Sitzungsunterlagen
Sitzung des Kulturausschusses
20.10.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten Sitzungsvorlage Tg/001/2023 6 Entwurf Satzungstext Tg/001/2023 10 Gegenüberstellung_alt_neu Tg/001/2023 13 Sachverhalt Tg/001/2023 14 Zoovergleich Tg/001/2023 15 TOP Ö 2 Aufstellung einer Erläuterungstafel für Max Morlock vor der Schloßstraße 51 Sitzungsvorlage H/061/2023 16 Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der SPD sowie Bündnis90Die Grünen vom 20 13.10.2022 H/061/2023 Protokoll der 102. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst H/061/2023 22 Luftbild Schlossstrasse aus dem Stadtarchiv (Av) H/061/2023 24 Passkartei Max Morlock aus dem Stadtarchiv (Av) H/061/2023 25 Textentwurf aus dem Stadtarchiv (Av) H/061/2023 26 Lageplan H/061/2023 30 Luftbild H/061/2023 31 TOP Ö 3 Kunst in der Stadt: Kunstprojekt "Bringing Back Gustav Metzger to Nürnberg" Sitzungsvorlage H/062/2023 32 Melian-Metzger-Projektentwurf an der Kunsthalle Nürnberg 2023 H/062/2023 36 Niederschrift der 102. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst H/062/2023 41 Niederschrift der 103. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst H/062/2023 43 Niederschrift der 104. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst H/062/2023 45 Collage - Aufstellungsort an der Kunsthalle H/062/2023 47 * TOP Ö 4 Umgang mit Veranstaltungen auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände im Kontext von Meinungs- und Kunstfreiheit Berichtvorlage 2. BM/027/2023 48 01_Antrag_Bündnis 90/Die Grünen vom 20230119_AN_004_2023 2. BM/027/2023 52 02_Antrag_SPD vom 20230208_AN_021_2023 2. BM/027/2023 54 03_Antrag_CSU vom 20230327_AN_071_2023 2. BM/027/2023 56 04_Bericht 2. BM/027/2023 58 05_Veranstaltungen_RPG_2019_Stand_20191114 2. BM/027/2023 67 06_Veranstaltungen_RPG_2023_Stand_20231006 2. BM/027/2023 70 * TOP Ö 4.1 Berichterstattung zum aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand der Personalkosteneinsparungen Berichtvorlage 2. BM/029/2023 72 01_Bericht 2. BM/029/2023 75 TOP Ö 5 Bildungscampus Nürrnberg (BCN) Berichtvorlage BCN/006/2023 79 01_Bericht BCN/006/2023 83 02_Standorte BCN/006/2023 86 TOP Ö 6 Nürnberger Fahrbibliotheken Berichtvorlage BCN/005/2023 90
01_Antrag_SPD vom 20230714_AN_142_2023 BCN/005/2023 94 02_Antrag Die Grünen vom 20230524_AN_105_2023 BCN/005/2023 96 03_Bericht BCN/005/2023 98 04_Bücherbuss_Haltestellen_Nutzerzahlen BCN/005/2023 100 * TOP Ö 7 Kulturpass der Bundesregierung Berichtvorlage 2. BM/024/2023 101 01_Antrag_Bündnis 90/Die Grünen vom 20230817_AN_171_2023 2. BM/024/2023 104 02_Bericht 2. BM/024/2023 105 * TOP Ö 8 Kulturfonds Energie des Bundes Berichtvorlage 2. BM/026/2023 108 01_Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 20230330_AN_072_2023 2. BM/026/2023 111 02_Bericht 2. BM/026/2023 112
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Kulturausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 20.10.2023, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg Gutachten
für den Tiergarten Tg/001/2023
Vogel, Christian
2. Aufstellung einer Erläuterungstafel für Max Morlock vor der Beschluss
Schloßstraße 51 H/061/2023
hier: gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der SPD sowie
Bündnis90/Die Grünen vom 13.10.2022
Ulrich, Daniel
3. Kunst in der Stadt: Beschluss
Kunstprojekt "Bringing Back Gustav Metzger to Nürnberg" von H/062/2023
Michaela Melián
Ulrich, Daniel
4. Umgang mit Veranstaltungen auf dem ehemaligen Bericht
Reichsparteitagsgelände im Kontext von Meinungs- und 2. BM/027/2023
Kunstfreiheit
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 18.01.2023
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.02.2023
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.03.2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
4.1 Berichterstattung zum aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand Bericht
der Personalkosteneinsparungen 2. BM/029/2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
5. Bildungscampus Nürrnberg (BCN) Bericht
hier: Bericht über Standorte und Standortstrategie BCN/006/2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
6. Nürnberger Fahrbibliotheken Bericht
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom14.07.2023 BCN/005/2023
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 24.05.2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
7. Kulturpass der Bundesregierung Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. BM/024/2023
17.08.2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
8. Kulturfonds Energie des Bundes Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. BM/026/2023
30.03.2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.07.2023,
öffentlicher Teil
Tg/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 20.10.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 25.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten
Anlagen: Entwurf Satzungstext Gegenüberstellung_alt_neu Sachverhalt Zoovergleich
Sachverhalt (kurz): Für den Tiergarten sollen die Eintrittsgebühren angepasst werden. Letzmalig war dies im Jahr 2022 der Fall.
Im Vergleich zu anderen deutschen Zoos bleibt die Preisstruktur des Tiergarten Nürnberg moderat.
Auch in Zukunft wird es für viele Gruppen der Nürnberger Bevölkerung reduzierte Gebühren und Ermäßigungen geben. Beispielhaft sei erwähnt, dass die Inhaberinnen und Inhaber eines Nürnberg-Passes eine Ermäßigung von über 50 % erhalten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sämtliche Gebühren werden von allen Besucherinnen und Besuchern unabhängig von den im AGG genannten Kriterien erhoben. Bei der Preisgestaltung werden die unterschiedlichen Lebenslagen berücksichtigt.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.I/II/Stk
Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten (Tiergartengebührensatzung - TiergGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 20.10.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten (Tiergartengebührensatzung - TiergGebS) beschlossen.
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für den Tiergarten
(Tiergartengebührensatzung – TiergGebS) vom 16. März 2018 (Amtsbaltt S. 118), geändert
durch Satzung vom 17. Dezember 2021 (Amtsblatt S. 618)
Vom .................................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBI. S. 91), folgende Satzung:
Art. 1
§ 3 wird wie folgt geändert:
- Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
„1. Tiergarteneintritt Für Tageskarten, die zum Besuch des Tiergartens während der Öffnungszeiten eines Kalendertages berechtigen, werden folgende Gebühren erhoben:
1.1 Einzelkarten für
a) Erwachsene Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 20,00 Euro,
b) Jugendliche Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 15,00 Euro,
c) Kinder Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 9,40 Euro,
d) Erwachsene mit Ermäßigung Schülerinnen und Schüler (einschl. Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowie Fachschülerinnen und Fachschüler), Studierende, Rentnerinnen und Rentner, schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitsuchende, Personen, die freiwilligen Wehrdienst im Sinn des Wehrpflichtgesetzes leisten, Freiwillige im Sinn des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in den jeweils geltenden Fassungen (jeweils gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises): 18,00 Euro,
e) schwerbehinderte Jugendliche gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: 13,30 Euro,
f) schwerbehinderte Kinder gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises: 7,20 Euro,
g) Personen mit Nürnberg-Pass vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 7,70 Euro,
h) Personen mit Nürnberg-Pass vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 4,20 Euro;
1.2 Familienkarten für den Besuch durch
a) einen Eltern- oder Großelternteil mit eigenen Kindern oder Enkelkindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 26,50 Euro,
b) Eltern oder Großeltern mit eigenen Kindern oder Enkelkindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 46,50 Euro;
1.3 für den Besuch durch Schulklassen im Klassenverband
a) Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe: 7,20 Euro,
b) Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe: 13,30 Euro;
Eine begleitende Lehrkraft je 10 Schülerinnen und Schüler bzw. je 5 Förderschülerinnen und Förderschüler hat freien Eintritt.
1.4 für den Besuch durch Kindergärten, Horte und Kinderheime im Gruppenverband
a) Jugendliche Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 13,30 Euro,
b) Kinder Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 7,20 Euro;
Eine Aufsichtsperson je 10 Kinder bzw. je 5 Vorschulkinder hat freien Eintritt.
1.5 für den Besuch durch Gruppen mit mindestens 15 Personen
a) Erwachsene Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 18,00 Euro,
b) Jugendliche Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 13,30 Euro,
c) Kinder Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 7,20 Euro;
Busfahrerinnen bzw. Busfahrer und Reiseleiterinnen bzw. Reiseleiter als Begleitpersonen haben gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises freien Eintritt.
1.6 am Tiergarten-Tag (jeder letzte Montag im Monat, wenn dieser kein Feiertag ist) sowie an
der Abendkasse (die Zeiten gibt die Tiergartenverwaltung durch Aushang bekannt)
a) Erwachsene Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 18,00 Euro,
b) Jugendliche Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 13,30 Euro,
c) Kinder Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 7,20 Euro.“
- Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
„3. Dauerkarten
Dauerkarten, die zum Besuch des Tiergartens während eines Zeitjahres berechtigen, kosten:
a) Einzelkarte Erwachsener Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr an: 94,00 Euro,
b) Einzelkarte Jugendlicher Personen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 65,00 Euro,
c) Einzelkarte Kind Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 41,00 Euro.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Tg: Geplante Gebührenerhöhung 2024
Anlage 1
Gegenüberstellung: Aktuelle - Neue Gebühren
| Kategorie | Aktuell | Neu | Ermäßigung |
|---|---|---|---|
| Erwachsene (ab 18 Jahre) | € 18,00 | € 20,00 | -- |
| Jugendliche (14 bis 17 Jahre) | € 13,50 | € 15,00 | -- |
| Kinder (bis 13 Jahre) | € 8,50 | € 9,40 | -- |
| Ermäßigte Erwachsene (ab 18 Jahre) | € 16,00 | € 18,00 | -- |
| Ermäßigte Jugendliche (14 bis 17 Jahre) | € 12,00 | € 13,30 | -- |
| Ermäßigte Kinder (bis 13 Jahre) | € 6,50 | € 7,20 | -- |
| Nürnberg-Pass Erwachsene | € 7,00 | € 7,70 | 62% |
| Nürnberg-Pass Kind | € 3,80 | € 4,20 | 55% |
| Teilfamilienkarte (Ein Eltern- oder Großelternteil mit eigenen Kindern oder Enkelkindern bis 17 Jahre) | € 24,00 | € 26,50 | -- |
| Familienkarte (Eltern oder Großeltern mit eigenen Kindern oder Enkelkindern bis 17 Jahre) | € 42,00 | € 46,50 | -- |
| Dauerkarte Erwachsene (ab 18 Jahre) | € 85,00 | € 94,00 | ab 5. Besuch |
| Dauerkarte Jugendlicher (14 bis 17 Jahre) | € 59,00 | € 65,00 | ab 5. Besuch |
| Dauerkarte Kind (bis 13 Jahre) | € 37,00 | € 41,00 | ab 5. Besuch |
Ermäßigung/Angebot speziell für Nürnberger Bürgerinnen und Bürger
Beilage 1
Sachverhalt:
Für den Tiergarten sollen die Eintrittsgebühren angepasst werden (siehe Anlage 1). Die Preisstruktur im Vergleich zu anderen deutschen Zoos ist in Anlage 2 dargestellt.
Auch in Zukunft wird es für viele Gruppen der Nürnberger Bevölkerung reduzierte Gebühren und Ermäßigungen geben. Beispielhaft sei erwähnt, dass die Inhaberinnen und Inhaber des Nürnberg- Passes eine Ermäßigung von über 50 % erhalten. Mit der Dauerkarte wird für die regelmäßigen Besucherinnen und Besucher ein besonders attraktives Angebot aufgezeigt. Eine Dauerkarte wird sich bereits ab dem fünften Besuch amortisiert haben.
Die Notwendigkeit, die Einnahmen des Tiergartens zu erhöhen, begründet sich zusammenfassend durch folgende Entwicklungen:
-
Jede Dienststelle, die Gebühren erhebt, ist aufgefordert eine Erhöhung der Gebühren zur Entlastung des städtischen Haushalts jährlich zur Haushaltsanmeldung zu prüfen. Der Tiergarten hat letztmalig im Jahr 2022 eine Gebührenerhöhung vorgenommen. Eine Anpassung der Gebühren ist zwingend notwendig, um den Tg-Haushalt aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Coronajahre und des Ukrainekrieges zu konsolidieren und den städtischen Haushalt nicht zusätzlich übermäßig zu belasten.
-
Der Tiergarten wurde für seine Neueröffnung im Jahr 1939 innerhalb von zwei Jahren komplett neu erstellt. Dies hat zur Folge, dass große Teile der Bausubstanz und Infrastruktur aus dieser Zeit fast zeitgleich einen hohen Instandhaltungsbedarf aufweisen.
-
Höhere gesetzliche Vorgaben zur Gewährleistung der Besuchersicherheit, gestiegene hygienische Standards sowie moderne technische Anlagen (u.a. zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz) führen zu einem größeren Bedarf an Wartungen, Instandhaltungen und somit zu Mehrkosten des Tiergartens.
-
Das Angebot für die Tagesbesuchenden wurde bzw. wird ausgeweitet. Seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2022 durch die Fertigstellung bzw. Sanierung der Anlage für Takine und Blauschafe, der Anlage für Wasserbüffel und des Tropenhauses. Im Frühjahr 2024 soll der Klimawaldpfad eröffnet werden. Im Zuge dieser Maßnahme entstehen neue Tieranlagen wie z.B. einer Anlage für Waldrentiere und Eulen. Im Zuge dieser baulichen Neuerungen hat der Tiergarten seinen Tierbestand um sehr wertvolle neue Arten bereichert. Hervorzuheben sind Blauschafe, Wasserbüffel, die bedrohten Hirscheber, die kritisch bedrohten Visaya Pustelschweine, die kritisch bedrohten Chaco-Pekaris, die bedrohte Nutztierrasse der Japanischen Zwergkaninchen und die zu erwartenden Waldrentiere.
-
Der Tiergarten muss sich mit seinen wertvollen Bau- und Tierbeständen weiter entwickeln. Unter Bewahrung seines Landschaftscharakters muss er sich modernisieren können und als städtische Freizeiteinrichtung die Bedürfnisse seiner Besucher zufrieden stellen. Der Tiergarten will den wachsenden Herausforderungen für den Arten- und Naturschutz gerecht werden. Darüber hinaus werden dem Tiergarten als Bildungs- und Forschungseinrichtung immer wichtigere Aufgaben zu teil. Dafür bedarf er eines Jahresbudgets, das Kostensteigerungen ausgleicht und angemessene Entwicklungen zum Erhalt seiner Attraktivität ermöglicht.
-
Zur Qualitätssicherung im Bereich Besucherservice und Tierhaltung und zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit muss Tg bis zur Umsetzung der möglichen Stellenplankürzungen im Jahr 2026 ein bis dahin entstehendes personelles Defizit durch externe Vergaben und Outsourcing von Dienstleistungen kompensieren. Die zu erwartenden Mehreinnahmen werden voraussichtlich ausschließlich hierfür Verwendung finden.
Vergleich Eintrittsgebühren Anlage 2
Stand: Mai 2023
| Einzeleintritt | Jahreskarten | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erwachsen | Kind | Erw. ermäßigt | Kind ermäßigt | Teilfamilie | Familie | Erwachsener | Kind | Familie | |
| Wien | 26,00 € | 15,00 € | 24,00 € | 13,00 € | -- | -- | 65,00 € | 35,00 € | -- |
| Rostock | 23,50 € | 10,00 € | 20,00 € | 6,50 € | -- | 60,00 € | 71,00 € | 26,50 € | 162,00 € |
| Leipzig | 22,00 € | 14,00 € | 18,00 € | 12,00 € | -- | 54,00 € | 81,00 € | 51,00 € | 211,00 € |
| Köln | 22,00 € | 11,00 € | 19,50 € | 9,00 € | -- | -- | 95,00 € | 55,00 € | 225,00 € |
| Münster | 21,90 € | 12,90 € | 19,90 € | 10,90 € | -- | -- | 99,00 € | 59,00 € | 209,00 € |
| Gelsenkirchen | 21,50 € | 14,00 € | 19,50 € | 12,50 € | 48,00 € | 55,00 € | 85,00 € | 50,50 € | 174,00 € |
| Stuttgart | 20,00 € | 8,00 € | 17,00 € | 6,50 € | 25,00 € | 42,00 € | 68,00 € | 25,00 € | 146,00 € |
| Nürnberg (neu) | 20,00 € | 9,40 € | 18,00 € | 7,20 € | 26,50 € | 46,50 € | 94,00 € | 41,00 € | -- |
| Berlin (Zoo) | 20,00 € | 9,50 € | 19,00 € | 7,50 € | -- | -- | 57,50 € | 31,50 € | 113,50 € |
| Duisburg | 19,50 € | 11,00 € | 17,50 € | 10,00 € | -- | 58,00 € | 75,50 € | 45,50 € | 135,00 € |
| Nürnberg (aktuell) | 18,00 € | 8,50 € | 16,00 € | 6,50 € | 24,00 € | 42,00 € | 85,00 € | 37,00 € | -- |
| München | 18,00 € | 7,00 € | 13,00 € | -- | 22,00 € | 39,00 € | 59,00 € | 30,00 € | 118,00 € |
| Augsburg | 14,00 € | 7,00 € | 13,50 € | 6,50 € | -- | -- | 45,00 € | 25,00 € | -- |
| Frankfurt | 12,00 € | 6,00 € | -- | -- | -- | 29,00 € | 60,00 € | 25,00 € | 90,00 € |
Hinweise:
-
Ermäßigungstatbestände zum Teil unterschiedlich
-
Altersgrenzen Kind/Erwachsener zum Teil unterschiedlich
-
Teilweise günstigere Tarifstruktur im Winter
H/061/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 20.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Aufstellung einer Erläuterungstafel für Max Morlock vor der Schloßstraße 51
hier: gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der SPD sowie Bündnis90/Die Grünen
vom 13.10.2022
Anlagen: Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen der SPD sowie Bündnis90Die Grünen vom 13.10.2022 Protokoll der 102. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst Luftbild Schlossstrasse aus dem Stadtarchiv (Av) Passkartei Max Morlock aus dem Stadtarchiv (Av) Textentwurf aus dem Stadtarchiv (Av) Lageplan Luftbild
Sachverhalt (kurz):
Am 13. Oktober 2022 hat die Stadtratsfraktion der SPD zusammen mit der Fraktion Bündnis90/die Grünen einen Antrag zur Aufstellung einer Erläuterungstafel für Max Morlock am Wohnort in Kindertagen in der Schloßstraße 51 gestellt.
Die Verwaltung beegrüßt den Vorschlag. Der Antrag wurde am 02.02.2023 im Beirat für Bildende Kunst positiv behandelt.
Das Stadtarchiv hat einen Textvorschag für die Gedenktafel erarbeitet, der Vorschlag lautet (kürzerer Text):
„Hier in der Schloßstraße wuchs er mit seinen beiden Brüdern auf und traf sich als Kind mit seinen Freunden auf der Straße zum Kicken: die Spielerlegende Max Morlock.
Maximilian Wilhelm Morlock kam am 11. Mai 1925 in Nürnberg zur Welt und besuchte die nahegelegene Scharrerschule. Der fußballbegeisterte Junge spielte ab 1940 als Stürmer für die B-Jugend des 1. Fußball-Clubs Nürnberg e. V. 1941, mit gerade einmal 16 Jahren, lief er erstmals für die erste Mannschaft des Clubs auf. Zu dieser Zeit machte er auch eine Ausbildung zum Mechaniker. In den letzten Monaten des Zweiten Weltkriegs wurde er noch zum Einsatz an die Front geschickt und konnte im September 1945 aus der Kriegsgefangenschaft nach Nürnberg zurückkehren. Im Oktober trat Max Morlock wieder für den 1. FCN in der neuen Oberliga Süd an. 1950 spielte er zum ersten Mal für die Deutsche Fußballnationalmannschaft, für die er, als Deutschland 1954 Weltmeister wurde, den Anschlusstreffer erzielte.
Max Morlock beendete 1964 nach 900 Spielen für den Club, mit dem er 1948 und 1961 Meister geworden war, und 26 Länderspielen seine Karriere. Nach seiner Zeit als Profi führte er in der Pillenreuther Straße einen Schreibwarenladen mit Lotto-Toto-Annahmestelle, der zum Treffpunkt für Fußball- und Clubfans wurde. Er verstarb im Alter von 69 Jahren am 10. September 1994 in Nürnberg.
Max Morlock, der überragende Fußballer aus der Schloßstraße, der stets für die Mannschaft da und nah an den Fans war, bleibt als großer Sportler und dennoch bescheidener sowie humorvoller und großzügiger Mensch unvergessen.“
Die Tafel wird auf städtischem Grund aufgestellt. Die Grünflächen werden von SÖR gepflegt. Das Luftbild ist noch aus Zeiten der Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 6.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 6.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Erstellung der Tafel durch Mittel des Budgets Kunst in der Stadt
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Max Morlock ist der großen Gruppe der Fußballfans bis heute Vorbild.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
AV
Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss beschließt die Aufstellung einer Erläuterungstafel für Max Morlock vorm Wohnhaus in der Schloßstraße 51.
An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg Marcus König 1 3. OST, 2022 Rathaus /........Mr.
