Entscheidungsvorlage Bauinvestitionscontrolling (BIC)
hier: Wehranlage Neuwerk - Abbruch der Neuwerksruine mit Neuwerksteg (BW 1.436) und Ersatzneubau Neuwerksteg
Die Maßnahme „Wehranlage Neuwerk - Abbruch der Neuwerksruine mit Neuwerksteg (BW 1.436) und Ersatzneubau Neuwerksteg“ wurde im Jahr 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 15.01.2019 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Abbruch der Neuwerksruine und des dazugehörigen Neuwerkstegs und einen Ersatzneubau für den Neuwerksteg.
Ausgangssituation und Planungsanlass
Die Wehranlage Neuwerk befindet sich am Fluss-Kilometer 11,114 der Rednitz im Verwaltungsgebiet der Stadt Nürnberg, an der Grenze zur Stadt Stein. In unmittelbarer Nähe unterhalb der Anlage überquert die Fußgängerbrücke „Neuwerksteg“ die Rednitz.
Die Stau- und Triebwerksanlage Neuwerk an der Rednitz wurde im Jahr 1940 durch eine Explosion zerstört und nicht mehr aufgebaut. Die Stadt Nürnberg erwarb im Jahr 1962 die Grundstücke der ehemaligen Anlage Neuwerk. Die zerstörte Stauanlage Neuwerk befindet sich in einem sehr schlechten Bauzustand. Eintiefungen im Oberwasser sowie Auskolkungen im Unterwasser sind bereits erkennbar. Die Stauanlage soll daher aufgelassen, ökologisch umgebaut und Teil des Gewässers werden.
Der im Jahr 1970 errichtete Neuwerksteg, bestehend aus Stahlträgern mit Holzbelag, gelagert auf Holzpfeilern und Stahlbetonwiderlagern, befindet sich ebenfalls in einem schlechten Zustand. Ein Neubau der Rad- und Fußbrücke ist aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich. Die Bestandsbrücke soll abgerissen und ein Ersatzneubau soll errichtet werden.
Planung und Baubeschreibung
Nach Beseitigung und Sanierung der Wehranlage übernimmt das staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg den Unterhalt sowie alle wasserrechtlichen Verpflichtungen der Anlage, da die Rednitz ein Gewässer erster Ordnung ist.
Nach dem Abriss der Bestandsbrücke ist als Neubau ein zweifeldriges Bauwerk geplant, welches mit dem großen Brückenfeld (Spannweite 36 m) die Rednitz und mit dem kleinen Brückenfeld (Spannweite 21 m) das Vorland überspannt. Die lichte Brückenbreite soll auf Grund der hohen Frequentierung von derzeit 3,00 m auf 4,00 m vergrößert werden.
Das Haupttragwerk der Brücke bilden seitlich neben der Fahrbahn angeordnete Fachwerkträger aus stählernen Rundrohren. Der Obergurt der Fachwerkträger wird als Bogen ausgeführt, so dass das Fachwerk an den Auflagern auf null ausläuft. Der Untergurt und somit auch die Fahrbahn weisen ebenfalls eine leichte Krümmung auf, um Regenwasser auf dem geschlossenen Belag ausreichend abführen zu können.
Für den Fahrbahnbelag soll ein geschlossener Belag zum Einsatz kommen, der eine deutlich höhere Lebensdauer aufweist als der bisher für solche Brücken verwendete Holzbelag. Aus den o. g. Abmessungen ergibt sich eine nutzbare Brückenfläche von 256,5 m².
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 5,4 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.
Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:
bisher bereitgestellte Mittel: 600.000 € 2024: 1.300.000 € 2025: 3.500.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 5,4 Mio. €
Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Es entstehen Folgekosten für Personal und Unterhalt i. H. v. ca. 73.500 € jährlich.
Zeitliche Umsetzung
Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im Herbst 2024 zu rechnen, die Fertigstellung wird voraussichtlich im Ende 2026 erfolgen.
Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.