Sitzungsunterlagen
Sitzung des Personal- und
Organisationsausschusses
24.10.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 2 Stellenplan 2024 Sitzungsvorlage DiP/016/2023 4 Sachverhaltsdarstellung DiP/016/2023 7 Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" DiP/016/2023 9 TOP Ö 3 Assistenzkraftmodell Qualifizierung zur/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger/in Sitzungsvorlage PA/098/2023 23 Bericht PA/098/2023 26 Anlage PA/098/2023 31
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses
Sitzungszeit
Dienstag, 24.10.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Stellenplan 2024 Gutachten
hier: Stellenschaffungen Ref.I/II/036/2023
Brehm, Thorsten Unterlagen werden nachgereicht.
2. Stellenplan 2024 Beschluss
hier: Fortführung befristeter Stellen zum Haushalt 2024 DiP/016/2023
König, Marcus
3. Assistenzkraftmodell Qualifizierung zur/zum Staatlich geprüften Beschluss
Kinderpfleger/in PA/098/2023
Förderung über §§ 81 ff SBG III Qualifizierungschancengesetz
Brehm, Thorsten
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.09.2023,
öffentlicher Teil
Beschlussvorlage DiP/016/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 24.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2024
hier: Fortführung befristeter Stellen zum Haushalt 2024
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen"
Sachverhalt (kurz):
Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind Stellen aus verschiedenen Gründen mit Fristvermerken ausgewiesen. Diese Fristvermerke dienen dazu, entweder fest vorgegebene Beendigungszeiträume festzulegen (z. B. bei bekanntem Aufgabenwegfall oder nur befristet gewährten Lohnzuschussleistungen Dritter), oder die Überprüfung der Notwendigkeit einer Weiterführung der Stellen zu veranlassen, wenn zum Zeitpunkt der Schaffung einer Stelle bzw. des Anbringens eines Fristvermerks noch nicht definitiv ausgesagt werden kann, ob die Stelle tatsächlich zum Ende des Befristungszeitraums entbehrlich wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 3.324.091 € Folgekosten 3.324.091 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 3.324.091 € davon Personalkosten 3.324.091 € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/016/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Zum Teil werden die Stellen künftig unbefristet ausgewiesen, zum Teil weiterhin befristet. Ein Teil der Stellen ist ganz oder teilweise drittmittelfinanziert.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/016/2023
Beschlussvorschlag:
Die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) werden beschlossen.
Personal- und Organisationsausschuss vom 24.10.2023 110-10.42.40-42/1/2
Stellenplan 2024
hier: Fortführung befristeter Stellen
I. Sachverhalt
1. Verlängerung von befristeten Planstellen
Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind Stellen aus verschiedenen Gründen mit Fristvermerken ausgewiesen. Diese Fristvermerke dienen dazu, entweder fest vorgegebene Beendigungszeiträume festzulegen (z. B. bei bekanntem Aufgabenwegfall oder nur befristet gewährten Lohnzuschussleistungen Dritter) oder die Überprüfung der Notwendigkeit einer Weiterführung der Stellen zu veranlassen, wenn zum Zeitpunkt der Schaffung einer Stelle bzw. des Anbringens eines Fristvermerks noch nicht definitiv ausgesagt werden kann, ob die Stelle tatsächlich zum Ende des Befristungszeitraums entbehrlich wird.
Auf Antrag der Geschäftsbereiche wurde für Stellen, die zum Dezember 2023 befristet sind, teilweise aber auch im Laufe des Jahres 2024 ihr Befristungsende erreichen, geprüft, ob und für wie lange die Notwendigkeit ihrer Weiterführung gegeben ist. Als Ergebnis dieser Prüfung sollen die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) beschlossen werden.
Nicht alle beantragten Fristverlängerungen bzw. Entfristungen konnten berücksichtigt werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage musste ein strenger Maßstab hinsichtlich der Prüfung der Verlängerungsvoraussetzungen angewandt werden.
Drittmittelfinanzierte befristete Stellen werden meist in einem bestimmten Turnus (jährlich oder alle zwei Jahre) verlängert, da der Drittmittelgeber die Förderbescheide aus haushaltsrechtlichen Gründen immer nur für einen kurzen Zeitraum ausstellen kann. Die Verwaltung wurde durch den Stadtrat ermächtigt, die entsprechenden Fristvermerke für weitere Förderzeiträume zu verlängern, soweit die Finanzierung durch Drittmittel im bisherigen Umfang nachgewiesen wird. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden mit dieser Vorlage dennoch einige drittmittelfinanzierte Stellen zur Verlängerung vorgeschlagen, anderenfalls müssten zahlreiche Einzelentscheidungen auf Ebene der Verwaltung getroffen werden.
2. Verlängerung von Stellen deren Befristungsende noch nicht erreicht ist
Im Regelfall wird über die Fortführung befristeter Stellen erst entschieden, wenn das Ende der Befristung unmittelbar bevorsteht, also die Befristung zum Jahresende oder im Laufe des folgenden Haushaltsjahres ausläuft.
In besonders begründeten Einzelfällen wird, wenn bereits vorab absehbar ist, dass Stellen länger benötigt werden als im Befristungsvermerk angegeben, eine Verlängerung vorgeschlagen (vgl. AdO Nr. 10A vom 06.03.2023). Ziel ist es in diesen Fällen, Planungssicherheit sowohl für die Dienststellen als auch für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen.
Zudem werden auch gesonderte Vorlagen zur Verlängerung befristeter Stellen außerhalb dieser Vorlage zum Haushalt in den POA eingebracht.
Beschlussvorschlag:
Die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) werden beschlossen.
II. Laufweg im DMS
| OE | Unterschrieben am | Unterschrieben von | Unterschriftenart | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| DiP | 25.09.2023 | Latus, Matthias, Dr. | Schlusszeichnen | |
| BDR | 27.09.2023 | Kuch, Olaf | Genehmigung |
Nürnberg, 25.09.2023 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
gez. Dr. Latus (51 25) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlagen Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen"
Anlage 1
Fortführung befristeter Stellen
Geschäftsbereich OBM
Bürgermeisteramt
Die Projektstelle "Nürnberger Präventionsnetzwerk gegen religiös begründete Radikalisierung" wird zu 90% aus Mitteln des Freistaates und 10% aus Spendenmitteln finanziert. Aufgrund der hohen thematischen Priorität kann von einer Verlängerung ausgegangen werden. Eine mündliche Rückmeldung, bei der die Förderweiterführung seitens des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Aussicht gestellt wurde, liegt bereits vor.
Unter der Voraussetzung der Erteilung eines Verlängerungsbescheids wird die Fristverlängerung befürwortet. Der angebrachte Zuschussvermerk Z wird fortgeführt.
001.0114 1,00 Sachbearbeiter/in E 10 F 12.23 F 12.24
Rechtsamt
Die Zentrale Bußgeldstelle des Rechtsamtes beantragt zur Abarbeitung der während der Pandemie entstandenen Rückstände die Verlängerung der hierfür geschaffenen Kapazitäten im Umfang von 4,37 VK. Es wurde seitens der Dienststelle nachvollziehbar begründet, dass eine Fortführung bis Ende 2025 notwendig und zielführend für die Rückstandsbearbeitung ist. Die Anzahl der Anzeigeneingänge bei der Zentralen Bußgeldstelle im Jahr 2022 liegt mit rund 7.500 Anzeigen noch immer deutlich über dem Durchschnitt der Anzeigenzahl der Jahre vor der Pandemie (rund 5.900 Anzeigen im Jahr 2018). Nicht alle Anzeigen der letzten Jahre konnten bearbeitet werden. So waren zum Stichtag 31.12.2022 noch 3.465 Anzeigen unbearbeitet, wovon ca. 1.700 Anzeigen Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz betreffen.
Darüber hinaus ist eine Zunahme der sich an den Bescheiderlass anschließenden Arbeiten zu verzeichnen. Die Zahl der Einsprüche, besonders solche gegen „Corona“-Bußgeldbescheide ist gestiegen, wodurch Kapazitäten noch viele Monate nach Bescheiderlass gebunden sein werden. Des Weiteren muss die Zentrale Bußgeldstelle aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur 1. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zu 1.500 Bescheide auf Antrag rückabwickeln. Der hiermit verbundene Aufwand führt zu einem weiteren Anstieg des Arbeitspensums.
Auch die Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren bis Ende 2025, die gesetzlich vorgegeben ist, bindet zusätzlich Personalkapazitäten. Falls aufgrund einer unerwartet positiven Fallzahlentwicklung ein vorzeitiger Stundenrückbau möglich ist, wird dieser in Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem Personalamt vorzeitig umgesetzt. Eine Fristverlängerung im beantragten Umfang wird befürwortet. Die Stellen erhalten einen Fristvermerk F 12.25.
300.2250 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 06.24 F 12.25 300.2255 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 06.24 F 12.25 300.2290 1,00 Sachbearbeiter/in E 7 F 06.24 F 12.25 300.2330 1,00 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.23 F 12.25 300.2340 0,25 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.23 F 12.25 300.2350 0,12 Sachbearbeiter/in E 7 F 12.23 F 12.25
Die WBG KOMMUNAL GmbH wird auch in 2024 weiterhin Großbauprojekte für die Stadt durchführen. Den größten Aufwand wird die Maßnahme Neubau Neues Gymnasium verursachen, der Neubau des Martin-Behaim-Gymnasiums befindet sich in der Endphase. Zur Abwicklung dieser und weiterer ÖÖP -Vergaben fragt die WBG KOMMUNAL GmbH die Dienstleistungen von RA/3-Vergabemanagement (VMN) an. Das VMN ist mit den Bauvergaben der Stadt und der Eigenbetriebe bereits vollständig ausgelastet. Durch die Fortführung dieser Stelle soll die Mehrarbeit im Zusammenhang mit den ÖÖP-Vergaben gewährleistet werden.
Die WBG KOMMUNAL GmbH hat für ein weiteres Jahr die vollständige Finanzierung dieser Stelle zugesichert. Es wird vorgeschlagen, die Befristung der Stelle bis 12.24 zu verlängern. Der Stellenplanvermerk Z (Zuschuss) bleibt bestehen.
300.3195 0,50 Bauingenieur/in E 12 F 12.23 F 12.24
Geschäftsbereich 2. BM
2. Bürgermeister
Zum Haushalt 2021 wurden Stellenkapazitäten für die gärtnerischen Tätigkeiten bei der Meistersingerhalle im Umfang von 0,5 VK befristet bis Ende 2022 geschaffen. 2022 wurde diese Kapazität um 0,5 VK aufgestockt und die Vollstelle auf F 12.24 befristet. Es wurde vereinbart, dass geprüft wird, ob sich die Übernahme der gärtnerischen Tätigkeiten von SÖR und die Rücknahme von Fremdvergaben bewährt haben und dadurch die Finanzierung der Stelle dauerhaft erfolgen kann.
Aus Sicht der Meistersingerhalle hat sich die Maßnahme bewährt, da nun flexibel auf die anfallenden Arbeiten je nach Pflanzenwuchs reagiert werden kann und die Pflegearbeiten nicht mehr nach Ausschreibungszyklen durchgeführt werden müssen. Die dauerhafte Finanzierung der Stelle ist durch Entnahme der Budgetansätze aus dem K1-Buget sichergestellt. Eine Entfristung der Stelle wird daher vorgeschlagen.