90403 Nürnberg
ur untei •;egen
Nürnberg, 13. Oktober 2022
Erinnerung an Max Morlock: Gedenktafel am Geburtshaus
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Max Morlock war nicht nur eine Identifikationsfigur, die den Nürnberger Fußball nachhaltig prägte, sondern ist bis heute im Kollektivgedächtnis der Stadt lebendig.1 Morlock, die Verkörperung der Legende des fränkischen Traditionsvereins, der das „Wunder von Bern“ möglich gemacht hat, ist dem 1. FCN und der Stadt immer treu geblieben.2 Nach seinem Tod im Jahr 1994 hat ihn die Stadt zum Ehrenbürger ernannt und von den Fans wurde ihm zu Ehren eine Statue vor dem Stadion errichtet. Bislang fehlt jedoch noch der Verweis auf seine Herkunft beziehungsweise seinen Wohnort in Kindertagen in der Schloßstraße 51. Hier ist er aufgewachsen und hat als Straßenfußballer den Grundstein für seine Karriere gelegt. Bereits vor über zehn Jahren hat der Vorstadtverein St. Peter/Gleißhammer den Vorschlag unterbreitet, eine Gedenktafel anzubringen, was jedoch bis heute nicht umgesetzt wurde.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung bringt zur Erinnerung an Max Morlock in der Schloßstraße 51
eine Gedenktafel mit seinen wichtigsten Lebensstationen an.
1 httpsy/www.nordbayern.de/sporVl-fc-nuernberg/97-und-im-himmel-max-morlock-nurnbergs-superheld-l.10095329 2 https/Zwwwl.wdr.de/stichtag/stichtag-max-morLock-gestorben-100.html
- Die Verwaltung setzt sich zwecks finanzieller Umsetzung und Partizipations
möglichkeiten mit den Fanclubs und/oder dem Fanbeauftragten des 1. FCN in Verbindung.
- Die Verwaltung prüft eine etwaige Genehmigung einer Gedenktafel vor dem Gebäude in
der Schloßstraße 51.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Ärzten Achim Mletzko Dr. Nasser Ahmed Thorsten Brehm Stadtrat Fraktionsvorsitzender Stadtrat Frakti onsvorsitzender Stadtratsfraktion Stadtratsfraktion SPD-Stadtratsfraktion SPD-Stadtratsfraktion B‘90/DIE GRÜNEN B‘90/DIE GRÜNEN
am Donnerstag, den 02.02.2023 um 14:00 Uhr
in der Aula des Baumeisterhauses, Bauhof 9
Öffentlicher Teil:
Top 1: Vorstellung neues Mitglied Frau Prölß-Kammerer, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Mitglied u.a. des Kulturausschusses. Herr Michael Ziegler ist aus Zeitgründen ausgeschieden.
Top 2: Michaela Melián
Dem Beirat wurde das Projekt durch den Direktor des Kunstvereins Nürnberg Albrecht- Dürer-Gesellschaft, Herr Wolfgang Brauneis, und der Künstlerin, die per Videoschaltung teilnahm, näher vorgestellt. Frau Melián hat das Kunstwerk für Gustav Metzger, erläutert und weitere Details bekanntgegeben. So wurde die Urheberschaft schon mit Justin Hofmann geklärt. Weiterhin wurde über die Audio-Dateien gesprochen, die das Kunstprojekt ergänzen werden. Der Beirat wünscht sich einen persönlichen Austausch, der nun am 27.04. zur nächsten Beiratssitzung stattfinden wird, bei dem die Frage des Standortes sowie die Finanzierung geklärt werden sollen. Der Beirat hat sich jedoch schon einstimmig für eine Einladung von Frau Melián zur Realisierung eines Kunstwerks ausgesprochen.
Top 3: Kunst auf Abfallsammelfahrzeugen
Im Rahmen des Symposion Urbanum kam es Vorstellung der eingereichten Kunstwerke. Die Jury hat im Beisein von Frau Umweltreferentin Britta Walthelm die Auslobung wie folgt durchgeführt: In der ersten Phase wurden folgende KünstlerInnen weitergewählt (nicht berücksichtigt bei der Aufzählung ist die Anzahl Einreichungen durch die Künstlerinnen und der Nennungen):
-
Alex Roser - Henrike Franz
-
Alex Gercke - Julia Liedel
-
Bogi Bagi - Julius Jurkiewitsch
-
Christian Barta - Katja Gehring
-
Evelina Haar - Maximilian Gessler
-
Famed - und Ulrike Manestar
-
Gottfried Binder
In der zweiten Phase fiel die Wahl auf
-
Famed
-
Julia Liedel
-
Christian Barta
-
Maximilian Gessler
-
und Axel Gercke
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Abmessungen der Entwürfe noch an die Angaben aus der Wettbewerbsveröffentlichung angepasst werden müssen.
Top 4: Kunstwettbewerb Züricher Park
In einer Abstimmung entschied sich bei 5 zu 2 Stimmen der Beirat für einen offenen Wettbewerb. Beirat und Geschäftsführung treffen sich am 24. Februar um 16:00 Uhr zu einem Arbeitstreffen, um die Wettbewerbsauslobung vorzubereiten.
Top 5: Gedenktafel Max Morlock
Der Beirat bittet darum, den kurzen Text von AV als Gedenktafel umzusetzen.
Top 6: Gretel-Bergmann-Grundschule: Wettbewerb
Der Beirat hat sich entschieden, der Familie Bergmann/Lambert noch eine Woche Zeit zu geben, um sich bezüglich der postalischen Adresse bei der Stadt Nürnberg zu melden. Wenn das nicht erfolgt, wird der Platz für die Jury anderweitig vergeben. Dies geschieht, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren.
Nichtöffentlicher Teil:
Top 7: Treffen der Mitglieder zur Besprechung Mitgliedschaft und Satzung
Das Treffen findet am. 22. März um 19:00 Uhr im Orko, Hans-Sachs-Platz, statt.
Nürnberg, 06. Januar 2023
Christian Roesner
Vorsitzender des Beirats für Bildende Kunst
Die Nürnberger Südstadt war im Zuge der Industrialisierung durch eine Mischung aus Gewerbe- und Fabrikgeländen sowie durch Mietshäuser geprägt. In den ehemaligen Gemeinden St. Peter und Gleißhammer hatte sich in den 1920er-Jahren auch der ehemals dörfliche Charakter teilweise erhalten. So fanden sich zwischen den großen Wohnblöcken noch Felder und kleinere Häuschen wie das in der Schloßstraße 51, in dem die Familie Morlock wohnte. Das Haus befand sich an der Ecke zur Ernststraße; im Vordergrund ist die Scharrerschule zu sehen. Foto Photogrammetrie München, August 1926. (Stadtarchiv Nürnberg A 97 Nr. 372)
412-47.29.11-1/53/2
SPD-Stadtratsfraktion, Brehm, Thorsten - Gedenktafel Max Morlock hier: Textentwurf Av für H
I. Zur Person:
Maximilian Wilhelm Morlock wurde am 25. Juni 1925 in Nürnberg als Sohn des Werkmeisters Max Adam Morlock (1888–1953) und seiner Frau Frieda Ströbel (*1897) geboren und evangelisch getauft. Max Morlock hatte einen älteren und einen jüngeren Bruder (Robert und Herbert). Die Kinder wuchsen in der Schloßstraße 51 im Erdgeschoss auf. Die Familie teilte sich das Erdgeschoss des kleinen Hauses mit einer weiteren Mieterin, außerdem befand sich dort die Schuhmacherwerkstatt des Hausbesitzers. Die Brüder spielten mit einem aus Lumpen gebastelten Ball Straßenfußball, zwei Kellerfenster dienten dabei als Tore. Max Morlock besuchte die nahegelegene Scharrerschule, wo er schon 1936 mit der von Club-Torwart Heiner Stuhlfauth trainierten Schulmannschaft die Nürnberger Schulmeisterschaft gewann. Im Alter von 13 Jahren erlaubten die Eltern von Max Morlock dem fußballbegeisterten Jungen im Verein zu spielen, er trat dem Sportverein Eintracht Nürnberg bei, wo er zunächst in der Schülermannschaft spielte. Der 1. Fußball-Club Nürnberg e. V. (1. FCN) wurde schon bald auf das junge Talent aufmerksam und versuchte ihn abzuwerben. Schon als Kind ließen er und seine Brüder keine Gelegenheit aus, um dem Club beim „Zabo“, dem Sportpark des 1. FCN in Zerzabelshof, beim Training zuzusehen. Ab 1940 spielte er nun selbst für die Club-Jugend, auch hier zunächst in der Schülermannschaft, dann für die B-Jugend. Dort wechselte er von der Position des rechten Außenläufers auf den Posten eines Stürmers, er konnte aber, wenn es nötig war, auch anderen Positionen übernehmen. Mit der B-Jugend gewann Max Morlock die Stadt- und Bezirksmeisterschaft. Auch wenn der 1. FCN zu dieser Zeit zu den erfolgreichsten Mannschaften Deutschlands gehörte, reichte das Fußballspielen nicht als Broterwerb aus, weshalb Max Morlock eine Lehre als Mechaniker bei der Noris Zünd-Lichter AG absolvierte. Hier wurde er Mannschaftsführer der Werkself. Da sich einige Spieler des Clubs bereits im Kriegseinsatz befanden, rückte Max Morlock mit gerade einmal 16 Jahren in die erste Mannschaft auf und lief am 30. November 1941 erstmals für diese auf. Schon im zweiten Spiel im Dezember schoss er zwei Tore für den Club. 1942/43 gewann der 1. FCN die Bayerische Meisterschaft, von den 125 Nürnberger Toren hatte Morlock 54 geschossen. Seit August 1943 war er in Schwabach beim Nachrichtendienst stationiert, der Club-Trainer Hans Schmidt („Bumbes“, 1893–1971) erreichte, dass Morlock für das Training und zu den Spielen Sonderurlaub bekam. In den letzten Kriegsmonaten wurde er noch zum Einsatz an die Front geschickt, zuerst als Panzerfunkwart in Dänemark, zuletzt in der Tucheler Heide im Weichselraum. Nachdem die Soldaten der Wehrmacht dort eingeschlossen waren, konnte Morlock über den Brückenkopf Dievenow zur 12. Armee in Rathenow entkommen. Von dort erreichte er nach einem strapaziösen Marsch die Elbe, die er zwei Tage vor Kriegsende überquerte. Er geriet in amerikanische Kriegsgefangenschaft und wurde nach wenigen Wochen den Engländern in Quedlinburg übergeben. Im September 1945 wurde er aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und konnte in das zerstörte Nürnberg zurückkehren. Dort musste er feststellen, dass sein jüngerer Bruder gefallen war, die Eltern und der ältere Bruder hatten aber überlebt. Seinen Eltern half er beim Aufbau des teilweise zerstörten Hauses in der Schloßstraße, außerdem kam er bei seinem früheren Arbeitgeber als Maurer beim Wiederaufbau zum Einsatz. Obwohl der „Zabo“ zunächst aufgrund der Zerstörung nicht bespielbar war, konnte schon im Oktober 1945 ein erstes Spiel der neuen Oberliga Süd ausgetragen werden. Das einzige Tor für den Club erzielte Max Morlock. Er begleitete die Oberliga Süd, die 18 Jahre bis zur Einführung der Bundesliga 1963 Bestand hatte, von Anfang bis Ende und erzielte im Laufe ihres Bestehens 286 Tore in 451 Einsätzen, kein anderer Spieler konnte das von sich behaupten. Hier wurde er 1948 und 1961 mit dem 1. FCN Meister. Die Karriere von Max Morlock war auch eng mit der Geschichte des deutschen Fußballs nach 1945 verbunden, so gehörte er zu den Spielern, die 1950 mit der neu gegründeten Deutschen Nationalmannschaft unter Sepp Herberger (1897–1977) aufliefen. Max Morlock trug die Rückennummer 13, die er zu seiner Glückszahl machte. Im berühmten Endspiel um die
Weltmeisterschaft 1954 schoss Max Morlock gegen Ungarn den wichtigen Anschlusstreffer. Seine Zeit bei der Nationalelf endete 1958, für den Club spielte Max Morlock bis 1964. Nach 26 Länderspielen und 900 Spielen für den 1. FCN, in denen er 700 Tore für die erste Mannschaft erzielte, beendete er seine Karriere als Profi-Fußballer. Max Morlock war ein laufstarker Spielmacher, der vom Mittelfeld aus (Halbstürmer) unermüdlich unterwegs war, mit seinen „strammen Schüssen und gefährlichen Kopfbällen“ konnte er zahlreiche Tore verbuchen. Trotz dieser Erfolge galt Max Morlock als bescheiden, er stellte sich in den Dienst der Mannschaft und hatte für seine Mitspieler immer ein offenes Ohr. Den Club zu verlassen, obwohl er zahlreiche lukrative Angebote bekam, wäre ihm nie in den Sinn gekommen. Bekannt waren auch sein Humor und seine Großzügigkeit; für die Fans fand er immer Zeit. 1950 heiratete Max Morlock Ingeborg Weiß (*1924), sie bekamen zwei Töchter. 1949 hatte Max Morlock mit seinem künftigen Schwiegervater Johann Weiß eine Verkaufsstelle für Tabakwaren und Zeitschriften am Celtistunnel eröffnet, 1950 folgte ein Sportfachgeschäft am Celtisplatz 2. Nach dem Ende seiner Fußballkarriere führte Max Morlock einen Schreibwarenladen mit Lotto- Toto-Annahmestelle in der Pillenreuther Straße, der zum Anlaufpunkt für Fußball- und Clubfans wurde. Dem Club blieb er immer verbunden, besuchte jedes Heimspiel und hielt Kontakt zu den Meisterspielern des 1. FCN sowie den Spielern aus der Nationalelf. Nach einer schweren Krebserkrankung verstarb Max Morlock am 10. September 1994 im Alter von 69 Jahren in Nürnberg. Unter großer Anteilnahme der Nürnberger Bevölkerung wurde er auf dem Friedhof St. Leonhard beigesetzt. Max Morlock wurden zahlreiche Ehrungen zuteil, so erhielt er 1954 das Silberne Lorbeerblatt des Bundespräsidenten, die höchste Auszeichnung, die die Bundesrepublik für sportliche Leistungen zu vergeben hat, 1955 die Goldene Ehrennadel des Deutschen Fuballbunds (DFB), 1958 die Goldene DFB-Nadel, 1961 wurde er zum Fußballer des Jahres gewählt. Nach seinem Tod benannte die Stadt Nürnberg noch 1994 den Platz vor dem Stadion mit Max-Morlock-Platz. 2008 wurde vor der Nordkurve des Stadions eine von Fans finanzierte Statue von Max Morlock aufgestellt. Es waren auch die Club-Fans, die schließlich erreichten, dass das Nürnberger Stadion seit 2017 Max-Morlock-Stadion heißt.
II. Textentwürfe und Abbildungsvorschläge:
- Längerer Text (2776 Zeichen mit Leerzeichen):
Hier in der Schloßstraße wuchs er mit seinen beiden Brüdern auf und traf sich als Kind mit seinen Freunden auf der Straße zum Kicken: die Spielerlegende Max Morlock. Der am 11. Mai 1925 in Nürnberg geborene Fußballer besuchte die nahegelegene Scharrerschule, wo er schon 1936 mit der Schulmannschaft die Nürnberger Schulmeisterschaft gewann. Den „Zabo“, den nicht weit entfernten Sportpark des 1. Fußball-Clubs Nürnberg e. V. in Zerzabelshof, suchten die Brüder sooft als möglich auf, um beim Training zuzusehen. Im Alter von 13 Jahren trat Max Morlock dem Sportverein Eintracht Nürnberg bei. Aufgrund seines Talents wurde er bald vom 1. FCN abgeworben und spielte ab 1940 als Stürmer für die B-Jugend des Clubs. 1941, mit gerade einmal 16 Jahren, lief er erstmals für die erste Mannschaft auf und schoss schon im zweiten Spiel zwei Tore für den Verein. Da man selbst als Club-Spieler damals vom Fußballspielen nicht leben konnte, machte Max Morlock eine Ausbildung zum Mechaniker. Während des Zweiten Weltkriegs war er zunächst in Schwabach stationiert und wurde in den letzten Kriegsmonaten noch zum Einsatz an die Front geschickt. Im September 1945 kehrte er aus der Kriegsgefangenschaft in das zerstörte Nürnberg zurück. Sein jüngerer Bruder war gefallen, die Eltern und der ältere Bruder hatten überlebt. Das Haus in der Schloßstraße 51 war zwar beschädigt, stand aber noch. Schon im Oktober konnte Max Morlock wieder für den 1. FCN in der neuen Oberliga Süd antreten und erzielte in 30 Spielen 24 Tore. 1950 spielte er erstmals für die Deutsche Fußballnationalmannschaft, für die er, als Deutschland 1954 Weltmeister wurde, den Anschlusstreffer erzielte. Max Morlock beendete nach 900 Spielen für den Club, mit dem er 1948 und 1961 Meister geworden war, und 26 Länderspielen seine Karriere im Jahr 1964. Aus dem Mittelfeld heraus hatte er als laufstarker und unermüdlicher Spieler das Geschehen beherrscht und in seiner Laufbahn unzählige Tore erzielt.
1950 hatten Max Morlock und Inge Weiß geheiratet, die beiden bekamen zwei Töchter. Nach seiner Zeit als Profi führte Max Morlock in der Pillenreuther Straße einen Schreibwarenladen mit Lotto-Toto-Annahmestelle, der zum Treffpunkt für Fußball- und Clubfans wurde. Dem 1. FCN blieb Max Morlock immer treu, er versäumte kein Heimspiel und stand seinem Verein auch als Berater zur Verfügung. Er verstarb im Alter von 69 Jahren am 10. September 1994 in Nürnberg und wurde begleitet von Tausenden Nürnbergerinnen und Nürnbergern auf dem Friedhof St. Leonhard beigesetzt. Max Morlock, der überragende Fußballer aus der Schloßstraße, der stets für die Mannschaft da und nah an den Fans war, bleibt als großer Sportler und dennoch bescheidener sowie humorvoller und großzügiger Mensch unvergessen.
Stadt Nürnberg, 2023
- Kürzerer Text (1597 Zeichen mit Leerzeichen):
Hier in der Schloßstraße wuchs er mit seinen beiden Brüdern auf und traf sich als Kind mit seinen Freunden auf der Straße zum Kicken: die Spielerlegende Max Morlock. Maximilian Wilhelm Morlock kam am 11. Mai 1925 in Nürnberg zur Welt und besuchte die nahegelegene Scharrerschule. Der fußballbegeisterte Junge spielte ab 1940 als Stürmer für die B-Jugend des 1. Fußball-Clubs Nürnberg e. V. 1941, mit gerade einmal 16 Jahren, lief er erstmals für die erste Mannschaft des Clubs auf. Zu dieser Zeit machte er auch eine Ausbildung zum Mechaniker. In den letzten Monaten des Zweiten Weltkriegs wurde er noch zum Einsatz an die Front geschickt und konnte im September 1945 aus der Kriegsgefangenschaft nach Nürnberg zurückkehren. Im Oktober trat Max Morlock wieder für den 1. FCN in der neuen Oberliga Süd an. 1950 spielte er zum ersten Mal für die Deutsche Fußballnationalmannschaft, für die er, als Deutschland 1954 Weltmeister wurde, den Anschlusstreffer erzielte. Max Morlock beendete 1964 nach 900 Spielen für den Club, mit dem er 1948 und 1961 Meister geworden war, und 26 Länderspielen seine Karriere. Nach seiner Zeit als Profi führte er in der Pillenreuther Straße einen Schreibwarenladen mit Lotto-Toto-Annahmestelle, der zum Treffpunkt für Fußball- und Clubfans wurde. Er verstarb im Alter von 69 Jahren am 10. September 1994 in Nürnberg. Max Morlock, der überragende Fußballer aus der Schloßstraße, der stets für die Mannschaft da und nah an den Fans war, bleibt als großer Sportler und dennoch bescheidener sowie humorvoller und großzügiger Mensch unvergessen.
Stadt Nürnberg, 2023
- Abbildungsvorschläge:
Av verfügt über kein Foto, das Max Morlock während eines Spiels zeigt. Anbei das Foto aus seiner Passkartei, das vermutlich um 1950 aufgenommen wurde (StadtAN C 21/VII Nr. 108). Von dem Haus in der Schloßstraße 51 liegt in unseren Beständen keine Abbildung vor. Auf einer Luftaufnahme aus dem Jahr 1926 könnte der entsprechende Bereich markiert werden (s. Anlage, StadtAN A 97 Nr. 372). In dem Film von Bernd Siegler „Max Morlock. Vom Straßenfußballer zum Weltmeister“ aus dem Jahr 2004 ist in Minute 01:08 das Haus in der Schloßstraße 51 zu sehen, davor mehrere Personen, unter anderem Max Morlock als Kind (https://www.medienwerkstattfranken.de/video/max-morlock/, letzter Zugriff am 26.01.2023).
