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BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE : Hofgraben 4 - 80539 München Stadt Nürnberg Untere Denkmalschutzbehörde Nikolaus Bencker Bauhof 5 90402 Nürnberg
IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM V-Z-2022-304-1_501 02.08.2022
Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Gostenhof, Obere Kanalstraße 25 (Inv.Nr.: D-5-64-000-4863) Nachtrag in die Denkmalliste
Sehr geehrter Herr Bencker,
bei dem o. g. ehemaligen Fabrikgebäude handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG; es ist daher in die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler nachzutragen:
D-5-64-000-4863 Ehem. Fabrikgebäude, 1934-42 jüdische Gemeindeschule, dreigeschossiger, traufständiger Ziegelsteinbau mit asymmetrischen Satteldach, flachem Mittelrisalit mit Zwerchhaus und Segmentgiebel sowie Lisenen- und Gesimsgliederung, rückseitig zwei Seitenflügel mit Pultdächern und Fachwerk-Kniestock, 1914, Umbau zum Schulhaus durch Albert Stamm, 1934.
Die Lage des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).
- Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung
BAYERISCHES LANDESAMT a. Anlass FÜR DENKMALPFLEGE Das o.g. ehemalige Fabrikgebäude und spätere jüdische Schulhaus wurde auf Dienststelle München: Anregung der Stadt Nürnberg auf mögliche Denkmaleigenschaft geprüft. Der Hofgraben 4 Ortstermin fand am 26. April 2022 statt; anwesend waren Frau Nucci als Vertreterin 80539 München Postfach 10 02 03 der Eigentümer, Frau Reisch-Bolduan und Herr Bencker von der Stadt Nürnberg, 80076 München Frau Dr. Maue& als Stadtheimatpflegerin und Herr Dr. Gattinger vom BLfD. Das Tel.:089 2114-0 Gebäude konnte vollständig besichtigt werden. Fax: 089 2114-300
www.blfd.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE75 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z | - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@blfd.bayern.de BIC BYLADEMM
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b. Baugeschichte Das o.g. Anwesen wurde im Jahr 1914 als deutlich von der Straße zurückversetztes Fabrikgebäude für die auf die Herstellung von Spielzeugwaren spezialisierte Firma Kienberger & Co. errichtet (Bauakten der Stadt Nürnberg); Mitbegründer dieser Firma war Georg Levy, der jedoch bereits 1917 wieder ausstieg und zwei Jahre später eine eigene Spiel- und Metallwarenfabrik gründete (vgl. Art. Levy, Georg, in: Lexikon der deutschen Blechspielzeug-Industrie, Jülich 2014). Levy muss in diesem Zusammenhang das Areal Obere Kanalstraße 25 übernommen haben, denn im Jahr 1922 reichte er ein Baugesuch für ein „Fabrikgebäude und Geschäftshaus als Vordergebäude“ ein, das jedoch nicht zur Ausführung kam (Bauakten Stadt Nürnberg). Im Jahr 1934 emigrierte die Familie Levy nach England und ließ die Spielwarenfirma auflösen. Das Fabrikgebäude blieb im Eigentum Levys und wurde noch im selben Jahr durch die Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg angemietet und „für die Zwecke eines Schulhauses“ umgebaut; die Eingabepläne hierzu unterzeichnete der Nürnberger Architekt Albert Stamm; hierbei wurden nach dem Zweiten Weltkrieg wieder entfernte Trennwände eingezogen, um zusätzliche Klassenräume zu erhalten (Bauakten Stadt Nürnberg). Die jüdische Schule wurde 1942 aufgelöst. In der Zwischenzeit hatte Georg Levy - im Jahr 1939 unter Druck der NSDAP - das Fabrikareal an den Nürnberger Metallwarenfabrikanten und Werkzeugbauer Karl Mahr verkaufen lassen, der zu dieser Zeit auf der unmittelbar angrenzenden Parzelle Imhoffstraße 24 produzierte. Ende 1949 sprach die Wiedergutmachungskammer das Anwesen erneut Georg Levy zu. Levy und Mahr kamen offensichtlich zu einer gütlichen Einigung, denn die Firma Mahr produzierte hier weiter bis zum Jahr 1995. Nach Stilllegung der Firma Mahr zog im Erdgeschoss eine Gaststätte ein, für deren Betrieb in jüngerer Zeit ein hofseitiger reversibler Terrassenanbau erstellt wurde. Die Obergeschosse werden derzeit als Verkaufsflächen sowie als Künstlerateliers genutzt.
