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Forderungsbericht

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Schule & Bildung Rechnungsprüfungsausschuss Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage zur Sitzung des Finanzausschusses/Ältestenrates am 25.10.2023

- Bericht zum Forderungsmanagement beim Kassen- und Steueramt (KaSt)

1. Zweck und Inhalt des Berichts

Unter Hinweis auf die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.11.2022 und den Sachverständigenbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2021 erfolgt der ergänzende Bericht zum Forderungsmanagement beim Kassen- und Steueramt (KaSt). Dabei werden vorrangig die eingeleiteten Maßnahmen von KaSt hinsichtlich der kommunalen Steuern sowie der Leistungsentgelte (öffentlich-rechtliche Erträge und privatrechtliche Entgelte/Kostenerstattungen) dargestellt und erläutert.

2. Wesentliche Aspekte des Forderungsmanagements

Das Forderungsmanagement ist darauf ausgerichtet, die Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die Liquidität der Stadt Nürnberg sicherzustellen. Das Verfahren ist an folgender Prozesskette ausgerichtet:

Bescheide, Rechnungen

Buchhaltung

verfahren

Mahnungen

Klärung und Umsetzung dargelegter Sachverhalte im Mahnverfahren

Verzugszinsen, Mahngebühren)

standsverzeichnis) und Erstellung von Rückstandsmeldungen bei privatrechtlichen Forderungen

Vollstreckung

Kontenpfändung), beauftragte Gerichtsvollzieher und des städt. Ermittlungsdienstes

auch die Beitreibung und Verfolgung von Forderungen mit Fälligkeiten aus den Vorjahren unter Berücksichtigung der Verjährungsregelungen

  1. Entwicklung der Erträge im Vergleich zu den Forderungen der Jahre 2021 und 2022

a) Erträge

31.12.2021 31.12.2022 Veränderung +/- in Euro Veränderung +/- in %
Euro Euro
Grundsteuer A 291.070,58 310.083,05 + 19.012,47 + 6,53
Grundsteuer B 122.703.917,08 123.613.021,51 + 909.104,43 + 0,74
Gewerbesteuer 552.214.850,81 557.175.292,90 + 4.960.442,09 + 0,90
Hundesteuer 2.068.406,28 2.154.711,01 + 86.304,73 + 4,17
Zweitwohnungssteuer 1.041.206,48 1.051.873,29 + 10.666,81 + 1,02
Steuern - Zwischensumme 678.319.451,23 684.304.981,76 + 5.985.530,53 + 0,88
Öffentlich-rechtliche Entgelte 72.147.371,47 92.647.595,50 + 20.500.224,03 + 28,41
Abgaben - Zwischensumme 750.466.822,70 776.952.577,26 + 26.485.754,56 + 3,53
Privatrechtliche Entgelte 36.135.652,01 42.239.999,49 + 6.104.347,48 + 16,89
Kostenerstattungen 313.984.055,23 308.030.710,72 - 5.953.344,51 - 1,90
Gesamt 1.100.586.529,94 1.127.223.287,47 + 26.636.757,53 + 2,42

Veränderung

+/- in Euro

Veränderung

+/- in %

Der Vergleich des Jahres 2021 mit den Erträgen des Jahres 2022 zeigt einen Anstieg der Gesamterträge in Höhe von + 2,42 %.

In der Einzelbetrachtung ist eine positive Entwicklung bei den kommunalen Steuern mit + 0,88 % erkennbar. Die Erträge der Grundsteuer A nahmen mit + 6,53 % gegenüber dem Vorjahr merklich zu. Bei der Grundsteuer B ist eine leichte Steigung um + 0,74 % erkennbar. Die Übrigen Steuerarten verzeichneten ebenfalls Anstiege von + 0,90 % (Gewerbesteuer), 4,17 % (Hundesteuer) und 1,02 % (Zweitwohnungssteuer).

Die Erhöhung von 28,41 % der öffentlich-rechtlichen Entgelte beruht hauptsächlich auf gestiegenen Erträgen für Kindertageseinrichtungen sowie Elternentgelte für Verpflegung in Kindertagesstätten. Auch der Tiergarten und die Museen der Stadt Nürnberg erzielten im Vergleich zu 2021 deutlich höhere Erträge.

