Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (19.10.2023)

Listentext Neue Hegelstr 17-Schule

Anlage · 19.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

PFLEGE v

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE - Hofgraben 4 : 80539 München IRBBRRG Stadt Nürnberg I Untere Denkmalschutzbehörde Nikolaus Bencker Bauhof 5 90402 Nürnberg

IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM V-2-2022-541-1_501 08.11.2022

Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Maxfeld, Neue Hegelstraße 17 (Inv.Nr.: D-5-64-000-4865) Nachtrag in die Denkmalliste

Sehr geehrter Herr Bencker,

bei dem o. g. Schulkomplex handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG; er ist daher in die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler nachzutragen:

D-5-64-000-4865 Grundschule, mehrteiliger Schulkomplex: Hauptbau, dreigeschossiger Massivbau mit flachem Frackdach und verglaster Treppenhalle; Pavillonbauten, acht paarweise angeordnete, eingeschossige Massivbauten mit flachen Frackdächern, verbunden durch offenen Erschließungsgang mit Flachdach; zwei Turnhallen, eingeschossige Sichtziegelsteinbauten mit flachen Satteldächern und Lisenengliederung; Hort, eingeschossiger Sichtziegelsteinbau mit flachem Frackdach und Eingangsrisalit; Städtisches Hochbauamt, Max Timme und Kleiber, 1959-62.

Die Lage des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).

BAYERISCHES LANDESAMT 1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung FÜR DENKMALPFLEGE

Dienststelle München: a. Anlass Hofgraben 4 Das BLfD hat o.g. Friedrich-Hegel-Grundschule auf Anregung der Stadt hinsichtlich 80539 München Postfach 10 02 03 Denkmaleigenschaft geprüft. Der Ortstermin fand am 10. Mai 2022 statt; anwesend 80076 München waren, neben dem Hausmeister der Schule, Herr Metzger, Frau Reisch-Bolduan und Tel.:089 2114-0 Herr Bencker von der Stadt Nürnberg, Frau Dr. Maue& als Stadtheimatpflegerin und Fax: 089 2114-300

www.blfd.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE75 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z | - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@blfd.bayern.de BIC BYLADEMM

PFLEGE T3

Herr Dr. Gattinger vom BLfD. Die Schulgebäude konnten vollständig besichtigt werden.

b. Baugeschichte Der o.g. Schulkomplex wurde in den Jahren 1960-62 als städtische Volksschule errichtet. Die 1959 eingereichten Baupläne des städtischen Hochbauamts sind mit den Namen Timme und kleiber unterzeichnet. Mit Ausnahme des Abbruchs des Schulschwimmbads zugunsten eines 2016-19 ausgeführten Neubaus eines Kinderhorts kam es zu keinen nennenswerten baulichen Veränderungen.

c. Baubeschreibung Der aus verschiedenen Einzelbauten bestehende Schulkomplex gruppiert sich um einen weiten Schulhof. Die gesamte Nordseite nimmt, mit knapp 90 Metern Länge, der Hauptbau ein. Der dreigeschossige Massivbau mit flachem Frackdach besteht aus drei Bauteilen: Im östlichen, kleineren Teil befinden sich Verwaltungs- und Fachräume sowie im Erdgeschoss die Hausmeisterwohnung, im westlichen Teil je fünf Klassenzimmer plus ein Lehrerzimmer pro Stockwerk; zwischen den beiden Bereichen vermittelt eine große Treppenhalle.

Die Fassade des östlichen Bauteils ist im Erdgeschoss umlaufend verfliest, die Obergeschosse sind in freisichtiger Ziegelsteinbauweise ausgeführt. Die Fachsäle Werkraum und Musiksaal haben große, zweiteilige Holzschwenkfenster, diejenigen des bis zur Traufe reichenden Musiksaals im zweiten OG haben einen schrägen Abschluss. An der zum Pausenhof bzw. zum Hauptzugang des Schulgeländes ausgerichteten Südfassade ist, hart unterhalb der Traufe, eine ziffernfreie, runde Zeigeruhr angebracht. Ein weiteres Detail aus der Bauzeit sind die erhaltenen Holzrollos der Hausmeisterwohnung.