c. Baubeschreibung Das ehemalige Fabrikgebäude und spätere Schulhaus ist ein dreigeschossiger, an der Straßenfassade verputzter Ziegelsteinbau mit asymmetrischen Satteldach und Kniestock; er steht, traufseitig den Hof zur Straße hin abschließend, auf einem hohen, durchfensterten Sockelgeschoss. An der neun Fensterachsen breiten Hauptfassade springt ein dreiachsiger, flacher Mittelrisalit vor, der von einem Zwerchhaus mit Segmentbogengiebel abgeschlossen wird. Links und rechts des Zwerchhauses befindet sich eine breite Pultdachgaube. Als Gliederungselemente dienen flache Lisenen und ein kräftiges Traufgesims; die äußere linke Achse wird zusätzlich durch querrechteckige Blendfelder akzentuiert. Rechts der Schaufassade springt ein viergeschossiger, rechteckiger Treppenhausanbau vor, mit Pultdach, Traufgesims und flachen, hochrechteckigen Blendfeldern. Der rückwärtige, schmale Hof wird von zwei kurzen, asymmetrisch angeordneten Seitenflügeln mit Pultdächern eingefasst; der nördliche Flügel ist fünfgeschossig, über dem viergeschossigen Südflügel und dem Hauptbau verläuft ein Fachwerk-Kniestock. An der Dach-Schnittstelle des Hauptgebäudes mit dem nördlichen Rückflügel ragt ein aus Ziegelsteinen aufgemauerter Kaminaufsatz mit Gesimsgliederung und Pyramidendach auf.
Das Gebäude hat, jeweils an der äußeren Achse gelegen, zwei Zugänge und zwei Treppenhäuer mit jeweils zweiläufiger Podesttreppe. Die Treppen haben Betonstufen und Stabgeländer aus Metall. In jedem Stockwerk befindet sich je ein
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großer, zweischiffiger Werk- und Arbeitsraum mit rechteckigen Stützpfeilern, deren obere Abschlüsse als schlichte Kapitelle gestaltet sind. Im nördlichen Rückflügel befanden und befinden sich bis heute die WCs. Das Dachtragwerk und der Keller sind bauzeitlich.
Zur historischen Ausstattung der Bauzeit 1914 gehören neben den beiden Treppenhäusern Holzbretterböden in den ehemaligen Arbeitsräumen, einzelne Metalltüren in den Rückflügeln sowie ein beträchtlicher Teil der historischen Holzsprossenfenster.
- Begründung der Denkmaleigenschaft
Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
a. Denkmalfähigkeit Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.
b. Denkmalbedeutung Folgende Bedeutung gem. Art. 1 Abs. 1 BayDSchG wurde erkannt:
Geschichtliche Bedeutung Der vor den Toren der Nürnberger Altstadt gelegene Stadtteil Gostenhof erlebte im Zuge der allgemeinen Industrialisierung in Bayern, vor allem aber auch begünstigt durch seine Lage in unmittelbarer Nähe zur Eisenbahn seit der Mitte des 19. Jahrhunderts einen rasanten wirtschaftlichen Aufschwung, der auch zu einem erheblichen Bevölkerungszuwachs führte. Das 1914 errichtete o.g. stattliche Fabrikgebäude gehört zu den letzten der vielen in jenen Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg entstandenen Fabriken in Gostenhof — dass es zudem der Herstellung von Metallspielzeugwaren, einem für die Stadt Nürnberg besonders charakteristischen und einträglichen Industriezweig, diente, verleiht dem Anwesen eine besondere stadtspezifisch-wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung.
Das 1914 errichtete Fabrikgebäude ist in seinem historischen äußeren wie auch inneren Erscheinungsbild bis heute nahezu unverändert erhalten. In seiner anspruchsvollen Fassadengestaltung - hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang u.a. auf den barockisierend-elegant gestalteten Zwerchhausgiebel - zeigt es anschaulich die Architekturauffassung der Jahre vor dem Ersten Weltkrieg und ist damit ein selten gewordenes Beispiel für den Fabrikbau in jener Zeit in Bayern. Die ehemalige Spielzeugwarenfabrik ist deshalb auch von architekturhistorischer Bedeutung.
Darüber hinaus hat das Gebäude, als jüdische Gemeindeschule während der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, eine außergewöhnliche zeitgeschichtliche Bedeutung. Obwohl es seit jeher das erklärte Ziel der Nationalsozialisten war, ein „Judenfreies“ Deutschland zu schaffen, und obwohl auch das Reichsministerium für
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Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung schon frühzeitig Pläne für die Trennung jüdischer und nichtjüdischer Kinder an deutschen Schulen vorlegte, beließ es die Reichsführung zunächst — vermutlich aus Sorge um ihr außenpolitisches Ansehen in der Welt - bei der gemeinsamen Beschulung. Die Stadt Nürnberg dagegen hatte bereits im Jahr 1933 begonnen, jüdische Schülerinnen und Schüler aus ihren angestammten Klassen auszuschließen. Die jüdische Gemeinde in der Stadt kam daraufhin zu dem Schluss, dass es besser sei, eine eigene Gemeinde-Volksschule zu gründen. Für die Einrichtung einer solchen Schule wählte man das zu dieser Zeit brachliegende Areal der ehemaligen Spielzeugfabrik in der Oberen Kanalstraße 25.