002.2180 1,00 Gärtner/in E 6 F 12.24 unbefristet
Museen der Stadt Nürnberg
Für die Neukonzeption der Dauerausstellung Dokumentationszentrum sowie für den „Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und -feld“ sind im Stellenplan der Museen zwei befristete Stellen vorhanden.
Die Stelle Nr. 410.6043 wurde zum Haushalt 2018 zunächst befristet bis 12.23 geschaffen. Die Stelle hat die Aufgabe der Co-Projektleitung und Kuration der künftigen Dauerausstellung im Dokumentationszentrum, insbesondere für den Bereich „Das Reichsparteitagsgelände im Zweiten Weltkrieg“. Für diesen Bereich ist fachliches Spezialwissen erforderlich, das durch externe Beratung nicht ersetzt werden kann.
Die Stelle Nr. 410.6046 wurde befristet zum Haushalt 2017 (F 12.19) geschaffen und zum Haushalt 2019 verlängert bis 12.23. Die Stelle hat die Aufgabe der kuratorischen Erarbeitung und Umsetzung der Ausstellungskonzeption für den „Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und -feld“ sowie der inhaltlichen “Verzahnung“ mit der neuen Dauerausstellung im Dokumentationszentrum.
Wegen Verzögerungen im Projekt ist eine Stellenverlängerung bis 2026 notwendig, um einen erfolgreichen Projektabschluss zu gewährleisten. Die Verlängerung der Befristung beider Stellen bis 12.26 wird daher vorgeschlagen.
410.6043 1,00 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in E 13 F 12.23 F 12.26 410.6046 1,00 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in E 13 F 12.23 F 12.26
Amt für Kultur und Freizeit
Die Stabsstelle Kinderkultur organisiert verschiedene kulturelle Bildungsformate und Kinderkulturveranstaltungen, u.a. die Kindertheaterreihe, die KinderUni und die KinderKulturOffensive. Die Nachfrage ist, gerade nach Corona, im Feld der kulturellen Bildung für Kinder aus Kindertageseinrichtungen und für Familien bei allen Formaten sehr hoch und der Bearbeitungsaufwand hat sich z.B. durch neue Kooperationspartner und einer damit größeren Veranstaltungsdichte bei der KinderUni erhöht. Für Organisation und Durchführung dieser Veranstaltungen sind weiterhin Personalkapazitäten im Umfang von 0,13 VK erforderlich. Die Finanzierung der Kapazitäten erfolgt zu 100% aus dem Paula-Maurer-Nachlass. Die Verlängerung der Stellenkapazität wird daher vorgeschlagen. Die Stelle erhält den Fristvermerk F 12.24 und einen Zuschussvermerk Z.
416.0061 0,13 PÄDAG. MITARBEITER/IN E 9b F 12.23 F 12.24
BildungsCampusNürnberg
Die Lern- und Sozialbetreuung für Integrationskurse und Berufssprachkurse ist aus gesellschaftspolitisch-integrativen Gründen weiterhin erforderlich, um die Chancen der zugewanderten Teilnehmenden zum Bestehen der Abschlussprüfungen der Kurse zu steigern. Die aktuelle Zulassung zur Durchführung der Integrationskurse liegt vor. Die Zulassung zur Durchführung der Berufssprachkurse endet im November 2023. Hier ist der Antrag auf Verlängerung für weitere fünf Jahre in Arbeit. Die Drittmittelfinanzierung der Personalkosten im Umfang von 0,75 VK für die Integrationskurse ist demzufolge gesichert. Bei den restlichen 0,25 VK wird bis zum Nachweis der Finanzierung der Berufssprachkurse ein Sperrvermerk angebracht. Der vorhandene Zuschussvermerk bleibt bestehen. Die Fortführung der befristeten Stelle Nr. 420.3876 wird unter diesen Rahmenbedingungen befürwortet. Sie erhält den Fristvermerk F 12.26.
420.3876 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.23 F 12.26
Die Stelle Nr. 420.3504 wurde 2023 mit einem Fristvermerk F 12.23 und einem Zuschussvermerk für die Fortführung der Online-Kurse neben den Präsenzangeboten in der Abteilung Grundbildung und der nachzuholenden Schulabschlüsse geschaffen. Die Prüfung, ob weiterhin Fördergelder aus dem Bereich der nachzuholenden Schulabschlüsse für die Deckung der Personalkosten der vorliegenden Stelle akquiriert werden können, ist noch nicht abgeschlossen. Die Verlängerung der Befristung bis Ende 2024 (Fristvermerk F 12.24) wird daher unter Anbringung eines Sperrvermerks X befürwortet. Für die Entfernung des Sperrvermerks wird BCN/BZ die entsprechende Finanzierung über Drittmittel nachweisen. Der vorhandene Stellenvermerk Z (zuschussabhängig) bleibt bestehen.
420.3504 0,77 Kursplaner/in E 9b F 12.23 F 12.24
Es wird geprüft, ob BCN/BZ im Schuljahr 2023/2024 erneut Berufsintegrationsklassen (BIK) anbieten kann. Deshalb wird vorgeschlagen, die drittmittelfinanzierten Stellen Nr. 420.3121 und 420.3128, die derzeit bis 31.12.2023 befristet und mit einem Sperrvermerk und Zuschussvermerk versehen sind, für eine etwaige Fortführung des Projekts BIK bzw. Folgeprojekte bis 31.12.2024 zu verlängern. Für die Entfernung der Sperrvermerke wird BCN/BZ die entsprechende Finanzierung der Stellen über Drittmittel nachweisen.
420.3121 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.23 F 12.24 420.3128 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.23 F 12.24
Zum 01.01.2023 wurde die Durchführung und verwaltungsmäßige Abwicklung von Frauenintegrationskursen von KuF zu BCN transferiert. Die Personalkosten sind komplett über Drittmittel des BAMF finanzierbar. Um die verwaltungsmäßige Organisation dieser Integrationskurse auch zukünftig zu gewährleisten, wird die Verlängerung der mit dieser Aufgabe betrauten Stelle für die Dauer der sichergestellten Finanzierung befürwortet. Die Stelle erhält den neuen Fristvermerk F 12.26, der Zuschussvermerk Z bleibt bestehen.
420.3878 0,73 Verwaltungskraft E 5 F 12.23 F 12.26
Geschäftsbereich 3. BM
Feuerwehr
Die Feuerwehr Nürnberg besteht aus fünf Feuerwachen der Berufsfeuerwehr und aus 18 Standorten der ehrenamtlich tätigen Freiwilligen Feuerwehren mit Feuerwehrgerätehäusern. Einsatzbereite Freiwillige Feuerwehren mit dauerhaft betriebssicheren Feuerwehrgerätehäusern stellen im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Stadt Nürnberg eine vielfältig einsetzbare Unterstützung zur Sicherung des Schutzes der Bevölkerung dar. Der Stelleninhaber betreut das Gesamtprojekt "Neubau und Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser". In der aktuellen Phase dieses Projektes werden drei Feuerwehrgerätehäuser neu errichtetet (Buch, Eibach, Gartenstadt) und drei weitere (Kornburg, Moorenbrunn, Worzeldorf) saniert. Die Baumaßnahmen an den weiteren Gerätehäusern an den weiteren 12 Standorten folgen in den kommenden Jahren. Die Fertigstellung der Bauvorhaben ist aktuell für 2033 geplant. Die Verlängerung des bisherigen Fristvermerks bis zum voraussichtlichen Abschluss des Gesamtprojektes wird befürwortet.
370.0060 1,00 Sachbearbeiter/in Bauangelegenheiten A 11 F 12.24 F 12.33
Um die Projekte zur Nachwuchsgewinnung weiterführen und zusätzliche Maßnahmen erarbeiten und etablieren zu können sowie parallel dazu die Grundlagenarbeit im Bereich Lehre und Qualitätsmanagement aufzunehmen und fortzusetzen, ist eine Entfristung der mit diesen Aufgaben betrauten Stelle Nr. 370.0330 erforderlich. Zudem müssen die positiven Entwicklungen der Nachwuchskräftegewinnung und -bindung weitergeführt werden, damit FW darauf aufbauend auch in den kommenden Jahren ausreichend geeignete Nachwuchskräfte zur Verfügung stehen. Die zusätzliche Kapazität wird dauerhaft benötigt. Die Deckung aus zusätzlichen Erträgen für externe Lehrgangsteilnehmer wurde seitens Stk anerkannt. Es wird daher vorgeschlagen, die Stelle zu entfristen. Der Stellenvermerk Z (Zuschuss) an der Stelle bleibt bestehen.
370.0330 1,00 Sachbearbeiter/in A 10 F 12.24 unbefristet
Geschäftsbereich Referat I/II
Personalamt
Die Verlängerung der Befristung der Stelle ist für die Sicherung der umfangreichen Qualifizierungsanforderungen unmittelbar und für die Erweiterung des dualen Studienangebots im Bereich Verwaltung sowie die Sicherung der Ausbildungsqualität mittelbar dringend erforderlich. Die Stelle soll den Ausbildungsbereich unterstützen und so Kapazitäten für Aufgaben schaffen, die der Erweiterung des Angebots der Arbeitgeberin dienen. So soll bspw. das bisherige Angebot durch den dualen Studiengang Bachelor Public Management ergänzt werden. Im ersten Schritt müssen hierfür Absprachen getroffen und die notwendigen Ausbildungsstrukturen entwickelt werden. Auf dieser Stelle ist ferner die Funktion des/der Inklusionsbeauftragten angesiedelt. Um den Entwicklungen insbesondere hinsichtlich des neu einzuführenden Bachelor-Studiengangs und der Aufgabe des/der Inklusionsbeauftragten Rechnung zu tragen und um die Konsequenzen bei erfolgreicher Erweiterung des Studienangebots besser abschätzen zu können, wird die Verlängerung der Befristung bis 12.26 vorgeschlagen.
120.0070 1,00 Projektassistenz, Sachbearbeiter/in E 9a F 12.23 F 12.26
Im Bereich Personalservice und insbesondere im Recruiting spielt der Stellenbesetzungsprozess eine entscheidende Rolle und erzeugt einen Großteil des dortigen Arbeitsaufwands. Im Rahmen des stadtweiten Geschäftsprozessmanagement-Projekts war die "Optimierung des Stellenbesetzungsprozesses" aufgrund der stadtweiten Auswirkungen ein Pilotbereich. Im Projekt wurden Verbesserungspotenziale im Bereich des Personalservices identifiziert, die einer weiteren Bearbeitung bedürfen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist von entscheidender Bedeutung, um den Stellenbesetzungsprozess effizienter zu gestalten, zudem haben einige der identifizierten Maßnahmen (Digitalisierung von PA-Leistungen) einen erheblichen Einfluss auf weitere Prozesse. Es wird davon ausgegangen, dass die erarbeiteten Maßnahmen des Projekts kurz- und mittelfristig zur Digitalisierungsrendite und einer kürzeren Prozesslaufzeit beitragen können. Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen wird eine Verlängerung der Befristung der Stellen um weitere 2 Jahre als sinnvoll erachtet. Dies ermöglicht es, die geplanten Optimierungsmaßnahmen umzusetzen, den Prozessverlauf zu beobachten und gegebenenfalls weitere Prozessoptimierungen im Personalamt vorzunehmen. Eine Entfristung wird aus o.g. Gründen nicht befürwortet, es wird eine Befristung bis 12.25 vorgeschlagen.
