Förderung Kulturfond Energie
Sachbericht: Der Kulturfonds Energie des Bundes wurde am 15. Februar 2023 eingerichtet. seit dem 15. März 2023 ist eine Antragsstellung möglich. Mit Mitteln in Höhe von einer Milliarde Euro bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung für den Kulturbereich.
Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
Antragsberechtigt sind u.a. öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind, wie etwa „Museen, Archive, Bibliotheken, Kunstund Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerthäuser, sonstige Einrichtungen für Live-Aufführungen, Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes und ähnliche Infrastrukturen“. Hierzu zählen auch soziokulturelle Zentren sowie Kultureinrichtungen, für die Kulturelle Bildung (z.B. Jugendkunst- und Musikschulen, Kulturzentren und -vereine).
Um lokal eine Schnittstelle anzubieten und um auf das Angebotsportfolio des Kulturfonds Energie aufmerksam zu machen, hat der Geschäftsbereich Kultur im Bereich des Bildungscampus seit Juni 2023 eine Informationsstelle für Kulturschaffende eingerichtet. Telefonisch und per Email sind hier entsprechende Rückfragen zum Programm möglich. https://bz.nuernberg.de/service/kulturschaffende
Im Rahmen des Kulturfonds Energie des Bundes haben die antragsberechtigten Dienststellen im Geschäftsbereich Kultur bereits Förderanträge formuliert und eingereicht, die sich derzeit noch im Status Bearbeitung befinden und noch nicht positiv beschieden worden sind. Grundlage der Förderung sind eine Reihe von Verbrauchsdaten aus dem Jahr 2022.
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KuF
Das Amt für Kultur und Freizeit KuF hat aktuell für seine Betriebsstätten Unterstützung für den Zeitraum von April bis Juni 2023 beantragt. Bislang sind noch keine Mittel eingegangen, die Entscheidung über die Fördervergabe steht noch aus.
KuM
Für das 2. Quartal 2023 konnte auch KuM die notwendigen Daten zusammentragen und einreichen. Die Entscheidung über die Fördervergabe steht noch aus.
BCN
Der Bildungscampus Nürnberg hat derzeit zwei Förderanträge in Umsetzung, die die Liegenschaften Südpunkt sowie das Nikolaus-Kopernikus-Planetarium betreffen. Eine Entscheidung über eine Förderung ist noch ausstehend. Für den Antragszeitraum 01.04.2023 bis 30.06.2023 sind Anträge für das Nikolaus-Copernicus-Planetarium, den südpunkt, der Stadtbibliothek Zentrum, StB Gostenhof, StB Zentrum ohne Kloster und Gewerbemuseumsplatz 2 vorgesehen. Über die mögliche Förderhöhe kann derzeit leider keine Aussage getroffen werden.
KuKuQ
Das KunstKulturQuartier hat für alle Liegenschaften der Dienststelle entsprechende Anträge gestellt und bereitet derzeit weitere Anträge für das dritte Quartal 2023 vor. Bislang wurden auch hier keine Förderzusagen seitens des Bundes übermittelt.
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