Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (19.10.2023)

Listentext Pirckheimerstr 11-15

Anlage · 19.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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PFLEGE 7

BAYERISCHES LANDESAMFTÜR DENKMALPFLEGE- Hofgraben 4: 20539 München Stadt Nürnberg Untere Denkmalschutzbehörde Nikolaus Bencker Bauhof 5 90402 Nürnberg

IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM v-2-2022-596-1_50i 14.11.2022

Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSch6) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler — Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Sankt Johannis, Pirckheimerstraße 11, 13, 15 (Inv.Nr.: D-5-64-000-4870) Nachtrag in die Denkmalliste

Sehr geehrter Herr Bencker,

bei dem 0. g. Brunnen handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG; er ist daher in die Bayerische Denkmalliste Teil A: Baudenkmäler nachzutragen:

D-5-64-000-4870 Brunnen, zwei halbrunde Brunnenschalen vor halbrunder Schauwand, darauf Skulptur zweier Kinder mit Fisch, Naturstein, Philipp Kittler, 1910; zugehörig zwei Sitzbänke mit Rechteckpfeilern.

Die Lage des Denkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas {http://www.denkmal.bayern.de}.

  1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

a. Anlass Die Stadt Nürnberg hat eine Prüfung der Denkmaleigenschaft des o.g. Brunnens PH angeregt. Der Ortstermin fand am 11. Oktober 2022 statt; anwesend waren, " 4 BAYERISCHES neben Herrn Detzer als Vertreter der Eigentümer, Frau Stern und Herr Bencker FÜR u von der Stadt Nürnberg, Frau Dr. Maue als Stadtheimatpflegerin und Herr Dr. Dedikiieile Mönchen Gattinger vom BLfD. Der Brunnen konnten vollständig besichtigt werden. Hofgraben 4 80539 München Postfach 10.0203 80076 München Tel.:089 2114-0 b. Baugeschichte Fax: 089 2114-300 www.blfd.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE7S 7005 0000 0001 1903 15 Referat ZI - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@bifd.bayern.de BIC BYLADEMM

PFLEGE 7

Der Brunnen gehört zu einer Gartenanlage, die im Jahr 1910 als Erweiterung einer dort 1897-98 für Oskar von Petri errichteten Villa entstanden war. Die Gestaltung des Gartens lag in den Händen des Nürnberger Architekturbüros Jakober & Mathys, der Brunnen selber ist das Werk des ebenfalls in Nürnberg beheimateten Bildhauers und Künstlers Philipp Kittler (Archivrecherchen im Stadtarchiv Nürnberg durch Sebastian Gulden). Die Villa wurde im Jahr 1958 abgebrochen und durch den Neubau eines mehrgeschossigen Wohnhausblocks ersetzt. Von der damit einhergehenden Neugestaltung des Gartens blieb der Brunnen unberührt.

c. Baubeschreibung Die mehrteilige Brunnenanlage wird von einer hohen, halbrunden Bühnenwand aus -Natursteinquadern umfasst. Deren flache Abschlussplatten enden zur Mittelachse hin als erhöhte Voluten, die von einem Feston zusammengehalten werden. Darüber sitzen, als Bekrönung der Schauwand, zwei kleine Kinder, die mit einem Fisch spielen; das Maul dieses Fisches dient zugleich als Wasserspeier. Der Wasserstrahl wird von einem kleinen, konvexen Becken aufgefangen, aus dem das Wasser aus zahlreichen Röhren in ein darunterliegendes, deutlich größeres und wiederum konvexes zweites Becken weiterfließt. Die Mittelachse und das obere Becken sind mit fein reliefierten Wasserstropfen überzogen. An die Schmalseiten der Brunnenwand schließen an jeder Seite je eine Steinbank an, die ihrerseits von je einem steinernen Rechteckpfeiler optisch mit der Wand zusammengehalten wird.

