Haushaltssperre

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Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen"

Anlage · 24.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Sozialausschuss Kornburg Jugendhilfeausschuss Worzeldorf Ferienausschuss Schule & Bildung Wohnen & Bauen Moorenbrunn Gartenstadt Eibach Wirtschaft & Arbeit Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Anlage 1

Fortführung befristeter Stellen

Geschäftsbereich OBM

Bürgermeisteramt

Die Projektstelle "Nürnberger Präventionsnetzwerk gegen religiös begründete Radikalisierung" wird zu 90% aus Mitteln des Freistaates und 10% aus Spendenmitteln finanziert. Aufgrund der hohen thematischen Priorität kann von einer Verlängerung ausgegangen werden. Eine mündliche Rückmeldung, bei der die Förderweiterführung seitens des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Aussicht gestellt wurde, liegt bereits vor.

Unter der Voraussetzung der Erteilung eines Verlängerungsbescheids wird die Fristverlängerung befürwortet. Der angebrachte Zuschussvermerk Z wird fortgeführt.

001.0114 1,00 Sachbearbeiter/in E 10 F 12.23 F 12.24

Rechtsamt

Die Zentrale Bußgeldstelle des Rechtsamtes beantragt zur Abarbeitung der während der Pandemie entstandenen Rückstände die Verlängerung der hierfür geschaffenen Kapazitäten im Umfang von 4,37 VK. Es wurde seitens der Dienststelle nachvollziehbar begründet, dass eine Fortführung bis Ende 2025 notwendig und zielführend für die Rückstandsbearbeitung ist. Die Anzahl der Anzeigeneingänge bei der Zentralen Bußgeldstelle im Jahr 2022 liegt mit rund 7.500 Anzeigen noch immer deutlich über dem Durchschnitt der Anzeigenzahl der Jahre vor der Pandemie (rund 5.900 Anzeigen im Jahr 2018). Nicht alle Anzeigen der letzten Jahre konnten bearbeitet werden. So waren zum Stichtag 31.12.2022 noch 3.465 Anzeigen unbearbeitet, wovon ca. 1.700 Anzeigen Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz betreffen.

Darüber hinaus ist eine Zunahme der sich an den Bescheiderlass anschließenden Arbeiten zu verzeichnen. Die Zahl der Einsprüche, besonders solche gegen „Corona“-Bußgeldbescheide ist gestiegen, wodurch Kapazitäten noch viele Monate nach Bescheiderlass gebunden sein werden. Des Weiteren muss die Zentrale Bußgeldstelle aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur 1. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zu 1.500 Bescheide auf Antrag rückabwickeln. Der hiermit verbundene Aufwand führt zu einem weiteren Anstieg des Arbeitspensums.

Auch die Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren bis Ende 2025, die gesetzlich vorgegeben ist, bindet zusätzlich Personalkapazitäten. Falls aufgrund einer unerwartet positiven Fallzahlentwicklung ein vorzeitiger Stundenrückbau möglich ist, wird dieser in Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem Personalamt vorzeitig umgesetzt. Eine Fristverlängerung im beantragten Umfang wird befürwortet. Die Stellen erhalten einen Fristvermerk F 12.25.

300.2250 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 06.24 F 12.25 300.2255 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 06.24 F 12.25 300.2290 1,00 Sachbearbeiter/in E 7 F 06.24 F 12.25 300.2330 1,00 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.23 F 12.25 300.2340 0,25 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.23 F 12.25 300.2350 0,12 Sachbearbeiter/in E 7 F 12.23 F 12.25

Die WBG KOMMUNAL GmbH wird auch in 2024 weiterhin Großbauprojekte für die Stadt durchführen. Den größten Aufwand wird die Maßnahme Neubau Neues Gymnasium verursachen, der Neubau des Martin-Behaim-Gymnasiums befindet sich in der Endphase. Zur Abwicklung dieser und weiterer ÖÖP -Vergaben fragt die WBG KOMMUNAL GmbH die Dienstleistungen von RA/3-Vergabemanagement (VMN) an. Das VMN ist mit den Bauvergaben der Stadt und der Eigenbetriebe bereits vollständig ausgelastet. Durch die Fortführung dieser Stelle soll die Mehrarbeit im Zusammenhang mit den ÖÖP-Vergaben gewährleistet werden.

Die WBG KOMMUNAL GmbH hat für ein weiteres Jahr die vollständige Finanzierung dieser Stelle zugesichert. Es wird vorgeschlagen, die Befristung der Stelle bis 12.24 zu verlängern. Der Stellenplanvermerk Z (Zuschuss) bleibt bestehen.

300.3195 0,50 Bauingenieur/in E 12 F 12.23 F 12.24

Geschäftsbereich 2. BM

2. Bürgermeister

Zum Haushalt 2021 wurden Stellenkapazitäten für die gärtnerischen Tätigkeiten bei der Meistersingerhalle im Umfang von 0,5 VK befristet bis Ende 2022 geschaffen. 2022 wurde diese Kapazität um 0,5 VK aufgestockt und die Vollstelle auf F 12.24 befristet. Es wurde vereinbart, dass geprüft wird, ob sich die Übernahme der gärtnerischen Tätigkeiten von SÖR und die Rücknahme von Fremdvergaben bewährt haben und dadurch die Finanzierung der Stelle dauerhaft erfolgen kann.

Aus Sicht der Meistersingerhalle hat sich die Maßnahme bewährt, da nun flexibel auf die anfallenden Arbeiten je nach Pflanzenwuchs reagiert werden kann und die Pflegearbeiten nicht mehr nach Ausschreibungszyklen durchgeführt werden müssen. Die dauerhafte Finanzierung der Stelle ist durch Entnahme der Budgetansätze aus dem K1-Buget sichergestellt. Eine Entfristung der Stelle wird daher vorgeschlagen.

002.2180 1,00 Gärtner/in E 6 F 12.24 unbefristet

Museen der Stadt Nürnberg

Für die Neukonzeption der Dauerausstellung Dokumentationszentrum sowie für den „Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und -feld“ sind im Stellenplan der Museen zwei befristete Stellen vorhanden.

Die Stelle Nr. 410.6043 wurde zum Haushalt 2018 zunächst befristet bis 12.23 geschaffen. Die Stelle hat die Aufgabe der Co-Projektleitung und Kuration der künftigen Dauerausstellung im Dokumentationszentrum, insbesondere für den Bereich „Das Reichsparteitagsgelände im Zweiten Weltkrieg“. Für diesen Bereich ist fachliches Spezialwissen erforderlich, das durch externe Beratung nicht ersetzt werden kann.

Die Stelle Nr. 410.6046 wurde befristet zum Haushalt 2017 (F 12.19) geschaffen und zum Haushalt 2019 verlängert bis 12.23. Die Stelle hat die Aufgabe der kuratorischen Erarbeitung und Umsetzung der Ausstellungskonzeption für den „Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und -feld“ sowie der inhaltlichen “Verzahnung“ mit der neuen Dauerausstellung im Dokumentationszentrum.

Wegen Verzögerungen im Projekt ist eine Stellenverlängerung bis 2026 notwendig, um einen erfolgreichen Projektabschluss zu gewährleisten. Die Verlängerung der Befristung beider Stellen bis 12.26 wird daher vorgeschlagen.