120.2157 1,00 Sachbearbeiter/in Typ 2 E 9b F 12.23 F 12.25 120.2357 1,00 Sachbearbeiter/in Typ 2 E 9b F 12.23 F 12.25
Stadtkämmerei
In der Vergangenheit hat die Zahl der Fördermöglichkeiten für die Kommunen stetig zugenommen und die Bundesregierung hat weitere Fördermöglichkeiten angekündigt, um dem Klimawandel und der Generationengerechtigkeit Rechnung zu tragen. Die Aufgabenfelder im Fördermittelmanagement und bzgl. eines nachhaltigen Haushalts werden sich daher weiter verändern und in ihrer Komplexität steigen, daher wurden bereits mehrere Projekte bei Stk begonnen. Aufgrund der besonderen Bedeutung für die städtische Einnahme- und Ausgabesituation sowie der strategischen Bedeutung eines effektiven Fördermittelmanagements für die Stadt wird vorgeschlagen, die Stelle zu entfristen.
200.0050 1,00 WISS. SB FÖRDERMITTELMANAGEMENT E 13 F 12.24 unbefristet
Kassen- und Steueramt
Die Anwendung/Einführung des §2b UStG wird auf den 01.01.2025 verschoben. Diese Verschiebung erfordert vorbereitende Maßnahmen, die mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden sind. Die befristete Stelle wird auch im Einführungsjahr 2025 weiterhin unterstützend tätig sein, um eine reibungslose und rechtssichere Anwendung des §2b UStG bei den Dienststellen und Eigenbetrieben zu gewährleisten. Der §2b UStG erweitert den umsatzsteuerlich zu erfassenden und zu deklarierenden Bereich der Stadt Nürnberg erheblich und dauerhaft. Insbesondere im Erstveranlagungsjahr 2025 ist beim Deklarationsprozess mit einer erhöhten Anzahl von klärungsbedürftigen Fragestellungen zu rechnen. Die Jahresgesamtdaten für das Jahr 2025 müssen gemäß gesetzlicher Vorgaben bis spätestens Ende 2026 bzw. Anfang 2027 an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Angesichts dieser Rahmenbedingungen wird vorgeschlagen, den Fristvermerk bis Ende 2026 zu verlängern.
210.5070 0,50 Sachbearbeiter/in E10 F 12.23 F 12.26
Geschäftsbereich Referat III
Gesundheitsamt
Mit den Schaffungen zum Haushalt 2016 sind im Stellenplan von Gh befristete Stellen für den sogenannten Sekundärbedarf eingerichtet worden. Dieser bezieht sich auf Gh betreffende Aufgaben, die aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingen, der starken Zuwanderung nach Nürnberg und der damit einhergehenden Veränderung der Stadtgesellschaft verstärkt wahrgenommen werden müssen. Hierfür stehen Mittel aus der FAG-Zuweisung für die Gesundheitsaufgaben und ggf. eigene Erträge zur Verfügung. Auf den bis 12.23 befristeten Stellen werden Aufgaben im Bereich der Personal- und Finanzbuchhaltung (Stelle Nr. 530.5085), der IT- Fachbetreuung (Stelle Nr. 530.5169), der gesundheitlichen Aufklärung von Menschen mit Migrationshintergrund (Stelle Nr. 530.5170) und im Gutachterwesen (Stelle Nr. 530.1140) wahrgenommen. Aufgrund des seit mehreren Jahren unverändert bestehenden Bedarfes und der Entwicklung der Einwohnerzahl in Nürnberg ist davon auszugehen, dass diese Stellen auch künftig benötigt werden. Eine Entfristung dieser Stellen wird demnach vorgeschlagen.
Die ebenfalls bis 12.23 befristeten Stellen Nr. 530.1526 und 530.1585 wurden für die Aufgaben im Bereich der Schuleingangsuntersuchungen geschaffen. Der Bedarf besteht weiterhin. In diesem Bereich wird jedoch Ende diesen Jahres/Anfang nächsten Jahres eine Organisationsuntersuchung beginnen, die der Klärung des Kapazitätsbedarfes für diesen Bereich auch vor dem Hintergrund der reformierten Schuleingangsuntersuchung zum Ziel hat. Um auf die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung flexibel reagiern zu können, wird vorgeschlagen, diese Stellen zunächst bis 06.26 zu verlängern.
Die Stelle Nr. 530.5270 wirkt in der TBC-Beratung mit. Der Bedarf ist weiterhin gegeben. Der TBC-Bereich ist jedoch Teil des bis zum 30.09.2024 befristeten Projektes DIGiN, in welchem Prozesse digitalisiert/automatisiert und optimiert werden. Um den Ergebnissen des Projektes nicht vorwegzugreifen, kann eine Entfristung dieser Stelle nicht erfolgen. Es wird die Verlängerung der Befristung bis 12.24 vorgeschlagen.
530.1140 0,75 Ärztin/Arzt Begutachtung E 15 F 12.23 unbefristet 530.1526 0,50 Jugendärztin/-arzt E 15Z F 12.23 F 06.26 530.1585 0,50 Med. Fachangestelle/r E 6 F 12.23 F 06.26 530.5085 1,00 Verwaltungsfachkraft A 7 F 12.23 unbefristet 530.5169 0,25 (Hygiene-)Sachbearbeiter/in E 8 F 12.23 unbefristet 530.5170 1,00 (Hygiene-)Sachbearbeiter/in E 9a F 12.23 unbefristet
530.5270 1,00 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.23 F 12.24
Die Stelle Nr. 530.0940 wurde zum Haushalt 2023 für das Management besonderer Gefahrenlagen (z.B. Pandemien) geschaffen. Seitens DiP wurde ein Mehrbedarf von 5,5 VK für die Bewältigung von laufenden Corona-Aufgaben bei Gh befristet bis 12/2024 ermittelt. Eine Stellenschaffung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen, die Kapazitäten sind aus dem vorhandenen Stellenplan zu decken. Die Verlängerung der Befristung an der Stelle 530.0940 liefert hierzu einen Beitrag. Da SARS-CoV 2 weiterhin eine meldepflichtige Erkrankung ist und somit durch den Infektionsschutz bearbeitet werden muss, wird eine Verlängerung dieser Stelle bis 12/2024 vorgeschlagen.
530.0940 1,00 Sachbearbeiter/in Verwaltung E9b F 12.23 F 12.24
Die Stelle Nr. 530.0550 wurde für das "Bündnis seelische Gesundheit Kinder und Jugendliche" befristet bis 12/2023 geschaffen. Das Bündnis hat die Aufgabe, eine differenzierte Bedarfsanalyse für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen zu erstellen, Konzepte zur Reduzierung von Versorgungsdefiziten zu erarbeiten sowie Drittmittel zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung zu akquirieren. Da das Thema psychische Gesundheit einen wichtigen Stellenwert nach Corona eingenommen hat, wurden im Rahmen der Stellenschaffungen über den ÖGD Pakt weitere 0,5 VK für die Psychiatriekoordination Kinder und Jugendliche geschaffen, die in 2023 besetzt werden konnten. Aufgrund der aufwändigen Aufbauarbeit, der aktuell verschärften Engpasssituation im Bereich Versorgung und im Sinne eines reibungslosen Aufgabenübergangs auf die 2023 geschaffene Stelle, wird eine Verlängerung der Befristung der Planstelle für das „Bündnis für seelische Gesundheit Kinder und Jugendliche“ bis 12.24 vorgeschlagen.
530.0550 0,50 Wiss. Schachbearbeiter/in E13 F 12.23 F 12.24
Die bis 12.23 befristete Stelle Nr. 530.4025 wurde zum Haushalt 2015 für die Angebotsausweitung im Bereich Infektionsschutz geschaffen und nimmt Aufgaben im Rahmen der Beratungen und Hilfen, wie z.B. die Hygieneberatungen im ambulanten Bereich wahr. Der Bedarf ist weiterhin gegeben. Aufgrund der anstehenden Stellenplanrevision und der damit einhergehenden Umverteilung von Aufgaben kann eine Entfristung zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht erfolgen. Es wird eine Verlängerung der Befristung bis 12.24 vorgeschlagen.
530.4025 0,50 Ärztin/Arzt A 14 F 12.23 F 12.24
Die Stellen für die Traumafachstelle wurden für den sog. Primärbedarf für die medizinische und traumatherapeutische Betreuung in Nürnberg lebender Schutzsuchender geschaffen. Ihre Fortführung bis mindestens 2025 war bei den letzten Haushaltsberatungen Konsens. Die Stellen sollen daher trotz fehlender Drittmittelfinanzierung bis F 12.25 verlängert werden. Die Stelle 530.1189 wird, wie beantragt, lediglich mit 0,5 VK (anstatt 1,0 VK) verlängert.
530.1110 1,00 Ärztin/Arzt E 14 F 12.23 F 12.25 530.1135 0,50 Ärztin/Arzt E 14 F 12.23 F 12.25 530.1150 1,00 med. Fachangestellte/r E 5 F 12.23 F 12.25 530.1155 1,00 med. Fachangestellte/r E 5 F 12.23 F 12.25 530.1187 1,00 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.23 F 12.25 530.1189 0,50 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.23 F 12.25
Geschäftsbereich Referat IV
Referat für Schule und Sport
Die Stelle wurde zum Haushalt 2022 geschaffen, um die Kapazität der schulpsychologischen Kräfte vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Herausforderungen befristet zu verstärken. Die Stelle wurde antragsgemäß mit einem Fristvermerk für die Dauer des voraussichtlichen Bedarfszeitraumes (drei Jahre) geschaffen. Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche stark unter den Folgen der Corona- Pandemie litten und noch leiden. Psychische und psychosomatische Symptome nahmen zu. Das Referat für Schule und Sport trägt vor, dass durch die zwischenzeitliche Einrichtung von Brückenklassen mit ukrainischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch weitere, bei der Stellenschaffung unvorhergesehene Krisenfolgen in den Schulen angekommen seien. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die ursprüngliche Befristung um zwei Jahre bis Ende 2026 zu verlängern. Die beantragte Entfristung der Stelle wird hingegen nicht befürwortet, die weitere Entwicklung sollte abgewartet und ggf. neu bewertet werden.
040.0590 1,00 Schulpsychologe/in E 13 F 12.24 F 12.26
Zum Haushalt 2019 wurde die Kapazität in der Sportstättenvergabe bedingt durch eine gestiegene Zahl von Sporthallen befristet um 1,0 VK erhöht. Die Kapazitätsausweitung ermöglichte zunächst Qualitätsverbesserungen und die Entlastung der Mitarbeitenden. Es ist vorgesehen, u.a. Optimierungspotentiale beim Vergabevorgang zu prüfen. Erst im Anschluss kann beurteilt werden, in welchem Umfang dauerhaft zusätzliche Kapazität erforderlich ist. Es wird daher empfohlen, die Befristung bis Ende 2025 zu verlängern.
