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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (19.10.2023)

Sitzung gesamt öffentlich (Stand: 19.10.2023)

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Stadtplanungsausschusses

19.10.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 "Initiative Grün" – Sonderprogramm der Stadt Nürnberg für die stadtweite Förderung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Fassaden- und Dachflächen Sitzungsvorlage Stpl/040/2023 4 Entscheidungsvorlage Stpl/040/2023 8 Förderrichtlinien Stpl/040/2023 10 * TOP Ö 2 Kommunales Denkmalkonzept Nürnberg – Jüdische Topographie Sitzungsvorlage BoB/007/2023 13 Entscheidungsvorlage BoB/007/2023 17 * TOP Ö 3 Kommunales Denkmalkonzept Nürnberg - Kirchen Sitzungsvorlage BoB/008/2023 19 Entscheidungsvorlage BoB/008/2023 23 * TOP Ö 4 Kommunales Denkmalkonzept Nürnberg - Gießerei Burgschmietstraße Sitzungsvorlage BoB/009/2023 26 Entscheidungsvorlage BoB/009/2023 30 TOP Ö 5 Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage BoB/011/2023 32 Erläuterung BoB/011/2023 36 Listentext Boxbergweg 27 BoB/011/2023 40 Listentext Königstraße 42-52-Kaufhof BoB/011/2023 44 Listentext Bucher Hauptstraße 62 BoB/011/2023 52 Listentext Bucher Hauptstr 35 BoB/011/2023 56 Listentext Landgrabenstr 91-Bunker BoB/011/2023 60 Listentext Leyh-Bahnlinie Nürnberg Rbf - Fürth BoB/011/2023 66 Listentext Maximilianstraße 41 BoB/011/2023 70 Listentext Muggenhof-Pegnitz-Schnieglinger Straße BoB/011/2023 76 Listentext Neue_Hegelstr 17-Schule BoB/011/2023 82 Listentext Neutorstraße 12 -14 BoB/011/2023 88 Listentext Obere Kanalstraße 25 BoB/011/2023 92 Listentext Pirckheimerstr 11-15 BoB/011/2023 98 Listentext Siedlerstrasse 37 BoB/011/2023 102 Listentext Von-Soden-Straße 28 BoB/011/2023 108 Listentext Weikershofer Straße 30 BoB/011/2023 112 Listentext Winterstrasse15 BoB/011/2023 118 Listentext Solgerstr 21-Löschung BoB/011/2023 124

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtplanungsausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 19.10.2023, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. "Initiative Grün" – Sonderprogramm der Stadt Nürnberg für die Beschluss

stadtweite Förderung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Stpl/040/2023

Hof-, Fassaden- und Dachflächen

Dauerhafte Aufstockung der Fördermittel auf Grund weiterhin

großer Nachfrage

Ulrich, Daniel

2. Kommunales Denkmalkonzept – Jüdische Topographie Beschluss

Ulrich, Daniel (Beilagen werden nachgereicht)

3. Kommunales Denkmalkonzept – Kirchen Beschluss

Ulrich, Daniel (Beilagen werden nachgereicht)

4. Kommunales Denkmalkonzept - Gießerei Burgschmietstraße Beschluss

Ulrich, Daniel (Beilagen werden nachgereicht)

5. Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg Beschluss

Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 BayDSchG BoB/011/2023

Ulrich, Daniel

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.09.2023,

öffentlicher Teil

Stpl/040/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 19.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: "Initiative Grün" – Sonderprogramm der Stadt Nürnberg für die stadtweite Förderung von

Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Fassaden- und Dachflächen

Dauerhafte Aufstockung der Fördermittel auf Grund weiterhin großer Nachfrage

Anlagen:

Förderrichtlinien

Sachverhalt (kurz):

Bereits seit 2020 leistet das kommunale Förderprogramm "Initiative Grün" begleitend zu dem seit 2016 bestehenden, über die Städtebauförderung bezuschussten Programm "Mehr Grün für Nürnberg" einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in der Stadt. Klimaangepasste Maßnahmen sind ein wichtiger Baustein, um die Aufenthalts- und Lebensqualität zu verbessern und zu erhalten.

Aufgrund gestiegener Kosten sind finanzielle Anreize für private Investoren ein essentieller Faktor. Durch die zum 01.09.2022 erhöhte Förderquote auf 50% der förderfähigen Kosten für beide Programme ist ein deutlicher Zuwachs an Antragstellungen beim Programm "Initiative Grün" zu verzeichnen. Die für 2023 genehmigte einmalige Erhöhung der Mittel von 50.000 Euro auf 75.000 Euro ist bereits jetzt vollständig an Projekte gebunden. Ein Rückgang der Antragstellungen in 2024 ist nicht zu erwarten.

Um die Umsetzung klimarelevanter Maßnahmen weiterhin unterstützen zu können, wird vorgeschlagen, die Mittel des Förderprogramms "Inititative Grün" ab 2024 dauerhaft auf 75.000 Euro zu erhöhen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 75.000 € Folgekosten 75.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 75.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Im Haushaltsplanentwurf sind 60.000 Euro vorgesehen. Der Gesamthaushalt würde zusätzlich mit 15.000 Euro belastet werden.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die verschiedenen Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von den Auswirkungen des Berichts betroffen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

UwA

Stk

Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ab 2024 für das Förderprogramm "Initiative Grün" dauerhaft Finanzmittel in Höhe von jährlich 75.000 Euro zu beantragen.

Die Erhöhung um 15.000 Euro ist für den Haushalt 2024 zum Kämmereipaket anzumelden. Über diesen Ansatz wird im Rahmen der Etatberatungen beschlossen.

Beilage

Betreff: „Initiative Grün“ – Sonderprogramm der Stadt Nürnberg für die stadtweite Förderung

von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Fassaden- und Dachflächen

Dauerhafte Aufstockung der Fördermittel auf Grund weiterhin großer Nachfrage

Ausgangssituation

Rekordwerte für Hitze, Dürren, Starkregen sowie das Abschmelzen der Gletscher wurden im Bericht „State oft the Global Climate 2022“ beschrieben. Die Jahresdurchschnittstemperaturen steigen signifikant an. Die Zunahme von Trocken- und Hitzeperioden sowie starke Unwetter mit weitreichenden Schäden kann man seit Jahren feststellen. Deshalb sollte auch die Stadt Nürnberg auf die klimatischen Veränderungen und Bedingungen reagieren. (Auszug aus einem Presseartikel der NN vom 20.05.2023).

Diese Entwicklung belegen auch die Auswertungen der meteorologischen Daten für Nürnberg durch das Umweltamt. Die Jahresdurchschnittstemperatur steigt und die Zahl der Hitze- und Starkregenereignisse nimmt zu. Deutlich wird dabei auch, dass die Hitzebelastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner der stark verdichteten und versiegelten Nürnberger Innenstadtgebiete, im Vergleich zum Umland, deutlich höher sind. Nähere Angaben dazu können der Umweltausschussvorlage vom 21.06.2023 entnommen werden.

Zur Umsetzung der, für die Klimaanpassung so wichtigen Begrünung der Stadt, sehen die 2. Säule des Klimafahrplans 2010/2050 (Klimaanpassung), der Masterplan Freiraum sowie die Sanierungsziele in Stadterneuerungsgebieten u.a. die Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Dächern, Fassaden und Höfen vor.

