Haushaltssperre

← Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (25.10.2023)

Sitzung gesamt Öffentlich Stand 06.10.2023

Anlage · 25.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Plärrer Boxdorf Südstadt Gostenhof Altenfurt Langwasser Hauptmarkt Katzwang Kornburg Gibitzenhof Dutzendteich Altstadt Mögeldorf Ältestenrat und Finanzausschuss Worzeldorf Hasenbuck Fischbach Energie & Versorgung Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Moorenbrunn Muggenhof Steinbühl Thon Gartenstadt Reichelsdorf Max Müller St. Leonhard Wöhrder See St. Peter Gleißhammer Eibach Rechnungsprüfungsausschuss Weststadt Eberhardshof Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Ältestenrats und

Finanzausschusses

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Mitgliedschaft des Museums Industriekultur der Museen der Stadt Nürnberg in der ERIH - Europäische Route der Industriekultur e.V. Sitzungsvorlage KuM/001/2023 8 01_ERIH Mitgliedsantrag KuM/001/2023 12 02_ERIH_Infobroschuere KuM/001/2023 15 TOP Ö 2 Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg, Wiederberufung/Neuberufung Mitglied, Finanzierung Sitzungsvorlage Stpl/032/2023 28 Entscheidungsvorlage Stpl/032/2023 32 Vita und Werkbericht des neu zu berufenden Mitglieds Frau Dipl.-Ing. Franziska 35 Schieferdecker Stpl/032/2023 Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS - BKBS) 43 Stpl/032/2023 TOP Ö 3 Änderung der Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Bestattungs- und FriedhofsGebS - BFGebS) - Neukalkulation Gebühren Friedhofsverwaltung Sitzungsvorlage Frh/001/2023 46 Sachverhalt Frh/001/2023 50 Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) 54 Frh/001/2023 TOP Ö 4 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (HundesteuerS - HStS) Sitzungsvorlage KaSt/003/2023 56 Entscheidungsvorlage KaSt/003/2023 60 ÄnderungsatzungHStS (003) KaSt/003/2023 62 1. Anlage_Synopse HdStsatzungen_2023 KaSt/003/2023 64 2. Anlage_Übersicht Entwicklung Hundesteuer und -bestand KaSt/003/2023 67 TOP Ö 5 Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025 / Umsetzung in Nürnberg - Zwischenbericht Berichtvorlage KaSt/005/2023 72 TOP Ö 6 Bericht zum Forderungsmanagement des Kassen- und Steueramtes für das Jahr 2022 Berichtvorlage KaSt/004/2023 75 Forderungsbericht KaSt/004/2023 78 TOP Ö 7 Übertrag der Haushalts- (I1, I2) und Budgetreste (K1, K2, K3, K5) 2022 auf das Jahr 2023 Berichtvorlage Stk/027/2023 94 Bericht Stk/027/2023 97 Anlage 1 Budgetüberschüsse und -fehlbeträge in den Teilbudgets K1 und K2 im Jahr 2022 103

Anlage 2 Haushalts- und Budgetreste in den Teilbudgets I1, K3 und K5 im Jahr 2022 107

Anlage 3 Haushaltsreste I2 im Jahr 2022 Stk/027/2023 109

TOP Ö 8 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (KostenS - KS), hier: Änderung des kommunalen Kostenverzeichnisses (KommKVz) der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Stk/024/2023 124 Änderungssatzung KVz Stk/024/2023 127 TOP Ö 9 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Luther-King-Str. 11, Haus für Kinder mit 2-gruppiger Kinderkrippe und 1-gruppigem Kindergarten Sitzungsvorlage Stk/011/2023 128 Entscheidungsvorlage Stk/011/2023 132 Lageplan Stk/011/2023 134 TOP Ö 10 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Wehranlage Neuwerk - Abbruch der Neuwerksruine mit Neuwerksteg (BW 1.436) und Ersatzneubau Neuwerksteg Sitzungsvorlage Stk/012/2023 135 Entscheidungsvorlage Stk/012/2023 139 Lageplan Stk/012/2023 141 TOP Ö 11 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz (BW 1.428) Sitzungsvorlage Stk/013/2023 142 Entscheidungsvorlage Stk/013/2023 146 Lageplan Stk/013/2023 148 TOP Ö 12 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Generalsanierung und Umgestaltung Heinickeplatz mit angrenzenden Verkehrsflächen Sitzungsvorlage Stk/014/2023 149 Entscheidungsvorlage Stk/014/2023 153 Lageplan Stk/014/2023 156 TOP Ö 13 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Lichtsignalanlage (LSA) Schafhofstraße Sitzungsvorlage Stk/015/2023 157 Entscheidungsvorlage Stk/015/2023 161 Lageplan Stk/015/2023 163 TOP Ö 14 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Generalsanierung und Erweiterung Giraffenhaus Sitzungsvorlage Stk/016/2023 164 Entscheidungsvorlage Stk/016/2023 168 Lageplan Stk/016/2023 171 TOP Ö 15 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Amberger Straße, Umbau Grünanlage und Neugestaltung Schulhof Sitzungsvorlage Stk/017/2023 172 Entscheidungsvorlage Stk/017/2023 176 Lageplan Stk/017/2023 179 TOP Ö 16 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 52, Generalsanierung Haus für Kinder und Erweiterungsbau Sitzungsvorlage Stk/018/2023 180 Entscheidungsvorlage Stk/018/2023 184 Lageplan Stk/018/2023 187 TOP Ö 17 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Brücke Wettersteinstraße über die U-Bahn Linie 1 (BW 1.187), 2. BA Sitzungsvorlage Stk/019/2023 188 Entscheidungsvorlage Stk/019/2023 192

Lageplan Stk/019/2023 195 TOP Ö 18 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Ferdinand-Drexler-Weg, Neugestaltung Grünanlage, BA 1 Sitzungsvorlage Stk/020/2023 196 Entscheidungsvorlage Stk/020/2023 200 Lageplan Stk/020/2023 204 TOP Ö 19 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Mögeldorfer Plärrer, Neugestaltung Sitzungsvorlage Stk/021/2023 205 Entscheidungsvorlage Stk/021/2023 209 Lageplan Stk/021/2023 212 TOP Ö 20 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB), infrastrukturelle Verbesserung Sitzungsvorlage Stk/022/2023 213 Entscheidungsvorlage Stk/022/2023 217 Lageplan Stk/022/2023 219 TOP Ö 21 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Landgrabenstraße, Ausbau Haltestelle Christuskirche Sitzungsvorlage Stk/023/2023 220 Entscheidungsvorlage Stk/023/2023 224 Lageplan Stk/023/2023 226 TOP Ö 22 Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Errichtung einer Notleitstelle im Betriebshof Kafkastraße und Sanierung des Bestandsgebäudes Sitzungsvorlage Stk/026/2023 227 Entscheidungsvorlage Stk/026/2023 231 Lageplan Stk/026/2023 234

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses

Sitzungszeit

Mittwoch, 25.10.2023, 11:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Mitgliedschaft des Museums Industriekultur der Museen der Stadt Beschluss

Nürnberg in der ERIH - Europäische Route der Industriekultur e.V. KuM/001/2023

Lehner, Julia, Prof. Dr.

2. Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg Beschluss

- Wiederberufung eines Mitglieds Stpl/032/2023

- Neuberufung eines Mitglieds

- Finanzierung des Baukunstbeirats

Ulrich, Daniel

3. Änderung der Anlage zur Bestattungs- und Gutachten

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Bestattungs- und Frh/001/2023

FriedhofsGebS - BFGebS) - Neukalkulation Gebühren

Friedhofsverwaltung

Walthelm, Britta

4. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung der Gutachten

Hundesteuer (HundesteuerS - HStS) KaSt/003/2023

Brehm, Thorsten

5. Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025 / Umsetzung in Nürnberg - Bericht

Zwischenbericht KaSt/005/2023

Brehm, Thorsten

6. Bericht zum Forderungsmanagement des Kassen- und Bericht

Steueramtes für das Jahr 2022 KaSt/004/2023

Brehm, Thorsten

7. Übertrag der Haushalts- (I1, I2) und Budgetreste (K1, K2, K3, K5) Bericht

2022 auf das Jahr 2023 Stk/027/2023

Brehm, Thorsten

8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten Gutachten

für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Stk/024/2023

Nürnberg (KostenS - KS), hier: Änderung des kommunalen

Kostenverzeichnisses (KommKVz) der Stadt Nürnberg

Brehm, Thorsten

9. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Luther-King-Str. 11, Haus Beschluss

für Kinder mit 2-gruppiger Kinderkrippe und 1-gruppigem Stk/011/2023

Kindergarten

Brehm, Thorsten

10. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Wehranlage Neuwerk - Beschluss

Abbruch der Neuwerksruine mit Neuwerksteg (BW 1.436) und Stk/012/2023

Ersatzneubau Neuwerksteg

Brehm, Thorsten

11. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Ersatzneubau der Brücke Beschluss

Rennmühlstraße über die Rednitz (BW 1.428) Stk/013/2023

Brehm, Thorsten

12. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Generalsanierung und Beschluss

Umgestaltung Heinickeplatz mit angrenzenden Verkehrsflächen Stk/014/2023

Brehm, Thorsten

13. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Lichtsignalanlage (LSA) Beschluss

Schafhofstraße Stk/015/2023

Brehm, Thorsten

14. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Generalsanierung und Beschluss

Erweiterung Giraffenhaus Stk/016/2023

Brehm, Thorsten

15. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Amberger Straße, Umbau Beschluss

Grünanlage und Neugestaltung Schulhof Stk/017/2023

Brehm, Thorsten

16. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Dr.-Gustav-Heinemann-Str. Beschluss

52, Generalsanierung Haus für Kinder und Erweiterungsbau Stk/018/2023

Brehm, Thorsten

17. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Brücke Wettersteinstraße Beschluss

über die U-Bahn Linie 1 (BW 1.187), 2. BA Stk/019/2023

Brehm, Thorsten

18. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Ferdinand-Drexler-Weg, Beschluss

Neugestaltung Grünanlage, BA 1 Stk/020/2023

Brehm, Thorsten

19. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Mögeldorfer Plärrer, Beschluss

Neugestaltung Stk/021/2023

Brehm, Thorsten

20. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Zentraler Omnibusbahnhof Beschluss

(ZOB), infrastrukturelle Verbesserung Stk/022/2023

Brehm, Thorsten

21. Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Landgrabenstraße, Ausbau Beschluss

Haltestelle Christuskirche Stk/023/2023

Brehm, Thorsten

22. Bauinvestitionscontrolling (BIC) Beschluss

hier: Errichtung einer Notleitstelle im Betriebshof Kafkastraße und Stk/026/2023

Sanierung des Bestandsgebäudes

Brehm, Thorsten

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.07.2023,

öffentlicher Teil

KuM/001/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Mitgliedschaft des Museums Industriekultur der Museen der Stadt Nürnberg in der ERIH - Europäische Route der Industriekultur e.V.

Anlagen: 01_ERIH Mitgliedsantrag 02_ERIH_Infobroschuere

Sachverhalt (kurz): Das Museum Industriekultur strebt die institutionelle Mitgliedschaft als "Standort" bei "ERIH - Europäische Route der Industriekkultur e.V." an. ERIH ist derzeit das größte europäische Netzerk zur Industriekultur. ERIH wird von einem Verein nach deutschem Recht getragen, der mehr als 300 Mitglieder in 27 Ländern hat. Das Netzwerk wird durch das EU-Programm Creative Europe als das Europäische Netzwerk für Industriekultur gefördert und ist seit 2019 zertifizierte Kulturroute des Europarates.

Die Mitgliedschaft als Museum hat mehrere Vorteile: 1. Marketing: Als Standort wird man auf dem umfangreichste Informationsportal zur europäischen Industriegeschichte als sehenswerter Point-of-Interest beworben. 2. Profilierung: Als Mitglied ist man Teil des wichtigsten Lobby-Vertreters im Bereich Industriekultur. 3. Netzwerk: Regelmäßige Jahreskonferenzen, Mitgliederversammlungen, Netzwerktreffen etc. ermöglichen den Austausch auf fachlicher Ebene und Wissenstransfer.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 100 € Folgekosten 100 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 100 € pro Jahr

davon konsumtiv 100 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Ältestenrat stimmt der institutionellen Mitgliedschaft des Museum Industriekultur als "Standort" bei ERIH - Europäischen Route der Industriekultur e.V. zum Mitgliedsbeitrag von 100,- € im Jahr zu.

Antrag auf Mitgliedschaft

ERIH – Europäische Route der

Industriekultur e.V.

Bitte ausfüllen und senden an:

ERIH – Europäische Route der Industriekultur e.V.

Geschäftsstelle

Am Striebruch 42

40668 Meerbusch, Germany

Tel. +49-2150-756496, Fax +49-2150-756497

e-mail: germany@erih.net

Adressangaben

Name Antragsteller Museum Industriekultur
Name Standort (falls abweichend von Name Antragsteller) Museum Industriekultur
Trägerschaft x Öffentlich □ privat □ sonstige: ____________________
Adresszusatz Museen der Stadt Nürnberg
Straße Äußere Sulzbacher Str. 62
Oder Postfach
PLZ 90491
Stadt Nürnberg
Kontaktperson Monika Dreykorn
E-mail Monika.dreykorn@stadt.nuernberg.de
Telefon 0911/231-3878
Mobilnummer
Internet www.museum-industriekultur.de

Mitgliedsform

Pro Jahr Bitte ankreuzen
1. Standort 100 € x
2. Ankerpunkt (bedarf der Zustimmung durch den ERIH-Vorstand; sollte die Anerkennung als Ankerpunkt nicht erteilt werden, wird die Mitgliedschaft als „Standort“ geführt) 500 €
3. Firma/Organisation 500 €
4. Einzelpersonen 100 €
5. Fördermitglied (nicht stimmberechtigt) 25 €

Sie erhalten eine Mitgliedsrechnung durch den ERIH e.V. mit Angaben zur Zahlung. Bitte beachten Sie, dass sich die Mitgliedschaft automatisch verlängert. Schriftliche Kündigungen zum Ende des Kalenderjahres müssen bis 30.9. bei der Geschäftsstelle eingehen.

Falls Sie eine andere Rechnungsadresse wünschen, geben Sie diese bitte hier an:

Organisation

Art der Organisation

Kontakt

E-mail

Straße

Postfach

PLZ

Stadt

Telefon

Fax

Mobilnummer

Internet

Falls Sie Kommentare / Ideen / Fragen haben, bitte hier einfügen.

x Ich habe die Datenschutzbestimmungen von ERIH gelesen und akzeptiere sie. https://www.erih.de/service/datenschutz

Nürnberg, Museumsleiterin

Ort, Datum Unterschrift + Funktion in der Organisation

ERIH e.V. –

European Route of Industrial Heritage

Membership Information

Abbildung 3

Abbildung 4

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 5

Europäische Industriegeschichte

Was hat die Erzförderung in Schweden mit einer Eisenhütte im Saarland zu tun? Wie wurden Sheffield und Solingen Rivalen? Welche Merkmale bestimmten die Textilindustrie in der Euregio Maas/Rhein?

ERIH stellt Zusammenhänge her. ERIH bündelt das industrielle Erbe zu einem grandiosen Netzwerk europäischer Kultur. Stampfende Dampfmaschinen, lärmende Fabrikhallen, Arbeiterschicksale und Arbeitsalltag: Die Industrielle Revolution lebt – in Szene gesetzt von Industriedenkmälern und –museen in ganz Europa. Jedes Industriedenkmal ist Teil eines Ganzen. Das Ergebnis: moderne Freizeit- und Reiseangebote an alten Industriestandorten unter einem gemeinsamen Qualitätssiegel.

Aktuell wird ERIH durch das Programm Creative Europe als das Europäische Netzwerk für Industriekultur gefördert.

Das ERIH System

ERIH steht für das Beste, was Europa an Industriekultur zu bieten hat – und bietet das umfangreichste Informationsportal zur europäischen Industriegeschichte. Das ERIH Routensystem besteht aus drei Hauptbausteinen: Die virtuelle Hauptroute von ERIH besteht aus den Ankerpunkten, Standorte mit herausragender historischer und touristischer Bedeutung, die nach definierten Qualitätskriterien von einem Expertengremium ausgewählt werden. In zahlreichen Regionen gruppieren sich um einen oder mehrere Ankerpunkte Regionale Routen, die die Industriegeschichte einer Region darstellen und die Basis für die Entwicklung buchbarer Angebote darstellen. Um die europäischen Zusammenhänge der Industriegeschichte aufzuzeigen, sind alle Standorte Europäischen Themenrouten zugeordnet. Sie bündeln Informationen zu Industriedenkmälern unterschiedlicher Industriezweige. ERIH auf einen Blick

Abbildung 6

Ländern

Industriegeschichte sowie die Industriegeschichte von 42 Ländern

Themenrouten dargestellt sind

industriellen UNESCO Welterbestätten

Der ERIH Verein

ERIH wird von einem Verein nach deutschem Recht getragen, der mehr als 300 Mitglieder in 27 Ländern hat. Die Kosten für den Betrieb des Netzwerks werden aus den Mitgliedsbeiträgen getragen. Sie und Ihre Organisation können Teil dieses größten industriekulturellen Netzwerks werden.

Wer kann Mitglied von ERIH werden?

Wir unterscheiden vier unterschiedliche ordentliche und stimmberechtigte Mitgliedsformen:

1. Einzelstandorte

Alle Standorte, die in irgendeiner Weise für die Öffentlichkeit zugänglich sind, können ERIH Mitglied werden. Einzelstandorte erhalten einen Eintrag auf der Webseite, eine Mitgliedsurkunde und ERIH Aufkleber zur Nutzung am Standort. Wie bewirbt man sich als Einzelstandort? Sie senden den ausgefüllten Mitgliedsantrag an die ERIH Geschäftsstelle. Einzelstandorte werden ohne weitere Prüfung aufgenommen, es gibt keine Qualitätsbedingungen für die Aufnahme. Einzelstandorte können, müssen jedoch nicht, Bestandteil einer Regionalen Route, auf jeden Fall werden sie auf einer Europäischen Themenroute vorgestellt.

2. Ankerpunkte

Ankerpunkte sind Standorte mit großer historischer Bedeutung und herausragender touristischer Attraktivität. Der ideale ERIH Ankerpunkt  ist ein Ort mit überregionaler Bedeutung für die industrielle Geschichte Europas,  bietet Besuchern attraktive Erlebnisse auf der Höhe der Zeit, z.B. Geführte Touren, Demonstrationen bei laufendem Fabrikbetrieb, Multimedia-Installationen, Besichtigungsparcours für Kinder,  erzählt mit einer guten Ausstellung seine Geschichte,  nutzt sein Umfeld für Ausstellungen, Kulturevents und andere Veranstaltungen,  erweitert sein Portal durch innovative Nutzungskonzepte,  verfügt über eine moderne touristische Infrastruktur,  ist bereit, im Sinne des Cross-Marketings für das Netzwerk von ERIH aktiv zu werben,  informiert seine Besucher über die Industriegeschichte in seiner Region,  will sich für die Entwicklung von Regionalen Routen in seinem Umfeld einsetzen.

Wie bewirbt man sich als Ankerpunkt? Die Entscheidung, ob ein Standort die Kriterien eines Ankerpunkts erfüllt, trifft der ERIH Vorstand auf der Basis von Informationen, die der Standort mit seinem Mitgliedsantrag zur Verfügung stellt.

Wenn Sie sich mit Ihrem Standort als Ankerpunkt bewerben möchten, dann senden Sie bitte eine Beschreibung der historischen Bedeutung des Standortes und des aktuellen Angebotes (also was kann der Besucher dort heute erleben) in englischer Sprache sowie Fotos zum Standort, Ausstellungen, Interpretation etc. Falls der ERIH Vorstand auf Basis der zugesandten Informationen keine Entscheidung über die Aufnahme treffen kann, besucht ein Vorstandsmitglied Ihren Standort. Reise- und Übernachtungskosten müssen dabei vom Antragssteller übernommen werden. Ankerpunkte erhalten ein umfassendes ERIH Marketingpaket (siehe Abschnitt „Vorteile einer ERIH Mitgliedschaft“).

3. Firmen/Organisationen

Öffentliche und private Organisationen und Einrichtungen, die in den Bereichen Denkmalschutz und –erhalt, Tourismus, Forschung tätig sind sowie Universitäten und alle Organisationen, die ein Interesse an Industriekultur haben, können Mitglied von ERIH werden. Sie erhalten Zugang zu einem europäischen Netzwerk von Fachleuten der Industriekultur. ERIH ermöglicht ihnen, den Austausch mit anderen Regionen, Standorten und Organisationen in ganz Europa per e-mail, auf Arbeitstreffen und Konferenzen. Diese Mitgliedsform ist auch geeignet für Organisationen, die Regionale Routen oder Netzwerke koordinieren. Als Firmenmitglied können Sie bis zu fünf Standorte auf der ERIH Webseite sowie einen Einleitungstext zu Ihrer Regionalen Route darstellen. Wie bewirbt man sich als Firmenmitglied? Bitte füllen Sie den Mitgliedsantrag aus und senden Sie diesen an die ERIH Geschäftsstelle.

4. Einzelpersonen

Jeder Einzelne, der an Europäischer Industriekultur interessiert ist und die Ziele des ERIH Netzwerks unterstützt, kann Mitglied werden. Einzelmitglieder erhalten Zugang zu exklusiven Informationen, und haben die Möglichkeit an herausragenden Veranstaltungen, nationalen und internationalen Konferenzen teilzunehmen.

Wie bewirbt man sich als Einzelperson? Bitte füllen Sie den Mitgliedsantrag aus und senden Sie diesen an die ERIH Geschäftsstelle.

Wir haben auch eine zweite, nicht stimmberechtigte Mitgliedskategorie für Einzelpersonen:

Friends of ERIH - Fördermitglieder

Das ist eine Mitgliedsform für Einzelpersonen, die die Ziele des ERIH Netzwerks unterstützen und über Projekte und Veranstaltungen informiert werden möchten. Diese Mitgliedsform kann, gegen Zahlung des vollen Jahresbeitrags, auch zur Vollmitgliedschaft werden.

Mögliche Mitgliedsformen für Regionale Routen oder Netzwerke

Bereits bestehende Regionale Routen oder Netzwerke können Mitglied bei ERIH werden, dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:  Alle Routenstandorte können Mitglied im ERIH Netzwerk werden und bezahlen, je nach Mitgliedsstatus den Beitrag als Ankerpunkt oder Einzelstandort. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt direkt durch den jeweiligen Standort.  Alternativ dazu kann eine Organisation die Mitgliedsbeiträge aller Routenstandorte zentral bezahlen.  Falls die Route durch eine Organisation vertreten oder koordiniert wird, kann diese Organisation eine Firmenmitgliedschaft eingehen, in der bis zu fünf Einzelstandorte enthalten sind. Weitere Standorte der Routen können gegen einzelne Mitgliedsgebühr – je nach Status

Bitte sprechen Sie uns, damit wir gemeinsam die bestmögliche Mitgliedsform für Sie finden.

Die Vorteile einer ERIH Mitgliedschaft:

Industriekultur ist keine Marke. ERIH wohl. Seit 2019 ist ERIH zertifizierte Kulturroute des Europarates. Und eine starke Gemeinschaft – europaweit!

Eine Mitgliedschaft im ERIH Netzwerk hat folgende Vorteile:

Marketing ERIH Ankerpunkte erhalten ein umfängliches Marketingpaket mit ERIH Schildern, Flyern (ready-toprint pdf), ein ausführliche Darstellung auf der ERIH Webseite mit Texten zur Historie und aktuellem Angebot (die Texte werden von einem uns beauftragten Journalisten geschrieben und übersetzt) sowie Fotos, Links zu Webseiten, Facebook, Videos etc. Weitere Vermarktungsmaßnahmen: Offizielles Willkommen neuer Mitglieder im Newsletter und auf der Webseite, Präsentation auf der ERIH Facebookseite Normale Standorte erhalten ein etwas weniger umfängliches Marketingpaket (kürzere Beschreibung auf der Webseite, Text wird von Ihnen geliefert, keine Beschilderung), dafür Aufkleber. Alle Mitglieder erhalten eine Mitgliedsurkunde.

Profilierung ERIH macht Sie zu einem tragenden Baustein in einem leistungsstarken europäischen Netzwerk höchster Qualität und verleiht Ihnen eine Stimme im Konzert europäischer Industriedenkmäler und -museen. Die Ankerpunkte sind dabei die Highlights in der Außendarstellung. Über das Cross-Marketing aller Mitglieder erreichen wir Besucher, die ohnehin an Industriekultur interessiert sind und sich auch über andere Standorte in Europa informieren.

Abbildung 7

Netzwerken ERIH Mitglieder werden einmal im Jahr zur ERIH Jahreskonferenz und Mitgliederversammlung eingeladen (vergünstigte Teilnahmegebühren für Mitglieder). Diese bietet eine exzellente Gelegenheit, sich internationalen Experten zu präsentieren, sich kennenzulernen und auszutauschen. In vielen Ländern finden zudem mindestens einmal jährlich nationale Treffen statt,

die Gelegenheit zum Kennenlernen und Austausch auf regionaler und nationaler Ebene bieten. Ankerpunkte oder Koordinatoren regionaler Routen und Netzwerke können sich als Gastgeber der Jahrestagung oder anderer ERIH Treffen bewerben und ihren Standort der internationalen Gemeinschaft präsentieren. ERIH veröffentlicht 3-4 Mal pro Jahr einen e-mail Newsletter, aktuelle Nachrichten werden regelmäßig über die Webseite und die ERIH Facebook Seite kommuniziert. Über die ERIH Geschäftsstelle werden Anfragen von Mitgliedern koordiniert und entsprechende Kontakte im Netzwerk hergestellt.

Projekte ERIH bietet seinen Mitgliedern verschiedene Mitmach-Projekte. Seit 2018 veranstaltet und vermarktet ERIH das überaus erfolgreiche europaweite Tanzevent WORK it OUT. Das Ausstellungsprojekt LINKING EUROPE bietet ERIH Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Verbindungen zu anderen Standorten und Regionen in Europa zu zeigen und deren Geschichte zu erzählen. Die Standorte werden in der virtuellen Ausstellung auf der ERIH Webseite dargestellt. Für die Vermarktung vor Ort erhalten Mitglieder einen Werbekostenzuschuss von ERIH:

Wissenstransfer ERIH Mitglieder haben Zugang zu einer Expertendatenbank auf der ERIH Webseite. Zusätzlich finden sich auf der ERIH Webseite verschiedene Guidelines mit Erfahrungen aus dem ERIH Netzwerk. Das Austauschprogramm TWINNING OF SITES ermöglicht ERIH Mitgliedern gegenseitige Besuche, persönliches Kennenlernen und Austausch vor Ort. ERIH unterstützt Mitglieder im TWINNING OF SITES durch die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten.

Unterstützung und Lobbyarbeit Das ERIH Netzwerk wird ganzjährig von ERIH Vorstandsmitgliedern auf Konferenzen, Fachveranstaltungen und Messen in ganz Europa präsentiert, die von regionalen, nationalen und Europäischen Entscheidungsträgern und Medienvertretern besucht werden. ERIH ist gut vernetzt: unter anderem ist ERIH Mitglied der European Heritage Alliance 3.3 und pflegt enge Kontakte zu Netzwerken wie TICCIH oder EuropaNostra und vielen anderen.

Die Mitgliedsbeiträge:

Mitgliedsform Jährlicher Mitgliedsbeitrag
Einzelstandorte 100 Euro
Ankerpunkte 500 Euro
Firmen/Organisationen 500 Euro
Einzelpersonen 100 Euro
Fördermitglieder 25 Euro

Das Wirtschaftsjahr von ERIH geht vom 1. Januar bis 31. Dezember. Alle Mitglieder bezahlen den vollen Jahresbeitrag bei Eintritt in den Verein und erhalten danach jährlich eine Rechnung. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres eine Kündigung bei uns eingeht.

Abbildung 8

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Abbildung 9

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Abbildung 15

Abbildung 17

Abbildung 18

Abbildung 16

Abbildung 19

Abbildung 20

Abbildung 21

Übersicht über die Darstellung der verschiedenen Mitgliederkategorien

auf der ERIH-Webseite

Nicht-Mitglieder des ERIH e.V. Mitglieder des ERIH e.V. Ankerpunkte (Standorte / Firmenmitglieder)

Abbildung 24

Abbildung 22

Abbildung 23

Abbildung 25

Abbildung 26

Nicht-Mitglieder des ERIH e.V. Standorte/Firmenmitglieder Ankerpunkte

Großes Foto oben auf der Seite Text (kurz) Text (>200 Wörter) Text (ca. 370 Wörter) über aktuelles Angebote* 1 Foto 4 Fotos Foto Galerie (12+ Fotos) Google Maps & Route Planner Google Maps & Route Planner Google Maps & Route Planner Adresse Adresse Adresse Link Zur Website Link zur Website Link zur Website Link zur Facebookseite des AP Link zu YouTube Videos des AP Link zur TripAdvisor-Bewertung Link zur Tourismusorganisation Link zur Tourismusorganisation Link zum Link zum Veranstaltungskalender des Veranstaltungskalender des Standortes Standortes Text über die Standortgeschichte * Öffnungszeiten Öffnungszeiten Service Informationen Service Informationen Teil der Regionalen Route Teil der Regionalen Route Verwandte Links Verwandte Links

* werden von einem durch ERIH beauftragten Journalisten geschrieben.

WEITERE VORTEILE FÜR ERIH MITGLIEDER

VORTEIL STANDORTE ANKERPUNKTE
Willkommensinfo über neue Standorte auf ERIH Webseite (ca. 100.000 visits pro Monat) X X
Präsentation als “Ankerpunkt des Tages“ (Zufallsprinzip auf Homepage) X
Präsentation des Standortes auf ERIH Facebook page (ca. 7.000 Follower) X X
Nutzung der ERIH Facebook Seite für Vermarktung von Events (englischer Text bevorzugt) X
Präsentation in der Zeitung “Industriekultur“ X
ERIH Newsletter Abonnement (2-4 Ausgaben pro Jahr) X X
Veröffentlichung von Spezialinfos über ERIH Newsletter (z.B. Interview mit Museumsleiter o.ä.) zu besonderen Anlässen X
ERIH Flyer (d, e, polnisch) zur Auslage bzw. zum Eigendruck (ready-to-print pdf von ERIH) X
Aluminiumschild ”ERIH Ankerpunkt” (30x30 cm) X
Aluminiumschild “Milestones of European Industrialization” (100x100cm) X
Mitgliedsurkunde (pdf) X X
ERIH Aufkleber “Member of ERIH” (10,5x15cm) bei Bedarf
Teilnahme an ERIH Jahreskonferenzen und anderen Veranstaltungen – Rabatte für ERIH e.V. Mitglieder X X
Stimmrecht bei der ERIH e.V. Mitgliederversammlung X X
VORTEIL STANDORTE ANKERPUNKTE
Vermarktung Ihres Standortes im Rahmen der ERIH Konferenz (Auslage von Flyer, Postern etc.) X X
Finanzielle Unterstützung von Vermarktungsaktionen durch die im Programm Creative Europe geförderten Aktivitäten (Twinning of Sites, Linking Europe) X X
Austausch mit anderen Standorten im ERIH Netzwerk X X
Kontaktvermittlung über die ERIH Geschäftsstelle zu anderen Ankerpunkten, Regionalen Route oder Akteuren im Netzwekr X X
Teilnahme von ERIH Vorständen an Standorte Pressekonferenzen oder Veranstaltungen X
Zugang zur Expertendatenbank und Download X X
Teilnahme an Industriekultur Barometer (Europaweite Onlinebefragung) X X
Öffentlichkeitsarbeit über ERIH: Das ERIH Netzwerk präsentiert sich regelmäßig auf nationalen und internationalen Seminaren, Konferenzen und Veranstaltungen, die von regionalen, nationalen und europäischen Entscheidungsträger und Pressevertretern besucht werden. X X
Öffentlichkeitsarbeit: Möglichkeit Gastgeber einer ERIH Vorstandssitzung, nationalen Meetings oder der Jahreskonferenz zu sein, um den Standort als Teil des ERIH Netzwerkes bekannt zu machen (lokal, regional, national, international) X

Die Vorteile von Firmenmitgliedern entsprechen denen der Ankerpunkte. Bei Bedarf können diese in einer entsprechenden Übereinkunft geregelt werden.

Wie werden Sie Mitglied?

Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, dann füllen Sie bitte den beiliegenden Mitgliedsantrag, und senden ihn an:

ERIH – Europäische Route der Industriekultur e.V. Christiane Baum Am Striebruch 42 40668 Meerbusch

Tel. +49-2150-756496, Fax +49-2150-756497 e-mail: germany@erih.net | Webseite: www.erih.net

Stpl/032/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg

- Wiederberufung eines Mitglieds

- Neuberufung eines Mitglieds

- Finanzierung des Baukunstbeirats

Anlagen: Entscheidungsvorlage Vita und Werkbericht des neu zu berufenden Mitglieds Frau Dipl.-Ing. Franziska Schieferdecker Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS - BKBS)

Sachverhalt (kurz):

Die Amtszeit eines Mitglieds des Baukunstbeirats endet mit Ablauf des Jahres 2023. Gemäß § 3 Abs. 4 und 5 der BKBS wird vom Planungs- und Baureferat die Wiederberufung dieses Mitglieds vorgeschlagen.

Die Amtszeit eines Mitglieds des Baukunstbeirats endet mit Ablauf des Jahres 2023. Gemäß § 3 Abs. 4 der BKBS erfolgt auf Vorschlag des Planungs- und Baureferats die Neuberufung eines neuen Mitglieds des Baukunstbeirats durch den Ältestenrat.

Für den Haushalt 2024 wurde eine Erhöhung der Haushaltsmittel für den BKB auf 61.000 Euro beantragt. Ab dem Jahr 2025 soll eine Erhöhung auf 65.000 Euro beantragt werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 65.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 65.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Für den Haushalt 2024 wurde eine Erhöhung der Mittel für den BKB auf 61.000 Euro beantragt. Ab dem Jahr 2025 soll eine Erhöhung auf 65.000 Euro beantragt werden.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gemäß § 3 Abs. 3 der BKBS sollen sich die Gruppen der Beiratsmitglieder nach Abs. 1 und Abs. 2 BKBS jeweils zu mindestens 40% aus Frauen und zu mindestens 40% aus Männern zusammensetzen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Ältestenrat beschließt auf der Grundlage der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS-BKBS) vom 08.11.2010, zuletzt geändert am 15.12.2016, die Wiederberufung von Frau Professorin Barbara Engel in den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg.

Der Ältestenrat beschließt die Neuberufung von Frau Dipl.-Ing. Franziska Schieferdecker in den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg. Die Zeitdauer der Berufung gilt für die Jahre 2024, 2025 und 2026 und bestimmt sich nach § 3 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS-BKBS).

Die Verwaltung wird beauftragt, für 2025 eine Erhöhung der Mittel für den BKB auf 65.000 Euro zu beantragen. Die Beantragung der Erhöhung für 2024 auf 61.000 Euro erfolgte bereits im Rahmen der Haushaltsplanung.

Beilage

Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg

- Wiederberufung eines Mitglieds

- Neuberufung eines Mitglieds

- Finanzierung des Baukunstbeirats

Entscheidungsvorlage

Bedeutung des Baukunstbeirats

Die Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS – BKBS), die auch heute noch mit kleinen Änderungen gültig ist, wurde im Jahre 2010 im Stadtrat beschlossen. Auslöser waren der Wegfall der Gestaltungsbeurteilung aus der Bauordnung und der Wunsch, durch die Einrichtung des Baukunstbeirats die Qualität von Architektur, Städtebau und Freiflächengestaltung in der Stadt Nürnberg sicherzustellen. Das unabhängige Sachverständigengremium aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern der Fachbereiche Landschaftsarchitektur, Architektur, Städtebau und Denkmalpflege unterstützt den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Verwaltung. Es berät bei der Gestaltung von städtebaulich bedeutsamen Vorhaben, bei allen Projekten im Ensemble Altstadt, bei Projekten der Stadt und der städtischen Töchter sowie des Freistaats Bayern und gibt in Form von Gutachten Empfehlungen als Entscheidungshilfe für die sachlich zuständigen Ausschüsse und die Verwaltung. Die Beiratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine angemessene Aufwandsentschädigung.

Die Sitzungen des Baukunstbeirats sind öffentlich, sofern die Bauherren oder Entwurfsverfasser der zu behandelnden Vorhaben einer öffentlichen Behandlung nicht widersprechen. Die öffentliche Debatte im Baukunstbeirat ist ein wichtiger Baustein, um das Thema „Bauen“ in der Stadtgesellschaft zu verankern und die Baukultur zu fördern.

Auch wenn Vorhaben, die Gegenstand eines Wettbewerbs gewesen sind, nicht im Baukunstbeirat behandelt werden, kommt den Beiräten auch hier eine wichtige Rolle zu. Als Mitglieder des Preisgerichts haben sie einen großen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis und nehmen auch hier ihre hohe Verantwortung für die Baukultur in Nürnberg wahr.

Wiederberufung eines Mitglieds

Die Amtszeit eines der fünf Mitglieder des Baukunstbeirats endet mit Ablauf des Jahres 2023. Eine Wiederberufung in den Baukunstbeirat für weitere drei Jahre ist gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg (BaukunstbeiratsS – BKBS) möglich. Für dieses Mitglied (seit 01.01.2021) des Baukunstbeirats, Frau Professorin Barbara Engel, Karlsruhe, schlägt das Planungs- und Baureferat die Wiederberufung bis zum Ablauf des Jahres 2026 vor. Frau Engel hat ihre Bereitschaft zur weiteren Mitwirkung erklärt.

Neuberufung eines Mitglieds

Die Amtszeit eines bisherigen Mitglieds des Baukunstbeirats, Frau Professorin Ulrike Böhm, endet nach sechsjähriger Mitgliedzeit zum 31.12.2023. Gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg ist eine weitere Verlängerung der Amtszeit nicht möglich.

Als Nachfolge für Frau Professorin Böhm hat Frau Dipl.-Ing. Franziska Schieferdecker, Dresden, ihre Bereitschaft zur Mitwirkung im Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg für die Jahre 2024, 2025 und 2026 erklärt. Das Planungs- und Baureferat schlägt die Neuberufung von Frau Franziska Schieferdecker in den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg für die Jahre 2024, 2025 und 2026 vor. Gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg besteht die Möglichkeit, die Dauer der Mitgliedschaft um weitere drei Jahre zu verlängern. Die Vita und der Werkbericht des neu zu berufenden Mitglieds sind in der Anlage beigefügt.

Das Gremium des Baukunstbeirats für das Jahr 2024 setzt sich dann wie folgt zusammen: Frau Professorin Barbara Engel, Karlsruhe Herr Professor Ivan Reimann, Berlin Frau Professorin Mikala Holme Samsøe, München Herr Professor Jörg Springer, Berlin Frau Dipl.-Ing. Franziska Schieferdecker, Dresden.

Finanzierung des Baukunstbeirats

In den letzten Jahren ist der Beratungsbedarf für Bauvorhaben im Baukunstbeirat beständig gestiegen. Dies ist insbesondere darin begründet, dass zunehmend Grundstücke der Innenentwicklung erstmalig (bisherige Brachflächen) bzw. neu (Umwidmungen, Nutzungsverdichtungen, Erneuerungen/Revitalisierungen) in Anspruch genommen werden. Dabei sind die Grundstücke, die beplant werden, zum einen aufgrund ihrer Lage (Lärm, Erschütterung) und ihres Zuschnitts schwierig zu bebauen; dies erfordert oftmals vor allem im Wohnungsbau erhebliche Anstrengungen, um qualitätvolles Wohnen mit angemessenem Freiraum zu erreichen. Ferner ziehen Investoren den Abbruch der (oft noch intakten) Bestandsgebäude und anschließende Neubebauung des Grundstücks einer Sanierung und Erweiterung im Gebäudebestand vor, wodurch wertvolle graue Energie droht verloren zu gehen. Auch in diesen Fällen versucht der BKB beratend tätig zu werden. Der Baukunstbeirat ist somit nicht nur ein wichtiges Gremium, um die Baukultur in Nürnberg zu fördern und die Qualität von Wohnen, Arbeiten und Grundstücksfreiflächen einzufordern, sondern setzt sich ebenso für Nachhaltigkeit und Werteerhalt ein. Weiterhin wurde verwaltungsintern erkannt, dass zukünftig auch bei  der Gestaltung öffentlicher Platzräume,  allen öffentlich geförderten Projekte wie öffentlicher Stadtraum, Platz- und Parkgestaltung sowie  allen öffentlichen Stadträumen, Platz- und Parkgestaltungen, die aus einem städtebaulichen Vertrag hervorgehen, jedoch keiner Verpflichtung zu einer Wettbewerbsauslobung unterliegen

von Seiten des Stadtplanungsamtes eine Baukunstbeiratsbehandlung vorzusehen ist.

Zur Beratung über die entsprechenden geplanten Vorhaben, finden in jedem Jahr durchschnittlich sechs Sitzungen des Baukunstbeirats statt. Davon erstrecken sich zwei Sitzungen aufgrund der Vielzahl bzw. der Komplexität der Tagesordnungspunkte über 1,5 Sitzungstage, während die übrigen Beiratssitzungen eintägig stattfinden.

Für die Jahre 2018, 2019 und 2020 standen Haushaltsmittel von jeweils 47.500 Euro zur Verfügung. In den Jahren 2021 und 2022 wurde dieser Ansatz auf jeweils 40.500 Euro reduziert

Die Kosten pro Sitzung (Aufwandsentschädigung für die Beiräte, Fahrt- und Übernachtungskosten, Catering und Bus für die Ortsbesichtigung) beliefen sich vor Corona auf durchschnittlich 7.000 Euro für eine eintägige Sitzung. Durch die insgesamt gestiegenen Preise liegen die durchschnittlichen Kosten für eine eintägige Sitzung derzeit bei 9.000 Euro für eine 1,5 tägige Sitzung bei 13.200 Euro.

Bei sechs Sitzungen im Jahr (vier eintägige Sitzungen und zwei 1,5 tägige) ergibt sich daraus entsprechend des derzeitigen Kostenniveaus ein Mittelbedarf von 62.000 Euro im Jahr.

Um die Arbeit des Baukunstbeirats in dieser Form fortsetzen zu können, wird daher vorgeschlagen, den Planansatz perspektivisch auf 65.000 Euro festzusetzen. In einem ersten Schritt wurde für den Haushalt 2024 bereits eine Erhöhung auf 61.000 Euro beantragt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 sollte dann in einem nächsten Schritt eine Erhöhung auf 65.000 Euro erfolgen, um die Fortführung der qualitätsvollen Ausgestaltung des Baukunstbeirates und seines Wirkens zu gewährleisten.

VITA DIPL.-ING. FRANZISKA SCHIEFERDECKER

VITA BÜROINHABERIN SCHIEFERDECKER LANDSCHAFTSARCHITEKTUR

Abbildung 27

BÜROINHABERIN Franziska Schieferdecker entwickelt seit 2016 mit ihrem Büro Schieferdecker Landschaftsarchitektur in enger Kooperation mit Architekt*innen, Auftraggeber*innen und Nutzer*innen ökologisch nachhaltige Planungen vom städtebaulichen Maßstab bis hin zum objektplanerischen Detail. Dabei ist ihr ein wichtiges Anliegen, die Bedürfnisse der Nutzenden mit der Gestaltsprache des Ortes zu verbinden und gemeinsam, lebendige, nachhaltige und zukunftsfähige Stadt- und Freiräume zu entwickeln.

Sie hat langjährige Erfahrung in der Beteiligung von Bürger*innen bei Stadtentwicklungsprozessen und bringt dabei ihr Wissen aus Lehre und Forschung, zuletzt als Vertretungsprofessorin für „Freiraumplanung und ökologische Grundlagen urbaner Freiräume“ sowie aus diversen Preisrichtertätigkeiten in Wettbewerbsverfahren ein. Dipl.-Ing. Franziska Schieferdecker Ehrenamtlich engagiert sie sich als Mitglied im Arbeitskreis Städtebau geb. am 30.09.1976 in Dresden und Freiraumplanung des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten für ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung.

