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Verkehrsausschuss Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

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Beschlussvorlage Vpl/061/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 19.10.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Straßenplan Koppenhofer Straße – Erschließung Bauvorhaben Seniorenzentrum und

Mehrfamilienhäuser

Anlagen: Straßenplan Koppenhofer Straße - Ausbau Koppenhofer Straße, Vpl-Nr.: 2.2369.2.2

Sachverhalt (kurz):

Die Koppenhofer Straße ist formal noch nicht „erstmalig hergestellt“, die Erschließung neuer anliegender Vorhaben ist im aktuellen Zustand nicht gesichert.

Der zum Beschluss vorgelegte Plan zum Ausbau der Koppenhofer Straße dient der Erschließung dieser beiden Bauvorhaben. Auf der Nordseite ist Wohnbebauung geplant, auf der Südseite ist bereits ein Seniorenzentrum errichtet. Der Plan beinhaltet die barrierefreie fußläufige Erschließung der beiden Projekte von der Reichelsdorfer Hauptstraße aus und schafft durch die Freigabe der neugeplanten Gehwege für den Radverkehr zusätzlich ein attraktives und sicheres Radverkehrsangebot für die zukünftigen Anlieger.

Die Umplanung der Koppenhofer Straße im betroffenen Abschnitt erfordert aufwändige Anpassungen u.a. der Straßenentwässerung, sowie des gesamten Straßenaufbaus. Der aktuelle Straßenquerschnitt genügt nicht den heutigen umweltfachlichen Anforderungen an die Entwässerung. Es ist kein Frostaufbau vorhanden. Die Straße ist von ihrem provisorischen Zustand richtlinienkonform (inkl. Entwässerung und Rad-/ Gehwege) auf die neuen Verkehrsverhältnisse auszubauen. Durch den Eingriff in die Randbereiche der bestehenden Straße können zwei Eichen auch nach sorgfältiger Abstimmung und Prüfung nicht erhalten werden.

Das Vorhaben wird vom Investor beider Vorhaben, einem weiteren Anlieger und der Stadt finanziert sowie vom Investor umgesetzt. Der Investor hat sich verpflichtet, in unmittelbarer Umgebung auf seinem Areal die notwendigen Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Der Beschluss ist notwendig, um die technische Vereinbarung mit dem Investor schließen zu können. Die Planung ist innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Die exakte Ausführung der Entwässerung (z. B. Versickerung, Rigolen) sowie die Prüfung des Wasserrechtsverfahrens sind im weiteren Verlauf der Ausführungsplanung ebenso zu klären wie der für die Umsetzung der Planung erforderliche Grunderwerb.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Kostentragungsanteile zwischen Investor und Stadt sind vom Abschluss einer Technischen Vereinbarung und deren Regelungen zum Grunderwerb abhängig.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Neues Angebot für den Fuß- und Radverkehr bis zu den Bauvorhaben. Barrierefreier Ausbau der Fußgängerfurt entlang der Reichelsdorfer Hauptstraße.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

Behindertenrat

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt - vorbehaltlich des Abschlusses der technischen Vereinbarung mit dem Investor - den Straßenausbau in der Koppenhofer Straße gemäß Vpl- Plan Nr. 2.2369.2.2 vom 14.09.2023.

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