III. H, Hr. Wissen
Nürnberg, 31.01.2023 Stadtarchiv i. A.
gez. Stadler (86 37) (Unterschrift liegt elektronisch vor) Anlagen
| ÖÖ 22 Borsigstraße e ß a str a kl e h T E r n s t s tr a ß e e ß a str er B Pet u rg e rs tra ß e e ß a str ß o hl S c Z e rz a b e ls h o fs tra ß e © Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet | |
|---|---|
| Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. | Datenauszug Erstellt für Maßstab1:500 0 21 m Erstellungsdatum 07.08.2023 Ersteller Wissen, Andreas |
| ÖÖ 22 Borsigstraße e ß a str a kl e h T E r n s t s tr a ß e e ß a str er B Pet u rg e rs tra ß e e ß a str ß o hl S c Z e rz a b e ls h o fs tra ß e © Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet | |
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H/062/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 20.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Kunst in der Stadt:
Kunstprojekt "Bringing Back Gustav Metzger to Nürnberg" von Michaela Melián
Anlagen: Melian-Metzger-Projektentwurf an der Kunsthalle Nürnberg 2023
Collage - Aufstellungsort an der Kunsthalle
Sachverhalt (kurz):
Im Rahmen der Ausstellung "der dritte Raum" von Michaela Melián wurde vom Leiter des Kunstvereins Albrecht-Dürer-Gesellschaft, Wolfgang Brauneis, eine Kunst-im-öffentlichen- Raum-Installation der Künstlerin mit Bezug zum Nürnberger Künstler Gustav Metzger angeregt.
Gustav Metzger (1906-2017) wurde am 10. 04. 1906 in Nürnberg als jüngster Sohn orthodoxer Juden geboren. 1939 wurde er mit einem Kindertransport nach England vor den Judenverfolgungen in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus gerettet. Seine Eltern wurden in der Shoa ermordet.
Metzger studierte Kunst an der Cambridge School of Art in London. Er war ein Vertreter der Aktionskunst. In seinem Werk thematisierte er das Destruktionspotential des 20. Jahrhunderts, speziell übte er Kritik am kapitalistischen System und am Kunstbetrieb. Er war Mitbegründer des „Committee of 100“ und demonstrierte gegen nukleare Waffen. 1959 veröffentlichte er sein erstes Manifest der autodestruktiven Kunst.
Metzgers Kunst bezog sich auf Fluxus; er gilt als Erfinder der „Auto Creative Art“, „Auto Destructive Art“, „kinetischer Gemälde“ und „Historic Photographs“. 1972 war Metzger auf der Documenta 5, 1999 stellte er in der Kunsthalle Nürnberg aus, 2012 auf der dOCUMENTA (13).
Das angestrebte Werk der Künstlerin Michaela Melián soll die künstlerischen Ideen Metzgers‘ mit dem Geburtsort Nürnberg in Verbindung bringen.
In den öffentlichen Raum treten zwei Stahlplatten, die korrodieren. Zwischen den Platten ist ein Foto montiert, das Adolf Hitler vor Mitgliedern der Hitlerjugend in Nürnberg zeigt. Dieses Foto wird durch die beiden Stahlwände verdeckt. Das Foto wurde von Metzger in anderem Zusammenhang verwendet.
Die Korrosion der Platten weist auf die Gefahr hin, dass Bilder, wie das (nicht) gezeigte immer wieder neu entstehen können.
Der Standort am Marientor wurde von der Künstlerin so gewählt, dass von dort aus die Ausstellungsorte der seinerzeitigen Ausstellung "Schreckenskammer" – einer Vorläuferausstellung zur Ausstellung „entartete Kunst“ (Künstlerhaus, Kunsthalle und Norishalle (bis zur Zerstörung 1945 „Kunsthalle“)) zu sehen sind. Eine Internetseite wird auf die
Inhalte des Kunstwerks eingehen. Das moderne Kunstwerk soll also im Brennpunkt der Orte der Verfemung damals ebenfalls moderner Kunstwerke stehen.
Vor dem Wohnhaus von Gustav Metzger wird eine Tafel mit dem Hinweis auf das Kunstwerk sowie die Internetseite aufgestellt.
Der Ansatz wurde dem Beirat Bildende Kunst vorgestellt. Der Beirat hat sich für die Realisierung des vorgeschlagenen Kunstwerks ausgesprochen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 63.665 € Folgekosten 200 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 63.665 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Finanzierung durch das Budget "Kunst in der Stadt"
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Projekt folgt den Bestrebungen, der Stadt der Menschenrechte gerecht zu werden.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Realisierung des Kunstwerk „Bringing Back Gustav Metzger to Nürnberg" von Michaela Melián am Marientor vor der Kunsthalle Nürnberg mit Kosten in Höhe von 63.665 Euro brutto.
Michaela Melián
„Bringing Back Gustav Metzger to Nürnberg“, 2023
Nürnberg, Öffentlicher Raum
Historischer Hintergrund
Gustav Metzger wurde im Jahr 1926 als Kind von aus Polen stammenden Juden in Nürnberg geboren. Im Januar 1939 hatten ihn die Eltern als Zwölfjährigen zusammen mit seinem Bruder Max nach England geschickt, um ihn dort von der zunehmenden Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten zu schützen. Juden polnischer Abstammung wurden bereits ab Mitte der 1930er Jahre in Massen nach Polen deportiert. Drei Wochen vor dem Judenprogrom am 10. November wurde auch Gustav Metzgers Vater abgeholt, musste zwangsweise seine Familie verlassen und nach Polen ausreisen. Fast alle seiner Familienangehörigen kamen in den nächsten Jahren in den KZs der Nazis um.
„…One of the earliest memories is from my childhood in Nuremberg. We were living in a house in Fürther Straße, which is a big linear road from Nuremberg to Fürth. We were at the beginning of that road, Further Straße 37. We had a yard in front of our home. One day I went into the yard and onto the road and joined a marching group of political people. I think they were more left-wing than right-wing. This was before 1933. It was, I believe, my first appearance in politics. But my parents were very worried and took me back home as quick as possible, and I was locked u, grounded for some days…“
„…Eine der frühesten Erinnerungen stammt aus meiner Kindheit in Nürnberg. Wir wohnten in einem Haus in der Fürther Straße, einer großen geraden Straße von Nürnberg nach Fürth. Wir befanden uns am Anfang dieser Straße, der Fürther Straße 37. Wir hatten einen Hof vor unserem Haus. Eines Tages ging ich in den Hof und auf die Straße und schloss mich einer marschierenden Gruppe politischer Leute an. Ich denke, sie waren eher links als rechts. Das war vor 1933. Es war, glaube ich, mein erster Auftritt in der Politik. Aber meine Eltern machten sich große Sorgen und brachten mich so schnell wie möglich nach Hause, und ich wurde für einige Tage eingesperrt und mit Hausarrest belegt …“ (Gustav Metzger im Gespräch mit Hans-Ulrich Obrist, 2008)
„…Vom ersten Moment an war konzipiert, dass ich Sachen mache, wenn möglich im Freien, und das ist 'public art'. (...) Hier spreche ich von einem Monument, wo quasi alle Leute Zugang haben, ohne zahlen zu müssen. Das ist schon sehr wichtig, dass der Staat dafür bezahlt, eine Bibliothek oder eine Universität, aber nicht das Publikum (...) Also es ist nicht käuflich, nicht verkäuflich. Das ist ganz zentral… Die Ideen sind nie realisiert worden. Ich spreche jetzt dreißig Jahre später. Kein einziges. Ich habe nie etwas gemacht außer Demonstrationen…” (Gustav Metzger im Gespräch mit Justin Hoffmann, 4. April 1989)
Gustav Metzger gelang es zu Lebzeiten jedoch nicht, Institutionen oder private Sponsoren zu finden, die Produktion und Errichtung eines dieser Monumente finanziert hätte. Einen wesentlichen Grund, warum seine autodestruktiven Skulpturen nicht verwirklicht wurden, sieht Gustav Metzger in der Struktur des kommerziellen Kunstsystems. (Justin Hoffmann, Katalog zur Ausstellung Gustav Metzgers in Nürnberg, 1999)
Konzept
Die geplante Arbeit „Bringing Back Gustav Metzger to Nürnberg“ ist dem in Nürnberg geborenen, jüdischen Künstler Gustav Metzger gewidmet. Metzger gilt heute international als bedeutende Künstlerpersönlichkeit seiner Generation, mit seinem in den 1960er Jahren entwickelten und in London präsentierten Konzept der „Destruktionskunst“ fand er Eingang in die Nachkriegskunstgeschichte..Regelmäßig beschäftigte sich Gustav Metzger in seinen Arbeiten mit dem Thema Nationalsozialismus, doch trotz der vielen Ausstellungen, die seit den späten 1990er Jahre stattfanden, und der zahlreichen Publikationen wurde der Einfluss seiner Nürnberger Kindheitserfahrungen und seine traumatisierende Fluchterfahrung kaum thematisiert. Ausgangspunkt für „Bringing Back Gustav Metzger to Nürnberg“ ist Gustav Metzgers Arbeit „Historic Photographs: Hitler-Youth, Eingeschweisst“. Sie wurde 1997 für die erste Ausstellung seiner Werke in der BRD im Kunstraum München, die die Wiederentdeckung Gustav Metzgers markiert, produziert. Ein zwischen zwei Stahlplatten eingeschweißte Foto zeigt eine HJ- Kundgebung beim Reichsparteitag im Nürnberger Stadion mit zahlreichen Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt in etwa in Metzgers Alter waren. Mit der Verhüllung oder gar Verdeckung der Historic Photographs stellte Gustav Metzger die Grenzen der Vermittlung historischer Ereignisse zur Debatte.
Die Arbeit „Bringing Back Gustav Metzger to Nürnberg“ ist ein Kunstwerk von Michaela Melián und versteht sich als Hommage an Gustav Metzger und sein flüchtiges Werk. Die Urheberschaft liegt bei der Künstlerin Michaela Melián.
Materialität, Größe und Umsetzung
Die Arbeit geht von folgenden Materialien aus, die auf Gustav Metzger verweisen:
- Gustav Metzger, Historic Photographs: Hitler-Youth, Eingeschweisst, 1997
(Demonstrationsobjekt, courtesy Kunstraum München)
- Negativ der Photovorlage von Gustav Metzger für Hitler-Youth, Eingeschweisst, 1997,
(Leihgabe: Justin Hoffmann)
Stahlskulptur mit Infostele im öffentlichen Raum
Auf Basis auf Gustav Metzger bezogenen Materialien wird folgende Arbeit erstellt:
-
Stahlrahmen in der Größe 260 x 360 cm.
-
An den Rahmen werden rohe gewalzten Stahlplatten (Stärke 10 mm) geschweißt. Auf eine der
Stahlplatten ist das Foto, dessen Originalnegativ von Gustav Metzger aus dem Besitz von Justin Hoffmann vorliegt, aufgedruckt. Die Abbildung kommt dabei nach innen, kann also nicht gesehen werden.
- Der Rahmen muss mit einem Fundament in den Boden eingelassen werden.
In unmittelbarer Nähe zur Arbeit soll eine Infostele (nach Muster der Stadt Nürnberg), versehen mit Informationen zum Kunstwerk und darüber hinaus mit einem Link bzw. QR, der zu einer für das Projekt produzierten Webseite führt. Weitere Infostelen können auch an anderen thematisch relevanten Orten aufgestellt werden, wie z.B. am ehemaligen Wohnort der Familie Metzger in der Fürther Straße 37 in Nürnberg.
Webseite
Die Webseite ist als Teil der künstlerischen Arbeit „Bringing Back Gustav Metzger to Nürnberg“ geplant. Es soll versucht werden, ähnlich wie bei der Arbeit Memory Loops <memoryloops.net> Recherchematerial zu Gustav Metzger mit Audio und Musik künstlerisch zu gestalten. Hierfür sollen auch in Nürnberg noch Interviews geführt werden mit Personen, die Gustav Metzger 1999 erlebt haben. Außerdem werden auf dieser Webseite Informationen zu Gustav Metzger, seiner Zeit in Nürnberg, seiner Familie, und seinen Kunstwerken zu finden sein. Die Informationen auf der Seite behandeln Gustav Metzgers Biografie und Werk unter besonderer Berücksichtigung seiner Zeit in Nürnberg, des Themas Kindertransport, sowie des Themas Kunst im NS in Nürnberg. Diese geplante Webseite soll weit darüber hinaus gehen, was bis dato auf dem Eintrag: Gustav Metzger (1926-2017) – MEKOMOT-Nürnberg (mekomot-nuernberg.de) zu finden ist.
Standort
Nach der Besichtigung mehrerer möglicher Standort und Gesprächen mit Spezialistinnen vor Ort wird folgender Aufstellungsort favorisiert:
Am Königstorgraben/Ecke Lorenzer Straße, auf der Grünfläche vor der historischen Stadtmauer bzw. der Kunsthalle.
In der Kunsthalle Nürnberg fand 1999 eine Einzelausstellung von Gustav Metzger statt, in deren Rahmen er das erste Mal nach 1939 wieder nach Nürnberg kam. Zusätzlich zur geplanten Stele, die in der Grünfläche direkt am Gehweg aufgestellt werden soll, kann hier in den Arkaden vor der Kunsthalle entlang der Lorenzer Straße eine Glasscheibe mit Infomaterial zur Arbeit und zu Gustav Metzger angebracht werden, sodass man auch direkt vor Ort zur Arbeit informiert wird, ohne auf die Webseite zugreifen zu müssen.
Alternative Standorte:
- Der Sitz der Nürnberg Nachrichten infrage, der sich im ehemaligen Gauhaus in der
Marienstraße/Ecke Badstraße befindet. Hier wurde im NS der „Stürmer“, das antisemitische nationalsozialisteische Propagandamedium von „Gauleiter" Julius Streicher herausgegeben.
- Die Grünfläche auf dem Platz für die Opfer des Faschismus. im zweiten Fall das unspezifische
Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus an diesem Ort.
Einweihungsfeier
Zur Einweihungsfeier sollte eine angemessene Veranstaltung stattfinden. Zum Thema könnten sprechen: Wolfgang Brauneis, Leiter Nürnberger Kunstverein, Michaela Melián, Künstlerin, Alexander Schmidt, Historiker, NS-Dokumentationszentrum Nürnberg, Michaela Unterdörfer, Kuratorin von Gustav Metzgers Ausstellung in der Kunsthalle Nürnberg 1999, (Mögliche Themen der Kurzvorträge: Die Arbeit „Bringing Back Gustav Metzger to Nürnberg“ und ihr Konzept, Gustav Metzgers Werk und seine Wiederentdeckung in den 99er Jahren, Metzgers Biografie, die Kindertransporte und Antisemitismus in Nürnberg).
Kostenplan
Stahlskulptur Material, Konstruktion, Schweißarbeit, Fotodruck 15.000 Euro
Transport, Fundament, Verfüllen 7.000 Euro
Mindestens zwei Stelen und Infoglaswand 5.000 Euro
Webseite, Recherche, Lektorat, Gestaltung, Programmierung 7.000 Euro
Eröffnung Drucksachen (Einladungen, Plakate) Reisekosten. Honorare, Übernachtungen, Abendessen, Technik etc. 3.000 Euro
Mögliche Teuerungsrate, Puffer 10% 5.000 Euro
Künstlerinnenhonorar 7.000 Euro
Sonstige Unkosten wie Reise, Übernachtung, Kommunikation etc. 1.000 Euro
Gesamtkosten netto 50.000 Euro
Gesamtkosten netto 59.500 Euro
Gesamtkosten brutto 63.665 Euro
am Donnerstag, den 02.02.2023 um 14:00 Uhr
in der Aula des Baumeisterhauses, Bauhof 9
Öffentlicher Teil:
Top 1: Vorstellung neues Mitglied Frau Prölß-Kammerer, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Mitglied u.a. des Kulturausschusses. Herr Michael Ziegler ist aus Zeitgründen ausgeschieden.
Top 2: Michaela Melián
Dem Beirat wurde das Projekt durch den Direktor des Kunstvereins Nürnberg Albrecht- Dürer-Gesellschaft, Herr Wolfgang Brauneis, und der Künstlerin, die per Videoschaltung teilnahm, näher vorgestellt. Frau Melián hat das Kunstwerk für Gustav Metzger, erläutert und weitere Details bekanntgegeben. So wurde die Urheberschaft schon mit Justin Hofmann geklärt. Weiterhin wurde über die Audio-Dateien gesprochen, die das Kunstprojekt ergänzen werden. Der Beirat wünscht sich einen persönlichen Austausch, der nun am 27.04. zur nächsten Beiratssitzung stattfinden wird, bei dem die Frage des Standortes sowie die Finanzierung geklärt werden sollen. Der Beirat hat sich jedoch schon einstimmig für eine Einladung von Frau Melián zur Realisierung eines Kunstwerks ausgesprochen.
Top 3: Kunst auf Abfallsammelfahrzeugen
Im Rahmen des Symposion Urbanum kam es Vorstellung der eingereichten Kunstwerke. Die Jury hat im Beisein von Frau Umweltreferentin Britta Walthelm die Auslobung wie folgt durchgeführt: In der ersten Phase wurden folgende KünstlerInnen weitergewählt (nicht berücksichtigt bei der Aufzählung ist die Anzahl Einreichungen durch die Künstlerinnen und der Nennungen):
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Alex Roser - Henrike Franz
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Alex Gercke - Julia Liedel
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Bogi Bagi - Julius Jurkiewitsch
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Christian Barta - Katja Gehring
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Evelina Haar - Maximilian Gessler
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Famed - und Ulrike Manestar
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Gottfried Binder
am Donnerstag, den 27.04.2023 um 14:00 Uhr
in der Aula des Baumeisterhauses, Bauhof 9
Öffentlicher Teil:
Top 1: Michaela Melián
Frau Melián war zu Gast. Sie hat mit dem Beirat noch einmal über den Ort der Realisierung gesprochen. Man hat sich darauf verständigt, zwei Ortstermine durchzuführen. Der erste wird mit Herrn Wissen durchgeführt, um die möglichen Orte zu sondieren. Bei einem zweiten Termin werden die möglichen Orte mit dem Beirat begangen.
Es muss von Ihr nachweisbar geprüft werden, ob es Urheberrechtsprobleme mit den Erben von Metzger geben kann. Die Konzeption ist bisher noch nicht annähernd vollständig. Ob die Tafel stehend oder lehnend aufgestellt wird, muss geprüft werden. Auch die Frage, ob es mehr als einen QR Code geben wird, ist noch offen.
Top 2: Instone-Projekt SEETOR Coca-Cola-Gelände: Entscheidung für Künstler
Der Beirat hatte eine Liste von Künstlern vorgelegt, die für die Realisierung geeignet sind. Um jedoch keine Direktvergabe durchzuführen, hat man sich für ein Bewerbungsverfahren entschieden.
Top 3: Gretel-Bergmann-Grundschule: Wettbewerb
Zum Zeitpunkt der Sitzung hatten sich 40 Künstler beworben. Bis 15.05. läuft die Bewerbungsfrist.
Für die Vorjury haben sich Änderungen ergeben:
-
Frau Dagmar Buhr, Beirat für Bildende Kunst (BBiK)
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Herr Benedikt Buchmüller, Beirat für Bildende Kunst (BBiK)
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Frau Dr. Anne Schloen, Kunstbeirat Köln
Fachpreisrichter sind nun:
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Herr Christian Rösner, Beirat für Bildende Kunst (BBiK)
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Herr Florian Tuercke, Beirat für Bildende Kunst (BBiK)
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Frau Ursula Kreutz, Beirat für Bildende Kunst (BBiK)
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Frau Anne Rumetsch, Beirat für Bildende Kunst (BBiK) (ggf. Simone Decker, Frankfurt)
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Frau Simone Schimpf, Neues Museum Nürnberg (BBiK)
Top 4: Kunstwettbewerb Züricher Park
Die Jury für diesen Kunstwettbewerb steht:
Vorjurymitglieder:
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Vertreter SÖR/1-G/2
-
Ursula Kreutz, Beirat für Bildende Kunst (BBiK)
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Anne Sterzbach, Beirat für Bildende Kunst (BBiK)
Fachpreisrichter:
-
Benita Meißner, DG Kunstraum München (zugesagt)
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Anja Richter, Museum Gunzenhauser Chemnitz (angefragt)
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Simone Schimpf (Neues Museum Nürnberg)
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Harriet Zilch (Kunsthalle Nürnberg)
-
Christian Rösner, Beirat für Bildende Kunst (BBiK)
-
Ben Heinrich, Beirat für Bildende Kunst (BBiK)
Sachpreisrichter:
-
- Bürgermeister Christian Vogel
-
Vertreter Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (BBR)
-
Vertreter staatliches Bauamt Nürnberg
-
Vertreter Landschaftsarchitekturbüro P L A N O R A M A
-
Vertreter SÖR/1-G/2
Top 5: Sebalder Burgzwerge
Der Beirat lehnt den Vorschlag ab, die Wandmalerei an der Mauer des Kindergartens umzusetzen.
Nürnberg, 03. Mai 2023
Christian Roesner
Vorsitzender des Beirats für Bildende Kunst
am Donnerstag, den 29.06.2023 um 14:00 Uhr
in der Aula des Baumeisterhauses, Bauhof 9
Öffentlicher Teil:
Top 1: Michaela Melián
Das Kunstwerk von Frau Melián wurde vom Beirat einstimmig angenommen.
Top 2: Instone-Projekt SEETOR Coca-Cola-Gelände: Entscheidung für Künstler
Die Instone hat die Künstler, die vom Beirat vorgeschlagen wurden, angeschrieben, um einen Entwurf abzugeben. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden im Oktober vorgestellt.
Top 3: Stand der Dinge: Gretel Bergmann Grundschule: Wettbewerb
Die Vorjury hat getagt und das Kolloquium hat stattgefunden. Die Abgabe der Entwürfe geht bis zum 15. September, die Jurysitzung ist am 21. September 2023.
