Beilage
Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg
- Wiederberufung eines Mitglieds
- Neuberufung eines Mitglieds
- Finanzierung des Baukunstbeirats
Entscheidungsvorlage
Bedeutung des Baukunstbeirats
Die Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS – BKBS), die auch heute noch mit kleinen Änderungen gültig ist, wurde im Jahre 2010 im Stadtrat beschlossen. Auslöser waren der Wegfall der Gestaltungsbeurteilung aus der Bauordnung und der Wunsch, durch die Einrichtung des Baukunstbeirats die Qualität von Architektur, Städtebau und Freiflächengestaltung in der Stadt Nürnberg sicherzustellen. Das unabhängige Sachverständigengremium aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern der Fachbereiche Landschaftsarchitektur, Architektur, Städtebau und Denkmalpflege unterstützt den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Verwaltung. Es berät bei der Gestaltung von städtebaulich bedeutsamen Vorhaben, bei allen Projekten im Ensemble Altstadt, bei Projekten der Stadt und der städtischen Töchter sowie des Freistaats Bayern und gibt in Form von Gutachten Empfehlungen als Entscheidungshilfe für die sachlich zuständigen Ausschüsse und die Verwaltung. Die Beiratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine angemessene Aufwandsentschädigung.
Die Sitzungen des Baukunstbeirats sind öffentlich, sofern die Bauherren oder Entwurfsverfasser der zu behandelnden Vorhaben einer öffentlichen Behandlung nicht widersprechen. Die öffentliche Debatte im Baukunstbeirat ist ein wichtiger Baustein, um das Thema „Bauen“ in der Stadtgesellschaft zu verankern und die Baukultur zu fördern.
Auch wenn Vorhaben, die Gegenstand eines Wettbewerbs gewesen sind, nicht im Baukunstbeirat behandelt werden, kommt den Beiräten auch hier eine wichtige Rolle zu. Als Mitglieder des Preisgerichts haben sie einen großen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis und nehmen auch hier ihre hohe Verantwortung für die Baukultur in Nürnberg wahr.
Wiederberufung eines Mitglieds
Die Amtszeit eines der fünf Mitglieder des Baukunstbeirats endet mit Ablauf des Jahres 2023. Eine Wiederberufung in den Baukunstbeirat für weitere drei Jahre ist gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS – BKBS) möglich. Für dieses Mitglied (seit 01.01.2021) des Baukunstbeirats, Frau Professorin Barbara Engel, Karlsruhe, schlägt das Planungs- und Baureferat die Wiederberufung bis zum Ablauf des Jahres 2026 vor. Frau Engel hat ihre Bereitschaft zur weiteren Mitwirkung erklärt.
Neuberufung eines Mitglieds
Die Amtszeit eines bisherigen Mitglieds des Baukunstbeirats, Frau Professorin Ulrike Böhm, endet nach sechsjähriger Mitgliedzeit zum 31.12.2023. Gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg ist eine weitere Verlängerung der Amtszeit nicht möglich.
Als Nachfolge für Frau Professorin Böhm hat Frau Dipl.-Ing. Franziska Schieferdecker, Dresden, ihre Bereitschaft zur Mitwirkung im Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg für die Jahre 2024, 2025 und 2026 erklärt. Das Planungs- und Baureferat schlägt die Neuberufung von Frau Franziska Schieferdecker in den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg für die Jahre 2024, 2025 und 2026 vor. Gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg besteht die Möglichkeit, die Dauer der Mitgliedschaft um weitere drei Jahre zu verlängern. Die Vita und der Werkbericht des neu zu berufenden Mitglieds sind in der Anlage beigefügt.
Das Gremium des Baukunstbeirats für das Jahr 2024 setzt sich dann wie folgt zusammen: Frau Professorin Barbara Engel, Karlsruhe Herr Professor Ivan Reimann, Berlin Frau Professorin Mikala Holme Samsøe, München Herr Professor Jörg Springer, Berlin Frau Dipl.-Ing. Franziska Schieferdecker, Dresden.
