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← Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (25.10.2023)

Sitzungsvorlage

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Ältestenrat und Finanzausschuss Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stk/018/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 52, Generalsanierung

Haus für Kinder und Erweiterungsbau

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Das Haus für Kinder an der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 52 besteht aus zwei versetzt stehenden Systembauten aus Holz und bietet Betreuung für 24 Krippen-, 52 Kindergarten- und 52 Hortplätze. Der Zwischenraum der beiden Baukörper ist mit dem Dach des zweigeschossigen Gebäudes überdeckt, das auf drei Stützen auf dem Dach des eingeschossigen Baukörpers aufgelagert ist.

Das Haus für Kinder mit dem Außengelände ist dringend sanierungsbedürftig. Das Dach ist undicht und wird regelmäßig repariert. Außerdem ist in vielen Räumen der Estrich zu erneuern. Eine Toiletten-sanierung ist in allen Bereichen erforderlich. Die Küchen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen (es fehlt ein Fettabscheider). Die Pflasterbeläge im Außenbereich sind teilweise so uneben, dass sie eine Unfallgefahr darstellen.

Ziel der Maßnahme ist die Sanierung und Erweiterung des Bestandes. Dabei soll dieser den heutigen pädagogischen Anforderungen angepasst und energetisch saniert werden. Zusätzlich soll zwischen den zwei bestehenden Gebäuden ein Verbindungsbau eingefügt werden, der einen wetter- und witterungsgeschützten Übergang der drei Einrichtungen schafft und diese mit Hilfe eines Aufzuges barrierefrei verbindet.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 4.983.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 4.983.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

WBG-K

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 52, Generalsanierung Haus für Kinder und Erweiterungsbau" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 4,983 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

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