Beschlussvorlage BoB/011/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 19.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg
Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 BayDSchG
Anlagen: Erläuterung Listentext Boxbergweg 27 Listentext Königstraße 42-52-Kaufhof Listentext Bucher Hauptstraße 62 Listentext Bucher Hauptstr 35 Listentext Landgrabenstr 91-Bunker Listentext Leyh-Bahnlinie Nürnberg Rbf - Fürth Listentext Maximilianstraße 41 Listentext Muggenhof-Pegnitz-Schnieglinger Straße Listentext Neue_Hegelstr 17-Schule Listentext Neutorstraße 12 -14 Listentext Obere Kanalstraße 25 Listentext Pirckheimerstr 11-15 Listentext Siedlerstrasse 37 Listentext Von-Soden-Straße 28 Listentext Weikershofer Straße 30 Listentext Winterstrasse15 Listentext Solgerstr 21-Löschung
Sachverhalt (kurz):
Nach dem Denkmalschutzgesetz erfolgt die Eintragung neu erkannter Baudenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Gemeinde.
Das BayDSchG sieht keine Zustimmungspflicht von Eigentümer oder Gemeidne vor. Die Eigentümer wissen durch das BLfD von der Denkmaleigenschaft.
Die letzte Benehmensherstellung fand am 23. Juni 2021 statt. Bis zum Stichtag 19. September 2023 wurden 56 Gebäude, Gebäudegruppen oder Objekte besichtigt und überprüft. Davon wurden 16 Gebäude oder Anlagen in die Denkmalliste nachgetragen, ein Gebäude wurde aus der Liste gelöscht.
Die beigefügten Unterlagen stellen alle Neueintragungen detailliert dar.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Das Benehmen für die nachgetragenen Denkmäler wird nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG hergestellt.