Berichtsvorlage Vpl/055/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 19.10.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Radschnellweg auf Stelzen
hier: Antrag der ödp vom 18.08.2023
Anlagen: Antrag_Radschnellweg auf Stelzen_ödp
Bericht:
Die ÖDP beantragt mit Schreiben vom 18.08.2023 einen Bericht über die Möglichkeit von aufgeständerten Radschnellverbindungen in Nürnberg. Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft.
Der Bau von Radschnellwegen auf Stelzen stellt nur auf den ersten Blick eine interessante Variante dar. Im Detail haben diese sehr viele Nachteile. Radwege auf Stelzen sind in der Regel erheblich teurer als herkömmliche Radwege auf der Straße. Darüber hinaus kann der Bau von Stelzenwegen erhebliche Umweltauswirkungen haben, insbesondere wenn sie durch natürliche Gebiete verlaufen. Selbst bei Platzierung im bestehenden Straßenraum muss dieser verändert bzw. verbreitert werden, um Schutz vor Anprall etc. zu gewährleisten. Aus Sicht des Unterhalts erfordern Radschnellwege auf Stelzen mehr Wartung und Instandhaltung als normale Radwege. Dies bedeutet zusätzliche Kosten.
Die Einbindung ins bestehende städtische Verkehrsnetz ist kritisch zu beurteilen, da Radfahrende sehr viele Ziele haben, anders als bei einer Autobahn mit wenigen Anschlussstellen für den Kfz-Verkehr bräuchten Radfahrende viele Rampen und Anschlüsse, die Platz benötigen. Die Akzeptanz wird kritisch bewertet. Der Planungsaufwand sehr hoch. Die städtebauliche Wirkung ist problematsich.
Fazit: Die Eignung von Radschnellwegen auf Stelzen ist von vielen Faktoren abhängig, einschließlich der örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse. Die Nachteile von aufgeständerten Radwegen überwiegen evtl. Vorteilen, wie Störungsverminderung durch die Hochlage, bei weitem.
Die Verwaltung rät daher von solchen Lösungen ab.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgeständerte Radwege fördern nicht die Barrierefreiheit.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: