Planung und Koordinierung des quantitativen und qualitativen Bedarfs an Plätzen, Berechnung und Abrechnung der Elternbeiträge, Gewährleistung der Einzelintegration, Sicherung der Zuschüsse nach BayKiBig, Sicherung der Zuschüsse für Sonderprogramme, Verwaltung des Personals, der Einrichtungen und der Gebäude.

Leistungen

L365101001 Kiga Adam-Kraft-Str. 8a L365101002 Kiga Adam-Klein-Str. 37a (HfK) L365101003 Kiga Almoshofer Hauptstr. 37 L365101004 Kiga Am Sportplatz 8 L365101005 Kiga Austr. 35 L365101006 Kiga Beckstr. 6 L365101007 Kiga Dörflerstr. 5 L365101008 Kiga Elsnerstr. 5 L365101009 Kiga Glockendonstr. 13 L365101010 Kiga Heimerichstr. 42 L365101011 Kiga Leonhardstr. 11 L365101012 Kiga Lortzingstr. 10 L365101013 Kiga Reutersbrunnenstr. 40 (FamZ) L365101014 Kiga Wandererstr. 170 (Ort f. Familien) L365101015 Kiga Am Stadtpark 94 L365101016 Kiga Dr. Gustav-Heinemann-Str. 52 L365101017 Kiga Fenitzerplatz 6 L365101018 Kiga Grünewaldstr. 4 (Ort f. Familien) L365101019 Kiga Grünewaldstr. 18a (Ort f. Familien) L365101020 Kiga Lerchenstr. 61 Hinweis: Es gibt noch weitere Leistungen, die an dieser Stelle nicht angedruckt werden.

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Erziehungsberechtigte von Kindern im Altern von 2,6 bis 6 Jahren.

Globalziele: Kinder sollen gemeinsames Leben, Lernen und Spielen erfahren, Kreativität entfalten, Selbstbewußtsein und Emotionalität entwickeln, Sozialverhalten einüben, Beziehungen und Bindungen aufbauen - unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion und individuellen Voraussetzungen. Den Kindern vielfältige Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten eröffnen. Eltern in allg. Erziehungsfragen unterstützen.

Produktgrundkennzahlen:

Kosten je Platz € 10.134 9.426 9.789

Plätze ANZ 3.388 3.457 3.315

Belegte Plätze ANZ 3.388 3.457 3.183

Gesamtkosten (Kigas) € 34.338.205 32.583.973 32.451.932

Ziel 1: Bedarfsgerechtes Bereitstellen von Plätzen

Quote der Platzbelegung (Auslastung) % 100,00 100,00 96,01

Erträge (primär) € -10.310.000 -10.247.000 -9.789.101 Aufwendungen (primär) € 4.723.303 4.542.261 4.388.269 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 69.452 88.022 21.652

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € -5.517.246 -5.616.717 -5.379.180

Erträge (primär) € -12.930.887 -13.627.031 -12.837.685 Aufwendungen (primär) € 28.993.096 27.498.376 27.996.008 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 73.041 -279.953 176.733

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 16.135.250 13.591.392 15.335.056

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 0 0 0

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 3.977.247 4.271.868 3.332.134 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 1.693.865 1.634.110 1.593.203 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 225.137 236.374 261.425

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 5.896.249 6.142.352 5.186.762

Erträge (primär) € -7.909 -10.567 -16.940 Aufwendungen (primär) € 621.806 543.336 536.098 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 1.357 194 -16.022

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 615.254 532.963 503.136

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 17.129.508 14.649.989 15.645.774

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 122.830

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 31,43 27,38 29,08 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 67,71 73,30 68,13

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 501,70 504,20 482,20

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 365200 Kommunale Kinderhorte

Horte sind außerschulische familienergänzende und -unterstützende Tageseinrichtungen für Schulkinder. In der päd. Arbeit wird die eigenständige sozialpäd. Aufgabenstellung in Ergänzung zur Familienerziehung und im Verhältnis zu Schule und Jugendarbeit deutlich. Horte berücksichtigen die Veränderungen der Lebenswelten von Kindern. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen offenere, flexiblere Angebote, integrative Arbeitsansätze, Stadtteilorientierung, Medienarbeit, Berücksichtigung mädchen/jungenspezifischer Bedürfnisse, Prävention u.a.. Zum Aufgabengebiet gehören Planung und Koordinierung des quantitativen und qualitativen Bedarfs, Berechnung und Abrechnung der Elternbeiträge, Gewährleistung der Einzelintegration, Sicherung der Zuschüsse nach BayKiBig u. für Sonderprogramme, allg. Verwaltung.

Leistungen

L365200001 Kiho Adam-Klein-Str. 29 L365200002 Kiho Adam-Klein-Str. 37 a (HfK) L365200003 Kiho Adam-Kraft-Str. 2 L365200004 Kiho Heimerichstr. 42 L365200005 Kiho Hintere Insel Schütt 7 L365200006 Kiho Reutersbrunnenstr. 40 (FamZ) L365200007 Kiho Schnieglinger Str. 38 L365200008 Kiho Vestnertormauer 26 L365200009 Kiho Wandererstr. 170 (Ort f. Familien) L365200010 Kiho Willstr. 31a (FamZ) L365200011 Kiho Bartholomäusstr. 16 L365200012 Kiho Bismarckstr. 20 L365200013 Kiho Dr. Gustav-Heinemann-Str. 52 L365200014 Kiho Grünewaldstr. 4 (Ort f. Familien) L365200015 Kiho Grünewaldstr. 18b (Ort f. Familien) L365200016 Kiho Heroldsberger Weg 42a L365200017 Kiho Kalchreuther Str. 130 L365200018 Kiho Neue Hegelstr. 17 L365200019 Kiho Oedenberger Str. 135 L365200020 Kiho Thusneldastr. 5 Hinweis: Es gibt noch weitere Leistungen, die an dieser Stelle nicht angedruckt werden.

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Erziehungsberechtigte von Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren.

Globalziele: Entwicklungsförderung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die ganzheitliche Förderung von Schulkindern - unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion und individuellen Voraussetzungen, setzt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien und eine enge Kooperation mit der Schule voraus.

Produktgrundkennzahlen:

Plätze ANZ 6.623 6.493 6.453

Belegte Plätze ANZ 6.623 6.493 6.153

Gesamtkosten € 50.322.066 48.093.528 65.755.699

Kosten je Platz € 7.598 7.407 10.190

Ziel 1: Bedarfsgerechtes Bereitstellen von Plätzen

Quote der Platzbelegung (Auslastung) % 100,00 100,00 95,35

Erträge (primär) € -17.297.135 -16.245.300 -15.806.940 Aufwendungen (primär) € 9.124.490 8.933.272 8.204.391 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 175.757 196.892 138.604

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € -7.996.888 -7.115.136 -7.463.944

Erträge (primär) € -15.014.265 -13.978.829 -17.290.673 Aufwendungen (primär) € 45.612.771 43.481.517 45.251.611 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 3.579.259 3.652.663 3.194.850

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 34.177.765 33.155.352 31.155.788

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 0 0 0

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 5.621.579 4.565.641 4.875.144 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 2.426.559 2.340.531 2.371.885 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 699.120 762.949 721.544

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 8.747.257 7.669.121 7.968.573

Erträge (primär) € -14.163 -14.068 -16.213 Aufwendungen (primär) € 979.994 843.860 1.513.660 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 1.737 248 -20.421

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 967.569 830.040 1.477.026

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 35.895.703 34.539.377 33.137.442

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 154.422

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 65,86 64,56 61,60 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 58,02 56,78 59,65

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 783,96 783,96 719,70

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger

Das Jugendamt hat im Rahmen seiner Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII den Bestand an Einrichtungen festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der regionalen Bedarfe zu ermitteln und die Maßnahmen und Angebote zu planen. Die Rechts- und Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft obliegt dem Jugendamt. Bei Baumaßnahmen, zu konzeptionellen Themen und bei der Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans werden die freien Träger durch die Fachberatung beraten und unterstützt. Die kindbezogene Förderung und Baukostenzuschüsse für freie Träger werden durch J abgewickelt.

Leistungen

L365300001 Beratung KiTas L365300002 Fach- und Rechtsaufsicht fr. Träger L365300003 Zuschüsse für KiTas L365300004 Jugendhilfeplanung im KiTA-Bereich L365300005 städt. Gebäude f.KiTas fr. Träger

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Träger beziehungsweise Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft und kommunale KiTas.

Globalziele: Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten und Angebotes. Qualitative Sicherung der Angebote und Maßnahmen und deren Weiterentwicklung. Neuschaffung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen für die verschiedenen Altersstufen. Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung im Kita-Bereich. Umsetzung und Gewährleistung der gesetzlichen Vorgaben des BayKiBiG.

