Beschlussvorlage Stpl/032/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg
- Wiederberufung eines Mitglieds
- Neuberufung eines Mitglieds
- Finanzierung des Baukunstbeirats
Anlagen: Entscheidungsvorlage Vita und Werkbericht des neu zu berufenden Mitglieds Frau Dipl.-Ing. Franziska Schieferdecker Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS - BKBS)
Sachverhalt (kurz):
Die Amtszeit eines Mitglieds des Baukunstbeirats endet mit Ablauf des Jahres 2023. Gemäß § 3 Abs. 4 und 5 der BKBS wird vom Planungs- und Baureferat die Wiederberufung dieses Mitglieds vorgeschlagen.
Die Amtszeit eines Mitglieds des Baukunstbeirats endet mit Ablauf des Jahres 2023. Gemäß § 3 Abs. 4 der BKBS erfolgt auf Vorschlag des Planungs- und Baureferats die Neuberufung eines neuen Mitglieds des Baukunstbeirats durch den Ältestenrat.
Für den Haushalt 2024 wurde eine Erhöhung der Haushaltsmittel für den BKB auf 61.000 Euro beantragt. Ab dem Jahr 2025 soll eine Erhöhung auf 65.000 Euro beantragt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 65.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 65.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Für den Haushalt 2024 wurde eine Erhöhung der Mittel für den BKB auf 61.000 Euro beantragt. Ab dem Jahr 2025 soll eine Erhöhung auf 65.000 Euro beantragt werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gemäß § 3 Abs. 3 der BKBS sollen sich die Gruppen der Beiratsmitglieder nach Abs. 1 und Abs. 2 BKBS jeweils zu mindestens 40% aus Frauen und zu mindestens 40% aus Männern zusammensetzen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Ältestenrat beschließt auf der Grundlage der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS-BKBS) vom 08.11.2010, zuletzt geändert am 15.12.2016, die Wiederberufung von Frau Professorin Barbara Engel in den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg.
Der Ältestenrat beschließt die Neuberufung von Frau Dipl.-Ing. Franziska Schieferdecker in den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg. Die Zeitdauer der Berufung gilt für die Jahre 2024, 2025 und 2026 und bestimmt sich nach § 3 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS-BKBS).
Die Verwaltung wird beauftragt, für 2025 eine Erhöhung der Mittel für den BKB auf 65.000 Euro zu beantragen. Die Beantragung der Erhöhung für 2024 auf 61.000 Euro erfolgte bereits im Rahmen der Haushaltsplanung.