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Listentext Weikershofer Straße 30

Anlage · 19.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Altstadt Höfen

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

FÜR DENKMA!

PFLEGE

BAYLRISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE - Hofgraben 4 80539 München Stadt Nürnberg Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM V-2-2023-338-2_501 31.07.2023

Vollzug des Bayerischen Denkmaischutzgesetzes {BayDSchG) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Höfen, Weikershofer Straße 30

{Inv.Nr.: D-5-64-000-4879)

Nachtrag in die Denkmalliste

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bei der 0. g. Hofanlage handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG; sie ist daher in die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler nachzutragen:

D-5-64-000-4879 Hofanlage: Wohnstallhaus, eingeschossiger, giebelständiger Sandsteinquaderbau mit steilem Satteldach, dendro.dat. 1710, Versteinerung bez. 1859; Scheune, eingeschossiger Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach, 18. Ih, Erweiterungen 1886 und 1893; Stall mit Milchkammer, eingeschossiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, 1876, Erweiterung 1890.

Die Lage und Ausdehnung des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).

  1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

a. Anlass Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat auf Anregung der Stadt Nürnberg BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE geprüft, ob der o.g. Hofanlage Denkmaleigenschaft zukommt. Der Ortstermin am 16. Dienststelie München: Januar 2023 fand zusammen mit Herrn Bencker und Frau Stern von der Stadt Nürnberg, Hofgrabend Frau Dr. Mau als Stadtheimatpflegerin, der Eigentümerfamilie sowie Herrn Dr. 80539 München Gattinger vom BLfD statt. Die einzelnen Gebäude konnten vollständig begangen 8 P 0 os 0 t 7 f 6 a ch M ün 10 c . h 0 e 2 n 03 werden. Tol.:089 2114-0 Fax: 089 2114-300 www.blfd.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-383 Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300. Bayerische Landesbank München IBAN DE7S 7005 0000 00011903 15 Referat Z | - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie. karl.gattinger@bifd.bayern.de BIC BYLADEMM

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b. Baugeschichte Das Wohnstallhaus der auf der Uraufnahme aus dem Jahr 1821 mit der Hausnummer 1 bezeichneten Hofstelle ist dendrochronologisch auf das Jahr 1710 datiert. Die Versteinerung der Fassaden ist, an der nördlichen Giebelseite, mit dem Jahr 1859 bezeichnet. Für das Jahr 1901 belegt ein Eingabeplan die Versteinerung des nördlichen Teils der östlichen Traufseite. Im Jahr 1963 kam es - als bisher letzte bauliche Veränderung - zum Ausbau des Dachgeschosses, zum Einbau von je einem Gaubenband in jede Dachhälfte sowie zum Einbau eines neuen Treppenhauses.

Die den Hof nach Norden abschließende rückwärtige Scheune wurde, vermutlich gleichzeitig mit dem Wohnstallhaus, im frühen 18. Jahrhundert errichtet, Eingabepläne belegen eine erste Erweiterung nach Westen im Jahr 1886, eine zweite Erweiterung nach Osten folgte 1893.

Der an der Ostseite des Hofes, gegenüber dem Wohnstallhaus, stehende Stall mit Milchkammer ist ein kleiner Neubau aus dem Jahr 1876, der 1890 nach Süden, zur Dorfstraße hin, erweitert wurde.

c. Baubeschreibung Das um 1710 errichtete Wohnstallhaus am westlichen Ortsausgang des einstigen Straßendorfs Höfen ist ein eingeschossiger, unverputzter und ungegliederter Sandsteinquaderbau mit mächtiger, dreigeschossigen Steilsatteldach. Der Hauseingang sitzt in der östlichen, dem Hof zugewandten Traufseite. Im Inneren hat sich die bauzeitliche dreischiffige Binnengliederung weitgehend erhalten. Hinter dem Eingang liegt der großzügige Flur, von dem aus linkerhand die einstige Stube und rechterhand eine ehemalige Kammer erschlossen werden. An die Stube schließt die Küche, an die Kammer der ehemalige Stallbereich, erkennbar am preußischen Kappengewölbe, an. Barockzeitliche Bohlen-Balken-Decken und Unterzüge sowie die bauzeitlichen Fachwerkwände entlang des Flurs liegen verborgen hinter neuzeitlichen Verkleidungen. Auch im Dachgeschoss ist anhand von (derzeit mit Gipskarton verkleideten) Fachwerk-Innenwänden die dreizonige Binnengliederung aus dem 18. Jahrhundert noch ablesbar. Das in der ersten Ebene durch den Ausbau 1963 nur leicht veränderte Dachtragwerk ist ab der zweiten Ebene in seinem bauzeitlichen Erscheinungsbild der Zeit um 1710 vollständig erhalten. Es handelt sich um einen stehenden Stuhl mit kräftigen, zum Teil in der Art des Barock gebauchten Stützbalken.

Die mit quergestellter Firstlinie zum Wohnstallhaus stehende Scheune ist ein unverputzter Sandsteinguaderbau mit mächtigem Steilsatteldach. Die im Jahr 1893 durchgeführte Erweiterung nach Osten dokumentiert sich In Form von Sichtziegelsteinmauerwerk. Das historische Stütz- und Ständerwerk Ist, ebenso wie das Dachtragwerk mit stehendem Stuhl und großem Taubenschlag im Spitzboden, unverändert erhalten.