BERUFSERFAHRUNG

seit 10|2020 Mitglied BDLA Arbeitskreis Städtebau und Freiraumplanung

seit 11|2018 Mitglied im städtebaulichen Gestaltungsbeirat Stadt Halle (Saale)

10|2016 bis 10|2019 Vertretung der Professur für „Freiraumplanung und ökologische Grundlagen“ Hochschule Geisenheim University 04|2015 bis 05|2016 Vertretung der Professur für Landschaftsarchitektur TU Dresden, Fakultät Architektur, Institut für Landschaftsarchitektur seit 10|2016 Schieferdecker Landschaftsarchitektur, Dresden Bürogründung

seit 10|2012 Mitglied der Architektenkammer Sachsen als Freie Garten- und Landschaftsarchitektin

seit 09|2012 Labor4+ | Architektur | Städtebau | Landschaft Gesellschafterin und Geschäftsführerin

2009|2012 GS Landschaftsarchitektur, Dresden Büropartnerin

02|2010 r+b Landschaftsarchitektur, Dresden Freie Mitarbeit

05|2008 bis 05|2016 Wissenschaftliche Mitarbeiterin Professur Landschaftsarchitektur, TU Dresden, Fakultät Architektur, Institut für Landschaftsarchitektur 02|2006 bis 05|2008 Kokenge. Ritter Landschaftsarchitektur, Dresden Mitarbeiterin und Projektleiterin

07|2005 Diplomabschluss für Landschaftsarchitektur Technische Universität Dresden

TÄTIGKEIT ALS FACHPREISRICHTERIN

2023 Freiflächengestaltung „Wilhelm-Leuschner-Platz“ Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 Städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Alter Leipziger Bahnhof Dresden MEHRFACHBEAUFTRAGUNG Europaplatz Süd - Bahnhofsvorplatz zur Invalidenstraße Berlin Mitte 6. Thüringer Landesgartenschau 2028, Pößneck, Neustadt an der Orla und Triptis in der Orlaregion

2022 Städtebaulicher Wettbewerb Quartier um den Karl-Marx-Platz in Zwenkau Städtebaulich-Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Grünes Band Ehrenfriedersdorf“ Realisierungswettbewerb Neubau Feuerwache Freital Städtebaulicher Wettbewerb „Riebeckplatz Süd-West Halle (Saale)“ Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil Ortskern Karlstein-Dettingen Nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW, Neubau Parasitologie Universität Leipzig“ Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Schussenpark“ in Ravensburg BDLA Studierendenwettbewerb Mitteldeutschland „Schwammstadt- Ideen für die Welterbestadt Quedlinburg

2021 Realisierungswettbewerb „Neue Mitte Kreuz - Wohnen und Leben mit Zukunft in Bayreuth“ Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Gestaltung Kirchplatz mit Umfeld“, Bad Elster Realisierungswettbewerb Bildungszentrum Parkschule, Kressbronn Realisierungswettbewerb Kinder- und Familienzentrum mit Archiv und Wohnen, Kressbronn Realisierungswettbewerb Ravensberg Areal, Konstanz

2020 Ideenwettbewerb Gedenkstätte Konzentrationslager Sachsenburg und „Kommandantenvilla“, Frankenberg Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Ravensberg Areal, Konstanz

2019 Realisierungswettbewerb, Neubau Unternehmenszentrale Leipziger Stadtwerke Campus Südost Wettbewerb Telekomareal Konstanz

2018 Wettbewerbsverfahren Planungsdialog Hafner, in Konstanz Planerwerkstatt Zukunftsstadt, in Konstanz Wettbewerb „Umgestaltung der Rochlitzer Straße zwischen Stadtgraben und Technikumplatz in Mittweida“ Freiraumplanerischer Ideen- & Realisierungswettbewerb „9. Sächsische Landesgartenschau 2022 in Torgau“

2017 Wettbewerb „Revitalisierung Alte Spinnerei Kulmbach“ Städtebaulicher Wettbewerb Freiburg- Stadtteil Dietenbach Planungsworkshop zur Gestaltung der Freiflächen am Oskar-von-Miller-Ring, München Werkstattverfahren Dresden Altcotta

2016 Landschaftspark Freiham - München Gartenschau „Natur in Lindau 2021“ Schlossplatz mit Säulesmarkt, Markt Wiesentheid bdla Nachwuchswettbewerb „Grüne Bühne“

2015 „Landesgartenschau Frankenberg“

2013 „Landesgartenschau Apolda 2017 Kernzone“

PROJEKTE

PROJEKTE 2018-2023 (AUSWAHL) SCHIEFERDECKER LANDSCHAFTSARCHITEKTUR

STADTPLANERISCHE KONZEPTE & PARTIZIPATION

Projekt Erstellung eines Spielplatzentwicklungskonzepts für Senftenberg mit FREIRAUME Sigrid Böttcher-Steeb Auftraggeber*in Stadt Senftenberg/Zły Komorow 61.0 Stadtplanungsamt & Amt für Bildung und Soziales Markt 1, 01968 Senftenberg Telefon: +49 3573 701-309, Frau Derksen Zeitraum 03-10/2023 Leistung Beteilgung der Kinder, Jugendlichen und Bürger*innen durch Beteiligungsformate wie: Stadtspaziergänge und Planungswerkstatt vor Ort

Projekt Spielplatz- und Freizeitflächenkonzept Bendorf am Rhein mit Stadtberatung Dr. Sven Fries Auftraggeber*in Stadt Bendorf am Rhein, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf, Tel. 02622-703 308, Herr Stefan Groß Zeitraum 09/2022- 06/2023 Leistung Beteilgung der Kinder, Jugendlichen und Bürger*innen durch Beteiligungsformate wie: Stadtspaziergänge und Planungswerkstatt vor Ort

Projekt Fortschreibung ISEK „Grünes Ypsilon“ - Ginnheim/Dornbusch, Frankfurt am Main mit Stadtberatung Dr. Sven Fries, Göttnauer und Partner GmbH Auftraggeber*in Stadt Frankfurt am Main - DER MAGISTRAT – Grünflächenamt- Projektentwicklung und übergeordnete Planung Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 212 32949, Herr Lennartz Zeitraum 2023 -2024 Leistung Fortschreibung des Rahmenplans und der Maßnahmen unter Beteiligung der Öffentlichkeit unter Einhaltung der Förderziele des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung, ehem. Zukunft Stadtgrün“

Projekt Fördergebietsmanagement „Grünes Ypsilon“ - Ginnheim/ Dornbusch, Frankfurt a. Main mit Stadtberatung Dr. Sven Fries Auftraggeber*in Stadt Frankfurt am Main - DER MAGISTRAT – Grünflächenamt- Projektentwicklung und übergeordnete Planung Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 – 212 33577, Herr Lennartz Zeitraum 2019-2024 Leistung Fördergebietsmanagement: Vorbereitung der Förderanträge; Fördermittelabruf; Kontrolle der förderfähigen Maßnahmen bezüglich Kosten, Einhaltung der Fristen, Realisierungszeiträume; fortlaufende Information der Bevölkerung; Unterstützung der Lokalen Partnerschaften bei der Akquise und Umsetzung von Verfügungsfondprojekten

Projekt Integriertes Stadtentwicklungskonzept Koblenz Lützel Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ Auftraggeber*in mit Stadtberatung Dr. Sven Fries und Bierbaum Aichele Stadtverwaltung Koblenz- Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung

Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz Tel: 0261 129-3186, Frau Müller 2019 - 2021 Zeitraum Konzeption des INSEK, Erarbeitung des Rahmenplans und der Maßnahmen auf der Grundlage Leistung einer Voruntersuchung und der Beteiligung der Öffentlichkeit, unter Einhaltung der Förderziele des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung, ehem. Zukunft Stadtgrün“

Projekt Erstellung eines freiraumplanerischen Konzeptes für den Bereich Hagerstraße in Bad Elster Auftraggeber*in Stadtverwaltung Bad Elster Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster Tel. (037437) 566 20, Herr Pinkert Zeitraum 04/2023- 06/2023 Nutzunskonzept für das Außengelände der Grundschule Hagerstraße, sowie der Sportflächen Leistung und Parkplätze an der Hagerstraße in Bad Elster, inklusive einer städtebaulichen Studie zur baulichen Arrondierung

PROJEKTE 2018-2023 (AUSWAHL) SCHIEFERDECKER LANDSCHAFTSARCHITEKTUR

OBJEKTPLANUNG ÖFFENTLICHE FREIRÄUME

Projekt Pausengärten, Streuobstwiesen und Steinzeitspielplatz im Quartier Schelmenäcker in Leinfelden-Echterdingen Auftraggeber*in Stadt Leinfelden-Echterdingen, Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau Bernhäuser Straße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel: +49 711 1600-671, Frau Egner Zeitraum Planungszeitraum: 2017- 2020 Bauzeit: 2021-2022 Leistung Leistungsphasen: 1-9 Bruttobaukosten 1.397.000,00 €

Projekt Aufwertung der Freianlagen und Erschließung des Wohngebietes „Am Kuhberg“ in Bad Elster Auftraggeber*in Stadtverwaltung Bad Elster Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster Tel. (037437) 566 20, Herr Pinkert Zeitraum Planungszeitraum: 2021-2022 Bauzeit: 10/2022- 07/2023 Leistung Leistungsphasen: 1-9 Bruttobaukosten 541.199,17 €

Projekt Skate- und Freiflächen des Jugendkulturzentrums AREAL Auftraggeber*in Stadt Leinfelden-Echterdingen, Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau Bernhäuser Straße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel: +49 711 1600-671, Frau Egner Zeitraum Stadt Leinfelden-Echterdingen Planungszeiraum: 2018 -2022 Bauzeit:2023 Leistung Leistungsphasen: 1-9 Bruttobaukosten 686.630,00 €

Projekt Freianlagen „Takka Tukka“ Kindertagesstätte in Leinfelden-Echterdingen Auftraggeber*in Stadt Leinfelden-Echterdingen, Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau Bernhäuser Straße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel: +49 711 1600-671, Frau Egner Zeitraum Planungszeitraum: 2018-2022 Bauzeit: 2022-2023 Leistung Leistungsphasen: 1-9 Bruttobaukosten 1.185.486,93 €

Projekt Quartiersplatz im Wohnquartier „Schelmenäcker“ in Leinfelden-Echterdingen Auftraggeber*in Stadt Leinfelden-Echterdingen, Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau Bernhäuser Straße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel: +49 711 1600-671, Frau Egner Zeitraum Planungszeitraum: 2018-2023 Bauzeit: 2024 Leistung Leistungsphasen: 1-9 Bruttobaukosten 1.350.650,00 €

Projekt Neugestaltung Außenanlagen Grundschule und Hort „Glückauf“ in Freital Zauckerode Auftraggeber*in Stadt Freital, Stadtverwaltung/ Stadtbaumamt Dresdner Straße 56-58 01705 Freital Tel.: 0351 6476-188, Frau Kittel Zeitraum Planungszeitraum: 05/2023-2024 Bauzeitraum: 2024-2025 Leistung Leistungsphasen: 1-9

Projekt Neugestaltung Spielplatz im Stadtpark Bendorf Auftraggeber*in Stadt Bendorf am Rhein, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf, Tel. 02622-703 308, Herr Stefan Groß Zeitraum Planungszeitraum: 12/22- 12/23 Bauzeit: 2024 Leistung Leistungsphasen 1-6

WETTBEWERBE

WETTBEWERBE (2016-2023) SCHIEFERDECKER LANDSCHAFTSARCHITEKTUR

WETTBEWERBE PRÄMIERT

2023 10. Sächsische Landesgartenschau 2026 in Aue-Bad Schlema nichtoffener Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 ANERKENNUNG

2022 MoVe PM Moderne Verwaltung Potsdam Mittelmark, Beelitz-Heilstätten Offener städtebaulicher Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 mit Rohdecan Architekten 2. Preis

NEUES HERZ GERSTHOFEN - Stadtnatur trifft Hochkultur Beschränkter Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 3. Preis

2021 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen, Berlin Lichtenberg Städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 mit Continued unnoticed Anerkennung

Freiraum Schafweide, Mannheim Nichtoffener freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 Anerkennung

IGA Zukunftsgarten Duisburg, mit r+b Landschaftsarchitekten Engere Wahl

2020 LOHGRABEN COBURG – AUF DER SPUR DES HAHNFLUSSES Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013 im VgV-Verfahren Anerkennung

2018 Städtebauliche Neuordnung des Schulbergs mit der Grund- und Mittelschule sowie der Stadthalle in Burgkunstadt, Kooperatives Verfahren mit dd1 Architekten 3. Preis

HAFENQUARTIER COTTBUS - Städtebaulicher Wettbewerb Cottbuser Ostsee als Gesellschafterin von labor4+ Anerkennung

2017 Quartier Schelmenäcker - Offener freiraumplanerischer Wettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil in Leinfelden-Echterdingen mit Friedemann Rentsch Architektur 1. Preis

Mehrfachbeauftragung Gutachterverfahren „Revitalisierung Altgruna“ Dresden als Gesellschafterin von labor4+ Teilnahme

2016 Neuordnung des Marktplatzes und der Ortsmitte Wallenfels Mehrfachbeauftragung mit Durchführung einer Planungswerkstatt und integrierter Bürgerbeteiligung mit Friedemann Rentsch Architektur 3. Preis

WOHNEN IN DER HARTHWEIDE- ZWENKAU, Mehrfachbeauftragung als Gesellschafterin von labor4+, mit Friedemann Rentsch Architektur 1. Preis: Beauftragung Städtebauliche Konzeption

Erweiterung Thomas-Müntzer-Siedlung, Knautkleeberg als Gesellschafterin von labor4+ 1. Preis: Beauftragung Städtebauliches Konzept

Satzung über den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg

(BaukunstbeiratsS – BKBS)

Vom 08. November 2010 (Amtsblatt S. 352),

zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 428)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl. S. 400), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht: § 1 Baukunstbeirat § 2 Aufgaben § 3 Besetzung und Amtszeit § 4 Pflichten der Mitglieder § 5 Geschäftsgang § 6 Geschäftsstelle § 7 Inkrafttreten

§ 1

Baukunstbeirat

(1) Die Planung, Weiterentwicklung und Gestaltung der gebauten Umwelt stellen hohe Anforderungen und Erwartungen an die zielorientierte Begleitung städtebaulich bedeutsamer Projekte. Der Baukunstbeirat nimmt deshalb in seiner stadtentwicklungs- und gesellschaftspolitischen Bedeutung eine herausragende Stellung bei der gestalterischen Beratung stadtbildprägender Vorhaben ein. (2) Die Stadt bildet deshalb einen Baukunstbeirat als öffentliche kommunale Einrichtung. (3) Der Baukunstbeirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten, städtebaulich und architektonisch bedeutsamen Vorhaben im Stadtgebiet Nürnberg - insbesondere in der Altstadt - auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität hin zu überprüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. (4) Der Baukunstbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Verwaltung. Er berät bei der Gestaltung von städtebaulich bedeutsamen Vorhaben, und gibt in Form von Gutachten Empfehlungen als Entscheidungshilfe für die sachlich zuständigen Ausschüsse und die Verwaltung.

§ 2

Aufgaben

(1) Der Baukunstbeirat befindet über Vorhaben, bei denen stadtgestalterische, baukünstlerische und denkmalpflegerische Gesichtspunkte einen besonderen Einfluss auf die Erhaltung, Gestaltung und Weiterentwicklung des Stadtbildes haben können. (2) Alle Vorhaben, die auf Grund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, sind dem Baukunstbeirat vorzulegen. Über die Vorlage sonstiger Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild entscheidet die Geschäftsstelle.

__________________________ 65. Nachtrag Dezember 2016

(3) Für Vorhaben, die nach einem städtebaulichen Wettbewerb zur Ausführung kommen sollen, ist der Baukunstbeirat nur dann zuständig, wenn das eingereichte Vorhaben von dem prämierten Projekt wesentlich abweicht. Dessen ungeachtet ist der Baukunstbeirat über Wettbewerbsergebnisse zu informieren. (4) Der Baukunstbeirat gibt zur Beurteilung der vorgelegten Vorhaben in Form eines schriftlichen Gutachtens eine Empfehlung ab. Dieses ist von allen Mitgliedern des Baukunstbeirates öffentlich mitzutragen und zu vertreten. Die Verwaltung soll die Empfehlungen des Baukunstbeirates unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen umsetzen.

§ 3

Besetzung und Amtszeit

(1) Der Baukunstbeirat besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern aus den Fachbereichen Landschaftsarchitektur, Architektur und Städtebau und Denkmalpflege und weiteren beratenden Mitgliedern. Zum stimmberechtigten Mitglied kann nur berufen werden, wer in einem Zeitraum von zwölf Monaten vor seiner Berufung keine eigenen Projekte im Gebiet der Stadt Nürnberg bearbeitet hat. (2) Die Zahl der beratenden Mitglieder, zu denen auch die Heimatpflegerin oder der Heimatpfleger gehört, ist auf zwölf begrenzt. Die Fraktionen des Stadtrates haben das Recht, jeweils ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied für den Baukunstbeirat zu benennen. (3) Die Gruppen der Beiratsmitglieder nach Abs. 1 und Abs. 2 sollen sich jeweils zu mindestens 40 % aus Frauen und zu mindestens 40 % aus Männern zusammensetzen. (4) Die Mitglieder des Baukunstbeirates werden vom Planungs- und Baureferat vorgeschlagen und vom Ältestenrat für die Dauer von drei Jahren berufen. Eine Abberufung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied entgegen § 4 Abs. 2 eigene Projekte in Nürnberg bearbeitet oder bearbeitet hat. (5) Die Dauer der Mitgliedschaft der stimmberechtigten Mitglieder darf sechs Jahre nicht übersteigen. Scheidet ein Mitglied vor dem Ende der in Abs. 3 Satz 1 bestimmten Zeit aus, so ist durch den Ältestenrat ein neues Mitglied für den Rest der Zeit zu berufen. (6) Die stimmberechtigten und die beratenden Mitglieder des Baukunstbeirates erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung, die nach der Zahl der Sitzungen zu bemessen ist und über deren Höhe der Ältestenrat entscheidet. (7) Die stimmberechtigten Mitglieder des Baukunstbeirates wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Aufgabe der oder des Vorsitzenden ist es, den Baukunstbeirat nach außen zu vertreten und die Sitzungen des Baukunstbeirats zu leiten. (8) Die Geschäftsstelle kann beratende Sachverständige, auch aus der Verwaltung, zu den Sitzungen des Baukunstbeirats einladen. Die Beteiligung von Verbänden und Interessenvertretern erfolgt ebenfalls durch Einladung zu den Sitzungen des Baukunstbeirates.

§ 4

Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder des Baukunstbeirates sind verpflichtet, ihre Tätigkeit uneigennützig und gewissenhaft durchzuführen. Sie erfüllen ihre Aufgaben fachbezogen, unabhängig und nicht als Standes- oder Interessenvertreter. (2) Aus Gründen der Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen dürfen die stimmberechtigten Mitglieder des Beirates nach ihrer Berufung bis zu zwölf Monaten nach dem Ende ihrer Tätigkeit keine eigenen Projekte im Stadtgebiet, die von öffentlichem Interesse sind, bearbeiten. (3) Die Mitglieder müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn die Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben oder nach der Natur der Sache erforderlich ist oder durch den Stadtrat oder einen seiner Ausschüsse beschlossen wurde.

_________________________ 2 65. Nachtrag Dezember 2016

(4) Ist ein Mitglied des Baukunstbeirates an einem Vorhaben, über das beraten wird, unmittelbar oder mittelbar beteiligt, so ist dieses Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

§ 5

Geschäftsgang

(1) Die Einladung zu den Sitzungen des Baukunstbeirates erfolgt mit Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich durch die Geschäftsstelle zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. Die Tagesordnung wird durch die Geschäftsstelle erstellt. Eine Änderung der Tagesordnung ist mit Zustimmung des Baukunstbeirates möglich. (2) Der Baukunstbeirat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen sind und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen. Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. (3) Die Sitzungen des Baukunstbeirates sind öffentlich, sofern die Bauherren oder Entwurfsverfasser der zu behandelnden Vorhaben nicht widersprechen. Die Bauten der Stadt Nürnberg sind immer öffentlich zu behandeln. (4) Die Vorstellung der Vorhaben erfolgt in der Regel durch den Bauherrn, den Entwurfsverfasser oder deren Beauftragten. Anschließend erfolgt die Diskussion und Beratung der vorgestellten Vorhaben. (5) Über jedes Vorhaben ist als Ergebnis der Beratungen ein Gutachten anzufertigen. Das Gutachten hat die wesentlichen, in der Sitzung vertretenen Argumente sowie das Ergebnis zu enthalten. Das Gutachten ist dem Bauherrn oder dessen Vertreter bekannt zu geben und zu erläutern. Stimmt der Baukunstbeirat dem Vorhaben nicht zu, ist dem Bauherrn die Möglichkeit zur weiteren Bearbeitung einzuräumen. Der Beirat gibt hierzu Kriterien bekannt. Das Vorhaben kann dem Baukunstbeirat dann erneut vorgelegt werden. (6) Die Öffentlichkeit und die Medien sollen nach der Sitzung in einer Konferenz am Sitzungstag durch die oder den Vorsitzenden des Baukunstbeirats und das Planungs- und Baureferat informiert werden.

§ 6

Geschäftsstelle

(1) Die Geschäftsstelle des Baukunstbeirates wird beim Planungs- und Baureferat geführt. (2) Die Geschäftsstelle lädt zu den Sitzungen des Baukunstbeirats ein und erstellt die Tagesordnung. Sie ist zuständig für die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs, die Koordinierung und Vorlage der eingereichten Vorhaben und die Organisation der Sitzungen.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft. Sie ersetzt die Geschäftsordnung für den Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg.

__________________________ 65. Nachtrag Dezember 2016

Frh/001/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Änderung der Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg

(Bestattungs- und FriedhofsGebS - BFGebS) - Neukalkulation Gebühren

Friedhofsverwaltung

Sachverhalt (kurz):

Die anhaltende Kostensteigerung vor allem in den Bereichen Personal und Energie, sowie der Stadtratsbeschluss zur Haushaltskonsolidierung, der eine Steigerung der Kostendeckung durch die Gebühren um jährlich 250.000 € vorsieht, machen eine jährliche Anhebung der Bestattungs- und Friedhofsgebühren zumindest bis zum Haushaltsjahr 2026 unumgänglich. Die beigefügte Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg, zuletzt geändert am 01.01.2023, soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Die für die Friedhofsverwaltung relevante Tarifgruppe 74, mit den Tarifnummer 740 bis einschließlich 747, der aktuellen Anlage des Kommunalen Kostenverzeichnisses (KommKVz) der Stadt Nürnberg auf der Grundlage des Art. 20 des Kostengesetzes vom 20.02.1998 zuletzt geändert am 19.03.2020 bleibt von dieser Gebührenerhöhung unberührt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Gebührenerhöhung ist notwendig, um die Kostensteigerung der Jahre 2023 und 2024 zu kompensieren. Zudem muss, einem Beschluss des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung vom 17.11.2022 folgend, das Gebührendefizit der Friedhofsverwaltung von 2023 - 2026 um 250.000 € jährlich reduziert werden. (→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren betreffen Bestattungspflichtige ungeachtet ihres Geschlechts, Nationalität, Herkunft oder anderer Diversity- Merkmale

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II - Stk

Gutachtenvorschlag:

Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beigefügte, geänderte Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, die Anpassung zum 01.01.2024 zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

Die durch den Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtete Anpassung der beigefügten, geänderten Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) zum 01.01.2024 wird beschlossen.

Neukalkulation Gebühren Friedhofsverwaltung

hier: Änderung der Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der

Stadt Nürnberg (Bestattungs- und FriedhofsGebS - BFGebS)

I. Sprunghaft gestiegene Kosten vor allem in den Bereichen Personal und Energie sowie der Haushaltskonsolidierungsbeschluss des Stadtrates vom 17.11.2022, jährlich 250.000 € des nach wie vor bestehenden „Gebührendefizits“ bei der Friedhofsverwaltung abzubauen, machen eine Anpassung der zuletzt 2022 neu kalkulierten Gebühren für hoheitliche Leistungen der Friedhofsverwaltung (Trauerhallen, Bestattungen und Grabnutzungen) erforderlich.

Grundlage für die Neukalkulation der Gebühren waren hierbei die im Jahresabschluss 2022 ermittelten Kosten. Die Gebührenvorkalkulation für 2024 basiert zudem auf der generellen Annahme einer Kostensteigerung von 6 % jährlich und somit rd. 1,18 Mio. € bezogen auf das Rechnungsergebnis 2022. Somit wurden die Gebühren in einem ersten Schritt der Kalkulation fast ausnahmslos um 6 % erhöht. In einem zweiten Schritt wurde zur Erfüllung des vorgegebenen Konsolidierungsziels aus dem Beschluss des Stadtrates vom 17.11.2022, den jeweiligen Kalkulationsergebnissen auf die einzelne gebührenbehaftete Leistung entsprechend, eine Anpassung nach oben vorgenommen, wenn die hochgerechnete Gebühr nach wie vor bei weitem nicht kostendeckend war und kein nachteiliger Nachfrageeffekt zu befürchten ist.

Im Einzelnen ergibt sich dadurch folgende Neuberechnung der Gebühren, die in die geänderte Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) eingearbeitet wurde:

A Bestattungsgebühren
bisherige Gebühr (seit 01.01.2023) vorgeschl. Gebühr ab 01.01.2024
1 Leistungen
1.1 Bestattung eines Sarges
1.1.1 Annahme einer/eines Verstorbenen im Sarg 40,00 € 49,00 €
1.1.2 Beisetzung eines Erwachsenen 1.311,00 € 1.390,00 €
1.1.3 Beisetzung eines Kindes 450,00 € 450,00 €
1.1.4 Beisetzung in einer Gruft 945,00 € 1.002,00 €
1.1.5 Beisetzung im Seelenfeld für Totgeburten 250,00 € 250,00 €
1.1.6 Beisetzung im Grabfeld für Stillgeborene 250,00 € 250,00 €
1.2 Bestattung einer Urne
1.2.1 Annahme einer Urne/Überurne 20,00 € 29,00 €
1.2.2 Urnenbeisetzung eines Erwachsenen oder eines Kindes 219,00 € 244,00 €
1.2.2.1 Urnenbeisetzung doppeltief (vorwiegend auf kirchlichen Friedhöfen) - neue Gebührenziffer 1.075,00 € 1.140,00 €
1.2.3 Urnenbeisetzung in der Sammelgruft 72,00 € 76,00 €
1.3 Nutzungsgebühren
1.3.1 Kühlzelle (je Tag) 30,00 € 35,00 €
1.3.2 Einbettungsraum 72,00 € 79,00 €
1.3.3 Raum für rituelle Waschungen 248,00 € 263,00 €
1.3.4 Schauzelle (je angefangene 60 min.) 75,00 € 80,00 €
1.3.5 Abschiedsraum (je angefangene 60 min.) 282,00 € 299,00 €
1.3.6 Große Trauerhalle 30 min. (Südfriedhof, Westfriedhof, Boxdorf, Reichelsdorf, Fischbach) 440,00 € 440,00 €
1.3.7 Kleine Trauerhalle 30 min. (übrige Friedhöfe) 400,00 € 400,00 €
1.3.8.1 Verlängerung Nutzung große Trauerhalle (je angefangene 30 min.) 220,00 € 220,00 €
1.3.8.2 Verlängerung Nutzung kleine Trauerhalle (je angefangene 30 min.) 200,00 € 200,00 €
1.3.9 Audioanlage für Tonträger/Datenträger von Dritten 75,00 € 80,00 €
1.3.10 Zusätzlicher Kranz-/Blumenwagen 40,00 € 42,00 €
1.3.11 Sektionsraum je Leiche 316,00 € 335,00 €
1.4 Leistungen des Bestattungsbetriebes
1.4.1 Anbringen oder Versetzen der Beschriftung an der Urnennischenverschlussplatte 136,00 € 159,00 €
1.4.2.1 Anbringen der Beschriftung an einem Pflanzfeldgrab 232,00 € 246,00 €
1.4.2.2 Anbringen der Beschriftung an einem Baumgrab - neue Gebührenziffer 68,00 € 159,00 €
1.4.3 Ausgrabung eines Sarges bzw. von Gebeinen 1.350,00 € 1.431,00 €
1.4.4 Ausgrabung/Entnahme einer Urne incl. Beisetzung im Ewigkeitsgrab 250,00 € 265,00 €
1.4.5 Räumen einer Gruft 1.012,00 € 1.073,00 €
B Grabgebühren
2 Grabarten für Erdbestattungen Gebühr/Jahr Gebühr/Jahr
2.1 Reihengräber Neuerwerb
2.1.1 Reihengrab Erwachsener 74,00 € 78,00 €
3 Grabarten für Urnenbestattungen
3.1 Urneneinzelgräber Neuerwerb/Verlängerung
3.1.1 Urnenerdgrab 0,85 x 0,85 m (nur Verlängerung) 37,00 € 39,00 €
3.1.2 Urnenerdgrab 1,00 x 1,00 m 49,00 € 55,00 €
3.1.3 Urnenerdgrab 1,00 x 1,50 m 73,00 € 82,00 €
3.1.4 Urnenerdgrab 1,00 x 2,00 m 97,00 € 103,00 €
3.1.5 Urnenerdgrab 1,50 x 1,50 m 109,00 € 116,00 €
3.1.6 Urnenerdgrab 2,00 x 2,00 m 193,00 € 205,00 €
3.1.7 Urnenerdgrab 3,00 x 3,00 m 433,00 € 459,00 €
3.2 Urnengemeinschaftsanlagen Neuerwerb/Verlängerung
3.2.1 Urnennische einfachbreit 8 3,00 € 1 05,00 €
3.2.2 Urnennische doppeltbreit 1 25,00 € 1 50,00 €
3.2.3 Urnenhaingrab 1 39,00 € 1 59,00 €
3.2.4 Sammelgruft (nur Neuerwerb) 7 5,00 € 8 0,00 €
3.2.5 Baumgrab 1 25,00 € 1 54,00 €
3.2.6 Urnengartengrab 1 25,00 € 1 33,00 €
3.2.7 Urnenkulturgrab 7 5,00 € 8 0,00 €
3.2.8 Pflanzenfeldgrab 75,00 € 80,00 €
3.2.9 Urnengräber für Bestattungen von Amts wegen (nur Neuerwerb) 6 3,00 € 6 7,00 €

4.1 Wahlgräber Neuerwerb/Verlängerung

4.1.1 Wahlgrab einfachtief/einfachbreit 65,00 € 69,00 € 4.1.2 Wahlgrab einfachtief/doppeltbreit 130,00 € 138,00 € 4.1.3 Wahlgrab einfachtief/dreifachbreit 195,00 € 207,00 € 4.1.4 Wahlgrab einfachtief/vierfachbreit 260,00 € 276,00 € 4.1.5 Wahlgrab doppelttief/einfachbreit 130,00 € 138,00 € 4.1.6 Wahlgrab doppelttief/doppeltbreit 260,00 € 276,00 €

4.2 Familiengräber Neuerwerb/Verlängerung

4.2.1 Familiengrab einfachtief/einfachbreit 80,00 € 85,00 € 4.2.2 Familiengrab einfachtief/doppeltbreit 160,00 € 170,00 € 4.2.3 Familiengrab einfachtief/dreifachbreit 240,00 € 254,00 € 4.2.4 Familiengrab einfachtief/vierfachbreit 320,00 € 339,00 € 4.2.5 Familiengrab einfachtief/fünffachbreit 400,00 € 424,00 € 4.2.6 Familiengrab doppelttief/einfachbreit 160,00 € 170,00 € 4.2.7 Familiengrab doppelttief/doppeltbreit 320,00 € 339,00 € 4.2.8 Familiengrab doppelttief/dreifachbreit 480,00 € 509,00 € 4.2.9 Familiengrab doppelttief/vierfachbreit 640,00 € 678,00 €

4.3 Wahlgräber für Kinder

4.3.1 Kindergrab 0,45 x 0,90 m 1 9,00 € 1 9,00 € 4.3.2 Kindergrab 0,60 x 1,20 m 1 9,00 € 1 9,00 €

Abweichungen von der rechnerischen Gebührenerhöhung um 6 % ergeben sich bei den folgenden Gebührenziffern:

 1.1.1 „Annahme einer/eines Verstorbenen“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 9 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 1.1.3 „Beisetzung eines Kindes“, 1.1.5 „Beisetzung im Seelenfeld für Totgeburten“ und 1.1.6 „Beisetzungen im Grabfeld für Stillgeborene“ Auf eine Erhöhung der Gebühren wurde verzichtet.

 1.2.1 „Annahme von Urnen/Schmuckurnen“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 8 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 1.2.2 „Urnenbeisetzung – Erdgrab“, „Urnennischenbeisetzung“ Mischkalkulation; über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 12 € je Fall erhöht, um Kostendeckung herzustellen.

 1.3.1 „Benutzung der Kühlzelle“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 3 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 1.3.2 „Benutzung Einbettungsraum“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 3 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 1.4.1 „Anbringung der Beschriftung an Urnennischenplatte“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 15 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 1.4.2.2 „Anbringung der Beschriftung an einen Baumgrab“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 87 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken und einen „Gleichklang“ mit der Gebührenziffer 1.4.1 („Anbringung der Beschriftung an Urnennischenplatte“) herzustellen.

 3.1.2 „Urnengrab 1,00 x 1,00 m“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 3 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 3.1.3 „Urnengrab 1,00 x 1,50 m“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 5 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 3.2.3 „Urnenhaingrabstelle“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 12 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 3.2.5 „Baumgrabstelle“ Über den rechnerischen Wert der Kostensteigerung hinaus um weitere 10 € je Fall erhöht, um das „Gebührendefizit“ der Leistung weiter zu senken.

 4.3.1 „Kindergrab“ Auf eine Erhöhung der Gebühren wurde verzichtet.

Obwohl die Trauerhallen derzeit nur defizitär betrieben werden können, wird bewusst auf eine weitere Anhebung der Gebühren verzichtet, um den Rückgang der Buchungszahlen und damit eine Reduzierung des Deckungsbeitrags nicht noch zu verstärken. Die Buchungszahlen für die große und kleine Trauerhalle zusammen lagen in 2019 bei 2.838 und in 2022 bei 2.631. Die Zahlen für 2020 und 2021 sind wegen Corona nicht aussagefähig. Generell wird unabhängig davon jedoch mit einem weiteren Rückgang der Buchungszahlen für die Trauerhallen gerechnet. Frh wird daher spätestens zur Kalkulation der Gebühren 2025 ein Konzept vorlegen, welches Handlungsalternativen zur künftigen Trauerhallennutzung und Prognosen zu deren jeweiligen finanziellen Auswirkungen enthält.

Zudem wurde auf eine Erhöhung der Bestattungsleistungen und Grabgebühren für Erdbeisetzungen über den kalkulatorischen Umfang hinaus bewusst verzichtet, um den ohnehin andauernden „Trend“ weg von der Erdbestattung hin zur Urnenbeisetzung nicht weiter zu verstärken.

Dem Auftrag des Stadtrates folgend, sieht die aktuelle Kalkulation einen Abbau des Finanzierungsdefizites im hoheitlichen Bereich um weitere 263.317 € auf dann noch 1,46 Mio. € (Rechnungsergebnis 2022: 2,21 Mio. €) vor.

Nürnberg, 27.09.2023

gez. Hoffmann

Leiter der Friedhofsverwaltung (2565)

Anlage zur Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) Stand 01.01.2024

A Bestattungsgebühren Gebühr

1 Leistungen

1.1 Bestattung eines Sarges

1.1.1 Annahme einer/eines Verstorbenen im Sarg 49,00 € 1.1.2 Beisetzung eines Erwachsenen 1.390,00 € 1.1.3 Beisetzung eines Kindes 450,00 € 1.1.4 Beisetzung in einer Gruft 1.002,00 € 1.1.5 Beisetzung im Seelenfeld für Totgeburten 250,00 € 1.1.6 Beisetzung im Grabfeld für Stillgeborene 250,00 €

1.2 Bestattung einer Urne

1.2.1 Annahme einer Urne/Überurne 29,00 € 1.2.2 Urnenbeisetzung eines Erwachsenen oder eines Kindes 244,00 € 1.2.2.1 Urnenbeisetzung doppeltief (vorwiegend auf kirchlichen Friedhöfen) - neue Gebührenziffer 1.140,00 € 1.2.3 Urnenbeisetzung in der Sammelgruft 76,00 €

1.3 Nutzungsgebühren

1.3.1 Kühlzelle (je Tag) 35,00 € 1.3.2 Einbettungsraum 79,00 € 1.3.3 Raum für rituelle Waschungen 263,00 € 1.3.4 Schauzelle (je angefangene 60 min.) 80,00 € 1.3.5 Abschiedsraum (je angefangene 60 min.) 299,00 € 1.3.6 Große Trauerhalle 30 min. (Südfriedhof, Westfriedhof, Boxdorf, Reichelsdorf, Fischbach) 440,00 € 1.3.7 Kleine Trauerhalle 30 min. (übrige Friedhöfe) 400,00 € 1.3.8.1 Verlängerung Nutzung große Trauerhalle (je angefangene 30 min.) 220,00 € 1.3.8.2 Verlängerung Nutzung kleine Trauerhalle (je angefangene 30 min.) 200,00 € 1.3.9 Audioanlage für Tonträger/Datenträger von Dritten 80,00 € 1.3.10 Zusätzlicher Kranz-/Blumenwagen 42,00 € 1.3.11 Sektionsraum je Leiche 335,00 €

1.4 Leistungen des Bestattungsbetriebes

1.4.1 Anbringen oder Versetzen der Beschriftung an der Urnennischenverschlussplatte 159,00 € 1.4.2.1 Anbringen der Beschriftung an einem Pflanzfeldgrab 246,00 € 1.4.2.2 Anbringen der Beschriftung an einem Baumgrab - neue Gebührenziffer 159,00 € 1.4.3 Ausgrabung eines Sarges bzw. von Gebeinen 1.350,00 € 1.4.4 Ausgrabung/Entnahme einer Urne incl. Beisetzung im Ewigkeitsgrab 265,00 € 1.4.5 Räumen einer Gruft 1.012,00 €

B Grabgebühren Gebühr/Jahr

2 Grabarten für Erdbestattungen

2.1 Reihengräber Neuerwerb

2.1.1 Reihengrab Erwachsener 74,00 €

3 Grabarten für Urnenbestattungen

3.1 Urneneinzelgräber Neuerwerb/Verlängerung

3.1.1 Urnenerdgrab 0,85 x 0,85 m (nur Verlängerung) 37,00 € 3.1.2 Urnenerdgrab 1,00 x 1,00 m 49,00 € 3.1.3 Urnenerdgrab 1,00 x 1,50 m 73,00 € 3.1.4 Urnenerdgrab 1,00 x 2,00 m 97,00 € 3.1.5 Urnenerdgrab 1,50 x 1,50 m 109,00 € 3.1.6 Urnenerdgrab 2,00 x 2,00 m 193,00 € 3.1.7 Urnenerdgrab 3,00 x 3,00 m 433,00 €

3.2 Urnengemeinschaftsanlagen Neuerwerb/Verlängerung

3.2.1 Urnennische einfachbreit 83,00 € 3.2.2 Urnennische doppeltbreit 125,00 € 3.2.3 Urnenhaingrab 139,00 € 3.2.4 Sammelgruft (nur Neuerwerb) 75,00 € 3.2.5 Baumgrab 125,00 € 3.2.6 Urnengartengrab 125,00 € 3.2.7 Urnenkulturgrab 75,00 € 3.2.8 Pflanzenfeldgrab 75,00 € 3.2.9 Urnengräber für Bestattungen von Amts wegen (nur Neuerwerb) 63,00 €

4 Grabarten für Erd- und Urnenbestattungen

4.1 Wahlgräber Neuerwerb/Verlängerung

4.1.1 Wahlgrab einfachtief/einfachbreit 65,00 € 4.1.2 Wahlgrab einfachtief/doppeltbreit 130,00 € 4.1.3 Wahlgrab einfachtief/dreifachbreit 195,00 € 4.1.4 Wahlgrab einfachtief/vierfachbreit 260,00 € 4.1.5 Wahlgrab doppelttief/einfachbreit 130,00 € 4.1.6 Wahlgrab doppelttief/doppeltbreit 260,00 €

4.2 Familiengräber Neuerwerb/Verlängerung

4.2.1 Familiengrab einfachtief/einfachbreit 80,00 € 4.2.2 Familiengrab einfachtief/doppeltbreit 160,00 € 4.2.3 Familiengrab einfachtief/dreifachbreit 240,00 € 4.2.4 Familiengrab einfachtief/vierfachbreit 320,00 € 4.2.5 Familiengrab einfachtief/fünffachbreit 400,00 € 4.2.6 Familiengrab doppelttief/einfachbreit 160,00 € 4.2.7 Familiengrab doppelttief/doppeltbreit 320,00 € 4.2.8 Familiengrab doppelttief/dreifachbreit 480,00 € 4.2.9 Familiengrab doppelttief/vierfachbreit 640,00 €

4.3 Wahlgräber für Kinder

4.3.1 Kindergrab 0,45 x 0,90 m 19,00 € 4.3.2 Kindergrab 0,60 x 1,20 m 19,00 €

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 25.10.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer

(HundesteuerS - HStS)

Anlagen: Entscheidungsvorlage ÄnderungsatzungHStS (003) 1. Anlage_Synopse HdStsatzungen_2023 2. Anlage_Übersicht Entwicklung Hundesteuer und -bestand

Sachverhalt (kurz):

Steuersatzungen müssen regelmäßig auf ihre Aktualität hin geprüft werden. Die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer soll daher an neue Entwicklungen und Erkenntnisse rechtlicher und tatsächlicher Art angepasst werden. Die Änderungen betreffen insbesondere eine Klarstellung bezüglich Hunde von Berufsjägern, den generellen Ausschluss von Ermäßigungen für Kampfhunde sowie Regelungen zum Zeitpunkt des Entfalles der Steuerpflicht abhängig von der Anzeige des Sachverhaltes. Weiter erfolgt eine Verlängerung der Anzeigefrist auf einen Monat. Im Falle des Wegfalls von Ermäßigungen für Kampfhunde wird eine Übergangsfrist von vier Jahren für Bestandshunde gewährt, um eine zusätzliche Belastung des Tierheims zu verhindern.

Zur weiteren Information sind zusätzlich Übersichten zur Entwicklung des Hundebestandes allgemein, sowie zu den Kampfhunden und zur Züchtervergünstigung seit 2010 beigefügt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: geringe Mehreinnahmen durch Wegfall von Vergünstigungen

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine diversityrelevanten Fakten bekannt.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag (ÄR/FA am 25.10.2023):

Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (HundesteuerS – HStS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag (StR am 25.10.2023):

Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 25.10.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (HundesteuerS – HStS) beschlossen.

Entscheidungsvorlage

Auflistung der wesentlichen Änderungen an der Hundesteuersatzung

§ 2 Abs. 1 Nr. 8 Steuerbefreiung für Berufsjäger: Bei Haltung des Hundes ausschließlich zur beruflichen Nutzung unterliegt der Halter nicht der Aufwandsbesteuerung. Da seitens der Stadt Nürnberg dennoch gewünscht ist, dass diese Hunde beim Kassen- und Steueramt gemeldet werden und eine Marke erhalten, um den Hundebestand im Stadtgebiet Nürnberg beziffern zu können, soll die Steuerbefreiung für Berufsjäger explizit und zur Klarstellung aufgenommen werden.

§ 7 Abs. 1 Satz 2 Ausschluss von Steuervergünstigungen für sog. Kampfhunde: Die Erhebung einer Hundesteuer dient nicht nur der Einnahmeerzielung, sondern gibt den Kommunen auch die Möglichkeit, auf das Hundeaufkommen im Gemeindegebiet Einfluss zu nehmen. Insoweit besteht hier auch eine Lenkungsfunktion. Ziel der erhöhten Steuersätze für Kampfhunde ist es die Anzahl längerfristig einzudämmen. Daher sollten Kampfhunde generell von der Möglichkeit einer Steuervergünstigung ausgeschlossen werden.

§ 7 Abs. 2 Übergangsvorschrift zum Ausschluss von Steuervergünstigungen für

sog. Kampfhunde: Damit es bei dem Wegfall einer Vergünstigung des Steuersatzes für Kampfhunde nicht zu einer vermehrten Abgabe der Tiere z.B. an das Tierheim kommt, soll für Hundehalter, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Satzung eine Steuervergünstigung für diesen Hund erhalten haben, eine Übergangsfrist von 4 Jahren gelten. Bisherige Hundehalter mit Steuervergünstigungen können sich somit langfristig auf die Steuererhöhung einstellen. Ab dem 01.01.2028 gilt der Ausschluss einer Steuervergünstigung dann für alle Halter von Kampfhunden.

§ 8 Abs. 3 Wegfall des pauschalen Steuersatzes für Züchter: Bisher werden Halter von Zuchthunden mit dem hälftigen regulären Satz pro Hund besteuert, bei Haltung von mehr als 3 Hunden zu Zuchtzwecken jedoch mit einer Zuchtpauschale in Höhe von 198,00 €. Da große Zwinger eine nicht unerhebliche Belastung für die Nachbarschaft mit sich bringen, soll mit Wegfall der Züchterpauschale ein „Ausufern“ der Zuchthundehaltung eingedämmt werden. Überdies wird das Ziel verfolgt, dass Änderungen im Hundebestand der Züchter dem Kassen- und Steueramt in Zukunft zuverlässiger gemeldet werden.

§ 10 Abs. 4 Ende der Steuerveranlagung bei verspäteter Anzeige oder fehlendem

Nachweis: Die Steuerpflicht endet, wenn die Hundehaltung endet. Dies führte häufig zu rückwirkenden Erstattungen der Hundesteuer über weite Zeiträume (Monate, sogar Jahre bei Vorlage eines Nachweises), da die Pflichtigen Ihrer

Anzeigepflicht nicht rechtzeitig nachkamen. Um diese rückwirkenden Abmeldungen in Zukunft weitestgehend auszuschließen, soll das Ende der Steuerpflicht mit der zeitnahen Anzeigepflicht verbunden werden.

§ 12 Verlängerung der Anzeigefristen von 14 Tagen auf 1 Monat: Da das Ende der Steuerpflicht mit der Anzeigepflicht verbunden werden soll, ist es notwendig, die Anzeigepflicht zur Abmeldung des Hundes von einer Soll-Vorschrift in eine Muss-Vorschrift zu ändern. Die Anzeigefrist soll auf einen Monat verlängert werden, da nun die Anzeige maßgeblich für das Ende der Veranlagung ist. Zur Vereinheitlichung sollen alle Anzeigefristen des § 12 Hundesteuersatzung auf einen Monat verlängert werden.

Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (HundesteuerS – HStS) vom 15. Dezember 2014 (Amtsblatt S. 487), geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2015 (Amtsblatt S. 502):

Vom ........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „HundesteuerS“ durch die Kurzbezeichnung „Hundesteuersatzung“ ersetzt.

  2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nr. 7 wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt. b) Folgende Nr. 8 wird angefügt: „8. Hunden von Berufsjägern, die im Privat-, Kommunal- und Staatsforstdienst beschäftigt sind, wenn diese ausschließlich zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden.“

  3. In § 5 Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 4 Abs. 1 Nr. 2“ durch die Angabe „§ 4 Abs. 2 Nr. 1“ ersetzt.

  4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) Der Wortlaut wird Satz 1. bb) Es wird folgender Satz 2 angefügt: „Ausgenommen hiervon sind Kampfhunde im Sinne von § 5 dieser Satzung.“ b) Nach Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt: „(3) Für die Halter eines Hundes im Sinne von § 5 dieser Satzung, die vor dem 1. Januar 2024 hierfür bereits eine Steuerbefreiung nach Abs. 1 Satz 1 erhalten haben, ist Abs. 1 Satz 2 erst ab dem 1. Januar 2028 anzuwenden.“

  5. § 8 wird wie folgt geändert: a) Abs. 3 wird aufgehoben. b) Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 3.

  6. In § 10 wird folgender Abs. 4 angefügt: „(4) Bei verspäteter Anzeige (§ 12 Abs. 2) oder fehlendem Nachweis über die Beendigung der Hundehaltung in Nürnberg endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Anzeige bei der Stadt Nürnberg eingeht.“

  7. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 werden die Wörter „von 14 Tagen“ durch die Wörter „eines Monats“ ersetzt. b) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort „soll“ durch das Wort „muss“ und werden die Wörter „von 14 Tagen“ durch die Wörter „eines Monats“ ersetzt. bb) In Satz 3 werden die Wörter „von 14 Tagen“ durch die Wörter „eines Monats“ ersetzt. c) In Abs. 3 werden die Wörter „von 14 Tagen“ durch die Wörter „eines Monats“ ersetzt.

Art. 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Anlage zur Satzung zur Erhebung der Hundesteuer

Synopse der Satzungen zur Erhebung der Hundesteuer

für die Änderungen an der Hundesteuersatzung vom 15.12.2014, zuletzt geändert am 18.12.2015, mit der zukünftigen Hundesteuersatzung

Paragraph Hundesteuersatzung bis 31.12.2023 Hundesteuersatzung ab 01.01.2024 Begründung:
§ 2 Abs. 1 Nr. 7 Hunden in Tierhandlungen. Hunden in Tierhandlungen; Redaktionelle Änderung: Am Ende des Textes wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.
§ 2 Abs. 1 Nr. 8 - 8. Hunden von Berufsjägern, die im Privat-, Kommunal- und Staatsforstdienst beschäftigt sind, wenn diese ausschließlich zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes ge- halten werden. Steuerbefreiung für Berufsjäger: Klarstellende Aufnahme, dass deren Hunde nicht der Aufwandsteuer unterliegen, da eine private Mitveranlassung nie gänzlich ausschließbar ist.
§ 5 Abs. 4 (4) Unabhängig hiervon kann sich die Eigen- schaft eines Hundes als Kampfhund im Einzel- fall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer ge- steigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit er- geben. Der erhöhte Steuersatz nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 entsteht mit Beginn des folgenden Kalen- dermonats, in dem die Stadt die Eigenschaft als Kampfhund festgestellt hat. (4) Unabhängig hiervon kann sich die Eigen- schaft eines Hundes als Kampfhund im Einzel- fall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer ge- steigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit er- geben. Der erhöhte Steuersatz nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 entsteht mit Beginn des folgenden Kalen- dermonats, in dem die Stadt die Eigenschaft als Kampfhund festgestellt hat. Redaktionelle Änderung: Korrektur der Verweisung innerhalb der Steuer- satzung
§ 7 Abs. 1 Satz 2 - Ausgenommen sind hiervon Kampfhunde im Sinne von § 5 dieser Satzung. Ausschlusstatbestand für Steuervergünsti- gungen: Kampfhunde sollen von Steuervergünstigungen generell ausgenommen werden. Es soll keine Anreize für die Haltung von Kampfhunden geben.
§ 7 Abs. 2 - „(2) Für die Halter eines Hundes im Sinne von § 5 dieser Satzung, die vor dem 01. Januar 2024 hierfür bereits eine Steuerbefreiung nach Abs. 1 Satz 1 erhalten haben, ist Abs.1 Satz 2 erst ab dem 01.Januar 2028 anzuwenden.“ Übergangsfrist: Die Halter sollen sich auf den Wegfall der Steu- ervergünstigung vorbereiten können, eine Ab- gabe der Tiere z.B. an das Tierheim soll vermie- den werden.
Paragraph Hundesteuersatzung bis 31.12.2023 Hundesteuersatzung ab 01.01.2024 Begründung:
§ 7 Abs. 3 (2) Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohn- gebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Als Weiler gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusam- men nicht mehr als 300 Ein-wohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. (3) Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohn- gebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Als Weiler gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusam- men nicht mehr als 300 Ein-wohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Redaktionelle Änderung: Wegen Einschub des neuen Abs. 2, wird Abs. 2 zu Abs. 3.
§ 8 Abs. 3 (3) Die Züchtersteuer wird für alle zu Zuchtzwe- cken gehaltenen Hunde auf insgesamt höchs- tens das Drei-fache der Steuer nach Abs. 2 fest- gesetzt. - Wegfall des pauschalen Steuersatzes für Züchter: Die Streichung der Züchterpauschale für die Hal- tung von mehr als 3 Zuchthunden soll der Belas- tung der Nachbarschaft durch große Zuchtzwin- ger Rechnung tragen, ein Ausufern des Zucht- hundebestandes verhindern und die Züchter ver- anlassen die Hundebestände zuverlässiger zu melden.
§ 8 Abs. 4 (4) Eine Hundehaltung zu Zuchtzwecken liegt regelmäßig nicht vor, wenn in zwei aufeinander- folgenden Kalenderjahren kein Hund mehr ge- züchtet worden ist. (3) Eine Hundehaltung zu Zuchtzwecken liegt regelmäßig nicht vor, wenn in zwei aufeinander- folgenden Kalenderjahren kein Hund mehr ge- züchtet worden ist. Redaktionelle Änderung: Durch Streichung des Abs. 3, wird Abs. 4 zu Abs. 3
§ 10 Abs. 4 - (4) Bei verspäteter Anzeige (§ 12 Abs. 2) oder fehlendem Nachweis über die Beendigung der Hundehaltung in Nürnberg endet die Steuer- pflicht mit Ablauf des Monats, in dem die An- zeige bei der Stadt Nürnberg eingeht. Ende der Steuerveranlagung bei verspäteter Anzeige oder fehlendem Nachweis: Verhinderung rückwirkender Steuererstattungen, wenn Steuerpflichtige ihrer Anzeige-/Nachweis- pflicht nicht (rechtzeitig) nachkommen.
§ 12 Abs. 1 (1) Wer im Stadtgebiet einen über vier Monate alten, noch nicht bei der Stadt gemeldeten Hund hält, muss ihn innerhalb von 14 Tagen – unter Angabe von Namen und Wohnung des Halters und des Vorbesitzers, Zeitpunkt der Inbesitz- nahme sowie Rasse, Alter und Geschlecht des Hundes – anmelden. (1) Wer im Stadtgebiet einen über vier Monate alten, noch nicht bei der Stadt gemeldeten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats – unter Angabe von Namen und Wohnung des Halters und des Vorbesitzers, Zeitpunkt der Inbesitz- nahme sowie Rasse, Alter und Geschlecht des Hundes – anmelden. Anpassung der Anzeigefrist: Vereinheitlichung aller Anzeigefristen des § 12
Paragraph Hundesteuersatzung bis 31.12.2023 Hundesteuersatzung ab 01.01.2024 Begründung:
§ 12 Abs. 2 (2) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund innerhalb von 14 Tagen abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder wenn der Halter aus dem Stadtgebiet weggezogen ist. Bei Besitzwechsel sind der Name und die Anschrift des neuen Be- sitzers anzugeben; für getötete oder verendete Hunde ist ein entsprechender Nachweis vorzu- legen. Ebenso ist jede Wohnungsänderung in- nerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. (2) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) muss den Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder wenn der Halter aus dem Stadtgebiet weggezogen ist. Bei Besitzwechsel sind der Name und die Anschrift des neuen Be- sitzers anzugeben; für getötete oder verendete Hunde ist ein entsprechender Nachweis vorzu- legen. Ebenso ist jede Wohnungsänderung in- nerhalb eines Monats mitzuteilen. Änderung von Soll-Vorschrift zu Muss-Vor- schrift: Da das Ende der Steuerpflicht mit der Anzeige- pflicht verbunden wird (§ 10 Abs. 4), ist es not- wendig, dass die Anzeigepflicht für die Abmel- dung zur Muss-Vorschrift wird. Anpassung der Anzeigefristen: Verlängerung der Anzeigefrist für die Abmeldung, da die Anzeige nun maßgeblich für das Ende der Steuerveranlagung ist. Zudem Vereinheitlichung aller Anzeigefristen des § 12
§ 12 Abs. 3 (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuer- vergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist dies innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuer- vergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist dies innerhalb eines Monats anzuzeigen. Anpassung der Anzeigefrist: Vereinheitlichung aller Anzeigefristen des § 12

Anlage zur ÄR-Sitzung am 25.10.2023 Hundesteuersatzung

hier: Entwicklung erfasster Hundebestand und Hundesteuer

Gemeldete Hunde insgesamt

Steuerfälle ges. NüPa ges.
12.841 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
12.737 0
12.963 0
13.125 0
13.349 0
13.535 821
13.877 934
14.274 908
14.749 907
15.150 866
15.721 817
16.847 820
17.303 842
17.443 784

Stichtag

Steuerfälle gesamt

Der Bestand an veranlagten Hunden hat um ca. 36 % im Zeitraum 2010 bis 08/2023 zugenommen. Durch Effizienzsteigerungen beim Veranlagungsverfahren und Einführung digitalisierter Meldungen konnte dies ohne Ausbau an Personalressourcen bei KaSt bewältigt werden.

