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← Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (25.10.2023)

Sitzungsvorlage

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Ältestenrat und Finanzausschuss Stadtentwicklung & Planung Muggenhof Weststadt Eberhardshof Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stk/014/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Generalsanierung und Umgestaltung Heinickeplatz

mit angrenzenden Verkehrsflächen

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Der Heinickeplatz liegt im Quartier Eberhardshof/Muggenhof und ist Teil des Stadterneuerungs-gebietes Nürnberger Weststadt. Das Ziel des derzeit stattfindenden Erneuerungsprozesses ist es, den Stadtteil ganzheitlich weiterzuentwickeln und die Lebensund Arbeitsbedingungen der Menschen im Gebiet zu verbessern.

Der Heinickeplatz ist etwa 0,5 Hektar groß und gilt als Nachbarschaftspark. Damit soll er den Quartiersbewohnern und Quartiersbewohnerinnen in einem Umfeld von rund 400 Meter als wohnungsnahe Grün- und Erholungsfläche dienen. Der Stadtteil Eberhardshof/Muggenhof ist ein dicht bebautes und stark versiegeltes Viertel, das nur wenige solcher Flächen beherbergt. Der gut erreichbare Quartiersplatz nimmt daher eine wichtige Funktion im Freiraumnetz der Weststadt ein und dient als zentrale Anlaufstelle für viele Menschen.

Der Quartiersplatz ist über die Jahre durch den hohen Nutzungsdruck heruntergekommen und besitzt derzeit nur wenig Aufenthaltsqualität und kaum ein Nutzungsangebot. Es ist deshalb eine dringend notwendige und weitreichende Generalsanierung durchzuführen.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.880.000 € Folgekosten 42.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.880.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Generalsanierung und Umgestaltung Heinickeplatz mit angrenzenden Verkehrsflächen" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 1,880 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

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