040.0830 1,00 Verwaltungsfachkraft A 7 F 12.23 F 12.25
Die Stelle wurde zum Haushalt 2021 antragsgemäß befristet bis Ende 2023 geschaffen, um die Implementierung des Beratungsführers Inklusion als Regelangebot für die Schulfamilie und die Verstetigung der Zusammenarbeit mit dem Kulturbereich zur Pflege des Angebots "Kultur- und Schulservice Nürnberg (KS:NUE)" zu erreichen. Die zur Teildeckung verwendete Stelle Nr. 040.01030 (ehem. 040.0225) erhielt einen ebensolang befristeten Sperrvermerk im Umfang von 0,13 VK. Grund für die Befristung war, dass die vorhergesehenen Aufgaben, wie die Erstellung des Beratungsführers Inklusion, in einem begrenzten Zeithorizont abgearbeitet und anschließend in die Linie abgegeben werden sollten. Inzwischen trägt Ref. IV vor, dass vor allem für die Netzwerkarbeit und die Erstellung des jährlichen Inklusionsberichts dauerhafte Kapazität erforderlich sei. Die Aufgabe der Verstetigung der Zusammenarbeit mit dem Kulturbereich, die bei der damaligen Kapazitätsermittlung mit 0,4 VK berücksichtigt wurde, ist hingegen weggefallen. Vor diesem Hintergrund wird unter Fortführung der internen Teildeckung die Entfristung der Stelle im verringerten Umfang von 0,6 VK empfohlen.
040.0023 0,60 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.23 unbefristet
Hausverwaltende Einheit Schule
Der Ferienausschuss hatte am 09.02.2021 den Beschluss gefasst, die Sport- und Veranstaltungshalle (SVH) im Tillypark in Form eines Regiebetriebs zu betreiben. Die aus Sicht des Stadtrats hierfür bei der HVE SuS erforderliche Kapazität im Umfang von 7,00 VK wurde zur Betriebsübernahme im Mai 2021 mittels budgetfinanzierter Beschäftigung (BFB) zur Verfügung gestellt. Im darauf folgenden Schaffungsverfahren zum Haushalt 2022 beschloss der Stadtrat die Schaffung der im Rahmen der BFB besetzten Stellen, davon zwei antragsgemäß mit dem Fristvermerk F 04.24. Grund für den Fristvermerk war, dass zum damaligen Betriebsbeginn noch nicht abschätzbar war, wie sich die SVH auf dem Markt etablieren würde und somit keine Aussagen zum Umfang der künftigen Auslastung der SVH möglich waren. Inzwischen ist die SVH als neuer Veranstaltungsort anerkannt und bereits jetzt bis Ende 2024 ausgebucht. Die beiden Stellen werden dauerhaft benötigt, um den Betrieb der SVH zu gewährleisten. Der Grund für den Fristvermerk ist somit entfallen, es wird eine unbefristetete Ausweisung der Stellen vorgeschlagen.
400.0040 1,00 Verwaltungsfachkraft E 7 F 04.24 unbefristet 400.5550 1,00 Meister Veranstaltungstechnik E 9a F 04.24 unbefristet
Die Stelle Nr. 400.1930 wurde zum Haushalt 2020 für die hausmeisterliche Betreuung des Schulgebäudes Pilotystrasse geschaffen. Sie erhielt antragsgemäß den Fristvermerk F 12.23, weil die damalige Planung die Nutzung des Schulgebäudes als Ausweichquartier lediglich bis Ende 2023 vorsah. Bedingt durch organisatorische Veränderungen im Bezirk Nord zum effektiveren Personaleinsatz wird die Kapazität der Stelle Nr. 400.1930 inzwischen für das Schulhaus Schafhofstrasse genutzt und eine Handwerkerstelle (beinhaltet auch Hausmeisteraufgaben) für das Schulhaus Pilotystrasse. Der Fristvermerk verblieb an der ursprünglichen Stelle. Da aufgrund der akuten Raumnot für die Betreuung und Bildung von Kindern im Stadtgebiet inzwischen entschieden wurde, das Schulhaus Pilotystrasse weiterhin zu betreiben, ist der Grund für den Fristvermerk an Stelle Nr. 400.1930 entfallen. Es wird daher eine unbefristete Ausweisung der Stelle vorgeschlagen.
400.1930 1,00 Schulhausmeister E 5 F 12.23 unbefristet
Geschäftsbereich Referat V
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Mit der Vereins- und Ehrenamtsakademie sollen die Voraussetzungen für ehrenamtliche Tätigkeit in Nürnberg und die Strukturen der Zusammenarbeit weiter verbessert werden. Die vielfältige Vereins- und Initiativenlandschaft Nürnbergs soll als tragende Säule des bürgerschaftlichen Engagements in Nürnberg unterstützt, stabilisiert und stetig weiterentwickelt werden. Gemäß Beschluss des Sozialausschusses vom Oktober 2021 soll der Regelbetrieb der Vereins- und Ehrenamtsakademie vorbereitet werden. Die erfolgreichen Projekte und Netzwerkstrukturen (u.a. „Digiteers“, „Teamplay“, Netzwerk Bildung und Bürgerschaftliches Engagement, Nürnberger Netzwerk Engagementförderung, Internet- und Social Media-basiertes Kurzzeit-Engagement, „Mitwirk-O-Mat“ usw.) sollen erhalten und ausgebaut werden. Die Verlängerung der Stellen Nr. 050.0017 und 050.0018 bis 12.24 wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung befürwortet. Sie erhalten den Sperrvermerk X bis zum Nachweis der Finanzierung, der bereits angebrachte Stellenvermerk Z (Zuschuss) hat weiterhin Bestand.
050.0017 1,00 Sachbearbeiter/in S 11b F 12.23 F 12.24 050.0018 1,00 Sachbearbeiter/in S 11b F 12.23 F 12.24
Damit die Integration derjenigen Zugewanderten, die mittel - und langfristig in Bayern und Nürnberg als Geflüchtete oder als EU - Zuwanderer bleibeberechtigt sind, gelingen kann, müssen schnelle und reibungslose Zugänge zu den Angeboten und Strukturen gewährleistet werden. Durch die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) werden einerseits grundlegende Regelangebote sowie Angebote für Neuzugewanderte direkt vorgehalten (Migrations- und Integrationsberatung und Zugang zu den Integrationskursen des Bundes) und andererseits eine Lotsenfunktion für spezifischere Beratungsangebote und Integrationsmaßnahmen übernommen. Die ZAM dient somit als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchende im Kontext Integration, Migration und Flucht. Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen bei der Betreuung und Beratung ukrainischer Geflüchteter wurde die Beratungs- und Integrationsrichtlinie u.a. insofern angepasst, als dass die Fördermittel für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen angehoben wurden, um die Bedarfe abdecken zu können. Die Verlängerung der befristeten Halbstelle bis 12.24 wird vor dem Hintergrund der unveränderten Auswirkungen der Ukrainekrise und unter dem Vorbehalt der Finanzierung empfohlen. Die Stelle erhält zunächst einen Sperrvermerk X bis zur abschließenden Klärung der Finanzierung; der bereits vorhandene Stellenvermerk Z (Zuschuss) hat weiterhin Bestand
050.1060 0,50 Integrationslotse/in E 10 F 12.23 F 12.24
Damit die Integration derjenigen Zugewanderten, die mittel - und langfristig in Bayern und Nürnberg als Geflüchtete oder als EU - Zuwanderer bleibeberechtigt sind, gelingen kann, müssen schnelle und reibungslose Zugänge zu den Angeboten und Strukturen gewährleistet werden. Durch die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) werden einerseits grundlegende Regelangebote sowie Angebote für Neuzugewanderte direkt vorgehalten (Migrations - und Integrationsberatung und Zugang zu den Integrationskursen des Bundes) und andererseits eine Lotsenfunktion für spezifischere Beratungsangebote und Integrationsmaßnahmen übernommen. Die ZAM dient somit als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchenden. Die Finanzierung soll weiterhin anteilig durch die Regierung von Mittelfranken erfolgen. Die Verlängerung der für den Betrieb notwendigen 3 VK bis 12.24 wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch die Regierung von Mittelfranken empfohlen, entsprechende Nachweise werden umgehend nach deren Vorlage nachgereicht. Bis dahin erhalten die Stellen einen Sperrvermerk X. Der Stellenvermerk Z (Zuschuss) bei den Stellen bleibt bestehen.
050.1057 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.23 F 12.24 050.1058 1,00 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.23 F 12.24 050.1059 1,00 Sozialpädagoge/in E 10 F 12.23 F 12.24
Der Start des Projekts "Revitalsierung" bzw. "Begegnung Heilig Geist" war für den 01.07.2022 geplant, es ist eine Laufzeit von 1,5 Jahren vorgesehen. Die hierfür geschaffene Stelle Nr. 050.0548 konnte jedoch erst Ende September 2022 besetzt werden, der Projektstart verzögerte sich dadurch um 3 Monate. Die Personalkosten stehen über einen Nachlass zur Verfügung. Das Projekt soll bis Ende 2024 fortgeführt werden, StK hat die Finanzierung für diesen Zeitraum bestätigt. Unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung wird die befristete Fortführung der Stelle vorgeschlagen. Die Stelle erhält den Fristvermerk F 12.24, die vorhandenen Stellenvermerke Z (Zuschuss) und Y (Planstelle ohne Budget) bleiben bestehen.
050.0548 0,50 Sozialpädagoge/in S 11b F 12.23 F 12.24
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) konnten 2022 5,00 VK für Verwaltungskräfte zur Entlastung des Kita-Personals befristet geschaffen werden. Aufgrund von Änderungen in der Ausgestaltung für den neuen Förderzeitraum steht die Höhe der Förderung noch nicht gesichert fest. Die Richtlinie „Personalbonus“ wurde im Juli 2023 veröffentlicht. Aktuell wurde für alle bisher geförderten Einrichtungen ein Antrag gestellt, daraus ergibt sich eine Antragssumme i.H.v. 712.000 Euro als Personalkostenförderung rückwirkend für 2023. Die beantragen Mittel sind noch nicht bewilligt. Ein Zeitpunkt für die Bescheidszusendung konnte von der Regierung nicht mitgeteilt werden.
Auf Basis der Reduzierung der Fördersumme erstellt das Jugendamt derzeit einen neuen Umsetzungsplan. Die Abstimmung mit Stk und DiP erfolgt ab Oktober 2023. Unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung wird empfohlen, die Fristvermerke auf F 12.24 zu verlängern. Der Zuschussvermerk Z bleibt an den Stellen bestehen. Bis zum Beschluss der neuen Umsetzungsplanung erhalten die Stellen ergänzend ab dem 1.1.2024 einen Stellenplanvermerk X (Sperr).
520.1401 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.23 F 12.24 520.1402 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.23 F 12.24 520.1403 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.23 F 12.24 520.1404 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.23 F 12.24 520.1405 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.23 F 12.24
Durch das Bundesprogramm "Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung" förderte das Bundesfamilienministerium seit April 2017 niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Förderprogramm wurde zum 31.12.2022 beendet. Aufgrund der Entwicklung in der Ukraine-Krise wurde die Stelle Nr. 520.6145 unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung im Umfang von 0,5 VK bis F 12.23 verlängert. Eine Deckung in 2023 erfolgte über das Budget des Jugendamtes für die "Qualitative Weiterentwicklung".
Eine Fortführung der internen Deckung ist in Klärung. Unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung wird daher die Verlängerung der Befristung in einem verringerten Umfang (0,21 VK) bis 12.24 empfohlen. Der Zuschussvermerk Z bleibt an der Stelle bestehen.
