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Entscheidungsvorlage

Anlage · 19.10.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Stadtentwicklung & Planung Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Entscheidungsvorlage

Kommunale Denkmalkonzepte (KDK) für Nürnberg

Wozu ein kommunales Denkmalkonzept dient

Das Kommunale Denkmalkonzept (KDK) richtet sich an alle Gemeinden in Bayern, die sich mit ihrem historischen baulichen wie städtebaulichen und archäologischen Erbe auseinandersetzen und dieses bewahren wollen. Das KDK stärkt die Eigenverantwortung der Kommunen und hilft auf Basis eines aktiven Dialogs das städtebauliche Erbe zu verstehen. Als informelle Rahmenplanung kann es eigenständig oder als vertiefender Fachbeitrag im Rahmen von Verfahren der Städtebauförderung oder der ländlichen Entwicklung erarbeitet werden. Die Kommune ist der Auftraggeber eines KDK, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege begleitet die Konzeptentwicklung und unterstützt sie finanziell.

Das KDK möchte die Pflege historischer Bausubstanz und historischer Ortsstrukturen als Teil zukunftsfähiger Entwicklungsplanung etablieren. In Bayern soll dieser Prozess eine konkrete Hilfestellung für strategische Überlegungen zum Umgang mit den Denkmalwerten einer Kommune geben, ergänzend zu einem bereits üblichen denkmalpflegerischen Erhebungsbogen. Dieser Prozess beruht auch auf Aspekten der Freiwilligkeit, der Flexibilität und der Unterstützung der Kommunen und soll die Zusammenarbeit von Kommune, Fachplanenden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bürgerinnen und Bürgern in den Vordergrund stellen. Die Analyse soll übergreifend sowohl organisatorische, als auch inhaltliche Punkte ansprechen und dient nicht nur als Beteiligungsinstrument für Behörden und Fachleute, sondern ist auch ein Mittel zur aktiven Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung.

Das KDK dient dazu, eine zielorientierte Bestandsaufnahme in spezifischen Bereichen (ganze Kommune, einzelne Quartiere oder einzelne Grundstücke oder Gebäudetypisierungen) zu erstellen und eine Gesamtschau des baulichen Bestandes, der Potentiale, der Wertigkeiten sowohl denkmalfachlich als auch städtebaulich anhand einer Matrix als Grundlage für Entwicklungsperspektiven zusammenzufassen.

Die im Baubestand vorhandenen baukulturellen Werte sollen definiert und gestärkt werden, es soll helfen Rollen zu finden und Identitäten zu schärfen bzw. zu schaffen und dies mit hohem lokalen Bezug und möglichst nachhaltigen Nutzungen.

Das KDK hilft zudem Entwicklungsoptionen vor dem Hintergrund der jeweiligen Denkmalwerte und städtebaulichen Funktionen zu erkennen und die Verortung innerhalb der städtischen Struktur und die Verankerung im Stadtraum herauszustellen.

Die Wahrnehmung und Vermittlung der jeweiligen baulichen und historischen Werte hilft objektübergreifende Zusammenhänge deutlicher sichtbar zu machen und Leitlinien und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

KDK Kirchen

Ziel des Kommunalen Denkmalkonzeptes (KDK) in Nürnberg soll eine bessere Zusammenarbeit und frühzeitige Abstimmung in Bezug auf kirchenbezogene Projekte zwischen Kommune, Kirchengemeinden sowie den jeweiligen Landeskirchen/Diözesen und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) sein. Das kommunale Denkmalkonzept soll dem Transformationsprozess der Kirchen in der Zukunft, aufgrund sinkender Gemeindemitgliedszahlen, dienen und den Kirchen und ihrem Umfeld ein klares Identifikationspotential geben.

Die städtebauliche Entwicklung im Umfeld der Kirchen hat somit ebenfalls Priorität, eine Verbindung verschiedener Nutzungskonzepte im Einklang mit dem jeweiligen Quartier wird angestrebt. Das KDK ist in seinen einzelnen Elementen sehr flexibel und kann praxisbezogen angepasst und optimiert werden. Hierzu ist eine Zusammenarbeit mit den Kirchenbauämtern geplant, die das bauliche Potential konkretisiert und Nutzungsoptionen, auch für städtische Einrichtungen aufzeigt, sofern kirchliche Bauten nicht mehr als solche genutzt werden können. Die Sozialkomponente und der Verbleib dieser Bauten in der Mitte der Gesellschaft ist oberstes Ziel. Geplant ist eine Grundlagenermittlung über eine genau definierte Gebäudematrix, hierin integriert wären bereits städtebauliche sowie umwelttechnische Aspekte.

