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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (19.10.2023)

Listentext Landgrabenstr 91-Bunker

Anlage · 19.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE : Hofgraben 4 - 80539 München ofo2l23 Stadt Nürnberg Tone Untere Denkmalschutzbehörde Mk > Nikolaus Bencker Jo 7 (2 Bauhof 5 EN} a ww 90402 Nürnberg MH { a

IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM v-Z-2022-360-1_S01 11.08.2022

Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Galgenhof, Landgrabenstraße 91 (Inv.Nr.: D-5-64-000-4864) Nachtrag in die Denkmalliste

Sehr geehrter Herr Bencker,

bei dem o. g. Hochbunker handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG; er ist daher in die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler nachzutragen:

D-5-64-000-4864 Hochbunker, sechsgeschossiger Stahlbetonbau mit Flachdach, Hochbauamt der Stadt Nürnberg, 1941-43.

Die Lage des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).

  1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

a. Anlass Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat auf Anregung der Stadt Nürnberg geprüft, ob der o.g. Hochbunker in der Landgrabenstraße 91 Denkmaleigenschaft aufweist. Der Ortstermin fand, zusammen mit Herrn Bencker BAYERISCHES LANDESAMT und Frau Reisch-Bolduan von der Stadt Nürnberg, Frau Dr. Maue als FÜR DENKMALPFLEGE Stadtheimatpflegerin, Herrn Feldmann als Eigentümer sowie Herrn Dr. Gattinger Dienststelle München: vom BLfD, am 10. Mai 2022 statt. Der Hochbunker konnte vollständig begangen Hofgraben 4 werden. 80539 München Postfach 10 02 03 80076 München

Tel.:089 2114-0 Fax: 089 2114-300

www.blfd.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE75 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z I - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@blfd.bayern.de BIC BYLADEMM

PFLEGE Be

b. Baugeschichte Der aus dem Zweiten Weltkrieg stammende Hochbunker im Nürnberger Ortsteil Steinbühl wurde in den Jahren 1941-43 als Schutzraum für rund 1.200 Menschen errichtet. Den Entwurf aus dem Jahr 1941 lieferte das Hochbauamt der Stadt Nürnberg. Im Januar 1943 war der Bunker soweit fertiggestellt, dass eine Belegung im Alarmfall möglich war. Bis Ende Dezember 1943 folgte der Einbau eines Tiefbrunnens; zur Installation einer für die unabhängige Wasserversorgung unverzichtbaren zugehörigen Tiefbrunnenpumpe war es jedoch aufgrund des zu diesem Zeitpunkt bereits eingetretenen akuten Arbeitskräftemangels nicht mehr gekommen. Im Luftkrieg über Nürnberg erfuhr der Hochbunker einen Bombenvolltreffer, der zu einer nur leichten Beschädigung der Bunkerdecke führte (einzelne Hinweise zur Baugeschichte des Hochbunkers in: Schramm, Georg Wolfgang, Der zivile Luftschutz in Nürnberg 1933 — 1945 (Schriftenreihe des Stadtarchivs Nürnberg 35), Nürnberg 1983, S. 380 f., S. 393, S. 399 und S. 453).

Mit Ausnahme der in den frühen 1980er Jahren angebrachten - reversiblen - Verkleidung des letzten Obergeschosses mit Faserzementplatten kam es zu keinen nennenswerten baulichen Veränderungen. Der Hochbunker steht derzeit größtenteils leer, nur wenige Flächen werden als Lagerraum genutzt.

c. Baubeschreibung Der an der Hauptstraße des Stadtteils Steinbühl an einer Straßenkreuzung errichtete Hochbunker ist ein sechsgeschossiger Stahlbetonbau mit zusätzlichem ausgebauten Kellergeschoss. Als Bedachung dient ein Flachdach aus 2 Meter starkem Stahlbeton. Er steht auf rechteckiger Grundlinie. An der West- bzw. an der Ostseite befindet sich je ein eingeschossiger, längsrechteckiger Zugangsbau mit Pultdach; auch diese Anbauten sind, inklusive der Giebelscheiben, aus Stahlbeton. Die Eingangstüren aus Stahl sowie die dahinter in den eigentlichen Bunker führenden Schleusentüren einflügelige, mit Hand zu betätigende Drucktüren - sind aus der Bauzeit.

Die historische Binnengliederung ist vollständig erhalten. In jedem Geschoss gibt es zwei große, von einer Zwischenwand abgetrennte Aufenthaltsräume für die Zuflucht Suchenden sowie je eine Toilettenanlage für Frauen und für Männer. Die einzelnen Ebenen werden von zwei entlang der nördlichen Innenwand paarweise angeordneten Treppenhäusern mit jeweils gegenläufiger Stahlbetontreppe mit Wendepodest erschlossen. An bauzeitlicher technischer Ausstattung haben sich u.a. Filteranlagen und Abluftventile erhalten. Als bemerkenswertes Detail ist auf die Anstriche der Raumecken, Flure, Treppenhäuser, Schleusen sowie Steckdosen und Schalter mit speziellen, lang nachleuchtenden Farben hinzuweisen (vgl. Bauzustandsbeschreibung Rückabwicklung der bundeseigenen Bunkeranlagen, Hochbauamt der Stadt Nürnberg).