Top 4: Ausmalung Rathauskantine
Der Beirat trifft sich am 26. Juli 2023 um die Anforderungen bezüglich einer Interpretation der Arbeit von Carl Gries zu hinterfragen. Der Beirat wünscht sich Klärung über Lampen, Mobiliar und Täfelung bzw. Farbe der Täfelung. Ein Wettbewerb für diesen Ort wird diskutiert, hängt aber auch von der Möglichkeit zur Raumveränderung ab.
Der Beirat wird im Oktober die Entscheidung an die obere Denkmalschutzbehörde weitergeben.
Top 5: Datev Fürther Str. 101 Kulturwand
Der Beirat hat sich einstimmig gegen den Vorschlag der Datev ausgesprochen.
Top 6: Schulzentrum Süd-West
Der Beirat wird eine Wettbewerbsauslobung ab dem 26. Juli 2023 vorbereiten.
Top 7: Kunstprojekt von Dirk Vollenbroich
Herr Vollenbroich wird zum nächsten Beirat im Oktober eingeladen, um seinen Vorschlag zu präsentieren.
Top 8: Kunst am Bau: Waldwipfelpfad
Der Beirat trifft sich am 26. Juli 2023 um eine Wettbewerbsauslobung vorzubereiten.
Top 9: Wettbewerb 2024
Auch dieses Thema wird am 26. Juli 2023 besprochen und zum nächsten Beirat vorgestellt.
Nürnberg, 01. August 2023
Christian Roesner
Vorsitzender des Beirats für Bildende Kunst
ÖÖ
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 20.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Umgang mit Veranstaltungen auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände im Kontext von
Meinungs- und Kunstfreiheit
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2023
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.02.2023 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion
vom 27.03.2023
Anlagen: 01_Antrag_Bündnis 90/Die Grünen vom 20230119_AN_004_2023 02_Antrag_SPD vom 20230208_AN_021_2023 03_Antrag_CSU vom 20230327_AN_071_2023 04_Bericht 05_Veranstaltungen_RPG_2019_Stand_20191114 06_Veranstaltungen_RPG_2023_Stand_20231006
Bericht: Das ehemalige Reichsparteitagsgelände befindet sich aktuell in einem Prozess des tiefgreifenden Wandels. Beispielhaft stehen dafür die Großprojekte Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und Zeppelinfeld sowie die Kongresshalle als neues Kulturareal, die Planungen für das Max-Morlock-Stadion und sein unmittelbares Umfeld sowie die Markierung des früheren Bahnhofs Märzfeld als historischer Erinnerungsort. Die vielschichtigen und sich zuweilen auch widerstrebenden Prozesse haben zu Debatten über die Rahmenbedingungen für die diversen Nutzungen auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände geführt. Im Zentrum steht dabei die Frage, welche Formen der Nutzung, Aneignung und Auseinandersetzung mit dem historisch komplexen Areal erwünscht, zu billigen und letztlich rechtlich zuzulassen sowie zulässig sind. Die zukünftige Nutzung des Geländes für Kunst- und Kulturproduktion weist der Diskussion nochmals besondere Bedeutung zu.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht zielt auf eine möglichst breite Nutzung des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes für alle gesellschaftlichen Gruppen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Sachstandbericht zum Umgang mit Veranstaltungen auf dem ehemaligen
Reichsparteitagsgelände im Kontext von Meinungs- und Kunstfreiheit
Beantwortung der Anträge von Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2023, der SPD vom 08.02.2023 und der CSU vom 27.03.2023
Sachverhalt
Das ehemalige Reichsparteitagsgelände befindet sich aktuell in einem Prozess des tiefgreifenden Wandels. An Zeppelintribüne und Zeppelinfeld entsteht ein internationaler und inklusiver Lern- und Begegnungsort; die Kongresshalle wird zu einem kulturspartenübergreifenden Kulturareal entwickelt; der ehemalige Bahnhof Märzfeld soll zukünftig ein würdiger Erinnerungsort sein; und das Max-Morlock-Stadion und dessen direkter Umgriff sollen zum „Sportareal Dutzendteich“ mit internationaler Ausstrahlung transformiert werden. Die vielschichtigen und sich zuweilen auch widerstrebenden Prozesse haben in den vergangenen Monaten zu Debatten über die Rahmenbedingungen für die diversen Nutzungen auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände herausgefordert. Im Zentrum steht dabei die Frage, welche Formen der Nutzung, Aneignung und Auseinandersetzung mit dem historisch komplexen Areal erwünscht, zu billigen und letztlich rechtlich zuzulassen sowie zulässig sind. Die zukünftige Nutzung des Geländes für Kunst- und Kulturproduktion weist der Diskussion nochmals besondere Bedeutung zu. Die Stadt Nürnberg ist im Rahmen der grundgesetzlich und verfassungsmäßig festgeschriebenen Meinungs- und Kunstfreiheit aufgefordert, Verfahren für einen sinnvollen und praktikablen Umgang mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände zu entwickeln. Eine besondere Herausforderung stellt dabei der unklare räumliche Umgriff des Geländes bezogen auf seine vor-NS-zeitliche Nutzungs- und Entstehungsgeschichte, ursprüngliche Ausdehnung, spätere Überbauung und heutigen Nutzungen dar. Darüber hinaus befinden sich zahlreiche Einrichtungen auf dem Gelände in privater Trägerschaft und sind insofern gegenüber Reglementierungen durch die öffentliche Hand geschützt. Allgemeiner Konsens ist es, auf dem Gelände die bisherigen Nutzungen in ihrer ganzen Vielfalt weiterhin zu ermöglichen: Das ehemalige Reichsparteitagsgelände ist ein Areal, das einer sich immer weiter ausdifferenzierenden Stadtgesellschaft, die sich in den vergangenen Jahrzehnten diesen Ort in vielfältiger Weise demokratisch angeeignet hat, zur Verfügung stehen soll.
Volkspark Dutzendteich
Im Südosten Nürnbergs entwickelte sich im 19. Jahrhundert im Umgriff des Kleinen und Großen Dutzendteichs ein Naherholungsgebiet, das bis in die 1920er Jahre als Volkspark Dutzendteich unterschiedlichste Erweiterungen erfahren hat. 1906 wurde das Areal zunächst im Zuge der Bayerischen Jubiläums-, Landes-, Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung ausgebaut. Es entstanden der Luitpoldhain und eine Maschinenhalle, die nach Ende der Ausstellung als Veranstaltungsort unter dem Namen Luitpoldhalle genutzt wurde. Im Jahre 1912 wurde zwischen Luitpoldhain und Dutzendteich der Tiergarten Nürnberg eröffnet. Südlich des Dutzendteichs wurde ab 1923 ein Sport- und Erholungsgebiet entwickelt, in dessen Zentrum das Städtische Stadion stand. Das Sportareal nutzte zudem eine dreiseitig
von Tribünenwällen umschlossene Wiese, auf der 1909 ein Zeppelin gelandet war und die seither Zeppelinwiese genannt wird. Zwischen 1928 und 1930 wurde auf der östlichen Seite des Luitpoldhains die Ehrenhalle errichtet, die dem Gedenken aller Nürnberger Gefallenen des Ersten Weltkriegs gewidmet wurde und erinnert seit dem Zweiten Weltkrieg an die Opfer beider Weltkriege sowie des Nationalsozialismus. Entsprechend ihrer ursprünglichen demokratischen Erinnerungspraxis finden heute die offiziellen Gedenkveranstaltungen der Stadt Nürnberg zum Volkstrauertag dort statt. Der Volkspark Dutzendteich bildete ab 1933 den Ausgangspunkt für das Bauprogramm der NSDAP in Nürnberg: Das im Auftrag von Adolf Hitler von Albert Speer entworfene Gesamtkonzept für das Reichsparteitagsgelände nutzte räumliche und architektonische Setzungen des Volksparks Dutzendteich. Das Reichsparteitagsgelände umfasste schließlich ca. 16 Quadratkilometer.
Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg sind wesentliche Teile des Reichsparteitagsgeländes entfernt, überbaut oder anderen Nutzungen zugeführt worden. Die Luitpoldhalle / Alte Kongresshalle und die Luitpoldarena waren teilweise stark kriegsbeschädigt und wurden abgerissen; der Luitpoldhain zu einem Park zurückgebaut. Hier finden heute u.a. die großen Klassik-Open- Air-Veranstaltungen der Stadt Nürnberg statt. Die SS-Kaserne im Nordwesten wurde von der US-Armee weitergenutzt und beherbergt seit 1996 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das frühere Offizierscasino beherbergte von 2001 bis 2010 den ZOOM-Club und firmiert seit 2015 als Z-Bau – Haus für Gegenwartskultur. Der östliche Teil des ehemaligen Kasernengeländes wurde mit einem großen Möbelhaus überbaut. Die KdF-Stadt im Nordosten des Geländes wurde abgerissen und der „Sportpark Valznerweiher“ inklusive Hotel des 1. FC Nürnberg darauf errichtet; die Häuser östlich der Regensburger Straße, in denen ab 1939 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter untergebracht waren, dienten nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Frühjahr 2023 als Seniorenwohnheim (August-Meier-Heim). In der früheren, mittlerweile im Privatbesitz befindlichen Trafostation für das Reichsparteitagsgelände befindet sich heute eine Fast- Food-Kette und ein Fitnessstudio. Das Städtische Stadion der 1920er Jahre, das während der NS-Zeit auch als „Stadion der Hitlerjugend“ firmierte, ist heute das Max-Morlock-Stadion und wird als Sportarena und Veranstaltungsort genutzt. Das Stadionbad ist ebenfalls öffentlich zugänglich. Im Süden des Reichsparteitagsgeländes wurden die Zeltlager der NS-Organisationen und das nur zur Hälfte fertiggestellte Märzfeld als vorgesehenen Manöverareal abgerissen und durch den neuen Stadtteil Langwasser überbaut. Zudem nutzen die NürnbergMesse und das Nürnberg ConventionCenter seit 1974 ein weitläufiges Areal des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes; die nach Norden führende Große Straße, die Aufmarschstraße für die NS-Einheiten, dient heute der Messe als Großparkplatz bzw. deren Abschluss hin zur Bayernstraße als Platz für das Frühlings- und Herbstvolksfest. Die unfertig gebliebene NS- Großbaustelle Kongresshalle im Norden des Geländes wird aktuell zu einem Kulturareal entwickelt, in dem neben dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und den Nürnberger Symphonikern mit Serenadenhof zukünftig die Spielstätte für das Musiktheater des Staatstheaters Nürnberg und Räume für die Produktion und Präsentation von Kunst und Kultur untergebracht werden. Zeppelinfeld und Zeppelintribüne werden bis 2030 partiell geöffnet und zu einem Lern- und Begegnungsort entwickelt, der sowohl ein museales
Angebot, als auch Angebote für eine niedrigschwellige Auseinandersetzung mit der Geschichte des Geländes bereithält. Die etablierte Sportnutzung auf einem Teil des Felds wird weiterhin möglich sein. In der Tradition der Sportnutzung zu Beginn des 20. Jahrhunderts steht das jährlich stattfindende DTM-Speed-Wochenende mit dem Norisring-Rennen. Seit 1997 findet auf dem Zeppelinfeld ebenfalls jährlich das Musikfestival „Rock im Park“ mit bis zu 80.000 Besucherinnen und Besucher statt. Der 1934 errichtete Bahnhof Dutzendteich wird für Besucherinnen und Besucher des Zeppelinfelds als erster Ankunfts- und Informationsort umgestaltet – mit Ticketing, Erstinformationen und kleiner Ausstellung. Der ehemalige Bahnhof Nürnberg-Märzfeld, der bislang nicht im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung stand, wird bis 2025 zu einem Erinnerungsort umgestaltet. Der Bahnhof soll an die jüdische Bevölkerung aus Nürnberg und Franken erinnern, die von hier 1941 und 1942 in die deutschen Vernichtungslager in Osteuropa deportiert wurde. Auch soll hier ein würdiger Erinnerungsort für die dort angekommenen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und die Kriegsgefangenen des Zweiten. Weltkriegs entstehen. Eine vertiefte thematische Auseinandersetzung findet im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände statt. Weitere zentrale Beiträge zur Nutzung des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes leisten die Gaststätte „Gutmann am Dutzendteich“ mit gastronomischem Angebot und Kleinkunstbühne, die 2001 eröffnete Arena Nürnberger Versicherung mit einem ganzjährigen Kultur- und Sportangebot, Ausstellungen und Messen sowie die 1963 eröffnete Meistersingerhalle als städtischer Veranstaltungsort für Konzerte und Kongresse. Die Kleingartenanlage Zeppelinfeld befindet sich ebenfalls auf dem Areal des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes Komplettiert wird das Angebot durch Freizeitsportangebote – etwa den Yacht-Club Nürnberg, den Ruderverein Nürnberg von 1880 e.V. und den Kanuverein Nürnberg e.V. In den Sommermonaten steht ein Bootsverleih auf dem Dutzendteich mit Tret- und Ruderbooten zur Verfügung. Darüber hinaus finden auf dem Areal des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes ganzjährig zahlreiche Einzelveranstaltungen statt. Eine Liste dieser Veranstaltungen ist der Vorlage als Anhang 1 beigeführt. Gelistet sind die Veranstaltungen des Vor-Corona-Jahres 2019 und das Jahr 2023, die allerdings nicht abgeschlossen ist; zahlreiche Veranstaltungen konnten aufgrund der Sanierungsmaßnahmen auf dem Volksfestplatz 2023 nicht stattfinden. Auch sind die Veranstaltungen auf Privatgrund nicht gelistet.
Bewertung
Vorauszuschicken ist Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungs- und Kunstfreiheit als Grundrechte festschreibt: „Abs. 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Abs. 2 Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Abs. 3 Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur
Verfassung.“ Gleiches gilt für Artikel 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit garantiert.
Für die Beantwortung der Anfragen der Fraktionen sind drei grundsätzliche Vorbemerkungen notwendig: 1. Das Reichsparteitagsgelände ist räumlich nicht mehr zu fixieren, da von den ursprünglichen ca. 16 Quadratkilometern aktuell ca. 4 Quadratkilometer verbleiben bzw. ablesbar sind. Generalisierende Vorschriften – wie etwa eine Hausordnung für das Gesamtgelände – sind weder möglich noch durchsetzbar. Ein entsprechender Vorstoß als Reaktion auf die Aktionen einer Gruppe Rechtsradikaler vor einer Flüchtlingsunterkunft und vor der Zeppelintribüne im Februar 2019 wurde zurückgenommen. Ebenso steht die Nutzung des Geländes nach dem 2. Weltkrieg einer vereinheitlichten Hausordnung entgegen: Eine allgemein gültige Regelung, die sich auf den Stadtteil Langwasser, das Trafo-Gebäude oder das Gelände jenseits der Regensburger Straße mit dem neuen August-Meier-Haus bezieht – alles Teile des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes – ist nicht durchsetzbar. 2. Die kommerziellen Nutzungen auf dem Gelände – beispielhaft seien hier die NürnbergMesse, die Arena Nürnberger Versicherung, das Max-Morlock-Stadion oder das „Gutmann am Dutzendteich“ mit seiner Kleinkunstbühne genannt – befinden sich in privatwirtschaftlicher Trägerschaft. Diese Veranstaltungsorte unterliegen nicht bzw. nicht in Gänze kommunalem oder staatlichem Verwaltungshandeln. Sie verfügen über je individuelle Hausordnungen und das Hausrecht wird durch den Träger ausgeübt. 3. Im öffentlichen Raum sind alle Veranstaltungen zuzulassen, sofern diese nicht gegen allgemeine gesetzliche Regelungen verstoßen. Dazu zählen ortsunabhängig und allgemeingültig u.a. die Verbreitung und Verwendung von Symbolen und Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus und verbotenen Neonazi-Organisationen, Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust sowie Veranstaltungen jugendgefährdenden Inhalts. Ein generelles Verbot von Veranstaltung ist juristisch nicht legitimiert. Zwar hat die Stadt Nürnberg 2004 Leitlinien/Leitgedanken zum Umgang mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände verabschiedet und zur internen Bewertung von Veranstaltungen auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände eine Koordinierungsgruppe eingerichtet, der alle mit dem Gelände betrauten Dienststellen angehören, juristisch bindend ist deren Prüfung jedoch nicht. Die Koordinierungsgruppe spricht Empfehlungen aus. 4. Städtische Einrichtungen wie die Meistersingerhalle sind grundsätzlich öffentlich, sie müssen rechtlich allen gesellschaftlichen und politischen Organisationen offenstehen.1
Zwischenfazit: Aufgrund der Vielfalt an Nutzungen, Eigentumsverhältnissen und rechtlichen Grundlagen, kann es keine einheitliche „Hausordnung“ geben. Öffentliche Einrichtungen z.B. unterliegen Satzungen oder privatrechtlichen Regelungen zur Nutzung (Verwaltungsprivatrecht), sind
1 Insofern besteht Anspruch auf Zulassung, wenn es sich um öffentliche Einrichtungen der Gemeinde (Stadt) handelt, diese Einrichtungen also gewidmet sind (der Öffentlichkeit zur Nutzung offenstehen) und die geplante Nutzung sich im Rahmen des Nutzungszwecks bewegt oder bereits vergleichbare Nutzung zugelassen wurden (Parteien), da hier Grundrechtsbindung besteht.
aber grundrechtsgebunden. Straßen und Wege unterliegen dem Straßenrecht und dem Grundsatz des Gemeingebrauchs, private Flächen dem Privatrecht. Verordnungen im Sinne des Sicherheitsrechts benötigen Rechtsgrundlagen.
Meinungsfreiheit / Kunstfreiheit
Der Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin hat mit dem Podiumsgespräch „Meinungsfreiheit vs. Kunstfreiheit?“ am 21. September 2023 in der Meistersingerhalle eine öffentliche Debatte ermöglicht, die sich insbesondere mit der Frage beschäftigte, in welchem Verhältnis Kunst- und Meinungsfreiheit zueinander stehen und bis zu welchem Grad die Freiheit von Kunst verfassungsrechtlich garantiert ist. Dazu wurden unter der Leitung von Michael Husarek (Chefredakteur der Nürnberger Nachrichten) Herr Prof. Holger Felten und Herr Prof. Dr. Christoph Möllers gehört. Prof. Felten ist Präsident der Akademie für Bildende Künste Nürnberg, Prof. Möllers ist Rechtswissenschaftler und seit 2009 Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Verfassungsrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Prof. Möllers wurde national und international bekannt durch sein im Auftrag der Bundesregierung verfasstes Gutachten „Grundrechtliche Grenzen und grundrechtliche Schutzgebote staatlicher Kulturförderung“, das sich mit der Präsentation von antisemitischen Bildinhalten im Rahmen der „documenta fifteen“ in Kassel juristisch auseinandersetzt. Folgende Positionen für einen verantwortungsvollen und demokratischen Umgang und Maßnahmen konnten in der Diskussion herausgearbeitet werden:
Nach den totalitären Erfahrungen des Nationalsozialismus hat sich im gesellschaftlichen Diskurs ein Emanzipationsprozess durchgesetzt, der sich darauf einlässt, dass Kunst provoziert und skandalisiert, und dass darauf nicht reflexhaft mit Verboten und Ausschlüssen zu reagieren sei. Kunstfreiheit meint Integration, Emanzipation und Freiheit und ist mit Optimismus und Fortschrittsglauben verknüpft. Damit ist ein klassisch liberales Versprechen verbunden, dass die individuelle Reibung, die Kunst schafft, die neuen Formen von Wahrnehmung, einen sozialen Nutzen besitzen: Das Individuum, das stört, das auffällt, das seltsam ist, ist genau jenes Individuum, von dem die anderen am meisten lernen können und an dem sich die Weiterentwicklung der Gesellschaft orientieren muss. Diese Vorstellung von Individualität, auch von ästhetischem Individualismus, nutzt der Gesamtgesellschaft und bettet sie in einen Lernprozess ein. Dieses Versprechen ist in die Krise gekommen, verknüpft mit einer allgemeinen Krise individueller Freiheit, die sich im Aufkommen autoritärer Vorstellung weltweit manifestiert. Das bleibt für die Kunstfreiheit nicht ohne Folgen. Die Vorstellung, dass Kunst die Gesellschaft bereichert und die Kunstförderung Teil einer Emanzipationsgeschichte ist, die sich immer fortentwickelt und sich die Bürgerinnen und Bürger in der Auseinandersetzung mit ästhetischen Herausforderungen ebenfalls weiterentwickeln, ist heute nicht mehr bruchlos zu haben. Kulturpolitische Entscheidungen sind grundsätzlich frei. Dann aber tritt die Kunstfreiheit gegenüber dem Staat auf den Plan. Ein Gemeinderat, der ein Stück absetzt, ein Bürgermeister, der ein Theater schließt, eine Stadtverwaltung, die eine versprochene Zahlung zurücknehmen will, verstoßen grosso modo gegen die Kunstfreiheit. Die Grundrechte schützen nicht die öffentliche Kulturförderung, sie kann sich nicht darauf berufen, denn die Grundrechte schützen das Private und nicht den Staat. Auf der einen Seite schafft der Staat Räume, gründet Museen und etabliert Veranstaltungen – dann aber bindet
er sich auf einer zweiten Stufe selbst und kann hinter diese Verpflichtungen nicht mehr zurück: Der Staat steht vor den Türen des von ihm selbst geschaffenen institutionellen Rahmens. Die Künstlerinnen und Künstler können sich auf die Kunstfreiheit berufen, während das der Kulturverwaltung nicht möglich ist. Die Kunstfreiheit ist eine Frage der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit. Sie hat aber Grenzen. Die erste Grenze ist finanzieller Natur: Die Kunstfreiheit hört da auf, wo das Budget überschritten wird. Die zweite Grenze ist das Strafrecht: Volksverhetzung, Jugendschutz etc. sind nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt. Die dritte Grenze bilden Äußerungen oder expressive Akte, die wir moralisch, politisch und auch rechtlich missbilligen, die aber trotzdem von Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit geschützt werden. Es gibt – neben Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, die strafrechtlich sanktionierbar sind – auch Äußerungen, die im Wertekanon des Grundgesetzes missbilligt werden – Frauenfeindlichkeit oder Rassismus etwa –, aber die Grenze der Strafbarkeit wird nicht erreicht. Das Recht gibt zwar Grenzen vor, Sanktionen aber sind nicht möglich. Rassistische Äußerungen sind ein signifikantes Beispiel dafür. Für die Diskussion in Nürnberg wurden drei zentrale Positionen formuliert:
- Eingriffe von staatlicher Seite in eine Ausstellung, eine Theateraufführung oder ein Konzert
sind in der Regel rechtlich nicht gedeckt. In der ambivalenten Verantwortlichkeit zwischen Kulturförderung und Kunstfreiheit manifestiert sich die Widersprüchlichkeit liberaler Gesellschaften.