Produktgrundkennzahlen:

KiTa-Einrichtungen fr. Tr. ANZ 360 361 349

Stellen Beratung VK 4,00 4,00 3,50

Stellen Rechts- und Fachaufsicht VK 4,45 4,45 4,50

Krippenplätze ANZ 5.050 4.900 4.781

KiGa-Plätze ANZ 16.650 16.350 16.111

KiHo-Plätze ANZ 9.600 8.900 8.837

Kinder im Alter von 0-3 Jahren ANZ 15.350 15.300 15.682

Kinder im Alter von 3 bis 6,5 Jahren ANZ 16.700 16.500 16.844

Grundschüler 1.-4. Klasse ANZ 17.500 16.500 15.890

Ziel 1: Einhaltung d. max. Anzahl d. KiTas pro Fachberater-VZ-Stelle

KiTas pro Fachberater-VZ-Stelle ANZ 90 90 100

Ziel 2: Einhaltung d. max. Anz.d.KiTas pro Rechts-/Fachaufs.VZStelle

KiTas pro Rechts- u. Fachaufsicht-VZ-Stelle ANZ 81 81 78

Ziel 3: Erreichen des vorgegebenen Versorgungsgrades

Versorgungsgrad Krippenplätze % 32,90 32,03 30,49 Versorgungsgrad Kindergartenplätze % 99,70 99,09 95,65 Versorgungsgrad Hortplätze (Grundschule) % 54,86 53,94 55,61

Erträge (primär) € -4.831.006 -4.834.026 -4.648.151 Aufwendungen (primär) € 75.550 98.425 63.817 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -41.281 -63.611 3.123

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € -4.796.737 -4.799.212 -4.581.211

Erträge (primär) € -66.448 -61.526 -57.633 Aufwendungen (primär) € 1.020.326 942.660 825.964 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 78.451 73.203 41.308

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 1.032.328 954.337 809.639

Erträge (primär) € -97.011.063 -92.004.387 -88.452.829 Aufwendungen (primär) € 172.664.471 164.537.248 155.231.554 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0 K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 75.653.408 72.532.861 66.778.725

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 206.319 272.463 252.075 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 200.737 199.419 198.771 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 26.093 29.822 31.958

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 433.149 501.704 482.803

Erträge (primär) € -5.132.234 -4.650.052 -5.174.080 Aufwendungen (primär) € 8.556.454 7.968.347 8.669.599 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 66 78 140

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 3.424.285 3.318.373 3.495.660

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 75.746.434 72.508.062 66.985.616

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 3.209

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 138,98 135,53 124,51 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 58,71 58,51 59,69

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 12,53 12,53 11,86

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 365400 Tagespflege

Die Tagespflege ist ein Angebot der Kinderbetreuung zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen im Umfang von durchschnittlich mindestens 10 Stunden wöchentlich pro Kind. Die Abteilung koordiniert die Tagespflege in Nürnberg insgesamt und berät die von der Stadt Nürnberg beauftragten Tagespflegevermittlungsstellen. In enger Kooperation zwischen Jugendamt und den Trägern werden fachliche Standards festgelegt, die gesetzlichen Vorgaben sichergestellt und neue Angebotsformen entwickelt. Das Jugendamt erteilt die Pflegeerlaubnis.

Leistungen

L365400001 Tagespflege

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Tagespflegevermittlungsstellen, Tagespflegepersonen und Eltern.

Globalziele: Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder in der Tagespflege. Sicherstellung der Qualität der Tagespflegeangebote.

Produktgrundkennzahlen:

Gebuchte Tagespflegeplätze ANZ 780 790 786

Genehmigte Tagespflegeplätze ANZ 1.065 1.080 1.039

Kinder im Alter von 0-3 Jahren ANZ 15.350 15.300 15.682

Erträge (primär) € -5.456.000 -4.943.586 -5.133.180 Aufwendungen (primär) € 8.185.589 7.644.842 7.201.110 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 2.729.589 2.701.256 2.067.930

Erträge (primär) € 0 0 -3.131 Aufwendungen (primär) € 97.850 93.209 56.480 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 97.850 93.209 53.349

Erträge (primär) € -319.900 -249.956 -226.589 Aufwendungen (primär) € 639.800 514.312 403.404 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 319.900 264.356 176.814

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 16.647 18.471 15.190 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 7.320 7.320 7.410 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 23.967 25.791 22.600

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 0 0 0

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 3.171.307 3.084.612 2.320.693

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 5,82 5,77 4,31 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 64,73 62,99 69,99

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 1,28 1,28 0,84

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 365500 Sonstige Einrichtungen

Verwaltung aller sonstigen Objekte und Grundstücke im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe.

Leistungen

L365500001 Stadtteilhaus FiSCH L365500002 Lern- und Spielstube Kirchenweg 58 L365500003 unbebaute Grundstücke J L365500004 Zusch.+städt.Gebäude f.sonst.Einr.fr.Tr. L365500005 Orte für Kinder L365500006 Gugelstraße 20

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Vermieter, Mieter und Untermieter.

Globalziele: Zufriedenstellendes Verhältnis zwischen Vermieter, Mieter und Untermieter.

Produktgrundkennzahlen:

Erträge (primär) € -16.000 -16.000 -16.434 Aufwendungen (primär) € 84.876 82.717 78.682 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 3.535 3.587 694

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 72.411 70.304 62.942

Erträge (primär) € -3.000 -3.000 -20.936 Aufwendungen (primär) € 148.300 143.438 174.614 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 30.193 29.346 21.483

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 175.493 169.784 175.161

Erträge (primär) € -23.800 -23.800 -23.800 Aufwendungen (primär) € 496.665 477.703 470.393 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 5

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 472.865 453.903 446.598

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 21.076 20.537 18.918 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 37.483 37.466 36.685 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 10.674 11.766 12.210

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 69.234 69.770 67.813

Erträge (primär) € -336 -336 0 Aufwendungen (primär) € 38.711 36.181 6.278 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 1.377 852 565

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 39.753 36.698 6.843

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 829.755 800.459 759.357

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 1,52 1,50 1,41 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 5,61 5,83 5,99

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 2,00 2,00 1,12

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 366100 Kommunale Einrichtungen der Jugendarbeit

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen (…).(§ 11 Abs. 1 SGB VIII). Die Offene Kinder- und Jugendarbeit leistet grundlegende Sozialisationsaufgaben, ist in ihrer Wirkung präventiv und schafft Freiräume zum Ausprobieren. Sozialraum- und zielgruppenspezifische Dienstleistungen sind u.a.: Alltagstreff, Gruppenangebote, Fahrten, Veranstaltungen, Projekte, Beteiligung, Bereitstellen von Räumen, Beratung, Unterstützungsangebot an informellen Treffpunkten und Streetwork.

Leistungen

L366100001 KiJH Johannis, Wiesentalstr. 69 L366100002 KiJH Gostenhof, Eberhardtshofstr. 10a L366100003 KiJH Wöhrd, Leitzstr. 10 L366100004 KiJH Altenfurt, Altenfurter Str. 110 L366100005 KiJH Langwasser, Glogauer Str. 56 L366100006 KiJH Herschelplatz, Brehmstr. 15 L366100007 KiJH Bertha-v.-Suttner-Str. 32 L366100008 KiJH Reichelsdorfer Hptstr.88 L366100009 KiJH Weinzierleiner Str.37 L366100010 KiJH Wörnitzstr.115 L366100011 KiJH Am Röthenbacher Landgraben 61 L366100012 KiJH Van-Gogh-Str.1 L366100013 KiJH Glockenhofstr.9 L366100014 KiJH Gartenstadt, Trierer Str. 31 L366100015 KiJH Altstadt L366100016 KiJH Nordstadt, Uhlandstr. L366100017 KiJH Pastoriusstr. 49 L366100018 KiJH Muggenhofer Str. 118 L366100030 JT Johannis, Kirchenweg 50 L366100031 JT Maxfeld, Tuchergartenstr. 33 Hinweis: Es gibt noch weitere Leistungen, die an dieser Stelle nicht angedruckt werden.

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Die Angebote der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit richten sich an Kinder und Jugendliche von 6 – 27 Jahren. Bei Bedarf richten sich die Angebote an junge Erwachsene über diese Altersgrenzen hinaus und an Eltern und Familien. Globalziele: Soziale Infrastruktur für junge Menschen schaffen und erhalten; Teilhabe und Mitwirkung ermöglichen; Förderung junger Menschen in Gruppen, Cliquen und Gemeinschaften; Zielgruppenorientierte Offene Einrichtungen in den Stadtteilen betreiben; Positive Gestaltung relevanter Lebensbereiche junger Menschen.

