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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (19.10.2023)

Listentext Bucher Hauptstraße 62

Anlage · 19.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

PFLEGE Ei

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE - Hofgraben 4 : 80539 München Stadt Nürnberg Untere Denkmalschutzbehörde Nikolaus Bencker Bauhof 5 90402 Nürnberg

IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM V-Z-2022-15-1_S01 07.02.2022

Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Buch, Bucher Hauptstraße 62 (Inv.Nr.: D-5-64-000-4858) Nachtrag in die Denkmalliste

Sehr geehrter Herr Bencker,

bei dem o. g. Bauernhaus handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG; es ist daher in die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler nachzutragen:

D-5-64-000-4858 Wohnstallhaus, zweigeschossiger, giebelständiger Frackdachbau mit Eckpilastern und Gurtgesims, zum Teil Fachwerk, zum Teil Sandsteingquadermauerwerk, neu errichtet 1706/08, Umbauten 2. Hälfte 18. Jh. und bez. 1811.

Die Lage des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).

  1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

a. Anlass Auf Anregung der Stadt Nürnberg hat das BLfD geprüft, ob dem o.g. Bauernhaus Denkmaleigenschaft zukommt. Der Ortstermin fand am 09.11.2021 statt; BAYERISCHES LANDESAMT anwesend waren der Eigentümer, Herr Klier, Frau Reisch-Bolduan und Herr FÜR DENKMALPFLEGE Bencker von der Stadt Nürnberg, Frau Dr. Maue& als Stadtheimatpflegerin, Herr Dienststelle München: Taschner vom Verein der Nürnberger Bauernhausfreunde e.V. und Herr Dr. Hofgraben 4 Gattinger vom BLfD. Das Gebäude konnte vollständig besichtigt werden. 80539 München Postfach 1002 03 80076 München

Tel.:089 2114-0 Fax: 089 2114-300

www.blfd.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE75 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z | - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@bifd.bayern.de BIC BYLADEMM

PFLEGE T

b. Baugeschichte Das o.g. Anwesen wurde, an der Stelle einer bereits im Jahr 1581 nachweisbaren Hofstelle, in den Jahren 1706-08 als eingeschossiger Fachwerkbau neu errichtet; hierfür existiert ein Bauplan aus dem Jahr 1705. Seine Aufstockung erfuhr das Gebäude in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Vermutlich gleichzeitig wurden die straßenseitige Giebelseite und das Erdgeschoss der hofseitigen Traufseite versteinert. Eine Bauinschrift am Straßengiebel bezeichnet einen weiteren Umbau im Jahr 1811. Jüngere Baumaßnahmen sind, ebenfalls am Giebel, mit „19 IPH 62“ dokumentiert; hierbei kam es zu einer geringfügigen Schlichtung der Straßenfassade (Entfernung der auf einer Fotografie aus den 1930er Jahren noch zu sehenden Ornament-Elemente eines Ortgangbands mit Volute sowie einer Giebelbekrönung). In jüngerer Zeit durchgeführte Erneuerungsmaßnahmen im Inneren brachten u.a. den Einbau einer Treppe im rückwärtigen Bereich sowie einen weitgehenden Verlust der historischen Ausstattung.

c. Baubeschreibung Das giebelseitig zur Straße stehende Bauernhaus ist ein zweigeschossiger Frackdachbau. Die straßenseitige Fassade besteht aus unverputztem Sandsteinguadermauerwerk und wird durch ein kräftiges Gurtgesims sowie durch flache Eckpilaster mit würfelförmigen Kapitellen gegliedert. Die streng regelmäßig gesetzten Fenster haben profilierte Faschen und Sohlbänke. Die rückwärtige Fassade ist vollständig als Fachwerkkonstruktion ausgeführt und neu verputzt. Die östliche, nur eingeschossige Traufseite ist ebenfalls aus Fachwerk. Die westliche, zum Hof hin ausgerichtete Traufseite ist zweigeschossig; hier besteht das Erdgeschoss aus Sandsteinguadermauerwerk, während das Obergeschoss wiederum in Fachwerk ausgeführt ist.