Selbst kleinste Flächen erhöhen die eigene sowie die allgemeine Aufenthalts- und Lebensqualität einer Stadt. Sie tragen zur Kühlung durch Verdunstung bei, sind Regenrückhalteflächen und leisten einen Beitrag zur Artenvielfalt. Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen dienen aber auch der Luftreinhaltung und Feinstaubbindung. Nicht zuletzt dient die Gebäudebegrünung durch ihre dämmende Wirkung auch der Energieeinsparung. Sie sind deshalb u.a. auch Teil der Nürnberger Klimaanpassungsstrategie, des Klimabaukastens und des Hitzeaktionsplans.

Kommunale Förderprogramme sind ein wichtiges Instrument, da sie bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen finanzielle Anreize für private Investoren schaffen sollen. 2016 wurde das Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg“ in allen Stadterneuerungsgebieten eingeführt. Die vom Stadtplanungsamt ausgereichten Mittel sind über die Städtebauförderung zuschussfähig. Hier konnten die förderfähigen Kosten vorerst mit 25% bezuschusst werden.

Um den Förderanfragen auch außerhalb von Stadterneuerungsgebieten gerecht zu werden wurde die Ausweitung der Fördermöglichkeiten am 17.10.2019 im Stadtplanungsausschuss beschlossen. Das neue Förderprogramm "Initiative Grün" konnte Anfang Juni 2020 gestartet werden. Auch hier lag die Förderquote vorerst bei 25% der förderfähigen Kosten. Anfangs wurden hierfür 50.000 Euro städtische Mittel bereitgestellt. Die Mittel wurden bis einschließlich 2021 nicht vollständig durch entsprechende Anträge abgerufen. Dennoch konnten von Juni 2020 bis August 2022 13 Hofumgestaltungen und 23 Dachbegrünungen umgesetzt und Zuschüsse in Höhe von ca 77.000 Euro bis 31.08.2022 ausgezahlt werden.

Um die Attraktivität der beiden Programme zu steigern, wurden die Förderbedingungen und – quoten sowie die Richtlinien zum 01.09.2022 geändert. Die Förderquote wurde auf 50% der förderfähigen Kosten erhöht. Das Antragsaufkommen hat sich beim Programm „Initiative Grün“

seitdem stark erhöht. Deshalb hat am 27.10.2022 der Stadtplanungsausschuss die Verwaltung beauftragt, für das Jahr 2023 die Mittel von 50.000 Euro auf 75.000 Euro einmalig auzustocken. Die Förderrichtlinien des Programms „Initiative Grün“ liegen als Anlage bei. Im Internet können die Informationen unter www.initiativegruen.nuernberg.de abgerufen werden.

Finanzierung des Programms

Um den gesteigerten Antragstellungen gerecht zu werden, wird eine dauerhafte Erhöhung der Mittel von 50.000 Euor auf 75.000 Euro€ vorgeschlagen. Die zusätzliche Finanzierung des Aufstockungsbetrages in Höhe von 25.000 Euro könnte wie 2022 erfolgen. Aus dem Dienststellenbudget bei Stpl könnten 10.000 Euro dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Diese dauerhafte Budgetreduzierung wurde seitens Stpl bereits bei der Haushaltsanmeldung für 2024 berücksichtigt. Die fehlenden 15.000 Euro würden zu Lasten des Gesamthaushalts erfolgen. Diese Mittel müssen im Haushalt 2024 zusätzlich eingestellt werden.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der aktuelle Erfolg des Förderprogramms auch auf eine verlässliche, kontinuierlich durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit sowie ein möglichst bürgerfreundliches Antragsverfahren zurückzuführen ist.

Fazit

Wie bereits oben ausgeführt, leistet die Umsetzung von Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen in einer stark versiegelten und wenig durchgrünten Stadt wie Nürnberg einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Grünausstattung, der stadtklimatischen Situation sowie der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung. Sie ist damit ein essentieller Baustein zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung in Nürnberg. Welche große Bedeutung Grün- und Freiflächen zudem im direkten Wohnumfeld u.a. als Orte für Erholung, Spiel und Kultur haben, hat auch die Corona-Pandemie gezeigt. Sie dienen damit Umwelt-, Naturschutz und sozialen Zielen.

Die nachträgliche Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen in Bestandsgebieten – das zeigen sowohl die Erfahrungen in Nürnberg als auch in anderen Städten – ist mit hohem Aufwand verbunden und auf private Initiative angewiesen. Um diesbezügliche Anfragen und Initiativen weiterhin auch außerhalb von Stadterneuerungsgebieten unterstützen zu können müssen finanzielle Mittel von Seiten der Stadt fortlaufend zur Verfügung gestellt werden. Vergleichbar gehen inzwischen andere Großstädte wie Frankfurt mit dem Programm „Frankfurt frischt auf – 50% Klimabonus“ (von 2017 – 2021 zwei Mio. Euro pro Jahr) oder Köln mit dem Programm „GRÜN hoch 3“ (drei Mio. Euro bis 2023) vor.

Um die positive Resonanz, die das Programm „Initiative Grün“ bei der Bevölkerung auslöst zu nutzen, ist es notwendig, die Mittel dauerhaft von 50.000 Euro auf 75.000 Euro zu erhöhen. Je mehr Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden können, desto besser kann sich die Stadt Nürnberg an klimatische Veränderungen anpassen.

Kommunales Förderprogramm „Initiative Grün“

Richtlinien der Stadt Nürnberg für Maßnahmen zur Begrünung

von privaten Höfen, Freiflächen, Dächern und Fassaden

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Förderprogramm gilt grundsätzlich im Stadtgebiet Nürnbergs außerhalb von Stadterneuerungsgebieten. Für Maßnahmen innerhalb von Stadterneuerungsgebieten wird auf das Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg“ verwiesen.

2. Aufgaben und Ziele der Förderung

Ziel des Programms ist die Aufwertung der Lebens- und Aufenthaltsqualität und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere in dicht besiedelten Bereichen der Stadt Nürnberg. Gegenstand der Fördermaßnahmen sind die Begrünung von privaten Höfen, Freiflächen, Dächern und Fassaden, um einen Beitrag zu einer ökologisch orientierten Stadtentwicklung zu leisten und das Stadtklima nachhaltig positiv beeinflussen zu können.

3. Förderfähige Maßnahmen

 Planungskosten bei einer fachgerecht und qualifiziert umgesetzten Maßnahme.  Herstellung von neuen Baumstandorten sowie die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen  Dach- und Fassadenbegrünung (auch als Bestandteil einer Hofbegrünung), einschließlich der notwendigen Nebenkosten  Entsiegelung von befestigten Flächen und qualifizierte Gestaltung der zusätzlich nutzbaren Freiflächen unter Verwendung standortgerechter Gehölze und Stauden (auch Obstgehölze)  Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Versickerung (Gießtonnen, Sickerschächte, Zisternen, Teiche usw.), jedoch nur in Verbindung mit weiteren „Grünmaßnahmen“.  Begrünung an Neubauten von Garagen und Carports sowie an untergeordneten Anbauten.  Maßnahmen für Biodiversität sowie Lebensräume für Brut- und Nisthilfen

4. Nicht förderfähige Maßnahmen

 Temporäre Maßnahmen (Pflanzkübel, Hochbeete)  Ersatzpflanzungen, reine Umgestaltungen ohne Entsiegelungsmaßnahmen  Verlegung von Rollrasen  Beregnungsanlagen  Maßnahmen, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen wurden  Begrünung an Hauptgebäuden von Neubauten  Reine Pflasterungen (auch wenn der Grad der Durchlässigkeit erhöht wird)

5. Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von pauschalen Zuschüssen von maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 15.000 Euro.

