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Listentext Solgerstr 21-Löschung

Anlage · 19.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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] BAYERISCHES

LANDESAMT

ER u Da

FÜR DENKMAL

PFLEGE 7]

BRYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE « Hofgraban 4 - 80539 München Stadt Nürnberg Untere Denkmalschutzbehörde Nikolaus Bencker Bauhof 5 90402 Nürnberg

IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM V-Z-2022-660-1_501 13.12.2022

Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSch6G) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Gostenhof, Solgerstraße 21

Teilstreichung aus der Denkmalliste

Sehr geehrter Herr Bencker,

das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde von der Stadt Nürnberg darum gebeten, das ehemalige Fabrikgebäude im Hinterhodfes Anwesens Solgerstraße 21 dahingehend zu prüfen, ob dieses noch Denkmaleigenschaft aufweise. Der Ortstermin fand am 29.11.2022 statt. Anwesend waren, neben Vertretern des Eigentümers, Herr Bencker und Frau Stern von der Stadt Nürnberg, Frau Maue als Stadtheimatpflegerin und Herr Dr. Gattinger vom BLfD. Es konnte festgestellt werden, dass das Rückgebäude keine Denkmaleigenschaft mehr aufweist.

Das Anwesen war bisher wie folgt in der Bayerischen Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler verzeichnet:

D-5-64-000-1884 Mietshaus, viergeschossiger Mansarddachbau mit Schopf, dreigeschossigem Erker und drei Dachgauben mit Spitzhelm, Sichtziegelbau mit Sandsteinstraßenfassade, im Stil des Neubarock, bez. 1900; Rückgebäude, viergeschossiger, geschlemmter Ziegelbau mit Pultdach, gleichzeitig.

BAYERISCHES LANDESAMT Der Eintrag in die Denkmalliste lautet nun: FÜR DENKMALPFLEGE

D-5-64-000-1884 Bein Manche: Mietshaus, viergeschossiger Mansarddachbau mit Schopf, dreigeschossigem Erker 80539 München und drei Dachgauben mit Spitzhelm, Sichtziegelbau mit Sandsteinstraßenfassade, ns Neubarock, bez. 1900. Tel.:089 2114-0 Fax: 089 2114-300 www.difd.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE7S 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z1 - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@blfd.bayern.de BIC BYLADEMM

BAYERISCHES

LANDESAMT

FÜR DENKMAL

PFLEGE 5

Wie ein erst jetzt aufgefundenes Schriftstück aus dem Bauarchiv der Stadt Nürnberg belegt, wurde das ehemalige Fabrikgebäude im Luftkrieg über Nürnberg erheblich zerstört; verloren gingen hierbei sämtliche Decken über dem Erd- und den Obergeschossen, die Umfassungsmauern im Dachgeschoss sowie das Dachtragwerk in Gestalt eines Mansarddachs. Der Wiederaufbau führte u.a. zu neuen Zwischendecken sowie zur Aufsetzung eines flachen Satteldachs. In jüngerer Zeit kam es zu weiteren erheblichen Eingriffen in die historische Bausubstanz, die sämtlich ohne Abstimmung mit dem BLfD durchgeführt wurden (u.a. Einbau von Kunststofffenstern, Erneuerung des östlichen Treppenhauses). Durch die Reduzierung der historischen Bausubstanz — bauzeitliche Ausstattung hat sich keine erhalten - sowie durch die Veränderung des historischen Erscheinungsbilds im Äußeren {neue Dachform, moderne Fenster) hat das Gebäude seine historische Aussagekraft als Fabrikgebäude der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg verloren. Es besitzt keine geschichtliche, architekturhistorische oder künstlerische Bedeutung mehr; es erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen für ein Baudenkmal nach Art. 1 Abs. 2 BayDSchG und wird deshalb als Anlageteil aus der Bayerischen Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler gestrichen.

Einen Abdruck dieses Schreibens erhalten die Eigentümer und die Stadtheimatpfiege.

Mit freundlichen Grüßen 1J W

04 Dr. Karl Gattinger Wiss. Angestellter

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