Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Stadtplanungsausschusses
19.10.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 "Initiative Grün" – Sonderprogramm der Stadt Nürnberg für die stadtweite Förderung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Fassaden- und Dachflächen Sitzungsvorlage Stpl/040/2023 4 Entscheidungsvorlage Stpl/040/2023 8 Förderrichtlinien Stpl/040/2023 10 TOP Ö 5 Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage BoB/011/2023 13 Erläuterung BoB/011/2023 17 Listentext Boxbergweg 27 BoB/011/2023 21 Listentext Königstraße 42-52-Kaufhof BoB/011/2023 25 Listentext Bucher Hauptstraße 62 BoB/011/2023 33 Listentext Bucher Hauptstr 35 BoB/011/2023 37 Listentext Landgrabenstr 91-Bunker BoB/011/2023 41 Listentext Leyh-Bahnlinie Nürnberg Rbf - Fürth BoB/011/2023 47 Listentext Maximilianstraße 41 BoB/011/2023 51 Listentext Muggenhof-Pegnitz-Schnieglinger Straße BoB/011/2023 57 Listentext Neue_Hegelstr 17-Schule BoB/011/2023 63 Listentext Neutorstraße 12 -14 BoB/011/2023 69 Listentext Obere Kanalstraße 25 BoB/011/2023 73 Listentext Pirckheimerstr 11-15 BoB/011/2023 79 Listentext Siedlerstrasse 37 BoB/011/2023 83 Listentext Von-Soden-Straße 28 BoB/011/2023 89 Listentext Weikershofer Straße 30 BoB/011/2023 93 Listentext Winterstrasse15 BoB/011/2023 99 Listentext Solgerstr 21-Löschung BoB/011/2023 105
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtplanungsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 19.10.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. "Initiative Grün" – Sonderprogramm der Stadt Nürnberg für die Beschluss
stadtweite Förderung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Stpl/040/2023
Hof-, Fassaden- und Dachflächen
Dauerhafte Aufstockung der Fördermittel auf Grund weiterhin
großer Nachfrage
Ulrich, Daniel
2. Kommunales Denkmalkonzept – Jüdische Topographie Beschluss
BoB/007/2023 Ulrich, Daniel (Beilagen werden nachgereicht)
3. Kommunales Denkmalkonzept – Kirchen Beschluss
BoB/008/2023 Ulrich, Daniel (Beilagen werden nachgereicht)
4. Kommunales Denkmalkonzept - Gießerei Burgschmietstraße Beschluss
BoB/009/2023 Ulrich, Daniel (Beilagen werden nachgereicht)
5. Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg Beschluss
Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 BayDSchG BoB/011/2023
Ulrich, Daniel
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.09.2023,
öffentlicher Teil
Beschlussvorlage Stpl/040/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 19.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: "Initiative Grün" – Sonderprogramm der Stadt Nürnberg für die stadtweite Förderung von
Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Fassaden- und Dachflächen
Dauerhafte Aufstockung der Fördermittel auf Grund weiterhin großer Nachfrage
Anlagen: Entscheidungsvorlage Förderrichtlinien
Sachverhalt (kurz):
Bereits seit 2020 leistet das kommunale Förderprogramm "Initiative Grün" begleitend zu dem seit 2016 bestehenden, über die Städtebauförderung bezuschussten Programm "Mehr Grün für Nürnberg" einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in der Stadt. Klimaangepasste Maßnahmen sind ein wichtiger Baustein, um die Aufenthalts- und Lebensqualität zu verbessern und zu erhalten.
Aufgrund gestiegener Kosten sind finanzielle Anreize für private Investoren ein essentieller Faktor. Durch die zum 01.09.2022 erhöhte Förderquote auf 50% der förderfähigen Kosten für beide Programme ist ein deutlicher Zuwachs an Antragstellungen beim Programm "Initiative Grün" zu verzeichnen. Die für 2023 genehmigte einmalige Erhöhung der Mittel von 50.000 Euro auf 75.000 Euro ist bereits jetzt vollständig an Projekte gebunden. Ein Rückgang der Antragstellungen in 2024 ist nicht zu erwarten.