Jahr Saldo

2010 1.404.180,79 2011 1.421.838,69 2012 1.475.720,96 2013 1.549.189,46 2014 1.574.359,40 2015 1.618.406,09 2016 1.676.161,26 2017 1.746.252,22 2018 1.815.818,21 2019 1.905.163,38 2020 1.935.225,43 2021 2.068.406,28 2022 2.154.711,01

Saldo

2.400.000,00

2.200.000,00

2.000.000,00

1.800.000,00

1.600.000,00

1.400.000,00

1.200.000,00

1.000.000,00 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Das Aufkommen an Hundesteuer hat um ca. 53 % zugenommen, insbesondere durch die Einnahmesteigerung durch den erhöhten Steuersatz für Kampfhunde mit Negativattest, weniger Niederschlagungen und einen praktisch vollständigen Wegfall der Erlassfälle.

genehmigte Anträge Nürnberg-Pass

31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022

NüPa regulär NüPa Kampfhunde NüPa gesamt

Ab 2015 konnten Nürnberg-Pass-Inhaber für einen Hund eine Ermäßigung von 50% der Hundesteuer beantragen.

Kampfhunde

Steuerfälle ges. KH gesamt
12.841 275 0 246 0 233 0 220 0 219 0 275
12.737 246
12.963 233
13.125 220
13.349 219
13.535 209
13.877 233
14.274 247
14.749 277
15.150 287
15.721 280
16.847 284
17.303 275
17.443 283

Stichtag

Kampfhunde insgesamt

Es gibt keine signifikanten Änderungen bei der Anzahl der gemeldeten Kampfhunde. Die einzige Steuerermäßigung, die für sog. Kampfhunde in Anspruch genommen wurde und wird, ist die Ermäßigung für Inhaber eines Nürnberg-Pass. Insgesamt haben seit Einführung der Steuerermäßigung für Inhaber 62 Halter eines Kampfhundes die Reduzierung in Anspruch genommen. Weniger als 50% haben die Ermäßigung über den kompletten Haltungszeitraum in Anspruch genommen.

Hundezüchter, die die

Züchterermäßigung in Anspruch

nehmen

Gesamt

22

24

24

26

24

25

16

15

16

20

19

17

15

15

Stichtag Züchter < 3 Zuchtpauschale

31.12.2010 9 13 31.12.2011 12 12 31.12.2012 11 13 31.12.2013 19 7 31.12.2014 17 7 31.12.2015 19 6 31.12.2016 10 6 31.12.2017 9 6 31.12.2018 10 6 31.12.2019 14 6 31.12.2020 14 5 31.12.2021 12 5 31.12.2022 9 6 31.08.2023 9 6

Diagrammtitel

Züchter < 3 Zuchtpauschale Gesamt

Die Gesamtanzahl der Züchter, insbesondere große Zwinger mit Zuchtpauschale, ist rückläufig. Von der Aufhebung der Zuchtpauschale zum 01.01.2024 sind nach aktuellem Stand noch 3 Züchter betroffen.

Züchter 1

vorauss. Steuer Steuer 2023 2024 Differenz Zuchthunde 13 198,00 € 858,00 € 660,00 € priv. Hunde 5 660,00 € 660,00 €

Züchter 2

vorauss. Steuer Steuer 2023 2024 Differenz Zuchthunde 5 198,00 € 330,00 € 132,00 € priv. Hunde 4 528,00 € 528,00 €

Züchter 3

vorauss. Steuer Steuer 2023 2024 Differenz Zuchthunde 4 198,00 € 264,00 € 66,00 € priv. Hunde 3 396,00 € 396,00 €

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025 / Umsetzung in Nürnberg - Zwischenbericht

Bericht:

Die Bewertungsgrundlagen zur Grundsteuer werden ab 2025 neu geregelt, da das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Bewertung und insbesondere deren fehlende Fortschreibung im Jahr 2019 festgestellt hatte. Der Freistaat Bayern hat von einer Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und hat die Bewertungsgrundlagen landesrechtlich neu geregelt.

In Nürnberg sind etwa 186.000 Objekte neu zu verbescheiden. Über den Fortschritt und die erfolgten und beabsichtigten Maßnahmen zur Umsetzung, insbesondere beim Kassen und Steueramt, bestehende Herausforderungen sowie die noch von der Stadt zu treffenden Grundentscheidungen wird ein Überblick als Zwischenbericht gegeben.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine diversityrelevanten Fakten bekannt.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Bericht zum Forderungsmanagement des Kassen- und Steueramtes für das Jahr 2022

Anlagen: Forderungsbericht

Bericht:

Unter Hinweis auf die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.11.2022 und dem Sachverständigenbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2021 erfolgt der ergänzende Bericht zum Forderungsmanagement beim Kassen- und Steueramt (KaSt) für das Jahr 2022. Dabei werden, neben der vergleichenden Darstellung der Ergebnisse zum Vorjahr 2021, insbesondere auch die eingeleiteten Maßnahmen von KaSt hinsichtlich der Erhebung der kommunalen Steuern sowie der Leistungsentgelte (öffentlich-rechtliche Erträge und privatrechtliche Entgelte/Kostenerstattungen) dargestellt und erläutert.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Anlage zur Sitzung des Finanzausschusses/Ältestenrates am 25.10.2023

- Bericht zum Forderungsmanagement beim Kassen- und Steueramt (KaSt)

1. Zweck und Inhalt des Berichts

Unter Hinweis auf die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.11.2022 und den Sachverständigenbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2021 erfolgt der ergänzende Bericht zum Forderungsmanagement beim Kassen- und Steueramt (KaSt). Dabei werden vorrangig die eingeleiteten Maßnahmen von KaSt hinsichtlich der kommunalen Steuern sowie der Leistungsentgelte (öffentlich-rechtliche Erträge und privatrechtliche Entgelte/Kostenerstattungen) dargestellt und erläutert.

2. Wesentliche Aspekte des Forderungsmanagements

Das Forderungsmanagement ist darauf ausgerichtet, die Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die Liquidität der Stadt Nürnberg sicherzustellen. Das Verfahren ist an folgender Prozesskette ausgerichtet:

Bescheide, Rechnungen

Buchhaltung

verfahren

Mahnungen

Klärung und Umsetzung dargelegter Sachverhalte im Mahnverfahren

Verzugszinsen, Mahngebühren)

standsverzeichnis) und Erstellung von Rückstandsmeldungen bei privatrechtlichen Forderungen

Vollstreckung

Kontenpfändung), beauftragte Gerichtsvollzieher und des städt. Ermittlungsdienstes

auch die Beitreibung und Verfolgung von Forderungen mit Fälligkeiten aus den Vorjahren unter Berücksichtigung der Verjährungsregelungen

  1. Entwicklung der Erträge im Vergleich zu den Forderungen der Jahre 2021 und 2022

a) Erträge

31.12.2021 31.12.2022 Veränderung +/- in Euro Veränderung +/- in %
Euro Euro
Grundsteuer A 291.070,58 310.083,05 + 19.012,47 + 6,53
Grundsteuer B 122.703.917,08 123.613.021,51 + 909.104,43 + 0,74
Gewerbesteuer 552.214.850,81 557.175.292,90 + 4.960.442,09 + 0,90
Hundesteuer 2.068.406,28 2.154.711,01 + 86.304,73 + 4,17
Zweitwohnungssteuer 1.041.206,48 1.051.873,29 + 10.666,81 + 1,02
Steuern - Zwischensumme 678.319.451,23 684.304.981,76 + 5.985.530,53 + 0,88
Öffentlich-rechtliche Entgelte 72.147.371,47 92.647.595,50 + 20.500.224,03 + 28,41
Abgaben - Zwischensumme 750.466.822,70 776.952.577,26 + 26.485.754,56 + 3,53
Privatrechtliche Entgelte 36.135.652,01 42.239.999,49 + 6.104.347,48 + 16,89
Kostenerstattungen 313.984.055,23 308.030.710,72 - 5.953.344,51 - 1,90
Gesamt 1.100.586.529,94 1.127.223.287,47 + 26.636.757,53 + 2,42

Veränderung

+/- in Euro

Veränderung

+/- in %

Der Vergleich des Jahres 2021 mit den Erträgen des Jahres 2022 zeigt einen Anstieg der Gesamterträge in Höhe von + 2,42 %.

In der Einzelbetrachtung ist eine positive Entwicklung bei den kommunalen Steuern mit + 0,88 % erkennbar. Die Erträge der Grundsteuer A nahmen mit + 6,53 % gegenüber dem Vorjahr merklich zu. Bei der Grundsteuer B ist eine leichte Steigung um + 0,74 % erkennbar. Die Übrigen Steuerarten verzeichneten ebenfalls Anstiege von + 0,90 % (Gewerbesteuer), 4,17 % (Hundesteuer) und 1,02 % (Zweitwohnungssteuer).

Die Erhöhung von 28,41 % der öffentlich-rechtlichen Entgelte beruht hauptsächlich auf gestiegenen Erträgen für Kindertageseinrichtungen sowie Elternentgelte für Verpflegung in Kindertagesstätten. Auch der Tiergarten und die Museen der Stadt Nürnberg erzielten im Vergleich zu 2021 deutlich höhere Erträge.

Einen signifikanten Anstieg um + 16,89 % verzeichnen auch die privatrechtlichen Erträge. Die Mieterträge für die Meistersingerhalle und die Erträge des Bildungszentrums sind hier hauptsächlich aufzuführen.

Insgesamt wurden bei den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Entgelten die Erträge aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 wieder erreicht und zum Teil überschritten.

Erträge

2021 2022
Steuern 678.319.451,23 684.304.981,76
Öffentlich-rechtliche Erträge 72.147.371,47 92.647.595,50
Privat- rechtliche Entgelte 36.135.652,01 42.239.999,49
Kosten- erstattungen 313.984.055,23 308.030.710,72
Gesamt 1.100.586.529,94 1.127.223.287,47

Veränderungen +/-in Euro

Steuer- erträge Öffentlich- rechtliche Erträge Privat- rechtliche Entgelte Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Euro 5.985.530,53 20.500.224,03 6.104.347,48 -5.953.344,51 26.636.757,53

Veränderungen +/-in Prozent

Steuer- erträge Öffentlich- rechtliche Erträge Privat- rechtliche Entgelte Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Prozent 0,88 28,41 16,89 -1,90 2,42

b) Offene Forderungen (einschließlich Vorjahre)

31.12.2021 31.12.2022 Veränderung +/- in Euro Veränderung +/- in %
Euro Euro
Steuerforderungen 60.070.223,06 62.193.413,62 + 2.123.190,56 + 3,53
Öffentlich-rechtliche Forderungen 24.315.032,82 27.874.595,22 + 3.559.562,40 + 14,64
Abgabenforderungen 84.385.255,88 90.068.008,84 + 5.682.752,96 + 6,73
Privatrechtliche Forderungen 3.915.822,45 4.507.375,24 + 591.552,79 + 15,11
Kostenerstattungen 73.272.189,47 102.763.408,26 + 29.491.218,79 + 40,25
Gesamt 161.573.267,80 197.338.792,34 + 35.765.524,54 + 22,14

Veränderung

+/- in Euro

Veränderung

+/- in %

Die offenen Gesamtforderungen zum Jahresende 2022 (einschl. Vorjahre) stiegen im Vergleich zum Jahresschluss 2021 um 35.765.524,54 EUR auf 197.338.792,34 EUR. Mit + 22,14 % erhöhten sich die Forderungen deutlich. Dies liegt hauptsächlich an den um + 40,25

% gestiegenen Ansprüchen auf Kostenerstattungen und an + 6,73 % höheren offenen

Abgabenforderungen.

Der enorme Anstieg von + 40,25 % bei den Kostenerstattungen resultiert aus gestiegenen Forderungen gegenüber Land (+ 38,8 Mio.) trotz des gleichzeitigen Rückgangs der Forderungen gegen Sondervermögen (- 13 Mio.). Die Forderungen gegenüber dem Land sind entstanden durch städtische Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg. Bei den Kontokorrenten war der Rückgang durch die Erstattung des der WBG Kommunal gewährten Rahmenkredits (ÖÖP-Maßnahme BBS) bedingt.

Die Abgabenforderungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr um + 6,73 % zu, was auf die gestiegenen Steuerforderungen (+ 3,53 %) und öffentlich-rechtlichen Forderungen (+ 14,64 %) zurückzuführen ist. Die Steuerforderungen und öffentlich-rechtlichen Forderungen folgen damit dem Trend der Steuererträge (+ 0,88 %) und öffentlich-rechtlichen Entgelte (+ 28,41 %), die ebenfalls gegenüber dem Vorjahr zunahmen.

Bei den privatrechtlichen Forderungen ist im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von + 15,11 % zu verzeichnen.

Forderungen

2021 2022
Steuerforderungen 60.070.223,06 62.193.413,62
Öffentlich-rechtliche Forderungen 24.315.032,82 27.874.595,22
Privatrecht- liche Forderungen 3.915.822,45 4.507.375,24
Kosten- erstattungen 73.272.189,47 102.763.408,26
Gesamt 161.573.267,80 197.338.792,34
Veränderungen +/-in Euro 40.000.000,00 30.000.000,00 20.000.000,00 10.000.000,00 0,00 Öffentlich- Privatrecht- Steuer- Kosten- rechtliche liche Gesamt forderungen erstattungen Forderungen Forderungen Veränderungen +/- in Euro 2.123.190,56 3.559.562,40 591.552,79 29.491.218,79 35.765.524,54
Steuer- forderungen Öffentlich- rechtliche Forderungen Privatrecht- liche Forderungen Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Euro 2.123.190,56 3.559.562,40 591.552,79 29.491.218,79 35.765.524,54

Veränderungen +/-in Prozent

Steuer- forderungen Öffentlich- rechtliche Forderungen Privatrecht- liche Forderungen Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Prozent 3,53 14,64 15,11 40,25 22,14

4. Forderungsmanagement – Maßnahmen von KaSt für die Jahre 2021 und 2022

a) KaSt – Abteilung „Finanzbuchhaltung“

Die laufende Überwachung und Verwaltung der städtischen Forderungen gehört neben den originären Buchhaltungsvorgängen zu den Hauptaufgaben der Finanzbuchhaltung beim Kassen- und Steueramt. Hierzu wurden im Einzelnen folgende Maßnahmen eingeleitet:

2021 2022 Veränderung +/- Fallzahlen Veränderung +/- in %
Anzahl Anzahl
1. Mahnungen 59.848 71.549 + 11.701 + 19,55
Erfolgsquote in % / Bezahlt 60,35 62,63 + 3,78
2. Mahnungen 22.202 25.201 + 2.999 + 13,51
Erfolgsquote in % / Bezahlt 36,24 36,40 + 0,44
Erfolgsquote in % - Gesamt 73,80 75,45 + 2,24
Ausstandverzeichnisse (ö.r.) 14.155 16.027 + 1.872 + 13,23
Rückstandsmeldungen (priv.) 1.526 1.540 + 14 + 0,92
Mahnstufe 3 – Fälle (M03) 4.449 4.800 + 351 + 7,89
Manuelle Ausstandsverz. 556 642 + 86 + 15,47
Gesamt 102.285 119.173 + 16.888 + 16,51
2021 2022 Veränderung +/- Volumen Veränderung Veränderung +/- in % Veränderung
Euro Euro +/- Volumen +/- in %
Mahnsaldo – Gesamt 148.498.373,30 124.732.048,22 - 23.766.325,08 - 16,00
Nebenforderungen (NF) Säumniszuschläge, Verzugszinsen Mahngebühren Summe NF - Mahnverfahren 1.263.141,16 759.866,65 2.023.007,81 1.172.813,84 885.226,40 2.058.040,24 - 90.327,32 + 125.359,75 + 35.032,43 - 7,15 + 16,50 + 1,73
Nebenforderungen - Avviso weitergerechnete Säumniszuschläge 869.241,38 960.158,08 + 90.916,70 + 10,46
Stundungszinsen 47.433,50 53.418,00 + 5.984,50 + 12,62
Aussetzungszinsen 64.596,00 29.068,00 - 35.528,00 - 55,00
./. Abschreibungen von NF 932.922,97 881.609,11 - 51.313,86 - 5,50
Nebenforderungen – Gesamt 2.071.355,72 2.219.075,21 + 147.719,49 + 7,13

Veränderung

+/- Fallzahlen

Veränderung

+/- in %

Die Mahnungen, das Feststellen und Ausfertigen von Ausstandverzeichnissen als Vollstreckungstitel sowie der Rückstandsmeldungen, erfolgen - ausgehend von den Hauptfälligkeiten - zeitnah im monatlichen Rhythmus (z.B. Fälligkeiten zum 15.08.d.J. für die Grund- und Gewerbesteuer werden einschließlich Säumniszuschlag und Mahngebühr um den 27.08.d.J. angemahnt). Die Erfolgsquote für die 1. Mahnung lag im Jahr 2022 bei 62,63 % (2021 bei 60,35 %). Soweit die Forderung aufgrund der 1. Mahnung nicht vollständig ausgeglichen wird, erfolgt im beschriebenen Monatsrhythmus umgehend die 2. Mahnung (einschließlich Festsetzung weiterer Nebenforderungen). Die Erfolgsquote für die 2. Mahnung lag immerhin noch bei 36,40 % im Jahr 2022 (2021 bei 36,24%). Dies ist unter dem Aspekt

des Forderungsmanagements zielführend, wirtschaftlich und insgesamt deutlich weniger kostenintensiv, als die Aufwendungen für einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen.

Soweit das Mahnverfahren keinen vollständigen Ausgleich der jeweiligen Forderung bewirkt, wird von der Finanzbuchhaltung für öffentlich-rechtliche Forderungen ein vollstreckbarer Titel in Form eines „Ausstandsverzeichnisses“ (sog. Selbsttitulierung – Mahnstufe 3), als Grundlage für Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen durch die Abteilung „Vollstreckungswesen“ bei KaSt erstellt. Für offene privatrechtliche Forderungen werden sog. „Rückstandsmeldungen“ (Mahnstufe 3) gefertigt und in Abstimmung mit den Dienststellen durch das Rechtsamt die weiteren Schritte für ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

Die Anzahl der 1. Mahnungen ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen um + 19,55 %. Ebenfalls ein deutlicherer Anstieg war bei den 2.Mahnungen mit + 13,51 % zu verzeichnen. Die Anzahl angefertigter Ausstandsverzeichnisse stieg ebenfalls um + 13,23 % an. Dieser Trend ist damit zu begründen, dass in den Vorjahren wegen der Corona-Pandemie häufig Mahnläufe ausgesetzt bzw. verschoben wurden.

Die Rückstandsmeldungen sind mit + 0,92 % im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gestiegen.

Der Mahnsaldo ist jedoch um - 16,00 % gesunken.

Die Nebenforderungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr um + 1,73 % zu. Insbesondere ist festzustellen, dass die Mahngebühren um + 16,50 % zunahmen, während die Säumniszuschläge/Verzugszinsen gesunken sind (- 7,15 %). Der Anstieg der Mahngebühren ist auf die deutlich gestiegene Anzahl der 1. und 2. Mahnungen zurückzuführen. Während aufgrund des gesunkenen Mahnsaldos auch die Säumniszuschläge sinken.

Auch die Nebenforderungen, die durch die Nutzung der Weiterrechnung von „AVVISO“ entstehen, stiegen weiter an. So war hier ein Zuwachs von + 10,46 % zu verzeichnen. Dieser Anstieg war zu erwarten, da weiterhin verstärkt Rückstände abgearbeitet wurden.

Die Stundungszinsen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um + 12,62 % an, verbleiben jedoch weiterhin unter dem Niveau von 2019 (65.654,91 EUR). Anderes trifft auf die Aussetzungszinsen zu, die 2022 gegenüber 2021 um - 55,00 % gesunken und mit 29.068 EUR sehr niedrig sind. Dieser Posten ist jedoch abhängig vom Ausgang von Gerichtsentscheidungen und daher kaum im Vorfeld zu prognostizieren. Grundsätzlich war dieser Posten bereits in der Vergangenheit sehr sprunghaft.

Abbildung 28

Abbildung 29

Abbildung 30

Abbildung 31

b) KaSt – Abteilung „Vollstreckungswesen“

Die Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen von öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgen durch das Kassen- und Steueramt in der Abteilung „Vollstreckungswesen“. Nachfolgende Darstellung beinhaltet alle offenen Posten der Mahnstufe 3. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenforderungen.

Entwicklung und Volumen:

Summe – offene Posten 2019 Einschließlich Vorjahre = 37.402.754,53
lfd. Zugänge in 2020 01.01.2020 – 31.12.2020 Betrag - Euro
Offene Posten aus 2020 Hauptforderungen + NF + 11.217.967,05 + 11.217.967,05
Mahnstufe 3 (PSCD + FI)
Endbestand 31.12.2020 Betrag - Euro
Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2020 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen Ausgleich offener Posten Zeitraum 01.01. – 31.12.20 Euro 4.985.969,02 Euro 9.760.588,78 Euro 29.383.507,80 Euro 4.490.655,98 Zeitraum 01.01. – 31.12.20
- 14.746.557,80
durch: Einzahlungen Euro 4.985.969,02
Niederschlagungen/Erlässe Euro 9.760.588,78
Summe – offene Posten 2020
einschließlich Vorjahre, = 33.874.163,78
aus:
Vollstreckung MS 3 – PSCD
Euro 29.383.507,80
PSCD = wiederkehrende Ford
Vollstreckung MS 3 – FI *)
Euro 4.490.655,98
*) FI = einmalige Forderungen
lfd. Zugänge in 2021 01.01.2021 – 31.12.2021 Betrag - Euro
Offene Posten aus 2021 Mahnstufe 3 Hauptforderungen + NF (PSCD + FI) + 20.964.114,62
Endbestand 31.12.2021 Betrag - Euro
Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2021 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen Zeitraum 01.01. – 31.12.21 Euro 5.679.382,95 Euro 4.822.104,41 Euro 39.829.424,62 Euro 4.507.366,42 - 10.501.487,36 = 44.336.791,04
lfd. Zugänge in 2022 01.01.2022 – 31.12.2022 Betrag - Euro
Offene Posten aus 2022 Mahnstufe 3 Hauptforderungen + NF (PSCD + FI) + 15.650.479,10
Endbestand 31.12.2022 Betrag - Euro
Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2022 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen Zeitraum 01.01. – 31.12.22 Euro 7.377.431,38 Euro 2.636.635,79 Euro 45.133.221,62 Euro 4.859.981,35 - 10.014.067,17 = 49.973.202,97
Offene Posten 2020 Ausgangswert 2020 Betrag - Euro Ausgleichsbetrag Betrag - Euro Erledigungsquote
2020
offene Posten 2020 (Mahnstufe 3) offene Posten 2020 einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 11.217.967,05 33.874.163,78 14.746.557,80 14.746.557,80 131,45 %
Zahlung = 44,5%
Niederschl./Erlass = 87,0%
43,53 %
durch Zahlung, Erlass und
Niederschlagung
Offene Posten 2021 Ausgangswert 2021 Betrag - Euro Ausgleichsbetrag Betrag - Euro Erledigungsquote
2021
offene Posten 2021 (Mahnstufe 3) offene Posten 2021 einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 20.964.114,62 44.336.791,04 10.501.487,36 10.501.487,36 50,1 %
Zahlung = 27,1%
Niederschl./Erlass = 23,0%
23,69 %
durch Zahlung, Erlass und
Niederschlagung

Offene Posten

2020

Ausgangswert 2020

Betrag - Euro

Ausgleichsbetrag

Betrag - Euro

offene Posten 2020

(Mahnstufe 3)

offene Posten 2020

einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3)

11.217.967,05

33.874.163,78

14.746.557,80

14.746.557,80

Offene Posten

2021

Ausgangswert 2021

Betrag - Euro

Ausgleichsbetrag

Betrag - Euro

offene Posten 2021

(Mahnstufe 3)

offene Posten 2021

einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3)

20.964.114,62

44.336.791,04

10.501.487,36

10.501.487,36

Offene Posten 2022 Ausgangswert 2022 Betrag - Euro Ausgangswert 2022 Ausgleichsbetrag Betrag - Euro Erledigungsquote
Betrag - Euro 2022
offene Posten 2022 (Mahnstufe 3) offene Posten 2022 einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 15.650.479,10 49.973.202,97 15.650.479,10 10.014.067,17 10.014.067,17 63,99 %
Zahlung = 47,14%
Niederschl./Erlass = 16,85%
20,04 %
49.973.202,97
durch Zahlung, Erlass und
Niederschlagung

Offene Posten

2022

Ausgleichsbetrag

Betrag - Euro

offene Posten 2022

(Mahnstufe 3)

offene Posten 2022

einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3)

10.014.067,17

10.014.067,17

Offene Posten 2021

50.000.000,00 €

€44.336.791,04
33.874.163,78 €
20.964.114,62 €
€10.501.487,36

40.000.000,00 € Anfangsbestand 30.000.000,00 € + PSCD / FI 20.000.000,00 €

10.000.000,00 € Endbestand 0,00 € Anfangsbestand + PSCD / FI - Ausgleich Endbestand

Offene Posten 2022

60.000.000,00 €

€49.973.202,97
44.336.791,04 €
15.650.479,10 €
€10.014.067,17

50.000.000,00 € 40.000.000,00 € Anfangsbestand 30.000.000,00 € + PSCD / FI

20.000.000,00 € Endbestand 10.000.000,00 €

0,00 € Anfangsbestand + PSCD / FI - Ausgleich Endbestand

Anstieg der offenen Posten 2021/2022

offene Posten 2021, einschl. Vorjahre offene Posten 2022, einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3) (Mahnstufe 3)

Erledigungsquote Erledigungsquote 23,7% zum 20,0% zum Ausgangswert Ausgangswert

noch offen noch offen 76,3% 80,0%

Ausgangswert: 44.336.791,04 Euro Ausgangswert: 49.973.202,97 Euro

5. Forderungsanalyse für die Jahre 2020, 2021 und 2022

Offene Posten in Vollstreckung (Mahnstufe 3) Betrag Euro Veränderung Veränderung
+/- Euro +/- in %
zum Vorjahr zum Vorjahr
Endbestand 2020 Endbestand 2021 Endbestand 2022 33.874.163,78 44.336.791,04 49.973.202,97 - 3.528.590,75 + 10.462.627,26 + 5.636.411,93 - 3.528.590,75 - 9,4 + 30,9 + 12,7 - 9,4
+ 10.462.627,26 + 30,9
+ 5.636.411,93 + 12,7

Offene Posten in Vollstreckung

(Mahnstufe 3)

Betrag

Euro

Endbestand 2020

Endbestand 2021

Endbestand 2022

33.874.163,78

44.336.791,04

49.973.202,97

Im Vergleich des Jahres 2021 zu 2022 hat sich der Gesamtbetrag der offenen Posten in Mahnstufe 3 deutlich auf 49.973.202,97 EUR erhöht. Die Steigerung liegt mit + 12,7 % im Trend des Vorjahres. Die Entwicklung der offenen Posten in Mahnstufe 3 folgt dem Trend des Anstiegs der Gesamtforderungen (+ 22,14 %) im Jahr 2022.

Bei der Analyse wird erkennbar, dass die Zahlungseingänge aus Beitreibungsmaßnahmen deutlich zunahmen (2021: 5.679.382,95 EUR, 2022: 7.377.431,38 EUR), gleichzeitig die Ausbuchungen/Niederschlagungen jedoch zurückgingen (2021: 4.822.104,41 EUR, 2022: 2.636.635,79 EUR). Folglich ging der Ausgleichsbetrag von 2021 auf 2022 um 487.420,19 EUR zurück.

Die Niederschlagungen gingen im Vergleich zum Jahr 2021 im Jahr 2022 um 2.185.468,62 EUR zurück. Dies ist jedoch damit zu begründen, dass aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 verstärkt Altfälle abgearbeitet wurden, weshalb die Vorjahreswerte außergewöhnlich hoch waren. Auch war die personelle Unterbesetzung in der Vollstreckungsabteilung für den Rückgang mit verantwortlich.

Jahr Forderungen aus Insolvenzen (I) Euro Gesamtforderungen aus Insolvenzen
und Vollstreckung
Euro
2020 25.692.310,14 59.566.473,92
2021 24.213.597,03 68.550.388,07
2022 26.613.261,07 76.859.285,10

Forderungen aus Insolvenzen (I)

Euro

Die Summe der offenen Posten bei Insolvenzen ist im Jahresvergleich 2021 zu 2022 um rund 2,4 Mio. EUR von 24,2 Mio. EUR auf 26,6 Mio. EUR gestiegen. Hinsichtlich der Insolvenzen hat KaSt im Rahmen des Forderungsmanagements hierauf keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten.

Forderungsanalyse 2021

€50.000.000,00 €40.000.000,00 Endbestand 2020 €30.000.000,00 Endbestand 2021 €20.000.000,00 Veränderung €10.000.000,00 €0,00 Veränderung in % Endbestand Endbestand Veränderung Veränderung in 2020 2021 %

€44.336.791,04
€33.874.163,78
€10.462.627,26
30,9%

Forderungsanalyse 2022

€60.000.000,00 €50.000.000,00 €40.000.000,00 Endbestand 2021 €30.000.000,00 Endbestand 2022 €20.000.000,00 Veränderung €10.000.000,00 Veränderung in % €0,00 Endbestand Endbestand Veränderung Veränderung in 2021 2022 %

€49.973.202,97 €44.336.791,04
€5.636.411,93
12,7%
Offene Posten in Vollstreckung Gliederung nach Forderungsarten - % des Volumens
Mahnstufe 3
2022 Gewerbesteuer 82,5 Grundabgaben 1,0 Zweitwohnungssteuer 0,1 Hundesteuer 0,6 KITA-Gebühren 4,5 Friedhofsverwaltung 0,3 Sonstige öffentl.-rechtl. Forderungen 11,0 Gesamt 100,0

Forderungen in Vollstreckung MS 3 -Gliederung nach Forderungsarten in %

4,51% 0,32% 11,02% 0,55% Gewerbesteuer 0,12% 0,96% Grundabgaben

Zweitwohnungssteuer

Hundesteuer

Kita-Gebühren 82,50%

Friedhofsverwaltung

Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen

Die Gliederung der offenen Posten in Mahnstufe 3 nach Forderungsarten, zeigt den hohen Anteil der Gewerbesteuer im Vergleich zu den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Grundabgaben deutlich auf.

Offene Posten in Vollstreckung nach Fälligkeit Volumen Euro
1986 – 1989 0,0% 0 Euro
1990 - 1999 2,5% 1.239.155 Euro
2000 – 2009 8,9% 4.470.175 Euro
2010 – 2019 40,4% 20.179.313 Euro
2020 – 2022 48,2% 24.084.560 Euro

Die Ausbuchung von Forderungen (Niederschlagung/Erlass) ist auf uneinbringliche Fälle begrenzt. Im Rahmen der Forderungsüberwachung erfolgt dies erst, wenn alle laufenden Verfahren und Vollstreckungsvorgänge abgeschlossen sind. Im Fall vorhandener Besicherungen, z.B. durch Zwangshypotheken an Grundvermögen, erfolgt eine Ausbuchung erst nach Löschung dieser Rechte. Bei Insolvenzverfahren, welche häufig Gewerbesteuerforderungen beinhalten, geschieht eine endgültige Niederschlagung erst nach Abschluss der Schlussverteilung, die bis zu zehn Jahre nach Eröffnung des Verfahrens und u.U. noch länger dauern kann. Ebenso verhält es sich bei Steuerschuldnern, mit denen im Rahmen der Beitreibungsmaßnahmen langjährige Ratenzahlungen vereinbart wurden und hieraus weiterhin laufende Einzahlungen zu verzeichnen sind. Aus diesen Gründen sind im Forderungsbestand noch relativ viele Altforderungen enthalten, auf die durch zu erwartende Einzahlungen aus der Insolvenzquote oder der weiterhin andauernden Zahlungsbereitschaft nicht verzichtet werden kann.

Eine mögliche Zahlungsverjährung der Forderungen setzt nicht ein und wird durch regelmäßige Beitreibungsversuche bzw. Mahnungen zur Unterbrechung der Verjährung verhindert.

Unabhängig davon wirkt KaSt in Abstimmung mit den anordnungsbefugten Dienststellen erfolgreich auf den konsequenten Vollzug der Niederschlagungsempfehlungen hin. Diese Strategie wird weiterhin verfolgt und hat schon zu einer deutlichen Reduktion der Altfälligkeiten aus den Jahren 1990 bis 1999 geführt, die im Vergleich zum Vorjahresbericht (2021) um 28,19 % gesunken sind. Eine Steigung um 20,36 % ist bei den Fälligkeiten von 2000 - 2009 festzustellen. Eine große, 2022 beendete Insolvenz hat dazu geführt, dass die nach Zahlung der Quote noch offenen Forderungen durch die Vergabe von Mahnsperren in die Vollstreckung übergeleitet wurden und zum Stichtag noch nicht niedergeschlagen worden waren.

Jahr Vollstreckungsfälle - Anzahl
2021 14.155
2022 16.027
Jahr Lfd. Maßnahmen und Aufträge Vorgänge - Anzahl
2021 Aufträge an städt. Ermittlungsdienst 3.715
2022 Aufträge an städt. Ermittlungsdienst 3.438
2021 Aufträge an Gerichtsvollzieher 1.181
2022 Aufträge an Gerichtsvollzieher 1.264

Die Anzahl der Vollstreckungsfälle hat sich von 2021 auf 2022 um + 13,23 % erhöht. Zwar gingen im Jahr 2022 die Aufträge an den Ermittlungsdienst zurück, die Aufträge an Gerichtsvollzieher nahmen jedoch um + 7,03 % zu. Die Einzahlungen aus Vollstreckungstätigkeit konnten gegenüber 2021 um + 29,9 % gesteigert werden.

Nürnberg, 14. September 2023 Kassen- und Steueramt i.A.

Glückert (2440) Kassenverwalterin

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Übertrag der Haushalts- (I1, I2) und Budgetreste (K1, K2, K3, K5) 2022 auf das Jahr 2023

Anlagen: Bericht Anlage 1 Budgetüberschüsse und -fehlbeträge in den Teilbudgets K1 und K2 im Jahr 2022 Anlage 2 Haushalts- und Budgetreste in den Teilbudgets I1, K3 und K5 im Jahr 2022 Anlage 3 Haushaltsreste I2 im Jahr 2022

Bericht: Die Verwaltung berichtet über die Budgetabschlüsse der konsumtiven Teilbudgets K1, K2, K3 und K5 und der investiven Teilbudgets I1 und I2 des Jahres 2022 und dem Übertrag auf das Jahr 2023. Die Summe der zu übertragenden Haushalts- und Budgetreste liegt im konsumtiven Bereich (K1, K2, K3 und K5) bei 18 Mio. € (im Vorjahr: 14,32 Mio. €) und im investiven Bereich des Teilbudgets I1 bei 5,86 Mio. € (im Vorjahr: 5,19 Mio. €). Im Teilbudget I2 betragen die Haushaltsreste im konsumtiven Bereich 40,12 Mio. € (im Vorjahr: 34,65 Mio. €) und im investiven Bereich bei 343,75 Mio. € (im Vorjahr: 387,04 Mio. €).

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stk/027/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Aufgrund der ausreichend vorhandenen Ergebnisrücklage und Liquidität ist trotz der angespannten Haushaltslage der Übertrag der Haushaltsund Budgetreste möglich.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht zum Budgetabschluss ist die zahlenmäßige Darstellung der Ergebnisse einer Vielzahl von Vorhaben in der Stadt Nürnberg. Daher können keine Aussagen zur Diversity-Relevanz getroffen werden.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stk/027/2023

Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2022 auf das Jahr 2023

1. Vorbemerkungen

In einer modernen Verwaltung ist das Instrument der Budgetierung heutzutage nicht mehr wegzudenken. Die Möglichkeit der Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln spielt dabei eine große Rolle. Auch in Zeiten einer angespannten Haushaltslage kann und sollte nicht darauf verzichtet werden.

Die Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln ist in § 21 KommHV-Doppik geregelt. Dabei können Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (= investiv) über mehrere Jahre hinweg übertragen werden. Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (= konsumtiv) können einmalig in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden, wenn dies der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung dient.

Die Stadt Nürnberg macht von diesen Übertragbarkeitsregelungen Gebrauch. Im Budgethandbuch wurden die entsprechenden Regelungen mit aufgenommen.

Regelungen für konsumtive Haushaltsmittel (K1, K2, K3 und K5): Bei der Stadt Nürnberg ist die Übertragung von Budgetresten am Jahresende innerhalb der Teilbudgets K1 (Sachmittel) und K2 (aktives Personal) eines Produktes grundsätzlich in Abstimmung mit der Stadtkämmerei (Stk) möglich. Haushaltsmittel aus den anderen konsumtiven Teilbudgets K3 (Sozialtransferleistungen und Zuwendungen) und K5 (Sonstiges) werden grundsätzlich nicht übertragen, da diese durch die Produktverantwortlichen nicht aktiv gesteuert werden können. Davon abweichend kann der Stadtrat im Haushaltsplan einzelne Ansätze im Rahmen der Haushaltsreste für grundsätzlich übertragungsfähig erklären.

Regelungen für investive Haushaltsmittel (I1 und I2): Für nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen in den investiven Teilbudgets I1 (Investitionen für bewegliches Vermögen) und I2 (Investitionen für MIP-Maßnahmen) ist nach entsprechender Begründung ein Übertrag in das nächste Haushaltsjahr über die Bildung von Haushaltsresten möglich. Es handelt sich aufgrund der konkret gemeldeten Bedarfe und zugewiesenen Ansätze jedoch um eine beschränkte Übertragbarkeit, die im Einzelfall zu prüfen ist.

Eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Übertragung von Haushaltsmittel innerhalb des doppischen Rechnungswesens ist, dass eine ausreichend freie Ergebnisrücklage zur Verfügung steht. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel tragen grundsätzlich zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses bei und erhöhen den Gewinnrücklagenbestand. Der Verbrauch im folgenden Haushaltsjahr kann dann sachlogisch über diese Ergebnisrücklage als gesichert betrachtet werden. Zudem ist eine weitere Voraussetzung für den Übertrag von Haushaltsmitteln, dass eine hinreichende Liquidität im Folgejahr vorhanden sein muss. Diese errechnet sich aus den Finanzmittelbeständen, die durch die Veränderungen aus der Finanzrechnung fortgeschrieben werden. Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen können als Reserve hinzugerechnet werden.

Außer Kraft setzen von Budgetregelungen aufgrund der angespannten Haushaltssituation: Der Übertrag der Haushalts- und Budgetreste aus dem Jahr 2022 auf 2023 steht diesmal erneut im Zeichen der Corona-Pandemie und einer angespannten Haushaltssituation. Wegen der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine werden auf die Stadt Nürnberg und Ihre Beteiligungen auch im Jahr 2023 erhebliche finanzielle Belastungen zukommen. Da ein Übertrag von Haushalts- und Budgetresten das Folgejahr finanziell belastet, wurden von Seiten des Referats für Finanzen, Personal, IT und Organsiation mit der AdO Nummer 9 vom 15.02.2023 (Vollzug des Haushaltsplans 2023) die geltenden Budgetregelungen für den Übertrag von Budgetresten (Teilbudgets K1 bis K5) erneut bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt. Ein Budgetübertrag wurde nur auf zweckgebundene Ansätze zugelassen.

Die in diesem Bericht dargestellten Mittelübertragungen wurden vom Referenten für Finanzen, Personal und IT genehmigt.

In den folgenden Ausführungen berichtet die Verwaltung darüber, welche Reste aus den Teilbudgets K1, K2, K3, K5 sowie I1 und I2 vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 übertragen werden.

2. Budgetergebnisse und Haushalts-/Budgetreste 2022

Im Jahr 2022 waren viele Dienststellenbudgets durch Corona erneut von Sondereffekten überlagert. Für die Feststellung der finalen Budgetergebnisse mussten daher wieder Bereinigungen vorgenommen werden. Desweiteren wurden durch Stk in Abstimmung mit den Dienststellen/Organisationseinheiten Mitteleinzüge vorgenommen. Zudem kam es aufgrund vorgenommener hierarchischer Deckungen zu Verschiebungen aus dem Teilbudget K1 in das Teilbudget K2.

Neben dem Teilbudget I1 sind die Teilbudgets K1 und K2 mit die wichtigsten Budgets, die von den Produkt-/Budgetverantwortlichen relativ eigenständig gesteuert und direkt beeinflußt werden können. Es ergaben sich in Summe über alle standardbudgetierten Dienststellen folgende bereinigten Budgetergebnisse in den Teilbudgets K1 und K2:

Budgetergebnisse 2022 der Teilbudgets K1 und K2 K1 K2
(Sachmittel) (aktives Personal)
in € in €
Ausgangs-Budgetüberschuss (+) oder -fehlbetrag (-) vor Ausgleich der Corona-Effekte, und Mitteleinzug durch Stk 21.843.720 20.950.355
+ Ausgleich Corona-Effekte durch den Gesamthaushalt 14.291.115 38.464
- Mitteleinzug durch Stk -4.066.353 -6.057.704
+/- Hierarchische Deckung -29.002 29.002
Finaler Budgetüberschuss (+) oder -fehlbetrag (-) nach Ausgleich der Corona-Effekte, Mitteleinzug durch Stk und hierarchischer Deckung 32.039.479 14.960.117

Finaler Budgetüberschuss (+) oder -fehlbetrag (-)

nach Ausgleich der Corona-Effekte, Mitteleinzug durch Stk

und hierarchischer Deckung

Insgesamt errechnet sich in den beiden Teilbudgets K1 und K2 ein Budgetüberschuss in Höhe von 47 Mio. €. Die Einzelergebnisse je Dienststelle/Organisationseinheit können der Anlage 1 entnommen werden.

Für das Jahr 2022 wurden in den Teilbudgets K1, K2, K3, K5 und I1 bereinigte Überschüsse in Höhe von 55,54 Mio. € ermittelt. Davon werden 23,86 Mio. € in das Jahr 2023 übertragen. Die Überschüsse und Überträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Teilbudgets:

Budgetüberschuss 2022 in Mio. € Übertrag ins Folgejahr in Mio. €
15,68 15,68
16,36 0
14,96 0
47,0 15,68
1,02 0,91
1,48 1,41
6,04 5,86
55,54 23,86

Teilbudgets

K1 Zweckgebundene Mittel

(die zu 100 % übertragen werden)

K1 (ohne zweckgebundene Mittel)

K2 (ohne zweckgebundene Mittel)

Zwischenergebnis

K3

K5

I1

insgesamt

Zu den einzelnen Teilbudgets gibt es die folgenden Informationen:

K1 Zweckgebundene Mittel (die zu 100 % übertragen werden sollen)

Grundsätzlich sind Aufwendungen und Erträge in den einzelnen Teilbudgets gegenseitig deckungsfähig. Entsprechend ist keine Zweckbindung vorgegeben. Dadurch wird die dezentrale Budgetverantwortung gewährleistet und gestärkt. Für einmalige Projekte werden jedoch weiterhin Mittel mit Verwendungsauflage gewährt, um eine zweckentsprechende Verwendung zu ermöglichen. Typischerweise sind solche Mittel zum Jahresende noch unverbraucht, wenn Projekte anteilig jahresübergreifend umgesetzt werden oder sich verzögern. Sobald der Verwendungszweck erfüllt ist, werden übertragene unverbrauchte Restmittel eingezogen.

Im Budgetabschluss 2022 wurden 15,68 Mio. € zweckgebundene Mittel festgestellt, die zu 100 % übertragen werden. Die hohen zweckgebundenen Haushaltsmittel spiegeln auch die gewachsenen einmaligen und projektbezogenen Aufwendungen wieder.

K1 (Sachmittel, ohne zweckgebundene Mittel)

Für Sachaufwendungen (Teilbudget K1) wird jährlich das sogenannte auskömmliche Budget festgelegt. Die Überschüsse im Jahr 2022 werden durch Budgetüberträge aus dem Vorjahr begünstigt, welche überwiegend in das Sachmittelbudget fließen.

Entsprechend der AdO Nummer 9 vom 15.02.2023 wurde aufgrund der angespannten Haushaltssituation die Übertragung der nicht zweckgebundenen Budgetmittel bis auf Weiteres ausgesetzt.

K2 (aktives Personal, ohne zweckgebundene Mittel)

Der prozentuale Abzug für Stellenfreihaltungen im K2-Budget beträgt grundsätzlich 2,8 % seit 2020. Im Rahmen der ausgabenbegrenzenden Maßnahmen wurde der Abzug ab 2020 jedoch temporär auf 5% angehoben.

Entsprechend der AdO Nummer 9 vom 15.02.2023 wurde aufgrund der angespannten Haushaltssituation die Übertragung der nicht zweckgebundenen Budgetmittel bis auf Weiteres ausgesetzt.

K3 (Sozialtransferleistungen und Zuwendungen)

Die übertragungsfähigen Haushaltsreste für Zuwendungskostenstellen betragen 1.023.494,14 €. Davon werden 911.892,39 € in das Haushaltsjahr 2023 übertragen.

In der Anlage 2 werden die Budgetüberträge K3 sortiert nach Dienststellen/Organisationsheiten dargestellt.

K5 (Sonstige)

Die sonstige Haushaltsreste im Teilbudget K5 betragen 1,48 Mio. €. Davon werden 1,41 Mio. € in das Haushaltsjahr 2023 übertragen.

In der Anlage 2 werden die Budgetüberträge K5 sortiert nach Dienststellen/Organisationsheiten dargestellt.

I1 Investitionsmittel (Bewegliches Vermögen)

Nicht ausgegebene Investitionsmittel im Teilbudget I1 erzielten ein Volumen von 6,04 Mio. €. Davon werden 5,86 Mio. € in das Jahr 2023 übertragen.

Darin enthalten sind 2,77 Mio. € für zentral geplante IT-Maßnahmen.

In der Anlage 2 werden die Budgetüberträge I1 sortiert nach Dienststellen/Organisationsheiten dargestellt.