6. Hofumgestaltungs-, und Freiflächenbegrünungsmaßnahme

Ausschlaggebend für die Förderung ist der Umfang der stattfindenden Ents iegelung und Gestaltung. Anzustreben ist, eine größtmögliche Fläche fachgerecht zu entsiegeln, grün zu gestalten und auf Dauer zu unterhalten. Dabei dürfen maximal 20% der Fläche als sickerfähige Beläge ausgebildet werden.

7. Dachbegrünung

Gefördert wird die Begrünung von Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern bis 20 Grad. Förderfähig sind Intensiv- und Extensivbegrünungen sowie die Kosten der Maßnahmen, die der Herstellung der Dachbegrünung dienen.

8. Fassadenbegrünung

Gefördert werden Maßnahmen, die ein größtmögliches Grünvolumen erzielen. Das Pflanzbeet muss mindestens 0,5 m² groß und 0,5 m tief sein.. Die Bezuschussung von Klettergerüsten und Rankhilfen ist grundsätzlich möglich.

9. Baumpflanzungen

Förderfähig sind Kosten der Herstellung von zusätzlichen Baumstandorten. Dabei sind die gesetzlichen Grenzabstände sowie die fachgerechten Vorgaben, die für eine jahrzehntelange Lebensdauer notwendig sind, zu beachten.

10. Spielecken für Kinder

Im Rahmen einer Entsiegelung wird der Einbau von Natur- und Spielbereichen mit z. B. Hölzern und Natursteinen, verbunden mit dem Einbau von Sand, Feinkies oder Holz/Rinde als Bodenund Spielbeläge gefördert.

11. Begrünte Pergolen/ Rankgerüste

Gefördert wird die fachgerechte Errichtung von dauerhaften, begrünten Pergolen bzw. Rankgerüsten in Holz oder Metallkonstruktionen mit Holz.

12. Antrags- und Bewilligungsverfahren

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (Beschluss der Eigentümerversammlung muss vorliegen) und Mieterinnen und Mieter (Vollmacht der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ist erforderlich). Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten beim Stadtplanungsamt als Bewilligungsstelle eingereicht werden. Dabei sind folgende Unterlagen beizufügen:

 prüfbare Kostenvoranschläge (Einzelpositionen, keine Pauschalangebote)  Planungsunterlagen mit Beschreibung der auszuführenden Arbeiten  Bilder des aktuellen Zustandes

Die Ausführung der geförderten Maßnahmen hat fachgerecht zu erfolgen. Nachträgliche Abweichungen oder Änderungen sind unaufgefordert vorzulegen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Bewilligungsstelle. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt durch einen förmlichen Bewilligungsbescheid, der mit Auflagen, Bedingungen und einer Befristung versehen ist.

Wichtiger Hinweis: Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Die Vergabe von Bauaufträgen wird als Maßnahmenbeginn gewertet.

Die Begrünung der Fassade und des Daches in Ensembles und an Baudenkmalen bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde (Art. 6 DSchG). Eine Kopie des Erlaubnisbescheides ist dem Antrag beizufügen.

13. Auszahlung

Nach Abschluss der Maßnahme haben die Antragstellenden der Bewilligungsstelle die Rechnungen sowie die Schlussrechnungen zur Prüfung vorzulegen ebenso eine Fotodokumentation mit Vorher-Nachher-Bildern. Dies kann auch per Mail erfolgen. Danach kan n der Zuschuss ausbezahlt werden. Bei kostenintensiven Maßnahmen können die Auszahlungen auch in Raten erfolgen. Ergibt der Kostennachweis, dass die tatsächlich entstandenen ansatzfähigen Kosten geringer sind als die im Förderantrag dargestellten, sind die Zuschüsse entsprechend zu kürzen. Bei Kostenmehrung ist eine Erhöhung des bewilligten Zuschusses nicht möglich.

14. Pflichten, Verstöße

Die Antragstellenden haben vor Beginn der Maßnahme die betroffenen Mieterinnen und Mieter auf die beabsichtigten Maßnahmen hinzuweisen. Eine Mieterhöhung aufgrund der durchgeführten Maßnahmen darf nicht erfolgen.

Alle geförderten Maßnahmen müssen mindestens bis zu einem Zeitraum von 15 Jahren erhalten bleiben und gepflegt werden. Ansonsten können Nachpflanzungen oder Neuanschaffungen verlangt werden.

Der Bewilligungsbescheid kann bei einem Verstoß gegen diese Richtlinien oder gegen Auflagen und Bedingungen des Bewilligungsbescheides und bei einer zweckfremden Verwendung der bewilligten Mittel jederzeit widerrufen werden. Die ausgezahlten Zuschüsse sind dann in voller Höhe zurückzuzahlen.

15. Einzuhaltende Vorgaben und Normen – Beispielhaft und nicht abschließend –

Hingewiesen wird auf die einschlägigen DIN-Normen sowie die „anerkannten Regeln der Technik“ in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung, die FLL-Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, die FLL-Richtlinie für die Planung. Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen mit Kletterpflanzen in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung.

Für dieselbe bauliche Maßnahme dürfen nicht gleichzeitig Fördermittel aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden. Der Antragsteller hat den Umfang an Eigenmitteln oder -leistungen zur Umsetzung der Maßnahme nachzuweisen.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht. Das Einbringen von Arbeiten in Eigenleistung ist nur dann zulässig, wenn dies vorher mit der Bewilligungsstelle abgesprochen wird. Es ist ein Nachweis vorzulegen, dass die Leistungen fachgerecht erbracht werden können.

16. Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 01.06.2023 in Kraft

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 19.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kommunales Denkmalkonzept Nürnberg

Jüdische Topographie

- Tischvorlage -

Anlagen:

Sachverhalt (kurz):

Kommunale Denkmalkonzepte (KDK) sind ein Instrument, um systematisch und zielgerichtet die Entwicklungspotenziale denkmalgeschützter Bausubstanz auszuloten und Perspektiven zur Um- und Weiternutzung zu entwickeln.

Ziel des KDK „jüdische Topogrfie“ ist die Sichtbarmachung früheren und heutigen jüdischer Geschichte und jüdischen Lebens in der Nürnberger Innenstadt. Um ein derartiges Konzept anzustoßen, ist eine externe Beauftragung notwendig. Damit diese in 2024 erfolgen kann, wird das Einstellen der entsprechenden Mittel in den Haushalt erforderlich.

Die Summe von 45.000 Euro entspricht der geschätzten Gesamtsumme, Förderungen des BLfD sind in Aussicht gestellt; zudem sollen alle Finanzierungsmöglichkeiten durch die finanzielle Beteiligung der weiteren Kooperationspartner ausgeschöpft werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 18.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Gesamtkosten i. H. v. 45.000 Euro und die 60.% Förderung des BLfD (27.000 €) werden im Rahmen des Kämmereipakets in die Haushaltsberatungen eingebracht. Der städtische Anteil beträgt max. 18.000 €

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity-Relevanz ist ggf. im Konzept selbst zu betrachten.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt, das Kommunale Denkmalkonzept "Jüdische Topographie" durchzuführen und alle Finanzierungsmöglichkeiten durch die finanzielle Beteiligung der Kooperationspartner auszuschöpfen.