410.6043 1,00 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in E 13 F 12.23 F 12.26 410.6046 1,00 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in E 13 F 12.23 F 12.26

Amt für Kultur und Freizeit

Die Stabsstelle Kinderkultur organisiert verschiedene kulturelle Bildungsformate und Kinderkulturveranstaltungen, u.a. die Kindertheaterreihe, die KinderUni und die KinderKulturOffensive. Die Nachfrage ist, gerade nach Corona, im Feld der kulturellen Bildung für Kinder aus Kindertageseinrichtungen und für Familien bei allen Formaten sehr hoch und der Bearbeitungsaufwand hat sich z.B. durch neue Kooperationspartner und einer damit größeren Veranstaltungsdichte bei der KinderUni erhöht. Für Organisation und Durchführung dieser Veranstaltungen sind weiterhin Personalkapazitäten im Umfang von 0,13 VK erforderlich. Die Finanzierung der Kapazitäten erfolgt zu 100% aus dem Paula-Maurer-Nachlass. Die Verlängerung der Stellenkapazität wird daher vorgeschlagen. Die Stelle erhält den Fristvermerk F 12.24 und einen Zuschussvermerk Z.

416.0061 0,13 PÄDAG. MITARBEITER/IN E 9b F 12.23 F 12.24

BildungsCampusNürnberg

Die Lern- und Sozialbetreuung für Integrationskurse und Berufssprachkurse ist aus gesellschaftspolitisch-integrativen Gründen weiterhin erforderlich, um die Chancen der zugewanderten Teilnehmenden zum Bestehen der Abschlussprüfungen der Kurse zu steigern. Die aktuelle Zulassung zur Durchführung der Integrationskurse liegt vor. Die Zulassung zur Durchführung der Berufssprachkurse endet im November 2023. Hier ist der Antrag auf Verlängerung für weitere fünf Jahre in Arbeit. Die Drittmittelfinanzierung der Personalkosten im Umfang von 0,75 VK für die Integrationskurse ist demzufolge gesichert. Bei den restlichen 0,25 VK wird bis zum Nachweis der Finanzierung der Berufssprachkurse ein Sperrvermerk angebracht. Der vorhandene Zuschussvermerk bleibt bestehen. Die Fortführung der befristeten Stelle Nr. 420.3876 wird unter diesen Rahmenbedingungen befürwortet. Sie erhält den Fristvermerk F 12.26.

420.3876 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.23 F 12.26

Die Stelle Nr. 420.3504 wurde 2023 mit einem Fristvermerk F 12.23 und einem Zuschussvermerk für die Fortführung der Online-Kurse neben den Präsenzangeboten in der Abteilung Grundbildung und der nachzuholenden Schulabschlüsse geschaffen. Die Prüfung, ob weiterhin Fördergelder aus dem Bereich der nachzuholenden Schulabschlüsse für die Deckung der Personalkosten der vorliegenden Stelle akquiriert werden können, ist noch nicht abgeschlossen. Die Verlängerung der Befristung bis Ende 2024 (Fristvermerk F 12.24) wird daher unter Anbringung eines Sperrvermerks X befürwortet. Für die Entfernung des Sperrvermerks wird BCN/BZ die entsprechende Finanzierung über Drittmittel nachweisen. Der vorhandene Stellenvermerk Z (zuschussabhängig) bleibt bestehen.

420.3504 0,77 Kursplaner/in E 9b F 12.23 F 12.24

Es wird geprüft, ob BCN/BZ im Schuljahr 2023/2024 erneut Berufsintegrationsklassen (BIK) anbieten kann. Deshalb wird vorgeschlagen, die drittmittelfinanzierten Stellen Nr. 420.3121 und 420.3128, die derzeit bis 31.12.2023 befristet und mit einem Sperrvermerk und Zuschussvermerk versehen sind, für eine etwaige Fortführung des Projekts BIK bzw. Folgeprojekte bis 31.12.2024 zu verlängern. Für die Entfernung der Sperrvermerke wird BCN/BZ die entsprechende Finanzierung der Stellen über Drittmittel nachweisen.

420.3121 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.23 F 12.24 420.3128 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.23 F 12.24

Zum 01.01.2023 wurde die Durchführung und verwaltungsmäßige Abwicklung von Frauenintegrationskursen von KuF zu BCN transferiert. Die Personalkosten sind komplett über Drittmittel des BAMF finanzierbar. Um die verwaltungsmäßige Organisation dieser Integrationskurse auch zukünftig zu gewährleisten, wird die Verlängerung der mit dieser Aufgabe betrauten Stelle für die Dauer der sichergestellten Finanzierung befürwortet. Die Stelle erhält den neuen Fristvermerk F 12.26, der Zuschussvermerk Z bleibt bestehen.

420.3878 0,73 Verwaltungskraft E 5 F 12.23 F 12.26

Geschäftsbereich 3. BM

Feuerwehr

Die Feuerwehr Nürnberg besteht aus fünf Feuerwachen der Berufsfeuerwehr und aus 18 Standorten der ehrenamtlich tätigen Freiwilligen Feuerwehren mit Feuerwehrgerätehäusern. Einsatzbereite Freiwillige Feuerwehren mit dauerhaft betriebssicheren Feuerwehrgerätehäusern stellen im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Stadt Nürnberg eine vielfältig einsetzbare Unterstützung zur Sicherung des Schutzes der Bevölkerung dar. Der Stelleninhaber betreut das Gesamtprojekt "Neubau und Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser". In der aktuellen Phase dieses Projektes werden drei Feuerwehrgerätehäuser neu errichtetet (Buch, Eibach, Gartenstadt) und drei weitere (Kornburg, Moorenbrunn, Worzeldorf) saniert. Die Baumaßnahmen an den weiteren Gerätehäusern an den weiteren 12 Standorten folgen in den kommenden Jahren. Die Fertigstellung der Bauvorhaben ist aktuell für 2033 geplant. Die Verlängerung des bisherigen Fristvermerks bis zum voraussichtlichen Abschluss des Gesamtprojektes wird befürwortet.

370.0060 1,00 Sachbearbeiter/in Bauangelegenheiten A 11 F 12.24 F 12.33

Um die Projekte zur Nachwuchsgewinnung weiterführen und zusätzliche Maßnahmen erarbeiten und etablieren zu können sowie parallel dazu die Grundlagenarbeit im Bereich Lehre und Qualitätsmanagement aufzunehmen und fortzusetzen, ist eine Entfristung der mit diesen Aufgaben betrauten Stelle Nr. 370.0330 erforderlich. Zudem müssen die positiven Entwicklungen der Nachwuchskräftegewinnung und -bindung weitergeführt werden, damit FW darauf aufbauend auch in den kommenden Jahren ausreichend geeignete Nachwuchskräfte zur Verfügung stehen. Die zusätzliche Kapazität wird dauerhaft benötigt. Die Deckung aus zusätzlichen Erträgen für externe Lehrgangsteilnehmer wurde seitens Stk anerkannt. Es wird daher vorgeschlagen, die Stelle zu entfristen. Der Stellenvermerk Z (Zuschuss) an der Stelle bleibt bestehen.

370.0330 1,00 Sachbearbeiter/in A 10 F 12.24 unbefristet

Geschäftsbereich Referat I/II

Personalamt

Die Verlängerung der Befristung der Stelle ist für die Sicherung der umfangreichen Qualifizierungsanforderungen unmittelbar und für die Erweiterung des dualen Studienangebots im Bereich Verwaltung sowie die Sicherung der Ausbildungsqualität mittelbar dringend erforderlich. Die Stelle soll den Ausbildungsbereich unterstützen und so Kapazitäten für Aufgaben schaffen, die der Erweiterung des Angebots der Arbeitgeberin dienen. So soll bspw. das bisherige Angebot durch den dualen Studiengang Bachelor Public Management ergänzt werden. Im ersten Schritt müssen hierfür Absprachen getroffen und die notwendigen Ausbildungsstrukturen entwickelt werden. Auf dieser Stelle ist ferner die Funktion des/der Inklusionsbeauftragten angesiedelt. Um den Entwicklungen insbesondere hinsichtlich des neu einzuführenden Bachelor-Studiengangs und der Aufgabe des/der Inklusionsbeauftragten Rechnung zu tragen und um die Konsequenzen bei erfolgreicher Erweiterung des Studienangebots besser abschätzen zu können, wird die Verlängerung der Befristung bis 12.26 vorgeschlagen.