I2 Investitionsmittel (MIP)

Für das Jahr 2022 wäre es rein rechnerisch möglich gewesen, Haushaltsreste in Höhe von rund 502 Mio. € in das Jahr 2023 zu übertragen. Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung für 2023 ist seitens der Regierung von Mittelfranken die Höhe der aus Vorjahren übertragenen Haushaltsreste deutlich bemängelt worden. Aus diesem Grunde hat die Stadtkämmerei die Ansätze kritisch auf eine Reduzierung hin geprüft, mit dem Ergebnis, dass die ursprünglichen Haushaltsreste um 118 Mio. € auf rund 383 Mio. € gesenkt werden konnten. Gegenüber dem Haushaltsresteübertrag von 2021 auf 2022 (421 Mio. €) ist dies nochmal eine Reduzierung um 38 Mio. €. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtkämmerei weiterhin die übertragenen Reste kritisch auf Realisierbarkeit der Maßnahmen prüfen. Außerdem wird bei der MIP- Fortschreibung der zu veranschlagende Mittelbedarf der einzelnen Jahre noch kritischer hinterfragt als bisher.

Abbildung 32

Eine Einzelauflistung der Haushaltsreste des Teilbudgets I2 findet sich in der Anlage 3.

3. Kreditermächtigungen (für Investionen)

Nach Art. 71 Abs. 3 GO gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig amtlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Folgende, nicht im Jahr 2022 in Anspruch genommene Kreditermächtigungen werden in das Jahr 2023 übertragen:

a) Aus der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2021: 110 Mio. € (inklusive des Verzichts in Höhe von 80 Mio. €)

b) Aus der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2022: 263 Mio. €

4. Zusammenfassung

Mit den zu übertragenden Haushalts- und Budgetresten erhöhen sich im städtischen Haushalt die Haushaltsermächtigungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt des Jahres 2023 wie folgt.

Überträge

a) Aufwendungen (Ergebnishaushalt): + 58.120.008,20 €

b) Auszahlungen konsumtiv (Finanzhaushalt): + 58.120.008,20 € Auszahlungen investiv (Finanzhaushalt): + 349.617.244,72 €

Im Stiftungshaushalt waren keine Überträge zu verzeichnen.

Gemäß § 21 i.V.m. §§ 82 und 83 KommHV-Doppik werden die den beiliegenden Übersichten aufgeführten neuen Haushalt- und Budgetsreste auf das Jahr 2023 übertragen.

Im Übrigen werden die Mittel eingezogen.

Anlage 1

Budgetüberschüsse und -fehlbeträge in den Teilbudgets K1 und K2 im Jahr 2022

Dienststelle 2022 Ausgangs-Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) vor Ausgleich Corona & vor Mitteleinzug & vor Hierarchische Deckung Ausgleich Corona Mitteleinzug Hierarchische Deckung Finaler Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) nach Ausgleich Corona & nach Mitteleinzug & nach Hierarchische Deckung vorgeschlagener Budgetübertrag in Euro Erläuterungen zu zweckgebundenen Überträgen
in Euro K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2
Budgetüberschuss (+) / Fehlbetrag (-) Entlastung -, Belastung + Einzug + Deckung erhalten (-), Deckung ab gBeugdegebteünb e(+rs)chuss (+) / Fehlbetrag (-) Übertrag (+)
GB_OBM 721.182 911.913 -1.653.159 -164.071 0 0 0 0 2.374.341 1.075.984 776.667
BGA 210.071 0 -17.960 0 0 0 0 0 228.031 0 176.556 45.622 Euro Projektmittel (KPDe) 30.000 Euro Living Lab 7.289 Euro InSEK 5.000 Euro Städtekooperation (Abschlusszahlung und -workshop) 19.040 Euro verspätete Rechnungsstellung Veranstaltung 42.582 Euro Projekt Bleib 10.000 Euro Menschenrechtsbüro 17.023 Euro Präventionsnetzwerk
GPR 16.589 -13.589 0 0 0 0 0 0 16.589 -13.589 3.000 3.000 Euro Aus- und Fortbildung Schulungen Neue Entgeltordnung (aus 2019 übertragen, durch Corona bisher nicht umsetzbar)
BDR 34.585 95.425 0 0 0 0 0 0 34.585 95.425 15.000 15.000 Euro Planung lediglich der Testversion des juris-Portals, keine Vollversion
BANOS 20.556 -8.177 -100.878 -106.701 0 0 0 0 121.434 98.524 0 -
STA 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -
RPR 2.770 178.883 0 0 0 0 0 0 2.770 178.883 0 -
KoM 430.446 86.392 0 0 0 0 0 0 430.446 86.392 367.723 331.706 Euro Stadtmarketing 34.373 Euro Deutscher Evangelischer Kirchentag (DEKT) 1.644 Euro Nachzahlung Mietnebenkosten 2022 Kaiserstraße (altes online-Büro)
IB 49.119 -5.725 0 0 0 0 0 0 49.119 -5.725 33.829 23.189 Euro Noch nicht abgeschlossene Projekte aus Vorjahren 6.750 Euro Restbetrag Preisgeld aus 2020 (konnte coronabedingt bisher nicht ausbezahlt werden) 3.890 Euro Reparatur Buden Markt der Partnerstädte
RA 32.610 -89.980 0 -57.370 0 0 0 0 32.610 -32.610 0 -
OA -524.256 316.183 -1.534.321 0 0 0 0 0 1.010.065 316.183 1.379 1.379 Euro Maigeld
BAM 324.668 1.928 0 0 0 0 0 0 324.668 1.928 169.180 71.000 Euro Software Servicecenter (bereits Übertrag 2020) 7.500 Euro Monitore TEVIS-Aufrufanlagen, Lieferung erst 2023 7.500 Euro Drucker und Scanner, Lieferung erst 2023 60.000 Euro Fachanwendung DiRegiStA (Software) 15.000 Euro Neumöblierung Trausäle 8.180 Euro Aus- und Fortbildung Standesbeamte
MI 124.024 350.573 0 0 0 0 0 0 124.024 350.573 10.000 10.000 Euro Beschaffung von Druckern und Scannern in 2022, Rechnungsstellung 2023
GB_2. BM -551.838 1.287.462 -1.387.782 167.607 -381.257 279.020 18.205 -18.205 1.198.996 859.041 204.699
2. BM - Kultur 9.911 -66.613 -1.795 0 59.381 3.428 -47.674 -70.041 0 0 0 -
2. BM/MSH -374.925 -18.205 -424.356 0 0 0 18.205,00 -18.205 31.226 0 0 -
KUM -436.077 387.769 -314.663 0 -120.000 275.592 -1.414,00 0 0 112.177 0 -
AV 78.933 63.501 0 0 8.155 0 0 0 70.778 63.501 0 -
KUF 42.605 379.723 -145.630 120.674 -25.800 0 0 0 214.035 259.049 17.433 10.046,83 Euro E-Checks Kulturläden 7.386,20 Euro Mittel aus Verfügungsfonds f. Einbau von Feststellanlagen an Feuerschutztüren
KUKUQ -76.412 86.930 -102.290 46.933 0 0 0 0 25.878 39.997 20.000 20.000 Euro Wiedereröffnung des Künstlerhauses 2023
Dienststelle 2022 Ausgangs-Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) vor Ausgleich Corona & vor Mitteleinzug & vor Hierarchische Deckung Ausgleich Corona Mitteleinzug Hierarchische Deckung Finaler Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) nach Ausgleich Corona & nach Mitteleinzug & nach Hierarchische Deckung vorgeschlagener Budgetübertrag in Euro Erläuterungen zu zweckgebundenen Überträgen
in Euro K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2
BCN 204.127 454.357 -399.047 0 -302.993 0 49.088 70.041 857.079 384.316 167.266 150.000 Euro Umbau Café Campus 1.994 Euro Maigeld 1.600 Euro Crowdsourcing-Modul Software Goobi 13.672 Euro Softwarekosten Software Goobi
GB_3BM 2.562.262 1.043.567 4.250 0 18.016 0 0 0 2.539.996 1.043.567 1.925.158
3. BM 224.546 139.145 4.250 0 18.016 202.280 139.145 31.900 12.680 Euro Leuchtenbrücken Fahrzeuge ADN 17.136 Euro Software WinOWiG ADN 1.500 Euro Gebrauchsgegenstände PR 3. BM 452 Euro Gebrauchsgegenstände Gesch. Ber. 3.BM 132 Euro Maigeld
Tg / Forst 0 -11.651 0 0 0 -11.651 0 -
FW 2.337.716 916.073 0 0 0 0 0 0 2.337.716 916.073 1.893.258 Produkt Brandschutz: 457.458 Euro Energiemangellage 224.749 Euro Einsatzkosten 104.296 Euro Ausrüstungsgegenstände 60.000 Euro Software 58.905 Euro Brandschutzbedarfsplanung 46.914 Euro Atemschutzübungsstrecke 10.529 Euro Wartung / Reparatur Produkt Bevölkerungsschutz: 11.000 Euro Materialien Stabsumzug FW/1 Produkt Telekommunikation: 505.000 Euro Unterhalt Kabelnetz Produkt ILS: 379.710 Euro Digitaler Wachalarm 25.646 Euro Schwachstellenscanner 9.051 Euro Schulung Einsatzleitsystem
REFERATI/II 8.024.291 2.455.350 -115.340 -42.000 1.496.368 0 10.797 -10.797 6.632.466 2.508.147 1.945.560
Ref. I/II. 648.147 -17.430 -24.776 0 0 0 0 0 672.923 -17.430 116.881 2.400 Euro Was kostet Nürnberg 1.581 Euro SÖR-Rechnung mit Leistungen aus 2022 4.000 Euro Schulungen CC 3.000 Euro Dienstfahrten 5.900 Euro Miete Spitalgasse 10 100.000 Euro Verzögerung im Projektablauf The Q
IT 2.531.693 1.054.841 0 0 0 0 0 13.644 2.531.693 1.041.197 1.225.253 263.750 Euro Rahmenvereinbarung IT-Betrieb 707.260 Euro Rahmenvereinbarung SAP 34.326 Euro Rahmenvereinbarung PPM 219.781 Euro v.a. Lizenbedarfe und Beratungs-/Dienstleistungsbedarf für Fachthemen (z.B. virtueller Arbeitsplatz, Omnitracker, Matrixsoftwareinstallation) 136 Euro Maigeld
DiP 1.023.214 186.219 65.000 0 0 0 0 0 958.214 186.219 342.540 203.540 Euro Rahmenvereinbarung Projekt- und Prozessmanagement 70.000 Euro Machbarkeitsstudie „Living Labs“ 69.000 Euro Pilotphase Robotic Process Automation (RPA)
PA* 1.655.227 87.595 87.800 -42.000 902.463 0 0 0 664.964 129.595 75.189 50.000 Euro für Stellenausschreibungen (Mehraufwendungen zu erwarten) 1.675 Euro Beschäftigten-/Gemeinschaftsveranstaltung 23.514 Euro Korrektur verspäteter Storno einer Doppelbuchung
STK/1,2* 14.797 -24.441 0 0 4.000 0 10.797 -24.441 0 0 0 -
Dienststelle 2022 Ausgangs-Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) vor Ausgleich Corona & vor Mitteleinzug & vor Hierarchische Deckung Ausgleich Corona Mitteleinzug Hierarchische Deckung Finaler Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) nach Ausgleich Corona & nach Mitteleinzug & nach Hierarchische Deckung vorgeschlagener Budgetübertrag in Euro Erläuterungen zu zweckgebundenen Überträgen
in Euro K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2
KAST 811.383 431.623 0 0 589.905 0 0 0 221.478 431.623 135.697 15 Euro Maigeld 114.568 Euro Providerkosten Nachberechnung eRechnung 21.114 Euro Digitalisierung Akten
ZD 1.339.830 736.943 -243.364 0 0 0 0 0 1.583.194 736.943 50.000 50.000 Euro Prüfung Folgennutzung Dietzstraße 4
REFERATIII -4.540.007 712.732 -8.808.432 0 0 0 0 0 4.268.425 712.732 3.238.082
REF_III 567.197 161.894 0 0 0 0 0 0 567.197 161.894 321.350 202.300 Euro Flächenagentur 119.050 Euro Klimaschutz
UWA 649.962 237.400 6.823 0 0 0 142.782 14.351 500.357 223.049 175.607 45.500 Euro Stadtklimagutachten, „Klimawandelprojekt“ 15.000 Euro Masterplan Freiraum 40.000 Euro NSG Pegnitztal Ost 10.000 Euro Artenschutz und Biber Management 5.000 Euro Gebrauchsgegenstände 9.000 Euro Hochwasserschutz 35.000 Euro Deponiesanierungen 15.000 Euro Digitalisierung 1.107 Euro Maigeld
GH -5.614.384 327.789 -8.815.255 0 0 0 0 0 3.200.871 327.789 2.741.125 2.000.000 Euro Projektmittel DIGIN (Mittel Gesamtprojekt in 2022 eingegangen) 389.731 Euro Projektmittel Gesunde Kommune 189.665 Euro Projektmittel Gesundheitsregion Plus 161.729 Euro Projektmittel Männergesundheit
orB (Frh Fachamt) -142.782 -14.351 0 0 0 0 -142.782 -14.351 0 0 0 -
REFERAT IV 1.562.548 6.326.391 -1.800.121 0 1.680.876 5.778.685 0 0 1.681.793 547.706 112.489
Ref. IV 110.508 296.716 25.579 0 0 0 0 0 84.929 296.716 144 144 Euro für Maigeld
Ref. IV/HVE -1.263.264 37.607 -1.530.576 0 70.000 0 0 0 197.312 37.607 0 -
Ref. IV/IPSN 50.057 22.846 0 0 17.467 0 0 0 32.590 22.846 25.833 13.000 Euro nachschüssig zu zahlende Miete bis zur Abmietung (2023 bereits kein Ansatz mehr), 12.833 Euro anteilige Restkosten auslaufendes Mama lernt Deutsch.
Ref. IV/SPS 57.770 8.508 0 0 0 0 0 0 57.770 8.508 6.525 Restmittel Projekt HostTown, welche in 2023 benötigt werden
SCHA* 1.250.660 103.626 -281.435 0 1.006.525 9.450 0 0 525.570 94.176 78.650 64.887 Euro Restmittel Fahrräder Verkehrserziehung 13.763,49 Euro Fair-Trade-Bälle.
SCHB* 1.356.817 5.857.087 -13.689 0 586.884 5.769.235 0 0 783.621 87.852 1.336 Zweckgebundene Restmittel für Gemeinschaftsveranstaltungen "Maigeld"
REFERATV 1.850.468 1.109.709 -7.583 0 0 0 0 0 1.858.051 1.109.709 527.837
REF_V 376.307 40.099 0 0 0 0 0 0 376.307 40.099 151.591 77.467 Euro Begegnungen im HiGi (Mittel aus Spenden und Erbschaften) 40.661 Euro Pflegeoffensive Restmittel 33.463 Euro Spenden und Jubiläum Stadtseniorenrat
SHA 53.014 586.969 -216.728 0 0 0 0 0 269.742 586.969 269.742 262.530 Euro Mittel Soziale Integration (Energiesparfonds und UN-BRK) 6.126 Euro Nachlässe 1.086 Euro Maigeld
J* 1.421.147 482.641 209.145 0 0 0 0 0 1.212.002 482.641 106.504 91.399 Euro Nachlass Ernst und Ettinger 15.105 Euro Maigeld
REFERATVI 8.246.241 5.826.199 15.860 0 581.574 0 0 0 7.648.807 5.826.199 5.129.660
REF_VI 219.148 57.475 5.833 0 90.000 0 0 0 123.315 57.475 101.818 2.570 Euro Schulungen PR-Ref. VI 1.785 Euro Website "Operninterim" 97.463,42 Euro Restmittel KRITIS
STPL 4.835.539 1.497.692 0 0 0 0 0 0 4.835.539 1.497.692 4.334.252 200.000 Euro allg. Gutachterkosten 3.213.756,60 Euro „Big Six“ Projekte 514.082,94 Euro für VU STEM Marienberg 15.660,75 Euro Fortbildung 90.051,60 Euro X-Planung 300.700 Euro „temporäre Maßnahmen Fußgängerzone“
Dienststelle 2022 Ausgangs-Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) vor Ausgleich Corona & vor Mitteleinzug & vor Hierarchische Deckung Ausgleich Corona Mitteleinzug Hierarchische Deckung Finaler Budgetüberschuss (+) oder - fehlbetrag (-) nach Ausgleich Corona & nach Mitteleinzug & nach Hierarchische Deckung vorgeschlagener Budgetübertrag in Euro Erläuterungen zu zweckgebundenen Überträgen
in Euro K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2 K1 K2
VPL 356.692 906.410 -2.719 0 252.968 0 -16.414,69 0 122.857 906.410 122.857 100.000 Euro Kommunikationskampagne "Bitte, gerne!" (Rücksichtskampagne) 856,80 Euro Nbg. Steigt auf (verspätete Mietzahlung) 22.000 Euro intermodale Verkehrsuntersuchung
BOB 1.885.116 514.204 15.246 0 0 0 0 0 1.869.870 514.204 189.271 71 Euro Maigeld 30.000 Euro Betreuung und Inventarisierung Denkmalstadel 9.000 Euro verspätet ausgeführte Renovierung 134.700 Euro Umzugskosten 5.000 Euro Fortbildungen 10.500 Euro dendrologische Untersuchungen
H 561.948 2.404.265 -2.500 0 77.883 0 16.414,69 0 470.150 2.404.265 381.462 67.169,04 Euro wg. Verspäteter Stornobuchung 23.437,14 Euro Fortbildungen 201,81 Euro Maigeld 6.442,05 Euro BUG 278.848,87 Euro Symposion Urbanum 5.363,43 Euro Brunnenunterhalt
UB 387.797 446.152 0 0 160.722 0 0 0 227.075 446.152 0 -
REFERATVII 1.137.970 1.277.033 -538.808 0 670.775 0 0 0 1.006.003 1.277.033 182.016
REF_VII 113.948 304.475 0 0 16.155 0 0 0 97.793 304.475 57.912 57.912 Euro Projektmittel Business Support Center
GEO 285.290 371.839 0 0 0 0 0 0 285.290 371.839 2.000 2.000 Euro Maigeld 2022
LA 251.935 469.680 -538.808 0 503.000 0 0 0 287.743 469.680 0 -
WIF 486.797 131.039 0 0 151.620 0 0 0 335.177 131.039 122.104 30.000 Euro Machbarkeitsstudie Living Labs 25.434 Euro Wissenschaftsstrategie 10.000 Euro Wissenschaft Veranstaltungen 56.670 Euro Innenstadtfonds
ML* 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -
Allgem. FiWi - IT-Maß nahmen/Umz2u.g830.603 n.a. 0 0 2.830.603 n.a. 1.636.718 1.500.000 Euro konsumtive Mittel IT-Maßnahmen 100.000 Euro Fonds "Belebung Innenstädte" - städtischer Eigenanteil für das Teilpaket "Innenstadtbelebungsfond" 36.718 Euro Umzugskosten Online-Büro Hauptmarkt 6-8
Summe 21.843.720 20.950.355 -14.291.115 -38.464 4.066.353 6.057.704 29.002 -29.002 32.039.479 14.960.117 15.678.886

* Teile des Budgets sind von Übertragung ausgeschlossen

um Corona Anlage 2 bereinigter Wert Haushalts- und Budgetreste in denTeilbudgets I1, K3 und K5 im Jahr 2022 + Überschuss

Geschäfts- bereich/ Referat 2022 Dienststelle/ Budgetbereich Produkt Bezeichnung möglicher übertragbarer Haushaltsrest nach Corona- Korrektur in Euro übertragener Haushaltsrest in Euro
Teilbudget I1
OBM BgA 111100 Stadtratsangelegenheiten 100.114,00 100.114,00
KoM 111220 Kommunikations- und Informationsdienste 1.643,00 1.643,00
OA 122110 Aufgaben der Sicherheitsbehörde 34.039,00 34.039,00
OA 122130 Fahrerlaubnisangelegenheiten 3.429,00 3.429,00
EP 122210 Melde-/Passangelegenheiten,Bürgerservice 4.000,00 4.000,00
MI 122310 Ausländer-/Staatsangehörigkeitswesen 69.977,00 69.776,00
2. BM Av 251100 Stadtarchiv 20.892,59 20.892,59
KuKuQ 261001 Kultur und Theater (KuKuQ) 26.000,00 26.000,00
KuF 273000 Kulturläden/soziokultur. Stadtteilarbeit 4.301,90 0,00
KuF 367040 kulturelle und politische Bildung 15.500,11 15.000,00
BCN 271101 Veranstaltungen im Planetarium 18.046,05 15.000,00
3. BM 3. BM 111111 Konzernsteuerung - 3. Bürgermeister 1.200,00 1.200,00
3. BM 122170 Außendienst Stadt Nürnberg 160.269,00 136.183,60
BA/NOS 365600 Kindertageseinrichtungen BA/NOS 10.000,00 10.000,00
FW 126100 Brandschutz und Gefahrenabwehr 64.833,00 64.833,00
FW 126110 Telekommunikationsnetz 5.751,00 5.751,00
SÖR-Besitzamt 541000 Verkehrsflächen/Straßen 87.456,77 87.456,77
SÖR-Besitzamt 551000 Öffentliches Grün 36.900,00 0,00
Tg 253010 Tiergarten 8.838,00 8.838,00
Tg 555200 Forstwirtschaftlicher Betrieb 335.836,00 335.836,00
Ref. I/II Ref. I/II 111113 Konzernst. Finanzen, Personal, IT, Orga. 1.506,00 0,00
IT 111520 Leistungen der zentralen IT 537.980,00 537.980,00
ZD 111510 Dienstleistungen Bürger, Verw., Sonst. 8.082,00 0,00
ZD 111760 HVE-KSV Verwaltung 1,00 0,00
ZD 365990 HVE-KSV Kommunale Kindergärten 46.288,00 0,00
ZD 365992 HVE-KSV Kindertageseinr. fr. Tr. 35.600,00 0,00
Allg. FiWi 612100 Weitere Zentrale Ansätze - IT-Maßnahmen 2.767.602,00 2.767.602,00
Ref. III Frh 553000 Friedhofsverwaltung (hoheitlich) 519.192,00 519.192,00
Frh 553010 Bestattungsdienst 113.842,00 113.842,00
UwA 561010 Technischer Umweltschutz 8.000,00 4.000,00
Ref. IV Ref. IV 111112 Konzernsteuerung - Ref.IV – Schule&Sport 1.300,00 0,00
Ref. IV/HVE 424000 HVE Schule - Bereitstellung/Betrieb Sportstätten 70.000,00 70.000,00
Ref. IV 243900 Aufgaben der zentralen Schulverwaltung 2.359,00 0,00
SchA 211100 Sachaufwand für staatliche Grundschulen 545.500,00 545.500,00
SchB 231200 Sachaufwand staatliche berufl. Schulen 144.703,54 144.545,80
Ref. V SHA 359100 Verwaltung soziale Hilfen (SHA) 2.000,00 2.000,00
J 364000 Verwaltung Jugendamt 9.250,00 0,00
J 365200 Kommunale Kinderhorte 1.125,00 0,00
J 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger 5.021,00 5.021,00
J 366100 Kommunale Einrichtungen der Jugendarbeit 120.470,00 120.000,00
Ref. VI Ref. VI 111118 Konzernsteuerung - Planungs-/Baureferat 3.947,34 1.500,00
H 111700 Tech. Gebäudemanagem., Bauherrenaufgaben 42.356,03 42.356,03
Stpl 511010 Stadtplanung 8.330,92 8.330,92
BoB 521100 Bauordnungsrechtliche Verfahren 11.965,00 11.965,00
BoB 521200 Bauaufsicht und Bauverwaltung 3.072,25 3.072,25
BoB 523001 Denkmalschutz 70,00 0,00
UB 547000 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur 1.710,00 0,00
Ref. VII Ref. VII 111119 Konzernsteuerung -Wirtschaftsreferat 2.500,00 2.500,00
Geo 511040 Geoinformation und Bodenordnung 18.300,00 18.300,00
Summe 6.041.099,50 5.857.698,96

22.09.2023 Haushaltsreste 2022 K3, K5, I1 1 von 2

Geschäfts- bereich/ Referat 2022 Dienststelle/ Budgetbereich Produkt Bezeichnung möglicher übertragbarer Haushaltsrest nach Corona- Korrektur in Euro übertragener Haushaltsrest in Euro
Teilbudget K3
OBM BgA Z111100002/ 63125800 Zuschuss Deutscher Evangelischer Kirchentag 466.666,66 466.666,66
Ref. III Frh Z553000001 Zuschuss Johannis- / Rochusfriedhof 25.000,00 25.000,00
UwA Z554020008 Baumförderprogramm 82.343,00 82.343,00
Ref. IV SpS Z421010009/ 63125800 Zuschuss Bädernutzung 88.539,98 88.539,98
SpS Z421010012/ 63115000 Unterstützung Sportvereine 138.106,50 138.106,50
Ref. VII Ref. VII Z111119001/ 63125700 Business Support Center, Förderung zur Ansiedlung a usländisc5h2e.r8 U38n,t0e0rn ehmen 52.838,00
WiF Z5711000011/ 63125800 Gründerzentrum OM7 170.000,00 58.398,25
Summe 1.023.494,14 911.892,39
Teilbudget K5
3. BM SÖR-Besitzamt 541000 Aufwendungen zur Sanierung von Altlasten 108.697,10 108.697,10
Ref. VII LA 111720 Aufwendungen zur Sanierung von Altlasten 1.374.441,00 1.300.000,00
Summe 1.483.138,10 1.408.697,10