Die Verwaltung wird beauftragt die max. hierfür erforderlichen städtischen Mittel i.H.v. 18.000 Euro (Gesamtkosten 45.000 Euro abzgl. Erträge BLfD 27.000 Euro und ggf. weitere) zum Kämmereipaket für den Haushalt 2024 anzumelden.

Kommunale Denkmalkonzepte (KDK) für Nürnberg

Wozu ein kommunales Denkmalkonzept dient

Das Instrument des „Kommunalen Denkmalkonzepts“ (KDK) richtet sich an alle Gemeinden in Bayern, die sich mit ihrem historischen baulichen wie städtebaulichen und archäologischen Erbe auseinandersetzen und dieses bewahren wollen. Das KDK stärkt die Eigenverantwortung der Kommunen und hilft auf Basis eines aktiven Dialogs das städtebauliche Erbe zu verstehen. Als informelle Rahmenplanung kann es eigenständig oder als vertiefender Fachbeitrag im Rahmen von Verfahren der Städtebauförderung oder der ländlichen Entwicklung erarbeitet werden. Die Kommune ist der Auftraggeber eines KDK, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege begleitet die Konzeptentwicklung und unterstützt sie finanziell.

Das KDK möchte die Pflege historischer Bausubstanz und historischer Ortsstrukturen als Teil zukunftsfähiger Entwicklungsplanung etablieren. In Bayern soll dieser Prozess eine konkrete Hilfestellung für strategische Überlegungen zum Umgang mit den Denkmalwerten einer Kommune geben, ergänzend zu einem bereits üblichen denkmalpflegerischen Erhebungsbogen. Dieser Prozess beruht auch auf Aspekten der Freiwilligkeit, der Flexibilität und der Unterstützung der Kommunen und soll die Zusammenarbeit von Kommune, Fachplanenden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bürgerinnen und Bürgern in den Vordergrund stellen. Die Analyse soll übergreifend sowohl organisatorische, als auch inhaltliche Punkte ansprechen und dient nicht nur als Beteiligungsinstrument für Behörden und Fachleute, sondern ist auch ein Mittel zur aktiven Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung.

Das KDK dient dazu, eine zielorientierte Bestandsaufnahme in spezifischen Bereichen (ganze Kommune, einzelne Quartiere oder einzelne Grundstücke oder Gebäudetypisierungen) zu erstellen und eine Gesamtschau des baulichen Bestandes, der Potentiale, der Wertigkeiten sowohl denkmalfachlich als auch städtebaulich anhand einer Matrix als Grundlage für Entwicklungsperspektiven zusammenzufassen.

Die im Baubestand vorhandenen baukulturellen Werte sollen definiert und gestärkt werden, es soll helfen Rollen zu finden und Identitäten zu schärfen bzw. zu schaffen und dies mit hohem lokalen Bezug und möglichst nachhaltigen Nutzungen.

Das KDK hilft zudem Entwicklungsoptionen vor dem Hintergrund der jeweiligen Denkmalwerte und städtebaulichen Funktionen zu erkennen und die Verortung innerhalb der städtischen Struktur und die Verankerung im Stadtraum herauszustellen.

Die Wahrnehmung und Vermittlung der jeweiligen baulichen und historischen Werte hilft objektübergreifende Zusammenhänge deutlicher sichtbar zu machen und Leitlinien und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

KDK „JüdischeTopographie“

Dieses Kommunale Denkmalkonzept soll dazu dienen, jüdische Geschichte und jüdisches Leben in der Stadt wahrnehmbar zu machen und zu verdeutlichen. Beispiele für Darstellung und Präsenz jüdischen Lebens im Stadtraum finden sich bereits in Städten wie Köln und Erfurt. Es soll herausgearbeitet werden, wo und wie in Nürnberg jüdisches Leben stattgefunden und dieses geprägt hat. Das KDK wäre eine passende Ergänzung für ein geplantes Begegnungszentrum in der Stadt und eine weitere Vernetzung in diesem Bereich. Der Einbezug bestehender Museen ist

ebenso wie die enge Zusammenarbeit mit der IKG und den Kirchen der Stadt sinnvoll und geplant.

Weiteres Vorgehen:

Vorgespräche fanden bereits statt. In Zusammenarbeit mit der IKG in Nürnberg, den Kirchen und dem BLfD soll ein gemeinsamer Weg zur stärkeren Sichtbarmachung der Jüdischen Geschichte und Gegenwart in Nürnberg erarbeitet werden. Die weitere Abstimmung mittels eines betreuenden Projektbüros der beteiligten Personenkreise ist durch Vertragsabschluss mit dem BLfD zu konkretisieren.

Das Interesse der IKG wie der Kirchen an einem KDK mit diesem Thema wurde bereits bekundet. Für die Bearbeitung wird die Einschaltung eines externen Planungsbüros erforderlich.

Das kommunale Denkmalkonzept „jüdische Topografie“ hat gerade im Lichte der aktuellen Ereignisse und der Bedrohungen gegen jüdisches Leben und Jüdinnen wie Juden leider auch in Nürnberg aktuelle Relevanz und soll sofort angegangen werden.

Kosten/ Finanzierung:

Es ist eine Kooperationsvereinbarung (Vertrag) zwischen dem BLfD und der Stadt Nürnberg/BOB sowie allen weiteren Beteiligten notwendig, um Fördergelder zu erhalten. Die Gelder des KDK kommen aus dem Topf des Entschädigungsfonds. Daher übernimmt die Kommune die Trägerschaft und ist federführend bei diesem Prozess.

Die Gesamtkosten des KDK Jüdische Topographie werden mit 45.000 Euro angesetzt. Eine Förderung durch das BLfD wurden mit 60% (27.000 Euro) in Aussicht gestellt, ggf. weiteren Finanzierungsanteile sind mit den Kooperationspartnern zu verhandeln, sodass ein städtischer Eigenanteil von maximal 18.000 Euro im Rahmen des Haushalts zur Verfügung gestellt werden soll.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 19.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kommunales Denkmalkonzept Nürnberg

Kirchen

- Tischvorlage -

Anlagen:

Sachverhalt (kurz):

Kommunale Denkmalkonzepte sind ein neues Instrument, um systematisch und zielgerichtet die Entwicklungspotenziale denkmalgeschützter Bausubstanz auszuloten und Perspektiven zur Um- und Weiternutzung zu entwickeln.

Die untere Denkmalschutzbehörde hat den Kirchen ein Kommunales Denkmalkonzept (KDK) vorgeschlagen, um die denkmalverträglichen Nutzungsmöglichkeiten der kirchlichen Liegenschaften auszuloten und zu definieren. Zur Durchführung ist eine externe Beauftragung notwendig. Damit diese in 2024 erfolgen kann, wird das Einstellen der entsprechenden Mittel in den Haushalt erforderlich.