120.0070 1,00 Projektassistenz, Sachbearbeiter/in E 9a F 12.23 F 12.26

Im Bereich Personalservice und insbesondere im Recruiting spielt der Stellenbesetzungsprozess eine entscheidende Rolle und erzeugt einen Großteil des dortigen Arbeitsaufwands. Im Rahmen des stadtweiten Geschäftsprozessmanagement-Projekts war die "Optimierung des Stellenbesetzungsprozesses" aufgrund der stadtweiten Auswirkungen ein Pilotbereich. Im Projekt wurden Verbesserungspotenziale im Bereich des Personalservices identifiziert, die einer weiteren Bearbeitung bedürfen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist von entscheidender Bedeutung, um den Stellenbesetzungsprozess effizienter zu gestalten, zudem haben einige der identifizierten Maßnahmen (Digitalisierung von PA-Leistungen) einen erheblichen Einfluss auf weitere Prozesse. Es wird davon ausgegangen, dass die erarbeiteten Maßnahmen des Projekts kurz- und mittelfristig zur Digitalisierungsrendite und einer kürzeren Prozesslaufzeit beitragen können. Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen wird eine Verlängerung der Befristung der Stellen um weitere 2 Jahre als sinnvoll erachtet. Dies ermöglicht es, die geplanten Optimierungsmaßnahmen umzusetzen, den Prozessverlauf zu beobachten und gegebenenfalls weitere Prozessoptimierungen im Personalamt vorzunehmen. Eine Entfristung wird aus o.g. Gründen nicht befürwortet, es wird eine Befristung bis 12.25 vorgeschlagen.

120.2157 1,00 Sachbearbeiter/in Typ 2 E 9b F 12.23 F 12.25 120.2357 1,00 Sachbearbeiter/in Typ 2 E 9b F 12.23 F 12.25

Stadtkämmerei

In der Vergangenheit hat die Zahl der Fördermöglichkeiten für die Kommunen stetig zugenommen und die Bundesregierung hat weitere Fördermöglichkeiten angekündigt, um dem Klimawandel und der Generationengerechtigkeit Rechnung zu tragen. Die Aufgabenfelder im Fördermittelmanagement und bzgl. eines nachhaltigen Haushalts werden sich daher weiter verändern und in ihrer Komplexität steigen, daher wurden bereits mehrere Projekte bei Stk begonnen. Aufgrund der besonderen Bedeutung für die städtische Einnahme- und Ausgabesituation sowie der strategischen Bedeutung eines effektiven Fördermittelmanagements für die Stadt wird vorgeschlagen, die Stelle zu entfristen.

200.0050 1,00 WISS. SB FÖRDERMITTELMANAGEMENT E 13 F 12.24 unbefristet

Kassen- und Steueramt

Die Anwendung/Einführung des §2b UStG wird auf den 01.01.2025 verschoben. Diese Verschiebung erfordert vorbereitende Maßnahmen, die mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden sind. Die befristete Stelle wird auch im Einführungsjahr 2025 weiterhin unterstützend tätig sein, um eine reibungslose und rechtssichere Anwendung des §2b UStG bei den Dienststellen und Eigenbetrieben zu gewährleisten. Der §2b UStG erweitert den umsatzsteuerlich zu erfassenden und zu deklarierenden Bereich der Stadt Nürnberg erheblich und dauerhaft. Insbesondere im Erstveranlagungsjahr 2025 ist beim Deklarationsprozess mit einer erhöhten Anzahl von klärungsbedürftigen Fragestellungen zu rechnen. Die Jahresgesamtdaten für das Jahr 2025 müssen gemäß gesetzlicher Vorgaben bis spätestens Ende 2026 bzw. Anfang 2027 an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Angesichts dieser Rahmenbedingungen wird vorgeschlagen, den Fristvermerk bis Ende 2026 zu verlängern.

210.5070 0,50 Sachbearbeiter/in E10 F 12.23 F 12.26

Geschäftsbereich Referat III

Gesundheitsamt

Mit den Schaffungen zum Haushalt 2016 sind im Stellenplan von Gh befristete Stellen für den sogenannten Sekundärbedarf eingerichtet worden. Dieser bezieht sich auf Gh betreffende Aufgaben, die aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingen, der starken Zuwanderung nach Nürnberg und der damit einhergehenden Veränderung der Stadtgesellschaft verstärkt wahrgenommen werden müssen. Hierfür stehen Mittel aus der FAG-Zuweisung für die Gesundheitsaufgaben und ggf. eigene Erträge zur Verfügung. Auf den bis 12.23 befristeten Stellen werden Aufgaben im Bereich der Personal- und Finanzbuchhaltung (Stelle Nr. 530.5085), der IT- Fachbetreuung (Stelle Nr. 530.5169), der gesundheitlichen Aufklärung von Menschen mit Migrationshintergrund (Stelle Nr. 530.5170) und im Gutachterwesen (Stelle Nr. 530.1140) wahrgenommen. Aufgrund des seit mehreren Jahren unverändert bestehenden Bedarfes und der Entwicklung der Einwohnerzahl in Nürnberg ist davon auszugehen, dass diese Stellen auch künftig benötigt werden. Eine Entfristung dieser Stellen wird demnach vorgeschlagen.

Die ebenfalls bis 12.23 befristeten Stellen Nr. 530.1526 und 530.1585 wurden für die Aufgaben im Bereich der Schuleingangsuntersuchungen geschaffen. Der Bedarf besteht weiterhin. In diesem Bereich wird jedoch Ende diesen Jahres/Anfang nächsten Jahres eine Organisationsuntersuchung beginnen, die der Klärung des Kapazitätsbedarfes für diesen Bereich auch vor dem Hintergrund der reformierten Schuleingangsuntersuchung zum Ziel hat. Um auf die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung flexibel reagiern zu können, wird vorgeschlagen, diese Stellen zunächst bis 06.26 zu verlängern.

Die Stelle Nr. 530.5270 wirkt in der TBC-Beratung mit. Der Bedarf ist weiterhin gegeben. Der TBC-Bereich ist jedoch Teil des bis zum 30.09.2024 befristeten Projektes DIGiN, in welchem Prozesse digitalisiert/automatisiert und optimiert werden. Um den Ergebnissen des Projektes nicht vorwegzugreifen, kann eine Entfristung dieser Stelle nicht erfolgen. Es wird die Verlängerung der Befristung bis 12.24 vorgeschlagen.

530.1140 0,75 Ärztin/Arzt Begutachtung E 15 F 12.23 unbefristet 530.1526 0,50 Jugendärztin/-arzt E 15Z F 12.23 F 06.26 530.1585 0,50 Med. Fachangestelle/r E 6 F 12.23 F 06.26 530.5085 1,00 Verwaltungsfachkraft A 7 F 12.23 unbefristet 530.5169 0,25 (Hygiene-)Sachbearbeiter/in E 8 F 12.23 unbefristet 530.5170 1,00 (Hygiene-)Sachbearbeiter/in E 9a F 12.23 unbefristet

530.5270 1,00 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.23 F 12.24

Die Stelle Nr. 530.0940 wurde zum Haushalt 2023 für das Management besonderer Gefahrenlagen (z.B. Pandemien) geschaffen. Seitens DiP wurde ein Mehrbedarf von 5,5 VK für die Bewältigung von laufenden Corona-Aufgaben bei Gh befristet bis 12/2024 ermittelt. Eine Stellenschaffung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen, die Kapazitäten sind aus dem vorhandenen Stellenplan zu decken. Die Verlängerung der Befristung an der Stelle 530.0940 liefert hierzu einen Beitrag. Da SARS-CoV 2 weiterhin eine meldepflichtige Erkrankung ist und somit durch den Infektionsschutz bearbeitet werden muss, wird eine Verlängerung dieser Stelle bis 12/2024 vorgeschlagen.