Produktgrundkennzahlen:

Nutzungen aller Einrichtungen männlich ANZ 210.877 163.305 210.877

Nutzungen aller Einrichtungen weiblich ANZ 145.159 112.839 145.159

Nutzungen aller Einrichtungen divers ANZ 3.019 0 1.533

Ziel 1: Erreichen einer Mindestanzahl von durchschn. Nutzungstagen

Durchschnittliche Nutzungstage ANZ 236 235 238

Erträge (primär) € -95.500 -92.000 -197.152 Aufwendungen (primär) € 996.657 976.221 996.756 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 26.945 32.791 29.740

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 928.102 917.012 829.344

Erträge (primär) € -13.500 -13.500 -300.573 Aufwendungen (primär) € 7.523.241 7.174.982 6.557.655 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 591.843 537.992 519.308

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 8.101.584 7.699.473 6.776.391

Erträge (primär) € 0 0 -13.292 Aufwendungen (primär) € 14.000 14.000 17.052 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 -10

K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 14.000 14.000 3.750

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 839.620 705.665 711.513 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 992.875 983.028 980.323 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 183.024 203.706 200.086

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 2.015.519 1.892.400 1.891.922

Erträge (primär) € -11.793 -12.781 -54.515 Aufwendungen (primär) € 212.480 186.139 203.608 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -1.752 -1.562 -11.552

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 198.935 171.796 137.541

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 11.258.140 10.694.682 9.638.948

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 18.766

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 20,66 19,99 17,92 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 1,38 1,42 5,66

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 101,40 102,50 95,02

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 366200 Jugendeinrichtungen freier Träger

Die Abteilung meldet die Forderungen der freien Träger nach Prüfung zum Haushalt an bzw. legt diese dem JHA zur Entscheidung vor. Die Verwendungsnachweise werden formal und inhaltlich (mit Fachbereich) geprüft . Bei Verträgen mit Trägern, ist die Abteilung an der Entwicklung der Verträge beteiligt und an deren Umsetzung (Bearbeitung der Anträge, Verwendungsnachweise etc.). Für verschiedene Einrichtung freier Träger wird auch städtisches Personal abgestellt.

Leistungen

L366200001 Zuschüsse f. Jugendeinricht. fr. Träger L366200002 städt.Personal f. Jugendeinr. fr. Träger L366200003 städt.Flächen+Gebäude f.Jugendeinr.fr.Tr

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Freie Träger von Einrichtungen der Jugendarbeit.

Globalziele: Bereitstellung der Zuschüsse bzw. des Personals und optimierte Antragsbearbeitung zur Förderung der Jugendarbeit in Nürnberg.

Produktgrundkennzahlen:

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 13.891 11.110 8.883 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 656 718 551

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 14.547 11.828 9.434

Erträge (primär) € 0 0 -18.423 Aufwendungen (primär) € 1.530.075 1.104.063 1.084.539 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 13.844 12.918 7.290

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 1.543.919 1.116.981 1.073.405

Erträge (primär) € -68.694 -63.068 -63.068 Aufwendungen (primär) € 6.324.335 6.144.686 5.871.940 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0 K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 6.255.641 6.081.618 5.808.872

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 132.287 128.971 110.313 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 62.709 61.757 71.004 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 4.622 5.311 5.640

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 199.618 196.040 186.957

Erträge (primär) € 0 -19 0 Aufwendungen (primär) € 54.812 51.389 215.188 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 12 14 25

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 54.823 51.384 215.213

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 8.068.549 7.457.850 7.293.881

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 14,80 13,94 13,56 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 0,87 0,86 0,88

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 21,35 21,35 14,97

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 367500 Erziehungsberatung und Familienbildung

In den Erziehungsberatungsstellen werden die Ratsuchenden (Nürnberger Familien, Eltern, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, deren wichtige Bezugspersonen) mit Hilfe einer breiten Palette von Handlungsfeldern und Arbeitsformen bei der eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-)Aufbau förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen unterstützt. Der Stab Familienbildung betreibt Koordination und Vernetzung der Familienbildung in Nürnberg. Die Abteilung Zuschusswesen kümmert sich um die die beim Freistaat für die städtischen EBn zu beantragenden Gelder ebenso wie um die von den EBn der freien Träger bei der Stadt Nürnberg beantragten Zuschüsse.

Leistungen

L367500001 Erziehungs- und Familienberatung L367500002 Familienbildung, Kampagne Erziehung L367500003 Zuschüsse EB + FB

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Nürnberger Eltern und Familien, Kinder und Jugendliche, junge Volljährige, einzubeziehende Fachkräfte und Institutionen.

Globalziele: Menschen helfen, ihre sozialen Fähigkeiten zu entfalten und zu entwickeln, um diese zur Lösung ihrer persönlichen und familiären Problemlagen konstruktiv zu nutzen. Schaffung eines positiven Erziehungsklimas in der Stadt sowie die Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und pädagogischen Fachkräften.

Produktgrundkennzahlen:

Neu angelaufene Fälle gesamt ANZ 1.000 1.000 1.097

Neu angelaufene Fälle mit Alleinerziehenden Status ANZ 400 500 480

Neu angelaufene Fälle mit Migrationshintergrund ANZ 400 500 535

Neu angelaufene Fälle (Transferleistungsempfänger) ANZ 200 200 160

Teilnehmer Fortbildungen ANZ 50 50 38

Teilnehmer Elternabende ANZ 300 300 110

Ziel 1: Regelmäßige Sitzungen der AG Familienbildung

Anzahl Sitzungen AG Familienbildung ANZ 4 4 6

Ziel 2: Durchf. v. Maßn. z. Förd. d. Koop. v. Kitas u. Famb-Einricht

Maßn. z. Förd. d. Koop. v. Kitas u. Famb.-Einricht. ANZ 1 1 1

Ziel 3: Mögl. niedrige Wartezeiten zw. Anmeldung u. erstem Gespräch

Durchschn. Wartezeit zw. Anmeldung und erstem Gespräch TAG 18 18 15

Erträge (primär) € -101.200 -100.000 -102.250 Aufwendungen (primär) € 154.230 147.053 145.104 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 10.001 11.674 8.684

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 63.031 58.727 51.538

Erträge (primär) € -184.000 -184.000 -213.668 Aufwendungen (primär) € 1.574.737 1.504.197 1.273.266 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 182.049 166.553 159.069

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 1.572.786 1.486.750 1.218.667

Erträge (primär) € 0 0 0 Aufwendungen (primär) € 2.769.191 2.624.638 2.444.052 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0 K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € 2.769.191 2.624.638 2.444.052

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 175.800 153.434 116.446 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 47.995 48.267 42.956 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 56.565 62.800 61.867

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 280.360 264.500 221.269

Erträge (primär) € -6 -668 -6 Aufwendungen (primär) € 57.313 44.723 19.399 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 281 35 -2.988

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 57.589 44.090 16.405

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 4.742.956 4.478.705 3.951.930

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 0

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 8,70 8,37 7,35 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 6,26 6,59 7,63

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 19,22 19,22 16,48

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 367600 Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung

Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht soll in der Verbindung von Alltagserleben, mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten, fester verbindlicher Tagesstruktur, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern und Entwicklungsdefizite ausgleichen. Sie soll entsprechend dem Alter der Kinder und Jugendlichen bei verbesserten Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen, die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten (Pflegefamilie) oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Leistungen

L367600001 Heilpädagogische Gruppen

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Kinder und Jugendliche von 3- 18 Jahren und Eltern im Rahmen der Elternarbeit.

Globalziele: Soziale,schulische, familiäre, berufliche Integration.

Produktgrundkennzahlen:

Kapazität Belegungstage Heilpädagogische Gruppen TAG 13.835 13.800 13.800

Belegungstage Heilpädagogische Gruppen TAG 13.835 13.800 12.655

Ziel 1: Möglichst hohe Belegungsquote bei den Heilpäd. Gruppen

Auslastung Heilpädagogische Gruppen % 100,00 100,00 91,70

Erträge (primär) € -162.300 -162.300 -328.670 Aufwendungen (primär) € 245.134 220.546 191.192 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 74.762 78.502 7.340

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 157.596 136.748 -130.138

Erträge (primär) € 0 0 -88.080 Aufwendungen (primär) € 1.984.421 1.877.335 2.181.647 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 187.562 183.938 168.815

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 2.171.983 2.061.273 2.262.382

Erträge (primär) € -2.526.600 -1.965.000 -2.061.196 Aufwendungen (primär) € 0 0 0 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0 K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € -2.526.600 -1.965.000 -2.061.196

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 222.829 199.313 191.925 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 276.155 274.931 273.072 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 58.351 69.159 66.037

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 557.335 543.402 531.034

Erträge (primär) € -3.395 -10.311 -3.395 Aufwendungen (primär) € 23.568 20.031 18.981 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -1.512 2.197 -3.696

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 18.661 11.918 11.890

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 378.974 788.341 613.972

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 17.608

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 0,70 1,47 1,14 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 119,49 100,93 103,78

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 29,18 29,18 31,05

Erläuterungen zur aktuellen Planung

Produkt: 367601 Einrichtungen für Inobhutnahmen

Der Kinder und Jugendnotdienst (KJND) ist eine Rettungsinsel für Kinder und Jugendliche. Bei Krisen in Familien können sich Kinder, Jugendliche, Eltern rund um die Uhr an den KJND wenden. Der KJND sichert außerhalb der Geschäftszeiten die Garantenstellung des Jugendamtes und führt bei Kindeswohlgefährdungen Inobhutnahmen durch. Für mobile Einsätze wird eine Rufbereitschaft vorgehalten. Neben den Inobhutnahmemöglichkeiten betreibt der KJND die Notschlafstelle SleepIn als Übernachtungsangebot für obdachlose junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Der KJND berät Fachkräfte zu Kindeswohlgefährdungen. Zirka 20-25% der Tagessatzeinnahmen fallen auf auswärtige Jugendämter.

Leistungen

L367601001 Jugendschutzstelle L367601002 Kindernotwohnung L367601003 Familiäre Bereitschaftsbetreuung L367601004 "Notschlafstelle ""Sleep in""" L367601005 Inobhutn .f. unbegl. minderj. Flüchtlnge

Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Ziele und Kennzahlen

Zielgruppen: Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis einschließlich 17 Jahren.