Einen signifikanten Anstieg um + 16,89 % verzeichnen auch die privatrechtlichen Erträge. Die Mieterträge für die Meistersingerhalle und die Erträge des Bildungszentrums sind hier hauptsächlich aufzuführen.

Insgesamt wurden bei den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Entgelten die Erträge aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 wieder erreicht und zum Teil überschritten.

Erträge

2021 2022
Steuern 678.319.451,23 684.304.981,76
Öffentlich-rechtliche Erträge 72.147.371,47 92.647.595,50
Privat- rechtliche Entgelte 36.135.652,01 42.239.999,49
Kosten- erstattungen 313.984.055,23 308.030.710,72
Gesamt 1.100.586.529,94 1.127.223.287,47

Veränderungen +/-in Euro

Steuer- erträge Öffentlich- rechtliche Erträge Privat- rechtliche Entgelte Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Euro 5.985.530,53 20.500.224,03 6.104.347,48 -5.953.344,51 26.636.757,53

Veränderungen +/-in Prozent

Steuer- erträge Öffentlich- rechtliche Erträge Privat- rechtliche Entgelte Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Prozent 0,88 28,41 16,89 -1,90 2,42

b) Offene Forderungen (einschließlich Vorjahre)

31.12.2021 31.12.2022 Veränderung +/- in Euro Veränderung +/- in %
Euro Euro
Steuerforderungen 60.070.223,06 62.193.413,62 + 2.123.190,56 + 3,53
Öffentlich-rechtliche Forderungen 24.315.032,82 27.874.595,22 + 3.559.562,40 + 14,64
Abgabenforderungen 84.385.255,88 90.068.008,84 + 5.682.752,96 + 6,73
Privatrechtliche Forderungen 3.915.822,45 4.507.375,24 + 591.552,79 + 15,11
Kostenerstattungen 73.272.189,47 102.763.408,26 + 29.491.218,79 + 40,25
Gesamt 161.573.267,80 197.338.792,34 + 35.765.524,54 + 22,14

Veränderung

+/- in Euro

Veränderung

+/- in %

Die offenen Gesamtforderungen zum Jahresende 2022 (einschl. Vorjahre) stiegen im Vergleich zum Jahresschluss 2021 um 35.765.524,54 EUR auf 197.338.792,34 EUR. Mit + 22,14 % erhöhten sich die Forderungen deutlich. Dies liegt hauptsächlich an den um + 40,25

% gestiegenen Ansprüchen auf Kostenerstattungen und an + 6,73 % höheren offenen

Abgabenforderungen.

Der enorme Anstieg von + 40,25 % bei den Kostenerstattungen resultiert aus gestiegenen Forderungen gegenüber Land (+ 38,8 Mio.) trotz des gleichzeitigen Rückgangs der Forderungen gegen Sondervermögen (- 13 Mio.). Die Forderungen gegenüber dem Land sind entstanden durch städtische Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg. Bei den Kontokorrenten war der Rückgang durch die Erstattung des der WBG Kommunal gewährten Rahmenkredits (ÖÖP-Maßnahme BBS) bedingt.

Die Abgabenforderungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr um + 6,73 % zu, was auf die gestiegenen Steuerforderungen (+ 3,53 %) und öffentlich-rechtlichen Forderungen (+ 14,64 %) zurückzuführen ist. Die Steuerforderungen und öffentlich-rechtlichen Forderungen folgen damit dem Trend der Steuererträge (+ 0,88 %) und öffentlich-rechtlichen Entgelte (+ 28,41 %), die ebenfalls gegenüber dem Vorjahr zunahmen.

Bei den privatrechtlichen Forderungen ist im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von + 15,11 % zu verzeichnen.

Forderungen

2021 2022
Steuerforderungen 60.070.223,06 62.193.413,62
Öffentlich-rechtliche Forderungen 24.315.032,82 27.874.595,22
Privatrecht- liche Forderungen 3.915.822,45 4.507.375,24
Kosten- erstattungen 73.272.189,47 102.763.408,26
Gesamt 161.573.267,80 197.338.792,34
Veränderungen +/-in Euro 40.000.000,00 30.000.000,00 20.000.000,00 10.000.000,00 0,00 Öffentlich- Privatrecht- Steuer- Kosten- rechtliche liche Gesamt forderungen erstattungen Forderungen Forderungen Veränderungen +/- in Euro 2.123.190,56 3.559.562,40 591.552,79 29.491.218,79 35.765.524,54
Steuer- forderungen Öffentlich- rechtliche Forderungen Privatrecht- liche Forderungen Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Euro 2.123.190,56 3.559.562,40 591.552,79 29.491.218,79 35.765.524,54