530.0940 1,00 Sachbearbeiter/in Verwaltung E9b F 12.23 F 12.24

Die Stelle Nr. 530.0550 wurde für das "Bündnis seelische Gesundheit Kinder und Jugendliche" befristet bis 12/2023 geschaffen. Das Bündnis hat die Aufgabe, eine differenzierte Bedarfsanalyse für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen zu erstellen, Konzepte zur Reduzierung von Versorgungsdefiziten zu erarbeiten sowie Drittmittel zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung zu akquirieren. Da das Thema psychische Gesundheit einen wichtigen Stellenwert nach Corona eingenommen hat, wurden im Rahmen der Stellenschaffungen über den ÖGD Pakt weitere 0,5 VK für die Psychiatriekoordination Kinder und Jugendliche geschaffen, die in 2023 besetzt werden konnten. Aufgrund der aufwändigen Aufbauarbeit, der aktuell verschärften Engpasssituation im Bereich Versorgung und im Sinne eines reibungslosen Aufgabenübergangs auf die 2023 geschaffene Stelle, wird eine Verlängerung der Befristung der Planstelle für das „Bündnis für seelische Gesundheit Kinder und Jugendliche“ bis 12.24 vorgeschlagen.

530.0550 0,50 Wiss. Schachbearbeiter/in E13 F 12.23 F 12.24

Die bis 12.23 befristete Stelle Nr. 530.4025 wurde zum Haushalt 2015 für die Angebotsausweitung im Bereich Infektionsschutz geschaffen und nimmt Aufgaben im Rahmen der Beratungen und Hilfen, wie z.B. die Hygieneberatungen im ambulanten Bereich wahr. Der Bedarf ist weiterhin gegeben. Aufgrund der anstehenden Stellenplanrevision und der damit einhergehenden Umverteilung von Aufgaben kann eine Entfristung zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht erfolgen. Es wird eine Verlängerung der Befristung bis 12.24 vorgeschlagen.

530.4025 0,50 Ärztin/Arzt A 14 F 12.23 F 12.24

Die Stellen für die Traumafachstelle wurden für den sog. Primärbedarf für die medizinische und traumatherapeutische Betreuung in Nürnberg lebender Schutzsuchender geschaffen. Ihre Fortführung bis mindestens 2025 war bei den letzten Haushaltsberatungen Konsens. Die Stellen sollen daher trotz fehlender Drittmittelfinanzierung bis F 12.25 verlängert werden. Die Stelle 530.1189 wird, wie beantragt, lediglich mit 0,5 VK (anstatt 1,0 VK) verlängert.

530.1110 1,00 Ärztin/Arzt E 14 F 12.23 F 12.25 530.1135 0,50 Ärztin/Arzt E 14 F 12.23 F 12.25 530.1150 1,00 med. Fachangestellte/r E 5 F 12.23 F 12.25 530.1155 1,00 med. Fachangestellte/r E 5 F 12.23 F 12.25 530.1187 1,00 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.23 F 12.25 530.1189 0,50 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.23 F 12.25

Geschäftsbereich Referat IV

Referat für Schule und Sport

Die Stelle wurde zum Haushalt 2022 geschaffen, um die Kapazität der schulpsychologischen Kräfte vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Herausforderungen befristet zu verstärken. Die Stelle wurde antragsgemäß mit einem Fristvermerk für die Dauer des voraussichtlichen Bedarfszeitraumes (drei Jahre) geschaffen. Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche stark unter den Folgen der Corona- Pandemie litten und noch leiden. Psychische und psychosomatische Symptome nahmen zu. Das Referat für Schule und Sport trägt vor, dass durch die zwischenzeitliche Einrichtung von Brückenklassen mit ukrainischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch weitere, bei der Stellenschaffung unvorhergesehene Krisenfolgen in den Schulen angekommen seien. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die ursprüngliche Befristung um zwei Jahre bis Ende 2026 zu verlängern. Die beantragte Entfristung der Stelle wird hingegen nicht befürwortet, die weitere Entwicklung sollte abgewartet und ggf. neu bewertet werden.

040.0590 1,00 Schulpsychologe/in E 13 F 12.24 F 12.26

Zum Haushalt 2019 wurde die Kapazität in der Sportstättenvergabe bedingt durch eine gestiegene Zahl von Sporthallen befristet um 1,0 VK erhöht. Die Kapazitätsausweitung ermöglichte zunächst Qualitätsverbesserungen und die Entlastung der Mitarbeitenden. Es ist vorgesehen, u.a. Optimierungspotentiale beim Vergabevorgang zu prüfen. Erst im Anschluss kann beurteilt werden, in welchem Umfang dauerhaft zusätzliche Kapazität erforderlich ist. Es wird daher empfohlen, die Befristung bis Ende 2025 zu verlängern.

040.0830 1,00 Verwaltungsfachkraft A 7 F 12.23 F 12.25

Die Stelle wurde zum Haushalt 2021 antragsgemäß befristet bis Ende 2023 geschaffen, um die Implementierung des Beratungsführers Inklusion als Regelangebot für die Schulfamilie und die Verstetigung der Zusammenarbeit mit dem Kulturbereich zur Pflege des Angebots "Kultur- und Schulservice Nürnberg (KS:NUE)" zu erreichen. Die zur Teildeckung verwendete Stelle Nr. 040.01030 (ehem. 040.0225) erhielt einen ebensolang befristeten Sperrvermerk im Umfang von 0,13 VK. Grund für die Befristung war, dass die vorhergesehenen Aufgaben, wie die Erstellung des Beratungsführers Inklusion, in einem begrenzten Zeithorizont abgearbeitet und anschließend in die Linie abgegeben werden sollten. Inzwischen trägt Ref. IV vor, dass vor allem für die Netzwerkarbeit und die Erstellung des jährlichen Inklusionsberichts dauerhafte Kapazität erforderlich sei. Die Aufgabe der Verstetigung der Zusammenarbeit mit dem Kulturbereich, die bei der damaligen Kapazitätsermittlung mit 0,4 VK berücksichtigt wurde, ist hingegen weggefallen. Vor diesem Hintergrund wird unter Fortführung der internen Teildeckung die Entfristung der Stelle im verringerten Umfang von 0,6 VK empfohlen.

040.0023 0,60 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.23 unbefristet

Hausverwaltende Einheit Schule

Der Ferienausschuss hatte am 09.02.2021 den Beschluss gefasst, die Sport- und Veranstaltungshalle (SVH) im Tillypark in Form eines Regiebetriebs zu betreiben. Die aus Sicht des Stadtrats hierfür bei der HVE SuS erforderliche Kapazität im Umfang von 7,00 VK wurde zur Betriebsübernahme im Mai 2021 mittels budgetfinanzierter Beschäftigung (BFB) zur Verfügung gestellt. Im darauf folgenden Schaffungsverfahren zum Haushalt 2022 beschloss der Stadtrat die Schaffung der im Rahmen der BFB besetzten Stellen, davon zwei antragsgemäß mit dem Fristvermerk F 04.24. Grund für den Fristvermerk war, dass zum damaligen Betriebsbeginn noch nicht abschätzbar war, wie sich die SVH auf dem Markt etablieren würde und somit keine Aussagen zum Umfang der künftigen Auslastung der SVH möglich waren. Inzwischen ist die SVH als neuer Veranstaltungsort anerkannt und bereits jetzt bis Ende 2024 ausgebucht. Die beiden Stellen werden dauerhaft benötigt, um den Betrieb der SVH zu gewährleisten. Der Grund für den Fristvermerk ist somit entfallen, es wird eine unbefristetete Ausweisung der Stellen vorgeschlagen.

