Beschlussvorlage BoB/008/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 19.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Kommunales Denkmalkonzept Nürnberg
Kirchen
- Tischvorlage -
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Kommunale Denkmalkonzepte sind ein neues Instrument, um systematisch und zielgerichtet die Entwicklungspotenziale denkmalgeschützter Bausubstanz auszuloten und Perspektiven zur Um- und Weiternutzung zu entwickeln.
Die untere Denkmalschutzbehörde hat den Kirchen ein Kommunales Denkmalkonzept (KDK) vorgeschlagen, um die denkmalverträglichen Nutzungsmöglichkeiten der kirchlichen Liegenschaften auszuloten und zu definieren. Zur Durchführung ist eine externe Beauftragung notwendig. Damit diese in 2024 erfolgen kann, wird das Einstellen der entsprechenden Mittel in den Haushalt erforderlich.
Die Summe von 40.000 Euro entspricht der geschätzten Gesamtsumme, Förderungen des BLfD sind in Aussicht gestellt; zudem sollen alle Finanzierungsmöglichkeiten durch die finanzielle Beteiligung der weiteren Kooperationspartner ausgeschöpft werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 16.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 16.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Gesamtkosten i.H.v. 40.000 € und die 60% Förderung des BLfD (24.000 €) sollen im Rahmen des Kämmereipakets in die Haushaltsberatungen eingebracht werde. Der städtische Anteil beträgt max. 16.000 €
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity-Relevanz ist ggf. im Konzept selbst zu betrachten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt, ein kommunales Denkmalkonzept "Kirchen" durchzuführen und alle Finanzierungsmöglichkeiten durch die finanzielle Beteiligung der Kooperationspartner auszuschöpfen.
Die Verwaltung wird beauftragt die max. hierfür erforderlichen städtischen Mittel i. H. v. 16.000 Euro (Gesamtkosten 40.000 Euro abzgl. Erträge BLfD 24.000 Euro und ggf. weitere) zum Kämmereipaket für den Haushalt 2024 anzumelden.