Globalziele: Sicherung des Staatlichen Wächteramtes und der Garantenpflicht des Jugendamtes rund um die Uhr, Sicherung des Kindeswohls, Schutz von Kindern und Jugendlichen. Bereitstellung ausreichender Personal- und Sachmittel zur Aufgabenwahrnehmung. Wirtschaftliche Auslastung der stationären Inobhutnahme. Verweildauer so kurz wie möglich gestalten (Abhängig von Schnittstellen).

Produktgrundkennzahlen:

Anteil Belegtage auswärtiger Jugendämter (JSST+KNW) % 17,46 16,68 27,33

Anteil Belegtage unbegl. minderj. Flüchtlinge (JSST+KNW) % 0,37 0,29 42,25

Belegungstage Fam. Bereitschaftsbetreuung TAG 6.570 6.570 6.832

Auslastung Übernachtungen SleepIn % 100,00 100,00 72,89

Ziel 1: Kostendeckende Belegungsquote in der JSST

Auslastung Jugendschutzstelle % 100,00 100,00 112,10

Ziel 2: Kostendeckende Belegungsquote in der KNW

Auslastung Kindernotwohnung % 100,00 100,00 59,97

Erträge (primär) € -94.300 -94.300 -92.970 Aufwendungen (primär) € 2.306.644 2.212.200 3.213.904 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € -30.247 -20.843 -16.207

K1 - Ergebnis (Sachmittel) € 2.182.096 2.097.058 3.104.727

Erträge (primär) € 0 0 -32.149 Aufwendungen (primär) € 1.953.299 1.800.378 1.710.678 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 612.401 599.209 571.307

K2 - Ergebnis (Personal, nur Aktive) € 2.565.700 2.399.587 2.249.836

Erträge (primär) € -3.909.300 -3.909.300 -4.834.407 Aufwendungen (primär) € 334.527 315.300 320.683 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 0 0 0 K3 - Ergebnis (Sozialtransferleistungen/Zuwendungen) € -3.574.773 -3.594.000 -4.513.724

Saldo Verwaltungskostenerstattungen (sekundär) € 225.797 211.656 198.634 Saldo Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (sekundär) € 169.161 171.828 169.057 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 148.435 176.114 167.142

K4 - Ergebnis (Interne Leistungsbeziehungen) € 543.394 559.598 534.834

Erträge (primär) € -749 -5.633 -749 Aufwendungen (primär) € 13.460 11.579 13.570 Saldo produktübergreifende Umlagen (sekundär) € 507 47 -7.160

K5 - Ergebnis (Sonstiges) € 13.217 5.993 5.661

Kgesamt - Ergebnis (Produkt insgesamt) € 1.729.634 1.468.236 1.381.333

I1 - Auszahlungen für bewegliches Vermögen € 0 0 28.064

Standardkennzahlen Plan 2024 Plan 2023 RE 2022

Überschuss(-)/Zuschussbedarf pro Einwohner (K1 bis K5) € 3,17 2,74 2,57 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliches Ergebnis) % 86,90 92,39 94,29

Vollzeitkräfte (VK) gem. Stellenplan ANZ 31,23 31,73 24,35

Erläuterungen zur aktuellen Planung

13. Haushalt 2024 - Anmeldung - I1 Bewegliches vermögen

beantragt Version 24
Produkt Bezeichnung bewegl. Vm/I1 genehmigt 2024
242000 Ausbildungsförderung (Verwaltung) 0
361000 Förderung von Kindern in Tageseinricht. 0
362100 Zentrale Aufgaben der Ki. /Ju-Arbeit 0
362101 Planung und Beteiligung 0
362200 Kinder- und Jugenderholung 0
363100 Jugendsozialarbeit 0
363101 Kinder-/Jugendschutz 0
363300 Hilfe zur Erziehung 0
363500 Adoption/Pflegekinder, Amtspflegschaft, -vormundschaft
davon Adoption 5.000 0
Vollzeitpflege 0
Amtspflegschaft,-vormundschaft, Beurkundung
363600 Ambulante Hilfen
363700 Unterhaltsvorschuss 0
363900 sonstige Leistungen ASD
364000 Jugendamt (Verwaltung) 14.273
365100 Kom. Kinderkrippen 21.130
365101 Kom. Kindergärten 222.060
365200 Kom. Kinderhorte 253.700
365300 Einrichtung freier Träger 30.000
365400 Tagespflege 0
365500 Sonstige Einrichtungen
366100 Kom. Einrichtungen der Jugendarbeit 259.000
366200 Freie Tr. Einrichtungen der Jugendarbeit
367500 Beratungsstelle Kinder/Jugendliche/Fami. 2.000
367600 Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung 23.000
367601 Einrichtungen für Inobhutnahme 23.000
Gesamtsumme 853.163 0

Be

I.

Die Entscheidung zur Verteilung der Finanzmittel zum I1 werden lt. Stk zum StR Etat vorgelegt/entschieden.

14. Gesamtübersicht MIP 2024-2027 - Entwurf Haushalt

Auszahlungen Einzahlungen Städtische Mittel
Gesamtübersichten: Einzelmaßnahmen und Pauschalen Plan 2024 € Plan 2025 € Plan 2026 € Plan 2027 € Plan 2024 € Plan 2025 € Plan 2026 € Plan 2027 € Plan 2024 € Plan 2025 € Plan 2026 € Plan 2027 €
Einzelmaßnahmen und Pauschalen insgesamt
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin 59.126.000 108.465.000 52.578.000 10.062.000 - 22.302.000 - 70.084.000 - 41.476.000 - 10.738.000 - 36.824.000 - 38.381.000 - 11.102.000 676.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 141.114.000 158.131.000 156.238.000 136.887.000 - 68.506.000 - 67.960.000 - 81.983.000 - 64.235.000 - 72.608.000 - 90.171.000 - 74.255.000 - 72.652.000
Referat für Finanzen, Personal und IT 14.971.000 7.151.000 3.435.000 909.000 - 145.000 - 14.971.000 - 7.006.000 - 3.435.000 - 909.000
Referat für Umwelt und Gesundheit 235.000 90.000 90.000 90.000 - 235.000 - 90.000 - 90.000 - 90.000
Referat für Schule und Sport 131.069.000 200.995.000 207.769.000 102.524.000 - 38.448.000 - 59.515.000 - 60.211.000 - 53.149.000 - 92.621.000 - 141.480.000 - 147.558.000 - 49.375.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 36.734.000 56.982.000 23.913.000 6.353.000 - 15.553.000 - 29.693.000 - 16.003.000 - 5.254.000 - 21.181.000 - 27.289.000 - 7.910.000 - 1.099.000
Planunungs- und Baureferat 38.228.000 28.963.000 21.432.000 14.920.000 - 19.198.000 - 14.375.000 - 8.649.000 - 2.197.000 - 19.030.000 - 14.588.000 - 12.783.000 - 12.723.000
Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat 18.418.000 17.615.000 17.615.000 17.615.000 - 8.120.000 - 8.001.000 - 8.001.000 - 8.001.000 - 10.298.000 - 9.614.000 - 9.614.000 - 9.614.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 92.079.200 99.325.000 65.102.000 61.498.000 - 15.055.000 - 10.957.000 - 22.394.000 - 20.338.000 - 77.024.200 - 88.368.000 - 42.708.000 - 41.160.000
insgesamt 531.974.200 677.717.000 548.172.000 350.858.000 - 187.182.000 - 260.730.000 - 238.717.000 - 163.912.000 - 344.792.200 - 416.987.000 - 309.455.000 - 186.946.000
Einzelmaßnahmen und Pauschalen insgesamt, nur investiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin 54.893.000 107.825.000 52.578.000 10.062.000 - 20.237.000 - 69.769.000 - 41.476.000 - 10.738.000 - 34.656.000 - 38.056.000 - 11.102.000 676.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 140.489.000 157.152.000 155.909.000 136.887.000 - 68.506.000 - 67.960.000 - 81.983.000 - 64.235.000 - 71.983.000 - 89.192.000 - 73.926.000 - 72.652.000
Referat für Finanzen, Personal und IT 14.708.000 6.573.000 1.927.000 602.000 - 14.708.000 - 6.573.000 - 1.927.000 - 602.000
Referat für Umwelt und Gesundheit 165.000 90.000 90.000 90.000 - 165.000 - 90.000 - 90.000 - 90.000
Referat für Schule und Sport 112.897.000 183.118.000 186.442.000 83.383.000 - 38.448.000 - 59.515.000 - 60.211.000 - 53.149.000 - 74.449.000 - 123.603.000 - 126.231.000 - 30.234.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 36.382.000 56.699.000 23.913.000 6.353.000 - 15.553.000 - 29.693.000 - 16.003.000 - 5.254.000 - 20.829.000 - 27.006.000 - 7.910.000 - 1.099.000
Planunungs- und Baureferat 37.288.000 28.568.000 20.917.000 14.535.000 - 18.935.000 - 14.155.000 - 8.365.000 - 1.986.000 - 18.353.000 - 14.413.000 - 12.552.000 - 12.549.000
Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat 16.172.000 17.605.000 17.605.000 17.605.000 - 8.120.000 - 8.001.000 - 8.001.000 - 8.001.000 - 8.052.000 - 9.604.000 - 9.604.000 - 9.604.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 85.559.200 92.822.000 57.190.000 53.586.000 - 15.055.000 - 10.957.000 - 22.394.000 - 20.338.000 - 70.504.200 - 81.865.000 - 34.796.000 - 33.248.000
insgesamt 498.553.200 650.452.000 516.571.000 323.103.000 - 184.854.000 - 260.050.000 - 238.433.000 - 163.701.000 - 313.699.200 - 390.402.000 - 278.138.000 - 159.402.000
Einzelmaßnahmen und Pauschalen insgesamt, nur konsumtiver Teil
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin 4.233.000 640.000 - 2.065.000 - 315.000 - 2.168.000 - 325.000
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister 625.000 979.000 329.000 - 625.000 - 979.000 - 329.000
Referat für Finanzen, Personal und IT 263.000 578.000 1.508.000 307.000 - 145.000 - 263.000 - 433.000 - 1.508.000 - 307.000
Referat für Umwelt und Gesundheit 70.000 - 70.000
Referat für Schule und Sport 18.172.000 17.877.000 21.327.000 19.141.000 - 18.172.000 - 17.877.000 - 21.327.000 - 19.141.000
Referat für Jugend, Familie und Soziales 352.000 283.000 - 352.000 - 283.000
Planunungs- und Baureferat 940.000 395.000 515.000 385.000 - 263.000 - 220.000 - 284.000 - 211.000 - 677.000 - 175.000 - 231.000 - 174.000
Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat 2.246.000 10.000 10.000 10.000 - 2.246.000 - 10.000 - 10.000 - 10.000
Geschäftsbereichs-/referatsübergreifend 6.520.000 6.503.000 7.912.000 7.912.000 - 6.520.000 - 6.503.000 - 7.912.000 - 7.912.000
insgesamt 33.421.000 27.265.000 31.601.000 27.755.000 - 2.328.000 - 680.000 - 284.000 - 211.000 - 31.093.000 - 26.585.000 - 31.317.000 - 27.544.000