Um die Umsetzung klimarelevanter Maßnahmen weiterhin unterstützen zu können, wird vorgeschlagen, die Mittel des Förderprogramms "Inititative Grün" ab 2024 dauerhaft auf 75.000 Euro zu erhöhen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 75.000 € Folgekosten 75.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 75.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Im Haushaltsplanentwurf sind 60.000 Euro vorgesehen. Der Gesamthaushalt würde zusätzlich mit 15.000 Euro belastet werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die verschiedenen Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von den Auswirkungen des Berichts betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
Stk
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ab 2024 für das Förderprogramm "Initiative Grün" dauerhaft Finanzmittel in Höhe von jährlich 75.000 Euro zu beantragen.
Die Erhöhung um 15.000 Euro ist für den Haushalt 2024 zum Kämmereipaket anzumelden. Über diesen Ansatz wird im Rahmen der Etatberatungen beschlossen.
Beilage
Betreff: „Initiative Grün“ – Sonderprogramm der Stadt Nürnberg für die stadtweite Förderung
von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Fassaden- und Dachflächen
Dauerhafte Aufstockung der Fördermittel auf Grund weiterhin großer Nachfrage
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Rekordwerte für Hitze, Dürren, Starkregen sowie das Abschmelzen der Gletscher wurden im Bericht „State oft the Global Climate 2022“ beschrieben. Die Jahresdurchschnittstemperaturen steigen signifikant an. Die Zunahme von Trocken- und Hitzeperioden sowie starke Unwetter mit weitreichenden Schäden kann man seit Jahren feststellen. Deshalb sollte auch die Stadt Nürnberg auf die klimatischen Veränderungen und Bedingungen reagieren. (Auszug aus einem Presseartikel der NN vom 20.05.2023).
Diese Entwicklung belegen auch die Auswertungen der meteorologischen Daten für Nürnberg durch das Umweltamt. Die Jahresdurchschnittstemperatur steigt und die Zahl der Hitze- und Starkregenereignisse nimmt zu. Deutlich wird dabei auch, dass die Hitzebelastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner der stark verdichteten und versiegelten Nürnberger Innenstadtgebiete, im Vergleich zum Umland, deutlich höher sind. Nähere Angaben dazu können der Umweltausschussvorlage vom 21.06.2023 entnommen werden.
Zur Umsetzung der, für die Klimaanpassung so wichtigen Begrünung der Stadt, sehen die 2. Säule des Klimafahrplans 2010/2050 (Klimaanpassung), der Masterplan Freiraum sowie die Sanierungsziele in Stadterneuerungsgebieten u.a. die Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Dächern, Fassaden und Höfen vor.
Selbst kleinste Flächen erhöhen die eigene sowie die allgemeine Aufenthalts- und Lebensqualität einer Stadt. Sie tragen zur Kühlung durch Verdunstung bei, sind Regenrückhalteflächen und leisten einen Beitrag zur Artenvielfalt. Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen dienen aber auch der Luftreinhaltung und Feinstaubbindung. Nicht zuletzt dient die Gebäudebegrünung durch ihre dämmende Wirkung auch der Energieeinsparung. Sie sind deshalb u.a. auch Teil der Nürnberger Klimaanpassungsstrategie, des Klimabaukastens und des Hitzeaktionsplans.
Kommunale Förderprogramme sind ein wichtiges Instrument, da sie bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen finanzielle Anreize für private Investoren schaffen sollen. 2016 wurde das Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg“ in allen Stadterneuerungsgebieten eingeführt. Die vom Stadtplanungsamt ausgereichten Mittel sind über die Städtebauförderung zuschussfähig. Hier konnten die förderfähigen Kosten vorerst mit 25% bezuschusst werden.