Veränderungen +/-in Prozent

Steuer- forderungen Öffentlich- rechtliche Forderungen Privatrecht- liche Forderungen Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Prozent 3,53 14,64 15,11 40,25 22,14

4. Forderungsmanagement – Maßnahmen von KaSt für die Jahre 2021 und 2022

a) KaSt – Abteilung „Finanzbuchhaltung“

Die laufende Überwachung und Verwaltung der städtischen Forderungen gehört neben den originären Buchhaltungsvorgängen zu den Hauptaufgaben der Finanzbuchhaltung beim Kassen- und Steueramt. Hierzu wurden im Einzelnen folgende Maßnahmen eingeleitet:

2021 2022 Veränderung +/- Fallzahlen Veränderung +/- in %
Anzahl Anzahl
1. Mahnungen 59.848 71.549 + 11.701 + 19,55
Erfolgsquote in % / Bezahlt 60,35 62,63 + 3,78
2. Mahnungen 22.202 25.201 + 2.999 + 13,51
Erfolgsquote in % / Bezahlt 36,24 36,40 + 0,44
Erfolgsquote in % - Gesamt 73,80 75,45 + 2,24
Ausstandverzeichnisse (ö.r.) 14.155 16.027 + 1.872 + 13,23
Rückstandsmeldungen (priv.) 1.526 1.540 + 14 + 0,92
Mahnstufe 3 – Fälle (M03) 4.449 4.800 + 351 + 7,89
Manuelle Ausstandsverz. 556 642 + 86 + 15,47
Gesamt 102.285 119.173 + 16.888 + 16,51
2021 2022 Veränderung +/- Volumen Veränderung Veränderung +/- in % Veränderung
Euro Euro +/- Volumen +/- in %
Mahnsaldo – Gesamt 148.498.373,30 124.732.048,22 - 23.766.325,08 - 16,00
Nebenforderungen (NF) Säumniszuschläge, Verzugszinsen Mahngebühren Summe NF - Mahnverfahren 1.263.141,16 759.866,65 2.023.007,81 1.172.813,84 885.226,40 2.058.040,24 - 90.327,32 + 125.359,75 + 35.032,43 - 7,15 + 16,50 + 1,73
Nebenforderungen - Avviso weitergerechnete Säumniszuschläge 869.241,38 960.158,08 + 90.916,70 + 10,46
Stundungszinsen 47.433,50 53.418,00 + 5.984,50 + 12,62
Aussetzungszinsen 64.596,00 29.068,00 - 35.528,00 - 55,00
./. Abschreibungen von NF 932.922,97 881.609,11 - 51.313,86 - 5,50
Nebenforderungen – Gesamt 2.071.355,72 2.219.075,21 + 147.719,49 + 7,13

Veränderung

+/- Fallzahlen

Veränderung

+/- in %

Die Mahnungen, das Feststellen und Ausfertigen von Ausstandverzeichnissen als Vollstreckungstitel sowie der Rückstandsmeldungen, erfolgen - ausgehend von den Hauptfälligkeiten - zeitnah im monatlichen Rhythmus (z.B. Fälligkeiten zum 15.08.d.J. für die Grund- und Gewerbesteuer werden einschließlich Säumniszuschlag und Mahngebühr um den 27.08.d.J. angemahnt). Die Erfolgsquote für die 1. Mahnung lag im Jahr 2022 bei 62,63 % (2021 bei 60,35 %). Soweit die Forderung aufgrund der 1. Mahnung nicht vollständig ausgeglichen wird, erfolgt im beschriebenen Monatsrhythmus umgehend die 2. Mahnung (einschließlich Festsetzung weiterer Nebenforderungen). Die Erfolgsquote für die 2. Mahnung lag immerhin noch bei 36,40 % im Jahr 2022 (2021 bei 36,24%). Dies ist unter dem Aspekt

des Forderungsmanagements zielführend, wirtschaftlich und insgesamt deutlich weniger kostenintensiv, als die Aufwendungen für einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen.