Die Summe von 40.000 Euro entspricht der geschätzten Gesamtsumme, Förderungen des BLfD sind in Aussicht gestellt; zudem sollen alle Finanzierungsmöglichkeiten durch die finanzielle Beteiligung der weiteren Kooperationspartner ausgeschöpft werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 16.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Gesamtkosten i.H.v. 40.000 € und die 60% Förderung des BLfD (24.000 €) sollen im Rahmen des Kämmereipakets in die Haushaltsberatungen eingebracht werde. Der städtische Anteil beträgt max. 16.000 €

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity-Relevanz ist ggf. im Konzept selbst zu betrachten.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt, ein kommunales Denkmalkonzept "Kirchen" durchzuführen und alle Finanzierungsmöglichkeiten durch die finanzielle Beteiligung der Kooperationspartner auszuschöpfen.

Die Verwaltung wird beauftragt die max. hierfür erforderlichen städtischen Mittel i. H. v. 16.000 Euro (Gesamtkosten 40.000 Euro abzgl. Erträge BLfD 24.000 Euro und ggf. weitere) zum Kämmereipaket für den Haushalt 2024 anzumelden.

Kommunale Denkmalkonzepte (KDK) für Nürnberg

Wozu ein kommunales Denkmalkonzept dient

Das Kommunale Denkmalkonzept (KDK) richtet sich an alle Gemeinden in Bayern, die sich mit ihrem historischen baulichen wie städtebaulichen und archäologischen Erbe auseinandersetzen und dieses bewahren wollen. Das KDK stärkt die Eigenverantwortung der Kommunen und hilft auf Basis eines aktiven Dialogs das städtebauliche Erbe zu verstehen. Als informelle Rahmenplanung kann es eigenständig oder als vertiefender Fachbeitrag im Rahmen von Verfahren der Städtebauförderung oder der ländlichen Entwicklung erarbeitet werden. Die Kommune ist der Auftraggeber eines KDK, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege begleitet die Konzeptentwicklung und unterstützt sie finanziell.

Das KDK möchte die Pflege historischer Bausubstanz und historischer Ortsstrukturen als Teil zukunftsfähiger Entwicklungsplanung etablieren. In Bayern soll dieser Prozess eine konkrete Hilfestellung für strategische Überlegungen zum Umgang mit den Denkmalwerten einer Kommune geben, ergänzend zu einem bereits üblichen denkmalpflegerischen Erhebungsbogen. Dieser Prozess beruht auch auf Aspekten der Freiwilligkeit, der Flexibilität und der Unterstützung der Kommunen und soll die Zusammenarbeit von Kommune, Fachplanenden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bürgerinnen und Bürgern in den Vordergrund stellen. Die Analyse soll übergreifend sowohl organisatorische, als auch inhaltliche Punkte ansprechen und dient nicht nur als Beteiligungsinstrument für Behörden und Fachleute, sondern ist auch ein Mittel zur aktiven Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung.

Das KDK dient dazu, eine zielorientierte Bestandsaufnahme in spezifischen Bereichen (ganze Kommune, einzelne Quartiere oder einzelne Grundstücke oder Gebäudetypisierungen) zu erstellen und eine Gesamtschau des baulichen Bestandes, der Potentiale, der Wertigkeiten sowohl denkmalfachlich als auch städtebaulich anhand einer Matrix als Grundlage für Entwicklungsperspektiven zusammenzufassen.

Die im Baubestand vorhandenen baukulturellen Werte sollen definiert und gestärkt werden, es soll helfen Rollen zu finden und Identitäten zu schärfen bzw. zu schaffen und dies mit hohem lokalen Bezug und möglichst nachhaltigen Nutzungen.

Das KDK hilft zudem Entwicklungsoptionen vor dem Hintergrund der jeweiligen Denkmalwerte und städtebaulichen Funktionen zu erkennen und die Verortung innerhalb der städtischen Struktur und die Verankerung im Stadtraum herauszustellen.

Die Wahrnehmung und Vermittlung der jeweiligen baulichen und historischen Werte hilft objektübergreifende Zusammenhänge deutlicher sichtbar zu machen und Leitlinien und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

KDK Kirchen

Ziel des Kommunalen Denkmalkonzeptes (KDK) in Nürnberg soll eine bessere Zusammenarbeit und frühzeitige Abstimmung in Bezug auf kirchenbezogene Projekte zwischen Kommune, Kirchengemeinden sowie den jeweiligen Landeskirchen/Diözesen und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) sein. Das kommunale Denkmalkonzept soll dem Transformationsprozess der Kirchen in der Zukunft, aufgrund sinkender Gemeindemitgliedszahlen, dienen und den Kirchen und ihrem Umfeld ein klares Identifikationspotential geben.

Die städtebauliche Entwicklung im Umfeld der Kirchen hat somit ebenfalls Priorität, eine Verbindung verschiedener Nutzungskonzepte im Einklang mit dem jeweiligen Quartier wird angestrebt. Das KDK ist in seinen einzelnen Elementen sehr flexibel und kann praxisbezogen angepasst und optimiert werden. Hierzu ist eine Zusammenarbeit mit den Kirchenbauämtern geplant, die das bauliche Potential konkretisiert und Nutzungsoptionen, auch für städtische Einrichtungen aufzeigt, sofern kirchliche Bauten nicht mehr als solche genutzt werden können. Die Sozialkomponente und der Verbleib dieser Bauten in der Mitte der Gesellschaft ist oberstes Ziel. Geplant ist eine Grundlagenermittlung über eine genau definierte Gebäudematrix, hierin integriert wären bereits städtebauliche sowie umwelttechnische Aspekte.

Wichtig ist, dass die Gemeinden den denkmalfachlichen Wert ihrer Kirchen sowie die gesellschaftliche Wertung ihrer Gemeindeliegenschaft im Stadtgefüge wahrnehmen und würdigen können. Der teils notwendige Umbauprozess der Kirchengemeinden kann hierdurch hilfreich und zum Nutzen der Stadt unterstützt werden. Ziel ist, durch die Gemeinschaft auch jeweils für den Einzelnen einen profitablen „Mehrwert“ zu schaffen. Hieraus lässt sich auch ein städtebaulicher Mehrwert und weitere Potentiale in der Innenstadt generieren.

Die Kirchen mit den zugehörigen Nebengebäuden stellen in den einzelnen Stadtvierteln eine Stadtdominante dar, die großen Einfluss auf den öffentlichen Raum haben und deren Nutzung und Wirkung das Gemeindewesen stärken zugleich aber auch ein Identifikationsfaktor für alle Menschen in diesem Gebiet sind. Nicht mehr benötigte Gebäude/Liegenschaften können mit neuen, stadträumlich integrierten Nutzungskonzepten überplant werden. Soweit denkmalpflegerische Belange nicht entgegenstehen, können sich als Ergebnis einer (kritischen) Bestandsaufnahme Innenentwicklungspotentiale auftun, die, wie das Beispiel der katholischen Kirchenstiftung St. Ludwig zeigt, für Entwicklung mit hohem Mehrwert auch für die Stadt genutzt werden können. St. Ludwig ist zudem ein gutes Beispiel, wie gewinnbringend ein umfassendes Bündeln, Sortieren und Aufgeben von Nutzungen wirken kann.

Ziel ist, präventiv im Vorfeld von konkreten Planungen die Optionen auszuloten und zu definieren, hieraus ergibt sich für alle eine langfristige Planungssicherheit, ein offener

Austausch und eine Plattform für alle Beteiligten

Weiteres Vorgehen:

Vor diesem Hintergrund und den lokalen städtebaulichen als auch kirchengemeindlichen Herausforderungen ergibt sich eine Planungsnotwendigkeit, welche die Stadt Nürnberg und die Kirchen als Aufgabe wahrnehmen wollen und diesem mit dem Instrument KDK begegnen möchten.