400.0040 1,00 Verwaltungsfachkraft E 7 F 04.24 unbefristet 400.5550 1,00 Meister Veranstaltungstechnik E 9a F 04.24 unbefristet

Die Stelle Nr. 400.1930 wurde zum Haushalt 2020 für die hausmeisterliche Betreuung des Schulgebäudes Pilotystrasse geschaffen. Sie erhielt antragsgemäß den Fristvermerk F 12.23, weil die damalige Planung die Nutzung des Schulgebäudes als Ausweichquartier lediglich bis Ende 2023 vorsah. Bedingt durch organisatorische Veränderungen im Bezirk Nord zum effektiveren Personaleinsatz wird die Kapazität der Stelle Nr. 400.1930 inzwischen für das Schulhaus Schafhofstrasse genutzt und eine Handwerkerstelle (beinhaltet auch Hausmeisteraufgaben) für das Schulhaus Pilotystrasse. Der Fristvermerk verblieb an der ursprünglichen Stelle. Da aufgrund der akuten Raumnot für die Betreuung und Bildung von Kindern im Stadtgebiet inzwischen entschieden wurde, das Schulhaus Pilotystrasse weiterhin zu betreiben, ist der Grund für den Fristvermerk an Stelle Nr. 400.1930 entfallen. Es wird daher eine unbefristete Ausweisung der Stelle vorgeschlagen.

400.1930 1,00 Schulhausmeister E 5 F 12.23 unbefristet

Geschäftsbereich Referat V

Referat für Jugend, Familie und Soziales

Mit der Vereins- und Ehrenamtsakademie sollen die Voraussetzungen für ehrenamtliche Tätigkeit in Nürnberg und die Strukturen der Zusammenarbeit weiter verbessert werden. Die vielfältige Vereins- und Initiativenlandschaft Nürnbergs soll als tragende Säule des bürgerschaftlichen Engagements in Nürnberg unterstützt, stabilisiert und stetig weiterentwickelt werden. Gemäß Beschluss des Sozialausschusses vom Oktober 2021 soll der Regelbetrieb der Vereins- und Ehrenamtsakademie vorbereitet werden. Die erfolgreichen Projekte und Netzwerkstrukturen (u.a. „Digiteers“, „Teamplay“, Netzwerk Bildung und Bürgerschaftliches Engagement, Nürnberger Netzwerk Engagementförderung, Internet- und Social Media-basiertes Kurzzeit-Engagement, „Mitwirk-O-Mat“ usw.) sollen erhalten und ausgebaut werden. Die Verlängerung der Stellen Nr. 050.0017 und 050.0018 bis 12.24 wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung befürwortet. Sie erhalten den Sperrvermerk X bis zum Nachweis der Finanzierung, der bereits angebrachte Stellenvermerk Z (Zuschuss) hat weiterhin Bestand.

050.0017 1,00 Sachbearbeiter/in S 11b F 12.23 F 12.24 050.0018 1,00 Sachbearbeiter/in S 11b F 12.23 F 12.24

Damit die Integration derjenigen Zugewanderten, die mittel - und langfristig in Bayern und Nürnberg als Geflüchtete oder als EU - Zuwanderer bleibeberechtigt sind, gelingen kann, müssen schnelle und reibungslose Zugänge zu den Angeboten und Strukturen gewährleistet werden. Durch die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) werden einerseits grundlegende Regelangebote sowie Angebote für Neuzugewanderte direkt vorgehalten (Migrations- und Integrationsberatung und Zugang zu den Integrationskursen des Bundes) und andererseits eine Lotsenfunktion für spezifischere Beratungsangebote und Integrationsmaßnahmen übernommen. Die ZAM dient somit als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchende im Kontext Integration, Migration und Flucht. Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen bei der Betreuung und Beratung ukrainischer Geflüchteter wurde die Beratungs- und Integrationsrichtlinie u.a. insofern angepasst, als dass die Fördermittel für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen angehoben wurden, um die Bedarfe abdecken zu können. Die Verlängerung der befristeten Halbstelle bis 12.24 wird vor dem Hintergrund der unveränderten Auswirkungen der Ukrainekrise und unter dem Vorbehalt der Finanzierung empfohlen. Die Stelle erhält zunächst einen Sperrvermerk X bis zur abschließenden Klärung der Finanzierung; der bereits vorhandene Stellenvermerk Z (Zuschuss) hat weiterhin Bestand

050.1060 0,50 Integrationslotse/in E 10 F 12.23 F 12.24

Damit die Integration derjenigen Zugewanderten, die mittel - und langfristig in Bayern und Nürnberg als Geflüchtete oder als EU - Zuwanderer bleibeberechtigt sind, gelingen kann, müssen schnelle und reibungslose Zugänge zu den Angeboten und Strukturen gewährleistet werden. Durch die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) werden einerseits grundlegende Regelangebote sowie Angebote für Neuzugewanderte direkt vorgehalten (Migrations - und Integrationsberatung und Zugang zu den Integrationskursen des Bundes) und andererseits eine Lotsenfunktion für spezifischere Beratungsangebote und Integrationsmaßnahmen übernommen. Die ZAM dient somit als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchenden. Die Finanzierung soll weiterhin anteilig durch die Regierung von Mittelfranken erfolgen. Die Verlängerung der für den Betrieb notwendigen 3 VK bis 12.24 wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch die Regierung von Mittelfranken empfohlen, entsprechende Nachweise werden umgehend nach deren Vorlage nachgereicht. Bis dahin erhalten die Stellen einen Sperrvermerk X. Der Stellenvermerk Z (Zuschuss) bei den Stellen bleibt bestehen.

050.1057 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.23 F 12.24 050.1058 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.23 F 12.24 050.1059 1,00 Sozialpädagoge/in E 10 F 12.23 F 12.24

Der Start des Projekts "Revitalsierung" bzw. "Begegnung Heilig Geist" war für den 01.07.2022 geplant, es ist eine Laufzeit von 1,5 Jahren vorgesehen. Die hierfür geschaffene Stelle Nr. 050.0548 konnte jedoch erst Ende September 2022 besetzt werden, der Projektstart verzögerte sich dadurch um 3 Monate. Die Personalkosten stehen über einen Nachlass zur Verfügung. Das Projekt soll bis Ende 2024 fortgeführt werden, StK hat die Finanzierung für diesen Zeitraum bestätigt. Unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung wird die befristete Fortführung der Stelle vorgeschlagen. Die Stelle erhält den Fristvermerk F 12.24, die vorhandenen Stellenvermerke Z (Zuschuss) und Y (Planstelle ohne Budget) bleiben bestehen.

050.0548 0,50 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.23 F 12.24

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) konnten 2022 5,00 VK für Verwaltungskräfte zur Entlastung des Kita-Personals befristet geschaffen werden. Aufgrund von Änderungen in der Ausgestaltung für den neuen Förderzeitraum steht die Höhe der Förderung noch nicht gesichert fest. Die Richtlinie „Personalbonus“ wurde im Juli 2023 veröffentlicht. Aktuell wurde für alle bisher geförderten Einrichtungen ein Antrag gestellt, daraus ergibt sich eine Antragssumme i.H.v. 712.000 Euro als Personalkostenförderung rückwirkend für 2023. Die beantragen Mittel sind noch nicht bewilligt. Ein Zeitpunkt für die Bescheidszusendung konnte von der Regierung nicht mitgeteilt werden.