Um den Förderanfragen auch außerhalb von Stadterneuerungsgebieten gerecht zu werden wurde die Ausweitung der Fördermöglichkeiten am 17.10.2019 im Stadtplanungsausschuss beschlossen. Das neue Förderprogramm "Initiative Grün" konnte Anfang Juni 2020 gestartet werden. Auch hier lag die Förderquote vorerst bei 25% der förderfähigen Kosten. Anfangs wurden hierfür 50.000 Euro städtische Mittel bereitgestellt. Die Mittel wurden bis einschließlich 2021 nicht vollständig durch entsprechende Anträge abgerufen. Dennoch konnten von Juni 2020 bis August 2022 13 Hofumgestaltungen und 23 Dachbegrünungen umgesetzt und Zuschüsse in Höhe von ca 77.000 Euro bis 31.08.2022 ausgezahlt werden.
Um die Attraktivität der beiden Programme zu steigern, wurden die Förderbedingungen und – quoten sowie die Richtlinien zum 01.09.2022 geändert. Die Förderquote wurde auf 50% der förderfähigen Kosten erhöht. Das Antragsaufkommen hat sich beim Programm „Initiative Grün“
seitdem stark erhöht. Deshalb hat am 27.10.2022 der Stadtplanungsausschuss die Verwaltung beauftragt, für das Jahr 2023 die Mittel von 50.000 Euro auf 75.000 Euro einmalig auzustocken. Die Förderrichtlinien des Programms „Initiative Grün“ liegen als Anlage bei. Im Internet können die Informationen unter www.initiativegruen.nuernberg.de abgerufen werden.
Finanzierung des Programms
Um den gesteigerten Antragstellungen gerecht zu werden, wird eine dauerhafte Erhöhung der Mittel von 50.000 Euor auf 75.000 Euro€ vorgeschlagen. Die zusätzliche Finanzierung des Aufstockungsbetrages in Höhe von 25.000 Euro könnte wie 2022 erfolgen. Aus dem Dienststellenbudget bei Stpl könnten 10.000 Euro dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Diese dauerhafte Budgetreduzierung wurde seitens Stpl bereits bei der Haushaltsanmeldung für 2024 berücksichtigt. Die fehlenden 15.000 Euro würden zu Lasten des Gesamthaushalts erfolgen. Diese Mittel müssen im Haushalt 2024 zusätzlich eingestellt werden.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der aktuelle Erfolg des Förderprogramms auch auf eine verlässliche, kontinuierlich durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit sowie ein möglichst bürgerfreundliches Antragsverfahren zurückzuführen ist.
Fazit
Wie bereits oben ausgeführt, leistet die Umsetzung von Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen in einer stark versiegelten und wenig durchgrünten Stadt wie Nürnberg einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Grünausstattung, der stadtklimatischen Situation sowie der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung. Sie ist damit ein essentieller Baustein zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung in Nürnberg. Welche große Bedeutung Grün- und Freiflächen zudem im direkten Wohnumfeld u.a. als Orte für Erholung, Spiel und Kultur haben, hat auch die Corona-Pandemie gezeigt. Sie dienen damit Umwelt-, Naturschutz und sozialen Zielen.
Die nachträgliche Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen in Bestandsgebieten – das zeigen sowohl die Erfahrungen in Nürnberg als auch in anderen Städten – ist mit hohem Aufwand verbunden und auf private Initiative angewiesen. Um diesbezügliche Anfragen und Initiativen weiterhin auch außerhalb von Stadterneuerungsgebieten unterstützen zu können müssen finanzielle Mittel von Seiten der Stadt fortlaufend zur Verfügung gestellt werden. Vergleichbar gehen inzwischen andere Großstädte wie Frankfurt mit dem Programm „Frankfurt frischt auf – 50% Klimabonus“ (von 2017 – 2021 zwei Mio. Euro pro Jahr) oder Köln mit dem Programm „GRÜN hoch 3“ (drei Mio. Euro bis 2023) vor.
Um die positive Resonanz, die das Programm „Initiative Grün“ bei der Bevölkerung auslöst zu nutzen, ist es notwendig, die Mittel dauerhaft von 50.000 Euro auf 75.000 Euro zu erhöhen. Je mehr Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden können, desto besser kann sich die Stadt Nürnberg an klimatische Veränderungen anpassen.