Das neue Schulgebäude wurde am 13. September 1934 eröffnet und enthielt eine Volksschule mit sowohl orthodoxen als auch liberalen Zweig, eine Mittelschule, eine Berufsschule mit Lehrwerkstätten sowie Räume für die Erwachsenenbildung und die Auswanderungsvorbereitung. Im Schuljahr 1936/37 besuchten über 500 Schülerinnen und Schüler verteilt auf elf Klassen den Unterricht. Die hohe Zahl erklärt sich vor allem daraus, dass schon ab dem Jahr 1935 alle jüdischen Kinder in Nürnberg zum Besuch der jüdischen Gemeindeschule verpflichtet worden waren (die reichsweite gesetzliche Grundlage hierfür kam erst im November 1938 mit einem Runderlass des Reichserziehungsministers, der es sämtlichen jüdischen Kindern im Reich untersagte, weiterhin öffentliche deutsche Schulen zu besuchen).
1942 schließlich erhielt die Reichsvertretung der Juden in Deutschland die Anweisung, zum 1. Juli alle jüdischen Schulen im Land zu schließen. Die jüdischen Kinder waren von diesem Tag an de facto und de jure von jeglicher Unterrichtsmöglichkeit ausgeschlossen. Auch die jüdische Schule in der Oberen Kanalstraße 25, in der seit der Zerstörung der beiden Synagogen am Hans-Sachs- Platz sowie in der Essenweinstraße 1938 auch die Gottesdienste stattgefunden hatten, wurde an diesem Tag geschlossen (zur Geschichte der jüdischen Gemeindeschule in Nürnberg: Stadtarchiv Nürnberg (Hg.), Orte jüdischen Lebens und seiner Vernichtung in Nürnberg bis 1945, Neustadt an der Aisch 2015, Punkt 7; Schmidt, Alexander - Bernd Windsheimer, Geschichte der Juden in Nürnberg. Kurzführer, Nürnberg 2014, S. 50 f.; Borut, Yaakov, Jüdisches Leben in Franken während des Nationalsozialismus, in: Brenner, Michael - Daniela F. Eisenstein (Hg.), Die Juden in Franken, München 2012, S. 219-250, hier: S. 237 f.; Juden in Nürnberg. Geschichte der jüdischen Mitbürger vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Nürnberg 1993, 5. 52; Stadtarchiv Nürnberg, Schicksal jüdischer Mitbürger in Nürnberg 1933 — 1945, Nürnberg 1978, S. 13. Zur Geschichte jüdischer Gemeindeschulen allg. vgl.: Heinemann, Rebecca, Jüdisches Schulwesen in Bayern (1918/19-1945), publiziert am 13.05.2014, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikonbayerns.de/Lexikon/Jüdisches Schulwesen in Bayern (1918/19-1945) (25.05.2022); Röcher, Ruth, Die jüdische Schule im nationalsozialistischen Deutschland 1933-1942 (Sozialhistorische Untersuchungen zu Reformpädagogik und Erwachsenenbildung 4), Frankfurt am Main 1992; Walk, Joseph, Jüdische Schule und Erziehung im Dritten Reich, Frankfurt am Main 1991).
Das Anwesen Obere Kanalstraße 25, zwischen 1934 und 1942 Zentrum des jüdischen Lebens in Nürnberg, ist ein eindrucksvolles Denkmal für die verzweifelten Versuche der Nürnberger Bürger jüdischen Glaubens, bis zuletzt den ihnen zustehenden Platz in ihrer Heimatstadt zu behaupten. Als weitgehend authentisch erhaltener baulicher Zeitzeuge ist das ehemalige Fabrikgebäude in seiner zeitweiligen Funktion als
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jüdisches Gemeindeschulhaus gleichzeitig ein sensibler Erinnerungsort an die Gewaltverbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und damit gerade in der heutigen Zeit von einer ganz erheblichen gesellschaftsgeschichtlichen Bedeutung.
Das Anwesen hat eine hohe stadt- und architekturhistorische sowie eine sehr hohe zeitgeschichtliche Bedeutung.
c. Denkmalwürdigkeit Aufgrund seiner besonderen geschichtlichen Bedeutung liegt die Erhaltung des Fabrikgebäudes im Interesse der Allgemeinheit.
- Verfahrenserläuterung
Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde. Sie bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.
Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (z. B. Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmaleigenschaft berührt wird.
Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.
- Frist zur Herstellung des Benehmens nach Art. 2 BayDSchG
Wir bitten Sie, uns ihre Äußerungen bis zum
- November 2022
mitzuteilen. Sofern uns mit Ablauf der Frist keine Rückmeldungen vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte generell die besondere Bedeutung jedes einzelnen Bau- und Bodendenkmals in Bayern hervorheben, wird doch das Gesicht des Landes, seiner Dörfer und Städte entscheidend durch den Reichtum und die Vielfalt seiner Denkmäler geprägt. Jedes einzelne Baudenkmal ist ein Kulturgut unseres Landes.
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Einen Abdruck dieses Schreibens erhalten die Eigentümer und die Stadtheimatpflegerin.
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Dr. Karl Gattinger Wiss. Angestellter