G

es

am

tü

b

ers

ic

ht

en

Ei

nz

el

m

aß

na

h

me

n

un

d

Pa

us

ch

al

en

bereits insgesamt ein-/ 2023 Plan Plan Plan Plan Plan ausgezahlt 2024 2025 2026 2027 spätere

15. Liste der Einzelmaßnahmen

bis 2022 Jahre

Nr. Maßnahme T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7 8 9 10
564 Erasmusstr.: Neubau GS, Hort (12),Turnh.
53.016 51.223 52.659 50.866 0 0 357 357 -53.016 -51.223 -17.597 -17.901 0 0 4.388 7.279 4.385 7.279 0 0 3 0 -4.388 -7.279 0 0 0 0 2.891 0 2.891 0 0 0 0 0 -2.891 0 0 0 0 0 14.000 14.000 14.000 14.000 0 0 0 0 -14.000 -14.000 -5.835 -6.000 0 0 23.719 24.944 23.365 24.587 0 0 354 357 -23.719 -24.944 -8.000 -8.000 0 0 8.018 5.000 8.018 5.000 0 0 0 0 -8.018 -5.000 -2.000 -2.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -1.762 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -35.419 -4.388 -2.891 -8.165 -15.719 -6.018 1.762 0
bisher -33.322 -7.279 0 -8.000 -16.944 -3.000 0 1.901
B.3.1 Städtische Mittel investiv -35.062 -4.385 -2.891 -8.165 -15.365 -6.018 1.762 0
bisher -32.965 -7.279 0 -8.000 -16.587 -3.000 0 1.901
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -357 -3 0 0 -354 0 0 0
bisher -357 0 0 0 -357 0 0 0
31.383 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23.365 0 0 0 8.018 0 0 0 0 0 0 0
650 Maiacher Str.: Neubau Schulen, Hort ÖPP
157.301 157.301 63.810 63.810 757 757 92.734 92.734 -157.301 -157.301 -38.270 -38.270 0 0 2.253 5.881 1.014 3.732 126 282 1.113 1.867 -2.253 -5.881 0 0 0 0 9.429 5.802 4.897 2.180 391 235 4.141 3.387 -9.429 -5.802 0 0 0 0 8.739 15.483 6.523 12.695 0 120 2.216 2.668 -8.739 -15.483 -11.870 -11.870 0 0 9.346 10.136 6.676 7.685 120 120 2.550 2.331 -9.346 -10.136 -6.600 -6.600 0 0 9.579 10.230 7.314 8.400 120 0 2.145 1.830 -9.579 -10.230 -6.600 -6.600 0 0 9.720 0 7.605 0 0 0 2.115 0 -9.720 0 -6.600 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -119.031 -2.253 -9.429 3.131 -2.746 -2.979 -3.120 -101.635
bisher -119.031 -5.881 -5.802 -3.613 -3.536 -3.630 0 -96.569
B.3.1 Städtische Mittel investiv -26.297 -1.140 -5.288 5.347 -196 -834 -1.005 -23.181
bisher -26.297 -4.014 -2.415 -945 -1.205 -1.800 0 -15.918
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -92.734 -1.113 -4.141 -2.216 -2.550 -2.145 -2.115 -78.454
bisher -92.734 -1.867 -3.387 -2.668 -2.331 -1.830 0 -80.651
21.595 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6.676 0 0 0 7.314 0 0 0 7.605 0 0 0
756 Am Thoner Espan 10: GS u. Hort 1.+2.BA

(Ref. IV) A. Gesamtkosten der Maßnahmen 40.221 28.999 6.473 150 4.478 121 0 0 bisher 39.654 32.729 2.743 4.182 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 38.737 27.892 6.246 121 4.478 0 0 0 bisher 38.170 31.789 2.349 4.032 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0

A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.484 1.107 227 29 0 121 0 0

bisher 1.484 940 394 150 0 0 0 0

B. Finanzierung der Maßnahmen -40.221 -28.999 -6.473 -150 -4.478 -121 0 0

bisher -39.654 -32.729 -2.743 -4.182 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -12.717 -9.768 -2.532 0 -417 0 0 0 bisher -12.717 -12.300 0 -417 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0

B.3 Städtische Mittel bisher B.3.1 Städtische Mittel investiv bisher B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv bisher -27.504 -26.937 -26.020 -25.453 -1.484 -1.484 -19.231 -20.429 -18.124 -19.489 -1.107 -940 -3.941 -2.743 -3.714 -2.349 -227 -394 -150 -3.765 -121 -3.615 -29 -150 -4.061 0 -4.061 0 0 0 -121 0 0 0 -121 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
4.478 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.478 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
804 Fürreuthweg 95: Neubau GS mit Kombipl.
37.442 37.434 35.578 35.570 1.864 1.864 0 0 -37.442 -37.434 -10.246 -10.246 0 0 2.611 11.077 2.437 10.488 174 589 0 0 -2.611 -11.077 0 -2.936 0 0 8.466 0 8.051 0 415 0 0 0 -8.466 0 -2.936 0 0 0 12.784 17.776 12.238 16.930 546 846 0 0 -12.784 -17.776 -5.000 -5.000 0 0 10.683 5.683 10.100 5.400 583 283 0 0 -10.683 -5.683 -1.300 -1.300 0 0 2.898 2.898 2.752 2.752 146 146 0 0 -2.898 -2.898 -1.010 -1.010 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -27.196 -2.611 -5.530 -7.784 -9.383 -1.888 0 0
bisher -27.188 -8.141 0 -12.776 -4.383 -1.888 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -27.196 -2.611 -5.530 -7.784 -9.383 -1.888 0 0
bisher -27.188 -8.141 0 -12.776 -4.383 -1.888 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
bisher 0 0 0 0 0 0 0 0
12.852 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10.100 0 0 0 2.752 0 0 0 0 0 0 0
871 Brunecker Str.:Neubau GS(5) m Hort/Kombi
55.000 55.000 55.000 55.000 0 0 0 0 -55.000 -55.000 -32.879 -12.375 0 0 381 2.183 381 2.183 0 0 0 0 -381 -2.183 0 -300 0 0 1.502 978 1.502 978 0 0 0 0 -1.502 -978 -522 -1.500 0 0 2.377 17.377 2.377 17.377 0 0 0 0 -2.377 -17.377 0 -3.000 0 0 10.000 28.560 10.000 28.560 0 0 0 0 -10.000 -28.560 -5.000 -5.700 0 0 28.560 5.902 28.560 5.902 0 0 0 0 -28.560 -5.902 -10.000 -1.875 0 0 10.902 0 10.902 0 0 0 0 0 -10.902 0 -10.000 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -22.121 -381 -980 -2.377 -5.000 -18.560 -902 6.079
bisher -42.625 -1.883 522 -14.377 -22.860 -4.027 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -22.121 -381 -980 -2.377 -5.000 -18.560 -902 6.079
bisher -42.625 -1.883 522 -14.377 -22.860 -4.027 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
bisher 0 0 0 0 0 0 0 0