22.09.2023 Haushaltsreste 2022 K3, K5, I1 2 von 2

übertragener Haushaltsrest (Version 1HR) übertragene Freigaben (Version 2HR)
Auftrag Kostenart EUR EUR
C1110122001U Auszahlungen twi.N City 62476000 Betriebsmittel (I2) 39.650,00 39.650,00
C1117200001B Notmaßnahmen Bauunterhalt 62320002 Gebäudeunter.-640/E 1.000.000,00 0,00
C1118821001U Bauhof 5 (Obj.-ID 171; Geb.-ID 67), IUK 62320102 Gebäudetechnik-640/E 70.219,58 70.219,58
C2116723001U Kanalsanierung Bartholomäusschule 62320002 Gebäudeunter.-640/E 40.000,00 40.000,00
C2117222001B Beckmannstr.2, TH, Demontage Abhangdecke 62320002 Gebäudeunter.-640/E 24.841,32 24.841,32
C2117222004B Leerstetter Str.3, Ketteler-GS, Fenster 62320002 Gebäudeunter.-640/E 40.368,23 40.368,23
C2126719005U Neptunweg 19, San. Abwasserkanal 62320002 Gebäudeunter.-640/E 20.282,33 20.282,33
C2127222003B Hummelsteiner Weg 25, MS, Fensternotmaßn 62320002 Gebäudeunter.-640/E 40.384,61 40.384,61
C2136722002U Kanalsanierung Herschelplatz 1 62320002 Gebäudeunter.-640/E 264.313,35 264.313,35
C2136722003U Kanalsanierung Herriedener Straße 25 62320002 Gebäudeunter.-640/E 30.000,00 30.000,00
C2137222006B Sperberstraße 85, Fensternotmaßnahme 62320002 Gebäudeunter.-640/E 49.676,61 49.676,61
C2137521002U MS Carl-v.-Ossietzky, Sanierung Werkraum 62476000 Betriebsmittel (I2) 46.637,00 46.637,00
C2137521007U MS Sperberstr. 85, San. Werkraum 62476000 Betriebsmittel (I2) 3.200,00 3.200,00
C2157222005B Lutherplatz 4, AKR, Fensternotmaßnahme 62320002 Gebäudeunter.-640/E 50.000,00 50.000,00
C2173519004U Ern.d.BS-Innentürelem.;PirckheimerGym. 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 85.660,04
C2176720001U Kanalsan. Melanchton Gymn. Sulzbacher 32 62320002 Gebäudeunter.-640/E 47.993,22 47.993,22
C2176722001U Kanalsanierung Gibitzenhofstraße 151 62320002 Gebäudeunter.-640/E 64.291,78 64.291,78
C2177221002B Willstätter Gymnasium, San. Westfassade 62320002 Gebäudeunter.-640/E 103.307,98 103.307,98
C2186722005U Kanalsanierung Bertolt-Brecht-Str. 39 62320002 Gebäudeunter.-640/E 80.000,00 80.000,00
C2313520002U Äuß.Bayr.Str.8,Brandschutz-Konzept 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 41.540,87 41.540,87
C2316722004U Kanalsanierung Schafhofstraße 21+25, FOS 62320002 Gebäudeunter.-640/E 664.811,15 664.811,15
C3657221006B BeseitigungWasserschaden, Vord.Bleiweiß2 62320002 Gebäudeunter.-640/E 30.845,50 30.845,50
C3667219006B Burg Hoheneck,San. Decke Rittersaal 62320002 Gebäudeunter.-640/E 787.121,82 787.121,82
C4247222009B Hermann-Kolb-Str55a,DemontageAbhangdecke 62320002 Gebäudeunter.-640/E 376.881,07 376.881,07
C5239021000U Sanierung Brunnen Eucken-/Carossaweg 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 70.068,93 70.068,93
E1110000210U Einführung eines Dokumentenmanagementsys 69920000 Aufw. imm. Vermögen 896.554,67 896.554,67
E1110000400U Ern. städt. Telekommunik.infrastruktur 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 744.097,39 13.778,67
E1110000444U Ertüchtig. Netzwerkverteilerräume VoIP 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 357.000,08 357.000,08
E1110002400U Unschlittplatz: Teilsanierung 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 28.167,17 28.167,17
E1110041801U Kartäusertor 1, San. Gaststätte (230) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 894.376,43 894.376,43
E1110041801U Kartäusertor 1, San. Gaststätte (230) 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 57.317,70 57.317,70
E1110057600U Autocontrollingsystem:Erweiter. ab 2013 69920000 Aufw. imm. Vermögen 121.871,35
E1110075201U Äuß. Lauferg. 19-27: barrierefrei (KIP) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.759,00 1.759,00
E1110076100U Einführung der elektron. Personalakte 69920000 Aufw. imm. Vermögen 506.000,00 506.000,00
E1110087300U Einführung von SAP BW/4 HANA 69920000 Aufw. imm. Vermögen 298.450,45 216.266,45
E1110087302U SAP S/4HANA 69920000 Aufw. imm. Vermögen 861.000,00 861.000,00
E1110087310U SAP Lizenzen SAP-RV 69920000 Aufw. imm. Vermögen 83.300,12 83.300,12
E1110100310U Personal Service Portal und ELAZ 69920000 Aufw. imm. Vermögen 321.818,40
E1110100310U Personal Service Portal und ELAZ 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 57.358,00 57.358,00
E1110102200U ErweiterungRZ-Schule-IT-Inv 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 9.382,44 9.382,44
E1110102900U Palmenhof: KiTa und Wohnungen 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.390.902,19 1.390.902,19
E1110107900U Erneuerung der Datensicherungssoftware 69920000 Aufw. imm. Vermögen 288.840,76 229.666,18
E1110108701U Interimsquar. Nachbarsch.haus Gostenhof 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 37.128,80 37.128,80
E1110118000U Umzug des Rechenzentrums 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 573.687,79
E1110118900U Ausstattung hybrider Besprechungsräume 69923002 Aufw.bewegl.Verm.115 500.000,00
E1110120501U TheQ - Schulungszentrum 69926400 Hochbaumaßnahmen 44.176,82 44.176,82
E1110120502U TheQ - Nachträgliche Veränderungen 69926400 Hochbaumaßnahmen 86.025,21 86.025,21
E1110120503U TheQ - Betriebsrestaurant 69926400 Hochbaumaßnahmen 158.539,01 158.539,01
E1110120504U TheQ - Bewegliches Vermögen 69926400 Hochbaumaßnahmen 27.423,74 27.423,74
E1110122200U Kongresshalle Rundbau: investiv 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 324.665,39 324.665,39
E1260002500U FW: Umstellung Analog- auf Digitalfunk 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 1.373.946,51 550.846,31
E1260002601U Feuerwache 1: Neubau 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 186.833,45 186.833,45
E1260089400U Sanierung FWGH Kornburg 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 225.310,49 214.310,49
E1260089500U Sanierung FWGH Moorenbrunn 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 595.210,93 595.210,93
E1260089600U Sanierung FWGH Worzeldorf 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 926.387,52 918.140,52
E1260089701U Neubau FWGH Buch 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.175.359,42 566.359,42
E1260089801U Neubau FWGH Eibach 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.115.774,29 1.115.774,29
E1260089901U Neubau FWGH Gartenstadt 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.488.280,90 1.488.280,90
E1260101800U Neubau FWGH Katzwang 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 668.777,64 517.777,64
E1260104000U Machbarkeitsstudie ILS Nürnberg 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 6.192,05 6.192,05
E1260104001U Bamberger Straße, Neubau ILS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 432.087,58 432.087,58
E1260112400U Schnittstellensoftware ELDIS 3By 69920000 Aufw. imm. Vermögen 550.000,00 550.000,00
E1260117100U Großer Hardwaretausch ILS 2023 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 952.000,00
E1260122100U ILS Kältetechnik 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 40.895,93 40.895,93
E1280076000U Flächendeckendes Sirenenwarnsystem 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.197.050,95 1.197.050,95
E1280076000U Flächendeckendes Sirenenwarnsystem 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 143.885,12 143.885,12
E2100071700U Umweltstation Wöhrder See 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 92.111,51 92.111,51
E2100071700U Umweltstation Wöhrder See 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 6.733,35 6.733,35
E2110056300U Max-Beckmann-Schule:Teilsan. u. Erweiter 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 302.372,83 302.372,83
E2110056301U Max-Beckmann-Schule: Teilsan. u. Erweite 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 71.740,00 71.740,00
E2110056401U Erasmusstr.: Neubau GS, Hort (12),Turnh. 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 2.893.898,25 2.893.898,25
E2110058301U GS Adam-Kraft-Straße: Generalsanierung 69926451 Hochb.Bauv.Außen.SÖR 15.538,70 15.538,70
E2110060600U Paniersplatz 37: Brandschutzmaßnahme 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 301.233,24
E2110060600U Paniersplatz 37: Brandschutzmaßnahme 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 97.148,46
E2110071000U Zugspitzstr. 119: Neubau Turnhalle 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 10.000,00 10.000,00
E2110075610U GS u. Hort Am Thoner Espan 10, 1.+2.BA 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 3.279.552,58 3.279.552,58
E2110078700U GT, Ambergerstr. 25, San. Rettungswege 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 295.096,60 295.096,60
E2110078700U GT, Ambergerstr. 25, San. Rettungswege 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 49.275,05 49.275,05
E2110080402U Fürreuthweg95:Neubau GS Kombieinrichtung 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 7.848.931,58 7.848.931,58
E2110080402U Fürreuthweg95:Neubau GS Kombieinrichtung 69926451 Hochb.Bauv.Außen.SÖR 196.868,09 196.868,09
E2110080402U Fürreuthweg95:Neubau GS Kombieinrichtung 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 408.948,46
E2110084410U KIP'S HIS SchA Container Bartholomäus 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 91.029,87 91.029,87
E2110086300U Reutersbrunnenstr.12, San. d. Rettungsw. 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 8.146,75 8.146,75
E2110087100U Brunecker Str.: Neubau GS mit Hort 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.499.440,71 1.499.440,71
E2110092401U Inhouse-VN-I, Knauerstr. 20 GS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 10.000,00 10.000,00
E2110092405U Inhouse-VN-I, H-Kolb-Str 53 GS+MS Altenf 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 10.000,00 10.000,00
E2110093100U Inhouse-VN-I, Grimmstr. 16 GS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 82.694,89 82.694,89
E2110093100U Inhouse-VN-I, Grimmstr. 16 GS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 15.770,17 15.770,17
E2110094200U Inhouse-VN-I Wandererstr.170-GSWanderer 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 230.782,30 230.782,30
E2110094200U Inhouse-VN-I Wandererstr.170-GSWanderer 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 45.936,25 45.936,25
E2110095400U Inhouse-VN-I,NeunhoferHauptstr.73, GS+MS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 237.911,30 237.911,30
E2110095400U Inhouse-VN-I,NeunhoferHauptstr.73, GS+MS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 44.878,98 44.878,98
E2110096200U Inhouse-VN-I, Reutersbrunnenstr. 12, GS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 231.190,58 231.190,58
E2110096200U Inhouse-VN-I, Reutersbrunnenstr. 12, GS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 50.316,91 50.316,91
E2110097000U Inhouse-VN-I,Regenbogenstr. 73, GS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 182.138,24 182.138,24
E2110097000U Inhouse-VN-I,Regenbogenstr. 73, GS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 34.149,96 34.149,96
E2110097200U Inhouse-VN-I,Katzwanger Hauptstr. 19 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 143.544,81 143.544,81
E2110097200U Inhouse-VN-I,Katzwanger Hauptstr. 19 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 36.465,76 36.465,76
E2110097900U Inhouse-VN-I, Moritzbergstr. 21, GS Lauf 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 60.359,75 60.359,75
E2110097900U Inhouse-VN-I, Moritzbergstr. 21, GS Lauf 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 18.417,29 18.417,29
E2110102400U Fischb. Hauptstr.118: GS,TH,Hort Neubau 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 773.727,15 697.727,15
E2110102701U GS Forchheimer Str., Neubau 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 30.681,00
E2110106900U Fürther Str.285: AUR(4) Ausstattung 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 70.256,55 70.256,55
E2110114000U Reutersbrunnenstr.12:Neub.Hort(6)u.8AUR 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 4.558.883,59 4.558.883,59
E2110114000U Reutersbrunnenstr.12:Neub.Hort(6)u.8AUR 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 74.682,37 74.682,37
E2110114000U Reutersbrunnenstr.12:Neub.Hort(6)u.8AUR 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 326.903,89 326.903,89
E2110119300U Grimmstr. 16 GS; San. d. Rettungswege 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 598.761,81 598.761,81
E2110120900U Hermann-Kolb-Str.53-55; San. Rettungsweg 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 209.422,51 209.422,51
E2110120900U Hermann-Kolb-Str.53-55; San. Rettungsweg 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 33.779,85 33.779,85
E2120092404U Inhouse-VN-I, Hummelsteiner Weg 25 MS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 10.000,00 10.000,00
E2120095500U Inhouse-VN-I,Preißlerstr.6, MS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 103.023,09 103.023,09
E2120095500U Inhouse-VN-I,Preißlerstr.6, MS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 31.681,85 31.681,85
E2120097300U Inhouse-VN-I,Neptunweg 19, MS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 216.344,93 216.344,93
E2120097300U Inhouse-VN-I,Neptunweg 19, MS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 42.800,83 42.800,83
E2120106000U Neptunweg 19: Sanierung der Rettungswege 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 148.206,84 148.206,84
E2120106000U Neptunweg 19: Sanierung der Rettungswege 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 17.816,82 17.816,82
E2120107100U Spielhof Georg-Holzbauer-Mittelschule 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 40.000,00 21.327,34
E2130001704U Spielhof Schweinauer Str. 20 St.Leonhard 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 477.428,27 477.428,27
E2130026200U Herschelplatz 1: Container 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 99.618,32 99.618,32
E2130056100U Uhlandstr. 33: Umbau 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 63.578,28 34.711,22
E2130065001U Schulen Maiacher Straße (ÖPP) 0000 69926400 Hochbaumaßnahmen 1.900.000,00
E2130065001U Schulen Maiacher Straße (ÖPP) 0000 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 600.000,00
E2130082500U Bismarckschule: San. Dach/Fassade/Fenste 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 475.490,25 475.490,25
E2130082500U Bismarckschule: San. Dach/Fassade/Fenste 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 10.712,48 10.712,48
E2130084400U Hintere Insel Schütt 5, Sanierung Gebäud 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 597.272,79 590.745,61
E2130084400U Hintere Insel Schütt 5, Sanierung Gebäud 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 53.381,27 53.381,27
E2130084401U Interimscontainer Bartholomäusschule 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 194.965,92 194.965,92
E2130084401U Interimscontainer Bartholomäusschule 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 39.796,13 39.796,13
E2130092402U Inhouse-VN-I, Schnieglinger Str 38 GS+MS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 10.000,00 10.000,00
E2130092500U Inhouse-VN-I,Bismarckstr. 20;GS/MS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 507.748,75 507.748,75
E2130092500U Inhouse-VN-I,Bismarckstr. 20;GS/MS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 83.234,73 83.234,73
E2130093600U Inhouse-VN-I, Thusneldastr. 5, GS + MS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 181.176,00 181.176,00
E2130093600U Inhouse-VN-I, Thusneldastr. 5, GS + MS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 41.824,00 41.824,00
E2130094500U Inhouse-VN-I, Herschelplatz 1, GS + MS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 58.697,12 58.697,12
E2130094500U Inhouse-VN-I, Herschelplatz 1, GS + MS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 11.193,54 11.193,54
E2130095100U Inhouse-VN-I, Herriedener Str. 25-29 BS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 191.964,66 191.964,66
E2130095100U Inhouse-VN-I, Herriedener Str. 25-29 BS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 41.153,32 41.153,32
E2130095200U Inhouse-VN-I,HintereInselSchütt 5,GS+MS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 315.018,41 315.018,41
E2130095200U Inhouse-VN-I,HintereInselSchütt 5,GS+MS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 60.613,22 60.613,22
E2130096000U Inhouse-VN-I, Herriedener Str. 25-29 RBS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 192.285,50 192.285,50
E2130096000U Inhouse-VN-I, Herriedener Str. 25-29 RBS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 41.214,50 41.214,50
E2130096100U Inhouse-VN-I,Oedenberger Str. 135, GS+MS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 85.209,06 85.209,06
E2130096100U Inhouse-VN-I,Oedenberger Str. 135, GS+MS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 13.829,85 13.829,85
E2130103800U Hintere Insel Schütt 5, Toilettensanierg 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 135.949,41 135.949,41
E2130114501U Uhlandstr.33: Neubau 4-zügige GS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 574.142,34 290.142,34
E2130122300U HerriedenerStr. 29: San. d. Rettungswege 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 11.391,51 11.391,51
E2150091900U Inhouse-VN-I,Merseburger Str.4, RS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 533.718,78 533.718,78
E2150091900U Inhouse-VN-I,Merseburger Str.4, RS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 91.098,05 91.098,05
E2150092700U Inhouse-VN-I,Lutherplatz 4, AKR 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 78.420,58 78.420,58
E2150092700U Inhouse-VN-I,Lutherplatz 4, AKR 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 14.955,31 14.955,31
E2170060200U San. Rettungsw.: NG, Weddingstr. 21 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 80.255,82
E2170084600U Löbleinstr. 10, Hans-Sachs-Gymn. (KIP-S) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 129.040,19 129.040,19
E2170084701U Dürergym.,Sielstr.17,San. Chemie (KIP-S) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 3.460,00
E2170085600U Melanchthon-Gymnasium Schulsportanlage 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 50.000,00 50.000,00
E2170090400U Inhouse-VN-I, Sielstr. 17,Dürer-Gymasium 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 189.108,68 189.108,68
E2170090400U Inhouse-VN-I, Sielstr. 17,Dürer-Gymasium 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 49.287,34 49.287,34
E2170090500U Inhouse-VN-I, Labenwolfstr. 10, LG 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 464.514,67 464.514,67
E2170090500U Inhouse-VN-I, Labenwolfstr. 10, LG 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 74.925,87 74.925,87
E2170091200U Inhouse-VN-I,Tetzelgasse 20, JSG 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 130.368,61 130.368,61
E2170091200U Inhouse-VN-I,Tetzelgasse 20, JSG 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 17.802,46 17.802,46
E2170091500U Inhouse-VN-I,Gibitzenhofstr.151, GYM 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 305.204,37 305.204,37
E2170091500U Inhouse-VN-I,Gibitzenhofstr.151, GYM 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 58.680,95 58.680,95
E2170091700U Inhouse-VN-I,Löbleinstr. 10; GYM 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 475.898,11 475.898,11
E2170091700U Inhouse-VN-I,Löbleinstr. 10; GYM 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 100.990,69 100.990,69
E2170092000U Inhouse-VN-I, Sulzbacher StMelanchthon 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 11.085,57 11.085,57
E2170109600U Löbleinstraße10,HSG,San. d. Rettungswege 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 5.290,98 5.290,98
E2180015300U BBS ÖÖP Neubau Plan.IA Ref. II investiv 69926400 Hochbaumaßnahmen 10.711.983,20
E2180023201U Neubau des Schulzentrums Südwest 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 5.414.596,04 5.414.596,04
E2180023201U Neubau des Schulzentrums Südwest 69926451 Hochb.Bauv.Außen.SÖR 65.533,03
E2180023201U Neubau des Schulzentrums Südwest 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 1.032.391,97
E2180075801U BBS Generalsan. Freisportanl. 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 10.000,00 10.000,00
E2180091400U Inhouse-VN-I,Bielingplatz 2, PVS RS+GY 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 397.157,28 397.157,28
E2180091400U Inhouse-VN-I,Bielingplatz 2, PVS RS+GY 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 70.752,75 70.752,75
E2180116500U Schulzentrum Breslauer Straße (ÖÖP) 69926400 Hochbaumaßnahmen 651.240,35
E2210092403U Inhouse-VN-I, Sielstr. 15 SFZ Bärenschan 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 10.000,00 10.000,00
E2210123000U Motterstraße 3: San. d. Rettungswege 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 27.354,68 27.354,68
E2310091300U Inhouse-VN-I, Schönweißstraße 7, BS 4+14 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.484,34 1.484,34
E2310091300U Inhouse-VN-I, Schönweißstraße 7, BS 4+14 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 108,51 108,51
E2310091600U Inhouse-VN-I,Fürther Str. 77, B2 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 593.299,13 593.299,13
E2310091600U Inhouse-VN-I,Fürther Str. 77, B2 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 93.565,48 93.565,48
E2310091800U Inhouse-VN-I,Augustenstr. 30, B1 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 97.785,67 97.785,67
E2310091800U Inhouse-VN-I,Augustenstr. 30, B1 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 15.772,83 15.772,83
E2310092100U Inhouse-VN-I, Schafhofstr. 25 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 264.626,00 264.626,00
E2310092100U Inhouse-VN-I, Schafhofstr. 25 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 61.374,00 61.374,00
E2310100600U Integrierte Fachunterrichtsräume 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 2.578.611,66
E2310100611U B1, iFU A703/A704 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 15.771,78 15.771,78
E2310100611U B1, iFU A703/A704 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 9.432,59 9.432,59
E2310100611U B1, iFU A703/A704 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 4.511,17 4.511,17
E2310100612U B8, IFU Zahntechniker 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 4.170,71 4.170,71
E2310100612U B8, IFU Zahntechniker 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 6.131,24 6.131,24
E2310100618U B1,IFU Automat.-u.Steuerungstechn.B317 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 8.340,71 8.340,71
E2310100620U B11, iFU Werkstatt Holztechnik G108 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 8.232,54 8.232,54
E2310100620U B11, iFU Werkstatt Holztechnik G108 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 79.156,92 79.156,92
E2310100620U B11, iFU Werkstatt Holztechnik G108 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 17.296,48 17.296,48
E2310100630U B2, Medialer Marktplatz 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 11.743,78 11.743,78
E2310100630U B2, Medialer Marktplatz 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 2.239,53 2.239,53
E2310105500U BBZ, Äuß.Bayr.str.8, San.Sporthalle (D) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 591.957,56 591.957,56
E2310108800U Fürther Str.77,B2,Ern. v.Werkzeugmasch. 69923001 Aufw.bewegl.Verm.640 105.783,62 105.783,62
E2310108800U Fürther Str.77,B2,Ern. v.Werkzeugmasch. 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 66,47 66,47
E2310114600U Pilotystr.4:Inst.u.Teilumbau Interim MS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.843.341,18 1.843.341,18
E2310115200U Berufliche Schule B13/ BON 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.570.488,07 1.002.488,07
E2310120000U Augustenstr. 30, B1, Themenwände 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 485.398,62 485.398,62
E2310120000U Augustenstr. 30, B1, Themenwände 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 92.595,54 92.595,54
E2430086200U IT-Strategie an Schulen 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 8.586.953,77 76.851,26
E2430086400U Int.VN standortübergreifend 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 25.320,88 25.320,88
E2430086400U Int.VN standortübergreifend 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 474,11 474,11
E2430107301U ID-M Pilot B9 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 20.827,38 20.827,38
E2510001400Z Sebastianspital:Um-/Abbruchmaßn.f.d.HFM 69946102 Inv.Zuweis. Land-640 104.000,00 104.000,00
E2510001405Z HfM: Musikinstrumente u. Bibliothek 69946100 Invest.zuweis. Land 7.545,39 7.545,39
E2520000800U Dokuzentrum: Abschließender Ausbau 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 258.684,72 258.684,72
E2520000800U Dokuzentrum: Abschließender Ausbau 69926451 Hochb.Bauv.Außen.SÖR 33.852,20 33.852,20
E2520000802U Dokuzentrum: Abschließ. Ausbau INTERIM 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 36.729,11 15.229,11
E2520000802U Dokuzentrum: Abschließ. Ausbau INTERIM 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 8.603,68 3.603,68
E2520045200U Sanierung Museum Industriekultur: BS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 16.560,26 16.560,26
E2520045200U Sanierung Museum Industriekultur: BS 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 165,22 165,22
E2520075100U Lorenzer Str. 32: Kunsthalle Dach (KIP) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 56.000,00
E2520086800U Generalsanierung Pellerhaus 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 59.422,92 59.422,92
E2520112100U Dokuzentrum Neugest. Dauerausstellung 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 194.078,51
E2520112200U Fembohaus Neugest. Dauerausstellung 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 1.124.840,21
E2520112300U Memorium Neugest. Dauerausstellung 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 111.763,55
E2520117400U Museum IK: Neugestaltung Dauerausst. 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 20.000,00
E2530114300U Generalsa.u.Erw. Giraffenhaus Tiergarten 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 34.860,99 34.860,99
E2530116200U Baumwipfelpfad 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.765.787,16 395.787,16
E2530116200U Baumwipfelpfad 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 151.990,14 32.805,94
E2530122900U Lagune Hebeboden Becken 6 - 1. BA 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 345.046,45 345.046,45
E2530122900U Lagune Hebeboden Becken 6 - 1. BA 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 25.566,25 25.566,25
E2530122901U Lagune Bauschutzh. Becken 1/6 - 1. BA 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 223.472,75 223.472,75
E2530122901U Lagune Bauschutzh. Becken 1/6 - 1. BA 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 16.783,26 16.783,26
E2530122902U Tg Lagune Pilotsanierung Becken 6 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 985.982,61
E2610043701U Künstlerhaus 3. BA 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 37.420,00 37.420,00
E2610043701U Künstlerhaus 3. BA 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 3.005.558,34 3.005.558,34
E2610043701U Künstlerhaus 3. BA 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 96.169,04 96.169,04
E2610050010U BOH Opernhaus (investiv) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 256.346,96
E2610114800U Ergänzungsbau Oper an der Kongresshalle 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 206.718,96
E2720001200U Erstausstatt. StB GLW 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 8.519,63 8.519,63
E2730001003U Kulturwerkstatt AEG-Gelände Fürther Str 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 52.927,22
E2730001200U Gemeinsch. Langw.: Generalsan. 2.BA 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 601.976,86 601.976,86
E2730001200U Gemeinsch. Langw.: Generalsan. 2.BA 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 209.752,87 209.752,87
E2730068600U Z-Bau, 2. BA 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 9.591,73 9.591,73
E2810122201U Ausbau Ermöglichungsräume 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 45.352,02 45.352,02
E2810122202U Opernspielstätte amStandortKongresshalle 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 17.881,34 17.881,34
E3150018000Z Zuschuss Bau Zentralküche NüSt 69946500 Inv.Zuweis.vUBetSV 500.000,00
E3150089001U Gostenh.Nachbarschaftsh.General-Sang.,BS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 2.000,21 2.000,21
E3630010240U FZ Rothenburger Str.45: Umbau Ki-Ga,Ho,K 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 69.355,00 69.355,00
E3640082700U W-LAN an ausgewählten Standorten 69920000 Aufw. imm. Vermögen 110.566,46
E3640082701U W-LAN an 7 J-Standorten, BRL1 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 166.538,11 166.538,11
E3640082702U W-LAN an 20 J-Standorten, BRL2 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 558.765,45 558.765,45
E3640082702U W-LAN an 20 J-Standorten, BRL2 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 90.128,87 90.128,87
E3650008810U Neunh.Hptstr.71:NB KiHo(2),KiKri (3) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 47.914,53 47.914,53
E3650054301U Ingolstädter Str.Neubau Interimskita2x2 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 10.000,00 10.000,00
E3650054550U Bauernfeindstr. 26: NB KiHo (5),MiBe (2) 69923001 Aufw.bewegl.Verm.640 547,00 547,00
E3650054902U Förderz. Striegauer Str.:Neubau KiHo (3) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.109.505,57 1.109.505,57
E3650055101U Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.427.050,00 1.427.050,00
E3650055450U Neue Hegelstr:Abriss u.Neub.KiHo 1. BA 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 20.000,00 20.000,00
E3650063101U Kita Heisterstraße 22 - Außenanlagen 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 49.466,23 49.466,23
E3650071100U Zusatzprojekt Hort Neunhof (4 Gr.) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 8.115,47 8.115,47
E3650071200U Zusatzprojekt Hort Altenfurt (4 Gr.) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 117.080,42 117.080,42
E3650071350U Zusatzpr. Hort Königshammerstr. (3+AUR) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 81.321,17 81.321,17
E3650079010U Kita, Reutersbrunnenstr.40; Brandschaden 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 70.000,00 70.000,00
E3650079650U Weiltinger Str.23:Neubau Hort(3),KiGa(1) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 4.813,35 4.813,35
E3650080702U Gaulnhofer Str.4A: Neubau KiHo (4) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 156.296,25 156.296,25
E3650080702U Gaulnhofer Str.4A: Neubau KiHo (4) 69926451 Hochb.Bauv.Außen.SÖR 8.328,20 8.328,20
E3650080702U Gaulnhofer Str.4A: Neubau KiHo (4) 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 52.642,55 52.642,55
E3650080703U Gaulnhofer Str. 4A;Neubau Kiho (4)-J 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 13.736,29 13.736,29
E3650083301U Grünewaldstr. 18A/1 KiGa 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 217.000,00 217.000,00
E3650083401U Hugo-Distler-Str.: Neubau KiHo (3) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 50.000,00 49.674,02
E3650083402U Hugo-Distler-Str.:Neubau Kiho (3)-J 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 32.692,48 32.692,48
E3650083502U KiTa Forchheimer Str.: NB KiGa + KiKri 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 110.000,00 110.000,00
E3650089101U Regionalkindergarten, Zugspitzstr. 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 20.000,00 20.000,00
E3650089102U Regionalkindergarten Zugspitzstr. 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 701,13 701,13
E3650089202U Regionalkindergarten, Großreuther Str. 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 20.000,00 20.000,00
E3650106903U Fürther Str.285:Hort5,AUR4(Wandererstr.) 69926451 Hochb.Bauv.Außen.SÖR 322.363,06 322.363,06
E3650106903U Fürther Str.285:Hort5,AUR4(Wandererstr.) 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 12.375,88 12.375,88
E3650108201U Dianastr.: Neubau JT Gibitzenhof KiGa(3) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.988.742,74 1.627.742,74
E3650108301U KiTa,Dr.-Gustav-Heinemann-Str.50-52,GenS 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 64.000,00 64.000,00
E3650111601U Fürther Tor KiTa (2) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 482.026,53 333.090,15
E3650111601U Fürther Tor KiTa (2) 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 8.877,74 8.877,74
E3650112600U Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 2.954.483,14 2.954.483,14
E3650112600U Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort 69926451 Hochb.Bauv.Außen.SÖR 75.338,08 75.338,08
E3650112600U Fürreuthweg 95: Neubau 5-gruppiger Hort 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 180.378,55 180.378,55
E3650113900U Waldkindergarten Am Tiergarten 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 269.973,16 269.973,16
E3650118600U Erasmusstr. 13: Neubau KiGa (4), SVE (4) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 355.663,21
E3650118800U Brunecker Str., Neubau KiKri und KiGa 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 80.000,00 80.000,00
E3650121200U Luther-King-Str. Neubau Haus für Kinder 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 45.782,39 45.782,39
E3660089300U Burg Hoheneck, Sanierung und Erweiterung 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 13.039,79 13.039,79
E3660105301U Untere Talgasse 8:Umbau zum KJH, KiHo(2) 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 2.712.219,45 2.498.726,14
E3660105301U Untere Talgasse 8:Umbau zum KJH, KiHo(2) 69926451 Hochb.Bauv.Außen.SÖR 5.149,10 5.149,10
E3660105301U Untere Talgasse 8:Umbau zum KJH, KiHo(2) 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 16.994,64 16.994,64
E3660105301U Untere Talgasse 8:Umbau zum KJH, KiHo(2) 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 111.779,89 99.931,89
E3660112500U Nopitschstr: NB eines KJH, Spielmobil 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 2.007.013,52 962.013,52
E3670119600U Reutersbrunnenstr. 34, KJND und KJHZ 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 237.824,37 237.824,37
E4210113601Z Errichtung Bikepark:Investitionszuschuss 69946800 Inv.Zuw.übrig.Bereic 200.000,00
E4210118700Z Wiederaufb.Yachtclub Nbg:Invest.zuschuss 69946800 Inv.Zuw.übrig.Bereic 500.000,00
E5110001700U Initiative Soz. Stadt St.Leonhard/Schw 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 361.592,28
E5110001701Z Soz. Stadt St.Leonhard/Schw-Zuschüsse 69946800 Inv.Zuw.übrig.Bereic 6.000,00
E5110001800U Nördl. Altstadt (Prog.Aktive.St.zentren) 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 174.811,16
E5110001801U Stadtern.Nördl.Altstadt:Umg.Stangengäss 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 113.681,10
E5110041700U Stadtern. Gleißhammer/St. Peter: Bau 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 587.786,18 358.798,82
E5110041702Z St.ern. Gleißh./St. Peter: IZ (Geb.mod.) 69946800 Inv.Zuw.übrig.Bereic 431,96 431,96
E5110063000U Gibitzenhof/Steinbühl-West, Sanierung 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 136.332,21
E5110063001Z Gibitzenhof/Steinb.West Inv.zuschüsse 69946700 Inv.Zuw.priv.Untern. 7.301,00 7.301,00
E5110071500U Ausw. Stadtumbau West: Weststadt 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 3.421.911,00 96.979,13
E5110071501Z Stadtumbau West: Inv.zuschüsse 69946800 Inv.Zuw.übrig.Bereic 2.930,00 2.930,00
E5110071600U Stadterneuerung: Altstadt Süd 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 70.000,00
E5110071600U Stadterneuerung: Altstadt Süd 69926540 Tiefbau-GrünParkanl 605.643,00
E5110076600U Stadterneuerung: Langwasser 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 100.000,00
E5110076600U Stadterneuerung: Langwasser 69926540 Tiefbau-GrünParkanl 148.447,89
E5110107600U Initiative Stadterneuerun:Galgenh./Stein 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 576.013,90
E5110107800U Schrankenanlage Tillystraße 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 36.000,00 36.000,00
E5110111700U Stadterneuerung Nördl. Altstadt Weiterf. 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 250.000,00
E5110115110U Straßenb.ver. Minervastraße - Plan 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 32.087,28 32.087,28
E5110115600U Straßenb.verl. Bruneckerstraße-Plan 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 99.248,17 99.248,17
E5110116600U Radschnellweg Nbg. Erlangen 1. BA 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 11.828,70 11.828,70
E5110116700U RSV Nbg. Zirndorf Stein 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 24.288,00 24.288,00
E5110120200U Rehlinger Straße Rad- und Gehweg 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 11.717,41 11.717,41
E5110121900U Bayreuther Str/Rathenaupl u Schopersh 69926500 Tiefbau-Straß/Plätz 12.019,39 12.019,39
E5230103100U San. Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 801.323,11 801.323,11
E5230103100U San. Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld 69926451 Hochb.Bauv.Außen.SÖR 125.344,76 125.344,76
E5230103100U San. Nördl. Marientorzwinger m. Umfeld 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 54.301,05 54.301,05
E5230107601U Umgestaltung Aufseßplatz 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 687.960,74 667.967,74
E5230107601U Umgestaltung Aufseßplatz 69926451 Hochb.Bauv.Außen.SÖR 495.587,00 495.587,00
E5230107601U Umgestaltung Aufseßplatz 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 86.517,34 86.517,34
E5410004000U Umgestaltung Hauptmarkt 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 1.939,17 1.939,17
E5410004372U Koperstraße 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 33.521,16 33.521,16
E5410004412U Höfener Spange/BA Leyher Str. - Begrün. 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 68.000,33 68.000,33
E5410004740U Nelson-Mandela-Platz, Planung u.Bau SÖR 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 1.695.065,23 1.695.065,23
E5410004742U Nelson-Mandela-Platz: Straßengrün 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 10.984,97 10.581,15
E5410004743U Nelson-Mandela-Platz Bel. 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 255.066,06 255.066,06
E5410004800U Beschaffung eines Verkehrsrechners 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 846.099,22 563.579,07
E5410004900U Straßenb.trasse Pillenreuther Str.:MIP 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 104.245,02 104.245,02
E5410005200U Erlanger Str.,StraB-. Thon-Am Wegfeld 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 6.414.018,89 6.414.018,89
E5410005201U Straßenb.verl. Thon - Am Wegfeld 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 60.000,00 60.000,00
E5410005203U Erlanger Str. Str.B-; Straßenbeleuchtung 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 406.000,00 406.000,00
E5410005207U Erlanger Str. Str.B-; Kanäle 69926531 Tiefbau-Kanäle (SÖR) 700.000,00 700.000,00
E5410005209U Erlanger Str. Str.B-; öffentl. WC 69926400 Hochbaumaßnahmen 303.000,00 303.000,00
E5410005700U Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 23.362.708,65 580.848,79
E5410005702U FSW/West-Planung und Bau Stadt 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 90.416,02 90.416,02
E5410005703U FSW/Mittel, Planung allgemein 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 45.304,18 45.304,18
E5410005710U Emmy-Noether-Straße (FSW) 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 3.380.113,76 3.380.113,76
E5410005711U Emmy-Noether-Straße (FSW) 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 1.103.550,00 1.103.550,00
E5410005712U Emmy-Noether-Straße (FSW) 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 162.750,00 162.750,00
E5410005713U Emmy-Noether-Straße (FSW) 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 231.000,00 231.000,00
E5410005714U FSW/Mitte, Tunnel-Planung und Bau 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 4.011.716,51 4.011.716,51
E5410005720U FSW/Mitte, Oberfläche: Planung und Bau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 407.169,12 407.169,12
E5410005720U FSW/Mitte, Oberfläche: Planung und Bau 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 28.499,31 28.499,31
E5410005730U FSW/Mitte, Kohlenhofstr.-Plan. u. Bau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 612.308,47 612.308,47
E5410005734U FSW/Mitte Kohl.str:Pl/Bau Stadt: Unterf. 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 77.476,33 77.476,33
E5410005738U FSW/Mitte, Kohlenhofstr. - Grunderwerb 69921001 Aufw.f.Grundst. (230 3.684.485,48 3.684.485,48
E5410005740Z FSW/Mitte Kohlenhofstr. - Pl. u. Bau DB 69946600 Inv.Zuw.so.öf.SoRech 130.829,52 130.829,52
E5410005750Z FSW, Mitte Planung u. Bau DB AG 69946700 Inv.Zuw.priv.Untern. 906.625,04 906.625,04
E5410005790Z FSW, West - DB AG -Planung und Bau- 69946600 Inv.Zuw.so.öf.SoRech 538.186,52 538.186,52
E5410005800U Knoten Wiener Str./Vorjurastr. 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 50.000,00 50.000,00
E5410006770U Heistersteg, Wegeanpassung 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 85.562,72
E5410006774U Heistersteg BW 1.115 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 60.606,37 60.606,37
E5410007100U Projekt Dt. Einheit: Brücke Höfener Str. 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 5.400,00
E5410007100U Projekt Dt. Einheit: Brücke Höfener Str. 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 100.000,00
E5410007300U Wöhrder See 69926561 Tiefbau-Wald/WassSÖR 44.299,29
E5410007300U Wöhrder See 69926595 Honorare SÖR 2.000,00
E5410015200U Beschleunigung Linie 4 Nord 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 46.155,13 46.155,13
E5410015201U Beschleunigung Linie 4-Nord(Plärr.-Thon) 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 12.060,21 12.060,21
E5410015301U BBS Neu-Umbau LSA 590 + 592 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 23.910,28 23.910,28
E5410015310U BBS Neu-Umbau: Karl-Schönleben : Str.-B 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 4.730,78 4.730,78
E5410015312U BBS Neu-Umbau: Karl-Schönleben : Begr. 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 36.438,15 36.438,15
E5410015313U BBS Neu-Umbau: Karl-Schönleben : Bel. 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 57.990,89 57.990,89
E5410015500U Hochwasserschutz Gründlachtal 69926561 Tiefbau-Wald/WassSÖR 330.000,00
E5410015501Z Hochwasserschutz Gründlachtal 69946100 Invest.zuweis. Land 40.254,40 40.254,40
E5410028300U BW 1.361 Ersatzneubau Brücke Klenzestr. 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 48.659,99 48.659,99
E5410029100U BW 1.118 San. Konrad-Adenauer-Brücke 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 35.195,39 35.195,39
E5410029100U BW 1.118 San. Konrad-Adenauer-Brücke 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 26.909,98 26.909,98
E5410029100U BW 1.118 San. Konrad-Adenauer-Brücke 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 2.007,65 2.007,65
E5410029200U BW 1.210 San.Br.Hügelstr.über d.MD-Kanal 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 10.000,00 10.000,00
E5410032700U BW1.177Gustav-Adolf-Br.Stützwände,Treppe 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 296.344,29 296.344,29
E5410045000U Pasto.-Siedlg.:Herstellg.d.Strass.u.Wege 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 182.884,04 182.884,04
E5410045600U Gleiwitzer Str.zw.H.-Fallada-u.Th.-Man 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 138.838,00 138.838,00
E5410047200U Dynam. VLS Messe/Stadion/Arena 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 250.000,00
E5410048400U Generalsanierung Kettensteg 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 213.474,80 213.474,80
E5410049201U Brücke Münchener Straße Überbau BW1.152a 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 174.391,54 174.391,54
E5410051300U Niederschlagswasserableitung Gerasmühle 69926561 Tiefbau-Wald/WassSÖR 221.761,47 221.761,47
E5410051600U Dyn. PLS Messe/Stadion/Ar. m. baul. Anl. 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 300.000,00
E5410060800U Vorbeug. Hochwasserschutz Langw./Altenfu 69926561 Tiefbau-Wald/WassSÖR 4.240.985,04 236.030,19
E5410060803U Vorb.Hochwasserschutz Fisch bach/Goldb 69926561 Tiefbau-Wald/WassSÖR 9.313,30 9.313,30
E5410060805U HW: Verrohrung Katzen- und LW-Graben 69926561 Tiefbau-Wald/WassSÖR 48.428,17 48.428,17
E5410061402U Uhlandstraße/Grolandstr., Begrünung 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 122.925,07 122.925,07
E5410061701U Umzug des Verkehrsrechners 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 418.861,68 0,00
E5410061707U VSR Umbau PP Technikraum 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 1.361.021,36 1.361.021,36
E5410062911U Ringbuslinien, 1. BA - LZA 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 90.090,61 90.090,61
E5410062921U Ringbuslinien, BA 2.1 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 244.237,09 244.237,09
E5410062931U Ringbuslinien, BA 2.2 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 301.811,74 301.811,74
E5410063300U Kreuz. A6 AS Langwasser/Gleiwitzer Str. 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 36.150,45 36.150,45
E5410063301U Kreuz A6 AS Langw./Gleiwitzer Str. LSA 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 254.212,87 254.212,87
E5410063302Z Kreuz. A6 AS Langwasser/Gleiwitzer Str. 69946000 Invest.Zuweis. Bund 138.748,97 138.748,97
E5410064500U BW 1.211 San. Brücke Hügelstr. über SWT 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 163.471,02 163.471,02
E5410064600U BW 1.187 Br. Wettersteinstr. ü. U-Bahn 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 341.651,62 341.651,62
E5410065000U Servicehof SÖR Neubau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 15.048,24 15.048,24
E5410065400U Obstmarkt: Umgestaltung 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 1.279.900,20
E5410065500U Ansbacher Str.: Radwegeausbau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 600.000,00 549.299,18
E5410065510U Ansbacher Str. , Kreuzungsausbau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 115.489,42 115.489,42
E5410065511U Ansbacher Str, Kreuzungsausbau: LSA 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 25.610,02 25.610,02
E5410065600U Stadtgrabenstützmauer 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 48.918,47 48.918,47
E5410069100U Brücke Rothenburger Str. ü. MDK BW.1.207 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 428.011,68 348.954,64
E5410069100U Brücke Rothenburger Str. ü. MDK BW.1.207 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 35.000,00 35.000,00
E5410070100U St 2241, Ostendstr., 2. BA b. Lindnerstr 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 122.018,68
E5410070102U St 2241, Ostendstr., 2.BA Begr. 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 25.026,39 25.026,39
E5410070900U Ern. Hafenbrücken 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 7.165.889,54
E5410070904U Ern. spannungsriss. Brücken Hafenbereich 69920000 Aufw. imm. Vermögen 5.531,15 5.531,15
E5410070904U Ern. spannungsriss. Brücken Hafenbereich 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 33.138,24 5.531,15
E5410070904U Ern. spannungsriss. Brücken Hafenbereich 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 785.343,19 785.343,19
E5410072704U BW 1.411 Durchlass Bucher Landgraben/Irr 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 815,52 815,52
E5410073400U Rothenburger Straße, Tiefes Feld: Bau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 14.394,11 14.394,11
E5410073402U Rothenburger Straße, Tiefes Feld: Begr. 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 4.309,13 4.309,13
E5410073407U Rothenburger Straße, Tiefes Feld: Kanal 69926531 Tiefbau-Kanäle (SÖR) 25.587,20 25.587,20
E5410078402U Proesler Straße - Begrünung 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 113.369,13 113.369,13
E5410081710U Gebersdorfer Straße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 1.480.848,29 1.480.848,29
E5410082000U Niederschlagswasserabl. Koppenhofer Str. 69926561 Tiefbau-Wald/WassSÖR 1.010.000,00
E5410082100U Rothenburger Str.(Tiefes Feld)-Grunderw. 69921001 Aufw.f.Grundst. (230 1.140.000,00 1.140.000,00
E5410082301U Ern. LSA 334 Kontumazgarten/Westtor L4N 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 31.496,30 31.496,30
E5410082321U Ern.LSA 138 Kontumazgarten/Westtorgraben 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 44.714,33 44.714,33
E5410082341U Ern. LSA 332 Johannisstr. / Neutorgraben 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 163.562,79 163.562,79
E5410082342U Ern.LSA 332 Johannisstr./Neutorgr.: Grün 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 2.000,00 2.000,00
E5410082401U Ern. Software/Rechner VLS Bedienoberfl. 69920000 Aufw. imm. Vermögen 99.870,21 99.473,12
E5410082401U Ern. Software/Rechner VLS Bedienoberfl. 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 6.517,01 6.517,01
E5410082411Z Dyn. Wegweiser / VLS-Erweiterung 69946100 Invest.zuweis. Land 1.324,65 1.324,65
E5410083600U Regensburger Straße 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 1.181.000,00 1.181.000,00
E5410083600U Regensburger Straße 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 132.000,00 132.000,00
E5410083602U Regensburger Straße: Begr. 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 30.000,00 30.000,00
E5410083610U Regensburger Straße, Busschleuse 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 327.050,98 327.050,98
E5410083611U Regensburger Straße, Busschleuse 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 172.706,51 172.706,51
E5410083612U Regensburger Straße, Busschleuse 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 22.437,15 22.437,15
E5410083613U Regensburger Straße, Busschleuse 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 1.873,80 1.873,80
E5410083700U Knotenpunkt Marthweg / Wiener Straße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 7.668,76 7.668,76
E5410083800U Knotenpunkt Königshof/Saarbrückener Str. 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 69.937,06 69.937,06
E5410083900U BW 1.052 Brücke Fürther Tor 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 1.519.018,10 1.519.018,10
E5410083903U BW 1.052 Fürther Tor: Bel. 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 9.500,00 9.500,00
E5410085902U Dr. Gustav-Heinemann-Brücke: Begr. 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 220.000,00 220.000,00
E5410085903U Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke: Bel 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 16.459,22 16.459,22
E5410085904U Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke BW 1.220 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 4.307.034,79 4.307.034,79
E5410087204U BW 1.077 Brücke ü. Sigmundstr. 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 2.005.502,79 48.821,29
E5410087204U BW 1.077 Brücke ü. Sigmundstr. 69926595 Honorare SÖR 59.318,50
E5410087500U Brücken Hafenstraße über SWT und MDK 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 9.858.685,48 3.267.351,39
E5410087502U Bau Interimsparkplatz Br. Hafenstr. 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 143.210,51 143.210,51
E5410087503U Verleg. Wasser/Strom Brücke Hafenstr. 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 10.286,63 7.085,08
E5410087504U Anpass. Grabenverrohrung Schwarzengraben 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 153.325,28 153.325,28
E5410087510U Behelfsumfahrung Hafenstraße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 218.280,00 218.280,00
E5410087514U Behelfsbrücken Hafenstraße 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 2.179.315,95 2.179.315,95
E5410087600U Brücke FSW über MDK und SWT 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 7.159.569,49 1.504.486,53
E5410087601U Brücke FSW Vorwegmaßnahmen 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 92.657,28 92.657,28
E5410100002U Radweg Erlanger Straße 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 895,32 895,32
E5410100800U BW1.140 Brücke GüntersbühlerStr.Ringbahn 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 1.278.768,29 1.278.768,29
E5410102100U BW 1.200 FSW ü.SWT Abfahrtsrampe auf SWT 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 2.435.112,63 253.112,63
E5410103904U Geh.-u. Radwegebrücke Nordring BP 4525 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 1.491.922,74 330.922,74
E5410103904U Geh.-u. Radwegebrücke Nordring BP 4525 69926595 Honorare SÖR 94.000,00
E5410104700U Brücke Gleißhammerstr ü DB BW 1.422 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 1.189.601,88 1.189.601,88
E5410104702U BW. 1.422 Gleißhammerstr. : Begrün. 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 108.328,50 108.328,50
E5410104703U BW. 1.422 Gleißhammerstr. : Bel. 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 15.757,69 15.757,69
E5410104800U Erneuerung Ledersteg BW 1.004 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 163.884,27 163.884,27
E5410104900U Ern. Brücke Münchener Str. BW 1.152b 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 1.291.938,70 1.291.938,70
E5410105000U Durchlass Langwasserwiese BW. 1.125 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 165.476,76 165.476,76
E5410105600U Wehranlage Neuwerk Bau Sohlrampe 69926561 Tiefbau-Wald/WassSÖR 124.510,80 124.510,80
E5410105604U Ern. u. Rückbau Neuwerksteg 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 27.970,61 27.970,61
E5410105902U Georg-Strobel-Str.zw.Harm. u.Merk:.Begr. 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 35.200,00 35.200,00
E5410106202U Radw.MünchenerStr./Alfred-Hensel-Weg 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 42.132,66 42.132,66
E5410106302U Radw.MünchenerStr./TriererStr/Bauernfein 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 631,30 631,30
E5410106302U Radw.MünchenerStr./TriererStr/Bauernfein 69926595 Honorare SÖR 101,83 101,83
E5410106600U Brücke Gleißhammerstr ü Überl. BW 1.421 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 300.771,94 300.771,94
E5410106601U Straßendamm Gleißhammer Tosbecken 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 626.350,64 626.350,64
E5410106700U Rennmühlbrücke 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 425.543,72 425.543,72
E5410107010U Wöhrder Talübergang Radstreifen 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 127.735,13 127.735,13
E5410107012U Wöhrder Talübergang Radstreifen 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 24.375,15 24.375,15
E5410107030U Bartholomäusstraße/Bauvereinstraße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 250.000,00 250.000,00
E5410107031U Bartholomäusstraße/Bauvereinstraße 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 329.179,32 329.179,32
E5410107032U Bartolomäusstraße/Bauvereinstraße 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 55.685,19 55.685,19
E5410108500U BW 2.074 Ludwigstor zw. Fürther Tor 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 112.365,47 112.365,47
E5410108500U BW 2.074 Ludwigstor zw. Fürther Tor 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 23.742,15 23.742,15
E5410108900U Karl-Hertel-Straße 2. BA 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 232.896,72 232.896,72
E5410109002U Dorfäckerstraße BP 4506 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 65.051,80 65.051,80
E5410109202U Claire-Gollstraße Straßenbegleitgrün 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 49.968,72 49.968,72
E5410109210U Claire-Gollstraße Rad-/Gehweg 69926595 Honorare SÖR 7.928,57 7.928,57
E5410109212U Claire-Gollstraße Ausgl.-Flächengrün 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 50.842,83 50.842,83
E5410109400U Adolf-Braun-Straße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 27.788,68 27.788,68
E5410109402U Adolf-Braun-Straße 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 20.575,92 20.575,92
E5410110300U Wittelsbacher Straße 2. BA 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 90.846,74 90.846,74
E5410111104U BW 1.114 Brücke Katzwanger Straße 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 458.805,90 458.805,90
E5410111302U Sandrartstraße, Fahrradstraße 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 101.148,25 101.148,25
E5410113300U Kreisverkehr Worzeldorf 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 1.332.774,37 1.332.774,37
E5410113300U Kreisverkehr Worzeldorf 69926595 Honorare SÖR 226.129,03 226.129,03
E5410113301U Kreisverkehr Worzeldorf: LSA 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 144.634,64 144.634,64
E5410113303U Kreisverkehr Worzeldorf: Beleuchtung 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 60.577,94 60.577,94
E5410114200U Elbinger Straße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 467.802,69 467.802,69
E5410114202U Elbinger Straße 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 63.143,25 63.143,25
E5410114710U Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 1.363.704,38 1.363.704,38
E5410114711U Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 431.506,69 431.506,69
E5410114713U Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 15.965,03 15.965,03
E5410115301U Neutorgraben BW 2.061 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 898.485,54 898.485,54
E5410115400U Johannisstraße - Straßenbahnschleife 69926595 Honorare SÖR 224,96 224,96
E5410115402U Johannisstraße - Straßenbahnschleife 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 37.183,17 37.183,17
E5410115500U Zeltnerstraße Radweg 69926595 Honorare SÖR 177,87 177,87
E5410115502U Zeltnerstraße Radweg 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 71.737,49 71.737,49
E5410115900U Pillenreuther Straße Radstreifen 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 30.000,00 30.000,00
E5410116010U Beckschlagergasse 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 17.494,63 17.494,63
E5410116610U Fahrradstraße Maxtorgraben/Nordring 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 1.992.438,77 1.992.438,77
E5410116611U Fahrradstraße Maxtorgraben/Nordring 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 180.000,00 180.000,00
E5410116613U Fahrradstraße Maxtorgraben/Nordring 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 20.000,00 20.000,00
E5410117000U BW.1.141 Fischbachverrohrung u. BfA 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 93.886,73 93.886,73
E5410117300U Hinterm Bahnhof Rad-/Gehweg: Bau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 567.455,29 567.455,29
E5410117302U Hinterm Bahnhof Rad-/Gehweg: Begr 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 4.000,00 4.000,00
E5410117303U Hinterm Bahnhof Rad-/Gehweg: Bel. 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 31.000,00 31.000,00
E5410117500U Scheurlstraße Sanierung u.Umgestaltung 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 1.159.600,65
E5410117510U Scheurlstraße/Marientunnel BA 3.2 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 105.387,91 105.387,91
E5410117511U Scheurlstraße/Marientunnel BA 3.2 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 136.323,54 136.323,54
E5410117610U Fürther Str. U-Bf. Muggenhof Radweg Bau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 562.517,97 562.517,97
E5410117611U Fürther Str. U-Bf. Muggenhof Radweg LSA 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 95.607,76 95.607,76
E5410117613U Fürther Str. U-Bf. Muggenhof Radweg Bel 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 10.772,90 10.772,90
E5410117700U Luitpoldstraße Aufwertung u. Sanierung 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 1.000,00 1.000,00
E5410117702U Luitpoldstraße Aufwertung u. S 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 18.831,22 18.831,22
E5410117703U Luitpoldstraße Aufwertung u. S 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 72.745,20 72.745,20
E5410117710U Luitpoldstraße Aufwertung u. S 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 1.009.117,19 1.009.117,19
E5410118110U Platzgestaltung Kleinreuther Weg 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 809.350,20 809.350,20
E5410118112U Platzgestaltung Kleinreuther Weg 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 113.823,93 113.823,93
E5410118113U Platzgestaltung Kleinreuther Weg 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 39.000,00 39.000,00
E5410118300U Tiefes Feld LSW/Südwesttangente 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 135.013,46 135.013,46
E5410118400U Volkspark Dutzendteich 3. BA 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 265.414,68 265.414,68
E5410119000U BW 1.031 Südl. Steubenbrücke San. 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 39.553,41 39.553,41
E5410119100U BW 1.032 Nördl. Steubenbrücke San. 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 21.682,52 21.682,52
E5410119200U BW 1.167 Franz-Josef-Strauß-Brücke 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 28.872,83 28.872,83
E5410119700U Züricher Straße - Platzgestaltung 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 10.000,00 10.000,00
E5410119904U BW 1.141 Tunnel westl. Münchener Str. 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 375.000,00 375.000,00
E5410121800U GA Peststadel/Dr.-E.-Mulzer-Str.: Straße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 210.844,45 210.844,45
E5410121802U GA Peststadel/Dr.-E.-Mulzer-Str.: Bäume 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 18.299,51 18.299,51
E5410122700U BW 2.199 Thumenberger Weg Stützm. 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 180.000,00 180.000,00
E5470010600U Ertüchtigung d. U-Bahn m.BOS Digitalfunk 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 890.965,23 890.965,23
E5470010600U Ertüchtigung d. U-Bahn m.BOS Digitalfunk 69926522 U-Bahninfrastr. 655 524.006,33 524.006,33
E5470010800U U-Bahn 3 Südwest - Grunderwerb 69921001 Aufw.f.Grundst. (230 1.969.885,04
E5470011100U Automatisches Betriebssystem Linien 2/3 69926522 U-Bahninfrastr. 655 495.119,28 495.119,28
E5470011100U Automatisches Betriebssystem Linien 2/3 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 143.364,98 73.265,05
E5470062001U U-1 Bahnhof Muggenhof Generalsanierung 69926522 U-Bahninfrastr. 655 5.881.312,00 5.881.312,00
E5470062001U U-1 Bahnhof Muggenhof Generalsanierung 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 283.004,45 242.010,36
E5470062002U Oberflächenwiederherstellung MU 69926522 U-Bahninfrastr. 655 166.878,00 166.878,00
E5470068700U U3/SW, 2.2: Großreuth b. Schw. -Gebersd. 69926522 U-Bahninfrastr. 655 2.678.898,00 2.059.098,12
E5470068700U U3/SW, 2.2: Großreuth b. Schw. -Gebersd. 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 26.099,84 26.099,84
E5470068702U U3/SW, 2.2 Planungskosten, Gebühren 69926522 U-Bahninfrastr. 655 625.586,75 625.586,75
E5470068704U U3/SW, 2.2 Sparten Dritte 69926522 U-Bahninfrastr. 655 1.130.000,00 1.130.000,00
E5470068705U U3/SW, 2.2 Sparten SUN 69926522 U-Bahninfrastr. 655 2.773,24 2.773,24
E5470075300U Brandschutzstufe 6 69926522 U-Bahninfrastr. 655 251.023,80 251.023,80
E5470075302U Brands. Stufe 6 – Dyn.Fahrgastinfo 69926522 U-Bahninfrastr. 655 816.119,54 816.119,54
E5470075305U Brands. Stufe 6 – Alarm. Betriebsr. 69926522 U-Bahninfrastr. 655 682.856,00 682.856,00
E5470076801U P + R Parkhaus Röthenbach 69926402 Hochbaumaßnahmen 655 250.000,00 250.000,00
E5470076801U P + R Parkhaus Röthenbach 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 3.157,21 3.157,21
E5470082201U Videoüberwachung in U-Bahnanlagen (Nbg.) 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 981.303,83 609.303,83
E5470088101U Raumumbau Stellwerk EB 69926522 U-Bahninfrastr. 655 9.490.905,12 9.490.905,12
E5470088101U Raumumbau Stellwerk EB 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 320.548,69 320.548,69
E5470088800U Fahrradparkhaus Nelson-Mandela-Platz 69926402 Hochbaumaßnahmen 655 171.179,01 171.179,01
E5470111000U Generalsanierung Plärrer, Planungen 69926522 U-Bahninfrastr. 655 377.396,32 377.396,32
E5470113200U U-Bahn Verteilergeschoss Lorenzkirche 69926522 U-Bahninfrastr. 655 2.904.393,69 567.393,69
E5470113200U U-Bahn Verteilergeschoss Lorenzkirche 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 74.973,59 11.973,59
E5470114900U U1 SW Bhf. Hasenbuck 2. Aufgang 69926522 U-Bahninfrastr. 655 71.000,00 71.000,00
E5510001806U Pocketpark Hans-Sachs-Gasse 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 9.809,08 9.809,08
E5510007330U Wöhrder See - Norikusbucht 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 5.000,00 5.000,00
E5510071400U Masterplan Freiraum 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 1.406.103,80
E5510071406U Wetzendorfer Park 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 167.056,87 167.056,87
E5510071414U Grünzug Westpark - Weg am Village 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 13.404,42 13.404,42
E5510071415U Grünanl. Aischweg (ex MDK-Anlegestelle) 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 46.130,37 46.130,37
E5510071417U Ludwigshafener Straße Pocketpark 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 14.367,80 14.367,80
E5510071418U Grünanlage Marie-Beeg-Straße 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 256.340,57 256.340,57
E5510071503U Paumgartnerstr. Pocketpark St.Anton 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 387.629,36 387.629,36
E5510077600U Grünanlagen Röthenbach-Ost 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 1.198.294,55 1.198.294,55
E5510081800U Grünfläche a. d. Heimerichstr. 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 72.703,20 72.703,20
E5510087700U Generalsanierung Jamnitzerplatz 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 195.172,80 95.172,80
E5510088740U Oberer Wöhrder See - BA 4 Marthastr. 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 27.101,35 27.101,35
E5510088750U Oberer Wöhrder See - BA 5 Zyklopen 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 17.550,00 17.550,00
E5510103400U Spielplatz u. Grünanl.Nordostbhf.BP 4318 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 7.611,37 7.611,37
E5510103700U KGA Ideal Neubau Kleingärten 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 80.000,00 80.000,00
E5510104400U Marie-Juchacz-Park 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 8.767,33 8.767,33
E5510104500U Grüner Weg Nord-Süd (Ringbahn) 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 10.000,00 10.000,00
E5510106100U Skateanlage Münchener Str. Generalsan. 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 453.430,65 453.430,65
E5510110400U Spielplatz Luitpoldhain mit Minigolfanl. 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 24.070,29 24.070,29
E5510110500U Stadtpark - Sanierung und Umbau 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 60.788,23 60.788,23
E5510110800U Grünanlage Züricher Park BP 4614 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 1.024.922,46 54.922,46
E5510111400U GA Helmut-Herold-Platz/ SP Frankenstr. 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 484.335,40 484.335,40
E5510111400U GA Helmut-Herold-Platz/ SP Frankenstr. 69926595 Honorare SÖR 26.374,09 26.374,09
E5510111800U Grünanlage Nägeleinsplatz 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 92.495,80 92.495,80
E5510111900U Spielplatz Annette-Kolb-Anlage 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 659.750,73 659.750,73
E5510120300U Grünanlage Hesperidengarten Erweiterung 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 5.592,46 5.592,46
E5510120301U Spielpl. Hesperidengarten/Riesenschritt 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 16.360,51 16.360,51
E5510120700U Grünzug Ambergerstraße: Umbau 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 45.382,51 45.382,51
E5510121800U GA Peststadel/Dr.-E.-Mulzer-Str.: Park 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 324.507,59 324.507,59
E5510122500U Grünanlagen Ferdinand-Drexler-Weg BA 1 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 323,21 323,21
E5510124100U GA+SP Heinickeplatz Umgest./San. 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 60.000,00 60.000,00
E5710062400Z Breitbandvers./Aufb. Hochleistungsnetze 69946700 Inv.Zuw.priv.Untern. 868.286,20
E5730105700U LeyherStr.107,Großmarkt,Stromnetzern+erw 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 150.992,60 150.992,60
E5730105700U LeyherStr.107,Großmarkt,Stromnetzern+erw 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 30.296,15 30.296,15
E6120105800U Hafen Nbg-Roth GmbH: DarlehenKranbetrieb 69970500 GewähDar verbU/Bet 915.000,00 590.000,00
K1110000400U Ern. städt. Telek.infrastruktur konsum. 62476000 Betriebsmittel (I2) 151.480,32 151.480,32
K1110076100U Einführung der elektron. Personalakte 62476000 Betriebsmittel (I2) 15.000,00 15.000,00
K1110079101U Einführung eRechnung - konsumtiv 62476000 Betriebsmittel (I2) 64.230,81 99,63
K1110087000U Bauhof 2 Umbau 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 5.000,00 5.000,00
K1110100310U Personal Service Portal und ELAZ 62476000 Betriebsmittel (I2) 48.750,00 48.750,00
K1110111200U Rathausplatz 2/Fünferplatz 1 San. Dächer 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 15.268,15 15.268,15
K1110116400U Bauhof 9: Sanierung Sandsteinfassade 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 261.026,35 261.026,35
K1110118900U Ausstattung hybrider Besprechungsräume 62476002 Betriebsmitt. I2-115 100.000,00
K1110121500U Unschlittplatz 7 a: Fassadensanierung 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 191.789,89 191.789,89
K1110122200U Kongresshalle Rundbau: konsumtiv 62476001 Betriebsmitt. I2-640 1.097,50 1.097,50
K1110122201U Kongressh. Rundbau: Machbarkeitsstudien 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 21.020,79 21.020,79
K1260104001U Machbarkeitsstudie ILS Nürnberg 62476001 Betriebsmitt. I2-640 3.388,58 3.388,58
K2110056300U Max-Beckmann-Schule:Teilsan. u. Erweiter 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 86.075,87 86.075,87
K2110056301U Max-Beckmann-Schule: Teilsan. u. Erweite 62476000 Betriebsmittel (I2) 35.431,26 35.431,26
K2110075600U GS und Hort Am Thoner Espan 10, 1.+2. BA 62476000 Betriebsmittel (I2) 420.314,51 420.314,51
K2110075611U Ausstattung Thoner Espan (SchA) 62476000 Betriebsmittel (I2) 5.848,85 5.848,85
K2110084410U KIP'S HIS SchA Container Bartholomäus 62476000 Betriebsmittel (I2) 133.757,08 133.757,08
K2110102700U GS Forchheimer Str., Neubau 62476000 Betriebsmittel (I2) 165.000,00
K2110104600U Bauernfeindstr. 24, Dachsanierung 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 6.967,27 6.967,27
K2110112900U Interim GS Henry-Dunant 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 230.583,99 230.583,99
K2110112900U Interim GS Henry-Dunant 62476000 Betriebsmittel (I2) 191.922,00 51.888,00
K2110112902U Henry-Dunant: Interim Ausstattung SchA 62476000 Betriebsmittel (I2) 571,14 571,14
K2120065002U Maiach Ausstattung SchA 62476000 Betriebsmittel (I2) 753.932,75 753.932,75
K2120082510U Bismarckschule: Ausstattung SchA 62476000 Betriebsmittel (I2) 149.682,02 149.682,02
K2130056100U Uhlandstr. 33: Umbau 62476000 Betriebsmittel (I2) 433,45 433,45
K2130082500U Bismarckschule: San. Dach/Fassade/Fenste 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 286.577,52 286.577,52
K2170113401U Sanierung BBS für Interimsnutzung SchA 62476000 Betriebsmittel (I2) 217.603,61 217.603,61
K2180015300U Neubau BBS ÖÖP lfd. Betrieb konsumtiv 62476000 Betriebsmittel (I2) 322.358,55
K2180015305U BBS: StB Umzug und Anschaffungen 62476000 Betriebsmittel (I2) 16.950,67 16.950,67
K2180015310U BBS Neubau (ÖÖP) SchA 62476000 Betriebsmittel (I2) 1.263.536,48 1.263.536,48
K2180023201U Neubau des Schulzentrums Südwest 62476000 Betriebsmittel (I2) 13.656,00 13.656,00
K2180023201U Neubau des Schulzentrums Südwest 62476001 Betriebsmitt. I2-640 3.864.611,82
K2180113400U Sanierung BBS für Interimsnutzung 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 3.926.719,85 3.926.719,85
K2180113400U Sanierung BBS für Interimsnutzung 62476000 Betriebsmittel (I2) 36.072,60
K2310100611U B1, iFU A703/A704 62476000 Betriebsmittel (I2) 41.994,05 41.994,05
K2310100616U iFU B2 VR-/AR-Labor 62476000 Betriebsmittel (I2) 22.213,47 22.213,47
K2310108800U Fürther Str.77,B2,Ern. v.Werkzeugmasch. 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 96.368,12 96.368,12
K2430086200U IT-Strategie an Schulen 62476000 Betriebsmittel (I2) 1.260.770,09
K2430107303U Schul-IT-Admin. MS Azure 62476000 Betriebsmittel (I2) 5.493,08 5.493,08
K2520088000U Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 84.083,54 84.083,54
K2520088000U Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 7.419,27 7.419,27
K2520112100U Dokuz. Neugest. Dauerausstellung (kons.) 62476000 Betriebsmittel (I2) 434.847,39
K2520112200U Fembohaus Neugest. Dauerausstellung 62476000 Betriebsmittel (I2) 119.486,32 119.486,32
K2530075700U Mängelbeseitigung Sanierung Lagune 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 500.000,00
K2530122900U Tg Lagune Beleuchtung nach ASR 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 120.000,00
K2530122902U Tg Lagune Mängelb. Beckenkopffuge 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 240.000,00
K2610043701U Künstlerhaus 3. BA: Interim 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 2.285,19 2.285,19
K2610043701U Künstlerhaus 3. BA: Interim 62476000 Betriebsmittel (I2) 147.547,33 147.547,33
K2610043702U Künstlerhaus 3. BA 62476000 Betriebsmittel (I2) 15.000,00 15.000,00
K2730001200U Gemeinsch. Langw.: Generalsan. 2.BA 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 274.996,66 274.996,66
K2730001200U Gemeinsch. Langw.: Generalsan. 2.BA 62476001 Betriebsmitt. I2-640 49.729,98 49.729,98
K3650015410U Gretel-Bergmann-S, Hort: Ausstattung (J) 62476000 Betriebsmittel (I2) 120.244,35 120.244,35
K3650054902U Förderz. Striegauer Str.:Neubau KiHo (3) 62476001 Betriebsmitt. I2-640 43.000,00 10.000,00
K3650054903U Förderz. Striegauer Str.:Neubau Kiho (3) 62476000 Betriebsmittel (I2) 109.469,56 109.469,56
K3650055101U Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3) 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 363.456,69 192.000,00
K3650055101U Am Stadtpark 94, Ersatzneubau KiGa (3) 62476001 Betriebsmitt. I2-640 59.920,22
K3650055201U Grünewaldstr.18b:NB KiGa(4),KiHo(6) 1.BA 62476001 Betriebsmitt. I2-640 5.052.009,75 4.839.009,75
K3650056620U Forsthofstr. 41:Abbr.und Neubau KiHo(5)J 62476000 Betriebsmittel (I2) 4.031,27 4.031,27
K3650077700U Umsetzung Container an der Radrunde-Kons 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 6.000,00 6.000,00
K3650079650U Weiltinger Str.23:Neubau Hort(3),KiGa(1) 62476001 Betriebsmitt. I2-640 94.910,12 94.910,12
K3650083402U Hugo-Distler-Str.:Neubau Kiho (3)-J 62476000 Betriebsmittel (I2) 16.229,34 16.229,34
K3650106902U Fürther Str.285: Neubau Hort (5),AUR (4 62476000 Betriebsmittel (I2) 135.219,43 135.219,43
K3650108201U Dianastr.: Neubau JT Gibitzenhof KiGa(3) 62476001 Betriebsmitt. I2-640 250.000,00 250.000,00
K3650112900U Henry-Dunant: Interim Ausstattung J 62476000 Betriebsmittel (I2) 52.186,80 52.186,80
K3650123300U Muggenhofer Straße 120, Wasserschaden 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 101.133,62 101.133,62
K5110001701U Soz. Stadt: St.Leon/Schw.- Betr.mittel 62476000 Betriebsmittel (I2) 4.698,31 4.698,31
K5110001800U Nördl. Altstadt (Prog.Akt.St.zentren) 62476000 Betriebsmittel (I2) 114.150,57 54.087,57
K5110041700U Stadtern. Gleißh./St. Peter - K Betriebs 62476000 Betriebsmittel (I2) 565,47 565,47
K5110063001U Gibitzenhof/Steinbühl-West Betriebsm. 62476000 Betriebsmittel (I2) 86.151,00 86.151,00
K5110071501U Stadtumbau West Ausw. Konsumtiv 62476000 Betriebsmittel (I2) 195.786,15 195.786,15
K5110071502Z Stadtumbau West: K - Zuschüsse 63126000 ZuschArt5 konsMIPmaß 5.905,00 5.905,00
K5110071601U Stadterneuerung: S-Altst. Konsumtiv 62476000 Betriebsmittel (I2) 353.597,91 353.597,91
K5110076601U Stadterneuerung: Langwasser (kons.) 62476000 Betriebsmittel (I2) 31.339,90 31.339,90
K5230011400U Sanierung Laufertorturm 62320006 Geb.unterh.kons.MIPm 31.036,64 31.036,64
K5410005700U Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg 62476000 Betriebsmittel (I2) 1.920.445,59 497.571,75
K5410005710U FSW-Altlastensanier.Betriebsgel.N-ERGIE 63126000 ZuschArt5 konsMIPmaß 195.326,45 76.326,45
K5410005780U FSW,freiw.Öffentlichkeitsarbeit,konsAusg 62476000 Betriebsmittel (I2) 335.200,00 200,00
K5410049200U Straßenbrücken Münchener Straße 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 1.178.100,00 178.100,00
K5410061701U Umzug des Verkehrsrechners 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 15.448,22 0,00
K5410061701U Umzug des Verkehrsrechners 62476000 Betriebsmittel (I2) 139.804,04 0,00
K5410061704U Steuerkabel Elisabethkirche PP 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 639.918,25 639.918,25
K5410061705U VSR Umzug: Bodenplatte 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 57.000,00 57.000,00
K5410070100U St 2241, Ostendstr., 2. BA. Lindnerstr. 62476000 Betriebsmittel (I2) 1.999,20 1.999,20
K5410070901U Öffentlichkeitsarbeit Hafenbrücken 62476000 Betriebsmittel (I2) 22.753,23 3.949,96
K5410070902U Projektkommunikationssystem 62476000 Betriebsmittel (I2) 345.042,86 345.042,86
K5410075404U Generalsan. Obere (südl.) Karlsbrücke 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 158,92 158,92
K5410082400U Verkehrsleitsystem Messe/Stadion/Arena 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 1.100.000,00 1.100.000,00
K5410087501U Miete Interimsparkplatz 62476000 Betriebsmittel (I2) 12.569,17 12.569,17
K5410087502U Miete Baustelleneinricht. Hafenstr. 62476000 Betriebsmittel (I2) 124.382,91 124.382,91
K5410087503U Nutzungsentgelt Fundamentfläche 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 5.599,80 5.599,80
K5410087503U Nutzungsentgelt Fundamentfläche 62476000 Betriebsmittel (I2) 2.177,70
K5410087504U Nutzungsentgelt Verkehrsfläche 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 3.252,69 3.252,69
K5410087505U Miete/Entschäd. Berger Beton 62476000 Betriebsmittel (I2) 1.197.875,88 1.197.875,88
K5410087507U Miete Fläche für Baubüro Bayernhafen 62476000 Betriebsmittel (I2) 4.791,68 4.791,68
K5410104900U Brücke Münchener Str. BW 1.152b 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 1.500.000,00
K5470010600U Ertüchtigung d. U-Bahn m.BOS Digitalfunk 62476000 Betriebsmittel (I2) 392.956,90 392.956,90
K5470076801U P + R Parkhaus Röthenbach 62476000 Betriebsmittel (I2) 250,80 250,80
K5470082201U Videoüberwachung in U-Bahnanlagen 62476000 Betriebsmittel (I2) 174.514,79 46.514,79
K5510071417U Aufseßplatz Baumpflanzung 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 8.943,55 8.943,55
K5510071419U Grünaufwertung Turnerheimstraße 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 29.272,04 29.272,04
K5530073500U Westfriedh.San.III,Nischen 3-6,Trp.4-6 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 206.964,72 206.964,72
K5730071900U Neubau Konzertsaal, Münchener Str. 21 62476001 Betriebsmitt. I2-640 70.000,00
P1110121001U Auszahlungen Reallabor Lichtenreuth 69920000 Aufw. imm. Vermögen 19.335,07 19.335,07
P1110122001U Auszahlungen twi.N City 69920000 Aufw. imm. Vermögen 349.982,21 349.982,21
P1118800001U WLAN–passive Komponenten / H 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 642.681,09 285.681,09
P1118800001U WLAN–passive Komponenten / H 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 33.806,48 33.806,48
P1262200000U Feuerwehr: Spezialfahrzeuge 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 623.609,88 228.000,00
P2115821001U Spielhof Reutleser Str. 6 Grundschule 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 106.000,00 106.000,00
P2137521002U MS Carl-v.-Ossietzky, Sanierung Werkraum 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 40.863,00 40.863,00
P2137521002U MS Carl-v.-Ossietzky, Sanierung Werkraum 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 87.882,04 87.882,04
P2137521003U MS St. Leonhard: Sanierung Werkraum 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 9.230,88 9.230,88
P2137521007U MS Sperberstr. 85, San. Werkraum 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 18.825,48 18.825,48
P2173519002U Umb.Fachräume-Brandsch.;PirckheimerGym. 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 1.074,55 1.074,55
P2173519003U Ert.BS/Raumluftt.Löbleinstr.10;HSG 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 14.713,80 14.713,80
P2173522002U Erng. RWA Anlage Turnh. Pirckheimer Gym 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 146,58 146,58
P2177600001U Pirckheimer-Gymnasium 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 20.000,00 20.000,00
P2317521003U Äußere Bayreuther Str. 8: B2 KFZ-Maschin 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 151.142,87 151.142,87
P2317522000U Maschinen + Sonstiges Mod.pauschale 2022 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 48.652,63 48.652,63
P2432900000U EDV-Pauschale für alle Nürnberger Schule 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 4.916,03 4.916,03
P2532621001U Tiergarten, Brunnenhaus, Ern. Elektro 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 35.082,72 35.082,72
P2532621001U Tiergarten, Brunnenhaus, Ern. Elektro 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 3.197,02 3.197,02
P2532622001U Errichtung Garage am Betriebshof 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 51.723,93 51.723,93
P2532622001U Errichtung Garage am Betriebshof 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 9.900,86 9.900,86
P2532622002U Neubau Findlingsraum am Betriebshof 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 301.772,00 301.772,00
P2532622002U Neubau Findlingsraum am Betriebshof 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 22.060,00 22.060,00
P3656200216Z Fürther Str. 273 69946800 Inv.Zuw.übrig.Bereic 69.199,20
P3657700014U Kita Reutersbrunnenstr. - Außenanl 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 3.364,47 3.364,47
P3657721001U Kita Siegfriedstr. 9 - Außenanlagen 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 235.804,19 235.804,19
P3657722001U Kita Fenitzerplatz - Außenanlagen 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 20.000,00 20.000,00
P5221400000U Städt. Wohnungsbaudarlehen (soz.Wohnungs 69970800 AufwGewähDarl soBer 1.965.000,00
P5221600000U Grundstücksverbilligung soz. Mietwohnbau 69970800 AufwGewähDarl soBer 255.000,00
P5221700000Z Zuschüsse zur Eigentumsförderung 69946800 Inv.Zuw.übrig.Bereic 116.000,00 116.000,00
P5236422001U Gretel-Bergmann-Schule, Kunstprojekt 69923001 Aufw.bewegl.Verm.640 85.000,00 85.000,00
P5413600050U Röthenbach Ost/Stichstraßen 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 49.793,00 49.793,00
P5413600170U Am Röthenbacher Landgraben 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 277.863,31 277.863,31
P5413600172U Am Röthenbacher Landgraben 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 58.897,62 58.897,62
P5413600173U Am Röthenbacher Landgraben: Endausbau 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 83.761,59 83.761,59
P5413620022U Memelstraße 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 1.673,57
P5413620022U Memelstraße 69926595 Honorare SÖR 312,29
P5413620053U Eichenlöhlein Wohngebiet 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 330.993,42 330.993,42
P5413621010U Volbehrstraße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 9.653,85 9.653,85
P5413622010U Neubleiche - Stadtteilplatz 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 156.566,63 156.566,63
P5413622012U Neubleiche - Stadtteilplatz 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 134.500,00
P5413622013U Neubleiche - Stadtteilplatz 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 49.000,00
P5413918022U Grolandstraße Begrün. 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 75.081,87 75.081,87
P5413919010U Hautschstraße – Ausbau Stellplätze 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 2.275,30 2.275,30
P5413919012U Hautschstraße – Ausbau Stellplätze 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 16.980,96 16.980,96
P5413919020U Krellerstraße Bau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 23.589,60 23.589,60
P5413919022U Krellerstraße Begrünung 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 12.374,10 12.374,10
P5413920000U Bärenschanzstraße/Roonstr. vor ZBFS 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 5.615,82 5.615,82
P5413920050U Saarbrückener Straße (KAG) 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 44.545,08 44.545,08
P5413921012U Bennostraße 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 23.221,65 23.221,65
P5413921020U Fritz-von-Röth-Straße, Gehweg 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 1.284,25 1.284,25
P5413921030U Gutshofstraße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 43.623,58 43.623,58
P5413922010U Türkheimer Straße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 9.722,61 9.722,61
P5413922020U Schedelstraße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 32.275,38 32.275,38
P5413922030U Kraftshofer Hauptstraße 1. BA 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 174.456,62 174.456,62
P5414022011U AFD / TAE Versorgungen an 73 LSA 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 144.633,06 144.633,06
P5414200662U Rollnerstr.:RW zw. Großrth./Sonneng.str. 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 37.675,81 37.675,81
P5414200830Z Rw.Regensb.Str.zw.Breslauer u.Sühnekreuz 69946100 Invest.zuweis. Land 20.000,00 20.000,00
P5414200870U Georg-Silberhorn-Str.,Rad-/Gehweg 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 520,00
P5414219000U Genfer Straße, Geh- und Radweg 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 47.419,85 47.419,85
P5414219002U Genfer Straße, Geh- und Radweg 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 39.000,00 39.000,00
P5414219010U Insterburger Straße, Geh- und Radweg 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 787,12 787,12
P5414219012U Insterburger Straße, Geh- und Radweg 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 21.640,40 21.640,40
P5414219020U Insterburger Straße, Gehweg BP 4145 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 961,64 961,64
P5414219022U Insterburger Straße, Begrün. ohne Weg 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 64.824,66 64.824,66
P5414219100U Fahrradstraße Gleißhammerstraße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 100.000,00 100.000,00
P5414221030U Radnetz Nürnberg 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 118.912,94 118.912,94
P5414221060U Liegnitzer/Gleiwitzer Str. Radweg Bau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 210.067,99 210.067,99
P5414221080U Brettergartenstr. Schutzstreifen Bau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 177.322,55 177.322,55
P5414221082U Brettergartenstr. Schutzstreifen Begr 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 5.875,90 5.875,90
P5414221090U Schnieglinger Str. Radstreifen Bau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 74.065,27 74.065,27
P5414222021U Zählgeräte Radverkehr 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 326.325,56 326.325,56
P5414222030U Sandreuthstr., Leibnizstr. Radweg Bau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 289.293,59 289.293,59
P5414222040U Zollhausstraße Radweg 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 97.523,94 97.523,94
P5414500004U Otto-Bärnreuther-Strasse (CentraPark) 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 39.213,90 39.213,90
P5414500121U Milchhofareal Tullnaustr./Ostendstr. 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 79.472,08 79.472,08
P5414500640U St. Leonhard (Nord) 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 33.087,41 33.087,41
P5414500840U Bienweg ggü. Hs Nr. 34: Straßenbau 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 48.341,74 48.341,74
P5414501131U Kontumazg. zw. Prater- und Waltherstr. 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 24.451,66 24.451,66
P5414501160U Fürther Str. (DATEV) 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 164.485,97 164.485,97
P5414501162U Fürther Str. (DATEV) 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 198.503,04 198.503,04
P5414501332U Bielefelder Str. BP 4456 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 42,13 42,13
P5414501342U Nordostbahnhof BP 4318 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 21.167,78 21.167,78
P5414501472U B-Plan 4551 Großreuth h.d.V. Baum Wendeh 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 604,88 604,88
P5414501480U Georg-Strobel-Straße, Gießereigelände 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 22.719,54 22.719,54
P5414501512U BP4529 Wallensteinstr.Str.begl.grün 1 BA 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 3.741,43 3.741,43
P5414501522U Straßenbegleitgrün VEP Nr. 4626 Höfles 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 4.899,55 4.899,55
P5414501542U BP 4425 südl. Bielefelder Begleitgrün 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 19.718,92 19.718,92
P5414501552U Karl-Liebknecht-Straße, Straßenbegleitgr 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 8.817,77 8.817,77
P5414501562U BP 4551 Kilianstraße Straßenbegleitgrün 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 12.160,22 12.160,22
P5414501621U Verkehrssystem Altstadt Stufe 1,LSA 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 104.028,08 104.028,08
P5414501640U Nähe Eichstätter Str.Anb.Solnhofener Str 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 1.643,37 1.643,37
P5414501702U BP 4318 Nordostbahnhof, Begr. 2. BA 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 22.927,63 22.927,63
P5414518062U BP 4318 Nordostbahnhof, Begr. 3. BA 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 18.877,39 18.877,39
P5414518072U BP 4529 Wallensteinstr., Begr. 3. BA 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 16.298,33 16.298,33
P5414519012U Hans-Sachs-Platz - Ostseite 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 28.344,21 28.344,21
P5414519020U Feuerleinstraße und Mendelstraße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 10.893,57 10.893,57
P5414519022U Feuerleinstraße und Mendelstraße 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 87.724,36 87.724,36
P5414519023U Feuerleinstraße und Mendelstraße 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 17.811,86 17.811,86
P5414519052U BP 4529 Wallensteinstr., Begr. 4. BA 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 8.446,53 8.446,53
P5414519062U Kohlenhof Straßenbegleitgrün 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 5.893,48 5.893,48
P5414520012U BP 4529 Wallensteinstr., Begr. 5. BA 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 5.411,10 5.411,10
P5414520020U Josef-Streber-Weg 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 9.136,93 9.136,93
P5414521010U Am Tiergarten, BLS und FGÜ 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 94.328,82 94.328,82
P5414521012U Am Tiergarten, BLS und FGÜ 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 3.098,27 3.098,27
P5414521013U Am Tiergarten, BLS und FGÜ 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 4.000,00 4.000,00
P5414521022U BP 4214 Tafelgelände 1. BA 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 34.074,55 34.074,55
P5414521032U Bahnhofsplatz u. Hauptpost Begrün. 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 54.600,00 54.600,00
P5414522012U BP 4635 Hasenbuck I/Brunecker Str. 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 183.267,67 183.267,67
P5414522020U Hofwiesenweg Buch, Vorplatz FWGH 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 290.000,00 290.000,00
P5414522040U Dr.-Carlo-Schmid-Straße 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 43.471,97 43.471,97
P5414522052U BP 3644 Dresdener Straße 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 47.137,15 47.137,15
P5414522062U BP 4331 Merianstraße 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 16.256,42 16.256,42
P5414719101U Ern. LSA 955 Prinzregentenufer/Wassertor 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 45.652,73 45.652,73
P5414720021U Neubau LSA 520 Münch./Brunecker Str. 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 236.147,54 236.147,54
P5414721041U Ern. LSA 197 Äußere Bayr.Str./Nordostp. 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 34.034,00 34.034,00
P5414721071U LED-Umrüstung LSA 130 u. a. 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 199.564,90 199.564,90
P5414722001U Ern. LSA 421 Jansenbrücke 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 73.000,00 73.000,00
P5414722011U Ern. LSA 665 Buchen-schlag/Finkenbrunn 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 84.500,00 84.500,00
P5414722021U Ern. LSA 363 Eibacher Hptst. /Castellstr 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 55.000,00 55.000,00
P5414722031U Ern. LSA 510 Regensburger Str./ Obere Ba 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 45.000,00 45.000,00
P5414722051U Ern. VR Schnittstellen v. 24 LSA 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 384.062,01 384.062,01
P5414722061U Notstand LSA 822 Leyher Str. /Sigmundstr 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 25.979,10 25.979,10
P5414722071U LSA 724 und 416 VSR Anschluss 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 71.000,00 71.000,00
P5414722091U C900 Umrüstung 2.BA 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 310.638,64 310.638,64
P5414722101U Umbau LSA 560 AS Langwasser Süd 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 38.000,00 38.000,00
P5414722111U Ern. LSA 889 FSW Süd / Rothenburger Str. 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 45.000,00 45.000,00
P5414722121U Ern. LSA 658 Hafenstr./Rotterdamer Str. 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 15.281,14 15.281,14
P5414722131U Ern. LSA 432 Industrie-/Nopitschstr. 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 42.500,00 42.500,00
P5414722141U Ern.LSA 737 Adolf-Braun-/Muggenhofer Str 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 36.500,00 36.500,00
P5414722151U Ern.LSA 629 Hummelsteiner Weg/Wölckerns. 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 57.500,00 57.500,00
P5414722161U Ern. LSA 530 Frankenstr./Südkaserne 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 42.500,00 42.500,00
P5414722171U Ern. LSA 596 Beuthener Str. Höhe Nr. 41 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 25.100,00 25.100,00
P5414722181U Ern. LSA 358 Weißenburger Str. Rednitzst 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 40.500,00 40.500,00
P5414722191U Ern. LSA 534 Münchener Str. Bauernfeinds 69926551 Tiefbau-Verkehrs.SÖR 57.500,00 57.500,00
P5414900072U Hermann-Kesten-Ring, Restausbau 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 30.243,01 30.243,01
P5414919001U BP 4575 Schmalau-Ost, Hecke 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 18.732,00 18.732,00
P5414919032U BP 4288 Proeslerstr.: Ausgleichsgrün 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 441.378,97 441.378,97
P5415000564U BW 1.171 - Brücke Parsifalstaße 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 48.926,83 48.926,83
P5415000674U BW 1.413 Hans-Fellner-Str. ü. Gründlach 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 72.562,89 72.562,89
P5415019014U Gr. Dutzendteich Bau Grundablass 69926561 Tiefbau-Wald/WassSÖR 240.585,39
P5415220003U An den Fleischbänken; Stromanschluss 69926681 Tiefbau-StraßenbSÖR 16.694,45 16.694,45
P5418200002U Harnischschlag 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 256.949,84 256.949,84
P5418221010U Kilianstraße Buskap Langer Steig 69926501 Tiefbau-Str/PlätzSÖR 20.522,84 20.522,84
P5418518010U Stadtgrabenmauer überg. Planungsleist. 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 70.403,97 70.403,97
P5418721001U Süßheimweg – WC-Anlage 69926591 Tiefbau-Betriebs.SÖR 2.793,96 2.793,96
P5476517011U OP2017 K Elektro U1 Süd LS-BA 69926522 U-Bahninfrastr. 655 137.875,22 137.875,22
P5476517012U OP2017 L Trennung LWL U1 Süd 69926522 U-Bahninfrastr. 655 505.136,71 505.136,71
P5476517012U OP2017 L Trennung LWL U1 Süd 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 5.722,89 5.722,89
P5476518004U OP2018 D Weichen BW 70 - SR 69926522 U-Bahninfrastr. 655 99.485,10 99.485,10
P5476518005U OP2018 E Fahrtreppe MU, RA, ME 69926522 U-Bahninfrastr. 655 437.710,59 437.710,59
P5476518012U Brüstungserhöhungen U1/U2 69926522 U-Bahninfrastr. 655 230.250,34 230.250,34
P5476518013U Brüstungserhöhungen Anteil SÖR 69926522 U-Bahninfrastr. 655 100.000,00 100.000,00
P5476519002U U3 GA Trennung LWL 69926522 U-Bahninfrastr. 655 24.488,87 24.488,87
P5476519004U OP2019 D Notrufanlagen u. Komm.UB u. ZSL 69926522 U-Bahninfrastr. 655 1.476.181,48 1.476.181,48
P5476519004U OP2019 D Notrufanlagen u. Komm.UB u. ZSL 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 7.189,81 7.189,81
P5476519008U OP 2019 N Seh_u.Blindengerechte Ausstatt 69926522 U-Bahninfrastr. 655 689.458,69 689.458,69
P5476519008U OP 2019 N Seh_u.Blindengerechte Ausstatt 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 5.882,96 5.882,96
P5476519009U BW Inst.u.Raumumbauten 69926522 U-Bahninfrastr. 655 157.772,40 157.772,40
P5476519009U BW Inst.u.Raumumbauten 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 4.991,37 4.991,37
P5476520001U Weichentausch U1 Bf. Scharfreitering 69926522 U-Bahninfrastr. 655 645.047,45 645.047,45
P5476520001U Weichentausch U1 Bf. Scharfreitering 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 20.846,60 20.846,60
P5476520004U OP2020 C Weichenern.BW241RA Weiche 73 U2 69926522 U-Bahninfrastr. 655 129.532,01 129.532,01
P5476520004U OP2020 C Weichenern.BW241RA Weiche 73 U2 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 5.522,61 5.522,61
P5476520005U OP2020 D Brandschutzkonzepte 2. Teil 69926522 U-Bahninfrastr. 655 36.936,29 36.936,29
P5476520005U OP2020 D Brandschutzkonzepte 2. Teil 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 13.000,00 13.000,00
P5476520006U OP2020 E Gefahrenabwehr UB U1/U2 BOStrab 69926522 U-Bahninfrastr. 655 223.052,53 223.052,53
P5476521001U Fahrtreppenerneuerung LO SG 69926522 U-Bahninfrastr. 655 725.586,22 725.586,22
P5476521003U Erneuerung Lichtkuppeln RB RE 69926522 U-Bahninfrastr. 655 385.432,50 385.432,50
P5476521003U Erneuerung Lichtkuppeln RB RE 69986000 Periodenfr.Aufw.(I2) 1.567,50 1.567,50
P5476521004U Erneuerung TA BWI RUB 69926522 U-Bahninfrastr. 655 408.405,47 408.405,47
P5476521005U FT LO 328 Erneuerung 69926522 U-Bahninfrastr. 655 320.000,00 320.000,00
P5476521005U FT LO 328 Erneuerung 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 58.000,00 58.000,00
P5476522001U USV FM Räume WW, NO, WT 69926522 U-Bahninfrastr. 655 199.809,81 199.809,81
P5476522001U USV FM Räume WW, NO, WT 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 23.944,02 23.944,02
P5476522005U Biolog. Trennung Lösch-Trinkw. U1 69926522 U-Bahninfrastr. 655 225.000,00 225.000,00
P5476522005U Biolog. Trennung Lösch-Trinkw. U1 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 25.000,00 25.000,00
P5476522006U Anfinanz.U1 Gen.San. FR u. HA 69926522 U-Bahninfrastr. 655 36.000,00 36.000,00
P5476522006U Anfinanz.U1 Gen.San. FR u. HA 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 4.000,00 4.000,00
P5476522007U Maßn. UB, BOstrab Gefahrenabwehr U1/U2 69926522 U-Bahninfrastr. 655 237.500,00 237.500,00
P5476522007U Maßn. UB, BOstrab Gefahrenabwehr U1/U2 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 12.500,00 12.500,00
P5514501342U Nordostbahnhof BP 4318 Grünfl. 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 45.132,96 45.132,96
P5515422003U Spielplatz Platnersberg Kleinkinder 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 17.655,00 17.655,00
P5515600043U BP 4529 Grünflächen Wallensteinstraße 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 2.187,89 2.187,89
P5515618001U Platz am Beethovendenkmal/Hallertor 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 10.014,39 10.014,39
P5515618004U Veit-Stoß-Platz - Rodelhügel 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 102,47 102,47
P5515618007U Grünanlage Hohe Marter 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 50.546,43 50.546,43
P5515619001U Hummelsteiner Park - Nordareal Alteichen 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 88.678,58 88.678,58
P5515619002U BP 4288 Proeslerstr.: Begrünung 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 46.580,37 46.580,37
P5515620002U Grünfl. Platz der Opfer des Faschismus 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 2.091,54 2.091,54
P5515621001U Grünanlage Neubleiche - Bau 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 121.492,24 121.492,24
P5515621002U Hummelsteiner Park - Zugang Kleestraße 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 210.130,90 210.130,90
P5515919000U Spielplatz Lotharstraße 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 247.690,81 247.690,81
P5515919001U Spielplatz Wandererstraße/Eberhardshof 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 29.540,95 29.540,95
P5515919003U Spielplatz Obere/Untere Kieselbergstr. 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 73.806,06 73.806,06
P5515919004U Spielpl. Zweibrückener Str./Hohe Marter 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 36.843,93 36.843,93
P5515919005U Bolzplatz Austr. 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 182.600,95 182.600,95
P5515920001U Spielplatz Karl-Heller-Str. BP 4612 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 5.257,74 5.257,74
P5515921001U Spielpl. Langseestr./Alfelder Weg BP4642 69926581 Tiefbau-Sport/SpiSÖR 22.324,92 22.324,92
P5516000000U Kleingartenanlagen -Pauschale- 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 5,20 5,20
P5516021002U KGA Landgraben-Pfeil, Witschelstr. 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 7.186,08 7.186,08
P5516022002U KGA Oedenberger Str. Hangsicherung 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 8.671,16 8.671,16
P5516022003U KGA Oedenberger Str. - Schachtneubau 69926541 Tiefbau-Grün/ParkSÖR 14.595,48 14.595,48
P5518921011U Spielplatz Forstweiher Eibach Rutsche 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 25.535,90 25.535,90
P5518922010U Spielplatz Valznerweiher Spielkombi 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 18.035,98 18.035,98
P5518922011U KuKuK-Box Interim Westpark 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 40.000,00 40.000,00
P5518922013U Spielplatz KGV Pretzfelder Str., Geräte 69923000 Aufw.bewegl.Vermögen 17.860,00 17.860,00
P5532118001U Westfriedhof Toilettensanierung 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 1.127,00 1.127,00
P5532121001U Brücke Eichenwaldgraben 69926521 Tiefbau-Brücken(SÖR) 104.840,90 104.840,90
S5730000701F NürnbergMesse; Kapitalerhöhung 69922000 Aufw. Finanzanlagen 20.000.000,00 20.000.000,00
S6120105800F Hafen Nürnberg-Roth GmbH: Ladestraße 69922000 Aufw. Finanzanlagen 723.000,00 73.000,00