520.6145 0,21 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 F 12.23 F 12.24
Zum Haushalt 2017 wurde im Rahmen der Flüchtlingskrise die vorhandene Stelle im Stab der Dienststellenleitung befristet um 0,50 VK aufgestockt. Durch den Zustrom von Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine und auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) ist diese Stelle auch weiterhin fachlich notwendig, um den Kinderschutz im Flüchtlingskontext in Nürnberg sicherzustellen. Anders als in der Flüchtlingskrise 2015ff. kommen jetzt vor allem Mütter mit Kindern und begleitete junge Menschen nach Nürnberg, die derzeit noch zu einem erheblichen Teil in privaten Haushalten unterkommen. Dies stellt die Umsetzung des Kinderschutzes vor eine besondere Herausforderung und macht wiederholt Konzeptanpassungen notwendig.
Die Thematik des Kinderschutzes für Geflüchtete und der situative Anpassungsbedarf wird als langfristige Aufgabe bewertet. Aktuell sind wieder steigende Zuwanderungszahlen in Deutschland und in Nürnberg zu verzeichnen. Ein Rückgang der Flüchtlingsbewegungen ist nicht absehbar. Diese Umstände begründen eine dauerhafte Fortführung der Stundenerhöhung, ihre unbefristete Weiterführung wird daher vorgeschlagen.
520.0021 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S15 F 12.23 unbefristet
In der zentralen Anlaufstelle der Jugendberufsagentur arbeiten Mitarbeitende von Jobcenter, Jugendamt und Agentur für Arbeit/Berufsberatung zusammen. Ziel ist es, durch ein multiprofessionelles Clearing eine strukturierte Hilfeplanung festzulegen. Für den Aufbau der Strukturen der Jugendberufsagentur wurde ab 2019 zunächst budgetfinanziert und anschließend über eine Stellenschaffung eine Kapazität von 1,0 VK zur Verfügung gestellt. Das Aufgabenspektrum der Stelle umfasst sowohl die operative Ebene der gemeinsamen Anlaufstelle als auch die konzeptionelle Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern auf Basis der geschlossenen Kooperationsvereinbarung. Das Angebot der Jugendberufsagentur stellt mit seinem rechtskreisübergreifenden Arbeitsansatz einen ergänzenden Baustein im Gesamtkontext der Erziehungshilfen und den anderen Aufgaben im SGB VIII dar. Die dauerhaft hohe Auslastung der Anlaufstelle, die weitere Schwerpunktsetzung im Aufgabenspektrum (Bsp. Anpassung Verfahren Jugendhilfe im Strafverfahren, Modellversuch Schulabsentismus an Beruflichen Schulen) und die erweiterten bzw. zu erwartenden Zuständigkeitsänderungen im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes begründen eine unbefristete Weiterführung. Es wird daher empfohlen, den Fristvermerk an der Stelle zu entfernen.
520.5268 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S15 F 12.23 unbefristet
Die Projektstelle wurde in 2018 mit der Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendhauses (KiJH) Pastorius auf Basis des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 18.9.2008 befristet für drei Jahre geschaffen. Als Koordinationsstelle "Projektbüro für Sport und Jugendhilfe" im KiJH sollte die Umsetzung des Konzepts "Sport und Jugendhilfe – ein Modellprojekt in Nürnberg", die Koordination des Schwerpunktes "Sport" in der Kinder- und Jugendarbeit und der Aufbau von Informationssystemen verantwortet werden. Auch die Entwicklung von Fundraising und Sponsoren-Instrumenten war Bestandteil des Tätigkeitsspektrums. Um die Nachhaltigkeit der bislang erarbeiteten Ergebnisse zu sichern, erfolgte eine Fristverlängerung bis Ende 2023. In diesem Zeitraum war angedacht, Themen wie z.B. die Betreuung von Trendsportarten oder die Federführung von eingeführten Formaten (StreetsoccerCup, Mitternachtssport) dauerhaft im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bzw. durch Sportvereine und Freie Träger abzusichern. Neben der Weiterentwicklung der etablierten Angebotsformate ist derzeit ein Ziel, die Auswirkungen der akuten Phase der Corona-Pandemie bei jungen Menschen (Bewegungsmangel, Übergewicht, Vereinsamung) verstärkt in den Fokus zu nehmen. Hier müssen in den nächsten Jahren deutlich mehr bewegungs- und sportorientierte Angebote aufgebaut und an die veränderten Bedürfnisse von jungen Menschen angepasste Angebotsformen entwickelt werden.
Zur Fortführung der sportorientierten Angebote wird, abweichend von der beantragten Entfristung, eine befristete Weiterführung der Projektstelle empfohlen. Im Rahmen der Fortführung erhält die Stelle einen Fristvermerk F 12.25 und einen U-Vermerk, um das angepasste Aufgabenportfolio nach Abschluss der Modellprojektphase bei einer Weiterführung erneut zu prüfen. Für eine unbefristete Weiterführung ist ein Abschluss des Modellprojektes mit Bewertung und Abstimmung zur weiteren Ausrichtung notwendig.
520.4243 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S15 F 12.23 F 12.25
Der Hortstandort Bertolt-Brecht-Straße nimmt seit dem Schuljahr 2019/2020 gemeinsam mit dem Schulstandort Gretel Bergmann am Modellprojekt Kooperative Ganztagsbildung teil. Das Modellvorhaben verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern kein Vertragspartner (Stadt Nürnberg oder Sozialministerium) kündigt. Das Modell wird gemeinsam von Schul- und Hortleitung getragen, um das Ziel eines gemeinsamen Bildungs- und (cid:9)Erziehungsauftrags von Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten. Dies erfordert eine organi(cid:9)satorische und personelle Verzahnung. Bisher ist die Leitung vollständig vom Betreuungsdienst freigestellt, um die laufende Steuerung und Organisation des Hortes sowie der Kooperativen Ganztagsbildung im Rahmen der Modellphase sicherzustellen. Die Freistellung wird derzeit über zusätzlich 1,0 VK Erzieher/in (Stelle Nr. 520.10831) abgebildet. Die Ergebnisse der vom Freistaat initiierten Evaluation der Modellphase werden voraussichtlich bis Ende 2024 feststehen. Die Verlängerung der Befristung im beantragten reduzierten Umfang von 0,5 VK wird daher bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 (F 08.25) vorgeschlagen, um die Evaluationsergebnisse im Hinblick auf eine Weiterführung berücksichtigen zu können.
52010831 0,50 ERZIEHER/IN S 8a F 08.24 F 08.25
Geschäftsbereich Referat VI
Verkehrsplanungsamt
Die Stelle Nr. 615.2020 wurde zuerst befristet bis Ende 2019 geschaffen, dann bereits zweimal verlängert bis Ende 2021 und zuletzt bis 08.24. Der Stelleninhaber ist für die Erstellung von Planunterlagen für den Abschnitt „Am Wegfeld – Stadtgrenze“ der Stadt-Umland-Bahn (StUB) zuständig. Die Projektentwicklung und Zeitplanung sowie die Finanzierung der Stelle läuft über den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn- Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach. Vpl erbringt die Planung der Strecke auf Nürnberger Stadtgebiet in Eigenleistung. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag mit dem Zweckverband geschlossen, der nach derzeitigem Terminplan die Erbringung der Leistungen bis zur Lph4 (Leistungsphase 4, Planfeststellung) bis Mitte 2025 vorsieht. Die im Rahmen-Geschäftsbesorgungsvertrag vom 01.08.2017 optional angebotene Planungsleistung zur Erbringung der Leistungsphase 4 mit dem Zweckverband wurde am 17.11.2020 abgerufen und soll von Vpl umgesetzt werden. Eine Verlängerung der Stelle ist daher zwingend bis mindestens Mitte 2025 nötig und wird demzufolge empfohlen.
615.2020 1,00 Bauingenieur/in E 13 F 08.24 F 06.25
Hochbauamt
Die Stelle Nr. 640.8275 wurde zum Haushalt 2019 zunächst befristet bis 12.23 geschaffen. Die Stelle bearbeitet umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Bereich Wasser und Sanitär in den Verwaltungs- und Betriebsgebäuden bei SUN. Die Umsetzung der Maßnahmen ist bis Ende 2025 geplant. Die Grundlagen zur Schaffung dieser Stelle sind unverändert, so dass sie bis zum Abschluss der Maßnahmen benötigt wird. Die Finanzierung (gegen Verrechnung) der Stelle wird auch weiterhin durch SUN übernommen. Die Verlängerung der Befristung bis 12.25 wird daher vorgeschlagen.
640.8275 1,00 Ingenieur/in Sanitärtechnik SUN E 10 F 12.23 F 12.25
Geschäftsbereich Referat VII
Wirtschaftsreferat
Die Sicherung bestehenden Wohnraums ist neben dem Wohnungsneubau eine wichtige Aufgabe, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Daher hat der Stadtrat am 22.05.2019 die Zweckentfremdungsverbotsatzung (ZwEVS) beschlossen, die am 30.05.2019 im Kraft getreten ist. Sie gilt für fünf Jahre und tritt damit mit Ablauf des 29.05.2024 außer Kraft.
Die Satzung hat sich als Instrument zum Erhalt bestehenden Wohnraums bewährt. Da die Einwohnerzahl weiter steigt und neue Wohnungen trotz aller Anstrengungen nicht in ausreichender Zahl entstehen, ist absehbar, dass der Nürnberger Wohnungsmarkt auch in den nächsten Jahren angespannt bleiben wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Satzung sind weiter gegeben. Daher soll für weitere fünf Jahre eine Zweckentfremdungsverbotssatzung mit Gültigkeit ab 30.05.2024 erlassen werden. Dazu hat der Stadtrat in seiner Sitzung im Juli 2023 den Auftrag erteilt. Der Gültigkeitszeitraum der Satzung würde sich dann bis in das Jahr 2029 erstrecken.
Die vier (4,0 VK) für den Vollzug der Satzung geschaffenen Stellen sind derzeit bis 31.12.2024 befristet. Aufgrund des geplanten Neuerlasses der Satzung wird eine Verlängerung der vier bestehenden befristeten Stellen für die Umsetzung der ZwEVS bis 12.29 empfohlen.
070.0223 1,00 Juristische/r Sachbearbeiter/in A 13/A 14 F 12.24 F 12.29 070.0226 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 12.24 F 12.29 070.0227 1,00 Sachbearbeiter/in E 9b F 12.24 F 12.29 070.0228 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 12.24 F 12.29
Liegenschaftsamt
Die Stelle Nr. 230.4080 ist im Bereich der Bewehrung von Sondernutzungen beim Liegenschaftsamt angesiedelt. Der Schwerpunkt der Stelle liegt dabei auf der Erstellung von Leistungsbescheiden und der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Verhinderung von Wiederholungstaten. Mit dem Erlass von Leistungsbescheiden kann bspw. der geldwerte Vorteil eines illegal aufgestellten Werbeanhängers adäquat eingefordert werden (höhere Abschreckungswirkung). Im Rahmen der Bewehrungen ist die Ausweitung des Erlasses von Leistungsbescheiden auf weitere Sachverhalte und die Schaffung entsprechender eigener Positionen in der Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (z. B. bei Tisch- und Stuhlaufstellungen) in Planung. Die Stelle wurde zum Haushalt 2022 befristet geschaffen, ist seit Anfang 2023 jedoch nicht mehr besetzt. Für die 7 Monate, in denen die Stelle besetzt war, kann gleichwohl ein sehr positives Zwischenfazit gezogen werden: es wurden Leistungsbescheide mit einem Volumen von 28.168 Euro erlassen, 23 Hinweisschreiben, 32 Entfernungsaufforderungen und 23 Anhörungen erstellt und daraus folgend zahlreiche Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt. Eine aktive Bewehrung ist zwingend notwendig, da bei Kontrollen festgestellte Verstöße ansonsten folgenlos bleiben. Für die nächsten Jahre ist ein erheblicher Arbeitsanfall zu erwarten. Aufgrund der kurzen Zeit, in der die Stelle besetzt war, stehen keine belastbaren Erfahrungswerte zur Verfügung. Es wird demnach vorgeschlagen die Stelle um 4 Jahre zu verlängern, um eine verlässliche Kosten-Nutzen-Analyse erstellen zu können.
