Entscheidungsvorlage
Kommunale Denkmalkonzepte (KDK) für Nürnberg
Wozu ein kommunales Denkmalkonzept dient
Das Kommunale Denkmalkonzept (KDK) richtet sich an alle Gemeinden in Bayern, die sich mit ihrem historischen baulichen wie städtebaulichen und archäologischen Erbe auseinandersetzen und dieses bewahren wollen. Das KDK stärkt die Eigenverantwortung der Kommunen und hilft auf Basis eines aktiven Dialogs das städtebauliche Erbe zu verstehen. Als informelle Rahmenplanung kann es eigenständig oder als vertiefender Fachbeitrag im Rahmen von Verfahren der Städtebauförderung oder der ländlichen Entwicklung erarbeitet werden. Die Kommune ist der Auftraggeber eines KDK, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege begleitet die Konzeptentwicklung und unterstützt sie finanziell.
Das KDK möchte die Pflege historischer Bausubstanz und historischer Ortsstrukturen als Teil zukunftsfähiger Entwicklungsplanung etablieren. In Bayern soll dieser Prozess eine konkrete Hilfestellung für strategische Überlegungen zum Umgang mit den Denkmalwerten einer Kommune geben, ergänzend zu einem bereits üblichen denkmalpflegerischen Erhebungsbogen. Dieser Prozess beruht auch auf Aspekten der Freiwilligkeit, der Flexibilität und der Unterstützung der Kommunen und soll die Zusammenarbeit von Kommune, Fachplanenden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bürgerinnen und Bürgern in den Vordergrund stellen. Die Analyse soll übergreifend sowohl organisatorische, als auch inhaltliche Punkte ansprechen und dient nicht nur als Beteiligungsinstrument für Behörden und Fachleute, sondern ist auch ein Mittel zur aktiven Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung.
Das KDK dient dazu, eine zielorientierte Bestandsaufnahme in spezifischen Bereichen (ganze Kommune, einzelne Quartiere oder einzelne Grundstücke oder Gebäudetypisierungen) zu erstellen und eine Gesamtschau des baulichen Bestandes, der Potentiale, der Wertigkeiten sowohl denkmalfachlich als auch städtebaulich anhand einer Matrix als Grundlage für Entwicklungsperspektiven zusammenzufassen.
Die im Baubestand vorhandenen baukulturellen Werte sollen definiert und gestärkt werden, es soll helfen Rollen zu finden und Identitäten zu schärfen bzw. zu schaffen und dies mit hohem lokalen Bezug und möglichst nachhaltigen Nutzungen.
Das KDK hilft zudem Entwicklungsoptionen vor dem Hintergrund der jeweiligen Denkmalwerte und städtebaulichen Funktionen zu erkennen und die Verortung innerhalb der städtischen Struktur und die Verankerung im Stadtraum herauszustellen.
Die Wahrnehmung und Vermittlung der jeweiligen baulichen und historischen Werte hilft objektübergreifende Zusammenhänge deutlicher sichtbar zu machen und Leitlinien und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
KDK Gießerei Burgschmietstraße
Die Gießerei Burgschmiet gehört zu den europaweit bedeutendsten Kunstgießereien des 19.Jahrhunderts. Sehr viele figürlichen Plastiken und Standbilder (Dürer, Luther, Beethoven, Siegerdenkmäler) stammen aus dieser Werkstatt, die seit 1840 ununterbrochen in Betrieb ist. Das historische Baudenkmal ist stark sanierungsbedürftig und in seinem Bestand gefährdet, zumal die Eigentümergemeinschaft sich nicht in der Lage sieht, das Anwesen zu erhalten. Das KDK soll nun Möglichkeiten aufzeigen, wie das Gesamtgrundstück mit dem Erhalt und Weiterbetrieb der einzigartigen Bronzekunstgießerei sinnvoll genutzt werden kann und somit auch für Investoren Planungssicherheit bietet. Erwähnt werden muss, dass in
dieser Gießerei auch zahlreiche Epitaphien für die Friedhöfe St. Johannis und St. Rochus gefertigt werden und die Epitaphienkunst vor einigen Jahren Eingang in das immaterielle Kulturerbe gefunden hat.
Weiteres Vorgehen:
Zur Durchführung des KDK ist es erforderlich ein externes Planungsbüro einzuschalten. Die Beauftragung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BLfD.
Ziel ist ein Nutzungskonzept des Grundstücks zu erhalten mit einer gewissen Planungsgenauigkeit für die Gesamtmaßnahme.
Das kommunale Denkmalkonzept hat aktuelle Brisanz und soll sofort umgesetzt werden.
Kosten/ Finanzierung:
Es ist eine Kooperationsvereinbarung (Vertrag) zwischen dem BLfD und der Stadt Nürnberg/BOB sowie allen weiteren Beteiligten notwendig, um Fördergelder zu erhalten. Die Gelder des KDK kommen aus dem Topf des Entschädigungsfonds. Daher übernimmt die Kommune die Trägerschaft und ist federführend bei diesem Prozess.
Die Gesamtkosten des KDK Gießerei Burgschmietstraße werden mit 35.000 Euro angesetzt. Eine Förderung durch das BLfD wurden mit 60% (21.000 Euro) in Aussicht gestellt, ggf. weiteren Finanzierungsanteile sind mit den Kooperationspartnern zu verhandeln, sodass ein städtischer Eigenanteil von maximal 14.000 Euro im Rahmen des Haushalts zur Verfügung gestellt werden soll.