C. Verpflichtungsermächtigungen 38.560 0 0 0 10.000 28.560 0 0

1027 Forchheimer Str.: Neubau GS/Kombi
48.402 46.762 48.237 46.597 0 0 165 165 -48.402 -46.762 -16.464 -16.464 0 0 11.083 13.579 11.083 13.414 0 0 0 165 -11.083 -13.579 0 -3.300 0 0 9.834 11.168 9.669 11.168 0 0 165 0 -9.834 -11.168 -6.470 -7.000 0 0 10.000 18.015 10.000 18.015 0 0 0 0 -10.000 -18.015 0 -5.000 0 0 9.003 4.000 9.003 4.000 0 0 0 0 -9.003 -4.000 -5.000 -1.164 0 0 8.482 0 8.482 0 0 0 0 0 -8.482 0 -4.994 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -31.938 -11.083 -3.364 -10.000 -4.003 -3.488 0 0
bisher -30.298 -10.279 -4.168 -13.015 -2.836 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -31.773 -11.083 -3.199 -10.000 -4.003 -3.488 0 0
bisher -30.133 -10.114 -4.168 -13.015 -2.836 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -165 0 -165 0 0 0 0 0
bisher -165 -165 0 0 0 0 0 0
17.485 227 0 227 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9.003 0 0 0 8.482 0 0 0 0 0 0 0
1129 Henry-Dunant: Interim GS/ Ersatz Hort
2.661 2.661 485 1.535 0 0 2.176 1.126 -2.661 -2.661 0 0 0 0 1.337 1.813 9 1.535 0 0 1.328 278 -1.337 -1.813 0 0 0 0 847 371 476 0 0 0 371 371 -847 -371 0 0 0 0 477 477 0 0 0 0 477 477 -477 -477 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -2.661 -1.337 -847 -477 0 0 0 0
bisher -2.661 -1.813 -371 -477 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -485 -9 -476 0 0 0 0 0
bisher -1.535 -1.535 0 0 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -2.176 -1.328 -371 -477 0 0 0 0
bisher -1.126 -278 -371 -477 0 0 0 0
0 68 0 68 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
1140 Reutersbrunnenstr.12:Neub.Hort(6)u.8AUR

(Ref. IV) A. Gesamtkosten der Maßnahmen 19.421 1.338 4.962 9.528 3.593 0 0 0 bisher 19.421 6.300 0 8.240 4.881 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 18.117 972 4.634 9.220 3.291 0 0 0 bisher 18.117 5.606 0 7.932 4.579 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 1.304 366 328 308 302 0 0 0 bisher 1.304 694 0 308 302 0 0 0

B. Finanzierung der Maßnahmen -19.421 -1.338 -4.962 -9.528 -3.593 0 0 0

bisher -19.421 -6.300 0 -8.240 -4.881 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -4.142 0 -1.000 -2.416 -726 0 0 0 bisher -4.352 -1.000 0 -2.626 -726 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0

B.3 Städtische Mittel bisher B.3.1 Städtische Mittel investiv bisher B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv bisher -15.279 -15.069 -15.279 -15.069 0 0 -1.338 -5.300 -1.338 -5.300 0 0 -3.962 0 -3.962 0 0 0 -7.112 -5.614 -7.112 -5.614 0 0 -2.867 -4.155 -2.867 -4.155 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
3.291 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.291 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
549 Förderz. Striegauer Str.:Neubau KiHo (3)
5.194 5.288 5.034 5.241 0 0 160 47 -5.194 -5.288 -1.521 -1.521 0 0 3.932 5.288 3.924 5.241 0 0 8 47 -3.932 -5.288 -300 -1.000 0 0 1.262 0 1.110 0 0 0 152 0 -1.262 0 -1.221 -521 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -3.673 -3.632 -41 0 0 0 0 0
bisher -3.767 -4.288 521 0 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.513 -3.624 111 0 0 0 0 0
bisher -3.720 -4.241 521 0 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -160 -8 -152 0 0 0 0 0
bisher -47 -47 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
551 Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3)
6.222 6.014 5.450 5.328 0 0 772 686 -6.222 -6.014 -1.249 -1.249 0 0 2.754 4.637 2.434 3.980 0 0 320 657 -2.754 -4.637 -200 -936 0 0 2.848 998 2.425 998 0 0 423 0 -2.848 -998 -961 -225 0 0 0 379 0 350 0 0 0 29 0 -379 0 -88 0 0 620 0 591 0 0 0 29 0 -620 0 -88 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -4.973 -2.554 -1.887 0 -532 0 0 0
bisher -4.765 -3.701 -773 -291 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.201 -2.234 -1.464 0 -503 0 0 0
bisher -4.079 -3.044 -773 -262 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -772 -320 -423 0 -29 0 0 0
bisher -686 -657 0 -29 0 0 0 0

C. Verpflichtungsermächtigungen 591 0 0 0 591 0 0 0

807 Gaulnhofer Str.4A: Neubau KiHo (4)
4.820 4.820 4.345 4.374 326 325 149 121 -4.820 -4.820 -2.097 -2.135 0 0 4.589 4.820 4.167 4.374 273 325 149 121 -4.589 -4.820 -1.788 -1.819 0 0 231 0 178 0 53 0 0 0 -231 0 -309 -316 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -2.723 -2.801 78 0 0 0 0 0
bisher -2.685 -3.001 316 0 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -2.574 -2.652 78 0 0 0 0 0
bisher -2.564 -2.880 316 0 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -149 -149 0 0 0 0 0 0
bisher -121 -121 0 0 0 0 0 0
0 1.037 554 483 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
827 W-LAN an ausgewählten Standorten
4.042 1.889 3.864 1.821 110 0 68 68 -4.042 -1.889 0 0 0 0 917 1.139 818 1.071 31 0 68 68 -917 -1.139 0 0 0 0 1.125 150 1.046 150 79 0 0 0 -1.125 -150 0 0 0 0 500 200 500 200 0 0 0 0 -500 -200 0 0 0 0 500 200 500 200 0 0 0 0 -500 -200 0 0 0 0 500 200 500 200 0 0 0 0 -500 -200 0 0 0 0 500 0 500 0 0 0 0 0 -500 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -4.042 -917 -1.125 -500 -500 -500 -500 0
bisher -1.889 -1.139 -150 -200 -200 -200 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.974 -849 -1.125 -500 -500 -500 -500 0
bisher -1.821 -1.071 -150 -200 -200 -200 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -68 -68 0 0 0 0 0 0
bisher -68 -68 0 0 0 0 0 0
1.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 500 0 0 0 500 0 0 0 500 0 0 0
1024 Fischb. Hauptstr.118: GS,TH,Hort Neubau

(Ref. V) A. Gesamtkosten der Maßnahmen 16.622 1.089 5.026 5.000 5.507 0 0 0 bisher 15.830 1.863 4.252 7.230 2.485 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 16.368 1.089 5.026 5.000 5.253 0 0 0 bisher 15.576 1.863 4.252 7.230 2.231 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0

B. Finanzierung der Maßnahmen -16.622 -1.089 -5.026 -5.000 -5.507 0 0 0

bisher -15.830 -1.863 -4.252 -7.230 -2.485 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -3.946 0 -500 -500 -2.946 0 0 0 bisher -3.946 0 -500 -2.000 -1.446 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0

B.3 Städtische Mittel bisher B.3.1 Städtische Mittel investiv bisher B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv bisher -12.676 -11.884 -12.422 -11.630 -254 -254 -1.089 -1.863 -1.089 -1.863 0 0 -4.526 -3.752 -4.526 -3.752 0 0 -4.500 -5.230 -4.500 -5.230 0 0 -2.561 -1.039 -2.307 -785 -254 -254 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
5.253 725 580 145 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5.253 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
1053 Untere Talgasse 8:Umbau zum KJH, KiHo(2)
13.407 11.450 12.559 10.722 811 694 37 34 -13.407 -11.450 -4.556 -4.556 0 0 2.057 4.550 1.856 4.240 164 276 37 34 -2.057 -4.550 0 -466 0 0 4.846 2.000 4.613 1.879 233 121 0 0 -4.846 -2.000 -2.156 -1.690 0 0 1.000 4.250 934 3.993 66 257 0 0 -1.000 -4.250 -600 -2.400 0 0 4.904 650 4.592 610 312 40 0 0 -4.904 -650 -1.800 0 0 0 600 0 564 0 36 0 0 0 -600 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -8.851 -2.057 -2.690 -400 -3.104 -600 0 0
bisher -6.894 -4.084 -310 -1.850 -650 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -8.814 -2.020 -2.690 -400 -3.104 -600 0 0
bisher -6.860 -4.050 -310 -1.850 -650 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -37 -37 0 0 0 0 0 0
bisher -34 -34 0 0 0 0 0 0
5.156 598 489 109 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.592 0 0 0 564 0 0 0 0 0 0 0
1069 Fürther Str.285: Neubau Hort (5),AUR (4)
9.922 9.922 9.071 9.307 616 615 235 0 -9.922 -9.922 -1.918 -1.918 0 0 7.676 8.216 7.097 7.726 479 490 100 0 -7.676 -8.216 0 -1.000 0 0 2.246 1.706 1.974 1.581 137 125 135 0 -2.246 -1.706 -1.918 -918 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -8.004 -7.676 -328 0 0 0 0 0
bisher -8.004 -7.216 -788 0 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -7.769 -7.576 -193 0 0 0 0 0
bisher -8.004 -7.216 -788 0 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -235 -100 -135 0 0 0 0 0
bisher 0 0 0 0 0 0 0 0