Der kleine Stall mit Milchkammer ist ein traufseitig zur Dorfstraße stehender erdgeschossiger und unverputzter Sandsteinquaderbau mit Satteldach. Die eigentliche Milchkammer befindet sich in einem nördlichen Pultdachanbau. Das preußische Kappengewölbe im Stall wurde 1890 eingezogen.

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  1. Begründung der Denkmaleigenschaft

Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

a. Denkmalfähigkeit Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.

b. Denkmalbedeutung Folgende Bedeutung gem. Art. 1 Abs. 1 BayDSchG wurde erkannt:

Geschichtliche Bedeutung Das rund fünf Kilometer westlich der Nürnberger Altstadt gelegene Straßendorf Höfen gehört zu jenen Dörfern im Umfeld der einstigen Reichsstadt, die seit jeher für deren Versorgung mit Nahrungs- und Lebensmitteln sorgten. Im Jahr 1282 an die Nürnberger Burggrafen übergegangen, befanden sich die Hofstellen überwiegend im Eigentum der Reichsstadt bzw. derer Patrizier. Der um das Jahr 1710 neu errichtete Bauernhof dokumentiert die Endphase des nach den Zerstörungen des Dreißigjährigen Kriegs notwendig gewordenen Neuaufbaus dieser mittlerweile im Nürnberger Stadtgebiet aufgegangenen Dörfer. Auf der Uraufnahme aus dem Jahr 1826 eingetragen mit der Hausnummer i, handelt es sich bei dem Hof zudem um den Wiederaufbau einer besonders frühen - wenn nicht sogar der ältesten - Hofstelle im Dorf.

Mit der Versteinerung der Fassaden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist das Anwesen darüber hinaus ein bauliches Zeugnis für „die Bemühungen [...] um eine stärker steinorientierte Bauweise vor dem Hintergrund eines völlig „ausgebluteten“ Reichswaldes, der den Bedarf an Brenn- und Bauholz für Nürnberg und seine Dörfer schon lange vor dem Ende der reichsstädtischen Zeit nicht mehr decken konnte“ (Herbert May/Fränkisches Freilandmuseum Bad Windsheim, Stellungnahme Wohnstailhaus in Nürnberg-Höfen, Weikershofer Str. 30 vom 25.1.2023).

Und auch wirtschaftsgeschichtlich ist der Bauernhof von Bedeutung, veranschaulichen doch die 1886, 1890 und 1893 vorgenommenen Vergrößerungen und Erweiterungen von Scheune und Stall die hohe Bedeutung der Landwirtschaft in einem für die Nahrungsmittelversorgung der nahen Großstadt Nürnberg wichtigen Dorf noch im späten 19. Jahrhundert - zu einer Zeit also, als im städtischen Großraum die Industrialisierung bereits in vollem Gange war.

Das Wohnstallhaus selber, eingeschossig, mit dreizoniger Binnengliederung und mächtigem Satteldach, ist ein geradezu idealtypisches Beispiel für ein frühneuzeitliches Breithaus; dieser Bautypus, der im ländlichen Raum vor den Toren der Reichsstadt Nürnberg weite Verbreitung fand, ist insbesondere für die Bauweise großer Gehöfte kennzeichnend. Und das barocke Dachtragwerk mit seinen eindrucksvollen Stützbalken ist ein im Nürnberger Umland selten gewordenes

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Beispiel für den hohen Entwicklungsstand damaliger Zimmermannstechnik. Das Wohnstallhaus hat deshalb auch eine architekturhistorische Bedeutung.

Aufgrund der historischen Geschlossenheit der o.g. Hofanlage sind sowohl deren einzelne bauliche Funktionen als auch deren einstige landwirtschaftliche Bedeutung bis heute erfreulich gut ablesbar. Die Hofanlage insgesamt hat deshalb eine hohe geschichtliche Bedeutung.

Städtebauliche Bedeutung Die 0.8. Hofanlage ist - von Westen aus - das erste Anwesen des einstigen Straßendorfes Höfen; zusammen mit dem schräg gegenüberliegenden und ebenfalls aus dem 18. Jahrhundert stammenden Hirtenhaus {Weikershofer Straße 29, Einzelbaudenkmai) bildet sie das Eingangstor der gut überlieferten, überwiegend aus historischen Giebe!bauten bestehenden Weikershofer Straße. Als Anhebungsbau und damit als besonders wichtiger Bestandteil der zentralen Achse des einstigen Straßendorfes kommt der außergewöhnlich geschlossen erhaltenen Hofanlage deshalb auch eine städtebauliche Bedeutung zu.

c. Denkmalwürdigkeit

Aufgrund ihrer besonderen geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung liegt die Erhaltung der Hofanlage im Interesse der Öffentlichkeit.

  1. Verfahrenserläuterung

Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde. Sie bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (2. B. Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmaleigenschaft berührt wird.

Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

4, Frist zur Herstellung des Benehmens nach Art. 2 BayDSchG

Wir bitten Sie, uns ihre Äußerungen bis zum

  1. November 2023

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mitzuteilen. Sofern uns mit Ablauf der Frist keine Rückmeldungen vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte generell die besondere Bedeutung jedes einzelnen Bau- und Bodendenkmals in Bayern hervorheben, wird doch das Gesicht des Landes, seiner Dörfer und Städte entscheidend durch den Reichtum und die Vieifalt seiner Denkmäler geprägt. Jedes einzelne Baudenkmal ist ein Kulturgut unseres Landes.

Einen Abgruck dieses Schreibens erhalten der oder die Eigentümer, die Helmatpflege sowie die Untere Denkmalschutzbehörde.

Mit freundlichen Grüßen

gez Dr. Karl Gattinger Wiss. Angestellter

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