Nach bereits begonnenen Vorgesprächen mit den zwei großen Konfessionen in Nürnberg und der grundsätzlichen Klärung gemeinsamer Nutzungspotentiale aus den Ergebnissen eines KDK ist eine Grundlagenermittlung notwendig. Die weitere Abstimmung der beteiligten Personenkreise ist durch Vertragsabschluss mit dem BLfD zu konkretisieren.

Der „Arbeitsrahmen“ wird zunächst auf die Innenstadtkirchen beschränkt und kann langfristig auf alle 46 Kirchengemeinden übertragen werden.

Es sollen Organisationseinheiten in übergeordneten Strukturen geschaffen werden, die Innenstadtgemeinden sollen hierbei Modellgemeinden werden.

Nach Modul 1 für die Datenerfassung sind in Modul 2 und 3 die konkrete Formulierung der Ziele sowie die Ausschreibung eines Leistungsverzeichnisses erforderlich, was nur über eine externe Vergabe möglich ist.

Das Einverständnis der Kirchen wurde bereits abgefragt und durch die evangelische Kirche positiv beantwortet. Es folgen ein Ausschreibungsverfahren um ein externes Büro für die Grundlagenermittlung zu akquirieren, anschließend die finale Abstimmung mit dem BLfD und die Beauftragung.

Das kommunale Denkmalkonzept hat aktuelle Brisanz und soll sofort umgesetzt werden.

Kosten/ Finanzierung:

Es ist eine Kooperationsvereinbarung (Vertrag) zwischen dem BLfD und der Stadt Nürnberg / BOB sowie allen weiteren Beteiligten notwendig, um Fördergelder zu erhalten. Die Gelder des KDK kommen aus dem Topf des Entschädigungsfonds. Daher übernimmt die Kommune die Trägerschaft und ist federführend bei diesem Prozess.

Die Gesamtkosten des KDK Kirchen werden mit 40.000 Euro angesetzt. Eine Förderung durch das BLfD wurden mit 60% (24.000 Euro) in Aussicht gestellt, ggf. weiteren Finanzierungsanteile sind mit den Kooperationspartnern zu verhandeln, sodass ein städtischer Eigenanteil von maximal 16.000 Euro im Rahmen des Haushalts zur Verfügung gestellt werden soll.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 19.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kommunales Denkmalkonzept Nürnberg

Gießerei Burgschmietstraße

- Tischvorlage -

Anlagen:

Sachverhalt (kurz):

Kommunale Denkmalkonzepte sind ein relativ neues Instrument um systematisch und zielgerichtet die Entwicklungspotenziale denkmalgeschützter Bausubstanz auszuloten und Perspektiven zur Um- und Weiternutzung zu entwickeln.

Die untere Denkmalschutzbehörde hat der Eigentümerin der Gießerei in der Burgschmietstraße ein Kommunales Denkmalkonzept (KDK) vorgeschlagen, um die denkmalverträglichen Nutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft auszuloten und zu definieren. Zur Durchführung ist eine externe Beauftragung notwendig. Damit diese in 2024 erfolgen kann, wird das Einstellen der entsprechenden Mittel in den Haushalt erforderlich.

Die Summe von 35.000 Euro entspricht der geschätzten Gesamtsumme. Förderungen des BLfD sind in Aussicht gestellt; zudem sollen alle Finanzierungsmöglichkeiten durch die finanzielle Beteiligung der weiteren Kooperationspartner ausgeschöpft werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 14.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Gesamtkosten i. H. v. 35.000 Euro und die 60% Förderung des BLfD (21.000 €) werden im Rahmen des Kämmereipakets in die Haushaltsberatungen eingebracht. Der städtische Anteil beträgt max. 14.000 €

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity-Relevanz ist ggf. im Konzept selbst zu betrachten.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt, das Kommunale Denkmalkonzept Gießerei Burgschmietstraße durchzuführen und alle Finanzierungsmöglichkeiten durch die finanzielle Beteiligung der Kooperationspartner auszuschöpfen.

Die Verwaltung wird beauftragt die max. hierfür erforderlichen städtischen Mittel i. H. v. 14.000 Euro (Gesamtkosten 35.000 Euro abzgl. Erträge BLfD 21.000 Euro und ggf. weitere) zum Kämmereipaket für den Haushalt 2024 anzumelden.

Kommunale Denkmalkonzepte (KDK) für Nürnberg

Wozu ein kommunales Denkmalkonzept dient

Das Kommunale Denkmalkonzept (KDK) richtet sich an alle Gemeinden in Bayern, die sich mit ihrem historischen baulichen wie städtebaulichen und archäologischen Erbe auseinandersetzen und dieses bewahren wollen. Das KDK stärkt die Eigenverantwortung der Kommunen und hilft auf Basis eines aktiven Dialogs das städtebauliche Erbe zu verstehen. Als informelle Rahmenplanung kann es eigenständig oder als vertiefender Fachbeitrag im Rahmen von Verfahren der Städtebauförderung oder der ländlichen Entwicklung erarbeitet werden. Die Kommune ist der Auftraggeber eines KDK, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege begleitet die Konzeptentwicklung und unterstützt sie finanziell.

Das KDK möchte die Pflege historischer Bausubstanz und historischer Ortsstrukturen als Teil zukunftsfähiger Entwicklungsplanung etablieren. In Bayern soll dieser Prozess eine konkrete Hilfestellung für strategische Überlegungen zum Umgang mit den Denkmalwerten einer Kommune geben, ergänzend zu einem bereits üblichen denkmalpflegerischen Erhebungsbogen. Dieser Prozess beruht auch auf Aspekten der Freiwilligkeit, der Flexibilität und der Unterstützung der Kommunen und soll die Zusammenarbeit von Kommune, Fachplanenden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bürgerinnen und Bürgern in den Vordergrund stellen. Die Analyse soll übergreifend sowohl organisatorische, als auch inhaltliche Punkte ansprechen und dient nicht nur als Beteiligungsinstrument für Behörden und Fachleute, sondern ist auch ein Mittel zur aktiven Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung.

Das KDK dient dazu, eine zielorientierte Bestandsaufnahme in spezifischen Bereichen (ganze Kommune, einzelne Quartiere oder einzelne Grundstücke oder Gebäudetypisierungen) zu erstellen und eine Gesamtschau des baulichen Bestandes, der Potentiale, der Wertigkeiten sowohl denkmalfachlich als auch städtebaulich anhand einer Matrix als Grundlage für Entwicklungsperspektiven zusammenzufassen.

Die im Baubestand vorhandenen baukulturellen Werte sollen definiert und gestärkt werden, es soll helfen Rollen zu finden und Identitäten zu schärfen bzw. zu schaffen und dies mit hohem lokalen Bezug und möglichst nachhaltigen Nutzungen.

Das KDK hilft zudem Entwicklungsoptionen vor dem Hintergrund der jeweiligen Denkmalwerte und städtebaulichen Funktionen zu erkennen und die Verortung innerhalb der städtischen Struktur und die Verankerung im Stadtraum herauszustellen.

