Entscheidungsvorlage
Kommunale Denkmalkonzepte (KDK) für Nürnberg
Wozu ein kommunales Denkmalkonzept dient
Das Instrument des „Kommunalen Denkmalkonzepts“ (KDK) richtet sich an alle Gemeinden in Bayern, die sich mit ihrem historischen baulichen wie städtebaulichen und archäologischen Erbe auseinandersetzen und dieses bewahren wollen. Das KDK stärkt die Eigenverantwortung der Kommunen und hilft auf Basis eines aktiven Dialogs das städtebauliche Erbe zu verstehen. Als informelle Rahmenplanung kann es eigenständig oder als vertiefender Fachbeitrag im Rahmen von Verfahren der Städtebauförderung oder der ländlichen Entwicklung erarbeitet werden. Die Kommune ist der Auftraggeber eines KDK, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege begleitet die Konzeptentwicklung und unterstützt sie finanziell.
Das KDK möchte die Pflege historischer Bausubstanz und historischer Ortsstrukturen als Teil zukunftsfähiger Entwicklungsplanung etablieren. In Bayern soll dieser Prozess eine konkrete Hilfestellung für strategische Überlegungen zum Umgang mit den Denkmalwerten einer Kommune geben, ergänzend zu einem bereits üblichen denkmalpflegerischen Erhebungsbogen. Dieser Prozess beruht auch auf Aspekten der Freiwilligkeit, der Flexibilität und der Unterstützung der Kommunen und soll die Zusammenarbeit von Kommune, Fachplanenden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bürgerinnen und Bürgern in den Vordergrund stellen. Die Analyse soll übergreifend sowohl organisatorische, als auch inhaltliche Punkte ansprechen und dient nicht nur als Beteiligungsinstrument für Behörden und Fachleute, sondern ist auch ein Mittel zur aktiven Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung.
Das KDK dient dazu, eine zielorientierte Bestandsaufnahme in spezifischen Bereichen (ganze Kommune, einzelne Quartiere oder einzelne Grundstücke oder Gebäudetypisierungen) zu erstellen und eine Gesamtschau des baulichen Bestandes, der Potentiale, der Wertigkeiten sowohl denkmalfachlich als auch städtebaulich anhand einer Matrix als Grundlage für Entwicklungsperspektiven zusammenzufassen.
Die im Baubestand vorhandenen baukulturellen Werte sollen definiert und gestärkt werden, es soll helfen Rollen zu finden und Identitäten zu schärfen bzw. zu schaffen und dies mit hohem lokalen Bezug und möglichst nachhaltigen Nutzungen.
Das KDK hilft zudem Entwicklungsoptionen vor dem Hintergrund der jeweiligen Denkmalwerte und städtebaulichen Funktionen zu erkennen und die Verortung innerhalb der städtischen Struktur und die Verankerung im Stadtraum herauszustellen.
Die Wahrnehmung und Vermittlung der jeweiligen baulichen und historischen Werte hilft objektübergreifende Zusammenhänge deutlicher sichtbar zu machen und Leitlinien und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
KDK „JüdischeTopographie“
Dieses Kommunale Denkmalkonzept soll dazu dienen, jüdische Geschichte und jüdisches Leben in der Stadt wahrnehmbar zu machen und zu verdeutlichen. Beispiele für Darstellung und Präsenz jüdischen Lebens im Stadtraum finden sich bereits in Städten wie Köln und Erfurt. Es soll herausgearbeitet werden, wo und wie in Nürnberg jüdisches Leben stattgefunden und dieses geprägt hat. Das KDK wäre eine passende Ergänzung für ein geplantes Begegnungszentrum in der Stadt und eine weitere Vernetzung in diesem Bereich. Der Einbezug bestehender Museen ist
ebenso wie die enge Zusammenarbeit mit der IKG und den Kirchen der Stadt sinnvoll und geplant.
Weiteres Vorgehen:
Vorgespräche fanden bereits statt. In Zusammenarbeit mit der IKG in Nürnberg, den Kirchen und dem BLfD soll ein gemeinsamer Weg zur stärkeren Sichtbarmachung der Jüdischen Geschichte und Gegenwart in Nürnberg erarbeitet werden. Die weitere Abstimmung mittels eines betreuenden Projektbüros der beteiligten Personenkreise ist durch Vertragsabschluss mit dem BLfD zu konkretisieren.
Das Interesse der IKG wie der Kirchen an einem KDK mit diesem Thema wurde bereits bekundet. Für die Bearbeitung wird die Einschaltung eines externen Planungsbüros erforderlich.
Das kommunale Denkmalkonzept „jüdische Topografie“ hat gerade im Lichte der aktuellen Ereignisse und der Bedrohungen gegen jüdisches Leben und Jüdinnen wie Juden leider auch in Nürnberg aktuelle Relevanz und soll sofort angegangen werden.
Kosten/ Finanzierung:
Es ist eine Kooperationsvereinbarung (Vertrag) zwischen dem BLfD und der Stadt Nürnberg/BOB sowie allen weiteren Beteiligten notwendig, um Fördergelder zu erhalten. Die Gelder des KDK kommen aus dem Topf des Entschädigungsfonds. Daher übernimmt die Kommune die Trägerschaft und ist federführend bei diesem Prozess.
Die Gesamtkosten des KDK Jüdische Topographie werden mit 45.000 Euro angesetzt. Eine Förderung durch das BLfD wurden mit 60% (27.000 Euro) in Aussicht gestellt, ggf. weiteren Finanzierungsanteile sind mit den Kooperationspartnern zu verhandeln, sodass ein städtischer Eigenanteil von maximal 18.000 Euro im Rahmen des Haushalts zur Verfügung gestellt werden soll.