Soweit das Mahnverfahren keinen vollständigen Ausgleich der jeweiligen Forderung bewirkt, wird von der Finanzbuchhaltung für öffentlich-rechtliche Forderungen ein vollstreckbarer Titel in Form eines „Ausstandsverzeichnisses“ (sog. Selbsttitulierung – Mahnstufe 3), als Grundlage für Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen durch die Abteilung „Vollstreckungswesen“ bei KaSt erstellt. Für offene privatrechtliche Forderungen werden sog. „Rückstandsmeldungen“ (Mahnstufe 3) gefertigt und in Abstimmung mit den Dienststellen durch das Rechtsamt die weiteren Schritte für ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

Die Anzahl der 1. Mahnungen ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen um + 19,55 %. Ebenfalls ein deutlicherer Anstieg war bei den 2.Mahnungen mit + 13,51 % zu verzeichnen. Die Anzahl angefertigter Ausstandsverzeichnisse stieg ebenfalls um + 13,23 % an. Dieser Trend ist damit zu begründen, dass in den Vorjahren wegen der Corona-Pandemie häufig Mahnläufe ausgesetzt bzw. verschoben wurden.

Die Rückstandsmeldungen sind mit + 0,92 % im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gestiegen.

Der Mahnsaldo ist jedoch um - 16,00 % gesunken.

Die Nebenforderungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr um + 1,73 % zu. Insbesondere ist festzustellen, dass die Mahngebühren um + 16,50 % zunahmen, während die Säumniszuschläge/Verzugszinsen gesunken sind (- 7,15 %). Der Anstieg der Mahngebühren ist auf die deutlich gestiegene Anzahl der 1. und 2. Mahnungen zurückzuführen. Während aufgrund des gesunkenen Mahnsaldos auch die Säumniszuschläge sinken.

Auch die Nebenforderungen, die durch die Nutzung der Weiterrechnung von „AVVISO“ entstehen, stiegen weiter an. So war hier ein Zuwachs von + 10,46 % zu verzeichnen. Dieser Anstieg war zu erwarten, da weiterhin verstärkt Rückstände abgearbeitet wurden.

Die Stundungszinsen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um + 12,62 % an, verbleiben jedoch weiterhin unter dem Niveau von 2019 (65.654,91 EUR). Anderes trifft auf die Aussetzungszinsen zu, die 2022 gegenüber 2021 um - 55,00 % gesunken und mit 29.068 EUR sehr niedrig sind. Dieser Posten ist jedoch abhängig vom Ausgang von Gerichtsentscheidungen und daher kaum im Vorfeld zu prognostizieren. Grundsätzlich war dieser Posten bereits in der Vergangenheit sehr sprunghaft.

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 4

b) KaSt – Abteilung „Vollstreckungswesen“

Die Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen von öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgen durch das Kassen- und Steueramt in der Abteilung „Vollstreckungswesen“. Nachfolgende Darstellung beinhaltet alle offenen Posten der Mahnstufe 3. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenforderungen.

Entwicklung und Volumen:

Summe – offene Posten 2019 Einschließlich Vorjahre = 37.402.754,53
lfd. Zugänge in 2020 01.01.2020 – 31.12.2020 Betrag - Euro
Offene Posten aus 2020 Hauptforderungen + NF + 11.217.967,05 + 11.217.967,05
Mahnstufe 3 (PSCD + FI)
Endbestand 31.12.2020 Betrag - Euro
Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2020 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen Ausgleich offener Posten Zeitraum 01.01. – 31.12.20 Euro 4.985.969,02 Euro 9.760.588,78 Euro 29.383.507,80 Euro 4.490.655,98 Zeitraum 01.01. – 31.12.20
- 14.746.557,80
durch: Einzahlungen Euro 4.985.969,02
Niederschlagungen/Erlässe Euro 9.760.588,78
Summe – offene Posten 2020
einschließlich Vorjahre, = 33.874.163,78
aus:
Vollstreckung MS 3 – PSCD
Euro 29.383.507,80
PSCD = wiederkehrende Ford
Vollstreckung MS 3 – FI *)
Euro 4.490.655,98
*) FI = einmalige Forderungen
lfd. Zugänge in 2021 01.01.2021 – 31.12.2021 Betrag - Euro
Offene Posten aus 2021 Mahnstufe 3 Hauptforderungen + NF (PSCD + FI) + 20.964.114,62
Endbestand 31.12.2021 Betrag - Euro
Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2021 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen Zeitraum 01.01. – 31.12.21 Euro 5.679.382,95 Euro 4.822.104,41 Euro 39.829.424,62 Euro 4.507.366,42 - 10.501.487,36 = 44.336.791,04
lfd. Zugänge in 2022 01.01.2022 – 31.12.2022 Betrag - Euro
Offene Posten aus 2022 Mahnstufe 3 Hauptforderungen + NF (PSCD + FI) + 15.650.479,10
Endbestand 31.12.2022 Betrag - Euro
Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2022 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen Zeitraum 01.01. – 31.12.22 Euro 7.377.431,38 Euro 2.636.635,79 Euro 45.133.221,62 Euro 4.859.981,35 - 10.014.067,17 = 49.973.202,97
Offene Posten 2020 Ausgangswert 2020 Betrag - Euro Ausgleichsbetrag Betrag - Euro Erledigungsquote
2020
offene Posten 2020 (Mahnstufe 3) offene Posten 2020 einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 11.217.967,05 33.874.163,78 14.746.557,80 14.746.557,80 131,45 %
Zahlung = 44,5%
Niederschl./Erlass = 87,0%
43,53 %
durch Zahlung, Erlass und
Niederschlagung
Offene Posten 2021 Ausgangswert 2021 Betrag - Euro Ausgleichsbetrag Betrag - Euro Erledigungsquote
2021
offene Posten 2021 (Mahnstufe 3) offene Posten 2021 einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 20.964.114,62 44.336.791,04 10.501.487,36 10.501.487,36 50,1 %
Zahlung = 27,1%
Niederschl./Erlass = 23,0%
23,69 %
durch Zahlung, Erlass und
Niederschlagung

Offene Posten

2020

Ausgangswert 2020

Betrag - Euro

Ausgleichsbetrag

Betrag - Euro

offene Posten 2020

(Mahnstufe 3)

offene Posten 2020

einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3)

11.217.967,05

33.874.163,78

14.746.557,80

14.746.557,80

Offene Posten

2021

Ausgangswert 2021

Betrag - Euro

Ausgleichsbetrag

Betrag - Euro

offene Posten 2021

(Mahnstufe 3)

offene Posten 2021

einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3)

20.964.114,62

44.336.791,04

10.501.487,36

10.501.487,36

Offene Posten 2022 Ausgangswert 2022 Betrag - Euro Ausgangswert 2022 Ausgleichsbetrag Betrag - Euro Erledigungsquote
Betrag - Euro 2022
offene Posten 2022 (Mahnstufe 3) offene Posten 2022 einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 15.650.479,10 49.973.202,97 15.650.479,10 10.014.067,17 10.014.067,17 63,99 %
Zahlung = 47,14%
Niederschl./Erlass = 16,85%
20,04 %
49.973.202,97
durch Zahlung, Erlass und
Niederschlagung

Offene Posten

2022

Ausgleichsbetrag

Betrag - Euro

offene Posten 2022

(Mahnstufe 3)

offene Posten 2022

einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3)

10.014.067,17

10.014.067,17

Offene Posten 2021

50.000.000,00 €

€44.336.791,04
33.874.163,78 €
20.964.114,62 €
€10.501.487,36

40.000.000,00 € Anfangsbestand 30.000.000,00 € + PSCD / FI 20.000.000,00 €

10.000.000,00 € Endbestand 0,00 € Anfangsbestand + PSCD / FI - Ausgleich Endbestand

Offene Posten 2022

60.000.000,00 €

€49.973.202,97
44.336.791,04 €
15.650.479,10 €
€10.014.067,17

50.000.000,00 € 40.000.000,00 € Anfangsbestand 30.000.000,00 € + PSCD / FI

20.000.000,00 € Endbestand 10.000.000,00 €

0,00 € Anfangsbestand + PSCD / FI - Ausgleich Endbestand

Anstieg der offenen Posten 2021/2022

offene Posten 2021, einschl. Vorjahre offene Posten 2022, einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3) (Mahnstufe 3)