Kommunales Förderprogramm „Initiative Grün“
Richtlinien der Stadt Nürnberg für Maßnahmen zur Begrünung
von privaten Höfen, Freiflächen, Dächern und Fassaden
1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Förderprogramm gilt grundsätzlich im Stadtgebiet Nürnbergs außerhalb von Stadterneuerungsgebieten. Für Maßnahmen innerhalb von Stadterneuerungsgebieten wird auf das Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg“ verwiesen.
2. Aufgaben und Ziele der Förderung
Ziel des Programms ist die Aufwertung der Lebens- und Aufenthaltsqualität und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere in dicht besiedelten Bereichen der Stadt Nürnberg. Gegenstand der Fördermaßnahmen sind die Begrünung von privaten Höfen, Freiflächen, Dächern und Fassaden, um einen Beitrag zu einer ökologisch orientierten Stadtentwicklung zu leisten und das Stadtklima nachhaltig positiv beeinflussen zu können.
3. Förderfähige Maßnahmen
Planungskosten bei einer fachgerecht und qualifiziert umgesetzten Maßnahme. Herstellung von neuen Baumstandorten sowie die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen Dach- und Fassadenbegrünung (auch als Bestandteil einer Hofbegrünung), einschließlich der notwendigen Nebenkosten Entsiegelung von befestigten Flächen und qualifizierte Gestaltung der zusätzlich nutzbaren Freiflächen unter Verwendung standortgerechter Gehölze und Stauden (auch Obstgehölze) Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Versickerung (Gießtonnen, Sickerschächte, Zisternen, Teiche usw.), jedoch nur in Verbindung mit weiteren „Grünmaßnahmen“. Begrünung an Neubauten von Garagen und Carports sowie an untergeordneten Anbauten. Maßnahmen für Biodiversität sowie Lebensräume für Brut- und Nisthilfen
4. Nicht förderfähige Maßnahmen
Temporäre Maßnahmen (Pflanzkübel, Hochbeete) Ersatzpflanzungen, reine Umgestaltungen ohne Entsiegelungsmaßnahmen Verlegung von Rollrasen Beregnungsanlagen Maßnahmen, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen wurden Begrünung an Hauptgebäuden von Neubauten Reine Pflasterungen (auch wenn der Grad der Durchlässigkeit erhöht wird)
5. Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von pauschalen Zuschüssen von maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 15.000 Euro.
6. Hofumgestaltungs-, und Freiflächenbegrünungsmaßnahme
Ausschlaggebend für die Förderung ist der Umfang der stattfindenden Ents iegelung und Gestaltung. Anzustreben ist, eine größtmögliche Fläche fachgerecht zu entsiegeln, grün zu gestalten und auf Dauer zu unterhalten. Dabei dürfen maximal 20% der Fläche als sickerfähige Beläge ausgebildet werden.
7. Dachbegrünung
Gefördert wird die Begrünung von Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern bis 20 Grad. Förderfähig sind Intensiv- und Extensivbegrünungen sowie die Kosten der Maßnahmen, die der Herstellung der Dachbegrünung dienen.
8. Fassadenbegrünung
Gefördert werden Maßnahmen, die ein größtmögliches Grünvolumen erzielen. Das Pflanzbeet muss mindestens 0,5 m² groß und 0,5 m tief sein.. Die Bezuschussung von Klettergerüsten und Rankhilfen ist grundsätzlich möglich.
9. Baumpflanzungen
Förderfähig sind Kosten der Herstellung von zusätzlichen Baumstandorten. Dabei sind die gesetzlichen Grenzabstände sowie die fachgerechten Vorgaben, die für eine jahrzehntelange Lebensdauer notwendig sind, zu beachten.
10. Spielecken für Kinder
Im Rahmen einer Entsiegelung wird der Einbau von Natur- und Spielbereichen mit z. B. Hölzern und Natursteinen, verbunden mit dem Einbau von Sand, Feinkies oder Holz/Rinde als Bodenund Spielbeläge gefördert.
11. Begrünte Pergolen/ Rankgerüste
Gefördert wird die fachgerechte Errichtung von dauerhaften, begrünten Pergolen bzw. Rankgerüsten in Holz oder Metallkonstruktionen mit Holz.
