Haushaltssperre

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TISCHVORLAGE zu TOP 1 (Stand 19.10.2023)

Anlage · 20.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Kulturausschuss Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Kulturausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 19.10.2023

TISCHVORLAGE

ZUR SITZUNG

DES KULTURAUSSCHUSSES AM 20.10.2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die geänderten Unterlagen zu

Öffentliche Sitzung

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg Gutachten

für den Tiergarten

hier: Gem. Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU und Bündnis 90/Die Grünen vom 16.10.2023 (NEU)

Vogel, Christian

Die bereits übermittelten Unterlagen sind damit zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten

(Tiergartengebührensatzung – TiergGebS) vom 16. März 2018 (Amtsbaltt S. 118), geändert

durch Satzung vom 17. Dezember 2021 (Amtsblatt S. 618)

Vom .................................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBI. S. 91), folgende Satzung:

Art. 1

§ 3 wird wie folgt geändert:

  1. Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

„1. Tiergarteneintritt Für Tageskarten, die zum Besuch des Tiergartens während der Öffnungszeiten eines Kalendertages berechtigen, werden folgende Gebühren erhoben:

1.1 Einzelkarten für

a) Erwachsene Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 20,00 Euro,

b) Jugendliche Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 15,00 Euro,

c) Kinder Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 9,40 Euro,

d) Erwachsene mit Ermäßigung Schülerinnen und Schüler (einschl. Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowie Fachschülerinnen und Fachschüler), Studierende, Rentnerinnen und Rentner, schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitsuchende, Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen (jeweils gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises): 18,00 Euro,

e) schwerbehinderte Jugendliche gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: 13,30 Euro,

f) schwerbehinderte Kinder gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: 7,20 Euro,

g) Personen mit Nürnberg-Pass vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 7,70 Euro,

h) Personen mit Nürnberg-Pass vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 4,20 Euro;

1.2 Familienkarten für den Besuch durch

a) einen Eltern- oder Großelternteil mit eigenen Kindern oder Enkelkindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 25,00 Euro,

b) Eltern oder Großeltern mit eigenen Kindern oder Enkelkindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 45,00 Euro;

1.3 für den Besuch durch Schulklassen im Klassenverband

a) Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe: 7,20 Euro,

b) Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe: 13,30 Euro;

Eine begleitende Lehrkraft je 10 Schülerinnen und Schüler bzw. je 5 Förderschülerinnen und Förderschüler hat freien Eintritt.

1.4 für den Besuch durch Kindergärten, Horte und Kinderheime im Gruppenverband

a) Jugendliche Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 13,30 Euro,

b) Kinder Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 7,20 Euro;

Eine Aufsichtsperson je 10 Kinder bzw. je 5 Vorschulkinder hat freien Eintritt.

1.5 für den Besuch durch Gruppen mit mindestens 15 Personen

a) Erwachsene Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 18,00 Euro,

b) Jugendliche Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 13,30 Euro,

c) Kinder Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 7,20 Euro;

Busfahrerinnen bzw. Busfahrer und Reiseleiterinnen bzw. Reiseleiter als Begleitpersonen haben gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises freien Eintritt.

1.6 am Tiergarten-Tag (jeder letzte Montag im Monat, wenn dieser kein Feiertag ist) sowie an

der Abendkasse (die Zeiten gibt die Tiergartenverwaltung durch Aushang bekannt)

a) Erwachsene Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 18,00 Euro,

b) Jugendliche Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 13,30 Euro,

c) Kinder Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 7,20 Euro.“

  1. Nr. 3 wird wie folgt gefasst:

„3. Dauerkarten

Dauerkarten, die zum Besuch des Tiergartens während eines Zeitjahres berechtigen, kosten:

a) Einzelkarte Erwachsener Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 94,00 Euro,

b) Einzelkarte Jugendlicher Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 65,00 Euro,

c) Einzelkarte Kind Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 41,00 Euro.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Tg: Geplante Gebührenerhöhung 2024

Anlage 1

Gegenüberstellung: Aktuelle - Neue Gebühren

Kategorie Aktuell Neu Ermäßigung
Erwachsene (ab 18 Jahre) € 18,00 € 20,00 --
Jugendliche (14 bis 17 Jahre) € 13,50 € 15,00 --
Kinder (bis 13 Jahre) € 8,50 € 9,40 --
Ermäßigte Erwachsene (ab 18 Jahre) € 16,00 € 18,00 --
Ermäßigte Jugendliche (14 bis 17 Jahre) € 12,00 € 13,30 --
Ermäßigte Kinder (bis 13 Jahre) € 6,50 € 7,20 --
Nürnberg-Pass Erwachsene € 7,00 € 7,70 62%
Nürnberg-Pass Kind € 3,80 € 4,20 55%
Teilfamilienkarte (Ein Eltern- oder Großelternteil mit eigenen Kindern oder Enkelkindern bis 17 Jahre) € 24,00 € 25,00 --
Familienkarte (Eltern oder Großeltern mit eigenen Kindern oder Enkelkindern bis 17 Jahre) € 42,00 € 45,00 --
Dauerkarte Erwachsene (ab 18 Jahre) € 85,00 € 94,00 ab 5. Besuch
Dauerkarte Jugendlicher (14 bis 17 Jahre) € 59,00 € 65,00 ab 5. Besuch
Dauerkarte Kind (bis 13 Jahre) € 37,00 € 41,00 ab 5. Besuch

Ermäßigung/Angebot speziell für Nürnberger Bürgerinnen und Bürger

Vergleich Eintrittsgebühren Anlage 2

Stand: Mai 2023

Einzeleintritt Jahreskarten
Erwachsen Kind Erw. ermäßigt Kind ermäßigt Teilfamilie Familie Erwachsener Kind Familie
Wien 26,00 € 15,00 € 24,00 € 13,00 € -- -- 65,00 € 35,00 € --
Rostock 23,50 € 10,00 € 20,00 € 6,50 € -- 60,00 € 71,00 € 26,50 € 162,00 €
Leipzig 22,00 € 14,00 € 18,00 € 12,00 € -- 54,00 € 81,00 € 51,00 € 211,00 €
Köln 22,00 € 11,00 € 19,50 € 9,00 € -- -- 95,00 € 55,00 € 225,00 €
Münster 21,90 € 12,90 € 19,90 € 10,90 € -- -- 99,00 € 59,00 € 209,00 €
Gelsenkirchen 21,50 € 14,00 € 19,50 € 12,50 € 48,00 € 55,00 € 85,00 € 50,50 € 174,00 €
Stuttgart 20,00 € 8,00 € 17,00 € 6,50 € 25,00 € 42,00 € 68,00 € 25,00 € 146,00 €
Nürnberg (neu) 20,00 € 9,40 € 18,00 € 7,20 € 25,00 € 45,00 € 94,00 € 41,00 € --
Berlin (Zoo) 20,00 € 9,50 € 19,00 € 7,50 € -- -- 57,50 € 31,50 € 113,50 €
Duisburg 19,50 € 11,00 € 17,50 € 10,00 € -- 58,00 € 75,50 € 45,50 € 135,00 €
Nürnberg (aktuell) 18,00 € 8,50 € 16,00 € 6,50 € 24,00 € 42,00 € 85,00 € 37,00 € --
München 18,00 € 7,00 € 13,00 € -- 22,00 € 39,00 € 59,00 € 30,00 € 118,00 €
Augsburg 14,00 € 7,00 € 13,50 € 6,50 € -- -- 45,00 € 25,00 € --
Frankfurt 12,00 € 6,00 € -- -- -- 29,00 € 60,00 € 25,00 € 90,00 €

Hinweise:

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