Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (19.10.2023)

Listentext Von-Soden-Straße 28

Anlage · 19.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Altenfurt Fischbach Moorenbrunn St. Sebald

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

PFLEGE IB

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE - Hofgraben 4 - 80539 München Stadt Nürnberg Untere Denkmalschutzbehörde Nikolaus Bencker Bauhof 5 90402 Nürnberg

IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM V-Z-2021-555-1_501 31.01.2022

Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Altenfurt, Von-Soden-Straße 28 (Inv.Nr.: D-5-64-000-4854) Nachtrag in die Denkmalliste

Sehr geehrter Herr Bencker,

bei dem o. g. Pfarrhaus handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG; es ist daher in die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler nachzutragen:

D-5-64-000-4854 Kath. Pfarrhaus, eingeschossiger, verputzter Massivbau mit steilem Satteldach und Schleppgauben, von Fritz Schmidt, 1937.

Die Lage des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).

  1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

a. Anlass Das katholische Pfarrhaus wurde auf Wunsch der Stadt Nürnberg auf mögliche Denkmalwürdigkeit hin geprüft. Der Ortstermin fand am 16.09.2021 statt; anwesend waren Vertreter der Eigentümerin, Frau Reisch-Bolduan und Herr Bencker von der Stadt Nürnberg, Frau Dr. Maue als Stadtheimatpflegerin und Herr Dr. Gattinger vom BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE BLfD. Das Gebäude konnte vollständig besichtigt werden. Dienststelle München: Hofgraben 4 b. Baugeschichte 80539 München Das o.g. Gebäude wurde im Jahr 1937 als Pfarrhaus der kurz zuvor nach Plänen des Postfach 10 02 03 80076 München Architekten Fritz Mayer errichteten katholische Pfarrkirche St. Sebald (Weihe 1935; Tel.:089 2114-0 Einzelbaudenkmal) in Nürnberg-Altenfurt gebaut. Die Eingabepläne unterzeichnete Fax: 089 2114-300

www.blfd.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE75 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z | - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@bifd.bayern.de BIC BYLADEMM

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der Architekt Fritz Schmidt aus Feucht b. Nürnberg. Im Jahr 1964 baute man im 2. Dachgeschoss mithilfe von Rigips-Wänden ein zusätzliches Zimmer ein. In jüngerer Zeit, nach 1964, wurde der Seiteneingang an der Nordseite um eine Achse nach Osten verlegt und hierfür die Speis aufgelöst. Weitere bauliche Maßnahmen konnten nicht festgestellt werden.

c. Baubeschreibung Das inmitten eines großen Gartengrundstücks unmittelbar westlich der Pfarrkirche stehende Pfarrhaus ist ein eingeschossiger, verputzter Massivbau mit steilem Satteldach; in den beiden Dachflächen sitzen je drei weit herunter gezogene Schleppgauben in einfacher Fachwerkkonstruktion. Die regelmäßig verteilten Fenster schließen als Segmentbögen und werden durch farbig gefasste Holzläden wirkungsvoll akzentuiert. Im südlichen Giebelspitz befindet sich eine Gruppe von drei schmalen Segmentbogenfenstern, im nördlichen Spitz zwei etwas breitere, ebenfalls segmentbogige Fenster. Auf dem Dachfirst sitzen zwei niedrige, aus Backstein gemauerte Schornsteinauslässe. Die Fassaden sind ungegliedert, lediglich der Hauseingang wird durch eine Ornamentrahmung aus bossierten Sandsteinquadern betont.

Der über ein ausladendes Stufenpodest erreichbare Hauseingang, als Segmentbogen schließend, liegt an der östlichen, der Kirche zugewandten Seite. Vom sich dahinter öffnenden, großzügigen Windfang leitet ein Rundbogen über in die zentrale Diele, von der aus sämtliche Räume des Erdgeschosses (3 Zimmer, 1 Küche und 1 Bad) erschlossen werden. Die Decken sind hier zum Teil mit Hohlkehlen ausgezeichnet. Ein weiterer Rundbogen an der Westseite der Diele leitet über zum Treppenhaus, dessen halb gewendelte Holztreppe hinauf führt in das Dachgeschoss. Auch hier dient ein zentraler Vorplatz zur gemeinsamen Erschließung der einzelnen Zimmer (4 Zimmer und 1 WC). Ein an der Ostseite des Vorplatzes anliegender kleiner Sonderraum enthält den über eine Leiter bewerkstelligten Zugang in das 2. Dachgeschoss. Das Dachtragwerk und der Keller- letzterer mit preußischem Kappengewölbe - sind bauzeitlich. An historischer Ausstattung haben sich die rautenförmig aufgedoppelte Haustür, die sprossierten Holzfenster, ein Kachelofen im Erdgeschoss sowie vermutlich auch ein Teil der bauzeitlichen Türstöcke erhalten.