12. Antrags- und Bewilligungsverfahren
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (Beschluss der Eigentümerversammlung muss vorliegen) und Mieterinnen und Mieter (Vollmacht der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ist erforderlich). Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten beim Stadtplanungsamt als Bewilligungsstelle eingereicht werden. Dabei sind folgende Unterlagen beizufügen:
prüfbare Kostenvoranschläge (Einzelpositionen, keine Pauschalangebote) Planungsunterlagen mit Beschreibung der auszuführenden Arbeiten Bilder des aktuellen Zustandes
Die Ausführung der geförderten Maßnahmen hat fachgerecht zu erfolgen. Nachträgliche Abweichungen oder Änderungen sind unaufgefordert vorzulegen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Bewilligungsstelle. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt durch einen förmlichen Bewilligungsbescheid, der mit Auflagen, Bedingungen und einer Befristung versehen ist.
Wichtiger Hinweis: Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Die Vergabe von Bauaufträgen wird als Maßnahmenbeginn gewertet.
Die Begrünung der Fassade und des Daches in Ensembles und an Baudenkmalen bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde (Art. 6 DSchG). Eine Kopie des Erlaubnisbescheides ist dem Antrag beizufügen.
13. Auszahlung
Nach Abschluss der Maßnahme haben die Antragstellenden der Bewilligungsstelle die Rechnungen sowie die Schlussrechnungen zur Prüfung vorzulegen ebenso eine Fotodokumentation mit Vorher-Nachher-Bildern. Dies kann auch per Mail erfolgen. Danach kan n der Zuschuss ausbezahlt werden. Bei kostenintensiven Maßnahmen können die Auszahlungen auch in Raten erfolgen. Ergibt der Kostennachweis, dass die tatsächlich entstandenen ansatzfähigen Kosten geringer sind als die im Förderantrag dargestellten, sind die Zuschüsse entsprechend zu kürzen. Bei Kostenmehrung ist eine Erhöhung des bewilligten Zuschusses nicht möglich.
14. Pflichten, Verstöße
Die Antragstellenden haben vor Beginn der Maßnahme die betroffenen Mieterinnen und Mieter auf die beabsichtigten Maßnahmen hinzuweisen. Eine Mieterhöhung aufgrund der durchgeführten Maßnahmen darf nicht erfolgen.
Alle geförderten Maßnahmen müssen mindestens bis zu einem Zeitraum von 15 Jahren erhalten bleiben und gepflegt werden. Ansonsten können Nachpflanzungen oder Neuanschaffungen verlangt werden.
Der Bewilligungsbescheid kann bei einem Verstoß gegen diese Richtlinien oder gegen Auflagen und Bedingungen des Bewilligungsbescheides und bei einer zweckfremden Verwendung der bewilligten Mittel jederzeit widerrufen werden. Die ausgezahlten Zuschüsse sind dann in voller Höhe zurückzuzahlen.
15. Einzuhaltende Vorgaben und Normen – Beispielhaft und nicht abschließend –
Hingewiesen wird auf die einschlägigen DIN-Normen sowie die „anerkannten Regeln der Technik“ in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung, die FLL-Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, die FLL-Richtlinie für die Planung. Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen mit Kletterpflanzen in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung.
Für dieselbe bauliche Maßnahme dürfen nicht gleichzeitig Fördermittel aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden. Der Antragsteller hat den Umfang an Eigenmitteln oder -leistungen zur Umsetzung der Maßnahme nachzuweisen.
Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht. Das Einbringen von Arbeiten in Eigenleistung ist nur dann zulässig, wenn dies vorher mit der Bewilligungsstelle abgesprochen wird. Es ist ein Nachweis vorzulegen, dass die Leistungen fachgerecht erbracht werden können.
16. Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 01.06.2023 in Kraft
Beschlussvorlage BoB/011/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 19.10.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg
Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 BayDSchG
Anlagen: Erläuterung Listentext Boxbergweg 27 Listentext Königstraße 42-52-Kaufhof Listentext Bucher Hauptstraße 62 Listentext Bucher Hauptstr 35 Listentext Landgrabenstr 91-Bunker Listentext Leyh-Bahnlinie Nürnberg Rbf - Fürth Listentext Maximilianstraße 41 Listentext Muggenhof-Pegnitz-Schnieglinger Straße Listentext Neue_Hegelstr 17-Schule Listentext Neutorstraße 12 -14 Listentext Obere Kanalstraße 25 Listentext Pirckheimerstr 11-15 Listentext Siedlerstrasse 37 Listentext Von-Soden-Straße 28 Listentext Weikershofer Straße 30 Listentext Winterstrasse15 Listentext Solgerstr 21-Löschung
Sachverhalt (kurz):
Nach dem Denkmalschutzgesetz erfolgt die Eintragung neu erkannter Baudenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Gemeinde.
Das BayDSchG sieht keine Zustimmungspflicht von Eigentümer oder Gemeidne vor. Die Eigentümer wissen durch das BLfD von der Denkmaleigenschaft.
Die letzte Benehmensherstellung fand am 23. Juni 2021 statt. Bis zum Stichtag 19. September 2023 wurden 56 Gebäude, Gebäudegruppen oder Objekte besichtigt und überprüft. Davon wurden 16 Gebäude oder Anlagen in die Denkmalliste nachgetragen, ein Gebäude wurde aus der Liste gelöscht.
Die beigefügten Unterlagen stellen alle Neueintragungen detailliert dar.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Das Benehmen für die nachgetragenen Denkmäler wird nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG hergestellt.
Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)
Erläuterung:
I. In der Bayerischen Denkmalliste sind alle Baudenkmäler, denkmalgeschützte Objekte, Ensemblegebiete und Bodendenkmäler verzeichnet. Die Liste ist nicht abgeschlossen, sondern wird stetig aktualisiert. Die Liste ist öffentlich und kann von jedermann kostenlos im Internet eingesehen werden (entweder auf www.geoportal.bayern.de oder über die Seite des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege www.blfd.bayern.de). Neben dem Listentext sind weitere Daten und häufig auch Bilder des Objekts vorhanden.
Der „Bayerische Denkmalatlas“ ist tagesaktuell, Veränderungen werden sofort eingearbeitet. Einmal pro Woche wird der Bayerische Denkmalatlas mit dem städtischen Geo-Daten-Service abgeglichen.
Gebäude oder Anlagen, die noch nicht in die Denkmalliste aufgenommen wurden, werden nach Antrag vom zuständigen Listenreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege auf ihre Denkmalwürdigkeit geprüft.
Die Anregung, ein Gebäude oder eine bauliche Anlage überprüfen zu lassen, kann von jeder Bürgerin und jedem Bürger an die Untere Denkmalschutzbehörde oder an die Stadtheimatpflege herangetragen werden. Diese stellen den Antrag an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Im Stadtgebiet von Nürnberg werden jährlich im Schnitt im Rahmen von fünf bis sechs Ganztagesterminen etwa 25-30 Gebäude geprüft. Die Anregung zur Untersuchung erfolgt vor allem durch Institutionen, wie z.B. der „Stadtbildinitiative Nürnberg“, den „Altstadtfreunden“, der Stadtheimatpflege, dem „Verein Baulust Nürnberg“, dem Baukunstbeirat, aber auch durch städtische Ämter, kulturinteressierte Bürgerinnen und Bürger oder durch die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen selbst.
Nach einer Besichtigung des Objekts „vom Keller bis zum Dach“ und Prüfung vorhandener Planunterlagen und/oder Archivalien wird von den Mitgliedern des Listenreferats beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege die Aufnahme eines Gebäudes in die Denkmalliste beschlossen oder abgelehnt. Wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Liste sind neben der bauhistorischen Bedeutung z.B. die Ablesbarkeit der historischen Grundrisse als auch vorhandene Ausstattung und Ausgestaltung des Objekts.
Die Eigentümer und Eigentümerinnen, die Kommune und die Stadtheimatpflege werden schriftlich von der Aufnahme in die Liste informiert. Das Objekt wird dann sofort im „Bayerischen Denkmalatlas“ markiert.