Die Wahrnehmung und Vermittlung der jeweiligen baulichen und historischen Werte hilft objektübergreifende Zusammenhänge deutlicher sichtbar zu machen und Leitlinien und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

KDK Gießerei Burgschmietstraße

Die Gießerei Burgschmiet gehört zu den europaweit bedeutendsten Kunstgießereien des 19.Jahrhunderts. Sehr viele figürlichen Plastiken und Standbilder (Dürer, Luther, Beethoven, Siegerdenkmäler) stammen aus dieser Werkstatt, die seit 1840 ununterbrochen in Betrieb ist. Das historische Baudenkmal ist stark sanierungsbedürftig und in seinem Bestand gefährdet, zumal die Eigentümergemeinschaft sich nicht in der Lage sieht, das Anwesen zu erhalten. Das KDK soll nun Möglichkeiten aufzeigen, wie das Gesamtgrundstück mit dem Erhalt und Weiterbetrieb der einzigartigen Bronzekunstgießerei sinnvoll genutzt werden kann und somit auch für Investoren Planungssicherheit bietet. Erwähnt werden muss, dass in

dieser Gießerei auch zahlreiche Epitaphien für die Friedhöfe St. Johannis und St. Rochus gefertigt werden und die Epitaphienkunst vor einigen Jahren Eingang in das immaterielle Kulturerbe gefunden hat.

Weiteres Vorgehen:

Zur Durchführung des KDK ist es erforderlich ein externes Planungsbüro einzuschalten. Die Beauftragung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BLfD.

Ziel ist ein Nutzungskonzept des Grundstücks zu erhalten mit einer gewissen Planungsgenauigkeit für die Gesamtmaßnahme.

Das kommunale Denkmalkonzept hat aktuelle Brisanz und soll sofort umgesetzt werden.

Kosten/ Finanzierung:

Es ist eine Kooperationsvereinbarung (Vertrag) zwischen dem BLfD und der Stadt Nürnberg/BOB sowie allen weiteren Beteiligten notwendig, um Fördergelder zu erhalten. Die Gelder des KDK kommen aus dem Topf des Entschädigungsfonds. Daher übernimmt die Kommune die Trägerschaft und ist federführend bei diesem Prozess.

Die Gesamtkosten des KDK Gießerei Burgschmietstraße werden mit 35.000 Euro angesetzt. Eine Förderung durch das BLfD wurden mit 60% (21.000 Euro) in Aussicht gestellt, ggf. weiteren Finanzierungsanteile sind mit den Kooperationspartnern zu verhandeln, sodass ein städtischer Eigenanteil von maximal 14.000 Euro im Rahmen des Haushalts zur Verfügung gestellt werden soll.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 19.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg

Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 BayDSchG

Anlagen: Erläuterung Listentext Boxbergweg 27 Listentext Königstraße 42-52-Kaufhof Listentext Bucher Hauptstraße 62 Listentext Bucher Hauptstr 35 Listentext Landgrabenstr 91-Bunker Listentext Leyh-Bahnlinie Nürnberg Rbf - Fürth Listentext Maximilianstraße 41 Listentext Muggenhof-Pegnitz-Schnieglinger Straße Listentext Neue_Hegelstr 17-Schule Listentext Neutorstraße 12 -14 Listentext Obere Kanalstraße 25 Listentext Pirckheimerstr 11-15 Listentext Siedlerstrasse 37 Listentext Von-Soden-Straße 28 Listentext Weikershofer Straße 30 Listentext Winterstrasse15 Listentext Solgerstr 21-Löschung

Sachverhalt (kurz):

Nach dem Denkmalschutzgesetz erfolgt die Eintragung neu erkannter Baudenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Gemeinde.

Das BayDSchG sieht keine Zustimmungspflicht von Eigentümer oder Gemeidne vor. Die Eigentümer wissen durch das BLfD von der Denkmaleigenschaft.

Die letzte Benehmensherstellung fand am 23. Juni 2021 statt. Bis zum Stichtag 19. September 2023 wurden 56 Gebäude, Gebäudegruppen oder Objekte besichtigt und überprüft. Davon wurden 16 Gebäude oder Anlagen in die Denkmalliste nachgetragen, ein Gebäude wurde aus der Liste gelöscht.

Die beigefügten Unterlagen stellen alle Neueintragungen detailliert dar.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Das Benehmen für die nachgetragenen Denkmäler wird nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG hergestellt.

Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)

Erläuterung:

I. In der Bayerischen Denkmalliste sind alle Baudenkmäler, denkmalgeschützte Objekte, Ensemblegebiete und Bodendenkmäler verzeichnet. Die Liste ist nicht abgeschlossen, sondern wird stetig aktualisiert. Die Liste ist öffentlich und kann von jedermann kostenlos im Internet eingesehen werden (entweder auf www.geoportal.bayern.de oder über die Seite des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege www.blfd.bayern.de). Neben dem Listentext sind weitere Daten und häufig auch Bilder des Objekts vorhanden.

Der „Bayerische Denkmalatlas“ ist tagesaktuell, Veränderungen werden sofort eingearbeitet. Einmal pro Woche wird der Bayerische Denkmalatlas mit dem städtischen Geo-Daten-Service abgeglichen.

Gebäude oder Anlagen, die noch nicht in die Denkmalliste aufgenommen wurden, werden nach Antrag vom zuständigen Listenreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege auf ihre Denkmalwürdigkeit geprüft.

Die Anregung, ein Gebäude oder eine bauliche Anlage überprüfen zu lassen, kann von jeder Bürgerin und jedem Bürger an die Untere Denkmalschutzbehörde oder an die Stadtheimatpflege herangetragen werden. Diese stellen den Antrag an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Im Stadtgebiet von Nürnberg werden jährlich im Schnitt im Rahmen von fünf bis sechs Ganztagesterminen etwa 25-30 Gebäude geprüft. Die Anregung zur Untersuchung erfolgt vor allem durch Institutionen, wie z.B. der „Stadtbildinitiative Nürnberg“, den „Altstadtfreunden“, der Stadtheimatpflege, dem „Verein Baulust Nürnberg“, dem Baukunstbeirat, aber auch durch städtische Ämter, kulturinteressierte Bürgerinnen und Bürger oder durch die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen selbst.

Nach einer Besichtigung des Objekts „vom Keller bis zum Dach“ und Prüfung vorhandener Planunterlagen und/oder Archivalien wird von den Mitgliedern des Listenreferats beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege die Aufnahme eines Gebäudes in die Denkmalliste beschlossen oder abgelehnt. Wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Liste sind neben der bauhistorischen Bedeutung z.B. die Ablesbarkeit der historischen Grundrisse als auch vorhandene Ausstattung und Ausgestaltung des Objekts.

Die Eigentümer und Eigentümerinnen, die Kommune und die Stadtheimatpflege werden schriftlich von der Aufnahme in die Liste informiert. Das Objekt wird dann sofort im „Bayerischen Denkmalatlas“ markiert.

Löschungen aus der Denkmalliste werden ebenfalls nach Antrag und eingehender Prüfung der Liegenschaften vorgenommen. Eine Löschung erfolgt nach Abbruch eines Baudenkmals oder wenn im Rahmen einer Prüfung festgestellt wird, dass ein Denkmal im Lauf von Jahrzehnten durch Umbauten und Umgestaltungen, die ohne Absprache mit den Denkmalbehörden erfolgten, so verändert wurden, dass die Denkmaleigenschaft nicht mehr begründet werden kann.

In gewissen Abständen erfolgt die Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde gemäß Art. 2 Abs. 1 BayDSchG. Die letzte Benehmensherstellung in Nürnberg fand am 23. Juni 2021 statt.

