BAUORDNUNGSBEHÖRDE
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Untere malschutißeftörde a Mes 4 " Nikolaus Bencker Bauhof 5 90402 Nürnberg
IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM V-2-2023-355-1_S01 03.08.2023
Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Zerzabelshof, Siedlerstraße 37 {Inv.Nr.: D-5-64-000-4881} Nachtrag in die Denkmalliste
Sehr geehrter Herr Bencker,
bei dem o. g. Schulhaus handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG; es ist daher in die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler nachzutragen:
O-5-64-000-4881 Schulhaus, zweigeschossiger, verputzter Ziegelsteinbau mit Walmdach, von Robert Erdmannsdorffer, 1929-30.
Die Lage des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).
- Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung
a. Anlass Die 0.8. Grundschule Zerzabelshof in Nürnberg wurde auf Anregung der Stadt Nürnberg auf mögliche Denkmaleigenschaft geprüft. Der Ortstermin fand am 28. Februar 2023 statt; anwesend waren Frau Schwaiger als Konrektorin der Schule, BAYERISCHES LANDESAMT Frau Stern, Frau Kretschmann-Friedrich und Herr Bencker von der Stadt Nürnberg, FÜR DENKMALPFLEGE Frau Dr. Maue als Stadtheimatpflegerin und Herr Dr. Gattinger vom BLfD. Das Dienststelle München: Schulgebäude konnte vollständig besichtigt werden. Hofgraben 4 80539 München Postfach 10 02.03 b. Baugeschichte 80076 München Das 0.8. Schulhaus wurde in den Jahren 1929-30 errichtet. Die Baupläne lieferte das Tel.:089 2114-0 städtische Hochbauamt Nürnberg unter seinem damaligen Leiter Walter Brugmann, Fax: 089 2114-300 wuw.bifd.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angesteliter Fax: 089/2114-300 IBAN D£75 7005 0000 0001 1903 15 Referat 2 | - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@bifd.bayern.de BIC BYLADEMM
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unterzeichnet wurden sie von Robert Erdmannsdorffer. Die im Zweiten Weltkrieg erlittenen Schäden waren bis zum Jahr 1949 behoben. Die Reparaturmaßnahmen betrafen die Wiederherstellung des Eckbereichs im Nordwesten sowie die Aufsetzung eines neuen Dachstuhls. Seither fanden keine nennenswerten baulichen Veränderungen statt.
c. Baubeschreibung Das freistehende Schulhaus ist ein zweigeschossiger, verputzter Ziegelsteinbau mit Walmdach; nur das niedrige Fundament aus Klinkersteinen ist unverputzt. Als einziges Gliederungselement des langgestreckten Baukörpers dient die kleinteilige Sprossierung der Fenster; diese sind streng regelmäßig gesetzt und werden durch durchlaufende Sohlbankgesimse zu Fensterbändern zusammengefasst; durch unterschiedliche Formate wird ein allzu monotones Fassadenbild vermieden. Im nördlichen Kopfbereich befinden sich der Schulhauseingang und das Treppenhaus mit hohem, geschossübergreifenden Sprossenfenster. Der über eine breite Freitreppe mit kleinem Vorplatz erreichbare Eingang sitzt, zurückgezogen in eine von geriffelten Betonflächen gerahmte Nische, an der Ostseite. Die zweiflügelige Holztür mit querrechteckiger Kassettierung ist bauzeitlich. An der freien Fläche über dem Eingang hängt, weithin sichtbar, eine schlichte Zeigeruhr mit rundem Ziffernblatt; das zugehörige Uhrwerk (erneuert im Jahr 1950 von L. M. Riedl, Nürnberg) befindet sich in einem Wandschrank im Lehrerzimmer.