Löschungen aus der Denkmalliste werden ebenfalls nach Antrag und eingehender Prüfung der Liegenschaften vorgenommen. Eine Löschung erfolgt nach Abbruch eines Baudenkmals oder wenn im Rahmen einer Prüfung festgestellt wird, dass ein Denkmal im Lauf von Jahrzehnten durch Umbauten und Umgestaltungen, die ohne Absprache mit den Denkmalbehörden erfolgten, so verändert wurden, dass die Denkmaleigenschaft nicht mehr begründet werden kann.
In gewissen Abständen erfolgt die Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde gemäß Art. 2 Abs. 1 BayDSchG. Die letzte Benehmensherstellung in Nürnberg fand am 23. Juni 2021 statt.
Seit der letzten Benehmensherstellung im November 2021 wurden an 15 Tagen insgesamt 56 Gebäude oder Anlagen auf Denkmalwürdigkeit überprüft. 16 Objekte wurden in die Denkmalliste aufgenommen, eine Löschung erfolgte.
Nachfolgend werden zunächst die im Zeitraum von Juni 2021 bis Sommer 2023 untersuchten und nach Prüfung neu unter Denkmalschutz gestellten Anwesen und Anlagen mit dem zugehörigen Denkmallistentext (kursiv) in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Das Datum hinter der Adresse nennt das Datum des Eintragungsschreibens.
Anschließend werden die gelöschten Baudenkmäler mit einer kurzen Begründung beschrieben.
In der Anlage sind die genauen Begründungstexte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Erläuterung der Denkmaleigenschaft beigefügt.
Eintragungen:
Boxbergweg 27, Friedhofsgebäude
Friedhofsgebäude: Aussegnungshalle, eingeschossiger Massivbau mit Falt- und Flugdach, freistehendem Glockenturm aus Sichtbeton und Lichthof, nördlich eingeschossiger Aufbewahrungsbereich mit Flachdach und Lichtkuppeln, südlich Wohn- und Arbeitsgebäude, um einen Innenhof gruppierte eingeschossige Flachdachbauten, von Willi Hornung, 1969.
Bucher Hauptstraße 35, ehem. Tankstelle mit Tankwarthaus
Ehem. Tankstelle, Tankwarthaus, erdgeschossiger Pavillon über polygonaler Grundlinie, mit flach geneigter Glasfront und Flugdach, Heinz Meier, 1959-60
Bucher Hauptstraße 62, Wohnstallhaus
Wohnstallhaus, zweigeschossiger, giebelständiger Frackdachbau mit Eckpilastern und Gurtgesims, zum Teil Fachwerk, zum Teil Sandsteinquadermauerwerk, neu errichtet 1706/08, Umbauten 2. Hälfte 18. Jh. und bez. 1811.
Königstraße 42 – 52 Kaufhof,
Warenhaus, viergeschossiger Betonskelettbau mit Flugdach und darüber Dachgeschoss sowie umlaufenden Rasterfassaden aus Jura-Marmor und Glas, Franz Reichel und Robert Vogel, 1950, Erweiterung nach Südwesten und Erneuerung der Fassaden von Hermann Wunderlich, Reinhold Klüser und Herbert Lochmann, 1961-62; Sandsteinsäule mit Relief „Der Rufer“, Karl Knappe, um 1950.
Landgrabenstraße 91, Hochbunker
Hochbunker, sechsgeschossiger Stahlbetonbau mit Flachdach, Hochbauamt der Stadt Nürnberg, 1941-43.
Leyh-Bahnlinie Nürnberg Rbf – Fürth
Eisenbahnbrücke, einbogige Brücke aus Sandsteinquadermauerwerk und Stampfbeton, 1894/98, östliche Erweiterung 1903; über die Leyher Straße; bei km 7,340 der Nürnberger Ringbahn.
Maximilianstraße 41 – 27.06.2023
Bankfiliale und Busbahnhof, eingeschossiger, mit Kupfer verkleideter Betonbau über oktogonaler Grundlinie, mit mehrteiligem Tonnendach auf Betonpfeilern, postmodern, Albin Hennig, 1979-81; Kiosk, achtseitiger, eingeschossiger Pavillon mit Flachdach und Kupferverkleidung, gleichzeitig.