- Vermeintliche Kontrollen oder Regelungen ex ante – im Vorhinein – sind nicht zielführend.
Förderungen an inhaltliche Auflagen zu knüpfen, Zutritt zu Kulturinstitutionen durch allgemeine Regeln des öffentlichen Zugangs zu reglementieren, ist rechtlich fragwürdig. Solche Regelungen haben zwei Konsequenzen: Einerseits wird eine Form von Verrechtlichung der Vergabepraxis die Konsequenz sein, weil Künstlerinnen und Künstler klagen werden. Auch wenn sie keinen Anspruch haben, eine Kulturinstitution nutzen zu können, haben sie doch einen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. Die zweite Konsequenz ist die Repolitisierung der Vergabepraxis, weil die Aufmerksamkeit darauf gelenkt wird, wer ausgeschlossen bleibt bzw. welche politische Richtung sich durchsetzt und wer „diskriminiert“ wird. „Aber ist es nicht Aufgabe der Kulturpolitik die Kultur vor der Politik zu schützen?“ (Möllers)
- Es ist zwischen dem „Kunstraum“ und dem „öffentlichen Raum“ zu unterscheiden. Museen
oder Theater lassen sich über eine kuratorisch wirkende Intendanz regulieren, zu öffentlichen Räumen wie Stadthallen aber hat jeder Zugang, sie können von jedermann betreten werden. Die Diskussionsrunde schließt mit dem dringenden Appell, dass es die Pflicht staatlicher Einrichtung ist, Haltung in der Öffentlichkeit zu zeigen und sich klar gegenüber verfassungsfeindlichen Äußerungen zu positionieren.
Fazit
Aus den beschriebenen Sachverhalten geht eindeutig hervor, dass eine Hausordnung für den öffentlichen Raum ehemaliges Reichsparteitagsgelände weder sinnvoll noch durchsetzbar ist. Ein Demokratie-Check ist ebenfalls aufgrund der komplexen Nutzungsstrukturen auf dem Gelände juristisch nicht zielführend.
Bislang ist es der Stadt Nürnberg gelungen, der linearen Dogmatik der NS-Ideologie mit einer demokratischen Aneignung des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes durch die Stadtgesellschaft zu begegnen. Diese Haltung gilt es in einem freiheitlich-liberalen Prozess zukünftig zu stärken und zu stützen.
Die Verwaltung wird den Stadtrat über die weitere Entwicklung, besonders in Hinblick auf die eingangs benannten kulturellen Vorhaben am ehemaligen Reichsparteitagsgelände, auf dem Laufenden halten.
Anlage 2
Berichte aus anderen, vergleichbaren Orten mit Großanlagen des Nationalsozialismus
Das ehemalige Reichsparteitagsgelände umfasst mit seinen NS-Bauten heute eine Fläche von rund 4 Quadratkilometern. Vergleichbare Flächen wurden im Frühjahr 2023 von 2. BM/ZEP schriftlich und telefonisch abgefragt.
| Angefragte Orte | Größe | Rechtsform | Träger |
|---|
| Internationaler Platz (IP) Vogelsang (ehem. „Ordensburg“) | 1,0 Quadratkilometer 180–200.000 Besuchende im Jahr | Privat | Sieben Gesellschafter |
|---|
Regelungsinstrument: Hausrecht
| Olympiagelände Berlin | 1,2 Quadratkilometer | Öffentliche Sportanlage | Bundesland Berlin |
|---|
Regelungsinstrument: Flächenvermietung gemäß Sportförderungsgesetz des Landes
Berlin; Haus- und Nutzungsordnung für öffentliche Sportanlage, hier Artikel 10: „Nutzenden sowie Besucherinnen und Besuchern der Sportanlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten. […] Eine Nutzung durch Parteien, andere politische oder parteigebundene bzw. -nahe Organisationen, Bürgerinitiativen, vergleichbare Einrichtungen, Einzelpersonen und deren Veranstaltungen ist unzulässig.“
| Flughafen Tempelhof Berlin | 3,86 Quadratkilometer | Staatlich im Eigentum des Landes Berlin | Tempelhof Projekt GmbH |
|---|
Regelungsinstrument: Hausrecht und Mietvertrag
| Prora auf Rügen | 4,5 Quadratkilometer | Privat | Mischung aus privat und staatlich |
|---|
Regelungsinstrument: Hausrecht in den Räumen des Dokumentationszentrums Prora: „Der Besuch ist nur in einer der geschichtlichen Bedeutung der Ausstellung angemessenen Kleidung gestattet. Nicht angemessen ist insbesondere eine Kleidung, die üblicherweise als Symbol einer rechtsextremistischen Gesinnung verstanden wird. Ebenfalls nicht angemessen ist das Tragen von Kleidung, auf der offene Abzeichen oder Embleme mit
rechtsextremistischem Bezug zu sehen sind. Die Besucherinnen und Besucher haben sich entsprechend der geschichtlichen Thematik der Ausstellung in angemessener Weise zu verhalten. Unangemessen ist insbesondere jedes Verhalten/jede Äußerung, das/die die nationalsozialistische Herrschaft oder ihre Verbrechen verherrlichen, verharmlosen oder abstreiten. Ebenso unangemessen ist die Zurschaustellung von Tätowierungen, die als Symbole einer rechtsextremistischen Gesinnung verstanden werden können.“
| Bückeberg (ehem. Gelände des „Reichsernte- dankfestes“) | 0,18 Quadratkilometer | Staatlich im Eigentum des Landes Niedersachsen | Dokumentations- und Lernort Bückeberg gGmbH |
|---|
Regelungsinstrument: Hausrecht mit Betretungsverbot „für Personen, die durch ihr
Verhalten, ihre Kleidung oder politische Symbole menschenverachtendes, rassistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut“ auffallen, keine kommerziellen Veranstaltungen zugelassen, landwirtschaftliche Nutzflächen.
| Nr. | Status | Beginn Aufbau | Beginn Laufzeit | Ende Laufzeit | Letzter Abbautag | Veranstaltung | Veransta ltungsort | Genehmigungsbehörde | Genehmigungsbehörde |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | wiederkehrend | 26.09.2018 | 27.10.2019 | 10.03.2019 | 25.03.2019 | Gastspiel PALAZZO (gramming fellows&friends) | D | SÖR/3-VA | |
| 2 | wiederkehrend | 30.11.2018 | 22.12.2018 | 13.01.2019 | 16.01.2019 | Gastspiel Flic Flac (Flic Flac Event GmbH) | B | LA/4 | |
| 3 | wiederkehrend | 01.01.2019 | 01.01.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2019 | Startplatz für Heißballonfahrten (Sky Adventure Ballonfahrten) | B | LA/4 | |
| 4 | wiederkehrend | 20.01.2019 | 20.01.2019 | 20.01.2019 | 20.01.2019 | Winterlaufserie (Sissy Baumann runningConcepts) | A | SÖR/3-VA | |
| 5 | 27.01.2019 | 27.01.2019 | 27.01.2019 | 27.01.2019 | Versammlung "Gedenktag an die Opfer des Faschismus" (Bündnis gegen Rechts - Nie wieder Faschismus in Nürnberg) | O | OA/3 | ||
| 6 | wiederkehrend | 01.02.2019 | 01.02.2019 | 01.02.2019 | 01.02.2019 | Versammlung "Forderungen an die Spielwarenindustrie" (Nürnberger Bündnis Fair Toys) | M | OA/3 | |
| 7 | 02.02.2019 | 02.02.2019 | 02.02.2019 | 02.02.2019 | Großfeuerwerk (WECO Pyrotechnische Fabrik GmbH) | K | LA/4 | ||
| 8 | 02.02.2019 | 02.02.2019 | 02.02.2019 | 02.02.2019 | Mahnwache (Falun Gong Übungsgruppe Nürnberg) | O | OA/3 | ||
| 9 | wiederkehrend | 09.02.2019 | 09.02.2019 | 09.02.2019 | 09.02.2019 | Winterlaufserie (Sissy Baumann runningConcepts) | A | SÖR/3-VA | |
| 10 | 14.02.2019 | 14.02.2019 | 26.02.2019 | 26.02.2019 | LKW-Abstellung Altkleidersammlung (DE CASTRO GmbH) | Q | LA/4 | ||
| 11 | 16.02.2019 | 16.02.2019 | 16.02.2019 | 16.02.2019 | Versammlung "Cavalluna - Tiere sind keine Entertainer" (PETA ZWEI Streetteam Nürnberg) | N | OA/3 | ||
| 12 | 18.02.2019 | 18.02.2019 | 18.02.2019 | 18.02.2019 | Fanmobil Borussia Dortmund (WM Sport) | R | SÖR/3-VA | ||
| 13 | 26.02.2019 | 26.02.2019 | 26.02.2019 | 26.02.2019 | Busparkplatz für Großdemo Innenstadt (dbb beamtenbund und tarifunion) | B | LA/4 | ||
| 14 | wiederkehrend | 09.03.2019 | 09.03.2019 | 09.03.2019 | 09.03.2019 | Versammlung "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" (DFG-VK Gr. Nbg- Fürth) | O | OA/3 | |
| 15 | wiederkehrend | 16.03.2019 | 16.03.2019 | 16.03.2019 | 16.03.2019 | Sicherheitstraining (ASB Schulen) | B | LA/4 | |
| 16 | 25.03.2019 | 25.03.2019 | 25.03.2019 | 25.03.2019 | Pressekonferenz "Stars im Luitpoldhain" (Kulturreferat/Projektbüro) | I | LA/4 | ||
| 17 | 12.04.2019 | 12.04.2019 | 12.04.2019 | 12.04.2019 | Fanmobil Schalke 04 (FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.) | R | SÖR/3-VA | ||
| 18 | wiederkehrend | 22.03.2019 | 20.04.2019 | 12.05.2019 | 26.05.2019 | Frühlingsfest (Süddeutscher Schaustellerverband) | B | LA/3-B | |
| 19 | wiederkehrend | 27.04.2019 | 27.04.2019 | 27.04.2019 | 27.04.2019 | Frühlingslauf mit Volksfestbiathlon (Post-Sportverein Nürnberg e.V.) | A, B | SÖR/3-VA | |
| 20 | 27.04.2019 | 27.04.2019 | 27.04.2019 | 27.04.2019 | Qi Gong Kurs (Energie - Stärke, Frau Anja Rupp) | I | LA/4 | ||
| 21 | 29.04.2019 | 29.04.2019 | 29.04.2019 | 29.04.2019 | Infostand (Ruderverein Nürnberg von 1880 e.V.) | J | LA/4 | ||
| 22 | 01.05.2019 | 01.05.2019 | 01.05.2019 | 01.05.2019 | Versammlung "Gegen Pferdequälerei" (Adrian Toth) | B | OA/3 | ||
| 23 | wiederkehrend | 04.05.2019 | 04.05.2019 | 04.05.2019 | 04.05.2019 | NASTY Open Air Event (NASTY Entertainment GmbH) | Club Bad | OA/3 | |
| 24 | 11.05.2019 | 11.05.2019 | 11.05.2019 | 11.05.2019 | Fanmobil Mönchengladbach (FPMG Supporters Club e.V.) | R | SÖR/3-VA | ||
| 25 | 11.05.2019 | 11.05.2019 | 11.05.2019 | 11.05.2019 | Fanmobil Mönchengladbach (Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH) | R | SÖR/3-VA | ||
| 26 | wiederkehrend | 18.05.2019 | 19.05.2019 | 19.05.2019 | 19.05.2019 | Automobilslalom (1. NAC) | C | LA/4 | |
| 27 | wiederkehrend | 06.06.2019 | 06.06.2019 | 06.06.2019 | 06.06.2019 | mobile Verteilaktion (AIDS-Beratung Mittelfranken) | A | LA/4 | |
| 28 | wiederkehrend | 13.05.2019 | 06.06.2019 | 10.06.2019 | 14.06.2019 | Rock im Park (ARGO Konzerte GmbH) | A | LA/4 | |
| 29 | 15.06.2019 | 15.06.2019 | 15.06.2019 | 15.06.2019 | Gastroschwimmen + Sommerfest (Hinz & Kunz GmbH) | Club Bad | OA/3 | ||
| 30 | wiederkehrend | 15.06.2019 | 15.06.2019 | 15.06.2019 | 15.06.2019 | Vintage Poolparty (NüBad) | Stadionbad | OA/3 | |
| 31 | wiederkehrend | 19.06.2019 | 21.06.2019 | 23.06.2019 | 26.06.2019 | Foodtruck Festival (Funtastic GmbH) | B | LA/4 | |
| 32 | wiederkehrend | 18.06.2019 | 22.06.2019 | 22.06.2019 | 27.06.2019 | Sommerliebe Open Air (Sommerliebe Festival GmbH) | F | LA/4 und SpS | |
| 33 | 26.06.2019 | 26.06.2019 | 26.06.2019 | 26.06.2019 | Filmaufnahmen/Drohneneinsatz (ZDF Redaktion Zeitgeschichte) | E, B | LA/4 | ||
| 34 | wiederkehrend | 29.06.2019 | 29.06.2019 | 29.06.2019 | 29.06.2019 | Automobilslalom (ACS Automobilclub Stein e.V.) | B | LA/4 | |
| 35 | wiederkehrend | 19.06.2019 | 05.07.2019 | 07.07.2019 | 16.07.2019 | Norisring Speedweekend (MotorSportClub Nürnberg e.V.) | A | SÖR/3-VA Rennen | LA/4 Rahmenveranstaltung |
| 36 | 06.07.2019 | 06.07.2019 | 09.07.2019 | 09.07.2019 | Filmaufnahmen/Drohneneinsatz (ZDF Redaktion Aspekte) | B, C, E | LA/4 | ||
| 37 | 09.07.2019 | 13.07.2019 | 13.07.2019 | 15.07.2019 | Großkonzert Andreas Gabalier (Stadion Nürnberg Betriebs GmbH) | C, H, A | Stadion | ||
| 38 | wiederkehrend | 13.07.2019 | 13.07.2019 | 13.07.2019 | 13.07.2019 | Automobilslalom (ACV OC Nürnberg) | B | LA/4 | |
| 39 | wiederkehrend | 12.07.2019 | 13.07.2019 | 14.07.2019 | 15.07.2019 | Kurzstreckenregatta (Ruderverein Nürnberg von 1880 e.V.) | G | LA/4 | |
| 40 | wiederkehrend | 14.07.2019 | 14.07.2019 | 14.07.2019 | 14.07.2019 | Käfertreffen (Käferteam Nürnberg e.V.) | C | SÖR/3-VA | LA/4 Toilettennutzung |
| 41 | wiederkehrend | 15.07.2019 | 15.07.2019 | 19.07.2019 | 19.07.2019 | Verkehrssicherungsprogramm für Nürnberger Schulen (Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg, SchA) | B | LA/4 | |
| 42 | wiederkehrend | 18.07.2019 | 18.07.2019 | 21.07.2019 | 21.07.2019 | Gartenfest (Kleingartenverein Zeppelinfeld e.V. Nürnberg) | L | Gelände Kleingartenverein |
| 43 | wiederkehrend | 20.07.2019 | 20.07.2019 | 20.07.2019 | 20.07.2019 | 10 Freunde Team Triathlon (sportwärts UG) | SÖR/3-VA | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 44 | wiederkehrend | 15.07.2019 | 21.07.2019 | 21.07.2019 | 09.08.2019 | Klassik Open Air (Kulturreferat/Projektbüro) | I, B | LA/4 | |
| 45 | wiederkehrend | 22.07.2019 | 22.07.2019 | 25.07.2019 | 25.07.2019 | Verkehrssicherungsprogramm für Nürnberger Schulen (Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg, SchA) | B | LA/4 | |
| 46 | wiederkehrend | 23.07.2019 | 23.07.2019 | 23.07.2019 | 23.07.2019 | B2RUN Firmenlauf (B2RUN GmbH & Co.KG) | C, A | LA/4 Rahmenveranstaltung | SÖR/3-VA Laufveranstaltung |
| 47 | 26.07.2019 | 26.07.2019 | 26.07.2019 | 26.07.2019 | Drohnenflug (Bilderfest GmbH) | A, C | LA/4 | ||
| 48 | 02.08.2019 | 02.08.2019 | 02.08.2019 | 02.08.2019 | Fotoaufnahmen Oldtimer (Russ Jörg) | C | SÖR/3-VA | LA/4 Toilettennutzung | |
| 49 | wiederkehrend | 15.07.2019 | 03.08.2019 | 03.08.2019 | 09.08.2019 | Klassik Open Air (Kulturreferat/Projektbüro) | I, B | LA/4 | |
| 50 | wiederkehrend | 15.07.2019 | 04.08.2019 | 04.08.2019 | 09.08.2019 | "Stars im Luitpoldhain" zum Klassik Open Air (Kulturreferat/Projektbüro) | I, B | LA/4 | |
| 51 | 03.08.2019 | 03.08.2019 | 04.08.2019 | 04.08.2019 | Yoga-Event beim Ruderverein (Ruderverein Nürnberg von 1880 e.V.) | G | LA/4 | ||
| 52 | 05.08.2019 | 05.08.2019 | 05.08.2019 | 05.08.2019 | Fanmobil HSV (WM Sport) | R | SÖR/3-VA | ||
| 53 | wiederkehrend | 26.07.2019 | 23.08.2019 | 08.09.2019 | 29.09.2019 | Herbstvolksfest (Süddeutscher Schaustellerverband) | B | LA/3-B | |
| 54 | 28.08.2019 | 28.08.2019 | 28.08.2019 | 28.08.2019 | Mobile Bürgerversammlung (CSU-Bezirksverband) | J | LA/4 | ||
| 55 | 04.09.2019 | 04.09.2019 | 04.09.2019 | 04.09.2019 | Luftaufnahmen mit Drohne (Zeitort derGenutzteRaum) | B, E, A | LA/4 | ||
| 56 | wiederkehrend | 02.09.2019 | 05.09.2019 | 08.09.2019 | 10.09.2019 | Bundessiegerzuchtschau (Verein für Deutsche Schäferhunde e.V.) | A, W | LA/4 und SpS | |
| 57 | 20.09.2019 | 20.09.2019 | 21.09.2019 | 21.09.2019 | Norisring Classik Rallye (Motorsport Club Nürnberg e.V.) | C, E | SÖR/3-VA | ||
| 58 | wiederkehrend | 27.09.2019 | 02.10.2019 | 21.10.2019 | 24.10.2019 | Gastspiel Circus Krone | B | LA/4 | |
| 59 | 02.10.2019 | 02.10.2019 | 02.10.2019 | 02.10.2019 | Versammlung gegen Circus Krone (Aktionsgruppe Tierrechte Bayern) | B | OA/3 | ||
| 60 | 03.10.2019 | 03.10.2019 | 03.10.2019 | 03.10.2019 | Versammlung gegen Circus Krone (V-Partei) | B | OA/3 | ||
| 61 | wiederkehrend | 03.10.2019 | 03.10.2019 | 03.10.2019 | 03.10.2019 | Informationstag mit Presse Zeppelinfeld/Reichsparteitagsgelände (Kulturreferat und Dokuzentrum) | C,W,E | LA/4 | |
| 62 | wiederkehrend | 05.10.2019 | 05.10.2019 | 05.10.2019 | 05.10.2019 | Sicherheitstraining (ASB Schulen) | B | LA/4 | |
| 63 | wiederkehrend | 05.10.2019 | 05.10.2019 | 05.10.2019 | 05.10.2019 | Fahrfertigkeitstraining für Senioren (Verkehrswacht Nürnberg e.V.) | B | LA/4 | |
| 64 | 06.10.2019 | 06.10.2019 | 06.10.2019 | 06.10.2019 | Fanmobil FC St. Pauli (FC St. Pauli Merchandising GmbH & Co) | R | SÖR/3-VA | ||
| 65 | 07.10.2019 | 07.10.2019 | 08.10.2019 | 08.10.2019 | Versammlung "Perspektiven der Gewerkschaften in der heutigen Zeit" (MLPD) | T | OA/3 | ||
| 66 | 10.10.2019 | 10.10.2019 | 10.10.2019 | 10.10.2019 | Versammlung "Klimademonstration" (Fridays for Future) | O | OA/3 | ||
| 67 | wiederkehrend | 12.10.2019 | 12.10.2019 | 12.10.2019 | 12.10.2019 | Fahrfertigkeitstraining für Senioren (Verkehrswacht Nürnberg e.V.) | B | LA/4 | |
| 68 | wiederkehrend | 19.10.2019 | 19.10.2019 | 19.10.2019 | 19.10.2019 | Fahrfertigkeitstraining für Senioren (Verkehrswacht Nürnberg e.V.) | B | LA/4 | |
| 69 | 25.10.2019 | 25.10.2019 | 25.10.2019 | 25.10.2019 | Drohnenbefliegung (Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg) | A | LA/4 | ||
| 70 | 27.10.2019 | 27.10.2019 | 27.10.2019 | 27.10.2019 | Versammlung "Gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Türkei" (Bündnis für Frieden in Kurdistan) | O | OA/3 | ||
| 71 | 30.10.2019 | 30.10.2019 | 30.10.2019 | 30.10.2019 | Drohnenbefliegung (Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg) | A | LA/4 | ||