  1. Begründung der Denkmaleigenschaft

Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

a. Denkmalfähigkeit Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.

b. Denkmalbedeutung Folgende Bedeutungen gem. Art. 1 Abs. 1 BayDSchG wurden erkannt:

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Geschichtliche Bedeutung Die Gründung der katholischen Pfarrgemeinde St. Sebald im Jahr 1935 steht im direkten Zusammenhang mit dem Bau der Siedlung Eigene Scholle in den Jahren 1919-25 sowie mit der 1934 südlich hiervon entstandenen Julius-Streicher-Siedlung mit weiteren rund siebzig Einfamilienhäusern. Der dadurch bedingte Zuzug auch zahlreicher Katholiken förderte die Einrichtung einer katholischen Pfarrgemeinde. Für den hierzu notwendigen Neubau einer Kirche war bereits im Jahr 1925 ein katholischer Kirchenbauverein gegründet worden (Weispfennig, Elisabeth - Sigrid Scheidl, Unterwegs nach Altenfurt, in: Bürgerverein Nürnberg-Südost e.V. (Hg.), Nürnberger Stadtteile im Wandel der Jahrhunderte. Fischbach, Altenfurt, Birnthorn, Moorenbrunn, Nürnberg 1999, S. 141-209, hier: S. 188). Die im Jahr 1935 eingeweihte Pfarrkirche der jungen Gemeinde steht damit exemplarisch für den am Beginn der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft durchaus noch regen Kirchenbau in den bayerischen Großstädten allgemein, entstand doch damals „ein Großteil der neu erbauten Kirchen [...] im Zusammenhang mit der Planung von Siedlungen an Stadträndern“ (Nerdinger, Winfried, Bauen im Nationalsozialismus. Bayern 1933 — 1945 (Ausstellungskataloge des Architekturmuseums der Technischen Universität München und des Münchner Stadtmuseums 9), München 1993, S. 307). Gleichzeitig hatte freilich bereits ein staatlicherseits geführter Kampf um die „Entkonfessionalisierung des öffentlichen Lebens“ (zit. nach Nerdinger, S. 305) begonnen, der im Jahr 1938, mit Hinweis auf fehlendes Baumaterial und Arbeitskräfte, in der Ablehnung von kirchlichen Neubauten durch die staatliche Verwaltung gipfelte (Nerdinger, S. 307). Das 1937 errichtete Altenfurter Pfarrhaus gehört also zu den letzten behördlicherseits genehmigten Pfarrhäusern im nationalsozialistischem Bayern.

Das in seinem Erscheinungsbild nahezu unverändert erhaltene Pfarrhaus bricht als eingeschossiger Steilsatteldachbau mit der bis dahin im Pfarrhausbau des 19. und frühen 20. Jahrhunderts vorherrschenden Tradition des zweigeschossigen Walmdachbaus und folgt dadurch der damals - politisch gewollt - vorherrschend gewordenen Architektursprache eines streng reduzierten Heimatschutzstils (vgl. hierzu: May, Herbert, Evangelische Pfarrhäuser in Bayern von 1800 bis 1945, in: Hübner, Hans-Peter u.a. (Hg.), Evangelische Pfarrhäuser in Bayern, München 2017, S. 72-107). Handwerklich solide ausgeführt und auch im Inneren mit qualitätsvollen Details wie Rundbögen als Durchgänge oder Hohlkehlen zur Deckengestaltung aufwartend, dokumentiert das Pfarrhaus bis heute höchst anschaulich die Architekturauffassung seiner Zeit.

c. Denkmalwürdigkeit Aufgrund seiner besonderen geschichtlichen Bedeutung liegt die Erhaltung des Pfarrhauses im Interesse der Allgemeinheit.

  1. Verfahrenserläuterung

Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde. Sie bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

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Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (z. B. Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmaleigenschaft berührt wird.

Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

  1. Frist zur Herstellung des Benehmens nach Art. 2 DSchG

Wir bitten Sie, uns ihre Äußerungen bis zum

  1. Mai 2022

mitzuteilen. Sofern uns mit Ablauf der Frist keine Rückmeldungen vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte generell die besondere Bedeutung jedes einzelnen Bau- und Bodendenkmals in Bayern hervorheben, wird doch das Gesicht des Landes, seiner Dörfer und Städte entscheidend durch den Reichtum und die Vielfalt seiner Denkmäler geprägt. Jedes einzelne Baudenkmal ist ein Kulturgut unseres Landes.

Einen Abdruck dieses Schreibens erhalten die Eigentümerin und die Stadtheimatpflegerin. HMitu flreu ndGlichben G rüßen Dr. Karl Gattinger Wiss. Angestellter

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