230.4080 0,50 Sachbearbeiter/in A 11 F 12.23 F 12.27
Wirtschaftsförderung Nürnberg
Mit der Schaffung der Stelle erfolgte die Zusammenführung der bisherigen Aktivitäten zur Stärkung und damit eine umfassende Steuerung der zukünftigen Entwicklung der Nürnberger Innenstadt. In diesem Kontext wurde das Projekt der Nürnberger City Werkstatt ins Leben gerufen, in welchem bereits 9 Maßnahmen umgesetzt wurden und das 2022 mit dem Bay. Stadtmarketingpreis ausgezeichnet und 2023 in das bundesweite Best-Practice-Netzwerk stadtimpulse aufgenommen wurde. Die Erfahrungen mit dem System des Ansiedlungs- und Leerstandsmanagements und der aufgebaute Kontakt zu den Eigentümerinnen und Eigentümern, der auch in einen regelmäßigen Immobiliendialog gepflegt wird, sind überaus positiv. Diese Maßnahme sollte daher weitergeführt werden. Zudem erhält WiF eine Übersicht über Nutzungsänderungen in allen Geschossen der Nürnberger Innenstadt und kann dank dieser Daten die richtigen Projekte und Maßnahmen initiieren, um die Transformation der Innenstadt positiv zu gestalten. Da es sich hier um kein zeitlich abgrenzbares Projekt, sondern um einen fortlaufenden Prozess mit neuen Entwicklungen (bspw. Galeria- Kaufhof Schließung) handelt, ist es wichtig die gestarteten Aktivitäten zu verstetigen. WiF hat in den Jahren 2021 und 2022 erfolgreich Fördermittel von ca. einer Million Euro eingeworben. In 2023 sind zwei weitere Projekte in der Beantragung. Bund und Land haben weitere Fördermittel angekündigt. Um diese weiterhin für die Stadt Nürnberg zu nutzen, ist Personalkapazität notwendig. Sollte die Stelle nicht entfristet werden, müssten wieder Externe mit dem City-Management – wie in den Jahren 2016 bis 2020 - beauftragt werden. Die jährlichen Kosten lagen 2019 bei 99.929 Euro. Vor diesem Hintergrund wird eine unbefristete Ausweisung der Stelle empfohlen.
750.0045 1,00 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 F 12.24 unbefristet
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Nürnberg Stift
Im Rahmen eines Gutachtens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde festgestellt, dass es für NüSt zielführender ist, das bisher extern eingekaufte Controlling (u.a. Leistungen wie Erstellung der Monatsberichte und Wirtschaftsplan) in eigener Zuständigkeit zu übernehmen. Hierfür wurden daher zum Haushaltsjahr 2022 befristete Stellenkapazitäten geschaffen. Wegen großer Vakanzen bei NüSt in der Abteilung für Finanzen konnte die Rückführung der Leistungen nicht wie geplant erfolgen. Im Fokus steht zunächst der Aufbau des Business Warehouse, der von der zu besetzenden Stelle begleitet werden muss. Später wäre das Controlling über das Business Warehouse eine langfristige Aufgabe der Stelle. Unter dem Vorbehalt, dass Ref. I/II die Deckung der anfallenden Personalkosten durch die neue Pflegesatzvereinbarung bestätigen kann, wird vorgeschlagen, die Stelle vorerst für weitere zwei Jahre zu befristen. Nach Ablauf der Befristung soll evaluiert werden, ob die neue Organisation des Inhouse-Controllings für die Erfüllung der Anforderungen von NüSt geeignet ist. Ggf. sind in diesem Zusammenhang die Struktur, Aufgaben und Kapazitäten noch einmal anzupassen.
810.1015 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 F12.24 F12.26
Frankenstadion Nürnberg
Die Stelle Nr. 830.0030 wurde zum Haushalt 2021 zur Gewährleistung eines sicheren Stadionbetriebs geschaffen. Die Fortführung der Stelle ist notwendig, da sie zur Sicherung des Bauunterhalts des bestehenden Stadions sowie für den reibungslosen Ablauf der Planungen bzgl. des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie und damit eines evtl. Neubaus des Stadions benötigt wird. Vor diesem Hintergrund wird die Fristverlängerung der Stelle Nr. 830.0030 bis Ende 2025 empfohlen. Die Stelle erhält den neuen Fristvermerk F 12.25.
830.0030 1,00 Archtitekt/in E 11 F 12.23 F 12.25
NürnbergBad
Die derzeit bis Ende 2024 befristete Stelle des Projektmitarbeiters der Technischen Gebäudeausstattung für das Volksbad soll insbesondere aufgrund von Bauverzögerungen, die zu einer Verschiebung der Projektfertigstellung geführt haben, verlängert werden. Nach Abschluss des Projekts müssen zudem noch Nacharbeiten in Form von Verwendungsnachweisen für Fördergeber, Schlussrechnungen und Mängelbeseitigungen bearbeitet werden. Daher ist es notwendig, die Expertise des Projektmitarbeiters der Technischen Gebäudeausstattung zu nutzen, um den erfolgreichen Abschluss des Projekts sicherzustellen. Es wird daher vorgeschlagen, die Stelle Nr. 840.0035 bis Ende 2025 zu verlängern.
840.0035 1,00 ELEKTRO-/VERSORGUNGSING, E 11 F 12.24 F 12.25
Service Öffentlicher Raum
Hochwasserschutzeinrichtungen müssen permanent funktionsfähig sein. Hierfür sind eine regelmäßige Bauwerksprüfung, ein regelmäßiger Unterhalt und eine regelmäßige Wartung notwendig. Schlecht unterhaltene Hochwasserschutzeinrichtungen schaffen Gefahren, die ohne diese nicht vorhanden wären (z.B. Dammbruch, Versagen einer Wehranlage, Funktionsunfähigkeit Hochwasserrückhaltebecken usw.). Schon während der Bauphase müssen daher Unterhaltskonzepte erstellt und umgesetzt werden. Die Stelle wurde seinerzeit geschaffen, um im Rahmen des Insourcing Vergabekosten einzusparen. Die entsprechenden Nachweise wurden erbracht. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens werden die zusätzlichen Kapazitäten dauerhaft benötigt. Die unbefristete Ausweisung der Stelle wird daher vorgeschlagen.
850.2451 1,00 Bauingenieur/in A 11 F 12.24 unbefristet
Der Bereich "Spielplatzeinrichtung" benötigt für die Pflege und Verkehrssicherungskontrolle der Spielplätze und -geräte zwingend ein exaktes Kataster. Anzahl und Art der Spielgeräte unterliegen durch Sanierungen, Umbauten und Neubauten usw. einer ständigen Dynamik. Eine exakte Erfassung und Aktualisierung der Standorte und der Geräte ist unabdingbar für die rechtssichere Kontrolle, Maßnahmendurchführung und Beschwerdebearbeitung. Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, die Personalkapazität unbefristet zur Verfügung zu stellen.
850.3646 0,38 Sachbearbeiter/in Georeferenzierung E 6 F 12.23 unbefristet
Die Stelle wurde zum Haushalt 2020 aufgrund der Fallzahlensteigerung im Bereich der Erlaubnisse und Stellungnahmen nach § 29 (Erlaubnisse Schwertransporte) und § 46 (Ausnahmegenehmigungen) Straßenverkehrsordnung geschaffen. Die Stellenkapazität wurde zunächst befristet bereitgestellt, um die weitere Entwicklung abzuwarten. Die zusätzliche Kapazität wird dauerhaft benötigt. Die Deckung aus den Einnahmen aus der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte wurde seitens Stk anerkannt. Die unbefristete Ausweisung der Stelle wird daher vorgeschlgen. Der Stellenvermerk Z (Zuschuss) bleibt bestehen.
850.5791 1,00 Sachbearbeiter/in A 8 F 12.24 unbefristet
Im Stadtgebiet Nürnberg werden auch in den kommenden Jahren umfangreiche Glasfaserverlegungen (Fiber-to-the-home = Glasfaseranbindung für Privathaushalte) vorgenommen. Die Telekommunikationsunternehmen werden pro Jahr gebietsbezogen über 35 km Aufgrabungen vornehmen. Letztlich ist die schrittweise Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit schnellem Internet per Glasfaser vorgesehen. Um die Qualität der Wiederherstellung prüfen und den Bauablauf intensiv begleiten zu können, sind zusätzliche Kapazitäten erforderlich. Schäden und Folgekosten durch unsachgemäße Wiederherstellung sind zu vermeiden. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an den Stellen weiterhin der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk angebracht. Da es sich um keine dauerhafte Aufgabe handelt, wird die weitere befristete Ausweisung der Stellen bis Ende 2028 vorgeschlagen (Fristvermerk F 12.28).
850.4620 1,00 Techn. Sachbearbearbeiter/in E 9a F 12.23 F 12.28 850.4814 1,00 Techn. Sachbearbearbeiter/in E 9a F 12.23 F 12.28
Beschlussvorlage PA/098/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 24.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Assistenzkraftmodell Qualifizierung zur/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger/in
Förderung über §§ 81 ff SBG III Qualifizierungschancengesetz
Anlagen: Bericht Anlage
Sachverhalt (kurz):
Es wird beabsichtigt, ab dem Einstellungsjahr 2024 (Beginn 01.09.2024) für zwei Durchläufe in eine von der Agentur für Arbeit Nürnberg geförderte Qualifizierung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger einzusteigen. Der Bedarf an qualifizierten pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtung ist anhaltend hoch. Trotz größtmöglicher Anstrengungen der Fachdienstelle J und PA wird es zunehmend schwieriger, ausreichend viele Nachwuchskräfte für den Erziehungsdienst zu gewinnen. Pro Durchlauf sind 10 Teilnehmende vorgesehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 550.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 550.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/098/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Ausbildungsangebote der Stadt Nürnberg stehen allen Menschen offen. Im Erziehungsdienst überwiegt weiterhin der Anteil an weiblichen Nachwuchskräften bzw. Mitarbeitenden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
J
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/098/2023
Beschlussvorschlag:
Soweit die Agentur für Arbeit Nürnberg ab dem Einstellungsjahr 2024 (Beginn 01.09.2024) wieder eine Qualifizierung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum Staatlich geprüften Kinderpfleger mit entsprechender Förderung anbietet, können bei der Stadt Nürnberg bis zu 10 Teilnehmende unter den oben genannten Voraussetzungen eingestellt werden. Gleiches gilt für einen potenziellen weiteren Förderzeitraum ab dem Einstellungsjahrgang 2025.
Die notwendigen Finanzmittel für die jeweils 10 Plätze sollen für die entsprechenden Haushaltsjahre im Haushaltsaufstellungsverfahren berücksichtigt werden.
Es wird vorgeschlagen, im Stellenplan Teil B eine eigene Position auszuweisen, um für die Einstellungsjahre 2024 und 2025 jeweils 10 Plätze nach dem beschriebenen Qualifizierungsmodell vergeben und dokumentieren zu können.
Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 24.10.2023
Assistenzkraftmodell Qualifizierung zur/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger/in – För-
derung über §§ 81 ff SBG III Qualifizierungschancengesetz
I. Bericht
Die Stadt Nürnberg ist zwischenzeitlich Träger von 130 städtischen Kindertageseinrichtungen mit mehr als 10.000 Betreuungsplätzen. Entsprechend des Zuwachs an Plätzen hat sich auch der Personalumfang und der laufende Bedarf an Fachkräften kontinuierlich erhöht. Mit Blick auf den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder und den weiteren Ausbau in der vorschulischen Kinderbetreuung, wird das eigene städtische Platzangebot weiterwachsen und entsprechend auch der Personalbedarf. Der Bedarf an qualifizierten pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtung ist anhaltend hoch. Trotz größtmöglicher Anstrengungen der Fachdienstelle J und PA wird es zunehmend schwieriger ausreichend viele Nachwuchskräfte für den Erziehungsdienst zu gewinnen. Um dem laufenden Personalbedarf gerecht werden zu können, werden nicht nur die Maßnahmen zur Personalakquise für externe Fachkräfte stetig weiterentwickelt, sondern auch neue Formate der eigenen Ausbildung und Qualifizierung geprüft und nach positiver Bewertung von der Stadt Nürnberg angeboten. Bereits im Jahr 2015 hat sich die Stadt Nürnberg entschieden, am Modellversuch „OptiPrax1 für eine duale Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu beteiligen, zwischenzeitlich ist das Modell als „Praxisintegrierte Ausbildung – PiA“ mit 140 Ausbildungsplätzen verstetigt.
Daneben bietet das Jugendamt schon seit Jahrzehnten etwa 110 Praktikumsplätze für angehende Erzieherinnen und Erzieher (Berufspraktikum/Anerkennungsjahr) an. Dieses Praktikantenkontingent für das Berufspraktikum wurden im Jahr 2021 auch für die Ausbildung „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“2 geöffnet, nachdem die Nachfrage für städtische Praktikumsplätze in der Regelausbildung leider seit mehreren Jahren rückgängig ist. Dies liegt unter anderem daran, dass deutlich mehr Träger die Notwendigkeit der eigenen Ausbildung erkannt haben und dadurch der Konkurrenzdruck steigt.
Allen geeigneten und interessierten Absolventinnen und Absolventen der Regelausbildung wie auch der dualen Ausbildung wird bei Eignung grundsätzlich eine unbefristete Übernahme durch die Stadt Nürnberg angeboten. Die alljährliche Übernahmeaktion ist fester Bestandteil der Nachwuchsgenerierung und leistet einen großen Beitrag dazu, dass zum Betriebsstart im September 2023 offenen Stellen in Bestandseinrichtungen erfolgreich nachbesetzt und die Inbetriebnahme neuer Kindertageseinrichtungen gewährleistet werden.
In bayerischen Kindertageseinrichtungen können neben den pädagogischen Fachkräften (Ausbildung mit dem Abschluss mindestens auf dem Niveau einer Fachakademie, z.B. Erzieherinnen und Erzieher) insbesondere auch pädagogische Ergänzungskräfte (Personen mit einer mindestens zweijährigen, überwiegend pädagogischen abgeschlossenen Ausbildung, z.B. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger) zum Einsatz kommen. Im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierung wurde vom Stadtrat beschlossen, dass der bisherige ausschließliche Einsatz von pädagogischen Fachkräften in städtischen Kinderhorten ab dem Jahr 2023
1 OptiPrax = Optimierte Praxisausbildung 2 Stadtratsbeschluss vom 21.04.2021
A 120.171 - 2 -
aufgehoben ist. Entsprechend sollen in den kommenden Jahren freiwerdende Fachkraftstellen in Horten mit sukzessive durch Ergänzungskräfte ersetzt werden (§ 17 AV BayKiBiG3). Durch diese städtische Anpassung der Personalausstattung in Horten steigt der Bedarf an Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern zusätzlich über den bisherigen Bedarf. Dieser Mehrbedarf an Ergänzungskräften lässt sich aufgrund des Bewerbermarktes im Erziehungsdienst nicht mehr durch die vorhandene Anzahl an Bewerbungen abdecken. Deswegen müssen weitere Ausbildungs- und Qualifizierungsformate geprüft werden, um den perspektivischen Bedarf an Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger besser decken zu können.
Die Agentur für Arbeit Nürnberg hat bereits einmal (Start September 2023) eine geförderte Qualifizierung über §§ 81 ff SGB III Qualifizierungschancengesetz zur Vorbereitung auf die Externenprüfung4 zur Ausbildung als staatlich geprüfte Kinderpflegerin bzw. geprüfter Kinderpfleger angeboten. Erkenntnisse in Bezug auf die Erfolgsquoten im Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Nürnberg liegen aufgrund der Qualifizierungsdauer von knapp zwei Jahren erstmals 2025 vor. Ob die geförderte Qualifizierungsmaßnahme auch mit dem September 2024 wieder angeboten werden kann, wird laut Auskunft der Sachbearbeitung bei der Agentur für Arbeit vom Haushaltsplan 2024 sowie den Kapazitäten des Trägers (Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft – bbw) abhängig sein. Das wird sich aller Voraussicht Anfang 2024 entscheiden.
Allgemeine Rahmenbedingungen der Qualifizierung nach §§ 81 ff SGB III
Die Qualifizierung zur Fachkraft Kinderpflege findet innerhalb eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses als pädagogische Hilfskraft in der Qualifizierung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger in EGr. S 2 TVöD mit mindestens 25 Wochenarbeitsstunden statt. Es teilt sich in einen theoretischen (ca. 1.100 Unterrichtseinheiten) und einen fachpraktischen Teil auf. Der Unterricht findet vormittags bei einem von der Agentur für Arbeit beauftragtem Bildungsträger statt (bbw). Die praktischen Phasen werden in einer Kindertageseinrichtung des jeweiligen Trägers abgeleistet und können individuell vereinbart werden.
Die 20-monatige Lehrgangsdauer beginnt im September mit einem fünfwöchigen Unterrichtsblock. Im Anschluss findet ein vierwöchiger Praxisblock statt. Danach gibt es einen wöchentlichen Wechsel zwischen Theorie und Praxis. Zum Ende der Qualifizierung werden die Teilnehmenden intensiv auf die Externenprüfung vorbereitet. Das Maßnahmenende ist Ende Mai. Dann endet auch die Förderung. Die Abschlussprüfungen (schriftlich, mündlich, praktisch) finden an der Berufsfachschule in der Zeit von Mai bis Juli statt.
Zielgruppe
Die Qualifizierung können durchlaufen: Im Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit befindliche Personen, die vor Beginn der Qualifizierung vom Träger der Einrichtung neu eingestellt werden (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) aber auch Personen, die bereits in einer Helfertätigkeit sozialversicherungspflichtig, insbesondere im Kindertagesstättenbereich beschäftigt sind, und sich hierbei für die Weiterqualifizierung empfohlen haben.
3 Mindestens 50 v. H. der erforderlichen Arbeitszeit des pädagogischen Personals ist von pädagogischen Fachkräften zu leisten. 4 Prüfungsteilnehmende, die nicht die Berufsfachschule für Kinderpflege besucht haben.
Vorgabe und Klärung der Zugangsvoraussetzungen durch die Agentur für Arbeit für
die Bewerbenden
Hauptschulabschluss Mindestens 21 Jahre bei Ablegen der Prüfung Gute Deutschkenntnisse (Minimum B2 Niveau) Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne relevante Einträge Physische und psychische Befähigung für die Tätigkeit Nachweis von mindestens zwei Praxiswochen in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Hinzu kommt eine Eignungsabklärung durch den berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit in Bezug auf
psychische Leistungsfähigkeit intellektuelle Leistungsfähigkeit ausreichende deutsche Sprachkenntnis
Qualifizierungsabschluss/Staatliche Anerkennung
Die Teilnehmenden werden von dem durch die Agentur für Arbeit beauftragten Bildungsträger auf die Externenprüfung vorbereitet. Die Prüfungen finden nach Beendigung des Lehrgangs an einer Berufsfachschule statt. In Nürnberg ist eine Prüfungsabnahme an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege – Berufliche Schule 10 – möglich. Nach erfolgreichem Abschluss ist der Einsatz in allen Kindertageseinrichtungen des Jugendamtes möglich.
Förderung durch die Agentur für Arbeit
Gefördert werden können gem. §§ 81 ff SGB III ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die mehr als vier Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tätig waren und darin auch keinen Ansatz mehr finden.
Für diesen Personenkreis übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten und die Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin erhält auf Antrag einen Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ). Der praktische Einsatz der geförderten Teilnehmenden erfolgt als pädagogische Hilfskraft. Die Aufgaben auf Grundlage der Tätigkeitsbeschreibungen wurden geprüft. Sie sind mit der Entgeltgruppe S 2 TVöD tarifgerecht bewertet. Die Förderung in Höhe von 75% errechnet sich aus dem Bruttoentgelt für die Arbeitnehmenden mit 25 WAS und einer 20%igen Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Bruttoentgelt (z. B. 1.500 € AN-brutto + 20% pauschal für SV-Beiträge 300,00 € = 1.800,00 €, davon werden 75% gefördert: 1.350,00 €).
Mit Blick auf die Ergänzungsprüfung (bis Juli d. j. J.) und den Beginn des Kita-Betriebsjahres am 01.09. soll das Beschäftigungsverhältnis in dem die Qualifizierung stattfindet befristet für 24 Monate abgeschlossen werden (z. B. 01.09.2024 bis 31.08.2026), auch wenn die Förderdauer nur den Zeitraum von 20,5 Monaten abdeckt. Aus Attraktivitätsgründen ist eine Arbeitsunterbrechung zu vermeiden und die nahtlose Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger zu ermöglichen.
Die maximale Förderung basiert auf 25 Wochenarbeitsstunden, weshalb arbeitsvertraglich dieser Beschäftigungsumfang vereinbart werden soll, um keine zusätzlichen finanziellen Aufwände zu erzeugen. Tarifliche Gehaltssteigerungen und potenzielle Stufenaufstiege sowie Sonderzahlungen bleiben bei der Förderung der Agentur für Arbeit unberücksichtigt. Maßgeblich ist das gezahlte Bruttoentgelt zu Beginn der Qualifizierung.
Das Personalamt und das Jugendamt haben dieses neue Format für den Bereich Kindertageseinrichtungen geprüft und sehen darin eine weitere Option, notwendige Ergänzungskräfte für das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen zu qualifizieren und nach erfolgreichem Abschluss für eine Festanstellung zu gewinnen. Nachdem es bisher keine vergleichbaren Erfahrungen gibt, wird folgende Umsetzung vorgeschlagen:
Pilotierung
Soweit die Agentur für Arbeit weiterhin diese Art der Qualifizierung anbietet, wird eine Teilnahme an der Qualifizierung für Herbst 2024 sowie für Herbst 2025 vorgeschlagen, sofern die Agentur die Qualifizierung mit der bisher bekannten Förderung fortsetzt.
