Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (19.10.2023)

Listentext Neutorstraße 12 -14

Anlage · 19.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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BAYERISCHES LANDESAMFTÜR DENKMALPFLEGE - Hofgraben 4: 80539 München T 1 Stadt Nürnberg 7 Untere Denkmalschutzbehörde i i | Nikolaus Bencker Bauhof 5 90402 Nürnberg

IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM v-2-2023-38-1_501 07.02.2023

Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG} Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Neutorstraße 12,14 {Inv.Nr.: D-5-64-000-4190) Nachtrag in die Denkmalliste

Sehr geehrter Herr Bencker,

bei dem o. g. Wohnhaus mit Laden handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG; es ist daher in die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler nachzutragen:

D-5-64-000-4190 Wohnhaus mit Laden, viergeschossiger Satteldacheckbau mit Sandsteinerdgeschoss und verputzten Obergeschossen, nördlich angebaut dreigeschossiger Querbau mit Satteldach, bez. Adolf Kochherr, 1949/50; an der Südfassade barockes Holzchörlein, 1979 hierher versetzt; zugehörig mittelalterlicher Gewölbekeller.

Die Lage des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).

  1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

a. Anlass BAYERISCHES LANDESAMT Das o.g. Wohnhaus mit Laden wurde auf Anregung der Stadt Nürnberg auf mögliche FÜR DENKMALPFLEGE Denkmaleigenschaft geprüft. Der Ortstermin fand am 22. November 2022 statt; Dienststelle München: anwesend waren, neben dem Eigentümer, Frau Stern und Herr Bencker von der Hofgraben 4 Stadt Nürnberg, Frau Dr. Maue als Stadtheimatpflegerin und Herr Dr. Gattinger vom 80539 München Postfach 10.02.03 BLfD. Das Gebäude konnte vollständig besichtigt werden. 80076 München Tel.:089 2114-0 Fax: 089 2114-300 wwnw.biid,bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE7S 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z | - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@blfd.bayern.de BIC BYLADEMM

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b. Baugeschichte Die Uraufnahme aus dem Jahr 1811 zeigt für die Bebauung des Eckbereichs Neutorstraße/Neutormauer zwei Eigentümer. Das südliche Gebäude entlang der Neutorstraße, Neutorstraße 12, erhielt angeblich im Jahr 1499 die Ratserlaubnis, hier eine Bäckerei einzurichten. Eine solche wurde in dem Haus bis Ende des Jahres 2018 betrieben. Das Doppelanwesen wurde im Luftkrieg über Nürnberg gemäß Gesamt-Schadenplan der Altstadt Nürnberg „total beschädigt“, lediglich die Außenmauern zum nördlichen Nachbarhaus Nr. 16 sowie zum östlich gelegenen Hofraum blieben bis auf Höhe des Erdgeschosses stehen. Der im Jahr 1949 für einen Hans Leidenberger begonnene und nach Plänen des in Nürnberg ansässigen Ingenieur- und Architektur-Büros Adolf Kochherr ausgeführte Wiederaufbau war 1950 beendet. Mit Ausnahme der Anbringung eines barockzeitlichen Chörleins an der straßenseitigen Südfassade im Jahr 1979 kam es zu keinen nennenswerten baulichen Veränderungen.

ce. Baubeschreibung Das zweiflügelige Wohnhaus mit Laden im Erdgeschoss besteht aus einem viergeschossigen Hauptgebäude entlang der Neutorgasse (Hausnummer 12} und einem rechtwinklig angebauten dreigeschossigen Seitenflügel entlang der Neutormauer (Hausnummer 14). Beide Flügel stehen mit ihren Satteldächern jeweils traufseitig zur Straße und sind mit einem dezenten Streifenputz versehen. Das Erdgeschoss des Hauptbaus ist als freisichtige Sandsteinfsssade unverputzt belassen. Die durchgängig hochrechteckigen Fenster sind, von schlichten Bändern eingefasst, streng regelmäßig gesetzt. Profilierte Traufgesimse schließen die Fassaden nach oben hin ab. In der südlichen Hauptfassade sitzen drei große Stichbogenöffnungen, die als Schaufenster bzw. - die mittlere - als Ladeneingang dienen, die äußere rechte Achse, ebenfalls ein Stichbogen und profiliert, nimmt die Hofdurchfahrt auf; das zweiflügelige, aufgedoppelte Hoftor aus Holz stammt aus der Bauzeit. Auch das EG des Seitenflügels wird durch afs Stichbögen schließende, große Fenster mit Sandsteinrahmungen - hier zusätzlich mit kräftigen Sohlbänken — akzentuiert. Beiden Flügeln sitzen kleine, stehende Fachwerkgauben mit Satteldächern und Dreiecksgiebeln auf. Der Hauseingang, stichbogig und mit profiliertem Steingewände, liegt in der äußeren Achse des Seitenflügels. Ein kräftiger Scheitelstein enthält die Initialen des Bauherrn; die bauzeitliche Haustüre ist rautenförmig aufgedoppelt und zeigt die Jahreszahl der Fertigstellung (1950). Eine aufgeputzte Inschrift am Hauseck auf Höhe des ersten Obergeschosses konkretisiert die Baugeschichte: „Wiederaufbau 1949/50 Arch.Kochherr“. Das im Jahr 1979 an der Südfassade angebrachte barocke Holzchörlein mit Pilaster- und Gesimsgliederung sowie reichem Schnitzwerk wird durch einen flachen Segmentgiebel abgeschlossen.