Auf Basis der Reduzierung der Fördersumme erstellt das Jugendamt derzeit einen neuen Umsetzungsplan. Die Abstimmung mit Stk und DiP erfolgt ab Oktober 2023. Unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung wird empfohlen, die Fristvermerke auf F 12.24 zu verlängern. Der Zuschussvermerk Z bleibt an den Stellen bestehen. Bis zum Beschluss der neuen Umsetzungsplanung erhalten die Stellen ergänzend ab dem 1.1.2024 einen Stellenplanvermerk X (Sperr).

520.1401 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.23 F 12.24 520.1402 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.23 F 12.24 520.1403 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.23 F 12.24 520.1404 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.23 F 12.24 520.1405 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.23 F 12.24

Durch das Bundesprogramm "Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung" förderte das Bundesfamilienministerium seit April 2017 niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Förderprogramm wurde zum 31.12.2022 beendet. Aufgrund der Entwicklung in der Ukraine-Krise wurde die Stelle Nr. 520.6145 unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung im Umfang von 0,5 VK bis F 12.23 verlängert. Eine Deckung in 2023 erfolgte über das Budget des Jugendamtes für die "Qualitative Weiterentwicklung".

Eine Fortführung der internen Deckung ist in Klärung. Unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung wird daher die Verlängerung der Befristung in einem verringerten Umfang (0,21 VK) bis 12.24 empfohlen. Der Zuschussvermerk Z bleibt an der Stelle bestehen.

520.6145 0,21 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 F 12.23 F 12.24

Zum Haushalt 2017 wurde im Rahmen der Flüchtlingskrise die vorhandene Stelle im Stab der Dienststellenleitung befristet um 0,50 VK aufgestockt. Durch den Zustrom von Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine und auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) ist diese Stelle auch weiterhin fachlich notwendig, um den Kinderschutz im Flüchtlingskontext in Nürnberg sicherzustellen. Anders als in der Flüchtlingskrise 2015ff. kommen jetzt vor allem Mütter mit Kindern und begleitete junge Menschen nach Nürnberg, die derzeit noch zu einem erheblichen Teil in privaten Haushalten unterkommen. Dies stellt die Umsetzung des Kinderschutzes vor eine besondere Herausforderung und macht wiederholt Konzeptanpassungen notwendig.

Die Thematik des Kinderschutzes für Geflüchtete und der situative Anpassungsbedarf wird als langfristige Aufgabe bewertet. Aktuell sind wieder steigende Zuwanderungszahlen in Deutschland und in Nürnberg zu verzeichnen. Ein Rückgang der Flüchtlingsbewegungen ist nicht absehbar. Diese Umstände begründen eine dauerhafte Fortführung der Stundenerhöhung, ihre unbefristete Weiterführung wird daher vorgeschlagen.

520.0021 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S15 F 12.23 unbefristet

In der zentralen Anlaufstelle der Jugendberufsagentur arbeiten Mitarbeitende von Jobcenter, Jugendamt und Agentur für Arbeit/Berufsberatung zusammen. Ziel ist es, durch ein multiprofessionelles Clearing eine strukturierte Hilfeplanung festzulegen. Für den Aufbau der Strukturen der Jugendberufsagentur wurde ab 2019 zunächst budgetfinanziert und anschließend über eine Stellenschaffung eine Kapazität von 1,0 VK zur Verfügung gestellt. Das Aufgabenspektrum der Stelle umfasst sowohl die operative Ebene der gemeinsamen Anlaufstelle als auch die konzeptionelle Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern auf Basis der geschlossenen Kooperationsvereinbarung. Das Angebot der Jugendberufsagentur stellt mit seinem rechtskreisübergreifenden Arbeitsansatz einen ergänzenden Baustein im Gesamtkontext der Erziehungshilfen und den anderen Aufgaben im SGB VIII dar. Die dauerhaft hohe Auslastung der Anlaufstelle, die weitere Schwerpunktsetzung im Aufgabenspektrum (Bsp. Anpassung Verfahren Jugendhilfe im Strafverfahren, Modellversuch Schulabsentismus an Beruflichen Schulen) und die erweiterten bzw. zu erwartenden Zuständigkeitsänderungen im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes begründen eine unbefristete Weiterführung. Es wird daher empfohlen, den Fristvermerk an der Stelle zu entfernen.

520.5268 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S15 F 12.23 unbefristet

Die Projektstelle wurde in 2018 mit der Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendhauses (KiJH) Pastorius auf Basis des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 18.9.2008 befristet für drei Jahre geschaffen. Als Koordinationsstelle "Projektbüro für Sport und Jugendhilfe" im KiJH sollte die Umsetzung des Konzepts "Sport und Jugendhilfe – ein Modellprojekt in Nürnberg", die Koordination des Schwerpunktes "Sport" in der Kinder- und Jugendarbeit und der Aufbau von Informationssystemen verantwortet werden. Auch die Entwicklung von Fundraising und Sponsoren-Instrumenten war Bestandteil des Tätigkeitsspektrums. Um die Nachhaltigkeit der bislang erarbeiteten Ergebnisse zu sichern, erfolgte eine Fristverlängerung bis Ende 2023. In diesem Zeitraum war angedacht, Themen wie z.B. die Betreuung von Trendsportarten oder die Federführung von eingeführten Formaten (StreetsoccerCup, Mitternachtssport) dauerhaft im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bzw. durch Sportvereine und Freie Träger abzusichern. Neben der Weiterentwicklung der etablierten Angebotsformate ist derzeit ein Ziel, die Auswirkungen der akuten Phase der Corona-Pandemie bei jungen Menschen (Bewegungsmangel, Übergewicht, Vereinsamung) verstärkt in den Fokus zu nehmen. Hier müssen in den nächsten Jahren deutlich mehr bewegungs- und sportorientierte Angebote aufgebaut und an die veränderten Bedürfnisse von jungen Menschen angepasste Angebotsformen entwickelt werden.

Zur Fortführung der sportorientierten Angebote wird, abweichend von der beantragten Entfristung, eine befristete Weiterführung der Projektstelle empfohlen. Im Rahmen der Fortführung erhält die Stelle einen Fristvermerk F 12.25 und einen U-Vermerk, um das angepasste Aufgabenportfolio nach Abschluss der Modellprojektphase bei einer Weiterführung erneut zu prüfen. Für eine unbefristete Weiterführung ist ein Abschluss des Modellprojektes mit Bewertung und Abstimmung zur weiteren Ausrichtung notwendig.

520.4243 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S15 F 12.23 F 12.25

Der Hortstandort Bertolt-Brecht-Straße nimmt seit dem Schuljahr 2019/2020 gemeinsam mit dem Schulstandort Gretel Bergmann am Modellprojekt Kooperative Ganztagsbildung teil. Das Modellvorhaben verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern kein Vertragspartner (Stadt Nürnberg oder Sozialministerium) kündigt. Das Modell wird gemeinsam von Schul- und Hortleitung getragen, um das Ziel eines gemeinsamen Bildungs- und (cid:9)Erziehungsauftrags von Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten. Dies erfordert eine organi(cid:9)satorische und personelle Verzahnung. Bisher ist die Leitung vollständig vom Betreuungsdienst freigestellt, um die laufende Steuerung und Organisation des Hortes sowie der Kooperativen Ganztagsbildung im Rahmen der Modellphase sicherzustellen. Die Freistellung wird derzeit über zusätzlich 1,0 VK Erzieher/in (Stelle Nr. 520.10831) abgebildet. Die Ergebnisse der vom Freistaat initiierten Evaluation der Modellphase werden voraussichtlich bis Ende 2024 feststehen. Die Verlängerung der Befristung im beantragten reduzierten Umfang von 0,5 VK wird daher bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 (F 08.25) vorgeschlagen, um die Evaluationsergebnisse im Hinblick auf eine Weiterführung berücksichtigen zu können.