Pro Durchlauf wären – im Hinblick auf die erforderliche Praxisbegleitung - bis zu 10 Personen vorgesehen. Davon können bis zu fünf interne Bewerbungen (z.B. bisherige hauswirtschaftliche Hilfskräfte) berücksichtigt werden, welche die o. g. Voraussetzungen erfüllen. Die verbleibenden Qualifizierungsplätze werden dann an von der Agentur für Arbeit vorgeschlagene (und getestete, vgl. vorgenannte Ausführungen) Bewerbende vergeben. Die Endauswahl erfolgt durch J. Die Einstellung ist auf 24 Monate befristet. Bei der Teilnahme von „internen“ Beschäftigten wird das bisherige Beschäftigungsverhältnis während der befristeten Beschäftigung ruhend gestellt. Sollte die Qualifizierung abgebrochen oder nicht erfolgreich abgeschlossen werden, endet das zeitlich befristete Beschäftigungsverhältnis und das ruhend gestellte Beschäftigungsverhältnis lebt wieder auf.
Die Qualifizierung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Bildungsträger und dem Jugendamt. Wie bei der Praktikums- und Ausbildungsbetreuung ist eine wöchentliche Anleitung vorgesehen, eine intensive Einarbeitungsbegleitung sowie ein regelmäßiger Austausch zwischen Praxisstelle und Bildungsträger. Für die Anleitungen vor Ort ist die tarifliche Zulage für Anleitungen zu gewähren.
Gesamtkosten
Für externe Einstellungen wird Stufe 1 der Entgeltgruppe S 2 TVöD mit 25 Wochenarbeitsstunden zugrunde gelegt (Anlage Fallkonstellation A). Der Aufstieg in Stufe 2 erfolgt tarifgemäß nach Ablauf von 12 Monaten. Darauf basiert die Berechnung in Fallkonstellation A.
Bei internen Beschäftigten sind die persönlichen tariflichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass hier bereits höhere Erfahrungsstufen für die Berechnung zugrunde zu legen sind. Aus diesem Grund wird eine Vergleichsberechnung unter der Annahme der Stufe 3 für das erste und der Stufe 4 für das zweite Qualifizierungsjahr angenommen (Fallkonstellation B).
Der Kostenrahmen für zwei Durchgänge (Jahrgang 2024/2026 und Jahrgang 2025/2027) kann nur überschlagsmäßig berechnet werden. Entgeltanpassungen aufgrund von Tarifverhandlungen als auch Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge in den nächsten Jahren können nicht hinreichend prognostiziert werden. Daher wurde die Gesamtberechnung für zwei Durchläufe auf Basis der Entgelttabelle für den Zeitraum vom 01.03.2024 bis 31.12.2024 für den Jahrgang 2024/2026 pauschal um 1,5% erhöht sowie für den Jahrgang 2025/2027 um 3,5% erhöht.
Für den Qualifizierungsjahrgang 2024/2026 errechnen sich unter der Annahme, dass tatsächlich fünf interne und fünf externe Teilnehmende die Qualifizierung durchlaufen, Gesamtkosten von knapp 272.000 Euro. Für den Folgejahrgang 2025/2027 ergeben sich unter der gleichen Annahme knapp 278.000 Euro.
Insgesamt beläuft sich die rechnerische Gesamtinvestition für beide Jahrgänge auf ca. 550.000 Euro. Tatsächlich ist allerdings davon auszugehen, dass diese rechnerische Mehr-
belastung durch nicht benötigte Haushaltsmittel wegen nicht besetzbarer Plätze im Berufspraktikum (110 Plätze im Teil B des Stellenplans) teilweise kompensiert werden kann. Die Förderhöhe würde unter den genannten Annahmen für beide Jahrgänge ca. 668.000 Euro betragen.
Die betreuungsseitigen Anleitungsaufwände sowie die antrags- und abrechnungsrechnungstechnischen Aufwände mit der Agentur für Arbeit können aktuell nicht näher beziffert werden.
Beschlussvorschlag
Soweit die Agentur für Arbeit Nürnberg ab dem Einstellungsjahr 2024 (Beginn 01.09.2024) wieder eine Qualifizierung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum Staatlich geprüften Kinderpfleger mit entsprechender Förderung anbietet, können bei der Stadt Nürnberg bis zu 10 Teilnehmende unter den oben genannten Voraussetzungen eingestellt werden. Gleiches gilt für einen potenziellen weiteren Förderzeitraum ab dem Einstellungsjahrgang 2025.
Die notwendigen Finanzmittel für die jeweils 10 Plätze sollen für die entsprechenden Haushaltsjahre im Haushaltsaufstellungsverfahren berücksichtigt werden.
Es wird vorgeschlagen, im Stellenplan Teil B eine eigene Position auszuweisen, um für die Einstellungsjahre 2024 und 2025 jeweils 10 Plätze nach dem beschriebenen Qualifizierungsmodell vergeben und dokumentieren zu können.
III. Herrn Ref. I/II Zeichnung erfolgt per Session
IV. Frau Ref. V
IV. a) GPR b) GJAV
V. PA
VI. Ref. I/II / POA
Nürnberg, 28.09.2023 Personalamt
(14141)
Abdruck je an: DiP Stk PR Ref. V
ANLAGE
| Fallkonstellation A | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Berechnung eine Hilfskraft mit 25 Wochenarbeitsstunden EGr. S 2, Stufe 1 und Stufe 2 TVöD (Tabellenentgelt 01.03. - 31.12.2024) | ||||||||||
| EGr. S 2 TVöD | A Grundgehalt Vollzeit | B = A x 1,28 AG-Kosten Vollzeit | C = B x 25 : 39 AG-Kosten mit 25 WAS | D = A x 25 : 39 Zuschuss- fähiges AN- Brutto | E = D x 0,2 SV-Zuschuss pauschal 20% | F = D + E förderfähiges Gesamtbrutto | G = F x 0,75* 75%-Förderung | H = C - G Differenz pro Monat | I Zahlmonate | J = H x I Gesamt |
| erster Qualifizierungsmonat (EGR. S 2, Stufe 1, TVöD)* | 2 .719,14 € | 3.480,50 € | 2 .231,09 € | 1.743,04 € | 348,61 € | 2.091,65 € | 784,37 € | 1 .446,72 € | 1 | 1 .446,72 € |
| restl. 1. Qualifizierungsjahr (EGR. S 2, Stufe 1, TVöD) | 2 .719,14 € | 3.480,50 € | 2 .231,09 € | 1.743,04 € | 348,61 € | 2.091,65 € | 1.568,73 € | 6 62,35 € | 11 | 7 .285,90 € |
| 2. Qualifizierungsjahr (EGR. S 2, Stufe 2, TVöD) | 2 .838,41 € | 3.633,16 € | 2 .328,95 € | 1.743,04 € | 348,61 € | 2.091,65 € | 1.568,73 € | 7 60,22 € | 9 | 6 .841,95 € |
| 3 Monate ohne Förderung der AA | 2 .838,41 € | 3.633,16 € | 2 .328,95 € | - € | - € | - € | - € | 2 .328,95 € | 3 | 6 .986,86 € |
| Jahressonderzahlungen und LOB ohne Förderung der AA (ca. Betrag) | 3 .200,00 € | |||||||||
| Kosten/TN extern | 2 5.761,43 € |
| Fallkonstellation B | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Berechnung eine Hilfskraft für 25 Wochenarbeitsstunden EGr. S 2, Stufe 3 und Stufe 4 TVöD (Tabellenentgelt 01.03. - 31.12.2024) | ||||||||||
| EGr. S 2 TVöD | A Grundgehalt Vollzeit | B = A x 1,28 AG-Kosten Vollzeit | C = B x 25 : 39 AG-Kosten mit 25 WAS | D = A x 25 : 39 Zuschuss- fähiges AN- Brutto | E = D x 0,2 SV-Zuschuss pauschal 20% | F = D + E förderfähiges Gesamtbrutto | G = F x 0,75* 75%-Förderung | H = C - G Differenz pro Monat | I Zahlmonate | J = H x I Gesamt |
| erster Qualifizierungsmonat (EGR. S 2, Stufe 1, TVöD)* | 2 .926,64 € | 3.746,10 € | 2 .401,35 € | 1.876,05 € | 375,21 € | 2.251,26 € | 844,22 € | 1 .557,12 € | 1 | 1 .557,12 € |
| restl. 1. Qualifizierungsjahr (EGR. S 2, Stufe 1, TVöD) | 2 .926,64 € | 3.746,10 € | 2 .401,35 € | 1.876,05 € | 375,21 € | 2.251,26 € | 1.688,45 € | 7 12,90 € | 11 | 7 .841,89 € |
| 2. Qualifizierungsjahr (EGR. S 2, Stufe 4, TVöD) | 3 .022,45 € | 3.868,74 € | 2 .479,96 € | 1.876,05 € | 375,21 € | 2.251,26 € | 1.688,45 € | 7 91,51 € | 9 | 7 .123,62 € |
| 3 Monate ohne Förderung der AA | 3 .022,45 € | 3.868,74 € | 2 .479,96 € | - € | - € | - € | - € | 2 .479,96 € | 3 | 7 .439,88 € |
| Jahressonderzahlungen und LOB ohne Förderung der AA (ca. Betrag) | 3 .900,00 € | |||||||||
| Kosten/TN intern | 2 7.862,51 € |
| Förderhöhe pro Jahrgang und TN | 75%- Förderung TN extern | Zahlmonate | Gesamt | 75%-Förderung TN intern | Zahlmonate | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| erster Qualifizierungsmonat (EGR. S 2, Stufe 1, TVöD)* | 7 84,37 € | 1 | 7 84,37 € | 844,22 € | 1 | 844,22 € |
| restl. 1. Qualifizierungsjahr (EGR. S 2, Stufe 1, TVöD) | 1 .568,73 € | 11 | 1 7.256,08 € | 1.688,45 € | 11 | 18.572,91 € |
| 2. Qualifizierungsjahr (EGR. S 2, Stufe 2, TVöD) | 1 .568,73 € | 9 | 1 4.118,61 € | 1.688,45 € | 9 | 15.196,02 € |
| Gesamt/TN | 3 2.159,06 € | 34.613,15 € |
| Annahme gleichbleidende Fördersumme für beide Jahrgänge** | TN extern | Förderung/TN | Zwischens. | TN intern | Förderung/TN | Zwischens. | Förderung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Qualifizierungsjahrgang 2024/2026 und 2025/2027 | 10 | 32.159,06 € | 3 21.590,60 € | 10 | 34.613,15 € | 346.131,46 € | 667.722,06 € |
| Gesamtberechnung für zwei Durchläufe | TN extern | Kosten/TN | Zwischens. | TN intern | Kosten/TN | Zwischens. | Gesamtkosten |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Qualifizierungsjahrgang 2024/2026 (Kosten/TN pauschal um 1,5% erhöht) | 5 | 26.147,85 € | 1 30.739,27 € | 5 | 28.280,45 € | 141.402,23 € | 272.141,51 € |
| Qualifizierungsjahrgang 2025/2027 (Kosten/TN pauschal um 3,5% erhöht) | 5 | 26.663,08 € | 1 33.315,41 € | 5 | 28.837,70 € | 144.188,49 € | 277.503,90 € |
| Gesamtinvestition | 549.645,40 € |
* Für den ersten Qualifizierungsmonat erfolgt die Berechnung wie folgt: G = F x 0,75 x 0,5. Qualifizierung beginnt erst Mitte September und Agentur für Arbeit fördert taggenau, daher beträgt die Förderung im ersten Qualifizierungsmonat nur die Hälfte der vollen Qualifizierungsmonate.