  1. Begründung der Denkmaleigenschaft

Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

PFLEGE

a. Denkmalfähigkeit Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.

b. Denkmalbedeutung Folgende Bedeutung gem. Art. 1 Abs. 1 BayDSchG wurde erkannt:

Geschichtliche Bedeutung Der Bau von Hochbunkern in den von den Auswirkungen eines Luftkriegs besonders gefährdeten Großstädten im Deutschen Reich nahm seinen Anfang mit dem am 10. Oktober 1940 durch Adolf Hitler gezeichneten Erlass „Zur sofortigen Durchführung auf dem Gebiet des Luftschutzbauwesens“; Ausgangspunkt war die sich zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich abzeichnende Niederlage der deutschen Luftwaffe in der sog. Luftschlacht um England und die damit verbundene Angst vor unmittelbaren Gegenschlägen; am 26.08.1940 hatten erstmals britische Militärflugzeuge Berlin erreicht. Im Zuge dieses „Führerbauprogramms“ sollten auf Kosten des Deutschen Reichs in insgesamt 58 deutschen Städten bombensichere Bunker für die Zivilbevölkerung gebaut werden. In Nürnberg, das als Stadt der Reichsparteitage und Sitz zahlreicher kriegswichtiger Industriebetriebe als besonders anfälliges Ziel für Alliierte Luftangriffe galt, entstanden daraufhin in einer ersten Bauwelle ab November 1940 fünfzehn Hochbunker, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt waren. Die Verschärfung der alliierten Luftangriffe führte schließlich, am 19. Mai 1941, zum Beschluss einer zweiten Bauwelle, von deren insgesamt 16 projektierten Bunkeranlagen jedoch nur drei Hochbunker zur Ausführung kamen: Der Bunker für die städtische Frauen- und Kinderklinik (Einzelbaudenkmal), der Bunker für die Theresienklinik (1990 entkernt und aufgestockt) sowie der hier zu beurteilende Hochbunker an der Landgraben-/ Ecke Gugelstraße (zum baulichen Luftschutz in Nürnberg allgemein vgl. Schramm, Der zivile Luftschutz in Nürnberg, 1983, und ders., Bomben auf Nürnberg. Luftangriffe 1940 — 1945, München 1988, S. 21-23).

Das Denkmalschutzamt der Hansestadt Hamburg hat sich bereits im Jahr 2001 ausführlich mit dem Thema „Bunker und Denkmalschutz“ auseinandergesetzt und kam zu dem Ergebnis: „Als Sachzeugen der jüngeren deutschen, vom Zweiten Weltkrieg gezeichneten Geschichte haben sie [die Bunker] einen besonders hohen geschichtlichen Wert. Sie sind bauliche Zeugen des von Deutschland ausgegangenen Krieges, der Leid, Tod und Elend unbeschreiblichen Ausmaßes verursachte. Sie sind Ergebnisse einer besonderen, einer spezifischen, kriegsbedingten Bauaufgabe, sie konnten nur mit dem Krieg entstehen.“ (Schmal, Helga - Tobias Selke, Bunker - Luftschutz und Luftschutzbau in Hamburg (Themen-Reihe 7), Hamburg 2001, S. 119). Der Hochbunker Landgraben-/Ecke Gugelstraße gehört in diesem Zusammenhang zu den wenigen erhaltenen baulichen Dokumenten des unmittelbaren Kriegsgeschehens in Nürnberg und hat deshalb eine hohe stadtgeschichtliche Bedeutung.

Mit seinem äußeren Erscheinungsbild, das eine kompromisslose Wehrhaftigkeit zur Schau stellt, mit seiner inneren Struktur und Raumaufteilung, die alleine auf seine Schutzfunktion für die Stadtbevölkerung ausgerichtet sind, sowie in der bautechnischen Ausführung als reiner Stahlbetonbau ist der Hochbunker - als unverändert überliefertes Beispiel eines Zivilschutzbaus des Zweiten Weltkriegs — auch von architektur- und technikgeschichtliche Bedeutung.

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Der Hochbunker, ein quasi unzerstörbarer Bauzeuge seiner Zeit, ist daher ein besonders sprechendes Mahnmal für die menschenverachtende, dem realen Kriegsverlauf hohnsprechende nationalsozialistische Ideologie des „Durchhaltens um jeden Preis“. Dem Bunker kommt deshalb auch eine hohe zeit- und mentalitätsgeschichtliche Bedeutung zu.

c. Denkmalwürdigkeit Aufgrund seiner besonderen geschichtlichen Bedeutung liegt die Erhaltung des Hochbunkers im Interesse der Allgemeinheit.

  1. Verfahrenserläuterung

Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde. Sie bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (z. B. Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmaleigenschaft berührt wird.

Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

  1. Frist zur Herstellung des Benehmens nach Art. 2 DSchG

Wir bitten Sie, uns ihre Äußerungen bis zum

  1. November 2022

mitzuteilen. Sofern uns mit Ablauf der Frist keine Rückmeldungen vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte generell die besondere Bedeutung jedes einzelnen Bau- und Bodendenkmals in Bayern hervorheben, wird doch das Gesicht des Landes, seiner Dörfer und Städte entscheidend durch den Reichtum und die Vielfalt seiner Denkmäler geprägt. Jedes einzelne Baudenkmal ist ein Kulturgut unseres Landes.

PFLEGE te

Einen Abdruck dieses Schreibens erhalten die Eigentümer und die Stadtheimatpflege.

Mit freundlichen Grüßen

BNM GI/ GIL

Wiss. Angestellter

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