Haushaltsreste des Teilbudgets I2 - Baupauschale

übertragener Haushaltsrest (Version 1HR) übertragene Freigaben (Version 2HR)
Auftrag Bezeichnung Kostenart Bezeichnung Kostenart EUR EUR
C1110322016B Theresienstr. 7, Toilettensanierung 62320002 Gebäudeunter.-640/E 7.950,31 7.950,31
C1110322017B Hauptmarkt 18, Fenstersanierung Ost/Nord 62320002 Gebäudeunter.-640/E 16.278,55 16.278,55
C1110322018B Theresienstr. 7, Fenstersan. Innenhof 62320002 Gebäudeunter.-640/E 346.070,35 346.070,35
C1110322026B Bauhof 5, Sonnenschutz 62320002 Gebäudeunter.-640/E 242.142,70 242.142,70
C1110322027B Projekt ProcuRE 62320102 Gebäudetechnik-640/E 200,29 200,29
C1110322028B Brücke Zeltnerschloss, Ern. Brückenbelag 62320002 Gebäudeunter.-640/E 320.725,75 320.725,75
C1110323002B RegensburgerStr.410-414:Pelletheizung412 62320102 Gebäudetechnik-640/E 2.644,85 2.644,85
C1110323037B Rathausplatz 2, Instands. Behaimfassade 62320002 Gebäudeunter.-640/E 42.000,00 42.000,00
C1110324005B Burgstraße 4, Amtsgebäude, Ern. Aufzug 62320102 Gebäudetechnik-640/E 30.000,00 30.000,00
C1110324007B Fünferplatz2,Überarbeitung kl.Speisesaal 62320002 Gebäudeunter.-640/E 661,45 661,45
C2110322012B Hermann-Kolb-Straße 53: Dämmung/Fenster 62320002 Gebäudeunter.-640/E 399.441,12 399.441,12
C2110322014B Neunhofer Hauptstraße 73, Ziegeldach GS 62320002 Gebäudeunter.-640/E 208.931,87 208.931,87
C2110324003B Gebersdorfer Str. 175, Nachgründung 62320002 Gebäudeunter.-640/E 10.000,00 10.000,00
C2130322019B Sperberstr. 85 Ertücht. Kellerdecke TH 62320002 Gebäudeunter.-640/E 51.968,37 51.968,37
C2130324002B Herschelplatz 1, Dachsan. Mittelbau 62320002 Gebäudeunter.-640/E 6.629,02 6.629,02
C2130324006B Sperberstr. 85, Erneuerung Aussentreppe 62320002 Gebäudeunter.-640/E 10.081,31 10.081,31
C2170322023B Sulzbacher Str. 32, TH, Sanierung Decke 62320002 Gebäudeunter.-640/E 249.595,00 249.595,00
C2180324004B Bielingplatz 2, PVS, TH, Erneuerung RLT 62320102 Gebäudetechnik-640/E 29.750,00 29.750,00
C2310322020B BBZ, Äuß. Bayr. Str. 8, San. TG-Einfahrt 62320002 Gebäudeunter.-640/E 83.846,00 83.846,00
C2520322015B Hirschelg. 11, Tucherschloss Wärmeschutz 62320002 Gebäudeunter.-640/E 70.000,00 70.000,00
C2720323008B IMAX-Magazine: Austausch Fahrregalanl. 2 62320102 Gebäudetechnik-640/E 50.000,00 50.000,00
C3150324001B Hint.Bleiweiß.15: Dachsan. Seniorentreff 62320002 Gebäudeunter.-640/E 2.312,24 2.312,24
C3650322124B Herschelplatz 3, Kiga: Kellersanierung 62320002 Gebäudeunter.-640/E 178.468,23 178.468,23
C3660322025B Glockenhofstr. 9, Kiga:Fenstererneuerung 62320002 Gebäudeunter.-640/E 117.261,83 117.261,83
C4240322013B Ballspielhalle, San. Flachdach Umkleiden 62320002 Gebäudeunter.-640/E 70.845,99 70.845,99
P1110318035B Theresien 7:Einb. flächend. Brandme 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 673,62 673,62
P1110318050B Bauhof 5: Modernisierung Bauregistratur 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 514,94 514,94
P1110319004B VerwG, Klimatisierung Trausaal 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 192,90 192,90
P1110321004B Fünferplatz 2, Einbau BMA 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 269.084,86 269.084,86
P1110321004B Fünferplatz 2, Einbau BMA 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 19.670,10 19.670,10
P1110321012B Kita Kiste e.V.:Grundrissänderung im EG 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 37.193,84 37.193,84
P1110321012B Kita Kiste e.V.:Grundrissänderung im EG 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 34.727,85 34.727,85
P1110321026B Norishalle, Marientorgraben 8, BMA 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 60.000,00 60.000,00
P1110321026B Norishalle, Marientorgraben 8, BMA 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 11.000,00 11.000,00
P1110321031B Hauptmarkt 18, Abschl Fertigstellung BMA 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 82.272,45 82.272,45
P1110321031B Hauptmarkt 18, Abschl Fertigstellung BMA 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 6.344,42 6.344,42
P1110322031B Pilotprojekt Hauptmarkt 18, Büroumbau 69923001 Aufw.bewegl.Verm.640 14.797,35 14.797,35
P1260321030B Veilhofstr.30: Unterstellplatz Res ELW 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 45.506,45 45.506,45
P2110322033B Err. Toranlage, VS Neunhof. Hptstr. 73 69923001 Aufw.bewegl.Verm.640 34.569,50 34.569,50
P2520320011B Spielzeugmuseum, Umbau Foyer 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 69.827,69 69.827,69
P2610322005B Peuntgasse 5-7, Umbau Holzwerkstatt 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 354.783,92 354.783,92
P2610322005B Peuntgasse 5-7, Umbau Holzwerkstatt 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 68.471,46 68.471,46
P2610322029B Künstlerhaus Video-Einbruchmeld.anlage 69926401 Hochbaumaßnahmen 640 67.000,00 67.000,00
P2610322029B Künstlerhaus Video-Einbruchmeld.anlage 69950000 Akt.EL (Honorarverr) 13.000,00 13.000,00
P2710321052B Südpunkt, Pillenreuther Str. 147, PV 69923001 Aufw.bewegl.Verm.640 25.814,88 25.814,88
C2120322021B Schlößleinsgasse8,VS:San.Pausenhofbelag 62320002 Gebäudeunter.-640/E 44.830,19 44.830,19
C2120322021B Schlößleinsgasse8,VS:San.Pausenhofbelag 62330006 Tiefbau-Einzelm.kons 111.116,24 111.116,24
3.919.197,89

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 25.10.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (KostenS - KS), hier: Änderung des kommunalen

Kostenverzeichnisses (KommKVz) der Stadt Nürnberg

Anlagen: Änderungssatzung KVz

Sachverhalt (kurz): Aufgrund einer Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) wird das kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz) der Stadt Nürnberg (Anlage zu § 2 KS) um eine neue Tarifgruppe ergänzt, in der die Gebühren für die Betreuer-Registrierung, Entscheidung über die Vermutung der Sachkunde und weitere Sachverhalte geregelt werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Durch die Änderung des Kostenverzeichnisses werden geringfügige Mehrerträge erwartet.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das kommunale Kostenverzeichnis gilt für alle Personen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder anderen Diversity-Merkmalen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SHA

Gutachtenvorschlag: Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (KostenS – KS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 25.10.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (KostenS – KS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen

im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (KostenS – KS) vom 12. November 2001

(Amtsblatt S. 531), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2019 (Amtsblatt

S. 494)

Vom ………..………

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. S. 128), und auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBI. S. 385) folgende Satzung:

Art. 1

  1. In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „KostenS“ durch die Kurzbezeichnung „Kostensatzung“ ersetzt.

  2. In der Anlage (Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz) der Stadt Nürnberg) wird nach Tarifgruppe 12, Tarif-Nr. 122 folgende neue Tarifgruppe 5 eingefügt:

„Tarif- gruppe Tarif- Nr. Gegenstand Gebühr
5 Jugend, Familie und Soziales
51 Vollzug des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG)
510 Registrierung (§ 24 Abs. 5 Satz 1 BtOG) Im Einzelfall kann aus Gründen der Billigkeit von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. 200 Euro
511 Entscheidung über die Vermutung der Sachkunde (§ 7 Abs. 5 BtRegV); entspricht vollständiger Vornahme der Registrierung 200 Euro
512 Vorab-Bescheid (§ 7 Abs. 4 BtRegV) 100 Euro
513 Ablehnung des Antrages 20 bis 400 Euro
514 Ablehnung des Antrages wegen Unzuständigkeit kostenfrei
515 Rücknahme und Widerruf der Registrierung 15 bis 150 Euro
516 Rücknahme durch Antragssteller 15 bis 150 Euro
517 Registrierungen nach § 28 Abs. 2 BtOG, Registrierungen nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BtOG und unbefristete Registrierungen für Antragsteller, die nach § 33 BtOG vorläufig registriert sind je kostenfrei nach § 24 Abs. 5 Satz 4 Nrn. 1 bis 3 BtOG“

Art. 2

Diese Satzung tritt am 1. November 2023 in Kraft

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Luther-King-Str. 11, Haus für Kinder mit 2-gruppiger

Kinderkrippe und 1-gruppigem Kindergarten

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Durch ein neues Wohnbaugebiet in Nürnberg-Kornburg (Bebauungsplan 4202) und damit einhergehenden Bevölkerungszuwachs ist der Bedarf an Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenbereich stark angestiegen und kann mit den vorhandenen Einrichtungen vor Ort nicht mehr gedeckt werden.

Zur Deckung des erwarteten Bedarfs ist der Neubau einer zusätzlichen Einrichtung erforderlich. Das Grundstück, auf welchem der Neubau errichtet werden soll, ist aktuell unbebaut und liegt zwischen dem von-Nassau-Weg und der Schenkendorfstraße im Nürnberger Ortsteil Kornburg.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 4.988.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 4.988.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

H

Ref. V

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Luther-King-Str. 11, Haus für Kinder mit 2-gruppiger Kinderkrippe und 1-gruppigem Kindergarten" wird bestätigt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 4,988 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Luther-King-Str. 11, Haus für Kinder mit 2-gruppiger Kinderkrippe und 1-gruppigem Kindergarten

Die Maßnahme „Luther-King-Str. 11, Haus für Kinder mit 2-gruppiger Kinderkrippe und 1-gruppigem Kindergarten“ wurde im Jahr 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 15.01.2019 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Neubau eines Hauses für Kinder mit einer 2-gruppigen Kinderkrippe und einem 1-gruppigen Kindergarten.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Durch ein neues Wohnbaugebiet in Nürnberg-Kornburg (Bebauungsplan 4202) und damit einhergehenden Bevölkerungszuwachs ist der Bedarf an Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenbereich stark angestiegen und kann mit den vorhandenen Einrichtungen vor Ort nicht mehr gedeckt werden.

Zur Deckung des erwarteten Bedarfs ist der Neubau einer zusätzlichen Einrichtung erforderlich. Das Grundstück, auf welchem der Neubau errichtet werden soll, ist aktuell unbebaut und liegt zwischen dem von-Nassau-Weg und der Schenkendorfstraße im Nürnberger Ortsteil Kornburg.

Planung und Baubeschreibung

Die Einrichtung entsteht am Ende einer Sackgasse im Bereich des Wendehammers der von Süden kommenden Luther-King-Straße und grenzt an eine Grundschule. Das geplante Haus für Kinder und die Grundschule bilden eine zusammenhängende Allgemeinfläche inmitten des Wohngebietes.

Das nicht unterkellerte Gebäude gliedert sich in zwei Baukörper. Einen 2-geschossigen kompakten Hauptbaukörper in Ost-Westausrichtung und einen eingeschossigen unbeheizten Baukörper in Nord- Südausrichtung, in welchem untergeordnete Räume wie Kinderwagenraum, Geräteraum und Müllfläche platziert sind. Dieser stellt städtebaulich eine Abgrenzung zur nördlichen Wohnbebauung dar und schützt diese zusätzlich vor Lärmbelastung. Es entsteht ein winkelförmiger Baukörper, welcher sich mit dem Garten und dem Eingang zur östlich gelegenen Schule und dem öffentlichen Platz hin orientiert. Die Dächer sind als Flachdächer geplant, so dass die technisch notwendige Photovoltaikanlage sinnvoll untergebracht werden kann. Nach Abstimmungen mit dem Umweltamt werden beide Flachdächer als extensive Gründächer umgesetzt.

Das Gebäude ist aus Gründen der Nachhaltigkeit und der Klimaneutralität in Holzbauweise geplant. Als Dämmstoffe sind derzeit vorwiegend konventionelle Materialien geplant. Im Weiteren Planungsverlauf wird geprüft, ob alternativ nachwachsende Rohstoffe zum Einsatz kommen können.

Der sommerlichen Überhitzung wird u. a. durch Maßnahmen wie außenliegende Verschattung, Nachlüftungskonzept und Fenster mit Raffstores entgegengewirkt. Weshalb eine verbrauchskostenintensive aktive Kühlung über Klimageräte verhindert wird.

Die Gebäudehülle wird gemäß Passivhausanforderungen errichtet, also mit einem sehr guten Dämmstandard und wärmebrückenarmer Bauweise. Entsprechend den aktuellen „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen

der Stadt Nürnberg“ (Stand 02/2022) ist das Ziel, ein „KlimaPlus“-Gebäude zu errichten. Dies bedeutet, dass in der Jahresbilanz mehr Energie am Gebäude produziert als verbraucht werden soll. Die Energieerzeugung am Gebäude geschieht über eine PV-Anlage.

Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, da diese in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegenüber einer Geothermie-Anlage die bessere Prognose aufweist. Die Auflagen, welche für die Aufstellung und den Betrieb von Wärmepumpen bestehen, werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Die Beleuchtung wird gemäß den städtischen Standards energiesparend über LED mit Präsenz- sowie Tageslichtsteuerung erfolgen.

Die Barrierefreiheit wird durch ebenerdigen Zugang, Aufzug, behindertengerechte Toilette und entsprechende Bewegungsflächen sichergestellt.

Der Freibereich wird naturnah und mit unterschiedlichen Zonen geplant. So wird es einen Eingangsbereich, im Osten einen Spielbereich für die Krippenkinder, im Süden einen Spielbereich für die Kindergartenkinder, im Westen einen wilden Winkel und im Norden ein schmales, freies Spielfeld geben.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 4,988 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten. Die vorgelegte Kostenberechnung wurde von Rpr im Rahmen des BIC-Verfahrens geprüft. Von Prüfungsseite wird empfohlen, die Gesamtbaukosten in Höhe von 4,988 Mio. € als Kostenobergrenze festzulegen.

Für den Neubau dieser Jugendhilfeeinrichtung erhält die Stadt Nürnberg voraussichtlich eine Zuweisung nach Art. 10 FAG in Höhe von 2,11 Mio. €.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: bis 2023: 270.000 € (bereits zur Verfügung gestellte Planungsmittel) 2024: 2.500.000 € 2025: 2.218.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 4,988 Mio. €

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Es fallen keine Folgekosten an, da das Gebäude nach Fertigstellung an einen freien Träger übergeben wird.

Zeitliche Umsetzung

Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im Frühjahr 2024 zu rechnen. Die Fertigstellung wird voraussichtlich bis Ende 2025 erfolgen.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Wehranlage Neuwerk - Abbruch der Neuwerksruine

mit Neuwerksteg (BW 1.436) und Ersatzneubau Neuwerksteg

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Die Maßnahme Wehranlage Neuwerk besteht grundsätzlich aus zwei Teilvorhaben: der Ruine Neuwerk (eine ehemalige Stauanlage in der Rednitz) und dem zugehörigen Neuwerksteg. Die Stauanlage soll aufgelassen und als Sohlrampe ökologisch aufgewerteter Teil des Gewässers werden. Der Neuwerksteg soll an gleicher Stelle erneuert werden.

Da sich die Gesamtmaßnahme in einem sensiblen Naturraum befindet, waren auch entsprechende Eingriffsuntersuchungen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu planen. Diese sind mit der Ausführung umzusetzen.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 5.400.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Wehranlage Neuwerk - Abbruch der Neuwerksruine mit Neuwerksteg (BW 1.436) und Ersatzneubau Neuwerksteg" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 5,4 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Wehranlage Neuwerk - Abbruch der Neuwerksruine mit Neuwerksteg (BW 1.436) und Ersatzneubau Neuwerksteg

Die Maßnahme „Wehranlage Neuwerk - Abbruch der Neuwerksruine mit Neuwerksteg (BW 1.436) und Ersatzneubau Neuwerksteg“ wurde im Jahr 2018 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 15.01.2019 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Abbruch der Neuwerksruine und des dazugehörigen Neuwerkstegs und einen Ersatzneubau für den Neuwerksteg.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Die Wehranlage Neuwerk befindet sich am Fluss-Kilometer 11,114 der Rednitz im Verwaltungsgebiet der Stadt Nürnberg, an der Grenze zur Stadt Stein. In unmittelbarer Nähe unterhalb der Anlage überquert die Fußgängerbrücke „Neuwerksteg“ die Rednitz.

Die Stau- und Triebwerksanlage Neuwerk an der Rednitz wurde im Jahr 1940 durch eine Explosion zerstört und nicht mehr aufgebaut. Die Stadt Nürnberg erwarb im Jahr 1962 die Grundstücke der ehemaligen Anlage Neuwerk. Die zerstörte Stauanlage Neuwerk befindet sich in einem sehr schlechten Bauzustand. Eintiefungen im Oberwasser sowie Auskolkungen im Unterwasser sind bereits erkennbar. Die Stauanlage soll daher aufgelassen, ökologisch umgebaut und Teil des Gewässers werden.

Der im Jahr 1970 errichtete Neuwerksteg, bestehend aus Stahlträgern mit Holzbelag, gelagert auf Holzpfeilern und Stahlbetonwiderlagern, befindet sich ebenfalls in einem schlechten Zustand. Ein Neubau der Rad- und Fußbrücke ist aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich. Die Bestandsbrücke soll abgerissen und ein Ersatzneubau soll errichtet werden.

Planung und Baubeschreibung

Nach Beseitigung und Sanierung der Wehranlage übernimmt das staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg den Unterhalt sowie alle wasserrechtlichen Verpflichtungen der Anlage, da die Rednitz ein Gewässer erster Ordnung ist.

Nach dem Abriss der Bestandsbrücke ist als Neubau ein zweifeldriges Bauwerk geplant, welches mit dem großen Brückenfeld (Spannweite 36 m) die Rednitz und mit dem kleinen Brückenfeld (Spannweite 21 m) das Vorland überspannt. Die lichte Brückenbreite soll auf Grund der hohen Frequentierung von derzeit 3,00 m auf 4,00 m vergrößert werden.

Das Haupttragwerk der Brücke bilden seitlich neben der Fahrbahn angeordnete Fachwerkträger aus stählernen Rundrohren. Der Obergurt der Fachwerkträger wird als Bogen ausgeführt, so dass das Fachwerk an den Auflagern auf null ausläuft. Der Untergurt und somit auch die Fahrbahn weisen ebenfalls eine leichte Krümmung auf, um Regenwasser auf dem geschlossenen Belag ausreichend abführen zu können.

Für den Fahrbahnbelag soll ein geschlossener Belag zum Einsatz kommen, der eine deutlich höhere Lebensdauer aufweist als der bisher für solche Brücken verwendete Holzbelag. Aus den o. g. Abmessungen ergibt sich eine nutzbare Brückenfläche von 256,5 m².

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 5,4 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:

bisher bereitgestellte Mittel: 600.000 € 2024: 1.300.000 € 2025: 3.500.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 5,4 Mio. €

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Es entstehen Folgekosten für Personal und Unterhalt i. H. v. ca. 73.500 € jährlich.

Zeitliche Umsetzung

Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im Herbst 2024 zu rechnen, die Fertigstellung wird voraussichtlich im Ende 2026 erfolgen.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

315 3 1 0 C a s n te 300 e lls a b R tra el gr ö te ß e H a s n b e 3 0 5 c e 3 0 0 k s tra a ß st r e ß ß e st a ei r t G S r e g r u b n e d n g a st e B r k er w u e N Rednitz 003 503 503 © Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung 003 Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet 013 Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Datenauszug Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht Erstellt für Maßstab1:3 000 geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der 0 120 513 dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher m Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Erstellungsdatum 04.08.2023 Ersteller Hilburger, Nico
Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Datenauszug Erstellt für Maßstab1:3 000 0 120 m Erstellungsdatum 04.08.2023 Ersteller Hilburger, Nico

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die

Rednitz (BW 1.428)

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Die 1957 errichtete Rennmühlbrücke überquert die Rednitz im Zuge der Rennmühlstraße als Gemeindestraße und verbindet den Nürnberger Stadtteil Katzwang mit der S-Bahnhaltestelle Nürnberg-Katzwang sowie weiterführend mit dem Schwabacher Stadtteil Limbach.

Direkt im Norden grenzt auf östlicher Seite ein Bauensemble mit einer denkmalgeschützten Wehrkirche als Zentrum an. Im direkten Umfeld des Bauwerks befindet sich ein Wehr.

Das Bestandsbauwerk befindet sich derzeit in einem sehr schlechten Zustand und weist eine Bauwerksnote von 3,4 (von max. 4,0) auf. Sie ist auf 12 t beschränkt und die Fahrspuren sind durch Baken eingeengt. Es liegt eine statische Überbeanspruchung des Überbaus vor. Aus verkehrssicherheitstechnischen und auch wirtschaftlichen Gründen ist ein Ersatzneubau erforderlich.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 16.500.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz (BW 1.428)" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 16,5 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz (BW 1.428)

Die Maßnahme „Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz (BW 1.428)“ wurde im Jahr 2017 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 05.12.2017 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den Abbruch des Bestandsbauwerks (BW 1.303) und den Bau einer Ersatzbrücke.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Die 1957 errichtete Rennmühlbrücke überquert die Rednitz im Zuge der Rennmühlstraße als Gemeindestraße und verbindet den Nürnberger Stadtteil Katzwang mit der S-Bahnhaltestelle Nürnberg-Katzwang sowie weiterführend mit dem Schwabacher Stadtteil Limbach.

Das Bauwerk befindet sich im Überschwemmungs-, Landschaftsschutz und Natura 2000 FFH Schutzgebiet. Direkt im Norden grenzt auf östlicher Seite ein Bauensemble mit einer denkmalgeschützten Wehrkirche als Zentrum an. Im direkten Umfeld des Bauwerks befindet sich ein Wehr. Auf südlicher Seite schließt im Bereich eines mittleren Pfeilers eine befestigte Sohle als Überlaufmöglichkeit der Rednitz an. In unmittelbarer Umgebung sind außerdem Anlagen der Stadtentwässerung.

Das Bestandsbauwerk befindet sich derzeit in einem sehr schlechten Zustand und weist eine Bauwerksnote von 3,4 (von max. 4,0) auf. Sie ist auf 12 t beschränkt und die Fahrspuren sind durch Baken eingeengt. Es liegt eine statische Überbeanspruchung des Überbaus vor. Aus verkehrssicherheitstechnischen und auch wirtschaftlichen Gründen ist ein Ersatzneubau erforderlich.

Durch den Ersatzneubau werden die vorhandenen Stand- und Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit der Brücke auf längere Zeit gesichert. Der Rad-/ und Fußweg wird auf und im Umfeld der Brücke verbreitert.

Planung und Baubeschreibung

Die zukünftige Verkehrsbelastung wird vom Verkehrsplanungsamt der Stadt Nürnberg mit bis zu rd. 17.000 Kfz pro Tag, davon ca. 600 Kfz über 2,8 t gerechnet. Seitens der städtischen Verkehrsplanung ist daher ein veränderter Straßenquerschnitt mit breiteren Fahrbahnstreifen und angepassten Gehwegen für das zukünftige Bauwerk vorgesehen.