Seit der letzten Benehmensherstellung im November 2021 wurden an 15 Tagen insgesamt 56 Gebäude oder Anlagen auf Denkmalwürdigkeit überprüft. 16 Objekte wurden in die Denkmalliste aufgenommen, eine Löschung erfolgte.

Nachfolgend werden zunächst die im Zeitraum von Juni 2021 bis Sommer 2023 untersuchten und nach Prüfung neu unter Denkmalschutz gestellten Anwesen und Anlagen mit dem zugehörigen Denkmallistentext (kursiv) in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Das Datum hinter der Adresse nennt das Datum des Eintragungsschreibens.

Anschließend werden die gelöschten Baudenkmäler mit einer kurzen Begründung beschrieben.

In der Anlage sind die genauen Begründungstexte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Erläuterung der Denkmaleigenschaft beigefügt.

Eintragungen:

Boxbergweg 27, Friedhofsgebäude

Friedhofsgebäude: Aussegnungshalle, eingeschossiger Massivbau mit Falt- und Flugdach, freistehendem Glockenturm aus Sichtbeton und Lichthof, nördlich eingeschossiger Aufbewahrungsbereich mit Flachdach und Lichtkuppeln, südlich Wohn- und Arbeitsgebäude, um einen Innenhof gruppierte eingeschossige Flachdachbauten, von Willi Hornung, 1969.

Bucher Hauptstraße 35, ehem. Tankstelle mit Tankwarthaus

Ehem. Tankstelle, Tankwarthaus, erdgeschossiger Pavillon über polygonaler Grundlinie, mit flach geneigter Glasfront und Flugdach, Heinz Meier, 1959-60

Bucher Hauptstraße 62, Wohnstallhaus

Wohnstallhaus, zweigeschossiger, giebelständiger Frackdachbau mit Eckpilastern und Gurtgesims, zum Teil Fachwerk, zum Teil Sandsteinquadermauerwerk, neu errichtet 1706/08, Umbauten 2. Hälfte 18. Jh. und bez. 1811.

Königstraße 42 – 52 Kaufhof,

Warenhaus, viergeschossiger Betonskelettbau mit Flugdach und darüber Dachgeschoss sowie umlaufenden Rasterfassaden aus Jura-Marmor und Glas, Franz Reichel und Robert Vogel, 1950, Erweiterung nach Südwesten und Erneuerung der Fassaden von Hermann Wunderlich, Reinhold Klüser und Herbert Lochmann, 1961-62; Sandsteinsäule mit Relief „Der Rufer“, Karl Knappe, um 1950.

Landgrabenstraße 91, Hochbunker

Hochbunker, sechsgeschossiger Stahlbetonbau mit Flachdach, Hochbauamt der Stadt Nürnberg, 1941-43.

Leyh-Bahnlinie Nürnberg Rbf – Fürth

Eisenbahnbrücke, einbogige Brücke aus Sandsteinquadermauerwerk und Stampfbeton, 1894/98, östliche Erweiterung 1903; über die Leyher Straße; bei km 7,340 der Nürnberger Ringbahn.

Maximilianstraße 41 – 27.06.2023

Bankfiliale und Busbahnhof, eingeschossiger, mit Kupfer verkleideter Betonbau über oktogonaler Grundlinie, mit mehrteiligem Tonnendach auf Betonpfeilern, postmodern, Albin Hennig, 1979-81; Kiosk, achtseitiger, eingeschossiger Pavillon mit Flachdach und Kupferverkleidung, gleichzeitig.

Muggenhof - Pegnitz, Schnieglinger Straße, Eisenbahnbrücke

Eisenbahnbrücke, fünfbogige Stampfbetonbrücke mit Ovalöffnungen und Konsolgesims, Ausführung Dyckerhoff & Widmann, 1909-10; über die Pegnitz; bei km 9,168 der Nürnberger Ringbahn.

Neue Hegelstraße 17, Grundschule

Grundschule, mehrteiliger Schulkomplex: Hauptbau, dreigeschossiger Massivbau mit flachem Frackdach und verglaster Treppenhalle; Pavillonbauten, acht paarweise angeordnete, eingeschossige Massivbauten mit flachen Frackdächern, verbunden durch offenen Erschließungsgang mit Flachdach; zwei Turnhallen, eingeschossige Sichtziegelsteinbauten mit flachen Satteldächern und Lisenengliederung; Hort, eingeschossiger Sichtziegelsteinbau mit flachem Frackdach und Eingangsrisalit; Städtisches Hochbauamt, Max Timme und Kleiber, 1959-62.

Neutorstraße 12, 14, Wohnhaus mit Laden

Wohnhaus mit Laden, viergeschossiger Satteldacheckbau mit Sandsteinerdgeschoss und verputzten Obergeschossen, nördlich angebaut dreigeschossiger Querbau mit Satteldach, bez. Adolf Kochherr, 1949/50; an der Südfassade barockes Holzchörlein, 1979 hierher versetzt; zugehörig mittelalterlicher Gewölbekeller.

Obere Kanalstraße 25, Ehem. Fabrikgebäude

Ehem. Fabrikgebäude, 1934-42 jüdische Gemeindeschule, dreigeschossiger, traufständiger Ziegelsteinbau mit asymmetrischen Satteldach, flachem Mittelrisalit mit Zwerchhaus und Segmentgiebel sowie Lisenen- und Gesimsgliederung, rückseitig zwei Seitenflügel mit Pultdächern und Fachwerk-Kniestock, 1914, Umbau zum Schulhaus durch Albert Stamm, 1934.

Pirckheimerstraße 11 - 15, Brunnen

Brunnen, zwei halbrunde Brunnenschalen vor halbrunder Schauwand, darauf Skulptur zweier Kinder mit Fisch, Naturstein, Philipp Kittler, 1910; zugehörig zwei Sitzbänke mit Rechteckpfeilern.

Siedlerstraße 37, Schulhaus Zerzabelshof

Schulhaus, zweigeschossiger, verputzter Ziegelsteinbau mit Walmdach, Robert Erdmannsdorffer, 1929-30.

Von-Soden-Straße 28, Kath. Pfarrhaus

Kath. Pfarrhaus, eingeschossiger, verputzter Massivbau mit steilem Satteldach und Schleppgauben, von Fritz Schmidt, 1937.

Weikershofer Straße 30, Wohnstallhaus – 31.07.2023

Hofanlage: Wohnstallhaus, eingeschossiger, giebelständiger Sandsteinquaderbau mit steilem Satteldach, dendro.dat. 1710, Versteinerung bez. 1859; Scheune, eingeschossiger Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach, 18. Jh., Erweiterungen 1886 und 1893; Stall mit Milchkammer, eingeschossiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, 1876, Erweiterung 1890.

Winterstraße 15, Scheune, (Ergänzung zum Gasthof) – 07.08.2023

Gasthof, zweigeschossiger, traufseitiger Satteldachbau mit Sandsteinquadererdgeschoss sowie Fachwerkobergeschoss und -giebel, 18. Jh., Erneuerung bez. 1912, 1967 und 1995; Scheune, eingeschossiger, traufseitiger Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach, 1. Hälfte 19. Jh.

Löschungen:

Solgerstraße 21, Rückgebäude

Rückgebäude, viergeschossiger, geschlemmter Ziegelbau, mit Pultdach, um 1900

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