52010831 0,50 ERZIEHER/IN S 8a F 08.24 F 08.25

Geschäftsbereich Referat VI

Verkehrsplanungsamt

Die Stelle Nr. 615.2020 wurde zuerst befristet bis Ende 2019 geschaffen, dann bereits zweimal verlängert bis Ende 2021 und zuletzt bis 08.24. Der Stelleninhaber ist für die Erstellung von Planunterlagen für den Abschnitt „Am Wegfeld – Stadtgrenze“ der Stadt-Umland-Bahn (StUB) zuständig. Die Projektentwicklung und Zeitplanung sowie die Finanzierung der Stelle läuft über den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn- Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach. Vpl erbringt die Planung der Strecke auf Nürnberger Stadtgebiet in Eigenleistung. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag mit dem Zweckverband geschlossen, der nach derzeitigem Terminplan die Erbringung der Leistungen bis zur Lph4 (Leistungsphase 4, Planfeststellung) bis Mitte 2025 vorsieht. Die im Rahmen-Geschäftsbesorgungsvertrag vom 01.08.2017 optional angebotene Planungsleistung zur Erbringung der Leistungsphase 4 mit dem Zweckverband wurde am 17.11.2020 abgerufen und soll von Vpl umgesetzt werden. Eine Verlängerung der Stelle ist daher zwingend bis mindestens Mitte 2025 nötig und wird demzufolge empfohlen.

615.2020 1,00 Bauingenieur/in E 13 F 08.24 F 06.25

Hochbauamt

Die Stelle Nr. 640.8275 wurde zum Haushalt 2019 zunächst befristet bis 12.23 geschaffen. Die Stelle bearbeitet umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Bereich Wasser und Sanitär in den Verwaltungs- und Betriebsgebäuden bei SUN. Die Umsetzung der Maßnahmen ist bis Ende 2025 geplant. Die Grundlagen zur Schaffung dieser Stelle sind unverändert, so dass sie bis zum Abschluss der Maßnahmen benötigt wird. Die Finanzierung (gegen Verrechnung) der Stelle wird auch weiterhin durch SUN übernommen. Die Verlängerung der Befristung bis 12.25 wird daher vorgeschlagen.

640.8275 1,00 Ingenieur/in Sanitärtechnik SUN E 10 F 12.23 F 12.25

Geschäftsbereich Referat VII

Wirtschaftsreferat

Die Sicherung bestehenden Wohnraums ist neben dem Wohnungsneubau eine wichtige Aufgabe, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Daher hat der Stadtrat am 22.05.2019 die Zweckentfremdungsverbotsatzung (ZwEVS) beschlossen, die am 30.05.2019 im Kraft getreten ist. Sie gilt für fünf Jahre und tritt damit mit Ablauf des 29.05.2024 außer Kraft.

Die Satzung hat sich als Instrument zum Erhalt bestehenden Wohnraums bewährt. Da die Einwohnerzahl weiter steigt und neue Wohnungen trotz aller Anstrengungen nicht in ausreichender Zahl entstehen, ist absehbar, dass der Nürnberger Wohnungsmarkt auch in den nächsten Jahren angespannt bleiben wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Satzung sind weiter gegeben. Daher soll für weitere fünf Jahre eine Zweckentfremdungsverbotssatzung mit Gültigkeit ab 30.05.2024 erlassen werden. Dazu hat der Stadtrat in seiner Sitzung im Juli 2023 den Auftrag erteilt. Der Gültigkeitszeitraum der Satzung würde sich dann bis in das Jahr 2029 erstrecken.

Die vier (4,0 VK) für den Vollzug der Satzung geschaffenen Stellen sind derzeit bis 31.12.2024 befristet. Aufgrund des geplanten Neuerlasses der Satzung wird eine Verlängerung der vier bestehenden befristeten Stellen für die Umsetzung der ZwEVS bis 12.29 empfohlen.

070.0223 1,00 Juristische/r Sachbearbeiter/in A 13/A 14 F 12.24 F 12.29 070.0226 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 12.24 F 12.29 070.0227 1,00 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.24 F 12.29 070.0228 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 12.24 F 12.29

Liegenschaftsamt

Die Stelle Nr. 230.4080 ist im Bereich der Bewehrung von Sondernutzungen beim Liegenschaftsamt angesiedelt. Der Schwerpunkt der Stelle liegt dabei auf der Erstellung von Leistungsbescheiden und der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Verhinderung von Wiederholungstaten. Mit dem Erlass von Leistungsbescheiden kann bspw. der geldwerte Vorteil eines illegal aufgestellten Werbeanhängers adäquat eingefordert werden (höhere Abschreckungswirkung). Im Rahmen der Bewehrungen ist die Ausweitung des Erlasses von Leistungsbescheiden auf weitere Sachverhalte und die Schaffung entsprechender eigener Positionen in der Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (z. B. bei Tisch- und Stuhlaufstellungen) in Planung. Die Stelle wurde zum Haushalt 2022 befristet geschaffen, ist seit Anfang 2023 jedoch nicht mehr besetzt. Für die 7 Monate, in denen die Stelle besetzt war, kann gleichwohl ein sehr positives Zwischenfazit gezogen werden: es wurden Leistungsbescheide mit einem Volumen von 28.168 Euro erlassen, 23 Hinweisschreiben, 32 Entfernungsaufforderungen und 23 Anhörungen erstellt und daraus folgend zahlreiche Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt. Eine aktive Bewehrung ist zwingend notwendig, da bei Kontrollen festgestellte Verstöße ansonsten folgenlos bleiben. Für die nächsten Jahre ist ein erheblicher Arbeitsanfall zu erwarten. Aufgrund der kurzen Zeit, in der die Stelle besetzt war, stehen keine belastbaren Erfahrungswerte zur Verfügung. Es wird demnach vorgeschlagen die Stelle um 4 Jahre zu verlängern, um eine verlässliche Kosten-Nutzen-Analyse erstellen zu können.

230.4080 0,50 Sachbearbeiter/in A 11 F 12.23 F 12.27

Wirtschaftsförderung Nürnberg

Mit der Schaffung der Stelle erfolgte die Zusammenführung der bisherigen Aktivitäten zur Stärkung und damit eine umfassende Steuerung der zukünftigen Entwicklung der Nürnberger Innenstadt. In diesem Kontext wurde das Projekt der Nürnberger City Werkstatt ins Leben gerufen, in welchem bereits 9 Maßnahmen umgesetzt wurden und das 2022 mit dem Bay. Stadtmarketingpreis ausgezeichnet und 2023 in das bundesweite Best-Practice-Netzwerk stadtimpulse aufgenommen wurde. Die Erfahrungen mit dem System des Ansiedlungs- und Leerstandsmanagements und der aufgebaute Kontakt zu den Eigentümerinnen und Eigentümern, der auch in einen regelmäßigen Immobiliendialog gepflegt wird, sind überaus positiv. Diese Maßnahme sollte daher weitergeführt werden. Zudem erhält WiF eine Übersicht über Nutzungsänderungen in allen Geschossen der Nürnberger Innenstadt und kann dank dieser Daten die richtigen Projekte und Maßnahmen initiieren, um die Transformation der Innenstadt positiv zu gestalten. Da es sich hier um kein zeitlich abgrenzbares Projekt, sondern um einen fortlaufenden Prozess mit neuen Entwicklungen (bspw. Galeria- Kaufhof Schließung) handelt, ist es wichtig die gestarteten Aktivitäten zu verstetigen. WiF hat in den Jahren 2021 und 2022 erfolgreich Fördermittel von ca. einer Million Euro eingeworben. In 2023 sind zwei weitere Projekte in der Beantragung. Bund und Land haben weitere Fördermittel angekündigt. Um diese weiterhin für die Stadt Nürnberg zu nutzen, ist Personalkapazität notwendig. Sollte die Stelle nicht entfristet werden, müssten wieder Externe mit dem City-Management – wie in den Jahren 2016 bis 2020 - beauftragt werden. Die jährlichen Kosten lagen 2019 bei 99.929 Euro. Vor diesem Hintergrund wird eine unbefristete Ausweisung der Stelle empfohlen.