Der Hauseingang sitzt in der Traufseite zum Hof. Dahinter öffnet sich die großzügige Tenne, von der aus rechterhand die einstige Hauptstube, mit jeweils zwei Fenstern zur Straßen- bzw. zur Hofseite, erschlossen wird. Die Küche liegt mittig im EG und ragt mit ihrem nordwestlichen Eckbereich in die Tenne, wodurch diese einen Lförmigen Zuschnitt erhält. Nördlich der Tenne liegen drei Zimmer, deren Lage bereits in einem Bestandsplan aus dem Jahr 1926 wiedergegeben ist. Die beiden Räume am Ostende der Tenne dienten ehemals als Magdkammer und Speise; in jüngerer Zeit kam es zu einer Zurücksetzung der Zwischenwand zwischen einstiger Speise und Tenne, doch ist hier anhand der Bodenfliesung und des Unterzugverlaufs die historische Gliederung ablesbar geblieben. Im rückwärtigen nordöstlichen Bereich wurde der dort gelegene einstige Gewölbekeller, 1926 als Geräteraum bezeichnet, vermutlich 1961 zu einem zweiten Treppenhaus umgestaltet. Im gesamten Erdgeschoss haben sich - sichtbar über der Tenne sowie der einstigen Hauptstube - die bauzeitlichen Bohlen-Balken-Decken und die beiden kräftigen Unterzüge erhalten. Von der Tenne aus führt eine halbgewendelte Holztreppe mit barockzeitlichem Brettbalustergeländer in das Obergeschoss. Inwieweit hier im Obergeschoss hinter den neuzeitlichen Einbauten noch die bauzeitliche Raumaufteilung verborgen liegt, kann derzeit nur vermutet werden. Erhalten haben sich historische Holzdielenböden. Das Dachtragwerk stammt im Wesentlichen aus dem frühen 18. Jahrhundert; hier haben sich, am Austritt der ins Dachgeschoss führenden Stiege, ein ebenfalls noch barockzeitliches Balustergeländer sowie, unabdinglich für jedes Bauernanwesen, eine Räucherkammer erhalten.

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PFLEGE

  1. Begründung der Denkmaleigenschaft

Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

a. Denkmalfähigkeit Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.

b. Denkmalbedeutung Folgende Bedeutung gem. Art. 1 Abs. 1 BayDSchG wurde erkannt:

Geschichtliche Bedeutung Durch das im Knoblauchsland nordwestlich von Nürnberg gelegene Dorf Buch zog ehemals die stark frequentierte Fernhandelsstraße von Leipzig nach Nürnberg. Getrennt durch den Wassergraben des Landgrabenbachs, war es in zwei Ortshälften getrennt. Das hier zu beurteilende Bauernhaus steht im südlichen Ortsteil und war ehemals das letzte Anwesen am südlichen Ausgang der Hauptstraße; für den von Nürnberg heraufziehenden Verkehr bedeutete es damit das erste Gebäude im Ort und markierte, von freien Feldern umgeben, den bereits von Weitem sichtbaren Beginn des für seine Gasthäuser bekannten Dorfes. Das am Anfang des 18. Jahrhunderts neu errichtete Bauernhaus dokumentiert bis heute anschaulich den Aufschwung des Dorfes nach dem Ende des Dreißigjährigen Kriegs, als die Zahl der Herdstätten von 48 auf 62 im Jahr 1724 (Rumpf, Max - Hans Behringer, Bauerndorf am Großstadtrand, Stuttgart/Berlin [1940], S. 142 f.). Seine baldige Aufstockung noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts sowie die gleichzeitige Auswechslung der Straßenfassade bestätigen diese Entwicklung. Die durchaus repräsentative Gestaltung der Sandsteinfassade mit barocken Zierelementen sowie der Einbau einer ebenfalls auf Repräsentation bedachten neuen Stiege mit barockem Balustergeländer zeugen darüber hinaus vom zunehmenden Wohlstand des auch als Bäckerei dienenden Bauernanwesens in der ausgehenden Frühen Neuzeit. Das Anwesen hat eine orts- und sozialgeschichtliche sowie eine architekturhistorische Bedeutung.

c. Denkmalwürdigkeit Aufgrund seiner besonderen geschichtlichen Bedeutung liegt die Erhaltung des Bauernhauses im Interesse der Allgemeinheit.

  1. Verfahrenserläuterung

Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde. Sie bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (z. B. Datierung, inhaltliche Seite 3von 4

PFLEGE h Hl

Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmaleigenschaft berührt wird.

Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

  1. Frist zur Herstellung des Benehmens nach Art. 2 DSchG

Wir bitten Sie, uns ihre Äußerungen bis zum

  1. Juni 2022

mitzuteilen. Sofern uns mit Ablauf der Frist keine Rückmeldungen vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte generell die besondere Bedeutung jedes einzelnen Bau- und Bodendenkmals in Bayern hervorheben, wird doch das Gesicht des Landes, seiner Dörfer und Städte entscheidend durch den Reichtum und die Vielfalt seiner Denkmäler geprägt. Jedes einzelne Baudenkmal ist ein Kulturgut unseres Landes.

Einen Abdruck dieses Schreibens erhalten der Eigentümer und die Stadtheimatpflegerin.

Mit freundlichen Grüßen

Wiss. Angestellter

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