Gegenüber dem Bestand vergrößert sich die Fahrbahnbreite von 6,0 m auf 7,2 m und die Breite zwischen den Geländern von 8,60 m auf 11,20 m. Die Anpassung der Rennmühlstraße an das neue Brückenbauwerk erfolgt in dem Bereich zwischen der Einmündung Johannes-Brahms-Straße und der Einmündung zur Wolkersdorfer Straße. Insgesamt werden hierbei ca. 140,0 m Straße im Vollausbau (inkl. der Einmündung zur Straße Am Waldrand) neu hergestellt. Im Anschluss an den Vollausbau werden ortseinwärts (bis zur Einmündung Johannes-Brahm-Straße) auf einer Länge von ca. 55,0 m der Straßenoberbau erneuert.

Für den Ersatzneubau der Rennmühlbrücke ist bauzeitlich eine Vollsperrung der Rennmühlstraße erforderlich. Der motorisierte Individualverkehr muss deshalb großräumig umgeleitet werden. Dabei

ist eine Umleitung über die Hirschenholzstraße östlich des Bauvorhabens geplant. Die Umleitung der Fußgänger ist v. a. aus naturschutzfachlichen Gründen nur über die bestehende Fußgängerbrücke im Zuge der Ellwanger Straße möglich. Die Errichtung einer Behelfsumfahrung für den Landwirtschaftsverkehr ist ebenfalls nicht sinnvoll, da diese mit hohen Kosten und beträchtlichen Eingriffen in umweltschutzrelevante Bereiche verbunden wäre. Für den ÖPNV ist in der Bauzeit eine Buswendeschleife an der neuen Haltestelle Nürnberg, Katzwang Sportplatz (Buslinie 83) erforderlich.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 16,5 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:

bisher bereitgestellte Mittel: 630.000 € 2024: 470.000 € 2025: 8.100.000 € 2026: 7.300.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 16,5 Mio. €

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Es entstehen Folgekosten für Personal und Unterhalt i. H. v. ca. 258.000 € jährlich.

Mögliche Zuwendungen wurden von der Regierung von Mittelfranken in Aussicht gestellt. Eine Einschätzung über die Höhe der Förderung ist derzeit noch nicht möglich.

Zeitliche Umsetzung

Die Bauzeit für die Herstellung des Ersatzneubaus inkl. Abbruch des Bestandsbauwerks beträgt ca. 18 Monate. Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im Frühjahr 2025 zu rechnen, die Fertigstellung wird voraussichtlich Ende 2026 erfolgen. Begleitmaßnahmen für den Umleitungsverkehr sollen bereits ab Herbst 2024 ausgeführt werden.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

N J 320 a o s h b a n a n c h e e s r - B W r e g 3 1 5H a h m 3 2 0 ndorferStraße a s Pen z e n - W 3 1 0 s - T r S t r G o a a ld o u ß lk t m e r s - S t r a e a r k d o ß e s traße r f e r 320 S t r a 023 ß e 503 Straße A Greuther n e m o n e e ß n a str s t ü hl Am Waldrand r a m ß n n e Straße e R olf - W N Hugo- e 320 R u 320 e 3 s d 0 2 e n s it e z r S © Stadt Nürnberg t r a Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung ß Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet e Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Datenauszug Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht Erstellt für Maßstab1:3 000 geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der 0 120 dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher m Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Erstellungsdatum 04.08.2023 Ersteller Hilburger, Nico
Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Datenauszug Erstellt für Maßstab1:3 000 0 120 m Erstellungsdatum 04.08.2023 Ersteller Hilburger, Nico

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Generalsanierung und Umgestaltung Heinickeplatz

mit angrenzenden Verkehrsflächen

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Der Heinickeplatz liegt im Quartier Eberhardshof/Muggenhof und ist Teil des Stadterneuerungs-gebietes Nürnberger Weststadt. Das Ziel des derzeit stattfindenden Erneuerungsprozesses ist es, den Stadtteil ganzheitlich weiterzuentwickeln und die Lebensund Arbeitsbedingungen der Menschen im Gebiet zu verbessern.

Der Heinickeplatz ist etwa 0,5 Hektar groß und gilt als Nachbarschaftspark. Damit soll er den Quartiersbewohnern und Quartiersbewohnerinnen in einem Umfeld von rund 400 Meter als wohnungsnahe Grün- und Erholungsfläche dienen. Der Stadtteil Eberhardshof/Muggenhof ist ein dicht bebautes und stark versiegeltes Viertel, das nur wenige solcher Flächen beherbergt. Der gut erreichbare Quartiersplatz nimmt daher eine wichtige Funktion im Freiraumnetz der Weststadt ein und dient als zentrale Anlaufstelle für viele Menschen.

Der Quartiersplatz ist über die Jahre durch den hohen Nutzungsdruck heruntergekommen und besitzt derzeit nur wenig Aufenthaltsqualität und kaum ein Nutzungsangebot. Es ist deshalb eine dringend notwendige und weitreichende Generalsanierung durchzuführen.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.880.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Generalsanierung und Umgestaltung Heinickeplatz mit angrenzenden Verkehrsflächen" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 1,880 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Generalsanierung und Umgestaltung Heinickeplatz mit angrenzenden Verkehrsflächen

Die Maßnahme „Generalsanierung und Umgestaltung Heinickeplatz mit angrenzenden Verkehrsflächen“ wurde im Jahr 2022 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 13.12.2022 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst die Sanierung und Umgestaltung des Heinickeplatzes sowie Bereiche der angrenzenden Johann-Sebastian-Bach-Straße und Gehwegbereiche der Muggenhofer- und der Pestalozzistraße.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Der Heinickeplatz liegt im Quartier Eberhardshof/Muggenhof und ist Teil des Stadterneuerungsgebietes Nürnberger Weststadt. Das Ziel des derzeit stattfindenden Erneuerungsprozesses ist es, den Stadtteil ganzheitlich weiterzuentwickeln und die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen im Gebiet zu verbessern. In der Praxis sollen dazu Projekte umgesetzt werden, die wichtige Freiraumbedarfe in den Quartieren decken und Entwicklungsimpulse setzen.

Der Heinickeplatz ist etwa 0,5 Hektar groß und gilt als Nachbarschaftspark. Damit soll er den Quartiersbewohnern und Quartiersbewohnerinnen in einem Umfeld von rund 400 Meter als wohnungsnahe Grün- und Erholungsfläche dienen. Der Stadtteil Eberhardshof/Muggenhof ist ein dicht bebautes und stark versiegeltes Viertel, das nur wenige solcher Flächen beherbergt. Der gut erreichbare Quartiersplatz nimmt daher eine wichtige Funktion im Freiraumnetz der Weststadt ein und dient als zentrale Anlaufstelle für viele Menschen.

Entstanden ist die Grünanlage an der Heinickestraße gegen Ende der 40er Jahre. Eine umfassende Sanierung mit Neugestaltung des Spielplatzes hat zuletzt zu Beginn der 90er Jahre stattgefunden. Über die Jahre ist der Quartiersplatz durch hohen Nutzungsdruck heruntergekommen und besitzt derzeit nur wenig Aufenthaltsqualität und kaum ein Nutzungsangebot.

Planung und Baubeschreibung

Der Heinickeplatz soll durch ein zeitgemäßes und erweitertes Nutzungsangebot, schönere Aufenthaltsbereiche und einen neuen Spielplatz attraktiver gestaltet und zu einem identitätsstiftenden Quartiersplatz entwickelt werden.

Gleichzeitig werden mit der neuen Planung wichtige übergeordnete Ziele verfolgt. Dazu zählen unter anderem die Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit, die Förderung nachhaltiger Mobilität und die Umsetzung wesentlicher Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel. In Bezug auf Letzteres soll die Chance genutzt werden, möglichst große Flächen zu entsiegeln und ein Regenwassermanagement nach dem Schwammstadtprinzip umzusetzen. Anfallendes Niederschlagswasser wird zu diesem Zweck in die Grünanlage geleitet, steht damit den bestehenden und neu angelegten Vegetationsflächen zur Verfügung und muss nicht im Kanal abfließen und geklärt werden. Dadurch verringern sich der Wasserverbrauch im Unterhalt und die Kosten für die Wasseraufbereitung. Zugleich verbessert sich das Mikroklima im Viertel.

Neben der zentralen Grünanlage soll deshalb auch der angrenzende Straßenraum der Johann- Sebastian-Bach-Straße als wichtige Grünverbindung in den Landschaftsraum Pegnitzaue teilentsiegelt, begrünt und zu einem verkehrsberuhigten und Bereich umgebaut werden.

Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Neudefinition des Aufenthalts- und Aktivitätsbereichs auf der bestehenden Straßenfläche der Heinickestraße entlang des Schulgebäudes. Entlang der Vorgartenmauer des Gebäudes sind Schnitthecken mit vorgelagerten Pflanzflächen und Sitzgelegenheiten vorgesehen. Die bestehende Asphaltfläche wird neu zugeschnitten und bleibt als Wegeverbindung und Aktivitätsbereich bestehen. Südlich angrenzend wird ein Band von baumüberstandenen Aufenthaltsbereichen entstehen, in denen Bänke und Tische zum Verweilen einladen und Tischtennisplatten, Bouleplatz, Bodentrampolin und ein Karussell für Aktivität und geselliges Zusammensein zur Verfügung stehen. Das Band wird durch Pflanzinseln aufgelockert.

Die Basis der Anlage als baumüberstandene Rasenfläche bleibt erhalten. Ein neues Netz aus schmalen Wegen erschließt die Grünfläche und verbindet den nördlichen Aktivitätsbereich mit den Gehwegen und Parkeingängen auf den anderen Seiten. Der Spielplatz im Osten des Platzes wird saniert und erweitert. Neben inklusiven Spielelementen finden sich hier zukünftig ein Naturspielbereich, ein Sandund Wasser-Matsch-Bereich sowie weitere Spielgeräte als Ergebnis der Kinderbeteiligung und außerdem zusätzliche Sitzgelegenheiten. Die ruhigen Sitzbereiche im Westen des Platzes im Schatten des Baumbestandes werden ebenfalls neugeordnet und gestalterisch aufgewertet.

Die Zugänge zum Park werden stärker akzentuiert und mit zusätzlichen Ausstattungen wie Fahrradständern und Sitzdecks ergänzt. Entlang der Pestalozzi-Straße ersetzen Längsparker die bisherigen Senkrechtparker und ermöglichen dadurch eine Verbreiterung des viel zu schmalen Gehwegs und die Integration der Stammfüße der Bäume in Grünbereiche. Entlang der Muggenhofer Straße ersetzt ein Versickerungsstreifen für das Oberflächenwasser die Längsparkplätze. Die Johann-Sebastian-Bach-Straße erfährt eine grundlegende Neugestaltung. Das bisher zwischen 14,70 m und 15,90 m breite Straßenprofil wird deutlich reduziert und zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet, der in die Pegnitzauen führt. Entlang der Fassaden der denkmalgeschützten Wohnhäuser werden ebenso wie vor den Gebäuden im nördlichen Bereich bepflanzte Vorbereiche angeordnet. Die bisher unstrukturierten Längsstellplätze werden reduziert und als Senkrechtparker im nördlichen Bereich der Straße angeordnet.

Die Neuanlage verbessert die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit der gesamten Anlage. Alle Übergänge in den Fußwegen werden schwellenlos ausgebildet und Gelenkflächen durch Belagswechsel kenntlich gemacht. Der Umbau der Johann-Sebastian-Bach-Straße als verkehrsberuhigter Bereich ermöglicht allen eine gleichberechtigte Nutzung. Im Besonderen sind hier auch die Kinder des angrenzenden Zentrums für Hörgeschädigte zu nennen, die die Straße als Schulweg nutzen. Eine Markierung auf der Straßenfläche soll hier die besondere Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen. Die neuen Ausstattungselemente im Park sollen die Nutzbarkeit für alle ermöglichen.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 1,880 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen

notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:

bisher bereitgestellte Mittel: 121.000 € 2024: 530.000 € 2025: 1.100.000 € 2026: 1.000 € 2027: 62.000 € 2028: 66.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 1,880 Mio. €

Die Finanzierung erfolgt teilweise aus vorhandenen Haushaltsresten des Ansatzes „Stadterneuerung Weststadt“. Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Es entstehen Folgekosten für Unterhalt i. H. v. ca. 42.000 € jährlich.

Mögliche Zuwendungen wurden von der Regierung von Mittelfranken in Aussicht gestellt. Eine Einschätzung über die Höhe der Förderung ist derzeit noch nicht möglich.

Zeitliche Umsetzung

Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist Mitte 2024 zu rechnen, die Fertigstellung wird voraussichtlich im Jahr 2025 erfolgen.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

S ü ß h e im w e g e ß a r t s ai ol c Ni P e g n e itz ß a r st e g ß n a zi r t rt S o - G L c h e rtrudstraß a B n - e a ti s e a ß b a e r S s t n - e r n Hill a h P ß e F a hrradstraße J o e M u g e y e rs e r s t r a t r a ß e zi s t r a ß g e n h o fe tra ß e e g G robestraßem n s o z r S R n al tra a s t ß ß e F h u P e e st r a ü rth e r S S c a ß e mili a n tra r t e ß e r s © S t a d t N ü r n b e r g xi S t r a ß S p o h G D a e r o s b te a l s l u i s n d g a t d e e n r : F B lu a r y k e a r r is te c h a e ls V E e i r g m e e n s tu s m un s g n s a v c e h r w w e a i l s tu n n ic g ht geeignet M a t r a ß e - s n r Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Datenauszug rt ei e e m - Kl b u r g ß e F ge ü e r i r g e n c e h t t . s D ve a r s b i D n a d t li u c m he d A e u s s A k u ü s n d ft r e u c u k n s d s z t u e r ll t M n a ic ß h e t n d t e n n a h A m kt e u a is l t it ä d t e s r s A ta u n s d d r d u e c r k nicht E 0 rstellt für Maßstab1:3 000 120 M a n n s a dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher m a g r d uS t Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Erstellungsdatum 09.08.2023 A A Ersteller Hilburger, Nico
Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. t s Datenauszug rt e n Erstellt für Maßstab1:3 000 n a 0 120 M m Erstellungsdatum 09.08.2023 Ersteller Hilburger, Nico

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Lichtsignalanlage (LSA) Schafhofstraße

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Seitens der Bürger und Bürgerinnen gibt es immer wieder Beschwerden, dass die Straßen an der Kreuzung Schafhofstraße/ Neumeyerstraße wegen der hohen Verkehrsbelastung schwer zu überqueren sind. Querungshilfen, wie Fußgängerschutzinseln oder Fußgängerüberwege, sind nicht vorhanden. Der Knotenpunkt wird auch von Schulkindern auf dem Weg zur Paul- Moor-Schule überquert.

In Spitzenzeiten kommt es am Knoten Neumeyerstraße/Schafhofstraße zu einer Überlastung und Rückstau. Fahrzeuge können schwerlich in oder aus der Neumeyerstraße einbiegen. Die Buslinien 30 und 31 werden mitunter stark behindert. Neben der Überlastung wurde auch eine massiv unruhige und hektische Verkehrssituation festgestellt.

Es ist daher der Bau einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung notwendig, um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern.

Zur Feststellung der MIP-Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 795.000 € Folgekosten 5.162 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 795.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "LSA Schafhofstraße" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 795.000 € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und der ggf. zukünftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Lichtsignalanlage (LSA) Schafhofstraße

Die Maßnahme „LSA Schafhofstraße“ wurde im Jahr 2019 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 10.12.2019 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst die Errichtung einer Lichtsignalanlage und einen damit erforderlichen Umbau des Straßenzuges Schafhofstraße zwischen Neumeyerstraße und Äußere Bayreuther Straße.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Seitens der Bürger und Bürgerinnen gibt es immer wieder Beschwerden, dass die Straßen an der Kreuzung Schafhofstraße/ Neumeyerstraße wegen der hohen Verkehrsbelastung schwer zu überqueren sind. Querungshilfen, wie Fußgängerschutzinseln oder Fußgängerüberwege, sind nicht vorhanden. Der Knotenpunkt wird auch von Schulkindern auf dem Weg zur Paul-Moor-Schule überquert.

In Spitzenzeiten kommt es am Knoten Neumeyerstraße/Schafhofstraße zu einer Überlastung und Rückstau. Fahrzeuge können schwerlich in oder aus der Neumeyerstraße einbiegen. Die Buslinien 30 und 31 werden mitunter stark behindert. Neben der Überlastung wurde auch eine massiv unruhige und hektische Verkehrssituation festgestellt. Der Bau einer Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung ist notwendig, um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern.

Planung und Baubeschreibung

Am Knoten Neumeyerstraße/Schafhofstraße wird eine neue Lichtsignalanlage gebaut. Diese wird in energiesparender LED-Technik ausgeführt und außerdem blindengerecht ausgestattet.

Für den Neubau der Lichtsignalanlage werden für die Verkabelung der LSA an allen vier Knotenarmen Straßenübergänge hergestellt. Im Gehwegbereich werden ebenfalls Aufgrabungs- und Verrohrungsarbeiten ausgeführt. Für die blindengerechte Ausstattung werden die LSA-Maste in Mittelaufstellung gesetzt. Zudem werden ein taktiles Blindenleitsystem verlegt und die Randsteinlinien angepasst.

Die LSA wird mit einer Verkehrsabhängigkeit ausgestattet, um die bisher sehr hohen Zeitverluste der Buslinien 30 und 31 zu minimieren. Da die Ampelanlage Bayreuther Straße/Schafhofstraße unmittelbar angrenzt, muss diese ebenso mit einer Busbeschleunigung ausgestattet werden, damit die Beschleunigungseffekte der LSA Neumeyerstraße/Schafhofstraße vollständig genutzt werden können. Die vorhandene Busspur wird dadurch entbehrlich und es kann in diesem Abschnitt der Schafhofstraße Richtung Norden ein Radstreifen markiert werden.

Im Zuge der Realisierung des Projektes soll auch eine Deckensanierung durchgeführt werden. Bedingt durch diese und durch das Anlegen eines Radstreifens wird die Straßenmarkierung erneuert.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 795.000 €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend

beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:

2024: 650.000 € 2025: 120.000 € 2026: 25.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 795.000 €

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden.

Aufgrund der neuen ÖPNV-Beschleunigung der Buslinien 30 und 31 kann ein Zuschussantrag bei der Regierung von Mittelfranken gem. RZÖPNV gestellt werden. Vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides nach RZÖPNV können voraussichtlich Fördermittel aus dem GVFG, BayÖPNVG und BayFAG abgerufen werden. Es werden derzeit Zuwendungen i. H. v. 138.000 € erwartet.

Zeitliche Umsetzung

Mit dem Beginn der Maßnahme ist Mitte 2024 zu rechnen. Die Fertigstellung soll im 1. Halbjahr des Jahres 2026 erfolgen.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

K u E s c h e H ilt p o lt s S t r a ß e n r e u t h e r B e tz e n a u e r S tra t e in e r S S tr a ß n e s te in e ß tra r e ß e 212 Hiltpoltsteiner 32 Straße 31, 3 30, 0 , 3 Neumeyerstraße 1 G e e ß b a e r St Schafhofstraße r t W s is s m ut h er t r a ß a n n p B a yr e nstr a ß e e la e tz a ß er e Haeberlei str ß n u n Ä a m s s Wi S c h a f h o f s t r a ß © Stadt Nürnberg e Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung 3 2 Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet P ir n Paul-Moor-Schule a Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Datenauszug e r Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht Erstellt für Maßstab1:3 000 S tr geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der 0 120 a ß e d A a u r f g g e a s b t e e n ll t z e u n l ä In s f s o ig rm . D at ie io n W d e a it r e . r N ga u b tz e u n is g t i i m st R au a s h s m ch e l n ie d ß e li r c h N u z u tzs r u t E nr r ga fü s ß b llu e en d g in d g i u e n n g s e tl n ic h m e ö r g lich. E r s t e l l u ngsdatum 0 9 . 0 8 . 2 0 2 3 m B e n n o E r s t e l l e r H il b u r g e r , Nic o
Paul-Moor-Schule Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der d a r g e s t e ll t e n In f o rm at io n d a r . N u tz u n g i st au s s ch l ie ß li c h z u r E r fü llu en g d i e n s tl ic h e r A u f g a b e n z u l ä s s ig . D ie W e it e r ga b e is t i m R a h m e n d e r N u tzs u t nr ga s ß b e d in g u n g e n m ö g lich. B e n n o Datenauszug Erstellt für Maßstab1:3 000 0 120 m Erstellungsdatum 09.08.2023 Ersteller Hilburger, Nico

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Generalsanierung und Erweiterung Giraffenhaus

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Das bestehende Giraffenhaus ist weitestgehend nicht gedämmt, was u.a. zu massiven Feuchteschäden an den Außenwänden geführt hat. An der Südfassade sind die Fußpunkte der Stützen durch Korrosion stark geschädigt. An den Innenwänden und diversen Betonbauteilen zeichnen sich deutliche Risse ab. Die Baukonstruktion, das Tragwerk und die Standsicherheit müssen daher in regelmäßigen Abständen von einem Sachverständigen untersucht und überprüft werden.

Im Rahmen der notwendigen Sanierung des Hauptgebäudes muss außerdem die Fläche für die Tierhaltung deutlich erweitert werden, da sie nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht. Hierfür ist im Süden ein Anbau geplant, der die Bewegungsfläche für die Giraffen erweitert.

Um eine weitere, für die Zukunft rechtlich zulässige, Giraffenhaltung im Tiergarten sicherzustellen, ist eine Generalsanierung des Bestandsgebäudes und ein Erweiterungsbau unerlässlich.

Zur Feststellung der MIP-Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 6.665.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

H

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Generalsanierung und Erweiterung Giraffenhaus" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 6,665 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Generalsanierung und Erweiterung Giraffenhaus

Die Umsetzung der Maßnahme „Generalsanierung und Erweiterung Giraffenhaus“ wurde im Jahr 2022 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 13.12.2022 in das BIC- Verfahren aufgenommen. Die Maßnahme umfasst eine Generalsanierung und Erweiterung des Giraffenhauses.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Das Giraffenhaus wurde 1964 errichtet und 2021 als Einzeldenkmal in die Bayerische Denkmalliste aufgenommen. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Giraffenstall mit Personal- und Lagerräumen. Der Baukörper besteht aus einem Stahlbeton-Skelett mit Ziegelausfachungen. Die charakteristische Dachform besteht aus drei aneinander gereihten Satteldächern.

Das Bestandsgebäude ist weitestgehend nicht gedämmt, was u.a. zu massiven Feuchteschäden an den Außenwänden geführt hat. An der Südfassade sind die Fußpunkte der Stützen durch Korrosion stark geschädigt. An den Innenwänden und diversen Betonbauteilen zeichnen sich deutliche Risse ab. Die Baukonstruktion, das Tragwerk und die Standsicherheit müssen daher in regelmäßigen Abständen von einem Sachverständigen untersucht und überprüft werden. Im Rahmen der notwendigen Sanierung des Hauptgebäudes muss außerdem die Fläche für die Tierhaltung deutlich erweitert werden, da sie nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht. Hierfür ist im Süden ein Anbau geplant, der die Bewegungsfläche für die Giraffen erweitert.

Planung und Baubeschreibung

Bei der Planung und Gestaltung des Erweiterungsbaus müssen die geltenden Vorgaben für die Tierhaltung berücksichtigt werden. So ist u.a. der ausreichende Einfall von Tageslicht unter Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes zu gewährleisten. Da der Tiergarten das Ziel hat, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden, ist eine hocheffiziente energetische Sanierung des Bestandsgebäudes erforderlich.

Das denkmalgeschützte Gebäude soll grundsätzlich erhalten und gemäß den städtischen Standards bestmöglich energetisch saniert werden. Die Qualität eines Passivhausstandards wird angestrebt, mit einer maximalen Integration von Photovoltaik-Nutzung in der Gebäudehülle.

Die tragende Konstruktion des historischen Bestandsgebäudes wird von Grund auf saniert. So wird u.a. an den Stützen der Südfassade eine Betonsanierung durchgeführt, da die Fußpunkte durch Korrosion stark geschädigt sind. Feuchteschäden durch Tauwasser an der unterseitigen Dachkonstruktion werden durch geeignete Maßnahmen dauerhaft beseitigt. Die Verwendung von möglichst nachhaltigen Bau- und Dämmmaterialien wird dabei angestrebt.

Der Anbau soll in Leichtbauweise errichtet werden. Auf eine Bodenplatte aus Beton soll verzichtet und stattdessen ein Naturboden eingebaut werden. Die neuen Außenwände der Stallerweiterung sollen als Holzständerwände ausgeführt werden. Innenseitig erhalten die Wände einen Lehmputz auf Putzträgerplatten. Die verglaste Südfassade (Pfosten-Riegel-Konstruktion) erlaubt Blickbeziehungen ins angrenzende Gehege und sorgt für Lichteinfall. Eine vorgesetzte, strukturierte Metallfassade soll bei den Besuchern naturnahe Assoziationen wecken und gleichzeitig für einen effektiven

Sonnenschutz im Stall sorgen. Das Flachdach mit großzügigem Überstand wird als Holzbalkendecke mit einer Zellulose-Dämmung ausgeführt. Die vorgestellte Fassade und der große Dachüberstand sollen den Stall vor hohen Außentemperaturen und einer übermäßigen Aufheizung durch sommerliche Sonneneinstrahlung schützen.

Im Giraffenhaus wird ein Heizungskonzept umgesetzt, das auf das Tierwohl abgestimmt ist. Es ist vorgesehen, Deckenstrahlplatten und ein Wandheizungssystem auf Basis von Lehmmodulen zu installieren. Warme Oberflächen schaffen eine „Wohlfühlzone“, in der die Tiere durch Nähe oder Abstand zu den Wandflächen ihre Temperaturzone selbst wählen können. Die Wandheizung ist darüber hinaus ein Niedertemperatursystem, das deutlich Heizenergie einspart.

Eine Befeuchtungsanlage wird eingerichtet, um die erforderliche Luftfeuchtigkeit im Stall regulieren zu können. Da das Giraffenhaus künftig mit Brunnenwasser versorgt werden soll, werden die hierzu erforderlichen Wasserkreisläufe (Brunnen- und Trinkwasser) bereits bei der Planung berücksichtigt. Gemäß den städtischen Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen wird auf den Dachflächen des Erweiterungsbaus und des Bestandsgebäudes eine PV-Anlage installiert.

Im Giraffenstall werden höhenverstellbare Futterkörbe installiert. Im Personalbereich wird eine Futterküche eingebaut. In der Besucherzone werden festinstallierte Sitzgelegenheiten geschaffen, die eine Rast ermöglichen. Weiterhin sind Beschilderungen und Einbauten für Besucher mit Behinderung Kooperationsprojekt „Inklusiver Tiergarten Nürnberg“ vorgesehen.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 6,665 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: bisher bereitgestellte Mittel: 160.000 € 2024: 600.000 € 2025: 4.905.000 € 2026: 1.000.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 6,665 Mio. €

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Es wird mit Folgenkosten für den Bewirtschaftungs- und Bauunterhalt i. H. v. 27.500 € jährlich gerechnet.

Dem Tiergarten liegen für die Baumaßnahme zweckgebundene Spenden in Höhe von 564.960 € vor. Weiterhin wird eine Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) beantragt. Die Höhe der Förderung hängt von der erreichten Energieeffizienz-Klasse ab und kann zwischen 260.000 € und 530.000 € betragen und ist derzeit noch nicht genau abschätzbar. Außerdem wird noch geprüft, ob ein zusätzlicher Bonus für Erneuerbare Energien (EE-Bonus) i. H. v. 5 % der Kosten beantragt werden kann.

Zeitliche Umsetzung

Mit dem Beginn der Maßnahme ist im Herbst 2024 zu rechnen. Die Fertigstellung soll im 1. Quartal 2026 erfolgen.

Die Maßnahme erfüllt die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

Abbildung 33

x

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Amberger Straße, Umbau Grünanlage und

Neugestaltung Schulhof

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Die Amberger Straße ist ein Teilstück des konzipierten Grünen Wegs zum Faberwald und der geplanten Radschnellverbindung nach Schwabach. Die Straße ist unmittelbar an der Zweibrückener Straße abgehängt und dort nur für Fuß- und Radverkehr passierbar. Die versiegelten ehemaligen Straßen und Gleisflächen sowie der ausgedehnte, flächig asphaltierte Schulhof sollen weitgehend entsiegelt werden. Das gesamte, in diesem Bereich anfallende Niederschlagswasser soll zurückgehalten, genutzt und verdunstet oder versickert werden.

Auf Grund des hohen Spielflächendefizits in diesem Bereich bietet sich die Kombination der schulischen Freiflächen mit öffentlichen Nutzung an. Die ohnehin sanierungsbedürftigen Schulsportflächen (derzeit gesperrt) werden in diesem Zuge neu geordnet.

Durch die Neugestaltung des Schulhofs wird ein Grünzug im ehemaligen Straßenraum mit Aufenthaltsqualität für alle geschaffen. Es entstehen Sitzgelegenheiten, die zum Verweilen einladen. Durch die Neupflanzung von Baumgruppen entstehen schattige Plätze, die Schutz an heißen Sommertagen bieten. Zudem werden neue Wiesen- und offene Rasenflächen angelegt. Der Spielhof der Schule wird in die neue entstandene Grünanlage angegliedert und der Eingangsplatz am Schuleingang wird attraktiver gestaltet.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 6.097.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Amberger Straße, Umbau Grünanlage und Neugestaltung Schulhof" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 6,097 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Amberger Straße, Umbau Grünanlage und Neugestaltung Schulhof

Die Maßnahme „Amberger Straße, Umbau Grünanlage und Neugestaltung Schulhof“ wurde im Jahr 2021 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 25.01.2022 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst die Umwandlung der Straßenfläche in eine Grünanlage und die Neuordnung des Schulareals.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Die Amberger Straße ist ein Teilstück des konzipierten Grünen Wegs zum Faberwald und der geplanten Radschnellverbindung nach Schwabach. Die Straße ist unmittelbar an der Zweibrückener Straße abgehängt und dort nur für Fuß- und Radverkehr passierbar. Die versiegelten ehemaligen Straßen und Gleisflächen sowie der ausgedehnte, flächig asphaltierte Schulhof sollen weitgehend entsiegelt werden. Das gesamte, in diesem Bereich anfallende Niederschlagswasser soll zurückgehalten, genutzt und verdunstet oder versickert werden.

Die Umwandlung der Straßenfläche in eine Grünanlage trägt zum Ausgleich des Grünflächendefizits in diesem Bereich bei und ist über den Verbund mit den benachbarten Anlagen in das übergeordnete Konzept "Grüner Weg zum Faberwald" ökologisch besonders wirksam.

Auf Grund des hohen Spielflächendefizits im Bereich bietet sich die Kombination der schulischen Freiflächen mit öffentlichen Nutzung an. Die ohnehin sanierungsbedürftigen Schulsportflächen (derzeit gesperrt) werden in diesem Zuge neu geordnet.

Planung und Baubeschreibung

Der Schulhof soll durch die Neugestaltung qualitativ und ökologisch erheblich aufgewertet werden. Dabei werden bestehende Entwässerungsprobleme gelöst und die Aufenthaltsqualität in den Gebäuden und Anlagen an heißen Tagen deutlich verbessert.

Durch die Neugestaltung des Schulhofs wird ein Grünzug im ehemaligen Straßenraum mit Aufenthaltsqualität für alle geschaffen. Es entstehen Sitzgelegenheiten, die zum Verweilen einladen. Durch die Neupflanzung von Baumgruppen entstehen schattige Plätze, die Schutz an heißen Sommertagen bieten. Zudem werden neue Wiesen- und offene Rasenflächen angelegt. Der Spielhof der Schule wird in die neue entstandene Grünanlage angegliedert und der Eingangsplatz am Schuleingang wird attraktiver gestaltet.

Die Spielgeräte wurden gemeinsam mit den Kindern aus den Beteiligungen erarbeitet und abgestimmt. Der Allwetterplatz wird mit Kleinfeldtoren, Basketballkörben mit Ständer und Ballfangzaun (6 m) ausgestattet. Als weitere Einbauten erfolgen ein Teqball-Spieltisch und eine Calisthenics-Anlage.

Die Fuß- und Radwege werden neu geordnet und voneinander abgetrennt. Es ist geplant den Fahrverkehr von der Nopitschstraße aus zu erschließen. Die Amberger Straße wird als Fahrradstraße geplant. Diese und weitere Maßnahmen verbessern u. a. die Schulwegsicherheit. In Höhe der Hofeinfahrt zur Schule ist ein neuer Wendehammer geplant und im nördlichen Bereich der Amberger Straße sowie an der Zweibrückener Straße entstehen Stellplätze für PKWs.

Ziele wie Minimierung der versiegelten Flächen, umfassender Erhalt des Baumbestands, Erhalt und Wiederverwendung der vorhandenen Bausubstanz, Verwendung von nachhaltigen Materialien, Verbesserung des Wassermanagements (Versickerung, Rückhaltung, Konzepte für Starkregenereignisse), klimaangepasste und vielfältige Artenauswahl und Verbesserung des Mikroklimas werden mit dem Projekt verfolgt.

Das anfallende Regenwasser von befestigten Flächen wird vor Ort genutzt, verdunstet und versickert. Die Straßenflächen der Amberger Straße entwässern im Bestand in Straßensinkkästen. Nach Rückbau der Straße kann der verbleibende Rad-und Fußweg in die angrenzenden Grünflächen versickern. Die über 5.000 m² asphaltierten Pausenhofflächen werden künftig in neu geschaffene Grünflächen entwässern. Das Höhensystem des Hofes, das bisher einen Tiefpunkt an der östlichen Fassadenecke aufweist, wird so verändert, dass das Regenwasser im Überflutungsfall Richtung Osten laufen kann und dort einen Retentions- und Sickerraum hat.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 6,097 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: bisher bereitgestellte Mittel: 377.000 € 2024: 1.801.000 € 2025: 2.805.000 € 2026: 827.000 € 2027: 287.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 6,097 Mio. €

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Es entstehen Folgekosten i. H. v. ca. 67.500 € jährlich.

Für die Grünanlagen kann eine Grünflächen-Ablöse in Höhe von 1,050 Mio. € abgerufen werden. Für die Sportanlagen ist mit einer FAG-Förderung in Höhe von ca. 150.000 € zu rechnen. Außerdem wird das Projekt zum Förderprogramm des Bundes „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ angemeldet. Bei einer Aufnahme ins Förderprogramm ist mit einem Zuschuss i. H. v. 85 % der förderfähigen Kosten (ca. 3,5 Mio. €) zu rechnen.

Zeitliche Umsetzung

Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im 2. Quartal 2024 zu rechnen; die Fertigstellung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2026 erfolgen.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

Holzwiesens t r a ß e Nopitschstraße Gustav-Adolf-Straße e ß a r e e t s ß ß h a a t y E t s t r F riesenstraße A e el s t r u p r e n str a ß c k H a d s g er a e Adalbertstraß s er J e r t r m b e u a ß A a e n T w e i R ottw u r n R o b e Alfonsstraße h eiler e rt-B S c S traß r h e o s c h - e im S t s a r t r ß a e ß e Zweibrückener Straße e ß F a o S t r ß e r s te e r a ß e m e r n g e r a r t S r s t ra ß o h e M a r t u t e r e r S t r C r ail s h ei S t r a ß e E s s li e u t li n g e r © G D a e S r o s t b a te a d l s t l u i N s n d ü g a r n t d e b e n e r : r F g B lu a r y k e a r r is te c h a e ls V E e i r g m e e n s tu s m un s g n s a v c e h r w w e a i l s tu n n ic g ht geeignet ß e e H a R a sl r e r Aalener Straße A u s d ru c k a u s d e m G I S d e r S ta d t N ü r n b e r g r s t D a t e n a u s z u g s F ü r re ch ts ve r b in d lic he A us kü n ft e u n d zu r M a ß e nt n ah m e ist der Ausdruck nicht e E r st e ll t f ü r M a ß s tab1:4 000 ai ml H K geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der 0 150 e i de d a r g e s t e ll t e n In f o rm at io n d a r . N u tz u n g i st au s s ch l ie ß li c h zu r E r fü llu n g d i e n s tl ic h e r ai m S tr a ß e nheim er A u f g a b e n z u l ä s s ig . D ie W e it e r ga b e is t i m R a h m e n d e r N u tz u n g sb e d in g u n g e n m ö g licDh . E E r r s s t t e e l l l l e u r ngsdatum 2 H 3 il . b 0 u 8 r . g 2 e 0 r 2 , 3 N ico
Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der m dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher ai Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglicDh. r tDatenauszug s r eErstellt für Maßstab1:4 000 l 0 150 m Erstellungsdatum 23.08.2023 Ersteller Hilburger, Nico

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 52, Generalsanierung

Haus für Kinder und Erweiterungsbau

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Das Haus für Kinder an der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 52 besteht aus zwei versetzt stehenden Systembauten aus Holz und bietet Betreuung für 24 Krippen-, 52 Kindergarten- und 52 Hortplätze. Der Zwischenraum der beiden Baukörper ist mit dem Dach des zweigeschossigen Gebäudes überdeckt, das auf drei Stützen auf dem Dach des eingeschossigen Baukörpers aufgelagert ist.

Das Haus für Kinder mit dem Außengelände ist dringend sanierungsbedürftig. Das Dach ist undicht und wird regelmäßig repariert. Außerdem ist in vielen Räumen der Estrich zu erneuern. Eine Toiletten-sanierung ist in allen Bereichen erforderlich. Die Küchen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen (es fehlt ein Fettabscheider). Die Pflasterbeläge im Außenbereich sind teilweise so uneben, dass sie eine Unfallgefahr darstellen.

Ziel der Maßnahme ist die Sanierung und Erweiterung des Bestandes. Dabei soll dieser den heutigen pädagogischen Anforderungen angepasst und energetisch saniert werden. Zusätzlich soll zwischen den zwei bestehenden Gebäuden ein Verbindungsbau eingefügt werden, der einen wetter- und witterungsgeschützten Übergang der drei Einrichtungen schafft und diese mit Hilfe eines Aufzuges barrierefrei verbindet.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 4.983.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 4.983.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

WBG-K

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 52, Generalsanierung Haus für Kinder und Erweiterungsbau" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 4,983 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 52, Generalsanierung Haus für Kinder und Erweiterungsbau

Die Maßnahme „Dr.-Gustav-Heinemann-Str. 52, Generalsanierung Haus für Kinder und Erweiterungsbau ” wurde im Jahr 2017 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 17.07.2018 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst eine Generalsanierung der Bestandsgebäude und Errichtung eines Erweiterungsbaus.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Das Haus für Kinder an der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 52 besteht aus zwei versetzt stehenden Systembauten aus Holz. Der südliche der beiden Baukörper beherbergt den Kindergarten und Hort der Einrichtung und ist zweigeschossig, der nördliche ist als Kinderkrippe eingeschossig gebaut worden. Der Zwischenraum der beiden Baukörper ist mit dem Dach des zweigeschossigen Gebäudes überdeckt, das auf drei Stützen auf dem Dach des eingeschossigen Baukörpers aufgelagert ist.

In den beiden Gebäuden sind 24 Krippen-, 52 Kindergarten- und 52 Hortplätze untergebracht. Das Haus für Kinder mit dem Außengelände ist dringend sanierungsbedürftig. Das Dach ist undicht und wird regelmäßig repariert. Außerdem ist in vielen Räumen der Estrich zu erneuern. Eine Toilettensanierung ist in allen Bereichen erforderlich. Die Küchen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen (es fehlt ein Fettabscheider). Die Pflasterbeläge im Außenbereich sind teilweise so uneben, dass sie eine Unfallgefahr darstellen.

Planung und Baubeschreibung

Ziel der Maßnahme ist die Sanierung und Erweiterung des Bestandes. Dabei soll dieser den heutigen pädagogischen Anforderungen angepasst und energetisch saniert werden. Zusätzlich soll zwischen den zwei bestehenden Gebäuden ein Verbindungsbau eingefügt werden, der einen wetter- und witterungsgeschützten Übergang der drei Einrichtungen schafft und diese mit Hilfe eines Aufzuges barrierefrei verbindet.

Außerdem soll eine neue Verteilerküche in einem Neubauteil entstehen, die die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das Einfügen der Verteilerküche im Bestand würde große Eingriffe in der vorhandenen Bodenplatte bedeuten. Daher soll diese in einem neuen Bauteil ausgeführt werden, gelegen zwischen den zu bedienenden Bereichen.

Im Zuge der Maßnahme soll die temporär geplante Fluchttreppe, die über den Putzbalkon gebaut wurde, durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden. Aus diesem Grund wird ein neues, besser an die Außenanlagen angepasstes und den heutigen Ansprüchen an Rettungswege entsprechendes Treppenhaus aufgebaut. Um den zentralen Bereich von Brandschutzansprüchen frei zu halten, wird außerdem ein zweiter baulicher Rettungsweg angelegt. Dieser soll mit Hilfe einer Rettungsrutsche, die zum Sandkasten führt, umgesetzt werden. So kann die gleichzeitige Nutzung als Fluchtweg und Spielgerät gewährleistet werden. Um zu verhindern, dass die Kinder nur durch das Haus auf die Rutsche kommen, soll ein Klettergerüst einen Zugang von den Außenanlagen aus ermöglichen.

Aufgrund geänderter Standards, Anforderungen und Normen werden außerdem in den Gebäuden einzelne Strukturen verändert, um neue Nutzungen in verschiedenen Räumen unterbringen zu können.

So wird beispielsweise der Sanitärbereich der Krippe nach heutigen Standards als Wassererlebnisbereich umgebaut, derzeitige Speiseräume und Küchen werden mit pädagogischen Küchenzeilen ausgestattet.

Auch wird ein barrierefreier Zugang zum Obergeschoss hergestellt. Da der Einbau eines Aufzugs im Bestand erheblichen Aufwand und Umbauarbeiten bedeuten würde, ist geplant den Fahrstuhl gegenüber der vorhandenen Treppe im Zentrum zu situieren und beide Bauteile so weit einzuhausen, dass das Erreichen des Obergeschosses innerhalb des umbauten Volumens ermöglicht wird.

Beide Gebäudeteile werden witterungsgeschützt miteinander verbunden. Aufgrund der vorhandenen Lage der gegenüberliegenden Eingänge zu den Bereichen und der Lage der Bestandstreppe entsteht so eine zentrale Verteilerfläche. Das darüber liegende Dach der zentralen Verteilerfläche wird außerhalb der neu entstehenden Einhausung im Obergeschoss nach Osten hin fortgeführt und dient als überdachte Eingangssituation. Unterhalb dieses Vordachs können z.B. Abstellflächen für Kinderwagen und Fahrräder für ankommende und wartende Eltern geschaffen werden. Das neu hinzukommende Dach wird mit zusätzlichen Aussparungen ausgestattet, um für genügend natürliche Belichtung und freundliche Atmosphäre zu sorgen.

Um die gewünschten Energieeinsparungen zu erreichen, werden die Schwachpunkte des Hauses verbessert. Vor allem die Glasscheiben der Fenster in der Außenfassade und auf den bestehenden Oberlichtbändern von Kinderkrippe und Hort werden ausgebaut und durch moderne Zweischeibenverglasungen ersetzt. Außerdem wird das Bestandsdach neu gedämmt und mit einem Gründachaufbau belegt. Durch diese Maßnahmen wird sich die verbrauchte Energie im Betrieb stark verringern.

Zur Be- und Entlüftung der festgelegten Räume werden verschiedene Lüftungsanlagen im Gebäude installiert. Die vorhandene Beleuchtung wird im gesamten Objekt erneuert. Es werden ausschließlich LED- Leuchten eingebaut. Die komplette Dachfläche soll vollflächig mit einer Photovoltaikanlage belegt werden. Das Trinkwassernetz wird ebenfalls komplett erneuert.

Das durch die Bestandsbäume angehobene Pflaster in den Außenanlagen wird nach Möglichkeit ausgebessert, teilweise werden die Wege auch umverlegt oder die Baumwurzeln mit Podesten überbaut. Die Außenanlage des Kindergartens erhalten neue Spielgeräte in Form eines Klettergeräts mit Rutsche, zweier unterschiedlicher Wippen, einer Vogelnestschaukel und eines Waldxylophons. Außerdem wird der Sandspielebereich um einen Wasserspielbereich ergänzt und der Bolzplatz mit einer wassergebundenen Decke befestigt und mit Minitoren ausgestattet. In die Freianlagen wird ein Barfußpfad integriert und eine große Weide erhält eine Rundbank zum Aufenthalt im Baumschatten.

Im Außenbereich der Krippe bleibt der Rutschenhügel erhalten, um den Bestandsbaum vor weiteren Eingriffen zu schützen. Die Freianlagen werden durch einen großzügigen Sandspielbereich mit Matschplatz und einer Mininestschaukel aufgewertet. Das Spielhaus bleibt erhalten. 2 Sonnensegel beschatten die jeweiligen Sandspielbereiche der Krippe und des Kindergartens.

Die maroden Holzterrassen beider Gebäude werden durch Betonplatten ersetzt und vergrößert. Grundsätzlich wird der naturnahe Charakter der Anlage erhalten bleiben. Natursteinblöcke terrassieren das Gelände wo nötig. Es sollen bewusst auch Bereiche v.a. innerhalb des Baumbestandes unberührt bleiben.

Im Zuge der Sanierung werden 6 Stellplätze wiederhergestellt. Hierzu wird der Asphalt geöffnet, um die Stellplätze in wasserdurchlässigem Betonfugenpflaster herstellen zu können.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 4,983 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Es werden nach Art. 10 Bay FAG Landesmittel in Höhe von 2,804 Mio. € als Zuwendungen erwartet.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: bereits bereitgestellte Mittel: 0,359 Mio. € 2024: 1,264 Mio. € 2025: 1,853 Mio. € 2026: 1,507 Mio. € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 4,983 Mio. €

Es fallen keine zusätzlichen Folgekosten an, da keine zusätzlichen Betreuungsplätze geschaffen werden.

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden.

Zeitliche Umsetzung

Der Baubeginn soll im 2. Halbjahr 2024 erfolgen; der Abschluss der Generalsanierung und die Wiederinbetriebnahme sind im 2. Quartal 2026 geplant.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

349/15 347 346/3 3 344 05 Haus für Ki Fl.-Nr. 343/ 25 V04

Info-Druck vom Geodaten-Service a Vervielfältigungen (kopiert bzw. digitalisiert und Bauhof 5 eigenen Bedarf erstellt werden. Zur Maßentnah 90402 Nürnberg Darstellung der Grenzen können Veränderunge Tel.: 0911 / 231-7300 in das Grundbuch übernommen sind. Der Gebä Topographie kann vom örtlichen Bestand abwe Für rechtsverbindliche Auskünfte ist der Ausdru

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Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Brücke Wettersteinstraße über die U-Bahn Linie 1

(BW 1.187), 2. BA

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Die „Wettersteinbrücke“ überquert die U-Bahnlinie 1 zwischen den Bahnhöfen Scharfreiterring und Langwasser Nord. Die Brücke verbindet die Straßen „Thomas-Mann-Straße“ (Langwasser Nordost) und „Wettersteinstraße“ (Langwasser Nordwest) in Nürnberg. Unmittelbar vor und hinter der Brücke quert die beidseitig entlang der U-Bahnlinie verlaufende Otto-Bärnreuther- Straße. Diese ist als Zubringer zur Nürnberg-Messe von übergeordneter verkehrlicher Bedeutung.

Der Brückenbestand weist umfangreiche Schäden wie z.B. Abplatzungen mit freiliegender Tragbewehrung, Verwalkungen und Risse im Belag, Abdichtungsschäden und stark geschädigte Brückenkappen auf. Zum Erhalt der Stand- und Verkehrssicherheit sowie zur Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 8.147.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Brücke Wettersteinstraße über die U-Bahn Linie 1 (BW 1.187), 2. BA" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 8,147 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Brücke Wettersteinstraße über die U-Bahn Linie 1 (BW 1.187), 2. BA

Die Maßnahme „Brücke Wettersteinstraße über die U-Bahn Linie 1 (BW 1.187), 2. BA“ wurde im Jahr 2019 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 10.12.2019 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst die Sanierung der Brücke einschließlich angrenzender Stützmauern und Anpassungen im Verkehrsbereich.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Die Wettersteinbrücke überquert die U-Bahnlinie 1 zwischen den Bahnhöfen Scharfreiterring und Langwasser Nord. Die Brücke verbindet die Straßen Thomas-Mann-Straße (Langwasser Nordost) und Wettersteinstraße (Langwasser Nordwest) in Nürnberg. Unmittelbar vor und hinter der Brücke quert die beidseitig entlang der U-Bahnlinie verlaufende Otto-Bärnreuther-Straße. Diese ist als Zubringer zur Nürnberg-Messe von übergeordneter verkehrlicher Bedeutung.

Der Brückenbestand weist umfangreiche Schäden wie z.B. Abplatzungen mit freiliegender Tragbewehrung, Verwalkungen und Risse im Belag, Abdichtungsschäden und stark geschädigte Brückenkappen auf. Zum Erhalt der Stand- und Verkehrssicherheit sowie zur Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen dringend erforderlich.