  1. Begründung der Denkmaleigenschaft

Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

a. Denkmalfähigkeit Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.

b. Denkmalbedeutung Folgende Bedeutung gem. Art. 1 Abs. 1 BayDSchG wurde erkannt:

Geschichtliche Bedeutung Der 0.8. Brunnen gehörte ehemals zur Villa des Bauingenieurs Oskar Wilhelm Petri, der, nach Anstellungen als Regierungsbaumeiter in Köln, Dortmund und Magdeburg, im Jahr 1894 in die Direktion der Nürnberger Continentale Geseilschaft für elektrische Unternehmungen und 1902 schließlich in den Vorstand der Siemens- Schuckert-Werke berufen worden war. Petris Erhebung in den Adelsstand durch den Prinzregenten Luitpold im Jahr 1910 fiel zusammen mit der Ausführung der Gartenanlage in dessen Nürnberger Villa und damit auch mit der Aufstellung des 0.g. Brunnens. Als letzter baulicher Zeuge für die großbürgerliche Gartengestaltung eines namhaften Nürnberger Industriellen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg kommt dem Brunnen eine stadtgeschichtliche und architekturhistorische Bedeutung zu.

PFLEGE h A

Künstlerische Bedeutung Der 1861 in der Stadt Schwabach geborene und seit 1891 als selbständiger Bildhauer und Kunsthandwerker in Nürnberg tätige Philipp Kistler zählte „ab 1900 [...] zu den führenden Bildhauern der Stadt“ (Diefenbacher, Michael - Rudolf Endres {Hg.), Stadtlexikon Nürnberg, Nürnberg 22000, $. 541). Die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler verzeichnet insgesamt 16 aus Stein oder Bronze hergestellte Werke aus seiner Hand, darunter als Aufträge der öffentlichen Hand in Nürnberg mehrere Brunnen sowie Beteiligungen an den Figurenprogrammen des Opernhauses, des Justizgebäudes, der Frauen- und Kinderklinik sowie - als eines seiner Hauptwerke — die beiden Raubtierbändiger am Haupteingang des Tiergartens; außerhalb Nürnberss ist insbesondere das 1911 nach Kittlers Entwurf errichtete Denkmal für König Ludwig Il. in Bamberg zu nennen. Aufgrund seiner herausragenden Stellung unter den Nürnberger Künstlern wurde nach ihm eine Straße in Nürnberg benannt.

Der im Jahr 1910 ausgeführte o.g. Brunnen ist sowohl in seiner Gesamtanlage aus konkav und konvex geschwungenen Großformen als auch im bildhauerischen Detail wie etwa der lebhaften Figurengruppe der mit einem Fisch spielenden Kleinkinder oder auch den stilisierten Wassertropfen an Brunnenwand und -becken - ein überzeugendes Beispiel für die naturalistisch-jugendstilige und mit höchster kunsthandwerklicher Qualität einhergehende Kunstauffassung der damaligen Zeit. Zeitlich am Höhepunkt der reichen Schaffensperiode Kittlers stehend, ist der Brunnen darüber hinaus ein wichtiger Beitrag zum Verständnis dessen Gesamtwerks. Der Brunnen hat deshalb auch eine künstlerische Bedeutung.

c. Denkmalwürdigkeit Aufgrund seiner besonderen geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung liegt die Erhaltung des Brunnens im Interesse der Allgemeinheit.

  1. Verfahrenserläuterung

Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde. Sie bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (z. B, Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmaleigenschaft berührt wird.

Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

PFLEGE b dA

  1. Frist zur Herstellung des Benehmens nach Art. 2 DSchG

Wir bitten Sie, uns ihre Äußerungen bis zum

  1. Februar 2023

mitzuteilen. Sofern uns mit Ablauf der Frist keine Rückmeldungen vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte generell die besondere Bedeutung jedes einzelnen Bau- und Bodendenkmals in Bayern hervorheben, wird doch das Gesicht des Landes, seiner Dörfer und Städte entscheidend durch den Reichtum und die Vielfalt seiner Denkmäler geprägt. Jedes einzelne Baudenkmal ist ein Kulturgut unseres Landes.

Einen Abdruck dieses Schreibens erhalten die Eigentümer und die Stadtheimatpflegerin.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl Gattinger Wiss. Angestellter

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