Entscheidungsvorlage Bauinvestitionscontrolling (BIC)
hier: Lichtsignalanlage (LSA) Schafhofstraße
Die Maßnahme „LSA Schafhofstraße“ wurde im Jahr 2019 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 10.12.2019 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst die Errichtung einer Lichtsignalanlage und einen damit erforderlichen Umbau des Straßenzuges Schafhofstraße zwischen Neumeyerstraße und Äußere Bayreuther Straße.
Ausgangssituation und Planungsanlass
Seitens der Bürger und Bürgerinnen gibt es immer wieder Beschwerden, dass die Straßen an der Kreuzung Schafhofstraße/ Neumeyerstraße wegen der hohen Verkehrsbelastung schwer zu überqueren sind. Querungshilfen, wie Fußgängerschutzinseln oder Fußgängerüberwege, sind nicht vorhanden. Der Knotenpunkt wird auch von Schulkindern auf dem Weg zur Paul-Moor-Schule überquert.
In Spitzenzeiten kommt es am Knoten Neumeyerstraße/Schafhofstraße zu einer Überlastung und Rückstau. Fahrzeuge können schwerlich in oder aus der Neumeyerstraße einbiegen. Die Buslinien 30 und 31 werden mitunter stark behindert. Neben der Überlastung wurde auch eine massiv unruhige und hektische Verkehrssituation festgestellt. Der Bau einer Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung ist notwendig, um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern.
Planung und Baubeschreibung
Am Knoten Neumeyerstraße/Schafhofstraße wird eine neue Lichtsignalanlage gebaut. Diese wird in energiesparender LED-Technik ausgeführt und außerdem blindengerecht ausgestattet.
Für den Neubau der Lichtsignalanlage werden für die Verkabelung der LSA an allen vier Knotenarmen Straßenübergänge hergestellt. Im Gehwegbereich werden ebenfalls Aufgrabungs- und Verrohrungsarbeiten ausgeführt. Für die blindengerechte Ausstattung werden die LSA-Maste in Mittelaufstellung gesetzt. Zudem werden ein taktiles Blindenleitsystem verlegt und die Randsteinlinien angepasst.
Die LSA wird mit einer Verkehrsabhängigkeit ausgestattet, um die bisher sehr hohen Zeitverluste der Buslinien 30 und 31 zu minimieren. Da die Ampelanlage Bayreuther Straße/Schafhofstraße unmittelbar angrenzt, muss diese ebenso mit einer Busbeschleunigung ausgestattet werden, damit die Beschleunigungseffekte der LSA Neumeyerstraße/Schafhofstraße vollständig genutzt werden können. Die vorhandene Busspur wird dadurch entbehrlich und es kann in diesem Abschnitt der Schafhofstraße Richtung Norden ein Radstreifen markiert werden.
Im Zuge der Realisierung des Projektes soll auch eine Deckensanierung durchgeführt werden. Bedingt durch diese und durch das Anlegen eines Radstreifens wird die Straßenmarkierung erneuert.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 795.000 €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend
beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.
Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:
2024: 650.000 € 2025: 120.000 € 2026: 25.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 795.000 €
Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden.
Aufgrund der neuen ÖPNV-Beschleunigung der Buslinien 30 und 31 kann ein Zuschussantrag bei der Regierung von Mittelfranken gem. RZÖPNV gestellt werden. Vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides nach RZÖPNV können voraussichtlich Fördermittel aus dem GVFG, BayÖPNVG und BayFAG abgerufen werden. Es werden derzeit Zuwendungen i. H. v. 138.000 € erwartet.
Zeitliche Umsetzung
Mit dem Beginn der Maßnahme ist Mitte 2024 zu rechnen. Die Fertigstellung soll im 1. Halbjahr des Jahres 2026 erfolgen.
Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.