| 72 | 31.10.2019 | 31.10.2019 | 31.10.2019 | 31.10.2019 | Drohnenbefliegung (Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg) | A | LA/4 | ||
| 73 | wiederkehrend | 23.09.2019 | 03.11.2019 | 15.03.2020 | 31.03.2020 | Gastspiel PALAZZO (gramming fellows&friends) | D | SÖR/3-VA | |
| 74 | 04.11.2019 | 04.11.2019 | 06.11.2019 | 06.11.2019 | Generalrevision Regenrückhaltebecken (SUN/3-1/3) | B | LA/4 | ||
| 75 | 06.11.2019 | 06.11.2019 | 09.11.2019 | 09.11.2019 | Promotion Skoda (Cirque du Soleil) | N | LA/4 | ||
| 76 | 07.11.2019 | 07.11.2019 | 07.11.2019 | 07.11.2019 | Filmaufnahmen mit Drohne (Explore TV und CTZ Nürnberg) | C, E, W | LA/4 | ||
| 77 | wiederkehrend | 09.11.2019 | 09.11.2019 | 09.11.2019 | 09.11.2019 | Sicherheitstraining (ASB Schulen) | B | LA/4 | |
| 78 | wiederkehrend | 17.11.2019 | 17.11.2019 | 17.11.2019 | 17.11.2019 | Gedenkfeier zum Volkstrauertag (BgA/2) | I | LA/4 | |
| 79 | 18.11.2019 | 20.11.2019 | 20.11.2019 | 20.11.2019 | Generalrevision Regenrückhaltebecken (SUN/3-1/3) | B | LA/4 | ||
| 80 | 20.11.2019 | 20.11.2019 | 22.11.2019 | 22.11.2019 | Kanalbau Mängelbeseitigung (SUN/S) | B | LA/4 | ||
| 81 | wiederkehrend | 24.11.2019 | 24.11.2019 | 24.11.2019 | 24.11.2019 | Winterlaufserie (Sissy Baumann runningConcepts) | A | SÖR/3-VA | |
| 82 | 25.11.2019 | 25.11.2019 | 27.11.2019 | 27.11.2019 | Mängelbeseitigung Trafostationen (H/K-RPG) | B | LA/4 | ||
| 83 | 29.11.2019 | 29.11.2019 | 10.12.2019 | 10.12.2019 | LKW-Abstellung Altkleidersammlung (DE CASTRO GmbH) | Q | LA/4 | ||
| 84 | wiederkehrend | 28,11.2019 | 29,11.2019 | 24,12.2019 | 28,12.2019 | Christbaumverkaufsmarkt (ML) | B | ML | |
| 85 | wiederkehrend | 27.11.2019 | 29,11.2019 | 24,12.2019 | 24,12.2019 | Busparkplatz Christkindlesmarkt (SÖR/3-VA+ML+CTZ) | B | LA/4 | |
| 86 | wiederkehrend | 30.11.2019 | 20.12.2019 | 12.01.2020 | 18.01.2020 | Gastspiel Circus Flic Flac | B | LA/4 |
A= Großraum Dutzendteich/Stadion/Messe B= Volksfestplatz C= Beuthener Straße/vor Zeppelintribüne
D= Parkplatz Luitpoldhain/Bayernstraße E= Zeppelintribüne/Goldener Saal F= Jedermannsportplatz G= Großer Dutzendteich H= S 2 (Otto-Ernst-Schweizer-Straße) I= Luitpoldhain J= Uferweg/vor Wanner K= Silberbuck L= Kleingartenanlage M= Platz der Opfer des Faschismus N= Karl-Steigelmann-Straße/gegenüber ARENA O= U-Bahnbrücke Messezentrum P= Langwassergraben/Höhe Hans-Kalb-Straße Q= Innenhof Kongresshalle R= Hans-Kalb-Straße/vor Gästeeingang Stadion S= Promenadenweg/Seumestraße T= Große Straße U= vor Meistersingerhalle V= Haltestelleninsel Doku-Zentrum W= Zeppelinfeld X= Beuthener Straße (vor Grundig)
| Nr. | Status | Beginn Aufbau | Beginn Laufzeit | Ende Laufzeit | Letzter Abbautag | Veranstaltung | Veransta ltungsort | Genehmigungsbehörde | Genehmigungsbehörde |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | wiederkehrend | 26.09.2022 | 30.10.2022 | 12.03.2023 | 29.03.2023 | Gastspiel PALAZZO (gramming fellows&friends) | D | SÖR/3-VA | |
| 2 | wiederkehrend | 25.11.2022 | 15.12.2022 | 08.01.2023 | 09.01.2023 | Gastspiel Circus Flic Flac (Flic Flac Event GmbH) | B | LA/4 | |
| 3 | wiederkehrend | 01.01.2023 | 01.01.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2023 | Startplatz für Heißluftballonfahrten (Sky Adventure Ballonfahrten) | B | LA/4 | |
| 4 | wiederkehrend | 19.02.2023 | 19.02.2023 | 19.02.2023 | 19.02.2023 | Winterlaufserie (Sissy Baumann runningConcepts) | A | SÖR/3-VA | |
| 5 | wiederkehrend | 08.02.2023 | 22.02.2023 | 26.02.2023 | 10.03.2023 | Ersatzfläche Freizeitmesse (NürnbergMesse GmbH) | B | LA/4 | |
| 6 | wiederkehrend | 10.03.2023 | 08.04.2023 | 23.04.2023 | 14.05.2023 | Frühlingsfest (Süddeutscher Schaustellerverband) | B | LA/3-2 | |
| 7 | 24.03.2023 | 24.03.2023 | 24.03.2023 | 24.03.2023 | Filmaufnahmen Imagefilm Kongresshalle (Dess+Falk) | Q | LA/3-2 | ||
| 8 | 07.04.2023 | 07.04.2023 | 07.04.2023 | 07.04.2023 | Gottesdienst am Kleinen Dutzendteich (Freie Christengemeinde Nürnberg) | A | LA/4 | ||
| 9 | 20.04.2023 | 20.04.2023 | 21.04.2023 | 21.04.2023 | Drehgenehmigung und Drohnenaufnahmen (Fireglory Pictures GmbH) | A | LA/3-2 | ||
| 10 | wiederkehrend | 29.04.2023 | 29.04.2023 | 29.04.2023 | 29.04.2023 | NASTY Open Air Event (NASTY Entertainment GmbH) | A | Club Bad | OA/3 |
| 11 | wiederkehrend | 07.05.2023 | 07.05.2023 | 07.05.2023 | 07.05.2023 | Automobilslalom (1. NAC) | C | LA/4 | SÖR/3-VA Slalom |
| 12 | wiederkehrend | 10.05.2023 | 10.05.2023 | 10.05.2023 | 10.05.2023 | Werkstattgespräche zum Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (2. BM/ZEP) | ehemaliger Bahnhof Dutzendteich | ||
| 13 | 25.05.2023 | 25.05.2023 | 25.05.2023 | 25.05.2023 | Show-Truck (Global Concerts Touring GmbH) | N | LA/4 | ||
| 14 | wiederkehrend | 08.05.2023 | 02.06.2023 | 04.06.2023 | 12.06.2023 | Rock im Park (ARGO Konzerte GmbH) | A | LA/4 | |
| 15 | 01.06.2023 | 07.06.2023 | 11.06.2023 | 18.06.2023 | Deutscher Evangelischer Kirchentag | A | LA/4 | ||
| 16 | wiederkehrend | 16.06.2023 | 16.06.2023 | 18.06.2023 | 18.06.2023 | Kongress Zeugen Jehovas | A | Stadion | LA/4 Rahmenveranstaltung |
| 17 | 21.06.2023 | 21.06.2023 | 22.06.2023 | 22.06.2023 | Tanzproduktion Stairways to Heaven? (EveryBody e.V.) | Q | LA/3-2 | ||
| 18 | wiederkehrend | 23.06.2023 | 23.06.2023 | 25.06.2023 | 25.06.2023 | Disc Golf Turnier (HyzerCrew Discgolf Franken e.V.) | I | LA/4 | |
| 19 | wiederkehrend | 25.06.2023 | 25.06.2023 | 25.06.2023 | 25.06.2023 | Oldtimer-Veranstaltung (Altmühltal Classic Sprint) | A | SÖR/3-VA | |
| 20 | wiederkehrend | 16.06.2023 | 30.06.2023 | 02.07.2023 | 21.07.2023 | Norisring Speedweekend (MotorSportClub Nürnberg e.V.) | A | SÖR/3-VA Rennen | LA/4 Rahmenveranstaltung |
| 21 | wiederkehrend | 30.06.2023 | 01.07.2023 | 02.07.2023 | 03.07.2023 | Skateboard Wettbewerb (Skate Hub e.V.) | Skatepark | LA/4 | |
| 22 | wiederkehrend | 04.07.2023 | 04.07.2023 | 04.07.2023 | 04.07.2023 | Werkstattgespräche zum Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (2. BM/ZEP) | ehemaliger Bahnhof Dutzendteich | ||
| 23 | wiederkehrend | 15.07.2023 | 15.07.2023 | 15.07.2023 | 15.07.2023 | Vintage Poolparty (NüBad) | Stadionbad | OA/3 | |
| 24 | wiederkehrend | 14.07.2023 | 15.07.2023 | 16.07.2023 | 16.07.2023 | Kurzstreckenregatta (Ruderverein Nürnberg von 1880 e.V.) | G | LA/4 | |
| 25 | 23.07.2023 | 23.07.2023 | 23.07.2023 | 23.07.2023 | Skater-Workshop (Jugendamt Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe) | Skatepark | LA/4 | ||
| 26 | wiederkehrend | 23.07.2023 | 23.07.2023 | 23.07.2023 | 23.07.2023 | Käfertreffen (Käferteam Nürnberg e.V.) | C | SÖR/3-VA | LA/3-2 Toilettennutzung |
| 27 | wiederkehrend | 25.07.2023 | 25.07.2023 | 25.07.2023 | 25.07.2023 | B2RUN Firmenlauf (B2RUN GmbH & Co.KG) | C, A | LA/4 Rahmenveranstaltung | SÖR/3-VA Laufveranstaltung |
| 28 | wiederkehrend | 13.07.2023 | 30.07.2023 | 30.07.2023 | 11.08.2023 | Klassik Open Air (Kulturreferat/Projektbüro) | I, B | LA/4 | |
| 29 | wiederkehrend | 05.08.2023 | 05.08.2023 | 05.08.2023 | 05.08.2023 | Präventionstag im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen (Polizeipräsidium Mittelfranken) | C | SÖR/3-VA | |
| 30 | wiederkehrend | 13.07.2023 | 05.08.2023 | 05.08.2023 | 11.08.2023 | Klassik Open Air (Kulturreferat/Projektbüro) | I, B | LA/4 | |
| 31 | 12.08.2023 | 12.08.2023 | 12.08.2023 | 12.08.2023 | Oldtimerausfahrt Pagodentreffen (Mercedes-Benz SL-Club Pagode e.V.) | T | SöR/3-VA | ||
| 32 | 19.08.2023 | 19.08.2023 | 19.08.2023 | 19.08.2023 | Radltour mit Dr. Markus Söder | A | OA/3 | ||
| 33 | wiederkehrend | 28.07.2023 | 25.08.2023 | 10.09.2023 | 01.10.2023 | Herbstvolksfest (Süddeutscher Schaustellerverband) | B | LA/3-B | |
| 34 | 29.08.2023 | 29.08.2023 | 29.08.2023 | 29.08.2023 | Rad-Demo (Ohne Kerosin nach Berlin) | C | OA/3 | ||
| 35 | wiederkehrend | 03.09.2023 | 06.09.2023 | 11.09.2023 | 13.09.2023 | Bundessiegerzuchtschau (Verein für Deutsche Schäferhunde e.V.) | A, W | LA/4 und SpS | |
| 36 | wiederkehrend | 12.09.2023 | 12.09.2023 | 12.09.2023 | 12.09.2023 | Werkstattgespräche zum Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (2. BM/ZEP) | ehemaliger Bahnhof Dutzendteich | ||
| 37 | wiederkehrend | 24.09.2023 | 24.09.2023 | 24.09.2023 | 24.09.2023 | 10 Freunde Triathlon (sportwärts UG) | A, W | SÖR/3-VA | |
| 38 | 03.10.2023 | 03.10.2023 | 03.10.2023 | 03.10.2023 | Freiluftgottesdienst mit Taufe (Freie Baptisten Gemeinde Nürnberg) | G | LA/4 | ||
| 39 | wiederkehrend | 03.10.2023 | 03.10.2023 | 03.10.2023 | 03.10.2023 | Informationstag Zeppelintribüne und Zeppelinfeld (2. BM/ZEP) | C, E, W | LA/4 | |
| 40 | 19.10.2023 | 19.10.2023 | 19.10.2023 | 19.10.2023 | Threnodie "die männer die steine" (Neue Pegnitzschäfer Nürnberg e.V.) | C, E | LA/4 | ||
| 41 | wiederkehrend | 22.09.2023 | 23.10.2023 | 17.03.2024 | 28.03.2024 | Gastspiel PALAZZO (Palazzo Produktionen GmbH) | D | SÖR/3-VA | |
| 42 | wiederkehrend | 03.11.2023 | 04.11.2023 | 04.11.2023 | 04.11.2023 | Megamarsch Nürnberg 2023 (hundert24 GmbH) | A, W | SÖR/3-VA | |
| bias |
A= Großraum Dutzendteich/Stadion/Messe B= Volksfestplatz
C= Beuthener Straße/vor Zeppelintribüne D= Parkplatz Luitpoldhain/Bayernstraße E= Zeppelintribüne/Goldener Saal F= Jedermannsportplatz G= Großer Dutzendteich H= S 2 (Otto-Ernst-Schweizer-Straße) I= Luitpoldhain J= Uferweg/vor Wanner K= Silberbuck L= Kleingartenanlage M= Platz der Opfer des Faschismus N= Karl-Steigelmann-Straße/gegenüber ARENA O= U-Bahnbrücke Messezentrum P= Langwassergraben/Höhe Hans-Kalb-Straße Q= Innenhof Kongresshalle R= Hans-Kalb-Straße/vor Gästeeingang Stadion S= Promenadenweg/Seumestraße T= Große Straße U= vor Meistersingerhalle V= Haltestelleninsel Doku-Zentrum W= Zeppelinfeld X= Beuthener Straße (vor Grundig)
ÖÖ 44..11
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 20.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Berichterstattung zum aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand der
Personalkosteneinsparungen
Anlagen: 01_Bericht
Bericht: Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 wurde unter TOP 3.3.4 ein Personalkosteneinsparungspaket beschlossen. Das Konzept sieht die Einsparung von ca. 500 Vollkraftstellen bis zum Jahr 2026 mit einem jährlichen Einsparvolumen von geschätzt 35 Mio. € vor. Gleichzeitig sind die Geschäftsbereiche angehalten, bis zum dauerhaften Einzug der Stellen eine Freihaltequote von mindestens 11% im Geschäftsbereich zu erreichen und zu halten, sofern extern ausgeschrieben werden soll. Die Geschäftsbereiche sind für die Erreichung der Einsparziele verantwortlich und sind verpflichtet, diese aktiv zu steuern. Der vorliegende zweite Bericht des Geschäftsbereiches Kultur stellt den aktuellen Sachstand sowie Einsparungsüberlegungen und mögliche Auswirkungen dar.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kultur bezieht sich stets auf die gesamte gesellschaftliche Bandbreite.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
ÖÖ 44..11
Berichterstattung zum aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand der
Personalkosteneinsparungen
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde dem Stadtrat am 17. November 2022 ein umfassendes Konzept zur Reduzierung der Personalkosten vorgelegt und einstimmig beschlossen. In den Jahren 2023 und 2024 sind die Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe dazu aufgefordert, Pläne zu entwickeln, um dauerhafte Stellenstreichungen umzusetzen. Für den Geschäftsbereich Kultur liegt der angestrebte Zielwert bei (gerundet) 61,4 Vollkraftstellen. Bis zur endgültigen Vorlage eines dauerhaften Einsparkonzeptes besteht die Vorgabe, die genannte Anzahl von Vollkraftstellen durch eine gezielte Steuerung von Neueinstellungen oder Wiederbesetzungen im Geschäftsbereich freizuhalten. Darüber hinaus wird in diesem Bericht der Stand der Planung und Umsetzung sowie die Auswirkungen auf den Dienstbetrieb, die Aufgabenbewältigung und die Überprüfung von Standards im Rahmen der Aufgabenkritik erläutert.
1. Entwicklung Stellenfreihaltungen im Geschäftsbereich 2.BM zum jeweiligen
Stichtag
| Zeitpunkt | Soll VK lt. Stellenplan gesamt | Soll VK | Ist VK | VK frei | Quote an unbesetzten Stellen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (relevant für | (relevant für | (relevant für | |||||
| Konsolidier | Konsolidier | Konsolidier | |||||
| ung) | ung) | ung) | |||||
| 15.01.2023 | 611,70 | 558,72 | 499,67 | 59,05 | 10,34 % | ||
| 15.02.2023 | 611,70 | 558,68 | 503,15 | 55,53 | 9,94 % | ||
| 15.03.2023 | 611,70 | 558,18 | 505,87 | 52,31 | 9,37 % | ||
| 15.04.2023 | 611,70 | 558,18 | 503,06 | 55,12 | 9,87 % | ||
| 15.05.2023 | 613,20 | 558,18 | 499,91 | 58,27 | 10,44 % | ||
| 15.06.2023 | 613,06 | 558,18 | 501,32 | 56,86 | 10,19 % | ||
| 15.07.2023 | 613,06 | 558,18 | 496,57 | 61,61 | 11,04 % | ||
| 15.08.2023 | 613,06 | 558,18 | 494,38 | 63,80 | 11,43 % | ||
| 15.09.2023 | 613,06 | 558,18 | 489,26 | 68,92 | 12,35 % |
Soll VK lt.
Stellenplan
gesamt
Quote an
unbesetzten
Stellen
Ein Konsolidierungsziel ist die Freihaltung von 11% aller für die Konsolidierung relevanten Soll- Vollzeitäquivalenten. Hierbei handelt es sich um 10 % aller tatsächlich existierenden Sollstellen im Geschäftsbereich Kultur.
Seit dem 01.01.2023 müssen Wiederbesetzungsanfragen als Grundlage für Stellenausschreibungen vom Geschäftsbereich genehmigt und nach Möglichkeit so gesteuert werden, dass die Vorgabe an freien Stellen möglichst zügig erreicht wird. Zwischen Geschäftsbereich und den Kulturdienststellen wurde vereinbart Stellen regelmäßig mindestens drei Monate freizuhalten, um so die Freihaltequote sukzessive zu erreichen. Aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades vieler Tätigkeiten im kulturellen Bereich sowie des auch in der Kulturverwaltung zunehmenden Fachkräftemangels ist die Möglichkeit extern auszuschreiben für die Qualität der Bewerberfelder und damit für die künftige Leistungsfähigkeit von hoher Bedeutung.
Der Rückgang der Freihaltequote zu Jahresbeginn ist hauptsächlich den erfolgreichen Besetzungsverfahren zum Ende des Jahres 2022 geschuldet, die etwas zeitverzögert zu Stellenbesetzungen führten. Seit Mai stieg die Freihaltequote kontinuierlich, so dass zuletzt drei Monate in Folge der Zielwert von 11% erreicht wurde. Dies bedeutet erfreulicherweise einerseits, dass der Geschäftsbereich Kultur mit den zugehörigen Dienststellen seine Verpflichtung zur gesamtstädtischen Zielerreichung erfüllt und externe Ausschreibungen flächendeckend wieder möglich sind. Andererseits entsteht durch zusätzliche Arbeitsverdichtung eine steigende Belastung des Personals, da Aufgaben dem Grunde nach zunächst nicht wegfallen. Umfang und Qualität der Aufgabenwahrnehmung können bzw.
müssen punktuell eingeschränkt werden, was indes die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen mit ihren zugeordneten Verwaltungseinheiten führt.
2. Dauerhafte Stelleneinsparungen
Der Abbau von 61,4 Vollzeitäquivalenten (VK) stellt sowohl 2. BM als auch alle Mitarbeitenden vor erhebliche und vielfältige Herausforderungen. Es bedarf einer gründlichen Analyse, welche Aufgaben möglicherweise, z.B. durch digitale Potenziale und Prozessoptimierung, noch effizienter erfüllt werden können, ob Standards nachfrageverträglich angepasst, inwieweit Aufgaben reduziert oder sogar ganz entfallen müssen. Das Konsolidierungskonzept sollte sich sowohl an den strategischen Zielen der Dienststellen als auch an der Gesamtausrichtung des Geschäftsbereichs Kultur orientieren. Gleichzeitig ist es wichtig, die Unsicherheit bei den Mitarbeitenden zu minimieren.