Planung und Baubeschreibung

Die Maßnahme beinhaltet die erforderliche Bauwerksinstandsetzung sowie die verkehrliche Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Wettersteinstraße/Thomas-Mann-Straße mit der Otto- Bärnreuther Straße. Hier sollen die Radverkehrsführung aus allen Richtungen optimiert werden, der großräumige Straßenquerschnitt reduziert und zusätzliche Grünflächen angelegt werden.

Die an die Brücke anschließenden Stützwände wurden in der Ansichtsfläche bereits in einer vorangegangenen Maßnahme im Jahr 2015 (1. BA) instandgesetzt. Im Zuge der Brückenbaumaßnahme erfolgt nun noch die Erneuerung der geschädigten Stützwandköpfe.

Verkehrsplanungen zum Umbau der Kreuzungsbereiche zur Wettersteinstraße und Thomas-Mann- Straße: In der Otto-Bärnreuther-Straße in südlicher Fahrtrichtung wird eine der Linksabbiegerspuren Richtung Thomas-Mann-Straße entfallen. Außerdem werden Anpassungen der Grünbereiche und der Mittelinsel vorgenommen.

In der Wettersteinstraße Richtung Thomas-Mann-Straße entfällt ebenfalls eine Fahrspur. Es entstehen eine Linksabbiegerspur und eine kombinierte Geradeaus-/Rechtsabbiegerspur mit entsprechenden Anpassungen des Mittelstreifens und des Geh- bzw. Radweges (mit getrennten Spuren).

Auch in der Thomas-Mann-Straße Richtung Osten wird eine Fahrspur entfallen. Die Straße wird hier einspurig, mit Längsparkplätzen und Gehweg-Anpassungen im Kreuzungsbereich. In westlicher Fahrtrichtung entfällt eine Geradeausfahrspur. Es bleiben je eine Links- bzw. Rechtsabbiegespur sowie eine Geradeausspur. Die Längsparkplätze werden neu angeordnet und im Geh-/Radwegbereich sowie

der Mittelinsel erfolgen Anpassungen. Zusätzlich wird im gesamten Kreuzungsbereich ein Blindenleitsystem installiert.

Lichtsignalanlagen: Im Zuge des Kreuzungsumbaus werden die veralteten Lichtsignalanlagen erneuert.

Verkehrsführung während der Bauzeit: Die Instandsetzung der Brücke erfolgt in einer Vollsperrung, weshalb während der Brückenbauarbeiten keine Querung möglich sein wird. Auf der Otto-Bärnreuther-Straße wird je Richtung ein Fahrstreifen offengehalten. Für die Umbauarbeiten in den Anschlussbereichen der Thomas-Mann- und der Wettersteinstraße werden die Einmündungsbereiche für max. 3 Monate gesperrt. Auch in dieser Phase wird für den Durchgangsverkehr auf der Otto-Bärnreuther-Straße je Richtung eine Fahrspur offengehalten.

Der Einbau der Fahrbahndecke in den Kreuzungsbereichen erfolgt im Zuge einer Vollsperrung der Otto- Bärnreuther-Straße an einem Wochenende. Hierzu werden Abstimmungen mit der Messe sowie bezüglich anderer Großveranstaltungen erfolgen.

U-Bahn: Im Bereich der U-Bahn wird jeweils nur ein Gleis zwischen den Bahnhöfen abwechselnd für die Arbeiten an den Stützwänden gesperrt. Im Bereich der Brücke ist lediglich eine mittige Abtrennung zu den unter Betrieb befindlichen Gleisen möglich. Dies führt zu verschiedenen Bauphasen für die Bearbeitung der Brückenuntersicht und der Herstellung der Kappen.

Busverkehr: Für die in der Thomas-Mann-Straße verlaufende Buslinie werden während der Brückenbauarbeiten die Abbiegespuren von und in die Otto-Bärnreuther-Straße offengehalten. Eine Querung der Brücke wird in dieser Phase nicht möglich sein. Die Buslinie wird entsprechend umgeleitet. Für die Phase der Vollsperrung während des Umbaus des Kreuzungsbereiches wird in der Ricarda-Huch-Straße eine Wendeschleife eingerichtet. Der Bus endet dann hier und fährt wieder zurück. In der Wettersteinstraße verläuft eine Nightliner-Linie. Während der Brückenbauarbeiten ist hier ebenfalls die Ein- und Ausfahrt von bzw. in die Otto-Bärnreuther-Straße möglich. Während der Vollsperrung des Kreuzungsanschlussbereiches wird der „Nightliner“ umgeleitet.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 8,147 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: bisher bereitgestellte Mittel: 600.000 € 2024: 600.000 € 2025: 6.947.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 8,147 Mio. €

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Es entstehen Folgekosten für Personal und Unterhalt i. H. v. ca. 258.000 € jährlich.

Die Brücke Wettersteinstraße ist nicht förderfähig, da die Sanierung der Brücke selbst keine Verbesserungen für den Verkehr nach sich zieht. Ob der Umbau der Kreuzung aufgrund optimierter Radwegeführung und blindengerechter Ausstattung förderfähig ist, wird momentan bei der Regierung von Mittelfranken geprüft.

Zeitliche Umsetzung

Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im Frühjahr 2025 zu rechnen; die Fertigstellung wird voraussichtlich im Mai 2026 erfolgen. Die Bauzeit wird voraussichtlich 15 Monate betragen.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

9 2 R , 9 ci 3 a r d g a e - w H ayer Carossawegu m c h k - c e 9 S u str a ß U 1 2 , 9 3 t r a ß Z n n e a m z Thomas-Mann-Straße Zuckmayerweg at W 55 e ß a str er alt k h 55 c o H e ß str a O t 5 5 , b er g t o - B 9 2 , 9 3 er s ä nt r n W U r e u e t tte h e rs r te - S in straße t r a ß Scharfreiterring e Scharfreiterring Scharfreitering g n e erri ß a eit r r ©s t Stadt Nürnberg rf a U G z e o b a s is d a t e n : h B a y e r is c h e V e r m e s s un g s v e r w a l tu n g 55, 1 Braune p Di t a r s te l lu n g d eS r c F lu r k a r te a ls E i g e n tu m s n a c h w e i s n ic ht geeignet 92 s , 93 c g kw u K e ZAusdraurc k aus dem GIS der Stadt Nürnberg Datenauszug g w e Für rechtsverbnidndliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht Erstellt für Maßstab1:3 000 e g d e a e rg ig e n s e te t. ll t D e a n s I n D fo a r tl m usm t arta i d o e n s d A a u r. s N dr u u t c z k u s n g st e is l t l t a n u ic s h s t c h d l e ie n ß A lic k h tu z a u lit r ä E ts r s fü ta ll n un d g d d e i r e nstlicher 0 120 m ß Aufgaben zulässig. Die Weeitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Erstellungsdatum 14.08.2023 Ersteller Hilburger, Nico
g u K ZAusdraurc k aus dem GIS der Stadt Nürnberg w e Für rechtsverbnidndliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht e geeignet. Das Datlusm des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Inform t artaion dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher ß Aufgaben zulässig. Die Weeitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen mög 3 Datenauszug Erstellt für Maßstab1:3 000 0 120 m lich. Erstellungsdatum 14.08.2023 Ersteller Hilburger, Nico

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Ferdinand-Drexler-Weg, Neugestaltung Grünanlage,

BA 1

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Die Grünanlage Ferdinand-Drexler-Weg wurde im Rahmen eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs 1956 im Stadtteil Langwasser erstellt. Aufgrund der Ergebnisse des integrierten Stadtentwicklungs-konzeptes INSEK „Nürnberg-Südost“ wurde 2016 das Gebiet „Nürnberg-Langwasser“ als Stadterneuerungsgebiet im Stadtrat ausgewiesen.

Die öffentliche Grünanlage ist in die Jahre gekommen (nach über 40 Jahren ohne Sanierung). Es ist eine Überplanung sowohl unter ökologisch-klimatischen als auch unter gestalterisch und funktionalen Aspekten erforderlich.

Die Neugestaltung der Grünanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 30 ha wurde in 5 bis 6 Bauabschnitte aufgeteilt. Der erste Bauabschnitt soll nun umgesetzt werden.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 3.540.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Ferdinand-Drexler-Weg, Neugestaltung Grünanlage, BA 1" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 3,540 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Ferdinand-Drexler-Weg, Neugestaltung Grünanlage, BA 1

Die Maßnahme „Ferdinand-Drexler-Weg, Neugestaltung Grünanlage, BA 1“ wurde im Jahr 2020 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 15.12.2020 in das BIC- Verfahren aufgenommen. Sie umfasst die Sanierung und Neugestaltung der Grünanlage.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Die Grünanlage Ferdinand-Drexler-Weg wurde im Rahmen eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs 1956 im Stadtteil Langwasser erstellt. Aufgrund der Ergebnisse des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes INSEK „Nürnberg-Südost“ wurde 2016 das Gebiet „Nürnberg- Langwasser“ als Stadterneuerungsgebiet im Stadtrat ausgewiesen.

Die öffentliche Grünanlage ist in die Jahre gekommen (nach über 40 Jahren ohne Sanierung). Es ist eine Überplanung sowohl unter ökologisch-klimatischen als auch unter gestalterisch und funktionalen Aspekten erforderlich.

Die Stadt Nürnberg hat in enger Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern einen Masterplan erarbeitet, in dem die Bauabschnitte und auch die maßgebenden Umsetzungsziele festgeschrieben wurden. Das Quartier wird wesentlich durch die gliedernden Grünzüge mit älterem Baumbestand geprägt und stellt aus freiraumplanerischer Sicht ein bedeutendes Potential dar, das den Wohnwert maßgeblich mitbestimmt. Die Neugestaltung der Grünanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 30 ha wurde in 5-6 Bauabschnitte aufgeteilt. Der erste Bauabschnitt soll nun umgesetzt werden.

Planung und Baubeschreibung

Der Bauabschnitt 1 umfasst eine Fläche von ca. 67.000 m². Er schließt den zentralen südlichen Bereich der Gesamtanlage mit dem Rodelberg ein und stellt auf einer Länge von 1,1 km die Querverbindung zwischen Glogauer Straße und Gleiwitzer Straße her.

Die bestehenden Wege sind alle asphaltiert oder gepflastert und größtenteils gewidmet und beleuchtet. Ein Teil der Wege wird künftig entwidmet und als Grünanlagenweg entwickelt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit teilweise die Beleuchtung zurückzunehmen. Die Hauptwege als getrennter Fuß- und Radweg welche die gesamte Parkanlage von der Salzbrunner Straße bis zur Liegnitzer Straße durchziehen, bleiben, bis auf den kurzen Teil Fußweg im Bereich des zentralen Platzes, als asphaltierte Wege auch in Zukunft erhalten. Der Fahrradweg wird in Teilbereichen verbreitert, aber stets in Abhängigkeit des umgebenden Baumbestandes, der die Wegebreite häufig reglementiert. Die Entwässerung aller Platz- und Wegeflächen wird vollständig in die umliegenden Grünflächen abgeleitet und damit dem natürlichen Wasserkreislauf zuteil.

Die Möglichkeiten zur Nutzung im Park sollen auf allen Ebenen verbessert werden. Ziel ist es, sowohl attraktive Räume für die Menschen der umliegenden Wohnbebauung zu schaffen als auch ökologisch wertvolle Lebensräume in der Anlage zu integrieren und zu entwickeln. Als verbindendes Element zwischen diesen beiden Zielen ist geplant, Informationen und Bildungsangebote zu den ökologischen Schwerpunkten anzubieten und durch verschiedene Möglichkeiten der Naturbeobachtung Interesse und Verständnis für die ökologischen Ziele zu wecken.

Im Allgemeinen werden bei diesem Projekt Spielflächen verbessert oder erneuert bzw. erweitert, die ökologische Wertigkeit verbessert und die Biodiversität der Freiflächen erhöht, Angeboten für offene Jugendarbeit und Treffpunkte für Jugendliche sowie Senioren im öffentlichen Raum geschaffen, Barrieren und Lücken in der Vernetzung der Freiflächen und im bestehenden Rad-/ Fußwegenetz beseitigt, mindergenutzte Sportangebote (Fußball) durch vielseitig nutzbare Angebote ersetzt und die Infrastruktur an den demographischen Wandel angepasst.

Die Orte der Maßnahmen werden dabei möglichst gleichmäßig über die gesamte Anlage verteilt. Daneben wird darauf geachtet, dass das Nebeneinander der Attraktionen für die verschiedenen Nutzertypen und Altersgruppen gewährleistet ist, ohne diese Gruppen zu stark voneinander zu separieren. Alle Maßnahmen und Einrichtungen werden unter der Prämisse der Inklusion geplant und errichtet.

Der Zugangsbereich von der Glogauer Straße wird aufgeweitet und der bestehende Hügel im Eingangsbereich etwas zurückgebaut, sodass eine einladende Geste in den Park wahrnehmbar ist. Der Zugangsbereich wird außerdem mit einer langgestreckten Bank und einer Infotafel mit Übersichtsplan der Parkanlage ausgestattet. Das vorhandene Kunstwerk bleibt erhalten. Der Wegebelag wird einheitlich in Asphalt umgebaut. Die gesamte Achse zwischen Glogauer Straße und dem zentralen Platz wird an der nordöstlichen Wohnbebauung durch einen durchgehenden Gehölzsaum begleitet, der in Teilbereichen mit einheimischen Sträuchern ergänzt wird. Die hoch aufgeasteten Bäume entlang des Weges geben werden ergänzt. Sämtliche weiteren Wegeanlagen, welche in die nördlichen Wohnanlagen führen, werden in Zukunft als wassergebundene Wegedecken ausgeführt, entwidmet und als Grünanlagenwege erhalten. Der Hauptweg erhält in regelmäßigen Abständen Sitzmöglichkeiten. An einer Stelle werden die Bänke durch Tische ergänzt. Kurz vor dem zentralen Platz werden in den Wiesenflächen befestigte Sitzmöbel aufgestellt, welche vereinzelt oder zum Teil in Sitzgruppen arrangiert sind. Der Bereich der bestehenden Tischtennisplatten erhält einen neuen Bodenbelag aus Asphalt und die Gestaltung der Fläche wird angepasst. Die Wegeführung wird in Teilen reduziert.

Der zentrale Bereich mit einem großzügigen Platz mit wassergebundener Wegedecke ist der Mittelpunkt der Parkanlage. Die vorhandenen Gehölze werden in die Grünflächen integriert und an vielen Stellen mit einer langen Bank eingefasst. Vor diesen Bänken werden teilweise Tische platziert. Die vorhandene Vegetation wird ergänzt. Die Wasserfläche, welche sich auf dem zentralen Platz befindet, wird mit einem hellen Asphalt abgedichtet, die Bodensprudler werden eben eingebaut, so dass die Fläche im inaktiven Zustand (Winter/Frühjahr) als Teil der Gesamtfläche wahrgenommen wird. Im nördlichen Bereich des Platzes bieten Tische, auf denen ein Schachbrett eingelassen ist, eine besondere Attraktion. Auf der Westseite Richtung Fahrradweg ist eine große Fläche für Boule vorgesehen, welche mit Markierungsnägeln begrenzt wird und damit Teil des Gesamtplatzes bleibt. Im Süden entsteht ein Trinkwasserbrunnen. Die asphaltierten Wege, die von Westen auf den zentralen Platz stoßen, werden mit großen Platten auf die wassergebundene Wegedecke des Platzes geführt. Lediglich ein untergeordneter Weg im südöstlichen Teil des zentralen Platzes mündet direkt in den Platz.

Südwestlich des zentralen Platzes erhebt sich der Rodelberg, welcher mit einer großzügigen Spielanlage ergänzt wird. Hier sind die Wünsche aus der Kinderbeteiligung aufgegriffen und weiterentwickelt worden. Es entsteht in diesem Areal ein Spielbereich für Kinder zwischen 3 und 14 Jahren. Der Spielberg, um dessen Achse die Spielangebote für die Kinder ringförmig angeordnet sind,

dient weiterhin im Winter als Rodelberg und bleibt im Westen unverändert. Die Bergspitze ist als Aussichtspunkt mit Sitzgelegenheit ausgestaltet und kann über eine barrierefreie Rampe im Nordosten oder über den bereits bestehenden Aufstieg mit großformatigen Platten von Westen erfolgen.

Zwischen dem zentralen Platz und der Gleiwitzer Straße wird der derzeit asphaltierte Weg entsiegelt und als wassergebundene Wegedecke ausgebildet. Durch die geplante Entsiegelung ist es möglich den Weg von der bestehenden Wohnbebauung im Südosten abzurücken und weiter nach Nordosten zu verschwenken, um dadurch einen größeren Abstand zwischen Weg und Privatgärten zu erreichen. Der gewonnene Freiraum, zwischen dem neuen Wegeverlauf und den Privatgärten wird mit Obstgehölzen und einer kräuterreichen Wiese bepflanzt, um eine nachhaltig ökologisch wertvolle Fläche zu erstellen. Die Entwässerung der Wegeflächen und der Ausbuchtungen für Sitzmöglichkeiten, wird natürlich über die angrenzenden Wiesenflächen geschehen. In die Grünfläche eingebettet werden sich in regelmäßigen Abständen Sitzmöglichkeiten anbieten, die in Wegeausbuchtungen untergebracht werden. Die Sitzmöglichkeiten variieren von langgestreckten Bänken bis hin zu Liegeflächen welche mit einer Holzauflage ausgestattet sind. Bei jeder Sitzmöglichkeit wird ein Abfallbehälter eingebaut.

Die Fläche vor dem bestehenden Garagenhof Jauerstraße wird mit dem Artenreichtum einer Waldsaumgesellschaft abgepflanzt, um eine weitere hochwertige Pflanzfläche zu erhalten. Die bestehende Tischtennisplatte wird um zwei weitere Tischtennisplatten und eine Sitzbank ergänzt. Die Flächen um die Tischtennisplatten werden in Asphalt ausgebildet. Der Eingangsbereich an der Gleiwitzer Straße/Jauerstraße wird vergrößert, so dass der Eingang der Parkanlage besser wahrgenommen wird. Die bestehende Infotafel, die den geschichtlichen Bezug herstellt wird weiterhin im Eingangsbereich zu finden sein.

Nordöstlich des zentralen Platzes befindet sich ein Bolzplatz, an den sich Discgolf-Spielflächen anschließen. Die vier im Bauabschnitt I befindlichen Discgolfkörbe sind Teil eines großen Discgolf- Parcours mit 18 Körben der sich über alle Bauabschnitte und die gesamte Anlage verteilt. Die Startflächen werden jeweils mit einer großformatigen Steinplatte aus dem Bestand markiert.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 3,540 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:

bisher bereitgestellte Mittel: 253.000 € 2024: 2.080.000 € 2025: 884.000 € 2026: 314.000 € 2027: 9.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 3,540 Mio. €

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Es entstehen Folgekosten für Unterhalt i. H. v. ca. 55.000 € jährlich.

Das Projekt ist bei der Regierung von Mittelfranken im Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ angemeldet. Es wird daher mit Drittmitteln in Höhe von etwa 1,884 Mio. € gerechnet.

Zeitliche Umsetzung

Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im Frühjahr 2024 zu rechnen, die Fertigstellung wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 erfolgen.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

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Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg e ß Ftrüar rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht S r-geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Datenauszug Erstellt für Maßstab1:7 500 0 300 m Erstellungsdatum 16.08.2023 Ersteller Hilburger, Nico

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Mögeldorfer Plärrer, Neugestaltung

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Der Mögeldorfer Plärrer als wichtiger Quartiersplatz in Nürnberg-Mögeldorf ist geprägt durch eine Platzfläche, die zu den starkbefahrenen Hauptverkehrsadern Ostendstraße und Schmausenbuckstraße orientiert ist.

Der vollständig befestigte Platz dient als wichtiger Umsteigeknoten zwischen dem Straßenbahn- und Busnetz, der viel transitorischen Fußgängerverkehr auf dem Platz erzeugt. Neben dem Publikumsverkehr der Gastronomie wird der Platz bei Wartezeiten und in Pausen vor allem in den Freischankflächen zum Aufenthalt genutzt. Eine darüberhinausgehende Aufenthaltsqualität ist derzeit kaum gegeben. So präsentiert sich der Platz stark beeinträchtig vom Straßenlärm.

Die vorhandenen kleinen Kugelbäume sind fast zur Hälfte abgängig. Die noch bestehenden Bäume sind aufgrund der extrem eingeschränkten Wurzelbereiche in sehr schlechtem Zustand. Zudem sind die kleinkronigen Bäume nicht in der Lage, zu einer ausreichenden Definition im Straßenraum und zu einer angenehmen Schattierung und Klimatisierung des Platzes beizutragen. Der bestehende Brunnen mit der Skulptur "Die Liegende" ist zwischen den Freischankflächen eingeschlossen und dadurch in seiner Präsenz beschränkt. Der Mögeldorfer Plärrer soll deshalb neugestaltet werden.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.682.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Mögeldorfer Plärrer" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 1,682 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der zukünftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Mögeldorfer Plärrer, Neugestaltung

Die Maßnahme „Mögeldorfer Plärrer, Neugestaltung“ wurde im Jahr 2020 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 15.12.2020 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst die Neugestaltung des Quartiersplatzes im Stadtteil Mögeldorf.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Der Mögeldorfer Plärrer als wichtiger Quartiersplatz in Nürnberg-Mögeldorf ist geprägt durch eine Platzfläche, die zu den starkbefahrenen Hauptverkehrsadern Ostendstraße und Schmausenbuckstraße orientiert ist. Nach Südosten ist er begrenzt durch einen eingeschossigen Gebäuderiegel, der Läden und Gastronomie beinhaltet. Den räumlichen Abschluss im Nordosten bildet ein 4-geschossiges Wohnund Geschäftshaus.

Der vollständig befestigte Platz dient als wichtiger Umsteigeknoten zwischen dem Straßenbahn- und Busnetz, der viel transitorischen Fußgängerverkehr auf dem Platz erzeugt. Neben dem Publikumsverkehr der Gastronomie wird der Platz bei Wartezeiten und in Pausen vor allem in den Freischankflächen zum Aufenthalt genutzt. Eine darüberhinausgehende Aufenthaltsqualität ist derzeit kaum gegeben. So präsentiert sich der Platz stark beeinträchtig vom Straßenlärm.

Die vorhandenen kleinen Kugelbäume sind fast zur Hälfte abgängig. Die noch bestehenden Bäume sind aufgrund der extrem eingeschränkten Wurzelbereiche in sehr schlechtem Zustand. Zudem sind die kleinkronigen Bäume nicht in der Lage, zu einer ausreichenden Definition im Straßenraum und zu einer angenehmen Schattierung und Klimatisierung des Platzes beizutragen. Der bestehende Brunnen mit der Skulptur "Die Liegende" ist zwischen den Freischankflächen eingeschlossen und dadurch in seiner Präsenz beschränkt. Der Mögeldorfer Plärrer soll deshalb neugestaltet werden.

Planung und Baubeschreibung

Der Mögeldorfer Plärrer erhält eine klare Zonierung in einen äußeren Bereich an den Straßen mit einem mindestens 2,5 m breiten Gehweg und einer angelagerten 2 m breiten Zone zur Aufnahme der notwendigen infrastrukturellen Ausstattungen wie z.B. Fahrgastüberdachungen, Schilder, Masten, Werbeanlagen und Fahrradständer, sowie einen inneren, geschützteren Bereich mit einladender Aufenthaltsqualität.

In der Nordost- und Westecke werden zwei trapezförmige, erhabene Grünflächen eingefügt, die eine Abschirmung zur Straße schaffen, das Raumgefühl um den Brunnen stärken und zu einer "grüneren" Anmutung des Platzes beitragen. Anstelle der kleinkronigen Bäume ist die Pflanzung von 12 Bäumen erster Wuchsordnung vorgesehen. Die Bäume werden in neuen Baumquartieren mit ausreichendem unterirdischen Wurzelraum und Bewässerungssystem mit Wasserspeicher ("Baumrigolen") gepflanzt. Bei der Artenwahl werden stadtklimaresistente Großbäume gewählt, die im Straßenraum einen starken Akzent setzen und gleichzeitig für Klimatisierung und Schattierung des Platzes sorgen.

Die Freischankflächen werden neu geordnet und sind in einem Band entlang des Ladenriegels situiert. Die konsumfreien Sitzgelegenheiten sind als skulpturale "Lange Bänke" entlang der inneren Platzränder angeordnet. Sie bilden auch den Rahmen für den notwendigen Freiraum um den Brunnen.

Die innere Platzfläche hebt sich von den umgebenden Gehsteigflächen durch einen eigenständigen mineralischen Belag mit offenen, versickerungsfähigen Fugen in freiem Verband ab.

Die Gehsteige und Haltestellen entlang der beiden Straßen bleiben bestehen und werden mit einer neuen Deckschicht aus Gehwegplatten in einem grauen Farbton belegt. Die Gehwege werden auf mindestens 2,5 m verbreitert und von Einbauten freigeräumt. Durch den Neubau eines Fahrgastunterstandes an der Schmausenbuckstraße kann der bisher unterbrochene Gehweg durchgängig hergestellt und die Gefahrenstelle im Haltebereich beseitigt werden. Durch den breiten Gehbereich beidseitig der Grünfläche im westlichen Eck des Platzes bleibt die wichtige Verknüpfung der Haltestellen für Fußgänger bestehen. Die innere, mit einem Sickerpflaster in hellem beige-braun belegte Platzfläche ist in alle Richtung durchgängig begehbar. Insgesamt 18 Fahrradbügel finden sich an allen Platzrändern, weitere 12 Fahrradbügel sind im rückwärtigen Bereich angeordnet. In diesem Bereich wird eine Überdachung angeboten, die die Akzeptanz für die etwas weiter von den Haltestellen entfernten Stellplätze erhöhen soll. Darüber hinaus kann auf dem Platz eine Radstation für 8 Leihfahrräder angeboten werden.

Die an der nordöstlichen Platzkante gelegene Zufahrt für Anlieferung und Feuerwehr wird weiterhin benötigt und kann nicht umverlegt werden. Um das unerlaubte Parken in diesem Bereich zu verhindern, wird die Durchfahrtsbreite auf das für die Feuerwehrzufahrt notwendige Mindestmaß reduziert.

Die Barrierefreiheit auf dem Platz soll durch die vorliegende Planung gestärkt werden. Das Leitsystem im Bereich der Haltestellen wird an die aktuellen Normen angepasst und Hindernisse wie Schilder und Tafeln im Gehsteigbereich werden beseitigt. Sitzgelegenheiten in verschiedenen Sitzhöhen und die neue Anordnung der Buswartehäuschen schaffen leicht zugängliche und sichere Aufenthaltsorte. Die barrierefreie Toilette wird im Bestand erhalten.

Wie im Bestand soll die Platzfläche künftig mit Mastleuchten ausgeleuchtet werden, da dies das effektivste System darstellt (Lichtverschmutzung, optimale Ausleuchtung Bodenflächen, wenige Lichtpunkte genügen für große Flächen). Die Leuchten umfassen den inneren Platzbereich und werden entlang der linearen Bankelemente bzw. der südlichen Platzkante angelagert.

Als Ergebnis der Beteiligungsverfahren werden ein Versorgungspoller für Wasser und Strom und ein Trinkbrunnen eingeplant. Der Bestandsbrunnen ist in gutem Zustand und bleibt mit der Skulptur der „Liegenden“ erhalten.

Aspekte des nachhaltigen und klimaangepassten Bauens wurden bedacht. So wird die bisher fast vollständig versiegelte Fläche in großen Teilen in ihrem Versiegelungsgrad reduziert. Großbaumpflanzungen erzeugen ein gutes Mikroklima, bieten Schatten und Lebensraum für diverse Tierarten. Durch Baumrigolen wird das Wasser vor Ort genutzt, gespeichert und versickert und so das Kanalnetz entlastet. Die zwei großen, zusammenhängenden Pflanzflächen bildet einen grünen Puffer zur Ostendstraße.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 1,682 Mio. Euro. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: 2024: 1.500.000 Euro 2025: 182.000 Euro Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 1,682 Mio. Euro

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Es entstehen Folgekosten für Unterhalt i. H. v. ca. 55.000 Euro jährlich.

Zeitliche Umsetzung

Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im 2. Quartal 2024 zu rechnen, die Fertigstellung wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 erfolgen.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

e ß a r st d n e st O er ärr Pl er orf d el g ö M S c h m a u s e n b u c k s t r a ß e © Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Datenauszug Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht Erstellt für Maßstab1:500 geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der 0 21 dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher m Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Erstellungsdatum 11.09.2023 Ersteller Wördenweber, Silja
Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Datenauszug Erstellt für Maßstab1:500 0 21 m Erstellungsdatum 11.09.2023 Ersteller Wördenweber, Silja

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB), infrastrukturelle

Verbesserung

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) genügt nicht mehr den modernen Anforderungen an einen Busverkehrsknotenpunkt. Es besteht erheblicher Verbesserungsbedarf in den Bereichen Barrierefreiheit, Wind- und Wetterschutz, Toilettenanlagen und Fahrgastinformationssystem.

Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, den ZOB soweit zu ertüchtigen, dass im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten die Aufenthalts-, Sauberkeits- und Servicequalität insgesamt verbessert wird.

Die Barrierefreiheit wurde inzwischen nach Abstimmung mit dem Behindertenrat hergestellt. Als nächster Schritt ist der Einbau von Windschutzelementen und Sitzgelegenheiten, eine Haltestellenüberdachung sowie Servicecontainer geplant.

Zur Feststellung der MIP-Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 442.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 442.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB), infrastrukturelle Verbesserung" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 0,442 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB), infrastrukturelle Verbesserung

Die Umsetzung der Maßnahme „Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB), infrastrukturelle Verbesserung“ wurde in der Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum vom 27.07.2022 beschlossen. Die Maßnahme umfasst verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Ausgangslage, u. a. im Bereich der Aufenthaltsqualität.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Der ZOB befindet sich auf einem Grundstück der PSD WB Invest GmbH & Co (PSD-Bank) an der Bahnhofstraße. Die Nutzung der Fläche für den Betrieb und Unterhalt eines ZOB ist der Stadt Nürnberg vertraglich überlassen.

Der in der heutigen Form seit 2002 existierende ZOB genügt den modernen Anforderungen nicht mehr. In vergangenen Vergleichsbewertungen schnitt der ZOB nicht gut ab, so auch zuletzt bei einer ADAC- Bewertung im Jahr 2020. Themen wie unzureichende Toilettenanlagen, fehlende Fahrgastinformation und Barrierefreiheit sowie Regen- und Windschutz waren für die schlechte Bewertung maßgebend. Die gleichen Mängel werden auch von den Reisenden kritisiert.

Die Barrierefreiheit wurde inzwischen hergestellt. Darüber hinaus besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf in den Bereichen Windschutz und Sitzgelegenheiten, Haltestellenüberdachung und Servicecontainer. Die Sanierung bzw. Erneuerung der Toilettenanlage kann zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund ungeklärter Rechtsverhältnisse nicht weiter geplant werden.

Planung und Baubeschreibung

In den zu errichtenden Servicecontainer sollen ein Schalterbereich, eine kleine Back-Office-Einheit mit Sozialfunktion sowie ein kleiner Abstellbereich für Besen, Streusalz, etc. integriert werden. Die Fassadengestaltung soll sich gut in die umgebende Bebauung einpassen und eine ansprechende Außengestaltung erhalten.

Zur Verbesserung der Unterstellmöglichkeiten für Wartende, soll der westliche Haltestellenbereich eine durchgehende Haltestellenüberdachung erhalten. Durch die fast geschlossene Bauweise soll diese Schutz vor Wind und Regen bieten. Weiterhin würde die Haltestellenüberdachung für eine Trennung des öffentlichen Bereichs des ZOB zu den dahinterliegenden Zugangsbereichen der Gebäude sorgen. Als Windschutz sollen zudem drei transparente Trennwände angeordnet werden.

Zur Verbesserung der Unterstellmöglichkeiten für Wartende, soll im Durchgangsbereich ein abgeschirmter Regen- und Windschutz als Wartebereich entstehen. Der abgeschirmte Regen- und Windschutz soll 18 Sitzgelegenheiten (Ausführung in Drahtgitter) mit Rücken- und Armlehnen bieten. Auch an den östlichen Bahnsteigen an der Käte-Strobel-Straße soll die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Hierzu sollen vier Sitzbänke mit Zwischenlehnen aufgestellt werden.

Ergänzend sind kleine, begleitende Maßnahmen geplant. Hierunter fallen neue Mülleimer gem. den Gestaltungsrichtlinien der Stadt Nürnberg, neue Haltestellenschilder oder auch die Beklebung von Fassadenteilen in Absprache mit dem Grundstückseigentümer.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 0,442 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: 2024: 442.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 0,442 Mio. €

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Drittmittel sind nicht zu erwarten.

Zeitliche Umsetzung

Mit dem Beginn der Maßnahme ist Mitte 2024 zu rechnen. Die Fertigstellung soll Ende 2024 erfolgen.

Die Maßnahme erfüllt die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

Abbildung 34

Donnerstag, 27. Juli 2023 09:04:54 - 2016-03-17 ZOB_Lageplan Satzung.pdf - Adobe Acrobat Reader (32-bit)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bauinvestitionscontrolling (BIC), hier: Landgrabenstraße, Ausbau Haltestelle Christuskirche

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Die Straßenbahnhaltestelle Christuskirche befindet sich in der Landgrabenstraße zwischen Heynestraße und Gabelsbergerstraße in der Nürnberger Südstadt, im Stadtteil Steinbühl. An der Haltestelle Christuskirche verkehren derzeit die Straßenbahnlinien 5 und 6. Mit einer Breite von ca. 1,80 bis 2 Meter sind die Bahnsteige sehr schmal. Die Höhe der Bahnsteige ermöglicht kein niveaugleiches Ein- und Aussteigen von der Straßenbahn auf den Bahnsteig und umgekehrt.

Aufgrund der großen Bedeutung und Umsteigefunktion der Haltestelle soll diese für die geplante Verbesserung des ÖPNV-Angebots (Einführung einer neuen Linie zwischen Gibitzenhof und Mögeldorf) barrierefrei ertüchtigt werden.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.037.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Landgrabenstraße, Ausbau Haltestelle Christuskirche" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 1,037 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Landgrabenstraße, Ausbau Haltestelle Christuskirche

Die Maßnahme „Landgrabenstraße, Ausbau Haltestelle Christuskirche“ wurde im Jahr 2022 für das BIC- Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 13.12.2022 in das BIC-Verfahren aufgenommen. Sie umfasst den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Christuskirche.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Die Straßenbahnhaltestelle Christuskirche befindet sich in der Landgrabenstraße zwischen Heynestraße und Gabelsbergerstraße in der Nürnberger Südstadt, im Stadtteil Steinbühl.

An der Haltestelle Christuskirche verkehren derzeit die Straßenbahnlinien 5 und 6. Mit einer Breite von ca. 1,80 bis 2 Meter sind die Bahnsteige sehr schmal. Die Höhe der Bahnsteige ermöglicht kein niveaugleiches Ein- und Aussteigen von der Straßenbahn auf den Bahnsteig und umgekehrt.

Aufgrund der großen Bedeutung und Umsteigefunktion der Haltestelle soll diese für die geplante Verbesserung des ÖPNV-Angebots (Einführung einer neuen Linie zwischen Gibitzenhof und Mögeldorf) barrierefrei ertüchtigt werden.

Planung und Baubeschreibung

Die Haltestelle Christuskirche wird komplett saniert, und barrierefrei gestaltet.

Die Bahnsteige werden auf 25 cm erhöht und die Haltestellensteige auf mindestens 3 m verbreitert. Zudem werden die Wartehallen und Spritzschutzwände erneuert. Die Lichtsignalanlage am Knoten Gugelstraße/Landgrabenstraße wird erneuert und alle Furten blindengerecht ausgestattet. Eine Gleissignalisierung im Haltestellenbereich erhöht die Sicherheit der Querenden.

Im Zuge der Ausbauarbeiten wird auch die am Knoten Landgrabenstraße/Tafelfeldstraße bestehende Lichtsignalanlage erneuert und blindengerecht mit taktilem Leitsystem ausgestattet.

Die neuen Steuergeräte bei den Lichtsignalanlagen werden in energiesparender LED-Technik ausgeführt. Die bereits vorhandene ÖPNV-Beschleunigung wird weiter optimiert.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 1,037 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze: 2025: 700.000 € 2026: 320.000 € 2027: 17.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 1,037 Mio. €

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Es entstehen Folgekosten für Unterhalt i. H. v. ca. 1.879 € jährlich.

Die VAG beteiligt sich, aufgrund einer bestehenden Vereinbarung, an dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle zu 50 % an den Kosten. Außerdem werden Förderanträge bei der Regierung Mittelfranken nach den Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFÖR 2023) und bei der Zukunft Umwelt Gesellschaft im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gestellt. Insgesamt werden Einzahlungen i. H. v. ca. 203.000 € erwartet.

Zeitliche Umsetzung

Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist im Frühjahr 2025 zu rechnen; die Fertigstellung wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2027 erfolgen.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

Peter-Henlein-Straße S S c ie h o b O n T e h e a n m r s f e Wiesenstraßek e Aufseßplatz s t r t r a l f e e s a ß ld s G ß e e s t r a u t r ß Aufseßplatz g a e e ß ls e K t o e Wiesenstraße r a Landgrabenstraße p e a ß ß e Siemensplatz r n ik Haslerstraße t r u t z e s 5, 6 s p a n Siemensplatz A la pl y m tz o n H e Christuskirche B m h a t traße T ö n h Landgrabens a n s c f e t 6 M el a n Heynestraße 6 5 e lf e ld s r s t r a ß r a ß e t e r a ß e e G ß a s t r a S e u ffe Humboldtstraße b e ls o n Munkerstraße rts tra G b e r merstraße h ß g Brosa c h t e u g e r s n e t r M el a l s t r a Osterhausenstraße a ß e Okenstraße ß © S t a d t N ü r n e b e r g mboldtstraße G e o b a s i s d a t e n : B a y e r is c h e V e r m e s s un g s v e r w a l tu n g V D a r s te l l u n g d e r F lu r k a r te a ls E i g e n tu m s n a c h w e i s n ic ht geeignet o S Hu lta in s g e r s t r a ß F g d A e a ü u e r r g i s r g e e d n s c e t h r e t u t . l s l t D c v e e k a n r s b I a n i D n f u o a d s r t li m u c m d h a e t e i d o A m e n u s H s d A G k ua u ü rm I . s n S N d ft b r e u u d o t c u z e k lu n d r s n d tg s S z s t u e i t st a r l rt l t a M d a n uß a t ic s ß e N h s e t c ü n h d t l r e n ie n n a ß h b A l m i e c k h t e r u g z a is u l t it r ä d E t e s r r s f ü A ta l u l n u s n d d g r d u d e c i r e k n n s ic tl t h i r c a tß h e er E 0 D r a st t e e ll n t f a ü u r K M s ö a z r ß u n s g etarbs1 t : r 3 a 0 ß 0 e 0 120 m e Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Erstellungsdatum 25.08.2023 Ersteller Hilburger, Nico
s Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg tr a Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nichtß e geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten InformationH duarm. Nbuotzludntgs istrt aaußseschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. E D r a st t e e ll n t f a ü u r M s a z ß u s g etarbs1 t : r 3 a 0 ß 0 e 0 0 K ö r n 120 m Erstellungsdatum 25.08.2023 Ersteller Hilburger, Nico

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 25.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bauinvestitionscontrolling (BIC)

hier: Errichtung einer Notleitstelle im Betriebshof Kafkastraße und Sanierung des

Bestandsgebäudes

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz): Aufgrund ihres Leistungsumfangs ist die VAG ein Unternehmen der Kritischen Infrastruktur gem. Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (KritisV). Zur Einhaltung dieser und in diesem Zusammenhang stehenden weiteren rechtlichen Bestimmungen, benötigt die VAG eine Leitstelle und eine Notleitstelle mit hochverfügbaren redundant ausgeführten technischen Anlagen.

Am Standort Plärrer in Nürnberg betreibt die VAG eine Leitstelle zur Koordinierung des Öffentlichen Personennahverkehrs in den Bereichen Bus, Straßenbahn und U-Bahn. Ebenfalls am Plärrer befinden sich Notbedienplätze für den Fall eines Ausfalls der Leitstelle, von denen die U-Bahnlinien U2 und U3, Straßenbahn und Bus gesteuert werden können. Da die Notbedienplätze nicht mehr die technischen Anforderungen erfüllen und sich außerdem zu nah an der zentralen Serviceleitstelle befinden, soll eine neue Notleitstelle als Rückfallebene aufgebaut werden.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen. Zur Feststellung der MIP- Reife ist ein Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses erforderlich. Deshalb werden die für den Beschluss erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 34.129.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 34.129.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme ist zur Fortschreibung des Mittelfristigen Investitionsplans 2024-2027 angemeldet. Eine Entscheidung, ob das Vorhaben im MIP berücksichtigt wird, trifft der Stadtrat in den HH- Beratungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beschlussfassung des Projekt Freezes hat keine Diversity-Relevanz.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Projekt Freeze für die Maßnahme "Errichtung einer Notleitstelle im Betriebshof Kafkastraße und Sanierung des Bestandsgebäudes" wird bestätigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 34,129 Mio. € inkl. Bauverwaltungskosten.

Die Erkenntnisse aus der noch ausstehenden Kostenprüfung sind in die Kostenberechnung einzuarbeiten; die Kostenberechung und ggf. der künftige MIP-Ansatz sind entsprechend anzupassen.

Im Bedarfsfall wird einer möglichen künftigen Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex zugestimmt.

Der vorgelegte Sachverhalt entspricht den Kriterien des Bauinvestitionscontrollings. Die Maßnahme hat somit die erforderliche MIP-Reife erlangt.

hier: Errichtung einer Notleitstelle im Betriebshof Kafkastraße und Sanierung des Bestandsgebäudes

Die Maßnahme „Errichtung einer Notleitstelle im Betriebshof Kafkastraße und Sanierung des Bestandsgebäudes“ wurde im Jahr 2021 für das BIC-Verfahren angemeldet und mit Beschluss der Referentenrunde vom 25.01.2022 in das BIC-Verfahren aufgenommen.

Ausgangssituation und Planungsanlass

Aufgrund ihres Leistungsumfangs ist die Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) ein Unternehmen der Kritischen Infrastruktur gem. Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (KritisV). Zur Einhaltung dieser und in diesem Zusammenhang stehenden weiteren rechtlichen Bestimmungen, benötigt die VAG eine Leitstelle und eine Notleitstelle mit hochverfügbaren redundant ausgeführten technischen Anlagen.

Am Standort Plärrer in Nürnberg betreibt die VAG eine Leitstelle zur Koordinierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Bereichen Bus, Straßenbahn und U-Bahn. Ebenfalls am Plärrer befinden sich Notbedienplätze für den Fall eines Ausfalls der Leitstelle, von denen die U-Bahnlinien U2 und U3, Straßenbahn und Bus gesteuert werden können. Da die Notbedienplätze nicht mehr die technischen Anforderungen erfüllen und sich außerdem zu nah an der zentralen Serviceleitstelle (ZSL) befinden, soll eine neue Notleitstelle (NLS) als Rückfallebene aufgebaut werden.

In einer Machbarkeitsstudie wurde der Standort Kafkastraße, im Stadtteil Langwasser Nord, als geeignet identifiziert. An diesem Standort befindet sich bereits der Notbedienplatz der U-Bahnlinie U1.

Planung und Baubeschreibung

Die Notleitstelle soll als Anbau an das bestehende Stellwerksgebäude am Betriebshof Kafkastraße errichtet werden. Gleichzeitig ist das bestehende Gebäude zu sanieren, sodass neugebauter Anbau und Altbau ein gemeinsames Gebäude für die VAG bilden, in welchem weiterhin das Stellwerk des Betriebshofes Kafkastraße und dann auch die Bedienplätze und notwendige technische Einrichtungen der NLS untergebracht sein werden. Für die NLS sind hohe Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, um die ständige Verfügbarkeit der vollen technischen Leistungsfähigkeit sicherzustellen.

Der Bestandsbau ist ein Stahlbetongebäude und wurde 1974 erbaut. Dieser wird energetisch und technisch saniert. Die Raumfunktionen werden an die neuen Anforderungen angepasst. Dazu werden teilweise in den Geschossen neue Wände ergänzt bzw. bestehende Wände abgebrochen. Die Erschließung (Zugänge und Flure) im Bestand bleibt erhalten. Der Zugang im UG wird mit einer neuen Schleuse ausgestattet. Bei der vorhandenen Kanzel, in der der Stelltisch für die Stellwerke untergebracht ist, wird im Verlauf der Baumaßnahme lediglich die Gebäudehülle saniert. Außerdem ist geplant die Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Elektroinstallation zu erneuern.

Der Erweiterungsbau knüpft an den Ausgang des Altbaus im EG an. Der Neubau beherbergt im EG ausschließlich Technikräume für die Technische Gebäudeausrüstung sowie diverse Serverräume. Im Obergeschoss befindet sich der Leitwartenraum. Dieser wird ergänzt um eine Sozialfläche mit einer Teeküche, ein Büro und zwei Technikräume.

Der Erweiterungsbau fügt sich als linearer Baukörper in gleicher Breite wie der bestehende Baukörper an den Bestand an. Die interne Erschließung erfolgt rein funktional mit einem durchgehenden Mittelflur und einem Treppenhaus im Altbau.

Da die Räume weitgehend ohne natürliche Lüftungsmöglichkeit ausgebildet sind (zur Erreichung des vorgeschriebenen Energiestandards) und auch die vorhandenen Fenster weitgehend geschlossen gehalten werden sollen, werden sämtliche Aufenthaltsräume mechanisch be- und entlüftet, um die Konzentrationsfähigkeit durch Frischluftzufuhr zu erhalten und den Lärmeintrag von außen bei geöffneten Fenstern zu unterbinden. Daher sind für alle Aufenthalts- und Technikräume raumlufttechnische Anlagen vorgesehen.

Alle Zugänge zu sensiblen Bereichen, wie z.B. das Rechenzentrum NIT RZ, die Technik- und Serverräume, die Stellwerkskanzel und der Leitstellenraum werden über Zutrittsterminals der Zutrittskontrollanlage ZZ überwacht.

Auf dem Flachdach des Neubaus wird eine Photovoltaikanlage errichtet. Die neue Fassade soll die Wahrnehmung der beiden Gebäudeteile als ein einheitliches NLS-Gebäude unterstützen. Ihre Ausführung ist über vorgehängte, hinterlüftete Aluminium-Paneele geplant, wobei die begrenzte Tragfähigkeit des Altbaus und die Anforderung an die Leitfähigkeit der Fassade berücksichtigt wurden. Zur Erreichung einer komplett geschlossenen Fassade werden Faltschiebläden eingesetzt. Zusätzlich sind Faltschiebläden mit einem Lochanteil vorgesehen, so dass die Elemente gleichzeitig als Sonnenschutz wirksam sind.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen vorbehaltlich der Kostenprüfung 34,129 Mio. €. Die Kostenberechnung wurde im Rahmen des BIC-Verfahrens Rpr zur Prüfung vorgelegt. Aufgrund des engen zeitlichen Prüfungszeitraums konnten die Kosten seitens Rpr jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind daher innerhalb der Verwaltung noch weitere Abstimmungen und Prüfungen notwendig, die möglicherweise Auswirkungen auf die vorgelegte Kostenberechnung haben. Die Gesamtkosten sind daher ggf. noch anzupassen und nur als vorläufige Kosten zu verstehen.

Auf die einzelnen Haushaltsjahre entfallen folgende Auszahlungsansätze:

bisher bereitgestellte Mittel: 1.960.000 € 2024: 2.940.000 € 2025: 8.985.000 € 2026: 14.702.000 € 2027: 4.085.000 € 2027 ff.: 1.457.000 € Gesamtkosten inkl. Bauverwaltungskosten: 34,129 Mio. €

Eine Indizierung der Baukosten nach dem allgemeinen Baupreisindex kann ggf. erforderlich werden. Folgekosten entstehen der Stadt Nürnberg keine, da das Gebäude als U-Bahnanlage an die VAG verpachtet ist, welche die vertragliche Verpflichtung zur Kostentragung für den Betrieb und Unterhalt des Gebäudes hat.

Es werden Zuwendungen nach BayGVFG und BayÖPNVG i. H. v. ca. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten erwartet, so dass mit etwa 17,751 Mio. € gerechnet wird. Für das im Raumprogramm vorgesehene Rechenzentrum, welches durch die N-Energie genutzt werden soll, erfolgt außerdem eine Kostenerstattung i. H. v. ca. 485.500 € durch die N-Energie.

Zeitliche Umsetzung

Mit dem Baubeginn der Maßnahme ist im Frühjahr 2025 zu rechnen, die Fertigstellung wird voraussichtlich Ende 2026 erfolgen. Vorarbeiten wie Rodung, Kabelverlegung, Abbrucharbeiten etc. beginnen bereits im Jahr 2024.

Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren bis zur Phase 4 durchlaufen und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss zum Projekt Freeze.

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