FÜR DENKMAI
PFLEGE ,
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE - Hafgrahen 4 : 80539 München Stadt Nürnberg Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM V-2-2023-373-1_501 07.08.2023
Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ({BayDSch&) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Großreuth bei Schweinau, Winterstraße 15 {Inv.Nr.: D-5-64-000-2166} Ergänzung des Eintrags in die Denkmalliste
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister König,
das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde von der Stadt Nürnberg darum gebeten zu prüfen, ob neben dem bereits in die Denkmalliste eingetragenem Gasthof auch die zugehörige Scheune Denkmaleigenschaft aufweist. Der Ortstermin fand am 20. Juni 2023 statt, anwesend waren Frau und Herr Rottner als Eigentümer, Herr Bencker und Frau Markert von der Stadt Nürnberg, Frau Dr. Maue als Stadtheimatpflegerin und Herr Dr. Gattinger vom BLfD. Die Scheune konnte vollständig besichtigt werden. Es wurde festgestellt, dass der Scheune als Bestandteil des Gasthofs ebenfalls eine historische Bedeutung zukommt. Der Eintrag in die Denkmalliste wurde daher entsprechend ergänzt.
Der Gasthof war bisher wie folgt in der Bayerischen Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler verzeichnet:
D-5-64-000-2166 Gasthof, zweigeschossiger traufsteitiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach und Fachwerkobergeschoss und Fachwerkgiebei, 18. Jh,, Erneuerung bez. 1912, 1967 = und 1995, BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE Der ergänzte Eintrag in die Denkmalliste lautet nun: Dienststelle München Hofgraben 4 D-5-64-000-2166 80539 München « N FR ’ f 2 Gasthof, zweigeschossiger, traufseitiger Satteldachbau mit 2 08 Sandsteinquadererdgeschoss sowie Fachwerkobergeschoss und -giebel, 18. Jh., Tensii Fin Fax: 089 2114-300 www.biid.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE?S 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z1 - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@blfd.bayern.de BIC BYLADEMM
PFLEGE
Erneuerung bez. 1912, 1967 und 1995; Scheune, eingeschossiger, traufseitiger Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach, 1. Hälfte 19. Jh.
Die Lage und Ausdehnung des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).
Denkmalfachliche Bewertung
Der vermutlich im 18. Jahrhundert errichtete Gasthof liegt im historischen Zentrum von Großreuth, einem Haufendorf im Südwesten Nürnbergs. Die auf der Uraufnahme aus dem Jahr 1821 noch nicht eingezeichnete Scheune wurde wohl noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut; seither fanden keine in die historische Substanz eingreifenden Baumaßnahmen statt. Die Zubauten an der West-, Nord- und Ostseite sind jüngeren Datums.
Die Scheune ist ein eingeschossiger Sandsteinquaderbau mit steilem Satteldach. An der südlichen Traufseite befinden sich ein großes Zufahrtstor für landwirtschaftliches Gerät sowie eine kleinere Türe. Das Innere zeigt sich zweizonig, kräftige Stützbalken tragen die Unterzüge, auf denen Querbalken für den Dielenbretterboden des Speichers aufliegen. Zur bauzeitlichen Bausubstanz gehören Trennwände aus liegenden Holzbalken und ein kleiner, aus Sandsteinquadern gemauerter Gewölbekeller. Eine historische Holzstiege mit Einschubbrettern führt in das dreigeschossige Dachtragwerk mit liegendem Stuhl.
Die Scheune zeigt bis heute nahezu unverändert ihr bauzeitliches Erscheinungsbild. Vermutlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtet und aus dieser Zeit weitgehend authentisch überliefert, dokumentiert sie somit anschaulich die hohe Bedeutung, die der Landwirtschaft — gerade auch als Nebenerwerb eines Gasthofbetriebs - zu jener Zeit noch im Umfeld der bereits stark prosperierenden Großstadt zukam. Die Scheune ist ein wesentlicher Bestandteil des historischen Gasthofanwesens und besitzt, zusammen mit dem bereits in die Denkmalliste eingetragenem Haupthaus, eine ortsgeschichtliche Bedeutung gem. Art. 1 BayDSch&; ihre Erhaltung liegt daher im Interesse der Allgemeinheit.
Vorsorglich dürfen wir darauf hinweisen, dass Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen sind {Art. 6 BayDSchG); erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Fragen zu den Erhaltungsmöglichkeiten oder zum künftigen Umgang mit dem Gebäude dürfen bei der Prüfung der Denkmaleigenschaft demnach noch nicht berücksichtigt werden.
Seite 2
PFLEGE 5
Einen Abdruck dieses Schreibens erhalten die Eigentümer, die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Nürnberg und die Stadtheimatpflegerin.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Karl Gattinger Wiss. Angestellter
seite 3
PFLEGE
Seite 4
In Abdruck an: PFLEGE R
Ei Sen) BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGIE - Hofgrahen 4 80539 München A Stadt Nürnberg To ORDNUNGSBEHÖRDE Untere Denkmalschutzbehörde BAUORLNUNDOEE Nikolaus Bencker Bauhof 5 90402 Nürnberg
Mit der Bitte um Kenntnisnahme. &2 klar
AHHLE ur, Hled
ES, R Na TR Yen \ f rg