Muggenhof - Pegnitz, Schnieglinger Straße, Eisenbahnbrücke
Eisenbahnbrücke, fünfbogige Stampfbetonbrücke mit Ovalöffnungen und Konsolgesims, Ausführung Dyckerhoff & Widmann, 1909-10; über die Pegnitz; bei km 9,168 der Nürnberger Ringbahn.
Neue Hegelstraße 17, Grundschule
Grundschule, mehrteiliger Schulkomplex: Hauptbau, dreigeschossiger Massivbau mit flachem Frackdach und verglaster Treppenhalle; Pavillonbauten, acht paarweise angeordnete, eingeschossige Massivbauten mit flachen Frackdächern, verbunden durch offenen Erschließungsgang mit Flachdach; zwei Turnhallen, eingeschossige Sichtziegelsteinbauten mit flachen Satteldächern und Lisenengliederung; Hort, eingeschossiger Sichtziegelsteinbau mit flachem Frackdach und Eingangsrisalit; Städtisches Hochbauamt, Max Timme und Kleiber, 1959-62.
Neutorstraße 12, 14, Wohnhaus mit Laden
Wohnhaus mit Laden, viergeschossiger Satteldacheckbau mit Sandsteinerdgeschoss und verputzten Obergeschossen, nördlich angebaut dreigeschossiger Querbau mit Satteldach, bez. Adolf Kochherr, 1949/50; an der Südfassade barockes Holzchörlein, 1979 hierher versetzt; zugehörig mittelalterlicher Gewölbekeller.
Obere Kanalstraße 25, Ehem. Fabrikgebäude
Ehem. Fabrikgebäude, 1934-42 jüdische Gemeindeschule, dreigeschossiger, traufständiger Ziegelsteinbau mit asymmetrischen Satteldach, flachem Mittelrisalit mit Zwerchhaus und Segmentgiebel sowie Lisenen- und Gesimsgliederung, rückseitig zwei Seitenflügel mit Pultdächern und Fachwerk-Kniestock, 1914, Umbau zum Schulhaus durch Albert Stamm, 1934.
Pirckheimerstraße 11 - 15, Brunnen
Brunnen, zwei halbrunde Brunnenschalen vor halbrunder Schauwand, darauf Skulptur zweier Kinder mit Fisch, Naturstein, Philipp Kittler, 1910; zugehörig zwei Sitzbänke mit Rechteckpfeilern.
Siedlerstraße 37, Schulhaus Zerzabelshof
Schulhaus, zweigeschossiger, verputzter Ziegelsteinbau mit Walmdach, Robert Erdmannsdorffer, 1929-30.
Von-Soden-Straße 28, Kath. Pfarrhaus
Kath. Pfarrhaus, eingeschossiger, verputzter Massivbau mit steilem Satteldach und Schleppgauben, von Fritz Schmidt, 1937.
Weikershofer Straße 30, Wohnstallhaus – 31.07.2023
Hofanlage: Wohnstallhaus, eingeschossiger, giebelständiger Sandsteinquaderbau mit steilem Satteldach, dendro.dat. 1710, Versteinerung bez. 1859; Scheune, eingeschossiger Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach, 18. Jh., Erweiterungen 1886 und 1893; Stall mit Milchkammer, eingeschossiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, 1876, Erweiterung 1890.
Winterstraße 15, Scheune, (Ergänzung zum Gasthof) – 07.08.2023
Gasthof, zweigeschossiger, traufseitiger Satteldachbau mit Sandsteinquadererdgeschoss sowie Fachwerkobergeschoss und -giebel, 18. Jh., Erneuerung bez. 1912, 1967 und 1995; Scheune, eingeschossiger, traufseitiger Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach, 1. Hälfte 19. Jh.
Löschungen:
Solgerstraße 21, Rückgebäude
Rückgebäude, viergeschossiger, geschlemmter Ziegelbau, mit Pultdach, um 1900