Westlich schließt die Treppenhalle an. Deren südliche, zum Schulhof weisende Fassade ist eine durch kräftige Betonstreben geometrisierend gestaltete Glaswand mit farbig gefassten Scheiben. Das EG ist als durchgängige Glasfront ausgeführt, zwei zweiflügeligen Glastüren - diese noch mit den bauzeitlichen Griffen - erlauben Zutritt und Ausgang. Die nördliche Fassade, aus der Bauflucht vorspringend, ist ebenfalls vollständig verglast, in Form eines Rechteckrasters jedoch deutlich weniger aufwendig gegliedert. Die frei im Raum stehende Haupttreppe besteht aus zwei ungleich langen Läufen, die sich, im spitzen Winkel, auf einem trapezförmigen Wendepodest treffen. In der Treppenhalle befinden sich weitere Runduhren, an einer Wand im I. OG ist, als Beitrag zu Kunst am Bau, ein Flacheisenrelief von Kurt Busch aus dem Eröffnungsjahr 1962 (Hochbauamt Nürnberg, Planungs- und Baureferat (Hg.), Kunst in der Stadt. Inventarisierung Kunst am Bau seit 1945. Teil 1: Schulen, Nürnberg 2017, S. 78) zu finden.

Der westliche Trakt mit den durchgängig nach Süden ausgerichteten Klassenzimmern - entlang der Nordseite verläuft der durch große Einscheibenfenster belichtete Flur - springt an der Schulhofseite mit der Grundlinie hinter das Treppenhaus zurück. Die Schulhoffassade zeigt eine Lisenen- und Gesimsgliederung, die Zwischenfelder sind gefliest. Kräftig hervortretende Ziegelsteinlisenen markieren die Abgrenzung der einzelnen Klassenzimmer. Angebaut am westlichen Ende der Nordseite steht ein kräftiger Seitenrisalit für ein

PFLEGE um

Nebentreppenhaus und die Sanitäranlagen. Auch hier hat sich der bauzeitliche Fensterbestand vollständig erhalten.

An der Ostseite des Schulhofs liegen acht paarweise angeordnete Pavillons. Die von Wiese und Bäumen umstandenen eingeschossigen Sichtziegelsteinbauten, jeweils mit flachem Frackdach und an den Giebelseiten versetzt aneinanderstoßend, bestehen aus je einem Klassenzimmer mit eigenem Garderobenvorraum und WC. Die Fassaden mit großen, zweiteiligen Rechteckfenstern aus Holz werden durch Lisenen gegliedert. Auch hier ist der gesamte Fenster- und Türenbestand noch aus der Bauzeit. Die Pavillons sin durch einen offenen Erschließungsgang mit Flachdach und runden Stützpfeilern aus Metall untereinander sowie mit dem Hauptbau verbunden.

An der Westseite des Schulhofs stehen, firstparallel mit gedrehten Grundrissen, zwei Turnhallen. Die beiden hohen eingeschossigen Sichtziegelsteinbauten haben flache Satteldächer. Die eine der beiden Traufseiten ist als Glaswand mit streng geometrisierender Scheibenflächenaufteilung ausgeführt, an der jeweils gegenüberliegenden Traufseite befindet sich, unter einem Fensterband, ein niedriger Anbau mit Umkleiden und Geräteraum. Die Glaswände werden nach außen hin durch sich nach unten verjüngende Lisenen gegliedert.

Im Süden des Schulhofs steht der wiederum als eingeschossiger Pavillon mit flachem Frackdach und ebenfalls in Sichtziegelsteinbauweise ausgeführte Hort. Der als kräftiger Risalit vorspringende Haupteingang liegt an der Schulhofseite. Auch hier sind Fenster- und Türenbestand aus der Bauzeit.

  1. Begründung der Denkmaleigenschaft

Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

a. Denkmalfähigkeit Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.

b. Denkmalbedeutung Folgende Bedeutung gem. Art. 1 Abs. 1 BayDSchG wurde erkannt:

Geschichtliche Bedeutung In den Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war es in den kriegszerstörten und gleichzeitig einem rapiden Bevölkerungszuwachs gegenüberstehenden Großstädten eine der drängendsten Bauaufgaben, „neue und moderne Schulkomplexe am Rand der historischen Zentren und in den neu entstehenden Siedlungsgebieten“ zu errichten; diese „spiegelten ihrerseits die damaligen, unter pädagogischen wie unter architektonisch-städtebaulichen Aspekten geführten Grundsatzdiskussionen um Reform und „Neugestaltung der Erziehungsarbeit“ wider“ (Hemmeter, Karlheinz u.a., Stadt Ingolstadt: Ensembles, Baudenkmäler,

PFLEGE \ g

archäologische Denkmäler (Denkmäler in Bayern I 1), München 2002, 5. 48). Der 1959-62 nach den damaligen modern-zeitgemäßen pädagogischen Vorgaben errichtete Neubau der Friedrich-Hegel-Grundschule für das als Maxfeld bezeichnete, insbesondere in der Nachkriegszeit kräftig prosperierende Stadtgebiet nordöstlich der Nürnberger Altstadt ist ein bis heute nahezu unverändert erhaltenes und damit höchst anschauliches Beispiel dieses großstädtischen Nachkriegsphänomenas. Die Schule hat eine stadtgeschichtliche Bedeutung.