Finanzierung des Baukunstbeirats
In den letzten Jahren ist der Beratungsbedarf für Bauvorhaben im Baukunstbeirat beständig gestiegen. Dies ist insbesondere darin begründet, dass zunehmend Grundstücke der Innenentwicklung erstmalig (bisherige Brachflächen) bzw. neu (Umwidmungen, Nutzungsverdichtungen, Erneuerungen/Revitalisierungen) in Anspruch genommen werden. Dabei sind die Grundstücke, die beplant werden, zum einen aufgrund ihrer Lage (Lärm, Erschütterung) und ihres Zuschnitts schwierig zu bebauen; dies erfordert oftmals vor allem im Wohnungsbau erhebliche Anstrengungen, um qualitätvolles Wohnen mit angemessenem Freiraum zu erreichen. Ferner ziehen Investoren den Abbruch der (oft noch intakten) Bestandsgebäude und anschließende Neubebauung des Grundstücks einer Sanierung und Erweiterung im Gebäudebestand vor, wodurch wertvolle graue Energie droht verloren zu gehen. Auch in diesen Fällen versucht der BKB beratend tätig zu werden. Der Baukunstbeirat ist somit nicht nur ein wichtiges Gremium, um die Baukultur in Nürnberg zu fördern und die Qualität von Wohnen, Arbeiten und Grundstücksfreiflächen einzufordern, sondern setzt sich ebenso für Nachhaltigkeit und Werteerhalt ein. Weiterhin wurde verwaltungsintern erkannt, dass zukünftig auch bei der Gestaltung öffentlicher Platzräume, allen öffentlich geförderten Projekte wie öffentlicher Stadtraum, Platz- und Parkgestaltung sowie allen öffentlichen Stadträumen, Platz- und Parkgestaltungen, die aus einem städtebaulichen Vertrag hervorgehen, jedoch keiner Verpflichtung zu einer Wettbewerbsauslobung unterliegen
von Seiten des Stadtplanungsamtes eine Baukunstbeiratsbehandlung vorzusehen ist.
Zur Beratung über die entsprechenden geplanten Vorhaben, finden in jedem Jahr durchschnittlich sechs Sitzungen des Baukunstbeirats statt. Davon erstrecken sich zwei Sitzungen aufgrund der Vielzahl bzw. der Komplexität der Tagesordnungspunkte über 1,5 Sitzungstage, während die übrigen Beiratssitzungen eintägig stattfinden.
Für die Jahre 2018, 2019 und 2020 standen Haushaltsmittel von jeweils 47.500 Euro zur Verfügung. In den Jahren 2021 und 2022 wurde dieser Ansatz auf jeweils 40.500 Euro reduziert
Die Kosten pro Sitzung (Aufwandsentschädigung für die Beiräte, Fahrt- und Übernachtungskosten, Catering und Bus für die Ortsbesichtigung) beliefen sich vor Corona auf durchschnittlich 7.000 Euro für eine eintägige Sitzung. Durch die insgesamt gestiegenen Preise liegen die durchschnittlichen Kosten für eine eintägige Sitzung derzeit bei 9.000 Euro für eine 1,5 tägige Sitzung bei 13.200 Euro.
Bei sechs Sitzungen im Jahr (vier eintägige Sitzungen und zwei 1,5 tägige) ergibt sich daraus entsprechend des derzeitigen Kostenniveaus ein Mittelbedarf von 62.000 Euro im Jahr.
Um die Arbeit des Baukunstbeirats in dieser Form fortsetzen zu können, wird daher vorgeschlagen, den Planansatz perspektivisch auf 65.000 Euro festzusetzen. In einem ersten Schritt wurde für den Haushalt 2024 bereits eine Erhöhung auf 61.000 Euro beantragt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 sollte dann in einem nächsten Schritt eine Erhöhung auf 65.000 Euro erfolgen, um die Fortführung der qualitätsvollen Ausgestaltung des Baukunstbeirates und seines Wirkens zu gewährleisten.