750.0045 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 F 12.24 unbefristet

Geschäftsbereich Eigenbetriebe

Nürnberg Stift

Im Rahmen eines Gutachtens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde festgestellt, dass es für NüSt zielführender ist, das bisher extern eingekaufte Controlling (u.a. Leistungen wie Erstellung der Monatsberichte und Wirtschaftsplan) in eigener Zuständigkeit zu übernehmen. Hierfür wurden daher zum Haushaltsjahr 2022 befristete Stellenkapazitäten geschaffen. Wegen großer Vakanzen bei NüSt in der Abteilung für Finanzen konnte die Rückführung der Leistungen nicht wie geplant erfolgen. Im Fokus steht zunächst der Aufbau des Business Warehouse, der von der zu besetzenden Stelle begleitet werden muss. Später wäre das Controlling über das Business Warehouse eine langfristige Aufgabe der Stelle. Unter dem Vorbehalt, dass Ref. I/II die Deckung der anfallenden Personalkosten durch die neue Pflegesatzvereinbarung bestätigen kann, wird vorgeschlagen, die Stelle vorerst für weitere zwei Jahre zu befristen. Nach Ablauf der Befristung soll evaluiert werden, ob die neue Organisation des Inhouse-Controllings für die Erfüllung der Anforderungen von NüSt geeignet ist. Ggf. sind in diesem Zusammenhang die Struktur, Aufgaben und Kapazitäten noch einmal anzupassen.

810.1015 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 F12.24 F12.26

Frankenstadion Nürnberg

Die Stelle Nr. 830.0030 wurde zum Haushalt 2021 zur Gewährleistung eines sicheren Stadionbetriebs geschaffen. Die Fortführung der Stelle ist notwendig, da sie zur Sicherung des Bauunterhalts des bestehenden Stadions sowie für den reibungslosen Ablauf der Planungen bzgl. des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie und damit eines evtl. Neubaus des Stadions benötigt wird. Vor diesem Hintergrund wird die Fristverlängerung der Stelle Nr. 830.0030 bis Ende 2025 empfohlen. Die Stelle erhält den neuen Fristvermerk F 12.25.

830.0030 1,00 Archtitekt/in E 11 F 12.23 F 12.25

NürnbergBad

Die derzeit bis Ende 2024 befristete Stelle des Projektmitarbeiters der Technischen Gebäudeausstattung für das Volksbad soll insbesondere aufgrund von Bauverzögerungen, die zu einer Verschiebung der Projektfertigstellung geführt haben, verlängert werden. Nach Abschluss des Projekts müssen zudem noch Nacharbeiten in Form von Verwendungsnachweisen für Fördergeber, Schlussrechnungen und Mängelbeseitigungen bearbeitet werden. Daher ist es notwendig, die Expertise des Projektmitarbeiters der Technischen Gebäudeausstattung zu nutzen, um den erfolgreichen Abschluss des Projekts sicherzustellen. Es wird daher vorgeschlagen, die Stelle Nr. 840.0035 bis Ende 2025 zu verlängern.

840.0035 1,00 ELEKTRO-/VERSORGUNGSING, E 11 F 12.24 F 12.25

Service Öffentlicher Raum

Hochwasserschutzeinrichtungen müssen permanent funktionsfähig sein. Hierfür sind eine regelmäßige Bauwerksprüfung, ein regelmäßiger Unterhalt und eine regelmäßige Wartung notwendig. Schlecht unterhaltene Hochwasserschutzeinrichtungen schaffen Gefahren, die ohne diese nicht vorhanden wären (z.B. Dammbruch, Versagen einer Wehranlage, Funktionsunfähigkeit Hochwasserrückhaltebecken usw.). Schon während der Bauphase müssen daher Unterhaltskonzepte erstellt und umgesetzt werden. Die Stelle wurde seinerzeit geschaffen, um im Rahmen des Insourcing Vergabekosten einzusparen. Die entsprechenden Nachweise wurden erbracht. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens werden die zusätzlichen Kapazitäten dauerhaft benötigt. Die unbefristete Ausweisung der Stelle wird daher vorgeschlagen.

850.2451 1,00 Bauingenieur/in A 11 F 12.24 unbefristet

Der Bereich "Spielplatzeinrichtung" benötigt für die Pflege und Verkehrssicherungskontrolle der Spielplätze und -geräte zwingend ein exaktes Kataster. Anzahl und Art der Spielgeräte unterliegen durch Sanierungen, Umbauten und Neubauten usw. einer ständigen Dynamik. Eine exakte Erfassung und Aktualisierung der Standorte und der Geräte ist unabdingbar für die rechtssichere Kontrolle, Maßnahmendurchführung und Beschwerdebearbeitung. Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, die Personalkapazität unbefristet zur Verfügung zu stellen.

850.3646 0,38 Sachbearbeiter/in Georeferenzierung E 6 F 12.23 unbefristet

Die Stelle wurde zum Haushalt 2020 aufgrund der Fallzahlensteigerung im Bereich der Erlaubnisse und Stellungnahmen nach § 29 (Erlaubnisse Schwertransporte) und § 46 (Ausnahmegenehmigungen) Straßenverkehrsordnung geschaffen. Die Stellenkapazität wurde zunächst befristet bereitgestellt, um die weitere Entwicklung abzuwarten. Die zusätzliche Kapazität wird dauerhaft benötigt. Die Deckung aus den Einnahmen aus der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte wurde seitens Stk anerkannt. Die unbefristete Ausweisung der Stelle wird daher vorgeschlgen. Der Stellenvermerk Z (Zuschuss) bleibt bestehen.

850.5791 1,00 Sachbearbeiter/in A 8 F 12.24 unbefristet

Im Stadtgebiet Nürnberg werden auch in den kommenden Jahren umfangreiche Glasfaserverlegungen (Fiber-to-the-home = Glasfaseranbindung für Privathaushalte) vorgenommen. Die Telekommunikationsunternehmen werden pro Jahr gebietsbezogen über 35 km Aufgrabungen vornehmen. Letztlich ist die schrittweise Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit schnellem Internet per Glasfaser vorgesehen. Um die Qualität der Wiederherstellung prüfen und den Bauablauf intensiv begleiten zu können, sind zusätzliche Kapazitäten erforderlich. Schäden und Folgekosten durch unsachgemäße Wiederherstellung sind zu vermeiden. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an den Stellen weiterhin der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk angebracht. Da es sich um keine dauerhafte Aufgabe handelt, wird die weitere befristete Ausweisung der Stellen bis Ende 2028 vorgeschlagen (Fristvermerk F 12.28).

850.4620 1,00 Techn. Sachbearbearbeiter/in E 9a F 12.23 F 12.28 850.4814 1,00 Techn. Sachbearbearbeiter/in E 9a F 12.23 F 12.28

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