Die Binnengliederung zeigt sich weitestgehend in ihrem bauzeitlichen Zustand aus dem Jahr 1930. Hinter dem Eingang liegt der Windfang, der durch eine querrechteckig durchfensterte Flügeltüre zum Foyer und den daran anschließenden langen Flur führt. An der Ostseite des Flurs liegen drei große Klassenzimmer, an der Westseite die Aborte und ehemaligen Garderobenräume. Die Eingänge in die Klassenzimmer haben schräg gestellte Rahmungen aus Marmor, diejenigen der Aborte und Garderoben einfache Holzeinfassungen. Jedes Klassenzimmer wird durch vier große Fenster großzügig belichtet. Vom Foyer aus führt eine zweiläufige, rechtwinklige Steintreppe mit Zwischen- und Eckpodest in das Obergeschoss. Die dem Erdgeschoss entsprechende Raumaufteilung des Obergeschosses - an die Stelle des Windfangs tritt hier das Lehrerzimmer - entspricht weitgehend dem Zustand von 1930 (die hier befindlichen Klassenzimmer können derzeit jedoch nicht ats Lehrräume genutzt werden). Die vom Obergeschoss in das Dach führende zweiläufige Holztreppe mit Wendepodest und hölzernem Stabgeländer stammt wie auch das komplette Dachtragwerk aus dem Jahr 1949. Zur dicht überlieferten historischen Ausstattung gehören der vollständige Bestand an Holzfenstern sowie sämtliche Türen und die zum Teil schachbrettartig gemusterten Fliesenböden.
- Begründung der Denkmaleigenschaft
Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
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a. Denkmalfähigkeit Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.
b. Denkmalbedeutung Folgende Bedeutungen gem. Art. 1 Abs. 1 BayDSchG wurden erkannt:
Geschichtliche und künstlerische Bedeutung Der rund drei Kilometer östlich außerhalb der Nürnberger Stadtmauern gelegene einstige Herrensitz einer Nürnberger Patrizierfamilie mit dem zugehörigem Haufendorf Zerzabelshof war im Jahr 1923 eingemeindet worden. Ausgehend von der regen Bautätigkeit gleich dreier Baugenossenschaften, erfuhr der kleine Ort in den folgenden Jahren einen enormen Aufschwung; die Zahl seiner Einwohner wuchs in den elf Jahren zwischen 1921 und 1932 um mehr als das Vierfache von 1.200 Menschen auf rund 5.000 Menschen (Jakob, Otto, 50 Jahre Auferstehungskirche Nürnberg-Zerzabelshof, Nürnberg [1932], S. 6 f.}. Zur überregionalen Bekanntheit dieses neu entstandenen Nürnberger Stadtteils trug nicht zuletzt der Umstand bei, dass sich hier seit dem Jahr 1913 die Heimstätte des 1. FC Nürnberg, der Sportpark Zerzabelshof mit eigenem Stadion, befand; der Club konnte in dieser Zeit, zwischen 1920 und 1927, immerhin seine ersten fünf deutschen Meisterschaften gewinnen. Die im Juli 1929 begonnene und im März 1930 eingeweihte Volksschule an der Siedlerstraße mit 6 Klassenzimmern für gemäß Eingabeplan insgesamt 312 Schülerinnen und Schülern ist in ihrem bauzeitlich-großstädtischen Erscheinungsbild unverändert erhalten und bis heute ein ebenso anschaulicher wie dominanter Bauzeuge für die frühe Expansionsphase dieses Stadtteils.
Darüber hinaus steht das im Stil der Neuen Sachlichkeit ausgeführte Schulhaus auch für eine Progressivität innerhalb des kommunalen Bauwesens, dem innerhalb der Stadt Nürnberg in den Jahren der Weimarer Republik ein „hervorragender Stellenwert” (Jehle, Manfred, Ein Bauherr und seine Architekten, Hermann Luppe gewidmet, in: Centrum Industriekultur Nürnberg (Hg.), Architektur in Nürnberg 1904-1994, Nürnberg ?1994, $. 18-21, hier: 5. 18) zukam. Der damalige Oberbürgermeister Hermann Luppe, ab 1920 im Amt und 1933 von den Nationalsozialisten aus dem Rathaus vertrieben, gilt nicht zuletzt aufgrund seiner Aufgeschlossenheit dem modernen Bauwesen und dem damit verbundenen neuen Baustil gegenüber als „einer der großen demokratischen Bürgermeister der ersten Republik“ {Jehle, 21994, S. 18) in Deutschland. Das Schulhaus hat damit eine für Nürnberg hohe stadtgeschichtliche Bedeutung.