Erledigungsquote Erledigungsquote 23,7% zum 20,0% zum Ausgangswert Ausgangswert

noch offen noch offen 76,3% 80,0%

Ausgangswert: 44.336.791,04 Euro Ausgangswert: 49.973.202,97 Euro

5. Forderungsanalyse für die Jahre 2020, 2021 und 2022

Offene Posten in Vollstreckung (Mahnstufe 3) Betrag Euro Veränderung Veränderung
+/- Euro +/- in %
zum Vorjahr zum Vorjahr
Endbestand 2020 Endbestand 2021 Endbestand 2022 33.874.163,78 44.336.791,04 49.973.202,97 - 3.528.590,75 + 10.462.627,26 + 5.636.411,93 - 3.528.590,75 - 9,4 + 30,9 + 12,7 - 9,4
+ 10.462.627,26 + 30,9
+ 5.636.411,93 + 12,7

Offene Posten in Vollstreckung

(Mahnstufe 3)

Betrag

Euro

Endbestand 2020

Endbestand 2021

Endbestand 2022

33.874.163,78

44.336.791,04

49.973.202,97

Im Vergleich des Jahres 2021 zu 2022 hat sich der Gesamtbetrag der offenen Posten in Mahnstufe 3 deutlich auf 49.973.202,97 EUR erhöht. Die Steigerung liegt mit + 12,7 % im Trend des Vorjahres. Die Entwicklung der offenen Posten in Mahnstufe 3 folgt dem Trend des Anstiegs der Gesamtforderungen (+ 22,14 %) im Jahr 2022.

Bei der Analyse wird erkennbar, dass die Zahlungseingänge aus Beitreibungsmaßnahmen deutlich zunahmen (2021: 5.679.382,95 EUR, 2022: 7.377.431,38 EUR), gleichzeitig die Ausbuchungen/Niederschlagungen jedoch zurückgingen (2021: 4.822.104,41 EUR, 2022: 2.636.635,79 EUR). Folglich ging der Ausgleichsbetrag von 2021 auf 2022 um 487.420,19 EUR zurück.

Die Niederschlagungen gingen im Vergleich zum Jahr 2021 im Jahr 2022 um 2.185.468,62 EUR zurück. Dies ist jedoch damit zu begründen, dass aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 verstärkt Altfälle abgearbeitet wurden, weshalb die Vorjahreswerte außergewöhnlich hoch waren. Auch war die personelle Unterbesetzung in der Vollstreckungsabteilung für den Rückgang mit verantwortlich.

Jahr Forderungen aus Insolvenzen (I) Euro Gesamtforderungen aus Insolvenzen
und Vollstreckung
Euro
2020 25.692.310,14 59.566.473,92
2021 24.213.597,03 68.550.388,07
2022 26.613.261,07 76.859.285,10

Forderungen aus Insolvenzen (I)

Euro

Die Summe der offenen Posten bei Insolvenzen ist im Jahresvergleich 2021 zu 2022 um rund 2,4 Mio. EUR von 24,2 Mio. EUR auf 26,6 Mio. EUR gestiegen. Hinsichtlich der Insolvenzen hat KaSt im Rahmen des Forderungsmanagements hierauf keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten.

Forderungsanalyse 2021

€50.000.000,00 €40.000.000,00 Endbestand 2020 €30.000.000,00 Endbestand 2021 €20.000.000,00 Veränderung €10.000.000,00 Veränderung in % €0,00 Endbestand Endbestand Veränderung Veränderung in 2020 2021 %

€44.336.791,04
€33.874.163,78
€10.462.627,26
30,9%

Forderungsanalyse 2022

€60.000.000,00 €50.000.000,00 €40.000.000,00 Endbestand 2021 €30.000.000,00 Endbestand 2022 €20.000.000,00 Veränderung €10.000.000,00 €0,00 Veränderung in % Endbestand Endbestand Veränderung Veränderung in 2021 2022 %

€49.973.202,97 €44.336.791,04
€5.636.411,93
12,7%
Offene Posten in Vollstreckung Gliederung nach Forderungsarten - % des Volumens
Mahnstufe 3
2022 Gewerbesteuer 82,5 Grundabgaben 1,0 Zweitwohnungssteuer 0,1 Hundesteuer 0,6 KITA-Gebühren 4,5 Friedhofsverwaltung 0,3 Sonstige öffentl.-rechtl. Forderungen 11,0 Gesamt 100,0

Forderungen in Vollstreckung MS 3 -Gliederung nach Forderungsarten in %

4,51% 0,32% 11,02% 0,55% Gewerbesteuer 0,12% 0,96% Grundabgaben

Zweitwohnungssteuer

Hundesteuer

Kita-Gebühren 82,50%

Friedhofsverwaltung

Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen

Die Gliederung der offenen Posten in Mahnstufe 3 nach Forderungsarten, zeigt den hohen Anteil der Gewerbesteuer im Vergleich zu den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Grundabgaben deutlich auf.