C. Verpflichtungsermächtigungen 0 0 0 0 0 0 0 0

1082 Dianastr.: Neubau JT Gibitzenhof KiGa(3)
8.595 8.186 8.345 7.936 0 0 250 250 -8.595 -8.186 -2.971 -2.971 0 0 1.235 3.473 1.235 3.223 0 0 0 250 -1.235 -3.473 0 -442 0 0 5.224 2.986 4.974 2.986 0 0 250 0 -5.224 -2.986 -1.800 -1.358 0 0 0 1.027 0 1.027 0 0 0 0 0 -1.027 0 -839 0 0 2.136 700 2.136 700 0 0 0 0 -2.136 -700 -1.171 -332 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -5.624 -1.235 -3.424 0 -965 0 0 0
bisher -5.215 -3.031 -1.628 -188 -368 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.374 -1.235 -3.174 0 -965 0 0 0
bisher -4.965 -2.781 -1.628 -188 -368 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -250 0 -250 0 0 0 0 0
bisher -250 -250 0 0 0 0 0 0
2.136 224 192 32 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.136 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
1116 Fürther Tor KiTa (2)
4.970 4.970 4.959 4.963 11 7 0 0 -4.970 -4.970 -1.228 -1.228 0 0 139 630 128 623 11 7 0 0 -139 -630 -270 -270 0 0 1.691 1.200 1.691 1.200 0 0 0 0 -1.691 -1.200 0 0 0 0 300 2.640 300 2.640 0 0 0 0 -300 -2.640 0 -330 0 0 2.840 500 2.840 500 0 0 0 0 -2.840 -500 -958 -628 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -3.742 131 -1.691 -300 -1.882 0 0 0
bisher -3.742 -360 -1.200 -2.310 128 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.742 131 -1.691 -300 -1.882 0 0 0
bisher -3.742 -360 -1.200 -2.310 128 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
bisher 0 0 0 0 0 0 0 0
2.840 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.840 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
1125 Nopitschstr: NB eines KJH, Spielmobil

(Ref. V) A. Gesamtkosten der Maßnahmen 8.703 1.825 5.736 0 1.142 0 0 0 bisher 8.289 3.832 3.729 728 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 8.703 1.825 5.736 0 1.142 0 0 0 bisher 8.289 3.832 3.729 728 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0

B. Finanzierung der Maßnahmen -8.703 -1.825 -5.736 0 -1.142 0 0 0

bisher -8.289 -3.832 -3.729 -728 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -3.036 0 -2.464 0 -572 0 0 0 bisher -3.036 -1.854 -610 -572 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0

B.3 Städtische Mittel bisher B.3.1 Städtische Mittel investiv bisher B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv bisher -5.667 -5.253 -5.667 -5.253 0 0 -1.825 -1.978 -1.825 -1.978 0 0 -3.272 -3.119 -3.272 -3.119 0 0 0 -156 0 -156 0 0 -570 0 -570 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
1.142 170 170 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.142 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
1126 Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort
12.503 12.503 11.781 11.790 722 713 0 0 -12.503 -12.503 -2.083 -2.083 0 0 922 4.131 841 3.879 81 252 0 0 -922 -4.131 0 0 0 0 3.209 0 3.029 0 180 0 0 0 -3.209 0 -500 -500 0 0 3.038 7.038 2.872 6.653 166 385 0 0 -3.038 -7.038 0 -1.100 0 0 4.848 848 4.581 800 267 48 0 0 -4.848 -848 -1.500 -400 0 0 486 486 458 458 28 28 0 0 -486 -486 -83 -83 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -10.420 -922 -2.709 -3.038 -3.348 -403 0 0
bisher -10.420 -4.131 500 -5.938 -448 -403 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -10.420 -922 -2.709 -3.038 -3.348 -403 0 0
bisher -10.420 -4.131 500 -5.938 -448 -403 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
bisher 0 0 0 0 0 0 0 0
5.039 798 686 112 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.581 0 0 0 458 0 0 0 0 0 0 0
1186 Erasmusstr. 13: Neubau KiGa (4), SVE (4)
9.778 9.312 9.778 9.312 0 0 0 0 -9.778 -9.312 -2.848 -2.848 0 0 894 1.250 894 1.250 0 0 0 0 -894 -1.250 0 0 0 0 2.656 2.300 2.656 2.300 0 0 0 0 -2.656 -2.300 -500 -500 0 0 3.750 4.000 3.750 4.000 0 0 0 0 -3.750 -4.000 -1.000 -1.500 0 0 2.478 1.762 2.478 1.762 0 0 0 0 -2.478 -1.762 -1.348 -848 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -6.930 -894 -2.156 -2.750 -1.130 0 0 0
bisher -6.464 -1.250 -1.800 -2.500 -914 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -6.930 -894 -2.156 -2.750 -1.130 0 0 0
bisher -6.464 -1.250 -1.800 -2.500 -914 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
bisher 0 0 0 0 0 0 0 0

C. Verpflichtungsermächtigungen 2.478 0 0 0 2.478 0 0 0

1188 Brunecker Str., Neubau KiKri und KiGa
6.813 6.813 6.813 6.813 0 0 0 0 -6.813 -6.813 -1.921 -1.921 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.580 1.500 1.580 1.500 0 0 0 0 -1.580 -1.500 0 0 0 0 2.020 3.500 2.020 3.500 0 0 0 0 -2.020 -3.500 -500 -500 0 0 2.400 1.813 2.400 1.813 0 0 0 0 -2.400 -1.813 -1.000 -1.000 0 0 813 0 813 0 0 0 0 0 -813 0 -421 -421 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -4.892 0 -1.580 -1.520 -1.400 -392 0 0
bisher -4.892 0 -1.500 -3.000 -813 421 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -4.892 0 -1.580 -1.520 -1.400 -392 0 0
bisher -4.892 0 -1.500 -3.000 -813 421 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
bisher 0 0 0 0 0 0 0 0
3.213 1.044 902 142 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.400 0 0 0 813 0 0 0 0 0 0 0
1232 Grünewaldstr. 18b: Wiederaufbau KiTa
12.740 12.740 12.740 12.740 0 0 0 0 -12.740 -12.740 -9.240 -12.740 -3.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -200 -3.500 0 3.000 3.000 3.000 3.000 0 0 0 0 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 0 0 0 5.000 0 5.000 0 0 0 0 0 -5.000 0 -5.000 0 0 4.870 4.740 4.870 4.740 0 0 0 0 -4.870 -4.740 -3.120 -4.540 0 0 4.870 0 4.870 0 0 0 0 0 -4.870 0 -3.120 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel 0 3.500 0 0 -1.750 -1.750 0 0
bisher 0 200 0 0 -200 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -3.500 0 0 0 -1.750 -1.750 0 0
bisher 0 200 0 0 -200 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 3.500 3.500 0 0 0 0 0 0
bisher 0 0 0 0 0 0 0 0
9.740 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.870 0 0 0 4.870 0 0 0 0 0 0 0
1233 Muggenhofer Straße 120, Wasserschaden

(Ref. V) A. Gesamtkosten der Maßnahmen 1.563 85 1.126 352 0 0 0 0

A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0

A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0

A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.563 85 1.126 352 0 0 0 0

B. Finanzierung der Maßnahmen -1.563 -85 -1.126 -352 0 0 0 0

B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0

B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0

B.3 Städtische Mittel bisher B.3.1 Städtische Mittel investiv bisher B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv bisher -1.563 0 0 0 -1.563 0 -85 0 0 0 -85 0 -1.126 0 0 0 -1.126 0 -352 0 0 0 -352 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
1029 Palmenhof: KiTa (2) und Wohnungen
6.184 6.184 6.145 6.168 39 16 0 0 -6.184 -6.184 -938 -938 0 0 3.055 4.455 3.016 4.439 39 16 0 0 -3.055 -4.455 -604 -500 0 0 2.729 1.329 2.729 1.329 0 0 0 0 -2.729 -1.329 -215 -215 0 0 400 400 400 400 0 0 0 0 -400 -400 -119 -223 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B.3 Städtische Mittel -5.246 -2.451 -2.514 -281 0 0 0 0
bisher -5.246 -3.955 -1.114 -177 0 0 0 0
B.3.1 Städtische Mittel investiv -5.246 -2.451 -2.514 -281 0 0 0 0
bisher -5.246 -3.955 -1.114 -177 0 0 0 0
B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0
bisher 0 0 0 0 0 0 0 0