Wichtig ist, dass die Gemeinden den denkmalfachlichen Wert ihrer Kirchen sowie die gesellschaftliche Wertung ihrer Gemeindeliegenschaft im Stadtgefüge wahrnehmen und würdigen können. Der teils notwendige Umbauprozess der Kirchengemeinden kann hierdurch hilfreich und zum Nutzen der Stadt unterstützt werden. Ziel ist, durch die Gemeinschaft auch jeweils für den Einzelnen einen profitablen „Mehrwert“ zu schaffen. Hieraus lässt sich auch ein städtebaulicher Mehrwert und weitere Potentiale in der Innenstadt generieren.

Die Kirchen mit den zugehörigen Nebengebäuden stellen in den einzelnen Stadtvierteln eine Stadtdominante dar, die großen Einfluss auf den öffentlichen Raum haben und deren Nutzung und Wirkung das Gemeindewesen stärken zugleich aber auch ein Identifikationsfaktor für alle Menschen in diesem Gebiet sind. Nicht mehr benötigte Gebäude/Liegenschaften können mit neuen, stadträumlich integrierten Nutzungskonzepten überplant werden. Soweit denkmalpflegerische Belange nicht entgegenstehen, können sich als Ergebnis einer (kritischen) Bestandsaufnahme Innenentwicklungspotentiale auftun, die, wie das Beispiel der katholischen Kirchenstiftung St. Ludwig zeigt, für Entwicklung mit hohem Mehrwert auch für die Stadt genutzt werden können. St. Ludwig ist zudem ein gutes Beispiel, wie gewinnbringend ein umfassendes Bündeln, Sortieren und Aufgeben von Nutzungen wirken kann.

Ziel ist, präventiv im Vorfeld von konkreten Planungen die Optionen auszuloten und zu definieren, hieraus ergibt sich für alle eine langfristige Planungssicherheit, ein offener

Austausch und eine Plattform für alle Beteiligten

Weiteres Vorgehen:

Vor diesem Hintergrund und den lokalen städtebaulichen als auch kirchengemeindlichen Herausforderungen ergibt sich eine Planungsnotwendigkeit, welche die Stadt Nürnberg und die Kirchen als Aufgabe wahrnehmen wollen und diesem mit dem Instrument KDK begegnen möchten.

Nach bereits begonnenen Vorgesprächen mit den zwei großen Konfessionen in Nürnberg und der grundsätzlichen Klärung gemeinsamer Nutzungspotentiale aus den Ergebnissen eines KDK ist eine Grundlagenermittlung notwendig. Die weitere Abstimmung der beteiligten Personenkreise ist durch Vertragsabschluss mit dem BLfD zu konkretisieren.

Der „Arbeitsrahmen“ wird zunächst auf die Innenstadtkirchen beschränkt und kann langfristig auf alle 46 Kirchengemeinden übertragen werden.

Es sollen Organisationseinheiten in übergeordneten Strukturen geschaffen werden, die Innenstadtgemeinden sollen hierbei Modellgemeinden werden.

Nach Modul 1 für die Datenerfassung sind in Modul 2 und 3 die konkrete Formulierung der Ziele sowie die Ausschreibung eines Leistungsverzeichnisses erforderlich, was nur über eine externe Vergabe möglich ist.

Das Einverständnis der Kirchen wurde bereits abgefragt und durch die evangelische Kirche positiv beantwortet. Es folgen ein Ausschreibungsverfahren um ein externes Büro für die Grundlagenermittlung zu akquirieren, anschließend die finale Abstimmung mit dem BLfD und die Beauftragung.

Das kommunale Denkmalkonzept hat aktuelle Brisanz und soll sofort umgesetzt werden.

Kosten/ Finanzierung:

Es ist eine Kooperationsvereinbarung (Vertrag) zwischen dem BLfD und der Stadt Nürnberg / BOB sowie allen weiteren Beteiligten notwendig, um Fördergelder zu erhalten. Die Gelder des KDK kommen aus dem Topf des Entschädigungsfonds. Daher übernimmt die Kommune die Trägerschaft und ist federführend bei diesem Prozess.

Die Gesamtkosten des KDK Kirchen werden mit 40.000 Euro angesetzt. Eine Förderung durch das BLfD wurden mit 60% (24.000 Euro) in Aussicht gestellt, ggf. weiteren Finanzierungsanteile sind mit den Kooperationspartnern zu verhandeln, sodass ein städtischer Eigenanteil von maximal 16.000 Euro im Rahmen des Haushalts zur Verfügung gestellt werden soll.

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