Unter Beteiligung des Personalrates sind im Rahmen mehrerer Workshops und Sitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern aller Dienststellen verschiedenste Möglichkeiten, aber auch Grenzen und Voraussetzungen für die Reduzierung der Stellenkapazität inkl. möglicher Umsetzungsszenarien diskutiert worden. Eine derart einschneidende Reduzierung von Personalressourcen in Höhe von 10% der tatsächlichen Stellenkapazität kann letztlich nur im Rahmen einer Aufgabenkritik auf Ebene der einzelnen Dienststellen realisiert werden. Sie stellt eine herausfordernde Managementaufgabe dar, die jede einzelne Dienststelle zu leisten hat. Hier gilt es vielfältige Faktoren und Abhängigkeiten zu berücksichtigen, weshalb die vollständige Realisierung der Konsolidierungsbeschlüsse ihre Zeit in Anspruch nehmen wird.
So kann die unreflektierte und nicht im strategischen Kontext abgewogene Einstellung spezifischer Angeboten bzw. Reduzierung von Standards zu sinkender bzw. zum Wegfall der Nachfrage und damit zu Einnahmeausfällen führen. Derartige Effekte gilt es zu begrenzen und auf Ebene der Dienststelle und des Geschäftsbereichs möglichst auszugleichen. Dabei sind zudem soziale Aspekte zu berücksichtigen.
Trotz der zweifellos vorhandenen hohen Managementqualität im Geschäftsbereich muss darauf hingewiesen werden, dass derart einschneidende Vorgaben zu deutlich spürbaren Reduzierungen in Angebotsvielfalt und Leistungsstandards führen werden. Möglichst ausgewogene Resultate dieses schmerzhaften Prozesses bedingen sorgfältige, zeitintensive Abwägungsprozesse gemeinsame mit den Know-how-Trägern vor Ort in den Dienststellen für alle potentiellen Einsparmaßnahmen. Grundsätzliches Ziel ist es kulturelle Kernangebote für die Nürnbergerinnen und Nürnberger aufrecht zu erhalten, diese aus Kundensicht attraktiver zu gestalten, um auf diese Weise negative budgetäre Effekte möglichst zu begrenzen. Stelleneinsparungen werden somit tendenziell durch die Einstellung von Sonderformaten, Zusatzangeboten, Kooperationen und Projekten erreicht werden können. Als aktuell diskutiertes Beispiel für Personal- und Kosteneinsparung durch Standardabsenkung wäre die Reduzierung der Anzahl der Bücherbusse oder die Verkürzung von Öffnungszeiten bzw. Reduzierung pädagogischer Führungsangebote zu nennen. Ebenso wäre es denkbar, dass Tätigkeiten im kulturellen Veranstaltungsbereich nicht mehr dauerhaft und vollständig selbst erledigt, sondern punktuell unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien zugekauft werden.
Das KunstKulturQuartiers plant konsequent entlang seiner Digitalstrategie digitale Angebote der KulturInformation stetig auszubauen. Eintrittskarten zu Veranstaltungen sind bereits im Webshop unter www.kulturinfo-nuernberg.de erhältlich. Auch ein telefonischer Ticket- bzw. Info-Service wird angeboten. Im Gegenzug stellt die KulturInformation die Ausgabe von sog. Hardtickets ein und ist vor Ort auch nicht mehr durchgängig besetzt. Dieser erste konkrete Vorschlag wird 2,46 VK einsparen. Diesbezüglich werden 2.BM und KuKuQ zeitnah auf die Querschnittsverwaltung hinsichtlich des Umsetzungsprozesses zugehen.
Diese Konsolidierungsmaßnahme stellt eine der wenigen Ausnahmen im Kulturbereich dar, in der die Reduzierung von Personalkapazität durch die Etablierung digitaler Angebote und/oder Prozesse gelingen kann. Der Megatrend Digitalisierung kann aus heutiger Perspektive „analoge“ Kulturerlebnisse mit Zusatzangeboten ergänzen, vermag sie kurz- und mittelfristig
keineswegs zu ersetzen. Für die Einführung und Betreuung digitaler Zusatzangebote entstünde zugleich zusätzlicher personeller wie finanzieller Aufwand, was den Konsolidierungszielen widerspräche sowie die Organisationskomplexität erhöhen würde.
Wie bereits zum Jahresbeginn berichtet ist festzustellen, dass der Konsolidierungsprozess zu schmerzhaften Einschnitten führen wird, die auch Aufgaben und Tätigkeiten der Mitarbeitenden verändern werden. Er stellt in Planung und Umsetzung ein geschäftsbereichsweites Projekt dar, das die Kulturverwaltung auch weiterhin intensiv beschäftigen und fordern wird. Alle relevanten Gremien, insbesondere PR/2.BM, sind jederzeit umfassend einzubeziehen. Die Gründe für Entscheidungen müssen klar benannt und an Betroffene und Beteiligte nachvollziehbar kommuniziert werden. 2.BM wird diese Aufgaben weiterhin mit der notwendigen Umsicht wahrnehmen.
Aus Verantwortung für die Mitarbeitenden, die von Konsolidierungsmaßnahmen betroffen sind, ist es dringend erforderlich Beratung und Unterstützung anzubieten, um eine Neuorientierung innerhalb des Kulturbereichs zu ermöglichen. Es muss jedoch geklärt werden, inwieweit dies mit Unterstützung des Personalamtes (vollständig) geleistet werden kann. Hier gilt es mit Nachdruck Möglichkeiten auszuloten und möglichst flächendeckend anzubieten. Die Kommunikation gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss transparent, stetig, klar und respektvoll erfolgen.
3. Entwicklung Kulturetat und Stellenplan des Geschäftsbereichs
Haushaltskonsolidierung ist ein schmerzhafter und mit Blick auf die Haushaltslage notwendiger Prozess. Der Geschäftsbereich Kultur versucht im Rahmen seiner Möglichkeiten diese Aufgaben aktiv anzugehen und beschäftigt sich, wie beschrieben, mit verschiedenen Umsetzungsszenarien. Ein erster konkreter Vorschlag wurde vorgelegt. An dieser Stelle soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass bereits in der Vergangenheit durch verschiedene Schwerpunktsetzungen der Gesetzgeber auf Bunds- und Landesebene sowie der Stadt Nürnberg der Anteil des Kulturbereichs am Gesamthaushalt seit mehr als 10 Jahren rückläufig ist.
| Haushaltsjahr | Gesamtstädtischer Etat | Kulturetat | ||
|---|---|---|---|---|
| Summe | in % vom | |||
| Gesamtetat | ||||
| 2023 Plan | 2.604.422.523,00 € | 90.906.845,00 € | 3,5% | |
| 2022 Plan | 2.475.416.682,00 € | 80.318.363,00 € | 3,2% | |
| 2021 RE | 2.369.856.616,00 € | 78.733.662,00 € | 3,3% | |
| 2020 RE | 2.179.983.873,00 € | 85.630.680,23 € | 3,9% | |
| 2019 RE | 2.085.104.132,00 € | 86.517.519,58 € | 4,1% | |
| 2018 RE | 2.016.769.075,00 € | 82.110.942,59 € | 4,1% | |
| 2017 RE | 1.968.457.760,40 € | 83.605.407,80 € | 4,2% | |
| 2016 RE | 1.914.380.527,60 € | 83.896.323,54 € | 4,4% | |
| 2015 RE | 1.777.431.634,02 € | 83.240.824,97 € | 4,7% | |
| 2014 RE | 1.667.684.433,24 € | 73.653.868,14 € | 4,4% | |
| 2013 RE | 1.588.645.714,79 € | 73.053.023,39 € | 4,6% | |
| 2012 RE | 1.499.753.068,69 € | 76.034.927,00 € | 5,1% |
Inkludiert sind hier sämtliche Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit des Finanzhaushaltes (u.a. für Sach- und Dienstleistungen, Personal, Zuschüsse) sowie Auszahlungen für Investitionen des jeweiligen Jahres. Hatte der Kulturetat im Jahr 2012 noch einen Anteil von 5,1% am gesamtstädtischen Etat, so reduzierte sich dieser Anteil auf 3,5% in 2023. Hinzu kommt, dass sich die Mittel für Sach- und Dienstleistungen (also ohne Personal und Investitionen) auf dem Stand von 2018 bewegen, inflationsbereinigt kann man hier somit gar eine Reduzierung erkennen. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Entwicklung
von Stellenkapazitäten. In 2013 lag der Anteil des Kulturbereichs an den Gesamtstellen der Stadtverwaltung bei 7,24% und reduzierte sich mittlerweile auf anteilig 6,41%.
| Haushaltsjahr | VK Gesamtstadt | VK im GB Kultur | davon GB Kultur in % |
|---|---|---|---|
| 2023 Plan | 9.216,75 | 590,52 | 6,41% |
| 2022 Plan | 9.009,23 | 584,03 | 6,48% |
| 2021 Plan | 8.768,54 | 591,22 | 6,74% |
| 2020 Plan | 8.566,36 | 588,42 | 6,87% |
| 2019 Plan | 8.281,08 | 588,88 | 7,11% |
| 2018 Plan | 8.049,11 | 552,79 | 6,87% |
| 2017 Plan | 7.850,49 | 544,02 | 6,93% |
| 2016 Plan | 7.247,64 | 528,14 | 7,29% |
| 2015 Plan | 7.156,41 | 513,32 | 7,17% |
| 2014 Plan | 6.794,92 | 486,28 | 7,16% |
| 2013 Plan | 6.625,48 | 479,75 | 7,24% |
VK
Gesamtstadt
VK im
GB Kultur
davon GB
Kultur in %
An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass diese zahlenbasierten Betrachtungen keineswegs zu voreiligen Schlussfolgerungen verleiten sollen. Im Verlauf der Zeitreihe seit 2012 galt es aus gesamtstädtischer Sicht verschiedene Verpflichtungen der Gesetzgeber zu erfüllen und umzusetzen (u.a. Ausbau der Kitas, Ganztagsbetreuung, Bewältigung Pandemie, etc.), was automatisch zu entsprechenden Ausweitungen bei Personal und- Sachaufwand führt. Ziel der Darstellung dieser Statistiken ist es dem Eindruck entgegenzuwirken der Kulturetat hätte in der Vergangenheit vergleichsweise eine überdurchschnittliche Ausweitung erfahren.
BCN/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 20.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Bildungscampus Nürrnberg (BCN)
hier: Bericht über Standorte und Standortstrategie
Anlagen: 01_Bericht 02_Standorte
Bericht: Der Bildungscampus Nürnberg (BCN) betreibt und unterhält mit seinen Einrichtungen Bildungszentrum, Stadtbibliothek und Planetarium zusammen 14 eigene Standorte, 4 Schulbibliotheken sowie 2 Bücherbusse. Damit ist der BCN im gesamten Stadtgebiet vertreten und verzeichnete im Jahr 2022 über 1,2 Millionen Besuche. Neben den Gebäuden in zentraler Lage am Gewerbemuseumsplatz prägt eine zusätzliche dezentrale Struktur die bisherige Standortstragie des BCN. Grundsätzlich ergibt sich innerhalb des Stadtgebiets eine Vielzahl von Standortpotenzialen. Diese lassen sich anhand von drei Handlungsfeldern beschreiben: 1. Weiterentwicklung der bestehenden Standorte 2. Nachfolge für das Schulungszentrum Bayreuther Straße 1 3. Neuer Standort in bislang unversorgten Gebieten als kombinierter Standort aus Bildungszentrum und Stadtbibliothek. Die Standortentwicklung des BCN bezieht neben fachlich-inhaltlichen Aspekten stets auch die Makroentwicklung einer dynamischen Stadtentwicklung, die jeweilige Haushaltslage sowie Kooperationsmöglichkeiten ein.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die finanziellen Auswirkungen sind von der Umsetzung der Standortstrategie abhängig und können im Rahmen dieses Berichts nicht prognostiziert werden. Sobald Maßnahmen aus der Standortstrategie konkretisiert werden können, werden sie den entsprechenden Gremien vorgelegt. (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die (Weiter-)Entwicklung der Standorte erfolgt nach strategischen Überlegungen. Diese orientieren sich u. a. an Geschlecht, ethnischer, sozialer oder anderer Gruppenzugehörigkeiten der Nutzenden.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachbericht - Standorte des Bildungscampus
Einleitung
Der Bildungscampus Nürnberg betreibt und unterhält mit seinen Einrichtungen Bildungszentrum, Stadtbibliothek und Planetarium zusammen 14 eigene Standorte, 4 Schulbibliotheken sowie 2 Bücherbusse. Damit ist der BCN im gesamten Stadtgebiet vertreten und ermöglicht wohnortnahe Angebote für seine Kundinnen und Kunden, insgesamt stehen knapp 28.000qm Fläche mit den Standorten zur Verfügung. Mit seinem zentralen und identitätsstiftenden Hauptstandort am Gewerbemusemusemsplatz prägt der BCN einen wesentlichen Teil dieses Innenstadtbereichs. Dort befinden sich neben dem Bildungszentrum und der Stadtbibliothek Zentrum zusätzlich auch zwei Verwaltungsund Bürogebäude. Ergänzt wird dieses Ensemble durch das Planetarium am Plärrer sowie die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) in der Theresienstraße, welche maßgeblich von BCN betrieben wird. Der südpunkt ergänzt als weiterer gemeinsamer Standort von BZ und StB in Kooperation mit KuF das innenstadtnahe Angebot in der Pillenreuther Straße. Neben diesen flächenmäßig großen Gebäuden in zentraler Lage prägt eine zusätzliche dezentrale Struktur die bisheriger Standortstrategie des BCN. Die Stadtteilbibliotheken Gostenhof, Langwasser, Maxfeld, Schoppershof, St. Leonhard sowie Teile des Tempohauses ermöglichen wohnortnahe Angebote mit vornehmlich kleinteilig und spezifischer Nutzung. Vervollständigt werden die Standorte durch 4 Schulbibliotheken, 2 Bücherbusse sowie die Nutzung von sog. Schwerpunktschulen für einzelne BZ-Kurse (z.B. im Johannes-Scharrer-Gymnasium). Eine Übersicht aller aktuellen Standorte sowie ergänzende Angaben liegen als Anlage bei.
Aktuelle Entwicklungen und Projekte
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Neubau des Schulzentrums Südwest mit einer kombinierten Schul- und Stadtteilbibliothek Im Jahr 2026 soll das neugebaute Schulzentrum Südwest seinen Betrieb aufnehmen. Im Rahmen des Projekts ist der BCN mit einer kombinierten Schul- und Stadtteilbibliothek beteiligt. Das neue Konzept einer solchen Doppelnutzung hat Pilotcharakter für die Entwicklung neuer Bibliotheksstandorte in Nürnberg.
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Sanierungsbedarf der Stadtteilbibliothek Gostenhof Die Stadtteilbibliothek Gostenhof ist seit mehreren Jahren in einem baulich und räumlich verbesserungswürdigen Zustand und schränkt damit die potenziell sehr große Nutzung vor Ort erheblich ein. Derzeit werden Möglichkeiten geprüft, hier eine substanzielle Verbesserung herbeizuführen.
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Sanierungsbedarf der Stadtteilbibliothek Schoppershof Die Stadtteilbibliothek Schoppershof befindet sich im Keller einer auf Grund von Schadstoffbelastung nicht mehr betriebenen Schule in der Merseburger Straße. Jüngst wurde durch die Schulverwaltung ein Neubauprojekt lanciert, welches eine Generalsanierung bzw. einen Neubau der Stadtteilbibliothek miteinschließt.
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Ausweitung von „Open Library“ auf weitere Standorte Nach dem sehr erfolgreichen Start der „Open Library“ in der Stadtteilbibliothek Langwasser plant BCN die Ausweitung des Angebots auf den südpunkt und die Stadtteilbibliothek St. Leonard (in der Villa Leon). Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden als Bedarf angemeldet.
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Anmietung Theresienstraße Im April 2023 hat BCN als Bedarfsträger die ehemalige Sparkassenfiliale in der Theresienstraße angemietet. Im Frühsommer konnte dort die Zentrale Anlaufstelle Migration
wiedereröffnet werden. Neben der zentralen Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des BCN (ZAQ) sind dort die ZAM-Beratung sowie die Test- und Meldestelle des BAMF untergebracht.
- Nachfolge Bayreuther Straße 1 Wie bereits in den letzten Jahreskontrakten geschildert, konnte bislang keine Nachfolge für das Schulungszentrum Bayreuther Straße 1 gefunden werden. Vor dem Hintergrund eines stetig steigenden Bedarfs an Deutsch- und Integrationskursen ist dies besonders bedauerlich. Es wurden seit Anfang 2021 ca. 60 Liegenschaften geprüft, die jedoch aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommen. Das größte Hemmnis stellt hierbei der spezifische Raumbedarf eines Schulungszentrums dar, der in der Regel ohne Umbau kaum am Markt verfügbar ist. Derzeit werden weitere Optionen geprüft.
Standortpotenziale
Grundsätzlich ergeben sich innerhalb des Stadtgebiets eine Vielzahl von Standortpotenzialen. Die unversorgten bzw. wohnortfernen Gebiete sind in der Standortübersicht der Anlage deutlich erkennbar. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Standorte eine Mindestgröße brauchen, um Kundennutzen und wirtschaftlichen Betrieb vereinbaren zu können. Insbesondere im BZ stellt eine kleinteilige Nutzung einzelner, angemieteter und auf das Stadtgebiet verteilte Räume einen erheblichen Ressourcenaufwand dar, der zu Lasten der Angebotsentwicklung geht. Daher ist aus Sicht des BCN perspektivisch ein neuer kombinierter Standort aus BZ und StB wünschenswert. Vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Haushaltslage ist hiermit jedoch kurzfristig nicht zu rechnen, sondern das Vorhaben ist als perspektivisches Ziel identifiziert. Das Hauptpotenzial wird hierbei im Westen und nordwestlichen Innenstadtgürtel der Stadt gesehen. Gründe hierfür sind die Siedlungsdichte, die verkehrstechnische Erreichbarkeit und die Wohnorte der Kundinnen und Kunden, wie auf der Heat Map der Anlage zu erkennen ist. Demgegenüber besteht ebenfalls Potenzial im Norden und Süden der Stadt. Auf Grund der geringeren Siedlungsdichte und verkehrstechnischen Erreichbarkeit bedürfte es hierbei eines anderen, breiteren Ansatzes, um einen neuen und leistungsfähigen Standort zu entwickeln.
Ausblick
Hinsichtlich der skizzierten Standorte, Erneuerungsbedarfe und strategischer Planungen ergeben sich aus der Perspektive des BCN drei Handlungsfelder für die kommenden Jahre:
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Weiterentwicklung der bestehenden Standorte Dies umfasst zum einen den Erhalt und die Modernisierung der Gebäude sowie zum anderen eine zeitgemäße Innenausstattung. BCN setzt damit den erfolgreichen Weg der vergangenen Jahre fort, z.B.: Generalsanierung der Stadtteilbibliothek Langwasser im Gemeinschaftshaus Langwasser 2021, Erneuerung der Full-Dome-Anlage im Planetarium 2019, Neubau der Zentralbibliothek 2011/12, Neubau des südpunkts 2008/09.
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Nachfolge für das Schulungszentrum Bayreuther Straße 1 Seit dem endgültigen Ende des Projekts Johannisturm im Jahr 2019 fehlt dem BZ ein geeigneter Standort, um seinen Schulungs- und Prüfungsbetrieb im Bereich der Sprachkurse, insbesondere Deutsch- und Integrationskurse, durchführen zu können. Als kurzfristige Interimslösung konnte in der Bayreuther Straße 1 bis Mitte 2021 dieser Bereich untergebracht werden. Da bislang eine langfristige Lösung noch nicht gefunden werden konnte, genießt die Suche nach einer adäquaten Liegenschaft für die Angebote in diesem Bereich eine hohe Priorität.
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Neuer Standort in bislang unversorgten Gebieten
Ausgehend von den bestehenden Standorten und einer zu erwartenden Stadtentwicklung wird im Westen und im nordwestlichen Innenstadtgürtel das größte Potenzial für einen gänzlich neuen BCN-Standort gesehen. Konzeptionelle Überlegungen hierzu befinden sich jedoch erst in der Anfangsphase und bedürfen noch einer Vielzahl an weiteren Schritten.
Die Standortentwicklung des BCN bezieht neben fachlich-inhaltlichen Aspekten stets auch die Makroentwicklung einer dynamischen Stadtentwicklung, die jeweilige Haushaltslage sowie Kooperationsmöglichkeiten ein. Mit seinem bisherigen Vorgehen auf einen starken, identitätsstiftenden Hauptstandort am Gewerbemuseumsplatz und kleinräumige, dezentrale Angebote zu setzten, hat BCN sehr erfolgreich agiert und verzeichnete mit über 1.200.000 Besuchen im Jahr 2022 einen deutlichen Zuspruch bei seinen Kundinnen und Kunden. An diesem Vorgehen soll daher auch in den kommenden Jahren festgehalten werden. Über die weiteren Fortschritte und künftigen Entwicklungen wird regelmäßig berichtet.