C. Verpflichtungsermächtigungen 0 0 0 0 0 0 0 0

insgesamt Plan Plan Plan Plan

16. Liste der Pauschalen 2024 2025 2026 2027

Nr. Pauschale T€ T€ T€ T€ T€

4 5 6 7
54 Spielplätze aus 1 mach 3:Bau/Sanierung P
n der Pausch8a2l8e 621 n investiv 828 621 enleistungen 0 0 n konsumtiv 0 0 der Pausch-a8le28 -621 n investiv -276 -207 n konsumtiv 0 0 207 207 207 207 0 0 0 0 -207 -207 -69 -69 0 0 207 207 207 207 0 0 0 0 -207 -207 -69 -69 0 0 207 207 207 207 0 0 0 0 -207 -207 -69 -69 0 0
B.3 Städtische M ittel -552 -138 -138 -138 -138
bisher -414 -138 -138 -138 0
B.3.1 Städtisc he Mittel invest-iv552 -138 -138 -138 -138
bisher -414 -138 -138 -138 0
B.3.2 Städtisc he Mittel konsumtiv0 0 0 0 0
bisher 0 0 0 0 0
sermächtigu2n0g7e 0 ehrkosten (jährlich0) gelasten (jährlich)0 n 0 0 0 0 207 0 0 0 0 0 0 0
58 Spielhöfe: Bau u. Sanierung (P)
n der Paus1c.h1a6l0e 870 n investiv 1.160 870 enleistungen 0 0 n konsumtiv 0 0 der Pausc-h1a.1le60 -870 n investiv 0 0 n konsumtiv 0 0 290 290 290 290 0 0 0 0 -290 -290 0 0 0 0 290 290 290 290 0 0 0 0 -290 -290 0 0 0 0 290 290 290 290 0 0 0 0 -290 -290 0 0 0 0
B.3 Städtische M ittel -1.160 -290 -290 -290 -290
bisher -870 -290 -290 -290 0
B.3.1 Städtisc he Mittel inve-s1ti.v160 -290 -290 -290 -290
bisher -870 -290 -290 -290 0
B.3.2 Städtisc he Mittel konsumtiv0 0 0 0 0
bisher 0 0 0 0 0
sermächtigu2n9g0e 0 ehrkosten (jährlich0) gelasten (jährlich)0 n 0 0 0 0 290 0 0 0 0 0 0 0
62 Zuschüsse f. Bau KiTas freigem.Tr. (P)

(Ref. V) A. Gesamtkosten der Pau6s5c.h5a8l3e 20.349 23.737 16.144 5.353

bisher 34.533 19.540 12.776 2.217 0 A.1 Auszahlungen investiv 65.583 20.349 23.737 16.144 5.353 bisher 34.533 19.540 12.776 2.217 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 bisher 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 bisher 0 0 0 0 0

B. Finanzierung der Paus-c6h5a.5le83 -20.349 -23.737 -16.144 -5.353

bisher -34.533 -19.540 -12.776 -2.217 0 B.1 Einzahlungen investiv -45.376 -12.853 -15.090 -12.279 -5.154 bisher -29.860 -14.939 -11.106 -3.815 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 bisher 0 0 0 0 0

B.3 Städtische M bisher B.3.1 Städtisc bisher B.3.2 Städtisc bisher ittel -20.207 -4.673 he Mittel inv-e2s0ti.v207 -4.673 he Mittel konsumtiv0 0 -7.496 -4.601 -7.496 -4.601 0 0 -8.647 -1.670 -8.647 -1.670 0 0 -3.865 1.598 -3.865 1.598 0 0 -199 0 -199 0 0 0
sermächt4ig5u.2n3g4e 0 ehrkosten (jährlich0) gelasten (jährlich)0 n 0 0 0 0 23.737 0 0 0 16.144 0 0 0
77 Generalsan. von Außenanl.KITAS/offene JA
n der Paus1c.h9a2l5e 1.500 n investiv 1.925 1.500 enleistungen 0 0 n konsumtiv 0 0 der Pausc-h1a.9le25 -1.500 n investiv 0 0 n konsumtiv 0 0 425 500 425 500 0 0 0 0 -425 -500 0 0 0 0 500 500 500 500 0 0 0 0 -500 -500 0 0 0 0 500 500 500 500 0 0 0 0 -500 -500 0 0 0 0
B.3 Städtische M ittel -1.925 -425 -500 -500 -500
bisher -1.500 -500 -500 -500 0
B.3.1 Städtisc he Mittel inve-s1ti.v925 -425 -500 -500 -500
bisher -1.500 -500 -500 -500 0
B.3.2 Städtisc he Mittel konsumtiv0 0 0 0 0
bisher 0 0 0 0 0

C. Verpflichtungsermächtigu5n0g0en 0 500 0 0

D. Folgelasten 0 0 0 0 0

D.1 Personelle Mehrkosten (jährlich0) 0 0 0 0 D.2 Sonstige Folgelasten (jährlich)0 0 0 0 0

  1. Aktuelle Baumaßnahmen und Planungen des Ausbaus der Kita-Betreuungsplätze für 2023 und 2024

Neue Plätze mit geplanter Fertigstellung im Jahr 2023

Einrichtungsart Straßenname Planungszone Betriebsträger neue Plätze Krippe neue Plätze Kiga neue Plätze Hort vorauss. Betriebs- beginn Bemerkungen
Haus für Kinder Dientzenhofer Str. Mögeldorf Sportissimo 24 50 50 2023 Inbetriebnahme Krippe+KiGA 11/2023 / Hort 2024
Haus für Kinder Tafelfeldstr. 41 Südstadt Villa Kunterbunt 12 25 2023 In Betrieb seit 6/2023
Haus für Kinder; integrativ Dr.-Carlo-Schmidt-Str. St. Jobst Montessori Förderkreis Nbg. 5 2023 Privatschule: bisher: 40/95/65 / nach Neubau in Betrieb mit aktuell: 40/100/65
Haus für Kinder Brunner Hauptstr. Fischbach AWO 12 50 2023 In Betrieb seit 3/2023
Hort Burgkmairstr. 10 Nordstadt Glitzerdrache 25 2023
Kindergarten Palmenhofbunker/ Splittertor St. Lorenz LoJa; Stadt baut 50 2023
Hort Fürther Str. 285 Muggenhof Stadt 125 2023 In Betrieb
GTP Neumühlweg Gebersdorf 10 2023 In Betrieb
GTP Carossaweg LW NO 10 2023
GTP Gottfriedstraße Zabo 10 2023 In Betrieb
Hort am Förderzentrum Striegauer Str. Stadt 75 2023 In Betrieb
Plätze jeweils im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich 2023: 78 180 275

Plätze insgeamt 2023: 533

Neue Plätze mit geplanter Fertigstellung im Jahr 2024

173 Einrichtungsart Straßenname Planungszone Betriebsträger neue Plätze Krippe neue Plätze Kiga neue Plätze Hort vorauss. Betriebs- beginn Bemerkungen
GTP Brunner Hauptstr. 45 Fischbach 10 2024
Krippe Lenaustr/Maximilianstr. Muggenhof Studentenwerk 24 2024 verzögerung der Baufertigstellung/ urspr. geplant 2023
Kindergarten Am Stadtpark 94 Nordstadt Stadt 75 2024 Ersatneubau; Verzögerung Baufertigstellung/ urspr. geplant 2023
Kindergarten Dianastraße 98 Werderau Stadt 75 2024
HfK Merianstr. Schopperhof freier Träger 24 60 2024 Bauverzögerungen / urspr. geplant 2023
HfK Arno-Hamburger-Str. Ziegelstein Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg 12 50 2024 überregionales Belegungskonzept
HfK Geiseestraße St. Leonhard AWO 12 50 2024
HfK Rennweg 26 Rennweg Kupferhupfer e.V. 12 25 2024
HfK Scharrerstr./Hainstr. Bleiweiß Diakoneo 12 50 2024
HfK Regenburger Str. Zabo Investor baut für Stadt 24 50 2024 Anmietung; Betrieb als FAMZ
Hort Untere Talgasse Insel Schütt Stadt 50 2024
Hort Fürreuthweg / neu Ahornstraße Eibach Stadt 75 2024 5 gruppige Einrichtung integrativ für 75 Kinder
Kombieinrichtung GS Maiach Werderau Stadt 150 2024
Kombieinrichtung Reutersbrunnen-Str. Gostenhof Stadt 150 2024
Kombieinrichtung Forchheimer Str. Thon Stadt 500 2024
Plätze jeweils im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich 2024: 130 435 925
1490

Ursprünglich für 2024 geplant, aber deutlich verzögert

Einrichtungsart Straßenname Planungszone Betriebsträger neue Plätze Krippe neue Plätze Kiga neue Plätze Hort vorauss. Betriebs- beginn Bemerkungen
Waldkindergarten Schmausenbuck Zabo Stadt 22 2025 2. Ausschreibung Bauwagen läuft aktuell (Stand 9/2023)
Hort Dollnsteiner Str. Reichelsdorf AWO 125 2025 angepasste Zeitplanung durch Investor; / urspr. geplant 2023
Krippe Dombühler Str. 56 Röthenbach Novumsozial 36 2025/2026 deutliche Bauverzögerung; / urspr. geplant 2023
HfK Lochner Str./Hintere Marktstr. Schweinau freier Träger 24 50 2026 Verzögerung der Bauabschnitte
Kindergarten Aufseßplatz Galgenhof Schlupfwinkel e.V. 75 2026 Betrieb als FAMZ; Verzögerung abh. Entwicklung Schocken
HfK Bonhoeffer Str. LW SW freier Träger 12 25 2026 Verzögerung Bauvorhaben
72 172 125

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