Offene Posten in Vollstreckung nach Fälligkeit Volumen Euro
1986 – 1989 0,0% 0 Euro
1990 - 1999 2,5% 1.239.155 Euro
2000 – 2009 8,9% 4.470.175 Euro
2010 – 2019 40,4% 20.179.313 Euro
2020 – 2022 48,2% 24.084.560 Euro

Die Ausbuchung von Forderungen (Niederschlagung/Erlass) ist auf uneinbringliche Fälle begrenzt. Im Rahmen der Forderungsüberwachung erfolgt dies erst, wenn alle laufenden Verfahren und Vollstreckungsvorgänge abgeschlossen sind. Im Fall vorhandener Besicherungen, z.B. durch Zwangshypotheken an Grundvermögen, erfolgt eine Ausbuchung erst nach Löschung dieser Rechte. Bei Insolvenzverfahren, welche häufig Gewerbesteuerforderungen beinhalten, geschieht eine endgültige Niederschlagung erst nach Abschluss der Schlussverteilung, die bis zu zehn Jahre nach Eröffnung des Verfahrens und u.U. noch länger dauern kann. Ebenso verhält es sich bei Steuerschuldnern, mit denen im Rahmen der Beitreibungsmaßnahmen langjährige Ratenzahlungen vereinbart wurden und hieraus weiterhin laufende Einzahlungen zu verzeichnen sind. Aus diesen Gründen sind im Forderungsbestand noch relativ viele Altforderungen enthalten, auf die durch zu erwartende Einzahlungen aus der Insolvenzquote oder der weiterhin andauernden Zahlungsbereitschaft nicht verzichtet werden kann.

Eine mögliche Zahlungsverjährung der Forderungen setzt nicht ein und wird durch regelmäßige Beitreibungsversuche bzw. Mahnungen zur Unterbrechung der Verjährung verhindert.

Unabhängig davon wirkt KaSt in Abstimmung mit den anordnungsbefugten Dienststellen erfolgreich auf den konsequenten Vollzug der Niederschlagungsempfehlungen hin. Diese Strategie wird weiterhin verfolgt und hat schon zu einer deutlichen Reduktion der Altfälligkeiten aus den Jahren 1990 bis 1999 geführt, die im Vergleich zum Vorjahresbericht (2021) um 28,19 % gesunken sind. Eine Steigung um 20,36 % ist bei den Fälligkeiten von 2000 - 2009 festzustellen. Eine große, 2022 beendete Insolvenz hat dazu geführt, dass die nach Zahlung der Quote noch offenen Forderungen durch die Vergabe von Mahnsperren in die Vollstreckung übergeleitet wurden und zum Stichtag noch nicht niedergeschlagen worden waren.

Jahr Vollstreckungsfälle - Anzahl
2021 14.155
2022 16.027
Jahr Lfd. Maßnahmen und Aufträge Vorgänge - Anzahl
2021 Aufträge an städt. Ermittlungsdienst 3.715
2022 Aufträge an städt. Ermittlungsdienst 3.438
2021 Aufträge an Gerichtsvollzieher 1.181
2022 Aufträge an Gerichtsvollzieher 1.264

Die Anzahl der Vollstreckungsfälle hat sich von 2021 auf 2022 um + 13,23 % erhöht. Zwar gingen im Jahr 2022 die Aufträge an den Ermittlungsdienst zurück, die Aufträge an Gerichtsvollzieher nahmen jedoch um + 7,03 % zu. Die Einzahlungen aus Vollstreckungstätigkeit konnten gegenüber 2021 um + 29,9 % gesteigert werden.

Nürnberg, 6. Oktober 2023 Kassen- und Steueramt i.A.

Glückert (2440) Kassenverwalterin

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