Das im Jahr 1930 fertiggestellte Schulhaus weist mit dem Verzicht auf jegliches Ornament, mit der konsequent durchgestalteten Rechtwinkligkeit sowohl in der Großform {blockhafte Kubatur des Baukörpers) als auch im Detail (Fensterformen, Treppenführung, Kassettierung der Türen, Musterung der Böden), mit der Betonung der Horizontalen und nicht zuletzt mit der maßstäblich exakt durchdachten Sprossierung der Fenster als unverzichtbares, weil einziges Gliederungselement der Fassaden ganz wesentliche und unverwechselbare Charakteristika des Neuen Bauens auf {zum Begriff Neues Bauen vgl. Kieser, Marc- oSve n Kuhrau, Neues Bauen im Rheinland. Fine Einführung, in: Neues Bauen im Rheinland. Ein Führer zur Architektur der Klassischen Moderne, Petersberg 2019, S. 11-67, hier: S. 11-14). n seinem bauzeitlichen Erscheinungsbild außergewöhnlich dicht erhalten, gehört das
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Schulhaus zu den selten gewordenen Bauten dieser modernen Architekturauffassung in Bayern - einer Auffassung, die durch die nationalsozialistische Machtergreifung 1933 ein jähes Ende fand.
Die Pläne für das architektonisch ambitionierte und auf der Höhe seiner Zeit stehende Schulhaus stammen aus der Feder des Nürnberger Architekten Robert Erdmannsdorffer. Über diesen Architekten, der 1928 zum städtischen Oberbaurat ernannt und 1936 aus dem Amt entlassen worden war, „ist wenig bekannt, obwohl er Ende der 1920er Jahre mehrere große Bauten errichtet hat. [...] Seine Bauten zeichnen sich durch eine funktionale Schlichtheit aus“ (Art. Erdmannsdorffer, Robert, in: Nürnberger Künstlerlexikon Band 1: A- G, München 2007, 5. 356). Zu Erdmannsdorffer Bauten gehören, alle drei bereits als Einzelbaudenkmal in die Bayerische Denkmalliste Teil A: Baudenkmäler aufgenommen, u.a. die städtische Frauen- und Kinderklinik in Nürnberg (1928-30), die Friedrich-Güll-Schule in Ansbach (1929-30) und das Haus für Volksbildung (1929-30), ebenfalis in Ansbach. Das 1929 geplante Nürnberger Schulhaus ist also ein wichtiger Baustein innerhalb des Gesamtwerks eines Architekten der 1920er Jahre, der bereits zeitgenössisch eine hohe Aufmerksamkeit erfahren hatte (Pfister, Rudolf, Neuere städtische Bauten. Architekt Dr. Robert Erdmannsdorffer, in: Baukunst 6 (1930), 5. 353-379; Ausstellung Nürnberger Künstler in Budapest im November 1929).
Das Schulhaus hat damit auch eine künstlerische Bedeutung.
c. Denkmalwürdigkeit Aufgrund seiner besonderen geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung liegt die Erhaltung des Schulhauses im Interesse der Allgemeinheit.
- Verfahrenserläuterung
Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayD5chG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde. Sie bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.
Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. 5. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (z. B. Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmaleigenschaft berührt wird.
Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.
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- Frist zur Herstellung des Benehmens nach Art. 2 DSch@
Wir bitten Sie, uns ihre Äußerungen bis zum
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mitzuteilen. Sofern uns mit Ablauf der Frist keine Rückmeldungen vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte generell die besondere Bedeutung jedes einzelnen Bau- und Bodendenkmals in Bayern hervorheben, wird doch das Gesicht des Landes, seiner Dörfer und Städte entscheidend durch den Reichtum und die Vielfalt seiner Denkmäler geprägt. Jedes einzelne Baudenkmal ist ein Kulturgut unseres Landes.
Einen Abdruck dieses Schreibens erhält die Stadtheimatpflegerin.
Mit freundlichen Grüßen
Hal/ 4f u, f/
Dr. Karl Gattinger Wiss. Angestellter