Die Binnengliederung im Inneren hat sich weitestgehend erhalten. tm Erdgeschoss liegt der — betriebsbedingt in seiner bauzeitlichen Aufteilung aufgelöste - Laden im Hauptbau sowie die Räume der ehemaligen Backstube im Seitenflügel. In den Obergeschossen befinden sich je drei Wohnungen pro Etage unterschiedlichen Zuschnitts. Das Dachgeschoss des Hauptbaus enthält eine weitere, bereits bauzeitlich ausgebaute Wohnung. Das halbgewendelte Treppenhaus mit Holzstufen hat ein ornamental behandeltes Stabgeländer, der Handlauf im EG beginnt mit geradezu barockisierendem Schwung. Zur reichlich überlieferten bauzeitlichen Ausstattung gehören der gesamte Fensterbestand (zweiflügelige, sprossierte Holzfenster) samt den hölzernen Fensterbrettern und bauzeitlichen Rollo-Kästen,

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die Wohnungstüren mit Durchfensterung und profilierten Rahmungen (zum Teil halbrund abgeschlossen), die zweifeldrigen Zimmertüren mit profilierten Türstöcken und die Holzdielenböden. Das Dachtragwerk ist jenes von 1949/50, der tonnengewölbte Keller gehört noch zum mittelalterlichen Vorgängerbau.

  1. Begründung der Denkmaleigenschaft

Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

a. Denkmalfähigkeit Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.

b. Denkmalbedeutung Folgende Bedeutung gem. Art. 1 Abs. 1 BayDSchG wurde erkannt:

Geschichtliche Bedeutung Das 1949/50 errichtete Wohnhaus mit Laden und ehemaliger Bäckerei gehört zu den ganz frühen Neubauten, die in der Nürnberger Altstadt nach dem Kriegsende 1945 fertiggestellt wurden. {Als der früheste Wiederaufbau in der Altstadt gilt das bereits als Einzelbaudenkmal erkannte Wohn- und Geschäftshaus Kaiserstraße 38 aus dem Jahr 1949). Durch seine nach wie vor ablesbare Nutzung als ehemalige Bäckerei im Erdgeschoss sowie als den vorgegebenen Raum intensiv ausnutzendes Wohnhaus für insgesamt 10 Parteien ist es ein überzeugendes Beispiel für Neubauten innerhalb der Nürnberger Altstadt in der Frühphase des Wiederaufbaus. Das Haus hat deshalb eine stadt- und sozialgeschichtliche Bedeutung.

Das Wohnhaus greift in seiner Kubatur, in seinen Dachformen und in der Materialität seines Erdgeschosses, aber auch in der rundbogigen Gestaltung seiner EG-Fenster sowie in der ausgewogenen Maßstäblichkeit der Fenstersetzungen in den Obergeschossen das Erscheinungsbild der historischen Altstadt allgemein, aber auch des Vorgängerbaus auf; auch dieser war ein viergeschossiger Traufseitbau mit Satteldach und regelmäßiger Fenstersetzung (vgl. Kupferstich „Platz vor dem Neutor“ des J. A. Delsenbach aus dem frühen 18. Jh., in: Stadtlexikon Nürnberg, Nürnberg 22000, S. 742). Damit ist das Haus ein bauliches Zeugnis für den Nürnberger Wiederaufbauwillen, in bewusstem Bezug auf die geschichtliche Bedeutung der ehemaligen Reichsstadt die Altstadt zumindest in ihrer Grundstruktur nach historischem Vorbild wiederherzustellen. Das Gebäude ist deshalb auch von architekturgeschichtlicher Bedeutung.

c. Denkmalwürdigkeit Aufgrund seiner besonderen geschichtlichen Bedeutung liegt die Erhaltung des Anwesens im Interesse der Allgemeinheit.

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  1. Verfahrenserläuterung

Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde. Sie bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (z. B. Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmaleigenschaft berührt wird.

Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

  1. Frist zur Herstellung des Benehmens nach Art. 2 DSch6

Wir bitten Sie, uns ihre Äußerungen bis zum

  1. Mai 2023

mitzuteilen. Sofern uns mit Ablauf der Frist keine Rückmeldungen vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte generell die besondere Bedeutung jedes einzelnen Bau- und Bodendenkmals in Bayern hervorheben, wird doch das Gesicht des Landes, seiner Dörfer und Städte entscheidend durch den Reichtum und die Vielfalt seiner Denkmäler geprägt. Jedes einzelne Baudenkmal ist ein Kulturgut unseres Landes.

Einen Abdruck dieses Schreibens erhalten die Eigentümer und die Stadtheimatpflegerin.

Mit freundlichen Grüßen Bl Ah. Dr. Karl Gattinger Wiss. Angestellter

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