Anlage zum Sachbericht - Standorte des Bildungscampus
Gesamtkarte des BCN (ohne Schulbibliotheken und Schulnutzungen)
Standorte des BCN (ohne Fahrbibliothek und Schulbibliotheken)
Haltestellen der Fahrbibliothek (ohne Schulhaltestellen)
Kundinnen und Kunden des Bildungszentrums nach Wohnort
Kundinnen und Kunden mit Bibliotheksausweis nach Wohnort
BCN/005/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 20.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Nürnberger Fahrbibliotheken
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom14.07.2023
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.05.2023
Anlagen: 01_Antrag_SPD vom 20230714_AN_142_2023 02_Antrag Die Grünen vom 20230524_AN_105_2023 03_Bericht 04_Bücherbuss_Haltestellen_Nutzerzahlen
Bericht: Die Stadtbibliothek Nürnberg im Bildungscampus Nürnberg (BCN) übernimmt als großstädtisches Bibliothekssystem mit einer Zentralbibliothek, sechs Stadtteilbibliotheken und zwei Fahrbibliotheken die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit einem vielseitigen und aktuellen Angebot, bestehend aus mehr als 900.000 Medien. Der nun vorgelegte Bericht soll das Angebot für Bürgerinnen und Bürger gerade im Hinblick auf die Fahrbibliothek verdeutlichen. Die Fahrbibliothek besteht derzeit aus zwei Bussen und versorgt 17 Schulen (vornehmlich Grund- und Mittelschulen) sowie 13 Stadtteile ohne eigenen Bibliotheksstandort. Im November 2022 hat der Stadtrat im Rahmen des gesamtstädtischen Sparpakets die Einstellung eines Bücherbusses zum Ende des Jahres 2023 beschlossen. Die zu erzielenden Einsparsumme in Höhe von 105.000 € jährlich setzt sich dabei aus einer Reduzierung der Personalkosten und Sachmittel zusammen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote des BCN sprechen die diverse Stadtgesellschaft in ihrer Vielfalt an.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachbericht - Nürnberger Fahrbibliothek (Bücherbus)
Die Nürnberger Fahrbibliothek (Bücherbusse) ist seit Mitte des 20. Jahrhunderts ein fester Bestandteil des dezentralen Versorgungsangebots der Stadtbibliothek. Sie besteht derzeit aus zwei Bussen und versorgt 17 Schulen (vornehmlich Grund- und Mittelschulen) sowie 13 Stadtteile ohne eigenen Bibliotheksstandort. Im Wesentlichen werden vormittags Haltestellen an Schulen und nachmittags gezielt Stadtteile bedient, der Turnus ist grundsätzlich ein zweiwöchentlicher Halt an den jeweiligen Zielorten.
Die Bücherbusse sind kuratierte, fahrbare Bibliotheken und umfassen einen Bestand von 30.000 Medien. Im ersten Halbjahr 2023 verzeichneten sie 55.000 Besuche und 110.000 Entleihungen. Sie sind seit vielen Jahren die publikumsstärksten dezentralen Bibliotheksangebote und werden intensiv von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Eine Auflistung der Haltestellen sowie die Nutzungszahlen der dezentralen Bibliotheksstandorte sind in der Anlage aufgeführt.
Beide Fahrzeuge sind auf Grund der relativ geringen jährlichen Fahrleistung gegenüber Linien-Verkehrsbussen aktuell technisch einwandfrei und müssen als Sonderfahrzeuge einer jährlichen TÜV-Prüfung unterzogen werden. Der neuere (rote) Bus wurde Ende 2021 als Ersatzbeschaffung in Betrieb genommen, der ältere (blaue) Bus ist etwas über 20 Jahre alt. Bei diesem wurde in der jüngeren Vergangenheit eine perspektivisch notwendige Ersatzbeschaffung ermittelt. Zwar ist er gegenwärtig noch technisch einwandfrei und vollständig betriebsfähig, jedoch wäre mit einer Ersatzbeschaffung in den nächsten 5 Jahren zu rechnen gewesen. Bei einer kalkulierten Vorlaufzeit von etwa 5 Jahren sowie aufgrund der Erfahrungen aus dem Beschaffungsprozess des roten Fahrzeugs wäre in naher Zukunft Handlungsbedarf gegeben gewesen. Die letzte Kostenschätzung für einen Bücherbus liegt bei 750.000 € als Investitionssumme. Die jährlichen Betriebskosten der beiden Busse belaufen sich auf ca. 35.000 € als Sachmittel sowie die notwendigen Personalkapazitäten, insbesondere 4,0 Stellen für Busfahrer.
Im November 2022 hat der Stadtrat im Rahmen des gesamtstädtischen Sparpakets die Einstellung eines Bücherbusses zum Ende des Jahres 2023 beschlossen. Die zu erzielende Einsparsumme in Höhe von 100.000 € jährlich setzt sich dabei aus einer Reduzierung der Personalkosten und Sachmittel zusammen.
Die Stilllegung eines Bücherbusses bedeutet, dass die Anzahl der Schul- und Stadtteilhaltestellen halbiert werden muss. Auf Grund von verfügbaren Personalkapazitäten, Rüstzeiten, An- und Abfahrtzeiten sowie der Standdauer vor Ort sind pro Tag maximal zwei Haltestellen bedienbar. Eine Erhöhung der Haltestellen pro Tag würde zu verringerten Standzeiten pro Haltestelle führen und damit die Nutzungsdauer an allen Haltestellen erheblich einschränken. Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass Standzeiten vor Ort auf Grund großer Nachfrage sogar verlängert werden mussten. Probeweise Änderungen des Turnus auf drei Wochen führten in der Vergangenheit zu erheblichem Rückgang beim Kundenzuspruch. Diese Beobachtung bestätigen auch die Erfahrungen anderer Kommunen mit einer reduzierten Frequenz der Bedienung von Haltestellen.
Die Planungen für einen Fahrplan ab 01.01.2024 werden derzeit vorbereitet. Grundsätzlich liegen der Erstellung des Fahrplans folgende Kriterien zu Grunde: Entfernung zu einer Stadtteilbibliothek, Größe und sozialräumliche Faktoren des Einzugsgebiets einer Haltestelle, Nutzungszahlen einer Haltestelle, Verfügbarkeit von Standflächen für Sonderfahrzeuge und Erreichbarkeit der Haltestelle für die Bürgerinnen und Bürger. Die Stadtbibliothek verfügt neben einer 24-Stunden-Rückgabe am Standort Zentrum über Rückgabemöglichkeiten in allen Stadtteilbibliotheken. Im Rahmen der letzten Gebührenerhöhung wurde am 15.03.2023 vom Stadtrat als Ausweitung des Service für die Kundinnen und Kunden die einmalige kostenfreie Verlängerung ausgeliehener Medien
beschlossen und zum 01.07.2023 wirksam. Medien der Stadtbibliothek können gegenwärtig bis zu 8 Wochen entliehen werden.
Die Nutzung und Entleihung von E-Books in der Stadtbibliothek ist grundsätzlich orts- und zeitunabhängig. In den letzten Jahren hat dieser Bereich ein starkes Wachstum erfahren und wurde kontinuierlich weiter ausgebaut. Die Wachstumsraten haben sich hierbei in der jüngsten Vergangenheit jedoch verlangsamt und es ist davon auszugehen, dass der Anteil der Nutzung von E-Books sich mittelfristig auf einem Niveau vom 20-30% der Gesamtnutzung einpendeln wird. Ein stärkerer Ausbau des Angebots an E-Books würde daher zusätzliche Haushaltsmittel im Medienetat erfordern.
Als Ausgleich für die Einstellung eines Bücherbusses wurden vom Stadtrat 20.000 € für Stadtteilinitiativen beschlossen. Die Verwendung dieser voraussichtlichen K1-Mittel (eine konkrete Zuordnung der Haushaltsmittel liegt BCN auf Grund der laufenden Haushaltsaufstellung aktuell noch nicht vor) würde in die bestehenden Stadtteilbibliotheken fließen, z.B. in die Ausweitung des Kinder- und Jugendangebots. Aktivitäten und Initiativen außerhalb der Bibliotheksgebäude sind nicht vorgesehen. Die Personalbemessung der Bibliotheken ermöglicht in den Stadtteilen bereits heute nur auf einzelne Tage beschränkte Öffnungszeiten. Initiativen und Aktionen außerhalb der bestehenden Standorte würden sich zu Lasten der Öffnungszeiten der Standorte auswirken.
Mit ihren 17 Schulhaltestellen stellen die Bücherbusse ein wichtiges Ergänzungsangebot für die Arbeit der Nürnberger Schulen dar. Darüber hinaus betreibt der Bildungscampus 4 Schulbibliotheken sowie ab 2026 die neue, kombinierte Schul- und Stadtteilbibliothek im Schulzentrum Südwest. Die Formen der Zusammenarbeit mit den Schulen sind mannigfaltig. Sie reichen von Klassenführungen und Lehrkräfteberatung über die Bereitstellung von Medienpaketen bis hin zur Nutzung der Bibliotheken als außerschulischem Lernort. Als eine zentrale Aufgabe der Stadtbibliothek ist die Leseförderung in der Zusammenarbeit mit den Schulen besonders deutlich sichtbar.
Aus Sicht des BCN kann festgestellt werden, dass die größte Wirkung kultureller Bildungsangebote durch Verlässlichkeit und möglichst umfangreiche Erreichbarkeit für die Kundinnen und Kunden erzielt wird. Auf Grund der räumlichen Struktur der Stadt Nürnberg und der langfristigen Veränderung von Stadtteilen ermöglichen Bücherbusse eine wohnortnahe Versorgung, die einer dynamischen Stadtentwicklung und dem einhergehenden Mediennutzungsverhalten der Bevölkerung Rechnung trägt. Die Bücherbusse erfüllen vor diesem Hintergrund die zentrale Aufgabe, zentrumsferne Stadtteile verlässlich mit hochwertigen Angeboten zu versorgen. Projekte, Kooperationen und Initiativen können den Kernauftrag einer Bibliothek ergänzen, allerdings nicht ersetzen. Auf Basis der eingangs skizzierten Investitions- und Betriebskosten erscheint zudem eine Fortführung des zweiten Bücherbusses auf Spendenbasis wenig aussichtsreich. Grundsätzlich wäre eine Ersatzbeschaffung über Spenden und/oder Fördermittel möglich, der Unterhalt und dauerhafte Betrieb ist auf Spendenbasis jedoch nicht zu realisieren.
Anlage zum Sachbericht - Nürnberger Fahrbibliothek (Bücherbus)
Haltestellen der Bücherbusse
| Schulhaltestellen | Stadtteilhaltestellen | |
|---|---|---|
| Friedrich-Staedler-Schule | Altenfurt | |
| Bartholomäusschule | Buchenbühl | |
| Bauernfeindgrundschule | Eibach | |
| Henry-Dunant-Schule | Gebersdorf | |
| Gebrüder-Grimm-Schule | Großgründlach | |
| Friedrich-Wilhelm-Herschel-Grundschule | Kornburg | |
| Jakob-Muth-Schule | Laufamholz | |
| Paul-Moor-Schule (Sonderpäd. Förderzentrum) | Mögeldorf | |
| Regenbogenschule | Reichelsdorf | |
| Grundschule St. Johannis | Röthenbach | |
| Dr.-Theo-Schöller-Grundschule | St. Peter/Gleishammer | |
| Grundschule Thoner Espan | Zerzabelshof | |
| Thusneldaschule | Ziegelstein | |
| Friedrich-Wanderer-Schule | ||
| Grundschule Wahlerschule | ||
| Wiesenschule | ||
| Grundschule Ziegelstein |
Nutzungszahlen der dezentralen Bibliotheksangebote
| Stadtteilbibliothek | Entleihungen | Besuche | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2022 | 2023 | 2019 | 2019 | 2022 | 2023 | |||
| (bis 30.09) | (bis 30.09.) | ||||||||
| Fahrbibliothek 1 | 80.304 | 82.042 | 74.842 | 44.400 | 40.287 | 34.100 | |||
| Fahrbibliothek 2 | 86.953 | 88.074 | 73.962 | 53.272 | 47.124 | 37.500 | |||
| Gostenhof | 35.520 | 26.730 | 24.843 | 10.519 | 8.051 | 8.818 | |||
| Langwasser | 65.753 | 73.748 | 59.101 | 33.958 | 27.554 | 24.332 | |||
| Maxfeld | 70.730 | 66.386 | 48.934 | 35.826 | 26.180 | 25.632 | |||
| Schoppershof | 47.913 | 43.612 | 35.125 | 14.429 | 12.857 | 10.369 | |||
| St. Leonard | 41.419 | 35.613 | 29.522 | 28.356 | 29.300 | 21.661 | |||
| Südstadt | 65.546 | 54.413 | 41.311 | 42.105 | 36.778 | 28.040 |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 20.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Kulturpass für 18-jährige
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.08.2023
Anlagen: 01_Antrag_Bündnis 90/Die Grünen vom 20230817_AN_171_2023 02_Bericht
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Angebot des KulturPass der Bundesregierung richtet sich ohne Einschränkungen an alle 18-jährigen Menschen in Nürnberg.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Kulturpass für 18Jährige: Nutzung und Ausblick
Sachbericht
Der KulturPass des Bundes für 18-Jährige ist seit dem 14. Juni freigeschaltet. Alle Menschen, die im Kalenderjahr 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, können sich mittels e-Personalausweis, eID-Karte oder einem elektronischen Aufenthaltstitel für das Programm anmelden. In Nürnberg sind dies nach Angaben des Amtes für Statistik und Stadtforschung 4.579 Personen (Stand 01/2023).
Der KulturPass der Bundesregierung soll junge Menschen dabei unterstützen, die Vielfalt des kulturellen Lebens kennenzulernen und hier insbesondere kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Hierfür wird pro Person eine Summe von 200 Euro zur freien Verfügung gestellt. Dieses Budget lässt sich über die App einsetzen. Das entsprechend auszuwählende Kulturangebot besitzt einen lokalen Fokus. Es ist etwa einlösbar für Konzerttickets, Theateraufführungen, Kino- und Museumsbesuche, den Besuch von Parks sowie den Erwerb von Büchern, Tonträgern, Noten oder Musikinstrumenten. Mittels der App kann eine entsprechende Reservierung vorgenommen werden, die vor Ort einzulösen ist. Große Streamingdienste oder Online-Versandhändler sind vom Programm ausgeschlossen.
Mit Start des KulturPass-Angebotes war auch der Geschäftsbereich Kultur mit selektierten Angeboten vertreten. Gleichzeitig wurden über die gängigen Informationskanäle die Öffentlichkeit und die Zielgruppe informiert. Kultur- Dienststellen mit eigenem Angebot bewerben den Kulturpass auf ihren Internetpräsenzen und bei Bedarf auf den vorhandenen social media-Kanälen. Zudem betrieb der Geschäftsbereich Kultur im Rahmen des Nürnberger Rathausclubbings, zu dem der Oberbürgermeister traditionell alle 18-Jährigen Nürnberger Bürgerinnen und Bürger in den Wolff’schen Bau einlädt, einen Informationsstand.
Die Identifikation und Veröffentlichung möglicher passender kommunaler Angebote blieb den Kultur-Dienststellen überlassen. Die Angebote wurden teilweise im Verbund mit dem Ticketanbieter Eventim (z.B. Konzerte, Lesungen) in die App eingebracht (KuKuQ), andere Dienststellen (KuM) haben sich im eigenen Verbund für ein eigenständiges Vorgehen entschieden.
Im Rahmen der Sitzung des Forums Kultur der Metropolregion Nürnberg am 20.7.2023 wurde der Geschäftsbereich Kultur um einen ersten Zwischenbericht gebeten, da Nürnberg als erste Stadt in der Metropolregion ein relativ umfassendes eigenes KulturPass-Angebot freigeschaltet hatte.
Im interkommunalen Dialog wurde dabei u.a. deutlich, dass die Identifikation, Bereitstellung und Pflege des eigenen Angebots teils mit einem hohen personellen Ressourcenaufwand verbunden ist, wie auch die grundsätzliche Bewerbung des Programms durch den Bund noch intensiviert und zielgruppenspezifischer ausgestaltet werden könnte. Insbesondere zeigte sich jedoch, dass kommunale Kulturangebote, die weitgehend nichtkommerziell orientiert sind und einen nonformalen Bildungsschwerpunkt besitzen, nur schwer mit den Interessen der Zielgruppe in Einklang zu bringen sind. Leider zeichnet sich derzeit ein großes Interesse der Zielgruppe an kommunalen Kulturangeboten nicht ab, vollständig abgeschlossen werden konnte etwa bislang nur sieben Museumsbesuche sowie zwei Eintrittskarten für das Filmhaus Nürnberg.
Zwar steht eine grundsätzliche Evaluierung des KulturPass-Programms durch die Betreiberin noch aus und auch über Schnittstellenanbieter wie Eventim sind derzeit keine weiterführenden Daten erhältlich und so eine Übersicht über alle teilnehmenden Nürnberger Kulturanbieter und deren Angebot noch nicht darstellbar. Die Nutzenden des französischen „pass culture“, der der Bundesregierung als Vorbild galt, haben einer Erhebung aus dem Jahr 2021 zufolge das Budget zu 84% in den Erwerb von Büchern investiert.
Das KulturPass-Angebot des Geschäftsbereichs Kultur:
KUKUQ:
Das KunstKulturQuartier bietet direkt über die Kulturpass-Plattform Einzel-, Tagesund Jahreskarten für die drei Ausstellungshäuser Kunsthalle Nürnberg, Kunsthaus und Kunstvilla an. Alle weiteren Veranstaltungen aus der Tafelhalle, dem Künstlerhaus und ggf. von externen Anbietern werden über die API Schnittstelle von Eventim bedient. Ausgewählte Angebote des Filmhaus Nürnberg stehen auf der Plattform online. Alle Einrichtungen des KunstKulturQuartier sind im KulturPass vertreten.
KUM:
Eintritt in alle Museen der Stadt Nürnberg
KUF:
Sisters of Comedy (Gemeinschaftshaus Langwasser), 13.11.23
Konzert: Kieran Goss and Annie Kinsella (Loni-Übler-Haus), 28.10.23
Konzert: Uusikuu (Villa Leon), 18.11.23
Konzert: Entre-deux chansons (Kulturladen Röthenbach), 14.10.23
Konzert: Birds of a Feather (Loni-Übler-Haus), 11.11.23
Konzert: Síolta (Loni-Übler-Haus), 07.10.23
BCN:
Alle Veranstaltungen, die in die Themenfelder „Kino“ und „Literatur“ fallen, etwa Veranstaltungen des Nikolaus-Copernicus-Planetariums oder der Besuch der „texttage.nuernberg“.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 20.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Kulturfonds Energie des Bundes
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.03.2023
Anlagen: 01_Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 20230330_AN_072_2023 02_Bericht
Bericht: Der Geschäftsbereich Kultur berichtet über die Antragssituation im Rahmen des Kulturfonds Energie des Bundes.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Förderung Kulturfond Energie
Sachbericht: Der Kulturfonds Energie des Bundes wurde am 15. Februar 2023 eingerichtet. seit dem 15. März 2023 ist eine Antragsstellung möglich. Mit Mitteln in Höhe von einer Milliarde Euro bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung für den Kulturbereich.
Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
Antragsberechtigt sind u.a. öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind, wie etwa „Museen, Archive, Bibliotheken, Kunstund Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerthäuser, sonstige Einrichtungen für Live-Aufführungen, Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes und ähnliche Infrastrukturen“. Hierzu zählen auch soziokulturelle Zentren sowie Kultureinrichtungen, für die Kulturelle Bildung (z.B. Jugendkunst- und Musikschulen, Kulturzentren und -vereine).
Um lokal eine Schnittstelle anzubieten und um auf das Angebotsportfolio des Kulturfonds Energie aufmerksam zu machen, hat der Geschäftsbereich Kultur im Bereich des Bildungscampus seit Juni 2023 eine Informationsstelle für Kulturschaffende eingerichtet. Telefonisch und per Email sind hier entsprechende Rückfragen zum Programm möglich. https://bz.nuernberg.de/service/kulturschaffende
Im Rahmen des Kulturfonds Energie des Bundes haben die antragsberechtigten Dienststellen im Geschäftsbereich Kultur bereits Förderanträge formuliert und eingereicht, die sich derzeit noch im Status Bearbeitung befinden und noch nicht positiv beschieden worden sind. Grundlage der Förderung sind eine Reihe von Verbrauchsdaten aus dem Jahr 2022.
KuF
Das Amt für Kultur und Freizeit KuF hat aktuell für seine Betriebsstätten Unterstützung für den Zeitraum von April bis Juni 2023 beantragt. Bislang sind noch keine Mittel eingegangen, die Entscheidung über die Fördervergabe steht noch aus.
KuM
Für das 2. Quartal 2023 konnte auch KuM die notwendigen Daten zusammentragen und einreichen. Die Entscheidung über die Fördervergabe steht noch aus.
BCN
Der Bildungscampus Nürnberg hat derzeit zwei Förderanträge in Umsetzung, die die Liegenschaften Südpunkt sowie das Nikolaus-Kopernikus-Planetarium betreffen. Eine Entscheidung über eine Förderung ist noch ausstehend. Für den Antragszeitraum 01.04.2023 bis 30.06.2023 sind Anträge für das Nikolaus-Copernicus-Planetarium, den südpunkt, der Stadtbibliothek Zentrum, StB Gostenhof, StB Zentrum ohne Kloster und Gewerbemuseumsplatz 2 vorgesehen. Über die mögliche Förderhöhe kann derzeit leider keine Aussage getroffen werden.
KuKuQ
Das KunstKulturQuartier hat für alle Liegenschaften der Dienststelle entsprechende Anträge gestellt und bereitet derzeit weitere Anträge für das dritte Quartal 2023 vor. Bislang wurden auch hier keine Förderzusagen seitens des Bundes übermittelt.