Der trotz des Platzmangels in der Nachkriegszeit sehr weiträumig angelegte und durch das Pavillonsystem, dem großem Pausenhof und den eingestreuten Wiesen und Bäumen sehr offen wirkende Schulkomplex wendet sich bewusst ab von der zuweilen arg einschüchternden Monumentalität der Schulhausarchitektur des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Dass der mit unterzeichnende damalige Baudirektor der Stadt, Max Timme, in den 1930er Jahren die Bauleitung für die nationalsozialistischen Großbauten auf dem Zeppelinfeld innegehabt hatte und sich jetzt der neuen, ganz anders gearteten Nachkriegs-Idee eines demokratischen Bauens gegenüber offen zeigte, ist hierbei durchaus von gesellschafts- und mentalitätsgeschichtlichem Interesse.

Durch die Anordnung der Klassenzimmer nach Süden und durch die Verwendung großformatiger Fenster wurde der neuen Forderung nach möglichst viel und möglichst hellem Licht Rechnung getragen. Durch die souveräne Verwendung zeitgemäßer Architekturformen gerade auch im Detail - Ziegelsteinsichtigkeit nach skandinavischem Vorbild, flache Frackdächer, gestaltete Glaswände, offenes Treppenhaus mit freistehender Treppe, Kunst am Bau - zeigt sich die Friedrich- Hegel-Grundschule als konsequent durchgeführte Schulanlage auf der Höhe ihrer Zeit; dass sich darüber hinaus sowohl die funktionale (Fenster, Türen, Böden) als auch die künstlerische Ausstattung in ihrem bauzeitlichen Zustand vollständig erhalten haben, erhöht wesentlich den Zeugniswert dieses Komplexes für die moderne Architekturauffassung der späten 1950er Jahre gerade auch im öffentlichen Schulhausbau. Die von dem renommierten Architekturkritiker Christoph Hackelsberger bereits 1985 aufgestellte These vom „Schulbau der fünfziger Jahre [als] wohl eines der positivsten Felder der verspäteten Moderne“ in der deutschen Nachkriegsarchitektur (Hackelsberger, Christoph, Die aufgeschobene Moderne. Ein Versuch zur Einordnung der Architektur der Fünfziger Jahre, München-Berlin 1985, S. 91) findet in der Nürnberger Friedrich-Hegel-Schule ein überzeugendes Beispiel (eine Kurzwürdigung der Nürnberger Hegel-Schule in: Schmucker, Alfred Bruno, Schulbau in Bayern 1945-1975. Von der Zwergschule zum Schulzentrum, vom Pavillon zur Großstruktur, Frankfurt am Main 2012, S. 134 f.). Die Schule hat eine architekturhistorisch-künstlerische Bedeutung.

c. Denkmalwürdigkeit Aufgrund ihrer besonderen geschichtlichen Bedeutung liegt die Erhaltung der Grundschule im Interesse der Allgemeinheit.

  1. Verfahrenserläuterung

Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde. Sie bekommt so Gelegenheit, sachliche

PFLEGE h ei

Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (z. B. Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmaleigenschaft berührt wird.

Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

  1. Frist zur Herstellung des Benehmens nach Art. 2 DSchG

Wir bitten Sie, uns ihre Äußerungen bis zum

  1. Februar 2023

mitzuteilen. Sofern uns mit Ablauf der Frist keine Rückmeldungen vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte generell die besondere Bedeutung jedes einzelnen Bau- und Bodendenkmals in Bayern hervorheben, wird doch das Gesicht des Landes, seiner Dörfer und Städte entscheidend durch den Reichtum und die Vielfalt seiner Denkmäler geprägt. Jedes einzelne Baudenkmal ist ein Kulturgut unseres Landes.

Einen Abdruck dieses Schreibens erhält die Stadtheimatpflegerin.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl Gattinger Wiss. Angestellter

Download ↓